ADAC GT MASTERS REGLEMENT / REGULATIONS 2020

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ADAC GT MASTERS REGLEMENT / REGULATIONS 2020
ADAC GT
 MASTERS
             REGLEMENT / REGULATIONS 2020

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Die Partner des ADAC GT Masters:
ADAC GT MASTERS REGLEMENT / REGULATIONS 2020
Sportliches Reglement 2020
                                                          Inhaltsverzeichnis
                                       Artikel 1   Präambel                                            5
                                       Artikel 2   Grundlagen des ADAC GT Masters                      5
                                       Artikel 3   Allgemeine Bedingungen                              6
                                       Artikel 4   Fahrer- und Bewerberlizenzen                        6
                                       Artikel 5   ADAC GT Masters-Veranstaltungen                     6
                                       Artikel 6   Wertungen                                           8
                                       Artikel 7   Punktgleichheit                                     9
                                       Artikel 8   Dokumentenprüfung                                   10
                                       Artikel 9   Organisation von Veranstaltungen                    10
                                       Artikel 10 Versicherungen                                       10
                                       Artikel 11 DMSB-Delegierte                                      10
                                       Artikel 12 Offizielle                                           11
                                       Artikel 13 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen               12
                                       Artikel 14 Ausweise                                             13
                                       Artikel 15 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber         13
                                       Artikel 16 Vorfälle                                             14
                                       Artikel 17 Proteste und Berufungen                              16
                                       Artikel 18 Strafen                                              16
                                       Artikel 19 Fahrereinstufung/-paarung, Fahrer-/Fahrzeugwechsel   17
                                       Artikel 20 Fahren/Fahrerausrüstung                              18
                                       Artikel 21 Fahrzeugidentifikation                               18

BRING BACK
                                       Artikel 22 Testfahrten                                          18
                                       Artikel 23 Boxen/Boxengasse                                     18
                                       Artikel 24 Technische Abnahme                                   20

THE WOW
                                       Artikel 25 Reifen                                               21
                                       Artikel 26 Gewichte und Wiegen                                  23
                                       Artikel 27 Allgemeine Fahrzeugbestimmungen                      26

TO YOUR                                Artikel 28 Balance of Performance
                                       Artikel 29 Tanken/Kraftstoff
                                       Artikel 29a Kontrollen
                                                                                                       29
                                                                                                       30
                                                                                                       31

KINGDOM.                               Artikel 30 	Allgemeine Sicherheitsbestimmungen,
                                                    Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
                                       Artikel 31 Flaggenzeichen/Signalgebung
                                                                                                       33
                                                                                                       36
    Sauberes Ergebnis! Mit den neuen   Artikel 32 Training und Trophy Training                         36
    Akku-Gartengeräten von Kärcher     Artikel 33 Qualifying                                           37
    haben hartnäckige Gegner wie
    Unkraut und Co. keine Chance.      Artikel 34 Endgültiger Abbruch des Qualifying                   38
    kaercher.de                        Artikel 35 Regentraining/Regenrennen                            38

2                                                                                                       3
ADAC GT MASTERS REGLEMENT / REGULATIONS 2020
Artikel 36 Startaufstellung                                    38
Artikel 37 Startart                                            39
                                                                                  Sportliches Reglement 2020
Artikel 38 Start/Startverzögerung                              39   Artikel 1 Präambel
Artikel 39 Boxenstopp/Pflichtboxenstopp                        43   Das ADAC GT Masters ist eine Rennserie für seriennahe Grand Tourisme-Wagen
Artikel 40 Safety Car                                          44   (FIA GT3).
                                                                    Der ADAC schreibt das ADAC GT Masters 2020 aus. Die Serie besteht aus der-
Artikel 41 Nicht vergeben                                      48
                                                                    zeit 14 Wertungsläufen bei 7 internationalen Veranstaltungen. Bei den Veran-
Artikel 42 Unterbrechung eines Wertungslaufs                   48   staltungen wird jeweils samstags und sonntags ein Rennen über 1 Stunde mit
Artikel 43 Wiederaufnahme eines Wertungslaufs                  49   Fahrerwechsel durchgeführt. Es werden eine Fahrerwertung, eine Teamwertung,
                                                                    eine Gentlemen-Wertung und eine Juniorwertung ausgeschrieben.
Artikel 44 Kürzung der Distanz/Beendigung des Wertungslaufs    50
                                                                    Dieses sportliche Reglement für das ADAC GT Masters wird vom ADAC heraus-
Artikel 45 Parc fermé                                          51   gegeben und ist vom DMSB unter der Registernummer 603/20 genehmigt. Es
Artikel 46 Nicht vergeben                                      52   tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum Erscheinen des genehmigten
                                                                    sportlichen Reglements des ADAC GT Masters 2021. Es ersetzt alle anderen
Artikel 47 Platzierung/Wertung                                 52   sportlichen Reglements.
Artikel 48 Siegerehrung und Pressekonferenzen                  52   Dieses Reglement wurde von der FIA genehmigt.
Anhang 1 Interne Statuten des ADAC GT Komitees 2020           53    Fahrer und Bewerber (Teams) werden nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet.
                                                                    Nur der deutsche Text ist für dieses Reglement verbindlich. Überschriften und
                                                                    Schriftbild dieser Bestimmungen dienen nur der Verdeutlichung und sind kein
                                                                    Bestandteil der vorliegenden sportlichen Bestimmungen.
Organisatorisches Reglement                                    54   Alles was in diesem Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

                                                                    Artikel 2 Grundlagen des ADAC GT Masters
Sporting Rules and Regulations                                 68   2.1       Das ADAC GT Masters und die einzelnen Wertungsläufe werden nach
                                                                    folgenden Sportgesetzen, Bestimmungen und Regeln durchgeführt:
Organiser’s Regulations                                       115   –	Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen;
Technical Regulations                                         128   –	Artikel 28 bis 39 DMSB Veranstaltungsreglement;
                                                                    –	Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB;
                                                                    –	Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO);
                                                                    –	Rechts- und Verfahrensregeln der FIA;
                                                                    –	Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping
                                                                       ­Agentur (NADA/WADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA
                                                                    –	Umweltrichtlinien des DMSB;
                                                                    –	DMSB-Abgasvorschriften;
                                                                    –	Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen für DMSB-Prädikate;
                                                                    –	Technisches FIA GT3 Reglement (ISG Anhang J Art. 257A);
                                                                    –	Organisatorisches Reglement des ADAC GT Masters;
                                                                    –	DMSB-Ethikkodex;
                                                                    –	dieses Sportliche Reglement mit allen Anhängen; Bulletins zur Klarstellung,
                                                                        Änderung oder Ergänzung des Reglements; Veranstaltungsausschreibungen
                                                                        und Bulletins der einzelnen Wertungsläufe.
                                                                    Die internen Richtlinien des DMSB für lizenzierte Sportwarte finden keine
                                                                    ­Anwendung.
                                                                     Alle Fahrer, Bewerber und Offiziellen unterwerfen sich diesen Bestimmungen
                                                                     und haften insoweit auch für ihre Mitarbeiter, Teammitglieder und Hilfspersonal.
                                                                     Ergänzungen und Änderungen dieses Reglements bedürfen der Zustimmung
                                                                     des DMSB.
                                                                     2.2      Besondere nationale Bestimmungen bei ADAC GT Masters-Veranstal-
                                                                     tungen außerhalb des Regelungsbereiches des DMSB können nur mit Geneh-
                                                                     migung des DMSB in Kraft treten. Der ADAC wird alle Teilnehmer über diese
                                                                     besonderen nationalen Bestimmungen informieren.

