Abitur 2015 Regelungen zur Durchführung der Präsentationsprüfung

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Abitur 2015
                     Regelungen zur Durchführung der
                           Präsentationsprüfung

                                          Einleitung
Die schulinternen Regelungen zur Präsentationsprüfung präzisieren die Vorgaben der Behörde
u vereinheitlichen. Im 1. Teil werden die behördlichen Vorgaben zur Präsentationsprüfung
zusammengefasst wiedergegeben. Im 2. Teil sind die vereinheitlichten Anforderungen an eine
Präsentationsprüfung einschließlich der Termine im aktuellen Prüfungsjahr festgehalten. Im 3.
Teil werden die Anforderungen und Erwartungen an eine Präsentationsleistung dargestellt. Der
abschließende 4. Teil gibt Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung und Durchführung der
Präsentationsprüfung, die auch für die Präsentationsleistung herangezogen werden sollten.
                             1.Teil: Die Präsentationsprüfung
Die Präsentationsprüfung besteht aus einem mediengestütztem Vortrag und einem
anschließenden Fachgespräch (Prüfungsgespräch). Außerdem ist eine Dokumentation zum
Ablauf und den Inhalten des Vortrags zu erstellen. Für die Durchführung der Prüfung und
Bewertung der Prüfungsleistung gelten die Regelungen der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung
zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife“ (APO-AH) und der „Richtlinie für die
Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung“ in der jeweils aktuellen
Fassung. Diesen Regelungen entnimmt man, dass in der mündlichen Prüfung die Prüflinge einen
in der Regel 15 Minuten langen, medienunterstützten Vortrag (Präsentation) halten, dem ein
ebenfalls 15 Minuten langes Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss folgt (§26 Absatz 1).
Dabei dürfen sich die in der mündlichen Prüfung zu bearbeitenden Aufgaben trotz einer
erforderlichen Schwerpunktbildung nicht auf die Themengebiete eines Semesters
beschränken….(§26 Absatz 3).
Einhaltung der Fristen
Der Prüfling ist dafür verantwortlich, dass die Dokumentation rechtzeitig beim Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses eingeht. Wenn der Prüfling sich wegen einer Erkrankung oder aus einem
anderen wichtigen Grund, den die Schule akzeptiert, nicht in der Lage sieht, die Prüfungstermine
(Abgabe der Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) einzuhalten, kann er seine
Aufgabe zurückgeben. Eine Fristverlängerung ist in jedem Fall ausgeschlossen, sodass eine neue
Aufgabenstellung mit allen dazu gehörenden Fristen erfolgt. Die Ansetzung einer neuen Prüfung
kann dazu führen, dass das Prüfungsverfahren erst nach den Sommerferien abgeschlossen
werden kann.
                             2. Teil: Die Präsentationsprüfung
Themenwahl und Angabe des Aufgabengebiets
Der Prüfling gibt in schriftlicher Form ein Thema an, aus dem der Prüfer die Aufgabe für die
Präsentationsprüfung formuliert. Beschränkt sich das Gebiet ausschließlich auf die Inhalte eines
Semesters, so muss ein zweites Gebiet aus einem zweiten Semester angegeben werden.
Bei rechtzeitiger Verständigung mit dem Prüfer kann die zu bearbeitende Aufgabe so formuliert
werden, dass beide Inhalte mit erfasst werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Zu beachten
sind hierbei unbedingt die Hinweise zum Prüfungsgespräch.
Die Prüfungsaufgabe
Der Prüfungsausschuss stimmt dem Themenvorschlag des Prüflings zu oder weist ihn innerhalb
der genannten Frist zurück. Ist das Thema zugelassen, entwickelt die Prüferin/ der Prüfer aus
dem angegebenen Themengebiet eine Aufgabenstellung. Diese Aufgabenstellung erhält der
Prüfling in schriftlicher Form. Ab diesem Zeitpunkt darf der Prüfling von den Mitgliedern
