Agglomerationsprogramm 4. Generation - Verein Agglo Obersee
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Verein Agglo Obersee Agglomerationsprogramm 4. Generation Massnahmendokumentation Siedlung und Landschaft – Entwurf, Version für die Vernehmlassung No- vember 2020 2. November 2020
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 Auftraggeber Verein Agglo Obersee Geschäftsstelle Oberseestrasse 10 8640 Rapperswil Erarbeitung Teilprojekte Teilprojekt Städtisches Alltagsnetz asa AG, Rapperswil-Jona; Wälli AG Ingenieure Teilprojekt (MIV) Strassen Gruner AG, Zürich Teilprojekt Freiraum / Siedlungsklima Hager AG, Zürich; ETH Zürich Hauptmandat Beatrice Dürr Remo Fischer Gauthier Rüegg Lara Thomann (Grafik) EBP Schweiz AG Mühlebachstrasse 11 8032 Zürich Schweiz Telefon +41 44 395 16 16 info@ebp.ch www.ebp.ch Druck: 28. Oktober 2020 2020-11_AP4G_Obersee_Massnahmendokumentation_SL_Vernehmlassung.docx Seite 2
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 Inhaltsverzeichnis 1. Massnahmenübersicht 5 1.1 Massnahmenübersicht Vorgängergeneration AP 3G 5 1.2 Siedlung und Landschaft 6 2. Massnahmen Siedlung 7 S4.1 Siedlungsbegrenzungslinien 7 S4.2 ÖV-Erschliessungsanforderungen Einzonungen 9 S4.3 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung mittelfristig 11 S4.4 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung langfristig 17 S4.5 Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten mittelfristig 23 S4.6 Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten langfristig 29 S4.7 Entwicklungsschwerpunkte Wissen 33 S4.8 Verdichtungsgebiete 35 S4.9 Erfahrungsaustausch Innenentwicklung 37 S4.10 Freiräume im Siedlungsgebiet 39 S4.11 Durchlüftung Siedlung 41 S4.12 Gestaltung Aussenräume 44 3. Massnahmen Landschaft 47 L4.1 Biodiversitäts-Hotspots 47 L4.2 Zugänge zum Landschaftsraum 49 L4.3 Gestaltung Siedlungsränder 51 L4.4 Landschaftskorridore/ökologische Vernetzung 53 L4.5 Innere Landschaft 55 L4.6 See- und Flussuferanlagen 57 L4.7 Kulturlandschaft / Naturräume 59 L4.8 Fliessgewässer 62 L4.9 Eingliederung Verkehrsinfrastrukturen bzw. Hochspannungsleitungen 64 Seite 3
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 Hinweise zum Stand der Bearbeitung Rote Hinweise Hinweise zu Stand der Massnahme respektive der Berichte, weiteres Vorgehen etc. Blau hinterlegte Textstellen Offene Informationen, durch Massnahmenträger möglichst im Rahmen der Vernehmlassung zu liefern, definitiver Abgabe- termin am 6. Januar 2021. Seite 4
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 1. Massnahmenübersicht 1.1 Massnahmenübersicht Vorgängergeneration AP 3G Themenbereich Massnahmennummer Massnahmenbezeichnung Siedlung S3.1 ESP Wohnen/Dienstleistung Siedlung S3.2 ESP Wohnen Siedlung S3.3 ESP Wissen Siedlung S3.4 Verdichtungsgebiete Siedlung S3.5 Biodiversitäts-Hotspots Landschaft L3.1 Zugänge zum Landschaftsraum Landschaft L3.2 Gestaltung der Siedlungsränder Landschaft L3.3 Landschaftskorridore / ökologische Vernetzung Landschaft L3.4 Innere Landschaft Landschaft L3.5 See- und Flussuferanlagen Landschaft L3.6 Kulturlandschaft/Naturräume Landschaft L3.7 Freiräume im Siedlungsgebiet Landschaft L3.8 ESP Gewerbe/Industrie Seite 5
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 1.2 Siedlung und Landschaft Massnahmen- Massnahmenbezeichnung (Gemeindegebiet) Federführung Beteiligte nummer S4.1 Siedlungsbegrenzungslinien Gemeinden Kantone, Regionen, Agglo Obersee S4.2 ÖV-Erschliessungsanforderungen Einzonungen Kantone Regionen, Gemeinden Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung Gemeinde Altendorf, Rapperswil- S4.3 Kantone, Regionen kurzfristig Jona, Uznach Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung Gemeinde Freienbach, Lachen, S4.4 Kantone, Regionen mittelfristig Wangen, Rapperswil-Jona Gemeinde Eschenbach, Rapperswil- S4.5 Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten mittelfristig Kantone, Regionen, Grundeigentümer Jona, Schübelbach, Reichenburg S4.6 Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten langfristig Gemeinde Rüti, Uznach Kantone, Regionen, Grundeigentümer Gemeinde Freienbach, Lachen, S4.7 Entwicklungsschwerpunkte Wissen Kantone, Regionen Wangen, Rapperswil-Jona, Rüti S4.8 Verdichtungsgebiete Gemeinden Kantone, Regionen S4.9 Erfahrungsaustausch Innenentwicklung Agglo Obersee Kantone, Regionen, Gemeinden S4.10 Freiräume im Siedlungsgebiet Gemeinden Kantone, Regionen S4.11 Durchlüftung Siedlung Gemeinden Kantone, Regionen S4.12 Gestaltung Aussenräume Gemeinden Kantone, Regionen L4.1 Biodiversitäts-Hotspots Kantone, Gemeinden Kantone, Gemeinden L4.2 Zugänge zum Landschaftsraum Gemeinden Kantone, Regionen, Gemeinden L4.3 Gestaltung Siedlungsränder Gemeinden Kantone, Gemeinden L4.4 Landschaftskorridore/ökologische Vernetzung Kantone, Gemeinden Kantone, Regionen, Gemeinden L4.5 Innere Landschaft Gemeinden Kantone, Gemeinden L4.6 See- und Flussuferanlagen Gemeinden Kantone, Regionen, Gemeinden L4.7 Kulturlandschaft/Naturräume Kantone, Gemeinden Kantone, Gemeinden Bund, Agglo Obersee, Bezirke, Regionen, L4.8 Fliessgewässer Kantone Gemeinden Eingliederung Verkehrsinfrastrukturen bzw. Kantone, Agglo Obersee, Bezirke, ASTRA, L4.9 Gemeinden Hochspannungsleitungen Betreiber Hochspannungsleitungen Seite 6
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 2. Massnahmen Siedlung S4.1 Siedlungsbegrenzungslinien Priorität AP 4G Priorität, ARE-Code AP 2G Massnahmenart ☐ A (2024-2028) ☒ A (Eigenleistung) Siedlung ☐ B (2028-2032) ☐B ☐ C (nach 2031) ☐C ☒ Daueraufgabe 3336.2.057, Daueraufgabe Federführung Gemeinden Beteiligte Kantone, Regionen, Agglo Obersee Beschreibung Abbildung: Siedlungsbegrenzungslinien Agglo Obersee Ausgangslage Durch die disperse Siedlungsentwicklung und die Nutzung von schönen Aussichtslagen an der Peripherie sind intakte Landschafte n immer mehr unter Druck und die hohe Qualität von Landschafts- und Erholungsräumen als Wohlfahrts- und Standortfaktoren der Agglo Obersee sind gefährdet. Zudem soll eine kontrollierte Ausdehnung des Siedlungsgebiets sichergestellt werden. Die kantona- len Richtpläne enthalten dazu folgende Vorgaben: — Kanton SG: Die Bezeichnung von langfristigen Siedlungsbegrenzungslinien kann von den Gemeinden an die Regionen delegiert werden. Die Richtplankarte weist einzig im Linthgebiet im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Siedlungsbegrenzungs- linien aus, welche teilweise aus dem regionalen Richtplan übernommen wurden. Des Weiteren sind die siedlun gsgliedernden Freiräume gemäss Richtplankarte und gemäss Agglomerationsprogrammen zu berücksichtigen. Seite 7