4                                                                                                                                                  5
ADAC GT MASTERS REGLEMENT / REGULATIONS 2020
2.3       ADAC GT Komitee                                                          Die Verwendung des Tanksystems, das im Rahmen der VLN sowie dem Nürburg-
Das ADAC GT Komitee ist ein Gremium, welches sich mit der generellen Aus-          ring 24h Rennen homologiert wurde, ist erlaubt.
richtung der Serie, mit allgemeinen Fragen zum Wohle der Serie sowie mit           Die Zulassung von Fahrzeugen, die der im Jahr 2012 gültigen FIA-GT3 Homolo-
bestimmten Aspekten des sportlichen, technischen und organisatorischen
­                                                                                  gation (inklusive der entsprechenden Evolutionen) entsprechen, bedarf der
­Reglements befasst. Es arbeitet gemäß den internen Statuten (Anhang 1).           ­Zustimmung des ADAC GT Komitees.
 2.4      Soweit kein Rechtswegausschluss besteht und Ansprüche gegen den           Darüber hinaus werden, ausschließlich als Gaststarter bzw. Einzelnennungen,
 ADAC bzw. seine Partner geltend gemacht werden und eine Gerichtsstand­             Fahrzeuge zugelassen, die den oben aufgeführten Bedingungen und zusätzlich
 vereinbarung gem. § 38 ZPO zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand der        dem jeweiligen VO-Homologationsnachtrag für Endurance Rennen über 2 Stun-
 ­jeweilige Firmensitz des ADAC bzw. seiner Partner vereinbart.                     den entsprechen.
                                                                                    Die Verwendung folgender Teile des VO-Homologationsnachtrag für Endurance
Artikel 3 Allgemeine Bedingungen                                                    Rennen über 2 Stunden ist erlaubt:
3.1       Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle im Zusammenhang       – Kühlmittel-Füllstandsensor
mit ihrer Nennung stehenden Personen die unter Artikel 2 aufgeführten Bestim-       – Schnell-Nachfüllsysteme für Öl, Kühlmittel und Kraftstoff
mungen beachten und befolgen. Wenn ein Bewerber nicht persönlich bei einer          –	System, welches das vollständige Füllen des Kraftstofftanks anzeigt (Sensor
ADAC GT Masters-Veranstaltung anwesend sein kann, muss er schriftlich einen             und Warnlicht)
Vertreter benennen und diese Nominierung vor Beginn der Veranstaltung               – Redundante Sensoren für die Getriebesteuerung
schriftlich den Sportkommissaren mitteilen.                                         – Zusätzliche entfernbare Gitter für Lufteinlässe und -auslässe im Bodywork
3.2       Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge zu jedem    Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des ADAC GT Komitees.
Zeitpunkt einer zum ADAC GT Masters 2020 zählenden Veranstaltung mit dem            5.2        Die ADAC GT Masters-Veranstaltungen werden international ausge-
Sportlichen Reglement des ADAC GT Masters und mit dem Technischen FIA               schrieben.
GT3 Reglement (ISG Anhang J Art. 257A) übereinstimmen. Die Nachweispflicht
hierfür liegt ausschließlich bei den Teilnehmern.                                   5.3        Eine ADAC GT Masters-Veranstaltung besteht unter anderem aus
                                                                                    ­folgenden Veranstaltungsteilen:
3.3       Für jedes teilnehmende Fahrzeug muss ein gültiger Wagenpass von ei-        – ein Trophy Training von 30 Minuten
nem ASN ausgestellt sein. Der Wagenpass muss bei der Technischen Abnahme             – zwei freie Trainings von jeweils 45 bis 60 Minuten
jeder Veranstaltung vorgelegt werden. Kann für ein Fahrzeug kein entsprechen-        – zwei Qualifyings von je 30 Minuten
der Wagenpass vorgelegt werden, wird das Fahrzeug nicht zu der entsprechen-          – zwei Wertungsläufe von je 60 Minuten zuzüglich einer weiteren Runde
den ADAC GT Masters-Veranstaltung zugelassen.
                                                                                     5.4       Jede ADAC GT Masters-Veranstaltung beginnt 1 Tag (in der Regel Frei-
3.4       Taxifahrten sind Fahrten bei denen sich mehr als eine Person im Fahr-      tag) vor dem ersten Wertungslauf um 08:00 Uhr.
zeug befindet.
                                                                                     5.5       Am Tag des ersten freien Trainings findet eine Fahrerbesprechung statt.
Taxifahrten eines eingeschriebenen Fahrers während einer Veranstaltung sind          Der genaue Ort und der Zeitpunkt der Fahrerbesprechung werden in der jewei­
zulässig. Taxifahrten mit Fahrzeugen, die über eine GT3 Homologation verfügen,       ligen Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben. Jeder Fahrer und jeder
sind verboten.                                                                       Bewerber (oder sein Repräsentant), dessen Fahrzeug zur Teilnahme an der
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des ADAC GT Komitees.                              ­Veranstaltung berechtigt ist, muss an der gesamten Fahrerbesprechung teil-
                                                                                      nehmen. Die Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen
Artikel 4 Fahrer- und Bewerberlizenzen                                                werden mit 500 € bestraft. Darüber hinaus können die Sportkommissare eine
                                                                                      weitere Bestrafung vornehmen.
4.1      Die Bewerber müssen im Besitz einer für das laufende Jahr gültigen
                                                                                      Für die Wertungsläufe ist eine Dauer von 60 Minuten zuzüglich einer weiteren
­Internationalen Bewerber-Lizenz sein. Ein Fahrer kann nur unter einem einge-
                                                                                      Runde vorgesehen.
 schriebenen Bewerber mit einer für das laufende Jahr gültigen Internationalen
 Bewerberlizenz an den ADAC GT Masters Veranstaltungen teilnehmen.                    5.6      Die Ziellinie (auch Zeitmesslinie) ist eine einzelne Linie, die sowohl auf
                                                                                      der Rennstrecke als auch in der Boxengasse verläuft. Die Rundenzeiten werden
 4.2     Die Fahrer müssen mindestens im Besitz einer für das laufende Jahr
                                                                                      an der Ziellinie ermittelt.
 gültigen Internationalen Fahrer-Lizenz der Stufe C sein. Zusätzlich müssen Fah-
 rer über eine aktuell gültige medizinische Eignungsuntersuchung gemäß ISG            5.7      ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2020
 Anhang L verfügen.                                                                   In nachstehender Tabelle sind die ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2020 auf-
                                                                                      gelistet.
                                                                                      Für jede ADAC GT Masters-Veranstaltung wird ein verbindlicher Veranstaltungs-
Artikel 5 ADAC GT Masters-Veranstaltungen                                             zeitplan erstellt. Änderungen des Veranstaltungszeitplans sind nur mit Ge­
5.1     Teilnahmeberechtigt sind bei ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2020             nehmigung der Sportkommissare möglich und werden mittels Veranstaltungs-
ausschließlich Fahrzeuge, die jeweils uneingeschränkt die Vorgaben und Be-            bulletin bekannt gegeben.
stimmungen des Technischen FIA-GT3 Reglements (ISG Anhang J Art. 257A)
                                                                                           Datum 2020            Rennstrecke
erfüllen und die vollumfänglich der jeweiligen im Jahr 2020 aktuell gültigen
                                                                                      1 31.07.–02.08.            Lausitzring
FIA-GT3 Homologation inklusive aller Evolutionen und Nachträge entsprechen.
Ein Fahrzeug pro Fahrzeugtyp muss am BoP-Test der FIA/SRO zur Grundeinstu-         2 14.08.–16.08.               Nürburgring
fung teilgenommen haben.                                                           3 18.09.–20.09.               Hockenheimring

