2020 Steuererklärung Steueramt Wegleitung zur - Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein: www.zh.ch/steuererklaerung
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Kanton Zürich Steueramt Wegleitung zur Steuererklärung 2020 Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein: www.zh.ch/steuererklaerung
Index
A F S
Abonnementskosten (ZVV etc.) 15 Fachliteratur 16 Säule 3a 17
AHV (Beiträge an die AHV) 18 Fahrkilometer 15 Scheidung 4
AHV-Renten 11 Fahrkosten 15 Schenkung 7
Aktien 29 Festgeldanlagen 28 Schenkungen 26
Alimente 12, 17 Fremdbetreute Kinder 20 Schulden 25
Anrechnung ausländischer Fristerstreckung 7 Schuldzinsen 17
Quellensteuern 30 Frist zur Abgabe der Steuererklärung 7 SICAV-Fonds 30
Ausländische Arbeitnehmer 6 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider
G
Ehegatten 20
B Gemeinnützige Zuwendungen 21
Spenden (Zuwendungen) 21
Bargeld 24 Gold 24
Staatssteuertarife 39
Baurechtszinsen 14 Gratifikationen 10
Steuerausscheidung, interkantonale und
Behinderungsbedingte Kosten 19 Gratisaktien 29
internationale 7
Beihilfen 11 Guthaben 28
Steuerbetrug 8
Beiträge Säule 3a 17
H Steuerbezug, definitiver 8
Berufsauslagen 15
Haupterwerb (Einkünfte) 10 Steuerbezug, provisorischer 9
Berufskleider 16
Hausrat 24 Steuerhinterziehung 8
Betreuungskosten Kinder 20
Heirat 4 Stockwerkeigentum 13, 24, 25
Bundessteuertarife 41
Hilflosenentschädigungen 11 SUVA (Renten) 11
Bussen 7
I T
C
IV-Renten 11 Taggelder 12
Checkliste zum Wertschriften-
K Tantiemen 10
verzeichnis 30
Kapitalanlagen 29 Teilbesteuerung von Erträgen aus
D qualifizierten Beteiligungen 29
Kapitalleistungen 26
Darlehen 29 Tod eines Ehegatten 4
Kinderabzug 17, 22
Dienstaltersgeschenke 10 Trennung 4
Kinder, minderjährige 12, 17, 22
E Krankheitskosten 21 Trinkgelder 10, 12
Eigenmietwert 13 Kryptowährungen 28 U
Einfamilienhaus / Eigenheim 13, 25 Unfallkosten 21
L
Eingetragene Partnerschaft 4 Unfall- und Arbeitslosenversicherung 12
Lebensversicherungen 24
Einkommen (Bemessungsgrundlage) 5 Unterhaltskosten bei Liegenschaften 13
Leibrenten 11
Einschlag auf dem Eigenmietwert Unternutzung Eigenheim 13
Liegenschaftenunterhalt 13
– in Härtefällen 13 Unternutzungsabzug 13
Lotteriegewinne 29
– Unternutzungsabzug 13 Unterstützungsbedürftige Personen 18
Erbengemeinschaften 7 M Unverteilte Erbschaften (Ertrag) 12
Erbschaft 7 Mehrkosten der Verpflegung 15
Militärversicherung (Renten etc.) 11 V
Erbschaften 26
Mitarbeiteraktien 20 Vermögensverwaltungskosten 19
Erbvorbezug 7, 26
Mitarbeiterbeteiligungen 10, 28 Verpflegung (Mehrkosten) 15
Ergänzende Veranlagung zur
Motorfahrzeuge 24 Versicherungsprämien 17
Quellensteuer 6
Mündigkeit 4 Verwaltungskosten Liegenschaften 13
Ergänzungsleistungen 11
Mutterschaftsentschädigungen 12 Vorauszahlungen Steuern 9
eSteuerauszug 27
N W
Nachsteuer und Busse 8 Weiterbildungskosten 16
Nachträgliche Veranlagung zur Weitere Abzüge 18, 19
Quellensteuer 6 Wertpapiere, nicht kotiert 27, 29
Naturalbezüge 10, 12 Wertschriften 27
Nebenerwerb (Auslagen) 16 Wochenaufenthalt 16
Nebenerwerb (Einkünfte) 11 Wohnrecht 13
Nutzniessung 13 Z
P Zinsen von Sparkapitalien 17
Pensionen 11 Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 30
Zuwendungen 21
R Zuzug aus dem Ausland 5
Sie finden uns an folgender Adresse:
Renten 11 Zuzug aus einem anderen Kanton 5
Kantonales Steueramt Zürich Rentenleistungen 17
Bändliweg 21 Rentenversicherungen 24
Zürich-Altstetten
Telefon 043 259 11 11
www.zh.ch/steueramt
Postanschrift:
Kantonales Steueramt Zürich
Bändliweg 21
8090 ZürichInhalt Kanton Zürich
Steueramt
Wegleitung zur
Steuererklärung
Stichwortverzeichnis2 2020
Wer hat im Kalenderjahr 2021 eine Steuererklärung 2020 einzureichen? 4
Bemessungsgrundlagen 5
Ausländische Arbeitnehmer 6
Unterjährige Steuerpflicht 7
Interkantonale und internationale Steuerausscheidung 7
Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft und Vermächtnis,
Beteiligung an Erbengemeinschaften 7
Frist zur Abgabe der Steuererklärung 7
Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen? 7
Elektronische Aufbewahrung der Steuerakten 8
Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise 8
Anmerkungen zur Steuerzahlung (für die Staats- und Gemeindesteuern) 8 Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein:
www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax
Einkünfte im In- und Ausland 10
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 10
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 10
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten 11
Wertschriftenertrag 12
Übrige Einkünfte und Gewinne 12
Einkünfte aus Liegenschaften 13
Abzüge15
Berufsauslagen 15
Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 15
Mehrkosten der Verpflegung 15
Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten 16
Zusätzliche Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt 16
Aus- und Weiterbildungskosten (Pauschale) 16
Auslagen bei Nebenerwerb 16
Schuldzinsen 17
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 17
Beiträge an die 3. Säule a 17
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien 17
Weitere Abzüge 18
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten 20
Einkommensberechnung21
Total der Einkünfte 21
Nettoeinkommen 21
Zusätzliche Abzüge 21
Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) 22
Vermögen im In- und Ausland 24
Bewegliches Vermögen 24
Liegenschaften 24
Eigenkapital Selbständigerwerbender ohne Geschäftswertschriften 25
Schulden 25
Kapitalleistungen im Jahr 2020 26
Schenkungen / Erbvorbezug / Erbschaften /
Beteiligung an Erbengemeinschaften 26
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2020 mit Verrechnungsantrag 27
Werte mit Verrechnungssteuerabzug 28
Werte ohne Verrechnungssteuerabzug 29
Anrechnung ausländischer Quellensteuern / Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 30
Beilagen zur Steuererklärung 31
Beispiel33– 38
Staatssteuertarife39– 40
Tarife für die direkte Bundessteuer 41– 42
3Wer hat im Kalenderjahr 2021
eine Steuererklärung 2020
einzureichen?
