ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN- HAI DEUTSCHLAND (8/2018)

Die Seite wird erstellt Hildegard-Juliane Walter
 
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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN –
HAI DEUTSCHLAND (8/2018)
Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen erfol-             ausständigen Teiles, ohne Setzung einer Nachfrist den Rück-
gen ausschließlich und unter Vorbehalt der Geltung nachste-             tritt vom Vertrag zu erklären, oder weiterhin die Erfüllung zu
hender Einkaufbedingungen, soweit sie in einzelnen Punkten              begehren. Ist die Einhaltung des Liefertermins gefährdet, so
nicht durch gesonderte schriftliche Vereinbarung aufgehoben             ist der Lieferant verpflichtet, uns hiervon unter Angabe der
sind. Anderslautende Geschäftsbedingungen haben keine                   Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung un-
Geltung und diesen wird hiermit widersprochen. Eines beson-             verzüglich in Kenntnis zu setzen. Auch in diesem Fall sind wir
deren Widerspruches gegen Lieferbedingungen des Vertrags-               ohne den vereinbarten Termin abzuwarten, berechtigt ohne
partners durch uns bedarf es nicht.                                     Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Auch wenn wir
Diese Einkaufsbedingungen werden zusätzlich durch Einstel-              einer Lieferterminverschiebung zustimmen, haben wir nach
lung in das Internet unter http://www.hai-aluminium.com/                frustlosem Verstreichen der von uns zu setzenden angemes-
downloads allgemein bekannt gemacht, sodass in zumutbarer               senen Nachfrist Anspruch auf eine Pönale von 0,25 % der
Weise von ihnen Kenntnis genommen werden kann.                          Auftragssumme pro Kalendertag, jedoch auf maximal 10%
                                                                        der Auftragssumme. Die Pönale ist für uns ein Mindestersatz,
                                                                        weshalb wir uns vorbehalten, bei Vorliegen eines darüberhin-
1. BESTELLUNGEN                                                         ausgehenden Schadens über die Pönale hinaus Schadener-
                                                                        satz zu fordern.
Bestellungen von uns sind nur dann verbindlich, wenn sie                Teillieferungen und Vorauslieferungen bedürfen unserer
schriftlich erfolgen oder schriftlich von uns bestätigt werden.         schriftlichen Genehmigung, wobei in diesen Fällen ein An-
Die Annahme unserer Bestellung erfolgt bei postalischer                 spruch auf vorzeitige Zahlung nicht abgeleitet werden kann.
Übersendung durch postalische oder elektronische Über-                  Die Gefahr für die vorzeitig gelieferte Ware geht erst zum tat-
mittlung einer Auftragsbestätigung. Abweichungen von un-                sächlich vereinbarten Liefertermin über.
serer Bestellung werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher           Eine Lieferverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn die Leis-
Zustimmung unsererseits wirksam. Lieferbedingungen des                  tung - auch bei teilbarer Leistung - zur Gänze ordnungsgemäß
Lieferanten verpflichten uns nur dann, wenn sie von uns aus-            erbracht ist, sowie sämtliche verlangten und erforderlichen
drücklich schriftlich anerkannt wurden.                                 Dokumente, Zeugnisse, etc. an uns übergeben wurden.

2. PREISE UND VERPACKUNG                                                4. VERSAND
Mangels anderer Vereinbarung gelten die vereinbarten Preise             Bedient sich der Vertragspartner Dritter (Spediteur, Unterlie-
als Festpreise und DDP gemäß INCOTERMS 2010 als ver-                    ferant, …) ist die Einhaltung der im Kaufvertrag vereinbar-
einbart. Inlandspreise sind Nettopreise. Die Ware ist - ausge-          ten Versandbedingungen sicherzustellen. Versandanzeigen
nommen bei Sondervereinbarung oder allfälligen Vorschrei-               (Lieferscheine) sind bei Abgang der Sendung an unser in der
bungen- handelsüblich, auf das Versandgut abgestimmt,                   Bestellung genanntes Empfangswerk 2-fach, dem Frachtbrief
zweckmäßig und einwandfrei zu verpacken. Packmittel und                 (ausgenommen Massengut), bei Luftfracht oder Postsendun-
Emballagen gehen – ohne Sondervereinbarungen – in unser                 gen der Sendung beizufügen bzw. bei Speditionssendungen
Eigentum über, Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Kos-               mit Hinweis „bestimmt für Empfänger“ dem Spediteur auszu-
ten des Vertragspartners.                                               händigen. Die vollständige Bestellnummer ist in den Fracht-
