Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse
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Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Martin Nay, BDO AG Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung der EXPERTsuisse Themeninhalte EXPERTsuisse Projekt - Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung Diskussionspapier des IAASB Abschlussprüfung von wenig komplexen Unternehmen Überarbeitung der Schweizer Prüfungsstandards (PS) Vereinbarkeit von Doppelmandaten im Hinblick auf die Unabhängigkeit Prüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GIG) Positionspapier vorformulierte Bestätigungen Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 - Spezialberichterstattung von klassischen Stiftungen am Beispiel der Stadt Zürich © Revisionstagung 2019 1
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung ► Die Wirtschaftsprüfung wird zunehmend als «Dienstleistung im öffentlichen Interesse» thematisiert. ► Gleichzeitig bestehen die unterschiedlichsten - zum Teil miteinander unvereinbare - Stakeholder-Erwartungen betreffend Auftrag/Aufgaben/Leistungsumfang der Wirtschaftsprüfung. ► Zudem führen Einzelfälle in den Medien immer wieder zum Hinterfragen des Berufsstands, dies leider oft durch nicht ausreichend informierte Journalisten und Politiker. EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung Relevanz, Nutzen und Reputation der Wirtschaftsprüfung sollen gestärkt und öffentlich bekannter gemacht werden gilt für ord./eing. Revision aber auch andere bwl. Prüfungen ► Wert der Wirtschaftsprüfung öffentlich wirksam kommunizieren: Was wäre, wenn es Wirtschaftsprüfung nicht gäbe; Reduktion Expectation Gap Eine gesetzliche Abschlussprüfung kann diversen Mehrwert stiften Politik und Medien als primäre Zielgruppe ► Der Berufsstand erhält Unterstützungsmaterial, um sich in diesem Sinne besser bei Stakeholdern/Revisionskunden zu positionieren (sog. «Toolset») Kunden / Unternehmer als Zielgruppe © Revisionstagung 2019 2
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung Stakeholder fragen sich: ► Finanzkrise 2008 - Hätten die Wirtschaftsprüfer diese nicht vorhersehen müssen? ► Postauto – Was wusste der Prüfer? Hätte dieser den Subventionsschwindel nicht erkennen müssen? ► Wie kann es sein, dass ein Abschluss als gesetzeskonform testiert wird und nur zwei Monate später muss die Bilanz beim Konkursrichter deponiert werden? ► Wie kann es sein, dass ein Prüfer gleichzeitig hoch dotierte Beratungsmandate bei seinen Prüfungskunden hält? Wo bleibt hier die Unabhängigkeit? EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung Die Teilprojekte im Überblick Botschaften zur Relevanz und Reputation der Wirtschaftsprüfung Teilprojekt 1 Drittverständliche Fakten und Infografiken für Politiker/ Medien Teilprojekt 2 Geschützter Öffentlich zugänglicher Content Hub Mitgliederbereich mit Bereich Teilprojekt 5 PR Toolbox, Mandats‐Toolbox Mandats‐ und PR‐Toolbox für Mitglieder Teilprojekt 3 / Teilprojekt 4 © Revisionstagung 2019 3
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung Wieso hat das die Revisionsstelle nicht gesehen? EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung Zunehmende betrügerische Konkurse © Revisionstagung 2019 4
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung Beispiel SAR Premium Cars AG in Liquidation EXPERTsuisse-Projekt – Relevanz und Nutzen der Wirtschaftsprüfung Zunehmende betrügerische Konkurse – Reaktion des Bundes Botschaft vom 26. Juni 2019 © Revisionstagung 2019 5
