ADAC GT MASTERS REGLEMENT / REGULATIONS 2020
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Sportliches Reglement 2020 Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Präambel 5 Artikel 2 Grundlagen des ADAC GT Masters 5 Artikel 3 Allgemeine Bedingungen 6 Artikel 4 Fahrer- und Bewerberlizenzen 6 Artikel 5 ADAC GT Masters-Veranstaltungen 6 Artikel 6 Wertungen 8 Artikel 7 Punktgleichheit 9 Artikel 8 Dokumentenprüfung 10 Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen 10 Artikel 10 Versicherungen 10 Artikel 11 DMSB-Delegierte 10 Artikel 12 Offizielle 11 Artikel 13 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen 12 Artikel 14 Ausweise 13 Artikel 15 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber 13 Artikel 16 Vorfälle 14 Artikel 17 Proteste und Berufungen 16 Artikel 18 Strafen 16 Artikel 19 Fahrereinstufung/-paarung, Fahrer-/Fahrzeugwechsel 17 Artikel 20 Fahren/Fahrerausrüstung 18 Artikel 21 Fahrzeugidentifikation 18 BRING BACK Artikel 22 Testfahrten 18 Artikel 23 Boxen/Boxengasse 18 Artikel 24 Technische Abnahme 20 THE WOW Artikel 25 Reifen 21 Artikel 26 Gewichte und Wiegen 23 Artikel 27 Allgemeine Fahrzeugbestimmungen 26 TO YOUR Artikel 28 Balance of Performance Artikel 29 Tanken/Kraftstoff Artikel 29a Kontrollen 29 30 31 KINGDOM. Artikel 30 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen, Fahrvorschriften und Verhaltensregeln Artikel 31 Flaggenzeichen/Signalgebung 33 36 Sauberes Ergebnis! Mit den neuen Artikel 32 Training und Trophy Training 36 Akku-Gartengeräten von Kärcher Artikel 33 Qualifying 37 haben hartnäckige Gegner wie Unkraut und Co. keine Chance. Artikel 34 Endgültiger Abbruch des Qualifying 38 kaercher.de Artikel 35 Regentraining/Regenrennen 38 2 3
Artikel 36 Startaufstellung 38 Artikel 37 Startart 39 Sportliches Reglement 2020 Artikel 38 Start/Startverzögerung 39 Artikel 1 Präambel Artikel 39 Boxenstopp/Pflichtboxenstopp 43 Das ADAC GT Masters ist eine Rennserie für seriennahe Grand Tourisme-Wagen Artikel 40 Safety Car 44 (FIA GT3). Der ADAC schreibt das ADAC GT Masters 2020 aus. Die Serie besteht aus der- Artikel 41 Nicht vergeben 48 zeit 14 Wertungsläufen bei 7 internationalen Veranstaltungen. Bei den Veran- Artikel 42 Unterbrechung eines Wertungslaufs 48 staltungen wird jeweils samstags und sonntags ein Rennen über 1 Stunde mit Artikel 43 Wiederaufnahme eines Wertungslaufs 49 Fahrerwechsel durchgeführt. Es werden eine Fahrerwertung, eine Teamwertung, eine Gentlemen-Wertung und eine Juniorwertung ausgeschrieben. Artikel 44 Kürzung der Distanz/Beendigung des Wertungslaufs 50 Dieses sportliche Reglement für das ADAC GT Masters wird vom ADAC heraus- Artikel 45 Parc fermé 51 gegeben und ist vom DMSB unter der Registernummer 603/20 genehmigt. Es Artikel 46 Nicht vergeben 52 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum Erscheinen des genehmigten sportlichen Reglements des ADAC GT Masters 2021. Es ersetzt alle anderen Artikel 47 Platzierung/Wertung 52 sportlichen Reglements. Artikel 48 Siegerehrung und Pressekonferenzen 52 Dieses Reglement wurde von der FIA genehmigt. Anhang 1 Interne Statuten des ADAC GT Komitees 2020 53 Fahrer und Bewerber (Teams) werden nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet. Nur der deutsche Text ist für dieses Reglement verbindlich. Überschriften und Schriftbild dieser Bestimmungen dienen nur der Verdeutlichung und sind kein Bestandteil der vorliegenden sportlichen Bestimmungen. Organisatorisches Reglement 54 Alles was in diesem Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Artikel 2 Grundlagen des ADAC GT Masters Sporting Rules and Regulations 68 2.1 Das ADAC GT Masters und die einzelnen Wertungsläufe werden nach folgenden Sportgesetzen, Bestimmungen und Regeln durchgeführt: Organiser’s Regulations 115 – Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen; Technical Regulations 128 – Artikel 28 bis 39 DMSB Veranstaltungsreglement; – Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB; – Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO); – Rechts- und Verfahrensregeln der FIA; – Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (NADA/WADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA – Umweltrichtlinien des DMSB; – DMSB-Abgasvorschriften; – Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen für DMSB-Prädikate; – Technisches FIA GT3 Reglement (ISG Anhang J Art. 257A); – Organisatorisches Reglement des ADAC GT Masters; – DMSB-Ethikkodex; – dieses Sportliche Reglement mit allen Anhängen; Bulletins zur Klarstellung, Änderung oder Ergänzung des Reglements; Veranstaltungsausschreibungen und Bulletins der einzelnen Wertungsläufe. Die internen Richtlinien des DMSB für lizenzierte Sportwarte finden keine Anwendung. Alle Fahrer, Bewerber und Offiziellen unterwerfen sich diesen Bestimmungen und haften insoweit auch für ihre Mitarbeiter, Teammitglieder und Hilfspersonal. Ergänzungen und Änderungen dieses Reglements bedürfen der Zustimmung des DMSB. 2.2 Besondere nationale Bestimmungen bei ADAC GT Masters-Veranstal- tungen außerhalb des Regelungsbereiches des DMSB können nur mit Geneh- migung des DMSB in Kraft treten. Der ADAC wird alle Teilnehmer über diese besonderen nationalen Bestimmungen informieren. 4 5
2.3 ADAC GT Komitee Die Verwendung des Tanksystems, das im Rahmen der VLN sowie dem Nürburg- Das ADAC GT Komitee ist ein Gremium, welches sich mit der generellen Aus- ring 24h Rennen homologiert wurde, ist erlaubt. richtung der Serie, mit allgemeinen Fragen zum Wohle der Serie sowie mit Die Zulassung von Fahrzeugen, die der im Jahr 2012 gültigen FIA-GT3 Homolo- bestimmten Aspekten des sportlichen, technischen und organisatorischen gation (inklusive der entsprechenden Evolutionen) entsprechen, bedarf der Reglements befasst. Es arbeitet gemäß den internen Statuten (Anhang 1). Zustimmung des ADAC GT Komitees. 2.4 Soweit kein Rechtswegausschluss besteht und Ansprüche gegen den Darüber hinaus werden, ausschließlich als Gaststarter bzw. Einzelnennungen, ADAC bzw. seine Partner geltend gemacht werden und eine Gerichtsstand Fahrzeuge zugelassen, die den oben aufgeführten Bedingungen und zusätzlich vereinbarung gem. § 38 ZPO zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand der dem jeweiligen VO-Homologationsnachtrag für Endurance Rennen über 2 Stun- jeweilige Firmensitz des ADAC bzw. seiner Partner vereinbart. den entsprechen. Die Verwendung folgender Teile des VO-Homologationsnachtrag für Endurance Artikel 3 Allgemeine Bedingungen Rennen über 2 Stunden ist erlaubt: 3.1 Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle im Zusammenhang – Kühlmittel-Füllstandsensor mit ihrer Nennung stehenden Personen die unter Artikel 2 aufgeführten Bestim- – Schnell-Nachfüllsysteme für Öl, Kühlmittel und Kraftstoff mungen beachten und befolgen. Wenn ein Bewerber nicht persönlich bei einer – System, welches das vollständige Füllen des Kraftstofftanks anzeigt (Sensor ADAC GT Masters-Veranstaltung anwesend sein kann, muss er schriftlich einen und Warnlicht) Vertreter benennen und diese Nominierung vor Beginn der Veranstaltung – Redundante Sensoren für die Getriebesteuerung schriftlich den Sportkommissaren mitteilen. – Zusätzliche entfernbare Gitter für Lufteinlässe und -auslässe im Bodywork 3.2 Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge zu jedem Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des ADAC GT Komitees. Zeitpunkt einer zum ADAC GT Masters 2020 zählenden Veranstaltung mit dem 5.2 Die ADAC GT Masters-Veranstaltungen werden international ausge- Sportlichen Reglement des ADAC GT Masters und mit dem Technischen FIA schrieben. GT3 Reglement (ISG Anhang J Art. 257A) übereinstimmen. Die Nachweispflicht hierfür liegt ausschließlich bei den Teilnehmern. 