ABGELEHNT IM NIEMANDS- LAND - Vom Flughafenverfahren zum "New Pact on Migration and Asylum" - Warum Asylgrenzverfahren unfair und mangelhaft sind ...
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ABGELEHNT IM NIEMANDS- LAND Vom Flughafenverfahren zum »New Pact on Migration and Asylum« – Warum Asylgrenzverfahren unfair und mangelhaft sind Mit Praxisberichten der ehemaligen Verfahrensberaterin Roxana Kolb und der Rechtsanwältin Dr. Annabelle Voßberg
ABGELEHNT IM NIEMANDSLAND 2 Herausgeber: Förderverein PRO ASYL e.V. Postfach 160624 60069 Frankfurt/M. Telefon: 069 / 24 23 14 0 Fax: 069 / 24 23 14 72 Internet: www.proasyl.de E-Mail: proasyl@proasyl.de Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Köln IBAN DE70 3702 0500 5050 5050 50 BIC BFSWDE33XXX Redaktion: Wiebke Judith Mit Praxisberichten der ehemaligen Verfahrens- beraterin Roxana Kolb und der Rechtsanwältin Dr. Annabelle Voßberg Titelfoto: © picture alliance | CHROMORANGE / Karl-Heinz Spremberg Veröffentlicht im Juni 2021
3 INHALT Die wichtigsten Aussagen der Studie 4 1. Einleitung 6 2. Das deutsche Flughafenverfahren 7 3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Grundrechtsschutz durch Verfahrensstandards 13 4. Arbeit in einer Zwangseinrichtung – Praxisbericht zur Verfahrensberatung am Frankfurt Flughafen 15 4.1. Behördlicher Umgang mit Besonderer Schutzbedürftigkeit 15 4.2. Beratung im Kontext des Flughafenverfahrens 16 4.3. Strukturelle Defizite des Schnellverfahrens 17 4.4. Fazit 18 5. Unter hohem Zeitdruck – Praxisbericht einer Anwältin aus Frankfurt am Main 19 5.1. Die anwaltliche Arbeit im Asylrecht 19 5.2. Anwaltliche Vertretung im Flughafenverfahren 20 5.3. Asylrechtskundiger Flughafennotdienst des Frankfurter Anwaltsvereins 22 5.4. Fazit 23 6. Zwischenfazit zum Flughafenverfahren 24 7. Der Vorschlag der EU-Kommission zu Grenzverfahren im Vergleich zum Flughafenverfahren 25 8. Fazit 30
ABGELEHNT IM NIEMANDSLAND • DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN DER STUDIE 4 DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN DER STUDIE ZUM DEUTSCHEN FLUGHAFEN- • Während des Verfahrens gelten Asylsuchende als nicht- VERFAHREN eingereist. Dadurch werden sie abgeschottet, ihr primä- rer Kontakt nach draußen ist am Frankfurter Flughafen • In seiner Entscheidung über die Verfassungskonformität der Kirchliche Flüchtlingsdienst. des Flughafenverfahrens hat das Bundesverfassungs gericht 1996 die problematischen Umstände des Ver • Der Kirchliche Flüchtlingsdienst am Frankfurter Flug fahrens, insbesondere der Abgeschottetheit der Betrof- hafen übernimmt seinen Möglichkeiten nach de facto fenen und der sehr schnell stattfindenden Anhörung, die Identifizierung besonders Schutzbedürftiger und anerkannt. Dies mache bestimmte Verfahrensstandards organisiert in solchen Fällen anwaltliche Unterstützung notwendig, wie die Gelegenheit zur asylrechtskundigen schon vor der Anhörung, die über den anwaltlichen Not- Beratung, um die Erfolgsaussichten einer Klage ein dienst sonst regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung schätzen zu können. Aus heutiger Sicht zeigen sich die zur Verfügung steht. Eine systematische Identifizierung vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Standards durch das Bundesamt findet in der Praxis nicht statt. als nicht effektiv genug, um die gravierenden Nachteile des Verfahrens auszugleichen. • In Frankfurt am Main stehen zwar rund 40 Rechts anwält*innen auf der Liste des Frankfurter Anwalts • Die Befragungen durch die Bundespolizei im Vorfeld vereins, um beispielsweise im Jahr 2019 bei 175 Ab des Flughafenverfahrens fließen regelmäßig in die Asyl- lehnungen zu beraten. Trotzdem ist aufgrund des entscheidung ein. Insbesondere wenn es vermeintliche eingeschränkten Rechtsschutzes und der Umstände Widersprüche zur Asylanhörung gibt, wird der Vortrag des Mandats der Klageweg nur in den seltensten Fällen oft als unglaubwürdig bewertet. Wenn es Hinweise auf erfolgreich. Die Übernahme von Mandaten im Rahmen eine Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates nach des anwaltlichen Notdienstes ist sehr zeitintensiv und der Dublin-Verordnung gibt, dann führt das Bundes- ist bei Einbeziehung der Rechtsanwält*in nach erfolg- amt keine eigene Anhörung durch sondern entscheidet ter Ablehnung – was die Regel darstellt – kaum noch nach Aktenlage. erfolgsversprechend. • Das deutsche Flughafenverfahren hat sehr enge Fristen • Entgegen verbreiteter Annahme ist für die Betroffenen und muss innerhalb von 19 Tagen abgeschlossen sein. der Aufenthalt am Flughafen generell nicht kurz, son- Der hohe Zeitdruck und die Notwendigkeit, im Flug dern kann sich nach Ablehnung des Asylantrags noch hafenverfahren den Fall als »offensichtlich unbegründet« über Monate erstrecken. Trotz des Abkommens über abzulehnen, um so die Einreise verweigern zu können, die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ver- führen zu einer deutlich höheren »o.u.«-Ablehnungs- zögert sich in der Praxis der Rücktransport z.B. wegen quote, einer mangelnden Aufklärung der Fluchtgründe Abspracheproblemen zwischen Bundespolizei und und Fehlentscheidungen. Besonders ungeeignet ist ein Fluggesellschaft. Der lange Freiheitsentzug am Flug solches Schnellverfahren für traumatisierte Menschen, hafen wirkt sich stark und oft (re)traumatisierend auf die Minderjährige und ältere Menschen sowie andere vulne- Betroffenen aus, unter denen regelmäßig auch Familien rable Schutzsuchende. mit Kindern sind.
