ABWÄGUNGSPROTOKOLL Bebauungsplan "Masselstraße III" - Stadt Loßburg Landkreis Freudenstadt - Gemeinde Loßburg

 
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Stadt Loßburg
   Landkreis Freudenstadt

     Bebauungsplan
    „Masselstraße III“

      Nach § 13a BauGB

        in Loßburg

ABWÄGUNGSPROTOKOLL
Bebauungsplan
„Masselstraße III“
in Loßburg

I. EINLEITUNG

Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2018 wurde für den geänderten Entwurf des Bebauungsplans
''Masselstraße III'' in Loßburg die erneute Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB in der Zeit vom
03.12.2018 bis zum 04.01.2019 durchgeführt.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

                                                                                               Beschluss
                Dienststelle                Anschreiben         Antwort        Anregung
                                                                                                erf. BPL
 - Regierungspräsidium Karlsruhe,
                                                                    -               -                  -
 Referat 21- Raumordnung

 - Regierungspräsidium Karlsruhe,
 Referat 24 – Straßenbetrieb und                               18.12.2018         Nein                Nein
 Verkehrstechnik

 - Landratsamt Freudenstadt                                    04.01.2019           Ja                Ja

 - Regionalverband Nordschwarzwald                                  -               -                  -

 Infrastrukturunternehmen:                Alle am
                                          28.11.2018
 - Unitymedia Kabel BW                                         03.09.2018           Ja                Nein

 - NWS/EnBW                                                    29.11.2018           Ja                Nein

 - Deutsche Telekom Technik GmbH                               28.01.2019           Ja                Ja

 - Handwerkskammer Reutlingen                                       -               -                  -

 - Industrie- und Handelskammer                                     -               -                  -

 - Stadtwerke Freudenstadt                                          -               -                  -

Abwägungsprotokoll                                                                                         Seite 1
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                             in Loßburg

II. STELLUNGNAHMEN

Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr
Stellungnahme des RP Karlsruhe vom 18.12.2018   Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
B. Stellungnahme
[X] keine Bedenken                              Kenntnisnahme.
[ ] Fachliche Stellungnahme:
                                                Beschlussvorschlag:
                                                Kein Beschluss erforderlich.

Abwägungsprotokoll                                                                           Seite 2
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                              in Loßburg

Landratsamt Freudenstadt
Höhere Verwaltungsbehörde
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                                Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
    1. Das neu ausgewiesene Baufenster für das Gebäude Masselstraße 44 hat
       nicht – wie eigentlich durch Beschluss nach dem Abwägungspotokoll vor-
                                                                                 Das Baufenster wird um 0,5 m angepasst.
       gesehen – den Abstand von 5 m zwischen Gebäude und der Baugrenze.
       Dies sollte nochmals überarbeitet werden.
    2. Die Festlegung in Ziffer 2.2. Geländemodellierung der örtlichen
       Bauvorschriften bezüglich der Abstimmungspflicht mit der
       Baugenehmigungsbehörde bei mehr als 13% Neigung zielt auf Formalien
       ab und ist keine zulässige Gestaltungsfestsetzung. Hier könnte alternativ
       festgeschrieben werden, dass Ausnahmen im Einzelfall zugelassen werden
                                                                                 Die Festsetzung wird ergänzt.
       können. Die Ausnahmekriterien sollten normiert werden (z.B. wenn die
       nachbarlichen Belange nicht wesentlich beeinträchtigt werden, die
       Böschungen eine bestimmte Neigung nicht überschreiten und bei der
       Überschreitung von 1 m Höhe eine terrassierte Ausführung der Böschung
       erfolgt).
                                                                                 Beschlussvorschlag:
                                                                                 Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.

