AGB für das AEG CARAT-Partnerprogramm - Einzelhändler

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AGB für das AEG CARAT-Partnerprogramm - Einzelhändler
AGB für das AEG CARAT-Partnerprogramm
                             – Einzelhändler-

                         der Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH
                           Fürther Straße 246, 90429 Nürnberg
                            - nachfolgend Electrolux genannt -

                                           an

             Firma

             Straße

             PLZ                           Ort

             Carat-Nr.                                (falls vorhanden, bitte hier eintragen)

                             - nachfolgend Partner genannt -

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AGB für das AEG CARAT-Partnerprogramm – Einzelhändler-

       Präambel

       Die Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH (nachfolgend ELECTROLUX) ist einer der führenden Hersteller von
       Haushaltsgeräten für Privat- und Geschäftskunden. Electrolux-Produkte sind als qualitativ hochwertige und
       innovative Produkte bekannt.

       Electrolux Produkte werden auch unter dem angesehenen Markennamen AEG verkauft und vertrieben. Die
       Marke AEG steht für Leistung, Effizienz und hohe Qualität. Nachdem durch ELECTROLUX innovative neue Ideen
       in Technik und Design entwickelt wurden, hat ELECTROLUX nun sämtliche Produkte der Marke AEG überarbeitet
       und wird die neue Produktreihe unter der Bezeichnung „NEUE KOLLEKTION“ in den Markt einführen. Gegenüber
       dem für jeden Händler erhältlichen Linienprogramm soll dem autorisierten Partner des AEG CARAT-Partner-
       programms im Einzelhandel (nachfolgend CARAT-Einzelhändler) eine besondere Produktreihe zur Verfügung
       gestellt werden, wobei diese Produkte des AEG CARAT-Partnerprogramms zusätzliche Ausstattungsmerkmale,
       ein hochwertigeres Design und/oder zusätzliche Funktionen gegenüber dem Linienprogramm und dem AEG
       Partner sowie AEG Partner Exclusiv- und Preference-Programm der NEUEN KOLLEKTION aufweisen.

       Das hohe Ansehen der Marke AEG und deren Produkte, sowie die Beschaffenheit der neuen Produktreihe „NEUE
       KOLLEKTION“ erfordert eine hohe Beratungsqualität und eine intensive Pflege der Beziehungen zum Kunden
       des Partners. ELECTROLUX benötigt hierfür fachlich besonders qualifizierte Partner, die den Qualitätsanfor-
       derungen der Marke AEG und deren Produkte entsprechen. Daher soll die neue Produktreihe des AEG CARAT-
       Partnerprogramms nur über spezielle Vertriebskanäle, nämlich den CARAT-Groß- und CARAT-Einzelhandel als
       autorisierten Partnern von ELECTROLUX verkauft und vertrieben werden. Soweit der Einzelhändler einen In-
       stallationsbetrieb betreibt und über kein Ladenlokal verfügt, müssen besondere Anforderungen an den Betrieb
       und an den Kundenservice durch den Einzelhändler erfüllt werden.

       ELECTROLUX und der Einzelhändler beabsichtigen eine langfristige, enge, vertrauensvolle und partnerschaftli-
       che Zusammenarbeit zu etablieren.

       ELECTROLUX und der Einzelhändler haben bereits im Rahmen einer bisherigen CARAT-Rahmenvereinbarung
       mit Konditionsregelungen beim Bezug des Einzelhändlers über CARAT-Großhändler zusammengearbeitet. Die
       CARAT-Produktpalette wird im Rahmen der NEUEN KOLLEKTION vollständig überarbeitet.

       Auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer neuen AEG CARAT-Partnerprogramm-Verein-
       barung sowie aus den vorstehend genannten Gründen will der CARAT-Einzelhändler die besonderen AEG-Mar-
       ken- und Produktwerte der NEUEN KOLLEKTION dem Markt vermitteln und hierbei einen qualitativ hochwerti-
       gen Vertrieb sicherstellen. Er will als autorisierter CARAT-Einzelhändler dem positiven Image von ELECTROLUX
       und der hochwertigen Marke AEG, dem besonderen AEG CARAT-Partnerprogramm und der Qualität dieser
       Produktreihe Rechnung tragen.

