Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfe-gemäß 53, 54 ff SGB XII

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Ambulant Betreutes Wohnen
         -Eingliederungshilfe-
            gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII

                    Konzeption

         des Caritasverbandes für Stadt
         und Landkreis Hildesheim e.V.

                           Pfaffenstieg 12
                         31134 Hildesheim
         Tel. 0 51 21 / 16 77-230 Fax -247
eingliederungshilfe@caritas-hildesheim.de
                www.caritas-hildesheim.de
1. Leistungsanbieter Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V.

1.1 Darstellung des Caritasverbandes

Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. ist als katholischer Verband der
freien Wohlfahrtspflege Träger verschiedenster Einrichtungen und Fachdienste in Stadt und
Landkreis Hildesheim. Er widmet sich auf der Basis des christlichen Menschenbildes allen
Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe und beschäftigt in verschiedenen pflegerischen,
betreuenden, beratenden und verwaltenden Aufgaben etwa 130 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Die Angebote des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V.
richten sich gleichermaßen an Menschen mit und ohne christliche Religionszugehörigkeit.

Der Caritasverband ist Träger der Eingliederungshilfe, einer Einrichtung des Ambulant
Betreuten Wohnens gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII.

Des weiteren ist der Caritasverband u.a. Träger der Suchthilfe Hildesheim und Sarstedt, zwei
anerkannte Fachstellen für Prävention und Rehabilitation mit dem Schwerpunkt Alkohol-,
Medikamenten- und Spielsucht unter Mitbehandlung komorbider psychischer Störungen, der
Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle mit Familienmanagement und
sozialpädagogischen Familienhilfe sowie der Allgemeinen Lebens- und Sozialberatung mit
Schuldner- und Migrationsberatung. Die verschiedenen Beratungsdienste sind zentral im
barrierefreien Caritashaus, Pfaffenstieg 12, 31134 Hildesheim angesiedelt, so dass eine
enge Kooperation vor Ort erfolgen kann.

Externe Einrichtungen des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim sind u.a.
das Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway im Fahrenheitgebiet, die
Kindertagesstätte Münchewiese und das Projekt „Merzikrales“- Arbeitsgelegenheiten für Sinti
der Münchewiese-.

1.2 Leistungsvereinbarung

Grundlage der Tätigkeit der Eingliederungshilfe ist eine Leistungsvereinbarung nach § 76
SGB XII für das Ambulante Betreute Wohnen gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII zwischen dem
Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. als Leistungserbringer und der Stadt
Hildesheim als Kostenträger vom 31.05.2005 sowie die Übernahme der Vereinbarung durch
den Landkreis Hildesheim.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Definition und fachliches Selbstverständnis

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein am Individuum und dessen Bedarf orientiertes
komplementäres Angebot gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX als Leistung zur
sozialen Eingliederung im Rahmen der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Ziel ist, den betreuten Menschen individuelle Hilfen zu einer weitgehend eigenständigen und
selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Wohnung und sozialen Umfeld zu eröffnen
und zu erhalten. Im Ambulant Betreuten Wohnen wird fachlich fundierte aufsuchende Arbeit
auf der Grundlage einer tragfähigen Beziehung zwischen Bezugsbetreuer und Betreutem
unter Einbezug wichtiger Bezugspersonen geleistet. Es ist ein langfristig konzipiertes und
verbindlich vereinbartes ambulantes Hilfeangebot.