5.3 Eine ADAC GT Masters-Veranstaltung besteht unter anderem aus folgenden Veranstaltungsteilen: 3.3 Für jedes teilnehmende Fahrzeug muss ein gültiger Wagenpass von ei- – ein Trophy Training von 30 Minuten nem ASN ausgestellt sein. Der Wagenpass muss bei der Technischen Abnahme – zwei freie Trainings von jeweils 45 bis 60 Minuten jeder Veranstaltung vorgelegt werden. Kann für ein Fahrzeug kein entsprechen- – zwei Qualifyings von je 30 Minuten der Wagenpass vorgelegt werden, wird das Fahrzeug nicht zu der entsprechen- – zwei Wertungsläufe von je 60 Minuten zuzüglich einer weiteren Runde den ADAC GT Masters-Veranstaltung zugelassen. 5.4 Jede ADAC GT Masters-Veranstaltung beginnt 1 Tag (in der Regel Frei- 3.4 Taxifahrten sind Fahrten bei denen sich mehr als eine Person im Fahr- tag) vor dem ersten Wertungslauf um 08:00 Uhr. zeug befindet. 5.5 Am Tag des ersten freien Trainings findet eine Fahrerbesprechung statt. Taxifahrten eines eingeschriebenen Fahrers während einer Veranstaltung sind Der genaue Ort und der Zeitpunkt der Fahrerbesprechung werden in der jewei zulässig. Taxifahrten mit Fahrzeugen, die über eine GT3 Homologation verfügen, ligen Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben. Jeder Fahrer und jeder sind verboten. Bewerber (oder sein Repräsentant), dessen Fahrzeug zur Teilnahme an der Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des ADAC GT Komitees. Veranstaltung berechtigt ist, muss an der gesamten Fahrerbesprechung teil- nehmen. Die Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen Artikel 4 Fahrer- und Bewerberlizenzen werden mit 500 € bestraft. Darüber hinaus können die Sportkommissare eine weitere Bestrafung vornehmen. 4.1 Die Bewerber müssen im Besitz einer für das laufende Jahr gültigen Für die Wertungsläufe ist eine Dauer von 60 Minuten zuzüglich einer weiteren Internationalen Bewerber-Lizenz sein. Ein Fahrer kann nur unter einem einge- Runde vorgesehen. schriebenen Bewerber mit einer für das laufende Jahr gültigen Internationalen Bewerberlizenz an den ADAC GT Masters Veranstaltungen teilnehmen. 5.6 Die Ziellinie (auch Zeitmesslinie) ist eine einzelne Linie, die sowohl auf der Rennstrecke als auch in der Boxengasse verläuft. Die Rundenzeiten werden 4.2 Die Fahrer müssen mindestens im Besitz einer für das laufende Jahr an der Ziellinie ermittelt. gültigen Internationalen Fahrer-Lizenz der Stufe C sein. Zusätzlich müssen Fah- rer über eine aktuell gültige medizinische Eignungsuntersuchung gemäß ISG 5.7 ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2020 Anhang L verfügen. In nachstehender Tabelle sind die ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2020 auf- gelistet. Für jede ADAC GT Masters-Veranstaltung wird ein verbindlicher Veranstaltungs- Artikel 5 ADAC GT Masters-Veranstaltungen zeitplan erstellt. Änderungen des Veranstaltungszeitplans sind nur mit Ge 5.1 Teilnahmeberechtigt sind bei ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2020 nehmigung der Sportkommissare möglich und werden mittels Veranstaltungs- ausschließlich Fahrzeuge, die jeweils uneingeschränkt die Vorgaben und Be- bulletin bekannt gegeben. stimmungen des Technischen FIA-GT3 Reglements (ISG Anhang J Art. 257A) Datum 2020 Rennstrecke erfüllen und die vollumfänglich der jeweiligen im Jahr 2020 aktuell gültigen 1 31.07.–02.08. Lausitzring FIA-GT3 Homologation inklusive aller Evolutionen und Nachträge entsprechen. Ein Fahrzeug pro Fahrzeugtyp muss am BoP-Test der FIA/SRO zur Grundeinstu- 2 14.08.–16.08. Nürburgring fung teilgenommen haben. 3 18.09.–20.09. Hockenheimring 6 7
4 02.10.–04.10. Sachsenring An der ADAC GT Masters Juniorwertung nehmen alle Fahrer der Kategorie 5 16.10.–18.10. Red Bull Ring (AUT) Semi-Professional oder Non-Professional teil, die jünger als 25 Jahre (Jahr- 6 30.10.–01.11. Zandvoort (NED) gangsregelung, Geburtsjahr 1995 oder später) sind. Nach dem Gewinn des 7 06.11.–08.11. Oschersleben Meistertitels in der Juniorwertung, werden der/die entsprechende(n) Fahrer in den Folgejahren für die Juniorwertung nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. 5.8 Bei Veröffentlichungen ist nicht die Nationalität der ausstellenden Lizenzbehörde, sondern die Nationalität des Fahrers anzuzeigen. Die Veranstal- Die drei bestplatzierten Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Kategorie Junior eines ter sind verpflichtet, die Bewerber bzw. Sponsoren in den von ihnen herausge- jeden Rennens werden auf dem Siegerpodest geehrt. gebenen Publikationen (Nenn-/Starter- und Ergebnislisten) neben dem Fahrer Faktorentabelle ADAC GT Masters Trophy- und Juniorwertung: mit dem auf der entsprechenden Lizenz angegebenen Bewerber-/Sponsor Kategorie Professional Semi-Professional Non-Professional namen zu veröffentlichen. Über diese dem Veranstalter auferlegten Verpflich- Professional nicht zugelassen 1 1,5 tungen hinaus, übernimmt der ADAC gegenüber lizenzierten Bewerbern und Semi-Professional 1 1,5 1,75 Sponsoren keine Haftung hinsichtlich der Veröffentlichungen der Veranstalter. Non-Professional 1,5 1,75 2 Bei der Siegerehrung wird grundsätzlich die Flagge und die Hymne entspre- chend der Nationalität des Bewerbers verwendet. 6.6 Für jeden Wertungslauf erfolgt die Punktevergabe der Fahrer-, Trophy-, Team- und Juniorwertung gemäß nachstehender Tabelle: Artikel 6 Wertungen 1. Platz 25 Punkte 6. Platz 10 Punkte 11. Platz 5 Punkte 6.1 Der Titel „ADAC GT Masters Meister“ wird an den/die Fahrer vergeben, 2. Platz 20 Punkte 7. Platz 9 Punkte 12. Platz 4 Punkte der/die nach dem letzten Wertungslauf des Jahres 2020 die höchste Punkte- 3. Platz 16 Punkte 8. Platz 8 Punkte 13. Platz 3 Punkte zahl erreicht hat/haben. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungs- 4. Platz 13 Punkte 9. Platz 7 Punkte 14. Platz 2 Punkte läufen des Jahres 2020 berücksichtigt. 5. Platz 11 Punkte 10. Platz 6 Punkte 15. Platz 1 Punkt 6.2 Der Titel „ADAC GT Masters Team-Meister“ wird an das Team (Bewerber) In der Fahrerwertung erhalten jeweils beide Fahrer einer Fahrerpaarung die vergeben, welches nach dem letzten Wertungslauf des Jahres 2020 die Punkte für die entsprechende Platzierung. höchste Punktezahl erreicht hat. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Gaststarter bzw. Fahrzeuge unter Einzelnennung erhalten in keiner Wertung Wertungsläufen des Jahres 2020 berücksichtigt. Punkte. Punkteberechtigte Teilnehmer rücken bei der Punktevergabe entspre- 6.3 Für die Wertung zur Team-Meisterschaft wird das jeweils bestplatzierte chend auf. Fahrzeug eines Teams (Bewerbers) gewertet. Weitere platzierte Fahrzeuge des 6.7 Starten weniger als 10 Teilnehmer in einen Wertungslauf, werden für Teams erhalten keine Punkte für die Teamwertung, dahinter platzierte Fahr Platzierungen in diesem Wertungslauf nur 50 % der in Artikel 6.6 aufgeführten zeuge anderer Teams rücken entsprechend in der Punktewertung auf. Punkte vergeben. Wechselt ein Fahrer während der Saison das Team, werden seine bis dahin 6.8 Bei Unterbrechung eines Wertungslaufs nach Artikel 42 ohne Wieder- erzielten Punkte für die Team-Meisterschaft auch weiterhin ausschließlich für aufnahme werden keine Punkte vergeben, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs die Teamwertung des Teams gezählt, in dem sie von dem betreffenden Fahrer weniger als zwei Runden absolviert wurden, halbe Punkte, wenn mindestens erzielt wurden. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungsläufen des zwei Runden absolviert wurden, aber weniger als 75 % der Dauer des Wer- Jahres 2020 berücksichtigt. tungslaufs seit Rennstart vergangen sind und volle Punkte, wenn mindestens 6.4 Der Titel „ADAC GT Masters Trophy-Meister“ wird an den/die Fahrer der 75 % der Dauer des Wertungslaufs seit Rennstart vergangen sind. ADAC GT Masters Trophy vergeben, der/die nach dem letzten Wertungslauf des 6.9 Die ersten drei Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Fahrer-, Trophy- und Jahres 2020 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Es werden die besten Junior-Jahresendwertung sowie je ein maßgeblicher Repräsentant der ersten 12 Ergebnisse von allen Wertungsläufen des Jahres 2020 berücksichtigt. Die drei der Team-Jahresendwertung müssen an den offiziellen Siegerehrungen, der Punkte gemäß Artikel 6.6 werden für die Trophywertung mit den Faktoren ent- ADAC SportGala und am Saisonabschlussevent des ADAC teilnehmen. Bei sprechend der nachstehenden Tabelle multipliziert. Fehlen eines Fahrers oder des Repräsentanten eines Teams wird dieser – außer An der ADAC GT Masters Trophywertung nehmen alle Fahrer der folgenden im Falle höherer Gewalt – mit einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 5.000 € Kategorien teil: bestraft. – Fahrer der Kategorie Non-Professional, die älter als 30 Jahre (Jahrgangsrege- Der „ADAC GT Masters Meister 2020“ verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug für lung, Geburtsjahr 1989 oder früher) sind. die „ESSEN MOTOR SHOW“ sowie für die ADAC Sport Gala 2020 kostenfrei – Fahrer der Kategorie Semi-Professional, die älter als 35 Jahre (Jahrgangsre- dem ADAC e.V. zur Verfügung zu stellen. gelung, Geburtsjahr 1984 oder früher) sind. Der siegreiche Fahrer bzw. Fahrerpaarung der Kategorie Trophy eines jeden Artikel 7 Punktgleichheit Rennens wird auf dem Siegerpodest geehrt. 7.1 Sollten zwei oder mehr Teilnehmer einen Wertungslauf mit gleicher 6.5 Der Titel „ADAC GT Masters Junior-Meister“ wird an den/die Fahrer der Platzierung beenden, werden die Punkte, die für die beteiligten Fahrer/Bewer- ADAC GT Masters Juniorwertung vergeben, der/die nach dem letzten Wertungs- ber gemäß Artikel 6.6 zu vergeben sind, addiert und gleichmäßig auf diese lauf des Jahres 2020 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Die Punkte Fahrer/Bewerber verteilt. gemäß Artikel 6.6 werden für die Juniorwertung mit den Faktoren entsprechend 7.2 Bei Punktgleichheit (ex aequo) entscheidet die größere Anzahl der ers- der nachstehenden Tabelle multipliziert. ten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze der punktgleichen Fahrer/ 8 9
Teams in den Wertungsläufen über ihre Reihenfolge in der entsprechenden 11.2 Die Delegierten des DMSB sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeitsberei- ADAC GT Masters-Wertung. Sofern auch dabei keiner der punktgleichen Fah- che die Veranstalter und deren Beauftragte bei ihren Aufgaben unterstützen, rer/Teams Vorteile hat, werden beide Fahrer/Teams auf demselben Platz in der darüber wachen, dass alle dem ADAC GT Masters zugrunde liegenden Bestim- entsprechenden ADAC GT Masters-Wertung geführt. Der nachfolgende Platz in mungen eingehalten werden, jede ihnen notwendig erscheinende Anmerkung der Wertung wird nicht besetzt. anbringen und die vom DMSB geforderten Berichte über die Veranstaltung ver- Sonderregelung Fahrerpaarung fassen. Fahrer eines Fahrzeugs, die während allen Veranstaltungen, an denen sie teil- genommen haben, eine Fahrerpaarung gebildet haben, und punktgleich sind, Artikel 12 Offizielle teilen sich einen Platz in der entsprechenden ADAC GT Masters-Wertung. Der 12.1 Folgende permanente Sportwarte werden vom DMSB benannt: nachfolgende Platz in der Wertung wird besetzt. – Zwei Sportkommissare, von denen einer zum Vorsitzenden bestimmt wird – Renndirektor Artikel 8 Dokumentenprüfung – Assistenten des Renndirektors 8.1 Die Dokumentenprüfung findet zu Beginn jeder ADAC GT Masters- – Starter Veranstaltung 2020 statt. Der genaue Ort und der Zeitpunkt werden in der – Zeitnahme-Obmann Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben. – Fahrer des Safety Cars 8.2 Zur Dokumentenprüfung 2020 haben die Teilnehmer ihre Fahrer-, Be- – Fahrer des Führungsfahrzeugs werber- und/oder Sponsorlizenz sowie ihre Auslandsstartgenehmigungen (bei 12.2 Folgende Sportwarte werden vom Veranstalter benannt: Lizenznehmern von nicht EU- bzw. nicht EU-Assoziierten Ländern, in deutscher – Dritter Sportkommissar oder englischer Sprache) und ihre medizinische Eignungsbestätigung vorzulegen. – Rennleiter und Stellvertreter – Leiter der Streckensicherung und Stellvertreter Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen – Rennsekretär und Stellvertreter 9.1 Jeder Veranstalter ist verpflichtet, die Ausschreibung gemäß den Vor – Obmann der Technischen Kommissare gaben des DMSB zu erstellen. Der DMSB stellt das entsprechende Formular – Medizinischer Einsatzleiter bzw. eine Musterausschreibung zur Verfügung. Die Ausschreibung muss dem – Beifahrer des Safety Cars DMSB und bei Auslandsrennen zusätzlich den zuständigen ASN spätestens vier – Beifahrer des Führungsfahrzeugs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. – Fahrer und Beifahrer 2. Führungsfahrzeug 9.2 Spätestens am Donnerstag der jeweiligen Veranstaltung um 16.00 Uhr 12.3 Der Rennleiter soll in ständiger Zusammenarbeit mit dem Renndirektor übergibt der Veranstalter dem Renndirektor oder dem Sicherheitsdelegierten arbeiten. die „Race Meeting Check List“. In nachfolgenden Punkten ist der Renndirektor dem Rennleiter übergeordnet: – Überwachung von Training und Wertungsläufen bezüglich des Zeitplanes. Artikel 10 Versicherungen Wenn notwendig, unterbreitet der Renndirektor den Sportkommissaren Vor- schläge zur Änderung des Zeitplans oder der Veranstaltungsausschreibung 10.