2020 Steuererklärung Steueramt Wegleitung zur - Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein: www.zh.ch/steuererklaerung

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Kanton Zürich
Steueramt

Wegleitung zur
Steuererklärung
2020

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Index
A                                      F                                        S
Abonnementskosten (ZVV etc.) 15        Fachliteratur 16                         Säule 3a 17
AHV (Beiträge an die AHV) 18           Fahrkilometer 15                         Scheidung 4
AHV-Renten 11                          Fahrkosten 15                            Schenkung 7
Aktien 29                              Festgeldanlagen 28                       Schenkungen 26
Alimente 12, 17                        Fremdbetreute Kinder 20                  Schulden 25
Anrechnung ausländischer               Fristerstreckung 7                       Schuldzinsen 17
   Quellensteuern 30                   Frist zur Abgabe der Steuererklärung 7   SICAV-Fonds 30
Ausländische Arbeitnehmer 6                                                     Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider
                                       G
                                                                                  Ehegatten 20
B                                      Gemeinnützige Zuwendungen 21
                                                                                Spenden (Zuwendungen) 21
Bargeld 24                             Gold 24
                                                                                Staatssteuertarife 39
Baurechtszinsen 14                     Gratifikationen 10
                                                                                Steuerausscheidung, interkantonale und
Behinderungsbedingte Kosten 19         Gratisaktien 29
                                                                                  internationale 7
Beihilfen 11                           Guthaben 28
                                                                                Steuerbetrug 8
Beiträge Säule 3a 17
                                       H                                        Steuerbezug, definitiver 8
Berufsauslagen 15
                                       Haupterwerb (Einkünfte) 10               Steuerbezug, provisorischer 9
Berufskleider 16
                                       Hausrat 24                               Steuerhinterziehung 8
Betreuungskosten Kinder 20
                                       Heirat 4                                 Stockwerkeigentum 13, 24, 25
Bundessteuertarife 41
                                       Hilflosenentschädigungen 11              SUVA (Renten) 11
Bussen 7
                                       I                                        T
C
                                       IV-Renten 11                             Taggelder 12
Checkliste zum Wertschriften-
                                       K                                        Tantiemen 10
  verzeichnis 30
                                       Kapitalanlagen 29                        Teilbesteuerung von Erträgen aus
D                                                                                  qualifizierten Beteiligungen 29
                                       Kapitalleistungen 26
Darlehen 29                                                                     Tod eines Ehegatten 4
                                       Kinderabzug 17, 22
Dienstaltersgeschenke 10                                                        Trennung 4
                                       Kinder, minderjährige 12, 17, 22
E                                      Krankheitskosten 21                      Trinkgelder 10, 12
Eigenmietwert 13                       Kryptowährungen 28                       U
Einfamilienhaus / Eigenheim 13, 25                                              Unfallkosten 21
                                       L
Eingetragene Partnerschaft 4                                                    Unfall- und Arbeitslosenversicherung 12
                                       Lebensversicherungen 24
Einkommen (Bemessungsgrundlage) 5                                               Unterhaltskosten bei Liegenschaften 13
                                       Leibrenten 11
Einschlag auf dem Eigenmietwert                                                 Unternutzung Eigenheim 13
                                       Liegenschaftenunterhalt 13
– in Härtefällen 13                                                             Unternutzungsabzug 13
                                       Lotteriegewinne 29
– Unternutzungsabzug 13                                                         Unterstützungsbedürftige Personen 18
Erbengemeinschaften 7                  M                                        Unverteilte Erbschaften (Ertrag) 12
Erbschaft 7                            Mehrkosten der Verpflegung 15
                                       Militärversicherung (Renten etc.) 11     V
Erbschaften 26
                                       Mitarbeiteraktien 20                     Vermögensverwaltungskosten 19
Erbvorbezug 7, 26
                                       Mitarbeiterbeteiligungen 10, 28          Verpflegung (Mehrkosten) 15
Ergänzende Veranlagung zur
                                       Motorfahrzeuge 24                        Versicherungsprämien 17
   Quellensteuer 6
                                       Mündigkeit 4                             Verwaltungskosten Liegenschaften 13
Ergänzungsleistungen 11
                                       Mutterschaftsentschädigungen 12          Vorauszahlungen Steuern 9
eSteuerauszug 27
                                       N                                        W
                                       Nachsteuer und Busse 8                   Weiterbildungskosten 16
                                       Nachträgliche Veranlagung zur            Weitere Abzüge 18, 19
                                         Quellensteuer 6                        Wertpapiere, nicht kotiert 27, 29
                                       Naturalbezüge 10, 12                     Wertschriften 27
                                       Nebenerwerb (Auslagen) 16                Wochenaufenthalt 16
                                       Nebenerwerb (Einkünfte) 11               Wohnrecht 13
                                       Nutzniessung 13                          Z
                                       P                                        Zinsen von Sparkapitalien 17
                                       Pensionen 11                             Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 30
                                                                                Zuwendungen 21
                                       R                                        Zuzug aus dem Ausland 5
Sie finden uns an folgender Adresse:
                                       Renten 11                                Zuzug aus einem anderen Kanton 5
Kantonales Steueramt Zürich            Rentenleistungen 17
Bändliweg 21                           Rentenversicherungen 24
Zürich-Altstetten
Telefon 043 259 11 11
www.zh.ch/steueramt

Postanschrift:
Kantonales Steueramt Zürich
Bändliweg 21
8090 Zürich
Inhalt                                                                                   Kanton Zürich
                                                                                         Steueramt

                                                                                         Wegleitung zur
                                                                                         Steuererklärung
Stichwortverzeichnis2                                                                   2020
Wer hat im Kalenderjahr 2021 eine Steuererklärung 2020 einzureichen?               4
Bemessungsgrundlagen                                                               5
Ausländische Arbeitnehmer                                                          6
Unterjährige Steuerpflicht                                                         7
Interkantonale und internationale Steuerausscheidung                               7
Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft und Vermächtnis,
Beteiligung an Erbengemeinschaften                                                 7
Frist zur Abgabe der Steuererklärung                                               7
Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen?                      7
Elektronische Aufbewahrung der Steuerakten                                         8
Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise                                     8
Anmerkungen zur Steuerzahlung (für die Staats- und Gemeindesteuern)                8    Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein:
                                                                                         www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax

Einkünfte im In- und Ausland                                                      10
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit                                    10
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit                                      10
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten                      11
Wertschriftenertrag                                                               12
Übrige Einkünfte und Gewinne                                                      12
Einkünfte aus Liegenschaften                                                      13
Abzüge15
Berufsauslagen                                            15
Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte               15
Mehrkosten der Verpflegung                                15
Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten  16
Zusätzliche Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt   16
Aus- und Weiterbildungskosten (Pauschale)                 16
Auslagen bei Nebenerwerb                                  16
Schuldzinsen                                              17
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen                   17
Beiträge an die 3. Säu­le a                               17
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien        17
Weitere Abzüge                                            18
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten         20
Einkommensberechnung21
Total der Einkünfte                 21
Nettoeinkommen                      21
Zusätzliche Abzüge                  21
Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge)  22
Vermögen im In- und Ausland                                                       24
Bewegliches Vermögen                                                              24
Liegenschaften                                                                    24
Eigenkapital Selbständigerwerbender ohne Geschäftswertschriften                   25
Schulden                                                                          25
Kapitalleistungen im Jahr 2020                                                    26
Schenkungen / Erbvorbezug / Erbschaften /
Beteiligung an Erbengemeinschaften                                                26
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2020 mit Verrechnungsantrag                27
Werte mit Verrechnungssteuerabzug                                                 28
Werte ohne Verrechnungssteuerabzug                                                29
Anrechnung ausländischer Quellensteuern / Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA       30
Beilagen zur Steuererklärung                                                      31
Beispiel33– 38
Staatssteuertarife39– 40
Tarife für die direkte Bundessteuer                                            41– 42

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Wer hat im Kalenderjahr 2021
                                   eine Steuererklärung 2020
                                   ­einzureichen?
                        Grundsatz Eine Steuererklärung 2020 haben im Kalenderjahr 2021 alle natürlichen Personen einzureichen,
                                   die am 31. Dezember 2020
                                   – im Kanton Zürich Wohnsitz hatten oder
                                   – im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) b ­ esassen.
                                   Zudem haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton auch dann erst im Ka-
                                   lenderjahr 2021 eine Steuererklärung 2020 einzureichen, wenn sie im Laufe des Kalenderjahres
                                   2020 ihre Steuerpflicht im Kanton Zürich durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte
                                   beendet haben.

