Alkohol am Arbeitsplatz Eine Praxishilfe für Führungskräfte - Deutsche ...

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Alkohol am Arbeitsplatz Eine Praxishilfe für Führungskräfte - Deutsche ...
Alkohol am Arbeitsplatz
Eine Praxishilfe für Führungskräfte
Alkohol am Arbeitsplatz Eine Praxishilfe für Führungskräfte - Deutsche ...
Hinweis an unsere Leserinnen und Leser: Frauen und Männer
sollen sich von unseren Veröffentlichungen gleichermaßen ange-
sprochen fühlen. In Texten der DHS werden die weibliche und die
männliche Sprachform verwendet. Zugunsten besserer Lesbarkeit
kann abweichend nur eine Sprachform verwendet werden. Wir
danken für Ihr Verständnis.

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Alkohol am Arbeitsplatz Eine Praxishilfe für Führungskräfte - Deutsche ...
Alkohol am Arbeitsplatz
Eine Praxishilfe für Führungskräfte
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Inhaltsverzeichnis

    						 Einleitung                                                                 3

    1 						 Alkohol am Arbeitsplatz
    						 als Thema auf der Ebene der Organisation/des Unternehmens                  4
    						 Prävention, Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit                     4
    						 Integration in die Organisationsstrukturen: Betriebliches Suchtprogramm    6
    						 Rechtliche Anforderungen an Interventionsleitfäden                         7

    2 						 Ebene der Führungskraft:
    						 Praxishilfe/Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten         9
    2.1 					 Problematischer Alkoholkonsum und Folgen für den Arbeitsplatz          10
    						 Auffälligkeiten am Arbeitsplatz erkennen                                  10
    						 Grundlagen für Gespräche mit auffälligen Mitarbeitern                     12
    						 Diese Fehler sollten unbedingt vermieden werden                           14
    						 Die Gesprächsformen und mögliche Abfolge der Mitarbeitergespräche         15

    						 Das Fürsorgegespräch                                                      16

    						 Das Klärungsgespräch                                                      18

    						 Der Stufenplan                                                            20

    						 Wiedereingliederung im Betrieb                                            27
    						 Arten der Behandlung                                                      27
    						 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement                                 28
    						 Fortgesetzte oder erneute Auffälligkeiten nach einer Therapie             29

    2.2					 Akute Gefährdung/akuter Rauschzustand                                   30
    						 Alkoholeinfluss erkennen                                                  31
    						 Die Möglichkeit eines Gegenbeweises                                       31
    						 Vorsichtsmaßnahme: Entfernung vom Arbeitsplatz                            31

    3						 Informationen und Literatur                                              34

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Einleitung

Alkoholkonsum ist in Deutschland so verbreitet und      Daher richtet sich diese Broschüre insbesondere
akzeptiert, dass er für viele Menschen in allen mög-    an verantwortliche Führungskräfte. Sie enthält In-
lichen Lebensbereichen als normal empfunden wird.       formationen und praktische Handlungshilfen zum
Obwohl sich das Gesundheitsbewusstsein in den           Erkennen von riskantem Konsumverhalten und
vergangenen Jahren im Allgemeinen spürbar ver-          dem Umgang mit betroffenen Mitarbeiterinnen und
bessert hat, werden die Gefährdungen für Gesund-        Mitarbeitern. Konkrete Hinweise zur Ansprache und
heit und Sicherheit durch Alkoholeinfluss bei der       Abfolge von gestuften Interventionsgesprächen sind
Arbeit noch immer deutlich unterschätzt. Untersu-       aus erprobten und erfolgreichen Programmen abge-
chungen in Unternehmen wie auch in der Bevölke-         leitet und berücksichtigen rechtliche Rahmenbedin-
rung zeigen, dass zehn Prozent der Mitarbeitenden       gungen sowie Standards betrieblicher Programme
riskant konsumieren, bis zu 5% eine Abhängigkeit        zur Suchtprävention und Suchthilfe.
aufweisen. Alkoholprobleme sind häufige Ursache
bei Fehlzeiten, Leistungseinbußen und Arbeitsunfäl-     Alle erforderlichen Handlungsabläufe, denen sich
len im Betrieb.                                         Führungskräfte stellen sollten, werden in dieser
                                                        Praxishilfe modellhaft vorgestellt. Die aufgeführten
Für Betroffene kann ein fortschreitender Krank-         Vorgehensweisen sind praxisnah umsetzbar und
heitsverlauf in eine Abhängigkeit führen. Neben         basieren auf bewährten beruflichen Erfahrungen.
der Unfallverhütung begründet auch dieser Zusam-
menhang entschiedenes Handeln durch den Arbeit-         Vorrangig wird in dieser Broschüre der Konsum
geber, denn die Gesundheit der Mitarbeiterinnen         von Alkohol thematisiert, da Alkohol mit großem
und Mitarbeiter wird in Zeiten des Demografischen       Abstand häufiger konsumiert wird und seine Ver-
Wandels und Fachkräftemangels zur wichtigen Un-         breitung und Akzeptanz zu einer Unterschätzung
ternehmensressource. Erfolgreiche Programme             vieler mit dem Konsum verbundener Gefahren führt.
und Angebote der Gesundheitsförderung dienen            In weiten Teilen eignen sich die aufgeführten Hilfen
nicht nur der Vorbeugung von Produktivitätsverlus-      und Materialien gleichermaßen bei riskantem Kon-
ten – eine verantwortliche, nachhaltige und gesund-     sum anderer reaktions- und wahrnehmungsverän-
heitsbewusste Personalpolitik wird auch zum Wett-       dernder Substanzen und illegaler „Rauschmittel“.
bewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten.                  Zudem sind die hier exemplarisch vorgestellten
                                                        Prinzipien und Konzepte grundsätzlich auf Betriebe
Vor diesem Hintergrund benötigen Personalverant-        und Unternehmenseinheiten aller Größenordnungen
wortliche – z. B. Abteilungsleiter/-in oder Meister –   und Branchen anwendbar.
Handlungssicherheit im Umgang mit Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern, deren Alkoholkonsum bereits       Die Inhalte dieser Broschüre richten sich an Perso-
spürbare Auswirkungen auf die Arbeit haben.             nen mit Personalverantwortung, die letztendlich in
                                                        der Pflicht stehen, bei Gefährdungen einzuschreiten
Auf sie kommt in dieser Frage eine wichtige Schlüs-     und Gespräche mit Betroffenen zu führen. Sie erset-
selfunktion im Unternehmen zu. Viel hängt von ihren     zen nicht die erforderliche Aufklärung aller Mitarbei-
Kenntnissen zur konkreten Ansprache und im Um-          terinnen und Mitarbeiter über die Gefahren riskanten
gang mit einem auffällig Alkohol konsumierenden         oder gefährlichen Suchtmittelkonsums.
Mitarbeitenden ab. Führungskräfte verfügen in ihrer
Position über gute Möglichkeiten, Betroffene früh-
zeitig auf ihr Verhalten hinzuweisen und können
rechtzeitig eingreifen, um fehlerhaftes Arbeiten
und/oder Erkrankungen zu vermeiden.

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Alkohol am Arbeitsplatz als Thema auf der
Ebene der Organisation/des Unternehmens

Prävention, Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit

Grundsätzlich haben Unternehmen ein eigenes Inte-          Die Unfallverhütung ist Teil der Arbeitssicherheit, aus
resse daran, Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu         der sich sowohl für Arbeitgebende wie auch Arbeit-
reduzieren. Immer stärker setzt sich die Sichtweise        nehmende rechtliche Pflichten ergeben. Auf Grund-
durch, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und        lage von § 15 SGB VII (7. Sozialgesetzbuch) erlassen
Mitarbeiter eine wertvolle Ressource ist. Ihre Er-         die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzli-
haltung ist für Beschäftigte wie auch für das Unter-       chen Unfallversicherung Vorschriften für Sicherheit
nehmen von hohem Wert und Nutzen. Unternehmen              und Gesundheit bei der Arbeit.
investieren daher in Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung und gehen dabei über die              Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze
rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitsschutzes und        der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) sind Arbeitge-
der Unfallverhütung hinaus.                                bende nach dem § 7 dazu verpflichtet, darauf zu
                                                           achten, dass Arbeitsaufgaben nicht Personen aufge-
Mit dem gesetzlichen Arbeitsschutz und Vorschriften        tragen werden, die erkennbar nicht in der Lage sind,
zur Unfallverhütung hat die Gesetzgebung zunächst          diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.
Rahmenbedingungen geschaffen, nach denen die               Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ihrerseits
Fürsorgepflicht ausgestaltet werden kann. Arbeits-         dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihr
schutz bezeichnet Maßnahmen in Unternehmen, die            Verhalten keine Gefährdungen für sich oder andere
dem Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten          entstehen. Konkret wird in § 15 DGUV Vorschrift 1
Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen dienen.           vorgeschrieben, dass sie sich durch den Konsum von
Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996           Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln
sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, gesundheit-          nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den
liche Gefährdungen am Arbeitsplatz abzubauen und           sie sich selbst oder andere gefährden können. Auch
die Ursachen möglichst an der Quelle zu beseitigen.        die Einnahme von Medikamenten ohne medizinische
Auch Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsun-               Indikation kann zu einer Gefährdung führen.
fällen und Verringerung ihrer Folgen zählt zu ihren
Pflichten.

