PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer Oberösterreich
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„Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Mit Information, Beratung und – wenn notwendig – mit Vertretung vor Gericht!“ Andrea Heimberger, MSc Dr. Johann Kalliauer AK-DIREKTORIN AK-PRÄSIDENT TIPPS RUND UM IHRE PENSIONIERUNG Beim Übergang vom Arbeitsleben in die Pension stellen sich viele Fragen: u Wann kann ich in Pension gehen? u Was ist zu erledigen? u Was ist bei Reduzierung der Arbeitszeit zu beachten? u Was ist, wenn ich kurz vor der Pensionierung arbeitslos werde? u Darf ich zur Pension etwas dazuverdienen? Die Arbeiterkammer als Ihre Interessenvertretung möchte Sie rechtzeitig über diese und viele andere Themen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Pensionierung informieren. Diese Broschüre soll Ihnen dabei einen Überblick verschaffen. Für Detailfragen stehen Ihnen unsere Rechtsexpertinnen und -experten gerne zur Verfügung. Andrea Heimberger, MSc Dr. Johann Kalliauer AK-Direktorin AK-Präsident 2
INHALT Wichtige Erledigungen auf dem Weg zur Pension 4 Teilzeitbeschäftigt vor der Pension 6 Altersteilzeit 6 Teilpension – erweiterte Altersteilzeit 7 Umstieg von Vollzeit auf Teilzeit 7 Arbeitslos vor der Pension 8 Arbeitslosengeld 8 Notstandshilfe 10 Krank vor der Pension 11 Berufliche Rehabilitation bei (drohender) Invalidität 11 Entgeltfortzahlung 12 Krankengeld 12 Sonderkrankengeld 13 Wiedereingliederungsgeld 13 Pensionen im Überblick 14 Pensionsauszahlung 14 Anspruch auf eine Pension 14 Versicherungszeiten und Versicherungslücken 15 Normale Alterspension 16 Hacklerregelung 17 Schwerarbeitspensionen 18 Sonderruhegeld 19 Korridorpension 19 Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension 19 Ablehnung eines Pensionsantrages 20 Pension und Zuverdienst 21 Weitere Informationen 22 Impressum 24 3
WICHTIGE ERLEDIGUNGEN AUF DEM WEG ZUR PENSION u Vergessen Sie nicht, rechtzeitig den zeiten im Ausland erworben haben. Antrag auf Feststellung oder Die PVA leitet für Sie das Verfahren Ergänzung Ihrer Versicherungszei- im Ausland ein. ten bei der Pensionsversicherungs- anstalt (PVA) zu stellen. u Beachten Sie, dass nur „eingekaufte“ Schul- und Studienzeiten für die u Erkundigen Sie sich nach Ihrem Pension berücksichtigt werden. frühestmöglichen und günstigsten (Achtung: Hacklerregelung siehe Pensionsstichtag. Als Service berech- Seite 17) net die PVA Ihre Pension auch im Voraus. u Eröffnen Sie rechtzeitig ein Pensi- onskonto (Girokonto) bei einem u Machen Sie die PVA darauf auf- Geldinstitut Ihrer Wahl. merksam, wenn Sie Versicherungs- 4
u Stellen Sie schon zwei bis drei u Beachten Sie, dass Sie am Stichtag Monate vor Beendigung Ihres für eine vorzeitige Alterspension Arbeitsverhältnisses Ihren Pensions- nicht pflichtversichert sein dürfen. antrag. Ihr Pensionsantrag löst den Wenn Sie Ihren offenen Urlaub Stichtag aus, der immer ein Monats- auszahlen lassen, haben Sie für die erster ist und an dem die Vorausset- Dauer der Urlaubsersatzleistung zungen für die beantragte Pension eine Pflichtversicherung, sodass erst vorliegen müssen. danach die vorzeitige Alterspension anfallen kann. ACHTUNG! u Beachten Sie, dass Sie bei Pensionie- Ohne Antrag keine Pension!!! rung aus gesundheitlichen Gründen TIPP: (siehe Seite 19) Ihre Tätigkeit, Nutzen Sie dazu die Sprechtage aufgrund derer Sie invalid oder der PVA, die in allen Bezirken in berufsunfähig sind, aufgeben oder den Räumlichkeiten der Öster- karenzieren müssen, außer Sie reichischen Gesundheitskasse abgehalten werden. beziehen Pflegegeld ab der Stufe 3. TIPP: Arbeiten Sie bis zur Pensionierung, Bei befristeten Pensionen (für sollten Sie Folgendes beachten: Personen geboren vor 1964) emp- fehlen wir Ihnen, mit Ihrem Ar- u Erkundigen Sie sich nach Ihren beitgeber/ihrer Arbeitgeberin eine Karenzierung Ihres Arbeitsverhält- Kündigungsfristen und -terminen. nisses für die Dauer der Befristung Beachten Sie dazu auch Ihren zu vereinbaren. Dazu können Sie Arbeitsvertrag. bei Ihrer AK eine Mustervereinba- rung anfordern. Sind Sie Inhaber eines Behindertenpasses, genügt u Beachten Sie, dass Ihr Abfertigungs- anstatt der Aufgabe der Tätigkeit anspruch nach dem alten Recht von auch der Nachweis, dass Sie keine Arbeitsleistung erbringen und Ihr der Dauer der Dienstzeit und der Entgeltanspruch erschöpft ist. Art der Beendigung Ihres Arbeits- verhältnisses abhängig ist. u Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Betriebsrat/Ihre Betriebsrätin bzw. Ihre zuständige Fachgewerkschaft zur Sicherung etwaiger betriebli- cher bzw. branchenspezifischer Ansprüche. 5
