Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfe-gemäß 53, 54 ff SGB XII
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Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfe- gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII Konzeption des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. Pfaffenstieg 12 31134 Hildesheim Tel. 0 51 21 / 16 77-230 Fax -247 eingliederungshilfe@caritas-hildesheim.de www.caritas-hildesheim.de
1. Leistungsanbieter Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. 1.1 Darstellung des Caritasverbandes Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. ist als katholischer Verband der freien Wohlfahrtspflege Träger verschiedenster Einrichtungen und Fachdienste in Stadt und Landkreis Hildesheim. Er widmet sich auf der Basis des christlichen Menschenbildes allen Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe und beschäftigt in verschiedenen pflegerischen, betreuenden, beratenden und verwaltenden Aufgaben etwa 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Angebote des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. richten sich gleichermaßen an Menschen mit und ohne christliche Religionszugehörigkeit. Der Caritasverband ist Träger der Eingliederungshilfe, einer Einrichtung des Ambulant Betreuten Wohnens gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII. Des weiteren ist der Caritasverband u.a. Träger der Suchthilfe Hildesheim und Sarstedt, zwei anerkannte Fachstellen für Prävention und Rehabilitation mit dem Schwerpunkt Alkohol-, Medikamenten- und Spielsucht unter Mitbehandlung komorbider psychischer Störungen, der Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle mit Familienmanagement und sozialpädagogischen Familienhilfe sowie der Allgemeinen Lebens- und Sozialberatung mit Schuldner- und Migrationsberatung. Die verschiedenen Beratungsdienste sind zentral im barrierefreien Caritashaus, Pfaffenstieg 12, 31134 Hildesheim angesiedelt, so dass eine enge Kooperation vor Ort erfolgen kann. Externe Einrichtungen des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim sind u.a. das Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway im Fahrenheitgebiet, die Kindertagesstätte Münchewiese und das Projekt „Merzikrales“- Arbeitsgelegenheiten für Sinti der Münchewiese-. 1.2 Leistungsvereinbarung Grundlage der Tätigkeit der Eingliederungshilfe ist eine Leistungsvereinbarung nach § 76 SGB XII für das Ambulante Betreute Wohnen gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII zwischen dem Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. als Leistungserbringer und der Stadt Hildesheim als Kostenträger vom 31.05.2005 sowie die Übernahme der Vereinbarung durch den Landkreis Hildesheim. 2. Leistungsbeschreibung 2.1 Definition und fachliches Selbstverständnis Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein am Individuum und dessen Bedarf orientiertes komplementäres Angebot gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX als Leistung zur sozialen Eingliederung im Rahmen der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ziel ist, den betreuten Menschen individuelle Hilfen zu einer weitgehend eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Wohnung und sozialen Umfeld zu eröffnen und zu erhalten. Im Ambulant Betreuten Wohnen wird fachlich fundierte aufsuchende Arbeit auf der Grundlage einer tragfähigen Beziehung zwischen Bezugsbetreuer und Betreutem unter Einbezug wichtiger Bezugspersonen geleistet. Es ist ein langfristig konzipiertes und verbindlich vereinbartes ambulantes Hilfeangebot. Referenzrahmen unserer Konzeption sind die Gemeinsamen Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Nds. Landkreistages und des Nds. Städtetages zum Ambulant Betreuten Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aus dem Jahre 2002. 1
