Agglomerationsprogramm 4. Generation - Verein Agglo Obersee

 
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Agglomerationsprogramm 4. Generation - Verein Agglo Obersee
Verein Agglo Obersee

Agglomerationsprogramm
4. Generation

Massnahmendokumentation Siedlung und Landschaft – Entwurf, Version für die Vernehmlassung No-
vember 2020
2. November 2020
Agglomerationsprogramm 4. Generation - Verein Agglo Obersee
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

          Auftraggeber
          Verein Agglo Obersee
          Geschäftsstelle
          Oberseestrasse 10
          8640 Rapperswil

          Erarbeitung Teilprojekte
          Teilprojekt Städtisches Alltagsnetz          asa AG, Rapperswil-Jona; Wälli AG Ingenieure
          Teilprojekt (MIV) Strassen                   Gruner AG, Zürich
          Teilprojekt Freiraum / Siedlungsklima        Hager AG, Zürich; ETH Zürich

          Hauptmandat
          Beatrice Dürr
          Remo Fischer
          Gauthier Rüegg
          Lara Thomann (Grafik)

          EBP Schweiz AG
          Mühlebachstrasse 11
          8032 Zürich
          Schweiz
          Telefon +41 44 395 16 16
          info@ebp.ch
          www.ebp.ch

          Druck: 28. Oktober 2020
          2020-11_AP4G_Obersee_Massnahmendokumentation_SL_Vernehmlassung.docx

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Agglomerationsprogramm 4. Generation - Verein Agglo Obersee
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

           Inhaltsverzeichnis
           1.    Massnahmenübersicht                                                                  5
                 1.1    Massnahmenübersicht Vorgängergeneration AP 3G                                 5
                 1.2    Siedlung und Landschaft                                                       6

           2.    Massnahmen Siedlung                                                                  7
                        S4.1 Siedlungsbegrenzungslinien                                               7
                        S4.2 ÖV-Erschliessungsanforderungen Einzonungen                               9
                        S4.3 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung mittelfristig         11
                        S4.4 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung langfristig           17
                        S4.5 Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten mittelfristig                        23
                        S4.6 Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten langfristig                          29
                        S4.7 Entwicklungsschwerpunkte Wissen                                        33
                        S4.8 Verdichtungsgebiete                                                    35
                        S4.9 Erfahrungsaustausch Innenentwicklung                                   37
                        S4.10     Freiräume im Siedlungsgebiet                                      39
                        S4.11     Durchlüftung Siedlung                                             41
                        S4.12     Gestaltung Aussenräume                                            44

           3.    Massnahmen Landschaft                                                              47
                        L4.1 Biodiversitäts-Hotspots                                                47
                        L4.2 Zugänge zum Landschaftsraum                                            49
                        L4.3 Gestaltung Siedlungsränder                                             51
                        L4.4 Landschaftskorridore/ökologische Vernetzung                            53
                        L4.5 Innere Landschaft                                                      55
                        L4.6 See- und Flussuferanlagen                                              57
                        L4.7 Kulturlandschaft / Naturräume                                          59
                        L4.8 Fliessgewässer                                                         62
                        L4.9 Eingliederung Verkehrsinfrastrukturen bzw. Hochspannungsleitungen      64

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

          Hinweise zum Stand der Bearbeitung
          Rote Hinweise                   Hinweise zu Stand der Massnahme respektive der Berichte,
                                          weiteres Vorgehen etc.
          Blau hinterlegte Textstellen    Offene Informationen, durch Massnahmenträger möglichst im
                                          Rahmen der Vernehmlassung zu liefern, definitiver Abgabe-
                                          termin am 6. Januar 2021.

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

1.         Massnahmenübersicht
1.1        Massnahmenübersicht Vorgängergeneration AP 3G
           Themenbereich      Massnahmennummer        Massnahmenbezeichnung

           Siedlung           S3.1                    ESP Wohnen/Dienstleistung

           Siedlung           S3.2                    ESP Wohnen

           Siedlung           S3.3                    ESP Wissen

           Siedlung           S3.4                    Verdichtungsgebiete

           Siedlung           S3.5                    Biodiversitäts-Hotspots

           Landschaft         L3.1                    Zugänge zum Landschaftsraum

           Landschaft         L3.2                    Gestaltung der Siedlungsränder

           Landschaft         L3.3                    Landschaftskorridore / ökologische Vernetzung

           Landschaft         L3.4                    Innere Landschaft

           Landschaft         L3.5                    See- und Flussuferanlagen

           Landschaft         L3.6                    Kulturlandschaft/Naturräume

           Landschaft         L3.7                    Freiräume im Siedlungsgebiet

           Landschaft         L3.8                    ESP Gewerbe/Industrie

                                                                                                      Seite 5
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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

1.2       Siedlung und Landschaft
          Massnahmen-
                        Massnahmenbezeichnung (Gemeindegebiet)             Federführung                       Beteiligte
          nummer

          S4.1          Siedlungsbegrenzungslinien                         Gemeinden                          Kantone, Regionen, Agglo Obersee

          S4.2          ÖV-Erschliessungsanforderungen Einzonungen         Kantone                            Regionen, Gemeinden

                        Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung   Gemeinde Altendorf, Rapperswil-
          S4.3                                                                                                Kantone, Regionen
                        kurzfristig                                        Jona, Uznach
                        Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung   Gemeinde Freienbach, Lachen,
          S4.4                                                                                                Kantone, Regionen
                        mittelfristig                                      Wangen, Rapperswil-Jona
                                                                           Gemeinde Eschenbach, Rapperswil-
          S4.5          Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten mittelfristig                                       Kantone, Regionen, Grundeigentümer
                                                                           Jona, Schübelbach, Reichenburg

          S4.6          Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten langfristig      Gemeinde Rüti, Uznach              Kantone, Regionen, Grundeigentümer

                                                                           Gemeinde Freienbach, Lachen,
          S4.7          Entwicklungsschwerpunkte Wissen                                                       Kantone, Regionen
                                                                           Wangen, Rapperswil-Jona, Rüti

          S4.8          Verdichtungsgebiete                                Gemeinden                          Kantone, Regionen

          S4.9          Erfahrungsaustausch Innenentwicklung               Agglo Obersee                      Kantone, Regionen, Gemeinden

          S4.10         Freiräume im Siedlungsgebiet                       Gemeinden                          Kantone, Regionen

          S4.11         Durchlüftung Siedlung                              Gemeinden                          Kantone, Regionen

          S4.12         Gestaltung Aussenräume                             Gemeinden                          Kantone, Regionen

          L4.1          Biodiversitäts-Hotspots                            Kantone, Gemeinden                 Kantone, Gemeinden

          L4.2          Zugänge zum Landschaftsraum                        Gemeinden                          Kantone, Regionen, Gemeinden

          L4.3          Gestaltung Siedlungsränder                         Gemeinden                          Kantone, Gemeinden

          L4.4          Landschaftskorridore/ökologische Vernetzung        Kantone, Gemeinden                 Kantone, Regionen, Gemeinden

          L4.5          Innere Landschaft                                  Gemeinden                          Kantone, Gemeinden

          L4.6          See- und Flussuferanlagen                          Gemeinden                          Kantone, Regionen, Gemeinden

          L4.7          Kulturlandschaft/Naturräume                        Kantone, Gemeinden                 Kantone, Gemeinden

                                                                                                              Bund, Agglo Obersee, Bezirke, Regionen,
          L4.8          Fliessgewässer                                     Kantone
                                                                                                              Gemeinden
                        Eingliederung Verkehrsinfrastrukturen bzw.                                            Kantone, Agglo Obersee, Bezirke, ASTRA,
          L4.9                                                             Gemeinden
                        Hochspannungsleitungen                                                                Betreiber Hochspannungsleitungen

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

2.           Massnahmen Siedlung

S4.1 Siedlungsbegrenzungslinien
Priorität AP 4G                        Priorität, ARE-Code AP 2G                   Massnahmenart
☐ A (2024-2028)                        ☒ A (Eigenleistung)                         Siedlung

☐ B (2028-2032)                        ☐B
☐ C (nach 2031)                        ☐C
☒ Daueraufgabe                         3336.2.057, Daueraufgabe

Federführung                           Gemeinden

Beteiligte                             Kantone, Regionen, Agglo Obersee

Beschreibung

Abbildung: Siedlungsbegrenzungslinien Agglo Obersee
Ausgangslage
Durch die disperse Siedlungsentwicklung und die Nutzung von schönen Aussichtslagen an der Peripherie sind intakte Landschafte n
immer mehr unter Druck und die hohe Qualität von Landschafts- und Erholungsräumen als Wohlfahrts- und Standortfaktoren der
Agglo Obersee sind gefährdet. Zudem soll eine kontrollierte Ausdehnung des Siedlungsgebiets sichergestellt werden. Die kantona-
len Richtpläne enthalten dazu folgende Vorgaben:
— Kanton SG: Die Bezeichnung von langfristigen Siedlungsbegrenzungslinien kann von den Gemeinden an die Regionen delegiert
  werden. Die Richtplankarte weist einzig im Linthgebiet im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Siedlungsbegrenzungs-
  linien aus, welche teilweise aus dem regionalen Richtplan übernommen wurden. Des Weiteren sind die siedlun gsgliedernden
  Freiräume gemäss Richtplankarte und gemäss Agglomerationsprogrammen zu berücksichtigen.

