Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...

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Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
60. Jahrgang                        Mittwoch, den 22. Dezember 2021                        Nummer 51/52

     Frohe Weihnachten
           und ein
    gesegnetes neues Jahr
                     wünschen Ihnen

      Bürgermeister Hans Joachim Lippus
                            und
          Bürgermeisterin Marion Maier
                            mit
               den Gemeinderäten/-innen

                                      Die Weihnachtsfreude
           Am Himmel leuchten helle Sterne            Die Sehnsucht spüren nach den Liebsten,
           aus der schwarzen Wintersnacht,            die man nicht erreichen kann,
           Die Weihnachtslieder bringen Wärme         die Glocken klingen dann am liebsten,
           in die kühle Winterpracht.                 fangen sie zu trösten an.

           Der Duft von Bratäpfeln und Keksen         Mag Kerzenschein in diesen Tagen
           ist den Menschen wohl vertraut.            vielen Herzen Hoffnung sein,
           Die Wege kehren mit dem Besen,             und die Freude in sie tragen,
           bald wird‘s Christuskind geschaut          Weihnacht feiern ganz allein.
                                         Autor: Brigitte Waldner
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
2                                  Amtsblatt Dotternhausen                   Dautmergen        Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021

               Gemeindekontakte                                                           Notrufe/Notdienste
                                                                                          Gesundheitsdienste
    Dotternhausen
Rathaus                                  ☎
                                       (0 7427) 9405-0
                                   Fax: (0 7427) 9405-30
in dringenden Notfällen abends oder am Wochenende:                       Rettungsdienst

                                                                                                                  112
(auch bei Rohrbrüchen)                   ☎
                                        (0 172) 7309193
                                                                          Notarzt
Abfallberater                            ☎
                                         (0 7433) 921371
Bauhof                                   ☎(0 7427) 914786                Feuerwehr
                                         ☎
                                                                                                                  110
Bücherei                                   (0 7427) 8728
Öffnungszeiten: Mo. u. Mi.17.00-19.30 Uhr
                                                                          Polizei
Festhalle                                ☎  (0 7427) 914772
Feuerwehrgerätehaus
Grüngutplatz
                                         ☎   (0 7427) 8481
                                                                          jeweils ohne telefonische Vorwahl
geschlossen
Forstrevier Heiligenzimmern              ☎
                                      	(0 7428) 8049
Försterin Anette Brand             Fax: (07428) 918337                  Ärztlicher Bereitschaftsdienst
E-Mail: fr.heiligenzimmern@zollernalbkreis.de                           Außerhalb der Sprechstunden der Hausarztpraxen und
Geranienstraße 6, 72348 Rosenfeld-Isingen
Jugendmusikschule Zollernalb e. V.:
                                                                        der Notfallpraxen:
Hauptstr. 21 (Rathaus), 72359 Dotternhausen,
Tel. (07427) 8654, Fax (07427) 6141                                     Tel. 116 117
info@jms-zollernalb.de, www.jms-zollernalb.de
Sprechzeiten:                                                           Samstag, Sonn- und Feiertag:
Mo., Mi., Do 8.30 - 11.30 Uhr und Di 8.30 - 12.30 Uhr                   08.00 Uhr – 22.00 Uhr
Kindergarten                             ☎    (0 7427) 914766
Kinderkrippe                             ☎     (0 7427) 4661911
                                                                        Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon-Hotline                          ☎      (0 7427) 94006-11
                                                                        Tel. Nr. 0180 5911690
Nahwärmeversorgung	   (tagsüber)
                                         ☎       (0 7427) 94006-99
                                                  (ab 17.00 Uhr)        Stadtapotheke Schömberg
                                             Vorwahl bitte mitwählen!   Öffnungszeiten:
Schule                                                                  Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
Dotternhausen                            ☎
                                        (0 7427) 2240
                                                                                                              8.00 - 12.30 Uhr
Sporthalle                               ☎
                                         (0 7427) 914765
                                                                        und                                  14.00 - 19.30 Uhr
Stromversorgung                          ☎(0 7427) 931566
                                                                        Mittwoch                              8.00 - 12.30 Uhr
Überlandwerk Eppler GmbH
Internet-Adresse der Gemeinde:                                          und                                  17.30 - 18.30 Uhr
http://www.dotternhausen.de                                             Samstag                               8.00 - 12.30 Uhr
E-Mail-Adressen der Gemeinde:
Zentraler Posteingang: info@dotternhausen.de                            Wochenend- und Feiertags-Notdienstplan
Bürgermeisterin Frau Maier: buergermeister@dotternhausen.de             der Apotheken
Frau Hirt: hauptamt@dotternhausen.de
Frau Hahn: standesamt@dotternhausen.de
Frau Schwarz: meldeamt@dotternhausen.de                                              siehe Seite 26
Frau Pontarollo: buergerbuero@dotternhausen.de
                                                                        AIDS-Beratung
    Dautmergen
                                                                        Beratungszeiten bei der AIDS-Beratung
Rathaus                                  ☎ (0 74 27) 2507              des Gesundheitsamtes
                                         Fax: (0 74 27) 82 07           Beratung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren
Bürgerhaus Dautmergen                    ☎
                                     (0 7427) 59 09 597                Krankheiten werden im Rahmen der offenen Sprechstunde
Internet-Adresse der Gemeinde:                                          am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr beim
http://www.gemeinde-dautmergen.de/                                      Landratsamt -Gesundheitsamt-, Weilheimer Straße 31,
E-Mail-Adresse der Gemeinde: info@gemeinde-dautmergen.de                72379 Hechingen, Tel. 07471/9303-1568, angeboten.
Förster Stephan Kneer                    ☎
                                     (0 7427) 590 93 09
fr.leidringen@zollernalbkreis.de Fax: (0 74 33) 922 15 88               Cannabis-Sprechstunde beim
Grüngutplatz auf Erddeponie Beugen-Reute                                Gesundheitsamt:
Achtung! Geschlossen bis voraussichtlich März 2022
                                                                        jeden Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr
                                                                        Tel. kostenfrei (0800) 3784784
                                                                        E-Mail-Beratung: info@cannabissprechstunde.de
                    Öffnungszeiten der                                  www.drugstime.de
                    Gemeindeverwaltung
                                                                        Telefonseelsorge
                                                                        in persönlichen Not- und Krisensituationen bei Tag und
Rathaus Dotternhausen                                                   (im dringenden Fall) auch bei Nacht über (0800) 1110111.
Montag - Freitag                 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag                         14.00 - 18.00 Uhr
Rathaus Dautmergen
Montagvormittag:            08.00 - 12.00 Uhr
Dienstagvormittag:          08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstagvormittag:        08.00 - 12 00 Uhr
Dienstags:	17.00 - 19.00 Uhr
Abendsprechstunde BM Lippus 17.00 - 19.00 Uhr
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021           Amtsblatt Dotternhausen                                   Dautmergen                                                         3
                                                                   CSR-Aktivitäten in
   Winterpause                                                     Baden-Württemberg
                                                                   werden ausgezeichnet
                                                                  CSR-Aktivitäten in Baden-Württemberg

   in Dotternhausen und
                                                                  werden ausgezeichnet
                                                                    Mittelstandspreis für soziale
                                                                    Verantwortung
                                                                  Mittelstandspreis          inVerantwortung
                                                                                    für soziale Baden-Württemberg
                                                                                                             in Ba-

   Dautmergen                                                     den-Württemberg
                                                                    Leistung      -  Engagement          - Anerkennung       2022
                                                                  Leistung – Engagement – Anerkennung 2022 (Lea-Mittelstandspreis)
                                                                     standspreis)
                                                                                                                                                      (Lea-Mittel-

   Sehr geehrte Autoren,                                             Viele
                                                                  Viele         Unternehmen
                                                                          Unternehmen                   in Baden-Württemberg
                                                                                          in Baden-Württemberg                                leben
                                                                                                                    leben eine verantwortungsvolle  undeine     verant-
                                                                                                                                                        nachhaltige
                                                                  nehmensführung. Sie vereinbaren gesellschaftliches Engagement mit wirtschaftlichem Erfolg und
                                                                                                                                                                      Unter-