Referenzrahmen unserer Konzeption sind die Gemeinsamen Empfehlungen der
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Nds.
Landkreistages und des Nds. Städtetages zum Ambulant Betreuten Wohnen im Rahmen der
Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aus dem Jahre 2002.
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Fachlicher Hintergrund unseres Ambulant Betreuten Wohnens ist eine am Verhalten und
Erleben des einzelnen Klienten ausgerichtete lebenswelt- und ressourcenorientierte
psychosoziale Haltung in der Tätigkeit. Wichtig ist uns eine konkrete Hilfe zur Stabilisierung,
Aktivierung und Integration für den Betreuten, so dass dieser soviel Unterstützung wie nötig
erhält, zugleich aber in seinen Selbstmanagementfähigkeiten angemessen gestärkt wird. In
konsequenten Schritten streben wir die Erfahrung von Erfolgserlebnissen im Sinne eines
Empowerment an, um den Betreuten aus seiner passiven Rolle zu einem neuen
Selbstverständnis als aktiver Gestalter seines Lebens zu verhelfen. Hierfür ist die Beachtung
der individuellen Bedürfnisse und Motive, aber auch notwendiger Entwicklungsschritte und
sozialer Anforderungen zentral. Im multiprofessionellen Team aus Sozialarbeitern,
Pädagogen, Psychologischen Psychotherapeuten und anderen Fachkräften bemühen wir
uns um ein möglichst umfassendes, ganzheitliches Fallverständnis.

Eine solche Fallstrukturierung ist durch das biopsychosoziale Modell der Internationalen
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2006) umfassend und mehrdimensional möglich.
Funktionale Gesundheit ist hiernach der in der Rehabilitation anzustrebende Zielzustand.
Nach der ICF gilt eine Person dann als funktional gesund, wenn vor ihrem gesamten
Lebenshintergrund (personbezogene und Umweltfaktoren, die entweder Förderfaktoren oder
Barrieren darstellen):
    ihre körperlichen, geistigen und seelischen Funktionen allgemein anerkannten Normen
      entsprechen,
    sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem
      erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), und
    sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem
      Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der
      Funktionen oder Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).

Diese systemisch-integrative, rehabilitativ orientierte Perspektive ermöglicht es,
Förderfaktoren, Ressourcen und Selbsthilfekräfte in der Person und ihrem sozialen Umfeld
zu erkennen und zu stärken, aber auch ungünstige Bedingungen und Barrieren in den Blick
zu nehmen und behutsam zu verändern. Zur selbstbestimmten Lebensführung im Alltag
gehört auch die Übernahme von Verantwortung und Pflichten. In der Bereitschaft und
Fähigkeit dazu soll der Betreute gestärkt werden.

Das Konzept der Teilhabe nach ICF bezieht sich auf den Menschen als Subjekt in
Gesellschaft und Umwelt. Teilhabe ist das Einbezogensein einer Person in eine
Lebenssituation oder einen Lebensbereich. Das Konzept der Teilhabe ist mit Fragen nach
dem Zugang zu Lebensbereichen sowie der Daseinsentfaltung und dem selbstbestimmten
Leben und gleichberechtigten Teilhabe verknüpft sowie mit Fragen der Zufriedenheit, der
erlebten gesundheitsbezogenen Lebensqualität und der erlebten Anerkennung und
Wertschätzung in den Lebensbereichen, die für die zu betreuende Person von Bedeutung
sind. Deshalb ist es wichtig, die Ziele der Eingliederungshilfemaßnahme gemeinsam mit dem
zu Betreuenden zu erarbeiten.

Die vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren des
Hilfesystems, Kostenträgern und ggf. rechtlichen Betreuern ist uns in unserer Rolle als
Komplementärdienst selbstverständlich.

Ausgehend von der individuellen Hilfeplanung streben wir eine Vernetzung von
professioneller Hilfe, privater Unterstützung und Nachbarschaftshilfe im Sinne eines
„Hilfemix“ an, der für den Menschen mit Behinderung bei effizientem Mitteleinsatz ein
weitgehend normales Leben ermöglicht.

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2.2 Zielgruppen

Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens allgemein sind geistig behinderte, körperlich
behinderte und seelisch behinderte Menschen oder von Behinderung bedrohte Menschen im
Sinne des § 54 SGB XII. Sie benötigen vorübergehend, für längere Zeit oder im Einzelfall
lebenslang Unterstützung in der selbständigen Lebensführung. Ein stationäres Angebot ist
nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich. Eine ambulante Maßnahme ist ausreichend.
Notwendige Voraussetzung ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit
des behinderten Menschen. Er muss in der Lage sein, den überwiegenden Teil des
Lebensalltags allein oder mit Hilfe Dritter (z.B. Haushaltshilfe, persönliche Hilfe, Pflegehilfe)
strukturieren und bewältigen zu können.

