AGB mit Zertifizierungsvereinbarung - afp-da.de

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Agentur für Präqualifizierung
 GmbH
 Carl-Mannich-Straße 26
                                              AGB
 65760 Eschborn                               mit
 Telefon: 06196/ 928-802
 Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
 Mail: info@afp-da.de

                                                               Stand: 21.07.2021

AGB
mit Zertifizierungsvereinbarung
Stand: 21.07.2021

 17_AGB-ZV_R2.7_210721                                                 Seite 1 von 11
Agentur für Präqualifizierung
 GmbH
 Carl-Mannich-Straße 26
                                              AGB
 65760 Eschborn                               mit
 Telefon: 06196/ 928-802
 Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
 Mail: info@afp-da.de

                                                                                         Stand: 21.07.2021

1. Geltungsbereich
                                                       2.2 Vertragsabschluss
                                                       Mit Einreichung des Antrags bei der
Auf der Grundlage der Regelungen des GKV-              Präqualifizierungsstelle ist das Antragsverfahren
Spitzenverbandes, der DIN EN ISO/IEC 17065:2013        eröffnet. Das Antragsformular muss bei
und den Anforderungen an Zertifizierungsstellen,       Antragsstellung der aktuell gültigen Version der
die Leistungserbringer gemäß § 126 Abs. 1a SGB V       AfP entsprechen.
zertifizieren (Anforderungen der Deutschen
Akkreditierungsstelle – DAkkS) gelten für alle         Folgende Angaben müssen zur
Zertifizierungsprozesse, die von der AfP direkt oder   Antragsbewertung/Antragsannahme durch den
im vertraglich geregelten Auftrag Dritter              Antragsteller an die AfP übermittelt werden:
durchgeführt werden, die Zertifizierungs-                  Firmenname, Inhaber/Geschäftsführer, Straße,
vereinbarung und AGB der AfP in der jeweiligen              Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, Telefon, Antragsart,
                                                            Versorgungsbereich/e, Zustimmung zu den AGB
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen
                                                            (enthält auch die Zertifizierungsvereinbarung) und
Fassung. Alle Zertifizierungsverfahren der AfP, die
                                                            die Unterschrift des Antragsstellers
mit einem Zertifikat oder einer Antragsablehnung
abschließen, unterliegen dieser Ordnung.               Folgende Angaben können erbracht oder nach
Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen      Antragsannahme nachgereicht werden:
der Agentur für Präqualifizierung GmbH (im                 Fachliche Leiter, Nachweise /Eigenerklärungen,
Folgenden: AfP) und ihren Auftraggebern                     SEPA-Basis-Lastschriftmandat und weitere Angaben
(nachfolgend Leistungserbringer, bzw. LE).                  des Leistungserbringers
Abweichende Geschäftsbedingungen des
Leistungserbringers werden von der AfP nicht           Kann die Zertifizierungsleistung erbracht werden,
anerkannt, es sei denn, dieses wird von der AfP        erhält der Leistungserbringer eine
schriftlich bestätigt.                                 Antragsannahme, bzw. bei einem Antrag zur
Aus einem Schweigen der AfP kann nicht auf eine        Datenübernahme einer aktuell gültigen
Zustimmung zu den abweichenden                         PQ/Zertifizierung einer fremden PQ-Stelle, eine
Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers           Bestätigung der Integration seiner Daten in das
geschlossen werden.                                    System und das Überwachungskonzept der AfP per
                                                       Fax und Mail, damit gilt der Vertrag als
                                                       geschlossen.
2. Vertragsgegenstand                                  Somit entsteht eine Entgeltpflicht des
                                                       Leistungserbringers für die beantragte
                                                       Zertifizierung und alle erforderlichen Verfahren
2.1 Vertragspartner des                                (wie z.B. Überwachungsaudits/
Antragstellers/Leistungserbringers                     Konformitätsprüfungen), die innerhalb der Laufzeit
         Zertifizierungsstelle                         zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung
         Agentur für Präqualifizierung GmbH            durchgeführt werden müssen.
         Carl-Mannich-Straße 26, 65760 Eschborn        Nach Antragsannahme kann keine entgeltfreie
         Vertreten durch den Geschäftsführer:          Änderung oder Stornierung des Verfahrens
         Herrn Diethard Grundl                         vorgenommen werden.
         Registergericht:
         Amtsgericht Frankfurt a.M.,                   Der Antrag des Leistungserbringers kann durch die
         Registernummer: Abt. B, HR Nr.: 89343,        Zertifizierungsstelle abgelehnt werden, wenn die
         St.Nr.: 043 239 25011                         angestrebte Zertifizierung nicht im Geltungs-
         Umsatzsteuer-Identifikationsnummer            bereich der AfP liegt, die Pflichtangaben nicht zur
         gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:              Verfügung stehen oder ein Insolvenzverfahren
         DE 274410493                                  eröffnet wurde. Die AfP behält sich vor, im
                                                       Einzelfall einen Antrag auch durch andere Gründe
Inhaltliche Verantwortlichkeit trägt der               innerhalb der Antragsbewertung abzulehnen.
Geschäftsführer der AfP

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Agentur für Präqualifizierung
    GmbH
    Carl-Mannich-Straße 26
                                                 AGB
    65760 Eschborn                               mit
    Telefon: 06196/ 928-802
    Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
    Mail: info@afp-da.de

