PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer Oberösterreich

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PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer Oberösterreich
PENSIONSFAHRPLAN
 Tipps rund um Ihre
 Pensionierung

Stand: Jänner 2021

ooe.arbeiterkammer.at
PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer Oberösterreich
„Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem
                                                 Recht kommen. Mit Information,
                                                 Beratung und – wenn notwendig – mit
                                                 Vertretung vor Gericht!“
Andrea Heimberger, MSc   Dr. Johann Kalliauer
AK-DIREKTORIN            AK-PRÄSIDENT

TIPPS RUND UM IHRE
PENSIONIERUNG
Beim Übergang vom Arbeitsleben in die Pension stellen sich viele Fragen:

u Wann kann ich in Pension gehen?
u Was ist zu erledigen?
u Was ist bei Reduzierung der Arbeitszeit zu beachten?
u Was ist, wenn ich kurz vor der Pensionierung arbeitslos werde?
u Darf ich zur Pension etwas dazuverdienen?

Die Arbeiterkammer als Ihre Interessenvertretung möchte Sie rechtzeitig über
diese und viele andere Themen im Zusammenhang mit der bevorstehenden
Pensionierung informieren.
Diese Broschüre soll Ihnen dabei einen Überblick verschaffen. Für Detailfragen
stehen Ihnen unsere Rechtsexpertinnen und -experten gerne zur Verfügung.

Andrea Heimberger, MSc              Dr. Johann Kalliauer
AK-Direktorin                       AK-Präsident

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INHALT
Wichtige Erledigungen auf dem Weg zur Pension                 4

Teilzeitbeschäftigt vor der Pension                           6

      Altersteilzeit                                          6

      Teilpension – erweiterte Altersteilzeit                 7

      Umstieg von Vollzeit auf Teilzeit                       7

Arbeitslos vor der Pension                                    8

      Arbeitslosengeld                                        8

      Notstandshilfe                                         10

Krank vor der Pension                                        11

      Berufliche Rehabilitation bei (drohender) Invalidität   11

      Entgeltfortzahlung                                     12

      Krankengeld                                            12

      Sonderkrankengeld                                      13

      Wiedereingliederungsgeld                               13

Pensionen im Überblick                                       14

      Pensionsauszahlung                                     14

      Anspruch auf eine Pension                              14

      Versicherungszeiten und Versicherungslücken            15

      Normale Alterspension                                  16

      Hacklerregelung                                        17

      Schwerarbeitspensionen                                 18

      Sonderruhegeld                                         19

      Korridorpension                                        19

      Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension            19

      Ablehnung eines Pensionsantrages                       20

      Pension und Zuverdienst                                21

      Weitere Informationen                                  22

Impressum                                                    24

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WICHTIGE ERLEDIGUNGEN AUF DEM
WEG ZUR PENSION
u   Vergessen Sie nicht, rechtzeitig den        zeiten im Ausland erworben haben.
    Antrag auf Feststellung oder                Die PVA leitet für Sie das Verfahren
    Ergänzung Ihrer Versicherungszei-           im Ausland ein.
    ten bei der Pensionsversicherungs-
    anstalt (PVA) zu stellen.               u   Beachten Sie, dass nur „eingekaufte“
                                                Schul- und Studienzeiten für die
u   Erkundigen Sie sich nach Ihrem              Pension berücksichtigt werden.
    frühestmöglichen und günstigsten            (Achtung: Hacklerregelung siehe
    Pensionsstichtag. Als Service berech-       Seite 17)
    net die PVA Ihre Pension auch im
    Voraus.                                 u   Eröffnen Sie rechtzeitig ein Pensi-
                                                onskonto (Girokonto) bei einem
u   Machen Sie die PVA darauf auf-              Geldinstitut Ihrer Wahl.
    merksam, wenn Sie Versicherungs-

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u   Stellen Sie schon zwei bis drei           u   Beachten Sie, dass Sie am Stichtag
    Monate vor Beendigung Ihres                   für eine vorzeitige Alterspension
    Arbeitsverhältnisses Ihren Pensions-          nicht pflichtversichert sein dürfen.
    antrag. Ihr Pensionsantrag löst den           Wenn Sie Ihren offenen Urlaub
    Stichtag aus, der immer ein Monats-           auszahlen lassen, haben Sie für die
    erster ist und an dem die Vorausset-          Dauer der Urlaubsersatzleistung
    zungen für die beantragte Pension             eine Pflichtversicherung, sodass erst
    vorliegen müssen.                             danach die vorzeitige Alterspension
                                                  anfallen kann.
          ACHTUNG!                            u   Beachten Sie, dass Sie bei Pensionie-
          Ohne Antrag keine Pension!!!
                                                  rung aus gesundheitlichen Gründen
          TIPP:                                   (siehe Seite 19) Ihre Tätigkeit,
          Nutzen Sie dazu die Sprechtage          aufgrund derer Sie invalid oder
          der PVA, die in allen Bezirken in       berufsunfähig sind, aufgeben oder
          den Räumlichkeiten der Öster-
                                                  karenzieren müssen, außer Sie
          reichischen Gesundheitskasse
          abgehalten werden.                      beziehen Pflegegeld ab der Stufe 3.

                                                        TIPP:
Arbeiten Sie bis zur Pensionierung,
                                                        Bei befristeten Pensionen (für
sollten Sie Folgendes beachten:                         Personen geboren vor 1964) emp-
                                                        fehlen wir Ihnen, mit Ihrem Ar-
u   Erkundigen Sie sich nach Ihren                      beitgeber/ihrer Arbeitgeberin eine
                                                        Karenzierung Ihres Arbeitsverhält-
    Kündigungsfristen und -terminen.                    nisses für die Dauer der Befristung
    Beachten Sie dazu auch Ihren                        zu vereinbaren. Dazu können Sie
    Arbeitsvertrag.                                     bei Ihrer AK eine Mustervereinba-
                                                        rung anfordern. Sind Sie Inhaber
                                                        eines Behindertenpasses, genügt
u   Beachten Sie, dass Ihr Abfertigungs-                anstatt der Aufgabe der Tätigkeit
    anspruch nach dem alten Recht von                   auch der Nachweis, dass Sie keine
                                                        Arbeitsleistung erbringen und Ihr
    der Dauer der Dienstzeit und der
                                                        Entgeltanspruch erschöpft ist.
    Art der Beendigung Ihres Arbeits-
    verhältnisses abhängig ist.

u   Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren
    Betriebsrat/Ihre Betriebsrätin bzw.
    Ihre zuständige Fachgewerkschaft
    zur Sicherung etwaiger betriebli-
    cher bzw. branchenspezifischer
    Ansprüche.