       Es gibt weiterhin spezielle CARAT Modelle aus der NEUEN KOLLEKTION und es wird das neue CARAT-Sorti-
       ment der NEUEN KOLLEKTION (exklusive Zubehör) zur Berechnung der Vergütung herangezogen. Der Einzel-
       händler erhält diese Vergütung unverändert als leistungsabhängige Jahresvergütung. Hierüber wird zwischen
       E-LECTROLUX und dem CARAT-Einzelhändler eine neue AEG CARAT-Partnerprogrammvereinbarung geschlos-
       sen. Zusätzlich dient das CARAT Internet-Portal www.mycarat.eu als Informationsquelle für Produktinformati-
       onen und andere nützliche News.

       Etwaige bestehende Vereinbarungen in Bezug auf die bisherige CARAT Zusammenarbeit zwischen den Ver-
       tragspartnern, einschließlich einer etwaigen früheren Vertragsbasis der AGB für CARAT Einzelhändler unter
       www.electrolux-carat.de und www.mycarat.eu, werden mit Abschluss der neuen AEG CARAT-Partnerpro-
       gramm-Vereinbarung, in welcher ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird (vgl. dort § 5 Ziff. 2),
       abgelöst bzw. im Falle der vorherigen Kündigung gemäß Nr. 2 (1) neu vereinbart.

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1. Vertragsprodukte des AEG CARAT-Partnerprogramms

       (1) Vertragsprodukte für den Verkauf, Vertrieb und Vermarktung durch den Einzelhändler im AEG CARAT-
       Partnerprogramm sind die von ELECTROLUX hergestellten und/oder verkauften Produkte gemäß Anlage 1.

       (2) ELECTROLUX ist berechtigt, bei den Vertragsprodukten Änderungen, Neuerungen oder Verbesserungen vor-
       zunehmen. Über derartige Änderungen, Neuerungen oder Verbesserungen wird ELECTROLUX den Einzelhändler
       angemessen im Voraus informieren.

                                    2. Bisherige Regelungen, Teilnahmebeschränkung

       (1) CARAT-Einzelhändlern, die vorherige Allgemeine Geschäftsbedingungen des CARAT-Systems unter den bis-
       herigen CARAT Internet-Portalen akzeptiert hatten, wurden die bisherigen CARAT-Rahmenvereinbarungen pa-
       rallel postalisch gekündigt.

       (2) Eine Bonusberechnung für CARAT-Modelle bleibt selbstverständlich nur ab sofort entsprechend für die neu-
       en CARAT-Modelle aus der NEUEN KOLLEKTION erhalten und wird wie bisher gestaffelt. Erhalten bleibt auch,
       dass der CARAT-Einzelhändler nicht nur seine ihm zustehende Vergütung unmittelbar nachvollziehen kann,
       sondern auch, dass er über die Seite (www.mycarat.eu) auch Zugriff auf die neuesten Produktinformationen,
       auf Bedienungs- und Einbauanleitungen hat.

       (3) ELECTROLUX wird den teilnehmenden Einzelhändlern unentgeltlich über neue Produkte, zukünftige Ak-
       tionen, Sonderveranstaltungen, Messen u.ä. berichten und über die Seite (www.mycarat.eu) den Zugriff auf
       Produktinformationen und Bedienungsanleitungen der Geräte ermöglichen.

       (4) Die Teilnahme am CARAT-System ist begrenzt auf Teilnehmer mit Firmensitz in Deutschland.

              3. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen CARAT Partnerprogramm – Einzelhändler-

       Mit dem Abschluss der AEG CARAT-Partnerprogramm-Vereinbarung erklärt der CARAT-Einzelhändler aus-
       drücklich sein Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des CARAT-Partnerpro-
       gramms –Einzelhändler-.

                                   4. Autorisierung zum AEG CARAT-Partnerprogramm

       (1) Als autorisierter Einzelhändler des AEG CARAT-Partnerprogramms erhält dieser die Möglichkeit, die in
       Anlage 1 genannten Vertragsprodukte aus der NEUEN KOLLEKTION zu beziehen, auszustellen, zu verkaufen und
       zu vermarkten.

       (2) Im Rahmen des AEG CARAT-Partnerprogramms wird ELECTROLUX nur Einzelhändler autorisieren, die min-
       destens folgende Anforderungen erfüllen:

       a. Allgemeine Anforderungen

       (aa)

       Der Einzelhändler ist verpflichtet, im Rahmen des Vertriebes des AEG CARAT-Partnerprogramms entweder ein
       Ladenlokal nach Maßgabe von Ziff. 4 (2) (bb) oder einen Installationsbetrieb nach Maßgabe von Ziff. 4 (2) (cc)
       zu führen.