                                                                     wortungsvolle
                                                                  sichern                        und innachhaltige
                                                                             so ihre Zukunftsfähigkeit    dynamischen Zeiten. Unternehmensführung.                    Sie
                                                                                                                                Mit innovativen „Corporate Social Respon-
   in den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022                         vereinbaren
                                                                  sibility“                 gesellschaftliches
                                                                            (CSR)-Aktivitäten   und KooperationspartnernEngagement
                                                                                                                            aus dem Dritten Sektormit  wirtschaftli-
                                                                                                                                                    gehen  sie gesellschaft-
   wird kein Mitteilungsblatt erscheinen.                         liche Herausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesell-
                                                                     chem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfähigkeit in dynami-
                                                                  schaft.
   Nächste Veröffentlichung: 12.01.2022                              schen Zeiten. Mit innovativen „Corporate Social Responsi-
                                                                  Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg zeigt, welche Stärke verant-
   Redaktionsschluss:            10.01.2022, 21:00 Uhr               bility“ (CSR)-Aktivitäten
                                                                  wortungsvolles     Unternehmertum auch in und         Kooperationspartnern
                                                                                                                 Krisenzeiten                               aus
                                                                                                                              hat und zeichnet am 5. Juli 2022      dem
                                                                                                                                                                 vorbildliche

   Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen                        Dritten Sektor
                                                                  CSR-Aktivitäten     aus. Diegehen       siefürgesellschaftliche
                                                                                                Lea-Trophäe                                 Herausforderungen
                                                                                                                  herausragendes gesellschaftliches   Engagement wird da-
                                                                  mit bereits zum 16. Mal verliehen.
   schöne Feiertage.                                                 aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere
                                                                  DerGesellschaft.
                                                                        Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin
   Der Verlag                                                     fürDer       Mittelstandspreis
                                                                      Wirtschaft,                                für soziale Bischof
                                                                                     Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg,         Verantwortung
                                                                                                                                             Dr. Gebhard Fürstin     Ba-
                                                                                                                                                                  (Diözese
                                                                  Rottenburg-Stuttgart),        Erzbischof      Stephan     Burger     (Erzdiözese     Freiburg)     sowie
                                                                     den-Württemberg                  zeigt,     welche      Stärke     verantwortungsvolles
                                                                  den Landesbischöfen Dr. h. c. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) und
                                                                     Unternehmertum
                                                                  Prof.                             auch in
                                                                          Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh          Krisenzeiten
                                                                                                               (Evangelische          hat und
                                                                                                                              Landeskirche         zeichnet am 5.
                                                                                                                                             Baden).
                                                                     Juli     2022     vorbildliche         CSR-Aktivitäten             aus.
                                                                  Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500
                                                                                                                                                 Die  Lea-Trophäe
                                                                     für herausragendes
                                                                  Vollbeschäftigten,                    gesellschaftliches
                                                                                        die in Kooperation                           Engagement
                                                                                                             mit einer Organisation aus                   wird
                                                                                                                                         dem Dritten Sektor,  z. B.damit
                                                                                                                                                                     einem
            Gemeinsame                                               bereits zum einem
                                                                  Wohlfahrtsverband,
                                                                  Bewältigung
                                                                                            16. MalVereinverliehen.
                                                                                                            oder einer Umweltinitiative, gemeinsam ein Projekt zur

    amtliche Bekanntmachungen                                        Der Preis gesellschaftlicher
                                                                                       steht unter derHerausforderungen
                                                                                                                 Schirmherrschaft     realisiert   haben,
                                                                                                                                             von Frau
                                                                  Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022. Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem
                                                                                                                                                           Dr.bewerben.
                                                                                                                                                                 Nicole
                                                                     Hoffmeister-Kraut
                                                                  Bewerbungsverfahren                 MdL,
                                                                                             finden Sie          Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und
                                                                                                         unter www.lea-mittelstandspreis.de.
                                                                     Tourismus Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst
                                                                  Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises
                                                                  für(Diözese          Rottenburg-Stuttgart),                 Erzbischof         Stephan Burger
Änderung bzgl. Anzeigenveröffentlichungen in                             soziale Verantwortung
                                                                     (Erzdiözese
                                                                  Brigitte      Volz,
                                                                                                     in Baden-Württemberg,
                                                                                            Freiburg) sowie
                                                                                         Strombergstraße        11,    70188
                                                                                                                                  c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart
                                                                                                                        den Landesbischöfen
                                                                                                                                Stuttgart,    Tel:   0711/ Dr.
                                                                                                                                                                       e.V.,
                                                                                                                                                                    h. c.
                                                                                                                                                               2633-1147,
2022 für Vereine, Kirchen und Organisationen                         Frank
                                                                  E-Mail:         Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg)
                                                                            info@mittelstandspreis-bw.de.

Ab 2022 erhalten die Vereine, Kirchen und Organisationen,            und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische
die rein örtlich in Dotternhausen und Dautmergen tätig sind,         Landeskirche Baden).
pro Jahr eine Anzeige kostenlos im redaktionellen Teil als ge-       Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unter-
staltete Anzeige. Überörtlich agierende Vereine und Organi-          nehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die in Kooperati-
sationen sind hiervon ausgeschlossen. Jede weitere Anzeige           on mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z. B. einem
ist dann gem. der jeweils aktuellen Preisliste kostenpflichtig.      Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umweltinitiative,
                                                                     gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher
                                                                     Herausforderungen realisiert haben, bewerben. Bewerbungs-
                                                                     schluss ist der 31. März 2022. Weitere Informationen zum
 Gemeindeverwaltungsverband                                          Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter
 Oberes Schlichemtal                                                 www.lea-mittelstandspreis.de
 Das „Schlichem Bad“ Schömberg                                       Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Ge-
 ist über die Weihnachtsfeiertage 2021                               schäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwor-
 und den Jahreswechsel 2022                                          tung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart
 wie folgt geöffnet:                                                 e.V., Brigitte Volz, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel:
                                                                     0711/ 2633-1147,
 Mittwoch,     22.12.2021 - 16 bis 21.30 Uhr                         E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de
               (Einlass bis 20.30 Uhr)

 Samstag,      25.12.2021 - geschlossen
 Sonntag,      26.12.2021 - geschlossen
                                                                                                   Impressum
 Mittwoch,     29.12.2021 - 16 bis 21.30 Uhr
               (Einlass bis 20.30 Uhr)
                                                                       Herausgeber:
 Samstag,      01.01.2022 – geschlossen                                Gemeinden Dotternhausen und Dautmergen.
                                                                       Verantwortlich für den Textteil:
 Sonntag,      02.01.2022 – 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr                     Bürgermeisterämter Dotternhausen (Telefon 9 40 50),
               (Einlass bis 11.30 Uhr)                                 E-Mail: amtsblatt@dotternhausen.de
                                                                       und Dautmergen (Telefon 25 07),
 Bitte beachten Sie die nach wie vor geltenden Regelungen              E-Mail: info@gemeinde-dautmergen.de.
 der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg.
                                                                       Herstellung und Vertrieb:
                                                                       Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
 Der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal                    Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
 wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen               Telefon (07154) 8222-0, Telefax (07154) 8222-15
 „guten Rutsch“ in das Jahr 2022 in welchem Gesundheit,
 Glück und Zufriedenheit Ihre Begleiter sein sollen.                   Verantwortlich für den Anzeigenteil: Tobias Pearman
 Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal                        Anzeigenberatung: Telefon (07154) 8222-0
                                                                       Telefax (07154) 8222-15, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de
                                                                       Anzeigenschluss: Dienstag, 9.00 Uhr, abhängig je nach
                                                                       Feiertag
                                                                       Bezugsgebühr Jahresabo 31,90 Euro.
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                                                                                                                                                                                                                   4
                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                    1

Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021                                                                                                                      baden-wuerttemberg

In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
     » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
     » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
     » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
     » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
Personen (siehe Ausnahmen).
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
                                                                                                                                                                                                                                                                                   Amtsblatt Dotternhausen

oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).
Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen
gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizini-
schen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien. Auf bestimmten
öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot sowie an Silvester ein Ansammlungverbot.
                                                                                                                                                                                                                                                                                   Dautmergen

Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Der Abgleich mit einem Ausweis ist nicht notwendig, wenn die Person
anderweitig bekannt ist.
Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
                                                                                                                                                        Sie finden die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Verordnung stets im Internet auf den Seiten des Landes Baden-Württem-
                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021

