PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer Oberösterreich
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„Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem
Recht kommen. Mit Information,
Beratung und – wenn notwendig – mit
Vertretung vor Gericht!“
Andrea Heimberger, MSc Dr. Johann Kalliauer
AK-DIREKTORIN AK-PRÄSIDENT
TIPPS RUND UM IHRE
PENSIONIERUNG
Beim Übergang vom Arbeitsleben in die Pension stellen sich viele Fragen:
u Wann kann ich in Pension gehen?
u Was ist zu erledigen?
u Was ist bei Reduzierung der Arbeitszeit zu beachten?
u Was ist, wenn ich kurz vor der Pensionierung arbeitslos werde?
u Darf ich zur Pension etwas dazuverdienen?
Die Arbeiterkammer als Ihre Interessenvertretung möchte Sie rechtzeitig über
diese und viele andere Themen im Zusammenhang mit der bevorstehenden
Pensionierung informieren.
Diese Broschüre soll Ihnen dabei einen Überblick verschaffen. Für Detailfragen
stehen Ihnen unsere Rechtsexpertinnen und -experten gerne zur Verfügung.
Andrea Heimberger, MSc Dr. Johann Kalliauer
AK-Direktorin AK-Präsident
2INHALT
Wichtige Erledigungen auf dem Weg zur Pension 4
Teilzeitbeschäftigt vor der Pension 6
Altersteilzeit 6
Teilpension – erweiterte Altersteilzeit 7
Umstieg von Vollzeit auf Teilzeit 7
Arbeitslos vor der Pension 8
Arbeitslosengeld 8
Notstandshilfe 10
Krank vor der Pension 11
Berufliche Rehabilitation bei (drohender) Invalidität 11
Entgeltfortzahlung 12
Krankengeld 12
Sonderkrankengeld 13
Wiedereingliederungsgeld 13
Pensionen im Überblick 14
Pensionsauszahlung 14
Anspruch auf eine Pension 14
Versicherungszeiten und Versicherungslücken 15
Normale Alterspension 16
Hacklerregelung 17
Schwerarbeitspensionen 18
Sonderruhegeld 19
Korridorpension 19
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension 19
Ablehnung eines Pensionsantrages 20
Pension und Zuverdienst 21
Weitere Informationen 22
Impressum 24
3WICHTIGE ERLEDIGUNGEN AUF DEM
WEG ZUR PENSION
u Vergessen Sie nicht, rechtzeitig den zeiten im Ausland erworben haben.
Antrag auf Feststellung oder Die PVA leitet für Sie das Verfahren
Ergänzung Ihrer Versicherungszei- im Ausland ein.
ten bei der Pensionsversicherungs-
anstalt (PVA) zu stellen. u Beachten Sie, dass nur „eingekaufte“
Schul- und Studienzeiten für die
u Erkundigen Sie sich nach Ihrem Pension berücksichtigt werden.
frühestmöglichen und günstigsten (Achtung: Hacklerregelung siehe
Pensionsstichtag. Als Service berech- Seite 17)
net die PVA Ihre Pension auch im
Voraus. u Eröffnen Sie rechtzeitig ein Pensi-
onskonto (Girokonto) bei einem
u Machen Sie die PVA darauf auf- Geldinstitut Ihrer Wahl.
merksam, wenn Sie Versicherungs-
4u Stellen Sie schon zwei bis drei u Beachten Sie, dass Sie am Stichtag
Monate vor Beendigung Ihres für eine vorzeitige Alterspension
Arbeitsverhältnisses Ihren Pensions- nicht pflichtversichert sein dürfen.
antrag. Ihr Pensionsantrag löst den Wenn Sie Ihren offenen Urlaub
Stichtag aus, der immer ein Monats- auszahlen lassen, haben Sie für die
erster ist und an dem die Vorausset- Dauer der Urlaubsersatzleistung
zungen für die beantragte Pension eine Pflichtversicherung, sodass erst
vorliegen müssen. danach die vorzeitige Alterspension
anfallen kann.
ACHTUNG! u Beachten Sie, dass Sie bei Pensionie-
Ohne Antrag keine Pension!!!
rung aus gesundheitlichen Gründen
TIPP: (siehe Seite 19) Ihre Tätigkeit,
Nutzen Sie dazu die Sprechtage aufgrund derer Sie invalid oder
der PVA, die in allen Bezirken in berufsunfähig sind, aufgeben oder
den Räumlichkeiten der Öster-
karenzieren müssen, außer Sie
reichischen Gesundheitskasse
abgehalten werden. beziehen Pflegegeld ab der Stufe 3.
TIPP:
Arbeiten Sie bis zur Pensionierung,
Bei befristeten Pensionen (für
sollten Sie Folgendes beachten: Personen geboren vor 1964) emp-
fehlen wir Ihnen, mit Ihrem Ar-
u Erkundigen Sie sich nach Ihren beitgeber/ihrer Arbeitgeberin eine
Karenzierung Ihres Arbeitsverhält-
Kündigungsfristen und -terminen. nisses für die Dauer der Befristung
Beachten Sie dazu auch Ihren zu vereinbaren. Dazu können Sie
Arbeitsvertrag. bei Ihrer AK eine Mustervereinba-
rung anfordern. Sind Sie Inhaber
eines Behindertenpasses, genügt
u Beachten Sie, dass Ihr Abfertigungs- anstatt der Aufgabe der Tätigkeit
anspruch nach dem alten Recht von auch der Nachweis, dass Sie keine
Arbeitsleistung erbringen und Ihr
der Dauer der Dienstzeit und der
Entgeltanspruch erschöpft ist.