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Agglomerationsprogramm 4. Generation - Verein Agglo Obersee
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

— Kanton SZ: Eine Bezeichnung von Siedlungsbegrenzungslinien ist nicht vorgesehen. Das Siedlungsgebiet für Wohn-, Misch-
  und Arbeitsnutzungen ist in der Richtplankarte festgelegt. Die Richtplankarte bezeichnet die Siedlungstrenngürtel, innerhalb
  derer keine Siedlungserweiterungsgebiete zulässig sind.
— Kanton ZH: Eine Bezeichnung von Siedlungsbegrenzungslinien ist nicht vorgesehen. Das Siedlungsgebiet ist in der Richtplan-
  karte in generalisierter Form festgesetzt.
Inhalt
Das Agglomerationsprogramm unterstützt und präzisiert die kantonalen Richtpläne wie folgt: Das Ziel der Siedlungsbegrenzung ist
die Gliederung zwischen Siedlungsgebiet, Landschafts- und Naherholungsraum sowie die Erhaltung wichtiger ökologischer Vernet-
zungen. Mit den Siedlungsbegrenzungslinien werden auf Basis der Teilstrategie Landschaft Interessenlinien festgelegt, welche auch
bei ausgewiesenem Bedarf nach zusätzlichem Siedlungsgebiet aufgrund der Interessenabwägung nicht überschritten werden dür-
fen. Die in der Massnahmengrafik definierten Siedlungsbegrenzungslinien werden bei einer allfälligen Erweiterung des Siedlungs-
gebiets in die kantonalen, regionalen und kommunalen Überlegungen mit einbezogen. Bei der Festlegung der Siedlungsbegren-
zungslinien sind auch die Anforderungen für die Vernetzung der Lebensräume zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen.

Zweckmässigkeit und Nutzen
Zukunftsbild
Freihalten der Landschaftsräume; Unbebaute Hanglagen Kreten und Kuppen; Siedlungsnahe Naherholungsräume; Stärkung der
ökologischen Vernetzung an Siedlungsrändern, Wahrung Siedlungscharakteristik

Teilstrategie
S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S3: Dichte gezielt erhöhen, S4: Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S8:
Siedlungsraum durchlüften und Kaltluftversorgung sicherstellen, S9: Gut erreichbare Frei- und Grünräume schaffen, L2 Wichtige
Vorranggebiete für Natur und Landschaft sichern

Handlungsbedarf
S – Siedlungsqualität, S – Dimensionierung Siedlungsgebiet, S – Siedlungsqualität, S – Starke Agglomerationszentren, S – Innen-
entwicklung, L – Übergangsbereich Landschaft – Siedlung: Durch die disperse Siedlungsentwicklung und die Nutzung von schönen
Aussichtslagen an der Peripherie sind intakte Landschaften immer mehr unter Druck und die hohe Qualität von Landschafts- und
Erholungsräumen als Wohlfahrts- und Standortfaktoren der Agglo Obersee sind gefährdet.

Nutzen/Wirkung
— WK2.1 Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: Verringerung der Zersiedlung
— WK4.3 Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Aufwertung von Natur - und Grünräumen: Verminderung der Flächenbean-
  spruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen.

Abstimmung Verkehr und Siedlung / Bezug zu weiteren Planungen
Abstimmung Verkehr und Siedlung        -

Bezug zu kantonalen und regionalen Richtplanrelevant                                    SG          SZ               ZH
Richtplänen                         ☒ Ja → ☐ KRP           Kein Stand                   ☐           ☒                ☒
Übernahme Siedlungsbegrenzungsli-
nien in RRP, sofern gemäss Systema-
                                            ☒ RRP          Vororientierung              ☐           ☐                ☐
tik KRP vorgesehen.                 ☐ Nein                 Zwischenergebnis             ☐           ☐                ☐
                                                           Festsetzung                  ☒           ☐                ☐

Umsetzungsschritte
Weitere Planungsschritte               Was                                          Wer          Zeitplanung

                                       Revision Ortsplanung: Berücksichtigung       Gemeinde     Daueraufgabe
                                       der kantonal und regional festgesetzten
                                       Siedlungsbegrenzungslinien bei Überle-
                                       gungen bezüglich Neueinzonungen / Sied-
                                       lungsgebietserweiterungen

Beitrag Trägerschaft                   — Überprüfung der Vorgaben anhand der Planungsberichte nach Art. 47 RPV durch die
                                         Kantone sowie im Rahmen von Stellungnahmen durch die Agglo Obersee

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Agglomerationsprogramm 4. Generation - Verein Agglo Obersee
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

S4.2 ÖV-Erschliessungsanforderungen Einzonungen
Priorität AP 4G                       Priorität, ARE-Code AP 2G                   Massnahmenart
☐ A (2024-2028)                       ☒ A (Eigenleistung)                         Siedlung

☐ B (2028-2032)                       ☐B
☐ C (nach 2031)                       ☐C
☒ Daueraufgabe                        3336.2.063, Weiterentwicklung

Federführung                          Gemeinden

Beteiligte                            Kantone, Regionen, Agglo Obersee

Beschreibung

Abbildung: Bestehende ÖV-Güteklassen (Stand 2019) mit kantonalem Siedlungsentwicklungsgebiet

Weiterentwicklung gegenüber AP 2G: Die Minimalanforderungen an die ÖV-Erschliessung bei Einzonungen werden räumlich sowie
anhand der jeweiligen Nutzung weiter differenziert.
Ausgangslage
Als wichtiges Wirkungskriterium der Agglomerationsprogramme gilt die Siedlungskonzentration und Innenverdichtung an Standorten
mit einer guten ÖV-Erschliessung. Gemäss den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind Wohn - und
Arbeitsgebiete einander zweckmässig zuzuordnen und schwergewichtig an Orten zu planen, die auch mit dem ÖV angemessen
erschlossen sind. Die Agglo Obersee verfügt nach wie vor über diverse Siedlungsentwicklungsgebiete, welche per heutigem Stand
noch nicht in eine Bauzone überführt worden sind. Diese Gebiete liegen zum Teil an peripheren bzw. durch den ÖV mässig erschlos-
sene Lagen. Die Siedlungsentwicklung ist damit teilweise nicht ausreichend auf eine gute ÖV -Erschliessung ausgerichtet.
Die kantonalen Richtpläne enthalten dazu folgende Vorgaben:
— Kanton SG: Als Minimalerschliessung für die Einzonung eines Gebiets in eine Wohn-, Misch- oder Kernzone gilt die ÖV-Güte-
  klasse D (ÖV-Güteklassen Berechnungsmethodik ARE). Besteht nur eine Busverbindung, ist ein Halbstundentakt zu de n
                                                                                                                         Seite 9
Agglomerationsprogramm 4. Generation - Verein Agglo Obersee
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