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Arbeitssicherheit ist nicht nur bei der Vorbeugung
und Prävention ein relevantes Thema, sie spielt auch
im Rahmen der betrieblichen Intervention eine Rolle.
Führungskräfte bzw. die direkten Vorgesetzten sind
verpflichtet zu handeln, wenn eine Gefährdung der
Arbeitssicherheit vorliegt. Bei äußerlichen Anzei-
chen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter
unter Einfluss berauschender Mittel steht oder die
Reaktion und Wahrnehmung durch Medikamente
beeinträchtigt sein könnten, muss die/der Vorge-
setzte entscheiden, ob die betroffene Person ohne
Gefahr für sich und andere arbeiten kann oder auf
dem Arbeitsweg gefährdet ist.

Die Entscheidung wird von der/dem Vorgesetzten                              Konkrete Hinweise zum Erkennung von
aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung und                                alkoholbezogenen Auffälligkeiten, nütz-
dem „Beweis des ersten Anscheins“ bei der betrof-                           liche Tipps für die Ansprache von betrof-
fenen Person getroffen. Dies ist für die Einschätzung                       fenen Mitarbeitenden, Empfehlungen für
der Gefährdung ausreichend, ein Test ist nicht er-                          die Gesprächsvorbereitung und Gesprächs-
forderlich. Es kommt zentral darauf an, ob die Füh-                         führung sowie Muster und Leitfäden ein-
rungskraft im Verhalten der beschäftigten Person                            zelner Gespräche bilden den Hauptteil
eine Auffälligkeit bemerkt. Sofern diese an der ge-                         dieser Praxishilfe. Führungskräfte finden
fahrlosen Ausübung der Tätigkeit zweifeln lassen, ist                       diese Informationen ab Seite 9.
ein bestimmtes Einschreiten nicht nur gerechtfertigt
sondern erforderlich. Dabei ist der/die Vorgesetzte
auch angehalten, Hinweisen aus dem Kreis der Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter nachzugehen und sich
ein eigenes Bild zu machen.

Alkohol am Arbeitsplatz als Thema auf der Ebene der Organisation/des Unternehmens                                       5
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Integration in die Organisationsstrukturen:
Betriebliches Suchtprogramm
Die Ansprache von Auffälligkeiten und für Inter-
ventionsgespräche sollte im Betrieb verbindlich
geregelt sein. Diese Bestimmungen sind im Ideal-
fall eingebettet in ein betriebliches Suchtprogramm
– häufig auch betriebliches Suchtpräventionspro-
gramm genannt. Es umfasst als Gesamtkonzept
die Aktivitäten, Maßnahmen und Regelungen im
Betrieb, die der Vorbeugung von Suchterkrankungen
dienen, Angebote der Beratung und Hilfe organi-
sieren und auch das Vorgehen der Intervention bei
Auffälligkeiten bestimmen. Weiterhin gehören die
Koordination (also das Abstimmen der Vorgänge
und Handlungen) und die Weiterentwicklung des
Programmes selbst hinzu. In welchem Umfang die
Maßnahmen durchgeführt werden und welche An-
gebote es im Einzelnen gibt, hängt von der Betriebs-
größe und den eingesetzten Ressourcen (Betriebs-
und Geldmittel, Personal, Zeit) ab.

Die Verankerung eines Betrieblichen Suchtpro-
gramms in den Unternehmens- bzw. Organisations-
strukturen wird in der Praxis sehr unterschiedlich
gehandhabt und ist auf die konkreten Gegebenheiten
zugeschnitten. In der Regel ist eine Steuerungs-
gruppe verantwortlich, an der die Unternehmens-                       Durch eine Betriebs- bzw. Dienstverein-
führung und weitere Personen beteiligt sind. In                       barung Sucht kann ein eindeutiger und
Abhängigkeit der gegebenen Strukturen können                          verbindlicher Rahmen für das Betriebliche
u. a. die Personalabteilung und der Betriebs- bzw.                    Suchtprogramm geschaffen werden. Sie
Personalrat beteiligt sein, Sozial-/Suchtberaterinnen                 wird von der Unternehmens- bzw. Geschäfts-
und -berater, Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt oder                   stellenleitung mit der jeweiligen Personal-
Ärztlicher Dienst, Schwerbehindertenvertretung,                       vertretung ausgehandelt und schriftlich
Sicherheitsfachkraft. Dem Steuerungsgremium                           festgehalten.
 obliegt die Koordination des Betrieblichen Sucht                     Anwendungsbereiche, die eine Ansprache
programmes und zugehöriger Maßnahmen.                                 von Betroffenen durch Vorgesetzte regeln
Im Rahmen des betrieblichen Suchtprogrammes                           sowie weitergehende Informationen über
werden rechtliche Grundlagen durch betriebliche                       Betriebliche Suchtprogramme und Muster-
Vereinbarungen präzisiert. Solche schriftlichen                       beispiele für weitere Anwendungsbereiche
Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind auf die                      der Betriebs-/Dienstvereinbarungen finden
Anforderungen und den Bedarf des Betriebes zuge-                      Sie unter www.sucht-am-arbeitsplatz.de
schnitten. Durch die schriftliche Vereinbarung wird
eine Grundlage geschaffen, die verbindliche Vorge-
hensweisen für verschiedene Regelungsbereiche
schafft. Arbeitgebender wie auch Arbeitnehmender
erlangen so Klarheit und Sicherheit, welche Hand-
lungsabfolgen z. B. bei einer Intervention zum Einsatz
kommen, aber auch darüber, welche Beratungsange-
bote gemacht werden.

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Rechtliche Anforderungen an Interventionsleitfäden

Verbindliche Interventionsleitfäden im Betrieb müs-                       Wenn festgestellte Auffälligkeiten eindeutig mit dem
sen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es                             Gebrauch von Substanzen oder suchtbedingtem
handelt sich um gesundheitsbezogene Gespräche                             Verhalten in Verbindung stehen, sollte immer eine
durch Personalverantwortliche. Bei Anlässen der                           Intervention nach dem Stufenplan (S. 20) erfolgen.
betrieblichen Intervention, sowie bei Hilfsangeboten,
Auflagen und Sanktionen in Verbindung mit Stufen-                         Während der Intervention nach dem Stufenplan aus-
gesprächen ist der Vorrang übergeordneter Rechte                          gesprochene Aufforderungen, eine Beratungsstelle
wie der Kündigungsschutz und der Persönlichkeits-                         oder Therapieeinrichtung aufzusuchen, müssen als
schutz zu beachten. Eine Intervention bei Auffällig-                      Hilfeangebot zu erkennen sein. Die Aufforderung
keiten am Arbeitsplatz durch Personalverantwort-                          kann in fortgeschrittenen Gesprächen des Stufen-
liche kann nur erfolgen, wenn eine Vernachlässigung                       plans auch mit Nachdruck empfohlen werden, die
arbeitsvertraglicher oder dienstrechtlicher Pflichten                     Nichtannahme des Hilfsangebots ist nach geltendem
vorliegt oder konkret absehbar ist, Störungen im                          Recht aber disziplinarisch nicht zu beanstanden.
Arbeitsablauf und/oder im Arbeitsumfeld verursacht                        Arbeitsrechtliche Konsequenzen werden durch das
werden oder davon auszugehen ist, dass arbeitsbe-                         Ablehnen von Angeboten nicht gerechtfertigt. Aller-
dingte Faktoren mit verursachend sein könnten bei                         dings können fortgesetzte Verstöße gegen arbeits-
der Entstehung der Probleme, die den Auffälligkeiten                      vertragliche Pflichten sanktioniert werden.
zugrunde liegen.1

1
  Vgl. „Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen“, zu finden unter:
http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Arbeitsfeld_Arbeitsplatz/Qualitaetsstandards_DHS_2011.pdf

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In Deutschland gilt das Recht auf freie Arzt- und         Da übergeordnete Rechtsvorschriften wie der Kün-
Behandlungswahl. Eine mit Sanktionen verbundene           digungsschutz immer berücksichtigt werden müs-
Auflage von betrieblicher Seite, eine vorgegebene         sen, können ein Interventionskonzept wie der Stufen-
Beratung oder Therapie aufzusuchen ist rechtlich          plan oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen nie-
nicht zulässig.                                           mals eigens zu einer Kündigung führen. Nach dem
                                                          Kündigungsschutzrecht ist immer die Angemessen-
Der Arbeitgebende bzw. betriebsinterne Suchtbera-         heit im Einzelfall zu prüfen. Das bedeutet, dass es
tungsstellen haben auch keinen Anspruch über einen        auch auf der letzten Stufe des Stufenplans bei weite-
Nachweis für das Aufsuchen einer Beratungsstelle.         ren zusätzlichen Verstößen gegen Vertragspflichten
Allerdings können Mitarbeitende im Sinne einer Un-        nicht automatisch zu einer Kündigung kommt. Es ist
terweisung nach § 12 ArbSchG verbindlich aufgefor-        stets ein Kündigungsverfahren einzuleiten.
dert werden, sich zur Abwendung gesundheitlicher
Gefährdungen durch interne Beratungskräfte oder
Ansprechpersonen über Risiken des Substanzkon-
sums oder suchtbedingten Verhaltens sowie Bera-
tungsangebote informieren zu lassen.

