ACE TRAVEL INSURANCE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG FLUG
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ACE TRAVEL INSURANCE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG FLUG POLICENNUMMER: GVFRESBOT011196 Einführung Dieses Dokument besteht aus: (i) Ihrem Dienstleistungsvertrag mit Go Voyages SAS und (ii) einer Kopie der Gruppenversicherungspolice, die zwischen ACE European Group Limited („der Versicherer“) und Go Voyages SAS abgeschlossen worden ist, einschließlich des Verzeichnisses und der Allgemeinen Bedingungen (nachstehend „die Police“). Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Es enthält: • Ihren Dienstleistungsvertrag mit Go Voyages SAS: – die Bedingungen Ihres Vertrages mit Go Voyages SAS für die Vermittlung an den Versicherer wie in den Allgemeinen Bedingungen der Go Voyages SAS beschrieben, die auf der Website www.govolo.de eingesehen werden können; • Eine Kopie der zwischen ACE und abgeschlossenen Versicherungspolice, die relevante Odigeo-Gesellschaftfür Sie maßgebend ist und in der die vom Versicherer gebotene Versicherungsdeckung spezifiziert ist. Dienstleistungsvertrag mit Go Voyages SAS Während der Versicherungsperiode wird Go Voyages SAS wie nachstehend beschrieben: • Durch die Vermittlung an den Versicherer und die Vorstellung dessen Produkts (im Rahmen der Befreiungsbestimmung für verbundene Verträge) als Ihr Vermittler handeln; laut Artikel R. 513-1 des französischen Versicherungsgesetzes; • Als Vermittler im Zusammenhang mit der Ausstellung Ihrer Police durch den Versicherer handeln; • Fällige Zahlungen von Ihnen einziehen und in Ihrem Namen die Prämie an den Versicherer zahlen. Im Zusammenhang mit der Erbringung der besagten Dienstleistungen müssen von Go Voyages SAS alle in Frage kommenden Gesetze beachtet werden. Wenn Sie die Police abschließen, verpflichten Sie sich, an Go Voyages SAS die Gebühr für die Vermittlung an den Versicherer zu zahlen. Der Go Voyages SAS -Dienstleistungsvertrag gilt als erfüllt, wenn Sie die Police abgeschlossen haben. Ihre zahlung Wenn Sie sich eine Reiseversicherung beschaffen, indem Sie der Gruppenversicherungspolice beitreten, wird Go Voyages SAS von Ihnen eine Zahlung einziehen, die sich aus dem für die laut Dienstleistungsvertrag mit (relevante Odigeo-Gesellschaft) erbrachten Dienstleistungen fälligen Betrag und Ihrer fälligen Prämie für den von ACE im Rahmen der Police gebotenen Versicherungsschutz zusammensetzt. Die Prämie wird Ihnen zum Verkaufszeitpunkt mitgeteilt. Die Gebühr für die Ihnen gemäß dem Dienstleistungsvertrag mit Go Voyages SAS erbrachten Dienstleistungen, stellt die Differenz zwischen der Prämie und dem vollen Zahlungsbetrag dar. Die mit ACE abgeschlossene versicherung Diese Police ist eine Abschrift der Gruppenpolice, die vom Versicherer an den unten genannten Versicherungsnehmer ausgestellt wurde. Um unter den Versicherungsschutz dieser Police zu fallen, müssen Sie als Versicherter sowie alle anderen im Rahmen dieser Police versicherten Personen Ihren Hauptwohnsitz während der gesamten Laufzeit der Police durchgehend im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Sobald Sie die entsprechende Prämie bezahlt haben, werden die Bedingungen dieser Police wie in der Police definiert für Sie als Versicherten (und für alle anderen im Rahmen dieser Police versicherten Personen) rechtswirksam, vorausgesetzt, Sie und alle anderen im Rahmen dieser Police versicherten Personen erfüllen jetzt und weiterhin die oben genannten EWR- Wohnsitzbestimmungen..
Zusammenfassung des Versicherungsschutzes Reiserücktrittsdeckung • Reiserücktritt Bis zum Reisebetrag, jedoch maximal € 5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall und insgesamt maximal € 50.000,-- pro Buchung/Kauf. (Es gilt je nach Grund ein Selbstbehalt von zwischen 10 % und 20 % der Reisekosten, ausschließlich Steuern, und € 15,-- pro Etappe pro Reise für Kurz- und Mittelstreckenflüge, für die keine aufgegliederten Rechnungen ausgestellt werden, aus denen die Steuern ersichtlich sind.). • Verpasste flüge Bis zu 50 % des ursprünglichen Reisepreises, ausschließlich Steuern, und bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000 pro Versicherten und Schadenfall und einer maximalen Gesamthaftung von € 25.000 pro jeweilige Buchung/Kauf. • Pflichtverletzung durch fluggesellschaft und/oder flughafen Bis zur entsprechenden Haftungsgrenze, jedoch maximal € 5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall bei einer maximalen Gesamthaftung von € 25.000 pro jeweilige Buchung/Kauf. (Selbstbehalt € 30,-- pro Versicherten.) • Flugverspätungen Ab 4 Stunden nach der ursprünglichen Abflugzeit; anschließend € 30,-- pro jeweils 2 Stunden Verspätung und maximal insgesamt € 150,-- . ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.
