Abitur 2015 Regelungen zur Durchführung der Präsentationsprüfung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Abitur 2015 Regelungen zur Durchführung der Präsentationsprüfung Einleitung Die schulinternen Regelungen zur Präsentationsprüfung präzisieren die Vorgaben der Behörde u vereinheitlichen. Im 1. Teil werden die behördlichen Vorgaben zur Präsentationsprüfung zusammengefasst wiedergegeben. Im 2. Teil sind die vereinheitlichten Anforderungen an eine Präsentationsprüfung einschließlich der Termine im aktuellen Prüfungsjahr festgehalten. Im 3. Teil werden die Anforderungen und Erwartungen an eine Präsentationsleistung dargestellt. Der abschließende 4. Teil gibt Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung und Durchführung der Präsentationsprüfung, die auch für die Präsentationsleistung herangezogen werden sollten. 1.Teil: Die Präsentationsprüfung Die Präsentationsprüfung besteht aus einem mediengestütztem Vortrag und einem anschließenden Fachgespräch (Prüfungsgespräch). Außerdem ist eine Dokumentation zum Ablauf und den Inhalten des Vortrags zu erstellen. Für die Durchführung der Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistung gelten die Regelungen der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife“ (APO-AH) und der „Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung“ in der jeweils aktuellen Fassung. Diesen Regelungen entnimmt man, dass in der mündlichen Prüfung die Prüflinge einen in der Regel 15 Minuten langen, medienunterstützten Vortrag (Präsentation) halten, dem ein ebenfalls 15 Minuten langes Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss folgt (§26 Absatz 1). Dabei dürfen sich die in der mündlichen Prüfung zu bearbeitenden Aufgaben trotz einer erforderlichen Schwerpunktbildung nicht auf die Themengebiete eines Semesters beschränken….(§26 Absatz 3). Einhaltung der Fristen Der Prüfling ist dafür verantwortlich, dass die Dokumentation rechtzeitig beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingeht. Wenn der Prüfling sich wegen einer Erkrankung oder aus einem anderen wichtigen Grund, den die Schule akzeptiert, nicht in der Lage sieht, die Prüfungstermine (Abgabe der Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) einzuhalten, kann er seine Aufgabe zurückgeben. Eine Fristverlängerung ist in jedem Fall ausgeschlossen, sodass eine neue Aufgabenstellung mit allen dazu gehörenden Fristen erfolgt. Die Ansetzung einer neuen Prüfung kann dazu führen, dass das Prüfungsverfahren erst nach den Sommerferien abgeschlossen werden kann. 2. Teil: Die Präsentationsprüfung Themenwahl und Angabe des Aufgabengebiets Der Prüfling gibt in schriftlicher Form ein Thema an, aus dem der Prüfer die Aufgabe für die Präsentationsprüfung formuliert. Beschränkt sich das Gebiet ausschließlich auf die Inhalte eines Semesters, so muss ein zweites Gebiet aus einem zweiten Semester angegeben werden. Bei rechtzeitiger Verständigung mit dem Prüfer kann die zu bearbeitende Aufgabe so formuliert werden, dass beide Inhalte mit erfasst werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Zu beachten sind hierbei unbedingt die Hinweise zum Prüfungsgespräch. Die Prüfungsaufgabe Der Prüfungsausschuss stimmt dem Themenvorschlag des Prüflings zu oder weist ihn innerhalb der genannten Frist zurück. Ist das Thema zugelassen, entwickelt die Prüferin/ der Prüfer aus dem angegebenen Themengebiet eine Aufgabenstellung. Diese Aufgabenstellung erhält der Prüfling in schriftlicher Form. Ab diesem Zeitpunkt darf der Prüfling von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses keinerlei Hilfen oder Informationen bezüglich der Aufgabenstellung erfragen.