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(bb) Ladenlokal

       Für den Fall, dass der Einzelhändler ein Ladenlokal führt, ist er verpflichtet, ein ansprechendes, sauberes und
       allgemein zugängliches Ladenlokal mit Installationsbetrieb zu führen, in welchem er die von ihm bestellten
       Vertragsprodukte sowohl im Verkaufsraum als auch im – sofern vorhandenen - Schaufenster übersichtlich
       ausstellt und präsentiert. Das Ladenlokal muss zu ortsüblichen Zeiten geöffnet und für jedermann ohne beson-
       dere Legitimation zugänglich sein. Der Einzelhändler muss sich deutlich sichtbar im und außen am Ladenlokal
       unter Benutzung des hierfür von ELECTROLUX zur Verfügung gestellten Werbematerials als AEG Carat-Partner
       kennzeichnen.

       (cc) Installationsbetrieb

       Für den Fall, dass der Einzelhändler einen Installationsbetrieb führt und über kein Ladenlokal verfügt, muss er
       Inhaber eines von der zuständigen Berufskammer auf ihn ausgestellten Meisterbriefes und in der Handwerks-
       rolle eingetragen sein.

       (dd) Vermarktung

       Der Einzelhändler ist für eine eigenständige Vermarktung der Vertragsprodukte verantwortlich. Er ist sich der
       besonderen AEG Marken- und Produktwerte der Vertragsprodukte des AEG CARAT-Partnerprogramms bewusst
       und wird daher einen qualitativ hochwertigen Vertrieb mit entsprechend hochwertiger, insbesondere für das
       Image der Vertragsprodukte nicht nachteiliger Vermarktung sicherstellen. Sofern der Einzelhändler auch wei-
       tere AEG Produkte vertreibt, konzentriert er sich im Rahmen der Vermarktung auf Produkte des AEG CARAT-
       Partnerprogramms. Der Einzelhändler nimmt regelmäßig an den von ELECTROLUX über den hinsichtlich des
       AEG CARAT-Programms autorisierten Großhandelspartner oder dem Großhandelspartner selbst angebotenen
       Schulungen sowie Verkaufstrainings teil und verpflichtet sich insbesondere, seine Mitarbeiter angemessen zu
       regelmäßigen Schulungsterminen freizustellen und auf Kosten des Einzelhändlers anreisen zu lassen.

       (ee) Art der Präsentation

       Der Einzelhändler verpflichtet sich, eine repräsentative Auswahl der Vertragsprodukte prominent und in einem
       der Marke und den hochwertigen Ausstattungsmerkmalen der Vertragsprodukte des AEG CARAT-Partnerpro-
       gramms angemessenen Umfang an den Stromkreis angeschlossen in einem Ladenlokal auszustellen, falls ein
       solches vorhanden ist. Dieser richtet sich nach dem vom Einzelhändler angestrebten Umsatzanteil mit den
       Vertragsprodukten bezogen auf seinen Gesamtwarenumsatz an Haushaltsgroßgeräten. Diese Verpflichtung be-
       zieht sich auch auf sämtliche im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten verwendeten Werbematerialien,
       insbesondere Angebote, Anzeigen, Prospekte und sonstigen Unterlagen, die für den Kunden des Einzelhändlers
       bestimmt sind und die Ausstellungsflächen im Ladengeschäft des Einzelhändlers, falls ein solches vorhanden
       ist. Bei der Abbildung der Vertragswaren dürfen ausschließlich von ELECTROLUX hierfür zur Verfügung gestell-
       te Abbildungen/Media Data benutzt werden. Der Einzelhändler wird die Vertragsprodukte nur unter den von
       ELECTROLUX vorgegebenen Namen und Marken vertreiben und von ELECTROLUX zur Bewerbung im Ladenlokal
       zur Verfügung gestellten Werbematerialien nutzen, sofern das betreffende Produkt im Ladengeschäft ausge-
       stellt ist und der Einzelhändler ein solches betreibt.

       (ff) Innovationen

       Der Einzelhändler verpflichtet sich, besondere innovative Vertragsprodukte aus dem AEG CARAT-Partnerpro-
       gramm der „NEUEN KOLLEKTION“-Produktpalette - auf die ELECTROLUX speziell hinweisen wird - besonders
       herauszustellen und zu bewerben.