6                                                                                                                                                                      7
4 02.10.–04.10.             Sachsenring                                             An der ADAC GT Masters Juniorwertung nehmen alle Fahrer der Kategorie
5 16.10.–18.10.             Red Bull Ring (AUT)                                     Semi-Professional oder Non-Professional teil, die jünger als 25 Jahre (Jahr-
6 30.10.–01.11.             Zandvoort (NED)                                         gangsregelung, Geburtsjahr 1995 oder später) sind. Nach dem Gewinn des
7 06.11.–08.11.             Oschersleben                                            Meistertitels in der Juniorwertung, werden der/die entsprechende(n) Fahrer in
                                                                                    den Folgejahren für die Juniorwertung nicht mehr teilnahmeberechtigt sein.
5.8      Bei Veröffentlichungen ist nicht die Nationalität der ausstellenden
­Lizenzbehörde, sondern die Nationalität des Fahrers anzuzeigen. Die Veranstal-     Die drei bestplatzierten Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Kategorie Junior eines
 ter sind verpflichtet, die Bewerber bzw. Sponsoren in den von ihnen herausge-      jeden Rennens werden auf dem Siegerpodest geehrt.
 gebenen Publikationen (Nenn-/Starter- und Ergebnislisten) neben dem Fahrer         Faktorentabelle ADAC GT Masters Trophy- und Juniorwertung:
 mit dem auf der entsprechenden Lizenz angegebenen Bewerber-/Sponsor­               Kategorie               Professional Semi-Professional Non-Professional
 namen zu veröffentlichen. Über diese dem Veranstalter auferlegten Verpflich-       Professional          nicht zugelassen          1                   1,5
 tungen hinaus, übernimmt der ADAC gegenüber lizenzierten Bewerbern und             Semi-Professional             1                1,5                 1,75
 Sponsoren keine Haftung hinsichtlich der Veröffentlichungen der Veranstalter.
                                                                                    Non-Professional             1,5              1,75                   2
 Bei der Siegerehrung wird grundsätzlich die Flagge und die Hymne entspre-
 chend der Nationalität des Bewerbers verwendet.                                    6.6      Für jeden Wertungslauf erfolgt die Punktevergabe der Fahrer-, Trophy-,
                                                                                    Team- und Juniorwertung gemäß nachstehender Tabelle:
Artikel 6 Wertungen                                                                 1. Platz 25 Punkte          6. Platz 10 Punkte         11. Platz 5 Punkte
6.1       Der Titel „ADAC GT Masters Meister“ wird an den/die Fahrer vergeben,      2. Platz 20 Punkte          7. Platz 9 Punkte          12. Platz 4 Punkte
der/die nach dem letzten Wertungslauf des Jahres 2020 die höchste Punkte-           3. Platz 16 Punkte          8. Platz 8 Punkte          13. Platz 3 Punkte
zahl erreicht hat/haben. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungs-        4. Platz 13 Punkte          9. Platz 7 Punkte          14. Platz 2 Punkte
läufen des Jahres 2020 berücksichtigt.                                              5. Platz 11 Punkte         10. Platz 6 Punkte          15. Platz 1 Punkt
6.2       Der Titel „ADAC GT Masters Team-Meister“ wird an das Team (Bewerber)      In der Fahrerwertung erhalten jeweils beide Fahrer einer Fahrerpaarung die
vergeben, welches nach dem letzten Wertungslauf des Jahres 2020 die­                Punkte für die entsprechende Platzierung.
höchste Punktezahl erreicht hat. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von          Gaststarter bzw. Fahrzeuge unter Einzelnennung erhalten in keiner Wertung
Wertungsläufen des Jahres 2020 berücksichtigt.                                      Punkte. Punkteberechtigte Teilnehmer rücken bei der Punktevergabe entspre-
6.3       Für die Wertung zur Team-Meisterschaft wird das jeweils bestplatzierte    chend auf.
Fahrzeug eines Teams (Bewerbers) gewertet. Weitere platzierte Fahrzeuge des         6.7      Starten weniger als 10 Teilnehmer in einen Wertungslauf, werden für
Teams erhalten keine Punkte für die Teamwertung, dahinter platzierte Fahr­          Platzierungen in diesem Wertungslauf nur 50 % der in Artikel 6.6 aufgeführten
zeuge anderer Teams rücken entsprechend in der Punktewertung auf.                   Punkte vergeben.
Wechselt ein Fahrer während der Saison das Team, werden seine bis dahin             6.8      Bei Unterbrechung eines Wertungslaufs nach Artikel 42 ohne Wieder-
­erzielten Punkte für die Team-Meisterschaft auch weiterhin ausschließlich für      aufnahme werden keine Punkte vergeben, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs
 die Teamwertung des Teams gezählt, in dem sie von dem betreffenden Fahrer          weniger als zwei Runden absolviert wurden, halbe Punkte, wenn mindestens
 erzielt wurden. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungsläufen des       zwei Runden absolviert wurden, aber weniger als 75 % der Dauer des Wer-
 Jahres 2020 berücksichtigt.                                                        tungslaufs seit Rennstart vergangen sind und volle Punkte, wenn mindestens
 6.4      Der Titel „ADAC GT Masters Trophy-Meister“ wird an den/die Fahrer der     75 % der Dauer des Wertungslaufs seit Rennstart vergangen sind.
 ADAC GT Masters Trophy vergeben, der/die nach dem letzten Wertungslauf des         6.9      Die ersten drei Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Fahrer-, Trophy- und
 Jahres 2020 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Es werden die besten        Junior-Jahresendwertung sowie je ein maßgeblicher Repräsentant der ersten
 12 Ergebnisse von allen Wertungsläufen des Jahres 2020 berücksichtigt. Die         drei der Team-Jahresendwertung müssen an den offiziellen Siegerehrungen, der
 Punkte gemäß Artikel 6.6 werden für die Trophywertung mit den Faktoren ent-        ADAC SportGala und am Saisonabschlussevent des ADAC teilnehmen. Bei
 sprechend der nachstehenden Tabelle multipliziert.                                 ­Fehlen eines Fahrers oder des Repräsentanten eines Teams wird dieser – außer
 An der ADAC GT Masters Trophywertung nehmen alle Fahrer der folgenden               im Falle höherer Gewalt – mit einer Geldstrafe in Höhe von ­jeweils 5.000 €
 Kategorien teil:                                                                    bestraft.
 –	Fahrer der Kategorie Non-Professional, die älter als 30 Jahre (Jahrgangsrege-    Der „ADAC GT Masters Meister 2020“ verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug für
   lung, Geburtsjahr 1989 oder früher) sind.                                         die „ESSEN MOTOR SHOW“ sowie für die ADAC Sport Gala 2020 kostenfrei
 –	Fahrer der Kategorie Semi-Professional, die älter als 35 Jahre (Jahrgangsre-     dem ADAC e.V. zur Verfügung zu stellen.
   gelung, Geburtsjahr 1984 oder früher) sind.
 Der siegreiche Fahrer bzw. Fahrerpaarung der Kategorie Trophy eines jeden          Artikel 7 Punktgleichheit
 Rennens wird auf dem Siegerpodest geehrt.                                          7.1      Sollten zwei oder mehr Teilnehmer einen Wertungslauf mit gleicher
 6.5      Der Titel „ADAC GT Masters Junior-Meister“ wird an den/die Fahrer der     ­Platzierung beenden, werden die Punkte, die für die beteiligten Fahrer/Bewer-
 ADAC GT Masters Juniorwertung vergeben, der/die nach dem letzten Wertungs-          ber gemäß Artikel 6.6 zu vergeben sind, addiert und gleichmäßig auf diese
 lauf des J­ahres 2020 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Die Punkte         Fahrer/Bewerber verteilt.
 gemäß Artikel 6.6 werden für die Juniorwertung mit den Faktoren entsprechend        7.2     Bei Punktgleichheit (ex aequo) entscheidet die größere Anzahl der ers-
 der nachstehenden Tabelle multipliziert.                                            ten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze der punktgleichen Fahrer/

