Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr - Gemeinde ...
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60. Jahrgang Mittwoch, den 22. Dezember 2021 Nummer 51/52 Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr wünschen Ihnen Bürgermeister Hans Joachim Lippus und Bürgermeisterin Marion Maier mit den Gemeinderäten/-innen Die Weihnachtsfreude Am Himmel leuchten helle Sterne Die Sehnsucht spüren nach den Liebsten, aus der schwarzen Wintersnacht, die man nicht erreichen kann, Die Weihnachtslieder bringen Wärme die Glocken klingen dann am liebsten, in die kühle Winterpracht. fangen sie zu trösten an. Der Duft von Bratäpfeln und Keksen Mag Kerzenschein in diesen Tagen ist den Menschen wohl vertraut. vielen Herzen Hoffnung sein, Die Wege kehren mit dem Besen, und die Freude in sie tragen, bald wird‘s Christuskind geschaut Weihnacht feiern ganz allein. Autor: Brigitte Waldner
2 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Gemeindekontakte Notrufe/Notdienste Gesundheitsdienste Dotternhausen Rathaus ☎ (0 7427) 9405-0 Fax: (0 7427) 9405-30 in dringenden Notfällen abends oder am Wochenende: Rettungsdienst 112 (auch bei Rohrbrüchen) ☎ (0 172) 7309193 Notarzt Abfallberater ☎ (0 7433) 921371 Bauhof ☎(0 7427) 914786 Feuerwehr ☎ 110 Bücherei (0 7427) 8728 Öffnungszeiten: Mo. u. Mi.17.00-19.30 Uhr Polizei Festhalle ☎ (0 7427) 914772 Feuerwehrgerätehaus Grüngutplatz ☎ (0 7427) 8481 jeweils ohne telefonische Vorwahl geschlossen Forstrevier Heiligenzimmern ☎ (0 7428) 8049 Försterin Anette Brand Fax: (07428) 918337 Ärztlicher Bereitschaftsdienst E-Mail: fr.heiligenzimmern@zollernalbkreis.de Außerhalb der Sprechstunden der Hausarztpraxen und Geranienstraße 6, 72348 Rosenfeld-Isingen Jugendmusikschule Zollernalb e. V.: der Notfallpraxen: Hauptstr. 21 (Rathaus), 72359 Dotternhausen, Tel. (07427) 8654, Fax (07427) 6141 Tel. 116 117 info@jms-zollernalb.de, www.jms-zollernalb.de Sprechzeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag: Mo., Mi., Do 8.30 - 11.30 Uhr und Di 8.30 - 12.30 Uhr 08.00 Uhr – 22.00 Uhr Kindergarten ☎ (0 7427) 914766 Kinderkrippe ☎ (0 7427) 4661911 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon-Hotline ☎ (0 7427) 94006-11 Tel. Nr. 0180 5911690 Nahwärmeversorgung (tagsüber) ☎ (0 7427) 94006-99 (ab 17.00 Uhr) Stadtapotheke Schömberg Vorwahl bitte mitwählen! Öffnungszeiten: Schule Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag Dotternhausen ☎ (0 7427) 2240 8.00 - 12.30 Uhr Sporthalle ☎ (0 7427) 914765 und 14.00 - 19.30 Uhr Stromversorgung ☎(0 7427) 931566 Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr Überlandwerk Eppler GmbH Internet-Adresse der Gemeinde: und 17.30 - 18.30 Uhr http://www.dotternhausen.de Samstag 8.00 - 12.30 Uhr E-Mail-Adressen der Gemeinde: Zentraler Posteingang: info@dotternhausen.de Wochenend- und Feiertags-Notdienstplan Bürgermeisterin Frau Maier: buergermeister@dotternhausen.de der Apotheken Frau Hirt: hauptamt@dotternhausen.de Frau Hahn: standesamt@dotternhausen.de Frau Schwarz: meldeamt@dotternhausen.de siehe Seite 26 Frau Pontarollo: buergerbuero@dotternhausen.de AIDS-Beratung Dautmergen Beratungszeiten bei der AIDS-Beratung Rathaus ☎ (0 74 27) 2507 des Gesundheitsamtes Fax: (0 74 27) 82 07 Beratung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren Bürgerhaus Dautmergen ☎ (0 7427) 59 09 597 Krankheiten werden im Rahmen der offenen Sprechstunde Internet-Adresse der Gemeinde: am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr beim http://www.gemeinde-dautmergen.de/ Landratsamt -Gesundheitsamt-, Weilheimer Straße 31, E-Mail-Adresse der Gemeinde: info@gemeinde-dautmergen.de 72379 Hechingen, Tel. 07471/9303-1568, angeboten. Förster Stephan Kneer ☎ (0 7427) 590 93 09 fr.leidringen@zollernalbkreis.de Fax: (0 74 33) 922 15 88 Cannabis-Sprechstunde beim Grüngutplatz auf Erddeponie Beugen-Reute Gesundheitsamt: Achtung! Geschlossen bis voraussichtlich März 2022 jeden Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr Tel. kostenfrei (0800) 3784784 E-Mail-Beratung: info@cannabissprechstunde.de Öffnungszeiten der www.drugstime.de Gemeindeverwaltung Telefonseelsorge in persönlichen Not- und Krisensituationen bei Tag und Rathaus Dotternhausen (im dringenden Fall) auch bei Nacht über (0800) 1110111. Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Rathaus Dautmergen Montagvormittag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstagvormittag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstagvormittag: 08.00 - 12 00 Uhr Dienstags: 17.00 - 19.00 Uhr Abendsprechstunde BM Lippus 17.00 - 19.00 Uhr
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 3 CSR-Aktivitäten in Winterpause Baden-Württemberg werden ausgezeichnet CSR-Aktivitäten in Baden-Württemberg in Dotternhausen und werden ausgezeichnet Mittelstandspreis für soziale Verantwortung Mittelstandspreis inVerantwortung für soziale Baden-Württemberg in Ba- Dautmergen den-Württemberg Leistung - Engagement - Anerkennung 2022 Leistung – Engagement – Anerkennung 2022 (Lea-Mittelstandspreis) standspreis) (Lea-Mittel- Sehr geehrte Autoren, Viele Viele Unternehmen Unternehmen in Baden-Württemberg in Baden-Württemberg leben leben eine verantwortungsvolle undeine verant- nachhaltige nehmensführung. Sie vereinbaren gesellschaftliches Engagement mit wirtschaftlichem Erfolg und Unter- wortungsvolle sichern und innachhaltige so ihre Zukunftsfähigkeit dynamischen Zeiten. Unternehmensführung. Sie Mit innovativen „Corporate Social Respon- in den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022 vereinbaren sibility“ gesellschaftliches (CSR)-Aktivitäten und KooperationspartnernEngagement