        Eingetragene Partnerschaft Die Stellung der Partnerinnen oder Partner bei eingetragenen Partnerschaften entspricht seit
                                   dem 1. Januar 2007 derjenigen von Ehegatten. Ausführungen unter dem Titel «Ehegatten»
                                   gelten auch für Partnerinnen oder Partner. Beim Ausfüllen der Steuererklärung sind die Anga-
                                   ben derjenigen Person, deren Nachname alphabetisch an erster Stelle kommt, unter dem Titel
                                   «Person 1 (Einzelperson, Ehemann, Partner/Partnerin 1)», die Angaben der anderen Person
                                   unter dem Titel «Person 2 (Ehefrau, Partner/Partnerin 2)» zu machen.

       Eintritt der Mündigkeit in der Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2020 volljährig geworden sind (Personen des
                 ­Steuerperiode 2020 Jahrgangs 2002), haben im Kalenderjahr 2021 erstmals eine eigene Steuererklärung (für die
     Personen des Jahrgangs 2002
                                   Steuerperiode 2020) einzureichen.

   Heirat in der Steuerperiode 2020 Bei Heirat in der Steuerperiode 2020 werden Ehegatten für die Steuerperiode 2020 (Steuer­
                                   erklärung 2020 im Kalenderjahr 2021) gemeinsam eingeschätzt.

  Eingetragene Partnerschaft in der Bei in der Steuerperiode 2020 eingetragenen Partnerschaften werden die Partnerinnen oder
               Steuerperiode 2020 Partner – wie Ehegatten bei einer Heirat in der Steuerperiode 2020 – für die Steuer­periode
                                   2020 gemeinsam besteuert (Steuererklärung 2020 im Kalenderjahr 2021).

    Scheidung oder Trennung in der Bei Scheidung oder Trennung in der Steuerperiode 2020 sind die Ehegatten in der Steuerperi-
               Steuerperiode 2020 ode 2020 getrennt einzuschätzen. Dementsprechend haben sie im Kalenderjahr 2021 je eine
                                   separate Steuererklärung 2020 einzureichen.

                       ­ alenderjahr Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht beider Ehegatten und als Beginn
Tod eines Ehegatten im K
                               2020 der Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten. Ab dem folgenden Tag bis Ende 2020 ist der
                                   überlebende Ehegatte selbständig einzuschätzen. Er hat daher im Kalenderjahr 2021 für die
                                   Zeit ab Todestag bis Ende 2020 eine Steuererklärung 2020 einzureichen (siehe auch «Unter-
                                   jährige Steuerpflicht»).

Liegenschaften oder Betriebs­stätten Bei Liegenschaften oder Betriebsstätten von ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaften
 als Nebensteuer­domizile im Kanton Steuerpflichtigen sind zu unterscheiden:
                              Zürich

    Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich ist zu erfüllen:
             einem anderen Kanton – entweder durch Einreichung einer unterzeichneten Kopie der Steuererklärung (inkl. Hilfsblätter)
                                      des Wohnsitzkantons zusammen mit der leeren zürcherischen Steuer­erklärung
                                   – oder durch Einreichung der ausgefüllten und unterzeichneten zürcherischen Steuer­erklärung
                                      (bei einer Betriebsstätte zusammen mit dem Formular «für ausser­halb des Kantons Zürich
                                      wohnhafte natürliche Personen mit Geschäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton Zürich»),
                                      wobei auf der dritten Seite der Steuer­erklärung nur die Kolonne für die Staatssteuer aus-
                                      zufüllen ist.
                                   In beiden Fällen sind für die Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich die notwendi-
                                   gen Unterlagen beizulegen; dabei können auch Kopien der im Wohnsitzkanton einzureichenden
                                   Unterlagen beigelegt werden.

    Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich ist durch Einreichung der vollständig ausgefüllten
                            ­Ausland und unterzeichneten zürcherischen Steuererklärung (bei einer Betriebsstätte zusammen mit
                                   dem Formular «für ausserhalb des Kantons Zürich wohnhafte natürliche Personen mit Ge-
                                   schäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton Zürich») zu erfüllen. Für die Liegenschaften oder
                                   Betriebsstätten im Kanton Zürich sind die notwendigen Unterlagen beizulegen. Neben den
                                   Staats- und Gemeindesteuern wird auch die direkte Bundessteuer veranlagt.

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Bemessungsgrundlagen
Einkommen
Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive Allgemeiner Grundsatz
Einschätzung für die Steuerperiode 2020 nach der Gegenwartsbe­messung. Das steuerbare
Einkommen wird nach den tatsächlichen Einkünften in der Steuerperiode berechnet.

In der Steuererklärung 2020 sind demnach die tatsächlichen Einkünfte einzutragen, die im Wenn während der ganzen Steuerpe-
Kalenderjahr 2020 erzielt worden sind.                                                   riode 2020 Wohnsitz oder Aufenthalt
                                                                                         im Kanton bestanden hat

Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von Veränderungen in der
selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und ­Erwerbstätigkeit
allen anderen Änderungen der Einkommensverhältnisse ist stets das im Kalenderjahr 2020
tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.

Als Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in der Steuer­ Selbständige Erwerbstätigkeit
periode 2020 abgeschlossenen Geschäftsjahres einzutragen.

Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist                                               Zuzug in den Kanton Zürich im
– aus einem anderen Kanton                                                                      ­Kalenderjahr 2020
– aus dem Ausland

Die Steuerpflicht besteht im Kanton Zürich für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für Zuzug aus einem anderen Kanton
die direkte Bundessteuer für die ganze Steuerperiode 2020. In der Steuer­erklärung 2020
ist demnach das Einkommen einzutragen, das im Kalenderjahr 2020 erzielt wurde, auch soweit
dieses noch auf die Zeit im früheren Wohnsitzkanton entfällt.

Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den tatsächlichen, ab Zuzug (Beginn der Zuzug aus dem Ausland
Steuer­pflicht) bis Ende 2020 erzielten Einkünften. In der Steuererklärung 2020 ist demnach das
Einkommen ab Zuzug (Beginn der Steuerpflicht) bis Ende 2020 in die Steuererklärung
einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 7).

Ab Todestag bis Ende 2020 ist der überlebende Ehegatte selbständig einzuschätzen. In der Besteuerung des überlebenden
Steuererklärung 2020 ist das Einkommen des überlebenden Ehegatten ab dem auf den Todestag ­E   hegatten bei Tod des anderen
                                                                                             ­Ehegatten im Kalenderjahr 2020
folgenden Tag bis Ende 2020 einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuer­pflicht», Seite 7).

Bei Liegenschaften oder Betriebsstätten von ausserhalb des Kantons Zürich wohnhafte steuer­ Liegenschaften oder Betriebs­stätten
pflichtige Person ist zu unterscheiden:                                                     als Nebensteuer­domizile im Kanton
                                                                                            Zürich

In der Steuererklärung 2020 ist das gesamte Einkommen im Jahr 2020 einzutragen; dies gilt In einem anderen Kanton wohnhafte
auch für die Fälle, in denen die Liegenschaft oder Betriebsstätte im Kanton Zürich im Laufe steuerpflichtige Person
des Jahres 2020 erworben oder aufgegeben wurde.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton können die Steuererklärungspflicht
im Kanton Zürich auch durch Einreichung einer Kopie der ausgefüllten Steuer­erklärung (inkl.
Hilfsblätter), die sie für die Steuerperiode 2020 (Gegenwartsbemessung) im Wohnsitzkanton
abgeben müssen, erfüllen.
Diese Kopie ist jedoch persönlich zu unterzeichnen; zudem ist ihr die leere vorbeschriftete
Steuererklärung des Kantons Zürich beizulegen.