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(gg) Beratung, Kunden- und Reparaturservice

       Der Einzelhändler verpflichtet sich, eine qualifizierte Beratung seiner Kunden sowie die Erbringung von Service-
       leistungen (Lieferung, Montage bzw. Aufstellung und Einweisung) und eines Reparaturservices für die Vertrags-
       produkte durch qualifiziertes eigenes Personal oder qualifizierte Sub-Unternehmer des Partners sicherzustellen.
       Das Personal bzw. der Sub-Unternehmer muss auch technisch geschult sein und sich mit dem Betrieb der Ver-
       tragsprodukte im Detail vertraut machen.

       Soweit der Einzelhändler einen Installationsbetrieb ohne Ladenlokal betreibt, hat die Kundenberatung aus-
       schließlich durch den Meister zu erfolgen.

       (hh) Sortiment

       Der Einzelhändler ist verpflichtet, die Vertragsprodukte aus dem AEG CARAT-Partnerprogramm in einer an-
       gemessenen Sortimentsbreite und auch einer angemessenen Sortimentstiefe zu präsentieren. Zudem ist der
       Einzelhändler verpflichtet, die Vertragsprodukte in angemessenem Umfang zu bevorraten.

       (ii) Rechtliche Vorschriften

       Der Einzelhändler ist ausschließlich allein dafür verantwortlich, dass er die rechtlichen Vorschriften, insbeson-
       dere im Bereich des Fernabsatzes und elektronischen Geschäftsverkehrs jederzeit einhält.

       b. Besondere Anforderungen für den Internetverkauf

       Soweit der Einzelhändler die Vertragsprodukte neben dem Verkauf über sein etwaig vorhandenes Ladenlokal
       oder seinen Installationsbetrieb auch über das Internet verkauft, verpflichtet er sich, neben den unter § 2 Abs.
       2 lit. a. dieser Vereinbarung aufgeführten allgemeinen Anforderungen, d.h. zusätzlich zu diesen, die folgenden
       besonderen Anforderungen zu erfüllen:

       (aa) Informationspflicht

       Der Einzelhändler teilt ELECTROLUX die Website bzw. Internet-Portale mit, über die er Vertragsprodukte an
       seine Kunden vertreiben möchte. Die Vertragsprodukte dürfen nur über eine eigene Website des Einzelhändlers
       und nur dann über Drittportale verkauft werden, wenn der Händler auf dem Drittportal eine eigene Webseite
       unterhält, die den Anforderungen der vorliegenden Vereinbarung entspricht und die nicht über eine Webseite
       aufgerufen werden kann, die den Namen oder das Logo des Drittportals trägt.

       (bb) Internet-Auftritt

       Der Internetauftritt des Einzelhändlers muss qualitativ hochwertig gestaltet sein. Daher muss die vom Einzel-
       händler genutzte Verkaufs-Website regelmäßig aktualisiert werden, benutzerfreundlich sein, über eine Such-
       funktion verfügen und stets dem aktuellen Standard der Technik entsprechen. Der Einzelhändler darf keine
       Domain-Namen oder Beschreibungen verwenden, die für das Image der Vertragsprodukte oder ELECTROLUX
       nachteilig sein könnten. Der Domain-Name der Verkaufs-Website muss eindeutig die Geschäftsbezeichnung
       des Partners oder den Namen der juristischen Person des Partners oder einen engen Bezug zum eignen Ge-
       schäftsbetrieb des Partners erkennen lassen. Der Einzelhändler verpflichtet sich weiter zu Einhaltung sämtlicher
       gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Versandhandel/e-commerce, einschließlich der Impres-
       sumspflichten.

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(cc) Produktpräsentation

       Die vom Einzelhändler auf der Verkaufs-Website verwandten Produktabbildungen zu den Vertragsprodukten
       müssen den hochwertigen Ansprüchen der AEG Marke für die Vertragsprodukte des AEG CARAT-Partnerpro-
       gramms gerecht werden und das Aussehen der Vertragsprodukte eindeutig wiedergeben. Bei der Abbildung der
       Vertragswaren dürfen ausschließlich von ELECTROLUX hierfür zur Verfügung gestellte Abbildungen/MediaData
       benutzt werden. Hierbei müssen die Vertragsprodukte und deren Merkmale in einem angemessenen und er-
       forderlichen Umfang für den Kunden beschrieben werden. Electrolux verpflichtet sich, dem Einzelhändler die
       vorhandenen und für die Vermarktung vorgesehenen Produktabbildungen sowie detaillierte Produktbeschrei-
       bungen, soweit diese für die Verkaufs-Website des Einzelhändler notwendig und geeignet ist, auf Anfrage zur
       Verfügung zu stellen.

