Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse

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Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse
Martin Nay                                  Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse

                     Aktuelles aus der Fachkommission
                     Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse
                                    Martin Nay, BDO AG

             Aktuelles aus der Fachkommission
             Wirtschaftsprüfung der EXPERTsuisse

             Themeninhalte
              EXPERTsuisse Projekt - Relevanz und Nutzen der
               Wirtschaftsprüfung
              Diskussionspapier des IAASB
               Abschlussprüfung von wenig komplexen Unternehmen
              Überarbeitung der Schweizer Prüfungsstandards (PS)
              Vereinbarkeit von Doppelmandaten im Hinblick auf die
               Unabhängigkeit
              Prüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss
               Gleichstellungsgesetz (GIG)
              Positionspapier vorformulierte Bestätigungen
              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 -
               Spezialberichterstattung von klassischen Stiftungen am Beispiel
               der Stadt Zürich

                                                                             © Revisionstagung 2019    1
Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse
Martin Nay                                      Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse

             EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der
             Wirtschaftsprüfung

               ►   Die Wirtschaftsprüfung wird zunehmend als «Dienstleistung im
                   öffentlichen Interesse» thematisiert.
               ►   Gleichzeitig bestehen die unterschiedlichsten - zum Teil
                   miteinander unvereinbare - Stakeholder-Erwartungen betreffend
                   Auftrag/Aufgaben/Leistungsumfang der Wirtschaftsprüfung.
               ►   Zudem führen Einzelfälle in den Medien immer wieder zum
                   Hinterfragen des Berufsstands, dies leider oft durch nicht
                   ausreichend informierte Journalisten und Politiker.

             EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der
             Wirtschaftsprüfung

             Relevanz, Nutzen und Reputation der Wirtschaftsprüfung sollen gestärkt und
             öffentlich bekannter gemacht werden
                  gilt für ord./eing. Revision aber auch andere bwl. Prüfungen

              ► Wert der Wirtschaftsprüfung öffentlich wirksam kommunizieren:
                 Was wäre, wenn es Wirtschaftsprüfung nicht gäbe;
                  Reduktion Expectation Gap
                 Eine gesetzliche Abschlussprüfung kann diversen Mehrwert stiften
                      Politik und Medien als primäre Zielgruppe

              ► Der Berufsstand erhält Unterstützungsmaterial, um sich in diesem Sinne
                besser bei Stakeholdern/Revisionskunden zu positionieren (sog.
                «Toolset»)
                     Kunden / Unternehmer als Zielgruppe

                                                                                 © Revisionstagung 2019    2
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             EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der
             Wirtschaftsprüfung

               Stakeholder fragen sich:
               ►   Finanzkrise 2008 - Hätten die Wirtschaftsprüfer diese nicht
                   vorhersehen müssen?
               ►   Postauto – Was wusste der Prüfer? Hätte dieser den
                   Subventionsschwindel nicht erkennen müssen?
               ►   Wie kann es sein, dass ein Abschluss als gesetzeskonform testiert
                   wird und nur zwei Monate später muss die Bilanz beim
                   Konkursrichter deponiert werden?
               ►   Wie kann es sein, dass ein Prüfer gleichzeitig hoch dotierte
                   Beratungsmandate bei seinen Prüfungskunden hält? Wo bleibt hier
                   die Unabhängigkeit?

             EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der
             Wirtschaftsprüfung

              Die Teilprojekte im Überblick
                                          Botschaften zur Relevanz und Reputation der
                                                      Wirtschaftsprüfung
                                                          Teilprojekt 1

                               Drittverständliche Fakten und Infografiken für Politiker/ Medien
                                                         Teilprojekt 2

                                                                                     Geschützter
                         Öffentlich zugänglicher         Content Hub             Mitgliederbereich mit
                                 Bereich                 Teilprojekt 5                PR Toolbox,
                                                                                  Mandats‐Toolbox

                                             Mandats‐ und PR‐Toolbox für Mitglieder
                                                  Teilprojekt 3 / Teilprojekt 4

                                                                                                         © Revisionstagung 2019   3
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             EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der
             Wirtschaftsprüfung

              Wieso hat das die Revisionsstelle nicht gesehen?

             EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der
             Wirtschaftsprüfung

              Zunehmende betrügerische Konkurse

                                                                             © Revisionstagung 2019    4
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             EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der
             Wirtschaftsprüfung

               Beispiel SAR Premium Cars AG in Liquidation

             EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der
             Wirtschaftsprüfung

               Zunehmende betrügerische Konkurse – Reaktion des Bundes

             Botschaft vom 26. Juni 2019

                                                                             © Revisionstagung 2019    5
Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse
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             Abschlussprüfung von wenig komplexen
             Unternehmen
               ►        Discussion Paper on Audits
                        of Less Complex Entities (LCE) des IAASB
                        •      Stellungnahme war bis 12. September 2019 erbeten  EXPERTsuisse
                               hat dazu Stellung genommen

               ►        Mögliche Optionen gemäss Discussion Paper
                        •      Option A - Überarbeitung der bestehenden ISAs
                        •      Option B - Neuausarbeitung eines separaten Prüfungsstandards für
                               wenig komplexe Einheiten
                        •      Option C - Entwickeln einer Anleitung (Guidance) für Prüfer von wenig
                               komplexen Einheiten

             Abschlussprüfung von wenig komplexen
             Unternehmen
               ►        Auf Stufe der europäischen Berufsverbände
                        wird mit grosser Mehrheit die Option B. präferiert

              Quelle:
              Stimmungsbild im europäischen Berufsstand (Quick
              Poll an der Mitgliedersitzung von Accountancy
              Europe vom 19. Juni 2019; Nennungen von 38
              Mitgliedsländern)

                                                                                                  © Revisionstagung 2019    6
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Martin Nay                                        Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse

             Abschlussprüfung von wenig komplexen
             Unternehmen
             ►   Das Consultation Paper wurde in den letzten
                 Monaten mit dem Fachstrategieausschuss WP
                 (FSA WP), der Kommission für Wirtschaftsprüfung
                 (KWP) und der Subkommission
                 Eingeschränkte Revision eingehend diskutiert

             ►   Die wesentlichen Stossrichtungen
                 •   Die ISA werden aus Sicht der Prüfung von Publikumsgesellschaften
                     geschrieben.
                 •   Für Audits of LCEs sollten die Prüfungsstandards jedoch künftig aus
                     Sicht der KMU (als Basis) verfasst werden und es sollte «add-ons» für
                     die Publikumsgesellschaften geben.
                 •   Mehrheitlich werden die Vorteile eines separaten Standards gesehen,
                     da es bereits heute schwierig ist, eingeschränkte und ordentliche
                     Revisionen in einem Software-Tool abzubilden.

             Abschlussprüfung von wenig komplexen
             Unternehmen
             ►   Die wesentlichen Stossrichtungen
                 •   Ein «stand-alone»-Standard würde bevorzugt,
                     da dann ein Verweis auf andere Regelwerke
                     entfallen würde.
                 •   Der Standard sollte viel professionelles Ermessen ermöglichen und eher
                     prinzipienorientiert formuliert werden. Über den Einbezug von Themen
                     wie IT, dolose Handlungen, IKS-Prüfung müsste noch entschieden
                     werden.
                 •   EXPERTsuisse als Berufsverband befürwortet die Stossrichtung, dass es
                     Erleichterungen im Bereich der Audits of LCEs geben soll. Dies müssen
                     jedoch wirkliche Erleichterungen für die KMU sein, keine kosmetischen
                     Anpassungen an den bestehenden ISA.
                 •   EXPERTsuisse befürwortet, dass international solch ein Vorstoss
                     gemacht wird. Das Konzept im SER (risikoorientierter Prüfungsansatz)
                     bezüglich weitergehender Detailprüfungshandlungen sollte für einen
                     eigenständigen Standard für LCEs übernommen werden.