Art der Beendigung Ihres Arbeits-
verhältnisses abhängig ist.
u Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren
Betriebsrat/Ihre Betriebsrätin bzw.
Ihre zuständige Fachgewerkschaft
zur Sicherung etwaiger betriebli-
cher bzw. branchenspezifischer
Ansprüche.
5TEILZEITBESCHÄFTIGT VOR DER
PENSION
Sind Sie aus irgendwelchen Gründen u Altersteilzeit können Sie längstens
gezwungen, Ihre Arbeitszeit kurz vor für die Dauer von fünf Jahren
Ihrer Pension zu reduzieren, empfeh- vereinbaren.
len wir Ihnen das Modell der
ACHTUNG!
ALTERSTEILZEIT Der Zugang zur Altersteilzeit
wurde verschärft: Seit 2020 kann
Altersteilzeit bedeutet, dass Sie mit die Altersteilzeit frühestens fünf
Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin Jahre vor dem Regelpensionsalter
in Anspruch genommen werden.
vereinbaren, Ihre Arbeitszeit zu verrin-
gern und dafür einen Lohnausgleich
erhalten. u In den letzten 25 Jahren müssen Sie
15 Jahre arbeitslosenversicherungs-
pflichtig beschäftigt gewesen sein
(Ausnahme bei Vorliegen von
Kindererziehungszeiten).
u Ihr letztes Arbeitsverhältnis muss
mindestens drei Monate gedauert
haben.
u Im letzten Jahr müssen Sie mindes-
tens 60 Prozent der Normalarbeits-
zeit gearbeitet haben (Kurzarbeit
schadet nicht).
u Sie benötigen eine vertragliche
Vereinbarung mit Ihrem Arbeitge-
ber/Ihrer Arbeitgeberin über die
Reduktion Ihrer Arbeitszeit auf 40
bis 60 Prozent.
Voraussetzungen
6Lohnausgleich weiterarbeiten, wenn Sie eine schriftli-
Während der Altersteilzeit erhalten Sie che Teilpensionsvereinbarung mit Ih-
von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge- rem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin
berin einen Lohnausgleich begrenzt abschließen.
mit der Höchstbeitragsgrundlage
(2021: 5550 Euro). Details zur Altersteilzeit und Teilpensi-
on erfahren Sie auch in unserer Bro-
Bei Herabsetzung Ihrer Arbeitszeit auf schüre „Altersteilzeit und Teilpension“,
u 40 Prozent erhalten Sie rund abrufbar unter ooe.arbeiterkammer.at
70 Prozent Lohn/Gehalt.
ACHTUNG!
u 50 Prozent erhalten Sie rund
Zur Wahrung Ihres Pensionsan-
75 Prozent Lohn/Gehalt. spruches empfehlen wir Ihnen, die
Seiten 4 und 5 zu beachten!
u 60 Prozent erhalten Sie rund
80 Prozent Lohn/Gehalt.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für
Die Altersteilzeit vermindert weder die Altersteilzeit nicht, sollten Sie beim
die Höhe Ihrer Abfertigung noch die
Höhe Ihrer Pension. UMSTIEG VON VOLLZEIT AUF
TEILZEIT
TIPP: u mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer
Wir haben für Sie eine Musterver-
einbarung, die Sie jederzeit unter Arbeitgeberin schriftlich vereinba-
ooe.arbeiterkammer.at abrufen ren, dass Ihre Ansprüche (Abferti-
können. gung, Jubiläumsgeld) auf Basis der
Vollarbeitszeit errechnet werden;
u Ihren Urlaub, den Sie während der
TEILPENSION – Vollzeitbeschäftigung erworben
ERWEITERTE ALTERSTEILZEIT haben, vor Beginn der Teilzeitbe-
schäftigung verbrauchen;
Wenn Sie die Voraussetzungen für die
Korridorpension (siehe Seite 19) erfül- u beachten, dass der Bemessungszeit-
len, diese aber nicht beanspruchen, raum für die Berechnung Ihrer
können Sie im Rahmen einer kontinu- Pension ausgedehnt wird. Teilzeitar-
ierlichen (nicht geblockten!) Arbeits- beit hat dann negative Auswirkun-
zeitverkürzung unter den gleichen gen auf die Pensionshöhe, wenn sie
finanziellen Bedingungen wie bei der in diesem Bemessungszeitraum
Altersteilzeit bis zum 65. Lebensjahr liegt.
7ARBEITSLOS VOR DER PENSION
Wenn Sie vor Erreichung Ihres Pensi- Die Anwartschaft ist bei der erstma-
onsalters arbeitslos werden, gibt es fol- ligen Inanspruchnahme von ALG
gende Leistungen vom Arbeitsmarkt- erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei
service (AMS): Jahren vor der Antragstellung insge-
samt ein Jahr arbeitslosenversiche-
ARBEITSLOSENGELD (ALG) rungspflichtig beschäftigt waren. (Für
Arbeitslose vor Vollendung des 25. Le-
Sie haben Anspruch auf ALG, wenn Sie ... bensjahres genügen 26 Wochen
Beschäftigung im letzten Jahr.)
u der Arbeitsvermittlung zur Verfü-
gung stehen, Bei jeder weiteren Inanspruchnah-
me erfüllen Sie die Anwartschaft,
u die Anwartschaft erfüllen und wenn Sie im letzten Jahr vor der
Antragstellung insgesamt 28 Wochen
u die Bezugsdauer noch nicht arbeitslosenversicherungspflichtig be-
erschöpft haben. schäftigt waren.