    Hauptverkehrszeiten erforderlich. Neueinzonungen für Arbeitsplatzstandorte müssen über eine angemessene Erschliessung mit
    dem ÖV verfügen. Strategische Arbeitsplatzstandorte müssen mindestens mit der ÖV -Güteklasse D und bei einer Buserschlies-
    sung mit einem Halbstundentakt zu Hauptverkehrszeiten erschlossen sein.
— Kanton SZ: Für Neueinzonungen von Wohn-, Misch- und Zentrumszonen gilt im urbanen Raum die Minimalanforderung ÖV-
  Güteklasse C sowie im periurbaner und ländlicher Raum die ÖV-Güteklasse D. Für Arbeitszonen mit Nutzungen mit hoher
  Arbeitsplatzdichte gilt mind. ÖV-Güteklasse B (davon kann abgewichen werden, wenn mittels Mobilitätskonzept Alternativen
  sichergestellt werden können). Alle übrigen Nutzungen in der Arbeitszonen müssen mindestens mit einer ÖV-Güteklasse D
  erschlossen sein.
— Kanton ZH: Der kantonaler Richtplan enthält keine expliziten Vorgaben zu ÖV-Güteklassen bei Einzonungen. Die Anforderungen
  an die ÖV-Erschliessung richten sich vorab nach der angestrebten Nutzungsdichte. So sind für region ale Arbeitsplatzgebiete
  mit hoher Nutzungsdichte (mehr als 150 Beschäftigte pro Hektare) in der Regel mindestens eine ÖV -Güteklasse B aufweisen.
  Für Arbeitsplatzgebiete mit niedrigerer Nutzungsdichte können die Anforderungen sachgerecht reduziert werden.
Inhalt
Das Agglomerationsprogramm unterstützt und präzisiert die kantonalen Richtpläne wie folgt:
Bei Neueinzonungen für Wohn- und Mischnutzungen gelten gemäss jeweiligen Raumtypen folgende Erschliessungsanforderung:
— Urbane Verdichtungsräume / Urbaner Raum / Stadtlandschaft / urbane Wohnlandschaft: ÖV-Güteklasse C
— Landschaft mit kompakten Siedlungen / Periurbaner Raum / Landschaft unter Druck / Kultur- und Agrarlandschaft / Kulturland-
  schaft / Naturlandschaft / Landschaftsraum: ÖV-Güteklasse D
Bei Neueinzonungen für Arbeitsnutzungen gelten gemäss Arbeitsplatzintensität/-dichte folgende Erschliessungsanforderung, sofern
der kantonale Richtplan keine strengeren Vorgaben enthält:
— Für Dienstleistungen mindestens Güteklasse C oder bei einer Buserschliessung mit e inem ¼ Takt zu Hauptverkehrszeiten.
— Bei Mischnutzungen mindestens Güteklasse D und bei einer Buserschliessung mit einem ½ Takt zu Hauptverkehrszeiten.
— Bei der Produktion minimale Grunderschliessung und mindestens Buserschliessung mit einem ½ Takt zu Hauptv erkehrszeiten.
Neueinzonungen innerhalb eines Entwicklungsschwerpunktes müssen zudem bei einer Buserschliessung mit einem Halbstunden-
takt zu Hauptverkehrszeiten erschlossen sein. Von den vorgegebenen ÖV-Güteklassen darf abgewichen werden, wenn Alternativen
anhand eines Mobilitätskonzept dargelegt werden können.

Zweckmässigkeit und Nutzen
Zukunftsbild
Konsequente Verdichtung nach Innen; Siedlungsentwicklung an gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Standorten.

Teilstrategie
S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S4: Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S7: Siedlungsqualität steigern,
GV: Verkehr auf andere Verkehrsmittel verlagern

Handlungsbedarf
S – Siedlungsqualität, S – Dimensionierung Siedlungsgebiet, S – Siedlungsqualität, S – Starke Agglomerationszentren, S – Innen-
entwicklung

Nutzen/Wirkung
— WK2.1 Siedlungskonzentration und Innenverdichtung:
— WK1.1 Verbesserung des Gesamtverkehrs
— WK1.2 Verbesserung der Intermodalität und aktive Steuerung der Mobilitätsnachfrage
— WK1.3 Verbesserung des öffentlichen Verkehrssystems

Abstimmung Verkehr und Siedlung / Bezug zu weiteren Planungen
Abstimmung Verkehr und Siedlung        -

Bezug zu kantonalen und regionalen Richtplanrelevant                                   SG          SZ              ZH
Richtplänen                        ☒ Ja → ☒ KRP           Kein Stand                      ☒        ☐               ☒
                                                ☐ RRP     Vororientierung                 ☐        ☐               ☐
                                       ☐ Nein             Zwischenergebnis                ☐        ☐               ☐
                                                          Festsetzung                     ☐        ☒               ☐

Umsetzungsschritte
Weitere Planungsschritte               Was                                          Wer         Zeitplanung

                                       Neueinzonungen: Sicherstellung der Er-       Gemeinde    laufend
                                       schliessung durch den öffentlichen Verkehr   / Kanton
                                       bei der Entwicklung von neuem Siedlungs-
                                       gebiet.

Beitrag Trägerschaft                   Überprüfung der Vorgaben anhand der Planungsberichte nach Art. 47 RPV durch die Kan-
                                       tone sowie im Rahmen von Stellungnahmen durch die Agglo Obersee. Vorantreiben von
                                       AP-Massnahmen betreffend ÖV-Erschliessung der jeweiligen Gebiete.

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

S4.3 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung mittelfristig
Priorität AP 4G                        Priorität, ARE-Code AP 3G                    Massnahmenart
☒ A (2024-2028)                        vor 2019, Eigenleistung                      Siedlung
                                       3336.3.052; Weiterentwicklung
☐ B (2028-2032)
☐ C (nach 2031)
☐ Daueraufgabe

Federführung                           Gemeinde

Beteiligte                             Kantone, Regionen

Beschreibung

Abbildung: Standorte ESP Wohnen / Dienstleistung mittelfristig
Weiterentwicklung gegenüber AP 3G (gilt für Massnahme S4.3 und S4.4): Im Hinblick auf das AP 4G wurden die bisherigen Ent-
wicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung gemäss AP 3G überprüft und bereinigt. Der ESP Neustadt Rapperswil-Jona entfällt
da die bauliche Umsetzung vor 2024 stattfindet. Neue ESP aufgrund detaillierter Untersuchungen sind die Standorte ESP Bitzi/H of,
ESP Alpenblick, ESP Bahnhof Siebnen-Wangen, ESP Weidmann-Areal, ESP Schachen und ESP Bahnhof / Streuli-Areal. Bei den
Kriterien für die Festlegung wurden die Nutzerpotenziale ergänzt. Im AP 3G wurden nur die Standorte definiert, neu sind die Ent-
wicklungsabsichten je Standort ausgewiesen.
Ausgangslage
In der Agglomeration Obersee bestehen zentrale Areale mit Umnutzungsmöglichkeiten und Aufwertungsbedarf. Mit der gezielten
Entwicklung dieser Areale können die Zentren in ihren zentralörtlichen Funktionen gestärkt werden und gleichzeitig neue Wohn-
und Beschäftigungsmöglichkeiten an zentraler Lage geschaffen werden.
Die kantonalen Richtpläne enthalten dazu folgende Vorgaben:

                                                                                                                           Seite 11
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

— Kanton SG: Der kantonale Richtplan enthält Vorgaben zu Entwicklungsschwerpunkten Arbeiten (Strategische Arbeitsplatzstan-
  dorte), Vorgaben zu Entwicklungsschwerpunkten Wohnen / Dienstleistungen sind nicht enthalten.
— Kanton SZ: Die Vorgaben zu den Entwicklungsschwerpunkten «Bahnhofsgebiet» umfassen die Prüfung von Entwicklungspoten-
  zialen in Bezug auf die Anbindung an Dorf- und Ortskerne, Erschliessung und Zugänglichkeit, städtebauliche Qualitäten sowie
  die Prüfung von Umnutzungs- oder Verdichtungspotenziale in den bezeichneten Gebieten sowie in den angrenzenden Quartie-
  ren. Standorte mit Richtplaneintrag sind: Bahnhof Pfäffikon SZ und Bahnhof Siebnen-Wangen.
  Mit dem Projekt Siedlungsentwicklung Fokusraum March erarbeitete der Kanton Schwyz eine Grundlage für die Entwicklungs-
  schwerpunkte im Bezirk March. Die daraus resultierenden Erkenntnisse im Umgang mit Entwicklungsschwerpunkte fliessen in
  die kantonale Richtplanung und in das Agglomerationsprogramm 4. Generation der Agglo Obersee mit ein.
— Kanton ZH: Spezifische Vorgaben zu den im Richtplan bezeichneten Arbeitsplatz- und Zentrumsgebieten, von denen sich aller-
  dings kein Gebiet in der Agglo Obersee befindet. Die Gliederung und Differenzierung von Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb
  des Siedlungsgebiets obliegt den Regionen. In der Agglo Obersee definieren die regionalen Richtpläne einzig für das Zentrums-
  gebiet mit regionaler Bedeutung in Rüti Entwicklungsziele.
Inhalt
Das Agglomerationsprogramm unterstützt und präzisiert die kantonalen Richtpläne wie folgt : Für eine gezielte Innenentwicklung
werden Areal mit hohem Entwicklungspotenzial als ESP Wohnen / Dienstleistung definiert, welche folgenden Kriterien berücksich-
tigen:
— Grosses Umnutzungspotenzial
— Grösseres, zusammenhängendes Gebiet
— Verfügbarkeit und zweckmässige Erschliessung
— Nutzerpotenzial > 500 Einwohner/Beschäftigte
— Sehr gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr (Erschliessungsgüteklasse B oder C)
Als ESP Wohnen und Dienstleistung im A-Horizont gemäss festgelegten Kriterien gelten:
— Altendorf                ESP Bitzi/Hof
— Rapperswil-Jona          ESP Schachen
— Rapperswil-Jona          ESP Jona-Center
— Uznach                   ESP Bahnhof / Streuli-Areal
Die Gebiete sind von den Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung geeigneten Bauzonen zuzuweisen. Zudem sind geeignete
Planungsverfahren aufzugleisen, um die erwünschte Entwicklung abgestimmt auf die bestehenden stadträumlichen Qualitäten zu
ermöglichen.

