ABWÄGUNGSPROTOKOLL Bebauungsplan "Masselstraße III" - Stadt Loßburg Landkreis Freudenstadt - Gemeinde Loßburg
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Stadt Loßburg Landkreis Freudenstadt Bebauungsplan „Masselstraße III“ Nach § 13a BauGB in Loßburg ABWÄGUNGSPROTOKOLL
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg I. EINLEITUNG Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2018 wurde für den geänderten Entwurf des Bebauungsplans ''Masselstraße III'' in Loßburg die erneute Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB in der Zeit vom 03.12.2018 bis zum 04.01.2019 durchgeführt. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt: Beschluss Dienststelle Anschreiben Antwort Anregung erf. BPL - Regierungspräsidium Karlsruhe, - - - Referat 21- Raumordnung - Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 24 – Straßenbetrieb und 18.12.2018 Nein Nein Verkehrstechnik - Landratsamt Freudenstadt 04.01.2019 Ja Ja - Regionalverband Nordschwarzwald - - - Infrastrukturunternehmen: Alle am 28.11.2018 - Unitymedia Kabel BW 03.09.2018 Ja Nein - NWS/EnBW 29.11.2018 Ja Nein - Deutsche Telekom Technik GmbH 28.01.2019 Ja Ja - Handwerkskammer Reutlingen - - - - Industrie- und Handelskammer - - - - Stadtwerke Freudenstadt - - - Abwägungsprotokoll Seite 1
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg II. STELLUNGNAHMEN Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr Stellungnahme des RP Karlsruhe vom 18.12.2018 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers B. Stellungnahme [X] keine Bedenken Kenntnisnahme. [ ] Fachliche Stellungnahme: Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Abwägungsprotokoll Seite 2
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Landratsamt Freudenstadt Höhere Verwaltungsbehörde Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers 1. Das neu ausgewiesene Baufenster für das Gebäude Masselstraße 44 hat nicht – wie eigentlich durch Beschluss nach dem Abwägungspotokoll vor- Das Baufenster wird um 0,5 m angepasst. gesehen – den Abstand von 5 m zwischen Gebäude und der Baugrenze. Dies sollte nochmals überarbeitet werden. 2. Die Festlegung in Ziffer 2.2. Geländemodellierung der örtlichen Bauvorschriften bezüglich der Abstimmungspflicht mit der Baugenehmigungsbehörde bei mehr als 13% Neigung zielt auf Formalien ab und ist keine zulässige Gestaltungsfestsetzung. Hier könnte alternativ festgeschrieben werden, dass Ausnahmen im Einzelfall zugelassen werden Die Festsetzung wird ergänzt. können. Die Ausnahmekriterien sollten normiert werden (z.B. wenn die nachbarlichen Belange nicht wesentlich beeinträchtigt werden, die Böschungen eine bestimmte Neigung nicht überschreiten und bei der Überschreitung von 1 m Höhe eine terrassierte Ausführung der Böschung erfolgt). Beschlussvorschlag: Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Abwägungsprotokoll Seite 3
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Landratsamt Freudenstadt Kreisbaumeister Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2018 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Begründung: 1. Auf Seite 14 (Planungsrechtliche Festsetzungen) in der Begründung findet sich weiterhin unter Nr. 5 (Nebenanlagen, Garagen, Carports, Stellplätze und Tiefgaragen) die Aussage vor, dass vor einer Garage eine Mindesttiefe Die Begründung wird korrigiert. von 5,00 m eingehalten werden muss. In den Planungsrechtlichen Festsetzungen unter Nr. 6 (Garagen und Carports und Stellplätze...) muss hingegen bei Garagen ein Stauraum von 5,50 m eingehalten werden. Hier sollte in der Begründung eine Berichtigung erfolgen. 2. Auf Seite 16 (Örtliche Bauvorschriften) in der Begründung wird unter Nr. 3 (Werbeanlagen) darauf hingewiesen, dass in den Bauvorschriften geregelt Die Begründung wird korrigiert. wird, dass Werbung nur an der Stätte der Leistung erfolgen darf und in Größe und Auffälligkeit untergeordnet sein muss. In den Örtlichen Bauvorschriften gibt es jedoch keine Aussagen zu Werbeanlagen! 