                                                                                     © Revisionstagung 2019   7
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             Überarbeitung der Schweizer
             Prüfungsstandards (PS)
              ►   Die Schweizer Prüfungsstandards (PS) wurden letztmals 2013
                  gesamthaft publiziert (D und F).
                  •   Dabei handelt es sich um eine 1:1-Übernahme der Original-ISA
                  •   Die PS bilden den Stand von 2009 ab
                      (10 Jahre hinken wir hinterher)
                  •   ergänzt um Schweizer Besonderheiten in Form zusätzlicher Textziffern

              ►   Diverse Anpassungen der ISA machen eine gelegentliche
                  Neuauflage der PS erforderlich
              ►   Dabei sind wir auf die dt. und franz. Übersetzungen angewiesen,
                  bei denen die Federführung (principal translator-Rolle) bei den
                  Verbänden in Dtschl. bzw. Belgien liegt
              ►   Derzeit laufen die entsprechenden Übersetzungen

             Überarbeitung der Schweizer
             Prüfungsstandards (PS)
              ►   Inkraftsetzung in Dtschl. vorgesehen für Abschlussprüfungen für
                  Geschäftsjahre endend am oder nach dem 31.12.2021
                  •   Aktuell planen wir die Neuauflage der PS für eine Inkraftsetzung für
                      Abschlussprüfungen für Geschäftsjahre endend am oder nach dem
                      31.12.2021
                      (ehrgeizige Zielsetzung)
                  •   CH-Prüfungsstandards wie PS 290 oder PS 890 sollen vorgezogen
                      werden

              ►   Die Kommission für Wirtschaftsprüfung ist der Ansicht, dass das
                  Warten auf die offiziellen Übersetzungen sachgerecht und
                  notwendig ist

                                                                                     © Revisionstagung 2019   8
Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse
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             Überarbeitung der Schweizer
             Prüfungsstandards (PS)

              PS 290 Pflichten bei Kapitalverlust und Überschuldung
              ►   Anpassung Aufbau und Struktur an die übrigen PS

              ►   Geplant: Rangrücktritt soll in der Höhe reduziert werden können

              ►   flexibler Rangrücktritt wird hingegen abgelehnt

              ►   Neue Mustervorlage für Rangrücktrittserklärung sowie
                  neuer Prüfungsbericht bei Ersatz der Rangrücktrittserklärung

             Vereinbarkeit von Doppelmandaten im
             Hinblick auf die Unabhängigkeit
              ►   Frage der Doppelmandate ist weiterhin in Diskussion

              ►   Gründungsprüfung – Bundesgerichtsentscheid
                  (BVGer B-7872/ 2015 vom 21.04.16 und BGer 2C_487/ 2016 vom
                  23.11.16)

              Sachverhalt vor Gericht:
                  •   Der Revisionsexperte A führt eine Gründungsprüfung bei der in
                      Gründung befindlichen B AG durch.
                  •   Bevor das Mandat abgeschlossen war, hat der leitende Revisor die
                      Einsitznahme im VR akzeptiert und fünf Prozent des Aktienkapitals
                      gezeichnet.

                                                                                    © Revisionstagung 2019   9
Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse
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             Vereinbarkeit von Doppelmandaten im
             Hinblick auf die Unabhängigkeit
                Beurteilung durch Bundesgericht
                ► Unabhängigkeitsvorschriften für die Prüfung der Jahres-und
                  Konzernrechnung gelten auch für die Gründungsprüfung…
                ► …. auch dann, wenn die zu gründende Gesellschaft auf die
                  Revisionsstelle verzichtet hat
                ► Arbeiten zu einer Gründungsprüfung haben mehr
                  Gemeinsamkeiten mit der oRev als mit der eRev
                Schlussfolgerung
                ► Eine Prüfung der Zwischenbilanz nach Art. 725 OR ist streng
                  genommen nicht mehr möglich bei gleichzeitiger Mitwirkung
                  bei der Buchführung

             Vereinbarkeit von Doppelmandaten im
             Hinblick auf die Unabhängigkeit

                ► Das Vorliegen eines Doppelmandats sollte
                  für die Durchführung einer Spezialprüfung
                  unkritisch sein unter Vorliegen der beiden
                  nachstehenden Situationen (Grundsätze):

                                                                (2) Gesetzgeber weist Spezialprüfung der
                       (1) Keine Selbstprüfung                              Revisionsstelle zu

                                                              • Der Gesetzgeber geht (implizit) davon aus,
             • Die doppelmandatierte Revisionsstelle hat        dass die Revisionsstelle die Spezialprüfung
               im Rahmen der Spezialprüfung einen               quasi in Fortsetzung ihres Mandats als
               Prüfungsgegenstand zu testieren, mit             Revisionsstelle vornimmt
               dem sie vorab anlässlich der Mitwirkung        • so etwa die Prüfung der Zwischenbilanz bei
               bei der Buchführung nicht inhaltlich             begründeter Besorgnis der Überschuldung
               befasst war                                      (Art. 725 Abs. 2 OR) oder
              es liegt also keine Selbstprüfung vor          • die Prüfung auf Zulässigkeit einer
                                                                Aufwertung im Kontext eines hälftigen
                                                                Kapitalverlusts (Art. 670 Abs. 2 OR)