Die Gespräche nach einem Interventionsleitfaden
unterliegen dem besonderen Persönlichkeits- und
Vertrauensschutz. Die Teilnahme weiterer Personen
ist nur mit Einverständnis der/des Arbeitnehmenden
möglich. Das können Betriebs-/Personalräte sein,
Schwerbehindertenvertretung oder Gleichstellungs-
beauftragte. Es gilt auch für interne oder externe                 Betriebliche Vorgehensweisen, die den
Beratungspersonen in der Sucht- oder Sozialbera-                   Umgang mit betroffenen Mitarbeiterinnen
tung, ausgenommen sie vertreten den Arbeitgeber.                   und Mitarbeitern verbindlich regeln und in
Auch Vertrauenspersonen der/des Arbeitnehmenden                    einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
können durch diesen/diese hinzugezogen werden.                     festgelegt werden, müssen die rechtlichen
                                                                   Anforderungen z. B. des Arbeitsrechts und
Da der Stufenplan nach dem Muster der DHS ab dem                   dem Persönlichkeitsschutz entsprechen.
dritten Gespräch eine intensive Fallbegleitung vor-                Die DHS empfiehlt grundlegend, dass Unter-
sieht und im Konzept der Intervention die Teilnahme                nehmen zur Absicherung ihrer Vereinbarung
weiterer Personen vorsieht, muss also immer ein                    rechtliche Expertise hinzuziehen.
Einverständnis der/des Arbeitnehmenden vorliegen.
Auch Kontakte während einer stationären Therapie
sind nur mit Einverständnis der betroffenen Person
zulässig.

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Ebene der Führungskraft:
Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe
und Interventionsmöglichkeiten

Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter am                         gesundheitsorientierter Personalführung gerecht
Arbeitsplatz auffällig, sind Führungskräfte aufge-                      zu werden. Suchtmittelgebrauch oder Suchtver-
fordert, möglichst frühzeitig zu handeln und ein-                       halten sind sensible Themen, die nicht vermieden,
zuschreiten, also zu intervenieren. Im Vordergrund                      sondern von Personalverantwortlichen aktiv ange-
steht dabei zunächst, in den Gesprächen eine Rück-                      gangen werden müssen. Intervention heißt auch:
meldung der wahrgenommenen Probleme am                                  das richtige Maß zwischen Hilfe und Sanktionierung
Arbeitsplatz zu geben, aber auch Klarheit über die                      für den betroffenen Beschäftigten zu finden.
Auffälligkeiten zu erlangen und dem Betroffenen
Unterstützung anzubieten.                                               In den folgenden Abschnitten werden Praxishilfen
                                                                        beschrieben, wie Auffälligkeiten durch Personal-
Interventionskonzepte und Leitfäden unterstützen                        verantwortliche wahrgenommen und eingeordnet
Führungskräfte, sich auf solche Gespräche vorzu-                        werden können und wie die Vorbereitung und Durch-
bereiten. Ebenfalls zeigen sie auf, wie man planvoll,                   führung von Interventionsgesprächen gelingt.
gezielt und strukturiert handelt, um den Ansprüchen

Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten                                9
Problematischer Alkoholkonsum
und folgen für den Arbeitsplatz

Auffälligkeiten am Arbeitsplatz erkennen

Personalführung erfordert ein hohes Maß an Sen-
                                                             2.1
                                                               Dennoch ist es wichtig, Führungskräfte für eine
sibilität für die Wahrnehmung und Bewertung von                Reihe an Auffälligkeiten bei Ihren Mitarbeiterinnen
Veränderungen bei jeder/jedem einzelnen Mitarbei-              und Mitarbeitern zu sensibilisieren, die möglicher-
tenden. Direkte Vorgesetzte stehen in der Regel in             weise mit einem problematischen Alkoholkonsum
engem Kontakt zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitar-             in Verbindung stehen. Die Auswirkungen solcher
beitern. Daher können sie Veränderungen, Auffällig-            Auffälligkeiten auf die Ausübung und Qualität der
keiten und etwaige Fehlverhaltensweisen frühzeitig             Arbeit, auf Kolleginnen und Kollegen, auf das Be-
bemerken.                                                      triebsklima und die Außendarstellung gegenüber
                                                               Kunden und Geschäftspartnerinnen und -partnern
Es gilt stets zu bedenken, dass jede/jeder Mitarbei-           können das Handeln der Führungskraft erfordern.
tende Sorgen oder Probleme sowohl im beruflichen
als auch im privaten Lebensbereich hat und mal                 Je mehr der folgenden Anzeichen bei einer Mitarbei-
guter und mal schlechter Stimmung sein kann. Ver-              terin oder einem Mitarbeiter in ihrem bzw. seinem
haltensänderungen und Leistungsschwankungen                    Arbeits- und Sozialverhalten sowie in ihrem bzw.
müssen nicht zwangsläufig auf ein Alkoholproblem               seinem äußeren Erscheinungsbild festzustellen sind,
hinweisen, sondern können ganz andere Ursachen                 desto eindeutiger könnte ein gefährliches oder gar
haben. Deshalb werden erste Gespräche nach einer               riskantes Konsumverhalten vorliegen.
Auffälligkeit häufig mit dem Ziel geführt, in einem
konstruktiven und klärenden Gespräch möglichen                 Nicht alle Auffälligkeiten müssen zugleich auftreten
Ursachen auf den Grund zu gehen und ggf. gemein-               und können zudem individuell ganz unterschiedlich
sam nach Lösungen zu suchen.                                   ausfallen. Insbesondere solche Vorkommnisse, die
                                                               nicht eindeutig im Zusammenhang mit Alkoholkon-
                                                               sum stehen, können ihre Ursachen ganz woanders
Grundsätzlich gehört es nicht zu den Aufgaben                  haben. Insofern dienen erste Ansprachen wahrge-
einer Führungskraft – und auch sonst keinem                    nommen Probleme häufiger der Klärung oder dem
Funktionsträger im Unternehmen – klinische                     Ausdruck der Sorge.
Diagnosen von Alkoholmissbrauch oder einer
Alkoholabhängigkeit zu stellen. Das Anwenden                   Sollten jedoch (gehäuft) Anzeichen für ein erhöhtes
komplexer Diagnoseinstrumente, welche me-                      Konsumverhalten bei einer Mitarbeiterin oder einem
dizinische, soziale und psychologische Aspekte                 Mitarbeiter festgestellt werden und das Verhalten zu
berücksichtigen ist Bestandteil der professio-                 konkreten Problemen am Arbeitsplatz führen, wird in
nellen Suchthilfe und -behandlung, nicht aber                  der Regel mit dem ersten Gespräch einer gestuften
der betrieblichen Intervention.                                Intervention begonnen.

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Merkmale bei Verdacht auf ein
              riskantes Konsumverhalten

                Verändertes Arbeitsverhalten                                 		Körperliche Veränderungen

                XX Häufige kurze nicht arbeitsbedingte                            XX Aufgedunsenes Aussehen mit geröteter
                   Abwesenheit vom Arbeitsplatz, Pausen-                             Gesichtshaut, glasige Augen
                   überziehung, Unpünktlichkeit usw.
                                                                                  XX Zittern der Hände, Schweißausbrüche
                XX Häufige Kurzerkrankungen/Fehltage
                   ohne ärztlichen Nachweis                                       XX Vernachlässigung äußerer Erscheinung
                                                                                     (mangelnde Körperpflege/nachlässige
                XX Kurzfristige Kurzurlaube, Gleitzeitnahme                          Kleidung) oder übermäßig geschminkt
                   ohne Voranmeldung                                                 und betontes Achten auf äußeres Er-
                                                                                     scheinungsbild
                XX Sich wiederholende/unglaubwürdige
                   Erklärungen/Entschuldigungen durch                             XX Gleichgewichtsstörungen oder
                   Dritte                                                            überkontrolliertes Gehen

                XX (zunehmende) Unzuverlässigkeit,                                XX Artikulationsschwierigkeiten
                   nachlassender Arbeitseinsatz,                                     (z. B. Lallen), verlängerte Reaktionszeit
                   nachlassende Arbeitsleistung
                                                                                  Veränderte Trinkgewohnheiten
                XX Starke, oft unerklärliche Leistungs-
                   schwankungen des Arbeitsverhaltens                             XX Alkoholkonsum bei (unpassenden)
                   und der Arbeitsqualität, vermehrte                                Trinkgelegenheiten, Alibi für auffälliges
                   quantitative und qualitative Mängel                               Trinkverhalten
                   und Fehler                                                     XX Viel Alkohol bei feierlichen Anlässen,
                XX Konzentrationsstörungen                                           „Aus-dem-Rahmen-Fallen“