                                                                                                                                                        berg unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021                     Amtsblatt Dotternhausen                                        Dautmergen                                                   5
                                                                                                                                Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                            2
    Medizinische Maskenpflicht                         3G, PCR-Testpflicht und 2G                            2G+
    Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder          Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
    geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für             nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
    in Betriebsstätten, wenn der Abstand               PCR-getestete, geimpfte oder genesene                 Impfung oder Infektion länger als 6 Monate
    nicht eingehalten werden kann, im                  Personen                                              zurückliegt.
    Nah- und Fernverkehr und auf                       2G: Zutritt nur für geimpfte oder
    Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen                        2G                                                              2G+
    Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                           Ausnahmen:
    » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°                » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
    » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch          Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
      Gründen keine Maske tragen können                  nicht eingeschult sind.°                           » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
      (ärztlicher Nachweis notwendig).                 » Grundschüler*innen, Schüler*innen                    mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
    » In geschlossenen Räumen bei privaten               eines sonderpädagogischen Bildungs- /                liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
       Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     Beratungszentrums, einer auf der Grund               6 Monate zurück).
       Kantinen, Mensen und Cafeterien während           schule aufbauenden Schule oder                     » Genesene auf der Grundlage eines PCR-Nach-
       des Essens und Trinkens und beim Sport            einer beruflichen Schule° – gilt nur für             weises (nicht jünger als 28 oder älter als 6 Monate).
       treiben.                                          Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre          » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht
    » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab             und nicht während der Ferien°°.                      eingeschult sind.°
      stand von 1,5 Metern zu anderen Personen         » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die          » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder
      dauerhaft eingehalten werden kann (gilt            nicht mehr zur Schule gehen.°°                       pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums
      nicht auf Weihnachtsmärkten).                    » Personen, die sich aus medizinischen                 einer auf der Grundschule aufbauenden Schule
    » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können                   oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für
                                                         (ärztlicher Nachweis notwendig).°°                   Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und
    Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an           » Personen, für die es keine allgemeine                nicht während der Ferien°°.
    Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu-         Impfempfehlung der Ständigen                       » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr
    le geregelt.                                         Impfkommission (STIKO) gibt.°°                       zur Schule gehen.°°
                                                                                                            » Personen, die sich aus medizinischen Gründen
                                                                                                              nicht impfen lassen können (ärztlicher Nach-
                                                                                                              weis notwendig).°°
                                                                                                            » Personen, für die es keine allgemeine
                                                                                                              Impfempfehlung der STIKO gibt.°°

                                                                                                            °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                                                            °°Negativer Antigen-Test  erforderlich
                                                                                                                                   Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                                                                                                            3
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
    Stufenplan

                                                                                       3G                             2G                                 2G+
      Hygienekonzept           Datenverarbeitung          Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft
                                                                               getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet

          Lebensbereich                      Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

     Weihnachtsmärkte, Volks-
                                                3G                              3G                                 2G                            nicht erlaubt
         und Stadtfeste
                                                                                                       max. 50 % der üblichen
                                                                                                        Besucherzahl erlaubt.

                                                                                                                                         Wenn nicht geimpfte/gene-
                                                                                                                                         sene Personen teilnehmen:
                                                                                                                                          1 Haushalt plus 1 weitere
                                                                                                                                                  Person.
                                                                          1 Haushalt plus 5                 1 Haushalt plus 1
                                                                          weitere Personen                   weitere Person                Personen bis einschl. 17 Jahre
                                                                                                                                           zählen nicht zur Personenzahl
        Private Zusammen-                                              Geimpfte und Genesene,             Geimpfte und Genesene,
                                                                                                                                               hinzu. Paare, die nicht
                                             Ohne weitere                                                                                 zusammen leben, gelten als ein
        künfte und private                                          Personen bis einschl. 17 Jahre     Personen bis einschl. 17 Jahre
                                           Regelungen oder                                                                                            Haushalt.
         Veranstaltungen                                             sowie Personen, die sich aus       sowie Personen, die sich aus
                                           Beschränkung der
      (wie Geburtstage, Hoch-                                        medizinischen Gründen nicht        medizinischen Gründen nicht
                                            Personenanzahl                                                                                 Auschließlich geimpfte/
           zeitsfeiern etc.)                                        impfen lassen können, zählen       impfen lassen können, zählen
                                                                              nicht dazu.                        nicht dazu.                genesene Personen°:
                                                                                                                                          Innen: max. 50 Personen
                                                                      Paare, die nicht zusammen          Paare, die nicht zusammen       Außen: max. 200 Personen
                                                                    leben, zählen als ein Haushalt.    leben, zählen als ein Haushalt.   Kinder/Jugendliche bis einschl. 17
                                                                                                                                              Jahre zählen nicht mit.
                                                                                                                                            °und Personen bei denen
                                                                                                                                         Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                                                            möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                             empfehlung der STIKO.
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
6                                  Amtsblatt Dotternhausen                         Dautmergen             Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021

                                                                                                                   Stand: 17. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 4

         Lebensbereich                    Basisstufe             Warnstufe                    Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                     3G
           Öffentliche
         Veranstaltungen                                         mit PCR-Test
    (wie Theater, Oper, Konzert,
      Stadtfest, Informations-                                                                    2G                            2G+
      veranstaltungen, Stadt-
       führungen, Kongresse,          Im Freien bei >5.000
       Sportveranstaltungen,        Personen oder bei Nicht-                           Maximal 50 % Auslastung           Im Freien und in
     Betriebs- und Vereinsfeiern    einhaltung des Mindest-       Im Freien              aber nicht mehr als          geschlossenen Räumen
     sowie Veranstaltungen der              abstands                                   25.000 Besucher*innen.           maximal 50 % der
            Breitenkultur)                                                                                             Kapazität, aber nicht
                                                                                                                           mehr als 750
                                             3G                     3G                                                   Besucher*innen.

    Öffentliche Verkehrsmittel                                                     3G

                                                                                                                   Stand: 17. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 5

         Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

       Kultureinrichtungen
                                             3G                     3G
      (wie Galerien, Museen,
                                                                 mit PCR-Test
           Bibliotheken°,
     Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                   2G                          2G+
       °Abholung bestellter                Im Freien              Im Freien
       Medien unbeschränkt                                                              Ausnahme: Archive und          Ausnahme: Archive und
                                         ohne weitere
                                                                                       Landesbibliotheken 3G mit      Landesbibliotheken 3G mit
            möglich                      Regelungen                 3G                         PCR-Test                       PCR-Test

                                                                                                 Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                         eingehalten werden.
    Religiöse Veranstaltungen                                                           Die religiösen Gemeinschaften können darüber hinaus
                                                                                          weitere Maßnahmen für religöse Veranstaltungen
                                                                                                             ergreifen.

                                             3G                     3G                             2G                           2G
          Beherbergung                   Erneuter Test           Erneuter Test               Ausnahmen für                  Ausnahmen für
                                          alle 3 Tage             alle 3 Tage               geschäftliche und              geschäftliche und
                                                                                         dienstliche Reisen und         dienstliche Reisen und
                                                                                               Härtefälle.                    Härtefälle.
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021                  Amtsblatt Dotternhausen                           Dautmergen                                         7
                                                                                                                    Stand: 17. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  6

          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
            Messen und                                             nur PCR-Test                    2G                        nicht erlaubt
           Ausstellungen
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen                  3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                           2G
       (Hotel-)Gastronomie,
       Vergnügungsstätten                                          nur PCR-Test
                sowie
      Mensen und Cafeterien
                                                                                                                                 2G+
       (Regelung gilt nur für               Im Freien               Im Freien                    Im Freien
         externe Personen)                ohne weitere
                                          Regelungen                  3G                           3G
                                                                                               nur PCR-Test

                                                                                                                    Stand: 17. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  7

          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G
       Freizeiteinrichtungen                                       nur PCR-Test

           (wie Freizeitparks,
        (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                  2G                            2G+
             Solarien, Zoos,
     Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze,
     Fitnessstudios, Saunen etc.)           Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                       3G

             Körpernahe
          Dienstleistungen
            (für medizinische
     Behandlungen wie Physio-/                3G                       3G                          2G                           2G+
        Ergotherapie, Geburts-
     hilfe, Logopädie, Podologie,
     medizinische Fußpflege gilt                                                          Ausnahmen für Friseur-        Ausnahmen für Friseur-
               generell 3G)                                                                betriebe und Barber-          betriebe und Barber-
                                                                                          shops. Hier gilt 3G mit       shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                                 PCR-Test                      PCR-Test
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
8                                       Amtsblatt Dotternhausen                                          Dautmergen                 Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021