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TEILZEITBESCHÄFTIGT VOR DER
PENSION
Sind Sie aus irgendwelchen Gründen         u   Altersteilzeit können Sie längstens
gezwungen, Ihre Arbeitszeit kurz vor           für die Dauer von fünf Jahren
Ihrer Pension zu reduzieren, empfeh-           vereinbaren.
len wir Ihnen das Modell der
                                                     ACHTUNG!
ALTERSTEILZEIT                                       Der Zugang zur Altersteilzeit
                                                     wurde verschärft: Seit 2020 kann
Altersteilzeit bedeutet, dass Sie mit                die Altersteilzeit frühestens fünf
Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin                Jahre vor dem Regelpensionsalter
                                                     in Anspruch genommen werden.
vereinbaren, Ihre Arbeitszeit zu verrin-
gern und dafür einen Lohnausgleich
erhalten.                                  u   In den letzten 25 Jahren müssen Sie
                                               15 Jahre arbeitslosenversicherungs-
                                               pflichtig beschäftigt gewesen sein
                                               (Ausnahme bei Vorliegen von
                                               Kindererziehungszeiten).

                                           u   Ihr letztes Arbeitsverhältnis muss
                                               mindestens drei Monate gedauert
                                               haben.

                                           u   Im letzten Jahr müssen Sie mindes-
                                               tens 60 Prozent der Normalarbeits-
                                               zeit gearbeitet haben (Kurzarbeit
                                               schadet nicht).

                                           u   Sie benötigen eine vertragliche
                                               Vereinbarung mit Ihrem Arbeitge-
                                               ber/Ihrer Arbeitgeberin über die
                                               Reduktion Ihrer Arbeitszeit auf 40
                                               bis 60 Prozent.

Voraussetzungen

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Lohnausgleich                                 weiterarbeiten, wenn Sie eine schriftli-
Während der Altersteilzeit erhalten Sie       che Teilpensionsvereinbarung mit Ih-
von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge-         rem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin
berin einen Lohnausgleich begrenzt            abschließen.
mit der Höchstbeitragsgrundlage
(2021: 5550 Euro).                            Details zur Altersteilzeit und Teilpensi-
                                              on erfahren Sie auch in unserer Bro-
Bei Herabsetzung Ihrer Arbeitszeit auf        schüre „Altersteilzeit und Teilpension“,
u 40 Prozent erhalten Sie rund                abrufbar unter ooe.arbeiterkammer.at
  70 Prozent Lohn/Gehalt.
                                                        ACHTUNG!
u   50 Prozent erhalten Sie rund
                                                        Zur Wahrung Ihres Pensionsan-
    75 Prozent Lohn/Gehalt.                             spruches empfehlen wir Ihnen, die
                                                        Seiten 4 und 5 zu beachten!
u   60 Prozent erhalten Sie rund
    80 Prozent Lohn/Gehalt.
                                              Erfüllen Sie die Voraussetzungen für
Die Altersteilzeit vermindert weder           die Altersteilzeit nicht, sollten Sie beim
die Höhe Ihrer Abfertigung noch die
Höhe Ihrer Pension.                           UMSTIEG VON VOLLZEIT AUF
                                              TEILZEIT
          TIPP:                               u   mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer
         Wir haben für Sie eine Musterver-
         einbarung, die Sie jederzeit unter       Arbeitgeberin schriftlich vereinba-
         ooe.arbeiterkammer.at abrufen            ren, dass Ihre Ansprüche (Abferti-
         können.                                  gung, Jubiläumsgeld) auf Basis der
                                                  Vollarbeitszeit errechnet werden;

                                              u   Ihren Urlaub, den Sie während der
TEILPENSION –                                     Vollzeitbeschäftigung erworben
ERWEITERTE ALTERSTEILZEIT                         haben, vor Beginn der Teilzeitbe-
                                                  schäftigung verbrauchen;
Wenn Sie die Voraussetzungen für die
Korridorpension (siehe Seite 19) erfül-       u   beachten, dass der Bemessungszeit-
len, diese aber nicht beanspruchen,               raum für die Berechnung Ihrer
können Sie im Rahmen einer kontinu-               Pension ausgedehnt wird. Teilzeitar-
ierlichen (nicht geblockten!) Arbeits-            beit hat dann negative Auswirkun-
zeitverkürzung unter den gleichen                 gen auf die Pensionshöhe, wenn sie
finanziellen Bedingungen wie bei der               in diesem Bemessungszeitraum
Altersteilzeit bis zum 65. Lebensjahr             liegt.

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ARBEITSLOS VOR DER PENSION
Wenn Sie vor Erreichung Ihres Pensi-        Die Anwartschaft ist bei der erstma-
onsalters arbeitslos werden, gibt es fol-   ligen Inanspruchnahme von ALG
gende Leistungen vom Arbeitsmarkt-          erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei
service (AMS):                              Jahren vor der Antragstellung insge-
                                            samt ein Jahr arbeitslosenversiche-
ARBEITSLOSENGELD (ALG)                      rungspflichtig beschäftigt waren. (Für
                                            Arbeitslose vor Vollendung des 25. Le-
Sie haben Anspruch auf ALG, wenn Sie ...    bensjahres genügen 26 Wochen
                                            Beschäftigung im letzten Jahr.)
u   der Arbeitsvermittlung zur Verfü-
    gung stehen,                            Bei jeder weiteren Inanspruchnah-
                                            me erfüllen Sie die Anwartschaft,
u   die Anwartschaft erfüllen und           wenn Sie im letzten Jahr vor der
                                            Antragstellung insgesamt 28 Wochen
u   die Bezugsdauer noch nicht              arbeitslosenversicherungspflichtig be-
    erschöpft haben.                        schäftigt waren.