                                                                                         Stand: 21.07.2021
Der Kunde wird im Falle einer Antragsablehnung                    eine Präqualifizierung des/r VB/s/e nicht
mit Angabe des Ablehnungsgrunds per Fax und                       möglich.
Mail informiert, es entsteht keine Entgeltpflicht.
Gemäß § 126 Abs. 1 a S.5 SGB V sind
Präqualifizierungszertifikate auf höchstens 5 Jahre               Gemäß 2.4 der AGB bedarf es der
zu befristen, die Gültigkeit kann nicht verlängert                Mitwirkungspflicht des LE, zu einer
werden. Mit Ablauf der Gültigkeit der PQ, endet                   fristgerechten und vollständigen
auch die Vertragsdauer.                                           Datenzusendung. Eine fehler-, lückenhafte
                                                                  oder unterlassene Datenübermittlung
2.3 Leistungsumfang                                               führt zur Ablehnung des
Die Konformität mit den aktuellen Anforderungen                   Zertifizierungsverfahrens, bzw. zur
des GKV-Spitzenverbandes ist innerhalb der                        Einschränkung, Entzug oder Aussetzung
gesetzten Frist durch den Leistungserbringer                      des Zertifikates.
nachzuweisen, um die einzelnen Phasen der
Zertifizierung, bzw. den Abschluss der                            Die Mitarbeiter der AfP prüfen, ob alle
Verfahrensprüfung zu ermöglichen.                                 erforderlichen Nachweise vollumfänglich
                                                                  geliefert wurden und den Anforderungen
Die AfP prüft die Antrags-/Auditunterlagen des                    der GKV Empfehlungen/ Kriterienkatalog
Leistungserbringers auf Konformität. Die Prüfung                  entsprechen.
erfolgt auf der Grundlage der Regelungen des GKV-                 Aus Gründen des Datenschutzes und der
Spitzenverbandes, der DIN EN ISO/IEC 17065:2013                   Vertraulichkeit sind bei Rückfragen zu
und den Anforderungen der DAkkS an                                laufenden Verfahren stets
Zertifizierungsstellen, die Leistungserbringer                    Aktenkennzeichen, IK-Nummer und
gemäß § 126 Abs. 1a SGB V zertifizieren.                          Postleitzahl zu übermitteln.
Die Zertifizierung besteht aus:                                   Anfragen zu einem laufenden
                                                                  Zertifizierungsverfahren sind schriftlich an
      Antragsbewertung:                                          die AfP zu richten. Telefonische
           Bewertung der zur Verfügung gestellten                 Anfragen/Auskünfte werden nicht
           Angaben, um sicherzustellen, dass die                  dokumentiert, sind somit nicht
           Informationen über den                                 verbindlich.
           Leistungserbringer und den/die                         Rückantworten innerhalb der Evaluation
           beantragten Versorgungsbereich/e                       (Erst-PQ, Re-PQ und Änderungsantrag
           ausreichend für die Durchführung des                   sowie Überwachungsaudit)
           Zertifizierungsprozesses sind, Insolvenz-
           freiheit besteht/nicht besteht, den AGB                Wird festgestellt, dass die Nachweise nicht
           zugestimmt wurde und alle                              und/oder nicht konform mit den
           Pflichtangaben vorliegen, sowie seitens                Anforderungen eingereicht wurden, erhält
           der AfP alle notwendigen Ressourcen und                der LE eine Aufstellung der fehlenden
           Mittel zur Durchführung der                            und/oder unzureichenden Nachweise.
           Präqualifizierung zur Verfügung stehen.                Diese Unterlagen können innerhalb einer
                                                                  vorgegebenen Frist (siehe 2.6) vorgelegt
      Evaluierung:                                               werden. Die Prüfung der nachgereichten
           Die Evaluierung umfasst eine                           Unterlagen/Nachweise erfolgt nach
           Dokumentenprüfung, bei der Beantragung                 Fristablauf.
           von Scope 1,2,4 erfolgt neben der
                                                                  Ab der 3. Rückantwort wird der
           Dokumentenprüfung regelmäßig eine
                                                                  Mehraufwand gemäß Entgelttabelle
           Betriebsbegehung. Bei allen Scopes kann
                                                                  berechnet.
           bei Unstimmigkeiten der Dokumente oder
           auf Hinweis eine anlassbezogene                        Verletzt der LE seine Mitwirkungspflicht,
           Begehung durchgeführt werden. Der LE                   zum Beispiel durch vollumfänglich
           muss der anlassbezogenen Begehung                      unterlassene Datenübermittlung, führt
           zustimmen. Erfolgt keine Zustimmung ist                dies zur Ablehnung/Entzug der
                                                                  Zertifizierung.
    17_AGB-ZV_R2.7_210721                                                                          Seite 3 von 11
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 GmbH
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                                              AGB
 65760 Eschborn                               mit
 Telefon: 06196/ 928-802
 Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
 Mail: info@afp-da.de