In der Steuererklärung 2020 ist das gesamte in- und ausländische Einkommen im Kalenderjahr Im Ausland wohnhafte steuer­
2020 bzw. – bei im Laufe des Jahres 2020 erworbenen Liegenschaften oder Betriebsstätten im pflichtige Person
Kanton Zürich – das gesamte in- und ausländische Einkommen ab Erwerb der Liegenschaft
oder Betriebsstätte bis Ende 2020 einzutragen.

                                                                                            5
Vermögen
            Allgemeiner Grundsatz Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode. In der
                                  Steuererklärung 2020 ist demnach das Vermögen per Ende 2020 anzugeben.

     Selbständige Erwerbstätigkeit Einzutragen ist das Eigenkapital am Ende des in der Steuerperiode 2020 abgeschlos-
                                  senen Geschäftsjahres.

     Zuzug in den Kanton Zürich im Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist
                 ­Kalenderjahr 2020 – aus einem anderen Kanton
                                  – aus dem Ausland

  Zuzug aus einem anderen ­Kanton Die Steuerpflicht im Kanton Zürich besteht für die ganze Steuerperiode 2020. Das steuer-
                                  bare Vermögen bemisst sich nach dem Stand Ende Kalenderjahr 2020. In der Steuererklärung
                                  2020 ist demnach das gesamte Vermögen per Ende 2020 einzutragen.

           Zuzug aus dem Ausland Die Steuerpflicht im Kanton Zürich besteht ab Zuzug. Für das steuerbare Vermögen wird auch
                                  bei unterjähriger Steuerpflicht auf den Stand des Vermögens per Ende 2020 abgestellt. Das
                                  vorhandene Vermögen wird aber lediglich nach der Dauer der Steuerpflicht besteuert.

     Besteuerung des über­lebenden Die Vermögenssteuer wird erhoben für die Zeit ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis
     ­Ehegatten bei Tod des anderen Ende 2020. In der Steuererklärung 2020 ist das Vermögen des überlebenden Ehegatten per
­ hegatten in der Steuerperiode 2020
E
                                  Ende 2020 einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 7).

                                  Ausländische Arbeitnehmer
         Wann müssen ausländische Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer, welche die Niederlassungs­bewilligung
 ­Arbeitnehmer eine Steuer­erklärung nicht besitzen (z. B. Jahresaufenthalter oder Kurzaufenthalter), der Quellensteuer auf ihrem
                        einreichen?
                                  Erwerbs- und Ersatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuererklärung einzurei-
                                  chen. In den beiden nachfolgenden Fällen ist aber ein an der Quelle besteuerter Arbeitnehmer
                                  mit Wohnsitz im Kanton ausnahmsweise dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2020
                                  einzureichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren:

        Nachträgliche Veranlagung Eine nachträgliche Veranlagung wird durchgeführt, wenn die quellenbesteuerten Einkünfte
                zur Quellensteuer eines Steuerpflichtigen (bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten jene der Ehefrau oder des
                                  Ehemannes) im Kalenderjahr 2020 oder in einem der Vorjahre mehr als CHF 120’000 be-
                                  tragen haben. In den folgenden Jahren wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht auch dann
                                  eine nachträgliche Veranlagung vorgenommen, wenn dieser Schwellenwert vorübergehend
                                  oder dauernd unterschritten wird.
                                  Ausländische Arbeitnehmer mit Wochenaufenthalt im Kanton Zürich (Wohnsitz im Aus­land)
                                  unterliegen nicht der nachträglichen Veranlagung. Solche Steuerpflichtigen haben in jedem
                                  Fall eine unterschriebene Steuererklärung einzureichen. Dabei sind lediglich die Personalien,
                                  die Berufs- und Familienverhältnisse (auf Seite 1 der Steuererklärung) zu deklarieren und der
                                  Vermerk «Wochenaufenthalter» ist anzubringen.

          Ergänzende Veranlagung Eine ergänzende Veranlagung wird durchgeführt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer neben
                zur Quellensteuer den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt
                                  (z. B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte
                                  aus selbständiger Tätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne
                                  etc.) oder Vermögen besitzt.

     Zuzug in den Kanton Zürich im Für quellensteuerpflichtige ausländische Arbeitnehmer, welche der nachträglichen oder der
                 ­Kalenderjahr 2020 ergänzenden Veranlagung unterliegen und deshalb für die Steuerperiode 2020 eine Steuererklä-
                                  rung einzureichen haben, gelten die gleichen Grundsätze wie bei Zuzug eines Steuerpflichtigen
                                  aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland (siehe «Zuzug aus einem anderen Kanton»
                                  und «Zuzug aus dem Ausland», Seite 5).

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Unterjährige Steuerpflicht
Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, gelten folgende Grundsätze: Einkommen
Für das satzbestimmende Einkommen werden die regelmässig fliessenden Einkünfte auf
zwölf Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestim-
mung nicht umgerechnet; sinngemäss werden auch die Abzüge behandelt. Die Umrechnung
erfolgt durch das Steueramt.

Die Vermögenssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben.                              Vermögen

Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Besteht die Steuerpflicht nicht ausschliesslich im Kanton Zürich, ist ungeachtet dessen das Deklaration
gesamte in- und ausländische Einkommen und Vermögen zu deklarieren.

Das Steueramt nimmt die erforderliche Ausscheidung vor, soweit eine solche nicht mit der Steuerausscheidung
Steuererklärung eingereicht wird.

Bei Steuerpflichtigen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons, die im Kalenderjahr 2020 im Hinweise zur Steuer­ausscheidung
Kanton Zürich eine Liegenschaft oder Betriebsstätte erworben oder aufgegeben und so die
zürcherische Steuerpflicht begründet oder beendet haben, sind für die Steuerausscheidung
zu unterscheiden:
– Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton: In beiden Fällen ist vom gesamten
  Einkommen 2020 und vom gesamten Vermögen Ende 2020 auszugehen.
– Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland: Es ist je nachdem entweder vom gesamten
  Einkommen ab Beginn 2020 bis Ende der Steuerpflicht bzw. vom gesamten Vermögen Ende
  der Steuerpflicht oder vom gesamten Einkommen ab Beginn der Steuerpflicht bis Ende 2020
  bzw. vom gesamten Vermögen Ende 2020 auszugehen.

Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft und V
                                      ­ ermächtnis,
Beteiligung an Erbengemeinschaften
Bei Anfall einer Schenkung, eines Erbvorbezugs, einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses Einkommen
in der Steuerperiode 2020 sind in der Steuererklärung 2020 die Erträge zu deklarieren, die in
der Steuerperiode erzielt wurden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist.

In der Steuererklärung 2020 ist das Vermögen per Ende 2020 einzutragen.                    Vermögen
Bei Erbanfall im Kalenderjahr 2020 wird eine Vermögenssteuer erhoben für die Zeit
– ab Beginn 2020 bzw. der Steuerpflicht bis Erbgang (Steuerpflicht des Erblassers)
– ab Erbgang bis Ende 2020 (Steuerpflicht des Erben/Vermächtnisnehmers)
Bei Schenkung oder Erbvorbezug wird die Vermögenssteuer für das ganze Jahr beim
­Beschenkten/Erbvorbezüger erhoben.
 Die zeitliche Abgrenzung der Vermögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuer­behörden
 auf Grund Ihrer Angaben auf Seite 4 der Steuererklärung.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2021 einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Fristerstreckungen
Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen
können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemein­desteueramt ein begrün-
detes Gesuch um Fristerstreckung. Mahnfristen sind nicht erstreckbar.

Fristerstreckungsentscheide des Wohnsitzkantons gelten auch für den Kanton ­Zürich, sofern Steuerpflichtige mit ­Wohnsitz in
der Fristerstreckungsentscheid vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung im ­einem andern ­Kanton
Kanton Zürich dem zuständigen Gemeindesteueramt mitgeteilt wird.

Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht
­einreichen?
Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtge- Einschätzung nach pflicht­gemässem
mässem Ermessen eingeschätzt. Eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen kann Ermessen
die steuerpflichtige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Ein­sprache
ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen. Sie kann in der Regel nur Erfolg
haben, wenn das Versäumte nachgeholt wird.

Zudem können solche Steuerpflichtige wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bestraft Bussen
werden (siehe dazu Art. 174 DBG sowie § 234 StG; beide Gesetze sehen je eine Busse bis
CHF 1’000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis zu CHF 10’000 vor).