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Die Bezugsdauer des ALG ist auch           u   Anderenfalls verkürzt sich die
von der Dauer Ihrer arbeitslosenversi-         Bezugsdauer auf 20 Wochen.
cherungspflichtigen      Beschäftigung         Vorausgesetzt, Sie haben in den
und von Ihrem Alter im Zeitpunkt der           letzten zwei Jahren ein Jahr gearbei-
Antragstellung abhängig. Wenn Sie              tet bzw. bei jeder weiteren Inan-
vor der Antragstellung ...                     spruchnahme des ALG im letzten
                                               Jahr mindestens 28 Wochen.
u   in den letzten 15 Jahren neun Jahre
    beschäftigt waren und das 50.          u   Nach Absolvierung einer
    Lebensjahr vollendet haben, erhalten       beruflichen Maßnahme der Rehabi-
    Sie das ALG für 52 Wochen.                 litation aus der gesetzlichen Sozial-
                                               versicherung erhöht sich die Be-
u   in den letzten zehn Jahren sechs           zugsdauer auf 78 Wochen.
    Jahre beschäftigt waren und das 40.
    Lebensjahr vollendet haben, erhalten
    Sie das ALG für 39 Wochen.
                                                      ACHTUNG!
u   Wenn Sie diese Voraussetzungen                   Beim Bezug von Arbeitslosengeld
    nicht erfüllen, aber vor der Antrag-             und Notstandshilfe müssen Sie der
    stellung drei Jahre beschäftigt                  Arbeitsvermittlung zur Verfügung
                                                     stehen bzw. bereit sein, zumutbare
    waren, erhalten Sie das ALG für                  Beschäftigungen anzunehmen.
    30 Wochen.

                                                                                          9
PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer Oberösterreich
NOTSTANDSHILFE                                     Die Notstandshilfe gebührt jeweils für
                                                   einen Zeitraum von 52 Wochen und ist
Wenn Sie die Bezugsdauer des Arbeitslo-            nach Ablauf dieses Zeitraumes wieder
sengeldes ausgeschöpft haben, der Ar-              neu zu beantragen.
beitsvermittlung zur Verfügung stehen
und sich in Notlage befinden, können               Sollten Sie keinen Anspruch auf Not-
Sie beim AMS die Notstandshilfe bean-              standshilfe haben, dann
tragen.
                                                   u   haben Sie die Möglichkeit der
Bei der Beurteilung der Notlage sind                   Mitversicherung in der Krankenver-
Ihre gesamten wirtschaftlichen Verhält-                sicherung bei Ihrem Ehepartner/bei
nisse zu berücksichtigen. Das in einem                 Ihrer Ehepartnerin (auch bei
Kalendermonat erzielte eigene Einkom-                  eingetragener Partnerschaft); bei
men wird im Folgemonat nach Abzug                      Lebensgemeinschaft nur, wenn
des zur Erzielung des Einkommens not-                  diese seit mindestens zehn Monaten
wendigen Aufwandes auf die Notstands-                  besteht.
hilfe angerechnet. Unberücksichtigt
bleibt nur ein Einkommen aus einer Er-             u   haben Sie die Möglichkeit der
werbstätigkeit, das die Geringfügigkeits-              freiwilligen Weiterversicherung in
grenze von 475,86 Euro (Wert 2021)                     der Pensionsversicherung und
nicht übersteigt.                                      können somit weitere Beitragszeiten
                                                       für Ihre Pension erwerben.
Wenn Sie gesetzlich unterhaltsberechtigt
sind, wird Ihnen der Unterhalt nur mit
dem Betrag auf die Notstandshilfe ange-
rechnet, der die oben angeführte monat-
liche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

          NEU SEIT 1.7.2018:
         Das Einkommen Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin wird bei der Berechnung Ihrer Not-
         standshilfe nicht mehr berücksichtigt.

          TIPP
         Wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen der Partnereinkommensanrechnung keine Not-
         standshilfe erhalten haben und beim AMS nicht arbeitssuchend gemeldet waren, raten
         wir Ihnen, einen neuerlichen Notstandhilfeantrag zu stellen, sofern sie noch arbeitslos
         sind und sich in Notlage befinden.

10
KRANK VOR DER PENSION
BERUFLICHE REHABILITATION                     oder insgesamt drei Jahre eine
BEI (DROHENDER) INVALIDITÄT                   qualifizierte Berufstätigkeit ausge-
                                              übt haben (Wochengeldbezug,
Sie haben einen Anspruch auf                  zwölf Monate Kindererziehungszeit,
berufliche Maßnahmen der Rehabilita-           Präsenz- bzw. Zivildienst sind dabei
tion, wenn Sie infolge Ihres Gesund-          zu berücksichtigen).
heitszustandes
                                            Für die Gewährung der Reha-Maßnah-
u   die Voraussetzungen für eine            men ist die Pensionsversicherungsan-
    Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeit-   stalt zuständig. Die Lage auf dem Ar-
    spension (siehe Seite 19) erfüllen,     beitsmarkt, die Zweckmäßigkeit und
    wahrscheinlich erfüllen oder in         die Zumutbarkeit der Maßnahme sind
    absehbarer Zeit erfüllen werden         zu berücksichtigen. Während der Reha-
    und                                     bilitation erhalten Sie ein Übergangs-
                                            geld in Höhe der Invaliditäts- bzw. Be-
u   Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben       rufsunfähigkeitspension plus zehn
    können und                              Prozent für Ihren Partner/Ihre Partne-
                                            rin und fünf Prozent für sonstige Ange-
u   in den letzten drei Jahren vor dem      hörige.
    Stichtag mindestens zwölf Monate

                                                                                 11
und 5 Prozent für sonstige Angehörige.