                                                                                        Stand: 21.07.2021
         Fristverlängerung                              Überwachungsaudit:
         Innerhalb des Verfahrens/Ausgangsfrist         Die Zertifizierungsstelle führt, gemäß der Norm
         kann formlos schriftlich eine                  und den ergänzenden Regeln der DAkkS, innerhalb
         Fristverlängerung (siehe 2.6) beantragt        der Gültigkeitsdauer des Zertifikates von 5 Jahren
         werden. Es ist zu beachteten, dass die         turnusmäßig zwei Überwachungen (nach ca. 20
         Prüfung der nachzureichenden                   und ca. 40 Monaten) zur Aufrechterhaltung der
         Unterlagen/Nachweise durch die AfP stets       Präqualifizierung durch, um die Konformität der
         nach Fristablauf erfolgt und eine              bestehenden Präqualifizierung mit den aktuellen
         Fristverlängerung die Zertifizierung           Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes, der DIN
         verzögert.                                     EN ISO/IEC 17065:2013 und der Deutschen
                                                        Akkreditierungsstelle – DAkkS zu gewährleisten.
    •    Zertifizierungsbewertung:
                                                        Darüber hinaus können anlassbezogene
         In der Bewertung wird überprüft, ob alle       Überwachungsaudits, nach Bedarf mit Begehung,
         Schritte des Evaluierungsprozesses und         durch die Zertifizierungsstelle veranlasst werden.
         Fristen eingehalten wurden, durch
         Stichproben wird das Ergebnis der              Wird die Konformität der Zertifizierung im
         Evaluation verifiziert.                        Überwachungsaudit festgestellt, erhält der LE eine
    •    Zertifizierungsentscheidung:                   Bestätigung zur Aufrechterhaltung der
         Grundlage für die Erteilung einer              Zertifizierung. Wird die Konformität nicht
         Zertifizierung ist die Dokumentation der       festgestellt, wird die Zertifizierung eingeschränkt,
         Antragsbewertung, der Evaluierung und          ausgesetzt oder zurückgezogen.
         der Zertifizierungsbewertung.
                                                        Das Verfahren wird im Zertifizierungsprogramm
         Liegen fristgerecht alle erforderlichen        der AfP beschrieben und auf Anfrage bereitgestellt.
         Nachweise komplett und konform mit den
         Anforderungen vor, wird die Zertifizierung     Anerkennen von Zertifizierungen anderer
         mit Datum der Zertifizierungs-                 akkreditierter PQ-Stellen
         entscheidung bestätigt.
         Eine Rückdatierung der Zertifizierung/         Auf der Internetseite der AfP www.afp-da.de steht
         Konformitätsbestätigung ist unzulässig.        LE ein Antrag auf Datenübernahme der aktuell
         Der Leistungserbringer erhält nach             gültigen Zertifizierung einer anderen akkreditierten
         erfolgreicher Zertifizierung ein Zertifikat.   PQ-Stelle zur Verfügung. Dieser kann bei Bedarf
Zertifikate können entzogen, eingeschränkt oder         ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit
ausgesetzt werden.                                      dem Zertifikat eingereicht werden. Die
                                                        Kündigungskonditionen der bisherigen PQ-Stelle
Sollten bei Fristablauf die erforderlichen              sind zu berücksichtigen.
Nachweise für einzelne Versorgungsbereiche (VB)
nicht vorliegen oder nicht konform der                  Die in den Empfehlungen nach § 126 SGB V
Anforderungen gemäß GKV-Empfehlungen sein,              genannten Anforderungen sind bei der
werden diese VB nicht in der Zertifizierung             Datenübernahme einer aktuell gültigen
berücksichtigt und ausschließlich die                   Präqualifizierung nicht nachzuweisen.
verbleibenden VB präqualifiziert.                       Die Daten der aktuell gültigen Präqualifizierung
Liegen nach Ablauf der Frist nicht alle                 werden bei einer Datenübernahme ohne jedwede
grundlegenden Nachweise vor (siehe GKV-                 Änderung in das System der AfP übernommen,
Vorgaben) oder bestehen Nonkonformitäten, so            somit in das Überwachungskonzept integriert und
wird der Antrag auf Präqualifizierung abgelehnt.        einer Überwachung zugeführt.
Die Ablehnungsgründe werden schriftlich                 (§ 158 BGB/aufschiebende Wirkung, gemäß FAQ
mitgeteilt.                                             der DAkkS vom 30.01.2020) Das Verfahren wird im
Gegen eine Zertifizierungstätigkeit, z.B. die           Zertifizierungsprogramm der AfP beschrieben und
Entscheidung, kann Einspruch eingelegt werden.          auf Anfrage bereitgestellt.
Das Verfahren wird im Zertifizierungsprogramm           Das Verfahren wird im Zertifizierungsprogramm
der AfP beschrieben und auf Anfrage bereitgestellt.     der AfP beschrieben und auf Anfrage bereitgestellt.
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Agentur für Präqualifizierung
 GmbH
 Carl-Mannich-Straße 26
                                              AGB
 65760 Eschborn                               mit
 Telefon: 06196/ 928-802
 Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
 Mail: info@afp-da.de