aus dem Dritten Sektormit wirtschaftli- gehen sie gesellschaft- wird kein Mitteilungsblatt erscheinen. liche Herausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesell- chem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfähigkeit in dynami- schaft. Nächste Veröffentlichung: 12.01.2022 schen Zeiten. Mit innovativen „Corporate Social Responsi- Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg zeigt, welche Stärke verant- Redaktionsschluss: 10.01.2022, 21:00 Uhr bility“ (CSR)-Aktivitäten wortungsvolles Unternehmertum auch in und Kooperationspartnern Krisenzeiten aus hat und zeichnet am 5. Juli 2022 dem vorbildliche Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen Dritten Sektor CSR-Aktivitäten aus. Diegehen siefürgesellschaftliche Lea-Trophäe Herausforderungen herausragendes gesellschaftliches Engagement wird da- mit bereits zum 16. Mal verliehen. schöne Feiertage. aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere DerGesellschaft. Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin Der Verlag fürDer Mittelstandspreis Wirtschaft, für soziale Bischof Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Verantwortung Dr. Gebhard Fürstin Ba- (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den-Württemberg zeigt, welche Stärke verantwortungsvolles den Landesbischöfen Dr. h. c. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) und Unternehmertum Prof. auch in Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh Krisenzeiten (Evangelische hat und Landeskirche zeichnet am 5. Baden). Juli 2022 vorbildliche CSR-Aktivitäten aus. Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Die Lea-Trophäe für herausragendes Vollbeschäftigten, gesellschaftliches die in Kooperation Engagement mit einer Organisation aus wird dem Dritten Sektor, z. B.damit einem Gemeinsame bereits zum einem Wohlfahrtsverband, Bewältigung 16. MalVereinverliehen. oder einer Umweltinitiative, gemeinsam ein Projekt zur amtliche Bekanntmachungen Der Preis gesellschaftlicher steht unter derHerausforderungen Schirmherrschaft realisiert haben, von Frau Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022. Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem Dr.bewerben. Nicole Hoffmeister-Kraut Bewerbungsverfahren MdL, finden Sie Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und unter www.lea-mittelstandspreis.de. Tourismus Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für(Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Stephan Burger Änderung bzgl. Anzeigenveröffentlichungen in soziale Verantwortung (Erzdiözese Brigitte Volz, in Baden-Württemberg, Freiburg) sowie Strombergstraße 11, 70188 c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart den Landesbischöfen Stuttgart, Tel: 0711/ Dr. e.V., h. c. 2633-1147, 2022 für Vereine, Kirchen und Organisationen Frank E-Mail: Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) info@mittelstandspreis-bw.de. Ab 2022 erhalten die Vereine, Kirchen und Organisationen, und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische die rein örtlich in Dotternhausen und Dautmergen tätig sind, Landeskirche Baden). pro Jahr eine Anzeige kostenlos im redaktionellen Teil als ge- Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unter- staltete Anzeige. Überörtlich agierende Vereine und Organi- nehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die in Kooperati- sationen sind hiervon ausgeschlossen. Jede weitere Anzeige on mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z. B. einem ist dann gem. der jeweils aktuellen Preisliste kostenpflichtig. Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umweltinitiative, gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen realisiert haben, bewerben. Bewerbungs- schluss ist der 31. März 2022. Weitere Informationen zum Gemeindeverwaltungsverband Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter Oberes Schlichemtal www.lea-mittelstandspreis.de Das „Schlichem Bad“ Schömberg Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Ge- ist über die Weihnachtsfeiertage 2021 schäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwor- und den Jahreswechsel 2022 tung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart wie folgt geöffnet: e.V., Brigitte Volz, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel: 0711/ 2633-1147, Mittwoch, 22.12.2021 - 16 bis 21.30 Uhr E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de (Einlass bis 20.30 Uhr) Samstag, 25.12.2021 - geschlossen Sonntag, 26.12.2021 - geschlossen Impressum Mittwoch, 29.12.2021 - 16 bis 21.30 Uhr (Einlass bis 20.30 Uhr) Herausgeber: Samstag, 01.01.2022 – geschlossen Gemeinden Dotternhausen und Dautmergen. Verantwortlich für den Textteil: Sonntag, 02.01.2022 – 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Bürgermeisterämter Dotternhausen (Telefon 9 40 50), (Einlass bis 11.30 Uhr) E-Mail: amtsblatt@dotternhausen.de und Dautmergen (Telefon 25 07), Bitte beachten Sie die nach wie vor geltenden Regelungen E-Mail: info@gemeinde-dautmergen.de. der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg. Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen Telefon (07154) 8222-0, Telefax (07154) 8222-15 „guten Rutsch“ in das Jahr 2022 in welchem Gesundheit, Glück und Zufriedenheit Ihre Begleiter sein sollen. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Tobias Pearman Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal Anzeigenberatung: Telefon (07154) 8222-0 Telefax (07154) 8222-15, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenschluss: Dienstag, 9.00 Uhr, abhängig je nach Feiertag Bezugsgebühr Jahresabo 31,90 Euro.