     ENTGELTFORTZAHLUNG
     ENTGELTFORTZAHLUNG
     Sind Sie arbeitsunfähig infolge einer Krankheit, zahlt Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeit-
     geberin   Ihren Lohn/Ihr
     Sind Sie arbeitsunfähig       Gehalt
                              infolge      weiter.
                                      Krankheit,   IhrIhr
                                                 zahlt  Entgeltanspruch
                                                          Arbeitgeber/Ihre ist abhängig Ihren
                                                                           Arbeitgeberin  von der
     Dauer der Dienstzeit.
     Lohn/Ihr  Gehalt weiter.  Ihr Entgeltanspruch ist abhängig von der Dauer   der Dienstzeit.

       ENTGELTANSPRUCH
      Dienstzeit                                   volles Entgelt                 halbes Entgelt
      weniger als 1 Jahr                            6 Wochen                        4 Wochen
      1 Jahr bis weniger als 15 Jahre               8 Wochen                        4 Wochen
      15 Jahre bis weniger als 25 Jahre             10 Wochen                       4 Wochen
      25 Jahre und darüber                          12 Wochen                       4 Wochen

     Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder u Sind Sie während der Versicherung
     Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, erhalten Sie
     einer
     das volleBerufskrankheit      arbeitsunfähig,
                   Entgelt jedenfalls für 8 Wochen.er-         krank geworden und waren
                                                     Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch      Sie im
                                                                                         erschöpft,
     halten     Sie  das  volle  Entgelt jedenfalls für        letzten  Jahr mindestens
     erhalten Sie von der Gebietskrankenkasse (GKK) das Krankengeld (s. S. 13)           ein  halbes
     acht Wochen. Der Entgeltfortzahlungs-                     Jahr versichert, bekommen Sie das
     anspruch
     12              erhöht sich nach einem Ar-                Krankengeld 52 Wochen.
     beitsunfall oder einer Berufskrankheit
     von acht auf zehn Wochen, wenn das u Das Krankengeld kann 78 Wo-
AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 12                                                                  29.08.17   15:14
     Dienstverhältnis ununterbrochen 15                        chen gewährt werden, wenn
     Jahre gedauert hat.                                       aufgrund chefärztlicher Begutach-
                                                               tung das Erreichen der Arbeitsfä-
     Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch er-                   higkeit in dieser Zeit zu erwarten
     schöpft, erhalten Sie von der Österreichi-                sein wird.
     schen Gesundheitskasse (ÖGK) das
                                                            Das Krankengeld wird nach dem sozial-
     KRANKENGELD                                            versicherungspflichtigen Einkommen
                                                            des letzten Kalendermonats vor Ende
     Krankengeld gebührt ab dem Ende des der vollen Entgeltfortzahlung berech-
     Entgeltanspruches, frühestens ab dem net. Davon gebühren
     vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
     Haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitge- u bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähig-
     ber/Ihrer Arbeitgeberin nur mehr An-                      keit 50 Prozent, höchstens 107,29
     spruch auf halbes Entgelt, zahlt Ihnen                    Euro brutto pro Tag.
     die ÖGK halbes Krankengeld.
                                                            u ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähig-
     u Das Krankengeld gebührt für                             keit 60 Prozent, höchstens 129,50
          mindestens 26 Wochen.                                Euro brutto pro Tag.

     12
u   Für zwei Sonderzahlungen gebührt          WIEDEREINGLIEDERUNGSGELD
    ein Zuschlag von 17 Prozent. Dieser
    Zuschlag ist beim Höchstbetrag            Wenn Sie nach einem längeren, min-
    bereits berücksichtigt.                   destens aber sechswöchigen Kranken-
                                              stand wieder arbeitsfähig sind, aber
Haben Sie die Höchstdauer des Kran-           noch Zweifel bestehen, ob Sie die Ar-
kengeldbezuges ausgeschöpft, werden           beit tatsächlich schaffen, können Sie
Sie „ausgesteuert“, das heißt, Sie erhalten   mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge-
kein Krankengeld mehr. Die Sachleis-          berin eine Wiedereingliederungsteil-
tungen (Arztkosten, Medikamente etc.)         zeit von mindestens einem Monat bis
werden von der ÖGK aber weiter ge-            maximal sechs Monaten vereinbaren.
währt, solange ein und dieselbe Krank-        Eine einmalige Verlängerung um drei
heit vorliegt.                                Monate ist möglich. Neben dem Ent-
                                              gelt aus Ihrem Arbeitsverhältnis erhal-
SONDERKRANKENGELD                             ten Sie das Wiedereingliederungsgeld
                                              von der ÖGK in Höhe des aliquoten
Wenn Sie die Höchstdauer des Kran-            (erhöhten) Krankengeldes. Eine chef-
kengeldbezuges ausgeschöpft haben, er-        ärztliche Bewilligung ist Vorausset-
halten Sie ein „Sonderkrankengeld“            zung. Diese wird nur erteilt, wenn die
                                              Wiedereingliederungsteilzeit aus medi-
u   für die Dauer eines laufenden             zinischer Sicht zweckmäßig ist.
    Gerichtsverfahrens wegen Gewäh-
    rung einer Invaliditäts- bzw.             Details können Sie der Broschüre „Wie-
    Berufsunfähigkeitspension, sofern         dereingliederungsteilzeit –Arbeitsrecht-
    Ihr Dienstverhältnis aufrecht ist         licher und sozialversicherungsrechtli-
    und solange Ihre Arbeitsunfähigkeit       cher Leitfaden“ vom Sozialministerium
    infolge Krankheit andauert, oder          entnehmen, abrufbar unter ooe.arbei-
                                              terkammer.at.
u   wenn Sie arbeitslos sind, aber wegen
    notwendiger stationärer Kranken-
    haus- oder Rehabilitationsaufenthal-
    te Ihre Geldleistungen aus der
    Arbeitslosenversicherung ruhen
    und Sie noch keinen neuen Kran-
    kengeldanspruch erworben haben.