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 — Kanton SZ: Eine Bezeichnung von Siedlungsbegrenzungslinien ist nicht vorgesehen. Das Siedlungsgebiet für Wohn-, Misch- und Arbeitsnutzungen ist in der Richtplankarte festgelegt. Die Richtplankarte bezeichnet die Siedlungstrenngürtel, innerhalb derer keine Siedlungserweiterungsgebiete zulässig sind. — Kanton ZH: Eine Bezeichnung von Siedlungsbegrenzungslinien ist nicht vorgesehen. Das Siedlungsgebiet ist in der Richtplan- karte in generalisierter Form festgesetzt. Inhalt Das Agglomerationsprogramm unterstützt und präzisiert die kantonalen Richtpläne wie folgt: Das Ziel der Siedlungsbegrenzung ist die Gliederung zwischen Siedlungsgebiet, Landschafts- und Naherholungsraum sowie die Erhaltung wichtiger ökologischer Vernet- zungen. Mit den Siedlungsbegrenzungslinien werden auf Basis der Teilstrategie Landschaft Interessenlinien festgelegt, welche auch bei ausgewiesenem Bedarf nach zusätzlichem Siedlungsgebiet aufgrund der Interessenabwägung nicht überschritten werden dür- fen. Die in der Massnahmengrafik definierten Siedlungsbegrenzungslinien werden bei einer allfälligen Erweiterung des Siedlungs- gebiets in die kantonalen, regionalen und kommunalen Überlegungen mit einbezogen. Bei der Festlegung der Siedlungsbegren- zungslinien sind auch die Anforderungen für die Vernetzung der Lebensräume zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen. Zweckmässigkeit und Nutzen Zukunftsbild Freihalten der Landschaftsräume; Unbebaute Hanglagen Kreten und Kuppen; Siedlungsnahe Naherholungsräume; Stärkung der ökologischen Vernetzung an Siedlungsrändern, Wahrung Siedlungscharakteristik Teilstrategie S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S3: Dichte gezielt erhöhen, S4: Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S8: Siedlungsraum durchlüften und Kaltluftversorgung sicherstellen, S9: Gut erreichbare Frei- und Grünräume schaffen, L2 Wichtige Vorranggebiete für Natur und Landschaft sichern Handlungsbedarf S – Siedlungsqualität, S – Dimensionierung Siedlungsgebiet, S – Siedlungsqualität, S – Starke Agglomerationszentren, S – Innen- entwicklung, L – Übergangsbereich Landschaft – Siedlung: Durch die disperse Siedlungsentwicklung und die Nutzung von schönen Aussichtslagen an der Peripherie sind intakte Landschaften immer mehr unter Druck und die hohe Qualität von Landschafts- und Erholungsräumen als Wohlfahrts- und Standortfaktoren der Agglo Obersee sind gefährdet. Nutzen/Wirkung — WK2.1 Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: Verringerung der Zersiedlung — WK4.3 Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Aufwertung von Natur - und Grünräumen: Verminderung der Flächenbean- spruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen. Abstimmung Verkehr und Siedlung / Bezug zu weiteren Planungen Abstimmung Verkehr und Siedlung - Bezug zu kantonalen und regionalen Richtplanrelevant SG SZ ZH Richtplänen ☒ Ja → ☐ KRP Kein Stand ☐ ☒ ☒ Übernahme Siedlungsbegrenzungsli- nien in RRP, sofern gemäss Systema- ☒ RRP Vororientierung ☐ ☐ ☐ tik KRP vorgesehen. ☐ Nein Zwischenergebnis ☐ ☐ ☐ Festsetzung ☒ ☐ ☐ Umsetzungsschritte Weitere Planungsschritte Was Wer Zeitplanung Revision Ortsplanung: Berücksichtigung Gemeinde Daueraufgabe der kantonal und regional festgesetzten Siedlungsbegrenzungslinien bei Überle- gungen bezüglich Neueinzonungen / Sied- lungsgebietserweiterungen Beitrag Trägerschaft — Überprüfung der Vorgaben anhand der Planungsberichte nach Art. 47 RPV durch die Kantone sowie im Rahmen von Stellungnahmen durch die Agglo Obersee Seite 8
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 S4.2 ÖV-Erschliessungsanforderungen Einzonungen Priorität AP 4G Priorität, ARE-Code AP 2G Massnahmenart ☐ A (2024-2028) ☒ A (Eigenleistung) Siedlung ☐ B (2028-2032) ☐B ☐ C (nach 2031) ☐C ☒ Daueraufgabe 3336.2.063, Weiterentwicklung Federführung Gemeinden Beteiligte Kantone, Regionen, Agglo Obersee Beschreibung Abbildung: Bestehende ÖV-Güteklassen (Stand 2019) mit kantonalem Siedlungsentwicklungsgebiet Weiterentwicklung gegenüber AP 2G: Die Minimalanforderungen an die ÖV-Erschliessung bei Einzonungen werden räumlich sowie anhand der jeweiligen Nutzung weiter differenziert. Ausgangslage Als wichtiges Wirkungskriterium der Agglomerationsprogramme gilt die Siedlungskonzentration und Innenverdichtung an Standorten mit einer guten ÖV-Erschliessung. Gemäss den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind Wohn - und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zuzuordnen und schwergewichtig an Orten zu planen, die auch mit dem ÖV angemessen erschlossen sind. Die Agglo Obersee verfügt nach wie vor über diverse Siedlungsentwicklungsgebiete, welche per heutigem Stand noch nicht in eine Bauzone überführt worden sind. Diese Gebiete liegen zum Teil an peripheren bzw. durch den ÖV mässig erschlos- sene Lagen. Die Siedlungsentwicklung ist damit teilweise nicht ausreichend auf eine gute ÖV -Erschliessung ausgerichtet. Die kantonalen Richtpläne enthalten dazu folgende Vorgaben: — Kanton SG: Als Minimalerschliessung für die Einzonung eines Gebiets in eine Wohn-, Misch- oder Kernzone gilt die ÖV-Güte- klasse D (ÖV-Güteklassen Berechnungsmethodik ARE). Besteht nur eine Busverbindung, ist ein Halbstundentakt zu de n Seite 9
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 Hauptverkehrszeiten erforderlich. Neueinzonungen für Arbeitsplatzstandorte müssen über eine angemessene Erschliessung mit dem ÖV verfügen. Strategische Arbeitsplatzstandorte müssen mindestens mit der ÖV -Güteklasse D und bei einer Buserschlies- sung mit einem Halbstundentakt zu Hauptverkehrszeiten erschlossen sein. — Kanton SZ: Für Neueinzonungen von Wohn-, Misch- und Zentrumszonen gilt im urbanen Raum die Minimalanforderung ÖV- Güteklasse C sowie im periurbaner und ländlicher Raum die ÖV-Güteklasse D. Für Arbeitszonen mit Nutzungen mit hoher Arbeitsplatzdichte gilt mind. ÖV-Güteklasse B (davon kann abgewichen werden, wenn mittels Mobilitätskonzept Alternativen sichergestellt werden können). Alle übrigen Nutzungen in der Arbeitszonen müssen mindestens mit einer ÖV-Güteklasse D erschlossen sein. — Kanton ZH: Der kantonaler Richtplan enthält keine expliziten Vorgaben zu ÖV-Güteklassen bei Einzonungen. Die Anforderungen an die ÖV-Erschliessung richten sich vorab nach der angestrebten Nutzungsdichte. So sind für region ale Arbeitsplatzgebiete mit hoher Nutzungsdichte (mehr als 