TEILZEITBESCHÄFTIGT VOR DER PENSION Sind Sie aus irgendwelchen Gründen u Altersteilzeit können Sie längstens gezwungen, Ihre Arbeitszeit kurz vor für die Dauer von fünf Jahren Ihrer Pension zu reduzieren, empfeh- vereinbaren. len wir Ihnen das Modell der ACHTUNG! ALTERSTEILZEIT Der Zugang zur Altersteilzeit wurde verschärft: Seit 2020 kann Altersteilzeit bedeutet, dass Sie mit die Altersteilzeit frühestens fünf Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen werden. vereinbaren, Ihre Arbeitszeit zu verrin- gern und dafür einen Lohnausgleich erhalten. u In den letzten 25 Jahren müssen Sie 15 Jahre arbeitslosenversicherungs- pflichtig beschäftigt gewesen sein (Ausnahme bei Vorliegen von Kindererziehungszeiten). u Ihr letztes Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate gedauert haben. u Im letzten Jahr müssen Sie mindes- tens 60 Prozent der Normalarbeits- zeit gearbeitet haben (Kurzarbeit schadet nicht). u Sie benötigen eine vertragliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitge- ber/Ihrer Arbeitgeberin über die Reduktion Ihrer Arbeitszeit auf 40 bis 60 Prozent. Voraussetzungen 6
Lohnausgleich weiterarbeiten, wenn Sie eine schriftli- Während der Altersteilzeit erhalten Sie che Teilpensionsvereinbarung mit Ih- von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge- rem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin berin einen Lohnausgleich begrenzt abschließen. mit der Höchstbeitragsgrundlage (2021: 5550 Euro). Details zur Altersteilzeit und Teilpensi- on erfahren Sie auch in unserer Bro- Bei Herabsetzung Ihrer Arbeitszeit auf schüre „Altersteilzeit und Teilpension“, u 40 Prozent erhalten Sie rund abrufbar unter ooe.arbeiterkammer.at 70 Prozent Lohn/Gehalt. ACHTUNG! u 50 Prozent erhalten Sie rund Zur Wahrung Ihres Pensionsan- 75 Prozent Lohn/Gehalt. spruches empfehlen wir Ihnen, die Seiten 4 und 5 zu beachten! u 60 Prozent erhalten Sie rund 80 Prozent Lohn/Gehalt. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Die Altersteilzeit vermindert weder die Altersteilzeit nicht, sollten Sie beim die Höhe Ihrer Abfertigung noch die Höhe Ihrer Pension. UMSTIEG VON VOLLZEIT AUF TEILZEIT TIPP: u mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Wir haben für Sie eine Musterver- einbarung, die Sie jederzeit unter Arbeitgeberin schriftlich vereinba- ooe.arbeiterkammer.at abrufen ren, dass Ihre Ansprüche (Abferti- können. gung, Jubiläumsgeld) auf Basis der Vollarbeitszeit errechnet werden; u Ihren Urlaub, den Sie während der TEILPENSION – Vollzeitbeschäftigung erworben ERWEITERTE ALTERSTEILZEIT haben, vor Beginn der Teilzeitbe- schäftigung verbrauchen; Wenn Sie die Voraussetzungen für die Korridorpension (siehe Seite 19) erfül- u beachten, dass der Bemessungszeit- len, diese aber nicht beanspruchen, raum für die Berechnung Ihrer können Sie im Rahmen einer kontinu- Pension ausgedehnt wird. Teilzeitar- ierlichen (nicht geblockten!) Arbeits- beit hat dann negative Auswirkun- zeitverkürzung unter den gleichen gen auf die Pensionshöhe, wenn sie finanziellen Bedingungen wie bei der in diesem Bemessungszeitraum Altersteilzeit bis zum 65. Lebensjahr liegt. 7
ARBEITSLOS VOR DER PENSION Wenn Sie vor Erreichung Ihres Pensi- Die Anwartschaft ist bei der erstma- onsalters arbeitslos werden, gibt es fol- ligen Inanspruchnahme von ALG gende Leistungen vom Arbeitsmarkt- erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei service (AMS): Jahren vor der Antragstellung insge- samt ein Jahr arbeitslosenversiche- ARBEITSLOSENGELD (ALG) rungspflichtig beschäftigt waren. (Für Arbeitslose vor Vollendung des 25. Le- Sie haben Anspruch auf ALG, wenn Sie ... bensjahres genügen 26 Wochen Beschäftigung im letzten Jahr.) u der Arbeitsvermittlung zur Verfü- gung stehen, Bei jeder weiteren Inanspruchnah- me erfüllen Sie die Anwartschaft, u die Anwartschaft erfüllen und wenn Sie im letzten Jahr vor der Antragstellung insgesamt 28 Wochen u die Bezugsdauer noch nicht arbeitslosenversicherungspflichtig be- erschöpft haben. schäftigt waren. 8
Die Bezugsdauer des ALG ist auch u Anderenfalls verkürzt sich die von der Dauer Ihrer arbeitslosenversi- Bezugsdauer auf 20 Wochen. cherungspflichtigen Beschäftigung Vorausgesetzt, Sie haben in den und von Ihrem Alter im Zeitpunkt der letzten zwei Jahren ein Jahr gearbei- Antragstellung abhängig. Wenn Sie tet bzw. bei jeder weiteren Inan- vor der Antragstellung ... spruchnahme des ALG im letzten Jahr mindestens 28 Wochen. u in den letzten 15 Jahren neun Jahre beschäftigt waren und das 50. u Nach Absolvierung einer Lebensjahr vollendet haben, erhalten beruflichen Maßnahme der Rehabi- Sie das ALG für 52 Wochen. litation aus der gesetzlichen Sozial- versicherung erhöht sich die Be- u in den letzten zehn Jahren sechs zugsdauer auf 78 Wochen. Jahre beschäftigt waren und das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie das ALG für 39 Wochen. ACHTUNG! u Wenn Sie diese Voraussetzungen Beim Bezug von Arbeitslosengeld nicht erfüllen, aber vor der Antrag- und Notstandshilfe müssen Sie der stellung drei Jahre beschäftigt Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen bzw. bereit sein, zumutbare waren, erhalten Sie das ALG für Beschäftigungen anzunehmen. 30 Wochen. 9