                                                                                     Stand: 21.07.2021
2.4 Rechte und Pflichten                              Die Richtigkeit und Aktualität der im
                                                      Antragsformular angegebenen Kontaktdaten, sind
Der Antragsteller (Kunde) muss gem. der DIN EN        im laufenden Zertifizierungsverfahren und für den
ISO/IEC 17065:2013, 4.1.2, stets die                  kompletten Zeitraum der Zertifizierung durch den
Zertifizierungsanforderungen des                      Leistungserbringer sicherzustellen. Änderungen
Zertifizierungsprogramms und der                      müssen unverzüglich mitgeteilt werden, um die
Zertifizierungsvereinbarung der                       Zustellung wichtiger Informationen innerhalb des
Zertifizierungsstelle erfüllen, einschließlich der    Verfahrens und der Zertifizierung sicherzustellen.
Umsetzung entsprechender Änderungen, wenn
                                                      Der Leistungserbringer gewährt den
diese durch die AfP mitgeteilt werden.
                                                      Begehungspartnern der AfP, Mitarbeitern oder
Er muss dafür Sorge tragen und die                    Beauftragten der Akkreditierungsstelle Zugang zu
entsprechenden Vorkehrungen treffen, dass             allen notwendigen Bereichen und Dokumenten
sämtliche Anforderungen des                           und trifft alle nötigen Vorkehrungen dafür.
Zertifizierungsprogramms und der
                                                      Der Leistungserbringer muss alle notwendigen
Zertifizierungsvereinbarung innerhalb der Laufzeit
                                                      Vorkehrungen für eine Untersuchung von
erfüllt werden, auch in Bezug auf die Verwendung
                                                      Beschwerden treffen. Er muss Aufzeichnungen
von Konformitätszeichen oder Informationen, die
                                                      aller Beschwerden aufbewahren, die ihm in Bezug
sich auf die Zertifizierung beziehen.
                                                      auf die Einhaltung der Zertifizierungs-
Der Leistungserbringer stimmt einer Überprüfung       anforderungen bekannt gemacht wurden und
der Antragsunterlagen, ggf. einer Nachreichung        diese Aufzeichnungen auf Anfrage der AfP zur
von Unterlagen, ggf. einer Begehung der               Verfügung stellen.
Betriebsstätte des Leistungserbringers (abhängig      Zudem muss er geeignete Maßnahmen ergreifen in
vom beantragten Versorgungsbereich), der              Bezug auf solche Beschwerden sowie jegliche
Ausstellung des Zertifikates für die                  Mängel, die die Einhaltung der Anforderungen an
Präqualifizierung und einer Überwachung der           die Zertifizierung beeinflussen. Die ergriffenen
Präqualifizierung nach ca. 20 Monaten und ca. 40      Maßnahmen sind zu dokumentieren.
Monaten nach dem Datum des Gültigkeitsbeginns
                                                      Der Leistungserbringer ist verpflichtet, alle ihm
zu.
                                                      zugänglich gemachten Informationen über die AfP
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, im          und deren Unterauftragnehmern vertraulich zu
erforderlichen Umfang mitzuwirken.                    behandeln.
Insbesondere sind eine fristgerechte und              Die AfP verpflichtet sich, alle ihr zugänglich
vollständige Zusendung der erforderlichen             gemachten Informationen über das laufende
Daten/Unterlagen, die zeitnahe Übermittlung           Zertifizierungsverfahren vertraulich zu behandeln.
relevanter Auskünfte und eine gebotene
                                                      Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
Unterstützung zu gewähren, um eine fristgerechte
                                                      personenbezogener Daten unterliegt den jeweils
Bearbeitung des Verfahrens zu ermöglichen.
                                                      geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Er hat alle notwendigen Vorkehrungen für die
Durchführung der Evaluierung und Überwachung,
einschließlich der Berücksichtigung der Prüfung der
Dokumentation und Aufzeichnungen, des Zugangs
zu der entsprechenden Ausstattung, den
Standort(en), den Bereichen, dem Personal und
den Unterauftragnehmern zu treffen.
Alle eingereichten Unterlagen werden nach dem
Zertifizierungsverfahren digital archiviert und im
Anschluss vernichtet. Eingereichte Unterlagen
werden nicht zurückgesendet, daher sollten
Leistungserbringer nur Kopien einreichen.

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Agentur für Präqualifizierung
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 Mail: info@afp-da.de

                                                                                                 Stand: 21.07.2021
Der Leistungserbringer hat gem. der Norm DIN EN                 Das Nutzungsrecht aller Zertifikate und Symbole
ISO/IEC 17065:2013, 4.1.2, eine Mitteilungspflicht              besteht nur für den Zeitraum einer gültigen
gegenüber der Zertifizierungsstelle bzgl. aller                 Zertifizierung. Der Antragsteller trifft alle
Veränderungen, die seine Fähigkeiten, die                       Vorkehrungen bei Aussetzung, Entzug oder
Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen,                       Beendigung der Zertifizierung die Verwendung
beinträchtigen könnte. Hierzu steht auf unserer                 aller Werbematerialien, die jeglichen Bezug auf die
Website ein Änderungsantrag zur Verfügung.                      Zertifizierung enthalten, einzustellen und die vom
                                                                Zertifizierungsprogramm geforderten, sowie alle
Eine Änderung der aktuell gültigen PQ, verändert                anderen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
nicht deren Laufzeit.
                                                                Bei Bezugnahme auf die Zertifizierung in
Neue Nachweise über die Erfüllung der                           Kommunikationsmedien, wie z.B. Dokumenten,
Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V                  Broschüren oder Werbematerialien, sind die
sind nur hinsichtlich der geänderten Verhältnisse               Anforderungen der Zertifizierungsstelle, wie im
erforderlich, sofern die Bestätigung/Zertifikat über            Zertifizierungsprogramm festgelegt, zu erfüllen.
die Ausgangspräqualifizierung noch gültig ist.                  Stellt der Kunde anderen die
                                                                Zertifizierungsdokumente zur Verfügung, so
Maßgebliche Änderungen sind:                                    müssen die Dokumente in ihrer Gesamtheit bzw.
                                                                so, wie im Zertifizierungsprogramm festgelegt,
 Erstantrag:                                                    vervielfältigt werden.
      •    Wechsel des Inhabers (nur bei Einzelunternehmen),
           sofern der bisherige Leistungserbringer keinen       Die AfP behält sich vor, eine missbräuchliche
           Änderungsantrag gestellt hat oder eine 5 - jährige   Verwendung auf dem Rechtsweg zu verfolgen.
           Laufzeit gewünscht wird.
                                                                Der Leistungserbringer informiert die
 Entgeltpflichtiger Änderungsantrag:                            Zertifizierungsstelle umgehend, wenn er feststellt,
      •    Wechsel des Inhabers                                 dass Dritte sein Zertifikat missbräuchlich
           (Personen- und Kapitalgesellschaft, Vereine,         verwenden.
           Stiftungen)
      •    bei einem Rechtsformwechsel
                                                                Die AfP ist seit dem 11.02.2019 nach DIN EN
      •    bei Umfirmierung                                     ISO/IEC 17065:2013 durch die DAkkS akkreditiert.
      •    Wechsel des fachlichen Leiters bzw. der für die      Die Akkreditierung gilt nur für den in der
           Leistungserbringung verantwortliche Person           Urkundenanlage D-ZE-20988-01-00 aufgeführten
      •    Standortwechsel des Unternehmens oder von Teilen     Akkreditierungsumfang, Zertifizierungen von
           des Unternehmens, soweit dort die                    Dienstleistungen in den Bereichen
           Hilfsmittelversorgung erfolgt
                                                                Präqualifizierung von Leistungserbringern gemäß
 und/oder
      •   maßgebliche räumliche Änderungen, die die
                                                                § 126 SGB V für Scope 1, Scope 2, Scope 4 und
          Eignungskriterien gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V     Scope 6.
          berühren
 und/oder                                                       Die Präqualifizierung des Leitungserbringers ist
      •   Erweiterung des Hilfsmittelspektrums, soweit die      abhängig von der Akkreditierung der
          Ausgangspräqualifizierung dieses nicht umfasst
                                                                Präqualifizierungsstelle. Die Aussetzung oder
 und/oder
                                                                Zurückziehung (Erlöschen bzw. Widerruf) der
      •    Auflösung des Unternehmens oder bei Eröffnung
           des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen      Akkreditierung führt zur Ungültigkeit des
           bzw. eines vergleichbaren Verfahrens oder wenn       Präqualifizierungszertifikats.
           sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
                                                                Für den Transfer eines Zertifikats von einer
Der Leistungserbringer trifft alle notwendigen                  abgebenden Präqualifizierungsstelle
Vorkehrungen die Zertifizierung nicht in einer                  an eine annehmende Präqualifizierungsstelle gilt
Weise zu verwenden, die die Zertifizierungsstelle in            (in Anlehnung an IAF MD2):
Misskredit bringen könnte, sowie keinerlei                      Nur gültige akkreditierte Zertifizierungen werden
Äußerungen über ihre Zertifizierung zu treffen, die             transferiert. Zertifikate, bei denen bekannt ist, dass
die Zertifizierungsstelle als irreführend oder                  diese ausgesetzt wurden, werden für den Transfer
unberechtigt betrachten könnte.                                 nicht akzeptiert. In Fällen, in denen eine
                                                                Zertifizierung von einer Zertifizierungsstelle erteilt
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Agentur für Präqualifizierung
 GmbH
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                                              AGB
 65760 Eschborn                               mit
 Telefon: 06196/ 928-802
 Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
 Mail: info@afp-da.de