Besondere Stärken hat die Eingliederungshilfe des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis
Hildesheim e.V. in der ambulanten Betreuung folgender Zielgruppen:
    Suchtkranke mit ungünstiger Abstinenzprognose, Chronisch mehrfachgeschädigt
      Abhängige      Suchtkranke     (CMA),     wo     es    um     Schadensminimierung,
      Überlebenssicherung und das Erreichen von längeren Abstinenzphasen geht.
    Chronisch psychisch Kranke, psychisch Behinderte oder von Behinderung bedrohte
      Menschen, die z.B. an Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline-Persönlichkeit oder
      ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung, Psychosen, bipolarer (manisch-
      depressiver) Störung, Dysthymia oder chronischer Traumatisierung leiden.
    Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die in problematischen
      Familiensystemen leben oder Kinder haben
    Geistig und körperlich behinderte Menschen
    Erwachsene, junge Erwachsene und über 60jährige

Menschen mit chronischer Suchtmittelabhängigkeit und/oder schweren psychischen
Störungen haben wenige Chancen, ohne aufsuchende und nachgehende Unterstützung an
notwendigen therapeutischen Angeboten teilzunehmen. Häufig bleiben sie auf der Suche
nach einem adäquaten Therapieplatz erfolglos. Daher ist es eine wesentliche Aufgabe des
Ambulant Betreuten Wohnens als Eingliederungshilfe dem Betreuten bei der Nutzung des
psychosozialen Hilfesystems zur Seite zu stehen, Wege aufzuzeigen und zu ebnen.

Hinsichtlich der Betreuung von Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen
Störungen besteht eine enge Kooperation mit der Suchthilfe, die über sozial- und
psychotherapeutische Kompetenz männlicher und weiblicher Suchtberater und
Psychotherapeuten in der ambulanten medizinischen Rehabilitation verfügt, der Selbsthilfe
und dem niedrigschwelligen Kontaktcafé Trockendock. Die Eingliederungshilfe arbeitet
intensiv mit der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle und dem
Familienmanagement in unserem Hause zusammen. Hier besteht große Kompetenz in der
Beratung, Therapie und konkret-anleitenden Unterstützung von Familien, Kindern,
Jugendlichen und Eltern.

2.3 Einzugsbereich

Einzugsbereiche sind Stadt und Landkreis Hildesheim. Unser Angebot richtet sich an
Menschen, die alleine oder mit Angehörigen in einer Wohnung oder in einer
Wohngemeinschaft leben.

Bewohner des Fahrenheitgebietes profitieren im Besonderen von der Kooperation mit dem
Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway und der Nachbarwerkstatt als
tagesstrukturierendem Angebot. Für die Bewohner der Münchewiese, meist Sinti, ist der
Caritasverband seit vielen Jahren eine akzeptierte Unterstützung, die vor Ort mit einer
Kindertagesstätte und Arbeitsgelegenheiten aktiv ist.

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2.4 Ziele

Fachlich fundierte und wirksame Eingliederungshilfe zur Teilhabe an der Gesellschaft setzt
klare und verbindlich mit dem Betreuten vereinbarte Ziele voraus. Die Konkretisierung der
Ziele erfolgt im Rahmen einer individuell auf den Klienten und seine persönliche Situation
zugeschnittenen     Hilfeplanung.   Entsprechend      der    individuellen Möglichkeiten,
Motivationslagen und Bedürfnisse der Betreuten werden die Ziele im Laufe des
Betreuungsprozesses regelmäßig angepasst und weiterentwickelt.