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Zu tiefe Einschätzung nach pflicht­ Gegen Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht
              gemässem Ermessen eingereicht haben und daher nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt wurden, ist zudem
                                ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Steuerhinterziehung durchzuführen, falls sich
                                nachträglich ergibt, dass die Einschätzung aufgrund der tatsächlichen Faktoren höher ausfällt
                                als die Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen. Wir empfehlen Ihnen daher, auch gegen
                                eine zu tiefe Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen eine Einsprache zu erheben (mit
                                einer entsprechenden Deklaration).

                                Elektronische Aufbewahrung der Steuerakten
                                Die Steuererklärungen mit sämtlichen Beilagen sowie sämtliche Einschätzungsakten, wie
                                Auflagen, Eingaben der Steuerpflichtigen und Einschätzungsentscheide werden im kantonalen
                                Steueramt in elektronischer Form aufbewahrt. Die Akten in Papierform werden grundsätzlich
                                nach einer gewissen Zeit nach Vornahme der Einschätzung vernichtet.

                                Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise
        So vermeiden Sie Steuer­ Je vollständiger und genauer Sie Ihre Steuererklärung und die Beilagen dazu erstellen, desto
               nachforderungen weniger haben wir Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht nur
                                uns, Sie vermeiden damit zusätzliche Steuernachfor­de­run­gen.

         Beachten Sie die Fristen Bitte prüfen Sie alle Unterlagen, die Sie vom Steueramt erhalten, jeweils sogleich genau, seien
                                es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschläge, Entscheide oder Steuer­rechnungen. Oft sind
                                darin Fristen vorgegeben, deren Verpassen für Sie mit nachteiligen Rechtsfol­gen verbunden ist.

     Wie gehen Sie vor, wenn ein Falls ein notwendiges Formular fehlt, wenden Sie sich an das Gemeinde­steueramt Ihres
                 ­Formular fehlt? Wohnortes oder besorgen Sie sich dieses unter w­ ww.zh.ch/steueramt.

    Was geschieht bei versuch­ter Der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar. Die Busse beträgt zwei Drittel des Betrages,
           ­Steuerhinterziehung? der bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.

    Was geschieht bei vollendeter Wer in der Steuererklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben
           ­Steuerhinterziehung? macht und damit erreicht, dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung der
                                unrichtigen Versteuerung neben der Nachsteuer auch eine Busse. Die Busse wird je nach
                                Verschulden festgesetzt und kann ein Drittel bis das Dreifache der Nachsteuer betragen.

                  Selbstanzeige Selbstanzeige liegt vor, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bisher nicht ver-
                                steuertes Einkommen oder Vermögen deklariert wird; die blosse Deklaration ohne Hinweis
                                genügt nicht. Die erstmalige Selbstanzeige bleibt unter gewissen Voraussetzungen straflos.

                   Steuerbetrug Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweise,
                                Geschäftsbücher, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird
                                als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.

                                Anmerkungen zur Steuerzahlung
                                (für die Staats- und ­Gemeindesteuern)
                                Steuern 2020
          Definitiver Steuerbezug Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2020 erfolgt nach Einschätzung auf Grund
                                der Steuererklärung 2020.

         Zinsen zu Ihren Gunsten Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2020 vor dem 1. Oktober 2020 geleistet haben,
                                werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst.

          Zinsen zu Ihren Lasten Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober
                                2020 Zinsen zu Lasten der steuerpflichtigen Person berechnet.

                       Zinssatz Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten der steuerpflichtigen Person beträgt im Kalenderjahr 2020
                                0,25 %.

               Schlussrechnung Je nach Höhe und Zeitpunkt Ihrer bisherigen Zahlungen und Höhe der definitiven Schlussrech-
                                nung ergibt sich aus dieser konsequenten Verzinsung ein Zinssaldo zu Ihren Gunsten oder zu
                                Ihren Lasten, der mit der Schlussrechnung gutgeschrieben oder belastet wird.

   Stundung und Raten­zahlungen Zinsen zu Lasten der steuerpflichtigen Person werden auch berechnet bei einer vom Gemein­
                                de­­steueramt bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern.

                                                                                                   8
Steuern 2021
In der Regel erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2021 auf Provisorischer Steuerbezug
Grund der letzten Steuererklärung, der letzten Einschätzung oder des mutmasslichen Steuer­
betrags für die laufende Steuerperiode.

Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2021 vor dem 1. Oktober 2021 geleistet haben, Zinsen zu Ihren Gunsten
werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst.

Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober Zinsen zu Ihren Lasten
2021 Zinsen zu Lasten der steuerpflichtigen Person berechnet.

Im Ergebnis werden demnach alle Vorauszahlungen vor dem 1. Oktober 2021 zu Gunsten der Vorauszahlungen
steuerpflichtigen Person verzinst.

Wenn sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr 2021 im Vergleich zum Kalenderjahr Einkommensverände­run­gen im
2020 erheblich geändert haben, können Sie Ihre Steuerzahlungen für die Steuerperiode 2021 ­Kalenderjahr 2021
diesen neuen Einkommensverhältnissen anpassen oder ausnahmsweise beim Gemeindesteuer­
amt die Ausstellung einer den neuen Verhältnissen ange­passten Steuerrechnung beantragen.

Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten (Vergütungs- bzw. Ausgleichszins) der steuerpflichtigen Zinssatz
Person beträgt im Kalenderjahr 2021 0,25%.

Zinsen zu Lasten der steuerpflichtigen Person werden auch berechnet bei einer vom Gemein­ Stundung und Raten­zahlungen
de­steueramt bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern.

Verzugszins nach Zustellung von Schlussrechnungen
Der Verzugszins beträgt nach der Zustellung von Schlussrechnungen und Ablauf der dreissig­ Verzugszins
tägigen Zahlungsfrist seit 1. Januar 2008 4,5%. Mit Beschluss vom 1. April 2020 hat der Regie-
rungsrat den Verzugszins vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 von 4,5% auf 0,25% gesenkt.

                                                                                           9
1.2 und 2.2: Entschädigungen
                                 für Dienstleistungen jeder Art,
                                 Vergütungen für Amtstätigkeit,
                                 Verwaltungsrats- und Vorstands-
                                                                             Einkünfte im In- und Ausland
                                                                             1.
                                                                             1.1

                                                                             1.2
                                                                                          Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
                                                                                          Haupterwerb

                                                                                          Nebenerwerb
                                                                                                                 Person 1

                                                                                                                         Person 2
                                                                                                                         Person 1

                                                                                                                         Person 2
                                                                                                                                                                                  Lohnausweis

                                                                                                                                                                                  Lohnausweis

                                                                                                                                                                                  Lohnausweis

                                                                                                                                                                                  Lohnausweis
                                                                                                                                                                                                       100

                                                                                                                                                                                                       101

                                                                                                                                                                                                       102

                                                                                                                                                                                                       103
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                           Einkünfte 2020
                                                                                                                                                                                                                              CHF ohne Rappen

                                                                                                                                                                                                                                                                 Einkünfte im In- und Ausland
                                                                                                                                                                                                                                                                 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit [ Ziffer 1]
                                 honorare, Tantiemen, Lizenzen,
                                 Autorenrechte usw.                          2.           Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe,
                                                                                          freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft (Hilfsblatt B oder G)
                                 2: Inklusive Erträge aus
                                 qualifizierten Beteiligungen im
                                                                             2.1          Haupterwerb                Person 1                                                         Hilfsblatt       120        13213211
                                 Geschäftsvermögen und                                                                   Person 2                                                     Hilfsblatt       121        13213211

                                                                                                                                                                                                                                                                 Haupterwerb [ Ziffer 1.1]
                                 Liquidationsgewinne aus der
                                 Aufgabe der selbständigen                   2.2          Nebenerwerb                    Person 1                                                     Hilfsblatt       122        13213211
                                 Erwerbstätigkeit am:
                                                                                                                         Person 2                                             bzw. Aufstellung         123        13213211
                                                                             3.           Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle im Zusammenhang mit einem
                                                                             3.1          AHV- / IV-Renten (100%) Person 1                             AHV                                    IV       130

                                                                                                                         Person 2                                               AHV           IV       131           3213211
                                                                                                                                             Betrag                              Prozente
                                                                             3.2          Renten / Pensionen
                                                                                                                                  113211                                         111                                 3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen anzugeben, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung
                                                                                          Person 1                       960                                            961                            134