ABGELEHNT IM NIEMANDSLAND • DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN DER STUDIE 5 ZUM VERGLEICH MIT DEM Während in Deutschland das Flughafenverfahren mit »NEW PACT ON MIGRATION AND ASYLUM« wenigen Hunderten Fällen pro Jahr weniger als 0,5 % der Asylverfahren darstellt, sind es in Griechenland mit • Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene über 21.000 Fällen im Jahr 2020 schon die Hälfte aller Screening ist letztlich eine Befragung durch den Grenz Asylanträge, die in Grenzverfahren geprüft werden. schutz, wie sie auch dem Flughafenverfahren vorge Die meisten See- und Landgrenzen sind im Gegensatz schaltet ist. Wie beim Flughafenverfahren sind damit zu Flughäfen fernab großer Städte, womit es nicht die Probleme durch die Weitergabe von Aussagen an die gleiche Infrastruktur von Fachanwält*innen gibt. Auf Asylbehörde zu erwarten, weil vermeintliche Wider viel weniger spezialisierte Rechtsanwält*innen würde sprüche zwischen den polizeilichen Befragungen und also eine viel größere – und nicht zu bewältigende – der asylbehördlichen Anhörung entstehen. Die Erst Zahl von Asylverfahren kommen. befragung durch den Grenzschutz kann so ausschlag gebend für die Schutzgewährung werden. Zwei Ge- • Mit einer Vereinfachung von Abschiebungen durch die biete mit grundverschiedenen Arbeitsbereichen und Fiktion der Nicht-Einreise an Außengrenzen, die keine Prämissen – Grenzschutz vs. Schutz von Menschen vor Flughäfen sind, ist nicht zu rechnen. Auch an Flughäfen Verfolgung – werden durch das Screening vermischt. ist trotz des ICAO-Abkommens eine Rückführung oft nicht einfach, wodurch die Betroffenen Wochen oder • Verschärfend kommt hinzu: Der »New Pact« sieht vor, Monate am Flughafen inhaftiert werden. dass die Anforderungen an einen »sicheren Drittstaat« stark gesenkt werden sollen. So würden vermehrt Asyl • Die vorgeschlagene Asylverfahrensverordnung würde anträge als unzulässig – ohne eine inhaltliche Entschei durch ihre direkte Anwendbarkeit auch das deutsche dung über die Fluchtgründe – abgelehnt werden und Flughafenverfahren stark verändern, indem dies bis zu Schutzbedürftige in nicht-europäische Drittstaaten zwölf Wochen (einschließlich Rechtsschutz) dauern abgeschoben werden. Schon die bloße Durchreise könnte und nicht mit einer Ablehnung als »offensichtlich durch einen Staat soll genügen, damit dieser als »siche unbegründet« zu Ende gehen müsste. Direkt anschlie rer Drittstaat« in Frage kommt. Durch die Reiseweg ßen würde sich ein ebenso bis zu zwölf Wochen dauern befragung im Screening würden bereits Hinweise auf des Abschiebungsgrenzverfahren. Mit Blick auf die Ent solche vermeintlich »sicheren Drittstaaten« gesammelt scheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1996 ist werden. es mehr als fraglich, ob diese Neuregelung in Deutsch land verfassungskonform wäre. • Während dem Screening, dem Asylgrenzverfahren und dem Abschiebungsgrenzverfahren soll wie beim Flug • Aufgrund der in der Studie beschriebenen systemischen hafenverfahren eine Fiktion der Nicht-Einreise gelten. Probleme von Grenzverfahren sind diese mit den Grund Damit ergeben sich ähnlich kritische Umstände, insbe sätzen eines fairen und rechtsstaatlichen Asylverfah- sondere das Abgeschottetsein der Asylsuchenden, die rens nicht zu vereinbaren. Der Europäische Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht beim Flughafenverfahren sollte deswegen bei einer Reform des Gemeinsamen veranlasst hatte, besonders hohe Verfahrensstandards Europäischen Asylsystems die Regeln zu Grenzverfahren wie die asylrechtskundige Beratung zu verlangen. grundsätzlich streichen und auf das Screening verzich Das Modell der asylrechtskundigen Beratung mit dem ten. Anwaltsnotdienst beim Frankfurter Flughafen kann aber nicht auf andere Außengrenzen übertragen werden.
1. EINLEITUNG 6 1. EINLEITUNG Seit 2015 wird in der Europäischen Union immer wieder in- Solchen Aussagen liegt ein grundsätzliches Missverständ- tensiv über die Flüchtlingspolitik diskutiert. Einer der zent- nis zum einen über die tatsächliche Ausgestaltung des ralen Aspekte der Debatte ist dabei stets, wie künftig mit Flughafenverfahrens und den dort auftretenden Proble- Asylsuchenden an den Außengrenzen umgegangen wer- men und zum anderen bezüglich einer möglichen Über- den soll. Viele Mitgliedstaaten, die nicht selbst eine europä- tragbarkeit auf andere Außengrenzen zugrunde. Diese ische See- oder Landgrenze haben, wollen dabei vor allem Studie hat deswegen zum Ziel, das deutsche Flughafen eins: dass ein möglichst großer Anteil von Asylsuchenden verfahren zu erklären und – was bislang in der Diskussion ihr Verfahren bereits an den EU-Außengrenzen durchläuft. zu wenig Berücksichtigung findet – die tatsächliche Praxis und deren Probleme darzustellen. Der Fokus der Studie Auf diesen Grundgedanken wird schon seit 2015 mit der liegt dabei auf der Rechtsberatung und der Rechtsvertre- Einführung der Hot Spots in Griechenland und Italien tung während des Flughafenverfahrens. Gute Rechtsbera- gesetzt. Durch den EU-Türkei Deal, im Zuge dessen Asyl tung und –vertretung sind ein entscheidender und uner- suchende die griechischen Inseln nicht mehr verlassen lässlicher Baustein für faire Asylverfahren, werden aber in durften, um auf den Inseln ihr Asylverfahren zu durch- der Diskussion über die Machbarkeit fairer Asylverfahren laufen und (in Theorie) in die Türkei als »sicheren Drittstaat« für tausende Asylsuchende an den Außengrenzen oft ver- zurück geschickt zu werden, verschärfte sich dieser Ansatz nachlässigt. zusätzlich. Die überfüllten Lager auf den griechischen Inseln mit ihren katastrophalen humanitären Bedingungen PRO ASYL hat deswegen zwei Expertinnen, Roxana Kolb als und insbesondere das im September 2020 abgebrannte ehemalige Verfahrensberaterin am Frankfurter Flughafen Lager Moria wurden zum Sinnbild einer gescheiterten und und Dr. Annabelle Voßberg als Rechtsanwältin in Frankfurt unmenschlichen europäischen Flüchtlingspolitik. am Main, gebeten, ihre jeweiligen Erfahrungen für diesen Bericht aufzuschreiben. Trotz dieses eklatanten Scheiterns der Hot Spots wird weiterhin an der Idee festgehalten und wie ein Mantra Die Studie beginnt mit einer Einführung in den Ablauf wiederholt, dass auch faire Verfahren und bessere Unter- des deutschen Flughafenverfahrens und einer Erläuterung bringung an den Außengrenzen möglich seien. Nach dem der Standards, die das Bundesverfassungsgericht für das Brand von Moria haben die Europäische Kommission und Schnellverfahren aufgestellt hat. Im Anschluss zeigen die Griechenland die europäische Unterstützung für den Bau Praxisberichte, wie problematisch schon beim Flughafen- von »Multi-Purpose Reception and Identification Centres« verfahren ein Schnellverfahren an einer Außengrenze unter auf Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros vereinbart. 1 vergleichsweise vorteilhaften Umständen – geringe Zahl der Betroffenen im Vergleich zu anderen Außengrenzen, Auch in ihrem Vorschlag für eine Weiterführung des Nähe zu Großstädten mit entsprechender »Infrastruktur« 2016 gestarteten Reformprozesses des Gemeinsamen an Rechtsanwält*innen – ist. Im anschließenden Vergleich Europäischen Asylsystems, dem »New Pact on Migration der aktuellen Regelungen des Flughafenverfahrens und der and Asylum«, der – kurz nach dem Brand von Moria – am Vorschläge im »New Pact« werden die Ähnlichkeiten deut- 23. September 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, lich, aber es wird auch auf entscheidende Unterschiede – setzt die Kommission auf Grenzverfahren. Dem Negativ wie die Dauer des Verfahrens – aufmerksam gemacht. Zu- beispiel der Asylverfahren auf den griechischen Inseln wer- dem darf nicht vergessen werden, dass neue europäische den in der Diskussion häufig vermeintliche Positivbeispiele Verordnungen auch das deutsche Asylrecht ändern würden wie das deutsche Flughafenverfahren entgegen gehalten. und das deutsche Flughafenverfahren durch die neuen Dort seien die Verfahren doch fair und rechtsstaatlich, Vorschriften zu Grenzverfahren ersetzt werden würde. warum soll das dann nicht auch an anderen Außengrenzen möglich sein? 1 Das Memorandum of Understanding zwischen der Europäischen Kommis- Purpose Reception and Identification Centres« insgesamt siehe Europe sion sowie weiteren europäischen Institutionen und Griechenland vom Must Act, No More Camps. Monthly Update 02/2021, abrufbar unter: 02.12.2020 kann hier abgerufen werden: https://bit.ly/3tpgELi; zu den »Multi- https://bit.ly/3wLuIRg.