                XX Vermeidung von Kontakten mit                                   XX Hastiges Trinken, „heimliches“ Trinken,
                   Vorgesetzten                                                      Anlegen versteckter Alkoholdepots

           		Persönlichkeitsveränderungen                                         XX Häufige Alkoholfahne und/oder Ver-
                                                                                     such, diese mit Mundwasser, viel Rasier-
                XX (Extreme) Stimmungsschwankungen                                   wasser, Kaugummi o. Ä. zu überdecken
                   im Umgang mit Kollegen, Kunden und
                   Vorgesetzten (apathisch, nervös, reizbar,                      XX Demonstrative Vermeidung von Alkohol
                   nicht ansprechbar oder gesprächig,                                oder Tarnung mit Softdrinks
                   gesellig)

                XX Überreaktion auf tatsächliche oder ver-
                   meintliche Kritik oder überangepasst

                XX Zunehmender Rückzug von Kollegen,
                   Isolation

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Grundlagen für Gespräche mit auffälligen Mitarbeitern

Auf die Wahrnehmung folgen der Entschluss zu
Handeln und die Vorbereitung von Gesprächen
mit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern. Grundsätzlich ist es ratsam, die wahrge-
nommenen Vorkommnisse zu dokumentieren.                       		1. Rahmenbedingungen
Der Vorfall oder wahrgenommene Auffälligkeiten
sollte/sollten von der Führungskraft aus eigener                  XX Abgeschlossenen Besprechungsraum
Sicht beschrieben und mit Datum belegt sein.                         organisieren
Diese angefertigten Notizen können in den Ge-
sprächen zur Sachlichkeit und Verbindlichkeit                     XX Informationen zum Hilfe- und
beitragen, wie auch zur Absicherung der ange-                        Beratungsangebot sammeln
sprochenen Anlässe.                                               XX Ausreichend Zeit einplanen
An diesem Musterleitfaden können sich Füh-                        XX Grundregeln der Gesprächsführung –
rungskräfte bei der Vorbereitung, Durchführung                       wenn nötig – aktualisieren
und Nachbereitung von Gesprächen mit auffäl-
ligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern orien-                     2. Gesprächsvorbereitung
tieren.
                                                                  XX Fakten/beobachtete Auffälligkeiten
                                                                     im Hinblick auf Arbeitsleistung, Sozial-
                                                                     verhalten sowie Anwesenheit konkret
                                                                     zusammentragen

                                                                  XX Prüfen, inwieweit Zusammenhang
                                                                     mit riskantem Alkoholkonsum besteht

                                                                  XX Schriftlichen Gesprächsleitfaden
                                                                     anlegen (persönliches Ziel, Erwartung
                                                                     zu Verhaltensänderung, Folgetermin,
                                                                     Ansprechpersonen)

                                                                  XX Rollenverteilung klären: angenehme,
                                                                     aber sachliche Gesprächsatmosphäre
                                                                     herstellen

                                                                  XX Störungsquellen wie Telefon ausschalten
                                                                     bzw. umleiten

12                                 Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten
3. Eingangskontakt                                                    		5. Hilfeangebot unterbreiten

    XX Freundlich mit Namen begrüßen, Platz                                  XX Unterstützung anbieten, um Veränderung
       anbieten und kurz das Gespräch einleiten                                 der Situation herbeizuführen, ggf. mit Hilfe
                                                                                weiterer Personen
    XX Vertraulichkeit zusichern
                                                                             XX Konkrete interne oder externe Beratungs-
    XX Aufklärung darüber, was schriftlich                                      angebote vorschlagen
       fixiert wird und wer ggf. Kenntnis vom
       Gespräch erhält                                                       XX Hinweis darauf, dass die/der Mitarbeitende
                                                                                selbst darüber entscheidet, ob er/sie diese
    XX Zeitrahmen festlegen                                                     Angebote annimmt
    XX Anlass, Art und Ziel des Gesprächs klären 		                          6. Erwartung an zukünftiges Verhalten
       (Fürsorge-, Klärungs- oder Stufenplange		                                und Vereinbarungen
       spräch. Beim ersten Stufengespräch wird
       dem/der Mitarbeitenden der Stufenplan                                 XX Mitarbeitendenverantwortung betonen
       ausgehändigt und erläutert.)                                             und Erwartungen an künftiges Arbeits-
                                                                                und Sozialverhalten konkret äußern
    XX Gemeinsames Interesse herausstellen
                                                                             XX Konkrete Zielvereinbarung und weitere
		4. Problemerörterung                                                          Schritte bestimmen
    XX Auffälliges Verhalten sachlich und konkret                            XX Gegebenenfalls weitere Konsequenzen
       benennen (auf Arbeitsaspekt beschränken)                                 verdeutlichen, wenn keine Änderung erfolgt,
    XX Im Interventionsgespräch: Zusammenhang                                   und Auswirkungen des Fehlverhaltens auf
       zwischen Auffälligkeiten und riskantem                                   Unternehmensinteressen betonen
       Konsum herstellen                                                     XX Termin für Rückmeldegespräch vereinbaren
    XX Sorge um die Person und die weitere                                   7. Gesprächsbeendigung und Nachbereitung
       Entwicklung ausdrücken
                                                                             XX Positive Erwartung äußern
    XX Betroffenen Mitarbeitenden Gelegenheit
       geben, Stellung zu beziehen                                           XX Bei protokollierten Interventionsgesprächen:
                                                                                Protokollnotiz aushändigen und ggf. ab-
    XX Gegebenenfalls nachfragen, aber Diskussion                               zeichnen lassen
       und Ablenkung vom Thema vermeiden
                                                                             XX Gesprächsablauf reflektieren und Schluss-
                                                                                folgerungen ziehen

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Diese Fehler sollten unbedingt vermieden werden

Führungskräfte sind Betroffenen und Dritten gegen-             XX Medizinische Tipps geben. Auch Tipps zu
über verpflichtet, problematischen Alkoholkonsum                  Behandlungsansätzen oder Therapieinhalten
im Betrieb anzusprechen. Dennoch ist dies immer                   gehören nicht in ein Gespräch zwischen Vor-
ein heikles Thema und nicht selten wird die Anspra-               gesetzter/Vorgesetztem und Betroffener/Be-
che vermieden oder lange hinausgezögert. Dabei                    troffenem. Selbst gut gemeinte medizinische
kann diese Vermeidungshaltung dazu beitragen,                     Ratschläge können, wenn sie nicht von Fach-
dass sich anfängliche Probleme verfestigen und                    leuten kommen, ein Abwehrverhalten bei Be-
zu einer chronischen Erkrankung entwickeln. Durch                 troffenen auslösen. Führen Sie sich vor Augen,
eine frühzeitige Ansprache, gerade auch am Arbeits-               dass Betroffene sich immer freiwillig in Be-
platz, besteht eine Möglichkeit, diese Entwicklung                handlung begeben, man kann niemanden
abzuwenden.                                                       dazu zwingen!

Keinesfalls sollte problematischer Konsum wis-                 XX Vorwürfe, Drohungen, Belehrungen,
sentlich gedeckt und entstehendes Fehlverhalten                   Bewertungen, Unterstellungen, Anweisungen.
anderweitig ausgeglichen werden. Durch diese                      Im Gespräch sind diese Ansagen und Wertungen
Unterlassungshaltung wird ein Krankheitsverlauf                   nicht hilfreich. Mit solchen Gesprächsansätzen
schlimmstenfalls sogar gefördert. Denn für Betrof-                vermitteln Sie nicht den Eindruck, dass Sie ge-
fene entsteht ein „Schonraum“ innerhalb des Unter-                meinsame Ziele verfolgen.
nehmens, der zu keiner Verhaltensänderung Anlass
gibt. Weder Betroffenen, noch dem Unternehmen                  XX Panik; „Sie werden abhängig, es wird alles
wäre dadurch geholfen. Denn die Gefahren eines                    immer schlimmer“. Wahrscheinlich wissen Sie
Unfalls am Arbeitsplatz sowie weiterer wirtschaftli-              nicht genau, wie verfestigt und vorangeschritten
cher Schäden durch längere Ausfälle und Minder-                   die Alkoholprobleme der oder des Betroffenen
leistungen der Arbeitskraft bestehen fort oder stei-              wirklich sind. Sprechen Sie sachlich nur über
gen an. Wenn Führungskräfte nicht konsequent ein-                 das, was Ihnen auffällt, was Sie beobachten und
greifen, besteht das Risiko, dass sich nicht nur der              was Ihnen Sorgen macht und immer in Bezug
Zustand der oder des Betroffenen verschlechtert,                  zur Arbeitsleistung stehen muss.
sondern auch das kollegiale Umfeld zusätzlich be-              XX Bei akuten Gefährdungen: wegschauen und
lastet wird.                                                      schweigen. Wenn Sie eine akute Alkoholwirkung
                                                                  bemerken und die betroffene Person Ihrem Ur-
                                                                  teil nach nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsauf-
Neben der Vermeidungshaltung gibt es auch in                      gaben ohne Gefährdung für sich oder Dritte aus-
der Ansprache selbst einige Fehler, die vermieden                 zuüben, sind Sie zum Einschreiten verpflichtet.
werden sollten:                                                   Denn Alkoholeinfluss bedeutet für jeden Arbeits-
                                                                  platz und Arbeitsweg eine erhöhte Unfallgefahr.
XX Diagnosen stellen. Medizinische Diagnosen
   stellen Ärzte und andere Fachleute außerhalb 		             XX Der falsche Zeitpunkt. Das Gespräch ist wahr-
   des Unternehmens. Im Betrieb sind weder die 		                 scheinlich weder für Sie noch für Angespro-
   Vorgesetzten, noch die Personalabteilung, die 		               chene angenehm und unbeschwert. Von Be-
   Kolleginnen und Kollegen oder sonstige Perso-                  troffenen wird es schnell als Kritik aufgefasst.
   nen ausreichen qualifiziert, um eine Abhängig-		               Um hervorzuheben, dass es bei der Ansprache
   keit oder einen Missbrauch zu diagnostizieren.                 um den Zusammenhang mit der Ausübung
   Sprechen Sie stattdessen den riskanten Konsum                  der Arbeit geht, sind Zeitpunkte wie kurz vor
   und mögliche Gefährdung an.                                    Feierabend oder dem Wochenende besser zu
                                                                  vermeiden.