Zweckmässigkeit und Nutzen
Zukunftsbild
Durch die Bestimmung von ESP Wohnen/Dienstleistung werden die Hauptzentren durch eine Umnutzung und Aufwertung gestärkt
und die weitere Entwicklung an zentralen und gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen fokussiert. Die Konzentration von Wohn - und
Gewerbestandorte in den Zentren fördert ein Modalsplit zugunsten des Fuss - und Veloverkehrs.

Teilstrategie
S1: Hauptzentrum und regionale Zentren stärken, S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S3: Dichte gezielt erhöhen
S4: Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S5: Publikums- und verkehrsintensive Einrichtungen integrieren, S7: Siedlungsqua-
lität steigern.

Handlungsbedarf
 S – Starke Agglomerationszentren, S – Dimensionierung des Siedlungsgebiets, S – Innenentwicklung, S – Siedlungsqualität

Nutzen/Wirkung
— WK2.1 Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: Konzentration von Arbeitsplätzen und Bevölkerung an geeigneten Stand-
  orten und in Koordination mit dem Verkehrssystem: Zunahme der Anzahl und Dichte an Einwohnern, Arbeitsplätzen an zentralen,
  qualitativ hochwertigen und sehr gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen. Kohärenz zwischen Agglomerationsprogramm und kan-
  tonalem Richtplan/regionalen Richtplänen. Verringerung der Zersiedelung: Verringerung von Neueinzonungen abseits einer ge-
  nügenden ÖV-Erschliessung.
— WK4.3 Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Aufwertung von Natur- und Grünräumen: Verminderung der Flächenbean-
  spruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen: Verminderung des Ausmasses der Zersiedelung.

Teilmassnahmen
4.3-1                                  Federführung                                 Beteiligte
Altendorf, Bitzi/Hof                   Gemeinde Altendorf                           Kanton SZ, Grundeigentümer
                                       Ausgangslage Fläche                          Angestrebte Nutzung
                                       ca. 10.2 ha, unbebaut, kantonales Siedlungs- Wohn-, Arbeits- und öffentliche Nutzung
                                       erweiterungsgebiet, ESP Siedlungsentwick-
                                       lung Fokusraum March

                                       Einwohnerpotenzial                           Beschäftigtenpotenzial
                                       Heute: keine                                 Heute: keine
                                       Zukünftig: ca. 580-770 Einwohner             Zukünftig: ca. 500-840 Beschäftigte

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

                                     ÖV-Güteklasse 2019
                                     C/D
                                     Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz
                                     Gute MIV-Erschliessung durch bestehenden Anschluss des Areals an Kantonsstrasse.
                                     Gute Anbindung für den Fuss- und Veloverkehr durch zentrale Lage. Bezüglich der ÖV-
                                     Erschliessung ist die Distanz zu Bushaltestellen je nach Lage innerhalb des Areals bedeu-
                                     tend. Der zusätzlich ausgelöste Verkehr beläuft sich gemäss heutigen Modalsplit auf einen
                                     DWV von ca. 3’100-4’300 Fahrten/d respektive einen ASP von ca. 420-570 Fahrten/h. Im
                                     Rahmen des Projekts Siedlungsentwicklung Fokusraum March wurden die verkehrlichen
                                     Auswirkungen untersucht. Die Modellierung zeigt, dass der durch die realisierten Entwick-
                                     lungsschwerpunkte erzeugte Verkehr nur einen sehr geringen Anteil am für 2040 erwarteten
                                     Gesamtverkehr hat. Dieser Mehrverkehr wird somit im Strassennetz nur an den stark aus-
                                     gelasteten oder überlasteten Knotenpunkten wahrnehmbar. Eine Zunahme der Verkehrs-
                                     belastung auf der Churerstrasse stellt aber eine Herausforderung dar.
                                     Planungsschritte / Meilensteine
                                     2019               Siedlungsentwicklung Fokusraum March Kanton Schwyz
                                     2020               Teilzonenplanänderung für Abtausch öBA-Zone
                                     2021               Machbarkeitsstudie, Studienauftrag und / oder Quartiergestaltungsplan
                                     2021               Festsetzung als Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten im kantonalen
                                                        Richtplan SZ

                                     Abbildung: Standortprofil Altendorf, Bitzi/Hof, Siedlungsentwicklung Fokusraum March,
                                     Stand 5. März 2020

4.3-2                                Federführung                                 Beteiligte
Rapperswil-Jona, Schachen            Stadt Rapperswil-Jona                        Kanton SG, Grundeigentümer

                                     Ausgangslage Fläche                          Angestrebte Nutzung
                                     ca. 9.3 ha, Wohn-, Misch- und Arbeitsplatzge- Wohnen, Dienstleistung und Arbeiten
                                     biet
                                     Einwohnerpotenzial                           Beschäftigtenpotenzial
                                     Heute: ca. 350 Einwohner                     Heute: ca. 250 Beschäftigte
                                     Zukünftig: ca. 1’500 Einwohner               Zukünftig: ca. 1’000 Beschäftigte

                                     ÖV-Güteklasse 2019                           ÖV-Güteklasse ab ca. 2025
                                     C                                            B (vgl. AP 4G üMÖV4.6)

                                     Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz
                                     MIV-Anbindung an übergeordnetes Verkehrsnetz via Feldistrasse und Eichfeldstrasse si-
                                     chergestellt. ÖV-Erschliessung durch Bahnhof Blumenau südlich des Gebiets sowie an das
                                     Gebiet angrenzende Bushaltestellen. Bestehendes Fuss- und Velonetz der umliegenden
                                     Quartiere in das Gebiet weiterführen (Massnahme AP 3G FV3.7, 3336.3.007). Direkte Fuss-
                                     und Veloverbindungen Richtung Bahnhof Jona bzw. Rapperswil bestehen, Optimierung ge-
                                     samte Velonetzinfrastruktur vgl. Massnahme AP 4G FVV4.4.
                                     Planungsschritte / Meilensteine
                                     2021               Erarbeitung Grobmasterplan
                                     20XX               XXX

                                                                                                                         Seite 13
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

                                       Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G

4.3-3                                  Federführung                                 Beteiligte
Rapperswil-Jona, Jona-Center           Stadt Rapperswil-Jona                        Kanton SG, Grundeigentümer
AP 3G, Eigenleistung                   Ausgangslage Fläche                          Angestrebte Nutzung
ARE-Code 3336.3.052                    ca. 7.8 ha, Wohn- und Mischgebiet, Gebiet mit Wohnen und Dienstleistung
                                       publikumsintensiver Einrichtung
                                       Einwohnerpotenzial                           Beschäftigtenpotenzial
                                       Heute: ca. 100 Einwohner                     Heute: ca. 100 Beschäftigte
                                       Zukünftig: ca. 750 Einwohner                 Zukünftig: ca. 750 Beschäftigte
                                       ÖV-Güteklasse 2019
                                       C
                                       Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz
                                       Gute MIV-Erreichbarkeit über die St. Gallerstrasse Richtung Seedamm und Autobahnan-
                                       schluss Jona, Optimierung Knoten für weitere Entwicklung notwendig (Massnahme AP 4G
                                       SV4.12). ÖV-Angebot mit Bushaltestelle für publikumsorientierte Nutzung nördlich des Ge-
                                       biets sichergestellt. Bestehende Anbindung an das Fuss- und Velonetz, Optimierung ge-
                                       samte Velonetzinfrastruktur vgl. Massnahme AP 4G FVV4.4.
                                       Planungsschritte / Meilensteine
                                       offen              Planungsinstrumente im Rekursverfahren;
                                                          Neubeginn mit neuem Projekt wahrscheinlich

