EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM
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EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 8953 Donnersbach, Planneralm 15 ARE Austrian Real Estate Development GmbH
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM INHALTSVERZEICHNIS 1 SUMMARY 3 2 ALLGEMEINE LIEGENSCHAFTSDATEN 4 2.1 Landkarte / Anfahrtsplan 4 2.2 Lagebeschreibung 5 2.3 Flächenwidmung 6 2.4 Gefährdung 8 2.5 Hochwasser 9 2.6 Katasterplan 10 2.7 Grundbuchsauszug 11 2.8 Eigentumsverhältnis / Verwaltung 12 3 BESCHREIBUNG DES KAUFOBJEKTES 13 3.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung 13 3.2 Flächen 14 3.3 Aufschließung / Anschlüsse 14 4 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / KAUFVERTRAGSBEDINGUNGEN DER LIEGENSCHAFTSEIGENTÜMERIN 15 4.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis 15 4.2 Angebotsfrist / Verfahren 15 4.3 Vertragsbedingungen 16 Versicherungen 16 Hausverwaltung 17 Energieausweise 17 Übergabe und Übernahme 17 Nachbesserungsklausel 17 4.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag 18 Kaufvertrag 18 Kaufpreiserlag 18 4.5 Rücktritt / Pönale 18 4.6 Sonstiges 19 4.7 Kontakte 19 4.8 Provisionsvereinbarung 20 5 BEILAGEN 21 5.1 Fotos 21 5.2 Pläne 27 5.3 Widmungsbestätigung 37 5.4 Wasserbuchauszug des Landes Steiermark 38 6 NEBENKOSTENÜBERSICHT 40 ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 2 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 1 SUMMARY Ehemaliges Universitäts-Sportheim 8593 Donnersbach, Planneralm 15 Grundbuch EZ 120 KG 67305 Erlsberg Flächen lt. Grundbuch 6.410 m² Nettoraumfläche ca. 2.595 m² aller Gebäude Status bestandfrei Angebotsfrist Freitag, 28. Februar 2014 Mindestkaufpreis 380.000, (keine Vorschreibung der USt) Provision 3% des Kaufpreises + 20% USt. Ihr Ansprechpartner ARE Austrian Real Estate Development GmbH Alexander Eichinger Telefon +43-1-712 07 42-7709 Mobil +43-(0)664 80745 1486 Fax F +43-1-712 07 42-7705 alexander.eichinger@are-development.at www.are-development.at ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 3 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2 ALLGEMEINE LIEGENSCHAFTSDATEN 2.1 Landkarte / Anfahrtsplan ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 4 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2.2 Lagebeschreibung Die Besiedlung des Donnersbachtales erfolgte bereits durch die Römer (Donnersbacher Römerstein). Über die Herkunft des Ortsnamens gibt Rudolf Wernbacher eine mögliche Erklärung: Wotan, Donar« Vom 17. bis 19. Jahrhundert wurde in Donnersbach Bergbau, vor allem auf Gold, Silber, Zink, Blei, betrieben. 1666 wurde ein Hammerwerk gegründet. 1774 fand die Gründung einer Schule statt, deren Gebäude erst 1784 folgte. Zwischen 1870 und 1951 erfolgten die Gründung bzw. Errichtung von Post- amt, Musikkapelle, Freiwillige Feuerwehren Donnersbach und Erlsberg, Raiffeisenkasse, Schwimm- bad, Fremdenverkehrsverein und des ersten Skiliftes auf der Planneralm. Donnersbach ist touristisch geprägt durch das höchstgelegene Skidorf der Steiermark, die Planne- ralm. Im Sommer bieten sich Wanderungen, darunter durch den Klammsteig und auf die Berge der Wölzer Tauern, an. Ein Fitnesspfad und das Sportzentrum runden das Angebot ab. Die Wirtschaft ist geprägt durch touristische Einrichtungen und Kleingewerbebetriebe. sich dabei in zentraler Lage unmittelbar an der Plannerstraße, auf einer Seehöhe von circa 1.590 Me- ter unweit der Skiliftanlage. Öffentliche Anbindung Die nächstgelegene Busstation (Rotbühellift) der Linie 942 (Donnersbach Planneralm) liegt circa 100 Meter entfernt. In der Skisaison von Weihnachten bis Anfang April verkehrt auf der Strecke Rot- tenmann Planneralm ein Gratisskibus. Infrastruktur Die Möglichkeit zur Deckung des Bedarfs an Gütern des täglichen Lebens ist in einem nur sehr be- grenzten Ausmaß gegeben. Für größere Einkäufe ist eine Fahrt nach Irdning (18 Kilometer entfernt) oder nach Liezen (36 Kilometer entfernt) erforderlich. Anbindung mit dem Auto Ortszentrum Donnersbach ca. 13 km Irdning ca. 18 km Liezen ca. 36 km Leoben ca. 114 km ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 5 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2.3 Flächenwidmung Die Flächenwidmung der Gemeinde Donnersbach weist die zum Verkauf stehende Liegenschaft als Sanierungsgebiet (Hochwasser) Erholungsgebiet, Bebauungsdichte 0,2 bis 0,8 / Verkehrsfläche aus. SG (H)-E 0,2-0,8 / Verk ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 6 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Gem. Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) idgF. ist das Sanierungsgebiet nach § 29 Abs. 4 wie folgt definiert: § 29 Abs. 4 StROG Als Sanierungsgebiete sind Gebiete festzulegen, in denen Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher oder hygienischer Mängel sowie zur Vermeidung der Geführdung der Sicherheit oder gesundheitsschädlicher Folgen (§ 26 Abs. 7 Zi. 3 und 4)* erforderlich sind. Die Mängel sind im Wortlaut anzuführen. Zur Beseitigung der Mängel ist eine Frist von höchstens 15 Jahren festzusetzten. Diese Frist ist nur verlängerbar, wenn die Beseitigung der Mängel nicht in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fällt. Nach Ablauf der Frist dürfen Festlegungs- und Baubewilligungsbescheide sowie Genehmigungen nach § 33 des Steiermärkischen Baugesetzes nur zur Beseitigung der Mängel erteilt werden. * § 26. Abs. 7 Zi, 3 und 4 (7) Im Flächenwidmungsplan sind ersichtlich zu machen: 3. Gefahrenzonen, Vorbehalts- und Hinweisbereiche nach den Gefahrenzonenplänen gemäß den forstrechtlichen Bestimmungen; 4. Der angemessene Abstand von Betrieben, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/82/EG fallen. Erholungsgebiet § 30 Abs. 1, Zi 9 wie folgt definiert: § 30 Abs. 1, Zi 9 StROG Erholungsgebiete, das sind Flächen, die vornehmlich für Beherbergungsbetriebe, im Übrigen nur für Einrichtungen und Gebäude, die dem Tourismus dienen und die für die Aufrechterhaltung von Be- trieben und Anlagen betrieblich erforderlichen Wohnungen, wenn diese mit dem Betriebsgebäude eine bauliche Einheit bilden, bestimmt sind. Im Interesse der Erhaltung ihres Charakters können Flächen bezeichnet werden, die nicht bebaut werden dürfen. Verkehrsflächen § 33 Abs. 1 wie folgt definiert: § 32 Abs. 1 StROG Als Verkehrsflächen sind solche Flächen festzulegen, die für die Abwicklung des fließenden und ruhenden Vekehrs sowie für die Aufschließung des Baulandes und des Freilandes vorgesehen sind. Dazu gehören auch die für die Erhaltung, den Betrieb und den Schutz der Verkehrsanlagen und Versorgungsleitungen sowie die für Versorgung der Vekehrsteilnehmer erforderlichen Flächen und Einrichtungen. Eine Widmungsbestätigung finden siehe im Punkt 5.3 Widmungsbestätigung dieser Verkaufmappe. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 7 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2.4 Gefährdung Geringe Grundstücksteilflächen an der westlichen Grundgrenze liegen im roten Gefahrenbereich. Als rote Zonen werden Flächen ausgewiesen, die zur ständigen Benutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen des Bemessungsereignisses nicht geeignet sind. Das sind Abflussbereiche und Uferzonen von Gewässern, in denen Zerstörungen oder schwere Beschädigungen von Bauobjekten, von Verkehrsanlagen sowie von beweglichen und unbeweglichen Gütern möglich sind und vor allem das Leben von Personen bedroht ist. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 8 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2.5 Hochwasser Abgefragt wurde das Hochwasserrisiko über die digitale Gefahrenlandkarte HORA (Natural Hazard Overview & Risk Assessment Austria) des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) unter www.hora.gv.at (www.hochwasserrisiko.at): ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 9 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2.6 Katasterplan ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 10 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2.7 Grundbuchsauszug ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 11 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Anmerkungen, Dienstbarkeiten oder Belastungen A2-Blatt, LNR 1: Grunddienstbarkeit Quellfassung und Wasserleitung. Das Recht stellt die Trink- und Nutzwasserversorgung der Liegenschaft si- cher (siehe Punkt 5.4 Wasserbuchauszug des Landes Steiermark dieser Verkaufsmappe). A2-Blatt, LNR 3: Grunddienstbarkeit Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf unbestimmte Zeit hins. GST 880/15. Wechselseitiges Recht (siehe C-Blatt, LNR 2) C-Blatt, LNR 2: Dienstbarkeit Gehen und Fahren mit Fahrzeugen aller Art hinsichtlich GST 880/7 C-Blatt, LNR 1: Dienstbarkeit Kanal für Gemeinde Donnersbach. Verkehrsneutral dient u.a. der Entsorgung der eigenen Liegenschaft. 2.8 Eigentumsverhältnis / Verwaltung Das Objekt steht im Eigentum der ARE Austrian Real Estate GmbH FN 293512k, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1. Die Liegenschaft wird seit dem 01.01.2001 von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H (BIG) verwal- tet. Die örtlich zuständige Verwaltungsabteilung ist das BIG Objektmanagementteam Steiermark- Nord, Anzengrubergasse 6, 8010 Graz. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 12 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 3 BESCHREIBUNG DES KAUFOBJEKTES 3.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung Insgesamt befinden sich auf der zum Verkauf stehenden Liegenschaft drei Gebäude der Zimmer- trakt, die Trainingshalle sowie der Verwaltungs- und Lehrtrakt. Weiters bestehen auf der Liegenschaft Außenanlagen wie ein Rasenspielplatz, ein Tennis- und Ball- spielplatz sowie ein eingezäunter Paddle-Tennisplatz, dem eine Rasenfläche mit fix montiertem Sportgerät (Eisenkonstruktion) vorgelagert ist. Zwischen Plannerstraße und Trainingshalle ist ein abdeckbarer Pool angelegt. Zimmertrakt Bereits im Jahre 1934 wurde an dieser Stelle die ehemalige errichtet. Nach einem Brand 1946 wurde das Objekt durch die Republik Österreich erworben und 1961 zu einem Universitätsschiheim ausgebaut. 1992 fand ein Umbau bzw. eine Sanierung statt. Es erfolgte der Neubau des Stiegenhauses, eine Sanierung des Zimmertraktes und eine Verbindung mit Erweiterungsbau. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einem Untergeschoß, einem Erdge- schoß sowie zwei Obergeschoßen in Holzriegelbauweise errichtet. Das Gebäude ist dem Alter entsprechend abgenutzt und entspricht nicht mehr dem heutigen Stan- dard. Trainingshalle Das Gebäude wurde 1971 ursprünglich als Einzelgebäude eingeschoßig (Erdgeschoß) errichtet. 1974 wurden an der Nordostseite ein Geräteraum und ein Windfang angebaut. Das Gebäude wurde im Zuge der Errichtung des Verwaltungs- und Lehrtrakts (Haupttrakt) mit die- sem verbunden. Beheizt wird die Trainingshalle mittels elektrischer Fußbodenheizung und einer über den Haupttrakt gesteuerten zusätzlichen Wärmeluftgebläseheizung Die Trainingshalle, in einfacher Holzbauweise errichtet, ist heute über 40 Jahre alt und nähert sich dem Ende ihrer Nutzungsdauer. Verwaltungs- und Lehrtrakt Das Gebäude wurde 1995 in Massivbauweise (Stahlbeton) mit einem Untergeschoß, dem Erdgeschoß sowie zwei Obergeschoßen errichtet. Es wurde eine Holzfassade angebaut, welche gedämmt ist. Der Verwaltungs- und Lehrtrakt wurde in Längsrichtung zwischen dem Zimmertrakt und der Trai- ningshalle errichtet und ist an diese direkt angebunden. Im Zuge der Errichtung des Neubaus erfolgte auch die Sanierung des Zimmertraktes samt Neuerrichtung des Stiegenhauses. Beheizt wird das Gebäude mittels Ölheizung mit zwei Brenneinheiten. Der Tankraum umfasst zwei- mal 16.000 Liter Heizöl. Die Barrierefreiheit ist über das erste Obergeschoß (Zugang von der Straße) gegeben. Der allgemeine Bau- und Erhaltungszustand entspricht dem Alter des Gebäudes und ist als gut zu bewerten. Grundsätzlich könnte dieses Gebäude so wieder in Betrieb genommen werden. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 13 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 3.2 Flächen Grundfläche lt. Grundbuch 6.410 m² Angaben in Nettoraumflächen Zimmertrakt Untergeschoß ca. 251,00 m² Erdgeschoß ca. 270,00 m² 1. Obergeschoß ca. 195,00 m² 2. Obergeschoß ca. 172,00 m² Dachgeschoß ca. 114,00 m² ca. 1.002,00 m² Turnsaal Erdgeschoß ca. 254,00 m² Verwaltungs- und Lehrtrakt Untergeschoß ca. 274,00 m² Erdgeschoß ca. 394,00 m² 1. Obergeschoß ca. 348,00 m² 2. Obergeschoß ca. 323,00 m² ca. 1.339,00 m² Gesamt ca. 2.595,00 m² 3.3 Aufschließung / Anschlüsse Die Liegenschaft ist aufgeschlossen und verfügt über Anschlüsse an die öffentlichen Ver- und Ent- sorgungsnetze wie Wasser, Kanal, Gas und Strom. HINWEIS: Alle Längen- und Flächenangaben in dieser Verkaufsmappe sind ca.-Angaben. Nachmes- sungen wurden nicht vorgenommen. Angaben über den Zustand erfolgen rein informativ und auf- grund äußerer Wahrnehmungen. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 14 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 4 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / KAUFVERTRAGSBEDINGUNGEN DER LIEGENSCHAFTSEIGENTÜMERIN 4.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis Der Mindestkaufpreis für die kaufgegenständliche Liegenschaft, EZ 120, GB 67305 Erlsberg, bestehend aus den Grundstücken Nr. .144 und 880/7 bebaut mit den Gebäuden Zimmertrakt / Turnhalle / Verwaltungs- und Lehrtrakt in 8953 Donnersbach, Planneralm 15, beträgt EURO 380.000,-- (keine Vorschreibung der USt.) Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz vom 13. Mai 1998 und den damit verbundenen steuerlichen Änderungen bei Grundstückstransaktionen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in den angeführten Kaufpreisangaben keine Umsatzsteuer enthalten ist und von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird. 4.2 Angebotsfrist / Verfahren Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, unter Verwendung des von der ARE Development hierzu zur Verfügung gestellten Formblattes ein den Bedingungen dieser Verkaufsmappe vollinhaltlich ent- sprechendes verbindlichen Angebot bis spätestens Freitag, 28. Februar 2014 über den Kauf der gegenständlichen Liegenschaft schriftlich an die ARE Austrian Real Estate Development GmbH 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1 mit der Bezeichnung Ehemaliges Universitäts-Sportheim, 8953 Donnersbach, Planneralm 15 zu richten. Angebote, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung eines Aufsichtsorganes (Aufsichtsrat, Gemein- derat, o.ä.) abgegeben werden, können nicht als verbindliche Angebote betrachtet werden und gel- ten daher als nicht gelegt. Juristische Personen oder Gebietskörperschaften, deren Liegenschaftsan- käufe der Genehmigungspflicht eines Aufsichtsorganes (Aufsichtsrat, Gemeinderat, o.ä.) unterliegen, erklären mit der Abgabe eines verbindlichen Angebotes ausdrücklich, dass eine entsprechende Ge- nehmigung vorliegt und werden die Verkäuferin widrigenfalls für sämtliche ihr daraus resultierenden Schäden schad- und klaglos halten. Gemeinden, deren Liegenschaftsankäufe einer nachträglichen Genehmigungspflicht d Umstand bei Abgabe des ansonsten verbindlichen im Sinne dieses Absatzes Angebotes aus- drücklich hinzuweisen. Sollten bei Angebotsschluss mehrere den Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechende ver- bindliche Angebote vorliegen, die zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweisen, behält sich die Verkäuferin vor, eine Bestpreisermittlung durchzuführen. Sollte ein einziges verbindliches Angebot vorliegen, welches zumindest den vorzitierten Mindest- kaufpreis ausweist und dieses verbindliche Angebot von der Verkäuferin schriftlich angenommen werden, so ist vom Käufer binnen vier Wochen nach Annahme ein Kaufvertragsentwurf vorzulegen, ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 15 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM widrigenfalls die Verkäuferin das Recht zum Rücktritt und zur Verrechnung einer Pönale gemäß Punkt 4.5 hat. Zu Zwecken der Bestpreisermittlung werden sämtliche Interessenten, die ein den Verkaufsbedingun- gen vollinhaltlich entsprechendes Angebot, das zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis aus- weist, abgegeben haben, von der ARE Austrian Real Estate Development GmbH (in Folge ARE Deve- lopment) namens der Verkäuferin eingeladen, im Rahmen einer Verkaufsverhandlung ihre Angebote verbindlich nachzubessern. Für die Verkaufsverhandlung und die Angebotsnachbesserung gilt das zur Genehmigungspflicht oben ausgeführte sinngemäß. Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt dann an jenen Interessenten, der am Schluss der Verkaufsverhandlung das höchste Kaufpreisangebot abge- geben hat. Die Veräußerung dieser Liegenschaft wird durch die mit dem Verkauf allein beauftragte ARE Deve- lopment, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1, durchgeführt. Die ARE Development und die Verkäuferin behalten sich vor, das Verkaufsverfahren jederzeit und einseitig auch ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen, auszusetzen oder zu beenden. 4.3 Vertragsbedingungen Die Liegenschaft wird geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt, das Kaufobjekt, insbesondere den Zustand der Häuser, aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht für das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder dergleichen), ein be- stimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte Eigenschaften des kaufgegenständlichen Objektes oder dafür, dass sämtliche behördlichen Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für die kaufgegenständlichen Objekte bestehen keine Zahlungs- rückstände, für die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste. Der Käufer ist in Kenntnis der grundbücherlich einverleibten Rechte und Pflichten und hat diese zu übernehmen. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandene, nicht verbücherte Wege- rechte oder durch den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne Anrechnung auf den Kaufpreis, übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich die geldlastenfreie Übergabe der Lie- genschaft garantiert. Der Käufer ist in Kenntnis der bestehenden Widmung. Hierzu wird auf die einschlägigen landes- grundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und Vorschriften verwiesen. Seitens der Verkäuferin kann keine Garantie bzw. Gewährleistung für die Eignung und Machbarkeit eines etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstiger Umbauten bzw. baulicher Erweiterungen, etc. gegeben werden. Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhaltes bekannt; es wird aber keinerlei Haftung dafür übernommen. Es sind keine Bauaufträge erteilt oder baubehördliche Verfahren zur Einleitung von Aufträgen anhängig. Versicherungen Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass - abweichend von den Bestimmungen der §§ 69 ff VersVG - die derzeit für die Kaufobjekte bestehenden Elementar- und Haftpflichtversicherungsverhältnisse zum Stichzeitpunkt der Übergabe der Kaufobjekte an den Käufer gemäß Kaufvertrag endet, sodass der Käufer allein für das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses ab dem Stichzeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft Sorge zu tragen hat. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 16 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Hausverwaltung Die Liegenschaft wird durch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H, BIG Objektmanagementteam Steiermark Nord, 8010 Graz, Anzengrubergasse 6 verwaltet. Der Verwaltungsauftrag kann zum Jahresende gelöst werden. Energieausweise Die Verkäuferin wird dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung für die verkaufsgegenständliche Lie- genschaft zwei Energieausweise gem. den Bestimmungen des § 3 EAVG übergeben. Die Energie- ausweise wurden 2009 erstellt. Energiekennzahl Turnsaal: HWB 30,60 kWh/m²a Energiekennzahl Alt- und Neubau: HWB 58,05 kWh/m²a Übergabe und Übernahme Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss des Käu- fers erfolgt mit dem auf die beidseitige grundbuchsfähige Unterfertigung des Kaufvertrages folgen- den Monatsletzten. Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand entfallenden Abgaben. Insbesondere übernimmt der Käufer mit diesem Stichtag auch den bestehenden Betriebskostensaldo in voller Höhe, welcher gemäß den Bestimmungen des § 21 MRG an die Mieter weiter zu verrechnen ist. Ein Ersatz eines allfälligen im Zeitpunkt der Legung der Jahresabrechnung der Betriebskosten vom Käufer zu tragenden Saldos für einen allfälligen Leerstand erfolgt hierbei nicht. Ein allfälliges Guthaben verbleibt ebenso wie ein allfälliger Fehlbetrag beim Käufer und ist mit der Verkäuferin nicht zu verrechnen. Nachbesserungsklausel Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Nachbesserungsklausel für die folgenden 10 Jahre ab Rechtswirksamkeit dieses Vertrages: Sollten - innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages - nach Vorlie- gen einer rechtskräftigen Baubewilligung für die verkaufsgegenständliche Liegenschaft mehr als 3.000 m² Nettoraumfläche gemäß ÖNORM B1800 errichtet werden dürfen, verpflichtet sich der Käu- fer, für jeden Quadratmeter Mehr-Nettoraumfläche (3.000 m² übersteigend) eine Kaufpreisnachzah- lung von 50,-- (in Worten: Euro fünfzig/-) je Quadratmeter Mehr-Nettoraumfläche zu leisten. Der Nachbesserungsbetrag wird auf Basis des VPI 2010 (Basismonat Juli 2013) wertgesichert. Eine allfällige Nachzahlung ist bis längstens vier Wochen ab Vorliegen der jeweiligen rechtskräftigen Verfügung, die der Verkäuferin unverzüglich vorzulegen ist, abzurechnen und auf ein von der Ver- käuferin bekannt zu gebendes Konto zu überweisen. Eine Kaufpreisreduktion aus welchem Grund auch immer wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, die Verkäuferin nachweislich und unverzüglich über behördliche Baube- willigungen zu informieren. Der Käufer ist unter Aufrechterhaltung seiner Haftung verpflichtet, diese Nachbesserungsvereinba- rung auf sämtliche Teil- oder Gesamtrechtsnachfolger im Eigentum an den kaufgegenständlichen Grundstücken zu überbinden. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 17 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 4.