VERZEICHNIS Diese Police besteht aus dem Verzeichnis und den Allgemeinen Bedingungen. Im Falle von Widersprüchen oder Zweifeln genießt dieses Verzeichnis Vorrang gegenüber den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen. 1. Allgemeine informationen Policennummer: GVFRESBOT011196 Versicherer: ACE European Group Limited, Sucursal en España C/ Francisco Gervás nº 13 28020 Madrid Versicherungsnehmer: Go Voyages SAS 14 Rue Dew Clery, Paris, 75002 N.I.F: B491249553 Versicherungsvermittler dieser Gruppenversicherungspolice: Aon Marketing Directo, S.A.U., Sociedad de Agencia de Seguros Vinculada. C/ Rosario Pino, nº 14-16, 28020 Madrid Versicherungsperiode und geographischer geltungsbereich Für den Versicherten: • Reiserücktrittsversicherung B.1.A und B.1.B: Die Reiserücktrittsversicherung beginnt zum Zeitpunkt der Reisebuchung oder zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses (wobei der spätere Zeitpunkt maßgebend ist) und endet mit dem Antritt der Reise durch den Versicherten. • Deckung für verpasste Flüge, Deckung für Pflichtverletzung seitens der Fluggesellschaft oder des Flughafens und Deckung für Flugverspätungen: Die Deckung beginnt zum Zeitpunkt des Reisebeginns und gilt für die direkte Reise in die, aus den und innerhalb der Bestimmungsländer(n), die in der Reisebuchung angegeben sind ebenso wie für jedes Land der Europäischen Union, das der Kunde innerhalb der Reisedauer bereist. Handelssanktionen ACE European Group Limited, [Spanish Branch] ist ein Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Unternehmens und von ACE Limited, einem an der NYSE notierten Unternehmen. Folglich unterliegt [Name des Versicherungsunternehmens], [zusätzlich zu Beschränkungen durch Sanktionen der EU, der UN und nationale Sanktionen,] bestimmten US-amerikanischen Gesetzen und Bestimmungen, die es ihr möglicherweise untersagen, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen Versicherungsschutz zu gewähren oder Zahlungen an diese zu leisten bzw. bestimmte Arten von Aktivitäten im Zusammenhang mit bestimmten Ländern wie Kuba zu versichern. Sofern der Versicherungsschutz, eine Versicherungsleistung oder eine Schadenzahlung aus diesem Versicherungsvertrag gegen UN-Resolutionen oder Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetze oder Anordnungen der EU, des Vereinigten Königreiches, nationale Gesetze oder den USA verstößt, ist diese Deckung, Versicherungsleistung oder Schadenzahlung nichtig und kann infolge dessen nicht erbracht warden . 2. Geltendes recht und gerichtsstand Diese Police wird durch französisches Recht geregelt. 3. Schutz personenbezogener daten Gemäß den Verfassungsbestimmungen 15/1999 über personenbezogenen Datenschutz informiert Sie ACE EUROPEAN GROUP LIMITED, Sucursal en España (“ACE”) als die für die Datei verantwortliche Partei, dass alle personenbezogenen Daten, die Sie direkt oder über Ihren Vermittler zur Verfügung stellen, in eine Datei aufgenommen werden, um die Verwaltung Ihrer Versicherungspolice zu ermöglichen, Betrug zu vermeiden und zu untersuchen sowie Risiken zu definieren und zu beurteilen. Diese Informationen werden unter Umständen im Auftrag des Versicherers von anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaften zu Rückversicherungs- und Mitversicherungszwecken benutzt, ebenso wie von Erbringern ärztlicher Soforthilfe und von vom Versicherer beauftragten Schadenregulierern, die auf Schadenregulierung spezialisiert sind sowie von anderen Dienstleistern, die der Versicherer im Zusammenhang mit der Verwaltung der Police einschaltet. Alle erhaltenen Informationen ebenso wie ihre vorhergehende Weiterleitung oder Verarbeitung sind erforderlich für die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung der vertraglichen Beziehung. ACE handhabt Ihre Daten mit dem Ziel, Sie elektronisch oder anderweitig über die Tätigkeiten von ACE und deren derzeitige und zukünftige Produkte zu informieren. Die Daten werden außerdem für qualitative Untersuchungen in Anspruch genommener Produkte verwendet ebenso wie für die Durchführung von Marktstudien – auch nach Kündigung oder Annullierung von Policen – um unser Marketing an Ihren spezifischen Anforderungen auszurichten und bei Bedarf Bewertungsmodelle zu erstellen. Falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre persönlichen Daten weiter verwendet werden, richten Sie bitte eine Email an folgende Adresse: clientes.es@acegroup.com ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 2/13
Außerdem sind Sie hiermit einverstanden, dass der Versicherer Ihre personenbezogenen Daten bei Bedarf und zu den beschriebenen Zwecken den folgenden Gesellschaften der ACE Group zur Verfügung stellt: ACE European Group Limited, ACE Europe Life Limited und ACE Europe Life Limited Sucursal en España. Falls wir von Ihnen binnen 30 Tagen keine entsprechende schriftliche Mitteilung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der beschriebenen Handhabung Ihrer Daten zu den oben erwähnten Zwecken einverstanden sind. Der Versicherer ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und sicher aufzubewahren, und wird alle dem jeweils neuesten Stand der Technik entsprechenden erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Änderungen, Verluste und die Handhabung von Daten und den Zugriff darauf durch unbefugte Parteien zu verhindern. Falls die Police personenbezogene Daten von Personen enthält, die nicht als Versicherte gelten, ist der Versicherte dafür verantwortlich, diese Personen über den Einschluss ihrer personenbezogenen Daten in der oben erwähnten Datei ebenso wie andere in dieser Klausel angesprochenen relevanten Aspekte zu unterrichten. 