Abwägungsprotokoll                                                                                                            Seite 3
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                                                                in Loßburg

Landratsamt Freudenstadt
Kreisbaumeister
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2018                                   Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Begründung:
   1. Auf Seite 14 (Planungsrechtliche Festsetzungen) in der Begründung findet
      sich weiterhin unter Nr. 5 (Nebenanlagen, Garagen, Carports, Stellplätze
      und Tiefgaragen) die Aussage vor, dass vor einer Garage eine Mindesttiefe     Die Begründung wird korrigiert.
      von 5,00 m eingehalten werden muss. In den Planungsrechtlichen
      Festsetzungen unter Nr. 6 (Garagen und Carports und Stellplätze...) muss
      hingegen bei Garagen ein Stauraum von 5,50 m eingehalten werden. Hier
      sollte in der Begründung eine Berichtigung erfolgen.
    2. Auf Seite 16 (Örtliche Bauvorschriften) in der Begründung wird unter Nr. 3
       (Werbeanlagen) darauf hingewiesen, dass in den Bauvorschriften geregelt      Die Begründung wird korrigiert.
       wird, dass Werbung nur an der Stätte der Leistung erfolgen darf und in
       Größe und Auffälligkeit untergeordnet sein muss. In den Örtlichen
       Bauvorschriften gibt es jedoch keine Aussagen zu Werbeanlagen!
    3. Auf Seite 16 (Örtliche Bauvorschriften) in der Begründung wird unter Nr. 7
       (Erhöhung der Stellplätze) angegeben, dass bis 50 qm Wohnfläche 1            Die Verwaltung und der Planer sehen das nicht so.
       Stellplatz / Wohneinheit vorzusehen ist und von 50 qm - 80 qm Wohnfläche     Was wird angesetzt zwischen 49,00 und 50,00 m²?
       1,5 Stellplätze / Wohneinheit vorzusehen sind. Für eine Wohnung mit genau    Die Festsetzung bleibt bestehen. Bei 50 m² gilt 1 Stellplatz. Wenn ein Eigentümer
       50 qm gelten dann beide Regelungen. Die Festsetzung ist daher zu             bei exakt 50,00 m² sich bei der Festsetzung 50-80 m² sieht und 1,5 Stellplätze
       überarbeiten mit der Änderung, dass bis 49 qm 1 Stellplatz vorzusehen ist    vorsieht hat die Gemeinde nichts einzuwenden.
       und über 50 - 80 qm 1,5 Stellplätze notwendig sind.
Planungsrechtliche Festsetzungen:
   4. Zu 3.1. – Höhe der baulichen Anlagen:
      Zur Unterscheidung des aktuellen Entwurfes gegenüber dem vorherigen
      Entwurf werden Änderungen grau hinterlegt, bzw. entfallende Passagen          Die ursprüngliche Darstellung wird eingeblendet, durchgestrichen und grau
      durchgestrichen. Unterhalb der Zeichnung Pultdach (PD) ist im vorherigen      hinterlegt.
      Entwurf die Bezeichnung - Höhenangaben gültig für Tonnendach (TD) und
      Bogendach (BD) – aufgeführt. Diese Bezeichnung hätte im aktuellen
      Entwurf weiterhin aufgeführt werden müssen, jedoch grau hinterlegt und
      durchgestrichen.

Abwägungsprotokoll                                                                                                                                              Seite 4
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                                                        in Loßburg

    5. Zu 7. – Nebenanlagen:
       In den Festsetzungen sind keine Angaben hinsichtlich max. zul. Anzahl von
       Nebenanlagen, sowie deren max. zul. Einzelgrößen insbesondere             Wie bereits in der Abwägung zur ersten Offenlage erwähnt, wird eine Begrenzung
       außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen vorgesehen. Dieses kann der Anzahl der Nebenanlagen für nicht notwendig gehalten.
       zu einer uneinheitlichen und ungeregelten Ansammlung von
       Gebäudekomplexen auf den Grundstücken führen. Wir regen daher
       nochmals an, hierzu eine Begrenzung vorzusehen.
Örtliche Bauvorschriften:
    6. Zu 2.2. Geländemodellierung:
        Hier findet sich die Aussage vor, dass bei mehr als 13% Neigung des
        Geländes in Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde                    Die Festsetzung wird angepasst.
        ausnahmsweise höhere Abgrabungen bzw. Aufschüttungen zugelassen
        werden können. Dieses ist zu unbestimmt. und daher keine anwendbare
        Festsetzung.
    7. Zu 5. Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnen:
       Wie bereits unter 3. aufgeführt, wird in der Begründung angegeben, dass
       bis 50 qm Wohnfläche 1 Stellplatz / Wohneinheit vorzusehen ist und von 50
       qm - 80 qm Wohnfläche 1,5 Stellplätze / Wohneinheit vorzusehen sind. Für Siehe oben Begründung Pkt. 3.
       eine Wohnung mit genau 50 qm würden dann beide Regelungen zutreffen.
       Die Festsetzung sollte daher überarbeitet werden (bis 49 qm 1 Stellplatz
       vorzusehen ist oder über 50 - 80 qm 1,5 Stellplätze).
                                                                                 Beschlussvorschlag:
                                                                                 Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.