2. DAS DEUTSCHE FLUGHAFENVERFAHREN 7 2. DAS DEUTSCHE FLUGHAFENVERFAHREN Das Flughafenverfahren wurde 1993 im Rahmen des soge- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt, nannten Asylkompromisses, mit dem das Grundrecht auf BAMF) findet also vor der Einreise statt. Die Asylsuchenden Asyl nahezu abgeschafft wurde, in das deutsche Asylrecht werden in der Zeit des Verfahrens im Transitbereich des eingeführt. 2 Von diesem Schnellverfahren, das in § 18a Flughafens untergebracht und dürfen den Gebäudekom- Asylgesetz (AsylG) normiert ist, sind grundsätzlich Perso- plex nicht verlassen. nen betroffen, Für die Behörden liegt – zumindest in der Theorie – der a) die an einem deutschen Flughafen eine EU-Außen Vorteil eines solchen Verfahrens vor der Einreise darin, grenze überschreiten und einreisen wollen und dass die Betroffenen aufgrund des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO-Abkommen) auch ohne b) die aus einem als sicher geltenden Herkunftsland 3 Reisedokumente zurückgeführt werden können, da die stammen oder keinen gültigen Pass oder Passersatz Fluggesellschaften verpflichtet sind, die nicht-eingereiste mit sich führen und Person an den Ort des Abflugs – also nicht zwingend in c) bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen. den Herkunftsstaat – oder in ein Land, in das die Person ein- reisen darf, zurückzubefördern. 4 Obwohl sich die Betroffenen auf deutschem Staatsgebiet befinden, wird rechtlich die Fiktion aufrechterhalten, sie Das Flughafenverfahren ist als Schnellverfahren konzipiert seien noch nicht nach Deutschland eingereist (§ 13 Abs. 2 und hat einen gesetzlich vorgegebenen straffen Zeitplan. S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)). Das Asylverfahren beim Bei Nichteinhaltung muss die Einreise gewährt werden. Befragung Antrag Ablehnung als Klage beim VG- Abschiebung bei der stellung »offensichtlich Verwaltungs- Entscheidung Bundespolizei + Anhörung unbegründet« gericht beim BAMF + Einreise verweigerung (nicht offiziel- (unverzüglich) (2 Tage) (3 Tage (nach 14 Tagen ler Teil des für Eilantrag) Recht Verfahrens) auf Einreise) Ablauf des Flughafenverfahrens nach §18a Asylgesetz 2 Die Darstellung des Flughafenverfahrens basiert maßgeblich auf der beschäftigt sich zudem folgende Studie anhand von 32 Fällen mit dem Flug- Studie von Dominik Bender, auf die für weitere Beschreibungen verwiesen hafenverfahren: Ines Welge, Hastig, unfair, mangelhaft. Untersuchung zum wird. Dominik Bender, Das Asylverfahren an deutschen Flughäfen: Völker- Flughafenasylverfahren gem. § 18a AsylVfG, Studie im Auftrag von PRO ASYL, rechtswidrige »Push-Backs« oder Modell für ein Asyl-Schnellverfahren auf 2009, abrufbar unter: https://bit.ly/3pazMMn. hoher See?, National Report im Rahmen des EPIM-Projektes: »Access to 3 Dies sind laut Anlage II zu §29a AsylG Albanien, Bosnien und Herzegowina, Protection: a Human Right«, Stiftung PRO ASYL, 2014, abrufbar unter: Ghana, Kosovo, Mazedonien (heute Nordmazedonien), Montenegro, Senegal https://bit.ly/3fW3DFE. Des Weiteren gibt es einen Bericht des Europäischen und Serbien. Flüchtlingsrates ECRE zum deutschen Flughafenverfahren. ECRE, Airport 4 Annex 9 zum ICAO-Abkommen, Rn. 5.11 und 5.12. Der Annex 9 ist abrufbar procedures in Germany. Gaps in quality and compliance with guarantees, unter: https://bit.ly/2RzHzqA. 2019, abrufbar unter: https://bit.ly/39KoOa3. Sehr ausführlich und detailliert
2. DAS DEUTSCHE FLUGHAFENVERFAHREN 8 BEFRAGUNG DURCH DIE Grenzschutzbehörde, die dann auf der Grundlage des GRENZBEHÖRDE § 15 AufenthG über die Zurückweisung des Betroffenen entscheidet. Im Rahmen dieser Entscheidung hat die Bun- Vor der Durchführung des Flughafenverfahrens liegt für die despolizei dann auch zwingend und von Amts wegen Betroffenen immer erst der Kontakt mit der Grenzbehörde, mögliche nationale Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 der Bundespolizei. Die Bundespolizei und ihre Mitarbeiten- und 7 AufenthG zu beachten (vgl. § 15 Abs. 4 AufenthG). den haben in Bezug auf die Betroffenen, die die Einreise bedingungen nicht erfüllen, mehrere Aufgaben. So haben BESONDERHEITEN DES ASYL- sie z.B. SCHNELLVERFAHRENS • die Aufklärung der genauen Reisemodalitäten zu betreiben, um Rückführungswege festzustellen, Wird dem Bundesamt von der Bundespolizei angezeigt, dass ein Asylbegehren geäußert wurde, und will das • die Vernehmung der Betroffenen als Beschuldigte Bundesamt den genannten Vorteil aus dem Verfahren vor wegen des Verdachts von strafrechtlichen Verstößen der Einreise ziehen, müssen über die bereits genannten durchzuführen, Voraussetzungen (Einreise über einen Flughafen, kein • durch eine Befragung festzustellen, ob die Betroffenen gültiger Pass oder »sicherer Herkunftsstaat«, Asylbegehren) Schutz vor Gefahren in ihrem Herkunftsland begehren. hinaus weitere Voraussetzungen vorliegen, damit das Asylverfahren tatsächlich als Schnellverfahren im Transit Im Rahmen dieser Aufgabenerledigung (»grenzbehörd- bereich stattfinden darf: liche Befragungen«) entstehen eine Reihe von Protokollen • Der betreffende deutsche Flughafen muss über eine und Niederschriften (z.B. die »Pass-Ticket-Befragung«, die entsprechende Unterbringungsmöglichkeit auf dem »Niederschrift zum Einreisebegehren«, die Beschuldigten- Flughafengelände verfügen (§ 18 a Abs. 1 S. 1 a. E. vernehmung über die im Raum stehenden Straftaten). Wird AsylG), das Vorliegen eines Asylbegehrens bejaht, werden diese Protokolle und Niederschriften auch an die für die Durch- • es darf nicht aufgrund von Umständen des Einzelfalls zu führung des Asylverfahrens zuständige Behörde, das BAMF, einer Einreise der betroffenen Person gekommen sein, 5 weitergeleitet. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass nach der Dublin-III- Verordnung (Verordnung Nr. 604/2013) ein anderer Mit- Einzelfall Sahar M. gliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist, dann wird Im Sahar M.