8                                                                                                                                                                9
Teams in den Wertungsläufen über ihre Reihenfolge in der entsprechenden            11.2 Die Delegierten des DMSB sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeitsberei-
­ADAC GT Masters-Wertung. Sofern auch dabei keiner der punktgleichen Fah-          che die Veranstalter und deren Beauftragte bei ihren Aufgaben unter­stützen,
 rer/Teams Vorteile hat, werden beide Fahrer/Teams auf demselben Platz in der      darüber wachen, dass alle dem ADAC GT Masters zugrunde liegenden Bestim-
 entsprechenden ADAC GT Masters-Wertung geführt. Der nachfolgende Platz in         mungen eingehalten werden, jede ihnen notwendig erscheinende Anmerkung
 der Wertung wird nicht besetzt.                                                   anbringen und die vom DMSB geforderten Berichte über die Ver­anstaltung ver-
 Sonderregelung Fahrerpaarung                                                      fassen.
 Fahrer eines Fahrzeugs, die während allen Veranstaltungen, an denen sie teil-
 genommen haben, eine Fahrerpaarung gebildet haben, und punktgleich sind,          Artikel 12 Offizielle
 teilen sich einen Platz in der entsprechenden ADAC GT Masters-Wertung. Der        12.1 Folgende permanente Sportwarte werden vom DMSB benannt:
 nachfolgende Platz in der Wertung wird besetzt.                                   – Zwei Sportkommissare, von denen einer zum Vorsitzenden bestimmt wird
                                                                                   – Renndirektor
Artikel 8 Dokumentenprüfung                                                        – Assistenten des Renndirektors
8.1      Die Dokumentenprüfung findet zu Beginn jeder ADAC GT Masters-­            – Starter
Veranstaltung 2020 statt. Der genaue Ort und der Zeitpunkt werden in der           – Zeitnahme-Obmann
­Ver­anstaltungsausschreibung bekannt gegeben.                                     – Fahrer des Safety Cars
 8.2     Zur Dokumentenprüfung 2020 haben die Teilnehmer ihre Fahrer-, Be-         – Fahrer des Führungsfahrzeugs
 werber- und/oder Sponsorlizenz sowie ihre Auslandsstartgenehmigungen (bei         12.2 Folgende Sportwarte werden vom Veranstalter benannt:
 Lizenznehmern von nicht EU- bzw. nicht EU-Assoziierten Ländern, in deutscher      – Dritter Sportkommissar
 oder englischer Sprache) und ihre medizinische Eignungsbestätigung vorzulegen.    – Rennleiter und Stellvertreter
                                                                                   – Leiter der Streckensicherung und Stellvertreter
Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen                                         – Rennsekretär und Stellvertreter
9.1     Jeder Veranstalter ist verpflichtet, die Ausschreibung gemäß den Vor­      – Obmann der Technischen Kommissare
gaben des DMSB zu erstellen. Der DMSB stellt das entsprechende Formular            – Medizinischer Einsatzleiter
bzw. eine Musterausschreibung zur Verfügung. Die Ausschreibung muss dem            – Beifahrer des Safety Cars
DMSB und bei Auslandsrennen zusätzlich den zuständigen ASN spätestens vier         – Beifahrer des Führungsfahrzeugs
Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.                                         – Fahrer und Beifahrer 2. Führungsfahrzeug
9.2     Spätestens am Donnerstag der jeweiligen Veranstaltung um 16.00 Uhr         12.3 Der Rennleiter soll in ständiger Zusammenarbeit mit dem Renndirektor
übergibt der Veranstalter dem Renndirektor oder dem Sicherheitsdelegierten         arbeiten.
die „Race Meeting Check List“.                                                     In nachfolgenden Punkten ist der Renndirektor dem Rennleiter übergeordnet:
                                                                                   –	Überwachung von Training und Wertungsläufen bezüglich des Zeitplanes.
Artikel 10 Versicherungen                                                             Wenn notwendig, unterbreitet der Renndirektor den Sportkommissaren Vor-
                                                                                      schläge zur Änderung des Zeitplans oder der Veranstaltungsausschreibung
10.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschlie-
                                                                                   –	Verfassen von Veranstaltungsbulletins
ßen, deren Umfang mindestens den gesetzlichen Bestimmungen und den Vor-
                                                                                   –	Verhängung von Wertungsstrafen
schriften des jeweiligen ASN entspricht. Die Versicherung muss die Teilnehmer,
                                                                                   –	Beendigung bzw. Unterbrechen von Trainings- oder Wertungsläufen
das Personal der Bewerber, alle Personen mit Boxen-/Boxengassen-Berechti-
                                                                                      aus Sicherheitsgründen
gung, die Offiziellen des ADAC bzw. DMSB (bei Auslandrennen auch die Offiziel-
                                                                                   –	Einsatz des Safety Cars
len der dortigen ASN), die Fahrer, und Gäste eventueller Taxifahrten (Fahrten
                                                                                   –	Anhalten eines Wettbewerbsfahrzeuges
auf der Rennstrecke mit mehr als einer Person im Fahrzeug) und das für eine
                                                                                   –	gesamte Startprozedur
Versicherung relevantes Rahmenprogramm (z.B. Stuntfahrer) einschließen.
                                                                                   –	Abwicklung eines eventuellen Re-Starts
10.2 Die Versicherungsbestätigung muss dem ADAC und DMSB spätestens                –	Fahrerbesprechung (Briefing)
2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden.
                                                                                   12.4 Der vom DMSB nominierte Technische Delegierte ist für die gesamte
10.3 Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters ist so zu gestalten, dass       Technische Abnahme und die Technischen Kontrollen im Rahmen des ADAC GT
deren Leistungen zusätzlich zu anderen Versicherungsleistungen gelten.             Masters verantwortlich. Er ist gegenüber den Technischen Kommissaren und
                                                                                   TK-Helfern weisungsbefugt und berichtet an den Renndirektor/Rennleiter sowie
Artikel 11 DMSB-Delegierte                                                         an die Sportkommissare. Der Technische Delegierte ist berechtigt, gemäß den
11.1 Der DMSB wird für alle Veranstaltungen die folgenden Delegierten              Technischen Bestimmungen dieses Reglements jederzeit Kontrollen durch­
­benennen:                                                                         zuführen bzw. durchführen zu lassen.
 – Technischer Delegierter                                                         12.5 Die Sportkommissare handeln als unabhängiges Kollegium unter der
 Der DMSB kann weiterhin die folgenden Delegierten benennen:                       Leitung des Vorsitzenden. Die Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen,
 – DMSB-Delegierter                                                                dieses Reglements und von reglementbezogenen Bulletins ist den Sportkom-
 – Medizinischer Delegierter                                                       missaren und der DMSB-Sportgerichtsbarkeit vorbehalten.
 – Sicherheitsdelegierter

10                                                                                                                                                          11
Artikel 13 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen                                     13.10 Der ADAC kann Anträge auf Einschreibung und Einzelnennungen unter
13.1 Für die Teilnahme am ADAC GT Masters müssen sich die Bewerber                    Angabe von Gründen ablehnen.
beim ADAC einschreiben und die Einschreibegebühren auf das Konto des                  13.11 Ein Wechsel der Fahrzeugmarke, des Fahrzeugtyps, der Homologation
­ADAC einzahlen.                                                                      (EVO) bzw. des genannten Fahrzeugs (Fahrgestellnummer) ist nach der ersten
 ADAC e.V.                                                                            technischen Abnahme in der Saison 2020 nur nach schriftlicher Genehmigung
 Bayerische Landesbank München                                                        des ADAC GT Komitees zulässig.
 BLZ: 700 500 00
 Konto-Nr.: 0009 0558 30                                                              Artikel 14 Ausweise
 IBAN: DE60 7005 0000 0009 0558 30                                                    Alle Personen, die sich im Fahrerlager, in den Boxen, in der Boxengasse oder
 BIC: BYLADEMMXXX                                                                     auf der Strecke aufhalten, müssen jederzeit die zum Aufenthalt in dem entspre-
 Kennwort: ADAC GT Masters                                                            chenden Bereich legitimierenden ADAC Ausweise sichtbar tragen.
 Die Einschreibung muss online unter www.adac.de/motorsport im Bereich
 ADAC GT Masters erfolgen. Zusätzlich muss das ausgedruckte und unterschrie-
 bene Nennformular beim ADAC vorliegen.                                               Artikel 15 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber
 Ist nichts anderes ausdrücklich bestimmt, ist auf alle Gebühren in diesem            15.1 Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung
 ­Reglement jeweils die in Deutschland gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer zu         erteilen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich allein der Renndirektor oder der
  entrichten.                                                                         Rennleiter (bei deren Abwesenheit deren Stellvertreter) verbindliche Auskünfte.
  13.2 Mit dem Antrag auf Einschreibung erklären sich alle Fahrer und Be­             15.2 Der Ort des offiziellen Aushangs wird in der Veranstaltungsausschrei-
  werber damit einverstanden, dass alle ihre Bild- und Werberechte, die im Zu-        bung bekannt gegeben. Dort werden alle Wertungen und Ergebnisse der Trai-
  sammenhang mit ihrem Engagement im ADAC GT Masters entstehen, vom                   ningsläufe und der Wertungsläufe sowie alle von den Offiziellen getroffenen
  ­ADAC für die Vermarktung des ADAC GT Masters auch über das Jahr 2020               Bekanntmachungen, Bulletins und Entscheidungen veröffentlicht.
   ­hinaus kostenfrei genutzt werden können (siehe organisatorisches Reglement        15.3 Bulletins der Veranstaltung und ggf. DMSB-Bulletins werden zusätzlich
    ADAC GT Masters).                                                                 allen Teilnehmern ausgehändigt. Der Bewerber oder sein Vertreter sind ver-
    13.3 Die Einschreibegebühr für die gesamte Saison (sieben Veranstaltun-           pflichtet, den Empfang von Bulletins mit Unterschrift zu bestätigen.
    gen) beträgt pro Fahrzeug:                                                        15.4 Wertungsstrafen der Rennleitung während der Trainings und Wertungs-
    –	Bei Einschreibung bis zum 13.12.2019: 29.000 €.                                läufe werden auf Seite 7 der offiziellen Zeitnahme-Monitore angezeigt und
    –	Bei Einschreibung ab dem 14.12.2019: 39.000 €.                                 ­gelten damit als verkündet. Die Bewerber sind dafür verantwortlich, die be­
    Mit Einschreibung ist die Einschreibegebühr sofort fällig.                         troffenen Fahrer unverzüglich zu informieren. Jede einen bestimmten Bewerber
                                                                                       betreffende Entscheidung oder Mitteilung sollte diesem innerhalb von 30 Mi-
    13.4 Mit der Nennung verpflichtet sich der Bewerber an allen Veranstaltun-         nuten nach der Entscheidung auch schriftlich mitgeteilt werden. Diese schrift­
    gen des ADAC GT Masters teilzunehmen.                                              liche Mitteilung hat ausschließlich einen zusätzlichen informativen Charakter.
    13.5 Mit der Einschreibung beauftragen und bevollmächtigen die Bewerber            Der Bewerber muss den Erhalt schriftlich bestätigen. Der Zeitpunkt der schrift­
    den ADAC mit der Nennung zu allen Läufen des ADAC GT Masters.                      lichen Mitteilung hat keinen Einfluss auf den in diesem Artikel definierten
    13.6 Spätestens am 13.03.2020 müssen die Einschreibungen sowie die                 ­Zeitpunkt der Verkündung und/oder den unter 16.5 definierten Zeitpunkt zum
    Einschreibegebühren beim ADAC eingegangen sein. Der ADAC behält sich vor,           Antreten einer Strafe.
    auch später eingehende Anträge anzunehmen.                                          15.5 Zusätzlich werden diese Wertungsstrafen auch von der Rennleitung an
    13.7 Einzelnennungen/Gaststarter                                                    der Signalstelle, in der Regel bei Start und Ziel in Höhe der Boxenmauer (mög-
    Nennungen für eine Veranstaltung/Gaststarts sind möglich, sofern gemäß              lichst in Augenhöhe) dem Fahrer gezeigt. Alle an die Fahrer gerichteten Zeichen
    Rennstrecken-Lizenz der jeweiligen Veranstaltung weitere Teilnehmer für Ren-        der Rennleitung werden in diesem Fall mit der entsprechenden Flagge oder mit
    nen zulässig sind.                                                                  dem entsprechenden Schild in Verbindung mit der Startnummer gezeigt. Die
    Die Einschreibegebühr beträgt 5.500 € pro Veranstaltung.                            Größe der Buchstaben und Ziffern der Anzeige beträgt ca. 30 cm.
    Erst wenn die Einschreibung sowie die Einschreibegebühren beim ADAC einge-          Die Fahrer sind verpflichtet, bei jedem Passieren der Signalstelle des Rennlei-
    gangen sind, wird der Bewerber offiziell als Gaststarter geführt.                   ters/Renndirektors auf die Signalgebung und/oder Flaggenzeichen zu achten.
    13.8 Der Bewerber ist verpflichtet bei Änderungen der Fahrerbesetzung bis           Es sollen nicht mehr als zwei Strafen gemeinsam angezeigt werden.
    spätestens Montag vor einer Veranstaltung pro Fahrzeug zwei Fahrer schriftlich      Ebenso werden dort ggf. die folgenden Flaggensignale gezeigt:
    zu benennen, die an der Veranstaltung teilnehmen. Der ADAC behält sich das          – schwarze Flagge mit Startnummer,
    Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Fahrernennung, den Startplatz anderweitig zu     – schwarze Flagge mit orangefarbener Scheibe und Startnummer sowie
    vergeben.                                                                           – schwarz-weiße Flagge mit Startnummer.
    13.9 Sollte ein Bewerber sein Fahrzeug bis zum Ende der Dokumenten­                 Einige Rennstrecken verfügen über eine zusätzliche Display-Tafel. Diese ersetzt
    abnahme der jeweiligen Veranstaltung nicht schriftlich abmelden und nicht an        dann die Tafel mit der Startnummer. Niemand sonst darf gleiche oder ähnliche
    der Veranstaltung teilnehmen, so wird dies mit einer Geldstrafe von 1.000 €         Signale verwenden.
    geahndet.