8Die Bezugsdauer des ALG ist auch u Anderenfalls verkürzt sich die
von der Dauer Ihrer arbeitslosenversi- Bezugsdauer auf 20 Wochen.
cherungspflichtigen Beschäftigung Vorausgesetzt, Sie haben in den
und von Ihrem Alter im Zeitpunkt der letzten zwei Jahren ein Jahr gearbei-
Antragstellung abhängig. Wenn Sie tet bzw. bei jeder weiteren Inan-
vor der Antragstellung ... spruchnahme des ALG im letzten
Jahr mindestens 28 Wochen.
u in den letzten 15 Jahren neun Jahre
beschäftigt waren und das 50. u Nach Absolvierung einer
Lebensjahr vollendet haben, erhalten beruflichen Maßnahme der Rehabi-
Sie das ALG für 52 Wochen. litation aus der gesetzlichen Sozial-
versicherung erhöht sich die Be-
u in den letzten zehn Jahren sechs zugsdauer auf 78 Wochen.
Jahre beschäftigt waren und das 40.
Lebensjahr vollendet haben, erhalten
Sie das ALG für 39 Wochen.
ACHTUNG!
u Wenn Sie diese Voraussetzungen Beim Bezug von Arbeitslosengeld
nicht erfüllen, aber vor der Antrag- und Notstandshilfe müssen Sie der
stellung drei Jahre beschäftigt Arbeitsvermittlung zur Verfügung
stehen bzw. bereit sein, zumutbare
waren, erhalten Sie das ALG für Beschäftigungen anzunehmen.
30 Wochen.
9NOTSTANDSHILFE Die Notstandshilfe gebührt jeweils für
einen Zeitraum von 52 Wochen und ist
Wenn Sie die Bezugsdauer des Arbeitslo- nach Ablauf dieses Zeitraumes wieder
sengeldes ausgeschöpft haben, der Ar- neu zu beantragen.
beitsvermittlung zur Verfügung stehen
und sich in Notlage befinden, können Sollten Sie keinen Anspruch auf Not-
Sie beim AMS die Notstandshilfe bean- standshilfe haben, dann
tragen.
u haben Sie die Möglichkeit der
Bei der Beurteilung der Notlage sind Mitversicherung in der Krankenver-
Ihre gesamten wirtschaftlichen Verhält- sicherung bei Ihrem Ehepartner/bei
nisse zu berücksichtigen. Das in einem Ihrer Ehepartnerin (auch bei
Kalendermonat erzielte eigene Einkom- eingetragener Partnerschaft); bei
men wird im Folgemonat nach Abzug Lebensgemeinschaft nur, wenn
des zur Erzielung des Einkommens not- diese seit mindestens zehn Monaten
wendigen Aufwandes auf die Notstands- besteht.
hilfe angerechnet. Unberücksichtigt
bleibt nur ein Einkommen aus einer Er- u haben Sie die Möglichkeit der
werbstätigkeit, das die Geringfügigkeits- freiwilligen Weiterversicherung in
grenze von 475,86 Euro (Wert 2021) der Pensionsversicherung und
nicht übersteigt. können somit weitere Beitragszeiten
für Ihre Pension erwerben.
Wenn Sie gesetzlich unterhaltsberechtigt
sind, wird Ihnen der Unterhalt nur mit
dem Betrag auf die Notstandshilfe ange-
rechnet, der die oben angeführte monat-
liche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
NEU SEIT 1.7.2018:
Das Einkommen Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin wird bei der Berechnung Ihrer Not-
standshilfe nicht mehr berücksichtigt.
TIPP
Wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen der Partnereinkommensanrechnung keine Not-
standshilfe erhalten haben und beim AMS nicht arbeitssuchend gemeldet waren, raten
wir Ihnen, einen neuerlichen Notstandhilfeantrag zu stellen, sofern sie noch arbeitslos
sind und sich in Notlage befinden.
10KRANK VOR DER PENSION
BERUFLICHE REHABILITATION oder insgesamt drei Jahre eine
BEI (DROHENDER) INVALIDITÄT qualifizierte Berufstätigkeit ausge-
übt haben (Wochengeldbezug,
Sie haben einen Anspruch auf zwölf Monate Kindererziehungszeit,
berufliche Maßnahmen der Rehabilita- Präsenz- bzw. Zivildienst sind dabei
tion, wenn Sie infolge Ihres Gesund- zu berücksichtigen).
heitszustandes
Für die Gewährung der Reha-Maßnah-
u die Voraussetzungen für eine men ist die Pensionsversicherungsan-
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeit- stalt zuständig. Die Lage auf dem Ar-
spension (siehe Seite 19) erfüllen, beitsmarkt, die Zweckmäßigkeit und
wahrscheinlich erfüllen oder in die Zumutbarkeit der Maßnahme sind
absehbarer Zeit erfüllen werden zu berücksichtigen. Während der Reha-
und bilitation erhalten Sie ein Übergangs-
geld in Höhe der Invaliditäts- bzw. Be-
u Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben rufsunfähigkeitspension plus zehn
können und Prozent für Ihren Partner/Ihre Partne-
rin und fünf Prozent für sonstige Ange-
u in den letzten drei Jahren vor dem hörige.
Stichtag mindestens zwölf Monate
11und 5 Prozent für sonstige Angehörige.