Grundsatz Eine Steuererklärung 2020 haben im Kalenderjahr 2021 alle natürlichen Personen einzureichen,
die am 31. Dezember 2020
– im Kanton Zürich Wohnsitz hatten oder
– im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) b esassen.
Zudem haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton auch dann erst im Ka-
lenderjahr 2021 eine Steuererklärung 2020 einzureichen, wenn sie im Laufe des Kalenderjahres
2020 ihre Steuerpflicht im Kanton Zürich durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte
beendet haben.
Eingetragene Partnerschaft Die Stellung der Partnerinnen oder Partner bei eingetragenen Partnerschaften entspricht seit
dem 1. Januar 2007 derjenigen von Ehegatten. Ausführungen unter dem Titel «Ehegatten»
gelten auch für Partnerinnen oder Partner. Beim Ausfüllen der Steuererklärung sind die Anga-
ben derjenigen Person, deren Nachname alphabetisch an erster Stelle kommt, unter dem Titel
«Person 1 (Einzelperson, Ehemann, Partner/Partnerin 1)», die Angaben der anderen Person
unter dem Titel «Person 2 (Ehefrau, Partner/Partnerin 2)» zu machen.
Eintritt der Mündigkeit in der Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2020 volljährig geworden sind (Personen des
Steuerperiode 2020 Jahrgangs 2002), haben im Kalenderjahr 2021 erstmals eine eigene Steuererklärung (für die
Personen des Jahrgangs 2002
Steuerperiode 2020) einzureichen.
Heirat in der Steuerperiode 2020 Bei Heirat in der Steuerperiode 2020 werden Ehegatten für die Steuerperiode 2020 (Steuer
erklärung 2020 im Kalenderjahr 2021) gemeinsam eingeschätzt.
Eingetragene Partnerschaft in der Bei in der Steuerperiode 2020 eingetragenen Partnerschaften werden die Partnerinnen oder
Steuerperiode 2020 Partner – wie Ehegatten bei einer Heirat in der Steuerperiode 2020 – für die Steuerperiode
2020 gemeinsam besteuert (Steuererklärung 2020 im Kalenderjahr 2021).
Scheidung oder Trennung in der Bei Scheidung oder Trennung in der Steuerperiode 2020 sind die Ehegatten in der Steuerperi-
Steuerperiode 2020 ode 2020 getrennt einzuschätzen. Dementsprechend haben sie im Kalenderjahr 2021 je eine
separate Steuererklärung 2020 einzureichen.
alenderjahr Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht beider Ehegatten und als Beginn
Tod eines Ehegatten im K
2020 der Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten. Ab dem folgenden Tag bis Ende 2020 ist der
überlebende Ehegatte selbständig einzuschätzen. Er hat daher im Kalenderjahr 2021 für die
Zeit ab Todestag bis Ende 2020 eine Steuererklärung 2020 einzureichen (siehe auch «Unter-
jährige Steuerpflicht»).
Liegenschaften oder Betriebsstätten Bei Liegenschaften oder Betriebsstätten von ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaften
als Nebensteuerdomizile im Kanton Steuerpflichtigen sind zu unterscheiden:
Zürich
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich ist zu erfüllen:
einem anderen Kanton – entweder durch Einreichung einer unterzeichneten Kopie der Steuererklärung (inkl. Hilfsblätter)
des Wohnsitzkantons zusammen mit der leeren zürcherischen Steuererklärung
– oder durch Einreichung der ausgefüllten und unterzeichneten zürcherischen Steuererklärung
(bei einer Betriebsstätte zusammen mit dem Formular «für ausserhalb des Kantons Zürich
wohnhafte natürliche Personen mit Geschäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton Zürich»),
wobei auf der dritten Seite der Steuererklärung nur die Kolonne für die Staatssteuer aus-
zufüllen ist.
In beiden Fällen sind für die Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich die notwendi-
gen Unterlagen beizulegen; dabei können auch Kopien der im Wohnsitzkanton einzureichenden
Unterlagen beigelegt werden.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich ist durch Einreichung der vollständig ausgefüllten
Ausland und unterzeichneten zürcherischen Steuererklärung (bei einer Betriebsstätte zusammen mit
dem Formular «für ausserhalb des Kantons Zürich wohnhafte natürliche Personen mit Ge-
schäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton Zürich») zu erfüllen. Für die Liegenschaften oder
Betriebsstätten im Kanton Zürich sind die notwendigen Unterlagen beizulegen. Neben den
Staats- und Gemeindesteuern wird auch die direkte Bundessteuer veranlagt.
4Bemessungsgrundlagen
Einkommen
Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive Allgemeiner Grundsatz
Einschätzung für die Steuerperiode 2020 nach der Gegenwartsbemessung. Das steuerbare
Einkommen wird nach den tatsächlichen Einkünften in der Steuerperiode berechnet.
In der Steuererklärung 2020 sind demnach die tatsächlichen Einkünfte einzutragen, die im Wenn während der ganzen Steuerpe-
Kalenderjahr 2020 erzielt worden sind. riode 2020 Wohnsitz oder Aufenthalt
im Kanton bestanden hat
Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von Veränderungen in der
selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und Erwerbstätigkeit
allen anderen Änderungen der Einkommensverhältnisse ist stets das im Kalenderjahr 2020
tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.
Als Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in der Steuer Selbständige Erwerbstätigkeit
periode 2020 abgeschlossenen Geschäftsjahres einzutragen.
Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist Zuzug in den Kanton Zürich im
– aus einem anderen Kanton Kalenderjahr 2020
– aus dem Ausland
Die Steuerpflicht besteht im Kanton Zürich für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für Zuzug aus einem anderen Kanton
die direkte Bundessteuer für die ganze Steuerperiode 2020. In der Steuererklärung 2020
ist demnach das Einkommen einzutragen, das im Kalenderjahr 2020 erzielt wurde, auch soweit
dieses noch auf die Zeit im früheren Wohnsitzkanton entfällt.
Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den tatsächlichen, ab Zuzug (Beginn der Zuzug aus dem Ausland
Steuerpflicht) bis Ende 2020 erzielten Einkünften. In der Steuererklärung 2020 ist demnach das
Einkommen ab Zuzug (Beginn der Steuerpflicht) bis Ende 2020 in die Steuererklärung
einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 7).