       (dd) Sortimentsangebot

       Der Einzelhändler ist verpflichtet, auch auf seiner Verkaufs-Website die Vertragsprodukte sowohl in Sortiments
       tiefe als auch in Sortimentsbreite vergleichbar mit dem eines stationären Ladens anzubieten.

       (ee) Beratung

       Der Einzelhändler ist verpflichtet, entweder per Telefon oder per E-Mail einen angemessenen und dem hochwer-
       tigen Ausstattungsmerkmalen der Vertragsprodukte des AEG CARAT-Partnerprogramms entsprechenden Kun-
       denservice anzubieten. Für telefonischen Kundenservice dürfen keine 0190- bzw. 0900-Nummern verwendet
       werden. Die E-Mail-Adresse und Telefonnummern für diesen Kundenservice müssen auf der Verkaufs-Website
       deutlich angegeben und die Anfragen zeitnah beantwortet werden. Auch ist ein Anrufbeantworter vorzusehen
       oder eine automatische E-Mail-Nachricht einzurichten, die außerhalb der Geschäftszeiten angeben, zu welchen
       Zeiten der Beratungsdienst verfügbar ist.

       (ff) Produktverfügbarkeit

       Der Einzelhändler wird die Vertragsprodukte nur dann als „lieferbar“ vermarkten, wenn diese ab Datum der
       Bestellung durch den Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen geliefert werden können.

       (gg) Allgemeine Hinweise

       Der Einzelhändler ist verpflichtet, auf seiner Verkaufs-Website klare und deutliche Hinweise für Kunden aufzu-
       nehmen, die diese darüber informieren, wie Reklamationen durch den Einzelhändler bearbeitet werden. Auch
       ist er verpflichtet, eine eindeutige „Datenschutzerklärung“ zur Information seiner Kunden aufzunehmen sowie
       die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abzudrucken.

       (hh) Verbot von Auktionsplattformen

       Um die in dieser Vereinbarung formulierten Qualitätskriterien hinsichtlich Präsentation und Service zu gewähr-
       leisten, ist es dem Einzelhändler untersagt, Vertragsprodukte über Internet-Plattformen Dritter, wie beispiels-
       weise Ebay, usw. zum Verkauf anzubieten und/oder zum Verkauf anbieten zu lassen, zu verkaufen und/oder
       verkaufen zu lassen.

                                               5. Pflichten von ELECTROLUX

       (1) ELECTROLUX verpflichtet sich, die Vertragsprodukte im Rahmen des AEG CARAT-Partnerprogramms nur an
       autorisierte Partner zu verkaufen, die mit ELECTROLUX ihrerseits eine gültige AEG CARAT-Partnerprogramm-
       Vereinbarung abgeschlossen haben.

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(2) ELECTROLUX wird den autorisierten Partner bei dem Vertrieb und der Vermarktung der Vertragsprodukte
       unterstützen

                                   6. Weitere Rechte und Pflichten des Einzelhändlers

       (1) Der Einzelhändler ist verpflichtet, sowohl im Rahmen des Abschlusses der AEG CARAT-Partnerprogramm-
       Vereinbarung als auch zukünftig als CARAT-Einzelhändler seine Angaben vollständig und richtig zu erteilen und
       verpflichtet sich hiermit, keine Daten von Dritten anzugeben.