Das „Sonderkrankengeld“ gebührt in
Höhe des zuletzt bezogenen Krankengel-
des und ist bei der ÖGK zu beantragen.

                                                                                   13
PENSIONEN IM ÜBERBLICK
u   Normale Alterspension                       PENSIONSAUSZAHLUNG

u   Langzeitversicherungspension                Alle Pensionen werden monatlich im
    (Hacklerregelung)                           Nachhinein auf Ihr Konto überwiesen.
                                                Zu den Pensionen für April und Okto-
u   Schwerarbeitspension                        ber gebührt jeweils eine Sonderzah-
                                                lung in Höhe der April- bzw. Oktober-
u   Sonderruhegeld für                          pension. Für eine volle Sonderzahlung
    Nachtschwerarbeiter/-innen                  sind mindestens sechs Monate Pensi-
                                                onsbezug notwendig, sonst vermindert
u   Korridorpension                             sich die erste Sonderzahlung um ein
                                                Sechstel für jeden Monat ohne Pensi-
u   Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-       onsbezug.
    pension

          TIPP:                                 ANSPRUCH AUF EINE PENSION
          Broschüren zu diesen Pensionen
          erhalten Sie bei der Pensionsversi-   Für den Anspruch auf eine Pension
          cherungsanstalt unter                 müssen Sie
          www.pensionsversicherung.at

                                                u   das Pensionsalter erreichen (außer
                                                    bei Pensionierung aus gesundheitli-
                                                    chen Gründen),

                                                u   die Wartezeit erfüllen, das heißt
                                                    eine bestimmte Anzahl von Versi-
                                                    cherungsmonaten nachweisen und

                                                u   die besonderen Anspruchsvorausset-
                                                    zungen, abhängig von der Pensions-
                                                    art, erfüllen.
VERSICHERUNGSZEITEN UND                          Selbstversicherung bei der Pensions-
VERSICHERUNGSLÜCKEN                              versicherungsanstalt stellen und so
                                                 rückwirkend Pensionszeiten
Als Versicherungszeiten gelten z. B. alle        erwerben, und zwar insgesamt
Zeiten einer Pflicht- oder freiwilligen           höchstens 10 Jahre. Die Beiträge
Versicherung, Zeiten einer Familien-             zahlt der Bund.
hospizkarenz, eingekaufte Schul- und
Studienzeiten, pro Kind höchstens die        u   Sie können Schul- und/oder
ersten vier Jahre der Kindererziehung            Studienzeiten einkaufen.
(bei Mehrlingen: höchstens fünf Jahre),
der Präsenz- und Zivildienst, seit           u   Wenn Sie im letzten Jahr nicht
1.1.1971 auch Zeiten des Bezuges von             pensionsversichert waren, können
Krankengeld, Arbeitslosengeld oder               Sie eine freiwillige Versicherung
Notstandshilfe.                                  auch rückwirkend für zwölf Monate
                                                 abschließen.
Haben Sie in Ihrem Versicherungsver-
lauf Lücken oder fehlen Ihnen Versi-
cherungszeiten, bestehen u. a. folgende
Möglichkeiten:
                                                       TIPP:
u   Wenn Sie der Arbeitgeber/die                       Stellen Sie rechtzeitig den Antrag
    Arbeitgeberin „schwarz“ beschäftigt                auf Feststellung oder Ergänzung
    hat, verjähren die Beiträge nach fünf              Ihrer Versicherungszeiten.

    Jahren. Sie können aber bei der ÖGK
    einen Antrag auf Nachentrichtung                   ACHTUNG!
    der verjährten Beiträge stellen und so             Für Personen geboren ab 1955
    fehlende Pensionszeiten erwerben.                  wurde ab 1.1.2014 das neue Pensi-
                                                       onskonto eingeführt, beginnend
                                                       mit der Kontoerstgutschrift für alle
u   Wenn Ihre Arbeitskraft durch die                   bis Ende 2013 erworbenen Versi-
    Pflege eines behinderten Kindes mit                 cherungszeiten. Bei nachträglicher
    Anspruch auf erhöhte Familienbei-                  Berücksichtigung von Versiche-
                                                       rungszeiten aus der Zeit vor 2014
    hilfe irgendwann ab 1988 überwie-                  gibt es eine Ergänzungsgutschrift
    gend beansprucht war, können Sie                   auf Ihrem Pensionskonto.
    nachträglich einen Antrag auf

                                                                                            15
Sind Sie ab 1.1.1955 geboren, genügen
                                          auch 15 Versicherungsjahre, davon müs-
                                          sen mindestens sieben Jahre Beitragsjah-
                                          re einer Erwerbstätigkeit sein. Als „Bei-
                                          tragsjahre einer Erwerbstätigkeit“ gelten
                                          auch Zeiten

                                          u   der Selbstversicherung für die
                                              Pflege eines behinderten Kindes

                                          u   der Selbst- bzw. Weiterversicherung
                                              für die Pflege eines nahen Angehö-
                                              rigen ab Pflegestufe 3

                                          u   der Familienhospizkarenz

                                          u   des Bezugs eines aliquoten
                                              Pflegekarenzgeldes bei Pflegeteilzeit

NORMALE ALTERSPENSION
                                                    TIPP:
Die normale Alterspension können Sie
                                                    - Für die Inanspruchnahme der
als Frau mit Vollendung des 60. Lebens-             normalen Alterspension müssen
jahres, als Mann mit Vollendung des 65.             Sie Ihre Tätigkeit nicht aufgeben.
Lebensjahres in Anspruch nehmen. Für                Sie können unbegrenzt dazu-
                                                    verdienen, sofern Sie keine Aus-
Frauen geboren ab 2.12.1963 wird das                gleichszulage zur Pension erhalten
Pensionsalter halbjährlich angehoben,               (siehe Seite 21).
sodass Frauen geboren ab 2.6.1968 das
                                                    - Wenn Sie weiterarbeiten und
gleiche Pensionsalter wie Männer ha-                die normale Alterspension nicht
ben.                                                beanspruchen, wird Ihr Pensions-
                                                    versicherungsbeitrag halbiert und
                                                    Sie bekommen für je zwölf Monate
Die Mindestversicherungszeit beträgt
                                                    der späteren Inanspruchnahme
15 Beitragsjahre bzw. 25 Versicherungs-             4,2 Prozent Bonus. Ihre Pension
jahre im gesamten Leben oder 15 Versi-              kann so um maximal 12,6 Prozent
cherungsjahre in den letzten 30 Jahren              erhöht werden.

