Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin

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Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin
Aktuelle Marktsituation und
                                       wohnungspolitische Entwicklung
                                       in Berlin

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer
Wohnungsunternehmen e.V.               Maren Kern, BBU-Vorstand
Lentzeallee 107
14195 Berlin
Tel. 030 - 897 81 - 0                  Deloitte Forum 2019
Fax. 030 - 897 81 -249
info@bbu.de                            Berlin, den 25. Oktober 2019
www.bbu.de
Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin
Agenda

         Fakten zum Mietwohnungsmarkt Berlin

         Einordnung der aktuellen wohnungspolitische Diskussion

         Mietendeckel und Enteignung: Stand und Ausblick

                                                                       Foto: Stihl024/pixelio.de
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Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin
BBU-Mitglieder mit Anteil am Berliner Mietwohnungsmarkt
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                                         19 %                              306.000 Wohnungen:
                                         Landeseigene                      degewo, GESOBAU, Gewobag,
                                         Wohnungs-                         HOWOGE, Stadt und Land, WBM
                                         unternehmen
                                                                                   83 Wohnungsgenossenschaften mit
                                                   12 %                            rund 185.000 Wohnungen: z.B.
                                                Wohnungs-                          Berolina eG, EVM eG,
             58 %                             genossenschaften                     WGLi eG, 1892 eG, …
             Sonstige
             Privatvermieter                12 %
                                            Private und kirchliche           43 Gesellschaften mit rund 200.000
                                               Wohnungsunter-                Wohnungen:
                                                  nehmen                     z.B. Deutsche Wohnen AG, Vonovia,
                                                                             Evangelische Hilfswerk-Siedlung GmbH, …

                                                                     = Marktanteil BBU-Mitgliedsunternehmen Berlin (43 %)

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Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin
BBU-Bestandsmieten in Berlin 2017
 In fast jedem Bezirk liegt die
 BBU-Bestandsmiete unterhalb
 des Mittelwertes
 des Berliner Mietspiegels
 des Vergleichsjahres 2017:
 6,39 €/m2

                                          5,96 (5,78)

                      günstigste Miete

                      höchste Miete

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Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin
Berlin – Stadt des Wachstums
     2018 für Berlin in Zahlen:

                     Bevölkerung: +31.000 Personen

                     Beschäftigungszunahme: +47.500 Personen (Arbeitslosenquote: 8,1%)

                     Wirtschaftswachstum: +3,1 %

                     Haushaltsnettoeinkommen: +3,7 %

                     Allgemeine Preisentwicklung: +2,0 %

                     Baupreisentwicklung: +6,3 %
                                                                        © BBU

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Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin
Keine Frage: Berlins Wohnungsmarkt ist angespannt...
Leerstandsentwicklung bei den BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin,
jew. Dezember, in % des Bestandes

                                                           April 2010:
                                                           BBU fordert als    Allererste kleine
                                                           Erster in Berlin   Entspannungsschritte
                                                           Neubau             durch mehr Neubau!

                                                                                                © BBU

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Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin
… der Vergleich mit anderen Städten zeigt aber…
Entwicklung der
durchschnittlichen
Mietspiegelmiete
München,
Hamburg
und Berlin
im Vergleich

                                                  BBU-Nettokaltmieten

                                                                   Quelle: Senatsverwaltung für
                                                                   Stadtentwicklung und
                                                                   Wohnen des Landes Berlin

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Aktuelle Marktsituation und wohnungspolitische Entwicklung in Berlin
...dass das Problem nicht bei den Bestandsmieten liegt!
Entwicklung
mittleres
monatliches
Haushaltsnetto-
einkommen
(HHNE) und
Nettokaltmieten je
m2 Wohnfläche in
Berlin:
Einkommen
steigen schneller
als die Mieten!

                                                          © BBU

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Deshalb: Volle Konzentration auf den Neubau!
                                                      1.651
 Investitionen der
 BBU-Mitgliedsunternehmen                        +39 %

                                              1.186

                                             +45 %
 Geplantes Gesamtvolumen 2019: 3,17 Mrd. €                    799
                                                      706

                                                      688     717

                                                                    © BBU
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Baufertigstellungen: Rund 44.700 WE geplant
Realisierte und geplante Baufertigstellungen von BBU-Mitgliedsunternehmen
in Berlin, 2010-2023

•      2019 Baufertigstellungen +75 % zum Vorjahr

•      Zwischen 2019 und 2023 sind rund 44.700 Fertigstellungen geplant

                                                                            © BBU
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Drastische Verteuerung von Bau- und Grundstückskosten