                                                                        briefen, in den für den Empfänger bestimmten Versandpapie-
                                                                        ren und auf den Kollis selbst (Signierung, Klebezettel) deutlich
3. LIEFERTERMINE UND –FRISTEN                                           sichtbar anzugeben.
                                                                        In sämtlichen Versandpapieren, Rechnungen etc. müssen das
Vereinbarte Termine und Fristen sind Fixtermine. Maßgebend              Gesamtgewicht (Brutto-, Nettogewicht), zumindest ein Schätz-
für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der       gewicht, sowie die Artikelnummer, angegeben sein. Falls in
Eingang der Ware bei uns. Ist nicht Lieferung „frei Werk“ ver-          der Bestellung eine Vertragspositionsnummer erscheint, ist
einbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der          diese auf jedem Schriftstück und auf sämtlichen Lieferpapie-
üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitzu-           ren anzuführen.
stellen.                                                                Bei grenzüberschreitenden Sendungen aus Nicht-EU-Staaten
Bei Verzug - auch nur mit einem Teil - sind wir berechtigt,             sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbe-
entweder bezüglich der gesamten Lieferung oder des noch                 scheinigungen bzw. Ursprungszeug-nisse den Frachtpapieren

                                                                    1                                          www.hai-aluminium.com
beizufügen oder bezeichnet „für Zollwesen“ so rechtzeitig ex-        7. GEFAHRENÜBERGANG
press an das Empfangswerk zu senden, dass sie beim Emp-
fang der Ware vorliegen. Für Lieferungen aus EU-Staaten ist          Die Gefahr geht mit ordnungsgemäßer Übernahme am Be-
eine „Vorlieferantenerklärung“ den Lieferpapieren beizulegen.        stimmungsort auf uns über.
Kosten für die Transportversicherung tragen wir nur, wenn aus-
drücklich vereinbart. Mangels ausdrücklicher anderslautender
schriftlicher Vereinbarung gehen mit der Bestellausführung           8. GEWÄHRLEISTUNG
zusammenhängende Nebenkosten zu Lasten des Lieferan-
ten. Im Übrigen wird auf die - abhängig vom Geschäftsfall -          Der Vertragspartner leistet uns Gewähr und volle Garantie
gesondert zugehenden Vorschreibungen bzw. Auflagen des               für die Mängelfreiheit der Ware. Sämtliche technische Nor-
Zollwesens verwiesen, die als integrierender Bestandteil un-         men sind einzuhalten. Die Gewährleistungs– und Garantiefrist
serer Einkaufsbedingungen gelten. Bei Nichteinhaltung der            des Lieferanten beträgt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
im Kaufvertrag vereinbarten Versandbedingungen und/oder              anders vereinbart, für bewegliche Sachen 24 Monate, für un-
Vorschreibungen bzw. Auflagen des Zollwesen oder sonstiger           bewegliche Sachen 3 Jahre nach erfolgter Übernahme bzw.
Vorschriften gehen sämtliche daraus resultierende Risiken,           Inbetriebnahme bzw. bei verdeckten Mängeln ab Entdeckung.
Schäden und Kosten zu Lasten des Lieferanten bzw. ver-               Bei üblicherweise bis zur Verwendung verpackt belassener
schiebt sich die Fälligkeit der Rechnung entsprechend bis zur        Ware gelten Mängel, die erst bei der Entnahme aus der Verpa-
Erfüllung bzw. Vorlage der fehlenden Dokumentation.                  ckung sichtbar werden, als verdeckte Mängel. Es wird vermu-
                                                                     tet, dass Mängel, die innerhalb der ersten zwölf Monate nach
                                                                     Lieferung auftreten, schon bei Ablieferung vorhanden waren.