14                                  Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten
Die Gesprächsformen und mögliche Abfolge
der Mitarbeitergespräche

    Vorfälle / Auffälliges Verhalten
                                                                                                                         Akute Alkohol-
           Pflichtverletzung
                                                                                                                          Intoxikation
     Störung des Betriebsklimas
                                                                                                                          während der
             oder -ablaufs
                                                                                                                           Arbeitszeit
   Keine akute Alkohol-Intoxikation

   Kein offensichtlicher                                                                      Offensichtlicher             Mitarbeiter
     Zusammenhang                                                                             Zusammenhang              auf eigene Kosten
       mit Alkohol                                                                           mit Alkoholkonsum          vom Arbeitsplatz
                                                                                                                            entfernen

  Fürsorgegespräch                                                                                                     Führungskraft trägt
                                                                             Klärungs-            Stufen-
                                                                              gespräch              plan                die Verantwortung
                                                                            vor allem bei                               dafür, dass Mitar-
                                                                            wiederholten                                beiter sicher nach
   Keine erneuten                           Erneute                           Vorfällen                                   Hause kommt
      Vorfälle                              Vorfälle

                    Kein offensichtlicher         Offensichtlicher            Ergebnis:                           Ergebnis:
  Rückmelde-                                                                                                                       Stufen-
                      Zusammenhang                Zusammenhang                Alkohol ist                          Alkohol
   gespräch                                                                                                                          plan
                        mit Alkohol              mit Alkoholkonsum          nicht Ursache                        ist Ursache

                                                                           Keine erneuten         Keine erneuten             Erneute
                     Klärungsgespräch                  Stufen-                Vorfälle               Vorfälle                Vorfälle
                                                         plan                                                            (Zusammenhang
                                                                                                                           mit Alkohol)

                                                                           Ggf. für andere
                                                                             passende
                                                                                                    Rückmelde-                 Stufen-
                                                                           Unterstützung
                                                                                                     gespräch                    plan
                                                                               sorgen
Quelle: Eigene Darstellung, DHS 2019

Je nach Anlass und Ausgangssituation sehen Kon-                         Steht ein Zusammenhang mit problematischem
zepte betrieblicher Ansprache Gesprächsformen vor,                      Alkoholkonsum außer Zweifel, wird in der Regel das
die einem gestuften Interventionsplan vorangestellt                     erste Gespräch des Stufenplans eingeleitet. Die ein-
werden können. Insbesondere, wenn bei Auffälligkei-                     zelnen Stufengespräche dienen einer schrittweisen
ten (noch) kein Zusammenhang zu Suchtproblemen                          Intervention.
erkennbar ist, so werden die Gesprächsformen „Für-
sorgegespräch“ und „Klärungsgespräch“ angewandt.                        Bei akutem Alkoholeinfluss und Gefährdung der
                                                                        Arbeitssicherheit ist unmittelbar zu handeln. Wie
                                                                        mit solchen Situationen handlungssicher umge-
                                                                        gangen werden kann, wird in dieser Broschüre ab
                                                                        Seite 30 beschrieben.

Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten                                                15
Das Fürsorgegespräch

Das Fürsorgegespräch ist ein Mitarbeitergespräch,              Gespräch lenken, d. h. auch, sich nicht auf Diskus-
bei dem Auffälligkeiten am Arbeitsplatz themati-               sionen einzulassen. Es geht darum, die Kontrolle
siert werden, die zu Störungen im Arbeitsablauf                über das Gespräch zu halten, die Ziele vor Augen
und -umfeld führen können. Grundsätzliches Ziel                zu haben und sich nicht auf Ablenkungen einzu-
des Gespräches ist, die Sorge über die Vorfälle zum            lassen. Eine weitere Grundregel für den Gesprächs-
Ausdruck zu bringen und Hilfe anzubieten.                      führenden ist auch, in „Ich-Form“ zu sprechen und
                                                               „Man“-Formulierungen zu vermeiden. Schuldzu-
Anlass für ein Fürsorgegespräch                                weisungen und Vorwürfe sind in jedem Fall zu
Anlass, ein Fürsorgegespräch zu führen ist, dass               unterlassen.
eine Führungskraft persönliche, gesundheitliche
oder soziale Probleme bei einer/einem Mitarbei-                Das Fürsorgegespräch ist vertraulich zu behandeln.
tenden wahrgenommen hat. Ein Zusammenhang                      Es hat keinen Disziplinarcharakter, schriftliche Auf-
mit Alkoholkonsum ist (noch) nicht erkennbar. Bisher           zeichnungen sind nicht erforderlich.
ist noch keine Pflichtverletzung eingetreten, diese
wird aber als wahrscheinlich angesehen, wenn das               Inhalte
Verhalten fortgesetzt wird.                                    In einem Fürsorgegespräch wird die/der betroffene
                                                               Mitarbeiter von einem Personalverantwortlichen
Ziel des Fürsorgegespräches                                    darauf angesprochen, dass Probleme aus dem per-
Das Ziel des Fürsorgegespräches ist, Beschäftigten             sönlichen, gesundheitlichen oder sozialen Bereich
zu signalisieren, dass sie Unterstützung vom Un-               im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung sichtbar
ternehmen und der Führungskraft erhalten. Wenn                 geworden sind. Die wahrgenommenen Verände-
Probleme im persönlichen, gesundheitlichen oder                rungen werden konkret benannt. Gleichzeitig wird
sozialen Bereich sichtbar geworden sind, wird in               abgeklärt, ob die/der betroffene Mitarbeitende eine
diesem vertraulichen Gespräch eine Rückspiegelung              Unterstützung wünscht.
der wahrgenommenen Auffälligkeiten vorgenommen
und es werden sachgerechte Hilfeangebote gemacht.              Entsprechende Hinweise auf Unterstützung (z. B.
                                                               auf betriebsinterne Beratungsangebote und externe
Zur gesundheitsorientierten Personalführung gehört             Beratungsdienste) erfolgen durch den Personalver-
es, eine Verfestigung von Problemen vorzubeugen,               antwortlichen. Andererseits werden Betroffene auch
indem Unterstützung seitens der Führungskraft                  eingeladen, selber Lösungsvorschläge zu entwickeln
angeboten wird. Das Fürsorgegespräch ist ein ge-               und darzustellen.
eigneter Rahmen, um Sorge zum Ausdruck über
die gefährdete Arbeitsleistung zu bringen und Hilfe            Vereinbarung eines Termins für ein Folgegespräch
anzubieten.                                                    in ca. 2-4 Wochen. Ein solches Rückmeldegespräch
                                                               fördert auf beiden Seiten die Verbindlichkeit die
Es liegt in der Entscheidung der/des Betroffenen               weitere Entwicklung im Blick zu behalten.
selbst, ob sie/er die Gründe für etwaige Probleme
darlegen möchte. Führungskräfte müssen im Für-                 Vorbereitung
sorgegespräch auch akzeptieren, wenn sich Mit-                 Der Personalverantwortliche sammelt die Auffällig-
arbeiter verschlossen halten und Hilfeangebote                 keiten, die Anlass zur Sorge geben und die angespro-
zurückweisen.                                                  chen werden sollen. Hinzu kommt die Einstimmung
                                                               auf die betroffene Person. Welche spezifischen Reak-
Gesprächsführung                                               tionen auf die fürsorgliche Ansprache sind denkbar?
Zu den grundsätzlichen Regeln der Gesprächs-                   Wie ist mit den zu erwartenden Emotionen oder der
führung gehört es, ein gutes Gesprächsklima zu                 Gesprächsabwehr umzugehen? Das Fürsorgege-
schaffen. Für Personalverantwortliche ist wichtig,             spräch ist vor allem getragen von geäußerter Sorge
erkennen zu lassen, dass sie sich um die/den Mit-              in Bezug auf die Arbeitsleistung und -sicherheit, dem
arbeitenden Sorgen machen. Sie müssen dieses                   Zuhören und dem Angebot von Unterstützung.