Erarbeitung des Vortrags und Recherche Zuerst werden die Anknüpfungspunkte an das eigene Vorwissen oder dem im Unterricht Erarbeiteten zusammengestellt. Sehr hilfreich für den Prüfling ist es, wenn er bereits vor der Themenangabe sein Vorwissen strukturiert und wichtige Quellen recherchiert hat sowie sich mit der Bücherausleihe (www.buecherhallen.de, www.stabi.de) vertraut gemacht hat. Aufgabenstellung und Leitfrage Im Allgemeinen ist die Aufgabenstellung weit gefasst und erfordert eine thematische Eingrenzung bzw. einen Aspekt, unter dem die Aufgabe bearbeitet wird. Nur in seltenen Fällen kann auf die Entwicklung einer Leitfrage durch den Prüfling verzichtet werden. Bei der Wahl der Leitfrage ist u.a. darauf zu achten, dass ihre Formulierung klar verständlich ist, einen deutlichen Bezug zur Aufgabenstellung besitzt, eine Problematisierung beinhaltet und ihre Beantwortung nachvollziehbar und schlüssig ist. Die Leitfrage sollte ein Ergebnis auf dem Niveau der Anforderungsbereiche II und III zum Ziel setzen. Dokumentation Die Dokumentation enthält die erforderlichen Angaben wie Datum der Prüfung, Namen des Prüflings, des Prüfers, des Prüfungsfaches und zur Aufgabenstellung. Sie enthält Angaben zu den verwendeten Medien sowie den in der Prüfung verwendeten Hilfsmitteln. Sie stellt den geplanten Ablauf des mediengestützten Vortags dar. Die Dokumentation gibt Auskunft über die erarbeiteten Inhalte sowie die verwendeten Quellen. Sie enthält eine Versicherung darüber, dass ausschließlich die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden (s.u. eigene Leistung). Mit der Aufgabenstellung wird ein einheitliches Formular hierzu verteilt. Ohne dass für die Dokumentation eine Benotung erteilt wird, wird sie zur Bewertung der Leistung insgesamt mit herangezogen. Abweichungen im Vortrag von der Dokumentation müssen nachvollziehbar im Fachgespräch begründet werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, in welchem Maße eine nicht fristgerechte oder gar nicht eingereichte Dokumentation in die Benotung einfließt. Es kann insgesamt zu der Beurteilung führen, dass die Gesamtnote nicht mehr im ausreichenden Bereich liegt. Quellen In der Regel werden als Quelle wissenschaftsnahe Publikationen erwartet, die zudem der Thematik und dem Anspruch der Prüfung genügen. Nur bei sehr aktuellen Themen kann es sein, dass ausschließlich digitale Quellen verwendet werden. Eine Liste der Quellen ist der Dokumentation beizufügen. Ausschließlich die Quellen, zu denen in der Prüfung ein inhaltlicher Bezug hergestellt werden kann, sind aufzuführen. Der Bezug sollte aus der Dokumentation hervorgehen und wird im Fachgespräch gegebenenfalls hinterfragt. Internetseiten als Quellen müssen die vollständige URL (Uniform Resource Locator) und das Datum der Entnahme enthalten. Internetseiten, deren Autor nicht bekannt ist, sind als Quelle ungeeignet, da die Qualität der Information nicht beurteilt werden kann. Versicherung der eigenen Leistung Ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn sich in der Prüfung oder innerhalb von fünf Jahren nach der Prüfung zeigt, dass fremdes geistiges Eigentum als eigene Leistung dargestellt wird. In diesem Fall kann die zuständige Behörde die gesamte Prüfung für nicht bestanden erklären und auch nachträglich ein erteiltes Zeugnis wieder einziehen. Hilfsmittel im Fachgespräch Im Prüfungsgespräch können die für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses einsehbaren und im Vortrag genutzten Medien verwendet werden. Es kann sich um Folien, Plakate, Tafelanschriebe o.ä. handeln. Karteikarten oder weitere Aufzeichnungen sind nicht zulässig. Das im Fachgespräch verwendete Material wird nach der Prüfung eingesammelt und den Prüfungsunterlagen beigefügt.