ENTGELTFORTZAHLUNG
ENTGELTFORTZAHLUNG
Sind Sie arbeitsunfähig infolge einer Krankheit, zahlt Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeit-
geberin Ihren Lohn/Ihr
Sind Sie arbeitsunfähig Gehalt
infolge weiter.
Krankheit, IhrIhr
zahlt Entgeltanspruch
Arbeitgeber/Ihre ist abhängig Ihren
Arbeitgeberin von der
Dauer der Dienstzeit.
Lohn/Ihr Gehalt weiter. Ihr Entgeltanspruch ist abhängig von der Dauer der Dienstzeit.
ENTGELTANSPRUCH
Dienstzeit volles Entgelt halbes Entgelt
weniger als 1 Jahr 6 Wochen 4 Wochen
1 Jahr bis weniger als 15 Jahre 8 Wochen 4 Wochen
15 Jahre bis weniger als 25 Jahre 10 Wochen 4 Wochen
25 Jahre und darüber 12 Wochen 4 Wochen
Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder u Sind Sie während der Versicherung
Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, erhalten Sie
einer
das volleBerufskrankheit arbeitsunfähig,
Entgelt jedenfalls für 8 Wochen.er- krank geworden und waren
Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch Sie im
erschöpft,
halten Sie das volle Entgelt jedenfalls für letzten Jahr mindestens
erhalten Sie von der Gebietskrankenkasse (GKK) das Krankengeld (s. S. 13) ein halbes
acht Wochen. Der Entgeltfortzahlungs- Jahr versichert, bekommen Sie das
anspruch
12 erhöht sich nach einem Ar- Krankengeld 52 Wochen.
beitsunfall oder einer Berufskrankheit
von acht auf zehn Wochen, wenn das u Das Krankengeld kann 78 Wo-
AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 12 29.08.17 15:14
Dienstverhältnis ununterbrochen 15 chen gewährt werden, wenn
Jahre gedauert hat. aufgrund chefärztlicher Begutach-
tung das Erreichen der Arbeitsfä-
Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch er- higkeit in dieser Zeit zu erwarten
schöpft, erhalten Sie von der Österreichi- sein wird.
schen Gesundheitskasse (ÖGK) das
Das Krankengeld wird nach dem sozial-
KRANKENGELD versicherungspflichtigen Einkommen
des letzten Kalendermonats vor Ende
Krankengeld gebührt ab dem Ende des der vollen Entgeltfortzahlung berech-
Entgeltanspruches, frühestens ab dem net. Davon gebühren
vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitge- u bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähig-
ber/Ihrer Arbeitgeberin nur mehr An- keit 50 Prozent, höchstens 107,29
spruch auf halbes Entgelt, zahlt Ihnen Euro brutto pro Tag.
die ÖGK halbes Krankengeld.
u ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähig-
u Das Krankengeld gebührt für keit 60 Prozent, höchstens 129,50
mindestens 26 Wochen. Euro brutto pro Tag.
12u Für zwei Sonderzahlungen gebührt WIEDEREINGLIEDERUNGSGELD
ein Zuschlag von 17 Prozent. Dieser
Zuschlag ist beim Höchstbetrag Wenn Sie nach einem längeren, min-
bereits berücksichtigt. destens aber sechswöchigen Kranken-
stand wieder arbeitsfähig sind, aber
Haben Sie die Höchstdauer des Kran- noch Zweifel bestehen, ob Sie die Ar-
kengeldbezuges ausgeschöpft, werden beit tatsächlich schaffen, können Sie
Sie „ausgesteuert“, das heißt, Sie erhalten mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge-
kein Krankengeld mehr. Die Sachleis- berin eine Wiedereingliederungsteil-
tungen (Arztkosten, Medikamente etc.) zeit von mindestens einem Monat bis
werden von der ÖGK aber weiter ge- maximal sechs Monaten vereinbaren.
währt, solange ein und dieselbe Krank- Eine einmalige Verlängerung um drei
heit vorliegt. Monate ist möglich. Neben dem Ent-
gelt aus Ihrem Arbeitsverhältnis erhal-
SONDERKRANKENGELD ten Sie das Wiedereingliederungsgeld
von der ÖGK in Höhe des aliquoten
Wenn Sie die Höchstdauer des Kran- (erhöhten) Krankengeldes. Eine chef-
kengeldbezuges ausgeschöpft haben, er- ärztliche Bewilligung ist Vorausset-
halten Sie ein „Sonderkrankengeld“ zung. Diese wird nur erteilt, wenn die
Wiedereingliederungsteilzeit aus medi-
u für die Dauer eines laufenden zinischer Sicht zweckmäßig ist.
Gerichtsverfahrens wegen Gewäh-
rung einer Invaliditäts- bzw. Details können Sie der Broschüre „Wie-
Berufsunfähigkeitspension, sofern dereingliederungsteilzeit –Arbeitsrecht-
Ihr Dienstverhältnis aufrecht ist licher und sozialversicherungsrechtli-
und solange Ihre Arbeitsunfähigkeit cher Leitfaden“ vom Sozialministerium
infolge Krankheit andauert, oder entnehmen, abrufbar unter ooe.arbei-
terkammer.at.
u wenn Sie arbeitslos sind, aber wegen
notwendiger stationärer Kranken-
haus- oder Rehabilitationsaufenthal-
te Ihre Geldleistungen aus der
Arbeitslosenversicherung ruhen
und Sie noch keinen neuen Kran-
kengeldanspruch erworben haben.