       (2) Der Einzelhändler besitzt das Recht, jederzeit die ihn betreffenden Daten, wie z.B. von seinen oder seinem
       Großhändler/n ELECTROLUX übermittelten Umsatzdaten (d.h. Geräteanzahl) einzusehen. Hiermit ist der Ein-
       zelhändler in der Lage, seinen aktuellen Bonusanspruch, der sich rechnerisch aus den entsprechenden Um-
       satzdaten (d.h. Geräteanzahl und berechnet nach Händlerlistenpreis – nachfolgend HLP - der Electrolux) und
       sofern diese nach Prüfung ordnungsgemäß und korrekt angegeben wurden nachzuvollziehen. Der Großhändler
       wiederum übermittelt die Daten an die ELECTROLUX quartalsweise weiter. Es handelt sich um folgende Daten:

            1. Großhändler
            2. Einzelhändler (Name, Ort)
            3. CARAT-Nummer des CARAT Einzelhändlers
            4. Umsatzdaten der Marke AEG des betreffenden Einzelhändlers
            5. Umsatzdaten der Marke ELECTROLUX des betreffenden Einzelhändlers

       (3) Die Hauptpflicht des Einzelhändlers innerhalb des CARAT-Konzeptes besteht in der Einhaltung der Allge-
       meinen Anforderungen unter Ziffer 4 a, der Besonderen Anforderungen unter Ziffer 4 b ff. dieser Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen und darin, die vom Carat-Großhändler gemeldeten Umsatzdaten zu überprüfen.

       (4) Der Einzelhändler stellt Electrolux auf schriftliche Aufforderung unverzüglich Belege für die von ihm beim
       jeweiligen Großhändler generierten Umsatzdaten (d.h. Geräteanzahl) mit Geräten der Marken AEG und Elect-
       rolux zur Verfügung.

       (5) Die auf dem CARAT-System (www.mycarat.eu) von ELECTROLUX veröffentlichten Texte und Bilder sind ur-
       heberrechtlich geschützt und dürfen von den Einzelhändlern im Rahmen deren Geschäftsbetriebes und in
       den bei Übermittlung von Media Data durch ELECTROLUX und den CARAT-Einzelhändler im Einzelnen be-
       stimmten Umfang genutzt werden, jedoch nur solange der Einzelhändler autorisierter CARAT-Einzelhändler ist.
       ELECTROLUX bleibt jedoch Eigentümerin an sämtlichen Rechten am geistigen Eigentum auf dem CARAT-System.

       (6) Der Einzelhändler ist sich bewusst, dass ELECTROLUX großen Wert darauf legt, dass sämtliche autorisierten
       Partner im Rahmen des AEG CARAT-Partnerprogramms die Kriterien für die Autorisierung gemäß Ziff. 4 dieser
       Vereinbarung vollständig erfüllen, um eine der Marke AEG und dem hochwertigen Design und den zusätzlichen
       Ausstattungsmerkmalen der Vertragsprodukte des AEG CARAT- Partnerprogramms gerecht werdende Ver-
       marktung und Kundenberatung zu gewährleisten.

       (7) Der Einzelhändler verpflichtet sich, die Vertragsprodukte im Rahmen des AEG CARAT-Partnerprogramms
       nur an Endkunden oder autorisierte Partner zu verkaufen, die mit ELECTROLUX ihrerseits eine gültige
       AEG CARAT-Partnerprogramm-Vereinbarung abgeschlossen haben. Er wird sich vor dem Verkauf der Vertrags-
       produkte an Dritte, die keine Endkunden sind, bei ELECTROLUX unter www. electrolux-partnerhaendler.de ver-
       gewissern, dass der Dritte ein autorisierter Händler im Rahmen des AEG CARAT-Partnerprogramms ist.

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(8) Im Falle eines Objektgeschäftes ist der Einzelhändler berechtigt, Vertragsprodukte an Dritte zu verkaufen, wenn
      der Einzelhändler hierbei die in Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Anforderungen
      erfüllt und sicherstellt, dass die Vertragsprodukte durch den Dritten in der Immobilie des konkreten Objektgeschäf-
      tes verwendet werden.

      (9) Sollte ELECTROLUX einen Verstoß gegen die Kriterien durch den Einzelhändler feststellen, wird ELECTROLUX den
      Einzelhändler hierauf schriftlich hinweisen und ihm eine Frist von 14 Tagen setzen, um den Verstoß zu beheben.

      Wird der Verstoß vom Einzelhändler nicht innerhalb dieser 14 Tage abgestellt oder werden wiederholt Verstöße
      des Einzelhändlers gegen verschiedene Kriterien festgestellt, behält sich ELECTROLUX das Recht vor, das AEG
      CARAT-Partnerprogramm-Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen und dem
      Einzelhändler die Eigenschaft als autorisierter Partner im Sinne dieser Vereinbarung zu entziehen.