NOTSTANDSHILFE Die Notstandshilfe gebührt jeweils für einen Zeitraum von 52 Wochen und ist Wenn Sie die Bezugsdauer des Arbeitslo- nach Ablauf dieses Zeitraumes wieder sengeldes ausgeschöpft haben, der Ar- neu zu beantragen. beitsvermittlung zur Verfügung stehen und sich in Notlage befinden, können Sollten Sie keinen Anspruch auf Not- Sie beim AMS die Notstandshilfe bean- standshilfe haben, dann tragen. u haben Sie die Möglichkeit der Bei der Beurteilung der Notlage sind Mitversicherung in der Krankenver- Ihre gesamten wirtschaftlichen Verhält- sicherung bei Ihrem Ehepartner/bei nisse zu berücksichtigen. Das in einem Ihrer Ehepartnerin (auch bei Kalendermonat erzielte eigene Einkom- eingetragener Partnerschaft); bei men wird im Folgemonat nach Abzug Lebensgemeinschaft nur, wenn des zur Erzielung des Einkommens not- diese seit mindestens zehn Monaten wendigen Aufwandes auf die Notstands- besteht. hilfe angerechnet. Unberücksichtigt bleibt nur ein Einkommen aus einer Er- u haben Sie die Möglichkeit der werbstätigkeit, das die Geringfügigkeits- freiwilligen Weiterversicherung in grenze von 475,86 Euro (Wert 2021) der Pensionsversicherung und nicht übersteigt. können somit weitere Beitragszeiten für Ihre Pension erwerben. Wenn Sie gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, wird Ihnen der Unterhalt nur mit dem Betrag auf die Notstandshilfe ange- rechnet, der die oben angeführte monat- liche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. NEU SEIT 1.7.2018: Das Einkommen Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin wird bei der Berechnung Ihrer Not- standshilfe nicht mehr berücksichtigt. TIPP Wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen der Partnereinkommensanrechnung keine Not- standshilfe erhalten haben und beim AMS nicht arbeitssuchend gemeldet waren, raten wir Ihnen, einen neuerlichen Notstandhilfeantrag zu stellen, sofern sie noch arbeitslos sind und sich in Notlage befinden. 10
KRANK VOR DER PENSION BERUFLICHE REHABILITATION oder insgesamt drei Jahre eine BEI (DROHENDER) INVALIDITÄT qualifizierte Berufstätigkeit ausge- übt haben (Wochengeldbezug, Sie haben einen Anspruch auf zwölf Monate Kindererziehungszeit, berufliche Maßnahmen der Rehabilita- Präsenz- bzw. Zivildienst sind dabei tion, wenn Sie infolge Ihres Gesund- zu berücksichtigen). heitszustandes Für die Gewährung der Reha-Maßnah- u die Voraussetzungen für eine men ist die Pensionsversicherungsan- Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeit- stalt zuständig. Die Lage auf dem Ar- spension (siehe Seite 19) erfüllen, beitsmarkt, die Zweckmäßigkeit und wahrscheinlich erfüllen oder in die Zumutbarkeit der Maßnahme sind absehbarer Zeit erfüllen werden zu berücksichtigen. Während der Reha- und bilitation erhalten Sie ein Übergangs- geld in Höhe der Invaliditäts- bzw. Be- u Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben rufsunfähigkeitspension plus zehn können und Prozent für Ihren Partner/Ihre Partne- rin und fünf Prozent für sonstige Ange- u in den letzten drei Jahren vor dem hörige. Stichtag mindestens zwölf Monate 11
und 5 Prozent für sonstige Angehörige. ENTGELTFORTZAHLUNG ENTGELTFORTZAHLUNG Sind Sie arbeitsunfähig infolge einer Krankheit, zahlt Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeit- geberin Ihren Lohn/Ihr Sind Sie arbeitsunfähig Gehalt infolge weiter. Krankheit, IhrIhr zahlt Entgeltanspruch Arbeitgeber/Ihre ist abhängig Ihren Arbeitgeberin von der Dauer der Dienstzeit. Lohn/Ihr Gehalt weiter. Ihr Entgeltanspruch ist abhängig von der Dauer der Dienstzeit. ENTGELTANSPRUCH Dienstzeit volles Entgelt halbes Entgelt weniger als 1 Jahr 6 Wochen 4 Wochen 1 Jahr bis weniger als 15 Jahre 8 Wochen 4 Wochen 15 Jahre bis weniger als 25 Jahre 10 Wochen 4 Wochen 25 Jahre und darüber 12 Wochen 4 Wochen Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder u Sind Sie während der Versicherung Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, erhalten Sie einer das volleBerufskrankheit arbeitsunfähig, Entgelt jedenfalls für 8 Wochen.er- krank geworden und waren Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch Sie im erschöpft, halten Sie das volle Entgelt