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschlie- – Verfassen von Veranstaltungsbulletins ßen, deren Umfang mindestens den gesetzlichen Bestimmungen und den Vor- – Verhängung von Wertungsstrafen schriften des jeweiligen ASN entspricht. Die Versicherung muss die Teilnehmer, – Beendigung bzw. Unterbrechen von Trainings- oder Wertungsläufen das Personal der Bewerber, alle Personen mit Boxen-/Boxengassen-Berechti- aus Sicherheitsgründen gung, die Offiziellen des ADAC bzw. DMSB (bei Auslandrennen auch die Offiziel- – Einsatz des Safety Cars len der dortigen ASN), die Fahrer, und Gäste eventueller Taxifahrten (Fahrten – Anhalten eines Wettbewerbsfahrzeuges auf der Rennstrecke mit mehr als einer Person im Fahrzeug) und das für eine – gesamte Startprozedur Versicherung relevantes Rahmenprogramm (z.B. Stuntfahrer) einschließen. – Abwicklung eines eventuellen Re-Starts 10.2 Die Versicherungsbestätigung muss dem ADAC und DMSB spätestens – Fahrerbesprechung (Briefing) 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden. 12.4 Der vom DMSB nominierte Technische Delegierte ist für die gesamte 10.3 Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters ist so zu gestalten, dass Technische Abnahme und die Technischen Kontrollen im Rahmen des ADAC GT deren Leistungen zusätzlich zu anderen Versicherungsleistungen gelten. Masters verantwortlich. Er ist gegenüber den Technischen Kommissaren und TK-Helfern weisungsbefugt und berichtet an den Renndirektor/Rennleiter sowie Artikel 11 DMSB-Delegierte an die Sportkommissare. Der Technische Delegierte ist berechtigt, gemäß den 11.1 Der DMSB wird für alle Veranstaltungen die folgenden Delegierten Technischen Bestimmungen dieses Reglements jederzeit Kontrollen durch benennen: zuführen bzw. durchführen zu lassen. – Technischer Delegierter 12.5 Die Sportkommissare handeln als unabhängiges Kollegium unter der Der DMSB kann weiterhin die folgenden Delegierten benennen: Leitung des Vorsitzenden. Die Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen, – DMSB-Delegierter dieses Reglements und von reglementbezogenen Bulletins ist den Sportkom- – Medizinischer Delegierter missaren und der DMSB-Sportgerichtsbarkeit vorbehalten. – Sicherheitsdelegierter 10 11
Artikel 13 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen 13.10 Der ADAC kann Anträge auf Einschreibung und Einzelnennungen unter 13.1 Für die Teilnahme am ADAC GT Masters müssen sich die Bewerber Angabe von Gründen ablehnen. beim ADAC einschreiben und die Einschreibegebühren auf das Konto des 13.11 Ein Wechsel der Fahrzeugmarke, des Fahrzeugtyps, der Homologation ADAC einzahlen. (EVO) bzw. des genannten Fahrzeugs (Fahrgestellnummer) ist nach der ersten ADAC e.V. technischen Abnahme in der Saison 2020 nur nach schriftlicher Genehmigung Bayerische Landesbank München des ADAC GT Komitees zulässig. BLZ: 700 500 00 Konto-Nr.: 0009 0558 30 Artikel 14 Ausweise IBAN: DE60 7005 0000 0009 0558 30 Alle Personen, die sich im Fahrerlager, in den Boxen, in der Boxengasse oder BIC: BYLADEMMXXX auf der Strecke aufhalten, müssen jederzeit die zum Aufenthalt in dem entspre- Kennwort: ADAC GT Masters chenden Bereich legitimierenden ADAC Ausweise sichtbar tragen. Die Einschreibung muss online unter www.adac.de/motorsport im Bereich ADAC GT Masters erfolgen. Zusätzlich muss das ausgedruckte und unterschrie- bene Nennformular beim ADAC vorliegen. Artikel 15 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber Ist nichts anderes ausdrücklich bestimmt, ist auf alle Gebühren in diesem 15.1 Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung Reglement jeweils die in Deutschland gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer zu erteilen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich allein der Renndirektor oder der entrichten. Rennleiter (bei deren Abwesenheit deren Stellvertreter) verbindliche Auskünfte. 13.2 Mit dem Antrag auf Einschreibung erklären sich alle Fahrer und Be 15.2 Der Ort des offiziellen Aushangs wird in der Veranstaltungsausschrei- werber damit einverstanden, dass alle ihre Bild- und Werberechte, die im Zu- bung bekannt gegeben. Dort werden alle Wertungen und Ergebnisse der Trai- sammenhang mit ihrem Engagement im ADAC GT Masters entstehen, vom ningsläufe und der Wertungsläufe sowie alle von den Offiziellen getroffenen ADAC für die Vermarktung des ADAC GT Masters auch über das Jahr 2020 Bekanntmachungen, Bulletins und Entscheidungen veröffentlicht. hinaus kostenfrei genutzt werden können (siehe organisatorisches Reglement 15.3 Bulletins der Veranstaltung und ggf. DMSB-Bulletins werden zusätzlich ADAC GT Masters). allen Teilnehmern ausgehändigt. Der Bewerber oder sein Vertreter sind ver- 13.3 Die Einschreibegebühr für die gesamte Saison (sieben Veranstaltun- pflichtet, den Empfang von Bulletins mit Unterschrift zu bestätigen. gen) beträgt pro Fahrzeug: 15.4 Wertungsstrafen der Rennleitung während der Trainings und Wertungs- – Bei Einschreibung bis zum 13.12.2019: 29.000 €. läufe werden auf Seite 7 der offiziellen Zeitnahme-Monitore angezeigt und – Bei Einschreibung ab dem 14.12.2019: 39.000 €. gelten damit als verkündet. Die Bewerber sind dafür verantwortlich, die be Mit Einschreibung ist die Einschreibegebühr sofort fällig. troffenen Fahrer unverzüglich zu informieren. Jede einen bestimmten Bewerber betreffende Entscheidung oder Mitteilung sollte diesem innerhalb von 30 Mi- 13.4 Mit der Nennung verpflichtet sich der Bewerber an allen Veranstaltun- nuten nach der Entscheidung auch schriftlich mitgeteilt werden. Diese schrift gen des ADAC GT Masters teilzunehmen. liche Mitteilung hat ausschließlich einen zusätzlichen informativen Charakter. 13.5 Mit der Einschreibung beauftragen und bevollmächtigen die Bewerber Der Bewerber muss den Erhalt schriftlich bestätigen. Der Zeitpunkt der schrift den ADAC mit der Nennung zu allen Läufen des ADAC GT Masters. lichen Mitteilung hat keinen Einfluss auf den in diesem Artikel definierten 13.6 Spätestens am 13.03.2020 müssen die Einschreibungen sowie die Zeitpunkt der Verkündung und/oder den unter 16.5 definierten Zeitpunkt zum Einschreibegebühren beim ADAC eingegangen sein. Der ADAC behält sich vor, Antreten einer Strafe. auch später eingehende Anträge anzunehmen. 