4. Hinweise Alle in dieser Klausel aufgeführten Informationen sind dem Versicherungsnehmer/Versicherten vor Abschluss der Versicherung mitgeteilt worden. Im Hinblick auf die französischen Versicherungsbestimmungen informiert der Versicherer Sie über die folgenden Angelegenheiten: A. Diese Police wird abgeschlossen gemäß den Bestimmungen der Aufsichtsbehörden zur Einrichtung einer französischen Betriebsstätte (Sucursal) der britischen Versicherungsgesellschaft ACE EUROPEAN GROUP LIMITED, dessen eingetragener Sitz sich an der Adresse ACE Building, 100 Leadenhall Street, London, EC3A 3BP Großbritannien, befindet. ACE EUROPEAN GROUP LIMITED, SUCURSAL EN ESPAÑA ist ordnungsgemäß eingetragen unter der Nummer E0155 im Administrativen Register für Versicherungsgesellschaften des Generaldirektorats für Versicherung und Pensionspläne und ihr eingetragener Sitz befindet sich an der Adresse calle Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. B. Ungeachtet der Befugnisse des Generaldirektorats für Versicherung und Pensionspläne ist der für die Regulierung der Versicherungsgesellschaft zuständige Mitgliedsstaat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, und innerhalb dieses Staates wird die besagte Regulierung und Beaufsichtigung von der Prudential Regulation Authority, 20 Moorgate, London EC2R 6DA, UK,, wahrgenommen. C. Diese Versicherungspolice wird durch das französische Versicherungsgesetz geregelt. Eine Liquidation der ACE EUROPEAN GROUP LIMITED, SUCURSAL EN ESPAÑA erfolgt nach englischem Recht und die dafür im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zuständige Behörde ist das Financial Services Compensation Scheme, das außerdem als Garantiefonds fungiert. D. Beschwerden über und gesetzliche Schutzrechte im Hinblick auf die Verfahrensweise des Versicherers: Interne und externe Beschwerdeverfahren, die im Hinblick auf den Versicherer in Frage kommen: I. Interne Verfahren Der Versicherer bemüht sich darum, Ihnen einen hervorragenden Service zu bieten. Sollten Sie jedoch eine Beschwerde haben, so wenden Sie sich zuerst bitte schriftlich per Fax, Email oder telefonisch an die folgende Adresse: Departamento de Atención al Cliente (Customer Service Department) C/ Francisco Gervás 13 28020 Madrid E-mail: clientes.es@acegroup.com Fax: + 34 91 837 67 76 Die Betriebsvorschriften der Kundendienstabteilung können von Kunden in den Geschäftsräumen der “Ace European Group Limited, Sucursal en España” eingesehen werden: II. Externe Verfahren Im Falle eines Rechtsstreits können Sie in Ihrem Wohnsitzland eine Klage bei dem für Sie zuständigen Gericht der ersten Instanz einreichen. Außerdem steht es dem Versicherungsnehmer, dem Versicherten, den Leistungsberechtigten, betroffenen Drittparteien und anderen in Frage kommenden Parteien frei, unbeschadet eingeleiteter gerichtlicher Maßnahmen gemäß Artikel 62 des Gesetzes über die Regelung und Beaufsichtigung der Privatversicherung einen Anspruch vor dem Generaldirektorat für Versicherung (Schadenbearbeitung) geltend zu machen, wenn diese Parteien der Ansicht sind, dass die Versicherungsgesellschaft Pflichtverletzungen begangen oder Rechte dieser Parteien aus der Police verletzt hat. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 3/13
Der Versicherungsnehmer, der Versicherte, die Begünstigten, die betroffenen Drittparteien oder jeder andere Berechtigte kann bei der französischen Aufsichtsbehörde (Autorité de Contrôle et de Prudentiel) einen Anspruch in Bezug auf diese Versicherung geltend machen, wie im Anhang dieser Police näher erläutert. E. Zusätzlich und in Übereinstimmung mit den französischen Verbraucherschutzrichtlinien und der und der französischen Versicherungsordnung, werden Sie im Folgenden über weitere Angelegenheiten in Bezug auf die Versicherungsbedingungen informiert: I. Die abgeschlossene Versicherung deckt die Schadenmöglichkeiten, die in diesen Bedingungen beschrieben sind und ihre Dauer entspricht den Ausführungen der französischen Verbraucherschutzrichtlinien und der französischen Versicherungsordnung . II. Falls die Versicherung online auf der Website des Versicherungsnehmers zusammen mit dem Kauf einer Reise abgeschlossen wird, ist die Prämie zum gleichen Zeitpunkt zu zahlen. III. Falls die Laufzeit Ihrer Reiseversicherung weniger als einen Monat beträgt, besteht kein Kündigungsrecht. Falls die Laufzeit Ihrer Reiseversicherung jedoch einen Monat übersteigt, kann die Versicherung unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden, ohne einen angegebenen Grund oder Zahlung einer Strafe, in Übereinstimmung mit der entsprechenden Klausel des französischen Versicherungsgesetzes Diese Frist beginnt: - Mit am Tag des Abschlusses des Fernabsatzvertrags oder - Von dem Tag, an dem Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen erhalten haben, wenn dieser Zeitpunkt später eintritt als der in Abs. (i) genannte Zeitraum. Sie können Ihr Widerrufsrecht ausüben, indem sie ein Einschreiben mit Rückschein senden an ACE : C/ Francisco Gervás nº 13, CP 28020 Madrid Muster für ein Widerrufsschreiben: "Ich, der Unterzeichner, [Vorname und Nachname], wohnhaft in [Wohnadresse] möchte hiermit mein Widerrufsrecht ausüben und meine Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer) kündigen für den Servicevertrag und den Versicherungsvertrag [bitte versicherungs police und Auftrags-Nr angeben], und bitte Sie, mir alle Zahlungen zurückzuerstatten, die innerhalb von dreißig Tagen ab dem Erhalt dieses Schreibens bezahlt wurden.“ Datum, Ort Unterschrift Der Versicherte, der dem Versicherungsvertrag über einen Fernabsatzvertrag beigetreten ist, soll ausdrücklich einwilligen, dass der Versicherungsvertrag teilweise vor dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen erfüllt sein könnte. IV. Die in diesem Dokument zur Verfügung gestellten Informationen gelten für den gesamten Zeitraum Ihres Versicherungsschutzes. 