des Prüfungsausschusses keinerlei Hilfen oder Informationen bezüglich der
Aufgabenstellung erfragen.
Erarbeitung des Vortrags und Recherche
Zuerst werden die Anknüpfungspunkte an das eigene Vorwissen oder dem im Unterricht
Erarbeiteten zusammengestellt. Sehr hilfreich für den Prüfling ist es, wenn er bereits vor der
Themenangabe sein Vorwissen strukturiert und wichtige Quellen recherchiert hat sowie sich mit
der Bücherausleihe (www.buecherhallen.de, www.stabi.de) vertraut gemacht hat.
Aufgabenstellung und Leitfrage
Im Allgemeinen ist die Aufgabenstellung weit gefasst und erfordert eine thematische
Eingrenzung bzw. einen Aspekt, unter dem die Aufgabe bearbeitet wird. Nur in seltenen Fällen
kann auf die Entwicklung einer Leitfrage durch den Prüfling verzichtet werden. Bei der Wahl der
Leitfrage ist u.a. darauf zu achten, dass ihre Formulierung klar verständlich ist, einen deutlichen
Bezug zur Aufgabenstellung besitzt, eine Problematisierung beinhaltet und ihre Beantwortung
nachvollziehbar und schlüssig ist. Die Leitfrage sollte ein Ergebnis auf dem Niveau der
Anforderungsbereiche II und III zum Ziel setzen.
Dokumentation
Die Dokumentation enthält die erforderlichen Angaben wie Datum der Prüfung, Namen des
Prüflings, des Prüfers, des Prüfungsfaches und zur Aufgabenstellung. Sie enthält Angaben zu
den verwendeten Medien sowie den in der Prüfung verwendeten Hilfsmitteln. Sie stellt den
geplanten Ablauf des mediengestützten Vortags dar. Die Dokumentation gibt Auskunft über die
erarbeiteten Inhalte sowie die verwendeten Quellen. Sie enthält eine Versicherung darüber, dass
ausschließlich die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden (s.u. eigene Leistung). Mit der
Aufgabenstellung wird ein einheitliches Formular hierzu verteilt. Ohne dass für die
Dokumentation eine Benotung erteilt wird, wird sie zur Bewertung der Leistung insgesamt mit
herangezogen. Abweichungen im Vortrag von der Dokumentation müssen nachvollziehbar im
Fachgespräch begründet werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, in welchem Maße
eine nicht fristgerechte oder gar nicht eingereichte Dokumentation in die Benotung einfließt. Es
kann insgesamt zu der Beurteilung führen, dass die Gesamtnote nicht mehr im ausreichenden
Bereich liegt.
Quellen
In der Regel werden als Quelle wissenschaftsnahe Publikationen erwartet, die zudem der
Thematik und dem Anspruch der Prüfung genügen. Nur bei sehr aktuellen Themen kann es sein,
dass ausschließlich digitale Quellen verwendet werden. Eine Liste der Quellen ist der
Dokumentation beizufügen. Ausschließlich die Quellen, zu denen in der Prüfung ein inhaltlicher
Bezug hergestellt werden kann, sind aufzuführen. Der Bezug sollte aus der Dokumentation
hervorgehen und wird im Fachgespräch gegebenenfalls hinterfragt.
Internetseiten als Quellen müssen die vollständige URL (Uniform Resource Locator) und das
Datum der Entnahme enthalten. Internetseiten, deren Autor nicht bekannt ist, sind als Quelle
ungeeignet, da die Qualität der Information nicht beurteilt werden kann.
Versicherung der eigenen Leistung
Ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn sich in der Prüfung oder innerhalb von fünf Jahren nach
der Prüfung zeigt, dass fremdes geistiges Eigentum als eigene Leistung dargestellt wird. In
diesem Fall kann die zuständige Behörde die gesamte Prüfung für nicht bestanden erklären und
auch nachträglich ein erteiltes Zeugnis wieder einziehen.
Hilfsmittel im Fachgespräch
Im Prüfungsgespräch können die für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses einsehbaren und
im Vortrag genutzten Medien verwendet werden. Es kann sich um Folien, Plakate,
Tafelanschriebe o.ä. handeln. Karteikarten oder weitere Aufzeichnungen sind nicht zulässig. Das