* lebt zusammen mit ihrer Mutter und spätestens seit 2019 die Einreise gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 ihren Brüdern in Teheran, Iran. Wie sie später dem AsylG verweigert und das Übernahmeverfahren mit dem BAMF berichtet, verliebt sie sich in einen verheirate- betreffenden Mitgliedstaat durchgeführt. Vor 2019 war ten Mann. Als ihre Brüder davon erfahren, schlagen diese Praxis in Frankfurt nicht geläufig, Dublin-Verfahren sie Sahar zusammen. Sie zwingen sie, auf ihr Erbe zu wurden im Inland geführt. Stimmt der Mitgliedstaat zu, so verzichten und drohen ihr, sie zu töten. wird der Asylantrag als unzulässig abgelehnt. Die Bundes- polizei führt die Befragung durch und das zuständige Daraufhin flieht sie mit ihrem Partner im März 2020 Dublin-Referat des BAMF in Bayreuth entscheidet basie- nach Deutschland und landet am Frankfurter Flug rend auf dieser Befragung, ohne eine eigene Anhörung hafen. Während ihr Partner aufgrund von Herzpro durchzuführen. Art. 5 Abs. 5 Dublin-III-Verordnung schreibt blemen einreisen darf, muss sie unter dem Eindruck allerdings ein persönliches Gespräch durch eine für die der Trennung ins Flughafenverfahren. Dort wird ihr Anhörung qualifizierte Person vor. Denn bei der Dublin- Asylverfahren trotz der Schilderung der geschlechts- Anhörung kann es um wichtige Fragen wie systemische spezifischen Verfolgung als »offensichtlich unbegrün- Mängel im anderen Mitgliedstaat oder die Familieneinheit det« abgelehnt. Auch ihr Eilantrag wird abgelehnt. gehen. Entsprechend ist das hierfür qualifizierte Personal Auf Druck von PRO ASYL wird der eigens geplante das des BAMF und nicht das der Bundespolizei. Abschiebeflieger während der Corona-Pandemie abgesagt und sie darf einreisen. Wird vom Betroffenen kein Asylgesuch geäußert oder werden seine Äußerungen nicht als Asylgesuch gewertet, Fall veröffentlicht unter https://bit.ly/3f8UV6l werden auch keine Unterlagen an das Bundesamt weiter- * Zum Schutz der Person wird ein Pseudonym verwendet. geleitet und es bleibt bei der alleinigen Kompetenz der 5 Wenn der oder die Betroffene die Grenze nur überschreitet, um etwa – und Zurückweisung die nicht-eingereiste Person zu einem bestimmten vorüber- sei es auch stationär – in einem Krankenhaus behandelt (vgl. § 18a Abs. 1 gehenden Zweck – zum Beispiel zur Passbeschaffung zur Botschaft – pas- Satz 1 AsylG) oder dem Haftrichter vorgeführt (vgl. § 18a Abs. 6 Nr. 4 AsylG) sieren lässt, solange sie die Kontrolle über den Aufenthalt der Person behält zu werden, liegt nach dem Gesetz keine Einreise vor. Das gleiche gilt, wenn (vgl. § 13 Abs. 2 Satz 2 AufenthG). die Bundespolizei zur Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung der
2. DAS DEUTSCHE FLUGHAFENVERFAHREN 9 • es muss die Möglichkeit zur unverzüglichen Stellung eines förmlichen Antrags auf internationalen Schutz bei Einzelfall Ayla S. der entsprechenden Außenstelle des Bundesamtes bestehen (§ 18a Abs. 1 S. 3 AsylG) und Im Frühjahr 2021 landet Ayla S.* am Frankfurter Flug hafen. Bei ihrer Anhörung berichtet die afghanische • es muss möglich sein, dass die persönliche Anhörung Frau, dass sie in Kabul von Verwandten wegen ihrer der asylsuchenden Person durch das Bundesamt unver- Arbeit für eine christliche Organisation bedroht wur- züglich stattfindet (§ 18a Abs. 1 S. 4 AsylG). de. Ihr Antrag wird als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt, da ihr Vortrag widersprüchlich, unglaub- Liegen die genannten Voraussetzungen vor, wird das Asyl- haft und »asyltaktisch« sei – mit dem Vorbringen ihrer verfahren – zunächst bis zur Anhörung – in einem beson- Arbeit für eine christliche Organisation und einer sich ders gestalteten Schnellverfahren durchgeführt. Ein beson- daraus ergebenden Bedrohung wird sich im Bescheid deres Merkmal dieses Verfahrens ist, den Betroffenen von kaum auseinander gesetzt. Gesetzes wegen erst nach erfolgter Anhörung »Gelegen- heit zu geben [ist], mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl Das kritisiert auch das Verwaltungsgericht, das in Verbindung aufzunehmen, es sei denn, er hat sich selbst einer seltenen Entscheidung dem Eilantrag stattgibt. vorher anwaltlichen Beistands versichert« (§ 18a Abs. 1 S. 5 Es bedürfte einer umfangreichen Sachaufklärung, AsylVfG). Die meisten Asylbewerber*innen kommen ange- so der Richter, ein Offensichtlichkeitsurteil sei jeden- sichts der Verfahrensausgestaltung vor ihrer Anhörung falls nicht möglich. Ayla S. darf daraufhin einreisen. nicht mit einem Anwalt/einer Anwältin in Kontakt, sondern – im Fall des Frankfurter Flughafens – lediglich mit dem * Zum Schutz der Person wird ein Pseudonym verwendet. kirchlichen Flüchtlingsdienst, der eine Verfahrensberatung anbietet. Diese zwei Aspekte werden in den Praxisberich- ten näher erläutert. Wie die Tabelle zur zahlenmäßigen Entwicklung des Flug- ENTSCHEIDUNG IM FLUGHAFEN hafenverfahrens (siehe Seite 12) zeigt, ist die Ablehnungs- VERFAHREN NUR ALS »OFFENSICHTLICH quote als »offensichtlich unbegründet« in den letzten Jah- ren stark gestiegen. Lag die Quote von »o.u.«-Ablehnungen UNBEGRÜNDET« in den Jahren vor 2015 bei unter 10 %, stieg sie ab dann Nach der Anhörung muss das Bundesamt entscheiden, kontinuierlich von 11,9 % im Jahr 2015 auf 26,3 % im Jahr ob es innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Antrages 2016, auf 32,5 % im Jahr 2017, auf 41,5 % im Jahr 2018, auf auf internationalen Schutz (verfahrenstechnisch fallen An- 49 % im Jahr 2019 und lag bei 46,2 % im Jahr 2020. 7 tragstellung und Anhörung zusammen) den Antrag als »offensichtlich unbegründet« ablehnen kann (§ 18a Abs. 6 Zudem ist auffällig, dass es im Flughafenverfahren im Ver- Nr. 2 AsylG). Wenn die Voraussetzungen für eine Ablehnung gleich zum regulären Asylverfahren deutlich häufiger zur als »offensichtlich unbegründet« nicht vorliegen, endet Ablehnung als »offensichtlich unbegründet« kommt. An das Asylschnellverfahren an dieser Stelle und läuft für die träge iranischer Asylsuchender wurden 2020 im Flughafen Betroffenen, die einreisen dürfen, als reguläres Asylverfah- verfahren nach Anhörung in 67 % der Fälle (konkret: 12 von ren weiter. Zur Bekanntgabe der Entscheidung des Bundes 18) als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt, im Jahr amtes kommt es in diesen Fällen regelmäßig auch erst 2019 in 58 % der Fälle (konkret: 60 von 104). Beim regulären viele Wochen oder Monate nach erfolgter Einreise. Fälle, Asylverfahren im Inland lag die »o.u.«-Ablehnungsquote in denen die Entscheidungsfindung tiefergehende tatsäch- 2020 dagegen nur bei 3,7 % und im Jahr 2019 bei 2,8 %. licher und rechtlicher Feststellungen und Würdigungen Beim Herkunftsland Irak ist die Lage ähnlich. Im Jahr bedarf, sollen folglich in Deutschland und nicht im Grenz- 2020 kam es in 67 % der Fälle nach Anhörung (konkret: verfahren bearbeitet werden. Nur in eindeutigen Sach 8 von 12) zur Ablehnung als »offensichtlich unbegründet«, verhaltskonstellationen, bei denen sich die offensichtliche im Jahr 2019 in sogar 88 % der Fälle nach Anhörung (kon- Unbegründetheit aufdrängt, soll sich also an das beschleu- kret: 15 von 17). Im normalen Inlandsverfahren lag die nigte Anhörungsverfahren eine Ablehnung als »offensicht- »o.u.«-Ablehnungsquote beim Herkunftsland Irak im Jahr lich unbegründet« und die Verweigerung der Einreise 2020 bei 3,7 % und in 2019 bei 3,4 %. 8 anschließen. 6 6 Vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93, Rn. 162. 8 Die Berechnungen dieser bereinigten Schutzquote beruhen auf Statistiken 7 BAMF, Das Bundesamt in Zahlen 2020 – Modul Asyl, 26.02.2021, abrufbar zum Flughafenverfahren und generell zum Asylverfahren, die regelmäßig unter: https://bit.ly/2TwceFT, S. 45. von PRO ASYL beim BAMF abgefragt und hier veröffentlicht werden: https:// bit.ly/3gjVDhA.