5. Empfangsbestätigung Der Versicherte bestätigt ausdrücklich, die Allgemeinen Bedingungen und das Verzeichnis, die zusammen diese Police ausmachen, erhalten, zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Der Versicherte bestätigt, dass Inhalt und Geltungsumfang aller Klauseln dieses Vertrages gelesen, geprüft und verstanden worden sind, insbesondere die, die fett gedruckt sind und unter Umständen bestimmte Rechte beschränken. Zur Bestätigung der Kenntnisnahme durch den Versicherten und der ausdrücklichen uneingeschränkten Bewilligung und Annahme dieses Vertrages kreuzt der Versicherte das Kästchen an, das sich neben der Versicherungsoption befindet, die er gewählt hat. Abschließend bestätigt der Versicherte ausdrücklich, Folgendes vom Versicherer vor dem Abschluss dieses Vertrages in Textform erhalten zu haben: - die erforderlichen Informationen, die sich auf die für Versicherungspolicen relevanten Gesetze beziehen, - die in Frage kommenden Beschwerdeverfahren, - den Mitgliedsstaat, in dem der Versicherer domiziliert ist und die dort für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde ebenso wie den vollen Firmennamen, den eingetragenen Sitz und die Rechtsform des Versicherers, - den Gesamtbetrag der Prämie oder die Grundlage für die Berechnung der Prämie, der vor allem abhängig von der Art der Reise, der Dauer, dem Preis der Reise und der Anzahl der Reisenden ist - die Dauer und die Laufzeit dieser Versicherung sowie die versicherten Leistungen und die Ausschlüsse, - den Zeitraum, in dem die in diesem Dokument enthaltenen Informationen gültig sind, - das Recht auf Widerruf / Kündigung des Versicherten, falls vorhanden. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 4/13
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Definitionen ABFLUGZEIT: Die von der Fluggesellschaft auf der Flugkarte oder einem äquivalenten Dokument angegebene Abflugzeit. IM AUSLAND: Dieser Begriff bedeutet für die Zwecke der hierin beschriebenen Versicherungsdeckung jedes Land, in dem sich zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht das gewöhnliche Domizil des Versicherten befindet. BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMEN: Jede Gesellschaft, die von öffentlichen Behörden zur Beförderung von Passagieren zugelassen ist. BEGLEITER/IN: Eine Person, die nicht der Versicherte ist und bei Buchung der entsprechenden Reise als Reisemitglied angegeben wurde. Diese Person kann oder kann auch nicht versichert sein. DIEBSTAHL / TASCHENDIEBSTAHL: Die Entfernung anderen Personen gehörender beweglicher Gegenstände ohne Gewalttätigkeit oder Einschüchterung dieser Personen und ohne Gewaltanwendung. DRITTPARTEI: Jede natürliche oder juristische Person mit Ausnahme des Versicherten, seiner Familienangehörigen, oder Personen, die die vorgenannten Personen auf der Reise begleiten. Die Arbeitnehmer oder Vertreter des Versicherten, gleichgültig, ob sie von diesem entlohnt werden oder nicht, wenn sie ihre Pflichten als solche wahrnehmen. EINWEG / EINWEGIG: Eine Reise, die keine Rückreise einschließt. EPIDEMIE: Eine Epidemie bedeutet das plötzliche, unerwartete und weit verbreitete Auftreten einer ansteckenden Krankheit in einem Land, die sich schnell und gewaltig innerhalb des betreffenden Landes ausbreitet, vorausgesetzt dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Verzicht auf nicht unbedingt erforderliche internationale Reisen in das betroffene Gebiet empfohlen hat. Dies gilt ebenfalls bei Auftreten von Grippeviren, sofern die Weltgesundheitsorganisation gemäß ihrem Plan für pandemische Grippe zumindest eine Pandemiewarnung der Stufe 5 veranlasst. Die Quarantäne für betroffene Personen muss von der relevanten Gesundheitsbehörde des betroffenen Landes mitgeteilt werden. FAMILIENMITGLIED: Am betreffenden Standesamt ordnungsgemäß registrierte Ehepartner oder Lebenspartner (besteht im letzteren Fall keine Registrierung, müssen relevante Dokumente beigebracht werden, aus denen hervorgeht, dass dieselben Anforderungen erfüllt sind, als wenn eine Registrierung stattgefunden hätte) sowie Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, Geschwister, Schwager und Schwägerinnen, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Neffen und Nichten. GEPÄCK: Die Kleider und Gegenstände, die im Verlauf der Reise für den persönlichen Gebrauch und Hygiene benötigt werden und die sich in einem oder mehreren Koffern befinden, einschließlich der eigentlichen Koffer, jedoch ausschließlich Geld, Schmuck, elektronischer und digitaler Geräte und Dokumente. GUTSCHEIN / KARTE: Karten / Gutscheine, die von dem Versicherungsnehmer zur Inanspruchnahme von Reise- und/oder Freizeitprodukten ausgegeben werden, die der Versicherungsnehmer über seine Websites vermarktet. HAUPTWOHNSITZ: Als Hauptwohnsitz des Versicherten gilt das Land, in dem die Reise begann, und das bei der Buchung der Reise durch den Versicherten vermerkt wurde. Falls gemäß der durch diese Versicherung zur Verfügung gestellten Deckung, der Versicherte oder seine Leiche oder vorhandene Minderjährige oder Behinderte rückgeführt werden müssen oder die Reise einer Person zur Begleitung des Versicherten während eines Krankenhausaufenthalts erforderlich ist, dann erfolgt die besagte Rückführung und/oder Begleitung in das Land, in dem der Hauptwohnsitz (wie definiert) ist. Falls der Versicherte die vorgenannten Versicherungsleistungen in einem anderen Land in Anspruch nehmen möchte als dem, in dem sein Hauptwohnsitz ist, kann der Versicherer in einem solchen Fall nach seinem alleinigen Ermessen ausnahmsweise einem solchen Ersuchen stattgeben. KRANKHEIT: Für die Zwecke dieser Versicherung bedeutet Krankheit eine unerwartete Änderung des Gesundheitszustands des Versicherten, die nach der Buchung der Reise oder dem Kauf der Versicherung (falls später) eintritt und von einem qualifizierten Arzt oder Zahnarzt diagnostiziert wird. POLICE: Bedeutet ein Dokument, das die grundsätzlichen Versicherungsbestimmungen enthält und aus den Allgemeinen Bedingungen und dem Verzeichnis besteht. PRÄMIE: Bedeutet den Gesamtpreis der Police. QUARANTÄNE: Vorübergehende Isolierung von Personen, um die Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 5/13