Fachlicher Hintergrund unseres Ambulant Betreuten Wohnens ist eine am Verhalten und Erleben des einzelnen Klienten ausgerichtete lebenswelt- und ressourcenorientierte psychosoziale Haltung in der Tätigkeit. Wichtig ist uns eine konkrete Hilfe zur Stabilisierung, Aktivierung und Integration für den Betreuten, so dass dieser soviel Unterstützung wie nötig erhält, zugleich aber in seinen Selbstmanagementfähigkeiten angemessen gestärkt wird. In konsequenten Schritten streben wir die Erfahrung von Erfolgserlebnissen im Sinne eines Empowerment an, um den Betreuten aus seiner passiven Rolle zu einem neuen Selbstverständnis als aktiver Gestalter seines Lebens zu verhelfen. Hierfür ist die Beachtung der individuellen Bedürfnisse und Motive, aber auch notwendiger Entwicklungsschritte und sozialer Anforderungen zentral. Im multiprofessionellen Team aus Sozialarbeitern, Pädagogen, Psychologischen Psychotherapeuten und anderen Fachkräften bemühen wir uns um ein möglichst umfassendes, ganzheitliches Fallverständnis. Eine solche Fallstrukturierung ist durch das biopsychosoziale Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2006) umfassend und mehrdimensional möglich. Funktionale Gesundheit ist hiernach der in der Rehabilitation anzustrebende Zielzustand. Nach der ICF gilt eine Person dann als funktional gesund, wenn vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (personbezogene und Umweltfaktoren, die entweder Förderfaktoren oder Barrieren darstellen): ihre körperlichen, geistigen und seelischen Funktionen allgemein anerkannten Normen entsprechen, sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), und sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Funktionen oder Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen). Diese systemisch-integrative, rehabilitativ orientierte Perspektive ermöglicht es, Förderfaktoren, Ressourcen und Selbsthilfekräfte in der Person und ihrem sozialen Umfeld zu erkennen und zu stärken, aber auch ungünstige Bedingungen und Barrieren in den Blick zu nehmen und behutsam zu verändern. Zur selbstbestimmten Lebensführung im Alltag gehört auch die Übernahme von Verantwortung und Pflichten. In der Bereitschaft und Fähigkeit dazu soll der Betreute gestärkt werden. Das Konzept der Teilhabe nach ICF bezieht sich auf den Menschen als Subjekt in Gesellschaft und Umwelt. Teilhabe ist das Einbezogensein einer Person in eine Lebenssituation oder einen Lebensbereich. Das Konzept der Teilhabe ist mit Fragen nach dem Zugang zu Lebensbereichen sowie der Daseinsentfaltung und dem selbstbestimmten Leben und gleichberechtigten Teilhabe verknüpft sowie mit Fragen der Zufriedenheit, der erlebten gesundheitsbezogenen Lebensqualität und der erlebten Anerkennung und Wertschätzung in den Lebensbereichen, die für die zu betreuende Person von Bedeutung sind. Deshalb ist es wichtig, die Ziele der Eingliederungshilfemaßnahme gemeinsam mit dem zu Betreuenden zu erarbeiten. Die vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren des Hilfesystems, Kostenträgern und ggf. rechtlichen Betreuern ist uns in unserer Rolle als Komplementärdienst selbstverständlich. Ausgehend von der individuellen Hilfeplanung streben wir eine Vernetzung von professioneller Hilfe, privater Unterstützung und Nachbarschaftshilfe im Sinne eines „Hilfemix“ an, der für den Menschen mit Behinderung bei effizientem Mitteleinsatz ein weitgehend normales Leben ermöglicht. 2
2.2 Zielgruppen Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens allgemein sind geistig behinderte, körperlich behinderte und seelisch behinderte Menschen oder von Behinderung bedrohte Menschen im Sinne des § 54 SGB XII. Sie benötigen vorübergehend, für längere Zeit oder im Einzelfall lebenslang Unterstützung in der selbständigen Lebensführung. Ein stationäres Angebot ist nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich. Eine ambulante Maßnahme ist ausreichend. Notwendige Voraussetzung ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit des behinderten Menschen. Er muss in der Lage sein, den überwiegenden Teil des Lebensalltags allein oder mit Hilfe Dritter (z.B. Haushaltshilfe, persönliche Hilfe, Pflegehilfe) strukturieren und bewältigen zu können. Besondere Stärken hat die Eingliederungshilfe des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. in der ambulanten Betreuung folgender Zielgruppen: Suchtkranke mit ungünstiger Abstinenzprognose, Chronisch mehrfachgeschädigt Abhängige Suchtkranke (CMA), wo es um Schadensminimierung, Überlebenssicherung und das Erreichen von längeren Abstinenzphasen geht. Chronisch psychisch Kranke, psychisch Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die z.B. an Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline-Persönlichkeit oder ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung, Psychosen, bipolarer (manisch- depressiver) Störung, Dysthymia oder chronischer Traumatisierung leiden. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die in problematischen Familiensystemen leben oder Kinder haben Geistig und körperlich behinderte Menschen Erwachsene, junge Erwachsene und über 60jährige Menschen mit chronischer Suchtmittelabhängigkeit und/oder schweren psychischen Störungen haben wenige Chancen, ohne aufsuchende und nachgehende Unterstützung an notwendigen therapeutischen Angeboten teilzunehmen. Häufig bleiben sie auf der Suche nach einem adäquaten Therapieplatz erfolglos. Daher ist es eine wesentliche Aufgabe des Ambulant Betreuten Wohnens als Eingliederungshilfe dem Betreuten bei der Nutzung des psychosozialen Hilfesystems zur Seite zu stehen, Wege aufzuzeigen und zu ebnen. Hinsichtlich der Betreuung von Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Störungen besteht eine enge Kooperation mit der Suchthilfe, die über sozial- und psychotherapeutische Kompetenz männlicher und weiblicher Suchtberater und Psychotherapeuten in der ambulanten medizinischen Rehabilitation verfügt, der Selbsthilfe und dem niedrigschwelligen Kontaktcafé Trockendock. Die Eingliederungshilfe arbeitet intensiv mit der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle und dem Familienmanagement in unserem Hause zusammen. Hier besteht große Kompetenz in der Beratung, Therapie und konkret-anleitenden Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und Eltern. 2.3 Einzugsbereich Einzugsbereiche sind Stadt und Landkreis Hildesheim. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die alleine oder mit Angehörigen in einer Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben. Bewohner des Fahrenheitgebietes profitieren im Besonderen von der Kooperation mit dem Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway und der Nachbarwerkstatt als tagesstrukturierendem Angebot. Für die Bewohner der Münchewiese, meist Sinti, ist der Caritasverband seit vielen Jahren eine akzeptierte Unterstützung, die vor Ort mit einer Kindertagesstätte und Arbeitsgelegenheiten aktiv ist. 3
2.4 Ziele Fachlich fundierte und wirksame Eingliederungshilfe zur Teilhabe an der Gesellschaft setzt klare und verbindlich mit dem Betreuten vereinbarte Ziele voraus. Die Konkretisierung der Ziele erfolgt im Rahmen einer individuell auf den Klienten und seine persönliche Situation zugeschnittenen Hilfeplanung. Entsprechend der individuellen Möglichkeiten, Motivationslagen und Bedürfnisse der Betreuten werden die Ziele im Laufe des Betreuungsprozesses regelmäßig angepasst und weiterentwickelt. Ziele können insbesondere sein: Erlangung von Alltagskompetenz sowie Ausbau vorhandener Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen Vermeidung wiederholter langfristiger Klinikbehandlungen oder Heimunterbringungen Stärkung der Behandlungsmotivation/Umgang mit der Erkrankung Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung Verbesserung der Lebensqualität und Ermöglichung selbstbestimmter Lebensgestaltung Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen Förderung der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufs Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung Unterstützung im Zusammenleben mit anderen Menschen, um sozialer Ausgrenzung und Vereinsamung entgegenzuwirken 3. Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes Das Hilfespektrum des Ambulant Betreuten Wohnens reicht von konkreter Hilfestellung zur unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung. Ziel der Betreuungsarbeit ist es, den Betreuten zu befähigen, möglichst weitgehend und dauerhaft die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Wichtiger fachlicher Hintergrund ist die Teilhabekonzeption des biopsychosozialen Modells der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen am Ausmaß des individuell vorhandenen Hilfebedarfes auszurichten. Im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens als Eingliederungshilfe erhält jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch die Unterstützung, die er gemessen an dem Grad seiner Behinderung benötigt. Die Unterstützungsleistungen sind hierbei so vielfältig wie die individuellen Hilfebedarfe des einzelnen behinderten Menschen. Sie umfassen alle Bereiche des täglichen Lebens wie zum Beispiel die Unterstützung bei gesundheitlichen und beruflichen Problemen, Haushalt, Freizeitgestaltung, Umgang mit Behörden, Erhalt oder Beschaffung von angemessener Arbeit etc.. Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen. 4
3.1 Direkte Betreuungsleistungen Die direkten Betreuungsleistungen orientieren sich ressourcenorientiert an den Kompetenzen des Betreuten und berücksichtigen seine individuelle Biographie und Lebenserfahrung. Die direkten Betreuungsleistungen bilden regelmäßig den Schwerpunkt der Tätigkeit. Direkte Hilfen für den Betreuten können im Einzelfall z.B. sein: Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung, persönliche Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit Bewohnern und Nachbarn Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer, psychologischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Bildungs- und Freizeitangeboten, beim Aufsuchen von Freunden und Angehörigen Förderung und Unterstützung bei der Entwicklung von Tages- und Wochenstruktur Förderung und Entwicklung kreativer und lebenspraktischer Fertigkeiten 3.2 Mittelbare Leistungen Mittelbare Leistungen für den betreuten Klienten sind insbesondere: Gespräche im sozialen Umfeld des Klienten Koordination der Hilfeplanung Organisation des Helferfeldes Telefonate und Schriftverkehr bzgl. Alltagsangelegenheiten von Klienten (soweit diese nicht vom bestellten Betreuer nach §§1896 ff BGB zu übernehmen sind) Einzelfalldokumentation Fallbesprechungen und kollegiale Beratung Fortbildung und Supervision Notwendige Fahrtzeiten zur betreuten Person Einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung oder in der Nachbetreuung ehemaliger Klienten Einzelfallbezogene Tätigkeiten im angemessenen Umfang bei vorübergehenden stationären Aufenthalten 3.3 Indirekte Leistungen Zu den indirekten Leistungen gehören: Anteilige Leistungen für Leitung und Verwaltung Anteilige Regieaufgaben des Dienstes und Trägers Die Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regionalen Versorgungs- struktruren und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit. 4. Organisation der Leistungserbringung Menschen mit Behinderung sollen genauso selbstbestimmt leben können, wie nicht behinderte Menschen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Eine auf den individuellen 5
Hilfebedarf zugeschnittene ambulante Unterstützung verschafft dem behinderten Menschen ein größeres Maß an Eigenständigkeit und Lebensqualität. Die Betreuungsleistung wird auf der Grundlage dieser Konzeption durch fachlich qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter im Rahmen des individuellen Hilfe- und Betreuungsplans erbracht. Bei dem Ambulant Betreuten Wohnen handelt es sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuungsleistung, das heißt, die Fachkraft kommt zum behinderten Menschen in dessen Wohnung oder begleitet ihn bei allen notwendigen Erledigungen des täglichen Lebens. Zur Förderung von sozialen Kontakten und zur allg. Aktivierung wird eine Soziale Gruppe angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Ziel ist, dass wir einen beschützten Rahmen schaffen, in dem sich die zumeist isoliert lebenden Menschen austauschen und neue Erfahrungen machen können. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, indem sie Gruppeninhalte aktiv mitgestalten und eigene Ideen und Wünsche mit einbringen. Zwischen den Gruppenteilnehmern soll eine vertrauensvolle Atmosphäre entstehen können, die sie sonst wegen ihrer soziale Probleme/Ängste in ihrem Alltag vermissen. Neben den Treffen in den Räumlichkeiten der Caritas sind die gemeinsamen Unternehmungen von großer Bedeutung. Die Gruppenteilteilnehmer werden unterstützt Unternehmungen gemeinsam zu planen und vorzubereiten. Sie können die Aktivitäten selbst als Besonderheit in ihrem sonst eher zurückgezogenen und teilweise auch unstrukturierten Leben erfahren. Es werden soziale Aktivitäten ermöglicht, den Klienten die ganz konkrete Teilnahme am Hildesheimer gesellschaftlichen Leben bietet. 4.1 Mitarbeiter Die notwendigen Unterstützungsleistungen des Ambulant Betreuten Wohnens werden von qualifizierten Fachkräften in einem multiprofessionellen Team mit klarer Fallverantwortung und Supervision durchgeführt. Die Leitung liegt in den Händen eines Dipl.-Pädagogen/- Sozialpädagogen und Sozialtherapeuten/Sucht (Verhaltenstherapie), in der Anmeldung und dem Sekretariat sind eine Arzthelferin und eine Verwaltungsangestellte für die Mitarbeiter und Klienten da. Als Bezugsbetreuer mit klarer Vertretungsregelung sind Dipl.-Pädagogen, Dipl.- Sozialarbeiter/-pädagogen u.a. geeignete Fachkräfte tätig und vorgesehen. Die personelle Ausstattung entspricht dem quantitativen und qualitativen Betreuungsbedarf der betreuten Menschen entsprechen. Sie richtet sich nach der Summe der notwendigen Betreuungsleistungen, die sich aus den direkten und mittelbaren Betreuungsleistungen sowie den indirekten Leistungen ergeben. 4.2 Individueller Hilfe- und Betreuungsplan Bei der Ambulanten Betreuung liegt regelmäßig eine Einzelbetreuung vor, die unter Beachtung des Förderplanes flexibel ausgestaltet wird. Neben der Einzelbetreuung kann im Einzelfall auch die Teilnahme an einer Kleingruppe als einzelfallbezogene Eingliederungsleistung sinnvoll sein, um soziale Kompetenzen zu verbessern und die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Betreute in seinem sozialen Umfeld tragfähige Beziehungen etablieren oder stabilisieren kann. Das Stundenkontingent pro betreuter Person bei Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit ergibt sich aus der fachärztlichen/ärztlichen Stellungnahme und aus dem Ergebnis der Hilfekonferenz. Die maßgebliche Entscheidung darüber trifft der Kostenträger. 6
5. Aufnahme und Beendigung Für die Aufnahme ins Ambulant Betreute Wohnen müssen persönliche Voraussetzungen des Klienten erfüllt sein. 5.1 Aufnahmekriterien und -procedere Die zu betreuenden Personen sollten in der Lage sein, freiwillig und regelmäßig die Zusammenarbeit mit dem Bezugsbetreuer des Ambulant Betreuten Wohnens zu realisieren. Dazu gehört die Bereitschaft, Termine und Absprachen einzuhalten. Aufnahmekriterien sind insbesondere: Freiwilligkeit Einsicht des Klienten in seinen Hilfebedarf und Bereitschaft zur Mitarbeit Wohnraum außerhalb einer Einrichtung Psychiatrisches Attest über das Vorliegen einer Behinderung, psychiatrischen Erkrankung bzw. Suchterkrankung Bei Aufnahme werden die Klienten zunächst über die Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens informiert und beraten. Bei Interesse werden sie bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens unterstützt. Das Hilfeplanverfahren ist die wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe zur Bewilligung der Kosten. Die erforderlichen Basisunterlagen werden mit den einzelnen Klienten besprochen und ggf. ausgefüllt. Sie werden mit anderen Unterlagen, wie ärztliche Stellungnahmen, Sozial- bzw. Verlaufsberichte an den Kostenträger weitergeleitet. Im Rahmen eines Hilfeplangesprächs werden dann der Hilfebedarf und die Ziele für den Betroffenen verbindlich festgestellt. Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst. 5.2 Beendigung der Betreuung Ein Betreuungsverhältnis wird beendet, wenn: sich der Betroffene soweit rehabilitiert hat, dass eine Betreuung nicht mehr notwendig ist, oder der bewilligte Zeitraum abgelaufen ist, sich der Gesundheitszustand soweit verschlechtert hat, dass der Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens und die damit verbundenen Hilfeleistungen nicht mehr ausreichen, getroffene Vereinbarungen nicht mehr eingehalten werden. 