Bewertung Wird die Dokumentation nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, so kann der Prüfungs- ausschuss zu dem Ergebnis kommen, dass insgesamt keine ausreichende Leistung mehr erreicht werden kann (s.o.). Der Prüfling hat die Prüfungsleistung eigenständig zu erbringen. Kommt der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis, dass eine eigenständige Leistung nicht erkennbar ist, so wird die Prüfung mit null Punkten bewertet. Im Falle einer Täuschung ist die gesamte Abiturprüfung nicht bestanden. Das Fachgespräch im Anschluss an die Prüfung dient u.a. zur Überprüfung, ob eine eigenständige Leistung vorliegt. Die Bewertung erfolgt durch die Prüfungskommission unter Einbeziehung der drei Elemente Inhalt – Kommunikation- Präsentation. Die folgenden Aspekte sind wichtig: Einen fester Prozentschlüssel für die drei genannten Anteile gibt es nicht. Ist der fachliche Anteil ungenügend, so kann insgesamt keine ausreichende Bewertung erfolgen. Die Dokumentation wird in der Regel nicht bewertet. Eine mangelhafte, nicht fristgerecht abgegebene oder gar nicht abgegebene Dokumentation führt zu einer insgesamt schlechteren Beurteilung (s.o). Fristen für die Präsentationsprüfung 2015 Die Prüfungstermine für die mündlichen Prüfungen stehen bis zum 3. Juni 2015 fest. Bis zum 2. April 2015 muss beim Referenten (Prüfer/-in) oder der Schulleitung in schriftlicher Form (siehe Formblatt) das Aufgabengebiet eingereicht werden. Es umfasst die Angabe des Themas sowie die Angabe zweier Semester, auf die sich die Aufgabe inhaltlich und methodisch beziehen soll. Bis zum 21. April 2015 (Zeugnisausgabe S4) kann das Thema abgelehnt werden. Bis zum 1. Juni reichen die Referenten das Prüfungsthema bei der Schulleitung ein. Am 11. und 12. Juni 2015 werden die Aufgaben durch die Schulleitung an die Prüflinge verteilt. Die Dokumentationen müssen am 18. bzw. 19. Juni bis 12.00 Uhr bei der Schulleitung/ dem Oberstufenkoordinator - abgegeben werden. Die Präsentationsprüfungen finden am 25. und 26. Juni statt. Die klassischen Prüfungen beginnen am 24. Juni. Formulare und Hinweise Die Schule hat auf ihrer Website einen Bereich eingerichtet, aus dem alle Formulare und Hinweise als PDF-Dokument kopiert werden können 3.Teil: Die Präsentationsleistung Die Präsentationsleistung Jeder Schüler muss in jedem Schuljahr genau eine Präsentationsleistung erbringen und ersetzt in dem gleichen Fach damit eine Klausur. Die Präsentationsleistung besteht aus einer 15-minütigen fachlichen Präsentation zu einem aus dem Fachunterricht erwachsenen Thema sowie einer anschließenden Befragung. Der im Rahmen der Präsentationsleistung erfolgte mediengestützte Vortrag wendet sich an die Kursteilnehmer. Die Aufgabenstellung kann durchaus langfristiger erfolgen, jedoch spätestens zwei Wochen vor der Präsentation erfährt der Schüler seine Aufgabenstellung.. Spätestens eine Woche vor der PL ist die Dokumentation bei dem Fachlehrer abzugeben (schriftlich, ausgedruckt, termingerecht). Im Gegensatz zur PP wird die Dokumentation – da sie eine Klausur ersetzt – benotet und ergibt bis zu 20% der PL-Note. Die Befragung erfolgt zunächst durch die Kursteilnehmer und im weiteren Verlauf durch den Fachlehrer. Die PL kann in einem Fach auf erhöhtem Niveau keine Langklausur ersetzten sowie in Klassenstufe 12 nicht in einem schriftlichen Prüfungsfach erfolgen.