16                                  Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten
Gesprächsleitfaden für das Fürsorgegespräch

           Das Fürsorgegespräch                                              Inhalt des Gesprächs:

           Beteiligte:                                                       XX Persönlichen Eindruck ansprechen, dass
           Beschäftigte/r, unmittelbare/r Vorgesetzte/r                         der/die Beschäftigte Probleme hat, die
                                                                                auch am Arbeitsplatz sichtbar werden;
           Das Fürsorgegespräch ist ein Mitarbeiter-
           gespräch bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz,                     XX Wahrgenommene Veränderungen/Auffällig-
           die zu Störungen im Arbeitsablauf und -umfeld                        keiten konkret benennen;
           führen (können). Ziel ist es, den einzelnen Be-
           schäftigten frühzeitig zu signalisieren, dass sie                 XX Frage danach, ob der/die Beschäftigte
           Unterstützung vonseiten der/des Arbeitgeben-                         Unterstützung wünscht und wenn ja,
           den bzw. des/der Vorgesetzten erwarten können,                       in welcher Form;
           wenn sie dies wünschen. Das Gespräch beugt                        XX Hinweise auf
           der Verfestigung einer Problemsituation und
           einer unpassenden Bewältigung durch Sucht-                        		A ) innerbetriebliche Hilfeangebote: z. B.
           mittelgebrauch vor. Es ist nicht Bestandteil des                  		 soziale Ansprechpersonen, Mitarbeiterbe-
           Stufenplans und hat keinen disziplinierenden                      		 ratung, betriebsärztlicher Dienst, betrieb-
           Charakter, sondern dient ausschließlich der                       		 liches Eingliederungsmanagement u. a.
           Rückspiegelung der wahrgenommenen Verän-
                                                                             		B ) externe Hilfemöglichkeiten: Fachbera-
           derungen und der Übermittlung eines sachge-
                                                                             		 tung, Coaching, Therapieangebote, Ärztin/
           rechten Hilfeangebots.
                                                                             		 Arzt u. a.
           Hat eine Beschäftigte/ein Beschäftigter per-
                                                                             XX Vereinbarung eines Rückmeldegesprächs
           sönliche, gesundheitliche oder soziale Prob-
                                                                                in 2-4 Wochen.
           leme, die am Arbeitsplatz sichtbar werden
           und bei Fortsetzung des Verhaltens die Ver-
           nachlässigung arbeitsvertraglicher Pflichten
           erwarten lassen, führt der/die unmittelbare
           Vorgesetzte mit der betroffenen Person ein
           vertrauliches Gespräch. Im Gespräch wird
           allein die Fürsorge zum Ausdruck gebracht
           und soziale Unterstützung angeboten.

           Quelle: Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe
           der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.124

Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten                                       17
Das Klärungsgespräch

Das Klärungsgespräch dient dem Abklären                           Inhalte
von Gründen bei wiederholtem Vernachlässigen                      Im Klärungsgespräch benennt die Führungskraft die
von arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen                   konkreten Vorfälle bzw. Auffälligkeiten und spricht
Pflichten. Noch ist nicht geklärt, ob die Auffällig-              Datum und Ort des beobachteten Vorfalls und des-
keiten im Verhalten mit Alkoholkonsum oder                        sen unmittelbare und mittelbare Auswirkungen an.
Suchtverhalten zusammenhängen.                                    Auch die Besorgnis über wahrgenommene Probleme
                                                                  zur Arbeitsleistung der beschäftigten Person wird
Anlass für ein Klärungsgespräch                                   zum Ausdruck gebracht. Die Führungskraft erläutert,
Wiederholt sind arbeitsvertragliche oder dienst-                  dass aus dem Verhalten eine Vernachlässigung der
rechtliche Pflichten vernachlässigt worden und auf-               Pflichten bzw. eine Störung des Arbeitszusammen-
gefallen. Die Gründe für die Auffälligkeiten können               hanges entsteht. Es werden die konkreten Erwartun-
Probleme im persönlichen, sozialen oder gesund-                   gen der Führungskraft an das weitere Arbeitsverhal-
heitlichen Bereich sein, sie können möglicherweise                ten genannt.
mit Alkoholkonsum oder Suchtverhalten zusam-
menhängen.                                                        Zur Vereinbarung konkreter Schritte gehört das An-
                                                                  gebot von Unterstützung mit Hinweisen auf innerbe-
Ziel des Klärungsgespräches                                       triebliche oder externe Beratungsmöglichkeiten und
Ziel des Klärungsgespräches ist es, eine Rückmel-                 Hilfeangebote. Es wird auch ein Rückmeldegespräch
dung zu den Auffälligkeiten zu geben, Hintergründe                vereinbart, das ca. 4-6 Wochen nach dem Klärungs-
für die Auffälligkeiten sollen abgeklärt werden.                  gespräch stattfinden soll. Darin findet ein Austausch
Außerdem werden Erwartungen an das zukünftige                     über die Entwicklung des Verhaltens statt.
Verhalten benannt und konkrete Schritte verein-
bart, damit es nicht zu weiteren Auffälligkeiten                  Kommt es nach dem Klärungsgespräch nicht zu
kommt. Durch die Führungskraft werden auch Be-                    weiteren Auffälligkeiten, so wird dies im Rückmelde-
ratungs- und Unterstützungsangebote aufgezeigt,                   gespräch mitgeteilt und die positive Verhaltensän-
die der/dem auffällig gewordenen Mitarbeitenden                   derung wird bestätigt. Kommt es dagegen erneut
von Unternehmensseite gemacht werden können.                      zu Vorfällen in Verbindung mit Alkohol, werden
                                                                  Gespräche über wahrgenommene Probleme zur
Gesprächsführung                                                  Arbeitsleistung anhand des Interventionsleitfaden
Zu den grundsätzlichen Regeln der Gesprächsfüh-                   „Stufenplan“ durchgeführt.
rung gehört es, ein gutes Gesprächsklima zu schaf-
fen. Auch beim Klärungsgespräch ist es wichtig, dass              Vorbereitung
Führungskräfte erkennen lassen, dass sie sich um                  Die Führungskraft wird in dem Gespräch die Vorfälle
die/den Mitarbeitenden Sorgen machen und Unter-                   konkret ansprechen. Zur Vorbereitung ist es sinnvoll,
stützung anbieten. Es handelt sich um ein vertrau-                sich die einzelnen Auffälligkeiten der/des Arbeitneh-
liches Gespräch, welches aber dokumentiert wird.                  menden und die direkten bzw. indirekten Folgen der
Die Führungskraft fertigt eine Gesprächsnotiz an,                 Pflichtverletzungen sowie die Erwartungen an das
die auch der/dem Beschäftigten ausgehändigt wird.                 zukünftige Verhalten schriftlich zu notieren.

                                                                  Schon im Vorfeld des Gespräches kann sich die
                                                                  Führungskraft mit Fachkräften (z. B. kollegiale
                                                                  Ansprechpersonen für Suchtfragen im Betrieb)
                                                                  dazu beraten, was z. B. Gegenstand der „Klärung“
                                                                  sein soll, worin mögliche Ursachen für die wieder-
                                                                  holten Pflichtverletzungen liegen, was an Unter-
                                                                  stützung angeboten wird und welche weiteren
                                                                  Schritte anstehen.

18                                     Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten
Gesprächsleitfaden für das Klärungsgespräch

           Das Klärungsgespräch                                              Inhalt des Gesprächs:

           Beteiligte:                                                       XX Benennen konkreter Fakten,
           Beschäftigte/r, unmittelbare/r Vorgesetzte/r                         Zeit, Ort, Vorfall, Beteiligte;