jedenfalls für letzten Jahr mindestens erhalten Sie von der Gebietskrankenkasse (GKK) das Krankengeld (s. S. 13) ein halbes acht Wochen. Der Entgeltfortzahlungs- Jahr versichert, bekommen Sie das anspruch 12 erhöht sich nach einem Ar- Krankengeld 52 Wochen. beitsunfall oder einer Berufskrankheit von acht auf zehn Wochen, wenn das u Das Krankengeld kann 78 Wo- AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 12 29.08.17 15:14 Dienstverhältnis ununterbrochen 15 chen gewährt werden, wenn Jahre gedauert hat. aufgrund chefärztlicher Begutach- tung das Erreichen der Arbeitsfä- Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch er- higkeit in dieser Zeit zu erwarten schöpft, erhalten Sie von der Österreichi- sein wird. schen Gesundheitskasse (ÖGK) das Das Krankengeld wird nach dem sozial- KRANKENGELD versicherungspflichtigen Einkommen des letzten Kalendermonats vor Ende Krankengeld gebührt ab dem Ende des der vollen Entgeltfortzahlung berech- Entgeltanspruches, frühestens ab dem net. Davon gebühren vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitge- u bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähig- ber/Ihrer Arbeitgeberin nur mehr An- keit 50 Prozent, höchstens 107,29 spruch auf halbes Entgelt, zahlt Ihnen Euro brutto pro Tag. die ÖGK halbes Krankengeld. u ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähig- u Das Krankengeld gebührt für keit 60 Prozent, höchstens 129,50 mindestens 26 Wochen. Euro brutto pro Tag. 12
u Für zwei Sonderzahlungen gebührt WIEDEREINGLIEDERUNGSGELD ein Zuschlag von 17 Prozent. Dieser Zuschlag ist beim Höchstbetrag Wenn Sie nach einem längeren, min- bereits berücksichtigt. destens aber sechswöchigen Kranken- stand wieder arbeitsfähig sind, aber Haben Sie die Höchstdauer des Kran- noch Zweifel bestehen, ob Sie die Ar- kengeldbezuges ausgeschöpft, werden beit tatsächlich schaffen, können Sie Sie „ausgesteuert“, das heißt, Sie erhalten mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge- kein Krankengeld mehr. Die Sachleis- berin eine Wiedereingliederungsteil- tungen (Arztkosten, Medikamente etc.) zeit von mindestens einem Monat bis werden von der ÖGK aber weiter ge- maximal sechs Monaten vereinbaren. währt, solange ein und dieselbe Krank- Eine einmalige Verlängerung um drei heit vorliegt. Monate ist möglich. Neben dem Ent- gelt aus Ihrem Arbeitsverhältnis erhal- SONDERKRANKENGELD ten Sie das Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK in Höhe des aliquoten Wenn Sie die Höchstdauer des Kran- (erhöhten) Krankengeldes. Eine chef- kengeldbezuges ausgeschöpft haben, er- ärztliche Bewilligung ist Vorausset- halten Sie ein „Sonderkrankengeld“ zung. Diese wird nur erteilt, wenn die Wiedereingliederungsteilzeit aus medi- u für die Dauer eines laufenden zinischer Sicht zweckmäßig ist. Gerichtsverfahrens wegen Gewäh- rung einer Invaliditäts- bzw. Details können Sie der Broschüre „Wie- Berufsunfähigkeitspension, sofern dereingliederungsteilzeit –Arbeitsrecht- Ihr Dienstverhältnis aufrecht ist licher und sozialversicherungsrechtli- und solange Ihre Arbeitsunfähigkeit cher Leitfaden“ vom Sozialministerium infolge Krankheit andauert, oder entnehmen, abrufbar unter ooe.arbei- terkammer.at. u wenn Sie arbeitslos sind, aber wegen notwendiger stationärer Kranken- haus- oder Rehabilitationsaufenthal- te Ihre Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung ruhen und Sie noch keinen neuen Kran- kengeldanspruch erworben haben. Das „Sonderkrankengeld“ gebührt in Höhe des zuletzt bezogenen Krankengel- des und ist bei der ÖGK zu beantragen. 13
PENSIONEN IM ÜBERBLICK u Normale Alterspension PENSIONSAUSZAHLUNG u Langzeitversicherungspension Alle Pensionen werden monatlich im (Hacklerregelung) Nachhinein auf Ihr Konto überwiesen. Zu den Pensionen für April und Okto- u Schwerarbeitspension ber gebührt jeweils eine Sonderzah- lung in Höhe der April- bzw. Oktober- u Sonderruhegeld für pension. Für eine volle Sonderzahlung Nachtschwerarbeiter/-innen sind mindestens sechs Monate Pensi- onsbezug notwendig, sonst vermindert u Korridorpension sich die erste Sonderzahlung um ein Sechstel für jeden Monat ohne Pensi- u Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits- onsbezug. pension TIPP: ANSPRUCH AUF EINE PENSION Broschüren zu diesen Pensionen erhalten Sie bei der Pensionsversi- Für den Anspruch auf eine Pension cherungsanstalt unter müssen Sie www.pensionsversicherung.at u das Pensionsalter erreichen (außer bei Pensionierung aus gesundheitli- chen Gründen), u die Wartezeit erfüllen, das heißt eine bestimmte Anzahl von Versi- cherungsmonaten nachweisen und u die besonderen Anspruchsvorausset- zungen, abhängig von der Pensions- art, erfüllen.