5. ÜBERNAHME                                                         Die Gewährleistungsfrist beginnt für nachgebesserte oder im
                                                                     Rahmen der Gewährleistungshaftung ausgetauschte Teile je-
Die Übernahme der Lieferung erfolgt in dem in der Bestel-            weils neu.
lung genannten Empfangswerk. Offen zutage liegende Män-              Ausschließlich wir haben die Wahl, den Rücktritt vom Vertrag,
gel sind rechtzeitig gerügt, wenn wir sie dem Lieferanten in-        Preisminderung, Nachbesserung oder Austausch der Ware zu
nerhalb von zwei Werktagen seit Eingang der Ware bei uns             begehren. Bei Gattungssachen berechtigt das stichproben-
mitteilen. Sachmängel, die erst bei einer ordnungsgemäßen            weise Auftreten von Mängeln zu Gewährleistungs– und Scha-
Untersuchung zutage treten, sind rechtzeitig gerügt, wenn die        denersatzansprüchen aus der gesamten Lieferung.
Mitteilung innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung an           Unbeschadet unserer sonstigen Rechte aus der Gewährleis-
den Lieferanten erfolgt.                                             tung sind wir berechtigt, wenn der Lieferant innerhalb einer
Wir prüfen die gelieferte Ware nur auf ihre Identität mit der        angemessenen Nachfrist seinen Verpflichtungen nicht nach-
bestellten Warengattung, im Hinblick auf die Menge und äu-           kommt, auf dessen Kosten Mängel oder Schäden zu beseiti-
ßerlich sofort erkennbare Transportschäden. Lieferungen gel-         gen oder durch Dritte beheben zu lassen. Die Verpflichtungen
ten erst dann als abgenommen, wenn wir dies auf Verlangen            des Lieferanten werden davon nicht berührt.
ausdrücklich schriftlich bestätigen.                                 Unbeschadet davon hat der Lieferant bei mangelhafter Lie-
                                                                     ferung Schadenersatz in der Höhe des uns tatsächlich ent-
                                                                     standenen Schadens, einschließlich unseres entgangenen
6. VERHALTEN AM WERKSGELÄNDE                                         Gewinnes, zu leisten. Zu unserem Schaden gehören auch
                                                                     sämtliche Kosten, die wir gerichtlich oder außergerichtlich zur
Am gesamten Werksgelände der HAI gilt die StVO.                      Schadensfeststellung und –geltendmachung aufwenden; ein-
Fahrzeuge müssen über eine gültige TÜV – Überprüfung ver-            schließlich der Kosten der Einholung eines Gutachtens eines
fügen.                                                               Sachverständigen. Der Vertragspartner haftet uns auch bei
Die Vorschriften für die persönliche Schutzausrüstung sind           leichter Fahrlässigkeit.
ausnahmslos zu beachten. Innerhalb des Werksgeländes darf
nur auf den dafür vorgesehenen und markierten Plätzen der
HAI geparkt werden.                                                  9. PRODUKTHAFTUNG
Das Waschen, Reparieren und Betanken der Fahrzeuge ist
am Werksgelände verboten. Am gesamten Werksgelände ist               Der Lieferant garantiert für sich und seine Rechtsnachfolger,
filmen sowie fotografieren verboten. Die Entsorgung von Müll,        dass die gelieferte Ware hinsichtlich Konstruktion, Produkti-
Reifen, Batterien, Altöl, usw. ist verboten.                         on und Instruktion fehlerfrei im Sinne der Bestimmungen des
Diebstahl und Beschädigung von Firmeneigentum wird zur               deutschen Produkthaftungsgesetzes in der jeweils gelten-
Anzeige gebracht.                                                    den Fassung ist. Er garantiert insbesondere, dass nach dem
Die Fahrer sind angehalten, unsichere Situationen und Unfälle        Stand der Wissenschaft und Technik zur Zeit des Inverkehr-
während des Aufenthaltes am Gelände zu vermeiden und bei             bringens keinerlei Fehler des Produkts erkannt worden sind.
der LKW-Anmeldung zu melden.                                         Der Lieferant verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger
Diese Information muss an alle betroffenen Mitarbeiter weiter-       zur Produktbeobachtung. Er hat uns sofort zu informieren,
gegeben werden.                                                      wenn sich später gefährliche Eigenschaften des Produktes

                                                                 2                                         www.hai-aluminium.com
herausstellen. Für den Fall unserer Inanspruchnahme durch              der Fertigung von von uns bestellter Ware bzw. auf Rückwei-
Dritte verpflichtet sich der Lieferant uns schad- und klaglos zu       sung von mangelhaften Teilen bereits während der Fertigung.
