ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN- HAI DEUTSCHLAND (8/2018)
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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN – HAI DEUTSCHLAND (8/2018) Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen erfol- ausständigen Teiles, ohne Setzung einer Nachfrist den Rück- gen ausschließlich und unter Vorbehalt der Geltung nachste- tritt vom Vertrag zu erklären, oder weiterhin die Erfüllung zu hender Einkaufbedingungen, soweit sie in einzelnen Punkten begehren. Ist die Einhaltung des Liefertermins gefährdet, so nicht durch gesonderte schriftliche Vereinbarung aufgehoben ist der Lieferant verpflichtet, uns hiervon unter Angabe der sind. Anderslautende Geschäftsbedingungen haben keine Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung un- Geltung und diesen wird hiermit widersprochen. Eines beson- verzüglich in Kenntnis zu setzen. Auch in diesem Fall sind wir deren Widerspruches gegen Lieferbedingungen des Vertrags- ohne den vereinbarten Termin abzuwarten, berechtigt ohne partners durch uns bedarf es nicht. Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Auch wenn wir Diese Einkaufsbedingungen werden zusätzlich durch Einstel- einer Lieferterminverschiebung zustimmen, haben wir nach lung in das Internet unter http://www.hai-aluminium.com/ frustlosem Verstreichen der von uns zu setzenden angemes- downloads allgemein bekannt gemacht, sodass in zumutbarer senen Nachfrist Anspruch auf eine Pönale von 0,25 % der Weise von ihnen Kenntnis genommen werden kann. Auftragssumme pro Kalendertag, jedoch auf maximal 10% der Auftragssumme. Die Pönale ist für uns ein Mindestersatz, weshalb wir uns vorbehalten, bei Vorliegen eines darüberhin- 1. BESTELLUNGEN ausgehenden Schadens über die Pönale hinaus Schadener- satz zu fordern. Bestellungen von uns sind nur dann verbindlich, wenn sie Teillieferungen und Vorauslieferungen bedürfen unserer schriftlich erfolgen oder schriftlich von uns bestätigt werden. schriftlichen Genehmigung, wobei in diesen Fällen ein An- Die Annahme unserer Bestellung erfolgt bei postalischer spruch auf vorzeitige Zahlung nicht abgeleitet werden kann. Übersendung durch postalische oder elektronische Über- Die Gefahr für die vorzeitig gelieferte Ware geht erst zum tat- mittlung einer Auftragsbestätigung. Abweichungen von un- sächlich vereinbarten Liefertermin über. serer Bestellung werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Eine Lieferverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn die Leis- Zustimmung unsererseits wirksam. Lieferbedingungen des tung - auch bei teilbarer Leistung - zur Gänze ordnungsgemäß Lieferanten verpflichten uns nur dann, wenn sie von uns aus- erbracht ist, sowie sämtliche verlangten und erforderlichen drücklich schriftlich anerkannt wurden. Dokumente, Zeugnisse, etc. an uns übergeben wurden. 2. PREISE UND VERPACKUNG 4. VERSAND Mangels anderer Vereinbarung gelten die vereinbarten Preise Bedient sich der Vertragspartner Dritter (Spediteur, Unterlie- als Festpreise und DDP gemäß INCOTERMS 2010 als ver- ferant, …) ist die Einhaltung der im Kaufvertrag vereinbar- einbart. Inlandspreise sind Nettopreise. Die Ware ist - ausge- ten Versandbedingungen sicherzustellen. Versandanzeigen nommen bei Sondervereinbarung oder allfälligen Vorschrei- (Lieferscheine) sind bei Abgang der Sendung an unser in der bungen- handelsüblich, auf das Versandgut abgestimmt, Bestellung genanntes Empfangswerk 2-fach, dem Frachtbrief zweckmäßig und einwandfrei zu verpacken. Packmittel und (ausgenommen Massengut), bei Luftfracht oder Postsendun- Emballagen gehen – ohne Sondervereinbarungen – in unser gen der Sendung beizufügen bzw. bei Speditionssendungen Eigentum über, Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Kos- mit Hinweis „bestimmt für Empfänger“ dem Spediteur auszu- ten des Vertragspartners. händigen. Die vollständige Bestellnummer ist in den Fracht- briefen, in den für den Empfänger bestimmten Versandpapie- ren und auf den Kollis selbst (Signierung, Klebezettel) deutlich 3. LIEFERTERMINE UND –FRISTEN sichtbar anzugeben. In sämtlichen Versandpapieren, Rechnungen etc. müssen das Vereinbarte Termine und Fristen sind Fixtermine. Maßgebend Gesamtgewicht (Brutto-, Nettogewicht), zumindest ein Schätz- für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der gewicht, sowie die Artikelnummer, angegeben sein. Falls in Eingang der Ware bei uns. Ist nicht Lieferung „frei Werk“ ver- der Bestellung eine Vertragspositionsnummer erscheint, ist einbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der diese auf jedem Schriftstück und auf sämtlichen Lieferpapie- üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitzu- ren anzuführen. stellen. Bei grenzüberschreitenden Sendungen aus Nicht-EU-Staaten Bei Verzug - auch nur mit einem Teil - sind wir berechtigt, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbe- entweder bezüglich der gesamten Lieferung oder des noch scheinigungen bzw. Ursprungszeug-nisse den Frachtpapieren 1 www.hai-aluminium.com
beizufügen oder bezeichnet „für Zollwesen“ so rechtzeitig ex- 7. GEFAHRENÜBERGANG press an das Empfangswerk zu senden, dass sie beim Emp- fang der Ware vorliegen. Für Lieferungen aus EU-Staaten ist Die Gefahr geht mit ordnungsgemäßer Übernahme am Be- eine „Vorlieferantenerklärung“ den Lieferpapieren beizulegen. stimmungsort auf uns über. Kosten für die Transportversicherung tragen wir nur, wenn aus- drücklich vereinbart. Mangels ausdrücklicher anderslautender schriftlicher Vereinbarung gehen mit der Bestellausführung 8. GEWÄHRLEISTUNG zusammenhängende Nebenkosten zu Lasten des Lieferan- ten. Im Übrigen wird auf die - abhängig vom Geschäftsfall - Der Vertragspartner leistet uns Gewähr und volle Garantie gesondert zugehenden Vorschreibungen bzw. Auflagen des für die Mängelfreiheit der Ware. Sämtliche technische Nor- Zollwesens verwiesen, die als integrierender Bestandteil un- men sind einzuhalten. Die Gewährleistungs– und Garantiefrist serer Einkaufsbedingungen gelten. Bei Nichteinhaltung der des Lieferanten beträgt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich im Kaufvertrag vereinbarten Versandbedingungen und/oder anders vereinbart, für bewegliche Sachen 24 Monate, für un- Vorschreibungen bzw. Auflagen des Zollwesen oder sonstiger bewegliche Sachen 3 Jahre nach erfolgter Übernahme bzw. Vorschriften gehen sämtliche daraus resultierende Risiken, Inbetriebnahme bzw. bei verdeckten Mängeln ab Entdeckung. Schäden und Kosten zu Lasten des Lieferanten bzw. ver- Bei üblicherweise bis zur Verwendung verpackt belassener schiebt sich die Fälligkeit der Rechnung entsprechend bis zur Ware gelten Mängel, die erst bei der Entnahme aus der Verpa- Erfüllung bzw. Vorlage der fehlenden Dokumentation. ckung sichtbar werden, als verdeckte Mängel. Es wird vermu- tet, dass Mängel, die innerhalb der ersten zwölf Monate nach Lieferung auftreten, schon bei Ablieferung vorhanden waren. 