Abwägungsprotokoll                                                                                                                                      Seite 5
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                                                       in Loßburg

Landratsamt Freudenstadt
Untere Naturschutzbehörde
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                                  Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Anregungen und Hinweise
   1. Die untere Naturschutzbehörde bedauert es ausdrücklich, dass der       Kenntnisnahme.
      Anregung die Obstbäume entlang des Breuninger Weges zu erhalten, nicht
      gefolgt wird.
    2. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen, dürfen in
       Bezug auf Fledermäuse Gehölzrodungen nicht im Zeitraum 1. März bis 31.
       Oktober durchgeführt werden. Zum Schutz von Hornissen dürfen
                                                                                   Die Festsetzungen wurden aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
       Baumfällungen im Zeitraum 1. April bis 31. Oktober nicht erfolgen. Zur
                                                                                   übernommen und bleiben deshalb bestehen. Sie kommt im Übrigen zum gleichen
       Klarstellung regen wir an, in den planungsrechtlichen Festsetzungen eine
                                                                                   Ergebnis.
       Regelung zu treffen, wonach Gehölzrodungen/Baumfällungen im Zeitraum
       vom 1. März bis 31. Oktober nicht zulässig sind. Mit dieser Regelung wird
       dem Artenschutz für beiden Artengruppen Rechnung getragen.
    3. Die untere Naturschutzbehörde regt an, die erforderliche Anzahl der
       Nistkästen für kleine und mittelgroße Höhlenbrüter sowie
                                                                                Die CEF-Maßnahmen werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens umgesetzt
       Sommerquartierkästen für Fledermäuse im Vorfeld zu ermitteln, sodass ein
                                                                                und mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt vor den
       Nachvollzug der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
                                                                                Gehölzrodungen.
       möglich ist. Bei der Anzahl der Fledermauskästen sind auch die
       vorhandenen Kästen mit zu erfassen und vollständig umzusetzen.
    4. Da die Höhlen in den Bäumen entlang des Breuninger Weges auch von           Die CEF-Maßnahmen werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens umgesetzt
       Hornissen besiedelt sind, wird angeregt, auch für die Hornissen in der      und mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt vor den
       näheren Umgebung mind. 3 Hornissenkästen aufzuhängen.                       Gehölzrodungen.
    5. Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sollten mit
       Satzungsbeschluss, jedoch spätestens mit Beginn der                         Die CEF-Maßnahmen werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens umgesetzt
       Gehölzrodungen/Baumfällungen, vollumfänglich umgesetzt werden. Die          und mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt vor den
       Umsetzung ist zu dokumentieren und gegenüber dem Landratsamt                Gehölzrodungen.
       nachzuweisen.
                                                                                   Beschlussvorschlag:
                                                                                   Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.

Abwägungsprotokoll                                                                                                                                     Seite 6
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                                                           in Loßburg