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Abschlussprüfung von wenig komplexen Unternehmen ► Discussion Paper on Audits of Less Complex Entities (LCE) des IAASB • Stellungnahme war bis 12. September 2019 erbeten EXPERTsuisse hat dazu Stellung genommen ► Mögliche Optionen gemäss Discussion Paper • Option A - Überarbeitung der bestehenden ISAs • Option B - Neuausarbeitung eines separaten Prüfungsstandards für wenig komplexe Einheiten • Option C - Entwickeln einer Anleitung (Guidance) für Prüfer von wenig komplexen Einheiten Abschlussprüfung von wenig komplexen Unternehmen ► Auf Stufe der europäischen Berufsverbände wird mit grosser Mehrheit die Option B. präferiert Quelle: Stimmungsbild im europäischen Berufsstand (Quick Poll an der Mitgliedersitzung von Accountancy Europe vom 19. Juni 2019; Nennungen von 38 Mitgliedsländern) © Revisionstagung 2019 6
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Abschlussprüfung von wenig komplexen Unternehmen ► Das Consultation Paper wurde in den letzten Monaten mit dem Fachstrategieausschuss WP (FSA WP), der Kommission für Wirtschaftsprüfung (KWP) und der Subkommission Eingeschränkte Revision eingehend diskutiert ► Die wesentlichen Stossrichtungen • Die ISA werden aus Sicht der Prüfung von Publikumsgesellschaften geschrieben. • Für Audits of LCEs sollten die Prüfungsstandards jedoch künftig aus Sicht der KMU (als Basis) verfasst werden und es sollte «add-ons» für die Publikumsgesellschaften geben. • Mehrheitlich werden die Vorteile eines separaten Standards gesehen, da es bereits heute schwierig ist, eingeschränkte und ordentliche Revisionen in einem Software-Tool abzubilden. Abschlussprüfung von wenig komplexen Unternehmen ► Die wesentlichen Stossrichtungen • Ein «stand-alone»-Standard würde bevorzugt, da dann ein Verweis auf andere Regelwerke entfallen würde. • Der Standard sollte viel professionelles Ermessen ermöglichen und eher prinzipienorientiert formuliert werden. Über den Einbezug von Themen wie IT, dolose Handlungen, IKS-Prüfung müsste noch entschieden werden. • EXPERTsuisse als Berufsverband befürwortet die Stossrichtung, dass es Erleichterungen im Bereich der Audits of LCEs geben soll. Dies müssen jedoch wirkliche Erleichterungen für die KMU sein, keine kosmetischen Anpassungen an den bestehenden ISA. • EXPERTsuisse befürwortet, dass international solch ein Vorstoss gemacht wird. Das Konzept im SER (risikoorientierter Prüfungsansatz) bezüglich weitergehender Detailprüfungshandlungen sollte für einen eigenständigen Standard für LCEs übernommen werden. © Revisionstagung 2019 7
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Überarbeitung der Schweizer Prüfungsstandards (PS) ► Die Schweizer Prüfungsstandards (PS) wurden letztmals 2013 gesamthaft publiziert (D und F). • Dabei handelt es sich um eine 1:1-Übernahme der Original-ISA • Die PS bilden den Stand von 2009 ab (10 Jahre hinken wir hinterher) • ergänzt um Schweizer Besonderheiten in Form zusätzlicher Textziffern ► Diverse Anpassungen der ISA machen eine gelegentliche Neuauflage der PS erforderlich ► Dabei sind wir auf die dt. und franz. Übersetzungen angewiesen, bei denen die Federführung (principal translator-Rolle) bei den Verbänden in Dtschl. bzw. Belgien liegt ► Derzeit laufen die entsprechenden Übersetzungen Überarbeitung der Schweizer Prüfungsstandards (PS) ► Inkraftsetzung in Dtschl. vorgesehen für Abschlussprüfungen für Geschäftsjahre endend am oder nach dem 31.12.2021 • Aktuell planen wir die Neuauflage der PS für eine Inkraftsetzung für Abschlussprüfungen für Geschäftsjahre endend am oder nach dem 31.12.2021 (ehrgeizige Zielsetzung) • CH-Prüfungsstandards wie PS 290 oder PS 890 sollen vorgezogen werden ► Die Kommission für Wirtschaftsprüfung ist der Ansicht, dass das Warten auf die offiziellen Übersetzungen sachgerecht und notwendig ist © Revisionstagung 2019 8