Ab Todestag bis Ende 2020 ist der überlebende Ehegatte selbständig einzuschätzen. In der Besteuerung des überlebenden
Steuererklärung 2020 ist das Einkommen des überlebenden Ehegatten ab dem auf den Todestag E hegatten bei Tod des anderen
Ehegatten im Kalenderjahr 2020
folgenden Tag bis Ende 2020 einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 7).
Bei Liegenschaften oder Betriebsstätten von ausserhalb des Kantons Zürich wohnhafte steuer Liegenschaften oder Betriebsstätten
pflichtige Person ist zu unterscheiden: als Nebensteuerdomizile im Kanton
Zürich
In der Steuererklärung 2020 ist das gesamte Einkommen im Jahr 2020 einzutragen; dies gilt In einem anderen Kanton wohnhafte
auch für die Fälle, in denen die Liegenschaft oder Betriebsstätte im Kanton Zürich im Laufe steuerpflichtige Person
des Jahres 2020 erworben oder aufgegeben wurde.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton können die Steuererklärungspflicht
im Kanton Zürich auch durch Einreichung einer Kopie der ausgefüllten Steuererklärung (inkl.
Hilfsblätter), die sie für die Steuerperiode 2020 (Gegenwartsbemessung) im Wohnsitzkanton
abgeben müssen, erfüllen.
Diese Kopie ist jedoch persönlich zu unterzeichnen; zudem ist ihr die leere vorbeschriftete
Steuererklärung des Kantons Zürich beizulegen.
In der Steuererklärung 2020 ist das gesamte in- und ausländische Einkommen im Kalenderjahr Im Ausland wohnhafte steuer
2020 bzw. – bei im Laufe des Jahres 2020 erworbenen Liegenschaften oder Betriebsstätten im pflichtige Person
Kanton Zürich – das gesamte in- und ausländische Einkommen ab Erwerb der Liegenschaft
oder Betriebsstätte bis Ende 2020 einzutragen.
5Vermögen
Allgemeiner Grundsatz Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode. In der
Steuererklärung 2020 ist demnach das Vermögen per Ende 2020 anzugeben.
Selbständige Erwerbstätigkeit Einzutragen ist das Eigenkapital am Ende des in der Steuerperiode 2020 abgeschlos-
senen Geschäftsjahres.
Zuzug in den Kanton Zürich im Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist
Kalenderjahr 2020 – aus einem anderen Kanton
– aus dem Ausland
Zuzug aus einem anderen Kanton Die Steuerpflicht im Kanton Zürich besteht für die ganze Steuerperiode 2020. Das steuer-
bare Vermögen bemisst sich nach dem Stand Ende Kalenderjahr 2020. In der Steuererklärung
2020 ist demnach das gesamte Vermögen per Ende 2020 einzutragen.
Zuzug aus dem Ausland Die Steuerpflicht im Kanton Zürich besteht ab Zuzug. Für das steuerbare Vermögen wird auch
bei unterjähriger Steuerpflicht auf den Stand des Vermögens per Ende 2020 abgestellt. Das
vorhandene Vermögen wird aber lediglich nach der Dauer der Steuerpflicht besteuert.
Besteuerung des überlebenden Die Vermögenssteuer wird erhoben für die Zeit ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis
Ehegatten bei Tod des anderen Ende 2020. In der Steuererklärung 2020 ist das Vermögen des überlebenden Ehegatten per
hegatten in der Steuerperiode 2020
E
Ende 2020 einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 7).
Ausländische Arbeitnehmer
Wann müssen ausländische Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer, welche die Niederlassungsbewilligung
Arbeitnehmer eine Steuererklärung nicht besitzen (z. B. Jahresaufenthalter oder Kurzaufenthalter), der Quellensteuer auf ihrem
einreichen?
Erwerbs- und Ersatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuererklärung einzurei-
chen. In den beiden nachfolgenden Fällen ist aber ein an der Quelle besteuerter Arbeitnehmer
mit Wohnsitz im Kanton ausnahmsweise dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2020
einzureichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren:
Nachträgliche Veranlagung Eine nachträgliche Veranlagung wird durchgeführt, wenn die quellenbesteuerten Einkünfte
zur Quellensteuer eines Steuerpflichtigen (bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten jene der Ehefrau oder des
Ehemannes) im Kalenderjahr 2020 oder in einem der Vorjahre mehr als CHF 120’000 be-
tragen haben. In den folgenden Jahren wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht auch dann
eine nachträgliche Veranlagung vorgenommen, wenn dieser Schwellenwert vorübergehend
oder dauernd unterschritten wird.
Ausländische Arbeitnehmer mit Wochenaufenthalt im Kanton Zürich (Wohnsitz im Ausland)
unterliegen nicht der nachträglichen Veranlagung. Solche Steuerpflichtigen haben in jedem
Fall eine unterschriebene Steuererklärung einzureichen. Dabei sind lediglich die Personalien,
die Berufs- und Familienverhältnisse (auf Seite 1 der Steuererklärung) zu deklarieren und der
Vermerk «Wochenaufenthalter» ist anzubringen.
Ergänzende Veranlagung Eine ergänzende Veranlagung wird durchgeführt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer neben
zur Quellensteuer den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt
(z. B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte
aus selbständiger Tätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne
etc.) oder Vermögen besitzt.
Zuzug in den Kanton Zürich im Für quellensteuerpflichtige ausländische Arbeitnehmer, welche der nachträglichen oder der
Kalenderjahr 2020 ergänzenden Veranlagung unterliegen und deshalb für die Steuerperiode 2020 eine Steuererklä-
rung einzureichen haben, gelten die gleichen Grundsätze wie bei Zuzug eines Steuerpflichtigen
aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland (siehe «Zuzug aus einem anderen Kanton»
und «Zuzug aus dem Ausland», Seite 5).
6Unterjährige Steuerpflicht
Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, gelten folgende Grundsätze: Einkommen
Für das satzbestimmende Einkommen werden die regelmässig fliessenden Einkünfte auf
zwölf Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestim-
mung nicht umgerechnet; sinngemäss werden auch die Abzüge behandelt. Die Umrechnung
erfolgt durch das Steueramt.
Die Vermögenssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben. Vermögen
Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Besteht die Steuerpflicht nicht ausschliesslich im Kanton Zürich, ist ungeachtet dessen das Deklaration
gesamte in- und ausländische Einkommen und Vermögen zu deklarieren.
Das Steueramt nimmt die erforderliche Ausscheidung vor, soweit eine solche nicht mit der Steuerausscheidung
Steuererklärung eingereicht wird.