im Fachgespräch verwendete Material wird nach der Prüfung eingesammelt und den
Prüfungsunterlagen beigefügt.
Bewertung
    Wird die Dokumentation nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, so kann der Prüfungs-
    ausschuss zu dem Ergebnis kommen, dass insgesamt keine ausreichende Leistung mehr erreicht
    werden kann (s.o.).
    Der Prüfling hat die Prüfungsleistung eigenständig zu erbringen. Kommt der Prüfungsausschuss
    zu dem Ergebnis, dass eine eigenständige Leistung nicht erkennbar ist, so wird die Prüfung mit
    null Punkten bewertet. Im Falle einer Täuschung ist die gesamte Abiturprüfung nicht bestanden.
    Das Fachgespräch im Anschluss an die Prüfung dient u.a. zur Überprüfung, ob eine
    eigenständige Leistung vorliegt.
    Die Bewertung erfolgt durch die Prüfungskommission unter Einbeziehung der drei Elemente
    Inhalt – Kommunikation- Präsentation. Die folgenden Aspekte sind wichtig:
         Einen fester Prozentschlüssel für die drei genannten Anteile gibt es nicht.
         Ist der fachliche Anteil ungenügend, so kann insgesamt keine ausreichende Bewertung
            erfolgen.
    Die Dokumentation wird in der Regel nicht bewertet. Eine mangelhafte, nicht fristgerecht
    abgegebene oder gar nicht abgegebene Dokumentation führt zu einer insgesamt schlechteren
    Beurteilung (s.o).
    Fristen für die Präsentationsprüfung 2015
   Die Prüfungstermine für die mündlichen Prüfungen stehen bis zum 3. Juni 2015 fest.
   Bis zum 2. April 2015 muss beim Referenten (Prüfer/-in) oder der Schulleitung in schriftlicher
    Form (siehe Formblatt) das Aufgabengebiet eingereicht werden. Es umfasst die Angabe des
    Themas sowie die Angabe zweier Semester, auf die sich die Aufgabe inhaltlich und methodisch
    beziehen soll.
   Bis zum 21. April 2015 (Zeugnisausgabe S4) kann das Thema abgelehnt werden.
   Bis zum 1. Juni reichen die Referenten das Prüfungsthema bei der Schulleitung ein.
   Am 11. und 12. Juni 2015 werden die Aufgaben durch die Schulleitung an die Prüflinge verteilt.
   Die Dokumentationen müssen am 18. bzw. 19. Juni bis 12.00 Uhr bei der Schulleitung/ dem
    Oberstufenkoordinator - abgegeben werden.
   Die Präsentationsprüfungen finden am 25. und 26. Juni statt.
   Die klassischen Prüfungen beginnen am 24. Juni.
    Formulare und Hinweise
    Die Schule hat auf ihrer Website einen Bereich eingerichtet, aus dem alle Formulare und
    Hinweise als PDF-Dokument kopiert werden können
                                 3.Teil: Die Präsentationsleistung
    Die Präsentationsleistung
    Jeder Schüler muss in jedem Schuljahr genau eine Präsentationsleistung erbringen und ersetzt in
    dem gleichen Fach damit eine Klausur. Die Präsentationsleistung besteht aus einer 15-minütigen
    fachlichen Präsentation zu einem aus dem Fachunterricht erwachsenen Thema sowie einer
    anschließenden Befragung. Der im Rahmen der Präsentationsleistung erfolgte mediengestützte
    Vortrag wendet sich an die Kursteilnehmer. Die Aufgabenstellung kann durchaus langfristiger
    erfolgen, jedoch spätestens zwei Wochen vor der Präsentation erfährt der Schüler seine
    Aufgabenstellung.. Spätestens eine Woche vor der PL ist die Dokumentation bei dem Fachlehrer
    abzugeben (schriftlich, ausgedruckt, termingerecht). Im Gegensatz zur PP wird die
    Dokumentation – da sie eine Klausur ersetzt – benotet und ergibt bis zu 20% der PL-Note. Die
    Befragung erfolgt zunächst durch die Kursteilnehmer und im weiteren Verlauf durch den
    Fachlehrer. Die PL kann in einem Fach auf erhöhtem Niveau keine Langklausur ersetzten sowie
    in Klassenstufe 12 nicht in einem schriftlichen Prüfungsfach erfolgen.
4. Teil: Hinweise und Tipps