                                                                                          Person 1                       962      113211                                963      111                   135           3213211
                                                                                          Person 2                       964      113211                                965      111                   136           3213211

                                 3.3: Direkt ausbezahlte Erwerbs-
                                 ausfallentschädigungen.
                                                                             3.3
                                                                                          Person 2                       966      113211
                                                                                          Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung
                                                                                          Person 1                                                   Bescheinigung 140
                                                                                                                                                                        967      111                   137           3213211
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 und Form der Ausrichtung. Anzugeben sind insbesondere auch
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 – Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläums-
                                 3.4: Von Ausgleichskassen direkt                         Person 2                                                                              Bescheinigung          141
                                 ausbezahlte Kinder- und Fami-
                                 lienzulagen, Taggelder aus Kran-            3.4          Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder
                                 ken-, Unfall- und Invalidenversi-
                                 cherung, aus Militärversicherung
                                                                                          Person 1                                                     Bescheinigung 142                                             3213211
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                    geschenke, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen;
                                 sowie EO-Entschädigungen inkl.                           Person 2                                                                              Bescheinigung          143
                                 Mutterschaftsentschädigungen.
                                                                             4.           Wertschriftenertrag
                                                                             4.1          Ertrag aus Wertschriften, Guthaben und Lotterien                             Wertschriftenverzeichnis        150        13213211
                                 5.1 und 5.2
                                 Name/Adresse Alimentenzahler/in
                                                                             4.2

                                                                             5.
                                                                             5.1
                                                                                          Davon aus qualifizierten Beteiligungen

                                                                                          Übrige Einkünfte und Gewinne
                                                                                                                                                          13213211
                                                                                          Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Ehegatten / Partn.
                                                                                                                                                                                                       151

                                                                                                                                                                                                       160           3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 – als Spesenvergütungen bezeichnete Leistungen, denen keine entsprechenden Ausgaben
                                 5.5: Kapitalleistungen aus Vor-
                                 sorge sind auf Seite 4, Ziffer 40
                                                                             5.2
                                                                             5.3
                                                                                          Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis zum Monat der Volljährigkeit)
                                                                                          Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts-, Korporationsanteilen                     Aufstellung
                                                                                                                                                                                                       161

                                                                                                                                                                                                       162
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                     3213211                                        gegenüberstehen;
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 – Naturalbezüge;
                                 einzutragen. Nähere Bezeichnung:
                                                                             5.4          Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:                                                                       163

                                                                             5.5          Kapitalabfindungen: wiederkehrende Leistungen für                           1641    1 1 Monate               164           3213211
                                6.       Einkünfte aus Liegenschaften
                                6.1      Ertrag aus Einfamilienhaus / Stockwerkeigentum:                          Wert der Eigennutzung                   13213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 – vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten;
                                                                                                                                                                                                       180

                                                                                                                  bzw. Mietzinsen                         13213211                                     181

                                                                                                                  Bruttoertrag                            13213211                                     183

                                                                                                                                                                                                                                                                 – Mitarbeiterbeteiligungen (wie Aktien, Optionen, Anwartschaften).
                                6.2      Abzüglich Unterhalt und Abgaben:                                         Pauschal                            –   13213211                                     184

                                                                                                                  oder effektive Kosten               –   13213211                                     185

                                6.3      Verbleibender Ertrag                                                                                             13213211                                     186        13213211
                                6.4

                                7.
                                         Ertrag aus anderen Liegenschaften

                                         Total der Einkünfte, zu übertragen auf Seite 3, Ziffer 19
                                                                                                                                                                  Liegenschaftenverzeichnis            188

                                                                                                                                                                                                       199
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211                                       In der Steuererklärung ist der Nettolohn (d.h. der Lohn nach Abzug von AHV/IV/EO- und
                                0106202602261                                                                                                                                                                                          Seite      2              ­ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen sowie der Prämien
                                                                                                                                                                                                                                                                  an die obligatorische Nichtberufsunfall­versicherung) einzutragen.
                                                                                                                                                                                                                                                                  Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Lohnausweise der Steuer­erklärung beizu­legen.
                                     A

                                     B
                                                       Lohnausweis – Certificat de salaire – Certificato di salario
                                                       Rentenbescheinigung – Attestation de rentes – Attestazione delle rendite
                                                                                                                                                                                                                                                                  Bestehen zeitliche Lücken in der Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich zu b
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ­ ezeichnen,
                                     C

                                     D
                                          AHV-Nr. – No AVS – N. AVS

                                                                            E
                                                                                                     Neue AHV-Nr. – Nouveau No AVS – Nuovo N. AVS
                                                                                                                                                                  F

                                                                                                                                                                  G
                                                                                                                                                                                     Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort
                                                                                                                                                                                     Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail
                                                                                                                                                                                     Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro
                                                                                                                                                                                     Kantinenverpflegung / Lunch-Checks
                                                                                                                                                                                                                                                                  damit klar ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkommensbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                  scheinigung beizulegen.
                                                                                                                                                                                     Repas à la cantine / chèques-repas
                                          Jahr – Année – Anno                      von – du – dal                   bis – au – al                                                    Pasti alla mensa / buoni pasto

                                     H

                                                                                                                                                                                                                                                                 Nebenerwerb [ Ziffer 1.2]
                                                                                                                                                                                                                                                                 Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten aufzuführen. Nicht
                                                                                                                                                                                                                                                                 aufzuführen sind solche Einkünfte, für welche Quellensteuern gemäss dem Bundesgesetz
                                     1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2–7 aufzuführen                             / Rente                                                                                                                                 CHF
                                        Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous                  / Rente
                                        Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto                  / Rendita

                                     2. Gehaltsnebenleistungen             2.1 Verpflegung, Unterkunft – Pension, logement – Vitto, alloggio                                      +
                                        Prestations salariales accessoires

                                                                                                                                                                                                                                                                 gegen die Schwarzarbeit bezahlt wurden. Der Steuererklärung ist jedoch die Bescheinigung
                                        Prestazioni accessorie al salario 2.2 Privatanteil Geschäftswagen – Part privée voiture de service – Quota privata automobile di servizio +
                                                                                   2.3 Andere – Autres – Altre                                                                                                         +
                                                                                            Art – Genre – Genere
                                     3. Unregelmässige Leistungen – Prestations non périodiques – Prestazioni aperiodiche                                              Art – Genre – Genere

                                                                                                                                                                                                                       +

                                                                                                                                                                                                                                                                 der AHV-Ausgleichskasse beizulegen.
Bitte die Wegleitung beachten

                                     4. Kapitalleistungen – Prestations en capital – Prestazioni in capitale                                                                                                           +
Observer s.v.p. la directive

                                          Art – Genre – Genere
Osservare p.f. l’istruzioni

                                     5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt – Droits de participation selon annexe – Diritti di partecipazione secondo allegato                                                         +

                                     6. Verwaltungsratsentschädigungen – Indemnités des membres de l’administration – Indennità dei membri di consigli d’amministrazione                                               +
                                     7. Andere Leistungen – Autres prestations – Altre prestazioni

                                                                                                                                                                                                                                                                 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit [ Ziffer 2]
                                                                                                                                                                                                                       +
                                          Art – Genre – Genere
                                     8. Bruttolohn total / Rente – Salaire brut total / Rente – Salario lordo totale / Rendita                                                                                         =

                                     9. Beiträge AHV/ IV/ EO /ALV/ NBUV – Cotisations AVS /AI /APG /AC /AANP – Contributi AVS /AI / IPG/AD/AINP                                                                        –

                                 10. Berufliche Vorsorge        2. Säule  10.1 Ordentliche Beiträge – Cotisations ordinaires – Contributi ordinari                                                                     –

                                                                                                                                                                                                                                                                 Haupterwerb [ Ziffer 2.1]
                                     Prévoyance professionnelle 2e pilier
                                     Previdenza professionale 2° pilastro 10.2 Beiträge für den Einkauf – Cotisations pour le rachat – Contributi per il riscatto                                                      –
                                 11. Nettolohn / Rente – Salaire net / Rente – Salario netto / Rendita                                                                                             ¨                   =
                                          In die Steuererklärung übertragen – A reporter sur la déclaration d’impôt – Da riportare nella dichiarazione d’imposta