Bei Steuerpflichtigen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons, die im Kalenderjahr 2020 im Hinweise zur Steuerausscheidung
Kanton Zürich eine Liegenschaft oder Betriebsstätte erworben oder aufgegeben und so die
zürcherische Steuerpflicht begründet oder beendet haben, sind für die Steuerausscheidung
zu unterscheiden:
– Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton: In beiden Fällen ist vom gesamten
Einkommen 2020 und vom gesamten Vermögen Ende 2020 auszugehen.
– Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland: Es ist je nachdem entweder vom gesamten
Einkommen ab Beginn 2020 bis Ende der Steuerpflicht bzw. vom gesamten Vermögen Ende
der Steuerpflicht oder vom gesamten Einkommen ab Beginn der Steuerpflicht bis Ende 2020
bzw. vom gesamten Vermögen Ende 2020 auszugehen.
Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft und V
ermächtnis,
Beteiligung an Erbengemeinschaften
Bei Anfall einer Schenkung, eines Erbvorbezugs, einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses Einkommen
in der Steuerperiode 2020 sind in der Steuererklärung 2020 die Erträge zu deklarieren, die in
der Steuerperiode erzielt wurden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist.
In der Steuererklärung 2020 ist das Vermögen per Ende 2020 einzutragen. Vermögen
Bei Erbanfall im Kalenderjahr 2020 wird eine Vermögenssteuer erhoben für die Zeit
– ab Beginn 2020 bzw. der Steuerpflicht bis Erbgang (Steuerpflicht des Erblassers)
– ab Erbgang bis Ende 2020 (Steuerpflicht des Erben/Vermächtnisnehmers)
Bei Schenkung oder Erbvorbezug wird die Vermögenssteuer für das ganze Jahr beim
Beschenkten/Erbvorbezüger erhoben.
Die zeitliche Abgrenzung der Vermögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuerbehörden
auf Grund Ihrer Angaben auf Seite 4 der Steuererklärung.
Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2021 einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Fristerstreckungen
Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen
können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt ein begrün-
detes Gesuch um Fristerstreckung. Mahnfristen sind nicht erstreckbar.
Fristerstreckungsentscheide des Wohnsitzkantons gelten auch für den Kanton Zürich, sofern Steuerpflichtige mit Wohnsitz in
der Fristerstreckungsentscheid vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung im einem andern Kanton
Kanton Zürich dem zuständigen Gemeindesteueramt mitgeteilt wird.
Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht
einreichen?
Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtge- Einschätzung nach pflichtgemässem
mässem Ermessen eingeschätzt. Eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen kann Ermessen
die steuerpflichtige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Einsprache
ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen. Sie kann in der Regel nur Erfolg
haben, wenn das Versäumte nachgeholt wird.
Zudem können solche Steuerpflichtige wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bestraft Bussen
werden (siehe dazu Art. 174 DBG sowie § 234 StG; beide Gesetze sehen je eine Busse bis
CHF 1’000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis zu CHF 10’000 vor).
7Zu tiefe Einschätzung nach pflicht Gegen Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht
gemässem Ermessen eingereicht haben und daher nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt wurden, ist zudem
ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Steuerhinterziehung durchzuführen, falls sich
nachträglich ergibt, dass die Einschätzung aufgrund der tatsächlichen Faktoren höher ausfällt
als die Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen. Wir empfehlen Ihnen daher, auch gegen
eine zu tiefe Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen eine Einsprache zu erheben (mit
einer entsprechenden Deklaration).
Elektronische Aufbewahrung der Steuerakten
Die Steuererklärungen mit sämtlichen Beilagen sowie sämtliche Einschätzungsakten, wie
Auflagen, Eingaben der Steuerpflichtigen und Einschätzungsentscheide werden im kantonalen
Steueramt in elektronischer Form aufbewahrt. Die Akten in Papierform werden grundsätzlich
nach einer gewissen Zeit nach Vornahme der Einschätzung vernichtet.
Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise
So vermeiden Sie Steuer Je vollständiger und genauer Sie Ihre Steuererklärung und die Beilagen dazu erstellen, desto
nachforderungen weniger haben wir Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht nur
uns, Sie vermeiden damit zusätzliche Steuernachforderungen.
Beachten Sie die Fristen Bitte prüfen Sie alle Unterlagen, die Sie vom Steueramt erhalten, jeweils sogleich genau, seien
es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschläge, Entscheide oder Steuerrechnungen. Oft sind
darin Fristen vorgegeben, deren Verpassen für Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden ist.
Wie gehen Sie vor, wenn ein Falls ein notwendiges Formular fehlt, wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt Ihres
Formular fehlt? Wohnortes oder besorgen Sie sich dieses unter w ww.zh.ch/steueramt.
Was geschieht bei versuchter Der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar. Die Busse beträgt zwei Drittel des Betrages,
Steuerhinterziehung? der bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.
Was geschieht bei vollendeter Wer in der Steuererklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben
Steuerhinterziehung? macht und damit erreicht, dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung der
unrichtigen Versteuerung neben der Nachsteuer auch eine Busse. Die Busse wird je nach
Verschulden festgesetzt und kann ein Drittel bis das Dreifache der Nachsteuer betragen.
Selbstanzeige Selbstanzeige liegt vor, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bisher nicht ver-
steuertes Einkommen oder Vermögen deklariert wird; die blosse Deklaration ohne Hinweis
genügt nicht. Die erstmalige Selbstanzeige bleibt unter gewissen Voraussetzungen straflos.
Steuerbetrug Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweise,
Geschäftsbücher, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird
als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.
Anmerkungen zur Steuerzahlung
(für die Staats- und Gemeindesteuern)
Steuern 2020
Definitiver Steuerbezug Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2020 erfolgt nach Einschätzung auf Grund
der Steuererklärung 2020.
Zinsen zu Ihren Gunsten Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2020 vor dem 1. Oktober 2020 geleistet haben,
werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst.
Zinsen zu Ihren Lasten Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober
2020 Zinsen zu Lasten der steuerpflichtigen Person berechnet.
Zinssatz Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten der steuerpflichtigen Person beträgt im Kalenderjahr 2020
0,25 %.
Schlussrechnung Je nach Höhe und Zeitpunkt Ihrer bisherigen Zahlungen und Höhe der definitiven Schlussrech-
nung ergibt sich aus dieser konsequenten Verzinsung ein Zinssaldo zu Ihren Gunsten oder zu
Ihren Lasten, der mit der Schlussrechnung gutgeschrieben oder belastet wird.
Stundung und Ratenzahlungen Zinsen zu Lasten der steuerpflichtigen Person werden auch berechnet bei einer vom Gemein
desteueramt bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern.
8Steuern 2021
In der Regel erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2021 auf Provisorischer Steuerbezug
Grund der letzten Steuererklärung, der letzten Einschätzung oder des mutmasslichen Steuer
betrags für die laufende Steuerperiode.
Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2021 vor dem 1. Oktober 2021 geleistet haben, Zinsen zu Ihren Gunsten
werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst.
Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober Zinsen zu Ihren Lasten
2021 Zinsen zu Lasten der steuerpflichtigen Person berechnet.
Im Ergebnis werden demnach alle Vorauszahlungen vor dem 1. Oktober 2021 zu Gunsten der Vorauszahlungen
steuerpflichtigen Person verzinst.
Wenn sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr 2021 im Vergleich zum Kalenderjahr Einkommensveränderungen im
2020 erheblich geändert haben, können Sie Ihre Steuerzahlungen für die Steuerperiode 2021 Kalenderjahr 2021
diesen neuen Einkommensverhältnissen anpassen oder ausnahmsweise beim Gemeindesteuer
amt die Ausstellung einer den neuen Verhältnissen angepassten Steuerrechnung beantragen.
Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten (Vergütungs- bzw. Ausgleichszins) der steuerpflichtigen Zinssatz
Person beträgt im Kalenderjahr 2021 0,25%.
Zinsen zu Lasten der steuerpflichtigen Person werden auch berechnet bei einer vom Gemein Stundung und Ratenzahlungen
desteueramt bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern.
Verzugszins nach Zustellung von Schlussrechnungen
Der Verzugszins beträgt nach der Zustellung von Schlussrechnungen und Ablauf der dreissig Verzugszins
tägigen Zahlungsfrist seit 1. Januar 2008 4,5%. Mit Beschluss vom 1. April 2020 hat der Regie-
rungsrat den Verzugszins vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 von 4,5% auf 0,25% gesenkt.
91.2 und 2.2: Entschädigungen
für Dienstleistungen jeder Art,
Vergütungen für Amtstätigkeit,
Verwaltungsrats- und Vorstands-
Einkünfte im In- und Ausland
1.
1.1
1.2
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Haupterwerb
Nebenerwerb
Person 1
Person 2
Person 1
Person 2
Lohnausweis
Lohnausweis
Lohnausweis
Lohnausweis
100
101
102
103
13213211
13213211
13213211
13213211
Einkünfte 2020
CHF ohne Rappen
Einkünfte im In- und Ausland
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit [ Ziffer 1]
honorare, Tantiemen, Lizenzen,
Autorenrechte usw. 2. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe,
freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft (Hilfsblatt B oder G)
2: Inklusive Erträge aus
qualifizierten Beteiligungen im
2.1 Haupterwerb Person 1 Hilfsblatt 120 13213211
Geschäftsvermögen und Person 2 Hilfsblatt 121 13213211
Haupterwerb [ Ziffer 1.1]
Liquidationsgewinne aus der
Aufgabe der selbständigen 2.2 Nebenerwerb Person 1 Hilfsblatt 122 13213211
Erwerbstätigkeit am:
Person 2 bzw. Aufstellung 123 13213211
3. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten
3213211
Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle im Zusammenhang mit einem
3.1 AHV- / IV-Renten (100%) Person 1 AHV IV 130
Person 2 AHV IV 131 3213211
Betrag Prozente
3.2 Renten / Pensionen
113211 111 3213211
Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen anzugeben, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung
Person 1 960 961 134
Person 1 962 113211 963 111 135 3213211
Person 2 964 113211 965 111 136 3213211
3.3: Direkt ausbezahlte Erwerbs-
ausfallentschädigungen.
3.3
Person 2 966 113211
Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung
Person 1 Bescheinigung 140
967 111 137 3213211
3213211
und Form der Ausrichtung. Anzugeben sind insbesondere auch
3213211
– Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläums-
3.4: Von Ausgleichskassen direkt Person 2 Bescheinigung 141
ausbezahlte Kinder- und Fami-
lienzulagen, Taggelder aus Kran- 3.4 Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder
ken-, Unfall- und Invalidenversi-
cherung, aus Militärversicherung
Person 1 Bescheinigung 142 3213211
3213211
geschenke, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen;
sowie EO-Entschädigungen inkl. Person 2 Bescheinigung 143
Mutterschaftsentschädigungen.
4. Wertschriftenertrag
4.1 Ertrag aus Wertschriften, Guthaben und Lotterien Wertschriftenverzeichnis 150 13213211
5.1 und 5.2
Name/Adresse Alimentenzahler/in
4.2
5.
5.1
Davon aus qualifizierten Beteiligungen
Übrige Einkünfte und Gewinne
13213211
Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Ehegatten / Partn.
151
160 3213211
– als Spesenvergütungen bezeichnete Leistungen, denen keine entsprechenden Ausgaben
5.5: Kapitalleistungen aus Vor-
sorge sind auf Seite 4, Ziffer 40
5.2
5.3
Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis zum Monat der Volljährigkeit)
Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts-, Korporationsanteilen Aufstellung
161
162
3213211
3213211 gegenüberstehen;
3213211
– Naturalbezüge;
einzutragen. Nähere Bezeichnung:
5.4 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung: 163
5.5 Kapitalabfindungen: wiederkehrende Leistungen für 1641 1 1 Monate 164 3213211
6. Einkünfte aus Liegenschaften
6.1 Ertrag aus Einfamilienhaus / Stockwerkeigentum: Wert der Eigennutzung 13213211
– vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten;
180
bzw. Mietzinsen 13213211 181
Bruttoertrag 13213211 183
– Mitarbeiterbeteiligungen (wie Aktien, Optionen, Anwartschaften).
6.2 Abzüglich Unterhalt und Abgaben: Pauschal – 13213211 184
oder effektive Kosten – 13213211 185
6.3 Verbleibender Ertrag 13213211 186 13213211
6.4
7.
Ertrag aus anderen Liegenschaften
Total der Einkünfte, zu übertragen auf Seite 3, Ziffer 19
Liegenschaftenverzeichnis 188
199
13213211
13213211 In der Steuererklärung ist der Nettolohn (d.h. der Lohn nach Abzug von AHV/IV/EO- und
0106202602261 Seite 2 ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen sowie der Prämien
an die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung) einzutragen.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Lohnausweise der Steuererklärung beizulegen.
A
B
Lohnausweis – Certificat de salaire – Certificato di salario
Rentenbescheinigung – Attestation de rentes – Attestazione delle rendite
Bestehen zeitliche Lücken in der Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich zu b
ezeichnen,
C
D
AHV-Nr. – No AVS – N. AVS
E
Neue AHV-Nr. – Nouveau No AVS – Nuovo N. AVS
F
G
Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort
Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail
Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro
Kantinenverpflegung / Lunch-Checks
damit klar ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkommensbe-
scheinigung beizulegen.