Vorbereitung der Prüfung

Struktur des Vortrags
Aus den gesammelten Informationen entwickelt man die Struktur des Vortrags, der in der
Einleitung zur Leitfrage hinführt. Bei der Formulierung der Leitfrage ist darauf zu achten, dass
diese nicht nur Teile der Aufgabenstellung abdeckt, sondern sämtliche in der Aufgabe
enthaltenen Aspekte integriert. Der Hauptteil führt zielgerichtet zur Beantwortung der Leitfrage.
Entsprechend gestaltet der Prüfling den Aufbau seiner Präsentation: Die Ausrichtung auf die
Leitfrage ist zu jedem Zeitpunkt der Präsentation spürbar und umfasst die gedankliche
Entwicklung von der Leitfrage/der Aufgabenstellung zu den Kernaussagen. Bezüge werden
aufgezeigt, die Aussagen begründet. Im Schlussteil werden die wesentlichen Ergebnisse
zusammenfassend dargestellt, weitere Entwicklungen aufgezeigt, offene Fragen formuliert oder
Grenzen der Aussagemöglichkeiten aufgezeigt. Eine persönliche Bewertung rundet diesen Teil
ab. Bis zur Abgabe der Dokumentation sollten die meisten inhaltlichen Fragen geklärt sein.

Vorbereitung auf den Vortrag
Das methodische Vorgehen liegt mit Abgabe der Dokumentation im Wesentlichen fest. Die Zeit
zwischen der Abgabe der Dokumentation und dem Halten des Vortrags muss genutzt werden,
um den Vortrag einzuüben, d.h. ihn mehrmals zu halten und den Umgang mit den Medien zu
trainieren. Formulierungen sind zu festigen und der Zeitbedarf wird überprüft. Es ist zu
beachten, dass für den Vortrag 15 min vorgesehen sind. Eine geringfügige Unter- oder
Überschreitung (+/- 10%) wird toleriert. Ist der Vortrag zu kurz, wirkt sich dies auf die Benotung
aus. Ein zu langer Vortrag wird abgebrochen, sodass eventuell eine Beantwortung der Leitfrage
nicht abgeschlossen werden kann. Das Wissen zum Thema ist in der Zeit vor der Prüfung zu
vertiefen und abzurunden. Bezüge zu anderen Themen, die im Fachgespräch hergestellt werden
könnten, sollten erarbeitet werden. Auch Überlegungen zu möglichen Fragestellungen im
Fachgespräch und deren Beantwortung sollten angestellt werden.
Medienauswahl
Wenn die inhaltliche Vorgehensweise geklärt ist, entscheidet man sich für die einzusetzenden
Medien. Die Wahl der Medien muss durch die Inhalte begründet sein. Dabei sollen die
wesentlichen Inhalte zur Erhöhung des Verständnisses visualisiert werden. Diagramme, Skizzen,
Schaubilder, Video- oder Audiosequenzen unterstützen den Vortragenden.
Mögliche Medien, die eingesetzt werden können sind
    Overheadprojektor
    Dokumentenkamera mit Beamer
    Flipchart
    Pinnwand
    Tafel
    Smartboard mit/ohne Presenter
    Notebook/Beamer

Der Overheadprojektor eignet sich als Medium, wenn überwiegend mit wenigen Folien
gearbeitet werden soll, die z.B. während des Vortrags mit weiteren, wenigen Markierungen
versehen werden. Technische Probleme sind hierbei eher nicht zu erwarten. Ähnliches gilt auch
für den Einsatz einer Dokumentenkamera in Kombination mit einem Beamer.

Eine PowerPoint-Präsentation enthält in der Regel ebenfalls statische Folien, die meist mehr
Informationen enthalten als Folien für den Overheadprojektor. Die Qualität von Bildern ist
besser. Ihr Einsatz mit Beamer und Notebook bzw. mit dem Smartboard erfordert eine
ausreichende Vorbereitung und Überlegungen, wie bei technischen Problemen zu verfahren ist.
Auf stark animierte Effekte sollte verzichtet werden. Durch das Einbinden weiterer Medien wie
Audio- oder Videodateien ergeben sich ganz andere Möglichkeiten als mit dem
Overheadprojektor.