6. Vernetzung und Kooperationen Um wirksame Hilfe zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft für den Betreuten zu ermöglichen, arbeiten die Mitarbeiter des Ambulant Betreuten Wohnens mit den wesentlichen psychiatrischen, psychosozialen, medizinischen und gesellschaftlichen Institutionen in Stadt und Landkreis Hildesheim. zusammen. Neben dem Landeskrankenhaus und den Allgemeinkrankenhäusern sind hier besonders die in der sozialpsychiatrischen Versorgung tätigen Einrichtungen und Vereine zu nennen. Daher engagiert sich der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. mit der Eingliederungshilfe u.a. im Sozialpsychiatrischen Verbund, im Arbeitskreis Betreuung, Arbeitskreis Sozialberatung und im Arbeitskreis Sucht. Menschen mit Behinderung sollen genauso selbstbestimmt leben können wie nicht behinderte Menschen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Eine auf den individuellen 7
Hilfebedarf zugeschnittene ambulante Unterstützung verschafft dem behinderten Menschen ein größeres Maß an Eigenständigkeit und Lebensqualität. Als verbandsinterne Kooperationspartner, mit denen individuell abgestimmte und flexible Hilfe aus einer Hand angeboten wird, sind zu nennen: Suchthilfe Hildesheim, Fachstelle für Prävention und Rehabilitation Schuldnerberatung und Sozialberatung Migrationsberatung Jugend-, Erziehungs- und Familienberatung Familienmanagement Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway (Fahrenheit) Nachbarschaftswerkstatt Fahrenheit (Tagesstruktur) Kindertagesstätte und Arbeitsgelegenheiten Münchewiese Sozialstationen Stadt Hildesheim und Groß Förste Freiwilligenzentrum Bonus 7. Qualitätssicherung Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim erbringt fachlich fundierte Leistungen der Eingliederungshilfe. Daher ist ein umfassendes Qualitätsmanagement auf den verschiedenen Ebenen wesentliches Merkmal unserer Arbeit. 7.1 Eingangsqualität Die Gemeinsamen Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Nds. Landkreistages und des Nds. Städtetages zum Ambulant Betreuten Wohnen definieren Eingangsqualität als Transparenz über die fachlichen Haltungen und Einstellungen sowie Verfahrensverbindlichkeit für die Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfeträger und Leistungserbringer. Sie stellen folgende Prämissen auf: Die Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kann dann am besten und effektivsten erbracht werden, wenn der Sozialhilfeträger den individuellen Hilfebedarf klar benennt. Dazu gehört vom Sozialhilfeträger ein Gesamtplan gemäß § 12 SGB XII und eine sich daraus ergebende präzise Benennung des individuellen Eingliederungshilfebedarfs. Die fachärztliche/ärztliche Stellungnahme des Fachbereiches Gesundheit und das Ergebnis des Förderplanes sind Bestandteil des Gesamtplanes. Vom Leistungserbringer ist ein präzises, verbindliches und vollständiges Leistungsangebot vorzulegen. 7.2 Strukturqualität Es liegt eine allgemeine Beschreibung und fachlich ausdifferenzierte Konzeption des Dienstes vor. Es erfolgen eine Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und darauf aufbauend eine individuelle Hilfeplanung analog den Empfehlungen zum Ambulant Betreuten Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Vereinbarung der Arbeitsgruppe aus Vertretungen der LAG FW, den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretungen der örtlichen Sozialhilfeträger. Ausgehend von der individuell durch die Fachkräfte der Kostenträger ermittelten und fachlichen Standards genügenden Hilfeplanung erfolgt die Leistungserbringung auf der Basis einer tragfähigen Beziehung zwischen Betreutem und Bezugsbetreuer unter Einbeziehung wesentlicher Bezugspersonen, gesetzlichen Betreuern und dem Kostenträger. 8