150 Beschäftigte pro Hektare) in der Regel mindestens eine ÖV -Güteklasse B aufweisen. Für Arbeitsplatzgebiete mit niedrigerer Nutzungsdichte können die Anforderungen sachgerecht reduziert werden. Inhalt Das Agglomerationsprogramm unterstützt und präzisiert die kantonalen Richtpläne wie folgt: Bei Neueinzonungen für Wohn- und Mischnutzungen gelten gemäss jeweiligen Raumtypen folgende Erschliessungsanforderung: — Urbane Verdichtungsräume / Urbaner Raum / Stadtlandschaft / urbane Wohnlandschaft: ÖV-Güteklasse C — Landschaft mit kompakten Siedlungen / Periurbaner Raum / Landschaft unter Druck / Kultur- und Agrarlandschaft / Kulturland- schaft / Naturlandschaft / Landschaftsraum: ÖV-Güteklasse D Bei Neueinzonungen für Arbeitsnutzungen gelten gemäss Arbeitsplatzintensität/-dichte folgende Erschliessungsanforderung, sofern der kantonale Richtplan keine strengeren Vorgaben enthält: — Für Dienstleistungen mindestens Güteklasse C oder bei einer Buserschliessung mit e inem ¼ Takt zu Hauptverkehrszeiten. — Bei Mischnutzungen mindestens Güteklasse D und bei einer Buserschliessung mit einem ½ Takt zu Hauptverkehrszeiten. — Bei der Produktion minimale Grunderschliessung und mindestens Buserschliessung mit einem ½ Takt zu Hauptv erkehrszeiten. Neueinzonungen innerhalb eines Entwicklungsschwerpunktes müssen zudem bei einer Buserschliessung mit einem Halbstunden- takt zu Hauptverkehrszeiten erschlossen sein. Von den vorgegebenen ÖV-Güteklassen darf abgewichen werden, wenn Alternativen anhand eines Mobilitätskonzept dargelegt werden können. Zweckmässigkeit und Nutzen Zukunftsbild Konsequente Verdichtung nach Innen; Siedlungsentwicklung an gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Standorten. Teilstrategie S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S4: Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S7: Siedlungsqualität steigern, GV: Verkehr auf andere Verkehrsmittel verlagern Handlungsbedarf S – Siedlungsqualität, S – Dimensionierung Siedlungsgebiet, S – Siedlungsqualität, S – Starke Agglomerationszentren, S – Innen- entwicklung Nutzen/Wirkung — WK2.1 Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: — WK1.1 Verbesserung des Gesamtverkehrs — WK1.2 Verbesserung der Intermodalität und aktive Steuerung der Mobilitätsnachfrage — WK1.3 Verbesserung des öffentlichen Verkehrssystems Abstimmung Verkehr und Siedlung / Bezug zu weiteren Planungen Abstimmung Verkehr und Siedlung - Bezug zu kantonalen und regionalen Richtplanrelevant SG SZ ZH Richtplänen ☒ Ja → ☒ KRP Kein Stand ☒ ☐ ☒ ☐ RRP Vororientierung ☐ ☐ ☐ ☐ Nein Zwischenergebnis ☐ ☐ ☐ Festsetzung ☐ ☒ ☐ Umsetzungsschritte Weitere Planungsschritte Was Wer Zeitplanung Neueinzonungen: Sicherstellung der Er- Gemeinde laufend schliessung durch den öffentlichen Verkehr / Kanton bei der Entwicklung von neuem Siedlungs- gebiet. Beitrag Trägerschaft Überprüfung der Vorgaben anhand der Planungsberichte nach Art. 47 RPV durch die Kan- tone sowie im Rahmen von Stellungnahmen durch die Agglo Obersee. Vorantreiben von AP-Massnahmen betreffend ÖV-Erschliessung der jeweiligen Gebiete. Seite 10
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 S4.3 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung mittelfristig Priorität AP 4G Priorität, ARE-Code AP 3G Massnahmenart ☒ A (2024-2028) vor 2019, Eigenleistung Siedlung 3336.3.052; Weiterentwicklung ☐ B (2028-2032) ☐ C (nach 2031) ☐ Daueraufgabe Federführung Gemeinde Beteiligte Kantone, Regionen Beschreibung Abbildung: Standorte ESP Wohnen / Dienstleistung mittelfristig Weiterentwicklung gegenüber AP 3G (gilt für Massnahme S4.3 und S4.4): Im Hinblick auf das AP 4G wurden die bisherigen Ent- wicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung gemäss AP 3G überprüft und bereinigt. Der ESP Neustadt Rapperswil-Jona entfällt da die bauliche Umsetzung vor 2024 stattfindet. Neue ESP aufgrund detaillierter Untersuchungen sind die Standorte ESP Bitzi/H of, ESP Alpenblick, ESP Bahnhof Siebnen-Wangen, ESP Weidmann-Areal, ESP Schachen und ESP Bahnhof / Streuli-Areal. Bei den Kriterien für die Festlegung wurden die Nutzerpotenziale ergänzt. Im AP 3G wurden nur die Standorte definiert, neu sind die Ent- wicklungsabsichten je Standort ausgewiesen. Ausgangslage In der Agglomeration Obersee bestehen zentrale Areale mit Umnutzungsmöglichkeiten und Aufwertungsbedarf. Mit der gezielten Entwicklung dieser Areale können die Zentren in ihren zentralörtlichen Funktionen gestärkt werden und gleichzeitig neue Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten an zentraler Lage geschaffen werden. Die kantonalen Richtpläne enthalten dazu folgende Vorgaben: Seite 11
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 — Kanton SG: Der kantonale Richtplan enthält Vorgaben zu Entwicklungsschwerpunkten Arbeiten (Strategische Arbeitsplatzstan- dorte), Vorgaben zu Entwicklungsschwerpunkten Wohnen / Dienstleistungen sind nicht enthalten. — Kanton SZ: Die Vorgaben zu den Entwicklungsschwerpunkten «Bahnhofsgebiet» umfassen die Prüfung von Entwicklungspoten- zialen in Bezug auf die Anbindung an Dorf- und Ortskerne, Erschliessung und Zugänglichkeit, städtebauliche Qualitäten sowie die Prüfung von Umnutzungs- oder Verdichtungspotenziale in den bezeichneten Gebieten sowie in den angrenzenden Quartie- ren. Standorte mit Richtplaneintrag sind: Bahnhof Pfäffikon SZ und Bahnhof Siebnen-Wangen. Mit dem Projekt Siedlungsentwicklung Fokusraum March erarbeitete der Kanton Schwyz eine Grundlage für die Entwicklungs- schwerpunkte im Bezirk March. Die daraus resultierenden Erkenntnisse im Umgang mit Entwicklungsschwerpunkte fliessen in die kantonale Richtplanung und in das Agglomerationsprogramm 4. Generation der Agglo Obersee mit ein. — Kanton ZH: Spezifische Vorgaben zu den im Richtplan bezeichneten Arbeitsplatz- und Zentrumsgebieten, von denen sich aller- dings kein Gebiet in der Agglo Obersee befindet. Die Gliederung und Differenzierung von Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Siedlungsgebiets obliegt den Regionen. In der Agglo Obersee definieren die regionalen Richtpläne einzig für das Zentrums- gebiet mit regionaler Bedeutung in Rüti Entwicklungsziele. Inhalt Das Agglomerationsprogramm unterstützt und präzisiert die kantonalen Richtpläne wie folgt : Für eine gezielte Innenentwicklung werden Areal mit hohem Entwicklungspotenzial als ESP Wohnen / Dienstleistung definiert, welche folgenden Kriterien berücksich- tigen: — Grosses Umnutzungspotenzial — Grösseres, zusammenhängendes Gebiet — Verfügbarkeit und