                                                   * Kostengruppe 200-700,
                                                     ohne Grundstück
                                         *   **   ** Baulandpreise im verdichteten
                                                     Geschosswohnungsbau

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Folge der Diskursverschiebung: Regulierung statt Neubau
        Auf der Grundlage „gefühlter Fakten“ wurde die wichtige Debatte über die
         Stadtentwicklung Berlins anhand von wiederholt dargestellten Einzelbeispielen gezielt
         emotionalisiert und polarisiert, was nun die Durchsetzung von Extrempositionen
         ermöglicht.
         Fakt ist: Die Mieten sinken bereits (Berlin: -1,4%; F+B-Wohn-Index Deutschland Q3/2019
         vom 24. Oktober 2019), Neubau und Mietpreisbremse wirken!
        Dennoch: Die unzureichende Bereitstellung von Baugrundstücken, die noch immer
         mangelhafte personelle Ausstattung der Genehmigungsbehörden u.v.m. macht deutlich:
         In der aktuellen wohnungspolitischen Debatte steht nicht die Lösung der angespannten
         Wohnungsmarktsituation im Vordergrund, sondern die Interessen der
         Bestandsmieter*innen.

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Folge der Diskursverschiebung: Regulierung statt Neubau
      Konsequenz: Die neuesten Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (6./7.
       November 2019) belegen nicht nur eine erhebliche Abschwächung der Zuzugs-Dynamik,
       sondern auch einen massiven Einbruch der Baugenehmigungszahlen:
           Bevölkerungswachstum Berlin:   nur +0,2 % im 1. Halbjahr (bis 30. Juni 2019)
                                           1. Halbjahr 2019:               + 7.814 EW
                                           Vorjahre (2012-2017):           + 40.000 EW pro Jahr
           Baugenehmigungen Berlin:       - 10,1 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
                                           (Stand 3. Quartal, 30. September 2019)

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Mietendeckel: Genese und bisheriger Verlauf
      18. Januar 2019: SPD-Vorstoß für einen „Berliner Mietendeckel“ (Gastbeitrag Tagesspiegel/Eva Högl
       und Julian Zado); daraufhin Beauftragung eines Gutachtens (Mayer/Artz) durch die SPD-
       Abgeordnetenhaus-Fraktion, das am 29. März 2019 vorgestellt wird und demzufolge eine
       landesrechtliche Einführung machbar sei.
      18. Juni 2019: Senatsbeschluss des maßgeblich von den LINKEN formulierten SenSW-Eckpunktepapiers.
      24. August 2019: Referentenentwurf dringt an die Presse, darin u.a. Obergrenzen-Spanne von lediglich
       3,42 - 7,97 € (neueste Entwurfs-Fassung: 3,92 - 9,80 €) sowie Recht auf Mietabsenkung für alle über der
       jeweiligen Obergrenze liegenden Mieten.
      2. September 2019: Veröffentlichung des überarbeiteten Referentenentwurfes zum Mietendeckel-
       Gesetz durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
      9. September 2019: Anhörung von 22 Verbänden, Institutionen und Gruppierungen auf Einladung von
       Senatorin Lompscher. Nur zwei Stunden (Redezeit 5 Minuten) für alle Teilnehmer. Schriftliche
       Stellungnahmen wurden mit Frist 13. September ermöglicht.
      Derzeit laufend: Ab 22. Oktober 2019 Stellungnahme des Rates der Bürgermeister (bis 21. November
       2019). Anschließend Senatsbeschluss und Beginn des parlamentarischen Verfahrens.
      Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin und Inkrafttreten: (wohl Ende) 1. Quartal 2020
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Mietendeckel: Senatsvorlage vom 21. Oktober 2019
      Es wird ein Mietenstopp für fünf Jahre eingeführt. Ab 2022 wird die Möglichkeit einer Anpassung von
       1,3 % pro Jahr geschaffen.
      Es gelten Baualtersklassen-bedingte Obergrenzen mit Miethöhen zwischen 3,92 Euro/qm und 9,80
       Euro/qm.
      Bei der Wiedervermietung von Wohnungen darf höchstens die am 18. Juni 2019 wirksam vereinbarte
       Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden (Vormiete). Liegt diese Vormiete über der
       Mietobergrenze, ist sie darauf zu kappen.
      In bestehenden Mietverhältnissen sollen Mieter*innen ihre Miete kappen können, wenn diese um
       mehr als 20 % über der zulässigen Mietobergrenze liegt. Dabei werden Zu- und Abschläge für
       einfache Lage (-28 ct/qm), mittlere Lage (-9 ct/qm) und gute Lage (+74 ct/qm) berücksichtigt. Die
       Regelungen werden erst 9 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet.
      Liegt die Miete einer modern ausgestatteten Wohnung besonders niedrig (unter 5,02 Euro/qm), darf
       diese bei Wiedervermietung um maximal 1 Euro/qm auf maximal 5,02 Euro/qm angehoben werden.
      Modernisierungsmaßnahmen dürfen nur in Höhe von 1 Euro/qm umgelegt werden. Es besteht eine
       Anzeigepflicht, über 1 Euro hinaus gehende Maßnahmen sind genehmigungspflichtig.
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Kampagne der Wohnungsgenossenschaften Berlin
   Aktuelle Kampagne der Berliner Wohnungsgenossenschaften gegen den Mietendeckel mit Start am
   18. Juni 2019 (Tag des Eckpunkte-Beschlusses durch den Berliner Senat), u.a. mit:

                                            großformatigen Zeitungsanzeigen,
                                            Beilagen in Mitgliedermagazinen,
                                            Plakaten,
                                            mobilen Werbetafeln, die überall in der Stadt sichtbar sind.

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Ein Mietendeckel wäre verfassungswidrig, investitionsfeindlich…
  Hauptkritikpunkte des BBU am Mietendeckel:
       Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken: Das Land Berlin besitzt für eine solche
        Regelung keine Gesetzgebungskompetenz. Verschiedene Gutachten und Stellungnahmen
        (u.a Heussen, Greenberg Traurig, Bottermann Khorami, Hogan Lovells) kommen zu diesem
        eindeutigen Ergebnis, zuletzt das am 7. September 2019 erschienene Gutachten von Prof.
        Dr. Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im Auftrag des GdW.
        Laut Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis im Auftrag der Senatskanzlei (vom 14. Oktober
        2019) könnte nur der Deckel verfassungsgemäß sein, das übrige Gesetz jedoch nicht.
       Mietendeckel = Investitionsdeckel: Die Einnahmeverluste durch einen Mietendeckel
        könnten sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen (auf Grundlage des Referentenentwurfes
        vom 2. September 2019) allein für die BBU-Mitglieds-unternehmen auf über 200 Mio. € pro
        Jahr summieren. Diese müssten durch Einsparungen an anderen Stellen kompensiert
        werden, wodurch umfangreichere Instandsetzungen sowie energetische und demografische
        Modernisierungen oder Neubau gefährdet wären. Zugleich entspricht dies einem
        Investitionsvolumen von rd. 1 Mrd. Euro, die dann nicht mehr zur Verfügung stünde.
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… und ändert nichts am eigentlichen Problem.
   Hauptkritikpunkte am Mietendeckel:
        Nicht eine einzige Wohnung entsteht zusätzlich – im Gegenteil: der politisch verursachte
         Vertrauensverlust wird sich negativ auf den dringend benötigten Neubau auswirken.
        Der Mietspiegel wird auf Jahre hinaus ausgehebelt (neuer Mietspiegel dann
         wahrscheinlich erst frühestens ab 2031 möglich), dadurch Gefahr eines „Mietenturbo“
         statt Mieterschutz
        Finanzierungen werden deutlich schwieriger – sowohl bei Neukrediten (z.B. für
         Modernisierungen) als auch bei bestehenden Kreditverhältnissen.
        Es werden vor allem die soziale Wohnungswirtschaft und viele Kleinvermieter getroffen,
         die bisher schon verantwortungsvoll agiert haben.
        Ein Mietendeckel gefährdet Arbeitsplätze in branchenbezogenen
         Handwerksunternehmen. Die Bauwirtschaft befürchtet Auftragsrückgänge von rund 40%.
        Ein Mietendeckel erfordert kurzfristig zusätzliche Verwaltungskapazitäten (mind. 200
         Stellen) – bei einer bereits jetzt unterbesetzten Verwaltung.
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Mietendeckel-Diskussion: Ausblick
      Ende September 2019 hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem Positionspapier zur
       „Wohnwende“ sich für die Einführung eines bundesweiten Mietenstopps ausgesprochen.
      Auf dem SPD-Landesparteitag am 26. Oktober 2019 wurde das Festhalten am Berliner
       Mietendeckel nochmals nachdrücklich thematisiert.
      In Städten wie München, Bremen und Frankfurt/Main ist das Thema bereits sehr präsent. Der
       Berliner Mietendeckel erzielt mittlerweile nicht nur bundesweite, sondern vielmehr
       internationale Aufmerksamkeit.
      Im Zuge der Mietendeckel-Umsetzung und des damit verbundenen Wegfalls des Mietspiegels
       wurde insbesondere von Seiten der Grünen zuletzt die Einführung eines Mietenkatasters
       angeregt. Diese Diskussion steht jedoch noch am Beginn.