RAUB / BERAUBUNG: Die Entfernung anderen Personen gehörender beweglicher Gegenstände durch Gewalttätigkeit oder Einschüchterung dieser Personen oder durch Gewaltanwendung. REISE: Die Reise des Versicherten, für die die Flugbuchungen auf der Website des Versicherungsnehmers erfolgen und/oder auf den Websites, auf denen diese Versicherung aufgrund einer spezifischen Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Website und des Versicherungsnehmers angeboten wird oder für die diese Buchungen telefonisch durch Anruf des Versicherungsnehmers erfolgen. SABOTAGE ODER TERRORISMUS DARSTELLENDE HANDLUNGEN: Im Geheimen organisierte Einsätze für ideologische, politische, wirtschaftliche, religiöse oder soziale Zwecke, die von Einzelpersonen oder Personengruppen mit dem Ziel ausgeführt werden, soziale Unruhe auszulösen und Menschen wahllos anzugreifen oder Sachwerte zu beschädigen oder zu zerstören. Sabotage ist eine vorsätzliche strafbare Handlung, die durch Subversion, Obstruktion, Störungen oder Materialzerstörung die Schwächung eines Feindes beabsichtigt. SELBSTBEHALT: Im Zusammenhang mit Schadenfällen ist dies der Betrag, der vom Versicherten selbst zu tragen ist. Die jeweilige Höhe dieses Betrages ist in der Police angegeben. SCHADENFALL: Jede plötzliche, unabsichtliche und unvorhergesehene Handlung, die vom Versicherten nicht beabsichtigt ist und deren schädliche Folgen durch diese Versicherung gedeckt sind und die den Versicherten unter Umständen zum Erhalt einer Entschädigungszahlung berechtigt. Mehrere Schäden, die ein und dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziger Schadenfall. SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG: Jede Körperverletzung, wie unter der entsprechenden Definition beschrieben, deren Folgen verhindern, dass der Versicherte in normaler Art und Weise in seinen Hauptwohnsitz zurückkehrt oder die einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden erforderlich machen, so dass die Fortsetzung der Reise aus medizinischen Gründen unmöglich ist. SCHWERE KRANKHEIT: Eine Krankheit, wie unter der entsprechenden Definition beschrieben, die einen Krankenhausaufenthalt des Versicherten von mehr als 24 Stunden erforderlich macht oder dessen unmittelbaren Tod verursachen kann, so dass eine Fortsetzung der Reise durch den Versicherten aus medizinischen Gründen unmöglich ist. STREIK: Die kollektive Arbeitseinstellung durch Arbeitnehmer, um in bestimmten Situationen etwas zu erreichen oder durchzusetzen. UNFALL: Jede Körperverletzung die unmittelbar aus einer unerwarteten, unvermeidbaren, externen und gewaltsamen Handlung resultiert, die vom Versicherten nicht beabsichtigt ist und Tod, permanente Erwerbsunfähigkeit oder einem anderen Zustand herbeiführt, der durch die Police versichert ist. Für die Zwecke dieser Police umschließt der Begriff “Unfall”, unter anderem, Folgendes: - Elektrische Entladungen oder Blitzschlag. - Vergiftung, Ersticken, Verbrennungen oder Verletzungen, die durch das unfreiwillige Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Eintauchen oder Untertauchen oder durch die Aufnahme von Flüssigkeiten, Feststoffen, toxischem oder korrosivem Material verursacht worden sind. - Infektionen, wenn der Krankheitserreger durch einen durch diese Versicherung gedeckten Unfall verursachte Wunde in den Körper eindringt, sofern Ursache und Wirkung medizinisch nachvollziehbar sind. VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT / VERSICHERER: ACE European Group Limited, Sucursal en España, die die Funktion der Versicherungsgesellschaft wahrnimmt (nachstehend: der Versicherer). VERSICHERUNGSNEHMER: Die juristische Person, die die Versicherungspolice mit dem Versicherer abschließt und die für die sich aus der besagten Police ergebenden Verpflichtungen verantwortlich ist, jedoch mit Ausnahme der offensichtlich aufgrund ihres Wesens vom Versicherten zu erfüllenden Verpflichtungen. VERSICHERTER: Eine Person mit Wohnsitz in einem beliebigen Land des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Versicherung für Reiserücktritt (Flug) im Zusammenhang mit einer auf der Website des Versicherungsnehmers gekauften Reise abgeschlossen hat. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 6/13
Versicherungsschutz A. Reiserücktrittsdeckung Die vom Versicherer gedeckten Ursachen, für die eine Kostenerstattung in Frage kommt, sind nachstehend aufgeführt und setzen voraus, dass der Versicherte unmittelbar betroffen ist, dass mindestens 48 Stunden zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn verstrichen sind und dass mindestens 48 Stunden zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Ereignis, das zur Stornierung der Reise geführt hat, verstrichen sind, es sei denn, die Versicherung wurde zusammen mit der Reise zum gleichen Zeitpunkt gekauft. Um die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen, ist es in allen Fällen unbedingt erforderlich, dass der Versicherte ein Originalattest vorlegt, das von dem Arzt ausgestellt ist, der die Person behandelt hat, deren Krankheit die Ursache für die Stornierung war, oder aber die relevanten Originalbelege oder –dokumente ebenso wie die Originalrechnungen, aus denen die Reisekosten hervorgehen. REISERÜCKTRITT Der Versicherer wird dem Versicherten die nicht anderweitig erstattungsfähigen Reisekosten (bis zu einem Betrag von maximal € 5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall und maximal einem Gesamtbetrag von € 50.000,-- pro Buchung/Kauf) erstatten, die dem Versicherten aufgrund der vertretbaren und notwendigen Stornierung der Reise als unmittelbare Folge eines oder mehrerer der nachstehenden Ereignisse entstanden sind: 1. Tod, schwere Krankheit oder schwerer Unfall des/der Versicherten Der Tod, eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall eines der Versicherten, die im Rahmen derselben Buchung reisen, der verhindert, dass der entsprechende Versicherte die Reise zum vorgesehenen Zeitpunkt antritt, vorbehaltlich der hierin angegebenen Ausschlüsse. Der Versicherte muss einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % der Reisekosten (ausschließlich Steuern) zahlen. 