VERSICHERUNGSZEITEN UND Selbstversicherung bei der Pensions- VERSICHERUNGSLÜCKEN versicherungsanstalt stellen und so rückwirkend Pensionszeiten Als Versicherungszeiten gelten z. B. alle erwerben, und zwar insgesamt Zeiten einer Pflicht- oder freiwilligen höchstens 10 Jahre. Die Beiträge Versicherung, Zeiten einer Familien- zahlt der Bund. hospizkarenz, eingekaufte Schul- und Studienzeiten, pro Kind höchstens die u Sie können Schul- und/oder ersten vier Jahre der Kindererziehung Studienzeiten einkaufen. (bei Mehrlingen: höchstens fünf Jahre), der Präsenz- und Zivildienst, seit u Wenn Sie im letzten Jahr nicht 1.1.1971 auch Zeiten des Bezuges von pensionsversichert waren, können Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Sie eine freiwillige Versicherung Notstandshilfe. auch rückwirkend für zwölf Monate abschließen. Haben Sie in Ihrem Versicherungsver- lauf Lücken oder fehlen Ihnen Versi- cherungszeiten, bestehen u. a. folgende Möglichkeiten: TIPP: u Wenn Sie der Arbeitgeber/die Stellen Sie rechtzeitig den Antrag Arbeitgeberin „schwarz“ beschäftigt auf Feststellung oder Ergänzung hat, verjähren die Beiträge nach fünf Ihrer Versicherungszeiten. Jahren. Sie können aber bei der ÖGK einen Antrag auf Nachentrichtung ACHTUNG! der verjährten Beiträge stellen und so Für Personen geboren ab 1955 fehlende Pensionszeiten erwerben. wurde ab 1.1.2014 das neue Pensi- onskonto eingeführt, beginnend mit der Kontoerstgutschrift für alle u Wenn Ihre Arbeitskraft durch die bis Ende 2013 erworbenen Versi- Pflege eines behinderten Kindes mit cherungszeiten. Bei nachträglicher Anspruch auf erhöhte Familienbei- Berücksichtigung von Versiche- rungszeiten aus der Zeit vor 2014 hilfe irgendwann ab 1988 überwie- gibt es eine Ergänzungsgutschrift gend beansprucht war, können Sie auf Ihrem Pensionskonto. nachträglich einen Antrag auf 15
Sind Sie ab 1.1.1955 geboren, genügen auch 15 Versicherungsjahre, davon müs- sen mindestens sieben Jahre Beitragsjah- re einer Erwerbstätigkeit sein. Als „Bei- tragsjahre einer Erwerbstätigkeit“ gelten auch Zeiten u der Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes u der Selbst- bzw. Weiterversicherung für die Pflege eines nahen Angehö- rigen ab Pflegestufe 3 u der Familienhospizkarenz u des Bezugs eines aliquoten Pflegekarenzgeldes bei Pflegeteilzeit NORMALE ALTERSPENSION TIPP: Die normale Alterspension können Sie - Für die Inanspruchnahme der als Frau mit Vollendung des 60. Lebens- normalen Alterspension müssen jahres, als Mann mit Vollendung des 65. Sie Ihre Tätigkeit nicht aufgeben. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Für Sie können unbegrenzt dazu- verdienen, sofern Sie keine Aus- Frauen geboren ab 2.12.1963 wird das gleichszulage zur Pension erhalten Pensionsalter halbjährlich angehoben, (siehe Seite 21). sodass Frauen geboren ab 2.6.1968 das - Wenn Sie weiterarbeiten und gleiche Pensionsalter wie Männer ha- die normale Alterspension nicht ben. beanspruchen, wird Ihr Pensions- versicherungsbeitrag halbiert und Sie bekommen für je zwölf Monate Die Mindestversicherungszeit beträgt der späteren Inanspruchnahme 15 Beitragsjahre bzw. 25 Versicherungs- 4,2 Prozent Bonus. Ihre Pension jahre im gesamten Leben oder 15 Versi- kann so um maximal 12,6 Prozent cherungsjahre in den letzten 30 Jahren erhöht werden. (zu den Versicherungsjahren zählen auch Zeiten der Kindererziehung, Zei- ten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.). 16
LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION (HACKLERREGELUNG ) LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION („HACKLERREGELUNG “) Die„Hacklerregelung“ Die Hacklerregelung können könnenSieSie in in Anspruch Anspruch nehmen, nehmen, wennwenn Sie dasSie das Antrittsalter Antrittsalter und die und die erforderlichen erforderlichen Beitragsmonate Beitragsmonate gemäß gemäß folgender folgender Tabelle erfüllen:Tabelle erfüllen: HACKLERREGELUNG Jahrgang Antrittsalter Beitragsmonate Männer geboren ab 1�1�1954 62� Lj� 540 Frauen 1�1�1959 bis 31�12�1959 57� Lj� 504 1�1�1960 bis 31�12�1960 58� Lj� 516 1�1�1961 bis 31�12�1961 59� Lj� 528 1�1�1962 bis 1�12�1963 60� Lj� 540 2�12�1963 bis 1�6�1964 60,5� Lj� 540 2�6�1964 bis 1�12�1964 61� Lj� 540 2�12�1964 bis 1�6�1965 61,5� Lj� 540 ab 