Das „Sonderkrankengeld“ gebührt in
Höhe des zuletzt bezogenen Krankengel-
des und ist bei der ÖGK zu beantragen.
13PENSIONEN IM ÜBERBLICK
u Normale Alterspension PENSIONSAUSZAHLUNG
u Langzeitversicherungspension Alle Pensionen werden monatlich im
(Hacklerregelung) Nachhinein auf Ihr Konto überwiesen.
Zu den Pensionen für April und Okto-
u Schwerarbeitspension ber gebührt jeweils eine Sonderzah-
lung in Höhe der April- bzw. Oktober-
u Sonderruhegeld für pension. Für eine volle Sonderzahlung
Nachtschwerarbeiter/-innen sind mindestens sechs Monate Pensi-
onsbezug notwendig, sonst vermindert
u Korridorpension sich die erste Sonderzahlung um ein
Sechstel für jeden Monat ohne Pensi-
u Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits- onsbezug.
pension
TIPP: ANSPRUCH AUF EINE PENSION
Broschüren zu diesen Pensionen
erhalten Sie bei der Pensionsversi- Für den Anspruch auf eine Pension
cherungsanstalt unter müssen Sie
www.pensionsversicherung.at
u das Pensionsalter erreichen (außer
bei Pensionierung aus gesundheitli-
chen Gründen),
u die Wartezeit erfüllen, das heißt
eine bestimmte Anzahl von Versi-
cherungsmonaten nachweisen und
u die besonderen Anspruchsvorausset-
zungen, abhängig von der Pensions-
art, erfüllen.VERSICHERUNGSZEITEN UND Selbstversicherung bei der Pensions-
VERSICHERUNGSLÜCKEN versicherungsanstalt stellen und so
rückwirkend Pensionszeiten
Als Versicherungszeiten gelten z. B. alle erwerben, und zwar insgesamt
Zeiten einer Pflicht- oder freiwilligen höchstens 10 Jahre. Die Beiträge
Versicherung, Zeiten einer Familien- zahlt der Bund.
hospizkarenz, eingekaufte Schul- und
Studienzeiten, pro Kind höchstens die u Sie können Schul- und/oder
ersten vier Jahre der Kindererziehung Studienzeiten einkaufen.
(bei Mehrlingen: höchstens fünf Jahre),
der Präsenz- und Zivildienst, seit u Wenn Sie im letzten Jahr nicht
1.1.1971 auch Zeiten des Bezuges von pensionsversichert waren, können
Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Sie eine freiwillige Versicherung
Notstandshilfe. auch rückwirkend für zwölf Monate
abschließen.
Haben Sie in Ihrem Versicherungsver-
lauf Lücken oder fehlen Ihnen Versi-
cherungszeiten, bestehen u. a. folgende
Möglichkeiten:
TIPP:
u Wenn Sie der Arbeitgeber/die Stellen Sie rechtzeitig den Antrag
Arbeitgeberin „schwarz“ beschäftigt auf Feststellung oder Ergänzung
hat, verjähren die Beiträge nach fünf Ihrer Versicherungszeiten.
Jahren. Sie können aber bei der ÖGK
einen Antrag auf Nachentrichtung ACHTUNG!
der verjährten Beiträge stellen und so Für Personen geboren ab 1955
fehlende Pensionszeiten erwerben. wurde ab 1.1.2014 das neue Pensi-
onskonto eingeführt, beginnend
mit der Kontoerstgutschrift für alle
u Wenn Ihre Arbeitskraft durch die bis Ende 2013 erworbenen Versi-
Pflege eines behinderten Kindes mit cherungszeiten. Bei nachträglicher
Anspruch auf erhöhte Familienbei- Berücksichtigung von Versiche-
rungszeiten aus der Zeit vor 2014
hilfe irgendwann ab 1988 überwie- gibt es eine Ergänzungsgutschrift
gend beansprucht war, können Sie auf Ihrem Pensionskonto.
nachträglich einen Antrag auf
15Sind Sie ab 1.1.1955 geboren, genügen
auch 15 Versicherungsjahre, davon müs-
sen mindestens sieben Jahre Beitragsjah-
re einer Erwerbstätigkeit sein. Als „Bei-
tragsjahre einer Erwerbstätigkeit“ gelten
auch Zeiten
u der Selbstversicherung für die
Pflege eines behinderten Kindes
u der Selbst- bzw. Weiterversicherung
für die Pflege eines nahen Angehö-
rigen ab Pflegestufe 3
u der Familienhospizkarenz
u des Bezugs eines aliquoten
Pflegekarenzgeldes bei Pflegeteilzeit
NORMALE ALTERSPENSION
TIPP:
Die normale Alterspension können Sie
- Für die Inanspruchnahme der
als Frau mit Vollendung des 60. Lebens- normalen Alterspension müssen
jahres, als Mann mit Vollendung des 65. Sie Ihre Tätigkeit nicht aufgeben.
Lebensjahres in Anspruch nehmen. Für Sie können unbegrenzt dazu-
verdienen, sofern Sie keine Aus-
Frauen geboren ab 2.12.1963 wird das gleichszulage zur Pension erhalten
Pensionsalter halbjährlich angehoben, (siehe Seite 21).
sodass Frauen geboren ab 2.6.1968 das
- Wenn Sie weiterarbeiten und
gleiche Pensionsalter wie Männer ha- die normale Alterspension nicht
ben. beanspruchen, wird Ihr Pensions-
versicherungsbeitrag halbiert und
Sie bekommen für je zwölf Monate
Die Mindestversicherungszeit beträgt
der späteren Inanspruchnahme
15 Beitragsjahre bzw. 25 Versicherungs- 4,2 Prozent Bonus. Ihre Pension
jahre im gesamten Leben oder 15 Versi- kann so um maximal 12,6 Prozent
cherungsjahre in den letzten 30 Jahren erhöht werden.