2. Jedes nachgewiesene Ereignis, das vom Versicherten nicht beabsichtigt ist und sich der Einflussnahme durch den Versicherten entzieht. Alle anderen vom Versicherten nicht beabsichtigten Umstände, die sich der Einflussnahme durch den Versicherten entziehen und für die von einer anerkannten und renommierten Drittpartei (z.B. ein Mitglied eines Berufsverbandes oder einer Gebietskörperschaft) ein dokumentarischer Nachweis erbracht wird, vorbehaltlich der hierin angegebenen Ausschlüsse. Die Stornierung muss plausibel, vertretbar und notwendig sein. Der Versicherte muss einen Selbstbehalt in Höhe von 20 % der Reisekosten (ausschließlich Steuern) zahlen. In beiden Fällen 1. und 2., A. Die Entschädigung des Versicherten wird auf der Basis der Rechnungen berechnet, die die Verkaufsbedingungen des Versicherungsnehmers widerspiegeln, jedoch ausschließlich Buchungsgebühren, Gebühren für Kredit-, Kunden- und Kundenkreditkarten und Flughafensteuern, zu deren Erstattung der jeweilige Dienstleister nicht gesetzlich verpflichtet ist, vorausgesetzt dass die besagten Kosten nach dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses und vor dem Beginn der Reise oder der gekauften Dienstleistung entstehen, zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht bekannt waren und den Versicherten unmittelbar betreffen. B. Da es dem Versicherten nicht möglich ist, eine aufgegliederte Rechnung vorzulegen, aus der die von dem Versicherungsnehmer und/oder der Reisegesellschaft berechneten Steuern hervorgehen, zieht der Versicherer ausnahmsweise dafür einen Betrag von € 15,00,-- pro Reiseetappe für Kurz- und Mittelstreckenflüge ab, d.h. Flüge mit einer Reichweite von bis zu 3.500 km. Diese Regelung gilt nicht für Langstreckenflüge, für die der Versicherte eine aufgegliederte Rechnung beibringen muss. Verpasste flüge Falls der Versicherte aufgrund eines von ihm unbeabsichtigten Ereignisses, außer wie anderweitig ausgeschlossen, zu spät eintrifft, um das Flugzeug für einen auf der Website des Versicherungsnehmers erstandenen Flug anzutreten, werden ihm die Kosten für die nicht benutzte Reiseetappe erstattet, sofern der Versicherte innerhalb von 48 Stunden nach dem offiziell vorgesehenen Abflug des ursprünglichen Fluges einen neuen Flug an den gleichen Bestimmungsort bucht und die Rechnungen für diesen neu gebuchten Flug als Nachweis vorlegt. Diese Haftung ist auf 50 % des ursprünglichen Flugpreises (Hin- und Rückflug oder Einwegflug) begrenzt – ausschließlich Steuern – und zwar bis zu maximal € 5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall und insgesamt maximal bis zu € 25.000,-- pro Buchung/Kauf. Pflichtverletzung durch fluggesellschaft und/oder flughafen Falls der auf der Website des Versicherungsnehmers gebuchte Flug aufgrund eines von der Fluggesellschaft und/oder vom Flughafen zu vertretenden Problems nicht abfliegt oder der Flug für einen Zeitraum von mehr als 7 Stunden verspätet ist, wird für die nicht benutzte Reiseetappe ein Betrag von bis zu maximal € 5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall erstattet. Die maximale Entschädigung pro Buchung/Kauf beträgt € 25.000,--. Es gilt ein Selbstbehalt von € 30,-- pro Versicherten. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 7/13
Flugverspätung Die Kosten von Gegenständen für den persönlichen Gebrauch an dem Ort, an dem die Verspätung auftritt, sind im Falle der Verspätung eines auf der Website des Versicherungsnehmers gekauften Fluges (Linien-, Billig- oder Charterflug) versichert, vorausgesetzt dass die Verspätung mehr als 4 Stunden ab ursprünglicher offizieller Abflugzeit beträgt und die relevanten Originalrechnungen zusammen mit der Originalverspätungsbescheinigung der Fluggesellschaft vorgelegt werden. Die Haftungsgrenzen für diese Versicherungsdeckung sind wie folgt: Bei einer Verspätung von 4 Stunden im Verhältnis zur ursprünglichen offiziellen Abflugzeit € 30,-- für jede zwei Stunden anschließende Verspätung bis zu einem Maximalbetrag von € 150,--. Diese Versicherungsdeckung kommt nicht zur Anwendung, falls der Versicherte an eine andere Fluggesellschaft transferiert wird, deren Flug innerhalb von 4 Stunden nach der offiziellen Abflugzeit des ersten Fluges abfliegt. Ausschlüsse Die im Rahmen dieses Abschnitts gebotene Versicherungsdeckung gilt nur für die Flugkosten, die einen Bestandteil der Reise darstellen und in der Rechnung für die auf der Website des Versicherungsnehmers vorgenommene Buchung enthalten sind. Die Deckung erstreckt sich nicht auf die Kosten von Ausflügen, Besuchen, Eintrittskarten oder auf andere Kosten, die nicht in der Rechnung für die auf der Website des Versicherungsnehmers vorgenommene Buchung enthalten sind. In gleicher Weise sind die folgenden Fälle von dieser Versicherungsdeckung ausgeschlossen: A. Jeder Rücktrittsgrund, der nicht durch die Vorlage von Dokumenten plausibel nachgewiesen werden kann. B. Alle Beträge, für die der Versicherte von einer Drittpartei entschädigt werden kann. C. Vom Versicherten begangene Handlungen. a. Unterlassung (aus beliebigem Grund) durch die versicherten Personen, die Dokumente vorzulegen, die für ihre Reise unerlässlich sind (Personalausweise, Reisepässe, Transportmittelkarten, Visen, Impfscheine, etc.) allerdings mit Ausnahme der Nichterteilung von Visen aus unberechtigten Gründen, sofern der Versicherte alle innerhalb des Zeitrahmens und laut der Vorschriften für die Erteilung von Visen erforderlichen Schritte unternommen hat. b. Alle vom Versicherten vorsätzlich begangenen Handlungen. c. Vorsätzliches Fehlverhalten, selbst zugefügte Verletzungen oder Selbstmord. d. Alle Handlungen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens, grober Fahrlässigkeit oder strafbarer Art. e. Alle Unfälle, während sich der Versicherte unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, von Drogen, Rauschgift, psychotropischer Drogen, Anregungsmitteln oder anderer vergleichbarer Substanzen befindet. Um das Vorhandensein eines solchen Einflusses zu ermitteln, kommen ungeachtet der Art des Unfalls die relevanten Gesetze für die Führung von Kraftfahrzeugen und Fußgängersicherheit zur Anwendung, die zum Zeitpunkt des Unfalls in Kraft sind. f. Alle Flugreisen des Versicherten mit Ausnahme von Unfällen, die der Versicherte unter Umständen als Passagier einer ordnungsgemäßen Fluggesellschaft erleidet und die gedeckt sind, sofern das Flugzeug von Personen geflogen wird, die im Besitz eines gültigen Pilotenscheins sind, (I) das Flugzeug sich auf einem planmäßigen Linienflug befindet, der zwischen Flughäfen stattfindet, die für den Passagierverkehr eingerichtet sind; oder (II) das Flugzeug auf