                                                                                                 © Revisionstagung 2019   10
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             Prüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss
             Gleichstellungsgesetz (GIG)
              ►   Änderung im Bundesgesetz über die
                  Gleichstellung von Frau und Mann
                  (Gleichstellungsgesetz, GIG) vom
                  14. Dezember 2018; Inkraftsetzung vorgesehen auf 1. Juli 2020
                  •   Betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse in Unternehmen ab 100
                      Beschäftigten
                  •   Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine «unabhängige Stelle»
                  •   Information der Mitarbeitenden über das Ergebnis der
                      Lohngleichheitsanalyse

              ►   EXPERTsuisse hat im April / Mai Gespräche geführt mit BJ und dem
                  Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann im
                  Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf zur Präzisierung der
                  Gesetzesbestimmungen

             Prüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss
             Gleichstellungsgesetz (GIG)

              Eingebrachte Aspekte
              ►   Anforderungen an die Revisionsunternehmen
                  (Zulassung, Unabhängigkeit, Ausbildung)
                  •   Zulassung als «Revisor» genügt in jedem Fall
                  •   Mitwirkung bei Lohngleichheitsanalyse / Beratung Lohnpolitik wird kritisch
                      gesehen, nach Auffassung des Gleichstellungsbüros nicht opportun
                  •   «Ausbildung» = halber Tag => EXPERTsuisse wird entsprechendes Seminar
                      anbieten und Inhalte mit dem Gleichstellungsbüro abstimmen
              ►   Prüfungsumfang / Prüfungstiefe / Prüfungsvorgehen bei der sog.
                  «Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse»
                  •   Prüfungstiefe wird mit dem Gleichstellungsbüro noch vereinbart und
                      Prüfungsvorgehen dann durch Kommission für Wirtschaftsprüfung (KWP)
                      festgelegt

                                                                                        © Revisionstagung 2019   11
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             Prüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss
             Gleichstellungsgesetz (GIG)

              Eingebrachte Aspekte
              ►   Anforderungen an die Revisionsunternehmen
                  (Zulassung, Unabhängigkeit, Ausbildung)
                  •   Zulassung als «Revisor» genügt in jedem Fall
                  •   Mitwirkung bei Lohngleichheitsanalyse / Beratung Lohnpolitik wird kritisch
                      gesehen, nach Auffassung des Gleichstellungsbüros nicht opportun
                  •   «Ausbildung» = halber Tag => EXPERTsuisse wird entsprechendes Seminar
                      anbieten und Inhalte mit dem Gleichstellungsbüro abstimmen
              ►   Prüfungsumfang / Prüfungstiefe / Prüfungsvorgehen bei der sog.
                  «Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse»
                  •   Prüfungstiefe wird mit dem Gleichstellungsbüro noch vereinbart und
                      Prüfungsvorgehen dann durch Kommission für Wirtschaftsprüfung (KWP)
                      festgelegt

             Positionspapier vorformulierte Bestätigungen

              ►   Fachliche Verlautbarung der EXPERTsuisse
                  Positionspapier zu vorformulierten Bestätigungen
              ►   Gesetzgeber, Bundesämter, staatliche Stellen, Banken und andere
                  Institutionen formulieren zunehmend Bestätigungen und Berichte, die
                  von Wirtschaftsprüfern unterzeichnet werden sollen
              ►   Arbeiten werden somit der Revisionsstelle übertragen, die nicht dem
                  gesetzlichen Prüfungsauftrag entsprechen
              ►   Der Berufsstand steht vor der nicht immer lösbaren Aufgabe, diese
                  Vorgaben mit den Standes- und Berufsregeln und anderen
                  anwendbaren fachlichen Verlautbarungen (wie bspw. den Schweizer
                  Prüfungsstandards) in Einklang zu bringen
              ►   Ziel des von EXPERTsuisse veröffentlichten Positionspapiers ist es, den
                  Dialog zwischen dem Berufsstand und den oben genannten
                  Institutionen anzustossen und weiter zu fördern
              ►   Gleichzeitig wird dem Berufsstand eine Hilfestellung zum Umgang mit
                  derartigen Prüfungsleistungen bereitgestellt