                                                                                      Stand: 21.07.2021
wurde, die ihre Arbeit eingestellt hat oder deren     Re-Präqualifizierung
Akkreditierung abgelaufen ist, ausgesetzt oder
                                                      Der Antrag auf Re- Präqualifizierung muss
zurückgezogen wurde, ist die Übertragung
                                                      spätestens 3 Monate vor Ablauf vorliegen.
innerhalb von 6 Monaten oder nach Ablauf der
                                                      Bestandskunden der AfP werden rechtzeitig vor
Zertifizierung, je nachdem, welcher Zeitpunkt
                                                      Ablauf des Zertifikates durch die AfP informiert.
früher liegt, beendet bzw. abgeschlossen. In
                                                      Ggf. erforderliche Anforderung von fehlenden
diesem Fall unterrichtet die annehmende
                                                      und/oder unzureichenden Nachweisen durch die
Zertifizierungsstelle die Akkreditierungsstelle,
                                                      AfP oder eine Fristverlängerung durch den
unter deren Akkreditierung sie die Zertifizierung
                                                      Leistungserbringer sind bei den Fristen
beabsichtigt, vor der Übernahme.
                                                      /Einreichung des Antrags mit einzukalkulieren.
                                                      Wird der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, droht
Die Zertifizierungsstelle ist zu Änderungen der
                                                      eine Versorgungslücke.
allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb der
Vertragslaufzeit berechtigt. Sie wird diese
                                                      Die in den aktuellen Empfehlungen des GKV-SV
Änderungen nur aus triftigen Gründen
                                                      genannten Anforderungen sind bei einer RE-
durchführen. Hierunter fallen eine veränderte
                                                      Präqualifizierung gemäß § 126 SGB V erneut
Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen, bei
                                                      vollumfänglich nachzuweisen.
Änderungen der Kriterien/Empfehlungen/
Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes oder
                                                      Eigenerklärungen von Leistungserbringern über die
der Deutschen Akkreditierungsstelle und/oder bei
                                                      weitere Gültigkeit von im Rahmen der aktuell
unvorhersehbaren und erforderlichen Änderungen
                                                      gültigen Präqualifizierung vorgelegten
der unternehmerischen Verhältnisse und
                                                      Dokumenten sind nicht zulässig. Die Foto-
Verfahrensabläufe sowie sonstigen gleichwertigen
                                                      dokumentation muss die aktuelle
Gründen.
                                                      Betriebsausstattung zeigen.
Alle Vertragspartner werden über die Website der
                                                      2.6 Fristen
AfP über aktuelle Änderungen informiert. Erfolgt
innerhalb einer angemessenen Frist kein
                                                      Die Zertifizierungsstelle und der Leistungserbringer
begründeter Widerspruch durch den
                                                      stellen sicher, die Fristen des Zertifizierungs-
Vertragspartner, werden die neuen AGB in das
                                                      programms und Vorschriften des GKV-
Vertragsverhältnis einbezogen und die Änderung
                                                      Spitzenverbandes einzuhalten und die Bearbeitung
gilt als akzeptiert. Eine Vertragsfortführung gemäß
                                                      des Antrags nicht schuldhaft zu verzögern.
Bedingungen vor der Änderung ist nicht möglich.