                                                                                                                                        Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                  8

          Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                       In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                    3G                                  3G
      Touristische Verkehre                                                        nur PCR-Test
    (wie Schifffahrten, Skilifte,
    Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                                             2G                                2G+
                                                  Im Freien                          Im Freien
                                                ohne weitere
                                                Regelungen
                                                                                        3G

                                       In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                    3G                                  3G                                 2G                                 2G+
    Sport in Sportstätten und
          Sportanlagen
                                                                                   nur PCR-Test

                                                  Im Freien                          Im Freien                           Im Freien                          Im Freien
     keine Maskenpflicht wäh-                   ohne weitere
      rend der Sportausübung                    Regelungen
                                                                                        3G                                  3G                                 2G
      keine Datenverarbeitung
        auf frei zugänglichen
                                                                                                                      nur PCR-Test°
               Anlagen

                                                                                                                                        Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                  9
                                                                                                      °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)

          Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                       In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                 generell
                                        und im Freien bei >5.000
                                         Personen oder bei Nicht-                       3G
                                         einhaltung des Mindest-
      Sportveranstaltungen
                                                 abstands             mit PCR-Test                                        2G                                 2G+
    im Profi- und Amateursport
      wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                     Im Freien                 Maximal 50 % Auslastung                Im Freien und in
         Wettkämpfe etc.
                                                     3G                                                          aber nicht mehr als               geschlossenen Räumen
                                                                                                               25.000 Besucher*innen.                maximal 50 % der
                                                                                        3G                                                          Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                        mehr als 750
                                                                                                                                                     Zuschauer*innen.

                                                                                                                           3G                                  2G
            Einzelhandel
                                                          Ohne weitere Regelungen
          (auch Flohmärkte)                                                                                    Ausgenommen Grundver-               Ausgenommen Grundver-
                                                                                                               sorgung sowie Abhol- und            sorgung sowie Abhol- und
                                                                                                                    Lieferangebote                      Lieferangebote

    Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
    Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,
    Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden),
    Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
    häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
    verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021                 Amtsblatt Dotternhausen                           Dautmergen                                       9
                                                                                                                   Stand: 17. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                              10

          Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                      3G
     Außerschulische Bildung                                      nur PCR-Test
      (wie VHS-Kurse, Musik-,
      Kunst- und Jugendkunst-                                                                     2G                           2G+
              schulen)                     Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                     3G

              Bildung
           (wie berufliche                ohne weitere                                            3G
     Ausbildung, Fahr-, Flug- und         Regelungen
     Bootsschulen, Sprach- und
         Integrationskurse)                                                         bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                        erneuter Test alle 3 Tage

                                                                                                                   Stand: 17. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                              11

          Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen

                                             3G
      Diskotheken, Clubs und             nur PCR-Test
        clubähnliche Lokale                                                                                                 nicht erlaubt
        (Ausnahmen für nicht
                                                                      2G                           2G
      impffähige Personen und              Im Freien
     Schüler*innen gelten nicht)         wie öffentliche
                                        Veranstaltungen

                                             3G                      3G                           2G                           2G+
        Prostitutionsstätten

                                                                  nur PCR-Test

    Grundsätzlich gilt:

                  Abstand halten            Hygieneregeln        Medizinische          Corona-Warn-App               Regelmäßig
                                              beachten           Maske tragen              benutzen                    lüften
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
10                            Amtsblatt Dotternhausen                Dautmergen       Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021

         Landratsamt Zollernalbkreis                            Busverkehr an Heiligabend und Silvester sowie in den
          Bürgertelefon: Erweitertes Angebot                    Weihnachtsferien
          Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger rufen täglich mit   Der Landkreis weist darauf hin, dass die Linienbusse im Zol-
          ganz unterschiedlichen Fragen beim Corona-Bür-        lernalbkreis an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.)
          gertelefon des Zollernalbkreises an. Um die Anrufe    generell wie an Samstagen verkehren. Das RufBUS-An-
besser zu steuern und schneller bearbeiten zu können, wählen    gebot verkehrt eingeschränkt bis ca. 16.00 Uhr. Ebenso
die Anrufenden ab Dienstag, 21. Dezember 2021 direkt am         lange ist die RufBUS-Zentrale geöffnet.
Telefon den passenden Ansprechpartner aus. Zudem wird           Die Nachtschwärmer-Fahrten – im Fahrplan mit einem
das Angebot erweitert.                                          „N“ versehen – fallen an beiden Tagen aus. Ausnahme bil-
Zur Auswahl stehen drei Optionen:                               det hier der HeubergBus (Linien 361 und 362) zwischen
1. Für Fragen von Personen, die positiv auf COVID-19 getestet   Ebingen und Obernheim, da diese Fahrten mit dem Regio-
wurden, in einem Haushalt mit einer positiv getesteten Person   AlbBus X7 gekoppelt sind, der komplett durchgeführt wird.
leben oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.   Die ausfallenden Fahrten sind im Samstags-Fahrplan sind
2. Für allgemeine Fragen zu COVID-19 und den jeweiligen         jeweils mit einem Hinweis „A26“ versehen.
Verordnungen.                                                   Während der Weihnachtsferien vom 23.12.21 bis 09.01.22
3. Neu: Für telefonische Terminbuchungen für die drei           verkehren die Busse nach dem Ferienfahrplan. Die im
Pop-Up-Impfzentren – Balingen, Hechingen, Meßstetten –          Fahrplan mit „S“ gekennzeichneten Fahrten werden in
im Kreis.                                                       diesem Zeitraum nicht durchgeführt.
Gleichzeitig können entsprechende Termine für die Impfzen-      Die aktuellen Fahrpläne stehen im Internet unter www.nal-
tren online gebucht werden: www.zollernalbkreis.de/impfen.      do.de als Download sowie per naldo-App zur Verfügung.
Zudem findet täglich von 9-12 Uhr im Pop-Up-Impfzentrum
Meßstetten die Aktion „Impfen ohne Termin“ statt. Verimpft
wird der Impfstoff Moderna (ab 30 Jahren).                      Forstrevier Heiligenzimmern
Das Bürgertelefon ist unter der Rufnummer 07433/92-1111         Das Forstrevier ist urlaubsbedingt vom 20.12.21 bis
von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12:30 Uhr und von 13:30     03.01.2022 nicht besetzt. In dringenden Angelegenheiten
bis 15:30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen.     wenden Sie sich bitte an das Forstamt in Balingen (Tel.
                                                                07433-92-1573).