3. Auf Seite 16 (Örtliche Bauvorschriften) in der Begründung wird unter Nr. 7 (Erhöhung der Stellplätze) angegeben, dass bis 50 qm Wohnfläche 1 Die Verwaltung und der Planer sehen das nicht so. Stellplatz / Wohneinheit vorzusehen ist und von 50 qm - 80 qm Wohnfläche Was wird angesetzt zwischen 49,00 und 50,00 m²? 1,5 Stellplätze / Wohneinheit vorzusehen sind. Für eine Wohnung mit genau Die Festsetzung bleibt bestehen. Bei 50 m² gilt 1 Stellplatz. Wenn ein Eigentümer 50 qm gelten dann beide Regelungen. Die Festsetzung ist daher zu bei exakt 50,00 m² sich bei der Festsetzung 50-80 m² sieht und 1,5 Stellplätze überarbeiten mit der Änderung, dass bis 49 qm 1 Stellplatz vorzusehen ist vorsieht hat die Gemeinde nichts einzuwenden. und über 50 - 80 qm 1,5 Stellplätze notwendig sind. Planungsrechtliche Festsetzungen: 4. Zu 3.1. – Höhe der baulichen Anlagen: Zur Unterscheidung des aktuellen Entwurfes gegenüber dem vorherigen Entwurf werden Änderungen grau hinterlegt, bzw. entfallende Passagen Die ursprüngliche Darstellung wird eingeblendet, durchgestrichen und grau durchgestrichen. Unterhalb der Zeichnung Pultdach (PD) ist im vorherigen hinterlegt. Entwurf die Bezeichnung - Höhenangaben gültig für Tonnendach (TD) und Bogendach (BD) – aufgeführt. Diese Bezeichnung hätte im aktuellen Entwurf weiterhin aufgeführt werden müssen, jedoch grau hinterlegt und durchgestrichen. Abwägungsprotokoll Seite 4
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg 5. Zu 7. – Nebenanlagen: In den Festsetzungen sind keine Angaben hinsichtlich max. zul. Anzahl von Nebenanlagen, sowie deren max. zul. Einzelgrößen insbesondere Wie bereits in der Abwägung zur ersten Offenlage erwähnt, wird eine Begrenzung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen vorgesehen. Dieses kann der Anzahl der Nebenanlagen für nicht notwendig gehalten. zu einer uneinheitlichen und ungeregelten Ansammlung von Gebäudekomplexen auf den Grundstücken führen. Wir regen daher nochmals an, hierzu eine Begrenzung vorzusehen. Örtliche Bauvorschriften: 6. Zu 2.2. Geländemodellierung: Hier findet sich die Aussage vor, dass bei mehr als 13% Neigung des Geländes in Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde Die Festsetzung wird angepasst. ausnahmsweise höhere Abgrabungen bzw. Aufschüttungen zugelassen werden können. Dieses ist zu unbestimmt. und daher keine anwendbare Festsetzung. 7. Zu 5. Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnen: Wie bereits unter 3. aufgeführt, wird in der Begründung angegeben, dass bis 50 qm Wohnfläche 1 Stellplatz / Wohneinheit vorzusehen ist und von 50 qm - 80 qm Wohnfläche 1,5 Stellplätze / Wohneinheit vorzusehen sind. Für Siehe oben Begründung Pkt. 3. eine Wohnung mit genau 50 qm würden dann beide Regelungen zutreffen. Die Festsetzung sollte daher überarbeitet werden (bis 49 qm 1 Stellplatz vorzusehen ist oder über 50 - 80 qm 1,5 Stellplätze). Beschlussvorschlag: Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Abwägungsprotokoll Seite 5
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Landratsamt Freudenstadt Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Anregungen und Hinweise 1. Die untere Naturschutzbehörde bedauert es ausdrücklich, dass der Kenntnisnahme. Anregung die Obstbäume entlang des Breuninger Weges zu erhalten, nicht gefolgt wird. 2. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen, dürfen in Bezug auf Fledermäuse Gehölzrodungen nicht im Zeitraum 1. März bis 31. Oktober durchgeführt werden. Zum Schutz von Hornissen dürfen Die Festsetzungen wurden aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag Baumfällungen im Zeitraum 1. April bis 31. Oktober nicht erfolgen. Zur übernommen und bleiben deshalb bestehen. Sie kommt im Übrigen zum gleichen Klarstellung regen wir an, in den planungsrechtlichen Festsetzungen eine Ergebnis. Regelung zu treffen, wonach Gehölzrodungen/Baumfällungen im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober nicht zulässig sind. Mit dieser Regelung wird dem Artenschutz für beiden Artengruppen Rechnung getragen. 3. Die untere Naturschutzbehörde regt an, die erforderliche Anzahl der Nistkästen für kleine und mittelgroße Höhlenbrüter sowie Die CEF-Maßnahmen werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens umgesetzt Sommerquartierkästen für Fledermäuse im Vorfeld zu ermitteln, sodass ein und mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt vor den Nachvollzug der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Gehölzrodungen. möglich ist. Bei der Anzahl der Fledermauskästen sind auch die vorhandenen Kästen mit zu erfassen und vollständig umzusetzen. 