4. Teil: Hinweise und Tipps Vorbereitung der Prüfung Struktur des Vortrags Aus den gesammelten Informationen entwickelt man die Struktur des Vortrags, der in der Einleitung zur Leitfrage hinführt. Bei der Formulierung der Leitfrage ist darauf zu achten, dass diese nicht nur Teile der Aufgabenstellung abdeckt, sondern sämtliche in der Aufgabe enthaltenen Aspekte integriert. Der Hauptteil führt zielgerichtet zur Beantwortung der Leitfrage. Entsprechend gestaltet der Prüfling den Aufbau seiner Präsentation: Die Ausrichtung auf die Leitfrage ist zu jedem Zeitpunkt der Präsentation spürbar und umfasst die gedankliche Entwicklung von der Leitfrage/der Aufgabenstellung zu den Kernaussagen. Bezüge werden aufgezeigt, die Aussagen begründet. Im Schlussteil werden die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt, weitere Entwicklungen aufgezeigt, offene Fragen formuliert oder Grenzen der Aussagemöglichkeiten aufgezeigt. Eine persönliche Bewertung rundet diesen Teil ab. Bis zur Abgabe der Dokumentation sollten die meisten inhaltlichen Fragen geklärt sein. Vorbereitung auf den Vortrag Das methodische Vorgehen liegt mit Abgabe der Dokumentation im Wesentlichen fest. Die Zeit zwischen der Abgabe der Dokumentation und dem Halten des Vortrags muss genutzt werden, um den Vortrag einzuüben, d.h. ihn mehrmals zu halten und den Umgang mit den Medien zu trainieren. Formulierungen sind zu festigen und der Zeitbedarf wird überprüft. Es ist zu beachten, dass für den Vortrag 15 min vorgesehen sind. Eine geringfügige Unter- oder Überschreitung (+/- 10%) wird toleriert. Ist der Vortrag zu kurz, wirkt sich dies auf die Benotung aus. Ein zu langer Vortrag wird abgebrochen, sodass eventuell eine Beantwortung der Leitfrage nicht abgeschlossen werden kann. Das Wissen zum Thema ist in der Zeit vor der Prüfung zu vertiefen und abzurunden. Bezüge zu anderen Themen, die im Fachgespräch hergestellt werden könnten, sollten erarbeitet werden. Auch Überlegungen zu möglichen Fragestellungen im Fachgespräch und deren Beantwortung sollten angestellt werden. Medienauswahl Wenn die inhaltliche Vorgehensweise geklärt ist, entscheidet man sich für die einzusetzenden Medien. Die Wahl der Medien muss durch die Inhalte begründet sein. Dabei sollen die wesentlichen Inhalte zur Erhöhung des Verständnisses visualisiert werden. Diagramme, Skizzen, Schaubilder, Video- oder Audiosequenzen unterstützen den Vortragenden. Mögliche Medien, die eingesetzt werden können sind Overheadprojektor Dokumentenkamera mit Beamer Flipchart Pinnwand Tafel Smartboard mit/ohne Presenter Notebook/Beamer Der Overheadprojektor eignet sich als Medium, wenn überwiegend mit wenigen Folien gearbeitet werden soll, die z.B. während des Vortrags mit weiteren, wenigen Markierungen versehen werden. Technische Probleme sind hierbei eher nicht zu erwarten. Ähnliches gilt auch für den Einsatz einer Dokumentenkamera in Kombination mit einem Beamer. Eine PowerPoint-Präsentation enthält in der Regel ebenfalls statische Folien, die meist mehr Informationen enthalten als Folien für den Overheadprojektor. Die Qualität von Bildern ist besser. Ihr Einsatz mit Beamer und Notebook bzw. mit dem Smartboard erfordert eine ausreichende Vorbereitung und Überlegungen, wie bei technischen Problemen zu verfahren ist. Auf stark animierte Effekte sollte verzichtet werden. Durch das Einbinden weiterer Medien wie