Landratsamt Freudenstadt
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                                  Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Gegen die Änderunge im Entwurf des Bebauungsplans werden keine Anregungen
                                                                                   Kenntnisnahme.
oder Hinweise vorgebracht.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei einem Bebauungsplan nach § 13a        Mit Bebauungsplänen der Innenentwicklung, die der Wiedernutzbarmachung von
BauGB, nicht wie im Abwägungsprotokoll aufgeführt, der Eingriff als ausgeglichen
gilt.                                                                              Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung
Auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht kann zwar verzichtet werden (§      dienen, soll eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme (Aussenbereich) und damit
13a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB) aber die Belange des        ein weiterer Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. Im Bereich
Umweltschutzes und damit auch die Auswirkungen auf den Boden sind jedoch in        Masselstraße wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 3 einem dringenden Bedarf an
den bauleitplanerischen Abwägungen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Ziffer 7 und
Abs. 7 BauGB). Es muss dazu eine Abwägungsentscheidung erfolgen, was eine          Investitionen zur Schaffung von Wohnraum in angemessener Form Rechnung
Benennung des Eingriffs und der geplanten Ausgleichs- und                          getragen. Dem Verzicht auf einen möglicherweise notwendigen Ausgleich im
Minimierungsmaßnahme erfordert. Hinweise und Empfehlungen reichen da nicht         bestandsorientierten beschleunigten Verfahren steht eine Vermeidung zusätzlicher
aus.kl
                                                                                   Flächeninanspruchnahme im Aussenbereich gegenüber.
                                                                                   Dies rechtfertigt die Absicht des Gesetzgebers dass Eingriffe, die auf Grund der
                                                                                   Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1
                                                                                   a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig
                                                                                   gelten (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
                                                                                   Beschlussvorschlag:
                                                                                   Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.

Abwägungsprotokoll                                                                                                                                         Seite 7
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                                                      in Loßburg

Landratsamt Freudenstadt
Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                               Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Wir verweisen auf die Stellungnahme vom 26.09.2018 im Rahmen der ersten
Anhörung. Im Abwägungsprotokoll sind die von uns erfolgten Hinweise nicht
enthalten. Auch aus dem uns vorliegenden Gemeinderatsprotokoll kann nicht      Kenntnisnahme.
entnommen werden, dass unsere Hinweise in der Gemeinderatssitzung thematisiert
wurden. Wir tragen daher diese Punkte nochmals vor:
    1. Mit dem Bebauungsplan wird erstmals der Breuningerweg ab Flst. Nr. 217/3
       bis einschließlich Flst.Nr 217/5 überplant. In diesem Bereich soll der
       Breuningerweg auf einer Breite zwischen 4,43 m und 5,50 m ausgebaut und
       mit einem einseitigen Gehweg (1,50 m – 2,20 m) versehen werden. Der
       Breuningerweg wird in diesem Bereich erstmals endgültig im Sinne des
       Erschließungsbeitragsrechts hergestellt. Es wird davon ausgegangen,dass
       der Breuningerweg mit den weiteren Erschließungsstraßen
       erschließungsbeitragsrechtlich zu einer Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. Kenntnisnahme. Dies ist nicht Sache des Bebauungsplanverfahrens und wird
       3 Kommunalabgabengesetz zusammengefasst wird. In die vorzunehmende außerhalb geregelt.
       Erschließungsbeitragsabrechnung sind auch die westlich des
       Breuningerwegs angrenzenden Grundstücke, die innerhalb des
       Bebauungsplans „Ehemaliges LVA-Gelände“ liegen, einzubeziehen; der
       schmale Streifen „Verkehrsgrün“ entlang des Breuningerwegs hindert die
       Erschließung dieser Grundstücke nicht. Auf den der Gemeinde bekannten
       Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Ehemaliges
       LVA-Gelände“ wird verwiesen.
    2. Die Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz sind entsprechend der
       Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den tat-    Kenntnisnahme. Wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens geregelt.
       sächlichen Kosten auf die Grundstücke umzulegen.
                                                                                Beschlussvorschlag:
                                                                                Kein Beschluss erforderlich.

Abwägungsprotokoll                                                                                                                                     Seite 8
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                               in Loßburg

Landratsamt Freudenstadt
Straßenbauamt
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                                 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Einwendungen. Das
                                                                                  Kenntnisnahme.
Bebauungsplangebiet befindet sich ca. 200 m westlich der Bundesstraße 294.
                                                                                  Beschlussvorschlag:
                                                                                  Kein Beschluss erforderlich.

Landratsamt Freudenstadt
Untere Verkehrsbehörde
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                                 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Wie bereits mitgeteilt, besteht keine Zuständigkeit der unteren Verkehrsbehörde
                                                                                  Kenntnisnahme.
beim Landratsamt.
                                                                                  Beschlussvorschlag:
                                                                                  Kein Beschluss erforderlich.