                                       Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G

4.3-4                                  Federführung                                 Beteiligte
Uznach, Bahnhof / Streuli-Areal        Gemeinde Uznach                              Kanton SG, Grundeigentümer

                                       Ausgangslage Fläche                          Angestrebte Nutzung
                                       ca. 6.5 ha, Gewerbenutzung sowie Wohn-       Wohnen und Dienstleistung
                                       und Gewerbenutzung inkl. Bahnhofsnutzun-
                                       gen und dazugehörige Erschliessungsflä-
                                       chen
                                       Einwohnerpotenzial                           Beschäftigtenpotenzial
                                       Heute: ca. 70 Einwohner                      Heute: ca. 280 Beschäftigte

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

                                     Zukünftig: ca. 700 Einwohner                Zukünftig: ca. 170 Beschäftigte

                                     ÖV-Güteklasse 2019
                                     A
                                     Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz
                                     Gute MIV-Erreichbarkeit zu Autobahnanschluss Schmerikon über die Zürcherstrasse. Sehr
                                     gutes ÖV-Angebot durch Lage direkt beim Bahnhof Uznach. Abstimmung mit Verkehrsbe-
                                     ruhigung mit RVS Massnahme AP 4G SV4.8 sowie Entwicklung Bahnhofsareal.
                                     Planungsschritte / Meilensteine
                                     2019               Strategie Siedlungsentwicklung nach innen Gemeinde Uznach
                                     2020               Erarbeitung Masterplan Städtebauliche Studie Bahnhofsgebiet und
                                                        Hochhauskonzept zur Einbettung des ESP in das ganze Quartier inkl.
                                                        Anpassung des Bushofs und Platzgestaltung
                                     2021 ff.           Mitwirkung der Bevölkerung und Umsetzung in Ortsplanungs- resp.
                                                        Zonenplanrevision

                                     Abbildung: Ausschnitt Räumliches Konzept der städtebaulichen
                                     Studie Bahnhofsgebiet Uznach

                                     Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G

Abstimmung Verkehr und Siedlung / Bezug zu weiteren Planungen
Abstimmung Verkehr und Siedlung      Darlegung der verkehrlichen Kapazitäten (oder falls bestehende nicht ausreichend, Quer-
                                     verweis auf entsprechende Verkehrsinfrastruktur- und Verkehrsmassnahmen) bei bedeu-
                                     tenden Siedlungsentwicklungsgebieten.

Bezug zu kantonalen und regionalen Richtplanrelevant                             SG (RRP)     SZ (KRP)        ZH (RRP)
Richtplänen                         ☒ Ja → ☒ KRP        Kein Stand                  ☒            ☐                 ☒
Übernahme Entwicklungsschwer-
punkte in RRP, sofern gemäss Syste-
                                            ☐ RRP       Vororientierung             ☐            ☐                 ☐
matik KRP vorgesehen.               ☐ Nein              Zwischenergebnis            ☐            ☒                 ☐
ZH und SG: kein Handlungsbedarf                                                     ☐            ☐                 ☐
                                                                                                                       Seite 15
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

SZ: Anpassung Systematik in Prüfung,                       Festsetzung
KRP-Anpassung vorgesehen.

FOLGT                                  Quantitative Flächenangabe: «Abschätzung/quantitative Angabe zur Flächenbeanspru-
                                       chung, wenn im Rahmen der Umsetzung der Massnahme Neueinzonungen nötig sind; Glei-
                                       ches gilt, wenn Fruchtfolgeflächen oder Schutzgebiete von nationaler Bedeutung betroffen
                                       sind.» «Hinweise auf mögliche Konflikte mit der Umweltschutzgesetzgebung (von Bund und
                                       Kantonen)»

Umsetzungsschritte
Weitere Planungsschritte               Was                                           Wer          Zeitplanung

                                       Nutzungsplanung:     Grundeigentümerver-      Gemeinde     laufend
                                       bindliche Voraussetzung für geplante Ent-
                                       wicklung schaffen. Konkretisierung der Ent-
                                       wicklung durch Testplanung o.ä..
                                       Erschliessung gewährleisten                   Kanton   /   laufend
                                                                                     Gemeinde

Beitrag Trägerschaft                   Vorantreiben von AP-Massnahmen betreffend den jeweiligen Entwicklungsschwerpunkte
                                       durch Kantone und Gemeinden.

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

S4.4 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung langfristig
Priorität AP 4G                         Priorität, ARE-Code AP 3G                   Massnahmenart
☐ A (2024-2028)                         vor 2019, Eigenleistung                     Siedlung
                                        3336.3.052; Weiterentwicklung
☒ B (2028-2032)
☐ C (nach 2031)
☐ Daueraufgabe

Federführung                            Gemeinde

Beteiligte                              Kantone, Regionen

Beschreibung

Abbildung: Standorte ESP Wohnen / Dienstleistung mittelfristig
Weiterentwicklung gegenüber AP 3G (gilt für Massnahme S4.3 und S4.4): Im Hinblick auf das AP 4G wurden die bisherigen Entwick-
lungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung gemäss AP 3G überprüft und bereinigt. Der ESP Neustadt Rapperswil-Jona entfällt da
die bauliche Umsetzung vor 2024 stattfindet. Neue ESP aufgrund detaillierter Untersuchungen sind die Standorte ESP Bitzi/Hof, ESP
Alpenblick, ESP Bahnhof Siebnen-Wangen, ESP Weidmann-Areal und ESP Schachen. Bei den Kriterien für die Festlegung wurden
die Nutzerpotenziale ergänzt. Im AP 3G wurden nur die Standorte definiert, neu sind die Entwicklungsabsichten je Standort aus ge-
wiesen.
Ausgangslage
Vgl. Massnahme AP 4G SV4.3.
Inhalt
Vgl. Massnahme AP 4G SV4.3.
Als ESP Wohnen und Dienstleistung im B-Horizont gemäss festgelegten Kriterien gelten:

                                                                                                                         Seite 17
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

— Freienbach (Pfäffikon)   ESP Pfäffikon Seedamm-Center
— Lachen                   ESP Alpenblick
— Wangen                   ESP Bahnhof Siebnen-Wangen
— Rapperswil-Jona          ESP Weidmann-Areal
Die Gebiete sind von den Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung geeigneten Bauzonen zuzuweisen. Zudem sind geeignete
Planungsverfahren aufzugleisen, um die erwünschte Entwicklung abgestimmt auf die bestehenden stadträumlichen Qualitäten zu
ermöglichen.

Zweckmässigkeit und Nutzen
Zukunftsbild
Durch die Bestimmung von ESP Wohnen/Dienstleistung werden die Hauptzentren durch eine Umnutzung und Aufwertung gestärkt
und die weitere Entwicklung an zentralen und gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen fokussiert. Die Konzentration von Wohn- und
Gewerbestandorte in den Zentren fördert ein Modalsplit zugunsten des Fuss - und Veloverkehrs.

Teilstrategie
S1: Hauptzentrum und regionale Zentren stärken, S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S3: Dichte gezielt erhöhen, S4:
Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S5: Publikums- und verkehrsintensive Einrichtungen integrieren, S7: Siedlungsqualität
steigern

Handlungsbedarf
 S – Starke Agglomerationszentren, S – Dimensionierung des Siedlungsgebiets, S – Innenentwicklung, S – Siedlungsqualität

Nutzen/Wirkung
— WK2.1Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: Konzentration von Arbeitsplätzen und Bevölkerung an geeigneten Standor-
  ten und in Koordination mit dem Verkehrssystem: Zunahme der Anzahl und Dichte an Einwohnern, Arbeitsplätzen an zentralen,
  qualitativ hochwertigen und sehr gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen. Kohärenz zwischen Agglomerationsprogramm und kan-
  tonalem Richtplan/regionalen Richtplänen. Verringerung der Zersiedelung: Verringerung von Neueinz onungen abseits einer ge-
  nügenden ÖV-Erschliessung.
— WK. 4.3 Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Aufwertung von Natur - und Grünräumen: Verminderung der Flächenbean-
  spruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen: Verminderung des Ausmasses der Zersiedelung.