                                                                                                                                                                                                                                                                 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, geben ihre Einkünfte mit dem
                                 12. Quellensteuerabzug – Retenue de l’impôt à la source – Ritenuta d’imposta alla fonte
                                 13. Spesenvergütungen – Allocations pour frais – Indennità per spese
                                          Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten – Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) – Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8)
                                          13.1 Effektive Spesen            13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung – Voyage, repas, nuitées – Viaggio, vitto, alloggio

                                                                                                                                                                                                                                                                 Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchführung oder dem Hilfsblatt
                                               Frais effectifs
                                                                           13.1.2 Übrige – Autres – Altre
                                               Spese effettive                            Art – Genre – Genere

                                          13.2 Pauschalspesen 13.2.1 Repräsentation – Représentation – Rappresentanza
                                               Frais forfaitaires
                                               Spese forfettarie 13.2.2 Auto – Voiture – Automobile

                                                                                                                                                                                                                                                                 A für Selbständigerwerbende mit vereinfachter Buchführung an. Aus dem «Merkblatt zum
                                                                           13.2.3 Übrige – Autres – Altre
                                                                                          Art – Genre – Genere

                                          13.3 Beiträge an die Weiterbildung – Contributions au perfectionnement – Contributi per il perfezionamento
                                 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen            Art

                                                                                                                                                                                                                                                                 Hilfsblatt A (mit kaufmännischer und vereinfachter Buchführung)» geht hervor, welche weiteren
                                     Autres prestations salariales accessoires Genre
                                     Altre prestazioni accessorie al salario   Genere

                                 15. Bemerkungen
                                     Observations

                                                                                                                                                                                                                                                                 Beilagen noch einzureichen sind. Das «Merkblatt zum Hilfsblatt A (mit kaufmännischer und
                                     Osservazioni

                                     I    Ort und Datum – Lieu et date – Luogo e data                            Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt
                                                                                                                 inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers
                                                                                                                 Certifié exact et complet

                                                                                                                                                                                                                                                                 vereinfachter Buchführung)» kann beim Gemeinde­steueramt oder unter www.zh.ch/steueramt
                                                                                                                 y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l’employeur
                                                                                                                 Certificato esatto e completo
                                                                                                                 compresi indirizzo e numero di telefono esatti del datore di lavoro
                                     605.040.18       Form. 11       (25.8.2006)

                                                                                                                                                                                                                                                                 bezogen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                 Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb? Dann verwenden Sie bitte das Hilfsblatt B
                                                                             Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende
                                Kanton Zürich
                                                                             mit kaufmännischer Buchführung                                                                                                                                                      oder das Hilfsblatt G. Beachten Sie die Wegleitung zu diesen Hilfsblättern. Hilfsblätter können,
                                                                  Jahr
                                                                             AHVN13 7 5 6
                                                                             13-stellig

                                                                             Name
                                                                                             113
                                                                                             11 3 211
                                                                                                  21133 211
                                                                                                        21133 21                                                 Gemeinde

                                                                                                                                                                 Vorname                                                                                         wenn sie in den Steuererklärungsunterlagen nicht enthalten sind, beim Gemeindesteueramt
                                                                                                                                                                                                                                                                 bezogen werden. Wenn Sie kaufmännisch Buch führen, reichen Sie eine unterzeichnete
                                                                             Haupterwerb                                        1690         Person 1                           1691         Person 2
                                                                             Nebenerwerb                                        1692         Person 1                           1693         Person 2

                                                                             UID                                                1695     CHE     213213211

                                                                                                                                                                                                                                                                 Jahresrechnung (Einzelabschluss mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) ein.
                                Selbständigerwerbende mit                    Firmenname und Sitz
                                umfassender kaufmännischer
                                                                             Nebensteuerdomizile
                                Buchführung haben dieses
                                                                             (Betriebsstätten und Liegenschaf-
                                Hilfsblatt vollständig auszufül-             ten im Kanton Zürich, in anderen

                                                                                                                                                                                                                                                                 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, haben Ur­kunden und sonstige
                                len und einen unterzeichneten                Kantonen und im Ausland)
                                Geschäftsabschluss sowie die
                                Auszüge (= Kontoblätter aus                  Branche/Art der Geschäftstätigkeit
                                dem Hauptbuch) sämtlicher                    Namen und Adressen der
                                Privat- und Eigenkapitalkonten               Mitgesellschafter bzw. Partner

                                                                                                                                                                                                                                                                 Belege, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, während zehn Jahren aufzube-
                                beizulegen.                                  (Bei Personengesellschaft, einfacher Gesell-
                                                                             schaft sowie bei Praxis-/Bürogemeinschaft)

                                                                             Geschäftsjahr                             vom                                       bis

                                                                                                                                                                                                                                                                 wahren (Aufbewahrungspflicht). Wer nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung
                                                                                          Bruttoumsatz                                                                                         1800               13213211
                                                                                          Aufwand für Material, Waren und Drittleistungen                                                      1801               13213211

                                                                             1.
                                                                             1.1
                                                                                          Schuldzinsen gemäss Erfolgsrechnung (für Steuerausscheidungszwecke)

                                                                                          Einkünfte
                                                                                          Reingewinn bzw. -verlust gemäss Erfolgsrechnung
                                                                                                                                                                                               1802

                                                                                                                                                                                               1810
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 ordnungsgemässe Geschäfts­bücher führt, erfüllt damit ohne weiteres die steuergesetzliche
                                                                             2.
                                                                             2.1

                                                                             2.2
                                                                                          Korrekturen
                                                                                          Barbezüge, Eigensaläre und Eigenkapitalzinsen

                                                                                          Persönliche Vorsorgebeiträge 2. Säule und 3. Säule a 1)
                                                                                                                                                                                               1811

                                                                                                                                                                                               1812
                                                                                                                                                                                                       13213211
                                                                                                                                                                                                             +

                                                                                                                                                                                                       13213211
                                                                                                                                                                                                             +
                                                                                                                                                                                                                                                                 Aufzeichnungspflicht.
                                                                             2.3

                                                                             2.4
                                                                                          Weitere Aufrechnungen
                                                                                          z. B. private Versicherungsprämien und Steuern
                                                                                          Naturalbezüge und Privatanteile an den Unkosten
                                                                                                                                                                                               1813

                                                                                                                                                                                               1814
                                                                                                                                                                                                       13213211
                                                                                                                                                                                                             +

                                                                                                                                                                                                       13213211
                                                                                                                                                                                                             +
                                                                                                                                                                                                                                                                 Bei Geschäftsaufgabe realisierte stille Reserven (Liquidationsgewinne) bilden Teil des
                                                                                                                                                                                                                                                                 steuer­baren selbständigen Erwerbseinkommens. Sowohl bei den Staats- und Gemeinde­steuern
                                                                             2.5          Weitere Korrekturen                                                                                  1815 1*
                                                                                                                                                                                                       13213211
                                                                                          z. B. Mietwert der privat genutzten Wohnung, Privatanteil an den Autokosten, Veränderung der als
                                                                                          Einkommen versteuerten stillen Reserven
                                                                             3.           Subtotal = Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit für AHV-Zwecke                               1740               13213211

                                                                                                                                                                                                                                                                 als auch bei der direkten Bundessteuer werden bei definitiver Aufgabe der selbständigen Er-
                                                                             4.           Zusätzliche Korrekturen für Steuerzwecke
                                                                             4.1          Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge (in Ziff. 16.1 der Steuererklärung abzuziehen)                        1741          +    13213211
                                                                             4.2          Abzüglich verbuchte Bruttoerträge von Geschäftswertschriften und -guthaben,
                                 * Minuszeichen eintragen,
                                                                                          soweit im Wertschriftenverzeichnis enthalten                                1742                                    –
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 werbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung
                                     wenn negativ                            4.3          Weitere Abzüge                                                                                       1743           –
                                                                                          z. B. Verrechnung Vorjahresverluste
                                 1) Als Geschäftsanteil gilt derjeni-
                                     ge Anteil (ohne Einkaufsbeiträ-
                                                                             5.           Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit                                                         1750               13213211