Ziele können insbesondere sein:
    Erlangung von Alltagskompetenz sowie Ausbau vorhandener Fähigkeiten, Stärken und
      Ressourcen
    Vermeidung wiederholter langfristiger Klinikbehandlungen oder Heimunterbringungen
    Stärkung der Behandlungsmotivation/Umgang mit der Erkrankung
    Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung
    Verbesserung      der    Lebensqualität      und    Ermöglichung   selbstbestimmter
      Lebensgestaltung
    Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
    Förderung der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufs
    Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
    Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
    Unterstützung im Zusammenleben mit anderen Menschen, um sozialer Ausgrenzung
      und Vereinsamung entgegenzuwirken

3. Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes

Das Hilfespektrum des Ambulant Betreuten Wohnens reicht von konkreter Hilfestellung zur
unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und
Lebensplanentwicklung.

Ziel der Betreuungsarbeit ist es, den Betreuten zu befähigen, möglichst weitgehend und
dauerhaft die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Wichtiger fachlicher
Hintergrund ist die Teilhabekonzeption des biopsychosozialen Modells der Internationalen
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Intensität und Dauer der zu erbringenden
Leistungen sind einzelfallbezogen am Ausmaß des individuell vorhandenen Hilfebedarfes
auszurichten.

Im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens als Eingliederungshilfe erhält jeder
behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch die Unterstützung, die er gemessen an
dem Grad seiner Behinderung benötigt. Die Unterstützungsleistungen sind hierbei so
vielfältig wie die individuellen Hilfebedarfe des einzelnen behinderten Menschen. Sie
umfassen alle Bereiche des täglichen Lebens wie zum Beispiel die Unterstützung bei
gesundheitlichen und beruflichen Problemen, Haushalt, Freizeitgestaltung, Umgang mit
Behörden, Erhalt oder Beschaffung von angemessener Arbeit etc..

Das Ambulant Betreute         Wohnen     umfasst    direkte,   mittelbare   und   indirekte
Betreuungsleistungen.

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3.1 Direkte Betreuungsleistungen

Die direkten Betreuungsleistungen orientieren sich ressourcenorientiert an den
Kompetenzen des Betreuten und berücksichtigen seine individuelle Biographie und
Lebenserfahrung. Die direkten Betreuungsleistungen bilden regelmäßig den Schwerpunkt
der Tätigkeit.

Direkte Hilfen für den Betreuten können im Einzelfall z.B. sein:
    Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste
    Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen
    Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit
      Selbstversorgung, persönliche Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung,
      Konflikten mit Bewohnern und Nachbarn
    Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer, psychologischer
      und sozialer Dienste und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und
      sonstigen Institutionen
    Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den
      Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen von Arbeits- und
      Beschäftigungsmöglichkeiten, Bildungs- und Freizeitangeboten, beim Aufsuchen von
      Freunden und Angehörigen
    Förderung und Unterstützung bei der Entwicklung von Tages- und Wochenstruktur
    Förderung und Entwicklung kreativer und lebenspraktischer Fertigkeiten

3.2 Mittelbare Leistungen

Mittelbare Leistungen für den betreuten Klienten sind insbesondere:
    Gespräche im sozialen Umfeld des Klienten
    Koordination der Hilfeplanung
    Organisation des Helferfeldes
    Telefonate und Schriftverkehr bzgl. Alltagsangelegenheiten von Klienten (soweit diese
      nicht vom bestellten Betreuer nach §§1896 ff BGB zu übernehmen sind)
    Einzelfalldokumentation
    Fallbesprechungen und kollegiale Beratung
    Fortbildung und Supervision
    Notwendige Fahrtzeiten zur betreuten Person
    Einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung oder in der Nachbetreuung
      ehemaliger Klienten
    Einzelfallbezogene Tätigkeiten im angemessenen Umfang bei vorübergehenden
      stationären Aufenthalten

3.3 Indirekte Leistungen

Zu den indirekten Leistungen gehören:
   Anteilige Leistungen für Leitung und Verwaltung
   Anteilige Regieaufgaben des Dienstes und Trägers
   Die Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regionalen Versorgungs-
     struktruren und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit.