2.5 Laufzeit der Zertifizierung                       Es gelten folgende Fristenregelungen:
Gemäß § 126 Abs. 1 a S.5 SGB V sind                   2.6.1 Fristenregelung für VB ohne Begehung
Präqualifizierungszertifikate auf höchstens 5 Jahre        Erstantrag/Re-Präqualifizierung
zu befristen.                                                  1. Innerhalb von 10 AT nach
                                                                    Antragsbewertung erhält der LE eine
Innerhalb der Laufzeit werden zwei
                                                                    Antragsannahme per E-Mail und/oder
Überwachungen/Konformitätsprüfungen zur
                                                                    Fax.
Aufrechterhaltung der Präqualifizierung,
                                                               2. Innerhalb von 20 AT nach der
durchgeführt. Diese Verfahren verändern nicht die
                                                                    Antragsannahme erhält der LE eine
Laufzeit der PQ.
                                                                    Rückmeldung per Mail und/oder Fax.
Zertifikate können entzogen, eingeschränkt oder                     a. Die Evaluierung wird
ausgesetzt werden. Das Verfahren wird im                                 abgeschlossen, wenn alle
Zertifizierungsprogramm der AfP beschrieben.                             erforderlichen Nachweise
                                                                         vollumfänglich geliefert wurden
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, nach
                                                                         und den Anforderungen
Ablauf der Gültigkeit oder bei Entzug der PQ keine
                                                                         entsprechen.
Symbole und Zertifikate mehr zu verwenden.

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Agentur für Präqualifizierung
GmbH
Carl-Mannich-Straße 26
                                             AGB
65760 Eschborn                               mit
Telefon: 06196/ 928-802
Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
Mail: info@afp-da.de

                                                                                         Stand: 21.07.2021
             b.    Werden Abweichungen                                b.    Werden Abweichungen
                   festgestellt, wird dies dem LE                           festgestellt, wird dies dem LE
                   schriftlich mitgeteilt. Mit jeder                        schriftlich mitgeteilt. Mit jeder
                   Rückantwort erhält der LE eine                           Rückantwort erhält der LE eine
                   Frist von 2 Wochen zum                                   Frist von 2 Wochen zum
                   Korrigieren der erforderlichen                           Korrigieren der erforderlichen
                   Nachweise (siehe 2.3).                                   Nachweise (siehe 2.3).
        3.   Innerhalb des Verfahrens/                           5.   Innerhalb des Verfahrens/
             Einreichfrist kann formlos schriftlich                   Einreichfrist kann formlos schriftlich
             eine Fristverlängerung beantragt und                     eine Fristverlängerung beantragt und
             so die Frist zum Nachreichen der                         so die Frist zum Nachreichen der
             erforderlichen Unterlagen um                             erforderlichen Unterlagen um
             maximal 8 Wochen verlängert                              maximal 8 Wochen verlängert
             werden. Der gewünschte                                   werden. Der gewünschte
             Zeitraum/Länge der Fristverlängerung                     Zeitraum/Länge der Fristverlängerung
             ist durch den LE anzugeben. Wird kein                    ist durch den LE anzugeben. Wird kein
             Zeitraum vorgegeben, erfolgt eine                        Zeitraum vorgegeben, erfolgt eine
             Fristverlängerung von max. 8                             Fristverlängerung von max. 8
             Wochen. Liegt eine angemessene und                       Wochen. Liegt eine angemessene und
             triftige Begründung (Notsituation)                       triftige Begründung (Notsituation)
             vor, ist ggf. eine längere Frist möglich.                vor, ist ggf. eine längere Frist möglich.
        4.   Innerhalb von 8 Wochen nach der                     6.   Werden VB mit und ohne Begehung
             Feststellung der Konformität erfolgen                    beantragt, so kann nach schriftlichem
             die Zertifizierung sowie das Zusenden                    Antrag ein Zertifikat für die VB ohne
             des Zertifikates.                                        Begehung ausgestellt werden. VB mit
                                                                      Begehung können später mittels eines
   2.6.2 Fristenregelung für VB mit Begehung                          Änderungsantrags hinzugefügt
   Erstantrag/ Re-Präqualifizierung                                   werden.
       1. Innerhalb von 10 AT nach                               7.   Innerhalb von 8 Wochen nach der
            Antragsbewertung erhält der LE eine                       Feststellung der Konformität erfolgen
            Antragsannahme per E-Mail und/oder                        die Zertifizierung sowie das Zusenden
            Fax.                                                      des Zertifikates.
       2. Innerhalb von 4 Wochen nach der
            Beauftragung durch den LE wird               2.6.3 Fristenregelung Änderungsantrag
            zwischen dem Begeher und dem LE                       1. Innerhalb von 10 AT nach
            ein Termin zur Betriebsbegehung                           Antragsbewertung erhält der LE eine
            vereinbart.                                               Antragsannahme per E-Mail und/oder
       3. Das Protokoll der externen                                  Fax.
            Evaluierung (Betriebsbegehung) geht                   2. Innerhalb von 20 AT nach der
            innerhalb von 10 Arbeitstagen nach                        Antragsannahme erhält der LE eine
            der Begehung bei der AfP ein.                             Rückmeldung per Mail und/oder Fax.
       4. Innerhalb von 20 AT nach der                                a. Die Evaluierung wird
            Antragsannahme erhält der LE eine                              abgeschlossen, wenn alle
            Rückmeldung per Mail und/oder Fax.                             erforderlichen Nachweise
            a. Die Evaluierung wird                                        vollumfänglich geliefert wurden
                 abgeschlossen, wenn alle                                  und den Anforderungen
                 erforderlichen Nachweise                                  entsprechen.
                 vollumfänglich geliefert wurden
                 und den Anforderungen
                 entsprechen.