15.5 Zusätzlich werden diese Wertungsstrafen auch von der Rennleitung an 13.7 Einzelnennungen/Gaststarter der Signalstelle, in der Regel bei Start und Ziel in Höhe der Boxenmauer (mög- Nennungen für eine Veranstaltung/Gaststarts sind möglich, sofern gemäß lichst in Augenhöhe) dem Fahrer gezeigt. Alle an die Fahrer gerichteten Zeichen Rennstrecken-Lizenz der jeweiligen Veranstaltung weitere Teilnehmer für Ren- der Rennleitung werden in diesem Fall mit der entsprechenden Flagge oder mit nen zulässig sind. dem entsprechenden Schild in Verbindung mit der Startnummer gezeigt. Die Die Einschreibegebühr beträgt 5.500 € pro Veranstaltung. Größe der Buchstaben und Ziffern der Anzeige beträgt ca. 30 cm. Erst wenn die Einschreibung sowie die Einschreibegebühren beim ADAC einge- Die Fahrer sind verpflichtet, bei jedem Passieren der Signalstelle des Rennlei- gangen sind, wird der Bewerber offiziell als Gaststarter geführt. ters/Renndirektors auf die Signalgebung und/oder Flaggenzeichen zu achten. 13.8 Der Bewerber ist verpflichtet bei Änderungen der Fahrerbesetzung bis Es sollen nicht mehr als zwei Strafen gemeinsam angezeigt werden. spätestens Montag vor einer Veranstaltung pro Fahrzeug zwei Fahrer schriftlich Ebenso werden dort ggf. die folgenden Flaggensignale gezeigt: zu benennen, die an der Veranstaltung teilnehmen. Der ADAC behält sich das – schwarze Flagge mit Startnummer, Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Fahrernennung, den Startplatz anderweitig zu – schwarze Flagge mit orangefarbener Scheibe und Startnummer sowie vergeben. – schwarz-weiße Flagge mit Startnummer. 13.9 Sollte ein Bewerber sein Fahrzeug bis zum Ende der Dokumenten Einige Rennstrecken verfügen über eine zusätzliche Display-Tafel. Diese ersetzt abnahme der jeweiligen Veranstaltung nicht schriftlich abmelden und nicht an dann die Tafel mit der Startnummer. Niemand sonst darf gleiche oder ähnliche der Veranstaltung teilnehmen, so wird dies mit einer Geldstrafe von 1.000 € Signale verwenden. geahndet. 12 13
15.6 Bei allen ADAC GT Masters-Veranstaltungen werden verbindlichen Mit- g ebunden und können diese auch zu Ungunsten des Betroffenen ändern und teilungen, Entscheidungen und Anweisungen an die Bewerber auf der Seite 7 zusätzlich eine oder mehrere Strafen festsetzen. der offiziellen Zeitnahmemonitore übermittelt. Liegt der Wertungsstrafe ein Sachverhalt zugrunde, der die Festsetzung einer 15.7 Mitteilungen im Zusammenhang mit sportrechtlichen Untersuchungen oder mehrerer Strafen rechtfertigt, können diese auch unabhängig von einem werden schriftlich zugestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, den Erhalt schrift- Protestverfahren oder einer Entscheidung des Renndirektors von den Sport- lich zu bestätigen. kommissaren und/oder dem Sportgericht festgesetzt werden. Der Renndirektor ist verpflichtet, die Sportkommissare unverzüglich über festgesetzte Wertungs- strafen zu informieren. Artikel 16 Vorfälle 16.1 „Vorfall“ bedeutet jedes Ereignis oder eine Serie von Ereignissen, die 16.5 Die nachfolgend beschriebenen Wertungsstrafen werden, wie in Artikel einen oder mehrere Fahrer betreffen und die: 15.4 und 15.5 definiert, verkündet. Ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Wer- – vom Renndirektor untersucht und durch eine Wertungsstrafe belegt werden tungsstrafe darf der betreffende Fahrer die Ziellinie außerhalb der Boxengasse können bis zum Antreten der Strafe nur noch maximal zweimal überfahren. Wird die – eine Meldung des Renndirektors an die Sportkommissare rechtfertigt Aufforderung, die Strafe anzutreten, nicht befolgt, wird dem betroffenen Fahrer – durch die Sportkommissare untersucht und/oder bestraft werden können aufgrund einer Entscheidung der Sportkommissare die schwarze Flagge gezeigt. Dazu gehören unter anderem: 16.6 Drive-Through-Penalty – Vorfälle, die eine Unterbrechung des Wertungslaufs nötig machen Nach dem Zeigen des Schildes „Drive Through“ muss der betreffende Fahrer – Verstöße gegen dieses sportliche Reglement zum Absolvieren des Drive-Through-Penalty in die Boxengasse einfahren und – Fehlstarts unter Beachtung des vorgeschriebenen Tempolimits ohne anzuhalten durch die – Start von einer nicht korrekten Startposition Boxengasse fahren. – Kollisionen 16.7 Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty – Abdrängen von anderen Teilnehmern Nach dem Zeigen des Schildes „Stop-and-go“ muss der betreffende Fahrer – Blockieren anderer Teilnehmer zum Absolvieren der Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty in die Boxengasse – Behinderungen bei Überholvorgängen einfahren und vor seiner Box anhalten. Er muss dort mindestens 10 Sekunden – Verlassen der Strecke mit Wettbewerbsvorteil stehen, bevor er seine Fahrt fortsetzen darf. Für die An- und Abfahrt gilt das in – Verstoß gegen die Regeln des Boxenstopps bzw. Pflichtboxenstopps der Boxengasse vorgeschriebene Tempolimit. Der Renndirektor kann auch eine 16.2 Bei einem klaren Verstoß eines Fahrers gegen die Fahrvorschriften und weitergehende Dauer der Standzeit verfügen. Das Einhalten der angeordneten Verhaltensregeln während der Veranstaltung wird der Vorfall in der Regel unter Standzeit liegt in der Verantwortung der Teilnehmer. Leitung des Renndirektors sofort untersucht und entschieden. Ist eine genaue- 16.8 Bei den Strafen gemäß Artikel 16.6 und 16.7 unterliegt das Fahrzeug re Überprüfung erforderlich und/oder bei schwerwiegenden Verstößen unter- von der Einfahrt in die Boxengasse bis zur Ausfahrt aus der Boxengasse den sucht der Renndirektor den Vorfall nach dem betreffenden Veranstaltungsteil Parc fermé-Bestimmungen. Einzige Ausnahme: Das Anschließen e ines Start und übergibt den Sportkommissaren eine Meldung mit den erforderlichen hilfekabels ist erlaubt. Beweismitteln. 16.9 Wird ein Drive-Through-Penalty zu einem Zeitpunkt verkündet, zu dem War ein Fahrer/Bewerber an einem Vorfall beteiligt, darf er den Veranstaltungs- der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder weniger der geplan- ort nicht ohne Genehmigung der Sportkommissare oder des Renndirektors ten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen Teilnehmer, ob er verlassen. die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Drive-Through-Penalty einen 16.3 Wertungsstrafen, die ausgesprochen werden können: 30 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzeptiert. – Änderung der Startposition 16.10 Wird eine Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty zu einem Zeitpunkt – Nichtwertung (Trainingsrunden, Trainingszeiten, Rennergebnisse) verkündet, zu dem der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder – Drive-Through-Penalty weniger der geplanten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen – Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty Teilnehmer, ob er die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Stop-and- – Pit-Stop-Penalty go-Penalty einen 40 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzep- Wertungsstrafen verfügt der Renndirektor ohne Einhaltung eines besonderen tiert. Im Falle einer längeren Standzeit wird der Zeitzuschlag entsprechend erhöht. Verfahrens. Sie sind Teil der dem Renndirektor zustehenden organisatorischen Wird die Strafe angetreten, muss der betroffene Fahrer anschließend die Zielli- Regelungsbefugnisse und werden während der Wettbewerbe durch Anzeigen nie mindestens noch einmal außerhalb der Boxengasse überqueren, bevor er der Strafe oder durch Zeitzuschlag vor Ergebnisaushang bzw. durch Änderung abgewinkt wird. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit einem Zeitzu- des Ergebnisses bekannt gemacht. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann schlag zur Gesamtfahrzeit von 30 Sekunden geahndet. der Renndirektor nach pflichtgemäßem Ermessen eine geringere als die ange- 16.11 Pit-Stop-Penalty drohte Wertungsstrafe festsetzen oder von einer Wertungsstrafe absehen. Das a) Eine Pit-Stop-Penalty wird nur verhängt, wenn der betreffende Fahrer zum Recht der Sportkommissare, Wertungs- und/oder Strafen auszusprechen, Zeitpunkt der Verkündung der Pit-Stop-Penalty noch nicht den vorgeschrie- bleibt von dieser Regelung unberührt. benen Pflichtboxenstopp absolviert hat. Die gemäß Artikel 16.5 vorgeschrie- 16.4 Eine vom Renndirektor verfügte Wertungsstrafe kann von den Sport- bene maximale Rundenzahl bis zum Antreten einer Strafe gilt bei einer kommissaren bei in zulässiger Weise eingelegtem Protest überprüft werden. Die Pit-Stop-Penalty nicht. Sportkommissare sind dabei an die Entscheidung des Renndirektors nicht Die Pit-Stop-Penalty ist ein Zeitzuschlag zur Mindestdauer des Pflichtboxen- 14 15
stopps. Die Mindestdauer des Pflichtboxenstopps erhöht sich für den Teil- Startaufstellung bei dem nächsten Wertungslauf angewendet, an welcher der nehmer um die Dauer der angeordneten Strafzeit. Für die An- und Abfahrt Fahrer teilnimmt. gilt in der Boxengasse das vorgeschriebene Tempolimit. Wird gegen einen Fahrer im Verlauf der gleichen Saison die sechste (6) Verwar- b) Eine zusätzliche Zeitstrafe kann auch an Fahrer entsprechend einer Pit-Stop- nung ausgesprochen, muss dieser Fahrer beim nächsten Wertungslauf aus der Penalty verhängt werden, wenn dieser Fahrer bereits seinen Pflichtboxen- Boxengasse starten. Falls die sechste (6) Verwarnung aufgrund eines Zwi- stopp absolviert hat. schenfalls während eines Wertungslaufes ausgesprochen wird, so wird der 16.12 In weniger schweren Fällen kann der Renndirektor von der Verhängung Start aus der Boxengasse beim nächsten Wertungslauf angewendet, an wel- einer der vorgenannten Wertungsstrafen (siehe Artikel 16.6, 16.7, 16.11) ab- chem der Fahrer teilnimmt. Nach erfolgtem Start aus der Boxengasse werden sehen, wenn der zu Unrecht erlangte Wettbewerbsvorteil wieder zurückgegeben alle Verwarnungen im Sinne dieses Artikels gelöscht. wird. Die Änderung der Startposition gilt für eine Fahrerpaarung. Sollte die Strafe für Der Renndirektor kann von dem Fahrer, der den Regelverstoß begangen hat, eine oder mehrere nachfolgende Veranstaltungen ausgesprochen werden und die sofortige Rückgabe des erzielten Vorteils verlangen. Als Rückgabe des Vor- einer der Fahrer wechselt zu einer neuen Fahrerpaarung, gilt die Strafe für die teils gilt das vollständige Vorbeilassen des zu Unrecht überholten Fahrzeugs. ursprüngliche und die neue Fahrerpaarung. Wechseln beide Fahrer in neue Die entsprechenden Informationen werden den Teilnehmern auf Seite 7 der Fahrerpaarungen, gilt die Strafe für beide neuen Fahrerpaarungen, jedoch nicht Zeitnahmemonitore bekannt gegeben. für neue Fahrer auf dem ursprünglichen Fahrzeug. Nutzt der betreffende Fahrer die Möglichkeit zur Rückgabe des regelwidrigen 18.3 Geldstrafen, die vom Renndirektor ausgesprochen werden, müssen Vorteils nicht, wird eine der in Artikel 16.6, 16.7, oder 16.11 definierten umgehend nach Bekanntgabe bezahlt werden. Geldstrafen, die von den Sport- Wertungsstrafen verhängt. kommissaren ausgesprochen werden, sind innerhalb von 48 Stunden nach Die entsprechenden Informationen werden den Teilnehmern auf Seite 7 der Bekanntgabe an den DMSB zu zahlen. Zeitnahmemonitore bekannt gegeben. 18.4 Gegen folgende Entscheidung der Sportkommissare ist keine Berufung zulässig: Artikel 17 Proteste und Berufungen – Drive-Through-Penalty, auch wenn Sie durch einen Zeitzuschlag vollzogen werden. 17.1 Bei Protesten und Berufungen gilt das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensord- nung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensord- Artikel 19 Fahrereinstufung/-paarung, Fahrer-/Fahrzeugwechsel nung der FIA. 19.1 Alle teilnehmenden Fahrer werden nach den Erfahrungen und Erfolgen Die Protestkaution ist zahlbar an den zu genehmigenden ASN der Veranstaltung ihrer bisherigen Karriere in drei Kategorien eingestuft. Die Einstufung richtet (Status International: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung). sich nach dem „FIA Driver Categorisation System“. Die Berufungskaution – zahlbar an den DMSB: Status International 1.500 € Kategorie „Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Platin und FIA Kategorie Berufungskaution – zahlbar an die FIA: 6.000 € zzgl. DMSB-Kostenpauschale Gold. für Internationale Berufung (FIA) 3.000 € Kategorie „Semi-Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Silber. Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei. Kategorie „Non-Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Bronze. 17.2 Unzulässig sind Proteste gegen folgende Entscheidungen des Renn Die Fahrereinstufung wird grundsätzlich von der FIA durchgeführt. Jeder direktors: Fahrer ist verpflichtet, mit der Nennung, spätestens aber zwei Wochen vor – Pit-Stop-Penalty (Artikel 16.11) der ersten Veranstaltung, seinen vollständigen rennfahrerischen Lebenslauf – Drive-Through-Penalty (Artikel 16.6) zwecks Einstufung mit dem vorgesehenen Vordruck an die FIA zu melden – Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty (Artikel 16.7) (http://private.fia.com/categorisation). In Ausnahmefällen können Fahrer ohne gültige FIA Einstufung vom ADAC GT Artikel 18 Strafen Komitee vorläufig und für maximal zwei Veranstaltungen in Folge eingestuft 18.1 Die Sportkommissare können jede in dem vorliegenden Reglement werden. beschriebene Strafe ersatzweise oder zusätzlich zu den im ISG festgelegten 19.2 Die zwei für ein Fahrzeug genannten Fahrer absolvieren jeweils ein Strafen verhängen. Anlass für eine Strafe kann jeder den Sportkommissaren Qualifying und jeweils einen Teil der Rennen. Der niedriger eingestufte Fahrer gemeldete Regelverstoß sein. Die Sportkommissare können Bestrafungen zur absolviert das erste Qualifying, den ersten Teil des ersten Rennens und den Bewährung aussetzen. zweiten Teil des zweiten Rennens. Der höher eingestufte Fahrer absolviert das 18.2 Ein Teilnehmer kann von den Sportkommissaren durch die Änderung zweite Qualifying, den zweiten Teil des ersten Rennens und den ersten Teil des der Startposition für die laufende oder eine oder mehrere nachfolgende Ver zweiten Rennens. Sollten beide Fahrer gleich eingestuft sein, so hat der Bewer- anstaltungen bestraft werden. ber bei der Dokumentenabnahme festzulegen welcher Fahrer das Qualifying und die Teile des Rennes analog dem niedriger bzw. höher eingestuften Fahrer Jeder Fahrer, gegen den im Verlauf der gleichen Saison drei (3) Verwarnungen absolviert. ausgesprochen werden, wird nach Auferlegung der dritten Verwarnung beim nächsten Wertungslauf um zehn (10) Positionen in der Startaufstellung zurück- Nach der Dokumentenabnahme kann ein Wechsel der Fahrerpaarung/Fahrer- versetzt. Falls die dritte Verwarnung aufgrund eines Zwischenfalls während reihenfolge oder die Nennung eines weiteren Fahrers nur mit Zustimmung der eines Wertungslaufes ausgesprochen wird, so wird diese Rückversetzung in der Sportkommissare erfolgen. 16 17