4. Organisation der Leistungserbringung

Menschen mit Behinderung sollen genauso selbstbestimmt leben können, wie nicht
behinderte Menschen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu
leben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Eine auf den individuellen

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Hilfebedarf zugeschnittene ambulante Unterstützung verschafft dem behinderten Menschen
ein größeres Maß an Eigenständigkeit und Lebensqualität.

Die Betreuungsleistung wird auf der Grundlage dieser Konzeption durch fachlich qualifizierte
und erfahrene Mitarbeiter im Rahmen des individuellen Hilfe- und Betreuungsplans erbracht.
Bei dem Ambulant Betreuten Wohnen handelt es sich um eine vorwiegend aufsuchende
Betreuungsleistung, das heißt, die Fachkraft kommt zum behinderten Menschen in dessen
Wohnung oder begleitet ihn bei allen notwendigen Erledigungen des täglichen Lebens.

Zur Förderung von sozialen Kontakten und zur allg. Aktivierung wird eine Soziale Gruppe
angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Ziel ist, dass wir einen beschützten
Rahmen schaffen, in dem sich die zumeist isoliert lebenden Menschen austauschen und
neue Erfahrungen machen können. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, indem sie
Gruppeninhalte aktiv mitgestalten und eigene Ideen und Wünsche mit einbringen. Zwischen
den Gruppenteilnehmern soll eine vertrauensvolle Atmosphäre entstehen können, die sie
sonst wegen ihrer soziale Probleme/Ängste in ihrem Alltag vermissen.

Neben den Treffen in den Räumlichkeiten der Caritas sind die gemeinsamen
Unternehmungen von großer Bedeutung. Die Gruppenteilteilnehmer werden unterstützt
Unternehmungen gemeinsam zu planen und vorzubereiten. Sie können die Aktivitäten selbst
als Besonderheit in ihrem sonst eher zurückgezogenen und teilweise auch unstrukturierten
Leben erfahren. Es werden soziale Aktivitäten ermöglicht, den Klienten die ganz konkrete
Teilnahme am Hildesheimer gesellschaftlichen Leben bietet.

4.1 Mitarbeiter

Die notwendigen Unterstützungsleistungen des Ambulant Betreuten Wohnens werden von
qualifizierten Fachkräften in einem multiprofessionellen Team mit klarer Fallverantwortung
und Supervision durchgeführt. Die Leitung liegt in den Händen eines Dipl.-Pädagogen/-
Sozialpädagogen und Sozialtherapeuten/Sucht (Verhaltenstherapie), in der Anmeldung und
dem Sekretariat sind eine Arzthelferin und eine Verwaltungsangestellte für die Mitarbeiter
und Klienten da.

Als Bezugsbetreuer mit klarer Vertretungsregelung sind Dipl.-Pädagogen, Dipl.-
Sozialarbeiter/-pädagogen u.a. geeignete Fachkräfte tätig und vorgesehen. Die personelle
Ausstattung entspricht dem quantitativen und qualitativen Betreuungsbedarf der betreuten
Menschen entsprechen. Sie richtet sich nach der Summe der notwendigen
Betreuungsleistungen, die sich aus den direkten und mittelbaren Betreuungsleistungen
sowie den indirekten Leistungen ergeben.

4.2 Individueller Hilfe- und Betreuungsplan

Bei der Ambulanten Betreuung liegt regelmäßig eine Einzelbetreuung vor, die unter
Beachtung des Förderplanes flexibel ausgestaltet wird. Neben der Einzelbetreuung kann im
Einzelfall auch die Teilnahme an einer Kleingruppe als einzelfallbezogene
Eingliederungsleistung sinnvoll sein, um soziale Kompetenzen zu verbessern und die
Voraussetzungen zu schaffen, dass der Betreute in seinem sozialen Umfeld tragfähige
Beziehungen etablieren oder stabilisieren kann. Das Stundenkontingent pro betreuter Person
bei Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit ergibt sich aus der
fachärztlichen/ärztlichen Stellungnahme und aus dem Ergebnis der Hilfekonferenz. Die
maßgebliche Entscheidung darüber trifft der Kostenträger.