Nahverkehr
 Folgende Änderungen gibt es im Verkehrsverbund nal-
 do zum 1. Januar 2022:                                           Amtliche Bekanntmachungen
                                                                         Dotternhausen
 Tarifanpassung um durchschnittlich 2,5 Prozent
 Zum 1. Januar 2022 wird der naldo-Tarif um durchschnitt-
 lich 2,5 Prozent erhöht. Dank der Rettungsschirme von
 Bund und Land ist die Tarifanpassung für 2022 niedriger        Rathaus geschlossen
 als normal angesetzt worden und liegt unter den prognos-       Das Rathaus ist in der Zeit vom 24.12.2021 bis einschließ-
 tizierten Teuerungsraten. Die Tarifanpassung trägt dazu        lich 07.01.2021 geschlossen.
 bei, dass die Verkehrsunternehmen im naldo weiterhin           In dringenden Personenstandsfällen sind wir jeweils in der
 wirtschaftlich bestehen können. Trotz der coronabedingten      Zeit von 08.00 - 10.00 Uhr telefonisch erreichbar.
 Einschränkungen, aktuell die 3G-Regelung bei der Nutzung       Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
 von Bus und Bahn, fahren die Bus- und Bahnunternehmen
 im naldo seit Monaten das reguläre Fahrplan- und Platzan-
 gebot und halten so auch in Krisenzeiten ein verlässliches     Feuerwerk
 Angebot aufrecht.                                              Auch in diesem Jahr ist der Verkauf von Pyrotechnik vor
                                                                Silvester generell verboten und vom Zünden von Silvester-
 ----------                                                     feuerwerk wird dringend abgeraten, auch vor dem Hinter-
 Stadttarif Balingen wird ausgedehnt (ist nur für Balin-        grund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enor-
 gen relevant!)                                                 men Belastung des Gesundheitssystems.
 Zum 1. Januar wird der Stadttarif Balingen auf alle Stadt-
 teile ausgedehnt. Galt er bislang nur in der Kernstadt und
 den Stadtteilen Schmiden und Heselwangen, profitieren ab       Hallenschließung in den Ferien
 2022 auch die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen
 Dürrwangen, Endingen, Engstlatt, Erzingen, Frommern,           Die Festhalle und die Sporthalle bleiben in den Weihnachts-
 Ostdorf, Roßwangen, Stockenhausen, Streichen, Weilstet-        ferien bis einschließlich 09.01.2022 geschlossen.
 ten und Zillhausen von günstigeren naldo-Tickets.              Wir bitten um Beachtung.
 ----------                                                     Die Gemeindeverwaltung
 Alle wichtigen Informationen zum aktuellen naldo-Tarif fin-
 den sich auf der Homepage www.naldo.de, zudem stehen
 die Kundenberaterinnen der naldo-Hotline: 0 74 71/ 93 01
                                                                Plettenbergzufahrt gesperrt
 96 96 für Fragen zur Verfügung. Alle wichtigen Informati-      Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Zufahrt
 onen sind auch im neuen naldo-Tarifprospekt zusammen-          zum Plettenberg in den Wintermonaten (bis 31.03.2022)
 gefasst. Dieser ist bei den naldo-Verkaufsstellen, bei den     nicht erlaubt ist. Eine entsprechende Beschilderung ist
 Verkehrsunternehmen, bei den Städten und Gemeinden             angebracht.
 sowie bei den Landratsämtern erhältlich.                       Um Beachtung wird gebeten!
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021           Amtsblatt Dotternhausen                    Dautmergen                            11
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom                                   gebracht werden. Für dieses Projekt werden ebenfalls
15.12.2021                                                                Fördermittel beantragt und die erforderlichen Planun-
                                                                          gen vergeben. Sobald die konkreten Eckpunkte hin-
TOP 1	Stationäres Hospiz für den Zollernalbkreis und den                 sichtlich der Kosten und des Einsparpotentials be-
       Landkreis Sigmaringen -Beitritt der Gemeinde Dot-                  kannt sind, wird die Gemeinde Dotternhausen mit dem
       ternhausen in den Förderverein Hospiz Johannes                     Tennisclub und dem Sportverein Dotternhausen eine
       e.V.                                                               Vereinbarung über deren freiwillige finanzielle Beteili-
	Die künftige stationäre Hospizeinrichtung Johannes für                  gung schließen.
       den Zollernalbkreis und den Landkreis Sigmaringen
       am Standort Sigmaringen wurde durch eine großzü-           TOP 5	Gutachterausschuss - Rückübertragung vom Ge-
       gige Spende der Dr.-Hermann-Schwörer-Stiftung er-                 meindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal
       möglicht. Die Inbetriebnahme ist für den Herbst 2022              an die Gemeinde Dotternhausen und Übertragung
       vorgesehen. Betreiberin des Hospizes wird die St.                 auf den gemeinsamen Gutachterausschuss in Ba-
       Elisabeth-Stiftung mit Sitz in Bad Waldsee. Als zu-               lingen
       sätzliche wichtige Säule zur finanziellen Sicherung und    	Nach der Gutachterausschussverordnung sollen ver-
       Unterstützung des Hospizes wurde der Förderverein                 stärkt interkommunale Kooperationen angestrebt wer-
       Hospiz Johannes e.V. mit Sitz in Balingen gegründet.              den. Laut der Verordnung ist für eine sachgerechte
       Der Verein möchte alle Städte und Gemeinden der                   Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses eine
       beiden Landkreise als Vereinsmitglieder gewinnen.                 geeignete Personal- und Sachmittelausstattung so-
       Die Gemeinde Dotternhausen tritt dem Förderverein                 wie eine ausreichende Zahl von Kauffällen erforder-
       mit einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 EUR (Min-              lich. In der Gesetzesbegründung ist eine Richtgröße
       destbeitrag 120 EUR) bei.                                         von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr angege-
                                                                         ben. Die geplante räumliche Einheit des gemeinsa-
TOP 2 Bausachen                                                          men Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen
      2.1	Neubau eines Schwimmbads mit Überdachung                      hat rund 57.000 Einwohner und etwa 1.100 Kaufver-
           auf dem Flurstück 300/11, Im Kirschenwinkel 6                 träge im Jahr. Mit Blick auf die Einrichtung dieses neu
	Die Gemeinde Dotternhausen stimmt als Angrenze-                        zu gründenden gemeinsamen Gutachterausschus-
      rin dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche                ses zum 01.03.2022 wird mit Ablauf des 28.02.2022
      Einvernehmen. Die rechtliche Überprüfung des Bau-                  die Rückübertragung der Aufgabe des Gutachter-
      gesuchs durch das Landratsamt Zollernalbkreis muss                 ausschusses vom Gemeindeverwaltungsverband
      auch die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Bau-                Oberes Schlichemtal an die Gemeinde Dotternhau-
      grenzenüberschreitung sowie der Unterschreitung der                sen vorgenommen. Zum 01.03.2022 wird der Beitritt
      einzuhaltenden Abstandsflächen beinhalten.                         zum gemeinsamen Gutachterausschuss Mittelbereich
      2.2	Errichtung einer Fertiggarage auf dem Flur-                   Balingen mit den Städten und Gemeinden Balingen,
           stück 2836, Gehrnstraße 15                                    Geislingen, Rosenfeld, Schömberg, Dautmergen, Dor-
		Die Gemeinde Dotternhausen stimmt als Angren-                         mettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Rats-
           zerin dem Bau der Doppelgarage zu und erteilt                 hausen, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter
           das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauherr                    der Burg mit zentraler Geschäftsstelle bei der Stadt
           trägt die Verantwortung dafür, dass auch öffent-              Balingen erfolgen. Eine öffentlich-rechtliche Vereinba-
           lich-rechtliche Vorschriften, die im vereinfachten            rung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachteraus-
           Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft wer-                   schusses Mittelbereich Balingen wird abgeschlossen.
           den, eingehalten werden.
      2.3	Errichtung eines Lagerschuppens – Abbö-                TOP 6	Hochwasserschutz - Flussgebietsuntersuchung
           schung auf dem Flurstück 1384/10                              Eyach
		Da das Bauvorhaben bereits verwirklicht ist, sieht             	Das Regierungspräsidium Tübingen hatte eine Fluss-
           die Gemeinde Dotternhausen keine Möglichkeit                  gebietsuntersuchung Eyach in Auftrag gegeben. Ende
           bzw. Erforderlichkeit der Zustimmung zum vor-                 Oktober 2021 fand eine Besprechung mit den betroffe-
           liegenden Änderungsbauantrag.                                 nen Gemeinden und dem Regierungspräsidium statt.
                                                                         Die im Erläuterungsbericht vom Mai 2019 enthaltenen
TOP 3 Fa. Holcim - Antrag auf Waldumwandlung                             Maßnahmen könnten im Falle eines Jahrhunderthoch-
	Laut Genehmigungsbehörde ist eine Zustimmung der                       wassers ggf. helfen, größere Schäden zu vermeiden.
      Gemeinde Dotternhausen zur Waldumwandlung nicht                    Sie begründen aber keine rechtlichen Verpflichtungen
      notwendig. Die Gemeinde ist Eigentümerin des Wald-                 für die jeweiligen Gemeinden. Es handelt sich ledig-
      grundstücks. Gemäß Landeswaldgesetz sind bei der                   lich um Empfehlungen. Das Land Baden-Württemberg
      Entscheidung über einen Umwandlungsantrag die                      prüft derzeit, ob es ggf. alle empfohlenen Maßnahmen
      Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des              selbst durchführt oder zumindest die Empfehlungen
      Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit                  bei den Hauptgefahrenpunkten. Dotternhausen ist
      gegeneinander und untereinander abzuwägen. Be-                     nicht primär Betroffene bei einem Hochwasser in der
      sitzerin der Waldfläche ist die Fa. Holcim.                        Eyach. Aus diesen Gründen wird die Gemeinde Dot-
TOP 4	
      S portanlagenbeleuchtung - Umstellung auf                          ternhausen derzeit keine der im Bericht angesproche-
      LED-Leuchtmittel                                                   nen Maßnahmen durchführen.
	Die Gemeinde Dotternhausen beabsichtigt, unter dem              TOP 7 Bekanntmachung nichtöffentlicher Beschlüsse
      Aspekt der Nachhaltigkeit und unter ökologischen            	In der Oktobersitzung des Gemeinderats wurden keine
      Gesichtspunkten die Straßenbeleuchtung nach und                   nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst.
      nach umzustellen. Entsprechende Fördermittel sind
      mit Blick auf eine evtl. Verringerung des Fördersatzes      TOP 8 Bekanntgaben, Anfragen und Verschiedenes
      kurzfristig beantragt worden. Auch für die mit Flutlicht-   	Die Gemeinde Dotternhausen hat für die Förderung
      anlagen ausgestatteten Sportstätten, den Tennis- und              der gemeinwesensorientierten Jugendarbeit eine För-
      Kunstrasenplatz, ist eine nachhaltige LED-Umstellung              derung in Höhe von 3.340 EUR erhalten.
      geplant; zumal auch davon auszugehen ist, dass die          	Eine Auflistung der für das Jahr 2022 festgelegten
      dortigen Leuchtmittel nicht mehr lange auf den Markt              Sitzungstermine ist in der Sitzung ausgelegt worden.
12                           Amtsblatt Dotternhausen                    Dautmergen      Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021