17_AGB-ZV_R2.7_210721                                                                              Seite 8 von 11
Agentur für Präqualifizierung
 GmbH
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                                              AGB
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 Telefon: 06196/ 928-802
 Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
 Mail: info@afp-da.de

                                                                                          Stand: 21.07.2021
              b.    Werden Abweichungen                                Nachreichen der erforderlichen
                    festgestellt, wird dies dem LE                     Unterlagen um jeweils maximal 8
                    schriftlich mitgeteilt. Mit jeder                  Wochen verlängert werden. Der
                    Rückantwort erhält der LE eine                     gewünschte Zeitraum/Länge der
                    Frist von 2 Wochen zum                             Fristverlängerung ist durch den LE
                    Korrigieren der erforderlichen                     anzugeben. Wird kein Zeitraum
                    Nachweise (siehe 2.3).                             vorgegeben, erfolgt eine
         3.   Innerhalb des Verfahrens/                                Fristverlängerung von max. 8
              Einreichfrist kann formlos schriftlich                   Wochen. Liegt eine angemessene und
              eine Fristverlängerung beantragt und                     triftige Begründung (Notsituation)
              so die Frist zum Nachreichen der                         vor, ist ggf. eine längere Frist möglich.
              erforderlichen Unterlagen um                        6.   Nach Feststellung der Konformität
              maximal 8 Wochen verlängert                              wird die Aufrechterhaltung der
              werden. Der gewünschte                                   Zertifizierung innerhalb von maximal
              Zeitraum/Länge der Fristverlängerung                     8 Wochen bescheinigt.
              ist durch den LE anzugeben. Wird kein
              Zeitraum vorgegeben, erfolgt eine           2.7 Kündigung/Übertragung
              Fristverlängerung von max. 8                Der Leistungserbringer kann die Vereinbarung
              Wochen. Liegt eine angemessene und          innerhalb von sechs Wochen nach
              triftige Begründung (Notsituation)          Feststellungsdatum der letzten Konformität, wie
              vor, ist ggf. eine längere Frist möglich.   z.B. einem Überwachungsaudit oder
         4.   Innerhalb von 8 Wochen nach der             Änderungsantrag, mit einer Frist von vier Wochen
              Feststellung der Konformität erfolgen       zum Ende eines Kalendermonats ordentlich
              die Zertifizierung sowie das Zusenden       kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
              des Zertifikates.                           Alle Bedingungen für eine Beendigung,
                                                          Einschränkung, Aussetzung oder Zurückziehen der
2.6.4    Fristenregelung Überwachungsaudit                Zertifizierung durch die AfP können dem
         1. Der LE wird durch die AfP schriftlich         Zertifizierungsprogramm entnommen werden.
              per Mail und/oder Fax über das
              anstehende Überwachungsaudit                Der Vertragspartner kann die Übertragung seines
              informiert.                                 aktuell gültigen Vertrags auf einen anderen
         2. Die angeforderten Unterlagen                  Vertragspartner beantragen.
              müssen innerhalb von 4 Wochen bei
              der AfP eingereicht werden.
         3. Nach Ablauf der Einreichfrist des
              Überwachungsauditformulars wird
              die Evaluierung innerhalb von 20 AT
              abgeschlossen, wenn alle
              erforderlichen Nachweise
              vollumfänglich geliefert wurden und
              den Anforderungen entsprechen.
         4. Werden Abweichungen festgestellt,
              wird dies dem LE schriftlich mitgeteilt.
              Mit jeder Rückantwort erhält der LE
              eine Frist von 2 Wochen, zum
              Korrigieren der erforderlichen
              Nachweise (siehe 2.3).
         5. Im Überwachungsaudit kann
              innerhalb des Verfahrens/
              Einreichfrist bis zu dreimal formlos
              schriftlich eine Fristverlängerung
              beantragt und so die Frist zum

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 GmbH
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                                              AGB
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 Telefon: 06196/ 928-802
 Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
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                                                                                       Stand: 21.07.2021