2. DAS DEUTSCHE FLUGHAFENVERFAHREN 10 BESCHLEUNIGTES UND EINGESCHRÄNK- der/die Betroffene überhaupt Rechtsbehelfe einlegt. Auch TES RECHTSSCHUTZVERFAHREN der/die Betroffene erhält mit der Aushändigung der Be- scheide gleichzeitig eine Kopie der Akte (§ 36 Abs. 2 S. 1 Kommt es zu einer solchen Ablehnung als »offensichtlich AsylG). Der Eilantrag kann, was als Erleichterung insbeson- unbegründet« binnen zwei Tagen, so verweigert die Grenz- dere für anwaltlich nicht vertretene Antragsteller*innen behörde dem/der Asylbewerber*in die Einreise (§ 18a gedacht ist, auch bei der Grenzbehörde gestellt werden Abs. 3 S. 1 AsylG). In diesem Fall erhält der/die Antragstel (§ 18a Abs. 4 S. 2 AsylG). ler*in zwei Bescheide ausgehändigt: den ablehnenden Bescheid des Bundesamtes und die Verweigerung der Bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag ist der Einreise (Zurückweisungsentscheidung) durch die Grenz- Vollzug der Einreiseverweigerung ausgesetzt (§ 18 a Abs. 4 behörde. Will eine abgelehnte Person gegen die Entschei- S. 7 AsylG). dung vorgehen, dann folgt ein beschleunigtes Rechts schutzverfahren. Dieses ist u.a. dadurch gekennzeichnet, Im deutschen Asylprozessrecht gibt es für Personen, die dass eine sehr kurze, lediglich dreitägige Frist für den Eil- als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt wurden, starke rechtsschutz gegen die Behördenentscheidungen besteht Nachteile, und diese gelten damit auch durchgängig für die (§ 18 a Abs. 4 S. 1 AsylG). Nach der Rechtsprechung des im Flughafen abgelehnten Personen. Dem Antrag darf das Bundesverfassungsgerichts ist, ohne dass hierfür besonde- Verwaltungsgericht nur stattgeben, wenn hinsichtlich der re Gründe vorliegen oder geltend gemacht werden müs- Ablehnung von Asyl (Art. 16a Abs. 1 GG), der Flüchtlings sen, auf Antrag eine Nachfrist von vier Tagen zur Begrün- eigenschaft (§ 60 Abs. 1 AufenthG) und dem subsidiären dung des Eilantrages einzuräumen. 9 Schutz (§ 60 Abs. 2 AufenthG) als »offensichtlich unbegrün- det«, »ernstliche Zweifel« bestehen (so vorgesehen in Art. Wenn innerhalb von vierzehn Tagen noch nicht über den 16a Abs. 4 GG, umgesetzt in § 18a Abs. 4 S. 6 i.V.m § 36 Abs. Eilantrag entschieden wurde, tritt kraft Gesetzes der Einrei- 4 S. 1 AsylG). Lediglich in Bezug auf die nationalen Abschie- seanspruch ein (§ 18a Abs. 6 Nr. 3 AsylG). bungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG gilt kein besonderer, sondern der allgemeine Prüfungsmaßstab. Um mit diesem Zeitdruck umzugehen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die den Ablauf erleichtern sollen. So erhält Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts soll ohne er das zuständige Verwaltungsgericht von der Grenzbehörde neute Anhörung der betroffenen Person nach Aktenlage, zeitgleich mit der Zustellung der Bescheide an den/die also im schriftlichen Verfahren, ergehen (§ 18a Abs. 4 S. 5 Antragsteller*in die Behördenakten und Durchschriften AsylG). Die richterliche Amtsermittlungspflicht ist zudem (§ 18 a Abs. 3 S. 3 AsylG), und zwar unabhängig davon, ob eingeschränkt (§ 18a Abs. 4 S. 6 i.V.m. § 36 Abs. 4 S. 2 AsylG); das Gericht muss nur Tatsachen und Beweismittel berück- sichtigen, die von den Beteiligten angegeben worden oder Einzelfall Lucien F. die gerichtsbekannt oder offenkundig sind. Nach Maßgabe des § 18a Abs. 4 S. 6 i.V.m. § 36 Abs. 4 S. 3 AsylG kann das Im Herbst 2018 kommt Lucien F.* in desolatem Gericht verspätetes Vorbringen unberücksichtigt lassen, Gesundheitszustand am Flughafen Frankfurt am wenn andernfalls die Entscheidung verzögert werden Main an. Er berichtet von Folterungen am Rücken, würde (sog. Präklusion). Fingern und Geschlechtsteil während einer In haftierung in der DR Kongo. In der Anhörung zeigt Wie die Statistik zeigt, versucht zwar eine große Mehrheit er seine Wunden und beschreibt detailliert, wie es der im Flughafenverfahren Abgelehnten sich per Eilantrag dazu gekommen ist. Eine medizinische Begutachtung gegen ihre Ablehnung und die Einreiseverweigerung zu der Folterspuren wird vom BAMF nicht in Auftrag wehren, doch wird nur einem sehr geringen Anteil der An- gegeben – stattdessen wird der Antrag wegen ver- träge stattgegeben – die überwiegende Mehrheit wird meintlich falscher oder konstruierter Angaben als abgelehnt (siehe Tabelle auf Seite 12). »offensichtlich unbegründet« abgelehnt. Auch das Eilverfahren am Verwaltungsgericht Frank- furt hat keinen Erfolg. Lucien F. wird abgeschoben. Fall veröffentlicht unter: https://bit.ly/3fEUj8G * Zum Schutz der Person wird ein Pseudonym verwendet. 9 BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93, Rn. 158.
2. DAS DEUTSCHE FLUGHAFENVERFAHREN 11 LETZTE CHANCE BEIM BUNDESVER polizei und Fluggesellschaft gibt oder zeitnah kein freier FASSUNGSGERICHT NICHT ERREICHBAR Platz zum Rückflug zur Verfügung steht. Da der Festset- zung der im Asylverfahren abgelehnten Person im Transit- Die gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag auf Ge- bereich ein freiheitsentziehender Charakter zukommt, stattung der Einreise ist unanfechtbar (§ 80 AsylG). Dies ist sehen § 15 Abs. 5 und 6 AufenthG vor, dass diese, sobald die keine spezifische Besonderheit des Flughafenverfahrens, Zurückweisungsentscheidung ergangen ist oder spätes- sondern ganz allgemein ein Charakteristikum des deut- tens nach 30 Tagen am Flughafen (gerechnet ab der An- schen Asylprozessrechtes. kunft im Transit), einer richterlichen Anordnung bedarf (sog. Zurückweisungs- bzw. sog. Transithaft). 11 Wird diese Es bleibt nach einer ablehnenden verwaltungsgerichtli- Anordnung vom zuständigen Amtsgericht verweigert oder chen Eilentscheidung allenfalls der Weg, im Rahmen einer eine einmal ausgesprochene Anordnung nicht weiter ver- Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht längert, ist der betroffenen Person die Einreise zu gewähren (BVerfG) um Eilrechtsschutz zu ersuchen oder sich an den – und zwar unabhängig von dem Ausgang des Eilverfah- Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rens (§ 18 a Abs. 6 Nr. 4 AsylG). 12 zu wenden. Was die Möglichkeit eines Eilrechtsschutzer suchens ans BVerfG angeht, so sind dessen Erfolgschancen allerdings von vornherein gering, wie das Gericht selbst zum Ausdruck bringt: Einzelfall Eugène T. »[D]em BVerfG [bleibt] bis zum Abflug des Ausländers Im März 2020 landet Eugène T.* am Frankfurter meist nicht die Zeit, sei es über die Verfassungsbeschwerde Flughafen und ersucht um Schutz. Er gibt an, aus selbst, sei es über den Antrag nach § 32 BVerfGG [einstweili- dem Kongo und erst 16 Jahre alt zu sein. Hierfür hat ge Anordnung, Anm. d. Red.] zu entscheiden.« 10 er auch urkundliche Beweise und spricht die Amts- sprachen des Kongo. Die Einreise versuchte er aber Die faktische Unerreichbarkeit des BVerfG zeigt sich auch mit einem gefälschten angolanischen Pass, laut an den Zahlen. So wurde in den letzten Jahren vom Bun- dem er volljährig ist. desamt keine einzige Verfassungsbeschwerde verzeichnet (siehe Tabelle auf Seite 12). Das BAMF führt ihn als volljährig, aber auch als Kongolese – ein klarer Widerspruch laut den Doku- HAFT AM FLUGHAFEN BIS menten – und lehnt ihn als »offensichtlich unbegrün- ZUR ABSCHIEBUNG det« ab. Für die Abschiebung werden entsprechend dem ICAO-Abkommen sowohl sein Herkunftsland Rechnet man die o.g. Fristen zusammen, so kommt man DR Kongo als auch als Abflugort Angola in Betracht zu dem Ergebnis, dass eine asylsuchende Person, deren gezogen. Antrag auf internationalen Schutz im Flughafenverfahren als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt wird und deren Rund einen Monat sitzt der – aller Voraussicht nach – Eilantrag scheitert, nach spätestens 19 Tagen (2+3+14) – Minderjährige allein in der Hafteinrichtung am Frank- jedenfalls rechtlich gesehen – abgeschoben werden könn- furt Flughafen, bis rechtliche Schritte gegen die Haft te. Erfolg haben und er doch einreisen darf. Nicht selten gestaltet sich trotz des ICAO-Abkommens der Mehr zum Fall unter: https://bit.ly/3oCwf9q Vollzug der Einreiseverweigerung nicht so einfach bzw. ver- zögert sich der Rücktransport durch die Fluggesellschaft, * Zum Schutz der Person wird ein Pseudonym verwendet. weil es z.B. Probleme in der Absprache zwischen Bundes 10 BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93, Rn. 171. nen sowohl der EGMR als auch der EuGH, siehe Übersicht bei Huber/Mantel 11 Der Aufenthalt im Transitbereich während des Flughafenverfahrens wurde AufenthG/Vogt/Nestler, 3. Aufl. 2021, AsylG § 18a Rn. 22-24. ECRE spricht in vom BVerfG in seiner Entscheidung nicht als freiheitsentziehende Maßnah- seiner Studie zum deutschen Flughafenverfahren von de facto Inhaftierung, me gewertet (Rn. 136). Anders bewerteten dies in ähnlichen Konstellatio- Fn. 2, S. 6.