Stand: 17. Dezember 2021 4 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021 baden-wuerttemberg In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte Amtsblatt Dotternhausen oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizini- schen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien. Auf bestimmten öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot sowie an Silvester ein Ansammlungverbot. Dautmergen Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Der Abgleich mit einem Ausweis ist nicht notwendig, wenn die Person anderweitig bekannt ist. Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Sie finden die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Verordnung stets im Internet auf den Seiten des Landes Baden-Württem- Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 berg unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 5 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die in Betriebsstätten, wenn der Abstand PCR-getestete, geimpfte oder genesene Impfung oder Infektion länger als 6 Monate nicht eingehalten werden kann, im Personen zurückliegt. Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Weihnachtsmärkten. genesene Personen 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können nicht eingeschult sind.° » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene (ärztlicher Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- » In geschlossenen Räumen bei privaten eines sonderpädagogischen Bildungs- / liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Beratungszentrums, einer auf der Grund 6 Monate zurück). Kantinen, Mensen und Cafeterien während schule aufbauenden Schule oder » Genesene auf der Grundlage eines PCR-Nach- des Essens und Trinkens und beim Sport einer beruflichen Schule° – gilt nur für weises (nicht jünger als 28 oder älter als 6 Monate). treiben. Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab und nicht während der Ferien°°. eingeschult sind.° stand von 1,5 Metern zu anderen Personen » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht mehr zur Schule gehen.°° pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums nicht auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen einer auf der Grundschule aufbauenden Schule » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an » Personen, für die es keine allgemeine nicht während der Ferien°°. Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- Impfempfehlung der Ständigen » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr le geregelt. Impfkommission (STIKO) gibt.°° zur Schule gehen.°° » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nach- weis notwendig).°° » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich Stand: 17. Dezember 2021 3 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Weihnachtsmärkte, Volks- 3G 3G 2G nicht erlaubt und Stadtfeste max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. Wenn nicht geimpfte/gene- sene Personen teilnehmen: 1 Haushalt plus 1 weitere Person. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 weitere Personen weitere Person Personen bis einschl. 17 Jahre zählen nicht zur Personenzahl Private Zusammen- Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, hinzu. Paare, die nicht Ohne weitere zusammen leben, gelten als ein künfte und private Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Regelungen oder Haushalt. Veranstaltungen sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Beschränkung der (wie Geburtstage, Hoch- medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht Personenanzahl Auschließlich geimpfte/ zeitsfeiern etc.) impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen nicht dazu. nicht dazu. genesene Personen°: Innen: max. 50 Personen Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Außen: max. 200 Personen leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. Kinder/Jugendliche bis einschl. 17 Jahre zählen nicht mit. °und Personen bei denen Impfung aus med. Gründen nicht möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO.
6 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Öffentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- 2G 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, Im Freien bei >5.000 Sportveranstaltungen, Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Betriebs- und Vereinsfeiern einhaltung des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen der abstands 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der Breitenkultur) Kapazität, aber nicht mehr als 750 3G 3G Besucher*innen. Öffentliche Verkehrsmittel 3G Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Archive und Ausnahme: Archive und ohne weitere Landesbibliotheken 3G mit Landesbibliotheken 3G mit möglich Regelungen 3G PCR-Test PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen Die religiösen Gemeinschaften können darüber hinaus weitere Maßnahmen für religöse Veranstaltungen ergreifen. 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle.
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 7 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen und nur PCR-Test 2G nicht erlaubt Ausstellungen Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Regelungen 3G 3G nur PCR-Test Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Körpernahe Dienstleistungen (für medizinische Behandlungen wie Physio-/ 3G 3G 2G 2G+ Ergotherapie, Geburts- hilfe, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege gilt Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- generell 3G) betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test
8 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.) 2G 2G+ Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen nur PCR-Test Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien keine Maskenpflicht wäh- ohne weitere rend der Sportausübung Regelungen 3G 3G 2G keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen nur PCR-Test° Anlagen Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2) Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- 3G einhaltung des Mindest- Sportveranstaltungen abstands mit PCR-Test 2G 2G+ im Profi- und Amateursport wie Ligaspiele, Tuniere, Im Freien Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Wettkämpfe etc. 3G aber nicht mehr als geschlossenen Räumen 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der 3G Kapazität, aber nicht mehr als 750 Zuschauer*innen. 3G 2G Einzelhandel Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und Lieferangebote Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 9 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test clubähnliche Lokale nicht erlaubt (Ausnahmen für nicht 2G 2G impffähige Personen und Im Freien Schüler*innen gelten nicht) wie öffentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften
10 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Landratsamt Zollernalbkreis Busverkehr an Heiligabend und Silvester sowie in den Bürgertelefon: Erweitertes Angebot Weihnachtsferien Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger rufen täglich mit Der Landkreis weist darauf hin, dass die Linienbusse im Zol- ganz unterschiedlichen Fragen beim Corona-Bür- lernalbkreis an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) gertelefon des Zollernalbkreises an. Um die Anrufe generell wie an Samstagen verkehren. Das RufBUS-An- besser zu steuern und schneller bearbeiten zu können, wählen gebot verkehrt eingeschränkt bis ca. 16.00 Uhr. Ebenso die Anrufenden ab Dienstag, 21. Dezember 2021 direkt am lange ist die RufBUS-Zentrale geöffnet. Telefon den passenden Ansprechpartner aus. Zudem wird Die Nachtschwärmer-Fahrten – im Fahrplan mit einem das Angebot erweitert. „N“ versehen – fallen an beiden Tagen aus. Ausnahme bil- Zur Auswahl stehen drei Optionen: det hier der HeubergBus (Linien 361 und 362) zwischen 1. Für Fragen von Personen, die positiv auf COVID-19 getestet Ebingen und Obernheim, da diese Fahrten mit dem Regio- wurden, in einem Haushalt mit einer positiv getesteten Person AlbBus X7 gekoppelt sind, der komplett durchgeführt wird. leben oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Die ausfallenden Fahrten sind im Samstags-Fahrplan sind 2. Für allgemeine Fragen zu COVID-19 und den jeweiligen jeweils mit einem Hinweis „A26“ versehen. Verordnungen. Während der Weihnachtsferien vom 23.12.21 bis 09.01.22 3. Neu: Für telefonische Terminbuchungen für die drei verkehren die Busse nach dem Ferienfahrplan. Die im Pop-Up-Impfzentren – Balingen, Hechingen, Meßstetten – Fahrplan mit „S“ gekennzeichneten Fahrten werden in im Kreis. diesem Zeitraum nicht durchgeführt. Gleichzeitig können entsprechende Termine für die Impfzen- Die aktuellen Fahrpläne stehen im Internet unter www.nal- tren online gebucht werden: www.zollernalbkreis.de/impfen. do.de als Download sowie per naldo-App zur Verfügung. Zudem findet täglich von 9-12 Uhr im Pop-Up-Impfzentrum Meßstetten die Aktion „Impfen ohne Termin“ statt. Verimpft wird der Impfstoff Moderna (ab 30 Jahren). Forstrevier Heiligenzimmern Das Bürgertelefon ist unter der Rufnummer 07433/92-1111 Das Forstrevier ist urlaubsbedingt vom 20.12.21 bis von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12:30 Uhr und von 13:30 03.01.2022 nicht besetzt. In dringenden Angelegenheiten bis 15:30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. wenden Sie sich bitte an das Forstamt in Balingen (Tel. 07433-92-1573). Nahverkehr Folgende Änderungen gibt es im Verkehrsverbund nal- do zum 1. Januar 2022: Amtliche Bekanntmachungen Dotternhausen Tarifanpassung um durchschnittlich 2,5 Prozent Zum 1. Januar 2022 wird der naldo-Tarif um durchschnitt- lich 2,5 Prozent erhöht. Dank der Rettungsschirme von Bund und Land ist die Tarifanpassung für 2022 niedriger Rathaus geschlossen als normal angesetzt worden und liegt unter den prognos- Das Rathaus ist in der Zeit vom 24.12.2021 bis einschließ- tizierten Teuerungsraten. Die Tarifanpassung trägt dazu lich 07.01.2021 geschlossen. bei, dass die Verkehrsunternehmen im naldo weiterhin In dringenden Personenstandsfällen sind wir jeweils in der wirtschaftlich bestehen können. Trotz der coronabedingten Zeit von 08.00 - 10.00 Uhr telefonisch erreichbar. Einschränkungen, aktuell die 3G-Regelung bei der Nutzung Wir bitten um Verständnis und Beachtung. von Bus und Bahn, fahren die Bus- und Bahnunternehmen im naldo seit Monaten das reguläre Fahrplan- und Platzan- gebot und halten so auch in Krisenzeiten ein verlässliches Feuerwerk Angebot aufrecht. Auch in diesem Jahr ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester generell verboten und vom Zünden von Silvester- ---------- feuerwerk wird dringend abgeraten, auch vor dem Hinter- Stadttarif Balingen wird ausgedehnt (ist nur für Balin- grund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enor- gen relevant!) men Belastung des Gesundheitssystems. Zum 1. Januar wird der Stadttarif Balingen auf alle Stadt- teile ausgedehnt. Galt er bislang nur in der Kernstadt und den Stadtteilen Schmiden und Heselwangen, profitieren ab Hallenschließung in den Ferien 2022 auch die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Dürrwangen, Endingen, Engstlatt, Erzingen, Frommern, Die Festhalle und die Sporthalle bleiben in den Weihnachts- Ostdorf, Roßwangen, Stockenhausen, Streichen, Weilstet- ferien bis einschließlich 09.01.2022 geschlossen. ten und Zillhausen von günstigeren naldo-Tickets. Wir bitten um Beachtung. ---------- Die Gemeindeverwaltung Alle wichtigen Informationen zum aktuellen naldo-Tarif fin- den sich auf der Homepage www.naldo.de, zudem stehen die Kundenberaterinnen der naldo-Hotline: 0 74 71/ 93 01 Plettenbergzufahrt gesperrt 96 96 für Fragen zur Verfügung. Alle wichtigen Informati- Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Zufahrt onen sind auch im neuen naldo-Tarifprospekt zusammen- zum Plettenberg in den Wintermonaten (bis 31.03.2022) gefasst. Dieser ist bei den naldo-Verkaufsstellen, bei den nicht erlaubt ist. Eine entsprechende Beschilderung ist Verkehrsunternehmen, bei den Städten und Gemeinden angebracht. sowie bei den Landratsämtern erhältlich. Um Beachtung wird gebeten!