Repas à la cantine / chèques-repas
Jahr – Année – Anno von – du – dal bis – au – al Pasti alla mensa / buoni pasto
H
Nebenerwerb [ Ziffer 1.2]
Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten aufzuführen. Nicht
aufzuführen sind solche Einkünfte, für welche Quellensteuern gemäss dem Bundesgesetz
1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2–7 aufzuführen / Rente CHF
Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous / Rente
Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto / Rendita
2. Gehaltsnebenleistungen 2.1 Verpflegung, Unterkunft – Pension, logement – Vitto, alloggio +
Prestations salariales accessoires
gegen die Schwarzarbeit bezahlt wurden. Der Steuererklärung ist jedoch die Bescheinigung
Prestazioni accessorie al salario 2.2 Privatanteil Geschäftswagen – Part privée voiture de service – Quota privata automobile di servizio +
2.3 Andere – Autres – Altre +
Art – Genre – Genere
3. Unregelmässige Leistungen – Prestations non périodiques – Prestazioni aperiodiche Art – Genre – Genere
+
der AHV-Ausgleichskasse beizulegen.
Bitte die Wegleitung beachten
4. Kapitalleistungen – Prestations en capital – Prestazioni in capitale +
Observer s.v.p. la directive
Art – Genre – Genere
Osservare p.f. l’istruzioni
5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt – Droits de participation selon annexe – Diritti di partecipazione secondo allegato +
6. Verwaltungsratsentschädigungen – Indemnités des membres de l’administration – Indennità dei membri di consigli d’amministrazione +
7. Andere Leistungen – Autres prestations – Altre prestazioni
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit [ Ziffer 2]
+
Art – Genre – Genere
8. Bruttolohn total / Rente – Salaire brut total / Rente – Salario lordo totale / Rendita =
9. Beiträge AHV/ IV/ EO /ALV/ NBUV – Cotisations AVS /AI /APG /AC /AANP – Contributi AVS /AI / IPG/AD/AINP –
10. Berufliche Vorsorge 2. Säule 10.1 Ordentliche Beiträge – Cotisations ordinaires – Contributi ordinari –
Haupterwerb [ Ziffer 2.1]
Prévoyance professionnelle 2e pilier
Previdenza professionale 2° pilastro 10.2 Beiträge für den Einkauf – Cotisations pour le rachat – Contributi per il riscatto –
11. Nettolohn / Rente – Salaire net / Rente – Salario netto / Rendita ¨ =
In die Steuererklärung übertragen – A reporter sur la déclaration d’impôt – Da riportare nella dichiarazione d’imposta
Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, geben ihre Einkünfte mit dem
12. Quellensteuerabzug – Retenue de l’impôt à la source – Ritenuta d’imposta alla fonte
13. Spesenvergütungen – Allocations pour frais – Indennità per spese
Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten – Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) – Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8)
13.1 Effektive Spesen 13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung – Voyage, repas, nuitées – Viaggio, vitto, alloggio
Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchführung oder dem Hilfsblatt
Frais effectifs
13.1.2 Übrige – Autres – Altre
Spese effettive Art – Genre – Genere
13.2 Pauschalspesen 13.2.1 Repräsentation – Représentation – Rappresentanza
Frais forfaitaires
Spese forfettarie 13.2.2 Auto – Voiture – Automobile
A für Selbständigerwerbende mit vereinfachter Buchführung an. Aus dem «Merkblatt zum
13.2.3 Übrige – Autres – Altre
Art – Genre – Genere
13.3 Beiträge an die Weiterbildung – Contributions au perfectionnement – Contributi per il perfezionamento
14. Weitere Gehaltsnebenleistungen Art
Hilfsblatt A (mit kaufmännischer und vereinfachter Buchführung)» geht hervor, welche weiteren
Autres prestations salariales accessoires Genre
Altre prestazioni accessorie al salario Genere
15. Bemerkungen
Observations
Beilagen noch einzureichen sind. Das «Merkblatt zum Hilfsblatt A (mit kaufmännischer und
Osservazioni
I Ort und Datum – Lieu et date – Luogo e data Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt
inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers
Certifié exact et complet
vereinfachter Buchführung)» kann beim Gemeindesteueramt oder unter www.zh.ch/steueramt
y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l’employeur
Certificato esatto e completo
compresi indirizzo e numero di telefono esatti del datore di lavoro
605.040.18 Form. 11 (25.8.2006)
bezogen werden.
Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb? Dann verwenden Sie bitte das Hilfsblatt B
Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende
Kanton Zürich
mit kaufmännischer Buchführung oder das Hilfsblatt G. Beachten Sie die Wegleitung zu diesen Hilfsblättern. Hilfsblätter können,
Jahr
AHVN13 7 5 6
13-stellig
Name
113
11 3 211
21133 211
21133 21 Gemeinde
Vorname wenn sie in den Steuererklärungsunterlagen nicht enthalten sind, beim Gemeindesteueramt
bezogen werden. Wenn Sie kaufmännisch Buch führen, reichen Sie eine unterzeichnete
Haupterwerb 1690 Person 1 1691 Person 2
Nebenerwerb 1692 Person 1 1693 Person 2
UID 1695 CHE 213213211
Jahresrechnung (Einzelabschluss mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) ein.
Selbständigerwerbende mit Firmenname und Sitz
umfassender kaufmännischer
Nebensteuerdomizile
Buchführung haben dieses
(Betriebsstätten und Liegenschaf-
Hilfsblatt vollständig auszufül- ten im Kanton Zürich, in anderen
Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, haben Urkunden und sonstige
len und einen unterzeichneten Kantonen und im Ausland)
Geschäftsabschluss sowie die
Auszüge (= Kontoblätter aus Branche/Art der Geschäftstätigkeit
dem Hauptbuch) sämtlicher Namen und Adressen der
Privat- und Eigenkapitalkonten Mitgesellschafter bzw. Partner
Belege, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, während zehn Jahren aufzube-
beizulegen. (Bei Personengesellschaft, einfacher Gesell-
schaft sowie bei Praxis-/Bürogemeinschaft)
Geschäftsjahr vom bis
wahren (Aufbewahrungspflicht). Wer nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung
Bruttoumsatz 1800 13213211
Aufwand für Material, Waren und Drittleistungen 1801 13213211
1.
1.1
Schuldzinsen gemäss Erfolgsrechnung (für Steuerausscheidungszwecke)
Einkünfte
Reingewinn bzw. -verlust gemäss Erfolgsrechnung
1802
1810
13213211
13213211
ordnungsgemässe Geschäftsbücher führt, erfüllt damit ohne weiteres die steuergesetzliche
2.