2. DAS DEUTSCHE FLUGHAFENVERFAHREN 12 TABELLE: ZAHLEN ZUR UMSETZUNG DES FLUGHAFENVERFAHRENS IN DEUTSCHLAND12 Jahr und Stand- Akten- Einreise ge- o.u.-Entschei- Eilanträge Entscheidungen Verfassungs- orte des Flughafen- anlagen stattet nach dungen bei Gericht bei Gericht beschwerde verfahrens § 18 a Abs. 6 (stattgegeben/ Ziffer 1 AsylG abgelehnt) 2012 (Berlin, Düsseldorf, 787 774 59 48 3/42 0 Frankfurt, München) 2013 (Berlin, Düsseldorf, 972 899 48 43 1/39 0 Frankfurt, München) 2014 (Berlin, Düsseldorf, 643 539 56 45 3/42 0 Frankfurt, München) 2015 (Berlin, Frankfurt, 627 549 74 72 2/63 0 München) 2016 (Berlin, Düsseldorf, 274 191 68 59 2/50 0 Frankfurt, Hamburg, München) 2017 (Berlin, Frankfurt, 444 264 127 119 5/105 0 Hamburg, München) 2018 (Berlin, Düsseldorf, 601 347 246 209 21/195 0 Frankfurt, Hamburg, München) 2019 (Berlin, Frankfurt, 489 240 231 212 15/195 0 Hamburg, München) 2020 (Berlin, Frankfurt, 145 78 67 58 6/55 0 Hamburg, München) 12 Die Zahlen stammen aus Das Bundesamt in Zahlen 2020 (Fn. 7), S. 45. An- Flughafenverfahren durchgeführt werden, werden in den Anfragen zur gaben zu den Verfassungsbeschwerden stammen aus den von PRO ASYL ergänzenden Asylstatistik, die von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag angefragten Flughafenstatistiken (Fn. 8). Die konkreten Flughäfen, an denen jährlich abgefragt werden, genannt.
3. DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS 13 3. DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGS- GERICHTS: GRUNDRECHTSSCHUTZ DURCH VERFAHRENSSTANDARDS Drei Jahre nach der Einführung des Flughafenverfahrens Sowohl bei der Wahl des Zeitpunkts der Anhörung, auf entschied das BVerfG über dessen Verfassungskonformi- deren Grundlage das Bundesamt über den Antrag ent- tät. 13 Zwar bejahte das BVerfG diese grundsätzlich, es for- scheidet, als auch bei der erforderlichen Vorbereitung der mulierte in der Entscheidung aber auch eine Reihe von Ver- Antragstellenden auf die Anhörung und bei deren Durch- fahrensanforderungen und -standards, deren Einhaltung führung ist die physische und psychische Verfassung der sichergestellt und ständig überwacht werden müsse, damit Betroffenen zu beachten. Auf den körperlichen und seeli- das Flughafenverfahren tatsächlich (und weiterhin) als ver- schen Zustand der Antragstellenden, die vielleicht eine lan- fassungsgemäß bezeichnet werden kann. Die Anforderun- ge Flucht hinter sich haben oder die aus anderen Gründen gen und Standards, die das BVerfG statuiert, sind allesamt Zeichen von Ermüdung und Erschöpfung erkennen lassen, Ausfluss des Gedankens vom »Grundrechtsschutz durch ist angemessen Rücksicht zu nehmen (Rn. 149). Verfahren«, den das Gericht so formuliert: Die Anhörung durch das Bundesamt soll erst dann durch- »Verfahren, die [ ] die Geltendmachung einer grund- geführt werden, wenn die antragstellende Person sich rechtlichen Gewährleistung regeln, müssen von Ver- über ihre Bedeutung für das von ihr geltend gemachte fassungs wegen sachgerecht, geeignet und zumut- Schutzbegehren klar ist und sie die erforderlichen Angaben bar sein. [ ] Aus den materiellen Grundrechten lassen machen kann. Die asylsuchende Person soll in einer ihrer sich hierfür [ ] elementare, rechtsstaatlich unver Person gemäßen Art und Weise jedenfalls zu Beginn der zichtbare Verfahrensanforderungen ableiten [ ].« Anhörung darüber ins Bild gesetzt werden, worauf es nun (Rn. 138) für sie und für die Entscheidung über das Schutzersuchen ankommt (Rn. 150). Unter diesem Leitgedanken zählt das Gericht dann eine Reihe von Leitlinien für das »Verwaltungsverfahren« bzw. GARANTIEN ANGESICHTS DER »verfassungsrechtliche Mindestanforderungen« auf. BESONDEREN UMSTÄNDE DES FLUG HAFENVERFAHRENS GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN EIN ASYLVERFAHREN Angesichts der besonderen Umstände des Flughafenver- fahrens hält das BVerfG aber noch weitere Anforderungen Im dem Urteil stellt das BVerfG mehrere Standards fest, an das Verfahren fest. So betont das BVerfG das Erfordernis, die grundsätzlich bei Asylverfahren notwendig sind. So die Unterbringung auf dem Flughafengelände so zu gestal- müssen hinreichend geschultes und sachkundiges Personal ten, dass nicht nur die Anforderungen an eine menschen- sowie zuverlässige Sprachmittler*innen eingesetzt und würdige Behandlung gewahrt bleiben, sondern dass auch generell Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter möglichen nachteiligen Auswirkungen der Unterbrin- denen tragfähige Entscheidungsgrundlagen erzielt und gungssituation auf das Asylverfahren und sein Ergebnis unter denen Asylantragsteller*innen vollständige und entgegengewirkt werden kann (Rn. 153). wahrheitsgetreue Angaben machen können. Vor allem betont das BVerfG das Erfordernis einer verständnisvollen Zudem muss bei der Prüfung der Angaben zum Asylbegeh- und aufgeschlossenen Atmosphäre während der asylrecht- ren die besondere Situation, unter der die Angaben zustan- lichen Anhörung. Irritationen, die dazu führen, dass keine de gekommen sind, angemessen berücksichtigt werden. hinreichend zuverlässigen Aussagen in der Anhörung ge- Konkret führt das Gericht aus: macht werden können, sind zu vermeiden. Außerdem muss besondere Rücksicht auf vulnerable Personen genommen »Es kommt hinzu, daß Asylbewerber, die alsbald nach werden und die eingesetzten Bundesamtsmitarbeitenden ihrer Ankunft angehört werden, etwaige physische und entsprechend geschult werden (Rn. 144 ff.). psychische Auswirkungen einer Verfolgung und 13 BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93. Im folgenden Abschnitt wer- den die zitierten Randnummern direkt im Text erwähnt und nicht extra als Fußnote genannt. Alle Rundnummern beziehen sich auf das genannte Urteil.
3. DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS 14 Flucht möglicherweise noch nicht überwunden haben, »Effektiver Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte und dies ihre Fähigkeit zu einer überzeugenden (Art. 19 IV GG) verlangt im Flughafenverfahren Vorkehrun- Schilderung ihres Fluchtgrundes beeinträchtigen gen des Bundesamtes und der Grenzschutzbehörden, kann.« (Rn. 141, Herv. d. Red.) daß die Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes nicht durch die obwaltenden Umstände (insbesondere Ab Und weiter: geschlossensein des asylsuchenden Ausländers im Transitbereich, besonders kurze Fristen, Sprachun- »Wird das Verfahren zur Prüfung des Asylantrags kundigkeit) unzumutbar erschwert oder gar vereitelt gem. § 18a AsylVfG [heute AsylG, Anm. d. Red.] innerhalb wird [ ]. Auch wenn es an einer ausdrücklichen gesetzlichen kürzester Zeit nach der Ankunft des Asylbewerbers auf Bestimmung fehlt, ist deshalb durch organisatorische Maß- einem deutschen Flughafen im Transitbereich – noch vor nahmen sicherzustellen, daß die ablehnenden Bescheide der Entscheidung über die Einreise [ ] – durchgeführt, des Bundesamtes und der Grenzbehörde dem Antrag- so erlangen Sprachunkundigkeit, Fremdheit sowie steller in geeigneter Weise eröffnet werden. Diese physische und psychische Beanspruchung des Asyl Maßnahmen müssen darauf gerichtet sein, daß der Asylbe- antragstellers durch die Reise und – möglicherweise – werber den Inhalt der Bescheide verstehen und dabei ins auch durch Verfolgung und Flucht ein besonderes besondere erkennen kann, von welchem tatsächlichen Gewicht.« (Rn. 142, Herv. d. Red.) Vorbringen das Bundesamt ausgegangen ist und warum es seinen Antrag abgelehnt hat. Ferner muß er erkennen Das BVerfG betont, dass Angaben, die von den Betroffenen können, daß er dagegen gerichtlichen Rechtsschutz gegenüber der Grenzbehörde/Bundespolizei gemacht wer- erlangen kann, und welche Erfordernisse dafür unbe- den, nur eingeschränkt verwertbar sind: dingt einzuhalten sind (vgl. auch Nr. 15 der Entschließung des Rates der Justiz- und Innenminister der Europäischen »Soweit der Asylsuchende schon bei der Grenzbe- Union vom 20./21. 6. 1995 über Mindestgarantien für Asyl- hörde auch zu den Fluchtgründen angehört wird verfahren).« (Rn. 156, Herv. d. Red.) (§ 18a I 1 u. 2 AsylVfG) hat diese Aussage wesentlich geringeres Gewicht für die Beweiswürdigung. Das Um dies sicherzustellen, hält das BVerfG eine kostenlose gilt insbesondere, wenn die Angaben, die der Antragsteller asylrechtskundige Beratung für notwendig, allerdings erst vor den Entscheidern des Bundesamtes gemacht hat, mit nach der Ablehnung des Asylantrages als »offensichtlich dem Inhalt seiner Erklärungen bei der Grenzbehörde ver unbegründet«: glichen und auf Widersprüche hin überprüft werden. Die Funktion der Grenzbehörde im Verfahren bringt es mit »Der nicht anwaltlich vertretene Antragsteller muß [nach sich, daß ihre Beamten den Antragsteller ohne Rücksicht der Ablehnung seines Asylantrages als ›offensichtlich un auf seine physische und psychische Verfassung hören müs- begründet‹] durch organisatorische Maßnahmen Gelegen- sen; überdies sind sie für die Anhörung zur Ermittlung heit erhalten, – soweit erforderlich unter Einsatz eines eines asylrechtlich erheblichen Sachverhalts nicht Sprachmittlers – kostenlos asylrechtskundige Beratung besonders geschult.« (Rn. 152, Herv. d. Red.) in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten einer etwaigen Beschreitung des Rechtsweges beur- Das BVerfG hält auch eine den Besonderheiten des Ver teilen zu können. Diese Beratung kann durch jede dafür fahrens angemessene Form der Bescheideröffnung für geeignete, von den Entscheidungsträgern unabhängi- notwendig: ge, im Flughafenbereich verfügbare und in Asylrechts fragen kundige Person oder Stelle erfolgen.« (Rn.157, Herv. d. Red.)
4. ARBEIT IN EINER ZWANGSEINRICHTUNG – PRAXISBERICHT ZUR VERFAHRENSBERATUNG AM FRANKFURT FLUGHAFEN 15 4. ARBEIT IN EINER ZWANGSEINRICHTUNG PRAXISBERICHT ZUR VERFAHRENSBERATUNG AM FRANKFURT FLUGHAFEN Von Roxana Kolb Abgeschottet von der M.A. Psychosoziale Beratung und Recht Außenwelt wird hinter verschlossenen Türen Praxisberichte sind an Stellen notwendig, an denen In über das Leben von formationen aus dem jeweiligen Kontext anders nicht zu Menschen entschieden. generieren sind. Das Flughafenverfahren nach §18a AsylG stellt einen solchen Kontext dar. Abgeschottet von der Außenwelt wird hinter verschlossenen Türen über das Leben von Menschen entschieden. Da die davon Betroffe- über werden immer wieder fragwürdige Prognosen über nen selbst keine Aussagen über im Verfahren und in der die Chancen im Asylverfahren abgegeben und es wird Zwangseinrichtung vorhandene Vorkommnisse und Muster darauf hingewirkt, Dokumente zu unterschreiben, um die treffen können, verbleiben für den Standort Frankfurt am Botschaft bereits während des noch laufenden Asylverfah- Main nur wenige Personen, die sich zu den Geschehnissen rens kontaktieren zu können. Dies ist aus zweierlei Gründen in der Zwangseinrichtung äußern könnten. Mitarbeiter*in problematisch. Zum einen suggeriert es dem*der Betroffe- nen des Landes Hessen als betreuende Institution, des nen, dass der Asylantrag abgelehnt wird, da die Kontaktauf- Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundes nahme zur Botschaft der Zurückweisung in den Herkunfts- polizei sowie des Kirchlichen Flüchtlingsdienstes haben staat dient und somit Ängste schürt. Darüber hinaus ist als stetiges Personal Zugang zu den Asylsuchenden in der dies eine Praxis, mit der Asylsuchende im Inland nicht kon- Zwangseinrichtung, in welcher der überwiegende Anteil frontiert sind. aller Flughafenverfahren stattfindet. Dieser Praxisbericht aus meiner Perspektive als ehemalige Asylverfahrens Hinzu kommt, dass ein großer Anteil an Asylsuchenden mit beraterin des Kirchlichen Flüchtlingsdienstes zielt darauf der (Bundes-)Polizei als Uniformierte aufgrund der bisheri- ab, die Auswirkungen der rechtlichen Regelungen auf die gen Erfahrungen im Herkunftsstaat Angst verbinden. Nicht Betroffenen für Außenstehende vorstellbar zu machen. zuletzt repräsentieren sie oftmals für viele Traumatisierte die das Trauma auslösenden Täter*innen. 