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Noch weniger hilfreich: eine Enteignung!
           Verfassungswidrig: Verletzung von Gleichbehandlungsgebot, Angemessenheitsgebot und
            Willkürverbot; Verstoß gegen Berliner Landesverfassung und Schuldenbremse.
           Nicht finanzierbar: Amtliche Kostenschätzung geht von bis zu 36 Mrd. € aus, hinzu kämen
            „Nebenkosten“ von weiteren 3 Mrd. € und jährliche Folgekosten von rund 340 Mio. €. Die 36
            Mrd. € entsprechen dem 15x des Berliner Investitionshaushalts von 2019 (!).
           Nutzlos: Durch die Enteignung entstünde nicht eine einzige Wohnung zusätzlich – keinerlei
            Beitrag zur Entspannung des Berliner Wohnungsmarkts oder zur Stärkung der
            Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte (die Wohnungen sind zu 98 %
            bewohnt!).
           Keine mietendämpfende Wirkung: Die rund 243.000 in Rede stehenden Wohnungen
            entsprechen rund 13 Prozent des Berliner Wohnungsmarkts.
           Investitionsfeindlichkeit: Eine drohende Enteignung würde Investoren von einem Engagement
            in Berlin abhalten bzw. hält sie jetzt schon davon ab.
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BBU mit deutlicher Positionierung gegen Enteignung
          Vom ersten Bekanntwerden der Enteignungsinitiative an zahlreiche Hintergrundgespräche
           des BBU sowie kontinuierliche umfangreiche Medienarbeit mit Statements, Interviews
           und Meinungsartikeln in regionalen und überregionalen Medien, zudem Beteiligung an
           diversen Podiumsdiskussionen.
          Start einer Internetseite (www.weiterdenken-statt-enteignen.de) am 29. März 2019 mit
           wichtigsten Argumenten gegen eine Enteignung, Produktion eines Info-Flyers (Verteilung
           an bislang rund 200.000 Mieterhaushalte), Social-Media-Aktivitäten.

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Enteignungsdebatte: Aktueller Stand
       14. Juni 2019: Übergabe von rund 77.000 Unterschriften der Initiative „Deutsche Wohnen &
        Co. enteignen“ an die für die Prüfung federführend zuständige Senatsverwaltung für Inneres.
       5. Juli 2019: Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zur Gültigkeit der Unterschriften, wonach
        58.307 gültige Unterschriften (bei 20.000 benötigten) abgegeben wurden.
       21. August 2019: u.a. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses
        zur rechtlichen Bewertung der Forderungen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“:
           Eine Vergesellschaftung des Wohnungsbestandes von Immobilienunternehmen in Berlin
            mit mindestens 3.000 Wohnungen wäre auf der Grundlage von Art. 15 GG und Art. 14 Abs.
            3 GG möglich.
           Eine Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG muss nicht exakt dem Verkehrswert
            entsprechen, da sie laut BVerfG das Ergebnis eines Interessensausgleichs sein sollte. Sie
            muss sich aber am Verkehrswert orientieren und einen angemessenen Ausgleich
            darstellen.
           Die Grenze von 3.000 Wohnungen kann nicht als willkürlich betrachtet werden, da eine
            Teilsozialisierung eine Abgrenzung erfordert.
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Enteignungs-Diskussion: Ausblick
  Derzeit: Prüfung der Inhalte des Volksbegehrens auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
  (Berliner Verfassung, Grundgesetz) durch die Senatsverwaltung für Inneres
     Möglichkeit 1: Begehren ist verfassungskonform → Initiierung von Phase II (Sammeln von
      170.000 Unterschriften binnen 4 Monaten)
     Möglichkeit 2: Begehren ist nicht verfassungskonform
         2a: Entscheidung des Innensenators zur Beendigung des Verfahrens.
         2b: Anrufung des Berliner Verfassungsgerichtshofs (durch den Innensenator oder die
          Initiative; Prüfung durch den VerfGHB ohne Fristen)
     Volksentscheid: Quorum = Mehrheit der Teilnehmer*innen und zugleich mindestens ein
      Viertel der Stimmberechtigten (d.h. mindestens rund 613.000 „Ja“-Stimmen)
     Umsetzung in ein Gesetz: 9 Monate (so sieht es der Beschlusstext vor; damit bliebe das
      Thema vrs. bis zu den nächsten Abgeordnetenhauswahlen sehr präsent!)
     Höchstwahrscheinlich: Verfassungsklagen (betroffene Unternehmen, Banken)
     Inkrafttreten?
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