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5. Aufnahme und Beendigung

Für die Aufnahme ins Ambulant Betreute Wohnen müssen persönliche Voraussetzungen des
Klienten erfüllt sein.

5.1 Aufnahmekriterien und -procedere

Die zu betreuenden Personen sollten in der Lage sein, freiwillig und regelmäßig die
Zusammenarbeit mit dem Bezugsbetreuer des Ambulant Betreuten Wohnens zu realisieren.
Dazu gehört die Bereitschaft, Termine und Absprachen einzuhalten. Aufnahmekriterien sind
insbesondere:
    Freiwilligkeit
    Einsicht des Klienten in seinen Hilfebedarf und Bereitschaft zur Mitarbeit
    Wohnraum außerhalb einer Einrichtung
    Psychiatrisches Attest über das Vorliegen einer Behinderung, psychiatrischen
     Erkrankung bzw. Suchterkrankung

Bei Aufnahme werden die Klienten zunächst über die Möglichkeiten des Ambulant Betreuten
Wohnens informiert und beraten. Bei Interesse werden sie bei der Durchführung des
Hilfeplanverfahrens unterstützt. Das Hilfeplanverfahren ist die wesentliche Grundlage für die
Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe zur Bewilligung der Kosten. Die erforderlichen
Basisunterlagen werden mit den einzelnen Klienten besprochen und ggf. ausgefüllt. Sie
werden mit anderen Unterlagen, wie ärztliche Stellungnahmen, Sozial- bzw. Verlaufsberichte
an den Kostenträger weitergeleitet.

Im Rahmen eines Hilfeplangesprächs werden dann der Hilfebedarf und die Ziele für den
Betroffenen verbindlich festgestellt. Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst.

5.2 Beendigung der Betreuung

Ein Betreuungsverhältnis wird beendet, wenn:
    sich der Betroffene soweit rehabilitiert hat, dass eine Betreuung nicht mehr notwendig
     ist,
    oder der bewilligte Zeitraum abgelaufen ist,
    sich der Gesundheitszustand soweit verschlechtert hat, dass der Rahmen des
     Ambulant Betreuten Wohnens und die damit verbundenen Hilfeleistungen nicht mehr
     ausreichen,
    getroffene Vereinbarungen nicht mehr eingehalten werden.

6. Vernetzung und Kooperationen

Um wirksame Hilfe zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft für den Betreuten zu
ermöglichen, arbeiten die Mitarbeiter des Ambulant Betreuten Wohnens mit den
wesentlichen psychiatrischen, psychosozialen, medizinischen und gesellschaftlichen
Institutionen in Stadt und Landkreis Hildesheim. zusammen. Neben dem
Landeskrankenhaus und den Allgemeinkrankenhäusern sind hier besonders die in der
sozialpsychiatrischen Versorgung tätigen Einrichtungen und Vereine zu nennen. Daher
engagiert sich der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. mit der
Eingliederungshilfe u.a. im Sozialpsychiatrischen Verbund, im Arbeitskreis Betreuung,
Arbeitskreis Sozialberatung und im Arbeitskreis Sucht.

Menschen mit Behinderung sollen genauso selbstbestimmt leben können wie nicht
behinderte Menschen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu
leben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Eine auf den individuellen

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Hilfebedarf zugeschnittene ambulante Unterstützung verschafft dem behinderten Menschen
ein größeres Maß an Eigenständigkeit und Lebensqualität.