         Beschädigte Straßenlaterne                                          Amtliche Bekanntmachungen
                                           In der Zeit von Donners-
                                            tag, 16.12.2021, bis                     Dautmergen
                                            Freitag, 17.12.2021,
                                            wurde eine Straßenla-
                                            terne an der Schloss-        Kurzbericht der öffentlichen
                                            straße / Einmündung          Gemeinderatssitzung vom 15.12.2021
                                            Neubaugebiet beschä-         TOP 1: Bebauungsplan „Ob Gärten“ – 2. Erweiterung und
                                            digt. Der Verursacher                3. Änderung
                                            hat sich bisher nicht bei            a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
                                            der Gemeindeverwal-                     aus der 2. Anhörung
                                            tung gemeldet. Um                    b) Satzungsbeschluss
                                            sachdienliche Hinweise       Bürgermeister Lippus konnte zu diesem Tagesordnungspunkt
                                            durch die Bevölkerung        Herrn Laubenstein vom beauftragten Ing. Büro Fritz & Gross-
                                            wird gebeten.                mann begrüßen. Ende des Jahres 2019 konnte die Gemeinde
                                                                         den erforderlichen Aufstellungsbeschluss für das beschleunig-
                                                                         te Bebauungsplanverfahren nach §13 b des BauGB fassen.
                                                                         Zunächst beabsichtigt war ein Bebauungsplangebiet für 15
                                                                         Bauplätze, wobei im 1. Anhörungsverfahren sowohl der Re-
                                                                         gionalverband als auch das Regierungspräsidium (RP) den
                                                                         im Plangebiet befindlichen „Regionalen Grünzug“ als nicht
                                                                         überbaubar angesehen hatte. Daraufhin erfolgte eine Über-
                                                                         planung mit Flächenreduzierung auf 11 Bauplätze, wobei im 2.
                                                                         Anhörungsverfahren wiederum Regionalverband und RP den,
                         Mobiler Dienst Balingen                         nach deren Ansicht, fehlenden Nachweis des Flächenbedarfs
                                                                         bemängelte; der Regionalverband verwies dabei auf eine sehr
                                                                         große Flächenreserve von noch zur Verfügung stehenden

          Jugendtreff Dotternhausen                                      Bauplätzen im Gemeindegebiet. Dieser Einwand konnte ein-
                                                                         drucksvoll wiederlegt werden, da die Erhebung des Regional-
                                                                         verbandes auf eine Auflistung der Flächenreserven aus dem
        Mobiler Dienst Balingen                                          Jahr 2019 beruhte. Zwischenzeitlich verfügt die Gemeinde
        Jugendtreff Dotternhausen                                        noch über 3 Bauplätze und die ein oder andere Baulücke im
        Wann?                                                            Gemeindegebiet, die sich allerdings im Privateigentum befin-
        Grundschulgruppe: Mittwoch 13:45-15:30 Uhr                       den. Letztlich konnte der Gemeinderat die entsprechende Ab-
        Offener Treff:      Mittwoch 15:30-19:00 Uhr                     wägung der eingegangenen Stellungsnahmen vornehmen und
        Wo? Im Jugendtreff Dotternhausen                                 die Bedenken entkräften. Gleichzeit fasste der Gemeinderat
               Schlossbergschule, Schulstr. 11                           einstimmig den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
               72359 Dotternhausen                                       „Ob Gärten mit 2. Erweiterung und 3.Änderung“, sodass die
        Wer?                                                             Gemeinde auf weitere 11 Bauplätze in Zukunft verweisen kann.
        Grundschulgruppe:	Die dritte und vierte Klasse der Schloss-     Es wird auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung
                            bergschule Dotternhausen                     an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt verwiesen.
        Offener Treff:	ALLE Kinder und Jugendlichen aus Dot-            Aufgrund diesem Verfahrensabschluss kann die Gemeinde
                            tern-hausen                                  auf die noch restlichen 3 bereits erschlossenen Bauplätze im
        Bei? Jan Künstle                                                 momentanen Erschließungsgebiet sowie die künftig 11 wei-
               Handy: 0174 486 615 3                                     teren Bauplätze verweisen und ist damit zukunftsorientiert
               Hannah Epple                                              aufgestellt.
               Handy: 0157 375 354 37
                                                                         TOP 2: Rekultivierung Abbaugebiet „Westfeld“ Fa. Holcim
rogrammübersicht         November/Dezember
    Programmübersicht Dezember 2021        2021
                                            - Info zum Rekultivierungszeitraum
                                                                         Hierzu konnte der Vorsitzende den Leiter der Gewinnungsbe-
                                                                         triebe der Firma Holcim, Herrn Andreas Junginger, begrüßen.
                                                                         Nachdem in früheren Beratungen als Rekultivierungszeitraum
                                                                         das Jahr 2023 und alternativ das Jahr 2027 seitens der Firma
                                                                         Holcim genannt wurde, sah der Gemeinderat Klärungsbedarf
                                                                         im Hinblick auf die genannten Jahreszahlen. Herr Junginger
                                                                         erläutere dem Gremium anhand verschiedenster, aktueller,
                                                                         Luftbilder die Situation des bisherigen Abbaues mit Rekulti-
                                                                         vierung auf dem sogenannten „Westfeld“ und die seit relativ
                                                                         kurzer Zeit laufenden Abbauarbeiten auf dem sogenannten
                                                                         „Ostfeld“ auf Gemarkung Dormettingen. Auf Gemarkung Daut-
                                                                         mergen steht noch ein Auffüllvolum von ca. 200.000 Tonnen
                                                                         zur Verfügung zzgl. weiterer 90.000 Tonnen Auffüllvolumen
                                                                         im ehemaligen Abbaugebiet auf Gemarkung Dotternhausen.
                                                                         Herr Junginger gab zu verstehen, dass durch die Öffnungen
                                                                         der bisherigen Anlieferungssystematik durch die betroffenen
                                                                         Umlandgemeinden nunmehr auch sogenannte „Drittanlieferer“
         Mittwoch, 22.12.2021 Es gibt eine Weihnachtsdisko! ☺            in die Anlieferung mit einbezogen werden sollen, sodass die
                                                                         Rekultivierungszeit im Jahr 2023 als realistisch erachtet wer-
ittwoch, 10.11.2021                   Wir bemalen Leinwände              den kann. Parallel hierzu wäre jedoch hinzunehmen, dass dann
                                                                         noch lediglich 90.000 Tonnen Auffüllvolumen auf Gemarkung
ittwoch, 17.11.2021        Wir machen einen Kinonachmittag mit Popcorn