5. ÜBERNAHME Die Gewährleistungsfrist beginnt für nachgebesserte oder im Rahmen der Gewährleistungshaftung ausgetauschte Teile je- Die Übernahme der Lieferung erfolgt in dem in der Bestel- weils neu. lung genannten Empfangswerk. Offen zutage liegende Män- Ausschließlich wir haben die Wahl, den Rücktritt vom Vertrag, gel sind rechtzeitig gerügt, wenn wir sie dem Lieferanten in- Preisminderung, Nachbesserung oder Austausch der Ware zu nerhalb von zwei Werktagen seit Eingang der Ware bei uns begehren. Bei Gattungssachen berechtigt das stichproben- mitteilen. Sachmängel, die erst bei einer ordnungsgemäßen weise Auftreten von Mängeln zu Gewährleistungs– und Scha- Untersuchung zutage treten, sind rechtzeitig gerügt, wenn die denersatzansprüchen aus der gesamten Lieferung. Mitteilung innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung an Unbeschadet unserer sonstigen Rechte aus der Gewährleis- den Lieferanten erfolgt. tung sind wir berechtigt, wenn der Lieferant innerhalb einer Wir prüfen die gelieferte Ware nur auf ihre Identität mit der angemessenen Nachfrist seinen Verpflichtungen nicht nach- bestellten Warengattung, im Hinblick auf die Menge und äu- kommt, auf dessen Kosten Mängel oder Schäden zu beseiti- ßerlich sofort erkennbare Transportschäden. Lieferungen gel- gen oder durch Dritte beheben zu lassen. Die Verpflichtungen ten erst dann als abgenommen, wenn wir dies auf Verlangen des Lieferanten werden davon nicht berührt. ausdrücklich schriftlich bestätigen. Unbeschadet davon hat der Lieferant bei mangelhafter Lie- ferung Schadenersatz in der Höhe des uns tatsächlich ent- standenen Schadens, einschließlich unseres entgangenen 6. VERHALTEN AM WERKSGELÄNDE Gewinnes, zu leisten. Zu unserem Schaden gehören auch sämtliche Kosten, die wir gerichtlich oder außergerichtlich zur Am gesamten Werksgelände der HAI gilt die StVO. Schadensfeststellung und –geltendmachung aufwenden; ein- Fahrzeuge müssen über eine gültige TÜV – Überprüfung ver- schließlich der Kosten der Einholung eines Gutachtens eines fügen. Sachverständigen. Der Vertragspartner haftet uns auch bei Die Vorschriften für die persönliche Schutzausrüstung sind leichter Fahrlässigkeit. ausnahmslos zu beachten. Innerhalb des Werksgeländes darf nur auf den dafür vorgesehenen und markierten Plätzen der HAI geparkt werden. 9. PRODUKTHAFTUNG Das Waschen, Reparieren und Betanken der Fahrzeuge ist am Werksgelände verboten. Am gesamten Werksgelände ist Der Lieferant garantiert für sich und seine Rechtsnachfolger, filmen sowie fotografieren verboten. Die Entsorgung von Müll, dass die gelieferte Ware hinsichtlich Konstruktion, Produkti- Reifen, Batterien, Altöl, usw. ist verboten. on und Instruktion fehlerfrei im Sinne der Bestimmungen des Diebstahl und Beschädigung von Firmeneigentum wird zur deutschen Produkthaftungsgesetzes in der jeweils gelten- Anzeige gebracht. den Fassung ist. Er garantiert insbesondere, dass nach dem Die Fahrer sind angehalten, unsichere Situationen und Unfälle Stand der Wissenschaft und Technik zur Zeit des Inverkehr- während des Aufenthaltes am Gelände zu vermeiden und bei bringens keinerlei Fehler des Produkts erkannt worden sind. der LKW-Anmeldung zu melden. Der Lieferant verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger Diese Information muss an alle betroffenen Mitarbeiter weiter- zur Produktbeobachtung. Er hat uns sofort zu informieren, gegeben werden. wenn sich später gefährliche Eigenschaften des Produktes 2 www.hai-aluminium.com
herausstellen. Für den Fall unserer Inanspruchnahme durch der Fertigung von von uns bestellter Ware bzw. auf Rückwei- Dritte verpflichtet sich der Lieferant uns schad- und klaglos zu sung von mangelhaften Teilen bereits während der Fertigung. halten. Weiterhin verpflichtet er sich auf unser Verlangen zur Die Beiziehung etwaiger Subvertragspartner in Verbindung mit Nennung des Herstellers und Importeurs. Er verpflichtet auch der Erfüllung unserer Bestellung bedürfen unserer vorherigen seine Vorlieferanten zur Haftung. Der Lieferant hat für etwaige Zustimmung; ebenso die gänzliche oder teilweise Weitergabe Ersatzverpflichtungen ausreichende Deckungsvorsorge durch von unseren Aufträgen an Dritte. das Eingehen einer Versicherung zu treffen. Tritt nach Auftragserteilung