2�6�1965 62� Lj� 540 Als Beitragsmonate gelten: Als Beitragsmonate gelten: u Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit, Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbs- tätigkeit, maximal 60 Monate Kinderer- u maximal Zeiten ziehungszeit, 60 Monate Kindererzie- des Wochengeldbezu- ges hungszeit, sowie des Präsenz- und Zivildienstes. Für Männer geboren bis 31.12.1953 und für Frauen geboren bis 31.12.1958 zählen u Zeiten des Wochengeldbezuges zu den Beitragsmonaten auch eingekauf- sowie te Schul- und Studienzeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung, Zeiten u Zeiten des BezugesdesvonPräsenz- und Zivil- Krankengeld, eingekaufte dienstes. Zeiten der Beschäftigung im elterlichen Betrieb oder in der elterlichen Landwirt- schaft vor Einführung der Versicherungs- ACHTUNG! ACHTUNG! pflicht; für Frauen geboren ab 1.1.1955 bis Für Frauen, geboren von 1� 1� 1962 bis 1� 12� 31.12.1958 Fürauch Frauen, geboren Zeiten von 1.1.1962 des Bezuges von 1965, deckt sich das Antrittsalter für die bis 1.12.1965, Geldleistungen aus derdeckt sich das An- Arbeitslosenver- trittsalter für die Hacklerregelung „Hacklerregelung“ mit dem Antrittsalter für sicherung ab 1.1.2005. die normale Alterspension, die ohne Abschläge mit dem Antrittsalter für die normale Alterspension, die ohne berechnet wird� Abschläge berechnet wird. 17
LANGZEITVERSICHERUNGS- u regelmäßig unter Hitze oder Kälte; PENSION MIT SCHWERARBEIT u unter chemischen oder physikali- Diese Schwerarbeitspension gilt als schen Einflüssen, wenn dadurch Fortführung der Hacklerregelung eine Minderung der Erwerbsfähig- keit von mindestens zehn Prozent u für Männer geboren nach dem verursacht wurde; 31.12.1953 und vor dem 1.1.1959, sofern 540 Beitragsmonate erwor- u bei denen von Männern mindestens ben wurden und 2000 Arbeitskilokalorien und bei Frauen mindestens 1400 Arbeitski- u für Frauen geboren nach dem lokalorien verbraucht werden; 31.12.1958 und vor dem 1.1.1964, sofern 480 Beitragsmonate vorliegen. u zur berufsbedingten Pflege von Menschen mit besonderem Behand- Als Beitragsmonate gelten neben den lungs- und Pflegebedarf; auf Seite 17 angeführten Beitragsmona- ten auch eingekaufte Schul- und Studi- u trotz Vorliegens einer Erwerbsmin- enzeiten, Beiträge zur freiwilligen Wei- derung von mindestens 80 Prozent, terversicherung, Zeiten des Bezuges sofern Anspruch auf Pflegegeld von Krankengeld, eingekaufte Zeiten mindestens der Stufe 3 besteht. der Beschäftigung im elterlichen Be- trieb oder in der elterlichen Landwirt- SCHWERARBEITSPENSION schaft vor Einführung der Versicherungspflicht; für Frauen ge- können Männer und Frauen mit Voll- boren ab 1.1.1955 bis 31.12.1958 auch endung des 60. Lebensjahres in An- Zeiten des Bezuges von Geldleistungen spruch nehmen, wenn 45 Versiche- aus der Arbeitslosenversicherung ab rungsjahre vorliegen und in den letzten 1.1.2005. 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag zehn Jahre Schwerarbeit (siehe oben) Zusätzlich müssen Sie in den letzten geleistet wurde. 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag zehn Jahre Schwerarbeit geleistet ha- TIPP: ben. Beantragen Sie die Feststellung Ihrer Schwerarbeitszeiten recht- Schwerarbeit liegt vor bei Arbeiten zeitig! Frühestens zehn Jahre vor Ihrem Pensionsstichtag können Sie Ihre Schwerarbeitszeiten von u im Schicht- oder Wechseldienst mit der PVA feststellen lassen. mindestens sechs Nachtdiensten pro Monat; 18
SONDERRUHEGELD INVALIDITÄTS- BZW. BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSION können Sie als Mann nach dem 57. Le- bensjahr, als Frau nach dem 52. Lebens- u Es gilt der Grundsatz „Rehabilitati- jahr in Anspruch nehmen, wenn Sie in on vor Pension“, sodass Sie u.a. nur den letzten 30 Jahren vor Ihrer Pensio- dann Anspruch auf Invaliditäts- nierung 15 Jahre bzw. im gesamten Le- bzw. Berufsunfähigkeitspension ben 20 Jahre Nachtschwerarbeit nach haben, wenn kein Anspruch auf dem Nachtschwerarbeitsgesetz geleis- berufliche Rehabilitation besteht tet haben. oder die Maßnahmen der berufli- chen Rehabilitation nicht zweckmä- KORRIDORPENSION ßig oder für Sie nicht zumutbar sind. können Männer und Frauen mit voll- endetem 62. Lebensjahr in Anspruch ACHTUNG! nehmen, wenn 40 Versicherungsjahre