      (10) Dem Einzelhändler ist bewusst, dass durch Abschluss der AEG CARAT-Partnerprogramm-Vereinbarung ein
      Anspruch auf die Lieferung von bestimmten Vertragsprodukten gegen ELECTROLUX oder zu bestimmten Konditi-
      onen nicht begründet wird. Bestellungen richtet der CARAT-Einzelhändler vielmehr an den CARAT-Großhändler.

      (11) ELECTROLUX ist berechtigt, Namen und Adresse des Einzelhändlers in einem Electrolux-Verzeichnis zu ver-
      öffentlichen und anderen autorisierten Partnern im CARAT-System (Großhändler / Einzelhändler) zugänglich zu
      machen.

                                                        7. Vergütung

      (1) Der Einzelhändler erhält eine Vergütung auf den entsprechenden Absatz zur jeweils geltenden HLP getätigten
      und gemeldeten Umsatz (d.h. Geräteanzahl berechnet auf HLP der Electrolux) des Einzelhändlers mit Vertragspro-
      dukten des CARAT-Partnerprogramms bei seinem jeweiligen von ihm gemeldeten Großhändler für den Bezug von
      Vertragsprodukten gemäß folgender Mengenstaffel:

           Staffel       Umsatzdaten                                                       Bonus

           Staffel 1     ab 5.000,00 Euro           Fünftausend Euro                       1%

           Staffel 2     ab 10.000,00 Euro          Zehntausend Euro                       2%

           Staffel 3     ab 15.000,00 Euro          Fünfzehntausend Euro                   3%

           Staffel 4     ab 20.000,00 Euro          Zwanzigtausend Euro                    4%

      (2) Vergütungsgrundlage ist der geprüfte vom Großhändler ordnungsgemäß korrekt gemeldete Umsatz mit Ver-
      tragsprodukten NEUE KOLLEKTION (exklusive Zubehör) des betreffenden Einzelhändlers. Die Meldung der Umsätze
      (d.h. Geräteanzahl) erfolgt quartalsweise durch den Großhändler und im letzten Quartal bis spätestens 31.12. des
      laufenden Kalenderjahres die Ausschüttung der Vergütung erfolgt an den Großhändler per 31. März des jeweiligen
      Folgejahres. Der Großhändler ist verpflichtet den dem Einzelhändler zustehenden Betrag anschließend umgehend
      auszuzahlen.

      (3) Ein Anspruch gegen ELECTROLUX auf direkte Auskehrung der Vergütung an den Einzelhändler besteht nicht.
      Die Zahlung der ELECTROLUX an den Großhändler hat schuldbefreiende Wirkung.

      (4) Bei schuldhaft unrichtiger, unvollständiger oder fehlender Dateneintragung durch den Großhändler erlischt der
      Anspruch auf Vergütung des Einzelhändlers für das laufende Kalenderjahr. Dies gilt nicht, wenn der Einzelhändler
      die korrekten Daten übermittelt und nachgewiesen hat.

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8. Nutzung des Portals

       Die Nutzung des CARAT-Portals mit allen seinen Informationen und Angeboten ist für den Einzelhändler kos-
       tenlos. ELECTROLUX hat für die Einzelhändler eine eigene Hotline (0180-5 01 07 42) aufgebaut, an die sich die
       Einzelhändler wenden können, wenn Sie Fragen haben oder sich technische Schwierigkeiten in Bezug auf das
       Portal ergeben.

                                                    9. Gültigkeitsumfang

       Die Rechte und Pflichten aus dem AEG CARAT-Partnerprogramm-Vertragsverhältnis sind für den Einzelhändler
       weder ganz noch teilweise übertragbar.

                                      10. Vertragslaufzeit/Beendigung des Vertrages

       (1) Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der AEG CARAT-Partnerprogramm-Vereinbarung durch
       beide Vertragsparteien, wird unbefristet geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei
       Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

       (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien
       vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine nicht nur unerhebliche Verletzung dieser Bedingungen,
       sowie insbesondere eine Verletzung der Pflichten aus Ziffer 4 und 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
       der Vermögensverfall, die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Einzelhändlers sowie die
       Übernahme des Betriebs des Einzelhändlers durch einen Dritten.