zweckmässige Erschliessung — Nutzerpotenzial > 500 Einwohner/Beschäftigte — Sehr gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr (Erschliessungsgüteklasse B oder C) Als ESP Wohnen und Dienstleistung im A-Horizont gemäss festgelegten Kriterien gelten: — Altendorf ESP Bitzi/Hof — Rapperswil-Jona ESP Schachen — Rapperswil-Jona ESP Jona-Center — Uznach ESP Bahnhof / Streuli-Areal Die Gebiete sind von den Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung geeigneten Bauzonen zuzuweisen. Zudem sind geeignete Planungsverfahren aufzugleisen, um die erwünschte Entwicklung abgestimmt auf die bestehenden stadträumlichen Qualitäten zu ermöglichen. Zweckmässigkeit und Nutzen Zukunftsbild Durch die Bestimmung von ESP Wohnen/Dienstleistung werden die Hauptzentren durch eine Umnutzung und Aufwertung gestärkt und die weitere Entwicklung an zentralen und gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen fokussiert. Die Konzentration von Wohn - und Gewerbestandorte in den Zentren fördert ein Modalsplit zugunsten des Fuss - und Veloverkehrs. Teilstrategie S1: Hauptzentrum und regionale Zentren stärken, S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S3: Dichte gezielt erhöhen S4: Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S5: Publikums- und verkehrsintensive Einrichtungen integrieren, S7: Siedlungsqua- lität steigern. Handlungsbedarf S – Starke Agglomerationszentren, S – Dimensionierung des Siedlungsgebiets, S – Innenentwicklung, S – Siedlungsqualität Nutzen/Wirkung — WK2.1 Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: Konzentration von Arbeitsplätzen und Bevölkerung an geeigneten Stand- orten und in Koordination mit dem Verkehrssystem: Zunahme der Anzahl und Dichte an Einwohnern, Arbeitsplätzen an zentralen, qualitativ hochwertigen und sehr gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen. Kohärenz zwischen Agglomerationsprogramm und kan- tonalem Richtplan/regionalen Richtplänen. Verringerung der Zersiedelung: Verringerung von Neueinzonungen abseits einer ge- nügenden ÖV-Erschliessung. — WK4.3 Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Aufwertung von Natur- und Grünräumen: Verminderung der Flächenbean- spruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen: Verminderung des Ausmasses der Zersiedelung. Teilmassnahmen 4.3-1 Federführung Beteiligte Altendorf, Bitzi/Hof Gemeinde Altendorf Kanton SZ, Grundeigentümer Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung ca. 10.2 ha, unbebaut, kantonales Siedlungs- Wohn-, Arbeits- und öffentliche Nutzung erweiterungsgebiet, ESP Siedlungsentwick- lung Fokusraum March Einwohnerpotenzial Beschäftigtenpotenzial Heute: keine Heute: keine Zukünftig: ca. 580-770 Einwohner Zukünftig: ca. 500-840 Beschäftigte Seite 12
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 ÖV-Güteklasse 2019 C/D Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz Gute MIV-Erschliessung durch bestehenden Anschluss des Areals an Kantonsstrasse. Gute Anbindung für den Fuss- und Veloverkehr durch zentrale Lage. Bezüglich der ÖV- Erschliessung ist die Distanz zu Bushaltestellen je nach Lage innerhalb des Areals bedeu- tend. Der zusätzlich ausgelöste Verkehr beläuft sich gemäss heutigen Modalsplit auf einen DWV von ca. 3’100-4’300 Fahrten/d respektive einen ASP von ca. 420-570 Fahrten/h. Im Rahmen des Projekts Siedlungsentwicklung Fokusraum March wurden die verkehrlichen Auswirkungen untersucht. Die Modellierung zeigt, dass der durch die realisierten Entwick- lungsschwerpunkte erzeugte Verkehr nur einen sehr geringen Anteil am für 2040 erwarteten Gesamtverkehr hat. Dieser Mehrverkehr wird somit im Strassennetz nur an den stark aus- gelasteten oder überlasteten Knotenpunkten wahrnehmbar. Eine Zunahme der Verkehrs- belastung auf der Churerstrasse stellt aber eine Herausforderung dar. Planungsschritte / Meilensteine 2019 Siedlungsentwicklung Fokusraum March Kanton Schwyz 2020 Teilzonenplanänderung für Abtausch öBA-Zone 2021 Machbarkeitsstudie, Studienauftrag und / oder Quartiergestaltungsplan 2021 Festsetzung als Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten im kantonalen Richtplan SZ Abbildung: Standortprofil Altendorf, Bitzi/Hof, Siedlungsentwicklung Fokusraum March, Stand 5. März 2020 4.3-2 Federführung Beteiligte Rapperswil-Jona, Schachen Stadt Rapperswil-Jona Kanton SG, Grundeigentümer Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung ca. 9.3 ha, Wohn-, Misch- und Arbeitsplatzge- Wohnen, Dienstleistung und Arbeiten biet Einwohnerpotenzial Beschäftigtenpotenzial Heute: ca. 350 Einwohner Heute: ca. 250 Beschäftigte Zukünftig: ca. 1’500 Einwohner Zukünftig: ca. 1’000 Beschäftigte ÖV-Güteklasse 2019 ÖV-Güteklasse ab ca. 2025 C B (vgl. AP 4G üMÖV4.6) Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz MIV-Anbindung an übergeordnetes Verkehrsnetz via Feldistrasse und Eichfeldstrasse si- chergestellt. ÖV-Erschliessung durch Bahnhof Blumenau südlich des Gebiets sowie an das Gebiet angrenzende Bushaltestellen. Bestehendes Fuss- und Velonetz der umliegenden Quartiere in das Gebiet weiterführen (Massnahme AP 3G FV3.7, 3336.3.007). Direkte Fuss- und Veloverbindungen Richtung Bahnhof Jona bzw. Rapperswil bestehen, Optimierung ge- samte Velonetzinfrastruktur vgl. Massnahme AP 4G FVV4.4. Planungsschritte / Meilensteine 2021 Erarbeitung Grobmasterplan 20XX XXX Seite 13
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G 4.3-3 Federführung Beteiligte Rapperswil-Jona, Jona-Center Stadt Rapperswil-Jona Kanton SG, Grundeigentümer AP 3G, Eigenleistung Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung ARE-Code 3336.3.052 ca. 7.8 ha, Wohn- und Mischgebiet, Gebiet mit Wohnen und Dienstleistung publikumsintensiver Einrichtung Einwohnerpotenzial Beschäftigtenpotenzial Heute: ca. 100 Einwohner Heute: ca. 100 Beschäftigte Zukünftig: ca. 750 Einwohner Zukünftig: ca. 750 Beschäftigte ÖV-Güteklasse 2019 C Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz Gute MIV-Erreichbarkeit über die St. Gallerstrasse Richtung Seedamm und Autobahnan- schluss Jona, Optimierung Knoten für weitere Entwicklung notwendig (Massnahme AP 4G SV4.12). ÖV-Angebot mit Bushaltestelle für publikumsorientierte Nutzung nördlich des Ge- biets sichergestellt. Bestehende Anbindung an das Fuss- und Velonetz, Optimierung ge- samte Velonetzinfrastruktur vgl. Massnahme AP 4G FVV4.4. Planungsschritte / Meilensteine offen Planungsinstrumente im Rekursverfahren; Neubeginn mit neuem Projekt wahrscheinlich Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G 4.3-4 Federführung Beteiligte Uznach, Bahnhof / Streuli-Areal Gemeinde Uznach Kanton SG, Grundeigentümer Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung ca. 6.5 ha, Gewerbenutzung sowie Wohn- Wohnen und Dienstleistung und Gewerbenutzung inkl. Bahnhofsnutzun- gen und dazugehörige Erschliessungsflä- chen Einwohnerpotenzial Beschäftigtenpotenzial Heute: ca. 70 Einwohner Heute: ca. 280 Beschäftigte Seite 14