(zu den Versicherungsjahren zählen
auch Zeiten der Kindererziehung, Zei-
ten des Bezuges von Arbeitslosengeld,
Krankengeld etc.).
16LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION
(HACKLERREGELUNG )
LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION („HACKLERREGELUNG “)
Die„Hacklerregelung“
Die Hacklerregelung können
könnenSieSie
in in Anspruch
Anspruch nehmen,
nehmen, wennwenn
Sie dasSie das Antrittsalter
Antrittsalter und die
und die erforderlichen
erforderlichen Beitragsmonate
Beitragsmonate gemäß
gemäß folgender folgender
Tabelle erfüllen:Tabelle erfüllen:
HACKLERREGELUNG
Jahrgang Antrittsalter Beitragsmonate
Männer geboren ab 1�1�1954 62� Lj� 540
Frauen 1�1�1959 bis 31�12�1959 57� Lj� 504
1�1�1960 bis 31�12�1960 58� Lj� 516
1�1�1961 bis 31�12�1961 59� Lj� 528
1�1�1962 bis 1�12�1963 60� Lj� 540
2�12�1963 bis 1�6�1964 60,5� Lj� 540
2�6�1964 bis 1�12�1964 61� Lj� 540
2�12�1964 bis 1�6�1965 61,5� Lj� 540
ab 2�6�1965 62� Lj� 540
Als Beitragsmonate gelten:
Als Beitragsmonate gelten:
u Beitragsmonate aufgrund einer
Erwerbstätigkeit,
Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit, maximal 60 Monate Kinderer-
u maximal Zeiten
ziehungszeit, 60 Monate Kindererzie-
des Wochengeldbezu-
ges hungszeit,
sowie des Präsenz- und Zivildienstes.
Für Männer geboren bis 31.12.1953 und
für Frauen geboren bis 31.12.1958 zählen
u Zeiten des Wochengeldbezuges
zu den Beitragsmonaten auch eingekauf-
sowie
te Schul- und Studienzeiten, Beiträge zur
freiwilligen Weiterversicherung, Zeiten
u Zeiten
des BezugesdesvonPräsenz- und Zivil-
Krankengeld, eingekaufte
dienstes.
Zeiten der Beschäftigung im elterlichen
Betrieb oder in der elterlichen Landwirt-
schaft vor Einführung der Versicherungs- ACHTUNG!
ACHTUNG!
pflicht; für Frauen geboren ab 1.1.1955 bis Für Frauen, geboren von 1� 1� 1962 bis 1� 12�
31.12.1958 Fürauch
Frauen, geboren
Zeiten von 1.1.1962
des Bezuges von 1965, deckt sich das Antrittsalter für die
bis 1.12.1965,
Geldleistungen aus derdeckt sich das An-
Arbeitslosenver-
trittsalter für die Hacklerregelung „Hacklerregelung“ mit dem Antrittsalter für
sicherung ab 1.1.2005. die normale Alterspension, die ohne Abschläge
mit dem Antrittsalter für die
normale Alterspension, die ohne berechnet wird�
Abschläge berechnet wird.
17LANGZEITVERSICHERUNGS- u regelmäßig unter Hitze oder Kälte;
PENSION MIT SCHWERARBEIT
u unter chemischen oder physikali-
Diese Schwerarbeitspension gilt als schen Einflüssen, wenn dadurch
Fortführung der Hacklerregelung eine Minderung der Erwerbsfähig-
keit von mindestens zehn Prozent
u für Männer geboren nach dem verursacht wurde;
31.12.1953 und vor dem 1.1.1959,
sofern 540 Beitragsmonate erwor- u bei denen von Männern mindestens
ben wurden und 2000 Arbeitskilokalorien und bei
Frauen mindestens 1400 Arbeitski-
u für Frauen geboren nach dem lokalorien verbraucht werden;
31.12.1958 und vor dem 1.1.1964,
sofern 480 Beitragsmonate vorliegen. u zur berufsbedingten Pflege von
Menschen mit besonderem Behand-
Als Beitragsmonate gelten neben den lungs- und Pflegebedarf;
auf Seite 17 angeführten Beitragsmona-
ten auch eingekaufte Schul- und Studi- u trotz Vorliegens einer Erwerbsmin-
enzeiten, Beiträge zur freiwilligen Wei- derung von mindestens 80 Prozent,
terversicherung, Zeiten des Bezuges sofern Anspruch auf Pflegegeld
von Krankengeld, eingekaufte Zeiten mindestens der Stufe 3 besteht.
der Beschäftigung im elterlichen Be-
trieb oder in der elterlichen Landwirt- SCHWERARBEITSPENSION
schaft vor Einführung der
Versicherungspflicht; für Frauen ge- können Männer und Frauen mit Voll-
boren ab 1.1.1955 bis 31.12.1958 auch endung des 60. Lebensjahres in An-
Zeiten des Bezuges von Geldleistungen spruch nehmen, wenn 45 Versiche-
aus der Arbeitslosenversicherung ab rungsjahre vorliegen und in den letzten
1.1.2005. 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag
zehn Jahre Schwerarbeit (siehe oben)
Zusätzlich müssen Sie in den letzten geleistet wurde.