(zu den Versicherungsjahren zählen
auch Zeiten der Kindererziehung, Zei-
ten des Bezuges von Arbeitslosengeld,
Krankengeld etc.).

16
LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION
(HACKLERREGELUNG )
LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION („HACKLERREGELUNG “)
Die„Hacklerregelung“
Die  Hacklerregelung können
                        könnenSieSie
                                   in in Anspruch
                                      Anspruch     nehmen,
                                               nehmen,   wennwenn
                                                               Sie dasSie das Antrittsalter
                                                                       Antrittsalter und die
und die erforderlichen
erforderlichen           Beitragsmonate
               Beitragsmonate              gemäß
                              gemäß folgender      folgender
                                               Tabelle erfüllen:Tabelle erfüllen:

  HACKLERREGELUNG
                           Jahrgang                Antrittsalter                Beitragsmonate
 Männer             geboren ab 1�1�1954               62� Lj�                         540

 Frauen            1�1�1959 bis 31�12�1959            57� Lj�                         504
                   1�1�1960 bis 31�12�1960            58� Lj�                         516
                    1�1�1961 bis 31�12�1961           59� Lj�                         528
                    1�1�1962 bis 1�12�1963            60� Lj�                         540
                    2�12�1963 bis 1�6�1964           60,5� Lj�                        540
                    2�6�1964 bis 1�12�1964            61� Lj�                         540
                    2�12�1964 bis 1�6�1965           61,5� Lj�                        540
                        ab 2�6�1965                   62� Lj�                         540

Als Beitragsmonate gelten:

Als Beitragsmonate gelten:
u  Beitragsmonate aufgrund einer
   Erwerbstätigkeit,
Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit, maximal 60 Monate Kinderer-
u maximal Zeiten
ziehungszeit,    60 Monate       Kindererzie-
                         des Wochengeldbezu-
ges hungszeit,
    sowie des Präsenz- und Zivildienstes.
Für Männer geboren bis 31.12.1953 und
für Frauen geboren bis 31.12.1958 zählen
u Zeiten      des Wochengeldbezuges
zu den Beitragsmonaten auch eingekauf-
    sowie
te Schul- und Studienzeiten, Beiträge zur
freiwilligen Weiterversicherung, Zeiten
u Zeiten
des  BezugesdesvonPräsenz-      und Zivil-
                     Krankengeld,    eingekaufte
    dienstes.
Zeiten  der Beschäftigung im elterlichen
Betrieb oder in der elterlichen Landwirt-
schaft vor Einführung der Versicherungs-                    ACHTUNG!
            ACHTUNG!
pflicht; für Frauen geboren ab 1.1.1955 bis         Für Frauen, geboren von 1� 1� 1962 bis 1� 12�
31.12.1958  Fürauch
                 Frauen,  geboren
                      Zeiten       von 1.1.1962
                               des Bezuges   von    1965, deckt sich das Antrittsalter für die
            bis 1.12.1965,
Geldleistungen     aus derdeckt  sich das An-
                             Arbeitslosenver-
            trittsalter für die Hacklerregelung     „Hacklerregelung“ mit dem Antrittsalter für
sicherung ab 1.1.2005.                              die normale Alterspension, die ohne Abschläge
           mit dem Antrittsalter für die
           normale Alterspension, die ohne          berechnet wird�
           Abschläge berechnet wird.

                                                                                                    17
LANGZEITVERSICHERUNGS-                      u   regelmäßig unter Hitze oder Kälte;
PENSION MIT SCHWERARBEIT
                                            u   unter chemischen oder physikali-
Diese Schwerarbeitspension gilt als             schen Einflüssen, wenn dadurch
Fortführung der Hacklerregelung                 eine Minderung der Erwerbsfähig-
                                                keit von mindestens zehn Prozent
u    für Männer geboren nach dem                verursacht wurde;
     31.12.1953 und vor dem 1.1.1959,
     sofern 540 Beitragsmonate erwor-       u   bei denen von Männern mindestens
     ben wurden und                             2000 Arbeitskilokalorien und bei
                                                Frauen mindestens 1400 Arbeitski-
u    für Frauen geboren nach dem                lokalorien verbraucht werden;
     31.12.1958 und vor dem 1.1.1964,
     sofern 480 Beitragsmonate vorliegen.   u   zur berufsbedingten Pflege von
                                                Menschen mit besonderem Behand-
Als Beitragsmonate gelten neben den             lungs- und Pflegebedarf;
auf Seite 17 angeführten Beitragsmona-
ten auch eingekaufte Schul- und Studi-      u   trotz Vorliegens einer Erwerbsmin-
enzeiten, Beiträge zur freiwilligen Wei-        derung von mindestens 80 Prozent,
terversicherung, Zeiten des Bezuges             sofern Anspruch auf Pflegegeld
von Krankengeld, eingekaufte Zeiten             mindestens der Stufe 3 besteht.
der Beschäftigung im elterlichen Be-
trieb oder in der elterlichen Landwirt-     SCHWERARBEITSPENSION
schaft     vor      Einführung       der
Versicherungspflicht; für Frauen ge-         können Männer und Frauen mit Voll-
boren ab 1.1.1955 bis 31.12.1958 auch       endung des 60. Lebensjahres in An-
Zeiten des Bezuges von Geldleistungen       spruch nehmen, wenn 45 Versiche-
aus der Arbeitslosenversicherung ab         rungsjahre vorliegen und in den letzten
1.1.2005.                                   20 Jahren vor dem Pensionsstichtag
                                            zehn Jahre Schwerarbeit (siehe oben)
Zusätzlich müssen Sie in den letzten        geleistet wurde.
20 Jahren vor dem Pensionsstichtag
zehn Jahre Schwerarbeit geleistet ha-
                                                      TIPP:
ben.
                                                     Beantragen Sie die Feststellung
                                                     Ihrer Schwerarbeitszeiten recht-
Schwerarbeit liegt vor bei Arbeiten                  zeitig! Frühestens zehn Jahre vor
                                                     Ihrem Pensionsstichtag können
                                                     Sie Ihre Schwerarbeitszeiten von
u    im Schicht- oder Wechseldienst mit              der PVA feststellen lassen.
     mindestens sechs Nachtdiensten
     pro Monat;