2.1
2.2
Korrekturen
Barbezüge, Eigensaläre und Eigenkapitalzinsen
Persönliche Vorsorgebeiträge 2. Säule und 3. Säule a 1)
1811
1812
13213211
+
13213211
+
Aufzeichnungspflicht.
2.3
2.4
Weitere Aufrechnungen
z. B. private Versicherungsprämien und Steuern
Naturalbezüge und Privatanteile an den Unkosten
1813
1814
13213211
+
13213211
+
Bei Geschäftsaufgabe realisierte stille Reserven (Liquidationsgewinne) bilden Teil des
steuerbaren selbständigen Erwerbseinkommens. Sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern
2.5 Weitere Korrekturen 1815 1*
13213211
z. B. Mietwert der privat genutzten Wohnung, Privatanteil an den Autokosten, Veränderung der als
Einkommen versteuerten stillen Reserven
3. Subtotal = Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit für AHV-Zwecke 1740 13213211
als auch bei der direkten Bundessteuer werden bei definitiver Aufgabe der selbständigen Er-
4. Zusätzliche Korrekturen für Steuerzwecke
4.1 Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge (in Ziff. 16.1 der Steuererklärung abzuziehen) 1741 + 13213211
4.2 Abzüglich verbuchte Bruttoerträge von Geschäftswertschriften und -guthaben,
* Minuszeichen eintragen,
soweit im Wertschriftenverzeichnis enthalten 1742 –
13213211
13213211
werbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung
wenn negativ 4.3 Weitere Abzüge 1743 –
z. B. Verrechnung Vorjahresverluste
1) Als Geschäftsanteil gilt derjeni-
ge Anteil (ohne Einkaufsbeiträ-
5. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 1750 13213211
infolge Invalidität stille Reserven, die in den letzten zwei Geschäftsjahren realisiert worden sind,
ge), der als Arbeitgeberanteil für ▸ Zu übertragen in die
das Personal geleistet wird bzw. Steuererklärung Seite 2, Ziffer 2
die Hälfte, so kein solches Per-
6. Angaben über das Warenlager Beginn Geschäftsjahr Ende Geschäftsjahr
sonal vorhanden ist. Die verblei-
benden Beiträge, Einkaufsbei- 6.1 Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. maximal Marktwert)
gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Solche Liquidationsgewinne können unter Ziffer
träge sowie sämtliche Beiträge
6.2 Buchwert –
an die gebundene Selbstvorsor-
ge (3. Säule a) sind in der Steuer- 6.3 Unterbewertung (max. 1/3 Warenreserve)
erklärung abzuziehen.
6.4 Unterbewertung (Warenreserve) in % des unter 6.1 angegebenen Wertes % %
3296202601261
16.5 wieder von den Einkünften abgezogen werden.
Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens werden bei der Staatssteuer
StA Form. 329 (2020) 12.20
im Hinblick auf die separate Grundstückgewinnsteuer nur so weit den steuerbaren Einkünf-
ten zugerechnet, als Erwerbspreis und wertvermehrende Aufwendungen, einschliesslich der
Baukreditzinsen, den Einkommenssteuerwert übersteigen. Demgegenüber unterliegen bei
der Bundessteuer Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens vollumfänglich
der Einkommenssteuer. In Ziffer 2 der Steuererklärung ist für Staats- und Bundessteuer das
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit inklusive allfälliger Gewinne aus der Veräus-
serung von Grundstücken des Geschäftsvermögens zu deklarieren. Für die Staatssteuer ist
der bei der Einkommenssteuer freizustellende Teil des Grundstückgewinns in Ziffer 16.5 der
Steuererklärung, Kolonne Staatssteuer, abzuziehen.
Personen, die mit Liegenschaften handeln, werden im Übrigen speziell auf § 221
Abs. 2 Steuergesetz hingewiesen. Danach können solche Personen bei der Grund
stückgewinnsteuer weitere mit der Liegenschaft zusammenhängende Aufwendungen gel-
10tend machen, soweit sie auf deren Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer ausdrücklich Einkünfte im In- und Ausland
1. Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Einkünfte 2020
CHF ohne Rappen
verzichtet haben. Die entsprechenden Aufwendungen sind für jede einzelne Liegenschaft in 13213211
1.1 Haupterwerb Person 1 Lohnausweis 100
1.2 und 2.2: Entschädigungen
Person 2 Lohnausweis 101 13213211
für Dienstleistungen jeder Art, 1.2 Nebenerwerb Person 1 Lohnausweis 102 13213211
einer separaten Aufstellung, die der Steuererklärung beizulegen ist, nachzuweisen.
Vergütungen für Amtstätigkeit,
Verwaltungsrats- und Vorstands- Person 2 Lohnausweis 103 13213211
honorare, Tantiemen, Lizenzen,
Autorenrechte usw. 2. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe,
freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft (Hilfsblatt B oder G)
2: Inklusive Erträge aus
qualifizierten Beteiligungen im
2.1 Haupterwerb Person 1 Hilfsblatt 120 13213211
Geschäftsvermögen und
Liquidationsgewinne aus der
Person 2 Hilfsblatt 121 13213211
2.2 Nebenerwerb Person 1 Hilfsblatt 13213211
Nebenerwerb [ Ziffer 2.2]
Aufgabe der selbständigen 122
Erwerbstätigkeit am:
Person 2 bzw. Aufstellung 123 13213211
3. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten
3.1 AHV- / IV-Renten (100%) Person 1 AHV IV 130 3213211
Hier sind sämtliche Einkünfte aus selbständigen Nebenerwerbstätigkeiten anzugeben. 3.2 Renten / Pensionen
Person 1
Person 2
960 113211
Betrag
961
AHV
Prozente
111
IV 131
134
3213211
3213211
Dazu gehören auch Gewinne aus der Veräusserung von Wertschriften und Liegenschaften Person 1
Person 2
962
964
113211
113211
963
965
111
111
135
136
3213211
3213211
113211 111 3213211
ausserhalb eines eigentlichen Gewerbes oder Unternehmens, sofern sie aus einer Tätigkeit
Person 2 966 967 137
3.3: Direkt ausbezahlte Erwerbs- 3.3 Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung
ausfallentschädigungen. Person 1 Bescheinigung 140 3213211
3.4: Von Ausgleichskassen direkt Person 2 3213211
stammen, welche die schlichte Vermögensverwaltung übersteigt.
Bescheinigung 141
ausbezahlte Kinder- und Fami-
lienzulagen, Taggelder aus Kran- 3.4 Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder
ken-, Unfall- und Invalidenversi-
cherung, aus Militärversicherung
Person 1 Bescheinigung 142 3213211
sowie EO-Entschädigungen inkl. Person 2 Bescheinigung 3213211
Für die Staatssteuer ist der bei der Einkommenssteuer freizustellende Teil des Grund
143
Mutterschaftsentschädigungen.