4. Da die Höhlen in den Bäumen entlang des Breuninger Weges auch von Die CEF-Maßnahmen werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens umgesetzt Hornissen besiedelt sind, wird angeregt, auch für die Hornissen in der und mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt vor den näheren Umgebung mind. 3 Hornissenkästen aufzuhängen. Gehölzrodungen. 5. Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sollten mit Satzungsbeschluss, jedoch spätestens mit Beginn der Die CEF-Maßnahmen werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens umgesetzt Gehölzrodungen/Baumfällungen, vollumfänglich umgesetzt werden. Die und mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt vor den Umsetzung ist zu dokumentieren und gegenüber dem Landratsamt Gehölzrodungen. nachzuweisen. Beschlussvorschlag: Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Abwägungsprotokoll Seite 6
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Landratsamt Freudenstadt Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Gegen die Änderunge im Entwurf des Bebauungsplans werden keine Anregungen Kenntnisnahme. oder Hinweise vorgebracht. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei einem Bebauungsplan nach § 13a Mit Bebauungsplänen der Innenentwicklung, die der Wiedernutzbarmachung von BauGB, nicht wie im Abwägungsprotokoll aufgeführt, der Eingriff als ausgeglichen gilt. Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung Auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht kann zwar verzichtet werden (§ dienen, soll eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme (Aussenbereich) und damit 13a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB) aber die Belange des ein weiterer Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. Im Bereich Umweltschutzes und damit auch die Auswirkungen auf den Boden sind jedoch in Masselstraße wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 3 einem dringenden Bedarf an den bauleitplanerischen Abwägungen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Ziffer 7 und Abs. 7 BauGB). Es muss dazu eine Abwägungsentscheidung erfolgen, was eine Investitionen zur Schaffung von Wohnraum in angemessener Form Rechnung Benennung des Eingriffs und der geplanten Ausgleichs- und getragen. Dem Verzicht auf einen möglicherweise notwendigen Ausgleich im Minimierungsmaßnahme erfordert. Hinweise und Empfehlungen reichen da nicht bestandsorientierten beschleunigten Verfahren steht eine Vermeidung zusätzlicher aus.kl Flächeninanspruchnahme im Aussenbereich gegenüber. Dies rechtfertigt die Absicht des Gesetzgebers dass Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Beschlussvorschlag: Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Abwägungsprotokoll Seite 7
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Landratsamt Freudenstadt Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Wir verweisen auf die Stellungnahme vom 26.09.2018 im Rahmen der ersten Anhörung. Im Abwägungsprotokoll sind die von uns erfolgten Hinweise nicht enthalten. Auch aus dem uns vorliegenden Gemeinderatsprotokoll kann nicht Kenntnisnahme. entnommen werden, dass unsere Hinweise in der Gemeinderatssitzung thematisiert wurden. Wir tragen daher diese Punkte nochmals vor: 1. Mit dem Bebauungsplan wird erstmals der Breuningerweg ab Flst. Nr. 217/3 bis einschließlich Flst.Nr 217/5 überplant. In diesem Bereich soll der Breuningerweg auf einer Breite zwischen 4,43 m und 5,50 m ausgebaut und mit einem einseitigen Gehweg (1,50 m – 2,20 m) versehen werden. Der Breuningerweg wird in diesem Bereich erstmals endgültig im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts hergestellt. Es wird davon ausgegangen,dass der Breuningerweg mit den weiteren Erschließungsstraßen erschließungsbeitragsrechtlich zu einer Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. Kenntnisnahme. Dies ist nicht Sache des Bebauungsplanverfahrens und wird 3 Kommunalabgabengesetz zusammengefasst wird. In die vorzunehmende außerhalb geregelt. Erschließungsbeitragsabrechnung sind auch die westlich des Breuningerwegs angrenzenden Grundstücke, die innerhalb des Bebauungsplans „Ehemaliges LVA-Gelände“ liegen, einzubeziehen; der schmale Streifen „Verkehrsgrün“ entlang des Breuningerwegs hindert die Erschließung dieser Grundstücke nicht. Auf den der Gemeinde bekannten Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Ehemaliges LVA-Gelände“ wird verwiesen. 2. Die Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz sind entsprechend der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den tat- Kenntnisnahme. Wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens geregelt. sächlichen Kosten auf die Grundstücke umzulegen. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Abwägungsprotokoll Seite 8