Regelmäßige Team- und Fallbesprechungen mit dem Leiter der Eingliederungshilfe und den betreuenden Fachkräften sind Teil der fachlichen Arbeitskultur und des Qualitäts- managements in einem multiprofessionellen Team. In den Teambesprechungen findet neben organisatorischen Fragen Übergabemanagement, kollegiale Fallbesprechung und Intravision statt. Die Mitarbeiter der Eingliederungshilfe erhalten gemeinsam mit den Kollegen der Suchthilfe regelmäßig externe Supervision und nehmen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Qualität an Fort- und Weiterbildungen teil. Die Caritas Eingliederungshilfe hat ihre Räumlichkeiten im Caritashaus, Pfaffenstieg 12, 31134 Hildesheim. Dieses ist barrierefrei und verkehrsgünstig zu erreichen. Die Eingliederungshilfe verfügt über ein Sekretariat und ein Büro, das mit einer Besprechungsecke, zeitgemäßer Kommunikations- und Bürotechnik, ausgestattet ist. Gruppenräume und Küche können genutzt werden. Die Mitarbeiter verfügen über Fahrerlaubnis und PKW, so dass dienstlich notwendige Fahrten sichergestellt sind. 7.3 Prozeßqualität Die Hilfeleistung erfolgt bedarfsorientiert auf der Grundlage einer individuellen Hilfeplanung unter Einbeziehung der betroffenen Person. Darin sollen Ergebnisse evtl. der bereits durchgeführten Eingliederungsmaßnahmen einfließen. Der Hilfeplan wird regelmäßig fortgeschrieben und überprüft. Die Arbeit wird regelmäßig dokumentiert. Die Berichtspflicht wird gegenüber dem Sozialhilfeträger im Rahmen der zeitlichen Vereinbarung erfüllt. Angehörige und andere Bezugspersonen können in die Betreuung einbezogen werden. Das Leistungsangebot wird fach- und bedarfsgerecht fortgeschrieben. 7.4 Ergebnisqualität Es wird einzelfallbezogen regelmäßig überprüft und reflektiert, ob das im Förderplan festgelegte Ziel erreicht ist. Dabei wird die Mitwirkung der betroffenen Personen gewährleistet. Darüber hinaus wird regelmäßig über den Einzelfall hinaus die Qualität der Ergebnisse auf Einrichtungsebene überprüft. 8. Dokumentation Die einzelfallbezogene Dokumentation des Verlaufes, von Inhalt und Umfang der Betreuung, durch den Bezugsbetreuer sind im Rahmen der Aktenführung obligatorisch. Über den Einzelfall hinaus wird über die Tätigkeit im Rahmen eines Jahresberichtes Rechenschaft abgelegt. Stand 10.02.2011 Andreas Iloff Geschäftsbereichsleitung Sucht- und Eingliederungshilfe Pfaffenstieg 12, 31134 Hildesheim Tel. 0 51 21-16 77 230 Fax 0 51 21-16 77 247 eingliederungshilfe@caritas-hildesheim.de andreas.iloff@caritas-hildesheim.de 9
Kurzkonzeption Eingliederungshilfe – Ambulant Betreutes Wohnen gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII Eingliederungshilfe Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. Pfaffenstieg 12 31134 Hildesheim Tel. 0 51 21-16 77 230 Fax 0 51 21-16 77 247 eingliederungshilfe@caritas-hildesheim.de Leitung Andreas Iloff Dipl.-Pädagoge/Sozialpädagoge Sozialtherapeut/Sucht Sekretariat/Anmeldung Annette Kratz / Heike Breuer Mitarbeiter Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagogen/-innen, Dipl.-Pädagogen/- innen, u.a. geeignete Fachkräfte Grundlage Leistungsvereinbarung nach § 76 SGB XII für das ambulante Betreute Wohnen gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII zwischen dem Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. als Leistungserbringer und der Stadt Hildesheim als Kostenträger vom 31.05.2005 sowie die Übernahme der Vereinbarung durch den Landkreis Hildesheim Zielgruppen Seelisch, geistig und körperlich behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere: Suchtkranke mit ungünstiger Abstinenzprognose, Chronisch mehrfachgeschädigt Abhängige/Suchtkranke (CMA), wo es um Schadensminimierung und Überlebenssicherung geht Chronisch psychisch Kranke, psychisch Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die z.B. an Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline-Persönlichkeit oder ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung, Psychosen, bipolarer (manisch-depressiver) Störung, Dysthymia oder chronischer Traumatisierung leiden. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die in problematischen Familiensystemen leben und/oder Kinder haben. geistig und/oder körperlich behinderte Menschen Erwachsene, junge Erwachsene, über 60jährige Leistungsform Ambulant Betreutes Wohnen als fachlich fundierte aufsuchende und aktivierende psychosoziale Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. 10
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