Als verbandsinterne Kooperationspartner, mit denen individuell abgestimmte und flexible
Hilfe aus einer Hand angeboten wird, sind zu nennen:
    Suchthilfe Hildesheim, Fachstelle für Prävention und Rehabilitation
    Schuldnerberatung und Sozialberatung
    Migrationsberatung
    Jugend-, Erziehungs- und Familienberatung
    Familienmanagement
    Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway (Fahrenheit)
    Nachbarschaftswerkstatt Fahrenheit (Tagesstruktur)
    Kindertagesstätte und Arbeitsgelegenheiten Münchewiese
    Sozialstationen Stadt Hildesheim und Groß Förste
    Freiwilligenzentrum Bonus

7. Qualitätssicherung

Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim erbringt fachlich fundierte Leistungen
der Eingliederungshilfe. Daher ist ein umfassendes Qualitätsmanagement auf den
verschiedenen Ebenen wesentliches Merkmal unserer Arbeit.

7.1 Eingangsqualität

Die Gemeinsamen Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Nds. Landkreistages und des Nds. Städtetages zum
Ambulant Betreuten Wohnen definieren Eingangsqualität als Transparenz über die
fachlichen Haltungen und Einstellungen sowie Verfahrensverbindlichkeit für die
Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfeträger und Leistungserbringer. Sie stellen folgende
Prämissen auf:
    Die Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kann dann am besten und
      effektivsten erbracht werden, wenn der Sozialhilfeträger den individuellen Hilfebedarf
      klar benennt.
    Dazu gehört vom Sozialhilfeträger ein Gesamtplan gemäß § 12 SGB XII und eine sich
      daraus ergebende präzise Benennung des individuellen Eingliederungshilfebedarfs.
      Die fachärztliche/ärztliche Stellungnahme des Fachbereiches Gesundheit und das
      Ergebnis des Förderplanes sind Bestandteil des Gesamtplanes.
    Vom Leistungserbringer ist ein präzises, verbindliches und vollständiges
      Leistungsangebot vorzulegen.

7.2 Strukturqualität

Es liegt eine allgemeine Beschreibung und fachlich ausdifferenzierte Konzeption des
Dienstes vor. Es erfolgen eine Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und darauf
aufbauend eine individuelle Hilfeplanung analog den Empfehlungen zum Ambulant Betreuten
Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Vereinbarung der
Arbeitsgruppe aus Vertretungen der LAG FW, den kommunalen Spitzenverbänden und
Vertretungen der örtlichen Sozialhilfeträger.

Ausgehend von der individuell durch die Fachkräfte der Kostenträger ermittelten und
fachlichen Standards genügenden Hilfeplanung erfolgt die Leistungserbringung auf der Basis
einer tragfähigen Beziehung zwischen Betreutem und Bezugsbetreuer unter Einbeziehung
wesentlicher Bezugspersonen, gesetzlichen Betreuern und dem Kostenträger.

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Regelmäßige Team- und Fallbesprechungen mit dem Leiter der Eingliederungshilfe und den
betreuenden Fachkräften sind Teil der fachlichen Arbeitskultur und des Qualitäts-
managements in einem multiprofessionellen Team. In den Teambesprechungen findet neben
organisatorischen Fragen Übergabemanagement, kollegiale Fallbesprechung und Intravision
statt. Die Mitarbeiter der Eingliederungshilfe erhalten gemeinsam mit den Kollegen der
Suchthilfe regelmäßig externe Supervision und nehmen zur Aufrechterhaltung der fachlichen
Qualität an Fort- und Weiterbildungen teil.

Die Caritas Eingliederungshilfe hat ihre Räumlichkeiten im Caritashaus, Pfaffenstieg 12,
31134 Hildesheim. Dieses ist barrierefrei und verkehrsgünstig zu erreichen. Die
Eingliederungshilfe verfügt über ein Sekretariat und ein Büro, das mit einer
Besprechungsecke, zeitgemäßer Kommunikations- und Bürotechnik, ausgestattet ist.
Gruppenräume und Küche können genutzt werden. Die Mitarbeiter verfügen über
Fahrerlaubnis und PKW, so dass dienstlich notwendige Fahrten sichergestellt sind.