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 11 Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom gebracht werden. Für dieses Projekt werden ebenfalls 15.12.2021 Fördermittel beantragt und die erforderlichen Planun- gen vergeben. Sobald die konkreten Eckpunkte hin- TOP 1 Stationäres Hospiz für den Zollernalbkreis und den sichtlich der Kosten und des Einsparpotentials be- Landkreis Sigmaringen -Beitritt der Gemeinde Dot- kannt sind, wird die Gemeinde Dotternhausen mit dem ternhausen in den Förderverein Hospiz Johannes Tennisclub und dem Sportverein Dotternhausen eine e.V. Vereinbarung über deren freiwillige finanzielle Beteili- Die künftige stationäre Hospizeinrichtung Johannes für gung schließen. den Zollernalbkreis und den Landkreis Sigmaringen am Standort Sigmaringen wurde durch eine großzü- TOP 5 Gutachterausschuss - Rückübertragung vom Ge- gige Spende der Dr.-Hermann-Schwörer-Stiftung er- meindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal möglicht. Die Inbetriebnahme ist für den Herbst 2022 an die Gemeinde Dotternhausen und Übertragung vorgesehen. Betreiberin des Hospizes wird die St. auf den gemeinsamen Gutachterausschuss in Ba- Elisabeth-Stiftung mit Sitz in Bad Waldsee. Als zu- lingen sätzliche wichtige Säule zur finanziellen Sicherung und Nach der Gutachterausschussverordnung sollen ver- Unterstützung des Hospizes wurde der Förderverein stärkt interkommunale Kooperationen angestrebt wer- Hospiz Johannes e.V. mit Sitz in Balingen gegründet. den. Laut der Verordnung ist für eine sachgerechte Der Verein möchte alle Städte und Gemeinden der Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses eine beiden Landkreise als Vereinsmitglieder gewinnen. geeignete Personal- und Sachmittelausstattung so- Die Gemeinde Dotternhausen tritt dem Förderverein wie eine ausreichende Zahl von Kauffällen erforder- mit einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 EUR (Min- lich. In der Gesetzesbegründung ist eine Richtgröße destbeitrag 120 EUR) bei. von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr angege- ben. Die geplante räumliche Einheit des gemeinsa- TOP 2 Bausachen men Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen 2.1 Neubau eines Schwimmbads mit Überdachung hat rund 57.000 Einwohner und etwa 1.100 Kaufver- auf dem Flurstück 300/11, Im Kirschenwinkel 6 träge im Jahr. Mit Blick auf die Einrichtung dieses neu Die Gemeinde Dotternhausen stimmt als Angrenze- zu gründenden gemeinsamen Gutachterausschus- rin dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche ses zum 01.03.2022 wird mit Ablauf des 28.02.2022 Einvernehmen. Die rechtliche Überprüfung des Bau- die Rückübertragung der Aufgabe des Gutachter- gesuchs durch das Landratsamt Zollernalbkreis muss ausschusses vom Gemeindeverwaltungsverband auch die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Bau- Oberes Schlichemtal an die Gemeinde Dotternhau- grenzenüberschreitung sowie der Unterschreitung der sen vorgenommen. Zum 01.03.2022 wird der Beitritt einzuhaltenden Abstandsflächen beinhalten. zum gemeinsamen Gutachterausschuss Mittelbereich 2.2 Errichtung einer Fertiggarage auf dem Flur- Balingen mit den Städten und Gemeinden Balingen, stück 2836, Gehrnstraße 15 Geislingen, Rosenfeld, Schömberg, Dautmergen, Dor- Die Gemeinde Dotternhausen stimmt als Angren- mettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Rats- zerin dem Bau der Doppelgarage zu und erteilt hausen, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauherr der Burg mit zentraler Geschäftsstelle bei der Stadt trägt die Verantwortung dafür, dass auch öffent- Balingen erfolgen. Eine öffentlich-rechtliche Vereinba- lich-rechtliche Vorschriften, die im vereinfachten rung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachteraus- Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft wer- schusses Mittelbereich Balingen wird abgeschlossen. den, eingehalten werden. 2.3 Errichtung eines Lagerschuppens – Abbö- TOP 6 Hochwasserschutz - Flussgebietsuntersuchung schung auf dem Flurstück 1384/10 Eyach Da das Bauvorhaben bereits verwirklicht ist, sieht Das Regierungspräsidium Tübingen hatte eine Fluss- die Gemeinde Dotternhausen keine Möglichkeit gebietsuntersuchung Eyach in Auftrag gegeben. Ende bzw. Erforderlichkeit der Zustimmung zum vor- Oktober 2021 fand eine Besprechung mit den betroffe- liegenden Änderungsbauantrag. nen Gemeinden und dem Regierungspräsidium statt. Die im Erläuterungsbericht vom Mai 2019 enthaltenen TOP 3 Fa. Holcim - Antrag auf Waldumwandlung Maßnahmen könnten im Falle eines Jahrhunderthoch- Laut Genehmigungsbehörde ist eine Zustimmung der wassers ggf. helfen, größere Schäden zu vermeiden. Gemeinde Dotternhausen zur Waldumwandlung nicht Sie begründen aber keine rechtlichen Verpflichtungen notwendig. Die Gemeinde ist Eigentümerin des Wald- für die jeweiligen Gemeinden. Es handelt sich ledig- grundstücks. Gemäß Landeswaldgesetz sind bei der lich um Empfehlungen. Das Land Baden-Württemberg Entscheidung über einen Umwandlungsantrag die prüft derzeit, ob es ggf. alle empfohlenen Maßnahmen Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des selbst durchführt oder zumindest die Empfehlungen Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit bei den Hauptgefahrenpunkten. Dotternhausen ist gegeneinander und untereinander abzuwägen. Be- nicht primär Betroffene bei einem Hochwasser in der sitzerin der Waldfläche ist die Fa. Holcim. Eyach. Aus diesen Gründen wird die Gemeinde Dot- TOP 4 S portanlagenbeleuchtung - Umstellung auf ternhausen derzeit keine der im Bericht angesproche- LED-Leuchtmittel nen Maßnahmen durchführen. Die Gemeinde Dotternhausen beabsichtigt, unter dem TOP 7 Bekanntmachung nichtöffentlicher Beschlüsse Aspekt der Nachhaltigkeit und unter ökologischen In der Oktobersitzung des Gemeinderats wurden keine Gesichtspunkten die Straßenbeleuchtung nach und nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst. nach umzustellen. Entsprechende Fördermittel sind mit Blick auf eine evtl. Verringerung des Fördersatzes TOP 8 Bekanntgaben, Anfragen und Verschiedenes kurzfristig beantragt worden. Auch für die mit Flutlicht- Die Gemeinde Dotternhausen hat für die Förderung anlagen ausgestatteten Sportstätten, den Tennis- und der gemeinwesensorientierten Jugendarbeit eine För- Kunstrasenplatz, ist eine nachhaltige LED-Umstellung derung in Höhe von 3.340 EUR erhalten. geplant; zumal auch davon auszugehen ist, dass die Eine Auflistung der für das Jahr 2022 festgelegten dortigen Leuchtmittel nicht mehr lange auf den Markt Sitzungstermine ist in der Sitzung ausgelegt worden.