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 Zukünftig: ca. 700 Einwohner Zukünftig: ca. 170 Beschäftigte ÖV-Güteklasse 2019 A Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz Gute MIV-Erreichbarkeit zu Autobahnanschluss Schmerikon über die Zürcherstrasse. Sehr gutes ÖV-Angebot durch Lage direkt beim Bahnhof Uznach. Abstimmung mit Verkehrsbe- ruhigung mit RVS Massnahme AP 4G SV4.8 sowie Entwicklung Bahnhofsareal. Planungsschritte / Meilensteine 2019 Strategie Siedlungsentwicklung nach innen Gemeinde Uznach 2020 Erarbeitung Masterplan Städtebauliche Studie Bahnhofsgebiet und Hochhauskonzept zur Einbettung des ESP in das ganze Quartier inkl. Anpassung des Bushofs und Platzgestaltung 2021 ff. Mitwirkung der Bevölkerung und Umsetzung in Ortsplanungs- resp. Zonenplanrevision Abbildung: Ausschnitt Räumliches Konzept der städtebaulichen Studie Bahnhofsgebiet Uznach Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G Abstimmung Verkehr und Siedlung / Bezug zu weiteren Planungen Abstimmung Verkehr und Siedlung Darlegung der verkehrlichen Kapazitäten (oder falls bestehende nicht ausreichend, Quer- verweis auf entsprechende Verkehrsinfrastruktur- und Verkehrsmassnahmen) bei bedeu- tenden Siedlungsentwicklungsgebieten. Bezug zu kantonalen und regionalen Richtplanrelevant SG (RRP) SZ (KRP) ZH (RRP) Richtplänen ☒ Ja → ☒ KRP Kein Stand ☒ ☐ ☒ Übernahme Entwicklungsschwer- punkte in RRP, sofern gemäss Syste- ☐ RRP Vororientierung ☐ ☐ ☐ matik KRP vorgesehen. ☐ Nein Zwischenergebnis ☐ ☒ ☐ ZH und SG: kein Handlungsbedarf ☐ ☐ ☐ Seite 15
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 SZ: Anpassung Systematik in Prüfung, Festsetzung KRP-Anpassung vorgesehen. FOLGT Quantitative Flächenangabe: «Abschätzung/quantitative Angabe zur Flächenbeanspru- chung, wenn im Rahmen der Umsetzung der Massnahme Neueinzonungen nötig sind; Glei- ches gilt, wenn Fruchtfolgeflächen oder Schutzgebiete von nationaler Bedeutung betroffen sind.» «Hinweise auf mögliche Konflikte mit der Umweltschutzgesetzgebung (von Bund und Kantonen)» Umsetzungsschritte Weitere Planungsschritte Was Wer Zeitplanung Nutzungsplanung: Grundeigentümerver- Gemeinde laufend bindliche Voraussetzung für geplante Ent- wicklung schaffen. Konkretisierung der Ent- wicklung durch Testplanung o.ä.. Erschliessung gewährleisten Kanton / laufend Gemeinde Beitrag Trägerschaft Vorantreiben von AP-Massnahmen betreffend den jeweiligen Entwicklungsschwerpunkte durch Kantone und Gemeinden. Seite 16
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 S4.4 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung langfristig Priorität AP 4G Priorität, ARE-Code AP 3G Massnahmenart ☐ A (2024-2028) vor 2019, Eigenleistung Siedlung 3336.3.052; Weiterentwicklung ☒ B (2028-2032) ☐ C (nach 2031) ☐ Daueraufgabe Federführung Gemeinde Beteiligte Kantone, Regionen Beschreibung Abbildung: Standorte ESP Wohnen / Dienstleistung mittelfristig Weiterentwicklung gegenüber AP 3G (gilt für Massnahme S4.3 und S4.4): Im Hinblick auf das AP 4G wurden die bisherigen Entwick- lungsschwerpunkte Wohnen / Dienstleistung gemäss AP 3G überprüft und bereinigt. Der ESP Neustadt Rapperswil-Jona entfällt da die bauliche Umsetzung vor 2024 stattfindet. Neue ESP aufgrund detaillierter Untersuchungen sind die Standorte ESP Bitzi/Hof, ESP Alpenblick, ESP Bahnhof Siebnen-Wangen, ESP Weidmann-Areal und ESP Schachen. Bei den Kriterien für die Festlegung wurden die Nutzerpotenziale ergänzt. Im AP 3G wurden nur die Standorte definiert, neu sind die Entwicklungsabsichten je Standort aus ge- wiesen. Ausgangslage Vgl. Massnahme AP 4G SV4.3. Inhalt Vgl. Massnahme AP 4G SV4.3. Als ESP Wohnen und Dienstleistung im B-Horizont gemäss festgelegten Kriterien gelten: Seite 17
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 — Freienbach (Pfäffikon) ESP Pfäffikon Seedamm-Center — Lachen ESP Alpenblick — Wangen ESP Bahnhof Siebnen-Wangen — Rapperswil-Jona ESP Weidmann-Areal Die Gebiete sind von den Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung geeigneten Bauzonen zuzuweisen. Zudem sind geeignete Planungsverfahren aufzugleisen, um die erwünschte Entwicklung abgestimmt auf die bestehenden stadträumlichen Qualitäten zu ermöglichen. Zweckmässigkeit und Nutzen Zukunftsbild Durch die Bestimmung von ESP Wohnen/Dienstleistung werden die Hauptzentren durch eine Umnutzung und Aufwertung gestärkt und die weitere Entwicklung an zentralen und gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen fokussiert. Die Konzentration von Wohn- und Gewerbestandorte in den Zentren fördert ein Modalsplit zugunsten des Fuss - und Veloverkehrs. Teilstrategie S1: Hauptzentrum und regionale Zentren stärken, S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S3: Dichte gezielt erhöhen, S4: Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S5: Publikums- und verkehrsintensive Einrichtungen integrieren, S7: Siedlungsqualität steigern Handlungsbedarf S – Starke Agglomerationszentren, S – Dimensionierung des Siedlungsgebiets, S – Innenentwicklung, S – Siedlungsqualität Nutzen/Wirkung — WK2.1Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: Konzentration von Arbeitsplätzen und Bevölkerung an geeigneten Standor- ten und in Koordination mit dem Verkehrssystem: Zunahme der Anzahl und Dichte an Einwohnern, Arbeitsplätzen an zentralen, qualitativ hochwertigen und sehr gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen. Kohärenz zwischen Agglomerationsprogramm und kan- tonalem Richtplan/regionalen Richtplänen. Verringerung der Zersiedelung: Verringerung von Neueinz onungen abseits einer ge- nügenden ÖV-Erschliessung. — WK. 4.3 Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Aufwertung von Natur - und Grünräumen: Verminderung der Flächenbean- spruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen: Verminderung des Ausmasses der Zersiedelung. Teilmassnahmen 4.4-1 Federführung Beteiligte Pfäffikon Ost (Freienbach, Gemeinde Freienbach Kanton SZ, Grundeigentümer Pfäffikon Seedamm-Center) Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung AP 3G, Priorität A ca. 37 ha, Arbeitsplatzgebiet, Richtplangebiet