20 Jahren vor dem Pensionsstichtag
zehn Jahre Schwerarbeit geleistet ha-
TIPP:
ben.
Beantragen Sie die Feststellung
Ihrer Schwerarbeitszeiten recht-
Schwerarbeit liegt vor bei Arbeiten zeitig! Frühestens zehn Jahre vor
Ihrem Pensionsstichtag können
Sie Ihre Schwerarbeitszeiten von
u im Schicht- oder Wechseldienst mit der PVA feststellen lassen.
mindestens sechs Nachtdiensten
pro Monat;
18SONDERRUHEGELD INVALIDITÄTS- BZW.
BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSION
können Sie als Mann nach dem 57. Le-
bensjahr, als Frau nach dem 52. Lebens- u Es gilt der Grundsatz „Rehabilitati-
jahr in Anspruch nehmen, wenn Sie in on vor Pension“, sodass Sie u.a. nur
den letzten 30 Jahren vor Ihrer Pensio- dann Anspruch auf Invaliditäts-
nierung 15 Jahre bzw. im gesamten Le- bzw. Berufsunfähigkeitspension
ben 20 Jahre Nachtschwerarbeit nach haben, wenn kein Anspruch auf
dem Nachtschwerarbeitsgesetz geleis- berufliche Rehabilitation besteht
tet haben. oder die Maßnahmen der berufli-
chen Rehabilitation nicht zweckmä-
KORRIDORPENSION ßig oder für Sie nicht zumutbar
sind.
können Männer und Frauen mit voll-
endetem 62. Lebensjahr in Anspruch
ACHTUNG!
nehmen, wenn 40 Versicherungsjahre
Jeder Antrag auf Invaliditäts- bzw.
erworben wurden. Berufsunfähigkeitspension ist
vorrangig als Antrag auf berufliche
Rehabilitation zu werten.
ACHTUNG!
Sie haben bei Inanspruchnahme
der Korridorpension höhere Ab-
schläge. Wenn Sie die Auflösung u Die Wartezeit für eine Pensionie-
Ihres Dienstverhältnisses weder rung aus gesundheitlichen Gründen
angestrebt noch verschuldet
haben, können Sie anstatt der Kor- erfüllen Sie jedenfalls bei Vorliegen
ridorpension für längstens ein Jahr von 15 Beitragsjahren oder 25
auch Arbeitslosengeld beziehen. Versicherungsjahren. Daneben
bestehen abhängig vom Alter
TIPP: weitere Wartezeitregelungen.
Ein Anspruch auf Korridorpension
schließt einen Anspruch auf Inva-
liditäts- bzw. Berufsunfähigkeits- u Die Beurteilung der Invalidität bzw.
pension nicht aus. Beantragen Sie Berufsunfähigkeit ist abhängig
daher beide Pensionen gleichzeitig.
Die PVA zahlt die Korridorpension
davon, ob Sie einen erlernten,
als Vorschuss jedenfalls aus. Sollte angelernten oder ungelernten Beruf
sich nachträglich herausstellen, ausüben.
dass Sie auch invalid bzw. be-
rufsunfähig sind, wird die höhere
Invaliditäts- bzw. Berufsun- u Beachten Sie bitte auch Seite 5.
fähigkeitspension ausbezahlt und
die Differenz zur Korridorpension
nachverrechnet.
19ABLEHNUNG EINES PENSIONS-
ACHTUNG! ANTRAGES
Sollten Sie die auf Seite 19 ange-
führte Wartezeit für die Invalidi-
täts- bzw. Berufsunfähigkeitspen- Bescheide des Pensionsversicherungs-
sion nicht erfüllen, erkundigen Sie trägers können Sie vor Gerichten oder
sich rechtzeitig bei der PVA oder Verwaltungsbehörden innerhalb einer
der AK!
bestimmten Frist anfechten. Beachten
TIPP: Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung,
Einen erleichterten Zugang zur die jeder Bescheid zu enthalten hat.
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig-
keitspension haben Sie ab dem 60.
Lebensjahr, wenn Sie in den letz- TIPP:
ten 15 Jahren zehn Jahre lang eine Bei der Überprüfung Ihres Pensi-
gleichartige Tätigkeit ausgeübt onsbescheides und der Erfolgsaus-
haben. Zu den zehn Jahren zählen sichten einer Klage sind wir Ihnen
maximal 24 Monate des Kranken- gern behilflich. Gibt es berechtigte
geldbezuges. Die Rahmenfrist von Zweifel an der Richtigkeit des Be-
15 Jahren verlängert sich um Zeiten scheides, bietet Ihnen die Arbeiter-
des Bezuges einer Pension und von kammer kostenlosen Rechtsschutz
Übergangsgeld aufgrund gemin- zur gerichtlichen Durchsetzung
derter Arbeitsfähigkeit sowie um Ihres Anspruches.
höchstens 60 Monate des Bezuges
von Rehabilitations- und Umschu-
lungsgeld.
Für Geburtsjahrgänge ab 1964 muss
die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit
dauerhaft vorliegen. Statt einer befriste-
ten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-
pension gibt es
u eine medizinische Rehabilitation
mit Anspruch auf Rehabilitations-
geld von der ÖGK oder
u eine berufliche Rehabilitation mit
Anspruch auf Umschulungsgeld
vom AMS.