                                                                                        © Revisionstagung 2019   12
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             Positionspapier vorformulierte Bestätigungen

               ►   Wir verschliessen uns nicht vor solchen Aufträgen,
                   da sie einem offensichtlichen Bedürfnis entsprechen
               ►   EXPERTsuisse wird deshalb eine Arbeitsgruppe bilden, die sich mit
                   diesen Anfragen auseinandersetzt
               ►   Aktuelle Beispiele über vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 290
                   •   Swissmem
                       Prüfung der Einhaltung von Mindestlöhnen in der Maschinen-, Elektro- und
                       Metall-Industrie gemäss GAV
                   •   Finanzdepartement der Stadt Zürich – Stiftungsaufsicht
                       Zusätzliche Bestätigung der Revisionsstelle über tatsächliche Feststellungen
                       an den Stiftungsrat
                   •   Bildungsdirektion
                       Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich
                       Musterbericht über tatsächliche Feststellungen  Kommunikation nach
                       aussen noch nicht erfolgt  Musterberichte werden noch publiziert

             Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

               ►   Bei diesen Aufträgen gibt der Prüfer keine Zusicherung ab
               ►   Grundsätzlich deckt PS 920 Aufträge mit Finanzinformationen ab,
                   kann jedoch auch bei Aufträgen nichtfinanzieller Informationen
                   herangezogen werden
               ►   Auch bei diesem Standard ist es wichtig, Gegenstand der
                   Prüfungshandlungen zu kennen und angemessene Kriterien zu
                   definieren
               ►   Bei dieser Art von Prüfungen resp. Untersuchungen hat der
                   Berichtsadressat selber die Angemessenheit und Zweckmässigkeit der
                   untersuchten Sachverhalte aufgrund vereinbarter Kriterien
                   einzuschätzen. Er zieht auch seine eigenen Schlussfolgerungen.
               ►   Deshalb folgender Wortlaut in der Auftragsbestätigung:
                   •   «Unsere Prüfungshandlungen werden wir einzig zu dem Zweck
                       vornehmen, [Angaben über erklärten Zweck der vereinbarten
                       Prüfungshandlungen]. Unser Bericht darf zu keinem anderen Zweck
                       verwendet werden und ist einzig zu Ihrer Information bestimmt.»

                                                                                           © Revisionstagung 2019   13
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             Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

               ►   Deshalb folgender Wortlaut im Bericht:
                   •   «Da die oben aufgeführten Prüfungshandlungen weder eine Prüfung
                       noch eine Review in Übereinstimmung mit den PS darstellen, geben wir
                       keine Zusicherung über ….. ab.
                       Hätten wir zusätzliche Prüfungshandlungen, eine Prüfung oder eine
                       Review des Abschlusses in Übereinstimmung mit den PS
                       vorgenommen, hätten wir möglicherweise andere Sachverhalte
                       festgestellt und Ihnen darüber berichtet.»

               ►   Vereinbarte Prüfungshandlungen können umfassen:
                   •   Befragungen und Analysen;
                   •   Nachrechnen, Vergleichen und andere Überprüfungen der Genauigkeit
                   •   Beobachtungen
                   •   Einsichtnahmen in Unterlagen
                   •   Erlangung von Bestätigungen

             Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

               ►   PS 920 Testate erlauben keine Überprüfung von Sachverhalten, die
                   professionelles Ermessen (Judgement) beinhalten (Schwarz-weiss
                   Betrachtung, d.h. eingehalten oder nicht eingehalten).
               ►   Somit müssen zu prüfende Punkte klar und eindeutig definiert sein.