halten. Weiterhin verpflichtet er sich auf unser Verlangen zur         Die Beiziehung etwaiger Subvertragspartner in Verbindung mit
Nennung des Herstellers und Importeurs. Er verpflichtet auch           der Erfüllung unserer Bestellung bedürfen unserer vorherigen
seine Vorlieferanten zur Haftung. Der Lieferant hat für etwaige        Zustimmung; ebenso die gänzliche oder teilweise Weitergabe
Ersatzverpflichtungen ausreichende Deckungsvorsorge durch              von unseren Aufträgen an Dritte.
das Eingehen einer Versicherung zu treffen.                            Tritt nach Auftragserteilung in den Vermögens-verhältnissen
                                                                       des Lieferanten eine wesentliche Verschlechterung ein, sind
                                                                       wir, sobald wir darüber Kenntnis erlangt haben, berechtigt, bin-
10. RECHNUNGEN                                                         nen einer Frist von einer Woche vom Vertrag mit sofortiger
                                                                       Wirkung zurückzutreten.
Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung (Ausland/In-             Eine Forderungsabtretung ohne unsere ausdrückliche Geneh-
land) mit Angabe der Bestellnummer an die jeweils leistungs-           migung ist ausgeschlossen.
empfangende Gesellschaft der HAI Gruppe zu senden. In den              Soweit in diesen Bedingungen Schriftlichkeit verlangt wird, ist
Rechnungen sind die Zolltarif-Nummern sowie das Gewicht                damit Textform umfasst.
der gelieferten Artikel aufzuführen. Die Rechnungen müssen
alle Angaben gemäß § 14, 14a UStG enthalten.
                                                                       14. KOMPENSATION UND
                                                                       ZURÜCKBEHALTUNG
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
                                                                       Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs-
Sofern nichts anderes vereinbart ist, leisten wir Zahlung am           recht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestritte-
30. des dem Rechnungserhalt folgenden Monats mit 3 %                   ner Gegenforderungen.
Skonto oder binnen 60 Tagen nach Rechnungserhalt mit 2 %
Skonto nach unserer Wahl durch Banküberweisung, Scheck,
eigenem Dreimonatsakzept oder Kundenwechsel. Nachnah-                  15. ERFÜLLUNGSORT
mesendungen werden – wenn sie nicht gesondert schriftlich
vereinbart wurden – nicht angenommen. Zahlungsfristen, ins-            Erfüllungsort für die Leistungen des Lieferanten und die Zah-
besondere Skontofristen, beginnen mit dem Tage des Rech-               lung ist Soest/Deutschland, es sei denn, ein anderer Erfül-
nungseinganges in unserem Werk. Bei Bezahlung mit eige-                lungsort wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
nem Akzept oder Kundenwechsel vergüten wir Diskontzinsen
in Höhe des Diskontsatzes, wie er uns von unserer Bankver-
bindung bei Diskontierung von Wechseln in Rechnung gestellt            16. PATENTE/SCHUTZRECHTE
wird. Wir sind berechtigt, unser eigenes Akzept auf weitere 3
Monate zu verlängern.                                                  Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung/Leis-
Beanstandungen an der Ware berechtigen uns, das Zahlungs-              tung und ihre Verwertung durch uns keine Patente oder sons-
ziel hinauszuschieben.                                                 tige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er hält uns und un-
                                                                       sere Abnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.

12. BESTELLUNTERLAGEN
                                                                       17. GERICHTSSTAND,
Die Bekanntmachung unserer Bestellung zu Werbezwecken                  ANWENDBARES RECHT
ist nicht gestattet.
Für die Ausarbeitung von Angeboten, Plänen usw. leisten                Sämtliche Vertragsverhältnisse unterliegen dem deutschen
wir keine Vergütung. Die Angebotsabgabe schließt die Zu-               Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisions-
stimmung ein, dass technische Angebotsunterlagen etc. zur              normen (Rom-I-Verordnung). Ausdrücklich festgehalten wird,
technischen Prüfung auch Engineering - Partnern etc. von uns           dass das UN-Kaufrecht (CISG) keine Anwendung auf das
zur Verfügung gestellt werden dürfen. Angebotsunterlagen               Vertragsverhältnis findet.