Der Wechsel einer Fahrerpaarung/Fahrerreihenfolge nach der Dokumenten sind Fahrzeuge, die sich bei einer Unterbrechung des Wertungslaufs gemäß abnahme ohne vorherige Zustimmung der Sportkommissare wird mit der Rück- Artikel 42.5 in der fast lane der Boxengasse aufhalten. Keinesfalls dürfen versetzung auf den letzten Startplatz in beiden Rennen bestraft. Arbeiten an einem Fahrzeug durchgeführt werden, wenn dadurch andere Teil- Wird das erste Qualifying von dem falschen Fahrer absolviert, so muss der an- nehmer behindert werden. dere Fahrer das zweite Qualifying absolvieren. Auf der Seite der Boxen ist die Boxengasse wiederum durch eine Linie oder 19.3 Nach dem Absolvieren der Technischen Abnahme kann ein Fahrzeug- durch die Boxentore begrenzt. Der genaue Verlauf der Begrenzung der Boxen- wechsel und / oder die Nennung eines weiteren Fahrzeugs nur mit Zustimmung gasse wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. der Sportkommissare erfolgen. 23.2 Der Pflichtboxenstopp ist vor der Box des jeweiligen Bewerbers durch- In keinem Fall kann ein bereits genannter und einem Fahrzeug zugeordneter zuführen. Die Verwendung von Galgen ist generell verboten. Druckluftflaschen Fahrer nach dem Beginn des ersten Freien Trainings einer ADAC GT Masters- müssen durch entsprechende Halter gegen Umfallen und Beschädigungen ge Veranstaltung das Fahrzeug während der betreffenden Veranstaltung wechseln. sichert sein. Das Tragen von Druckluftflaschen auf dem Rücken (sog. Pitrunner) 19.4 Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug repariert oder gewechselt wurde, ist verboten. obliegt den Sportkommissaren aufgrund des Berichts des Technischen Dele- 23.3 Das Betreten des Boxenbereiches ist nur Personen gestattet, die einen gierten. hierzu gültigen Ausweis besitzen. Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren), auch in Begleitung Erwachsener, haben keinen Zutritt zur Boxengasse. Dies gilt Artikel 20 Fahren/Fahrerausrüstung auch dann, wenn sie einen für diesen Bereich gültigen Ausweis tragen. 20.1 Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug auf der Rennstrecke allein und ohne 23.4 An der Boxenmauer dürfen sich während der Trainingsläufe und des fremde Hilfe fahren. Wertungslaufs je Wettbewerbsfahrzeug maximal 3 Personen aufhalten, die einen besonderen Ausweis tragen. 20.2 Jeder Fahrer muss während des Fahrens seine vollständige Fahrer bekleidung gemäß Anhang L zum ISG, Kapitel III sowie das vorgeschriebene 23.5 Die Teilnehmer des ADAC GT Masters sind verpflichtet, während den Kopfrückhalte-System tragen und angeschnallt sein. Als Fahren gilt jegliches Trainings- und Wertungsläufen anderer Serien den Boxenvorplatz vollständig zu Bewegen des Fahrzeuges mit eigener Motorkraft. räumen. Es ist aus Sicherheitsgründen darüber hinaus nur nach Erlaubnis durch den Renndirektor gestattet, die ADAC GT Masters-Fahrzeuge während Artikel 21 Fahrzeugidentifikation laufender Trainings oder Wertungsläufe der Rahmenserien durch die Boxen gasse zu bewegen. 21.1 Startnummern Die Startnummern müssen an drei Positionen angebracht werden: auf der 23.6 Elektrische Geräte müssen den derzeit gültigen Sicherheitsnormen ent- Fahrer- und Beifahrerseite vorne sowie auf der Fronthaube. Die genaue Positi- sprechen. Aus Sicherheitsgründen besteht im Bereich der Boxenanlage und in on und Art der Anbringung ist im organisatorischen Reglement beschrieben. der Startaufstellung absolutes Rauchverbot. Die Startnummern sowie die Startnummernträger bzw. -rahmen werden vom 23.7 Während einer ADAC GT Masters-Veranstaltung dürfen die Fahrzeuge ADAC gestellt und müssen unverändert am Wettbewerbsfahrzeug angebracht die Boxengasse nur verlassen, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse werden. grünes Licht zeigt. Ein Sportwart mit einer blauen Flagge und/oder ein blaues Blinklicht warnt die Fahrer, wenn sich ein Fahrzeug auf der Strecke dem Boxen- 21.2 Werbeflächen gassenausgang nähert. Die Fahrzeuge dürfen die Fahrbahn (fast lane) erst Die vorgeschriebenen offiziellen Werbeflächen sind, wie im organisatorischen dann befahren, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse grünes Licht zeigt. Reglement des ADAC GT Masters beschrieben, einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Fahrvorschrift, werden die nachfolgend aufgeführten Strafen durch den Renndirektor/Rennleiter festgesetzt: Artikel 22 Testfahrten 1. Im Training wird die Trainingszeit um 15 Minuten für das betreffende Fahr- Ab Montag vor Beginn einer ADAC GT Masters-Veranstaltung sind Tests eines zeug gekürzt. eingeschriebenen Fahrers und/oder Teams bzw. Bewerbers mit einem GT3 2. Im Qualifying wird die schnellste Rundenzeit aus dem betreffenden Teil des Fahrzeug auf der jeweiligen Rennstrecke verboten. Das Verbot gilt nicht für Qualifying gestrichen. seitens des ADAC organisierte Testfahrten. 3. Vor dem Wertungslauf – Pit-Stop-Penalty von 5 Sekunden. Verstöße gegen die Testbeschränkung werden dem DMSB-Sportgericht ge 23.8 Die An- und Abfahrt einer Boxenstoppstation muss über die Fahrbahn meldet. (fast lane) erfolgen. Es ist unzulässig, ein Fahrzeug, welches kurzzeitig die fast lane blockiert (z.B. um von Teammitgliedern in die Box geschoben zu werden), Artikel 23 Boxen/Boxengasse unter Einbeziehung der working lane zu passieren. 23.1 Die Boxengasse wird durch eine Trennlinie auf ihrer gesamten Länge vor 23.9 Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, das Fahrzeug aus seiner den Boxen in zwei Hälften unterteilt. Die entlang den Boxen verlaufende Hälfte Box oder seiner Boxenstoppposition nur dann abfahren zu lassen, wenn dies dient als Arbeitsfläche (working lane). Die entlang der Boxenmauer verlaufende ohne Gefährdung anderer Teilnehmer möglich ist. Dabei haben Fahrzeuge in Hälfte dient als Fahrbahn (fast lane). Die Wettbewerbsfahrzeuge dürfen sich nur der fast lane Vorfahrt gegenüber denen in der working lane. dann auf der Fahrbahn (fast lane) der Boxengasse befinden, wenn der Fahrer 23.10 Die Einhaltung der vorstehenden Sicherheitsbestimmungen für die Zu- in seiner normalen Position hinter dem Lenkrad sitzt. Auf der Fahrbahn der und Abfahrten zur Boxengasse und für den Aufenthalt an den Boxen werden Boxengasse (fast lane) dürfen keine Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen so- von Sportwarten überwacht. wie keine Werkzeuge oder Ersatzteile gelagert werden. Ausgenommen hiervon 18 19