12                                                                                                                                                                  13
15.6 Bei allen ADAC GT Masters-Veranstaltungen werden verbindlichen Mit-             g­ ebunden und können diese auch zu Ungunsten des Betroffenen ändern und
teilungen, Entscheidungen und Anweisungen an die Bewerber auf der Seite 7             zusätzlich eine oder mehrere Strafen festsetzen.
der offiziellen Zeitnahmemonitore übermittelt.                                        Liegt der Wertungsstrafe ein Sachverhalt zugrunde, der die Festsetzung einer
15.7 Mitteilungen im Zusammenhang mit sportrechtlichen Untersuchungen                 oder mehrerer Strafen rechtfertigt, können diese auch unabhängig von einem
werden schriftlich zugestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, den Erhalt schrift-    Protestverfahren oder einer Entscheidung des Renndirektors von den Sport-
lich zu bestätigen.                                                                   kommissaren und/oder dem Sportgericht festgesetzt werden. Der Renndirektor
                                                                                      ist verpflichtet, die Sportkommissare unverzüglich über festgesetzte Wertungs-
                                                                                      strafen zu informieren.
Artikel 16 Vorfälle
16.1 „Vorfall“ bedeutet jedes Ereignis oder eine Serie von Ereignissen, die           16.5 Die nachfolgend beschriebenen Wertungsstrafen werden, wie in Artikel
einen oder mehrere Fahrer betreffen und die:                                          15.4 und 15.5 definiert, verkündet. Ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Wer-
–	vom Renndirektor untersucht und durch eine Wertungsstrafe belegt werden            tungsstrafe darf der betreffende Fahrer die Ziellinie außerhalb der Boxengasse
    können                                                                            bis zum Antreten der Strafe nur noch maximal zweimal überfahren. Wird die
– eine Meldung des Renndirektors an die Sportkommissare rechtfertigt                  Auf­forderung, die Strafe anzutreten, nicht befolgt, wird dem betroffenen Fahrer
– durch die Sportkommissare untersucht und/oder bestraft werden können                aufgrund einer Entscheidung der Sportkommissare die schwarze Flagge gezeigt.
Dazu gehören unter anderem:                                                           16.6 Drive-Through-Penalty
– Vorfälle, die eine Unterbrechung des Wertungslaufs nötig machen                     Nach dem Zeigen des Schildes „Drive Through“ muss der betreffende Fahrer
– Verstöße gegen dieses sportliche Reglement                                          zum Absolvieren des Drive-Through-Penalty in die Boxengasse einfahren und
– Fehlstarts                                                                          ­unter Beachtung des vorgeschriebenen Tempolimits ohne anzuhalten durch die
– Start von einer nicht korrekten Startposition                                        Boxengasse fahren.
– Kollisionen                                                                          16.7 Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty
– Abdrängen von anderen Teilnehmern                                                    Nach dem Zeigen des Schildes „Stop-and-go“ muss der betreffende Fahrer
– Blockieren anderer Teilnehmer                                                        zum Absolvieren der Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty in die Boxengasse
– Behinderungen bei Überholvorgängen                                                   einfahren und vor seiner Box anhalten. Er muss dort mindestens 10 Sekunden
– Verlassen der Strecke mit Wettbewerbsvorteil                                         stehen, bevor er seine Fahrt fortsetzen darf. Für die An- und Abfahrt gilt das in
– Verstoß gegen die Regeln des Boxenstopps bzw. Pflichtboxenstopps                     der Boxengasse vorgeschriebene Tempolimit. Der Renndirektor kann auch eine
16.2 Bei einem klaren Verstoß eines Fahrers gegen die Fahrvorschriften und             weitergehende Dauer der Standzeit verfügen. Das Einhalten der angeordneten
Verhaltensregeln während der Veranstaltung wird der Vorfall in der Regel unter         Standzeit liegt in der Verantwortung der Teilnehmer.
Leitung des Renndirektors sofort untersucht und entschieden. Ist eine genaue-          16.8 Bei den Strafen gemäß Artikel 16.6 und 16.7 unterliegt das Fahrzeug
re Überprüfung erforderlich und/oder bei schwerwiegenden Verstößen unter-              von der Einfahrt in die Boxengasse bis zur Ausfahrt aus der Boxen­gasse den
sucht der Renndirektor den Vorfall nach dem betreffenden Veranstaltungsteil            Parc fermé-Bestimmungen. Einzige Ausnahme: Das Anschließen e­ ines Start­
und übergibt den Sportkommissaren eine Meldung mit den erforderlichen                  hilfekabels ist erlaubt.
­Beweismitteln.                                                                        16.9 Wird ein Drive-Through-Penalty zu einem Zeitpunkt verkündet, zu dem
 War ein Fahrer/Bewerber an einem Vorfall beteiligt, darf er den Veranstaltungs-       der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder weniger der geplan-
 ort nicht ohne Genehmigung der Sportkommissare oder des Renndirektors                 ten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen Teilnehmer, ob er
 ­verlassen.                                                                           die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Drive-Through-Penalty einen
  16.3 Wertungsstrafen, die ausgesprochen werden können:                               30 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzeptiert.
  – Änderung der Startposition                                                         16.10 Wird eine Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty zu einem Zeitpunkt
  – Nichtwertung (Trainingsrunden, Trainingszeiten, Rennergebnisse)                    verkündet, zu dem der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder
  – Drive-Through-Penalty                                                              weniger der ge­planten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen
  – Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty                                               Teilnehmer, ob er die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Stop-and-
  – Pit-Stop-Penalty                                                                   go-Penalty einen 40 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzep-
  Wertungsstrafen verfügt der Renndirektor ohne Einhaltung eines besonderen            tiert. Im Falle einer längeren Standzeit wird der Zeitzuschlag entsprechend erhöht.
  Verfahrens. Sie sind Teil der dem Renndirektor zustehenden organisatorischen         Wird die Strafe angetreten, muss der betroffene Fahrer anschließend die Zielli-
  Regelungsbefugnisse und werden während der Wettbewerbe durch Anzeigen                nie mindestens noch einmal außerhalb der Boxengasse überqueren, bevor er
  der Strafe oder durch Zeitzuschlag vor Ergebnisaushang bzw. durch Änderung           abgewinkt wird. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit einem Zeitzu-
  des Ergebnisses bekannt gemacht. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann              schlag zur Gesamtfahrzeit von 30 Sekunden geahndet.
  der Renndirektor nach pflichtgemäßem Ermessen eine geringere als die ange-           16.11 Pit-Stop-Penalty
  drohte Wertungsstrafe festsetzen oder von einer Wertungsstrafe absehen. Das          a)	Eine Pit-Stop-Penalty wird nur verhängt, wenn der betreffende Fahrer zum
  Recht der Sportkommissare, Wertungs- und/oder Strafen auszusprechen,                    Zeitpunkt der Verkündung der Pit-Stop-Penalty noch nicht den vorgeschrie-
  bleibt von dieser Regelung unberührt.                                                   benen Pflichtboxenstopp absolviert hat. Die gemäß Artikel 16.5 vorgeschrie-
  16.4 Eine vom Renndirektor verfügte Wertungsstrafe kann von den Sport-                  bene maximale Rundenzahl bis zum Antreten einer Strafe gilt bei einer
  kommissaren bei in zulässiger Weise eingelegtem Protest überprüft werden. Die           ­Pit-Stop-Penalty nicht.
  Sportkommissare sind dabei an die Entscheidung des Renndirektors nicht               	Die Pit-Stop-Penalty ist ein Zeitzuschlag zur Mindestdauer des Pflichtboxen-