Teilmassnahmen
4.4-1                                  Federführung                                 Beteiligte
Pfäffikon Ost (Freienbach,             Gemeinde Freienbach                          Kanton SZ, Grundeigentümer
Pfäffikon Seedamm-Center)
                                       Ausgangslage Fläche                          Angestrebte Nutzung
AP 3G, Priorität A
                                       ca. 37 ha, Arbeitsplatzgebiet, Richtplangebiet Wohnen und Dienstleistung. Im Rahmen der
ARE-Code 3336.3.052                    für Verkehrs- und publikumsintensive Bauten Testplanung 2016 sind für dieses Areal gross-
Weiterentwicklung                      und Anlagen.                                   flächige Umnutzungen vorgesehen.
                                       Einwohnerpotenzial                           Beschäftigtenpotenzial
                                       Heute: ca. 150 Einwohner                     Heute: ca. 1’900 Beschäftigte
                                                             Zukünftig: ca. 3’800 Einwohner und Beschäftigte

                                       ÖV-Güteklasse 2019
                                       B/C
                                       Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz
                                       Sehr gute MIV-Anbindung mit direkter Anbindung an Autobahn A3, Churerstrasse und
                                       Seedamm. Richtplangebiet für Verkehrs- und publikumsintensive Bauten und Anlagen. Ver-
                                       kehrsoptimierungen angedacht um die vorgesehenen Umnutzungen im Gebiet sicherzustel-
                                       len (vgl. Massnahmen AP 3G GV3.8 Pfäffikon Ost Löwenkreuzung, 3336.3.019 und GV3.9
                                       Pfäffikon Ost -Schweizerhof, 3336.3.020). ÖV-Anbindung durch grosse publikumsorientierte
                                       Nutzungen mit Bussen sichergestellt, Optimierung der Anbindung an den Bahnhof (Sicher-
                                       stellung Bahnanschlüsse) mit der Massnahme AP 3G ÖV 3.2 ÖV-Achse Bahnstrasse – Teil
                                       Ost, 3336.3.064. Längerfristig ist eine Bahnhaltestelle «Seedamm-Center» angestrebt (vgl.
                                       Zukunftsbild und Karte Teilstrategie Öffentlicher Verkehr AP 4G).
                                       Heutiges Fuss- und Velowegnetz im Gebiet wenig attraktiv.
                                       Planungsschritte / Meilensteine
                                       2020               Landabklärungen beim Knoten Schweizerhof
                                       2020               Planung temporäre LSA (Ost/West)
                                       2021               Umsetzung temporäre LSA
                                       2022               Zwischenlösung Knoten Schweizerhof
                                       mittelfristig      Endlösung Knoten Schweizerhof

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

                                     Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G

                                     Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung aus der Testplanung 2016, mit angedachten Um-
                                     nutzungen

                                     Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Verkehr aus der Testplanung 2016, mit angedachten Ver-
                                     kersoptimierungen um die Umnutzung zu ermöglichen.

4.4-2                                Federführung                                 Beteiligte
Lachen, Alpenblick                   Gemeinde Lachen                              Kanton SZ, Grundeigentümer
                                     Ausgangslage Fläche                          Angestrebte Nutzung
                                     ca. 12 ha, davon 11 ha überbaut, vollständig Gewerbe und Dienstleistungen
                                     im Siedlungsgebiet, ESP Siedlungsentwick-
                                     lung Fokusraum March
                                     Einwohnerpotenzial                           Beschäftigtenpotenzial
                                     Heute: keine                                 Heute: ca. 300 Beschäftigte
                                     Zukünftig: keine                             Zukünftig: ca. 3'300-6’000 Beschäftigte
                                     ÖV-Güteklasse 2019
                                     C/D
                                     Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz

                                                                                                                      Seite 19
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

                                 Sehr gute MIV-Anbindung durch die St. Gallerstrasse und Kernumfahrung sowie den Auto-
                                 bahnzubringer auf die Autobahn A3. Das ÖV-Angebot soll gemäss SBB mit STEP 2035 am
                                 Bahnhof Lachen erhöht werden. Gebiet wäre neu in ÖV-Güteklasse B sowie C. Gute Anbin-
                                 dung des Fuss- und Veloverkehrs im westlichen Teil des Areals mit direkten Verbindungen
                                 an Bahnhof und Zentrum. Im östlichen Teil sieht das Projekt Siedlungsentwicklung Fokus-
                                 raum March einen Handlungsbedarf. Der zusätzlich ausgelöste Verkehr beläuft sich gemäss
                                 heutigen Modalsplit auf einen DWV von ca. 7’500-12’300 Fahrten/d respektive einen ASP
                                 von ca. 1’100-1’600 Fahrten/h. Diese Verkehrsmengen auf Kantonsstrassen sind voraus-
                                 sichtlich bewältigbar.
                                 Im Rahmen des Projekts Siedlungsentwicklung Fokusraum March wurden die verke hrlichen
                                 Auswirkungen untersucht. Die Modellierung zeigt, dass der durch die realisierten Entwick-
                                 lungsschwerpunkte erzeugte Verkehr nur einen sehr geringen Anteil am für 2040 erwarteten
                                 Gesamtverkehr hat. Dieser Mehrverkehr wird somit im Strassennetz nur an den stark aus-
                                 gelasteten oder überlasteten Knotenpunkten wahrnehmbar.
                                 Durch die Abhängigkeit mit dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der March, insbeson-
                                 dere der Realisierung der übergeordneten Massnahme üMSV4.4 Anschluss A3 Wangen Ost,
                                 ergibt sich die Priorisierung des ESP Alpenblick im B-Horizont. Die Gemeinde Lachen sieht
                                 eine Umsetzung nach Erfüllung der verkehrstechnischen Anforderungen ab 2032 vor.

                                 Planungsschritte / Meilensteine
                                 2019               Siedlungsentwicklung Fokusraum March Kanton Schwyz
                                 2021               Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten kantonaler Richtplan SZ
                                 ab 2032            Umsetzung in Abhängigkeit zu Massnahme AP 4G SV4.15

                                 Abbildung: Standortprofil Lachen, Dienstleistungszentrum Alpenblick, Siedlungsentwicklung
                                 Fokusraum March, Stand 5. März 2020

4.4-3                            Federführung                                 Beteiligte
Wangen, Bahnhof Siebnen-Wangen   Gemeinde Wangen                              Kanton SZ, Grundeigentümer

                                 Ausgangslage Fläche                          Angestrebte Nutzung
                                 ca. 42 ha, davon 18 ha bebaut, kantonales Wohn- und Mischnutzung
                                 Siedlungserweiterungsgebiet, ESP Siedlungs- Arbeitsnutzung
                                 entwicklung Fokusraum March
                                 Einwohnerpotenzial                           Beschäftigtenpotenzial
                                 Heute: ca. 1’000 Einwohner                   Heute: ca. 150 Beschäftigte
                                 Zukünftig: ca. 1’200 Einwohner               Zukünftig: ca. 950-1’700 Beschäftigte
                                 ÖV-Güteklasse 2019
                                 A/B/C

                                 Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

                                     Eine gute MIV-Erschliessung wird durch die Bahnhofstrasse sichergestellt. Diese verfügt
                                     über die Zürcherstrasse im Norden sowie im Süden eine Anbindung zur Autobahn A3 .
                                     Mit der Nähe zum Bahnhof Siebnen-Wangen verfügt das Gebiet über eine sehr gute ÖV-
                                     Anbindung.
                                     Gemäss dem Standortprofil Siedlungsentwicklung Fokusraum March ist die Durchlässigkeit
                                     für den Fuss- und Veloverkehr im Rahmen der weiteren Entwicklung sicherzustellen.
                                     Der zusätzlich ausgelöste Verkehr beläuft sich gemäss heutigen Modalsplit auf einen DWV
                                     von ca. 4’400-7’600 Fahrten/d respektive einen ASP von ca. 650-1’000 Fahrten/h. Aktuell
                                     liegen die nächsten Autobahnanschlüsse in Lachen und Reichenburg, entsprechend ist mit
                                     einem Anstieg auf den Ortsdurchfahrten von Siebnen, Wangen, Galgenen, Schübelbach und
                                     Buttikon zu rechnen.
                                     Im Rahmen des Projekts Siedlungsentwicklung Fokusraum March wurden die verkehrlichen
                                     Auswirkungen untersucht. Die Modellierung zeigt, dass der durch die realisierten Entwick-
                                     lungsschwerpunkte erzeugte Verkehr nur einen sehr geringen Anteil am für 2040 erwarteten
                                     Gesamtverkehr hat. Dieser Mehrverkehr wird somit im Strassennetz nur an den stark aus-
                                     gelasteten oder überlasteten Knotenpunkten wahrnehmbar.
                                     Direkten Anschluss an das Nationalstrassennetz mit der übergeordneten Massnahme
                                     üMSV4.1. Ausbau ÖV-Angebot am Bahnhof Siebnen-Wangen durch übergeordnete Mass-
                                     nahme üMÖV4.1. Sicherung der P+R-Anlage am Bahnhof mit der Massnahme ÖV4.9 AP4G.
                                     Aufwertung der Radwegverbindung mit der Massnahme FVV4.3-5 AP 4G sowie Optimierung
                                     Zugang Perron mit der Massnahme FVV4.8 AP 4G.
                                     Planungsschritte / Meilensteine
                                     2019                Siedlungsentwicklung Fokusraum March Kanton Schwyz
                                     2021                Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten kantonaler Richtplan SZ