Wohnen und Dienstleistung. Im Rahmen der ARE-Code 3336.3.052 für Verkehrs- und publikumsintensive Bauten Testplanung 2016 sind für dieses Areal gross- Weiterentwicklung und Anlagen. flächige Umnutzungen vorgesehen. Einwohnerpotenzial Beschäftigtenpotenzial Heute: ca. 150 Einwohner Heute: ca. 1’900 Beschäftigte Zukünftig: ca. 3’800 Einwohner und Beschäftigte ÖV-Güteklasse 2019 B/C Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz Sehr gute MIV-Anbindung mit direkter Anbindung an Autobahn A3, Churerstrasse und Seedamm. Richtplangebiet für Verkehrs- und publikumsintensive Bauten und Anlagen. Ver- kehrsoptimierungen angedacht um die vorgesehenen Umnutzungen im Gebiet sicherzustel- len (vgl. Massnahmen AP 3G GV3.8 Pfäffikon Ost Löwenkreuzung, 3336.3.019 und GV3.9 Pfäffikon Ost -Schweizerhof, 3336.3.020). ÖV-Anbindung durch grosse publikumsorientierte Nutzungen mit Bussen sichergestellt, Optimierung der Anbindung an den Bahnhof (Sicher- stellung Bahnanschlüsse) mit der Massnahme AP 3G ÖV 3.2 ÖV-Achse Bahnstrasse – Teil Ost, 3336.3.064. Längerfristig ist eine Bahnhaltestelle «Seedamm-Center» angestrebt (vgl. Zukunftsbild und Karte Teilstrategie Öffentlicher Verkehr AP 4G). Heutiges Fuss- und Velowegnetz im Gebiet wenig attraktiv. Planungsschritte / Meilensteine 2020 Landabklärungen beim Knoten Schweizerhof 2020 Planung temporäre LSA (Ost/West) 2021 Umsetzung temporäre LSA 2022 Zwischenlösung Knoten Schweizerhof mittelfristig Endlösung Knoten Schweizerhof Seite 18
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung aus der Testplanung 2016, mit angedachten Um- nutzungen Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Verkehr aus der Testplanung 2016, mit angedachten Ver- kersoptimierungen um die Umnutzung zu ermöglichen. 4.4-2 Federführung Beteiligte Lachen, Alpenblick Gemeinde Lachen Kanton SZ, Grundeigentümer Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung ca. 12 ha, davon 11 ha überbaut, vollständig Gewerbe und Dienstleistungen im Siedlungsgebiet, ESP Siedlungsentwick- lung Fokusraum March Einwohnerpotenzial Beschäftigtenpotenzial Heute: keine Heute: ca. 300 Beschäftigte Zukünftig: keine Zukünftig: ca. 3'300-6’000 Beschäftigte ÖV-Güteklasse 2019 C/D Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz Seite 19
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 Sehr gute MIV-Anbindung durch die St. Gallerstrasse und Kernumfahrung sowie den Auto- bahnzubringer auf die Autobahn A3. Das ÖV-Angebot soll gemäss SBB mit STEP 2035 am Bahnhof Lachen erhöht werden. Gebiet wäre neu in ÖV-Güteklasse B sowie C. Gute Anbin- dung des Fuss- und Veloverkehrs im westlichen Teil des Areals mit direkten Verbindungen an Bahnhof und Zentrum. Im östlichen Teil sieht das Projekt Siedlungsentwicklung Fokus- raum March einen Handlungsbedarf. Der zusätzlich ausgelöste Verkehr beläuft sich gemäss heutigen Modalsplit auf einen DWV von ca. 7’500-12’300 Fahrten/d respektive einen ASP von ca. 1’100-1’600 Fahrten/h. Diese Verkehrsmengen auf Kantonsstrassen sind voraus- sichtlich bewältigbar. Im Rahmen des Projekts Siedlungsentwicklung Fokusraum March wurden die verke hrlichen Auswirkungen untersucht. Die Modellierung zeigt, dass der durch die realisierten Entwick- lungsschwerpunkte erzeugte Verkehr nur einen sehr geringen Anteil am für 2040 erwarteten Gesamtverkehr hat. Dieser Mehrverkehr wird somit im Strassennetz nur an den stark aus- gelasteten oder überlasteten Knotenpunkten wahrnehmbar. Durch die Abhängigkeit mit dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der March, insbeson- dere der Realisierung der übergeordneten Massnahme üMSV4.4 Anschluss A3 Wangen Ost, ergibt sich die Priorisierung des ESP Alpenblick im B-Horizont. Die Gemeinde Lachen sieht eine Umsetzung nach Erfüllung der verkehrstechnischen Anforderungen ab 2032 vor. Planungsschritte / Meilensteine 2019 Siedlungsentwicklung Fokusraum March Kanton Schwyz 2021 Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten kantonaler Richtplan SZ ab 2032 Umsetzung in Abhängigkeit zu Massnahme AP 4G SV4.15 Abbildung: Standortprofil Lachen, Dienstleistungszentrum Alpenblick, Siedlungsentwicklung Fokusraum March, Stand 5. März 2020 4.4-3 Federführung Beteiligte Wangen, Bahnhof Siebnen-Wangen Gemeinde Wangen Kanton SZ, Grundeigentümer Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung ca. 42 ha, davon 18 ha bebaut, kantonales Wohn- und Mischnutzung Siedlungserweiterungsgebiet, ESP Siedlungs- Arbeitsnutzung entwicklung Fokusraum March Einwohnerpotenzial Beschäftigtenpotenzial Heute: ca. 1’000 Einwohner Heute: ca. 150 Beschäftigte Zukünftig: ca. 1’200 Einwohner Zukünftig: ca. 950-1’700 Beschäftigte ÖV-Güteklasse 2019 A/B/C Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz Seite 20
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 Eine gute MIV-Erschliessung wird durch die Bahnhofstrasse sichergestellt. Diese verfügt über die Zürcherstrasse im Norden sowie im Süden eine Anbindung zur Autobahn A3 . Mit der Nähe zum Bahnhof Siebnen-Wangen verfügt das Gebiet über eine sehr gute ÖV- Anbindung. Gemäss dem Standortprofil Siedlungsentwicklung Fokusraum March ist die Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr im Rahmen der weiteren Entwicklung sicherzustellen. Der zusätzlich ausgelöste Verkehr beläuft sich gemäss heutigen Modalsplit auf einen DWV von ca. 4’400-7’600 Fahrten/d respektive einen ASP von ca. 650-1’000 Fahrten/h. Aktuell liegen die nächsten Autobahnanschlüsse in Lachen und Reichenburg, entsprechend ist mit einem Anstieg auf den Ortsdurchfahrten von Siebnen, Wangen, Galgenen, Schübelbach und Buttikon zu rechnen. Im Rahmen des Projekts Siedlungsentwicklung Fokusraum March wurden die verkehrlichen Auswirkungen untersucht. Die Modellierung zeigt, dass der durch die realisierten Entwick- lungsschwerpunkte erzeugte Verkehr nur einen sehr geringen Anteil am für 2040 erwarteten Gesamtverkehr hat. Dieser Mehrverkehr wird somit im Strassennetz nur an den stark aus- gelasteten oder überlasteten Knotenpunkten wahrnehmbar. Direkten Anschluss an das Nationalstrassennetz mit der übergeordneten Massnahme üMSV4.1. Ausbau ÖV-Angebot am Bahnhof Siebnen-Wangen durch übergeordnete Mass- nahme üMÖV4.1. Sicherung der P+R-Anlage am Bahnhof mit der Massnahme ÖV4.9 AP4G. Aufwertung der Radwegverbindung mit der Massnahme FVV4.3-5 AP 4G sowie Optimierung Zugang Perron mit der Massnahme FVV4.8 AP 4G. Planungsschritte / Meilensteine 2019 Siedlungsentwicklung Fokusraum March Kanton Schwyz 2021 Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten kantonaler Richtplan SZ Abbildung: Standortprofil: Bahnhof Siebnen-Wangen, Wangen, Siedlungsentwicklung Fokus- raum March, Stand 5. März 2020 4.4-4 Federführung Beteiligte Rapperswil-Jona, Weidmann-Areal Stadt Rapperswil-Jona Kanton SG, Grundeigentümer Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung ca. 6.4 ha, Arbeitsplatzgebiet Wohnen, Dienstleistung und Arbeiten Einwohnerpotenzial Beschäftigtenpotenzial Heute: ca. 50 Einwohner Heute: ca. 450 Beschäftigte Zukünftig: ca. 800 Einwohner Zukünftig: ca. 550 Beschäftigte ÖV-Güteklasse 2019 B Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz Gute MIV-Anschluss über die Neue Jonastrasse ans übergeordnete Verkehrsnetz. Zentrale Lage im Bahnhofsgebiet mit mehreren direkt ans Areal angrenzend Bushaltestellen. Seite 21