in den Vermögens-verhältnissen des Lieferanten eine wesentliche Verschlechterung ein, sind wir, sobald wir darüber Kenntnis erlangt haben, berechtigt, bin- 10. RECHNUNGEN nen einer Frist von einer Woche vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung (Ausland/In- Eine Forderungsabtretung ohne unsere ausdrückliche Geneh- land) mit Angabe der Bestellnummer an die jeweils leistungs- migung ist ausgeschlossen. empfangende Gesellschaft der HAI Gruppe zu senden. In den Soweit in diesen Bedingungen Schriftlichkeit verlangt wird, ist Rechnungen sind die Zolltarif-Nummern sowie das Gewicht damit Textform umfasst. der gelieferten Artikel aufzuführen. Die Rechnungen müssen alle Angaben gemäß § 14, 14a UStG enthalten. 14. KOMPENSATION UND ZURÜCKBEHALTUNG 11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs- Sofern nichts anderes vereinbart ist, leisten wir Zahlung am recht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestritte- 30. des dem Rechnungserhalt folgenden Monats mit 3 % ner Gegenforderungen. Skonto oder binnen 60 Tagen nach Rechnungserhalt mit 2 % Skonto nach unserer Wahl durch Banküberweisung, Scheck, eigenem Dreimonatsakzept oder Kundenwechsel. Nachnah- 15. ERFÜLLUNGSORT mesendungen werden – wenn sie nicht gesondert schriftlich vereinbart wurden – nicht angenommen. Zahlungsfristen, ins- Erfüllungsort für die Leistungen des Lieferanten und die Zah- besondere Skontofristen, beginnen mit dem Tage des Rech- lung ist Soest/Deutschland, es sei denn, ein anderer Erfül- nungseinganges in unserem Werk. Bei Bezahlung mit eige- lungsort wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. nem Akzept oder Kundenwechsel vergüten wir Diskontzinsen in Höhe des Diskontsatzes, wie er uns von unserer Bankver- bindung bei Diskontierung von Wechseln in Rechnung gestellt 16. PATENTE/SCHUTZRECHTE wird. Wir sind berechtigt, unser eigenes Akzept auf weitere 3 Monate zu verlängern. Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung/Leis- Beanstandungen an der Ware berechtigen uns, das Zahlungs- tung und ihre Verwertung durch uns keine Patente oder sons- ziel hinauszuschieben. tige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er hält uns und un- sere Abnehmer diesbezüglich schad- und klaglos. 12. BESTELLUNTERLAGEN 17. GERICHTSSTAND, Die Bekanntmachung unserer Bestellung zu Werbezwecken ANWENDBARES RECHT ist nicht gestattet. Für die Ausarbeitung von Angeboten, Plänen usw. leisten Sämtliche Vertragsverhältnisse unterliegen dem deutschen wir keine Vergütung. Die Angebotsabgabe schließt die Zu- Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisions- stimmung ein, dass technische Angebotsunterlagen etc. zur normen (Rom-I-Verordnung). Ausdrücklich festgehalten wird, technischen Prüfung auch Engineering - Partnern etc. von uns dass das UN-Kaufrecht (CISG) keine Anwendung auf das zur Verfügung gestellt werden dürfen. Angebotsunterlagen Vertragsverhältnis findet. werden von uns nicht retourniert. Eventuelle Gebühren, Kos- Sofern der Käufer seinen Sitz in einem Staat hat, auf welchen ten und Abgaben, die auf Grund unserer Bestellung anfallen, die Brüssel Ia-VO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Eu- gehen mangels anderslautender Vereinbarung zu Lasten des ropäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember Lieferanten. 2012 (EuGVVO) oder das Lugano-Übereinkommen (LGVÜ) Anwendung findet, gilt für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag mit dem Lieferanten ergebenden Streitig- 13. SONSTIGES keiten ausschließlich die Zuständigkeit des jeweils für Soest/ Deutschland sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes als Wir haben das Recht auf Inspektion und laufende Überprüfung vereinbart. Wir sind berechtigt, auch ein anderes für unseren 3 www.hai-aluminium.com