20PENSION UND ZUVERDIENST Bei einem Verdienst über der Geringfü-
gigkeitsgrenze erhalten Sie eine Teil-
Wie viel Sie zur Pension dazuverdienen pension, wenn Ihr Gesamteinkommen
dürfen, ist abhängig davon, welche Pen- (= Pension plus Zuverdienst) monat-
sion Sie beziehen: lich brutto über 1260,60 Euro liegt
(Wert 2021).
Zur normalen Alterspension können
Sie unbegrenzt dazuverdienen.
ACHTUNG!
Wenn Sie zu Ihrer Pension Aus-
Zu allen vorzeitigen Alterspensionen gleichszulage beziehen, wird jeder
(Hacklerregelung, Korridorpension, Zuverdienst auf die Ausgleichszu-
Sonderruhegeld, Schwerarbeitspensi- lage angerechnet und dadurch die
Zulage gekürzt. Das gilt bei allen
on) dürfen Sie nur bis zur Geringfügig- Pensionen.
keitsgrenze, das heißt bis zu monatlich Sie sind verpflichtet, jeden Zuver-
475,86 Euro (Wert 2021), dazuverdie- dienst der Pensionsversicherungs-
anstalt zu melden.
nen, sonst fällt Ihre Pension zur Gänze
weg.
Zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig-
keitspension dürfen Sie bis zur Gering-
fügigkeitsgrenze dazuverdienen.
21WEITERE INFORMATIONEN
Andere AK-Broschüren, die Sie unter
+43 (0)50 6906-444 bestellen können:
u Altersteilzeit und Teilpension
u Teilzeitarbeit
u Abfertigung
u Urlaub
u Geringfügige Beschäftigung
u Einvernehmliche Auflösung TEILZEITAR
BEIT
u Selber kündigen – gekündigt werden Wichtige arb
sozialrechtl
eits- und
iche Bestimm
u Vorzeitiger Austritt ungen
u Tipps für Arbeitslose Stand: Jänner
2018
u OÖ Sozialratgeber
u Tipps zum Pflegegeld ooe.arbeiterkam
mer.at
Broschüren zum Thema „Pension“
erhalten Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle OÖ
Terminal Tower, Bahnhofplatz 8, 4021 Linz
Telefonisch unter: +43 (0)5 0303
Im Internet unter: www.pensionsversicherung.at
22DIE AK BERÄT SIE GERNE
u Telefon
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +43 (0)50 6906-1. Lässt sich Ihr
Problem am Telefon nicht klären, wird ein Termin für ein persönliches Ge-
spräch vereinbart.
u Wir sind für Sie da
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr,
am Dienstag zusätzlich von 16 bis 19 Uhr nur telefonisch,
am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr.
u E-Mail
Per E-Mail erreichen Sie uns unter rechtsschutz@akooe.at
u Internet
Rasch, einfach und rund um die Uhr können Sie sich im Internet unter
ooe.arbeiterkammer.at informieren.
Weitere wichtige Adressen:
www.pensionsversicherung.at
www.ams.at
www.oegk.at
Arbeiterkammer Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
23DIE ARBEITERKAMMER
IN LINZ UND DEN BEZIRKEN
Beratung, Vertretung
Beratung, Vertretung und
und
Einsatz fürIhre
Einsatz für IhreInteressen
Interessen
AK Oberösterreich,
AK Oberösterreich, Volksgartenstraße
Volksgartenstraße 40, 4020
40, 4020 Linz,Linz, Tel:
Tel: +43 +436906
(0)50 (0)50 6906
AK Salzburgerstraße
Braunau,Salzburgerstraße
AK Braunau, 29, 29,
52805280 Braunau,
Braunau, Tel:(0)50
Tel: +43 +436906-4111
(0)50 6906-4111
AK Unterer
Eferding,Unterer
AK Eferding, Graben
Graben 5, 4070
5, 4070 Eferding,
Eferding, Tel:(0)50
Tel: +43 +43 6906-4211
(0)50 6906-4211
AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312
AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312
AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412
AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412
AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511
AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511
AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: +43 (0)50 6906-4611
AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: +43 (0)50 6906-4611
AK Linz-Land, Kremstalstraße 6, 4050 Traun, Tel: +43 (0)50 6906-5611
AK Linz-Land, Kremstalstraße 6, 4050 Traun, Tel: +43 (0)50 6906-5611
AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711
AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711
AK Ried, Roseggerstraße 26, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813
AK Ried, während des Neubaus der Bezirksstelle bis Herbst 2021 in der
Goethestraße 29, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813
AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912
AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912
AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011
AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011
AK Steyr, Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr, Tel: +43 (0)50 6906-5116
AK Steyr,
AK Redtenbachergasse
Vöcklabruck, 1a, 4400 Steyr,
Ferdinand-Öttl-Str. Tel: +43
19, 4840 (0)50 6906-5116
Vöcklabruck, Tel: +43 (0)50 6906-5217
AK Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Str. 19, 4840 Vöcklabruck, Tel: +43 (0)50 6906-5217
AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)50 6906-5318
AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)43 6906-5318
Medieninhaberin, Herausgeberin und Redaktion:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40,
4020 Linz, Tel. +43 (0)50 6906-0
Informationen
Impressum: zur Broschüre: Dr. Max Neuhofer, E-Mail: neuhofer.m@akooe.at
Die Broschüre kann Kammer
Medieninhaberin: bestellt werden unter: Arbeiterkammer Oberösterreich,
für Arbeiter
Abteilung Bildung, Jugend, Kultur, bjk@akooe.at
und Angestellte für Oberösterreich,
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe
Stand: April 2018
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