ittwoch, 24.11.2021              Wir machen ein Tischkicker-Turnier
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021           Amtsblatt Dotternhausen                    Dautmergen                            13
Dotternhausen zur Verfügung stehen würden und danach über         diskutiert und mit den Gemeinden besprochen werden sollten.
viele Jahre hinweg keine Anlieferung mehr von unbelasteten        Die Neufestsetzung der Bodenrichtwerte erhält dann Rechts-
Aushub erfolgen könnte. Der Gemeinderat sprach für einen          kraft, wenn die neuen Richtwerte in den Mitteilungsblättern der
relativ zügigen Abschluss der Rekultivierungsmaßnahmen            Verbandsgemeinden öffentlich bekannt gegeben worden sind.
auf Dautmerger Gemarkung aus, um die Grundtücke der na-           Des Weiteren hat die Landesregierung bereits vor einiger Zeit
turbelassenen und landwirtschaftlichen Nutzung rückführen         die Reform der Gutachterausschüsse beschlossen und die
zu können. In Absprache mit der Firma Holcim wird das da-         bislang kleinräumige Festlegung der Ausschussgebiete in
nach noch restlich zur Verfügung stehende Auffüllvolumen          größere Ausschussgebiete gefordert; Grundlage dieser Ände-
von 90.000 Tonnen wiederum ausschließlich den Umlandge-           rung war die Zielsetzung, dass ein Gutachterausschuss pro
meinden zur kostenlosen Anlieferung, wie bisher, zur Verfü-       Jahr ca. 1.000 Gutachten erstellen sollte. Da der bisherige
gung gestellt werden.                                             Gutachterausschuss auf Ebene der 8 Verbandsgemeinden
                                                                  eingesetzt und der Gemeindeverwaltungsverband mit dieser
TOP3: Planerstellung Straßenbeleuchtung - Info zu den            Aufgabe betraut ist, stimmte der Gemeinderat einstimmig der
        gesetzlichen Vorgaben und mögliche Beauftragung           Rückübertragung der bisherigen Zuständigkeit des Gemein-
        der Fa. Huonker, Täbingen                                 deverwaltungsverbandes auf die Gemeinde Dautmergen zum
Der Vorsitzende rief in Erinnerung, dass bereits in der letzten   28.02.2022 zu und beschloss gleichzeitig, ab 01.03.2022 die
Gemeinderatsitzung am 15.11.2021 das Thema Straßenbe-             Zuständigkeit des Gutachterausschusses auf den künftigen
leuchtung auf der Tagesordnung stand. Das Büro Rottmann           gemeinsam Gutachterausschuss „Mittelbereich Balingen“ un-
aus Zimmern o.R wurde dabei mit der Neuaufnahme der zu-           ter Geschäftsführung der Stadt Balingen zu übertragen. Dem
sätzlichen Leuchtpunkte und der Übernahme in das GEO In-          künftigen Gutachterausschuss ab 01.03.2022 werden alle 8
formationssystem beauftragt. In der Sitzung am 15.12.2021         Verbandgemeinden, die Stadt Rosenfeld, die Stadt Geislingen,
wurde nochmals verdeutlicht, dass die Gemeinde zum einen          sowie die Stadt Balingen angehören.
nach Vorschrift VDE zwingend die Erdung der Lichtmasten
zu überprüfen hat und gleichzeitig auch die Standsicherheit       TOP6: Reaktivierung der Sirenenfunktion/Sonderförder-
der Beleuchtungsmasten zu überprüfen ist. Im Rahmen die-                 programm Info über Sachstand und weiteres Vor-
ser Arbeiten würden dann die entsprechenden Zu - und Ab-                 gehen auf Verbandsebene
leitungen der Kabelstränge überprüft und dokumentiert. Der        Nachdem der Gemeinderat in einer der letzten Sitzungen die
Gemeinderat beschloss einstimmig, die Firma Elektro Huonker       Reaktivierung der Sirenenfunktion in Dautmergen beschlos-
aus Täbingen mit den Arbeiten, aufgrund des Angebots vom          sen hat, informiert der Vorsitzende das Gremium über den
15.11.2021, zu beauftragen und die Mittel im Haushaltsplan        momentanen Sachstand und die weitere Vorgehensweise. Auf
2022 einzustellen.                                                Verbandsebene haben 6 Gemeinden dieser Reaktivierung der
                                                                  Sirenen zugestimmt; dagegen ausgesprochen haben sich die
TOP4: Bauangelegenheiten                                          Gemeinden Weilen u.d.R und die Stadt Schömberg. Auf Ver-
         a) Balkonanbau Meisenstr. 10                             bandsebene werden die künftigen Verhandlungen durch die
         b) Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Schwal-           Bürgermeisterkollegen Müller aus Dormettingen und Lebherz
            benweg 9                                              aus Ratshausen geführt, sodass insgesamt für die 6 Gemein-
         c) Bauvoranfrage Schwalbenweg 11                         den nicht unerhebliche Synergieeffekte erwachsen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Ein-        Die Gemeinde Dautmergen geht von Gesamtkosten von ca.
vernehmen zum Balkonanbau auf Grundstück Meisenstraße             16.000 € aus, davon 50 % Zuschuss durch das Land Baden
10 zu erteilen und stimmte der erforderlichen Befreiung von       – Württemberg und voraussichtlich weitere 25 % Zuschuss
der vorgegebenen Dachneigung, für die Überdachung des             durch den Landkreis Zollernalb, der allerdings den hierfür
Balkons mit einem Pultdach, zu. Des Weiteren nahm der Ge-         nötigen Beschluss bislang noch nicht gefasst hat. Im Haus-
meinderat zustimmend vom Bauvorhaben auf den Grundstück           haltsplan 2022 sind 4.000 € an Eigenmittel der Gemeinde
Flst. 1821/9, Schwalbenweg 9, Kenntnis. Das Bauvorhaben           Dautmergen eingestellt.
wird im sogenannten Kenntnisgabeverfahren abgewickelt
und entspricht somit allen Vorgaben des Bebauungsplanes.          TOP 7: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung ge-
Bzgl. der Bauvoranfrage auf Flst.1821/10, Schwalbenweg 11                 fasster Beschlüsse
stellte das Gremium die ein oder andere Unstimmigkeit bzgl.       Bürgermeister Lippus gab bekannt, dass der Gemeinderat
der Einhaltung der Vorschriften der LBO und auch der Vor-         einstimmig die Aufkündigung der bisherigen Getränkeliefe-
schriften des Bebauungsplanes fest. Das Gremium konnte            rungsvereinbarung mit der ehemaligen „Lehner-Brauerei/Stif-
das Einvernehmen der Gemeinde zu dieser Bauvoranfrage             tung“ zum 31.12.2021 beschlossen hat. Gleichzeitig wurde die
nicht herstellen und wird die Angelegenheit zur abschließen-      Verwaltung damit beauftragt zum 01.01.2022 mit der Firma
den Entscheidung der Baurechtsbehörde beim Landratsamt            „Getränke Kommer „aus Balingen – Weilstetten eine neue
weiterleiten. Einigkeit herrschte beim Gremium darüber, dass      vertragliche Getränkelieferungsvereinbarung für den Bereich
der Bauherrschaft im Vorfeld ihrer weiteren Planung bestmög-      Bürgerhaus abzuschließen. Der in nicht - öffentlicher Sitzung
lichste Unterstützung seitens der Baurechtsbehörde zuteil         gefasste Gemeinderatsbeschluss erhält somit Öffentlichkeit-
werden sollte.                                                    scharakter.