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 Bahnhofsanbindung für den Fuss- und Veloverkehr über die Neue Jonastrasse sicherge- stellt. Direktverbindung im Rahmen der Entwicklung prüfenswert. Planungsschritte / Meilensteine offen Umstrukturierung des Areals durch Grundeigentümer angestrebt. Abbildung: Ausschnitt Teilprojekt Siedlung Entwicklungsschwerpunkte ESP 2020 AP 4G Abstimmung Verkehr und Siedlung / Bezug zu weiteren Planungen Abstimmung Verkehr und Siedlung Darlegung der verkehrlichen Kapazitäten (oder falls bestehende nicht ausreichend, Querver- weis auf entsprechende Verkehrsinfrastruktur- und Verkehrsmassnahmen) bei bedeutenden Siedlungsentwicklungsgebieten. Bezug zu kantonalen und regionalen Richtplanrelevant SG (RRP) SZ (KRP) ZH (RRP) Richtplänen ☒ Ja → ☒ KRP Kein Stand ☒ ☐ ☒ Übernahme Entwicklungsschwerpunkte in RRP, sofern gemäss Systematik ☐ RRP Vororientierung ☐ ☐ ☐ KRP vorgesehen. ☐ Nein Zwischenergebnis ☐ ☒ ☐ ZH und SG: kein Handlungsbedarf Festsetzung ☐ ☐ ☐ SZ: Anpassung Systematik in Prüfung, KRP-Anpassung vorgesehen. FOLGT Quantitative Flächenangabe: «Abschätzung/quantitative Angabe zur Flächenbeanspru- chung, wenn im Rahmen der Umsetzung der Massnahme Neueinzonungen nötig sind; Glei- ches gilt, wenn Fruchtfolgeflächen oder Schutzgebiete von nationaler Bedeutung betroffen sind.» «Hinweise auf mögliche Konflikte mit der Umweltschutzgesetzgebung (von Bund und Kantonen)» Umsetzungsschritte Weitere Planungsschritte Was Wer Zeitplanung Nutzungsplanung: Grundeigentümerver- Gemeinde laufend bindliche Voraussetzung für geplante Ent- wicklung schaffen. Konkretisierung der Ent- wicklung durch Testplanung o.ä.. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision ist zu Gemeinde laufend prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Umwandlung in eine Mischzone gegeben sind. Es ist zu prüfen, ob der ESP als wirtschaftli- Gemeinde laufend ches Schwerpunktgebiet (WISG) in den Kan- tonalen Richtplan eingetragen werden soll. Erschliessung gewährleisten Kanton / laufend Gemeinde Beitrag Trägerschaft Vorantreiben von AP-Massnahmen betreffend den jeweiligen Entwicklungsschwerpunkte durch Kantone und Gemeinden. Seite 22
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 S4.5 Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten mittelfristig Priorität AP 4G Priorität, ARE-Code AP 3G Massnahmenart ☒ A (2024-2028) vor 2019, Eigenleistung Siedlung 3336.3.051, Weiterentwicklung ☐ B (2028-2032) ☐ C (nach 2031) ☐ Daueraufgabe Federführung Gemeinde Beteiligte Kantone, Regionen, Grundeigentümer Beschreibung Abbildung: Standorte ESP Arbeiten mittelfristig Weiterentwicklung gegenüber AP 3G (gilt für Massnahme S4.5 und S4.6): Im Hinblick auf das AP 4G wurden die bisherigen Entwick- lungsschwerpunkte Gewerbe/Industrie gemäss AP 3G überprüft und bereinigt. Der ESP Bubikon Wändhüslen entfällt, da sein Ent- wicklungspotenzial zu wenig hoch ist. Neu aufgenommen wird ein ESP Arbeit im Kanton SZ (ESP Rietli in Schübelbach – Reichen- burg). Bei den Kriterien für die Festlegung wurden die Nutzerpotenziale ergänzt. Im AP 3G wurden nur die Stando rte definiert, neu sind die Entwicklungsabsichten je Standort ausgewiesen. Ausgangslage Die Arbeitsplatzgebiete sind aufgrund der dispersen Verteilung in der ganzen Regionalstadt Obersee wenig aufeinander abgestim mt. Standorte für verkehrsintensive Industrie- und Gewerbebetriebe sowie für verkehrsintensive Dienstleistungsbetriebe mit guter Ver- kehrsanbindung und geringer Beeinträchtigung von Wohngebieten sollen grundsätzlich konzentriert und raumplanerisch gesichert werden. Aus gesamträumlicher Sicht ist es nicht zweckmässig, dass neben den ESP Arbeiten in weiteren Industrie- und Gewerbege- bieten flächen- und verkehrsintensive Betriebe angesiedelt werden. Seite 23
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L– Entwurf, 2. November 2020 Die kantonalen Richtpläne enthalten dazu folgende Vorgaben: — Kanton SG: Als strategische Arbeitsplatzstandorte (STAST) bezeichnet werden grossflächige, regional koordinierte Entwicklungs- schwerpunkte ausserhalb der bestehenden Bauzone für die Ansiedlung neuer Unternehmen bzw. grosse Expansionsprojekte von ansässigen Firmen. Diese Standorte weisen ein überdurchschnittliches Wertschöpfungspotenzial auf, werden nach kantonaler sowie regionaler Bedeutung unterschieden und müssen die Kriterien gemäss Richtplan erfüllen. Als STAST sind im Perimeter Agglo Obersee festgelegt: Buech (Rapperswil-Jona), Neuhaus (Eschenbach) und Linth-Resort (Uznach). — Kanton SZ: Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten bezeichnen Arbeitsplatzgebiete mit einer kantonalen Bedeutung , befinden sich im periurbanen Raum und weisen eine Mindestgesamtfläche von rund 10 ha auf. Der kantonale Richtplan macht Vorgaben zu Erschiessung und zur haushälterischen Bodennutzung. Die Planung, Entwicklung und Bewirtschaftung der ESP Arbeiten obliegt den Gemeinden. Mit dem Projekt Siedlungsentwicklung Fokusraum March erarbeitete der Kanton Schwyz eine Grundlage für die Entwicklungsschwerpunkte im Bezirk March. Die daraus resultierenden Erkenntnisse im Umgang mit Entwicklungsschwerpunkte fliessen in die kantonale Richtplanung und in das Agglomerationsprogramm 4. Generation der Agglo Obersee mit ein. — Kanton ZH: Spezifische Vorgaben zu im Richtplan bezeichneten Arbeitsplatz-, und Zentrumsgebieten, von denen sich kein Gebiet in der Agglo Obersee befindet. Die Gliederung und Differenzierung von Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Siedlungsge- biets obliegen den Regionen. Diese bezeichnen zudem regional abgestimmte Arbeitsplatzgebiete. Inhalt Das Agglomerationsprogramm unterstützt und präzisiert die kantonalen Richtpläne wie folgt: Die