Die Tafel eignet sich gut, wenn ein Gedankengang entwickelt und dargestellt werden soll, wobei
der Anschrieb eher kurz und überschaubar gehalten werden kann. Die Tafel ermöglicht häufig
ein besseres Schriftbild als die Verwendung des Smartboards. Geht es nur um die Verwendung
von Formeln, so ist die Tafel das bessere Medium. Sollen auch noch fertige Diagramme o.ä.
gezeigt werden, ist das Smartboard sicherlich die bessere Wahl. Eine Kombination von beiden ist
gut vorstellbar.

Die Pinnwand kann eingesetzt werden, wenn man z.B. auf vorbereiteten Karten Stichworte
notiert hat und diese dann an die Wand heftet. Damit kann ein Sachverhalt strukturiert und im
Vortrag durch Umordnen der Karten umstrukturiert werden.

Die Wahl der Medien muss mit Bedacht erfolgen. Ihr Einsatz ist vor dem Vortrag zu üben und es
muss geklärt sein, was für ihren Einsatz benötigt wird.

Sicherstellung der Mediennutzung
Am Tag vor der Prüfung hat der Prüfling Gelegenheit, sich mit dem Prüfungsraum vertraut zu
machen. Am Prüfungstag kann sich der Prüfling 30 Minuten vor Prüfungsbeginn den Raum
einrichten. Technische Hilfe kann zuvor gewährt werden. Wichtig ist, dass die Prüfung zum
angesetzten Termin stattfindet. Technische Probleme, auch wenn sie nicht durch den Prüfling zu
vertreten sind, führen nicht zu einer Verschiebung der Prüfung. Daraus ergibt sich die
Notwendigkeit für den Prüfling alternative Medien heranzuziehen.
Das Prüfungsgespräch
Das Prüfungsgespräch dient u.a. dazu, den Nachweis der eigenen Leistung zu erbringen. Darüber
hinaus muss der Prüfling hier zeigen, dass er kenntnisreich und kompetent die präsentierten
Inhalte beherrscht und es ihm gelingt, diese thematisch in einen übergeordneten Rahmen
einzuordnen. Ist dieser Rahmen ausschließlich auf die Inhalte eines Semesters beschränkt, so
wird in dem Prüfungsgespräch zusätzlich auf die Inhalte eines weiteren Gebiets aus einem
zweiten, zuvor auch benannten Semesters eingegangen. Gerade aus dieser Befragung nach der
Präsentation ergibt sich die Note für den inhaltlichen Teil und muss neben dem Vortrag gut
vorbereitet werden. Dabei unterscheidet sich die Befragung deutlich von dem Prüfungsgespräch
in der klassischen Prüfung.
Terminplan im Überblick bis zum Abitur 2015
12. Jan. 2015               Abgabe der Aufgabenvorschläge (Kunst, Wirtschaft, History)
bis 2. April                Abgabe der Aufgabengebiete für die mündliche Prüfung durch
                            die Schüler
bis 21. April               Möglichkeit zur Ablehnung der gewählten Aufgabengebiete
22. April bis 18. Mai       Abiturklausuren
                            (Termine zunächst geplant, aber noch nicht endgültig)
22. April                   Bio, Chem, Phy, Info, Sport
23. April               .   PGW
24. April                   Geographie, Wirtschaft
27. April                   Geschichte, History, Kunst
28. April                   Philosophie
29. April                   Religion
30. April                   Deutsch
4. Mai                      Französisch
5. Mai                      Englisch
8. Mai                      Mathematik
bis 1. Juni                 Referenten reichen ihre Aufgabenvorschläge bei der
                            Schulleitung ein
11./12. Juni                Aufgabenverteilung an die Prüflinge
18./19. Juni                Abgabe der Dokumentation bei dem Oberstufenkoordinator
19. Juni                    Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
                            Zulassung zur mündlichen Prüfung
22. Juni                    Frist zur Beantragung einer Nachprüfung
24. Juni                    klassische mündliche Prüfung
25./26. Juni                Präsentationsprüfungen
29./30. Juni                Nachprüfungen
3. Juli                     Ausgabe der Abiturzeugnisse im FORUM (15.00 Uhr)
4. Juli                     Abiball
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