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Überarbeitung der Schweizer Prüfungsstandards (PS) PS 290 Pflichten bei Kapitalverlust und Überschuldung ► Anpassung Aufbau und Struktur an die übrigen PS ► Geplant: Rangrücktritt soll in der Höhe reduziert werden können ► flexibler Rangrücktritt wird hingegen abgelehnt ► Neue Mustervorlage für Rangrücktrittserklärung sowie neuer Prüfungsbericht bei Ersatz der Rangrücktrittserklärung Vereinbarkeit von Doppelmandaten im Hinblick auf die Unabhängigkeit ► Frage der Doppelmandate ist weiterhin in Diskussion ► Gründungsprüfung – Bundesgerichtsentscheid (BVGer B-7872/ 2015 vom 21.04.16 und BGer 2C_487/ 2016 vom 23.11.16) Sachverhalt vor Gericht: • Der Revisionsexperte A führt eine Gründungsprüfung bei der in Gründung befindlichen B AG durch. • Bevor das Mandat abgeschlossen war, hat der leitende Revisor die Einsitznahme im VR akzeptiert und fünf Prozent des Aktienkapitals gezeichnet. © Revisionstagung 2019 9
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Vereinbarkeit von Doppelmandaten im Hinblick auf die Unabhängigkeit Beurteilung durch Bundesgericht ► Unabhängigkeitsvorschriften für die Prüfung der Jahres-und Konzernrechnung gelten auch für die Gründungsprüfung… ► …. auch dann, wenn die zu gründende Gesellschaft auf die Revisionsstelle verzichtet hat ► Arbeiten zu einer Gründungsprüfung haben mehr Gemeinsamkeiten mit der oRev als mit der eRev Schlussfolgerung ► Eine Prüfung der Zwischenbilanz nach Art. 725 OR ist streng genommen nicht mehr möglich bei gleichzeitiger Mitwirkung bei der Buchführung Vereinbarkeit von Doppelmandaten im Hinblick auf die Unabhängigkeit ► Das Vorliegen eines Doppelmandats sollte für die Durchführung einer Spezialprüfung unkritisch sein unter Vorliegen der beiden nachstehenden Situationen (Grundsätze): (2) Gesetzgeber weist Spezialprüfung der (1) Keine Selbstprüfung Revisionsstelle zu • Der Gesetzgeber geht (implizit) davon aus, • Die doppelmandatierte Revisionsstelle hat dass die Revisionsstelle die Spezialprüfung im Rahmen der Spezialprüfung einen quasi in Fortsetzung ihres Mandats als Prüfungsgegenstand zu testieren, mit Revisionsstelle vornimmt dem sie vorab anlässlich der Mitwirkung • so etwa die Prüfung der Zwischenbilanz bei bei der Buchführung nicht inhaltlich begründeter Besorgnis der Überschuldung befasst war (Art. 725 Abs. 2 OR) oder es liegt also keine Selbstprüfung vor • die Prüfung auf Zulässigkeit einer Aufwertung im Kontext eines hälftigen Kapitalverlusts (Art. 670 Abs. 2 OR) © Revisionstagung 2019 10
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Prüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GIG) ► Änderung im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GIG) vom 14. Dezember 2018; Inkraftsetzung vorgesehen auf 1. Juli 2020 • Betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse in Unternehmen ab 100 Beschäftigten • Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine «unabhängige Stelle» • Information der Mitarbeitenden über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse ► EXPERTsuisse hat im April / Mai Gespräche geführt mit BJ und dem Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf zur Präzisierung der Gesetzesbestimmungen Prüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GIG) Eingebrachte Aspekte ► Anforderungen an die Revisionsunternehmen (Zulassung, Unabhängigkeit, Ausbildung) • Zulassung als «Revisor» genügt in jedem Fall • Mitwirkung bei Lohngleichheitsanalyse / Beratung Lohnpolitik wird kritisch gesehen, nach Auffassung des Gleichstellungsbüros nicht opportun • «Ausbildung» = halber Tag => EXPERTsuisse wird entsprechendes Seminar anbieten und Inhalte mit dem Gleichstellungsbüro abstimmen ► Prüfungsumfang / Prüfungstiefe / Prüfungsvorgehen bei der sog. «Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse» • Prüfungstiefe wird mit dem Gleichstellungsbüro noch vereinbart und Prüfungsvorgehen dann durch Kommission für Wirtschaftsprüfung (KWP) festgelegt © Revisionstagung 2019 11
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Prüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GIG) Eingebrachte Aspekte ► Anforderungen an die Revisionsunternehmen (Zulassung, Unabhängigkeit, Ausbildung) • Zulassung als «Revisor» genügt in jedem Fall • Mitwirkung bei Lohngleichheitsanalyse / Beratung Lohnpolitik wird kritisch gesehen, nach Auffassung des Gleichstellungsbüros nicht opportun • «Ausbildung» = halber Tag => EXPERTsuisse wird entsprechendes Seminar anbieten und Inhalte mit dem Gleichstellungsbüro abstimmen ► Prüfungsumfang / Prüfungstiefe / Prüfungsvorgehen bei der sog. «Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse» • Prüfungstiefe wird mit dem Gleichstellungsbüro noch vereinbart und Prüfungsvorgehen dann durch Kommission für Wirtschaftsprüfung (KWP) festgelegt Positionspapier vorformulierte Bestätigungen ► Fachliche Verlautbarung der EXPERTsuisse Positionspapier zu vorformulierten Bestätigungen ► Gesetzgeber, Bundesämter, staatliche Stellen, Banken und andere Institutionen formulieren zunehmend Bestätigungen und Berichte, die von Wirtschaftsprüfern unterzeichnet werden sollen ► Arbeiten werden somit der Revisionsstelle übertragen, die nicht dem gesetzlichen Prüfungsauftrag entsprechen ► Der Berufsstand steht vor der nicht immer lösbaren Aufgabe, diese Vorgaben mit den Standes- und Berufsregeln und anderen anwendbaren fachlichen Verlautbarungen (wie bspw. den Schweizer Prüfungsstandards) in Einklang zu bringen ► Ziel des von EXPERTsuisse veröffentlichten Positionspapiers ist es, den Dialog zwischen dem Berufsstand und den oben genannten Institutionen anzustossen und weiter zu fördern ► Gleichzeitig wird dem Berufsstand eine Hilfestellung zum Umgang mit derartigen Prüfungsleistungen bereitgestellt © Revisionstagung 2019 12
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Positionspapier vorformulierte Bestätigungen ► Wir verschliessen uns nicht vor solchen Aufträgen, da sie einem offensichtlichen Bedürfnis entsprechen ► EXPERTsuisse wird deshalb eine Arbeitsgruppe bilden, die sich mit diesen Anfragen auseinandersetzt ► Aktuelle Beispiele über vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 290 • Swissmem Prüfung der Einhaltung von Mindestlöhnen in der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie gemäss GAV • Finanzdepartement der Stadt Zürich – Stiftungsaufsicht Zusätzliche Bestätigung der Revisionsstelle über tatsächliche Feststellungen an den Stiftungsrat • Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich Musterbericht über tatsächliche Feststellungen Kommunikation nach aussen noch nicht erfolgt Musterberichte werden noch publiziert Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 ► Bei diesen Aufträgen gibt der Prüfer keine Zusicherung ab ► Grundsätzlich deckt PS 920 Aufträge mit Finanzinformationen ab, kann jedoch auch bei Aufträgen nichtfinanzieller Informationen herangezogen werden ► Auch bei diesem Standard ist es