ESP Arbeiten definieren die aus Agglomerationssicht relevanten Arbeitsplatzstandorte für verkehrsintensive Industrie- und Gewerbebetriebe sowie verkehrsintensive Dienstleistungsbetriebe mit guter Verkehrsanbindung und geringer Beeinträchtigung von Wohngebieten. Die Ge meinden sichern die Entwicklungsschwerpunkte mit entsprechenden Zonierungen für industrielle und gewerbliche Nutzungen und schliessen verkehrsin- tensive Nutzungen aus. Mit einer übergeordneten Planung (z.B. Masterplan) legen die Gemeinden die Strategie und die notwendigen Voraussetzungen für Entwicklung der einzelnen ESP fest. Mit der Nutzungsplanung schaffen die Gemeinden die Voraussetzungen für die gebietsspezifisch geeigneten, auf das Verkehrssystem abgestimmten Nutzungen. In Zusammenarbeit mit den Grunde igentü- mern und im Dialog mit der Region und Nachbargemeinden werden konkrete Massnahmen (Organisation, Infrastrukturen, Vermark- tung) für eine Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Bei der Festlegung der ESP Arbeiten wurden folgende Kriterien berücksichtigt: — Grösseres, zusammenhängendes Gebiet mit ausreichend Nutzungs- bzw. Erweiterungspotential — Nutzerpotenzial > 500 Beschäftigte — Verfügbarkeit und zweckmässige Erschliessung — Ausrichtung auf bestehende Infrastruktur respektive effiziente Erschliessung möglich — Angemessene ÖV-Erschliessungsgüte gemäss der Beschäftigungsdichte — Ausreichende MIV-Infrastruktur Als ESP Arbeiten im A-Horizont gemäss festgelegten Kriterien gelten: — Eschenbach ESP Neuhaus — Rapperswil-Jona ESP Buech — Schübelbach / Reichenburg ESP Rietli — Uznach ESP Linth-Park Zweckmässigkeit und Nutzen Zukunftsbild Mit den ESP Arbeiten wird die zukünftige Entwicklung auf Schwerpunkte fokussiert, indem Gewerbe und Industrie an räumlich zweck- mässigen Standorten konzentriert werden. Durch die Konzentration von verkehrsintensiven Nutzungen an gut erschlossenen Lagen wird eine siedlungsverträgliche Abwicklung des Verkehrs gefördert und die Siedlungsqualität gesteigert. Die Festlegung einer Be- grenzung des Wohnanteils und einer Gestaltungsplanpflicht wurde im Rahmen des Agglomerationsprogramms nicht vorgenommen, damit die Gemeinden die ESP den Verhältnissen entsprechend entwickeln können. Teilstrategie S1: Hauptzentrum und regionale Zentren stärken, S2: Entwicklung auf Siedlungsgebiet beschränken, S3: Dichte gezielt erhöhen, S4: Entwicklung in Schwerpunkten fokussieren, S7: Siedlungsqualität steigern Handlungsbedarf S – Innenentwicklung, S – Siedlungsqualität, SV - Lenkung MIV, SV - Siedlungsverträglichkeit MIV Nutzen/Wirkung — WK1.1 Verbesserung des Gesamtverkehrssystems: Verbesserung des Strassennetzes durch Verstetigung des Verkehrsflusses, Abbau von Engpässen sowie Verminderung von Stausituationen, durch Konzentration von verkehrsintensiven Nutzungen an gut erschlossenen Lagen. — WK1.2 Verbesserung der Intermodalität und aktive Steuerung der Mobilitätsnachfrag e — WK1.4 Verbesserung des Strassennetzes und Verkehrslenkung — WK2.1 Siedlungskonzentration und Innenverdichtung: Konzentration von Arbeitsplätzen und Bevölkerung an geeigneten Stand- orten und in Koordination mit dem Verkehrssystem durch Zunahme der Dichte an Arbeitsplätzen und verkehrsintensiven Einrich- tungen an zentralen, qualitativ hochwertigen und sehr gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen. Stärkung der Arbeitsplatzschwer- punkte und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Festlegung einer griffigen Politik für d ie Ansiedlung von verkehrsintensiven Einrichtungen. Kohärenz zwischen Agglomerationsprogramm und kantonalem Richtplan/regionalen Richtplänen. Verringerung der Zersiedelung durch Verringerung von Neueinzonungen abseits einer genügenden ÖV -Erschliessung. Seite 24
Agglomerationsprogramm 4. Generation Obersee / Massnahmen S, L – Entwurf, 2. November 2020 — WK3.1 Erhöhung objektive und subjektive Verkehrssicherheit: Erhöhung der subjektiven Sicherheit durch Konzentration von ver- kehrsintensiven Nutzungen an gut erschlossenen Lagen mindert Verkehrsbelastung in Wohnräumen. — WK4.2 Reduktion von Lärmemissionen — WK4.3 Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Aufwertung von Natur - und Grünräumen: Reduktion der Lärmimmissionen durch Verringerung der Verkehrsbelastung in den dicht besiedelten städtischen Räumen, Verkehrsverringerung in den Wohnge- bieten. Verminderung der Flächenbeanspruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen durch Verminderung des Ausmasses der Zersiedelung. Teilmassnahmen 4.5-1 Federführung Beteiligte ÖV-Güteklasse 2019 Eschenbach, Neuhaus Gemeinde Eschenbach Kanton SG, Region Zürichsee D (westlicher Teil) AP 3G, Priorität A Linth, Grundeigentümer ARE-Code 3336.3.051 Ausgangslage Fläche Angestrebte Nutzung Beschäftigtenpotenzial Weiterentwicklung ca. 4.1 ha, unbebaut, Industrie / produzierendes Ge- Heute: keine Richtplangebiet für Sied- werbe, grössere Emissionen und Zukünftig: ca. 360 Beschäftigte lungsentwicklung Indust- Güterverkehrsanteil möglich rie, STAST Verkehrliche Einbettung / Leistungsfähigkeit Strassennetz Gute MIV-Erreichbarkeit via übergeordnetes Verkehrsnetz, direkte Anbindung an A 15. ÖV- Güteklasse in östlichem Teilbereich momentan nicht ausreichend, Verlegung Bushaltestelle noch offen. Um die Erreichbarkeit und Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr für das ge- samte Industrieareal Neuhaus zu optimieren, ist eine Unterführung geplant (Massnahme AP 4G FVV4.2-1). Der zusätzlich ausgelöste Verkehr ist mit einem DWV von ca. 450 - 900 Fahrten/d respektive einer ASP von ca. 80-160 Fahrten/h im Vergleich zum Gesamtverkehr von untergeordneter Bedeutung und gut bewältigbar. Der Autobahnanschluss Eschenbach liegt in unmittelbarer Nähe und kann direkt über das übergeordnete Netz erreicht werden. Planungsschritte / Meilensteine Einzonungsverfahren in vergangener Zonenplanrevision bereits durchlaufen, bei Genehmi- gung zurückgestellt da notwendige Nachweise zu STAST gemäss kantonalem Richtplan nicht vorhanden (regional zu erbringender Bedarfsnachweis). Festsetzung gemäss kantonaler Richt- planung als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet für Eignung Standortvermarktung (A -Standort A13) sowie als strategischer Arbeitsplatzstandort mit Verfügbarkeit in maximal 3 Jahren (A- Standort A6). 2019 Erarbeitung Grobmasterplan 2021 Regionaler Bedarfsnachweis 2024 Genehmigungsverfahren Abbildung: Grobmasterplan Eschenbach Neuhaus, Stand 27. Februar 2020 Seite 25
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