                                                                                                                                                                                                                                                                 infolge Invalidität stille Reserven, die in den letzten zwei Geschäftsjahren realisiert worden sind,
                                     ge), der als Arbeitgeberanteil für                                                                                                                                   ▸ Zu übertragen in die
                                     das Personal geleistet wird bzw.                                                                                                                                       Steuererklärung Seite 2, Ziffer 2
                                     die Hälfte, so kein solches Per-
                                                                             6.           Angaben über das Warenlager                                                                                  Beginn Geschäftsjahr       Ende Geschäftsjahr
                                     sonal vorhanden ist. Die verblei-
                                     benden Beiträge, Einkaufsbei-           6.1          Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. maximal Marktwert)

                                                                                                                                                                                                                                                                 gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Solche Liquidationsgewinne können unter Ziffer
                                     träge sowie sämtliche Beiträge
                                                                             6.2          Buchwert                                                                                                 –
                                     an die gebundene Selbstvorsor-
                                     ge (3. Säule a) sind in der Steuer-     6.3          Unterbewertung (max. 1/3 Warenreserve)
                                     erklärung abzuziehen.
                                                                             6.4          Unterbewertung (Warenreserve) in % des unter 6.1 angegebenen Wertes                                                                 %                        %

                                3296202601261
                                                                                                                                                                                                                                                                 16.5 wieder von den Einkünften abgezogen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                 Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens werden bei der Staatssteuer
                                StA Form. 329 (2020) 12.20

                                                                                                                                                                                                                                                                 im Hinblick auf die separate Grundstückgewinnsteuer nur so weit den steuerbaren Einkünf-
                                                                                                                                                                                                                                                                 ten zugerechnet, als Erwerbspreis und wertvermehrende Aufwendungen, einschliesslich der
                                                                                                                                                                                                                                                                 Baukreditzinsen, den Einkommenssteuerwert übersteigen. Demgegenüber unterliegen bei
                                                                                                                                                                                                                                                                 der Bundessteuer Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens vollumfänglich
                                                                                                                                                                                                                                                                 der Einkommenssteuer. In Ziffer 2 der Steuererklärung ist für Staats- und Bundessteuer das
                                                                                                                                                                                                                                                                 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit inklusive allfälliger Gewinne aus der Veräus-
                                                                                                                                                                                                                                                                 serung von Grundstücken des Geschäftsvermögens zu deklarieren. Für die Staatssteuer ist
                                                                                                                                                                                                                                                                 der bei der Einkommens­steuer freizustellende Teil des Grundstückgewinns in Ziffer 16.5 der
                                                                                                                                                                                                                                                                 Steuer­erklärung, Kolonne Staatssteuer, abzuziehen.
                                                                                                                                                                                                                                                                 Personen, die mit Liegenschaften handeln, werden im Übrigen speziell auf § 221
                                                                                                                                                                                                                                                                 Abs. 2 Steuergesetz hingewiesen. Danach können solche Personen bei der Grund­
                                                                                                                                                                                                                                                                 stückgewinnsteuer weitere mit der Liegenschaft zusammenhängende Aufwendungen gel-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   10
tend machen, soweit sie auf deren Berücksich­tigung bei der Einkommenssteuer ausdrücklich                                                                             Einkünfte im In- und Ausland
                                                                                                                                                                                            1.     Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einkünfte 2020
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       CHF ohne Rappen

                      verzichtet haben. Die entsprechenden Aufwendungen sind für jede einzelne Liegenschaft in                                                                                                                                                                                       13213211
                                                                                                                                                                                            1.1    Haupterwerb            Person 1                                            Lohnausweis      100

                                                                                                                                                        1.2 und 2.2: Entschädigungen
                                                                                                                                                                                                                                Person 2                                      Lohnausweis      101   13213211
                                                                                                                                                        für Dienstleistungen jeder Art,     1.2    Nebenerwerb                  Person 1                                      Lohnausweis      102   13213211
                      einer separaten Aufstellung, die der Steuer­erklärung beizulegen ist, nachzuweisen.
                                                                                                                                                        Vergütungen für Amtstätigkeit,
                                                                                                                                                        Verwaltungsrats- und Vorstands-                                         Person 2                                      Lohnausweis      103   13213211
                                                                                                                                                        honorare, Tantiemen, Lizenzen,
                                                                                                                                                        Autorenrechte usw.                  2.     Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe,
                                                                                                                                                                                                   freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft (Hilfsblatt B oder G)
                                                                                                                                                        2: Inklusive Erträge aus
                                                                                                                                                        qualifizierten Beteiligungen im
                                                                                                                                                                                            2.1    Haupterwerb                Person 1                                            Hilfsblatt   120   13213211
                                                                                                                                                        Geschäftsvermögen und
                                                                                                                                                        Liquidationsgewinne aus der
                                                                                                                                                                                                                                Person 2                                          Hilfsblatt   121   13213211
                                                                                                                                                                                            2.2    Nebenerwerb                  Person 1                                          Hilfsblatt         13213211
                      Nebenerwerb [ Ziffer 2.2]
                                                                                                                                                        Aufgabe der selbständigen                                                                                                              122
                                                                                                                                                        Erwerbstätigkeit am:
                                                                                                                                                                                                                                Person 2                                   bzw. Aufstellung    123   13213211
                                                                                                                                                                                            3.     Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten
                                                                                                                                                                                            3.1    AHV- / IV-Renten (100%) Person 1                             AHV                     IV     130    3213211
                      Hier sind sämtliche Einkünfte aus selbständigen Nebenerwerbstätigkeiten anzugeben.                                                                                    3.2    Renten / Pensionen
                                                                                                                                                                                                   Person 1
                                                                                                                                                                                                                                Person 2

                                                                                                                                                                                                                                960      113211
                                                                                                                                                                                                                                                  Betrag

                                                                                                                                                                                                                                                                     961
                                                                                                                                                                                                                                                                            AHV
                                                                                                                                                                                                                                                                             Prozente

                                                                                                                                                                                                                                                                             111
                                                                                                                                                                                                                                                                                        IV     131

                                                                                                                                                                                                                                                                                               134
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      3213211
                      Dazu gehören auch Gewinne aus der Veräusserung von Wertschriften und Lie­genschaften                                                                                         Person 1
                                                                                                                                                                                                   Person 2
                                                                                                                                                                                                                                962

                                                                                                                                                                                                                                964
                                                                                                                                                                                                                                         113211
                                                                                                                                                                                                                                         113211
                                                                                                                                                                                                                                                                     963

                                                                                                                                                                                                                                                                     965
                                                                                                                                                                                                                                                                             111
                                                                                                                                                                                                                                                                             111
                                                                                                                                                                                                                                                                                               135

                                                                                                                                                                                                                                                                                               136
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      3213211
                                                                                                                                                                                                                                         113211                              111                      3213211
                      ausserhalb eines eigentlichen Gewerbes oder Unternehmens, sofern sie aus einer Tätigkeit
                                                                                                                                                                                                   Person 2                     966                                  967                       137

                                                                                                                                                        3.3: Direkt ausbezahlte Erwerbs-    3.3    Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung
                                                                                                                                                        ausfallentschädigungen.                    Person 1                                                   Bescheinigung 140                       3213211
                                                                                                                                                        3.4: Von Ausgleichskassen direkt           Person 2                                                                                           3213211
                      stammen, welche die schlichte Vermögensver­waltung übersteigt.
                                                                                                                                                                                                                                                                             Bescheinigung     141
                                                                                                                                                        ausbezahlte Kinder- und Fami-
                                                                                                                                                        lienzulagen, Taggelder aus Kran-    3.4    Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder
                                                                                                                                                        ken-, Unfall- und Invalidenversi-
                                                                                                                                                        cherung, aus Militärversicherung
                                                                                                                                                                                                   Person 1                                                     Bescheinigung 142                     3213211
                                                                                                                                                        sowie EO-Entschädigungen inkl.             Person 2                                                                  Bescheinigung            3213211
                      Für die Staatssteuer ist der bei der Einkommenssteuer freizustellende Teil des Grund­
                                                                                                                                                                                                                                                                                               143
                                                                                                                                                        Mutterschaftsentschädigungen.
                                                                                                                                                                                            4.     Wertschriftenertrag
                                                                                                                                                                                            4.1    Ertrag aus Wertschriften, Guthaben und Lotterien                Wertschriftenverzeichnis    150   13213211
                                                                                                                                                                                            4.2    Davon aus qualifizierten Beteiligungen                      13213211
                      stückgewinns in Ziffer 16.5 der Steuererklärung, Kolonne Staatssteuer, abzuziehen. Auch hier
                                                                                                                                                                                                                                                                                               151
                                                                                                                                                         5.1 und 5.2
                                                                                                                                                         Name/Adresse Alimentenzahler/in    5.     Übrige Einkünfte und Gewinne
                                                                                                                                                                                            5.1    Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Ehegatten / Partn.                         160    3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      3213211
                      werden Personen, die mit Liegenschaften handeln, speziell auf § 221 Abs. 2 Steuergesetz
                                                                                                                                                                                            5.2    Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis zum Monat der Volljährigkeit)              161