                                                                                    © Revisionstagung 2019   14
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             Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

               Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht
               der Stadt Zürich unterstellt sind:
               ►   Zweck
                   •   Durchführung von zusätzlichen Prüfungshandlungen aufgrund der
                       Beauftragung durch den Stiftungsrat
                   •   Die Revisionsstelle berichtet über tatsächliche Feststellungen aufgrund
                       von vereinbarten Untersuchungs- resp. Prüfungshandlungen an den
                       Stiftungsrat und an das Finanzdepartement der Stadt Zürich

               ►   Ziele
                   •   Aufdeckung von Organisations- und rechtlichen Mängeln bei
                       klassischen Stiftungen der Stadt Zürich, die der Aufsicht unterstehen
                   •   Einhaltung der Vorgaben und Auflagen des Finanzdepartementes der
                       Stadt Zürich
                       (Stiftungsaufsicht Stadt Zürich)

             Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

               Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der
               Stadt Zürich unterstellt sind:
               ►   Aufbau der Zusatzbestätigung
                   •   Bezeichnung des Gegenstandes der Prüfung
                   •   Feststellung zur Übereinstimmung mit PS 920
                   •   Bezeichnung des Zwecks der vereinbarten Prüfungshandlungen
                   •   Umschreibung der tatsächlichen Feststellungen
                   •   Abgrenzung von Review und Prüfung
                   •   Beschränkung des Empfängerkreises
                   •   Bezug des Berichts

               ►   Berichtsmuster siehe:
                   •   https://www.stadt-
                       zuerich.ch/fd/de/index/das_departement/departementssekretariat_aufgaben/stiftungs
                       aufsicht.html
                   •   Oder Berichtsmustersammlung der EXPERTsuisse «Musterbericht über tatsächliche
                       Feststellungen an den Stiftungsrat der Stiftung XYZ, Zürich»
                       (https://www.expertsuisse.ch/andere-pruefungen)

                                                                                               © Revisionstagung 2019   15
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              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

                   Am Beispiel der klassischen Stiftungen,
                   die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich
                   unterstellt sind:

              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

                   Am Beispiel der klassischen Stiftungen,
                   die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich
                   unterstellt sind:
             Nr.    Prüfungshandlungen                                   Feststellungen
             1.     Wir nahmen Einsicht in die Schreiben der             Die durch die Aufsichtsbehörde [in den/im] Schreiben
                    Aufsichtsbehörde vom [DATUM und DATUM] und           vom [DATUM und DATUM] gemachten
                    stellten fest, ob sie Einschränkungen, Hinweise      Einschränkungen/Hinweise/Empfehlungen wurden im
                    und/oder Empfehlungen betreffend frühere             Anhang der Jahresrechnung [DATUM] wie folgt
                    Jahresrechnungen enthielten. Wir verglichen, ob      berücksichtigt: [Alternativ: Das/Die Schreiben vom
                    solche Einschränkungen, Hinweise und/oder            DATUM und DATUM beinhalteten keine
                    Empfehlungen im Anhang der Jahresrechnung            Einschränkungen, Hinweise oder Empfehlungen zur
                    [JAHR] berücksichtigt wurden.                        Jahresrechnung.]
                                                                         Einschränkung/Hinweis/Empfehlung   Feststellung in Bezug auf Anhang der
                                                                         der Aufsichtsbehörde               Jahresrechnung
                                                                         [-…]                               [vgl. Anhang Punkt x.x]
                                                                         [-…]                               [betrifft nicht den Anhang]

             2.     Wir nahmen Einsicht in die Stiftungsratsprotokolle   Die gemäss den uns vorliegenden
                    des Berichtsjahrs und stimmten die im Berichtsjahr   Stiftungsratsprotokollen beschlossenen Reglemente
                    beschlossenen Reglemente und beschlossenen           und beschlossenen Reglementsänderungen wurden
                    Reglementsänderungen mit den Meldungen an die        der Stiftungsaufsicht am [DATUM] mitgeteilt.
                    Stiftungsaufsicht ab.

                                                                                                                                    © Revisionstagung 2019   16
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              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

                    Am Beispiel der klassischen Stiftungen,
                    die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich
                    unterstellt sind:
             Nr.     Prüfungshandlungen                                      Feststellungen
             3.      Wir verglichen die Daten der zum Zeitpunkt dieses       Die Daten der zum Zeitpunkt dieses Berichtes
                     Berichtes gültigen Stiftungsstatuten und                gültigen Stiftungsstatuten und Stiftungsreglemente
                     Stiftungsreglemente mit denjenigen, die im Anhang       stimmen mit denjenigen, die im Anhang zur
                     zur Jahresrechnung oder im Tätigkeitsbericht für das    Jahresrechnung oder im Tätigkeitsbericht offengelegt
                     Jahr [JAHR] offengelegt sind.                           sind, überein.