7.3 Prozeßqualität

Die Hilfeleistung erfolgt bedarfsorientiert auf der Grundlage einer individuellen Hilfeplanung
unter Einbeziehung der betroffenen Person. Darin sollen Ergebnisse evtl. der bereits
durchgeführten Eingliederungsmaßnahmen einfließen. Der Hilfeplan wird regelmäßig
fortgeschrieben und überprüft. Die Arbeit wird regelmäßig dokumentiert. Die Berichtspflicht
wird gegenüber dem Sozialhilfeträger im Rahmen der zeitlichen Vereinbarung erfüllt.

Angehörige und andere Bezugspersonen können in die Betreuung einbezogen werden.

Das Leistungsangebot wird fach- und bedarfsgerecht fortgeschrieben.

7.4 Ergebnisqualität

Es wird einzelfallbezogen regelmäßig überprüft und reflektiert, ob das im Förderplan
festgelegte Ziel erreicht ist. Dabei wird die Mitwirkung der betroffenen Personen
gewährleistet. Darüber hinaus wird regelmäßig über den Einzelfall hinaus die Qualität der
Ergebnisse auf Einrichtungsebene überprüft.

8. Dokumentation

Die einzelfallbezogene Dokumentation des Verlaufes, von Inhalt und Umfang der Betreuung,
durch den Bezugsbetreuer sind im Rahmen der Aktenführung obligatorisch. Über den
Einzelfall hinaus wird über die Tätigkeit im Rahmen eines Jahresberichtes Rechenschaft
abgelegt.

Stand 10.02.2011

Andreas Iloff
Geschäftsbereichsleitung Sucht- und Eingliederungshilfe
Pfaffenstieg 12, 31134 Hildesheim
Tel. 0 51 21-16 77 230
Fax 0 51 21-16 77 247
eingliederungshilfe@caritas-hildesheim.de
andreas.iloff@caritas-hildesheim.de
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Kurzkonzeption
                      Eingliederungshilfe – Ambulant Betreutes Wohnen
                                  gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII

Eingliederungshilfe        Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V.
                           Pfaffenstieg 12
                           31134 Hildesheim
                           Tel. 0 51 21-16 77 230
                           Fax 0 51 21-16 77 247
                           eingliederungshilfe@caritas-hildesheim.de

Leitung                    Andreas Iloff
                           Dipl.-Pädagoge/Sozialpädagoge
                           Sozialtherapeut/Sucht

Sekretariat/Anmeldung Annette Kratz / Heike Breuer

Mitarbeiter                Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagogen/-innen, Dipl.-Pädagogen/-
                           innen, u.a. geeignete Fachkräfte

Grundlage                  Leistungsvereinbarung nach § 76 SGB XII für das ambulante
                           Betreute Wohnen gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII zwischen dem
                           Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. als
                           Leistungserbringer und der Stadt Hildesheim als Kostenträger vom
                           31.05.2005 sowie die Übernahme der Vereinbarung durch den
                           Landkreis Hildesheim

Zielgruppen                Seelisch, geistig und körperlich behinderte oder von Behinderung
                           bedrohte Menschen, insbesondere:
                             Suchtkranke mit ungünstiger Abstinenzprognose, Chronisch
                              mehrfachgeschädigt Abhängige/Suchtkranke (CMA), wo es um
                              Schadensminimierung und Überlebenssicherung geht
                             Chronisch psychisch Kranke, psychisch Behinderte oder von
                              Behinderung       bedrohte     Menschen,     die   z.B.    an
                              Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline-Persönlichkeit oder
                              ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung, Psychosen,
                              bipolarer (manisch-depressiver) Störung, Dysthymia oder
                              chronischer Traumatisierung leiden.
                             Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die in
                              problematischen Familiensystemen leben und/oder Kinder
                              haben.
                             geistig und/oder körperlich behinderte Menschen
                             Erwachsene, junge Erwachsene, über 60jährige

Leistungsform              Ambulant Betreutes Wohnen als fachlich fundierte aufsuchende
                           und aktivierende psychosoziale Hilfe zur Teilhabe am Leben in der
                           Gemeinschaft.

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