                                                                                                                                                        5.5: Kapitalleistungen aus Vor-     5.3    Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts-, Korporationsanteilen        Aufstellung    162    3213211
                                                                                                                                                        sorge sind auf Seite 4, Ziffer 40
                                                                                                                                                        einzutragen. Nähere Bezeichnung:
                                                                                                                                                                                            5.4    Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:                                                      163    3213211

                      hingewiesen (siehe die entsprechenden Aus­führungen in der Wegleitung zu Ziffer 2.1).
                                                                                                                                                                                            5.5    Kapitalabfindungen: wiederkehrende Leistungen für              1641     1 1 Monate          164    3213211
                                                                                                                                                        6.    Einkünfte aus Liegenschaften
                                                                                                                                                        6.1   Ertrag aus Einfamilienhaus / Stockwerkeigentum:             Wert der Eigennutzung                13213211                        180

                                                                                                                                                                                                                          bzw. Mietzinsen                      13213211                        181

                                                                                                                                                                                                                          Bruttoertrag                         13213211                        183

                      Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen,
                                                                                                                                                        6.2   Abzüglich Unterhalt und Abgaben:                            Pauschal                         –   13213211                        184

                                                                                                                                                                                                                          oder effektive Kosten            –   13213211                        185

                                                                                                                                                        6.3   Verbleibender Ertrag                                                                             13213211                              13213211

                      ­Leibrenten [ Ziffer 3]
                                                                                                                                                                                                                                                                                               186

                                                                                                                                                        6.4   Ertrag aus anderen Liegenschaften                                                                  Liegenschaftenverzeichnis     188   13213211
                                                                                                                                                        7.    Total der Einkünfte, zu übertragen auf Seite 3, Ziffer 19                                                                        199   13213211

                      Diese sind wie folgt steuerbar:                                                                                                   0106202602261                                                                                                                                          Seite     2

                      AHV- und IV-Renten [ Ziffer 3.1]                                                                               zu 100%

                      Renten und Pensionen [ Ziffer 3.2]
                      – Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), d.h. Renten von
                         Pensionskassen oder Verbandsvorsorgeeinrichtungen von Selbständig­erwer­
                         benden:
                         – wenn die Rente vor dem 1. Januar 1987 zu laufen begann und der Versicherte
                           mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat                                             zu   80%
                         – wenn die Rente zwischen 1. Januar 1987 und 31. Dezember 2001 zu
                           laufen begann, das Vorsorgeverhältnis aber am 31. Dezember 1985 (bei der
                           direkten Bundessteuer: 31. Dezember 1986) schon bestand und der Versicherte
                           mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat                                             zu   80%
                         – in allen übrigen Fällen:                                                                                         zu 100%
                      – Von Arbeitgebern (also nicht von einer Pensionskasse) ausgerichtete Renten                                          zu 100%
                      – Renten der SUVA und andere Renten aus obligatorischer Berufs- und Nicht-
                         berufsunfallversicherung:
                         – wenn die Rente wegen eines vor dem 1. Januar 1986 einge­tretenen Nicht-
                           berufsunfalls ausgerichtet wird und die Prämien ausschliesslich vom
                           Versicherten erbracht worden sind                                                                                zu   60%
                         – wenn die Rente wegen eines vor dem 1. Januar 1986 eingetretenen Nichtbe-                              Einkünfte 2020
                      Einkünfte
                           rufsunfallsim      In- und Ausland
                                          ausgerichtet          wird und die Prämien vom Versicherten mindestens                 CHF ohne Rappen
                      1. zu     20% aus
                            Einkünfte  selbst    erbracht Erwerbstätigkeit
                                           unselbständiger      worden sind                                                                 zu   80%
                      1.1– in  allen übrigen Fällen
                            Haupterwerb                Person 1                                     Lohnausweis 100 13213211                zu 100%
                      – Renten aus anerkannten                Formen    der    gebundenen           Selbstvorsorge       (3. Säu­l e a)     zu 100%
 tschädigungen
                                                       Person 2
                      – Renten und Ersatzeinkünfte der Militärversicherung
                                                                                                     Lohnausweis 101 13213211                zu 100%
ungen jeder Art,            Nebenerwerb
                      1.2Folgende     LeistungenPerson   der 1Militärversicherung sind jedoch                        13213211
                                                                                                              steuerfrei:
                                                                                                     Lohnausweis    102
ür Amtstätigkeit,        – Invaliden- und Hinterlassenenrenten,                    die   vor   dem     1. Januar     1994 zu laufen
ts- und Vorstands-                                     Person 2                                      Lohnausweis 103
                           begonnen haben, einschliesslich der altrechtlichen Invalidenrenten, die nach
                                                                                                                     13213211
 emen, Lizenzen,
 usw.                 2. demEinkünfte aus selbständiger
                                   1. Januar     1994 in   Erwerbstätigkeit in Handel,
                                                              eine Altersrente          Gewerbe,
                                                                                      umgewandelt          wurden;
                            freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft
                         – Integritätsschadensrenten                           (Hilfsblatt B oder G)
                                                                   und Genugtuungsleistungen;                   Schadenersatzleis­
 räge aus
  eteiligungen im
                            Haupterwerb
                      2.1 tungen      (Sachleistungen  Person 1und Kostenver­gütungen). Hilfsblatt 120               13213211
 ögen und             – Leibrenten sowie Einkünfte     Person 2 aus Verpfründung                                    13213211
                                                                                                         Hilfsblatt 121                      zu 40%
  winne aus der       – Alle anderen Renten                                                                                                 zu 100%
elbständigen          2.2 Nebenerwerb                  Person 1
                      Bei nicht zu 100% steuer­baren Renten ist in den Vorkolonnen der Steuer­erklärung              13213211
                                                                                                         Hilfsblatt 122
eit am:
                      der Gesamtbetrag undPerson        in den 2 Hauptkolonnen der steuerbare                        13213211
                                                                                                                 Teilbetrag
                                                                                                  bzw. Aufstellung  123      einzusetzen.
                      3.    Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten
                      3.1   AHV- / IV-Renten (100%) Person 1                          X AHV              IV   130        3213211
                                                                                                                           2 4 0 0 0
                                                    Person 2                                  AHV        IV   131        3213211
                                                                   Betrag                     Prozente
                      3.2   Renten / Pensionen
                            Person 1                960    113211
                                                            4 2 0 0 0                  961     111
                                                                                                8 0           134        3213211
                                                                                                                           3 3 6 0 0
                            Person 1                962    113211                      963     111            135        3213211
                            Person 2                964    113211                      965     111            136        3213211
                            Person 2                966    113211                      967     111            137        3213211
bezahlte Erwerbs-     3.3   Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung
                      Unterstützungsleistungen wie Pflegebeiträge, Hilflosenentschädi­gun­gen, Ergänzungsleistungen,
digungen.                 Person 1                                           Bescheinigung 140
                      Beihilfen, Arbeitslosenhilfen und Gemeindezuschüsse, welche Bezügern von AHV-, IV- und             3213211
eichskassen direkt
 nder- und Fami-
                      UVG-Leistungen
                          Person 2      ausgerichtet werden, sind nicht steuerbar.
                                                                             Bescheinigung 141                           3213211
aggelder aus Kran-    3.4   Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder
nd Invalidenversi-
Militärversicherung
                            Person 1                                                     Bescheinigung 142               3213211
                                                                                                                               11
chädigungen inkl.
entschädigungen.
                            Person 2                                                          Bescheinigung   143        3213211
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