           Das Klärungsgespräch setzt die (wiederholte)                      XX Besorgnis ausdrücken, dass der/die
           Vernachlässigung arbeitsvertraglicher Pflichten                      Beschäftigte Probleme hat, die sich
           oder Störungen im Arbeitsablauf und -umfeld                          auf das Arbeitsverhalten auswirken
           voraus. Diese werden in Zusammenhang mit                             und/oder Störungen am Arbeitsplatz
           gesundheitlichen oder sozialen Problemen                             verursachen;
           des/der Beschäftigten gebracht, bei denen
           Suchtmittelgebrauch oder suchtbedingtes Ver-                      XX Wahrgenommene Veränderungen/
           halten nicht ausgeschlossen ist, dieses aber                         Auffälligkeiten konkret benennen;
           von der Führungskraft nicht eindeutig zugeord-                    XX Aufzeigen der Erwartungen des/der
           net werden kann. Ziel des Klärungsgesprächs                          Vorgesetzten an das weitere Arbeits-
           ist es, eine Rückmeldung zu den Auffälligkeiten                      verhalten; zukünftiges Verhalten
           zu geben, die Erwartungen an das zukünftige                          präzise beschreiben;
           Verhalten zu benennen und konkrete Schritte
           zu vereinbaren sowie Beratungs- und Unter-                        XX Hinweise auf
           stützungsangebote aufzuzeigen. Das Klärungs-
                                                                                  A ) innerbetriebliche Hilfeangebote:
           gespräch ist nicht Bestandteil des Stufenplans,
                                                                                  z. B. soziale bzw. kollegiale Ansprechperson
           kann diesem aber vorausgehen.
                                                                                  für Suchtfragen, Mitarbeitendenberatung,
           Bei Vernachlässigung arbeitsvertraglicher                              betriebsärztlicher Dienst, betriebliches
           Pflichten in Verbindung mit persönlichen,                              Eingliederungsmanagement u. a.
           gesundheitlichen oder sozialen Problemen
                                                                                  B ) externe Hilfemöglichkeiten: Fach-
           eines/einer Beschäftigten hat die/der un-
                                                                                  beratung, Coaching, Therapieangebote,
           mittelbare Vorgesetzte mit diesem/dieser
                                                                                  Ärztin/Arzt u. a.;
           ein Gespräch zu führen.
                                                                             XX Konkrete Vereinbarung weiterer Schritte;

                                                                             XX Festlegen eines weiteren Gesprächs,
                                                                                um über die weitere Entwicklung des
                                                                                Verhaltens Rückmeldung zu geben
                                                                                (Rückmeldegespräch) in ca. 6-8 Wochen.

                                                                             Der/die Vorgesetzte fertigt eine Gesprächs-
                                                                             notiz zu dem Gespräch an, die dem/der Be-
                                                                             schäftigten ausgehändigt wird.

           Quelle: Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe
           der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.124

Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten                                       19

Der Stufenplan

Der Stufenplan ist ein Interventionsleitfaden, der
eine Abfolge von fünf Stufengesprächen vorsieht.
Voraussetzung ist ein Verstoß gegen arbeitsver-
tragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren
Vernachlässigung im Zusammenhang mit Alkohol-
konsum oder suchtbedingtem Verhalten.

Anlass für die Intervention mit Stufengesprächen
Anlass für die Einleitung der Intervention mit Stufen-
gesprächen ist immer, dass bei Auffälligkeiten von
Beschäftigten am Arbeitsplatz Hinweise auf riskan-
ten Alkoholgebrauch oder suchtbedingtes Verhalten                    Mögliche Reaktionen von Angesprochenen:
vorliegen. „Auffälligkeiten“ bedeutet auch in diesem
Zusammenhang, dass ein Verstoß gegen arbeitsver-                     XX Aggressives Verhalten: „Das ist glatte
tragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren                    Verleumdung, das muss ich mir von
Vernachlässigung stattgefunden hat.                                     Ihnen nicht bieten lassen.“

Ziele der Intervention                                               XX Mitleiderweckendes Verhalten: „Meine
Die Stufengespräche dienen nicht nur dem allgemei-                      Schwierigkeiten liegen im privaten Bereich.
nen Ausdruck einer Sorge (vgl. Fürsorgegespräch)                        Da habe ich sehr zu kämpfen ...“
oder dem Abklären von Gründen (vgl. Klärungsge-
                                                                     XX Gleichgültiges Verhalten: „Das ist mir egal,
spräch). Es geht der Führungskraft darum, der/dem
                                                                        wenn Sie meinen ...“
Beschäftigten mitzuteilen, dass beobachtete Pflicht-
verletzungen mutmaßlich im Zusammenhang mit                          XX Erpresserisches Verhalten: „Ich kann Ihnen
Alkohol- bzw. Substanzproblemen stehen.                                 da auch einiges auftischen, was Sie interes-
                                                                        sieren wird“ oder „Wenn Sie mir auch noch
Ziel der Interventionskette ist es, die Erfüllung der
                                                                        zusetzen, tue ich mir was an!“
Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsver-
trag bzw. dem Dienstvertrag wiederherzustellen.                      XX Einsichtiges Verhalten, aber ohne Bereit-
Der/dem Beschäftigten wird konkrete Unterstützung                       schaft, professionelle Hilfe anzunehmen:
angeboten und sie/er wird auf externe Hilfeange-                        „Sie haben Recht, ich muss mich ändern,
bote aufmerksam gemacht. Im Durchlauf mehrerer                          aber eine Suchtberatung brauche ich nicht!“
Stufen wird eine Rückmeldung auf positive Verhal-
tensänderungen gegeben und diese wird gewürdigt.
Es ist aber auch vorgesehen, Sanktionen einzuleiten,
sofern Pflichtverletzungen erneut vorkommen.

Vorbereitung und Gesprächsführung
Generell ist es schwierig, Menschen mit Sucht-
problemen auf ihren Substanzkonsum, bzw. auf                    Abwehrverhalten sollte sachlich betrachtet werden.
ihr Suchtverhalten anzusprechen. Es ist daher er-               Betroffene sind eventuell nicht in der Lage, anders
forderlich, dass sich Gesprächsführende auf jedes               auf Kritik zu reagieren. Wichtig ist es, in das Gespräch
einzelne Gespräch vorbereiten. Die Betroffenen                  sachgerecht und verbindlich zu führen und den roten
reagieren mit sehr unterschiedlichem Verhalten,                 Faden beizubehalten. Es ist hilfreich, die einzelnen
wenn sie auf ihren riskanten oder gar schädlichen               Gespräche schriftlich vorzubereiten und sich dafür
Konsum und damit verbundenes Fehlverhalten                      an den Leitfäden ab Seite 22 in dieser Broschüre zu
angesprochen werden.                                            orientieren.

20                                   Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten
Gesprächsabfolge und Inhalte der Interventionsgespräche

Nach dem 1. Gespräch wird beobachtet, ob eine posi-                     Auch nach den jeweiligen Stufen 2 bis 4 wird nach
tive Verhaltensänderung dazu geführt hat, dass die                      diesem Muster verfahren. Kommt es nach dem
arbeitsvertraglichen bzw. dienstrechtlichen Pflichten                   4. Stufengespräch weiterhin zu Auffälligkeiten, so
erfüllt werden. Bei positiver Änderung sind keine ar-                   werden im 5. Gespräch letztmalig Unterstützungen
beitsrechtlichen Konsequenzen einzuleiten, sie sollte                   und Hilfeangebote unterbreitet. Eine Weigerung der
dienstrechtlich gewürdigt werden. Nach sechs bis                        Aufnahme einer Therapie hat zur Folge, dass ein
acht Wochen wird ein Rückmeldegespräch durchge-                         Kündigungsverfahren eingeleitet wird bzw. diszipli-
führt.                                                                  narrechtliche Entscheidungen herbeigeführt werden.

Bei erneuter Vernachlässigung von Pflichten
und/oder Störungen am Arbeitsplatz wird das
2. Gespräch des Stufenplans eingeleitet.

Ablauf Stufenplan

       1. Intervention                                                    Keine                     Rückmeldegespräch,
                                                         Erneute          erneuten                  (ggf. nur vorläufig)
                                                         Vorfälle         Vorfälle                  Ende der Intervention

       2. Intervention

       3. Intervention

       4. Intervention

       5. Intervention
                                                         Einleitung eines                         ggf. Wiedereinstellung nach
                                                         Kündigungsverfahrens                     erfolgreicher Therapie

Quelle: Eigene Darstellung, DHS 2019

Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten                               21

          1. Gespräch
          Einstieg in den Stufenplan

          Beteiligte:                                                  XX Aufzeigen der Erwartungen der/des Vorge-
          Beschäftigte/r, unmittelbare/r Vorgesetzte/r                    setzten an das zukünftige Arbeitsverhalten;

          Bei Vernachlässigung arbeitsvertraglicher                    XX Aufforderung sich über Risiken und Gefähr-
          Pflichten, die im Zusammenhang mit dem                          dungen durch das Verhalten sowie über
          Gebrauch von Suchtmitteln oder mit sucht-                       Möglichkeiten diesen zukünftig vorzubeugen
          bedingtem Verhalten stehen, hat die/der un-                     oder entgegen zu wirken von der Ansprech-
          mittelbare Vorgesetzte – ggf. nach vorheriger                   person für Suchtfragen und/oder von einer
          fachlicher Beratung – mit der betroffenen                       externen Fachberatung (Adresse) im Sinne
          Person ein Gespräch zu führen. Das Gespräch                     der Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutz-
          umfasst folgende Inhalte:                                       gesetz informieren zu lassen und einen
                                                                          Nachweis dafür beizubringen;
          XX Benennen konkreter Fakten, Zeit, Ort,
             Vorfall, Beteiligte;                                      XX Konkrete Vereinbarung der weiteren Schritte;