18
SONDERRUHEGELD                                 INVALIDITÄTS- BZW.
                                               BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSION
können Sie als Mann nach dem 57. Le-
bensjahr, als Frau nach dem 52. Lebens-        u   Es gilt der Grundsatz „Rehabilitati-
jahr in Anspruch nehmen, wenn Sie in               on vor Pension“, sodass Sie u.a. nur
den letzten 30 Jahren vor Ihrer Pensio-            dann Anspruch auf Invaliditäts-
nierung 15 Jahre bzw. im gesamten Le-              bzw. Berufsunfähigkeitspension
ben 20 Jahre Nachtschwerarbeit nach                haben, wenn kein Anspruch auf
dem Nachtschwerarbeitsgesetz geleis-               berufliche Rehabilitation besteht
tet haben.                                         oder die Maßnahmen der berufli-
                                                   chen Rehabilitation nicht zweckmä-
KORRIDORPENSION                                    ßig oder für Sie nicht zumutbar
                                                   sind.
können Männer und Frauen mit voll-
endetem 62. Lebensjahr in Anspruch
                                                          ACHTUNG!
nehmen, wenn 40 Versicherungsjahre
                                                         Jeder Antrag auf Invaliditäts- bzw.
erworben wurden.                                         Berufsunfähigkeitspension ist
                                                         vorrangig als Antrag auf berufliche
                                                         Rehabilitation zu werten.
         ACHTUNG!
        Sie haben bei Inanspruchnahme
        der Korridorpension höhere Ab-
        schläge. Wenn Sie die Auflösung         u   Die Wartezeit für eine Pensionie-
        Ihres Dienstverhältnisses weder            rung aus gesundheitlichen Gründen
        angestrebt noch verschuldet
        haben, können Sie anstatt der Kor-         erfüllen Sie jedenfalls bei Vorliegen
        ridorpension für längstens ein Jahr        von 15 Beitragsjahren oder 25
        auch Arbeitslosengeld beziehen.            Versicherungsjahren. Daneben
                                                   bestehen abhängig vom Alter
         TIPP:                                     weitere Wartezeitregelungen.
        Ein Anspruch auf Korridorpension
        schließt einen Anspruch auf Inva-
        liditäts- bzw. Berufsunfähigkeits-     u   Die Beurteilung der Invalidität bzw.
        pension nicht aus. Beantragen Sie          Berufsunfähigkeit ist abhängig
        daher beide Pensionen gleichzeitig.
        Die PVA zahlt die Korridorpension
                                                   davon, ob Sie einen erlernten,
        als Vorschuss jedenfalls aus. Sollte       angelernten oder ungelernten Beruf
        sich nachträglich herausstellen,           ausüben.
        dass Sie auch invalid bzw. be-
        rufsunfähig sind, wird die höhere
        Invaliditäts- bzw. Berufsun-           u   Beachten Sie bitte auch Seite 5.
        fähigkeitspension ausbezahlt und
        die Differenz zur Korridorpension
        nachverrechnet.

                                                                                               19
ABLEHNUNG EINES PENSIONS-
           ACHTUNG!                             ANTRAGES
          Sollten Sie die auf Seite 19 ange-
          führte Wartezeit für die Invalidi-
          täts- bzw. Berufsunfähigkeitspen-     Bescheide des Pensionsversicherungs-
          sion nicht erfüllen, erkundigen Sie   trägers können Sie vor Gerichten oder
          sich rechtzeitig bei der PVA oder     Verwaltungsbehörden innerhalb einer
          der AK!
                                                bestimmten Frist anfechten. Beachten
           TIPP:                                Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung,
          Einen erleichterten Zugang zur        die jeder Bescheid zu enthalten hat.
          Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig-
          keitspension haben Sie ab dem 60.
          Lebensjahr, wenn Sie in den letz-              TIPP:
          ten 15 Jahren zehn Jahre lang eine            Bei der Überprüfung Ihres Pensi-
          gleichartige Tätigkeit ausgeübt               onsbescheides und der Erfolgsaus-
          haben. Zu den zehn Jahren zählen              sichten einer Klage sind wir Ihnen
          maximal 24 Monate des Kranken-                gern behilflich. Gibt es berechtigte
          geldbezuges. Die Rahmenfrist von              Zweifel an der Richtigkeit des Be-
          15 Jahren verlängert sich um Zeiten           scheides, bietet Ihnen die Arbeiter-
          des Bezuges einer Pension und von             kammer kostenlosen Rechtsschutz
          Übergangsgeld aufgrund gemin-                 zur gerichtlichen Durchsetzung
          derter Arbeitsfähigkeit sowie um              Ihres Anspruches.
          höchstens 60 Monate des Bezuges
          von Rehabilitations- und Umschu-
          lungsgeld.

Für Geburtsjahrgänge ab 1964 muss
die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit
dauerhaft vorliegen. Statt einer befriste-
ten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-
pension gibt es

u    eine medizinische Rehabilitation
     mit Anspruch auf Rehabilitations-
     geld von der ÖGK oder

u    eine berufliche Rehabilitation mit
     Anspruch auf Umschulungsgeld
     vom AMS.