14                                                                                                                                                                    15
stopps. Die Mindestdauer des Pflichtboxenstopps erhöht sich für den Teil-       Startaufstellung bei dem nächsten Wertungslauf angewendet, an welcher der
    nehmer um die Dauer der angeordneten Strafzeit. Für die An- und Abfahrt         Fahrer teilnimmt.
    gilt in der Boxengasse das vorgeschriebene Tempolimit.                          Wird gegen einen Fahrer im Verlauf der gleichen Saison die sechste (6) Verwar-
 b)	Eine zusätzliche Zeitstrafe kann auch an Fahrer entsprechend einer Pit-Stop-   nung ausgesprochen, muss dieser Fahrer beim nächsten Wertungslauf aus der
    Penalty verhängt werden, wenn dieser Fahrer bereits seinen Pflichtboxen-        Boxengasse starten. Falls die sechste (6) Verwarnung aufgrund eines Zwi-
    stopp absolviert hat.                                                           schenfalls während eines Wertungslaufes ausgesprochen wird, so wird der
 16.12 In weniger schweren Fällen kann der Renndirektor von der Verhängung          Start aus der Boxengasse beim nächsten Wertungslauf angewendet, an wel-
 einer der vorgenannten Wertungsstrafen (siehe Artikel 16.6, 16.7, 16.11) ab-       chem der Fahrer teilnimmt. Nach erfolgtem Start aus der Boxengasse werden
 sehen, wenn der zu Unrecht erlangte Wettbewerbsvorteil wieder zurückge­geben       alle Verwarnungen im Sinne dieses Artikels gelöscht.
wird.                                                                               Die Änderung der Startposition gilt für eine Fahrerpaarung. Sollte die Strafe für
Der Renndirektor kann von dem Fahrer, der den Regelverstoß begangen hat,            eine oder mehrere nachfolgende Veranstaltungen ausgesprochen werden und
die sofortige Rückgabe des erzielten Vorteils verlangen. Als Rückgabe des Vor-      einer der Fahrer wechselt zu einer neuen Fahrerpaarung, gilt die Strafe für die
teils gilt das vollständige Vorbeilassen des zu Unrecht überholten Fahrzeugs.       ursprüngliche und die neue Fahrerpaarung. Wechseln beide Fahrer in neue
Die entsprechenden Informationen werden den Teilnehmern auf Seite 7 der             Fahrerpaarungen, gilt die Strafe für beide neuen Fahrerpaarungen, jedoch nicht
Zeitnahmemonitore bekannt gegeben.                                                  für neue Fahrer auf dem ursprünglichen Fahrzeug.
Nutzt der betreffende Fahrer die Möglichkeit zur Rückgabe des regelwidrigen         18.3 Geldstrafen, die vom Renndirektor ausgesprochen werden, müssen
Vorteils nicht, wird eine der in Artikel 16.6, 16.7, oder 16.11 definierten         umgehend nach Bekanntgabe bezahlt werden. Geldstrafen, die von den Sport-
­Wertungsstrafen verhängt.                                                          kommissaren ausgesprochen werden, sind innerhalb von 48 Stunden nach
 Die entsprechenden Informationen werden den Teilnehmern auf Seite 7 der            Bekanntgabe an den DMSB zu zahlen.
 Zeitnahmemonitore bekannt gegeben.                                                 18.4 Gegen folgende Entscheidung der Sportkommissare ist keine Berufung
                                                                                    zulässig:
Artikel 17 Proteste und Berufungen                                                  –	Drive-Through-Penalty, auch wenn Sie durch einen Zeitzuschlag
                                                                                      vollzogen ­werden.
17.1 Bei Protesten und Berufungen gilt das Internationale Sportgesetz der
FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensord-
nung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensord-           Artikel 19 Fahrereinstufung/-paarung, Fahrer-/Fahrzeugwechsel
nung der FIA.                                                                       19.1 Alle teilnehmenden Fahrer werden nach den Erfahrungen und Erfolgen
Die Protestkaution ist zahlbar an den zu genehmigenden ASN der Veranstaltung        ihrer bisherigen Karriere in drei Kategorien eingestuft. Die Einstufung richtet
(Status International: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung).                sich nach dem „FIA Driver Categorisation System“.
Die Berufungskaution – zahlbar an den DMSB: Status International 1.500 €            Kategorie „Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Platin und FIA Kategorie
Berufungskaution – zahlbar an die FIA: 6.000 € zzgl. DMSB-Kostenpauschale           Gold.
für Internationale Berufung (FIA) 3.000 €                                           Kategorie „Semi-Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Silber.
Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei.                            Kategorie „Non-Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Bronze.
17.2 Unzulässig sind Proteste gegen folgende Entscheidungen des Renn­               Die Fahrereinstufung wird grundsätzlich von der FIA durchgeführt. Jeder
direktors:                                                                          Fahrer ist verpflichtet, mit der Nennung, spätestens aber zwei Wochen vor
– Pit-Stop-Penalty (Artikel 16.11)                                                  der ersten Veranstaltung, seinen vollständigen rennfahrerischen Lebenslauf
– Drive-Through-Penalty (Artikel 16.6)                                              zwecks Einstufung mit dem vorgesehenen Vordruck an die FIA zu melden
– Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty (Artikel 16.7)                               (http://private.fia.com/categorisation).
                                                                                    In Ausnahmefällen können Fahrer ohne gültige FIA Einstufung vom ADAC GT
Artikel 18 Strafen                                                                  Komitee vorläufig und für maximal zwei Veranstaltungen in Folge eingestuft
18.1 Die Sportkommissare können jede in dem vorliegenden Reglement                  werden.
­beschriebene Strafe ersatzweise oder zusätzlich zu den im ISG festgelegten         19.2 Die zwei für ein Fahrzeug genannten Fahrer absolvieren jeweils ein
 Strafen verhängen. Anlass für eine Strafe kann jeder den Sportkommissaren          ­Qualifying und jeweils einen Teil der Rennen. Der niedriger eingestufte Fahrer
 gemeldete Regelverstoß sein. Die Sportkommissare können Bestrafungen zur            absolviert das erste Qualifying, den ersten Teil des ersten Rennens und den
 Bewährung aussetzen.                                                                zweiten Teil des zweiten Rennens. Der höher eingestufte Fahrer absolviert das
 18.2 Ein Teilnehmer kann von den Sportkommissaren durch die Änderung                zweite Qualifying, den zweiten Teil des ersten Rennens und den ersten Teil des
 der Startposition für die laufende oder eine oder mehrere nachfolgende Ver­         zweiten Rennens. Sollten beide Fahrer gleich eingestuft sein, so hat der Bewer-
 anstaltungen bestraft werden.                                                       ber bei der Dokumentenabnahme festzulegen welcher Fahrer das Qualifying
                                                                                     und die Teile des Rennes analog dem niedriger bzw. höher eingestuften Fahrer
 Jeder Fahrer, gegen den im Verlauf der gleichen Saison drei (3) Verwarnungen
                                                                                     absolviert.
 ausgesprochen werden, wird nach Auferlegung der dritten Verwarnung beim
 nächsten Wertungslauf um zehn (10) Positionen in der Startaufstellung zurück-       Nach der Dokumentenabnahme kann ein Wechsel der Fahrerpaarung/Fahrer-
 versetzt. Falls die dritte Verwarnung aufgrund eines Zwischenfalls während          reihenfolge oder die Nennung eines weiteren Fahrers nur mit Zustimmung der
 ­eines Wertungslaufes ausgesprochen wird, so wird diese Rückversetzung in der       Sportkommissare erfolgen.