12 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Beschädigte Straßenlaterne Amtliche Bekanntmachungen In der Zeit von Donners- tag, 16.12.2021, bis Dautmergen Freitag, 17.12.2021, wurde eine Straßenla- terne an der Schloss- Kurzbericht der öffentlichen straße / Einmündung Gemeinderatssitzung vom 15.12.2021 Neubaugebiet beschä- TOP 1: Bebauungsplan „Ob Gärten“ – 2. Erweiterung und digt. Der Verursacher 3. Änderung hat sich bisher nicht bei a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Gemeindeverwal- aus der 2. Anhörung tung gemeldet. Um b) Satzungsbeschluss sachdienliche Hinweise Bürgermeister Lippus konnte zu diesem Tagesordnungspunkt durch die Bevölkerung Herrn Laubenstein vom beauftragten Ing. Büro Fritz & Gross- wird gebeten. mann begrüßen. Ende des Jahres 2019 konnte die Gemeinde den erforderlichen Aufstellungsbeschluss für das beschleunig- te Bebauungsplanverfahren nach §13 b des BauGB fassen. Zunächst beabsichtigt war ein Bebauungsplangebiet für 15 Bauplätze, wobei im 1. Anhörungsverfahren sowohl der Re- gionalverband als auch das Regierungspräsidium (RP) den im Plangebiet befindlichen „Regionalen Grünzug“ als nicht überbaubar angesehen hatte. Daraufhin erfolgte eine Über- planung mit Flächenreduzierung auf 11 Bauplätze, wobei im 2. Anhörungsverfahren wiederum Regionalverband und RP den, Mobiler Dienst Balingen nach deren Ansicht, fehlenden Nachweis des Flächenbedarfs bemängelte; der Regionalverband verwies dabei auf eine sehr große Flächenreserve von noch zur Verfügung stehenden Jugendtreff Dotternhausen Bauplätzen im Gemeindegebiet. Dieser Einwand konnte ein- drucksvoll wiederlegt werden, da die Erhebung des Regional- verbandes auf eine Auflistung der Flächenreserven aus dem Mobiler Dienst Balingen Jahr 2019 beruhte. Zwischenzeitlich verfügt die Gemeinde Jugendtreff Dotternhausen noch über 3 Bauplätze und die ein oder andere Baulücke im Wann? Gemeindegebiet, die sich allerdings im Privateigentum befin- Grundschulgruppe: Mittwoch 13:45-15:30 Uhr den. Letztlich konnte der Gemeinderat die entsprechende Ab- Offener Treff: Mittwoch 15:30-19:00 Uhr wägung der eingegangenen Stellungsnahmen vornehmen und Wo? Im Jugendtreff Dotternhausen die Bedenken entkräften. Gleichzeit fasste der Gemeinderat Schlossbergschule, Schulstr. 11 einstimmig den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 72359 Dotternhausen „Ob Gärten mit 2. Erweiterung und 3.Änderung“, sodass die Wer? Gemeinde auf weitere 11 Bauplätze in Zukunft verweisen kann. Grundschulgruppe: Die dritte und vierte Klasse der Schloss- Es wird auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung bergschule Dotternhausen an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt verwiesen. Offener Treff: ALLE Kinder und Jugendlichen aus Dot- Aufgrund diesem Verfahrensabschluss kann die Gemeinde tern-hausen auf die noch restlichen 3 bereits erschlossenen Bauplätze im Bei? Jan Künstle momentanen Erschließungsgebiet sowie die künftig 11 wei- Handy: 0174 486 615 3 teren Bauplätze verweisen und ist damit zukunftsorientiert Hannah Epple aufgestellt. Handy: 0157 375 354 37 TOP 2: Rekultivierung Abbaugebiet „Westfeld“ Fa. Holcim rogrammübersicht November/Dezember Programmübersicht Dezember 2021 2021 - Info zum Rekultivierungszeitraum Hierzu konnte der Vorsitzende den Leiter der Gewinnungsbe- triebe der Firma Holcim, Herrn Andreas Junginger, begrüßen. Nachdem in früheren Beratungen als Rekultivierungszeitraum das Jahr 2023 und alternativ das Jahr 2027 seitens der Firma Holcim genannt wurde, sah der Gemeinderat Klärungsbedarf im Hinblick auf die genannten Jahreszahlen. Herr Junginger erläutere dem Gremium anhand verschiedenster, aktueller, Luftbilder die Situation des bisherigen Abbaues mit Rekulti- vierung auf dem sogenannten „Westfeld“ und die seit relativ kurzer Zeit laufenden Abbauarbeiten auf dem sogenannten „Ostfeld“ auf Gemarkung Dormettingen. Auf Gemarkung Daut- mergen steht noch ein Auffüllvolum von ca. 200.000 Tonnen zur Verfügung zzgl. weiterer 90.000 Tonnen Auffüllvolumen im ehemaligen Abbaugebiet auf Gemarkung Dotternhausen. Herr Junginger gab zu verstehen, dass durch die Öffnungen der bisherigen Anlieferungssystematik durch die betroffenen Umlandgemeinden nunmehr auch sogenannte „Drittanlieferer“ Mittwoch, 22.12.2021 Es gibt eine Weihnachtsdisko! ☺ in die Anlieferung mit einbezogen werden sollen, sodass die Rekultivierungszeit im Jahr 2023 als realistisch erachtet wer- ittwoch, 10.11.2021 Wir bemalen Leinwände den kann. Parallel hierzu wäre jedoch hinzunehmen, dass dann noch lediglich 90.000 Tonnen Auffüllvolumen auf Gemarkung ittwoch, 17.11.2021 Wir machen einen Kinonachmittag mit Popcorn ittwoch, 24.11.2021 Wir machen ein Tischkicker-Turnier
Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 13 Dotternhausen zur Verfügung stehen würden und danach über diskutiert und mit den Gemeinden besprochen werden sollten. viele Jahre hinweg keine Anlieferung mehr von unbelasteten Die Neufestsetzung der Bodenrichtwerte erhält dann Rechts- Aushub erfolgen könnte. Der Gemeinderat sprach für einen kraft, wenn die neuen Richtwerte in den Mitteilungsblättern der relativ zügigen Abschluss der Rekultivierungsmaßnahmen Verbandsgemeinden öffentlich bekannt gegeben worden sind. auf Dautmerger Gemarkung aus, um die Grundtücke der na- Des Weiteren hat die Landesregierung bereits vor einiger Zeit turbelassenen und landwirtschaftlichen Nutzung rückführen die Reform der Gutachterausschüsse beschlossen und die zu können. In Absprache mit der Firma Holcim wird das da- bislang kleinräumige Festlegung der Ausschussgebiete in nach noch restlich zur Verfügung stehende Auffüllvolumen größere Ausschussgebiete gefordert; Grundlage dieser Ände- von 90.000 Tonnen wiederum ausschließlich den Umlandge- rung war die Zielsetzung, dass ein Gutachterausschuss pro meinden zur kostenlosen Anlieferung, wie bisher, zur Verfü- Jahr ca. 1.000 Gutachten erstellen sollte. Da der bisherige gung