einer Rollbahn der zuvor erwähnten Flughäfen geparkt ist; oder (III) das Flugzeug in diesen Flughäfen bestimmte Manöver ausführt. D. Ereignisse: a. Krieg (gleichgültig, ob erklärt oder nicht), Aufruhr, Aufstand, terroristische Handlungen, radioaktive Auswirkungen, Massendemonstrationen, Grenzschließung und die bewusste Nichtbeachtung amtlicher Verbote. b. Alle Naturkatastrophen, einschließlich der folgenden: Erdbeben und Seebeben, außergewöhnliche Überschwemmungen (einschließlich der Meeresbrandung), Vulkanausbrüche, atypische zyklonenartige Stürme (einschließlich außergewöhnlicher Stürme mit Windgeschwindigkeiten von über 135 km/h), Tornados, Brände und Stürme mit erheblichen atmosphärischen Störungen, elektrische Entladungen, Donner, Blitzschlag, Wind mit starkem Regen, Schnee oder Hagel. c. Quarantäne (außer der Quarantäne des Versicherten auf Anordnung eines behandelnden Arztes). d. Epidemien oder Umweltverschmutzung im Bestimmungsland. e. Absage von Sport-, Kultur-, Gesellschafts- und Freizeitveranstaltungen, etc. unter der Annahme, dass seine solche Absage die Durchführung der Reise nicht behindert oder verhindert. f. Entfernung/Außerbetriebnahme (gleichgültig, ob vorübergehend oder permanent) aufgrund der Empfehlung des relevanten Herstellers oder der Zivilluftfahrt- oder Flughafenbehörde. g. Streikfolgen. h. Folgen des Ausfalls oder Versagens von Transportmitteln (außer durch Lawinen, Schnee oder Hochwasser verursachte Schäden an Straßen oder Gleisen), die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses, der Buchung der Reise und/oder des Hotelaufenthalts, etc. bekannt waren. i. Ungenügende Anzahl von Reiseteilnehmern oder Buchungen für die beabsichtigte Reise oder Überbuchung. j. Freiwillig oder von Gläubigerseite beantragte Insolvenz, Verschwinden oder Vertragsbruch eines beauftragten Dienstleisters des Versicherten und/oder der Versicherungsnehmerin. k. Diebstahl/Taschendiebstahl und der bloße Verlust von Dokumenten, Gepäck oder persönlichen Sachen sind von dieser Versicherungsdeckung ausgeschlossen. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 8/13
E. Beschäftigung/Finanzlage a. Änderungen der Beurlaubung und/oder des Urlaubs des Versicherten. b. Änderungen der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Versicherten, außer in den folgenden Fällen: I. Arbeitslosigkeit in Fällen, in denen der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber beschäftigt wird, seit über zwei Jahren einen unbefristeten Vertrag hat und zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht wusste, dass er arbeitslos werden würde. II. Anstellung durch einen neuen Arbeitgeber auf der Basis eines Arbeitsvertrages, sofern diese Anstellung nach dem Versicherungsabschluss stattfindet und der Versicherte dies zum Zeitpunkt des Reiseabschlusses nicht wusste. III. Verlängerung des Arbeitsvertrages, die nach dem Zeitpunkt des Reiseabschlusses mitgeteilt wird. IV. Arbeitsbedingte Versetzung des Versicherten von seinem Hauptwohnsitz zu einem über 300 km entfernten Ort für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten. F. Alle Schadenansprüche aufgrund: a. Präexistenter oder chronischer Krankheiten eines der Versicherten: I. Sofern es sich nicht um unerwartete, schlimmer werdende Vorfälle der Krankheit handelt, die verhindern, dass der Versicherte die Reise antritt. II. In Fällen, in denen der Versicherte nach einer Stabilisierung der Krankheit während der 30 Tage vor Abschluss der Versicherung eine Destabilisierung oder eine Verschlimmerung erleidet. b. Der Weigerung des Versicherten, sich von einem Facharzt untersuchen zu lassen, wenn dies vom Versicherer für erforderlich gehalten wird. c. Von Reisen, die einer kosmetischen Behandlung oder Therapie dienen. d. Des Fehlens der erforderlichen Impfungen oder deren Kontraindikation, falls es nicht möglich ist, bestimmte empfohlene medizinische Präventivmaßnahmen für gewisse Bestimmungsorte durchzuführen. e. Einer freiwilligen Schwangerschaftsunterbrechung. f. Von Behandlungen im Zusammenhang mit Alkoholismus, Drogen- oder Rauschgifteinnahme, es sei denn, diese Substanzen sind von einem Arzt verschrieben worden und werden wie vorgeschrieben eingenommen. Sonstige bestimmungen Risikobeschreibung Der Versicherte muss dem Versicherer die im Versicherungsverzeichnis spezifizierten Angaben machen, um dem Versicherer eine ordnungsgemäße Beurteilung des zu übernehmenden Risikos zu ermöglichen. Prämienzahlung Im Falle von Verkaufstransaktionen auf der Website des Versicherungsnehmers, zahlt der Versicherte die Versicherungsprämie zum Zeitpunkt des Reisekaufs. Korrespondenz A. Sämtliche Korrespondenz mit dem Versicherer, ist an den Versicherer, an der im Verzeichnis unter „Abschnitt 1. Allgemeine Informationen” angegebenen Adresse zu richten. Die Mitteilungen und die Prämienzahlungen, die von dem Versicherungsnehmer an den Vertreter des Versicherers erfolgen, haben dieselbe Wirkung, als wenn sie unmittelbar an den Versicherer erfolgt wären. B. Sämtliche Mitteilungen des Versicherungsmaklers an den Versicherer haben dieselbe Wirkung, als wenn sie von dem Versicherungsnehmer vorgenommen worden wären, es sei denn, die Letztere hat eine anderweitige Bestimmung erlassen. C. Sämtliche Mitteilungen des Versicherers an den Versicherungsnehmer, den Versicherten oder einen Leistungsberechtigten haben jeweils an die in der Police angegebene Adresse dieser Parteien zu erfolgen. Schadenmeldungen und zahlung von entschädigungsbeträgen Der Versicherte muss den VERSICHERER oder durch die Übermittlung einer E-Mail an claims@aceeuropetraveller.com o oder durch den Besuch der Website www.aceeuropetraveller.com, auf der er Zugriff zu “Online Processing” hat um seine Schadenmeldung durchzuführen, indem er die Dokumente beifügt, die die Ursache für den Reiserücktritt nachweisen, sowie die relevanten Rechnungen und Bescheinigungen einreichen kann. Der Versicherte muss dem Versicherer den Eintritt eines Schadenfalls spätestens binnen 7 Tagen nach dem Zeitpunkt des Schadeneintritts melden. Es ist für uns wichtig, dass Ihr Schadenfall so schnell wie möglich abgewickelt wird. Zu diesem Zweck benötigen wir alle relevanten Informationen so schnell wie möglich nach Eintritt des Schadenfalls. Nachstehend finden Sie eine Liste der Informationen, die wir unter Umständen im Zusammenhang mit Ihrer Schadenmeldung benötigen. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 9/13