Landratsamt Freudenstadt
Gewerbeaufsicht
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                                 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken.                                  Kenntnisnahme.
                                                                                  Beschlussvorschlag:
                                                                                  Kein Beschluss erforderlich.

Abwägungsprotokoll                                                                                                             Seite 9
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                              in Loßburg

Landratsamt Freudenstadt
Vermessungsamt
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                                Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Leider wurden die bisherigen Anregungen nicht behandelt.
Die Flurstücksnummern 82 und 218 fehlen in der Graphik auf Seite 5 der
Begründung, auf dem Abgrenzungsplan und auf dem Lageplan zum B-Plan. Des         Die Darstellungen werden korrigiert.
Weiteren ist im Lageplan zum B-Plan die Flurstücksnummer 217/2 nicht eindeutig
lesbar.
                                                                                 Beschlussvorschlag:
                                                                                 Obiger Vorgehensweise wird gefolgt.

Landratsamt Freudenstadt
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Stellungnahme des LRA Freudenstadt vom 04.01.2019                                Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.                                       Kenntnisnahme.
                                                                                 Beschlussvorschlag:
                                                                                 Kein Beschluss erforderlich.

Abwägungsprotokoll                                                                                                            Seite 10
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                           in Loßburg

NWS/EnBW

Stellungnahme Netze BW vom 29.11.2018                                         Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
wir bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren und nehmen wie folgt
Stellung:                                                                     Kenntnisnahme.
Unsere Stellungnahme vom 09. August 2018 hat weiterhin Gültigkeit.
Eine weitere Beteiligung an diesem Verfahren ist nicht mehr notwendig.
                                                                              Beschlussvorschlag:
                                                                              Kein Beschluss erforderlich.

Abwägungsprotokoll                                                                                                         Seite 11
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                               in Loßburg

Unitymedia Kabel BW

Stellungnahme der Unitymedia vom 03.09.2018                                       Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Wir sind
grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in
Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der
Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten.
Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit    Kenntnisnahme.
Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am
Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer
unsere oben stehende Vorgangsnummer an.
                                                                                  Beschlussvorschlag:
                                                                                  Kein Beschluss erforderlich.

Abwägungsprotokoll                                                                                                             Seite 12
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                                     in Loßburg

Deutsche Telekom Technik GmbH
Stellungnahme der Telekom vom 28.01.2019                                              Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Wir danken für die wir Zusendung der Unterlagen zum Bebauungsplan NBG
Masselstraße III in Loßburg
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes haben wir keine Einwände.
                                                                                      Kenntnisnahme.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus
beigefügtem Plan ersichtlich sind.                                                    Kenntnisnahme.
Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die
Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien Ausbau im Plangebiet
und außerhalb des Plangebiets erforderlich.
 Die Telekom prüft nach Ankündigung der Erschließung den Ausbau dieses
Neubaugebietes und orientiert sich beim Ausbau an den technischen Entwicklungen
und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten geplant.
Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher
                                                                                      Kenntnisnahme.
Sicht sinnvoll erscheint oder nach Universaldienstleistungsverpflichtung zwingend
ist.
Dies bedeutet aber auch, dass wir, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen
Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene
Infrastruktur errichten.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der
Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom
Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
                                                                                      Eine rechtzeitige Beteiligung wird zugesagt.
oder per Mail angezeigt werden.
Bitte lassen Sie uns nach bekannt werden der Hausnummern diese umgehend
zukommen.
Seit 01.12.2013 neue Funktionspostfachadresse ! Bitte nur noch diese benützen.
Bitte alle neuen Anfragen zukünftig an das neue Funktionspostfach senden. Es
lautet:-Nl-Sw-Pti-32-Bauleitplanung@telekom.de
                                                                                      Beschlussvorschlag:
                                                                                      Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.

Abwägungsprotokoll                                                                                                                   Seite 13
Bebauungsplan „Masselstraße III“                                                                                                              in Loßburg
Die Abwägungen und Beschlussvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung Loßburg.

                                                                                                            Aufgestellt:
                                                                                                            Empfingen, 28.01.2019
                                                                                                            Bearbeitende/r:
                                                                                                            Laura Digiser / Gebhard Gfrörer

Abwägungsprotokoll                                                                                                                            Seite 14
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