16                                                                                                                                                                17
Der Wechsel einer Fahrerpaarung/Fahrerreihenfolge nach der Dokumenten­            sind Fahrzeuge, die sich bei einer Unterbrechung des Wertungslaufs gemäß
abnahme ohne vorherige Zustimmung der Sportkommissare wird mit der Rück-          ­Artikel 42.5 in der fast lane der Boxengasse aufhalten. Keinesfalls dürfen
versetzung auf den letzten Startplatz in beiden Rennen bestraft.                   ­Arbeiten an einem Fahrzeug durchgeführt werden, wenn dadurch andere Teil-
Wird das erste Qualifying von dem falschen Fahrer absolviert, so muss der an-       nehmer behindert werden.
dere Fahrer das zweite Qualifying absolvieren.                                      Auf der Seite der Boxen ist die Boxengasse wiederum durch eine Linie oder
19.3 Nach dem Absolvieren der Technischen Abnahme kann ein Fahrzeug-                durch die Boxentore begrenzt. Der genaue Verlauf der Begrenzung der Boxen-
wechsel und / oder die Nennung eines weiteren Fahrzeugs nur mit Zustimmung          gasse wird in der Ausschreibung bekannt gegeben.
der Sportkommissare erfolgen.                                                       23.2 Der Pflichtboxenstopp ist vor der Box des jeweiligen Bewerbers durch-
In keinem Fall kann ein bereits genannter und einem Fahrzeug zugeordneter           zuführen. Die Verwendung von Galgen ist generell verboten. Druckluftflaschen
Fahrer nach dem Beginn des ersten Freien Trainings einer ADAC GT Masters-           müssen durch entsprechende Halter gegen Umfallen und Beschädigungen ge­
Veranstaltung das Fahrzeug während der betreffenden Veranstaltung wechseln.         sichert sein. Das Tragen von Druckluftflaschen auf dem Rücken (sog. Pitrunner)
19.4 Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug repariert oder gewechselt wurde,             ist verboten.
obliegt den Sportkommissaren aufgrund des Berichts des Technischen Dele-            23.3 Das Betreten des Boxenbereiches ist nur Personen gestattet, die einen
gierten.                                                                            hierzu gültigen Ausweis besitzen. Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren),
                                                                                    auch in Begleitung Erwachsener, haben keinen Zutritt zur Boxengasse. Dies gilt
Artikel 20 Fahren/Fahrerausrüstung                                                  auch dann, wenn sie einen für diesen Bereich gültigen Ausweis tragen.
20.1 Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug auf der Rennstrecke allein und ohne            23.4 An der Boxenmauer dürfen sich während der Trainingsläufe und des
fremde Hilfe fahren.                                                                Wertungslaufs je Wettbewerbsfahrzeug maximal 3 Personen aufhalten, die
                                                                                    ­einen besonderen Ausweis tragen.
20.2 Jeder Fahrer muss während des Fahrens seine vollständige Fahrer­
bekleidung gemäß Anhang L zum ISG, Kapitel III sowie das vorgeschriebene             23.5 Die Teilnehmer des ADAC GT Masters sind verpflichtet, während den
Kopfrückhalte-System tragen und angeschnallt sein. Als Fahren gilt jegliches         Trainings- und Wertungsläufen anderer Serien den Boxenvorplatz vollständig zu
Bewegen des Fahrzeuges mit eigener Motorkraft.                                       räumen. Es ist aus Sicherheitsgründen darüber hinaus nur nach Erlaubnis
                                                                                     durch den Renndirektor gestattet, die ADAC GT Masters-Fahrzeuge während
Artikel 21 Fahrzeugidentifikation                                                    laufender Trainings oder Wertungsläufe der Rahmenserien durch die Boxen­
                                                                                     gasse zu bewegen.
21.1 Startnummern
Die Startnummern müssen an drei Positionen angebracht werden: auf der                23.6 Elektrische Geräte müssen den derzeit gültigen Sicherheitsnormen ent-
­Fahrer- und Beifahrerseite vorne sowie auf der Fronthaube. Die genaue Positi-       sprechen. Aus Sicherheitsgründen besteht im Bereich der Boxenanlage und in
 on und Art der Anbringung ist im organisatorischen Reglement beschrieben.           der Startaufstellung absolutes Rauchverbot.
 Die Startnummern sowie die Startnummernträger bzw. -rahmen werden vom               23.7 Während einer ADAC GT Masters-Veranstaltung dürfen die Fahrzeuge
 ADAC gestellt und müssen unverändert am Wettbewerbsfahrzeug angebracht              die Boxengasse nur verlassen, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse
 werden.                                                                             grünes Licht zeigt. Ein Sportwart mit einer blauen Flagge und/oder ein blaues
                                                                                     Blinklicht warnt die Fahrer, wenn sich ein Fahrzeug auf der Strecke dem Boxen-
 21.2 Werbeflächen
                                                                                     gassenausgang nähert. Die Fahrzeuge dürfen die Fahrbahn (fast lane) erst
 Die vorgeschriebenen offiziellen Werbeflächen sind, wie im organisatorischen
                                                                                     dann befahren, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse grünes Licht zeigt.
 Reglement des ADAC GT Masters beschrieben, einzuhalten.
                                                                                     Im Falle eines Verstoßes gegen diese Fahrvorschrift, werden die nachfolgend
                                                                                     aufgeführten Strafen durch den Renndirektor/Rennleiter festgesetzt:
Artikel 22 Testfahrten
                                                                                     1.	Im Training wird die Trainingszeit um 15 Minuten für das betreffende Fahr-
Ab Montag vor Beginn einer ADAC GT Masters-Veranstaltung sind Tests eines               zeug gekürzt.
eingeschriebenen Fahrers und/oder Teams bzw. Bewerbers mit einem GT3                 2.	Im Qualifying wird die schnellste Rundenzeit aus dem betreffenden Teil des
Fahrzeug auf der jeweiligen Rennstrecke verboten. Das Verbot gilt nicht für             Qualifying gestrichen.
­seitens des ADAC organisierte Testfahrten.                                          3.	Vor dem Wertungslauf – Pit-Stop-Penalty von 5 Sekunden.
 Verstöße gegen die Testbeschränkung werden dem DMSB-Sportgericht ge­                23.8 Die An- und Abfahrt einer Boxenstoppstation muss über die Fahrbahn
 meldet.                                                                             (fast lane) erfolgen. Es ist unzulässig, ein Fahrzeug, welches kurzzeitig die fast
                                                                                     lane blockiert (z.B. um von Teammitgliedern in die Box geschoben zu werden),
Artikel 23 Boxen/Boxengasse                                                          unter Einbeziehung der working lane zu passieren.
23.1 Die Boxengasse wird durch eine Trennlinie auf ihrer gesamten Länge vor          23.9 Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, das Fahrzeug aus seiner
den Boxen in zwei Hälften unterteilt. Die entlang den Boxen verlaufende Hälfte       Box oder seiner Boxenstoppposition nur dann abfahren zu lassen, wenn dies
dient als Arbeitsfläche (working lane). Die entlang der Boxenmauer verlaufende       ohne Gefährdung anderer Teilnehmer möglich ist. Dabei haben Fahrzeuge in
Hälfte dient als Fahrbahn (fast lane). Die Wettbewerbsfahrzeuge dürfen sich nur      der fast lane Vorfahrt gegenüber denen in der working lane.
dann auf der Fahrbahn (fast lane) der Boxengasse befinden, wenn der Fahrer
                                                                                     23.10 Die Einhaltung der vorstehenden Sicherheitsbestimmungen für die Zu-
in seiner normalen Position hinter dem Lenkrad sitzt. Auf der Fahrbahn der
                                                                                     und Abfahrten zur Boxengasse und für den Aufenthalt an den Boxen werden
­Boxengasse (fast lane) dürfen keine Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen so-
                                                                                     von Sportwarten überwacht.
 wie keine Werkzeuge oder Ersatzteile gelagert werden. Ausgenommen hiervon