23.11 Während einer ADAC GT Masters-Veranstaltung ist es verboten, auf die 24.5 Fahrzeuge oder Teile davon können nach einer Veranstaltung in Ab Schutzzäune der Boxenmauer zu klettern, insbesondere zum Ende des stimmung mit den Sportkommissaren und dem Technischen Delegierten auch Wertungslaufs. Teams, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können von außerhalb des Veranstaltungsortes durch die Technischen Kommissare oder den Sportkommissaren bestraft werden. vom DMSB beauftragte Personen überprüft werden. Das Ergebnis dieser Über- 23.12 Auf der Rennstrecke, im Fahrerlager und in der Boxengasse dürfen sich prüfung wird den Sportkommissaren mitgeteilt. Bis zu deren Entscheidung keine Tiere aufhalten. Hiervon ausgenommen sind die vom Veranstalter zu bleiben die Ergebnisse vorläufig. Sicherheitszwecken eingesetzten Tiere. 24.6 Die Kosten für Demontage und Montage auf Grund von Nachuntersu- 23.13 Alle Teammitglieder, die während einer Session am Fahrzeug arbeiten, chungen sowohl während als auch nach einer Veranstaltung trägt der Bewerber. sowie das Fahrzeug einweisen, müssen einen Overall und einen Helm gemäß 24.7 Wenn ein Fahrzeug während der Qualifyings oder Wertungsläufe ein Teil DMSB-Vorgaben sowie geschlossenes Schuhwerk tragen. verliert, so kann das Gewicht dieses Teils beim Wiegen berücksichtigt werden. Nach Abstimmung mit dem Technischen Delegierten liegt es im Ermessen der Artikel 24 Technische Abnahme Sportkommissare, ob und welches verlorene Teil beim Wiegen berücksichtigt wird. 24.1 Jeder Teilnehmer hat vor Beginn der Veranstaltung sein Fahrzeug auf Sicherheit und Übereinstimmung mit dem Technischen Reglement und der ent- 24.8 Die Technischen Kommissare dürfen zu jeder Zeit beliebige Kontroll- sprechenden Homologation zu überprüfen. Das Abnahmedokument, das den maßnahmen an den Wettbewerbsfahrzeugen, auch unmittelbar vor dem Verlas- Teilnehmern vom DMSB zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, muss voll- sen der Boxengasse, durchführen. Die Bewerber müssen sich auf entsprechen- ständig ausgefüllt werden und elektronisch an den DMSB übermittelt werden. de Zeitspannen einstellen. Die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit dem übermittelten Abnahmedoku- 24.9 Der Renndirektor kann für jedes, in einen Vorfall (Artikel 16) verwickelte ment kann zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung durch den DMSB überprüft Fahrzeug eine technische Untersuchung anordnen. werden. 24.10 Die korrekte, im organisatorischen Reglement des ADAC GT Masters de- Der Motor jedes Fahrzeugs muss wie folgt für die Verplombung vorbereitet wer- finierte, Darstellung der Seriensponsoren und der Startnummern wird bei der den: Technischen Abnahme überprüft. Den Teilnehmern wird eine Frist bis zum Be- – Es müssen ausreichend große Löcher in Rippen und/oder zwei benachbarte ginn des ersten Qualifying eingeräumt, um Beanstandungen nachzubessern. Schrauben von Sumpf, Zylinderkopf und Zylinderkopfabdeckung gebohrt wer- 24.11 Über die Sportkommissare werden die Ergebnisse der von den Tech den. nischen Kommissaren durchgeführten Fahrzeugprüfungen, veröffentlichtet. Die – Auf beiden Seiten des Motors muss ein Draht vom Sumpf aus durch alle Berichte werden keine detaillierten Werte beinhalten, es sei denn, es wird ein Schrauben, Löcher oder Rippen gezogen werden, sodass die Bauteile nicht Verstoß gegen das Technische Reglement festgestellt. getrennt werden können. – Die Drahtenden müssen ausreichend lang und nicht verzwirbelt sein, um das Artikel 25 Reifen Anbringen der Plomben zu ermöglichen. 25.1 Es sind ausschließlich Reifen vom permanenten Serienausrüster zu – An Fahrzeugen mit Turboladern muss dieser ebenfalls mit einem Draht für die gelassen. Verplombung vorbereitet werden. Es dürfen nur die vom DMSB für den jeweiligen Fahrzeugtyp zugelassenen Es ist die Verantwortung des Teilnehmers, dass kein Fahrzeug mit einem Motor Reifentypen (Größe, Konstruktion, Mischung) verwendet werden. ohne Verplombung an einem Qualifying oder Rennen teilnimmt. Die Lauffläche oder das Profil der Reifen darf nicht verändert oder nachge- Das Öffnen der Motorverplombung nach der ersten Veranstaltung ist nur nach schnitten werden. Die Reifen dürfen weder chemisch, noch mechanisch oder vorheriger Genehmigung durch den Technischen Delegierten zulässig. thermisch behandelt werden. Unter das Verbot fällt in diesem Sinne auch die 24.2 Die Frist zur Übermittlung des vollständig ausgefüllten Abnahmedoku- Verwendung von Mikrowellen- und/oder Infrarotsystemen. ments wird vor jeder Veranstaltung bekannt gegeben. Sofern die Sportkommis- Einzige Ausnahmen: sare keine anderslautende Genehmigung erteilen, werden Bewerber, die das – Das Abkühlen der Reifen mittels Wasser Abnahmedokument nicht innerhalb der angegebenen Zeitspanne oder unvoll- – Verschmutzungen (Steine/Pick-up) auf der Lauffläche der Slick-Reifen, dür- ständig übermitteln, nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen. fen mit Hilfe von thermisch-mechanischen Schabern entfernt werden. 24.3 Wurde ein Fahrzeug im Laufe der Veranstaltung beschädigt oder in Jede Vorrichtung oder Maßnahme zur Erhöhung der Reifentemperatur über die technischer Hinsicht so modifiziert bzw. umgebaut, dass seine Übereinstim- Umgebungstemperatur ist unzulässig. Das Abdecken der Reifen in der Start mung mit dem Technischen Reglement und/oder den Sicherheitsbestimmun- aufstellung ist nicht erlaubt. gen in Frage stehen kann, muss es ohne besondere Anordnung den Techni- schen Kommissaren zur Überprüfung vorgeführt werden. Zur Befüllung der Reifen darf ausschließlich chemisch unveränderte Umge- bungsluft oder Stickstoff verwendet werden. 24.4 Alle Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung, auch nach der Technischen Abnahme für weitere Untersuchungen zur Verfügung 25.2 Alle Slick-Reifen müssen über eine im Produktionsprozess eingebrachte gestellt werden. Zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung müssen die für Kennzeichnung (Barcode-Etikett) verfügen, die eine zweifelsfreie Identifikation das entsprechende Fahrzeug und die betreffende Veranstaltung gekennzeich- jedes einzelnen Reifens ermöglicht. Vor dem Freien Training einer ADAC GT Mas- neten Reifen dem Technischen Delegierten auf Verlangen zur Verfügung gestellt ters-Veranstaltung, werden die bei dieser Veranstaltung zulässigen Slick-Reifen werden. anhand der Barcode-Etiketten durch die Technischen Kommissare erfasst. 20 21
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