4.1 BEHÖRDLICHER UMGANG MIT BESON- DERER SCHUTZBEDÜRFTIGKEIT Damit einher geht eine mangelnde psychologische Ver sorgung in der betreuenden Einrichtung, für die das Land Von behördlicher Seite gibt es keine systematischen Prüf- Hessen zuständig ist. Selbstverletzendem oder fremd mechanismen, die vulnerable Antragstellende zuverlässig gefährdendem Verhalten wird in der Regel mit einer Be identifizieren und die ihnen EU-rechtlich zustehenden gleitung bzw. Verfolgung durch den Sicherheitsdienst Verfahrensgarantien gewährleisten. Die Unterbringung entgegengewirkt. Das bedeutet, dass eine labile Person in einer geschlossenen Einrichtung sowie die mit einem 24 Stunden am Tag von einem*einer Mitarbeiter*in des Schnellverfahren einhergehenden Anforderungen stehen Sicherheitsdienstes verfolgt wird und bei offener Tür schla- im Widerspruch zu Bedarfen von Menschen mit traumati- fen muss. Eine geschlechterentsprechende Zuordnung schen Erfahrungen. Vielmehr fördern sie die Entwicklung erfolgt nur, wenn es der Dienstplan zulässt. Ein erheblicher von Traumafolgestörungen und verstärken die Sympto Mangel an weiblichem Personal führt in der Praxis regel matik. mäßig dazu, dass Frauen von männlichen Sicherheitsmit arbeitern bewacht werden. Die der Erstberatung vorgelagerten mehrfachen Befragun- gen durch die Bundespolizei stellen eine Belastung für viele Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge reagiert Asylsuchende dar. Nach Ankunft müssen die Betroffenen auf Besondere Schutzbedürftigkeit, indem es, sofern sich direkt eine Befragung am Terminal durchlaufen, um an- diese in der Anhörung herauskristallisiert, bei bestimmten schließend in der Zwangseinrichtung weiter in der Regel Kategorien, wie sexueller Gewalt oder Folter, Sonderan über Stunden hinweg befragt zu werden. Vielen Berichten hörer*innen einschaltet. Den Erfahrungen vieler Opfer von von Asylsuchenden zufolge wird in den Befragungen ein sexueller Gewalt und Folter und einigen begleitenden erheblicher Druck auf die Befragten ausübt. Ihnen gegen- Rechtsbeiständen zufolge lassen die Sonderanhörer*innen
4. ARBEIT IN EINER ZWANGSEINRICHTUNG – PRAXISBERICHT ZUR VERFAHRENSBERATUNG AM FRANKFURT FLUGHAFEN 16 häufig die zu erwartende Empathie vermissen, sodass die Beratung als Kompensation eines fehlenden Asylsuchenden die Anhörung trotz des Einsatzes des*der Feststellungsverfahrens Sonderanhörer*in als problematisch bzw. unangemessen erleben und ihre Fluchtgründe nicht in einer angemessen Der Kirchliche Flüchtlingsdienst bietet allen Asylsuchenden vertrauensvollen Atmosphäre vortragen können. Auch eine Asylverfahrensberatung sowie Anhörungsvorberei- eine fortgeschrittene Schwangerschaft schützt nach mei- tung im Vorfeld der Anhörung beim Bundesamt für Migra ner Erfahrung nicht vor einer über Stunden andauernden tion und Flüchtlinge an und begleitet sie nach einer Ableh- Anhörung, in der Druck aufgebaut wird, indem bei Unwohl- nung beratend durch das gesamte Verfahren. Im Rahmen sein, Schmerzen oder zu hohem Stress die Wahl zwischen der Anhörungsvorbereitung versuchen die Beratenden einem Abbruch des Interviews oder der Fortsetzung unter- bei den Asylsuchenden eine etwaige Besondere Schutzbe- breitet wird. Ein Abbruch ohne anwaltliche Begleitung hat dürftigkeit zu identifizieren. Sollte sich eine solche zeigen, zur Folge, dass nur das bis zu diesem Zeitpunkt Geäußerte besteht für die Berater*innen mittels eines von PRO ASYL in die Entscheidung aufgenommen wird. Hieran zeigt sich finanzierten Rechtshilfezuschusses die Möglichkeit, einen beispielhaft, dass zum einen bestimmte Personengruppen Rechtsbeistand einzuschalten, der*die zur Anhörung beim von einem Schnellverfahren ausgenommen werden müs- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge begleitet. Der sen, zum anderen eine anwaltliche Begleitung auf Grund Auftrag zu entscheiden, wer direkt an Rechtsanwält*innen der mit der Kürze des Verfahrens einhergehenden struktu- vermittelt wird und wer nicht, ist zugleich problematisch rellen Defizite angezeigt ist. Inwieweit eine Berücksichti- wie auch notwendig. gung psychotraumatologischer Faktoren erfolgt, die sich auf die Fähigkeit zu Erzählen auswirkt, bleibt unklar. Die Problematik dieses Auftrages ergibt sich aus verschie- denen Faktoren, die miteinander verknüpft sind: Zunächst 4.2 BERATUNG IM KONTEXT DES ist das Angebot, eine Asylverfahrensberatung sowie An FLUGHAFENVERFAHRENS hörungsvorbereitung in Anspruch zu nehmen, freiwillig. Inwieweit Beratungen, die in Zwangseinrichtungen und aus Desorientierung und erlebte Kriminalisierung persönlicher Notsituation heraus in Anspruch genommen werden können, dem Begriff der Freiwilligkeit gerecht wer- Eine große Zahl der Ankommenden ist aufgrund des den, bleibt einer gesondert zu führenden Diskussion vor Reiseweges, der oftmals mehrere Tage und diverse Länder behalten. Hierbei ist es nicht möglich, diesen Auftrag der umfasst, orientierungslos, übermüdet und ängstlich. Sie »Vorauswahl« gegenüber den Asylsuchenden im Vorfeld folgen den Anweisungen von Schlepper*innen, die, um oder während der Beratung transparent zu machen. Grund ihre Identität zu schützen, Druck auf die Asylsuchenden hierfür sind nur begrenzt zur Verfügung stehende Mittel. ausüben. Anweisungen können hierbei darin bestehen, Bei einer Offenlegung würden sich zwei Konsequenzen er- sich nicht über den Reiseweg zu äußern, Identitätspapiere geben: Zum einen würde der Kirchliche Flüchtlingsdienst zu zerstören oder diese ihnen »auszuhändigen«. In der von vielen Asylsuchenden als asylrechtliche Vorprüfungs Beratung, in der Asylsuchende oftmals äußerten, dass die instanz wahrgenommen werden. Zum anderen ergäbe sich Inanspruchnahme von Schlepper*innen nicht damit ein- aus ethischer Perspektive ein Dilemma um nicht gleich hergehen sollte, die hiesige Polizei zu »verärgern«, wird die mäßig verteilbare Ressourcen, die sich Menschen in Not Frage gestellt, welche legale Möglichkeit sie gehabt hätten, situationen versuchen zu erkämpfen und deren Verteilung um in Deutschland nach Asyl zu suchen. Eine auf die zum unweigerlich willkürlich auf die Betroffenen wirken muss. Fluchtzeitpunkt und die psychische Situation adäquate Insofern muss von den Beratenden innerhalb einer einzi- Möglichkeit bzw. Antwort vermochte ich in der Regel nicht gen Erstberatung ein Vertrauensaufbau gelingen, der es zu finden. Sich Schlepper*innen gegenüber zu widersetzen zulässt, dass sich die Asylsuchenden öffnen, authentisch steht im Widerspruch zu der gegebenen Abhängigkeit, aus zeigen und von ihren Fluchtgründen berichten. der sich dieses Geschäft nährt. Dass sie auf Grund der Art der versuchten Einreise in einem Gebäude eingesperrt wer- Doch auch die Inanspruchnahme des Beratungsangebotes den, führt dazu, dass sich viele Betroffenen kriminalisiert bedeutet nicht, dass Betroffene unweigerlich identifiziert fühlen. werden können. Dies liegt zum einen daran, dass Asyl verfahrensberater*innen in der Regel für die Komplexität traumatischer Erfahrungen und ihrer Auswirkungen keine Eine große Zahl spezifische Qualifizierung haben, da sie keine Psycho der Ankommenden log*innen sind oder einer entsprechenden Profession angehören. Zum anderen haben insbesondere Opfer von ist orientierungslos, Menschenhandel, Folter oder psychischer, physischer übermüdet und und sexueller Gewalt, um nur einige Gruppen besonders ängstlich. Schutzbedürftiger zu nennen, oft traumatische Erfahrun- gen gemacht. Misstrauen, mangelnde Bindungsfähigkeit und die Intransparenz der Zuständigkeiten der am Verfah- ren beteiligten Akteur*innen führen immer wieder dazu,
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