Vertragspartner zuständiges Gericht anzurufen. im Falle dessen unmittelbar Maßnahmen zur Substitution ein- Für alle anderen Vertragspartner gilt: Alle Streitigkeiten, die geleitet und zeitnah abgeschlossen werden. sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Ver- trag ergeben, werden nach der im Zeitpunkt der Einreichung der Schiedsklage gültigen Schiedsgerichtsordnung der Inter- 21. BEISTELLUNGEN nationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgül- Die dem Lieferanten beigestellten Fertigungsunterlagen jeg- tig entschieden. Ort des Schiedsverfahrens ist Düsseldorf. licher Art bleiben ohne Ausnahme unser Eigentum. Sie sind Schiedssprache ist Deutsch. nur für die Erledigung des jeweiligen Auftrages bestimmt und nach Erledigung unaufgefordert zurückzugeben. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und eine Weitergabe an Dritte, 18. WIRKSAMKEIT aus welchen Gründen auch immer, ist nur mit unserer schrift- lichen Genehmigung statthaft. Diese Vorschrift gilt auch für Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen Anfrageunterlagen. ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben Falls wir auf die Rückgabe der Unterlagen verzichten, sind die- alle übrigen Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen se nach Erledigung des jeweiligen Auftrages unter Beachtung wirksam. der erforderlichen Vertraulichkeit zu vernichten. Das von uns beigestellte Material jeglicher Art bleibt ohne Ein- schränkung unser Eigentum. Dieses Material ist getrennt und 19. KORRESPONDENZ für uns jederzeit erreichbar zu lagern und aufzubewahren. Der Lieferant haftet für Beschädigungen und Abhandenkom- In der Korrespondenz ist neben der vollständigen Bestell- men in vollem Umfang. nummer bzw. Anfragenummer, unser Briefzeichen und das Verarbeitung oder Umbildung des von uns beigestellten Ma- Datum der Vorkorrespondenz anzugeben. Rückfragen sind terials findet ausschließlich für uns statt. Wir sind Hersteller im ausschließlich an unsere Einkaufsabteilung zu richten. Sinne des § 950 BGB. 20. VERHALTENSKODEX 22. DATENSCHUTZ Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der nationalen Lieferant und wir sind zur Erfüllung der Anforderungen der Umweltgesetze, Arbeitsgesetze und -verträge, Vorschriften jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz über den Wettbewerb und weiterer für den Lieferanten gel- verpflichtet und werden diese Verpflichtung im gleichen Aus- tenden Bestimmungen. maß auch ihren zur Erfüllung der Geschäftsbeziehung sonst Er verpflichtet sich, gem. den Prinzipien des UN Global Com- herangezogenen Personen (Gehilfen, Auftragsverarbeitern pact, der ILO-Konventionen und anderer internationaler Nor- etc.) auferlegen. Weiterhin werden Lieferant und wir empfan- men zu handeln. Der Lieferant beachtet insbesondere die gene personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Menschenrechte. Seine Mitarbeiter haben das Recht Gewerk- geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, schaften oder ähnlichen Organisationen beizutreten oder sie verarbeiten und nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch zu gründen. Er erlaubt oder nutzt keine Kinderarbeit. Ferner nach Beendigung der Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinba- beteiligt sich der Lieferant in keiner direkten oder indirekten rung weiter. Lieferant und wir werden darüber hinaus ihre Mit- Form an Preisabsprachen, Kartellen, Korruption oder anderen, arbeiter zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen den Wettbewerb einschränkenden oder ansonsten gesetzwid- Bestimmungen unterweisen und verpflichten. Nach Vorankün- rigen Praktiken. digung sind Lieferant und wir jederzeit berechtigt, die Einhal- Der Lieferant verpflichtet sich gem. den Prinzipien des „Wall tung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu überprü- Street Reform and Consumer Protection Act“, Kapitel 1502 fen. zu handeln. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer seine ge- Der Lieferant und wir erteilen die ausdrückliche Einwilligung, samte Lieferkette auf einen etwaigen Einsatz von sogenann- dass sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobe- ten „Konflikt-Mineralien“ überprüft. (z.B. Tantalite, Wolframite, nen Daten (Name, Kontaktdaten, Kontodaten, etc.) automa- Cassiterite oder auch Gold) tionsunterstützt verarbeitet werden. Insbesondere erteilen Genauere Spezifikation von „Konflikt-Mineralien“: der Lieferant und wir die Zustimmung zur Übermittlung und http://www.sec.gov/about/laws/wallstreetreform-cpa.pdf Verarbeitung dieser Daten durch Auftragsdatenverarbeiter, Diese werden zum Teil unter menschenunwürdigen Bedin- wenn diese durch geeignete schriftliche Vereinbarung zur gungen abgebaut. Neben Mineralien aus dem Ostkongo kann Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet es sich auch bei Mineralien aus anderen Teilen der Welt um wurden. „Konflikt-Mineralien“ handeln. Sollten Konflikt-Mineralien innerhalb der Lieferkette im Ein- satz sein, ist uns dies unverzüglich anzuzeigen. Ferner müssen 4 www.hai-aluminium.com
23. VERTRAULICHKEIT Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind sol- che Vertraulichen Informationen, die der anderen Partei durch Die Vertragsparteien werden alle im Zusammenhang mit die- öffentlich zugängliche Quellen bekannt sind oder werden, sem Vertrag von der jeweils anderen Vertragspartei mündlich, die ihr von Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsver- schriftlich, elektronisch oder anderweitig übermittelten oder pflichtung mitgeteilt werden sowie solche Vertrauliche Infor- zugänglich gemachten Informationen, Kenntnisse und Un- mationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder be- terlagen (die „Vertraulichen Informationen“) streng vertraulich standskräftiger behördlicher Verfügung oder rechtskräftiger behandeln. Hierzu gehören insbesondere alle geschäftlichen, Gerichtsentscheidung offengelegt werden müssen. kaufmännischen, finanziellen Informationen sowie alle Infor- Auf Verlangen einer Partei hat die andere Partei alle ihr über- mationen wissenschaftlicher, technischer oder industrieller Art. gebenen Vertraulichen Informationen unverzüglich zurückzu- Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informati- geben. Sie darf keine Kopien zurückbehalten, soweit dies be- onen nur solchen bei ihnen oder mit ihnen verbundenen Un- rufsrechtlich zulässig ist. Elektronische Kopien sind in diesem ternehmen tätigen Mitarbeitern zu offenbaren, die diese zur Fall, soweit dies technisch möglich ist, zu vernichten. Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen benötigen und die ih- Die hierin vereinbarte Vertraulichkeitsverpflichtung endet drei rerseits entsprechend den Vorgaben dieses § 23 zur Vertrau- (3) Jahre nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen eines lichkeit verpflichtet sind. Eine Offenlegung der Vertraulichen nach diesen Bedingungen zustande gekommenen Vertrags- Informationen an andere Dritte sowie die Nutzung der Vertrau- verhältnisses. Kommt es zu keinem Vertragsschluss, endet die lichen Informationen zu einem anderen Zweck als der Erfül- Frist drei Jahre nach Beendigung der zwischen den Parteien lung der jeweiligen vertraglichen Pflichten setzt die vorherige geführten Gespräche. schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei voraus. 5 www.hai-aluminium.com
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