Jeder Antrag auf Invaliditäts- bzw. erworben wurden. Berufsunfähigkeitspension ist vorrangig als Antrag auf berufliche Rehabilitation zu werten. ACHTUNG! Sie haben bei Inanspruchnahme der Korridorpension höhere Ab- schläge. Wenn Sie die Auflösung u Die Wartezeit für eine Pensionie- Ihres Dienstverhältnisses weder rung aus gesundheitlichen Gründen angestrebt noch verschuldet haben, können Sie anstatt der Kor- erfüllen Sie jedenfalls bei Vorliegen ridorpension für längstens ein Jahr von 15 Beitragsjahren oder 25 auch Arbeitslosengeld beziehen. Versicherungsjahren. Daneben bestehen abhängig vom Alter TIPP: weitere Wartezeitregelungen. Ein Anspruch auf Korridorpension schließt einen Anspruch auf Inva- liditäts- bzw. Berufsunfähigkeits- u Die Beurteilung der Invalidität bzw. pension nicht aus. Beantragen Sie Berufsunfähigkeit ist abhängig daher beide Pensionen gleichzeitig. Die PVA zahlt die Korridorpension davon, ob Sie einen erlernten, als Vorschuss jedenfalls aus. Sollte angelernten oder ungelernten Beruf sich nachträglich herausstellen, ausüben. dass Sie auch invalid bzw. be- rufsunfähig sind, wird die höhere Invaliditäts- bzw. Berufsun- u Beachten Sie bitte auch Seite 5. fähigkeitspension ausbezahlt und die Differenz zur Korridorpension nachverrechnet. 19
ABLEHNUNG EINES PENSIONS- ACHTUNG! ANTRAGES Sollten Sie die auf Seite 19 ange- führte Wartezeit für die Invalidi- täts- bzw. Berufsunfähigkeitspen- Bescheide des Pensionsversicherungs- sion nicht erfüllen, erkundigen Sie trägers können Sie vor Gerichten oder sich rechtzeitig bei der PVA oder Verwaltungsbehörden innerhalb einer der AK! bestimmten Frist anfechten. Beachten TIPP: Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung, Einen erleichterten Zugang zur die jeder Bescheid zu enthalten hat. Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig- keitspension haben Sie ab dem 60. Lebensjahr, wenn Sie in den letz- TIPP: ten 15 Jahren zehn Jahre lang eine Bei der Überprüfung Ihres Pensi- gleichartige Tätigkeit ausgeübt onsbescheides und der Erfolgsaus- haben. Zu den zehn Jahren zählen sichten einer Klage sind wir Ihnen maximal 24 Monate des Kranken- gern behilflich. Gibt es berechtigte geldbezuges. Die Rahmenfrist von Zweifel an der Richtigkeit des Be- 15 Jahren verlängert sich um Zeiten scheides, bietet Ihnen die Arbeiter- des Bezuges einer Pension und von kammer kostenlosen Rechtsschutz Übergangsgeld aufgrund gemin- zur gerichtlichen Durchsetzung derter Arbeitsfähigkeit sowie um Ihres Anspruches. höchstens 60 Monate des Bezuges von Rehabilitations- und Umschu- lungsgeld. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 muss die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit dauerhaft vorliegen. Statt einer befriste- ten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits- pension gibt es u eine medizinische Rehabilitation mit Anspruch auf Rehabilitations- geld von der ÖGK oder u eine berufliche Rehabilitation mit Anspruch auf Umschulungsgeld vom AMS. 20
PENSION UND ZUVERDIENST Bei einem Verdienst über der Geringfü- gigkeitsgrenze erhalten Sie eine Teil- Wie viel Sie zur Pension dazuverdienen pension, wenn Ihr Gesamteinkommen dürfen, ist abhängig davon, welche Pen- (= Pension plus Zuverdienst) monat- sion Sie beziehen: lich brutto über 1260,60 Euro liegt (Wert 2021). Zur normalen Alterspension können Sie unbegrenzt dazuverdienen. ACHTUNG! Wenn Sie zu Ihrer Pension Aus- Zu allen vorzeitigen Alterspensionen gleichszulage beziehen, wird jeder (Hacklerregelung, Korridorpension, Zuverdienst auf die Ausgleichszu- Sonderruhegeld, Schwerarbeitspensi- lage angerechnet und dadurch die Zulage gekürzt. Das gilt bei allen on) dürfen Sie nur bis zur Geringfügig- Pensionen. keitsgrenze, das heißt bis zu monatlich Sie sind verpflichtet, jeden Zuver- 475,86 Euro (Wert 2021), dazuverdie- dienst der Pensionsversicherungs- anstalt zu melden. nen, sonst fällt Ihre Pension zur Gänze weg. Zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig- keitspension dürfen Sie bis zur Gering- fügigkeitsgrenze dazuverdienen. 21