                                     Abbildung: Standortprofil: Bahnhof Siebnen-Wangen, Wangen, Siedlungsentwicklung Fokus-
                                     raum March, Stand 5. März 2020

4.4-4                                Federführung                                 Beteiligte
Rapperswil-Jona, Weidmann-Areal      Stadt Rapperswil-Jona                        Kanton SG, Grundeigentümer

                                     Ausgangslage Fläche                          Angestrebte Nutzung
                                     ca. 6.4 ha, Arbeitsplatzgebiet               Wohnen, Dienstleistung und Arbeiten
                                     Einwohnerpotenzial                           Beschäftigtenpotenzial
                                     Heute: ca. 50 Einwohner                      Heute: ca. 450 Beschäftigte
                                     Zukünftig: ca. 800 Einwohner                 Zukünftig: ca. 550 Beschäftigte
                                     ÖV-Güteklasse 2019
                                     B
                                     Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz
                                     Gute MIV-Anschluss über die Neue Jonastrasse ans übergeordnete Verkehrsnetz.
                                     Zentrale Lage im Bahnhofsgebiet mit mehreren direkt ans Areal angrenzend Bushaltestellen.

                                                                                                                      Seite 21
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

                                       Bahnhofsanbindung für den Fuss- und Veloverkehr über die Neue Jonastrasse sicherge-
                                       stellt. Direktverbindung im Rahmen der Entwicklung prüfenswert.

                                       Planungsschritte / Meilensteine
                                       offen               Umstrukturierung des Areals durch Grundeigentümer angestrebt.

                                       Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G

Abstimmung Verkehr und Siedlung / Bezug zu weiteren Planungen
Abstimmung Verkehr und Siedlung        Darlegung der verkehrlichen Kapazitäten (oder falls bestehende nicht ausreichend, Querver-
                                       weis auf entsprechende Verkehrsinfrastruktur- und Verkehrsmassnahmen) bei bedeutenden
                                       Siedlungsentwicklungsgebieten.

Bezug zu kantonalen und regionalen Richtplanrelevant                                 SG (RRP)     SZ (KRP)         ZH (RRP)
Richtplänen                        ☒ Ja → ☒ KRP            Kein Stand                      ☒          ☐               ☒
Übernahme Entwicklungsschwerpunkte
in RRP, sofern gemäss Systematik
                                            ☐ RRP          Vororientierung                 ☐          ☐               ☐
KRP vorgesehen.                    ☐ Nein                  Zwischenergebnis                ☐          ☒               ☐
ZH und SG: kein Handlungsbedarf                            Festsetzung                     ☐          ☐               ☐
SZ: Anpassung Systematik in Prüfung,
KRP-Anpassung vorgesehen.
FOLGT                                  Quantitative Flächenangabe: «Abschätzung/quantitative Angabe zur Flächenbeanspru-
                                       chung, wenn im Rahmen der Umsetzung der Massnahme Neueinzonungen nötig sind; Glei-
                                       ches gilt, wenn Fruchtfolgeflächen oder Schutzgebiete von nationaler Bedeutung betroffen
                                       sind.» «Hinweise auf mögliche Konflikte mit der Umweltschutzgesetzgebung (von Bund und
                                       Kantonen)»

Umsetzungsschritte
Weitere Planungsschritte               Was                                           Wer          Zeitplanung

                                       Nutzungsplanung:     Grundeigentümerver-      Gemeinde     laufend
                                       bindliche Voraussetzung für geplante Ent-
                                       wicklung schaffen. Konkretisierung der Ent-
                                       wicklung durch Testplanung o.ä..
                                       Im Rahmen der Ortsplanungsrevision ist zu Gemeinde         laufend
                                       prüfen, ob die Voraussetzungen für eine
                                       Umwandlung in eine Mischzone gegeben
                                       sind.
                                       Es ist zu prüfen, ob der ESP als wirtschaftli- Gemeinde    laufend
                                       ches Schwerpunktgebiet (WISG) in den Kan-
                                       tonalen Richtplan eingetragen werden soll.
                                       Erschliessung gewährleisten                   Kanton   /   laufend
                                                                                     Gemeinde

Beitrag Trägerschaft                   Vorantreiben von AP-Massnahmen betreffend den jeweiligen Entwicklungsschwerpunkte
                                       durch Kantone und Gemeinden.

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

S4.5 Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten mittelfristig
Priorität AP 4G                         Priorität, ARE-Code AP 3G                   Massnahmenart
☒ A (2024-2028)                         vor 2019, Eigenleistung                     Siedlung
                                        3336.3.051, Weiterentwicklung
☐ B (2028-2032)
☐ C (nach 2031)
☐ Daueraufgabe

Federführung                            Gemeinde

Beteiligte                              Kantone, Regionen, Grundeigentümer

Beschreibung

Abbildung: Standorte ESP Arbeiten mittelfristig
Weiterentwicklung gegenüber AP 3G (gilt für Massnahme S4.5 und S4.6): Im Hinblick auf das AP 4G wurden die bisherigen Entwick-
lungsschwerpunkte Gewerbe/Industrie gemäss AP 3G überprüft und bereinigt. Der ESP Bubikon Wändhüslen entfällt, da sein Ent-
wicklungspotenzial zu wenig hoch ist. Neu aufgenommen wird ein ESP Arbeit im Kanton SZ (ESP Rietli in Schübelbach – Reichen-
burg). Bei den Kriterien für die Festlegung wurden die Nutzerpotenziale ergänzt. Im AP 3G wurden nur die Stando rte definiert, neu
sind die Entwicklungsabsichten je Standort ausgewiesen.
Ausgangslage
Die Arbeitsplatzgebiete sind aufgrund der dispersen Verteilung in der ganzen Regionalstadt Obersee wenig aufeinander abgestim mt.
Standorte für verkehrsintensive Industrie- und Gewerbebetriebe sowie für verkehrsintensive Dienstleistungsbetriebe mit guter Ver-
kehrsanbindung und geringer Beeinträchtigung von Wohngebieten sollen grundsätzlich konzentriert und raumplanerisch gesichert
werden. Aus gesamträumlicher Sicht ist es nicht zweckmässig, dass neben den ESP Arbeiten in weiteren Industrie- und Gewerbege-
bieten flächen- und verkehrsintensive Betriebe angesiedelt werden.