gestellt werden. Gutachterausschuss auf Ebene der 8 Verbandsgemeinden eingesetzt und der Gemeindeverwaltungsverband mit dieser TOP3: Planerstellung Straßenbeleuchtung - Info zu den Aufgabe betraut ist, stimmte der Gemeinderat einstimmig der gesetzlichen Vorgaben und mögliche Beauftragung Rückübertragung der bisherigen Zuständigkeit des Gemein- der Fa. Huonker, Täbingen deverwaltungsverbandes auf die Gemeinde Dautmergen zum Der Vorsitzende rief in Erinnerung, dass bereits in der letzten 28.02.2022 zu und beschloss gleichzeitig, ab 01.03.2022 die Gemeinderatsitzung am 15.11.2021 das Thema Straßenbe- Zuständigkeit des Gutachterausschusses auf den künftigen leuchtung auf der Tagesordnung stand. Das Büro Rottmann gemeinsam Gutachterausschuss „Mittelbereich Balingen“ un- aus Zimmern o.R wurde dabei mit der Neuaufnahme der zu- ter Geschäftsführung der Stadt Balingen zu übertragen. Dem sätzlichen Leuchtpunkte und der Übernahme in das GEO In- künftigen Gutachterausschuss ab 01.03.2022 werden alle 8 formationssystem beauftragt. In der Sitzung am 15.12.2021 Verbandgemeinden, die Stadt Rosenfeld, die Stadt Geislingen, wurde nochmals verdeutlicht, dass die Gemeinde zum einen sowie die Stadt Balingen angehören. nach Vorschrift VDE zwingend die Erdung der Lichtmasten zu überprüfen hat und gleichzeitig auch die Standsicherheit TOP6: Reaktivierung der Sirenenfunktion/Sonderförder- der Beleuchtungsmasten zu überprüfen ist. Im Rahmen die- programm Info über Sachstand und weiteres Vor- ser Arbeiten würden dann die entsprechenden Zu - und Ab- gehen auf Verbandsebene leitungen der Kabelstränge überprüft und dokumentiert. Der Nachdem der Gemeinderat in einer der letzten Sitzungen die Gemeinderat beschloss einstimmig, die Firma Elektro Huonker Reaktivierung der Sirenenfunktion in Dautmergen beschlos- aus Täbingen mit den Arbeiten, aufgrund des Angebots vom sen hat, informiert der Vorsitzende das Gremium über den 15.11.2021, zu beauftragen und die Mittel im Haushaltsplan momentanen Sachstand und die weitere Vorgehensweise. Auf 2022 einzustellen. Verbandsebene haben 6 Gemeinden dieser Reaktivierung der Sirenen zugestimmt; dagegen ausgesprochen haben sich die TOP4: Bauangelegenheiten Gemeinden Weilen u.d.R und die Stadt Schömberg. Auf Ver- a) Balkonanbau Meisenstr. 10 bandsebene werden die künftigen Verhandlungen durch die b) Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Schwal- Bürgermeisterkollegen Müller aus Dormettingen und Lebherz benweg 9 aus Ratshausen geführt, sodass insgesamt für die 6 Gemein- c) Bauvoranfrage Schwalbenweg 11 den nicht unerhebliche Synergieeffekte erwachsen werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Ein- Die Gemeinde Dautmergen geht von Gesamtkosten von ca. vernehmen zum Balkonanbau auf Grundstück Meisenstraße 16.000 € aus, davon 50 % Zuschuss durch das Land Baden 10 zu erteilen und stimmte der erforderlichen Befreiung von – Württemberg und voraussichtlich weitere 25 % Zuschuss der vorgegebenen Dachneigung, für die Überdachung des durch den Landkreis Zollernalb, der allerdings den hierfür Balkons mit einem Pultdach, zu. Des Weiteren nahm der Ge- nötigen Beschluss bislang noch nicht gefasst hat. Im Haus- meinderat zustimmend vom Bauvorhaben auf den Grundstück haltsplan 2022 sind 4.000 € an Eigenmittel der Gemeinde Flst. 1821/9, Schwalbenweg 9, Kenntnis. Das Bauvorhaben Dautmergen eingestellt. wird im sogenannten Kenntnisgabeverfahren abgewickelt und entspricht somit allen Vorgaben des Bebauungsplanes. TOP 7: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung ge- Bzgl. der Bauvoranfrage auf Flst.1821/10, Schwalbenweg 11 fasster Beschlüsse stellte das Gremium die ein oder andere Unstimmigkeit bzgl. Bürgermeister Lippus gab bekannt, dass der Gemeinderat der Einhaltung der Vorschriften der LBO und auch der Vor- einstimmig die Aufkündigung der bisherigen Getränkeliefe- schriften des Bebauungsplanes fest. Das Gremium konnte rungsvereinbarung mit der ehemaligen „Lehner-Brauerei/Stif- das Einvernehmen der Gemeinde zu dieser Bauvoranfrage tung“ zum 31.12.2021 beschlossen hat. Gleichzeitig wurde die nicht herstellen und wird die Angelegenheit zur abschließen- Verwaltung damit beauftragt zum 01.01.2022 mit der Firma den Entscheidung der Baurechtsbehörde beim Landratsamt „Getränke Kommer „aus Balingen – Weilstetten eine neue weiterleiten. Einigkeit herrschte beim Gremium darüber, dass vertragliche Getränkelieferungsvereinbarung für den Bereich der Bauherrschaft im Vorfeld ihrer weiteren Planung bestmög- Bürgerhaus abzuschließen. Der in nicht - öffentlicher Sitzung lichste Unterstützung seitens der Baurechtsbehörde zuteil gefasste Gemeinderatsbeschluss erhält somit Öffentlichkeit- werden sollte. scharakter. TOP5: Gemeinsamer Gutachterausschuss TOP 8: Bekanntgaben/Anfragen/Verschiedenes a) Info zur notwendigen Neufeststellung der Bo- Bürgermeister Lippus gab bekannt, dass ab dem neuen Jahr denrichtwerte 2022 die Titelseite des Amtsblattes, ohne Mehrkosten, farbig b) Rückübertragung der Zuständigkeit des Ge- gestaltet wird. Dies bedeutet, dass die Kopfleiste des Amts- meindeverwaltungsverbandes auf die Gemeinde blattes mit den Bildern der beiden Rathäuser und der beiden Dautmergen zum 28.02.2022 Wappen farbig gestaltet wird. Ebenso konnte die Verwaltung c) Übertragung der Zuständigkeit des Gutachter- mit dem Wagnerverlag vereinbaren, dass jeder Verein ab dem ausschusses auf den künftigen gemeinsamen Jahr 2022 kostenlos pro Jahr eine größere Anzeige im Amts- Gutachterausschuss „Mittelbereich Balingen“ blatt schalten kann. unter Geschäftsführung der Stadt Balingen Bürgermeister Lippus informierte das Gremium über die Not- Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an. wendigkeit der anstehenden Neufestlegung der Bodenricht- Bürgermeister Lippus werte, die noch vom amtierenden Gutachterausschuss neu Dautmergen, 22.12.2021