TOP5: Gemeinsamer Gutachterausschuss                              TOP 8: Bekanntgaben/Anfragen/Verschiedenes
        a) Info zur notwendigen Neufeststellung der Bo-          Bürgermeister Lippus gab bekannt, dass ab dem neuen Jahr
            denrichtwerte                                         2022 die Titelseite des Amtsblattes, ohne Mehrkosten, farbig
        b) Rückübertragung der Zuständigkeit des Ge-             gestaltet wird. Dies bedeutet, dass die Kopfleiste des Amts-
            meindeverwaltungsverbandes auf die Gemeinde           blattes mit den Bildern der beiden Rathäuser und der beiden
            Dautmergen zum 28.02.2022                             Wappen farbig gestaltet wird. Ebenso konnte die Verwaltung
        c) Übertragung der Zuständigkeit des Gutachter-          mit dem Wagnerverlag vereinbaren, dass jeder Verein ab dem
            ausschusses auf den künftigen gemeinsamen             Jahr 2022 kostenlos pro Jahr eine größere Anzeige im Amts-
            Gutachterausschuss „Mittelbereich Balingen“           blatt schalten kann.
            unter Geschäftsführung der Stadt Balingen
Bürgermeister Lippus informierte das Gremium über die Not-        Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.
wendigkeit der anstehenden Neufestlegung der Bodenricht-
                                                                  Bürgermeister Lippus
werte, die noch vom amtierenden Gutachterausschuss neu
                                                                  Dautmergen, 22.12.2021
14                                Amtsblatt Dotternhausen                          Dautmergen         Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021
                                    Öffentliche Bekanntmachung zum
             Öffentliche Bekanntmachung zum                                Erteilung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG, des
        Inkrafttreten
   Inkrafttreten          des Bebauungsplans
                 des Bebauungsplans                  und
                                      und der örtlichen                derFFH-Mähwiesenausgleichs
                                                                           örtlichen Bauvorschriften
                                                                                                  für den östlich angrenzenden Be-
                      Bauvorschriften                                      bauungsplan „Ob den Gärten, 4. Änderung“ und des städte-
          „Ob  den
          „Ob den   Gärten,
                  Gärten,       2. Erweiterungbaulichen
                          2. Erweiterung        und Entwurfs
                                                        3. Änderung“
                                                               während der allgemeinen Öffnungszeiten
                                              im Rathaus der Gemeinde Dautmergen eingesehen werden.
                und 3. Änderung“
                                                                               Das Ergebnis der Prüfung der während der erneuten öffentli-
Der Gemeinderat der Gemeinde Dautmergen hat in seiner                          chen Auslegung eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit
öffentlichen Sitzung am 15.12.2021 den Bebauungsplan „Ob                       und der Träger öffentlicher Belange wird ebenfalls ausgelegt.
Der   Gemeinderat        der  Gemeinde        Dautmergen
den Gärten, 2. Erweiterung und 3. Änderung“ nach § 10 Bau-       hat   in seiner  öffentlichen Sitzung am 15.12.2021
                                                                               Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über sei-
gesetzbuch     (BauGB)     und   die zusammen
den Bebauungsplan „Ob den Gärten, 2. Erweiterung      mit  dem   Bebau-               und Auskunft
                                                                               nen Inhalt    3. Änderung“         nach § 10 für den Zutritt in
                                                                                                     verlangen. Voraussetzung
ungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74                    das  Rathaus   ist das Tragen    eines  Mund- und Nasenschut-
Baugesetzbuch
Landesbauordnung(BauGB)             und die zusammen
                        für Baden-Württemberg          (LBO) als mit    dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen
                                                                  jeweils      zes (FFP2-Maske / OP-Maske). Es wird dringend gebeten,
Bauvorschriften
selbstständige Satzung gemäß       § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg
                             beschlossen.                                                                 (LBO) als
                                                                               aufgrund der Corona-Pandemie         diesejeweils
                                                                                                                            Regel zum Schutz der
selbstständige
Das ca. 0,85 ha großeSatzung      beschlossen.
                           Plangebiet    befindet sich am südwest-             Gesundheit einzuhalten.
lichen Ortsrand von Dautmergen. Es umfasst teilweise die                       Weiterhin kann der in Kraft getretene Bebauungsplan „Ob den
Das    ca. 0,85
Flurstücke  1826,  ha1820,
                       große1821,Plangebiet
                                    1821/1, 1837.befindet sich am südwestlichen               Ortsrandund
                                                                               Gärten, 2. Erweiterung     von3.Dautmergen.
                                                                                                                 Änderung“ gemäß § 10a Abs. 2
Es
Der umfasst     teilweise
     Geltungsbereich     wirddie   Flurstücke
                              im Norden     durch 1826,      1820, 1821, 1821/1,
                                                    landwirtschaftliche        BauGB auf  1837.
                                                                                             der Homepage der Gemeinde Dautmergen unter
Flächen (Flst. 1821/1, 1826), bestehende Wohnbebauung (Flst.                   www.gemeinde-dautmergen.de eingesehen werden.
Der   Geltungsbereich
1831/5)  und die Amselstraße  wird   im1821/1)
                                  (Flst,   Norden       durch Im
                                                    begrenzt.   landwirtschaftliche
                                                                    Osten                  Flächen (Flst. 1821/1, 1826),
                                                                               Hinweise:
bestehende Wohnbebauung (Flst. 1831/5) und die Amselstraße
grenzt  das  Plangebiet     an  die Bauplätze      des   rechtskräftigen                     (Flst, 1821/1)
                                                                               Folgende Verletzungen             begrenzt.
                                                                                                          sind gemäß    § 215ImAbs. 1 Satz 1 Nr. 1
Bebauungsplans „Ob den Gärten, 4. Änderung“ (Flst. 1821/2,
Osten    grenzt    das   Plangebiet       an  die    Bauplätze
1821/10, 1823/4) an und umfasst teilweise eine innerhalb des         des   rechtskräftigen
                                                                               bis 3 BauGB nur  Bebauungsplans
                                                                                                   beachtlich, wenn „Ob      den
                                                                                                                       sie innerhalb eines Jahres
                                                                               seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans unter Darle-
Gärten,    4. Änderung“
rechtskräftigen                (Flst. 1821/2,
                   Bebauungsplans                   1821/10,
                                         als öffentliche         1823/4) angung
                                                            Verkehrsflä-        und desumfasst    teilweise
                                                                                            Sachverhalts,   dereine  innerhalb begründen soll,
                                                                                                                 die Verletzung
che   ausgewiesene      Fläche   (Flst.  1821).   Im   Süden   wird
des rechtskräftigen Bebauungsplans als öffentliche Verkehrsfläche     das      schriftlich bei derausgewiesene
                                                                                                    Gemeinde Dautmergen  Flächegeltend gemacht
Plangebiet durch die teilweise im Geltungsbereich liegende                     worden sind:
(Flst.  1821).    Im   Süden     wird    das  Plangebiet
Gartenstraße (Flst. 1820) und die Ackerfläche (Flst. 1839) be-  durch     die teilweise    im   Geltungsbereich       liegende
                                                                               •	eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht-
Gartenstraße
grenzt. Westlich (Flst.    1820) und
                    des Plangebiets        die Ackerfläche
                                        befinden                   (Flst. 1839) liche
                                                     sich eine teilweise          begrenzt.     Westlich
                                                                                         Verletzung         desbezeichneten
                                                                                                      der dort    PlangebietsVerfahrens- und
innerhalb des Plangebiets liegende landwirtschaftliche Fläche                     Formvorschriften,
befinden    sich
(Flst. 1837/1)  undeine     teilweise (Flst.
                      der Sulzgraben      innerhalb
                                                1837). des Plangebiets•	liegende              landwirtschaftliche Fläche
                                                                                  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-
(Flst.  1837/1)
Maßgebend          und
              ist der     der Sulzgraben
                       Lageplan                  (Flst. 1837).
                                  des Bebauungsplans         in der Fas-          achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
sung vom 15.12.2021.                                                              des Bebauungsplans       und des Flächennutzungsplans,
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung                                  vom 15.12.2021.
                                                                               •	nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der
                                                                                  Abwägungsvorgänge.
                                                                               Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
                                                                               ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
                                                                               oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor-
                                                                               schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §
                                                                               4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder
                                                                               elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
                                                                               dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
                                                                               worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
                                                                               soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
                                                                               über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
                                                                               Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                                                                               Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im
                                                                               Bebauungsplanverfahren gemäß § 13b BauGB i.V. mit § 13a
                                                                               BauGB aufgestellt wurde. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wurde
                                                                               von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der
                                                                               zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB
                                                                               abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs.
                                                                               2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
                                                                               Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.
                                                                               4 BauGB in der derzeit geltenden Fassung über die fristge-
                                                                               mäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
                                                                               für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen
                                                                               Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungs-
                                                                               ansprüchen wird hingewiesen.

                                                              Dautmergen, 22.12.2021
Lageplan „Ob
Lageplan  „Ob den
              den Gärten, 2. Erweiterung
                             Erweiterung und
                                         und 3.
                                             3. Änderung“,
                                                Änderung“, Büro Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH,
Büro Fritzvom
Balingen,  & Grossmann
              15.12.2021 Umweltplanung GmbH, Balingen,        Hans Joachim Lippus
vom 15.12.2021                                                Bürgermeister
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ob den Gärten, 2.
Der Bebauungsplan
Erweiterung      undund
                      3.die örtlichen Bauvorschriften
                         Änderung“,      Dautmergen   „Ob treten mit dieser Bekanntmachung
den Gärten, 2. Erweiterung und 3. Änderung“, Dautmer-
in
genKraft
    treten(vgl. § 10 Bekanntmachung
           mit dieser Abs. 3 BauGB).in Kraft (vgl. § 10
Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann in Plan und Text einschließlich der
Begründung, des Umweltbeitrags mit Pflanzplan, der spezi-
ellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), des Antrags auf
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