WEITERE INFORMATIONEN Andere AK-Broschüren, die Sie unter +43 (0)50 6906-444 bestellen können: u Altersteilzeit und Teilpension u Teilzeitarbeit u Abfertigung u Urlaub u Geringfügige Beschäftigung u Einvernehmliche Auflösung TEILZEITAR BEIT u Selber kündigen – gekündigt werden Wichtige arb sozialrechtl eits- und iche Bestimm u Vorzeitiger Austritt ungen u Tipps für Arbeitslose Stand: Jänner 2018 u OÖ Sozialratgeber u Tipps zum Pflegegeld ooe.arbeiterkam mer.at Broschüren zum Thema „Pension“ erhalten Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle OÖ Terminal Tower, Bahnhofplatz 8, 4021 Linz Telefonisch unter: +43 (0)5 0303 Im Internet unter: www.pensionsversicherung.at 22
DIE AK BERÄT SIE GERNE u Telefon Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +43 (0)50 6906-1. Lässt sich Ihr Problem am Telefon nicht klären, wird ein Termin für ein persönliches Ge- spräch vereinbart. u Wir sind für Sie da Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr, am Dienstag zusätzlich von 16 bis 19 Uhr nur telefonisch, am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. u E-Mail Per E-Mail erreichen Sie uns unter rechtsschutz@akooe.at u Internet Rasch, einfach und rund um die Uhr können Sie sich im Internet unter ooe.arbeiterkammer.at informieren. Weitere wichtige Adressen: www.pensionsversicherung.at www.ams.at www.oegk.at Arbeiterkammer Oberösterreich Volksgartenstraße 40 4020 Linz 23
DIE ARBEITERKAMMER IN LINZ UND DEN BEZIRKEN Beratung, Vertretung Beratung, Vertretung und und Einsatz fürIhre Einsatz für IhreInteressen Interessen AK Oberösterreich, AK Oberösterreich, Volksgartenstraße Volksgartenstraße 40, 4020 40, 4020 Linz,Linz, Tel: Tel: +43 +436906 (0)50 (0)50 6906 AK Salzburgerstraße Braunau,Salzburgerstraße AK Braunau, 29, 29, 52805280 Braunau, Braunau, Tel:(0)50 Tel: +43 +436906-4111 (0)50 6906-4111 AK Unterer Eferding,Unterer AK Eferding, Graben Graben 5, 4070 5, 4070 Eferding, Eferding, Tel:(0)50 Tel: +43 +43 6906-4211 (0)50 6906-4211 AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312 AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312 AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412 AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412 AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511 AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511 AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: +43 (0)50 6906-4611 AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: +43 (0)50 6906-4611 AK Linz-Land, Kremstalstraße 6, 4050 Traun, Tel: +43 (0)50 6906-5611 AK Linz-Land, Kremstalstraße 6, 4050 Traun, Tel: +43 (0)50 6906-5611 AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711 AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711 AK Ried, Roseggerstraße 26, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813 AK Ried, während des Neubaus der Bezirksstelle bis Herbst 2021 in der Goethestraße 29, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813 AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912 AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912 AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011 AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011 AK Steyr, Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr, Tel: +43 (0)50 6906-5116 AK Steyr, AK Redtenbachergasse Vöcklabruck, 1a, 4400 Steyr, Ferdinand-Öttl-Str. Tel: +43 19, 4840 (0)50 6906-5116 Vöcklabruck, Tel: +43 (0)50 6906-5217 AK Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Str. 19, 4840 Vöcklabruck, Tel: +43 (0)50 6906-5217 AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)50 6906-5318 AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)43 6906-5318 Medieninhaberin, Herausgeberin und Redaktion: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel. +43 (0)50 6906-0 Informationen Impressum: zur Broschüre: Dr. Max Neuhofer, E-Mail: neuhofer.m@akooe.at Die Broschüre kann Kammer Medieninhaberin: bestellt werden unter: Arbeiterkammer Oberösterreich, für Arbeiter Abteilung Bildung, Jugend, Kultur, bjk@akooe.at und Angestellte für Oberösterreich, Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe Stand: April 2018 https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html Hersteller: Druckerei Haider Manuel e.U., Niederndorf 15, 4274 Schönau i.M. Hersteller: new typeshop, Kopernikusstraße 22, 4020 Linz ooe.arbeiterkammer.at ooe.arbeiterkammer.at
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