wichtig, Gegenstand der Prüfungshandlungen zu kennen und angemessene Kriterien zu definieren ► Bei dieser Art von Prüfungen resp. Untersuchungen hat der Berichtsadressat selber die Angemessenheit und Zweckmässigkeit der untersuchten Sachverhalte aufgrund vereinbarter Kriterien einzuschätzen. Er zieht auch seine eigenen Schlussfolgerungen. ► Deshalb folgender Wortlaut in der Auftragsbestätigung: • «Unsere Prüfungshandlungen werden wir einzig zu dem Zweck vornehmen, [Angaben über erklärten Zweck der vereinbarten Prüfungshandlungen]. Unser Bericht darf zu keinem anderen Zweck verwendet werden und ist einzig zu Ihrer Information bestimmt.» © Revisionstagung 2019 13
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 ► Deshalb folgender Wortlaut im Bericht: • «Da die oben aufgeführten Prüfungshandlungen weder eine Prüfung noch eine Review in Übereinstimmung mit den PS darstellen, geben wir keine Zusicherung über ….. ab. Hätten wir zusätzliche Prüfungshandlungen, eine Prüfung oder eine Review des Abschlusses in Übereinstimmung mit den PS vorgenommen, hätten wir möglicherweise andere Sachverhalte festgestellt und Ihnen darüber berichtet.» ► Vereinbarte Prüfungshandlungen können umfassen: • Befragungen und Analysen; • Nachrechnen, Vergleichen und andere Überprüfungen der Genauigkeit • Beobachtungen • Einsichtnahmen in Unterlagen • Erlangung von Bestätigungen Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 ► PS 920 Testate erlauben keine Überprüfung von Sachverhalten, die professionelles Ermessen (Judgement) beinhalten (Schwarz-weiss Betrachtung, d.h. eingehalten oder nicht eingehalten). ► Somit müssen zu prüfende Punkte klar und eindeutig definiert sein. © Revisionstagung 2019 14
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: ► Zweck • Durchführung von zusätzlichen Prüfungshandlungen aufgrund der Beauftragung durch den Stiftungsrat • Die Revisionsstelle berichtet über tatsächliche Feststellungen aufgrund von vereinbarten Untersuchungs- resp. Prüfungshandlungen an den Stiftungsrat und an das Finanzdepartement der Stadt Zürich ► Ziele • Aufdeckung von Organisations- und rechtlichen Mängeln bei klassischen Stiftungen der Stadt Zürich, die der Aufsicht unterstehen • Einhaltung der Vorgaben und Auflagen des Finanzdepartementes der Stadt Zürich (Stiftungsaufsicht Stadt Zürich) Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: ► Aufbau der Zusatzbestätigung • Bezeichnung des Gegenstandes der Prüfung • Feststellung zur Übereinstimmung mit PS 920 • Bezeichnung des Zwecks der vereinbarten Prüfungshandlungen • Umschreibung der tatsächlichen Feststellungen • Abgrenzung von Review und Prüfung • Beschränkung des Empfängerkreises • Bezug des Berichts ► Berichtsmuster siehe: • https://www.stadt- zuerich.ch/fd/de/index/das_departement/departementssekretariat_aufgaben/stiftungs aufsicht.html • Oder Berichtsmustersammlung der EXPERTsuisse «Musterbericht über tatsächliche Feststellungen an den Stiftungsrat der Stiftung XYZ, Zürich» (https://www.expertsuisse.ch/andere-pruefungen) © Revisionstagung 2019 15