             4.      Wir stellten fest, ob die im Berichtsjahr anwendbaren   Gemäss Offenlegung im [Tätigkeitsbericht] des Jahres
                     Statuten und Reglemente Vorgaben zur                    [JAHR] setzte sich der Stiftungsrat wie folgt
                     Zusammensetzung des Stiftungsrates enthielten. Wir      zusammen:
                     nahmen Einsicht in die im [Tätigkeitsbericht] des
                     Jahres [JAHR] offen gelegte Zusammensetzung des
                     Stiftungsrats und befragten die Geschäftsführung/ein
                     Stiftungsratsmitglied, ob allfällige Vorgaben der
                     Statuten oder Reglemente eingehalten wurden.

              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

                    Am Beispiel der klassischen Stiftungen,
                    die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich
                    unterstellt sind:
              Nr.    Prüfungshandlungen                                      Feststellungen
              4.     Wir stellten fest, ob die im Berichtsjahr anwendbaren   Die für das Jahr [JAHR] anwendbaren Statuten und
                     Statuten und Reglemente Vorgaben zur                    Reglemente enthalten folgenden Vorgaben zur
                     Zusammensetzung des Stiftungsrates enthielten. Wir      Zusammensetzung des Stiftungsrates. Zudem ergab
                     nahmen Einsicht in die im [Tätigkeitsbericht] des       unsere Befragung folgende Feststellungen:
                     Jahres [JAHR] offen gelegte Zusammensetzung des
                     Stiftungsrats und befragten die Geschäftsführung/ein     Vorgabe der Statuten oder    Feststellungen
                                                                              Reglemente (inkl. Artikel)
                     Stiftungsratsmitglied, ob allfällige Vorgaben der
                     Statuten oder Reglemente eingehalten wurden.                                          Gemäss Aussage von Frau/Herrn XY
                                                                                                           [FUNKTION] eingehalten durch …/nicht
                                                                                                           eingehalten.

                                                                             [Alternativ: Die für das Jahr [JAHR] anwendbaren
                                                                             Statuten und Reglemente enthalten keine Vorgaben
                                                                             zur Zusammensetzung des Stiftungsrates.]

                                                                                                                                © Revisionstagung 2019   17
Martin Nay                                                         Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse

              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

                   Am Beispiel der klassischen Stiftungen,
                   die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich
                   unterstellt sind:
             Nr.    Prüfungshandlungen                                 Feststellungen
             5.     Wir nahmen Einsicht in die                         Gemäss Stiftungsratsbeschluss vom XX.XX.XXXX wird der
                    Stiftungsratsprotokolle des Berichtsjahrs und      Präsident mit CHF X'000 pro Jahr und die übrigen
                    stimmten die Höhe der Entgelte des                 Mitglieder des Stiftungsrates mit CHF X'000 pro Jahr
                    Stiftungsrates gemäss Stiftungsratsbeschluss mit   entschädigt. Für das Berichtsjahr ergibt dies eine
                    den der Jahresrechnung [JAHR]                      Entschädigung von insgesamt CHF XX'000 für den
                    zugrundeliegenden Konten [Konto XXX: Entgelt       Stiftungsrat (exkl. MWST und Sozialversicherungen); dieser
                    Stiftungsrat] ab.                                  Betrag wurde auf Konto [XXX: Entgelt Stiftungsrat] erfasst,
                                                                       welches in der Jahresrechnung der Stiftung in der Position
                    Ferner stellten wir fest, ob die                   XY enthalten ist.
                    Statuten/Reglemente Vorgaben zu diesen
                    Entgelten enthalten.                               Die Statuten oder Reglemente enthalten keine Vorgaben
                                                                       zu Entgelten des Stiftungsrats / folgende Vorgaben zu
                                                                       Entgelten des Stiftungsrats: [Beschreibung gemäss
                                                                       Statuten/Reglementen].