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23.11 Während einer ADAC GT Masters-Veranstaltung ist es verboten, auf die       24.5 Fahrzeuge oder Teile davon können nach einer Veranstaltung in Ab­
Schutzzäune der Boxenmauer zu klettern, insbesondere zum Ende des                stimmung mit den Sportkommissaren und dem Technischen Delegierten auch
­Wertungslaufs. Teams, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können von        außerhalb des Veranstaltungsortes durch die Technischen Kommissare oder
 den Sportkommissaren bestraft werden.                                           vom DMSB beauftragte Personen überprüft werden. Das Ergebnis dieser Über-
 23.12 Auf der Rennstrecke, im Fahrerlager und in der Boxengasse dürfen sich     prüfung wird den Sportkommissaren mitgeteilt. Bis zu deren Entscheidung
 keine Tiere aufhalten. Hiervon ausgenommen sind die vom Veranstalter zu         ­bleiben die Ergebnisse vorläufig.
 ­Sicherheitszwecken eingesetzten Tiere.                                          24.6 Die Kosten für Demontage und Montage auf Grund von Nachuntersu-
  23.13 Alle Teammitglieder, die während einer Session am Fahrzeug arbeiten,      chungen sowohl während als auch nach einer Veranstaltung trägt der Bewerber.
  sowie das Fahrzeug einweisen, müssen einen Overall und einen Helm gemäß         24.7 Wenn ein Fahrzeug während der Qualifyings oder Wertungsläufe ein Teil
  DMSB-Vorgaben sowie geschlossenes Schuhwerk tragen.                             verliert, so kann das Gewicht dieses Teils beim Wiegen berücksichtigt werden.
                                                                                  Nach Abstimmung mit dem Technischen Delegierten liegt es im Ermessen der
Artikel 24 Technische Abnahme                                                     Sportkommissare, ob und welches verlorene Teil beim Wiegen berücksichtigt
                                                                                  wird.
24.1 Jeder Teilnehmer hat vor Beginn der Veranstaltung sein Fahrzeug auf
Sicherheit und Übereinstimmung mit dem Technischen Reglement und der ent-         24.8 Die Technischen Kommissare dürfen zu jeder Zeit beliebige Kontroll-
sprechenden Homologation zu überprüfen. Das Abnahmedokument, das den              maßnahmen an den Wettbewerbsfahrzeugen, auch unmittelbar vor dem Verlas-
Teilnehmern vom DMSB zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, muss voll-      sen der Boxengasse, durchführen. Die Bewerber müssen sich auf entsprechen-
ständig ausgefüllt werden und elektronisch an den DMSB übermittelt werden.        de Zeitspannen einstellen.
Die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit dem übermittelten Abnahmedoku-              24.9 Der Renndirektor kann für jedes, in einen Vorfall (Artikel 16) verwickelte
ment kann zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung durch den DMSB überprüft           Fahrzeug eine technische Untersuchung anordnen.
werden.                                                                           24.10 Die korrekte, im organisatorischen Reglement des ADAC GT Masters de-
Der Motor jedes Fahrzeugs muss wie folgt für die Verplombung vorbereitet wer-     finierte, Darstellung der Seriensponsoren und der Startnummern wird bei der
den:                                                                              Technischen Abnahme überprüft. Den Teilnehmern wird eine Frist bis zum Be-
–	Es müssen ausreichend große Löcher in Rippen und/oder zwei benachbarte         ginn des ersten Qualifying eingeräumt, um Beanstandungen nachzubessern.
  Schrauben von Sumpf, Zylinderkopf und Zylinderkopfabdeckung gebohrt wer-        24.11 Über die Sportkommissare werden die Ergebnisse der von den Tech­
  den.                                                                            nischen Kommissaren durchgeführten Fahrzeugprüfungen, veröffentlichtet. Die
–	Auf beiden Seiten des Motors muss ein Draht vom Sumpf aus durch alle           Berichte werden keine detaillierten Werte beinhalten, es sei denn, es wird ein
  Schrauben, Löcher oder Rippen gezogen werden, sodass die Bauteile nicht         Verstoß gegen das Technische Reglement festgestellt.
  getrennt werden können.
–	Die Drahtenden müssen ausreichend lang und nicht verzwirbelt sein, um das     Artikel 25 Reifen
  Anbringen der Plomben zu ermöglichen.                                          25.1 Es sind ausschließlich Reifen vom permanenten Serienausrüster zu­
–	An Fahrzeugen mit Turboladern muss dieser ebenfalls mit einem Draht für die   gelassen.
  Verplombung vorbereitet werden.
                                                                                 Es dürfen nur die vom DMSB für den jeweiligen Fahrzeugtyp zugelassenen
Es ist die Verantwortung des Teilnehmers, dass kein Fahrzeug mit einem Motor     Reifentypen (Größe, Konstruktion, Mischung) verwendet werden.
ohne Verplombung an einem Qualifying oder Rennen teilnimmt.
                                                                                 Die Lauffläche oder das Profil der Reifen darf nicht verändert oder nachge-
Das Öffnen der Motorverplombung nach der ersten Veranstaltung ist nur nach       schnitten werden. Die Reifen dürfen weder chemisch, noch mechanisch oder
vorheriger Genehmigung durch den Technischen Delegierten zulässig.               thermisch behandelt werden. Unter das Verbot fällt in diesem Sinne auch die
24.2 Die Frist zur Übermittlung des vollständig ausgefüllten Abnahmedoku-        Verwendung von Mikrowellen- und/oder Infrarotsystemen.
ments wird vor jeder Veranstaltung bekannt gegeben. Sofern die Sportkommis-      Einzige Ausnahmen:
sare keine anderslautende Genehmigung erteilen, werden Bewerber, die das         –	Das Abkühlen der Reifen mittels Wasser
Abnahmedokument nicht innerhalb der angegebenen Zeitspanne oder unvoll-          –	Verschmutzungen (Steine/Pick-up) auf der Lauffläche der Slick-Reifen, dür-
ständig übermitteln, nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.          fen mit Hilfe von thermisch-mechanischen Schabern entfernt werden.
24.3 Wurde ein Fahrzeug im Laufe der Veranstaltung beschädigt oder in            Jede Vorrichtung oder Maßnahme zur Erhöhung der Reifentemperatur über die
technischer Hinsicht so modifiziert bzw. umgebaut, dass seine Übereinstim-       Umgebungstemperatur ist unzulässig. Das Abdecken der Reifen in der Start­
mung mit dem Technischen Reglement und/oder den Sicherheitsbestimmun-            aufstellung ist nicht erlaubt.
gen in Frage stehen kann, muss es ohne besondere Anordnung den Techni-
schen Kommissaren zur Überprüfung vorgeführt werden.                             Zur Befüllung der Reifen darf ausschließlich chemisch unveränderte Umge-
                                                                                 bungsluft oder Stickstoff verwendet werden.
24.4 Alle Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung,
auch nach der Technischen Abnahme für weitere Untersuchungen zur Verfügung       25.2 Alle Slick-Reifen müssen über eine im Produktionsprozess eingebrachte
gestellt werden. Zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung müssen die für     Kennzeichnung (Barcode-Etikett) verfügen, die eine zweifelsfreie Identifikation
das entsprechende Fahrzeug und die betreffende Veranstaltung gekennzeich-        jedes einzelnen Reifens ermöglicht. Vor dem Freien Training einer ADAC GT Mas-
neten Reifen dem Technischen Delegierten auf Verlangen zur Verfügung gestellt    ters-Veranstaltung, werden die bei dieser Veranstaltung zulässigen Slick-Reifen
werden.                                                                          anhand der Barcode-Etiketten durch die Technischen Kommissare erfasst.

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