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: Nr. Prüfungshandlungen Feststellungen 1. Wir nahmen Einsicht in die Schreiben der Die durch die Aufsichtsbehörde [in den/im] Schreiben Aufsichtsbehörde vom [DATUM und DATUM] und vom [DATUM und DATUM] gemachten stellten fest, ob sie Einschränkungen, Hinweise Einschränkungen/Hinweise/Empfehlungen wurden im und/oder Empfehlungen betreffend frühere Anhang der Jahresrechnung [DATUM] wie folgt Jahresrechnungen enthielten. Wir verglichen, ob berücksichtigt: [Alternativ: Das/Die Schreiben vom solche Einschränkungen, Hinweise und/oder DATUM und DATUM beinhalteten keine Empfehlungen im Anhang der Jahresrechnung Einschränkungen, Hinweise oder Empfehlungen zur [JAHR] berücksichtigt wurden. Jahresrechnung.] Einschränkung/Hinweis/Empfehlung Feststellung in Bezug auf Anhang der der Aufsichtsbehörde Jahresrechnung [-…] [vgl. Anhang Punkt x.x] [-…] [betrifft nicht den Anhang] 2. Wir nahmen Einsicht in die Stiftungsratsprotokolle Die gemäss den uns vorliegenden des Berichtsjahrs und stimmten die im Berichtsjahr Stiftungsratsprotokollen beschlossenen Reglemente beschlossenen Reglemente und beschlossenen und beschlossenen Reglementsänderungen wurden Reglementsänderungen mit den Meldungen an die der Stiftungsaufsicht am [DATUM] mitgeteilt. Stiftungsaufsicht ab. © Revisionstagung 2019 16
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: Nr. Prüfungshandlungen Feststellungen 3. Wir verglichen die Daten der zum Zeitpunkt dieses Die Daten der zum Zeitpunkt dieses Berichtes Berichtes gültigen Stiftungsstatuten und gültigen Stiftungsstatuten und Stiftungsreglemente Stiftungsreglemente mit denjenigen, die im Anhang stimmen mit denjenigen, die im Anhang zur zur Jahresrechnung oder im Tätigkeitsbericht für das Jahresrechnung oder im Tätigkeitsbericht offengelegt Jahr [JAHR] offengelegt sind. sind, überein. 4. Wir stellten fest, ob die im Berichtsjahr anwendbaren Gemäss Offenlegung im [Tätigkeitsbericht] des Jahres Statuten und Reglemente Vorgaben zur [JAHR] setzte sich der Stiftungsrat wie folgt Zusammensetzung des Stiftungsrates enthielten. Wir zusammen: nahmen Einsicht in die im [Tätigkeitsbericht] des Jahres [JAHR] offen gelegte Zusammensetzung des Stiftungsrats und befragten die Geschäftsführung/ein Stiftungsratsmitglied, ob allfällige Vorgaben der Statuten oder Reglemente eingehalten wurden. Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: Nr. Prüfungshandlungen Feststellungen 4. Wir stellten fest, ob die im Berichtsjahr anwendbaren Die für das Jahr [JAHR] anwendbaren Statuten und Statuten und Reglemente Vorgaben zur Reglemente enthalten folgenden Vorgaben zur Zusammensetzung des Stiftungsrates enthielten. Wir Zusammensetzung des Stiftungsrates. Zudem ergab nahmen Einsicht in die im [Tätigkeitsbericht] des unsere Befragung folgende Feststellungen: Jahres [JAHR] offen gelegte Zusammensetzung des Stiftungsrats und befragten die Geschäftsführung/ein Vorgabe der Statuten oder Feststellungen Reglemente (inkl. Artikel) Stiftungsratsmitglied, ob allfällige Vorgaben der Statuten oder Reglemente eingehalten wurden. Gemäss Aussage von Frau/Herrn XY [FUNKTION] eingehalten durch …/nicht eingehalten. [Alternativ: Die für das Jahr [JAHR] anwendbaren Statuten und Reglemente enthalten keine Vorgaben zur Zusammensetzung des Stiftungsrates.] © Revisionstagung 2019 17
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: Nr. Prüfungshandlungen Feststellungen 5. Wir nahmen Einsicht in die Gemäss Stiftungsratsbeschluss vom XX.XX.XXXX wird der Stiftungsratsprotokolle des Berichtsjahrs und Präsident mit CHF X'000 pro Jahr und die übrigen stimmten die Höhe der Entgelte des Mitglieder des Stiftungsrates mit CHF X'000 pro Jahr Stiftungsrates gemäss Stiftungsratsbeschluss mit entschädigt. Für das Berichtsjahr ergibt dies eine den der Jahresrechnung [JAHR] Entschädigung von insgesamt CHF XX'000 für den zugrundeliegenden Konten [Konto XXX: Entgelt Stiftungsrat (exkl. MWST und Sozialversicherungen); dieser Stiftungsrat] ab. Betrag wurde auf Konto [XXX: Entgelt Stiftungsrat] erfasst, welches in der Jahresrechnung der Stiftung in der Position Ferner stellten wir fest, ob die XY enthalten ist. Statuten/Reglemente Vorgaben zu diesen Entgelten enthalten. Die Statuten oder Reglemente enthalten keine Vorgaben zu Entgelten des Stiftungsrats / folgende Vorgaben zu Entgelten des Stiftungsrats: [Beschreibung gemäss Statuten/Reglementen]. Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: Nr. Prüfungshandlungen Feststellungen 6. Wir nahmen Einsicht in den Die gemäss den genannten Stiftungsratsprotokollen Handelsregisterauszug (Basis: www.zefix.ch) und erfolgten Ernennungen von Stiftungsratsmitgliedern und die Stiftungsratsprotokolle (vom DATUM bis Wahl der Revisionsstelle stimmen mit dem DATUM) und stimmten die Änderungen der Handelsregisterauszug (abgerufen auf www.zefix.ch am Stiftungsratsmitglieder und Wahl der DATUM) überein. Revisionsstelle gemäss Stiftungsratsprotokollen mit dem Handelsregisterauszug ab. © Revisionstagung 2019 18
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: Nr. Prüfungshandlungen Feststellungen 7. Wir nahmen Einsicht in ein von der Stiftung erstelltes Die zu Lasten der Erfolgsrechnung Verzeichnis der Gebäudeversicherungswerte der vorgenommene Einlage in den Liegenschaften sowie in das der Jahresrechnung [JAHR] Erneuerungsfonds betrug gemäss zugrundeliegende Erfolgsrechnungskonto XXX: Einlage in [Erfolgsrechnungskonto XXX: Einlage in Erneuerungsfonds. Wir stellten fest, ob die im Erneuerungsfonds] im Jahr [JAHR] CHF Merkblatt/Büchlein "Jährliche Berichterstattung von [Betrag], was gemäss dem uns vorliegenden klassischen Stiftungen" der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich Verzeichnis X% des vom April 2017 (Ziffer II Jahresrechnung 2. Erfolgsrechnung) Gebäudeversicherungswertes der empfohlene Einlage in den Erneuerungsfonds von jährlich Liegenschaften entspricht. mindestens 1% des Gebäudeversicherungswertes der Liegenschaften zu Lasten der Erfolgsrechnung [JAHR] vorgenommen wurde. 8. Wir stellten fest, ob die nachfolgenden Konten auf den Namen Die in Ziffer 8 aufgeführten Konten lauten der Stiftung lauten: gemäss [Kontoauszug/Bankbestätigung] auf ZKB 00.0000 den Namen der Stiftung. Post 00‐000‐00 … Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 Am Beispiel der klassischen Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich unterstellt sind: Nr. Prüfungshandlungen Feststellungen 9. Wir befragten die Geschäftsführung/den Folgende Grundbuchauszüge wurden gemäss Aussage Stiftungsrat, wann die letzten Grundbuchauszüge von Frau/Herrn XY [FUNKTION] letztmals eingeholt und für die Liegenschaften der Stiftung eingeholt von uns eingesehen: wurden, verlangten Einsicht in diese Auszüge und Liegenschaft A: Kataster‐Nr. XXXX hielten das jeweilige Datum fest. [Datum Grundbuchauszug] Liegenschaft B: Kataster‐Nr. XXXX [Datum Grundbuchauszug] Liegenschaft C: Kataster‐Nr. XXXX [Datum Grundbuchauszug] 10. Wir befragten die Geschäftsführung/den Ein Liegenschaften‐Verzeichnis mit einer Aufstellung der Stiftungsrat, ob ein Liegenschaften‐Verzeichnis Anzahl Wohnungen/Zimmer und der Angabe der mit einer Aufstellung der Anzahl Gebäudeversicherungswerte wurde uns von Frau/Herrn Wohnungen/Zimmer und der Angabe der XY [FUNKTION] zur Einsichtnahme vorgelegt. Gebäudeversicherungswerte vorliegt und verlangten Einsicht in dieses Verzeichnis. © Revisionstagung 2019 19
Martin Nay Aktuelles aus der Fachkommission Wirtschaftsprüfung EXPERTsuisse Schluss Gerne beantworte ich Ihre Fragen Martin Nay BDO AG Schiffbaustrasse 2 8031 Zürich martin.nay@bdo.ch © Revisionstagung 2019 20
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