14 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2021 Öffentliche Bekanntmachung zum Öffentliche Bekanntmachung zum Erteilung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG, des Inkrafttreten Inkrafttreten des Bebauungsplans des Bebauungsplans und und der örtlichen derFFH-Mähwiesenausgleichs örtlichen Bauvorschriften für den östlich angrenzenden Be- Bauvorschriften bauungsplan „Ob den Gärten, 4. Änderung“ und des städte- „Ob den „Ob den Gärten, Gärten, 2. Erweiterungbaulichen 2. Erweiterung und Entwurfs 3. Änderung“ während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Dautmergen eingesehen werden. und 3. Änderung“ Das Ergebnis der Prüfung der während der erneuten öffentli- Der Gemeinderat der Gemeinde Dautmergen hat in seiner chen Auslegung eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit öffentlichen Sitzung am 15.12.2021 den Bebauungsplan „Ob und der Träger öffentlicher Belange wird ebenfalls ausgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Dautmergen den Gärten, 2. Erweiterung und 3. Änderung“ nach § 10 Bau- hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2021 Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über sei- gesetzbuch (BauGB) und die zusammen den Bebauungsplan „Ob den Gärten, 2. Erweiterung mit dem Bebau- und Auskunft nen Inhalt 3. Änderung“ nach § 10 für den Zutritt in verlangen. Voraussetzung ungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 das Rathaus ist das Tragen eines Mund- und Nasenschut- Baugesetzbuch Landesbauordnung(BauGB) und die zusammen für Baden-Württemberg (LBO) als mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen jeweils zes (FFP2-Maske / OP-Maske). Es wird dringend gebeten, Bauvorschriften selbstständige Satzung gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen. (LBO) als aufgrund der Corona-Pandemie diesejeweils Regel zum Schutz der selbstständige Das ca. 0,85 ha großeSatzung beschlossen. Plangebiet befindet sich am südwest- Gesundheit einzuhalten. lichen Ortsrand von Dautmergen. Es umfasst teilweise die Weiterhin kann der in Kraft getretene Bebauungsplan „Ob den Das ca. 0,85 Flurstücke 1826, ha1820, große1821,Plangebiet 1821/1, 1837.befindet sich am südwestlichen Ortsrandund Gärten, 2. Erweiterung von3.Dautmergen. Änderung“ gemäß § 10a Abs. 2 Es Der umfasst teilweise Geltungsbereich wirddie Flurstücke im Norden durch 1826, 1820, 1821, 1821/1, landwirtschaftliche BauGB auf 1837. der Homepage der Gemeinde Dautmergen unter Flächen (Flst. 1821/1, 1826), bestehende Wohnbebauung (Flst. www.gemeinde-dautmergen.de eingesehen werden. Der Geltungsbereich 1831/5) und die Amselstraße wird im1821/1) (Flst, Norden durch Im begrenzt. landwirtschaftliche Osten Flächen (Flst. 1821/1, 1826), Hinweise: bestehende Wohnbebauung (Flst. 1831/5) und die Amselstraße grenzt das Plangebiet an die Bauplätze des rechtskräftigen (Flst, 1821/1) Folgende Verletzungen begrenzt. sind gemäß § 215ImAbs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bebauungsplans „Ob den Gärten, 4. Änderung“ (Flst. 1821/2, Osten grenzt das Plangebiet an die Bauplätze 1821/10, 1823/4) an und umfasst teilweise eine innerhalb des des rechtskräftigen bis 3 BauGB nur Bebauungsplans beachtlich, wenn „Ob den sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans unter Darle- Gärten, 4. Änderung“ rechtskräftigen (Flst. 1821/2, Bebauungsplans 1821/10, als öffentliche 1823/4) angung Verkehrsflä- und desumfasst teilweise Sachverhalts, dereine innerhalb begründen soll, die Verletzung che ausgewiesene Fläche (Flst. 1821). Im Süden wird des rechtskräftigen Bebauungsplans als öffentliche Verkehrsfläche das schriftlich bei derausgewiesene Gemeinde Dautmergen Flächegeltend gemacht Plangebiet durch die teilweise im Geltungsbereich liegende worden sind: (Flst. 1821). Im Süden wird das Plangebiet Gartenstraße (Flst. 1820) und die Ackerfläche (Flst. 1839) be- durch die teilweise im Geltungsbereich liegende • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- Gartenstraße grenzt. Westlich (Flst. 1820) und des Plangebiets die Ackerfläche befinden (Flst. 1839) liche sich eine teilweise begrenzt. Westlich Verletzung desbezeichneten der dort PlangebietsVerfahrens- und innerhalb des Plangebiets liegende landwirtschaftliche Fläche Formvorschriften, befinden sich (Flst. 1837/1) undeine teilweise (Flst. der Sulzgraben innerhalb 1837). des Plangebiets• liegende landwirtschaftliche Fläche eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- (Flst. 1837/1) Maßgebend und ist der der Sulzgraben Lageplan (Flst. 1837). des Bebauungsplans in der Fas- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis sung vom 15.12.2021. des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.12.2021. • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägungsvorgänge. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor- schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im Bebauungsplanverfahren gemäß § 13b BauGB i.V. mit § 13a BauGB aufgestellt wurde. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der derzeit geltenden Fassung über die fristge- mäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen. Dautmergen, 22.12.2021 Lageplan „Ob Lageplan „Ob den den Gärten, 2. Erweiterung Erweiterung und und 3. 3. Änderung“, Änderung“, Büro Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Büro Fritzvom Balingen, & Grossmann 15.12.2021 Umweltplanung GmbH, Balingen, Hans Joachim Lippus vom 15.12.2021 Bürgermeister Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ob den Gärten, 2. Der Bebauungsplan Erweiterung undund 3.die örtlichen Bauvorschriften Änderung“, Dautmergen „Ob treten mit dieser Bekanntmachung den Gärten, 2. Erweiterung und 3. Änderung“, Dautmer- in genKraft treten(vgl. § 10 Bekanntmachung mit dieser Abs. 3 BauGB).in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann in Plan und Text einschließlich der Begründung, des Umweltbeitrags mit Pflanzplan, der spezi- ellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), des Antrags auf
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