Audio- oder Videodateien ergeben sich ganz andere Möglichkeiten als mit dem Overheadprojektor. Die Tafel eignet sich gut, wenn ein Gedankengang entwickelt und dargestellt werden soll, wobei der Anschrieb eher kurz und überschaubar gehalten werden kann. Die Tafel ermöglicht häufig ein besseres Schriftbild als die Verwendung des Smartboards. Geht es nur um die Verwendung von Formeln, so ist die Tafel das bessere Medium. Sollen auch noch fertige Diagramme o.ä. gezeigt werden, ist das Smartboard sicherlich die bessere Wahl. Eine Kombination von beiden ist gut vorstellbar. Die Pinnwand kann eingesetzt werden, wenn man z.B. auf vorbereiteten Karten Stichworte notiert hat und diese dann an die Wand heftet. Damit kann ein Sachverhalt strukturiert und im Vortrag durch Umordnen der Karten umstrukturiert werden. Die Wahl der Medien muss mit Bedacht erfolgen. Ihr Einsatz ist vor dem Vortrag zu üben und es muss geklärt sein, was für ihren Einsatz benötigt wird. Sicherstellung der Mediennutzung Am Tag vor der Prüfung hat der Prüfling Gelegenheit, sich mit dem Prüfungsraum vertraut zu machen. Am Prüfungstag kann sich der Prüfling 30 Minuten vor Prüfungsbeginn den Raum einrichten. Technische Hilfe kann zuvor gewährt werden. Wichtig ist, dass die Prüfung zum angesetzten Termin stattfindet. Technische Probleme, auch wenn sie nicht durch den Prüfling zu vertreten sind, führen nicht zu einer Verschiebung der Prüfung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für den Prüfling alternative Medien heranzuziehen. Das Prüfungsgespräch Das Prüfungsgespräch dient u.a. dazu, den Nachweis der eigenen Leistung zu erbringen. Darüber hinaus muss der Prüfling hier zeigen, dass er kenntnisreich und kompetent die präsentierten Inhalte beherrscht und es ihm gelingt, diese thematisch in einen übergeordneten Rahmen einzuordnen. Ist dieser Rahmen ausschließlich auf die Inhalte eines Semesters beschränkt, so wird in dem Prüfungsgespräch zusätzlich auf die Inhalte eines weiteren Gebiets aus einem zweiten, zuvor auch benannten Semesters eingegangen. Gerade aus dieser Befragung nach der Präsentation ergibt sich die Note für den inhaltlichen Teil und muss neben dem Vortrag gut vorbereitet werden. Dabei unterscheidet sich die Befragung deutlich von dem Prüfungsgespräch in der klassischen Prüfung.
Terminplan im Überblick bis zum Abitur 2015 12. Jan. 2015 Abgabe der Aufgabenvorschläge (Kunst, Wirtschaft, History) bis 2. April Abgabe der Aufgabengebiete für die mündliche Prüfung durch die Schüler bis 21. April Möglichkeit zur Ablehnung der gewählten Aufgabengebiete 22. April bis 18. Mai Abiturklausuren (Termine zunächst geplant, aber noch nicht endgültig) 22. April Bio, Chem, Phy, Info, Sport 23. April . PGW 24. April Geographie, Wirtschaft 27. April Geschichte, History, Kunst 28. April Philosophie 29. April Religion 30. April Deutsch 4. Mai Französisch 5. Mai Englisch 8. Mai Mathematik bis 1. Juni Referenten reichen ihre Aufgabenvorschläge bei der Schulleitung ein 11./12. Juni Aufgabenverteilung an die Prüflinge 18./19. Juni Abgabe der Dokumentation bei dem Oberstufenkoordinator 19. Juni Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen Zulassung zur mündlichen Prüfung 22. Juni Frist zur Beantragung einer Nachprüfung 24. Juni klassische mündliche Prüfung 25./26. Juni Präsentationsprüfungen 29./30. Juni Nachprüfungen 3. Juli Ausgabe der Abiturzeugnisse im FORUM (15.00 Uhr) 4. Juli Abiball
Sie können auch lesen