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Landratsamt Freudenstadt Straßenbauamt Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Einwendungen. Das Kenntnisnahme. Bebauungsplangebiet befindet sich ca. 200 m westlich der Bundesstraße 294. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Landratsamt Freudenstadt Untere Verkehrsbehörde Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Wie bereits mitgeteilt, besteht keine Zuständigkeit der unteren Verkehrsbehörde Kenntnisnahme. beim Landratsamt. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Landratsamt Freudenstadt Gewerbeaufsicht Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Abwägungsprotokoll Seite 9
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Landratsamt Freudenstadt Vermessungsamt Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Leider wurden die bisherigen Anregungen nicht behandelt. Die Flurstücksnummern 82 und 218 fehlen in der Graphik auf Seite 5 der Begründung, auf dem Abgrenzungsplan und auf dem Lageplan zum B-Plan. Des Die Darstellungen werden korrigiert. Weiteren ist im Lageplan zum B-Plan die Flurstücksnummer 217/2 nicht eindeutig lesbar. Beschlussvorschlag: Obiger Vorgehensweise wird gefolgt. Landratsamt Freudenstadt Veterinär- und Verbraucherschutzamt Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Es bestehen keine Anregungen und Bedenken. Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Abwägungsprotokoll Seite 10
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg NWS/EnBW Stellungnahme Netze BW vom 29.11.2018 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers wir bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren und nehmen wie folgt Stellung: Kenntnisnahme. Unsere Stellungnahme vom 09. August 2018 hat weiterhin Gültigkeit. Eine weitere Beteiligung an diesem Verfahren ist nicht mehr notwendig. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Abwägungsprotokoll Seite 11
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Unitymedia Kabel BW Stellungnahme der Unitymedia vom 03.09.2018 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Kenntnisnahme. Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Abwägungsprotokoll Seite 12
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Deutsche Telekom Technik GmbH Stellungnahme der Telekom vom 28.01.2019 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Wir danken für die wir Zusendung der Unterlagen zum Bebauungsplan NBG Masselstraße III in Loßburg Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes haben wir keine Einwände. Kenntnisnahme. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Kenntnisnahme. Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien Ausbau im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Die Telekom prüft nach Ankündigung der Erschließung den Ausbau dieses Neubaugebietes und orientiert sich beim Ausbau an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Kenntnisnahme. Sicht sinnvoll erscheint oder nach Universaldienstleistungsverpflichtung zwingend ist. Dies bedeutet aber auch, dass wir, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichten. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich Eine rechtzeitige Beteiligung wird zugesagt. oder per Mail angezeigt werden. Bitte lassen Sie uns nach bekannt werden der Hausnummern diese umgehend zukommen. Seit 01.12.2013 neue Funktionspostfachadresse ! Bitte nur noch diese benützen. Bitte alle neuen Anfragen zukünftig an das neue Funktionspostfach senden. Es lautet:-Nl-Sw-Pti-32-Bauleitplanung@telekom.de Beschlussvorschlag: Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Abwägungsprotokoll Seite 13
Bebauungsplan „Masselstraße III“ in Loßburg Die Abwägungen und Beschlussvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung Loßburg. Aufgestellt: Empfingen, 28.01.2019 Bearbeitende/r: Laura Digiser / Gebhard Gfrörer Abwägungsprotokoll Seite 14
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