                                                 11. Haftungsbeschränkung

       (1) ELECTROLUX haftet hinsichtlich des CARAT-Systems auf www.mycarat.eu nur für Vorsatz und grobe Fahr-
       lässigkeit. Insbesondere haftet ELECTROLUX nicht für die Funktionsfähigkeit der Server des CARAT-Systems. Das
       gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Produkthaftung und aus Eigenschaftszusicherungen sowie für die
       Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

       (2) Nicht vorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden sind von der Haftung
       ausgenommen. ELECTROLUX übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die aus fehlerhaften An- und Einga-
       ben der beteiligten Groß- und Einzelhändler entstehen. Insbesondere ist die Haftung für einen Mißbrauch der
       personenbezogenen Daten durch die Groß- und Einzelhändler ausgeschlossen.

                                                     12. Gewährleistung

       ELECTROLUX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Website (www.mycarat.eu). jederzeit für die Einzelhänd-
       ler verfügbar ist, ebenso nicht für die ständige Verfügbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der grundsätzlich
       von ELECTROLUX angebotenen Informationen und Diensten.

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13. Datenschutz

       (1) Gemäß den §§ 4 Abs. 1 bis 3 des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und 33 Abs. 1 i.V.m. §§ 4 und 4a
       des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) informiert ELECTROLUX den Einzelhändler hiermit darüber, dass alle
       Daten, die er ELECTROLUX bei Abschluss der AEG CARAT-Partnerprogrammvereinbarung und im Zuge der
       Zusammenarbeit freiwillig zur Verfügung stellt, nur insoweit erhoben, verarbeitet ggf. übermittelt und genutzt
       werden, als die Nutzung zur Begründung, Durchführung, ordnungsgemäßen Erfüllung oder Abwicklung des
       Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Einzelhändler ist mit der Speicherung und dieser Verwendung seiner
       personenbezogenen Daten einverstanden. Er kann diese jederzeit einsehen. ELECTROLUX hält bzgl. dieser per-
       sonenbezogenen Daten des Einzelhändlers die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Die Daten werden
       streng vertraulich behandelt. Der Einzelhändler wird hiermit ausdrücklich noch vor der Erklärung seiner Einwil-
       ligung auf sein Recht auf jederzeitigen Widerruf mit Wirkung für die Zukunft hingewiesen.

       (2) ELECTROLUX trifft darüber hinaus entsprechende technische Vorkehrungen, um im Rahmen der zumutbaren
       technischen Möglichkeiten Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Dritter auf die Daten des Einzelhändlers zu
       verhindern.

       (3) Soweit die von ELECTROLUX erlangten Daten zur Optimierung des CARAT-Systems in Form der Feststellung
       der Beliebtheit oder der Häufigkeit der Nutzung bestimmter Angebote des CARAT-Systems genutzt werden,
       werden diese Daten nur anonym oder unter Verwendung eines Pseudonyms verarbeitet.

       (4) ELECTROLUX informiert den Einzelhändler hiermit darüber hinaus, dass in dem Fall, dass ELECTROLUX zum
       Zwecke der Vertragsdurchführung die Daten an beauftragte Dritte herausgibt, die zur Vertragsdurchführung
       eingeschaltet werden, sich ELECTROLUX dazu verpflichtet, diese Dritten zur Einhaltung der in Nr. 13 (Daten-
       schutz) genannten Beschränkungen verpflichtet.

       (5) Eine weitergehende Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung des Einzel-
       händlers nicht.

                                                       14. Sonstiges

       (1) ELECTROLUX ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen an andere ver-
       bundene Unternehmen zu übertragen.

       (2) Nebenabreden sind nicht getroffen; Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen bedürfen der Textform.
       Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses.

       (3) Die Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kauf-
       rechts. Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Nürnberg.

       (4) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder durch einen später eintretenden Umstand unwirk-
       sam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine
       solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich
       am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen oder Teile
       davon durch aktuelle Rechtsprechung unwirksam werden.

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(5) ELECTROLUX hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen sind
       dem CARAT-Einzelhändler in Textform postalisch an seinen Geschäftssitz oder per Email an eine gegebenenfalls
       vom CARAT-Einzelhändler angegebene Mail-Kontaktadresse zu senden und werden automatisch 2 Wochen
       nach dem Zugang wirksam, sofern der CARAT-Einzelhändler ihnen in diesem Zeitraum nicht schriftlich wider-
       spricht.

       Carat-Großhändler                                 Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH

       Ort, Datum                                        Ort, Datum

       Unterschrift                                      Unterschrift                   Unterschrift

11 von 11               Stand dieser AGB: 01.09.2010
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