werden von uns nicht retourniert. Eventuelle Gebühren, Kos-            Sofern der Käufer seinen Sitz in einem Staat hat, auf welchen
ten und Abgaben, die auf Grund unserer Bestellung anfallen,            die Brüssel Ia-VO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Eu-
gehen mangels anderslautender Vereinbarung zu Lasten des               ropäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember
Lieferanten.                                                           2012 (EuGVVO) oder das Lugano-Übereinkommen (LGVÜ)
                                                                       Anwendung findet, gilt für alle sich mittelbar oder unmittelbar
                                                                       aus dem Vertrag mit dem Lieferanten ergebenden Streitig-
13. SONSTIGES                                                          keiten ausschließlich die Zuständigkeit des jeweils für Soest/
                                                                       Deutschland sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes als
Wir haben das Recht auf Inspektion und laufende Überprüfung            vereinbart. Wir sind berechtigt, auch ein anderes für unseren

                                                                   3                                          www.hai-aluminium.com
Vertragspartner zuständiges Gericht anzurufen.                          im Falle dessen unmittelbar Maßnahmen zur Substitution ein-
Für alle anderen Vertragspartner gilt: Alle Streitigkeiten, die         geleitet und zeitnah abgeschlossen werden.
sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Ver-
trag ergeben, werden nach der im Zeitpunkt der Einreichung
der Schiedsklage gültigen Schiedsgerichtsordnung der Inter-             21. BEISTELLUNGEN
nationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren
gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgül-                  Die dem Lieferanten beigestellten Fertigungsunterlagen jeg-
tig entschieden. Ort des Schiedsverfahrens ist Düsseldorf.              licher Art bleiben ohne Ausnahme unser Eigentum. Sie sind
Schiedssprache ist Deutsch.                                             nur für die Erledigung des jeweiligen Auftrages bestimmt
                                                                        und nach Erledigung unaufgefordert zurückzugeben. Sie sind
                                                                        streng vertraulich zu behandeln und eine Weitergabe an Dritte,
18. WIRKSAMKEIT                                                         aus welchen Gründen auch immer, ist nur mit unserer schrift-
                                                                        lichen Genehmigung statthaft. Diese Vorschrift gilt auch für
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen                Anfrageunterlagen.
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben              Falls wir auf die Rückgabe der Unterlagen verzichten, sind die-
alle übrigen Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen                    se nach Erledigung des jeweiligen Auftrages unter Beachtung
wirksam.                                                                der erforderlichen Vertraulichkeit zu vernichten.
                                                                        Das von uns beigestellte Material jeglicher Art bleibt ohne Ein-
                                                                        schränkung unser Eigentum. Dieses Material ist getrennt und
19. KORRESPONDENZ                                                       für uns jederzeit erreichbar zu lagern und aufzubewahren.
                                                                        Der Lieferant haftet für Beschädigungen und Abhandenkom-
In der Korrespondenz ist neben der vollständigen Bestell-               men in vollem Umfang.
nummer bzw. Anfragenummer, unser Briefzeichen und das                   Verarbeitung oder Umbildung des von uns beigestellten Ma-
Datum der Vorkorrespondenz anzugeben. Rückfragen sind                   terials findet ausschließlich für uns statt. Wir sind Hersteller im
ausschließlich an unsere Einkaufsabteilung zu richten.                  Sinne des § 950 BGB.

20. VERHALTENSKODEX                                                     22. DATENSCHUTZ
Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der nationalen           Lieferant und wir sind zur Erfüllung der Anforderungen der
Umweltgesetze, Arbeitsgesetze und -verträge, Vorschriften               jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz
über den Wettbewerb und weiterer für den Lieferanten gel-               verpflichtet und werden diese Verpflichtung im gleichen Aus-
tenden Bestimmungen.                                                    maß auch ihren zur Erfüllung der Geschäftsbeziehung sonst
Er verpflichtet sich, gem. den Prinzipien des UN Global Com-            herangezogenen Personen (Gehilfen, Auftragsverarbeitern
pact, der ILO-Konventionen und anderer internationaler Nor-             etc.) auferlegen. Weiterhin werden Lieferant und wir empfan-
men zu handeln. Der Lieferant beachtet insbesondere die                 gene personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den
Menschenrechte. Seine Mitarbeiter haben das Recht Gewerk-               geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben,
schaften oder ähnlichen Organisationen beizutreten oder sie             verarbeiten und nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch
zu gründen. Er erlaubt oder nutzt keine Kinderarbeit. Ferner            nach Beendigung der Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinba-
beteiligt sich der Lieferant in keiner direkten oder indirekten         rung weiter. Lieferant und wir werden darüber hinaus ihre Mit-
Form an Preisabsprachen, Kartellen, Korruption oder anderen,            arbeiter zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen
den Wettbewerb einschränkenden oder ansonsten gesetzwid-                Bestimmungen unterweisen und verpflichten. Nach Vorankün-
rigen Praktiken.                                                        digung sind Lieferant und wir jederzeit berechtigt, die Einhal-
Der Lieferant verpflichtet sich gem. den Prinzipien des „Wall           tung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu überprü-
Street Reform and Consumer Protection Act“, Kapitel 1502                fen.