          XX Besorgnis ausdrücken, dass die/der Be-                    XX Vereinbarung eines Rückmeldegesprächs
             schäftigte Probleme hat, die sich auf das                    in ca. 4-6 Wochen und Hinweis auf die
             Arbeits- und Leistungsverhalten aus-                         Beobachtung der weiteren Entwicklung des
             wirken und/oder Störungen am Arbeits-                        Verhaltens in nächster Zeit.
             platz verursachen;
                                                                       Das Gespräch bleibt vertraulich und hat keine
          XX Ansprechen des riskanten Suchtmittel-                     personellen Konsequenzen. Die/der Vorgesetzte
             konsums oder des suchtbedingten Ver-                      notiert sich Datum und Ergebnis des Gesprächs.
             haltens und dass ein Zusammenhang zu
             den Problemen am Arbeitsplatz gesehen
             wird;

          XX Hinweis auf den Stufenplan und das
             Vorgehen bei weiteren Auffälligkeiten
             (aushändigen eines Exemplars des Stu-
             fenplans an die/den Beschäftigte/n);

          Rückmeldegespräch
          Das Rückmeldegespräch findet statt, sofern                   (regelmäßig) wiederholt. Ziel des Gesprächs
          nach einem Stufengespräch eine positive Ver-                 ist es eine Rückmeldung über die Einhaltung
          änderung eingetreten ist und keine weiteren                  der Absprachen sowie über die als positiv
          Auffälligkeiten sichtbar geworden sind. Je nach              wahrgenommenen Veränderungen zu geben.
          Lage des Einzelfalls wird es in einem sinnvollen
		        Abstand nach dem Interventionsgespräch an-                   Bei erneuter Auffälligkeit wird dagegen
          gesetzt und ggf. in einem bestimmten Zeitraum                das nächste Stufengespräch eingeleitet.

     22                                Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten

           2. Gespräch

           Beteiligte:                                                       XX Benennen der neuen Fakten und
           Beschäftigte/r                                                       Bezugnahme auf den Inhalt des
                                                                                vorangegangenen Gesprächs;
           Unmittelbare/r Vorgesetzte/r, nächst höhere/r
           Vorgesetzte/r bzw. Personalabteilung                              XX Zusammenhang zu Suchtmittelgebrauch
                                                                                oder suchtbedingtem Verhalten erneut
           Personalvertretung, bei Schwerbehinderten                            aufzeigen;
           zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung
           werden zum Gespräch geladen. Mit Zustim-                          XX Hinweis auf innerbetriebliche Unterstüt-
           mung der betroffenen Person nehmen sie                               zungsangebote (Ansprechperson für Sucht-
           am Gespräch teil.                                                    fragen/Mitarbeitendenberatung/Betriebs-
                                                                                arzt), ggf. externe Beratungsmöglichkeiten
           Auf Wunsch der/des Beschäftigten auch die                            (Fachstellen/Suchtberatung,);
           Ansprechperson für Suchtfragen/Mitarbei-
           tendenberatung.                                                   XX Aufforderung, sich von der zuständigen
                                                                                Fachkraft/Ansprechperson über Risiken
           Kommt es erneut zu Vernachlässigung der                              des Verhaltens sowie gesundheitliche
           arbeitsvertraglichen Pflichten und /oder zu                          Gefährdungen und wie diese möglichst
           Störungen am Arbeitsplatz, verbunden mit                             zu vemeiden sind informieren zu lassen
           Auffälligkeiten, die in Zusammenhang ge-                             und dies (im Sinne einer Unterweisung
           sehen werden mit Suchtmittelkonsum oder                              nach § 12 Arbeitsschutzgesetz) schriftlich
           suchtbedingtem Verhalten, so ist von den                             zu belegen;
           zuständigen Vorgesetzten – nach vorheriger
           fachlicher Beratung – ein Personalgespräch                        XX Empfehlung zur Hilfe und Vermeidung
           mit folgendem Inhalt zu führen:                                      weiterer Gefährdung fachliche Beratung
                                                                                aufzusuchen; (1)

                                                                              XX Ankündigung von Konsequenzen bei
                                                                                 weiteren Auffälligkeiten; Hinweis auf
                                                                                 Stufenplan;

                                                                              XX Vereinbarung eines Rückmeldegesprächs
                                                                                 in spätestens 4-6 Wochen. Beobachtung
                                                                                 der weiteren Entwicklung des Verhaltens
                                                                                 durch die/den Vorgesetzte/n.

                                                                              Das Gespräch wird schriftlich festgehalten
                                                                              und die Gesprächsnotiz der Personalabteilung
                                                                              zugeleitet.

           (1) Falls die Aufnahme von Beratung als Aufforderung formuliert wird und ein Nachweis darüber erbracht werden soll,
           sind die gesetzlichen Regeln des Persönlichkeits- und Datenschutzes zu beachten. Arbeitsrechtlich kann jedoch keine
           Sanktionierung erfolgen, wenn Beschäftigte der Aufforderung nicht nachkommen, falls dies aus ihren arbeitsvertraglichen
           Verpflichtungen nicht unmittelbar abgeleitet werden kann.

Ebene der Führungskraft: Praxishilfe / Betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten                                        23

          3. Gespräch
          Beteiligte: wie im zweiten Gespräch,                               Sofern arbeitsrechtlich die Voraussetzungen
          obligatorisch die Personalabteilung                                dafür vorliegen, wird bei Tarifbeschäftigten eine
                                                                             Abmahnung aus verhaltensbedingten Gründen
          Kommt es erneut zu Verletzungen der arbeits-                       ausgesprochen. Die schriftliche Abmahnung wird
          vertraglichen Pflichten und/oder Störungen                         aufgrund des Fehlverhaltens bzw. der Schlecht-
          am Arbeitsplatz durch Suchtmittelkonsum oder                       leistung erteilt.
          suchtbedingtes Verhalten, findet – nach Abstim-
          mung mit der Ansprechperson für Suchtfragen/                       Personelle Konsequenzen können darüber
          Mitarbeitendenberatung – ein Gespräch mit                          hinaus sein: Individuelles Alkoholverbot zur
          folgenden Inhalten statt:                                          Vermeidung von Gefährdungen u. a..

          XX Benennen neuer Fakten und Bezugnahme                            Liegt aus Sicht der/des Beschäftigten weder
             auf den Inhalt der vorangegangenen                              eine Suchtgefährdung oder -krankheit nicht
             Gespräche;                                                      vor, so wird deutlich gemacht, dass weitere
                                                                             Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten
          XX Zusammenhang zum Suchtmittelgebrauch                            oder Störungen am Arbeitsplatz zur Kündigung
             oder suchtbedingtem Verhalten herstellen;                       bzw. disziplinarischen Konsequenzen führen
          XX Hinweis auf interne Unterstützungs-                             können. Die weiteren Schritte des Stufenplans
             angebote durch Ansprechperson für                               werden aufgezeigt.
             Suchtfragen/Mitarbeitendenberatung,                             Wenn die/der Beschäftigte darlegt, dass das
             Betriebsarzt;                                                   Fehlverhalten bzw. die Minderleistung auf
          XX Sofern noch nicht erfolgt oder länger                           einer Suchtproblematik beruhen könnte, wird
             zurückliegend: Aufforderung, sich von                           sie/er aufgefordert, sich in eine Suchtberatung
             der zuständigen Fachkraft/Ansprech-                             bzw. -therapie zu begeben. Hierfür wird ihr
             person über Risiken des Verhaltens sowie                        Unterstützung zugesichert. Die Ansprechper-
             gesundheitliche Gefährdungen und wie                            son für Suchtfragen bzw. ein Personalverant-
             diese möglichst zu vermeiden sind infor-                        wortlicher bekommt den Auftrag, mit Einver-
             mieren zu lassen und dies (im Sinne einer                       ständnis der/des Beschäftigten den Kontakt
             Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutz-                           zur Beratungsstelle bzw. zur Therapieeinrich-
             gesetz) schriftlich zu belegen.                                 tung zu halten. Nach Möglichkeit wird ein Case
                                                                             Management (Fall-Betreuung) eingerichtet. Es
          XX Dringende Empfehlung, zur Hilfe und Ver-                        erfolgt ein Hinweis auf die weiteren Schritte des
             meidung weiterer Gefährdung eine fachliche                      Stufenplans im Falle weiterhin bestehender oder
             Beratungsstelle aufzusuchen (Adressen                           neuer Auffälligkeiten.
             von Psychosozialen Beratungsstellen,
             Suchtberatungen); (1)(2)

          XX Vereinbarung eines Rückmeldegesprächs
             in spätestens 4-6 Wochen. Beobachtung der
             weiteren Entwicklung des Verhaltens durch
             die/den Vorgesetzte/n.

     (1) Falls dies als Aufforderung formuliert wird und ein Nachweis darüber erbracht werden soll, sind die gesetzlichen Regeln
     des Persönlichkeits- und Datenschutzes zu beachten. Arbeitsrechtlich kann jedoch keine Sanktionierung erfolgen, wenn
     Beschäftigte der Aufforderung nicht nachkommen, falls dies aus ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht unmittelbar
     abgeleitet werden kann.
     (2) Der Nachweis kann mündlich oder schriftlich, aber nur mit Einverständnis der betroffenen Person und erforderlicher
     Schweigepflichtsentbindung erfolgen.

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