Folgende dokumente müssen im leistungsfall eingereicht werden im zusammenhang mit schadenmeldungen beizubringende dokumente • Dokumente, die die Fakten nachweisen (ärztlicher Bericht, Sterbeurkunde, Krankenhausunterlagen, Polizeibericht). Diese Dokumente müssen den Zeitpunkt aufweisen, zu dem der Schadenfall eintrat, dessen Ursache, die Diagnose, frühere Unterlagen und Ereignisse und die jeweils verschriebene Behandlungsmethode. • Das vom Versicherer benötigte Formular ist von dem ordnungsgemäß zugelassenen Arzt auszufüllen, der den Versicherten behandelt. Dieses Dokument wird nur in Fällen benötigt, in denen unzureichende medizinische Informationen zur Verfügung stehen. • Originalrechnungen und/oder –quittungen für die gekaufte Reise. • Nachweis des Versicherungsabschlusses. • Originalrechnung für die Kosten, die durch den Reiserücktritt entstanden sind. Diese Rechnung muss von einem Dienstleister ausgestellt sein und eine Kostenaufgliederung und -beschreibung enthalten und außerdem muss eine Kopie der Allgemeinen Verkaufsbedingungen beigefügt sein. • Vom Dienstleister ausgestelltes Originaldokument, durch das die Buchung storniert wird, und die Rechnung für die Stornierungskosten. • Kopie der elektronischen Flugkarten. Es ist wichtig, dass diese den vollen Preis und die Tarifbedingungen (nicht erstattungsfähig, nicht übertragbar, unveränderbar, Vertragsstrafen, Flugklasse, etc.) aufweisen. • Falls die Stornierung durch ein Ereignis verursacht wurde, das ein Familienmitglied betraf, muss der dokumentierte Nachweis der Beziehung zwischen dem Versicherten und dem betreffenden Familienmitglied erbracht werden (z.B. eine Fotokopie des “libro de familia” (Familienbuchs) oder die Geburtsurkunden der betreffenden Personen), sofern die entsprechenden Dokumente in dem Land vorliegen, in dem der Versicherte die Versicherung abgeschlossen hat. Währung Die Regulierung des Schadenfalls und die Auszahlung der in Frage kommenden Versicherungsentschädigung erfolgen in Euro. Anspruchsabtretung Im Anschluss an die Regulierung eines Schadenfalls im Rahmen dieses Abschnitts kann der Versicherer gemäß Artikel L. 121- 12 der französischen Versicherungsordnung sein Recht ausüben, im Namen des Versicherten gerichtlich gegen die andere Partei vorzugehen, um die ausgezahlte Versicherungsleistung vollständig oder teilweise wiederzuerlangen. Sonstige versicherung Falls zum Zeitpunkt eines Schadenfalls, der zu einem Schadenanspruch gemäß dieser Versicherung führt, eine andere Versicherungspolice in Kraft ist (gleichgültig, ob im Namen des Versicherten oder anderweitig), die denselben Schaden deckt (oder bei Nichtvorhandensein dieser Versicherung decken würde), übernimmt der Versicherer nur den auf ihn entfallenden Anteil des Schadens. Verjährung / Zeitliche Begrenzung Alle Artikel L. 114-1 der französischen Versicherungsverordnung sind alle Maßnahmen, die sich aus dieser Richtlinie ergeben, zwei Jahre nach dem Ereignis verjährt, welches diese Maßnahmen verursacht hat. Allerdings, wird die Verjährung beschränkt: I. bei Nichtweitergabe, Auslassungen, betrügerische Falschdarstellung oder Falschdarstellung des Risikos. Dann gilt die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält; II. Im Schadenfall; dann beginnt die Verjährung nur ab dem Zeitpunkt ab dem dieser den betreffenden Parteien bekannt geworden ist, wenn sie beweisen können, dass sie von diesen Tatsachen bis dahin nichts wussten. Wenn die Klage des Versicherten gegen den Versicherer aus Ansprüchen Dritter gegen den Versicherten erfolgt, beginnt die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Dritte eine Klage gegen den Versicherten einreicht oder dem Zeitpunkt zu dem der Versicherte Kompensationen an die Drittpartei auszahlt. Gemäß Artikel L114-2 der französisch Versicherungsordnung, kann die Verjährungsfrist von den folgenden gewöhnlichen Ursachen unterbrochen werden: I. diese Ursachen werden im Artikel 2240 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches (French Civil Code) näher erläutert, wie beispielsweise eine gerichtliche Verfügung, eine Anerkennung des Schuldners des Rechts der Person, gegen die die Verjährungsfrist besteht, eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme II. Einbezug von Experten nach einem Schadenfall III. Einschreiben mit Rückschein gesendet vom Versicherer an den Versicherten in Bezug auf die Klage auf Zahlung einer Prämie und IV. Einschreiben mit Rückschein gesendet vom Versicherten an den Versicherer in Bezug auf die Regulierung eines Anspruchs. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 10/13
ZAHLUNGSMETHODE – FLUGRÜCKTRITTSANSPRÜCHE Die potenzielle Entschädigung, zu der der Versicherte unter Umständen im Falle von Flugrücktrittsansprüchen gemäß den Bedingungen dieser Versicherungspolice berechtigt ist, kann durch den Versicherer in Form der Ausgabe eines oder mehrerer Gutscheine an den Versicherten erfolgen, und zwar auf der folgenden Basis: Im Falle von Schadenansprüchen: A. deren Entschädigungen insgesamt nicht mehr als € 180,-- betragen, erfolgt eine entsprechende Barzahlung durch den Versicherer an den Versicherten; B. deren Entschädigungen insgesamt den obigen Betrag übersteigen, erfolgt die Regulierung durch den Versicherer in Form der Ausgabe von Gutscheinen an den Versicherten im vollen Wert der dem Versicherten gemäß der Versicherungspolice zustehenden Entschädigung oder, alternativ, durch eine Kombination von Gutscheinen und Barzahlungen, die insgesamt der dem Versicherten aufgrund der Versicherung zustehenden Entschädigung entspricht. ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid. Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G. www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group. 11/13
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