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020

Die kantonalen Richtpläne enthalten dazu folgende Vorgaben:
— Kanton SG: Als strategische Arbeitsplatzstandorte (STAST) bezeichnet werden grossflächige, regional koordinierte Entwicklungs-
  schwerpunkte ausserhalb der bestehenden Bauzone für die Ansiedlung neuer Unternehmen bzw. grosse Expansionsprojekte von
  ansässigen Firmen. Diese Standorte weisen ein überdurchschnittliches Wertschöpfungspotenzial auf, werden nach kantonaler
  sowie regionaler Bedeutung unterschieden und müssen die Kriterien gemäss Richtplan erfüllen. Als STAST sind im Perimeter
  Agglo Obersee festgelegt: Buech (Rapperswil-Jona), Neuhaus (Eschenbach) und Linth-Resort (Uznach).
— Kanton SZ: Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten bezeichnen Arbeitsplatzgebiete mit einer kantonalen Bedeutung , befinden sich
  im periurbanen Raum und weisen eine Mindestgesamtfläche von rund 10 ha auf. Der kantonale Richtplan macht Vorgaben zu
  Erschiessung und zur haushälterischen Bodennutzung. Die Planung, Entwicklung und Bewirtschaftung der ESP Arbeiten obliegt
  den Gemeinden. Mit dem Projekt Siedlungsentwicklung Fokusraum March erarbeitete der Kanton Schwyz eine Grundlage für die
  Entwicklungsschwerpunkte im Bezirk March. Die daraus resultierenden Erkenntnisse im Umgang mit Entwicklungsschwerpunkte
  fliessen in die kantonale Richtplanung und in das Agglomerationsprogramm 4. Generation der Agglo Obersee mit ein.
— Kanton ZH: Spezifische Vorgaben zu im Richtplan bezeichneten Arbeitsplatz-, und Zentrumsgebieten, von denen sich kein Gebiet
  in der Agglo Obersee befindet. Die Gliederung und Differenzierung von Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Siedlungsge-
  biets obliegen den Regionen. Diese bezeichnen zudem regional abgestimmte Arbeitsplatzgebiete.
Inhalt
Das Agglomerationsprogramm unterstützt und präzisiert die kantonalen Richtpläne wie folgt: Die ESP Arbeiten definieren die aus
Agglomerationssicht relevanten Arbeitsplatzstandorte für verkehrsintensive Industrie- und Gewerbebetriebe sowie verkehrsintensive
Dienstleistungsbetriebe mit guter Verkehrsanbindung und geringer Beeinträchtigung von Wohngebieten. Die Ge meinden sichern die
Entwicklungsschwerpunkte mit entsprechenden Zonierungen für industrielle und gewerbliche Nutzungen und schliessen verkehrsin-
tensive Nutzungen aus. Mit einer übergeordneten Planung (z.B. Masterplan) legen die Gemeinden die Strategie und die notwendigen
Voraussetzungen für Entwicklung der einzelnen ESP fest. Mit der Nutzungsplanung schaffen die Gemeinden die Voraussetzungen
für die gebietsspezifisch geeigneten, auf das Verkehrssystem abgestimmten Nutzungen. In Zusammenarbeit mit den Grunde igentü-
mern und im Dialog mit der Region und Nachbargemeinden werden konkrete Massnahmen (Organisation, Infrastrukturen, Vermark-
tung) für eine Entwicklung erarbeitet und umgesetzt.
Bei der Festlegung der ESP Arbeiten wurden folgende Kriterien berücksichtigt:
— Grösseres, zusammenhängendes Gebiet mit ausreichend Nutzungs- bzw. Erweiterungspotential
— Nutzerpotenzial > 500 Beschäftigte
— Verfügbarkeit und zweckmässige Erschliessung
— Ausrichtung auf bestehende Infrastruktur respektive effiziente Erschliessung möglich
— Angemessene ÖV-Erschliessungsgüte gemäss der Beschäftigungsdichte
— Ausreichende MIV-Infrastruktur
Als ESP Arbeiten im A-Horizont gemäss festgelegten Kriterien gelten:
— Eschenbach                         ESP Neuhaus
— Rapperswil-Jona                    ESP Buech
— Schübelbach / Reichenburg          ESP Rietli
— Uznach                             ESP Linth-Park

Zweckmässigkeit und Nutzen
Zukunftsbild
Mit den ESP Arbeiten wird die zukünftige Entwicklung auf Schwerpunkte fokussiert, indem Gewerbe und Industrie an räumlich zweck-
mässigen Standorten konzentriert werden. Durch die Konzentration von verkehrsintensiven Nutzungen an gut erschlossenen Lagen
wird eine siedlungsverträgliche Abwicklung des Verkehrs gefördert und die Siedlungsqualität gesteigert. Die Festlegung einer Be-
grenzung des Wohnanteils und einer Gestaltungsplanpflicht wurde im Rahmen des Agglomerationsprogramms nicht vorgenommen,
damit die Gemeinden die ESP den Verhältnissen entsprechend entwickeln können.

Teilstrategie
S1: Hauptzentrum und regionale Zentren stärken, S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S3: Dichte gezielt erhöhen, S4:
Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S7: Siedlungsqualität steigern

Handlungsbedarf
 S – Innenentwicklung, S – Siedlungsqualität, SV - Lenkung MIV, SV - Siedlungsverträglichkeit MIV

Nutzen/Wirkung
— WK1.1 Verbesserung des Gesamtverkehrssystems: Verbesserung des Strassennetzes durch Verstetigung des Verkehrsflusses,
  Abbau von Engpässen sowie Verminderung von Stausituationen, durch Konzentration von verkehrsintensiven Nutzungen an gut
  erschlossenen Lagen.
— WK1.2 Verbesserung der Intermodalität und aktive Steuerung der Mobilitätsnachfrag e
— WK1.4 Verbesserung des Strassennetzes und Verkehrslenkung
— WK2.1 Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: Konzentration von Arbeitsplätzen und Bevölkerung an geeigneten Stand-
  orten und in Koordination mit dem Verkehrssystem durch Zunahme der Dichte an Arbeitsplätzen und verkehrsintensiven Einrich-
  tungen an zentralen, qualitativ hochwertigen und sehr gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen. Stärkung der Arbeitsplatzschwer-
  punkte und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Festlegung einer griffigen Politik für d ie Ansiedlung von verkehrsintensiven
  Einrichtungen. Kohärenz zwischen Agglomerationsprogramm und kantonalem Richtplan/regionalen Richtplänen. Verringerung
  der Zersiedelung durch Verringerung von Neueinzonungen abseits einer genügenden ÖV -Erschliessung.

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Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020

— WK3.1 Erhöhung objektive und subjektive Verkehrssicherheit: Erhöhung der subjektiven Sicherheit durch Konzentration von ver-
  kehrsintensiven Nutzungen an gut erschlossenen Lagen mindert Verkehrsbelastung in Wohnräumen.
— WK4.2 Reduktion von Lärmemissionen
— WK4.3 Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Aufwertung von Natur - und Grünräumen: Reduktion der Lärmimmissionen
  durch Verringerung der Verkehrsbelastung in den dicht besiedelten städtischen Räumen, Verkehrsverringerung in den Wohnge-
  bieten. Verminderung der Flächenbeanspruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen durch Verminderung des
  Ausmasses der Zersiedelung.

Teilmassnahmen
4.5-1                                 Federführung              Beteiligte                        ÖV-Güteklasse 2019
Eschenbach, Neuhaus                   Gemeinde Eschenbach       Kanton SG, Region Zürichsee       D (westlicher Teil)
AP 3G, Priorität A                                              Linth, Grundeigentümer
ARE-Code 3336.3.051                   Ausgangslage Fläche       Angestrebte Nutzung               Beschäftigtenpotenzial
Weiterentwicklung                     ca. 4.1 ha, unbebaut, Industrie / produzierendes Ge- Heute: keine
                                      Richtplangebiet für Sied- werbe, grössere Emissionen und Zukünftig: ca. 360 Beschäftigte
                                      lungsentwicklung Indust- Güterverkehrsanteil möglich
                                      rie, STAST
                                      Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz
                                      Gute MIV-Erreichbarkeit via übergeordnetes Verkehrsnetz, direkte Anbindung an A 15. ÖV-
                                      Güteklasse in östlichem Teilbereich momentan nicht ausreichend, Verlegung Bushaltestelle
                                      noch offen. Um die Erreichbarkeit und Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr für das ge-
                                      samte Industrieareal Neuhaus zu optimieren, ist eine Unterführung geplant (Massnahme AP
                                      4G FVV4.2-1).
                                      Der zusätzlich ausgelöste Verkehr ist mit einem DWV von ca. 450 - 900 Fahrten/d respektive
                                      einer ASP von ca. 80-160 Fahrten/h im Vergleich zum Gesamtverkehr von untergeordneter
                                      Bedeutung und gut bewältigbar. Der Autobahnanschluss Eschenbach liegt in unmittelbarer
                                      Nähe und kann direkt über das übergeordnete Netz erreicht werden.
                                      Planungsschritte / Meilensteine
                                      Einzonungsverfahren in vergangener Zonenplanrevision bereits durchlaufen, bei Genehmi-
                                      gung zurückgestellt da notwendige Nachweise zu STAST gemäss kantonalem Richtplan nicht
                                      vorhanden (regional zu erbringender Bedarfsnachweis). Festsetzung gemäss kantonaler Richt-
                                      planung als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet für Eignung Standortvermarktung (A -Standort
                                      A13) sowie als strategischer Arbeitsplatzstandort mit Verfügbarkeit in maximal 3 Jahren (A-
                                      Standort A6).
                                      2019               Erarbeitung Grobmasterplan
                                      2021               Regionaler Bedarfsnachweis
                                      2024               Genehmigungsverfahren

                                      Abbildung: Grobmasterplan Eschenbach Neuhaus, Stand 27. Februar 2020

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