20
PENSION UND ZUVERDIENST                   Bei einem Verdienst über der Geringfü-
                                          gigkeitsgrenze erhalten Sie eine Teil-
Wie viel Sie zur Pension dazuverdienen    pension, wenn Ihr Gesamteinkommen
dürfen, ist abhängig davon, welche Pen-   (= Pension plus Zuverdienst) monat-
sion Sie beziehen:                        lich brutto über 1260,60 Euro liegt
                                          (Wert 2021).
Zur normalen Alterspension können
Sie unbegrenzt dazuverdienen.
                                                   ACHTUNG!
                                                  Wenn Sie zu Ihrer Pension Aus-
Zu allen vorzeitigen Alterspensionen              gleichszulage beziehen, wird jeder
(Hacklerregelung,      Korridorpension,           Zuverdienst auf die Ausgleichszu-
Sonderruhegeld, Schwerarbeitspensi-               lage angerechnet und dadurch die
                                                  Zulage gekürzt. Das gilt bei allen
on) dürfen Sie nur bis zur Geringfügig-           Pensionen.
keitsgrenze, das heißt bis zu monatlich           Sie sind verpflichtet, jeden Zuver-
475,86 Euro (Wert 2021), dazuverdie-              dienst der Pensionsversicherungs-
                                                  anstalt zu melden.
nen, sonst fällt Ihre Pension zur Gänze
weg.

Zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig-
keitspension dürfen Sie bis zur Gering-
fügigkeitsgrenze dazuverdienen.

                                                                                       21
WEITERE INFORMATIONEN
Andere AK-Broschüren, die Sie unter
+43 (0)50 6906-444 bestellen können:

u    Altersteilzeit und Teilpension
u    Teilzeitarbeit
u    Abfertigung
u    Urlaub
u    Geringfügige Beschäftigung
u    Einvernehmliche Auflösung                             TEILZEITAR
                                                                    BEIT
u    Selber kündigen – gekündigt werden                 Wichtige arb
                                                        sozialrechtl
                                                                       eits- und
                                                                     iche Bestimm
u    Vorzeitiger Austritt                                                         ungen

u    Tipps für Arbeitslose                         Stand: Jänner
                                                                   2018

u    OÖ Sozialratgeber
u    Tipps zum Pflegegeld                        ooe.arbeiterkam
                                                                          mer.at

Broschüren zum Thema „Pension“

erhalten Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle OÖ
Terminal Tower, Bahnhofplatz 8, 4021 Linz
Telefonisch unter: +43 (0)5 0303
Im Internet unter: www.pensionsversicherung.at

22
DIE AK BERÄT SIE GERNE
u   Telefon
    Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +43 (0)50 6906-1. Lässt sich Ihr
    Problem am Telefon nicht klären, wird ein Termin für ein persönliches Ge-
    spräch vereinbart.

u   Wir sind für Sie da
    Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr,
    am Dienstag zusätzlich von 16 bis 19 Uhr nur telefonisch,
    am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr.

u   E-Mail
    Per E-Mail erreichen Sie uns unter rechtsschutz@akooe.at

u   Internet
    Rasch, einfach und rund um die Uhr können Sie sich im Internet unter
    ooe.arbeiterkammer.at informieren.

Weitere wichtige Adressen:
www.pensionsversicherung.at
www.ams.at
www.oegk.at

Arbeiterkammer Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

                                                                           23
DIE ARBEITERKAMMER
 IN LINZ UND DEN BEZIRKEN
    Beratung,   Vertretung
    Beratung, Vertretung     und
                           und
    Einsatz  fürIhre
    Einsatz für  IhreInteressen
                       Interessen

    AK Oberösterreich,
    AK Oberösterreich,  Volksgartenstraße
                       Volksgartenstraße      40, 4020
                                         40, 4020  Linz,Linz, Tel:
                                                        Tel: +43   +436906
                                                                 (0)50 (0)50 6906

    AK          Salzburgerstraße
       Braunau,Salzburgerstraße
    AK Braunau,                 29, 29,
                                    52805280 Braunau,
                                         Braunau,       Tel:(0)50
                                                  Tel: +43    +436906-4111
                                                                  (0)50 6906-4111

    AK           Unterer
       Eferding,Unterer
    AK Eferding,          Graben
                        Graben     5, 4070
                               5, 4070     Eferding,
                                       Eferding,       Tel:(0)50
                                                 Tel: +43    +43 6906-4211
                                                                 (0)50 6906-4211

    AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312
    AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312

    AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412
    AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412

    AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511
    AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511
    AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: +43 (0)50 6906-4611
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    AK Linz-Land, Kremstalstraße 6, 4050 Traun, Tel: +43 (0)50 6906-5611
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    AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711
    AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711
    AK Ried, Roseggerstraße 26, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813
    AK Ried, während des Neubaus der Bezirksstelle bis Herbst 2021 in der
    Goethestraße 29, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813
    AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912
    AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912
    AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011
    AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011
    AK Steyr, Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr, Tel: +43 (0)50 6906-5116
    AK Steyr,
    AK        Redtenbachergasse
       Vöcklabruck,             1a, 4400 Steyr,
                     Ferdinand-Öttl-Str.        Tel: +43
                                           19, 4840      (0)50 6906-5116
                                                      Vöcklabruck,  Tel: +43 (0)50 6906-5217
    AK Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Str. 19, 4840 Vöcklabruck, Tel: +43 (0)50 6906-5217
    AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)50 6906-5318
    AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)43 6906-5318

Medieninhaberin, Herausgeberin und Redaktion:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40,
4020 Linz, Tel. +43 (0)50 6906-0
Informationen
 Impressum: zur Broschüre: Dr. Max Neuhofer, E-Mail: neuhofer.m@akooe.at
Die Broschüre kann Kammer
 Medieninhaberin:   bestellt werden unter: Arbeiterkammer Oberösterreich,
                              für Arbeiter
Abteilung Bildung, Jugend, Kultur, bjk@akooe.at
 und Angestellte für Oberösterreich,
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html
 Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe
Stand: April 2018
 https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html
Hersteller: Druckerei Haider Manuel e.U., Niederndorf 15, 4274 Schönau i.M.
 Hersteller: new typeshop, Kopernikusstraße 22, 4020 Linz
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