4. Wertschriftenertrag
4.1 Ertrag aus Wertschriften, Guthaben und Lotterien Wertschriftenverzeichnis 150 13213211
4.2 Davon aus qualifizierten Beteiligungen 13213211
stückgewinns in Ziffer 16.5 der Steuererklärung, Kolonne Staatssteuer, abzuziehen. Auch hier
151
5.1 und 5.2
Name/Adresse Alimentenzahler/in 5. Übrige Einkünfte und Gewinne
5.1 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Ehegatten / Partn. 160 3213211
3213211
werden Personen, die mit Liegenschaften handeln, speziell auf § 221 Abs. 2 Steuergesetz
5.2 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis zum Monat der Volljährigkeit) 161
5.5: Kapitalleistungen aus Vor- 5.3 Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts-, Korporationsanteilen Aufstellung 162 3213211
sorge sind auf Seite 4, Ziffer 40
einzutragen. Nähere Bezeichnung:
5.4 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung: 163 3213211
hingewiesen (siehe die entsprechenden Ausführungen in der Wegleitung zu Ziffer 2.1).
5.5 Kapitalabfindungen: wiederkehrende Leistungen für 1641 1 1 Monate 164 3213211
6. Einkünfte aus Liegenschaften
6.1 Ertrag aus Einfamilienhaus / Stockwerkeigentum: Wert der Eigennutzung 13213211 180
bzw. Mietzinsen 13213211 181
Bruttoertrag 13213211 183
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen,
6.2 Abzüglich Unterhalt und Abgaben: Pauschal – 13213211 184
oder effektive Kosten – 13213211 185
6.3 Verbleibender Ertrag 13213211 13213211
Leibrenten [ Ziffer 3]
186
6.4 Ertrag aus anderen Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis 188 13213211
7. Total der Einkünfte, zu übertragen auf Seite 3, Ziffer 19 199 13213211
Diese sind wie folgt steuerbar: 0106202602261 Seite 2
AHV- und IV-Renten [ Ziffer 3.1] zu 100%
Renten und Pensionen [ Ziffer 3.2]
– Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), d.h. Renten von
Pensionskassen oder Verbandsvorsorgeeinrichtungen von Selbständigerwer
benden:
– wenn die Rente vor dem 1. Januar 1987 zu laufen begann und der Versicherte
mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80%
– wenn die Rente zwischen 1. Januar 1987 und 31. Dezember 2001 zu
laufen begann, das Vorsorgeverhältnis aber am 31. Dezember 1985 (bei der
direkten Bundessteuer: 31. Dezember 1986) schon bestand und der Versicherte
mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80%
– in allen übrigen Fällen: zu 100%
– Von Arbeitgebern (also nicht von einer Pensionskasse) ausgerichtete Renten zu 100%
– Renten der SUVA und andere Renten aus obligatorischer Berufs- und Nicht-
berufsunfallversicherung:
– wenn die Rente wegen eines vor dem 1. Januar 1986 eingetretenen Nicht-
berufsunfalls ausgerichtet wird und die Prämien ausschliesslich vom
Versicherten erbracht worden sind zu 60%
– wenn die Rente wegen eines vor dem 1. Januar 1986 eingetretenen Nichtbe- Einkünfte 2020
Einkünfte
rufsunfallsim In- und Ausland
ausgerichtet wird und die Prämien vom Versicherten mindestens CHF ohne Rappen
1. zu 20% aus
Einkünfte selbst erbracht Erwerbstätigkeit
unselbständiger worden sind zu 80%
1.1– in allen übrigen Fällen
Haupterwerb Person 1 Lohnausweis 100 13213211 zu 100%
– Renten aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säul e a) zu 100%
tschädigungen
Person 2
– Renten und Ersatzeinkünfte der Militärversicherung
Lohnausweis 101 13213211 zu 100%
ungen jeder Art, Nebenerwerb
1.2Folgende LeistungenPerson der 1Militärversicherung sind jedoch 13213211
steuerfrei:
Lohnausweis 102
ür Amtstätigkeit, – Invaliden- und Hinterlassenenrenten, die vor dem 1. Januar 1994 zu laufen
ts- und Vorstands- Person 2 Lohnausweis 103
begonnen haben, einschliesslich der altrechtlichen Invalidenrenten, die nach
13213211
emen, Lizenzen,
usw. 2. demEinkünfte aus selbständiger
1. Januar 1994 in Erwerbstätigkeit in Handel,
eine Altersrente Gewerbe,
umgewandelt wurden;
freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft
– Integritätsschadensrenten (Hilfsblatt B oder G)
und Genugtuungsleistungen; Schadenersatzleis
räge aus
eteiligungen im
Haupterwerb
2.1 tungen (Sachleistungen Person 1und Kostenvergütungen). Hilfsblatt 120 13213211
ögen und – Leibrenten sowie Einkünfte Person 2 aus Verpfründung 13213211
Hilfsblatt 121 zu 40%
winne aus der – Alle anderen Renten zu 100%
elbständigen 2.2 Nebenerwerb Person 1
Bei nicht zu 100% steuerbaren Renten ist in den Vorkolonnen der Steuererklärung 13213211
Hilfsblatt 122
eit am:
der Gesamtbetrag undPerson in den 2 Hauptkolonnen der steuerbare 13213211
Teilbetrag
bzw. Aufstellung 123 einzusetzen.
3. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten
3.1 AHV- / IV-Renten (100%) Person 1 X AHV IV 130 3213211
2 4 0 0 0
Person 2 AHV IV 131 3213211
Betrag Prozente
3.2 Renten / Pensionen
Person 1 960 113211
4 2 0 0 0 961 111
8 0 134 3213211
3 3 6 0 0
Person 1 962 113211 963 111 135 3213211
Person 2 964 113211 965 111 136 3213211
Person 2 966 113211 967 111 137 3213211
bezahlte Erwerbs- 3.3 Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung
Unterstützungsleistungen wie Pflegebeiträge, Hilflosenentschädigungen, Ergänzungsleistungen,
digungen. Person 1 Bescheinigung 140
Beihilfen, Arbeitslosenhilfen und Gemeindezuschüsse, welche Bezügern von AHV-, IV- und 3213211
eichskassen direkt
nder- und Fami-
UVG-Leistungen
Person 2 ausgerichtet werden, sind nicht steuerbar.
Bescheinigung 141 3213211
aggelder aus Kran- 3.4 Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder
nd Invalidenversi-
Militärversicherung
Person 1 Bescheinigung 142 3213211
11
chädigungen inkl.
entschädigungen.
Person 2 Bescheinigung 143 3213211Sie können auch lesen