3 Beschwerden und Einsprüche                            4 Zahlungsbedingungen / Entgelt
                                                          / Eigentumsvorbehalt
Die Beschwerdestelle der AfP befasst sich sowohl
mit Beschwerden als auch Einsprüchen.                   Mit der Antragsannahme entsteht eine
Als Beschwerde gilt eine Unzufriedenheits-              Entgeltpflicht des Leistungserbringers für die
bekundung (z.B. bzgl. Auditoren, Verfahren,             beantragte Zertifizierung und alle erforderlichen
Zertifizierungsstelle, o.ä.), ein Einspruch richtet     Verfahren (wie z.B. Überwachungsaudits/
sich gegen Zertifizierungstätigkeiten.                  Konformitätsprüfungen), die innerhalb der Laufzeit
         Beschwerdestelle der AfP:                      zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung
         Agentur für Präqualifizierung                  durchgeführt werden müssen.
         Carl-Mannich-Straße 26                         Überwachungsaudits sind Bestandteil des
         65760 Eschborn                                 Zertifizierungsverfahrens und mit Anforderung
         Telefon: 06196/ 928-802                        entgeltpflichtig.
         Fax:      06196/ 928-803                       Nach der Antragsannahme kann keine entgeltfreie
         E-Mail: beschwerdestelle@afp-da.de             Änderung oder Stornierung des Verfahrens
Frist zur Einreichung eines Einspruchs: Innerhalb       vorgenommen werden.
eines Monats ab Zustellung der Entscheidung.
                                                        Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt
Einsprüche und Beschwerden müssen schriftlich           ohne Abzug zahlbar. Auf Wunsch können sie per
erfolgen. Ein Einspruch muss begründet sein, ein        Bankeinzug beglichen werden.
nicht begründeter Einspruch kann zurückgewiesen
werden. Bei jedem Einspruch ist das Aktenzeichen        Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils
der PQ-Bestätigung und/oder die IK-Nummer und           gesetzlich gültigen MwSt., inkl. Versandkosten.
die vollständige Anschrift des Einspruchsführers        Berechnungsgrundlage der Kosten aller Leistungen
anzugeben.                                              der AfP, ist die aktuelle Entgelttabelle der AfP in
Die AfP bestätigt dem Einspruchsführer den              ihrer jeweils gültigen Form, diese wird gem. DIN EN
Eingang des Einspruchs per Post und/oder Mail.          ISO/IEC 17065, Abs. 4.6, auf der Internetseite der
Das entsprechende Zertifizierungsverfahren wird         AfP (www.afp-da.de) oder auf Anfrage
von zwei unabhängigen Mitarbeitern der AfP              bereitgestellt.
überprüft und bewertet.
                                                        Bei einem endgültig abgelehnten
Das Ergebnis des Verfahrens wird innerhalb von 6        Zertifizierungsantrag oder Überwachungsaudit,
Wochen (ab Posteingang des Einspruchs) schriftlich      sowie bei Abbruch des Zertifizierungsverfahren,
per Post und/oder Mail, im Besonderen immer an          Überwachungsaudits oder der
die Einspruch führende Person und wo immer              Betriebsbegehungen durch den Leistungserbringer,
möglich an die Beschwerde führende Person,              trägt der Leistungserbringer die vollständige Höhe
übermittelt.                                            der Kosten gemäß der Entgelttabelle.
                                                        Die Eigentumsrechte für die Genehmigungen,
Bei unberechtigten Einsprüchen werden die Kosten
                                                        Zertifikaten und Konformitätszeichen liegen bei der
je nach Aufwand berechnet, diese übersteigen
                                                        AfP. Die Lenkung dieser Genehmigungen,
jedoch nicht die Höhe des Basistarifs des Erst- / Re-
                                                        Zertifikate und Konformitätszeichen wird im
Präqualifizierungsantrags (siehe Entgelttabelle der
                                                        Zertifizierungsprogramm geregelt. Das
AfP). Beschwerden und berechtigte Einsprüche
                                                        Nutzungsrecht der Zertifikate besteht nur für den
sind entgeltfrei.
                                                        Zeitraum einer gültigen Zertifizierung.
Die ergriffenen Maßnahmen sind zu
dokumentieren.
Das Einspruchsverfahren entspricht den
Regelungen der DIN EN ISO/IEC 17065 und wird im
aktuellen Zertifizierungsprogramm der AfP
beschrieben.

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Agentur für Präqualifizierung
 GmbH
 Carl-Mannich-Straße 26
                                              AGB
 65760 Eschborn                               mit
 Telefon: 06196/ 928-802
 Telefax: 06196/ 928-803         Zertifizierungsvereinbarung
 Mail: info@afp-da.de

                                                                                       Stand: 21.07.2021

5 Gewährleistung und Haftung
                                                      6 Datenschutz
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Haftung der AfP auf Schadensersatz ist, soweit
es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt,               Die AfP beachtet bei der Erhebung,
nach Maßgabe den folgenden Bestimmungen                     Verarbeitung und Nutzung
eingeschränkt:                                              personenbezogener Daten die jeweils
                                                            geltenden datenschutzrechtlichen
Die AfP haftet nicht im Falle einfacher                     Bestimmungen.
Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern,                 Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,             Datenschutzbestimmungen, die sie auf
soweit es sich nicht um eine Verletzung                     unserer Website abrufen können:
vertragswesentlicher Pflichten handelt.                     www.afp-da.de
Vertragswesentlich sind Pflichten, die die AfP dem
LE nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu
gewähren hat oder deren Erfüllung die                 7 Begriffe und Abkürzungen
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig             AfP         Agentur für Präqualifizierung GmbH
vertraut und vertrauen darf.
                                                      AGB         Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer
leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
                                                      AT          Arbeitstag (entspricht den
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
                                                                  Kalendertagen von Montag bis Freitag,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, im Falle von
                                                                  bundeseinheitliche Feiertage sind
Sachschäden und daraus resultierenden weiteren
                                                                  ausgenommen)
Vermögensschäden jedoch höchstens auf die
Deckungssumme Haftpflichtversicherung der AfP,
                                                      DAkkS       Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
die die AfP mindestens in branchenüblichen
Umfang aufrecht erhält.
                                                      DIN         Deutsches Institut für Normung
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in
gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen            EN          Europäische Norm
Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen der AfP, soweit diese persönlich   GKV-SV      GKV-Spitzenverband
haften.
                                                      ISO         Internationale Organisation für
Soweit die AfP technische Auskünfte gibt oder
                                                                  Normung
informiert und diese Auskünfte oder Informationen
nicht zu dem von der AfP geschuldeten, vertraglich
                                                      LE          Leistungserbringer
vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht
dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
                                                      PQ          Präqualifizierung
Haftung.
Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen           VB          Versorgungsbereich
bleibt die Haftung der AfP für grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Verhalten, für zugesagte
Eigenschaften oder Garantien, wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
soweit die AfP nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften auch ohne Verschulden haftet.
Der Leistungserbringer bleibt uneingeschränkt
haftbar für seine Produkte im zertifizierten
Versorgungsbereich.
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
 17_AGB-ZV_R2.7_210721                                                                        Seite 11 von 11
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