zu handeln. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer seine ge-              Der Lieferant und wir erteilen die ausdrückliche Einwilligung,
samte Lieferkette auf einen etwaigen Einsatz von sogenann-              dass sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobe-
ten „Konflikt-Mineralien“ überprüft. (z.B. Tantalite, Wolframite,       nen Daten (Name, Kontaktdaten, Kontodaten, etc.) automa-
Cassiterite oder auch Gold)                                             tionsunterstützt verarbeitet werden. Insbesondere erteilen
Genauere Spezifikation von „Konflikt-Mineralien“:                       der Lieferant und wir die Zustimmung zur Übermittlung und
http://www.sec.gov/about/laws/wallstreetreform-cpa.pdf                  Verarbeitung dieser Daten durch Auftragsdatenverarbeiter,
Diese werden zum Teil unter menschenunwürdigen Bedin-                   wenn diese durch geeignete schriftliche Vereinbarung zur
gungen abgebaut. Neben Mineralien aus dem Ostkongo kann                 Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet
es sich auch bei Mineralien aus anderen Teilen der Welt um              wurden.
„Konflikt-Mineralien“ handeln.
Sollten Konflikt-Mineralien innerhalb der Lieferkette im Ein-
satz sein, ist uns dies unverzüglich anzuzeigen. Ferner müssen

                                                                    4                                            www.hai-aluminium.com
23. VERTRAULICHKEIT                                                    Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind sol-
                                                                       che Vertraulichen Informationen, die der anderen Partei durch
Die Vertragsparteien werden alle im Zusammenhang mit die-              öffentlich zugängliche Quellen bekannt sind oder werden,
sem Vertrag von der jeweils anderen Vertragspartei mündlich,           die ihr von Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsver-
schriftlich, elektronisch oder anderweitig übermittelten oder          pflichtung mitgeteilt werden sowie solche Vertrauliche Infor-
zugänglich gemachten Informationen, Kenntnisse und Un-                 mationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder be-
terlagen (die „Vertraulichen Informationen“) streng vertraulich        standskräftiger behördlicher Verfügung oder rechtskräftiger
behandeln. Hierzu gehören insbesondere alle geschäftlichen,            Gerichtsentscheidung offengelegt werden müssen.
kaufmännischen, finanziellen Informationen sowie alle Infor-           Auf Verlangen einer Partei hat die andere Partei alle ihr über-
mationen wissenschaftlicher, technischer oder industrieller Art.       gebenen Vertraulichen Informationen unverzüglich zurückzu-
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informati-        geben. Sie darf keine Kopien zurückbehalten, soweit dies be-
onen nur solchen bei ihnen oder mit ihnen verbundenen Un-              rufsrechtlich zulässig ist. Elektronische Kopien sind in diesem
ternehmen tätigen Mitarbeitern zu offenbaren, die diese zur            Fall, soweit dies technisch möglich ist, zu vernichten.
Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen benötigen und die ih-         Die hierin vereinbarte Vertraulichkeitsverpflichtung endet drei
rerseits entsprechend den Vorgaben dieses § 23 zur Vertrau-            (3) Jahre nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen eines
lichkeit verpflichtet sind. Eine Offenlegung der Vertraulichen         nach diesen Bedingungen zustande gekommenen Vertrags-
Informationen an andere Dritte sowie die Nutzung der Vertrau-          verhältnisses. Kommt es zu keinem Vertragsschluss, endet die
lichen Informationen zu einem anderen Zweck als der Erfül-             Frist drei Jahre nach Beendigung der zwischen den Parteien
lung der jeweiligen vertraglichen Pflichten setzt die vorherige        geführten Gespräche.
schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei voraus.

                                                                   5                                         www.hai-aluminium.com
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