              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

                   Am Beispiel der klassischen Stiftungen,
                   die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich
                   unterstellt sind:
             Nr.    Prüfungshandlungen                                 Feststellungen
             6.     Wir nahmen Einsicht in den                         Die gemäss den genannten Stiftungsratsprotokollen
                    Handelsregisterauszug (Basis: www.zefix.ch) und    erfolgten Ernennungen von Stiftungsratsmitgliedern und
                    die Stiftungsratsprotokolle (vom DATUM bis         Wahl der Revisionsstelle stimmen mit dem
                    DATUM) und stimmten die Änderungen der             Handelsregisterauszug (abgerufen auf www.zefix.ch am
                    Stiftungsratsmitglieder und Wahl der               DATUM) überein.
                    Revisionsstelle gemäss Stiftungsratsprotokollen
                    mit dem Handelsregisterauszug ab.

                                                                                                                   © Revisionstagung 2019   18
Martin Nay                                                             Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse

              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

                    Am Beispiel der klassischen Stiftungen,
                    die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich
                    unterstellt sind:
             Nr.     Prüfungshandlungen                                                Feststellungen
             7.      Wir nahmen Einsicht in ein von der Stiftung erstelltes            Die zu Lasten der Erfolgsrechnung
                     Verzeichnis der Gebäudeversicherungswerte der                     vorgenommene Einlage in den
                     Liegenschaften sowie in das der Jahresrechnung [JAHR]             Erneuerungsfonds betrug gemäss
                     zugrundeliegende Erfolgsrechnungskonto XXX: Einlage in            [Erfolgsrechnungskonto XXX: Einlage in
                     Erneuerungsfonds. Wir stellten fest, ob die im                    Erneuerungsfonds] im Jahr [JAHR] CHF
                     Merkblatt/Büchlein "Jährliche Berichterstattung von               [Betrag], was gemäss dem uns vorliegenden
                     klassischen Stiftungen" der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich    Verzeichnis X% des
                     vom April 2017 (Ziffer II Jahresrechnung 2. Erfolgsrechnung)      Gebäudeversicherungswertes der
                     empfohlene Einlage in den Erneuerungsfonds von jährlich           Liegenschaften entspricht.
                     mindestens 1% des Gebäudeversicherungswertes der
                     Liegenschaften zu Lasten der Erfolgsrechnung [JAHR]
                     vorgenommen wurde.
             8.      Wir stellten fest, ob die nachfolgenden Konten auf den Namen      Die in Ziffer 8 aufgeführten Konten lauten
                     der Stiftung lauten:                                              gemäss [Kontoauszug/Bankbestätigung] auf
                            ZKB 00.0000                                                den Namen der Stiftung.
                            Post 00‐000‐00
                            …

              Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920

                    Am Beispiel der klassischen Stiftungen,
                    die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich
                    unterstellt sind:
              Nr.    Prüfungshandlungen                                     Feststellungen
              9.     Wir befragten die Geschäftsführung/den                 Folgende Grundbuchauszüge wurden gemäss Aussage
                     Stiftungsrat, wann die letzten Grundbuchauszüge        von Frau/Herrn XY [FUNKTION] letztmals eingeholt und
                     für die Liegenschaften der Stiftung eingeholt          von uns eingesehen:
                     wurden, verlangten Einsicht in diese Auszüge und       Liegenschaft A: Kataster‐Nr. XXXX
                     hielten das jeweilige Datum fest.                      [Datum Grundbuchauszug]
                                                                            Liegenschaft B: Kataster‐Nr. XXXX
                                                                            [Datum Grundbuchauszug]
                                                                            Liegenschaft C: Kataster‐Nr. XXXX
                                                                            [Datum Grundbuchauszug]

              10.    Wir befragten die Geschäftsführung/den                 Ein Liegenschaften‐Verzeichnis mit einer Aufstellung der
                     Stiftungsrat, ob ein Liegenschaften‐Verzeichnis        Anzahl Wohnungen/Zimmer und der Angabe der
                     mit einer Aufstellung der Anzahl                       Gebäudeversicherungswerte wurde uns von Frau/Herrn
                     Wohnungen/Zimmer und der Angabe der                    XY [FUNKTION] zur Einsichtnahme vorgelegt.
                     Gebäudeversicherungswerte vorliegt und
                     verlangten Einsicht in dieses Verzeichnis.

                                                                                                                     © Revisionstagung 2019   19
Martin Nay                                      Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse

             Schluss

             Gerne beantworte ich Ihre Fragen

             Martin Nay
             BDO AG
             Schiffbaustrasse 2
             8031 Zürich
             martin.nay@bdo.ch

                                                                                 © Revisionstagung 2019   20
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