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag Kaufvertrag Der Vertragserrichter kann vom Käufer bestimmt werden. Der Kaufvertrag, in welchen die vorzitier- r- richter an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., zu Handen Herrn Mag. Oliver Walter (oliver.walter@big.at) im Entwurf vorzulegen. Der Kaufvertrag ist zumindest in einem Original zu errichten, welches der Käufer erhält. Die Verkäu- ferin erhält eine beglaubigte Kopie auf Kosten des Käufers. Alle mit der Errichtung und der grundbü- cherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und öffentliche Abga- ben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Kosten für eine rechtsfreundliche Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst. Kaufpreiserlag Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die grundbü- cherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch bei- de Vertragsparteien auf das vom Vertragserrichter bekanntzugebende Treuhandkonto zu erlegen sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder seinen Staatsbürgerschaftsnachweis zu übergeben. Festgehalten wird, dass als Vertragserrichter nur ein in Österreich zugelassener öf- fentlicher Notar oder ein Rechtsanwalt akzeptiert wird. Der Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt angereiften Zinsen an die Verkäuferin weiterzu- leiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die Einverleibung des Eigentumsrechts erforderli- chen Originalurkunden wie Kaufvertrag und Rangordnungsbeschluss übergeben hat. Der Treuhänder ist erst zur Einverleibung berechtigt, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerb- steuer und Einverleibungsgebühr auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat. Der Treuhänder ist zu verpflichten, binnen fünf Werktagen ab Erhalt des beidseits grundbuchsfähig gefertigten Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerselbstbemessung durchzuführen und binnen weite- rer fünf Werktage ab Durchführung der Grunderwerbsteuerselbstbemessung die Einverleibung des Eigentumsrechtes beim Grundbuchsgericht zu beantragen. 4.5 Rücktritt / Pönale Sollte der ermittelte Bestbieter, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht innerhalb der noch zu vereinbarenden Frist hinterlegen und grundbuchsfähig unterfertigen, kann die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten und es gilt damit automatisch das zweitbeste Anbot als angenommen. Der Bestbieter hat im Fall dieses Rücktritts ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. ohne Zeitaufschub zu bezahlen. Ebenso wird eine analoge Anwendung und Fälligkeit des obgenannten Pönales für den Fall eines alleinigen Bieters vereinbart. Bei jedem Rücktritt vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung des Bieters (Bestbieter, Zweitbieter bzw. alleiniger Bieter) ist ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. sofort fällig und auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 18 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 4.6 Sonstiges Wenn die Anbotslegung für eine zu gründende Gesellschaft erfolgt, ist dies ausdrücklich zu vermer- ken. Wenn das Anbot eines Bieters durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen sonsti- gen Vertreter gestellt wird, ist der vollständige Name des Auftraggebers bekannt zu geben und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Diese Liegenschaftsdokumentation richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Sofern Interes- senten oder Dritte, die auch über eine Maklerkonzession verfügen, dieses Anbot erhalten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Verwendung oder die Weitergabe der Unterlagen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Abgeberprovi- sion. Alle Angaben und Daten erfolgen auf Basis der Auskunft und übergebenen Unterlagen der Verkäufe- rin. Die ARE Development leistet daher keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Die ARE Development und die Verkäuferin haften gegenüber dem Kaufinteressenten nicht für allfäl- lige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die ARE Development oder die Verkäuferin entscheiden sollte, den Ver- kaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen. Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. So- ferne der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird durch diese Be- stimmung dessen allgemeiner Gerichtsstand nicht ausgeschlossen. 4.7 Kontakte Besichtigung / Einsicht in Liegenschaftsunterlagen / Vertragsbedingungen Für weitere Informationen über die Liegenschaft bzw. die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, sowie bei Fragen zum Kaufangebot bzw. zu den Vertragsbedingungen kontaktieren Sie: Herrn Alexander Eichinger ARE Austrian Real Estate Development GmbH 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1 T 01 712 07 42 - 7709 F 01 712 07 42 - 7705 M 0664 / 807 45 1486 Ferner kann nach vorheriger Terminvereinbarung in die für die Verwertung relevanten Liegen- schaftsunterlagen bei unserer Verwaltungsabteilung Einsicht genommen bzw. gegen Kostenersatz Kopien angefertigt werden. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 19 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 4.8 Provisionsvereinbarung Die ARE Austrian Real Estate Development GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ARE Austrian Real Estate GmbH (FN 293512 K),. Es wird daher darauf hingewiesen, dass zwischen der ARE Austrian Real Estate Development GmbH und der Verkäuferin ein wirtschaftliches Naheverhält- nis gemäß § 6 Absatz 4 Maklergesetz vorliegt. Der Käufer verpflichtet sich, dass im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20% an die ARE Austrian Real Estate Development GmbH zu bezahlen. Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch für den Fall vereinbart, dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt, dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte Geschäftsgelegen- heit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde (§ 15 Abs. 1 Maklergesetz). ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 20 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 5 BEILAGEN 5.1 Fotos ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 21 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Bettentrakt Verwaltungstrakt Turnhalle Pool vor Turnhalle Tennisplatz Sportplatz ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 22 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Turnhalle (innen) Flur mit Stiegenaufgang Sauna Aufenthaltsraum Terrasse ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 23 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Ausschank des Speisesaales Küche Küche Heizraum Heizraum ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 24 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Schlafraum Aufenthaltsraum Aufenthaltsraum Sanitärraum Aufenthaltsraum ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 25 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Rückseite mit Garageneinfahrt Garage innen Aussicht ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 26 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 5.2 Pläne Zimmertrakt Untergeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 27 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Erdgeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 28 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 1. Obergeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 29 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2. Obergeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 30 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Dachgeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 31 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Turnsaal ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 32 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Verwaltungs- und Lehrtrakt Untergeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 33 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Erdgeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 34 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 1. Obergeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 35 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 2. Obergeschoß ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 36 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 5.3 Widmungsbestätigung ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 37 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 5.4 Wasserbuchauszug des Landes Steiermark - Seite 1 - ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 38 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM - Seite 2 - ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 39 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM 6 NEBENKOSTENÜBERSICHT ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 40 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 41 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 42 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 43 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 44 von 45
EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieser Information kann die ARE Development keine wie immer geartete Haftung für die inhaltliche Richti g- keit übernehmen. ARE Austrian Real Estate Development GmbH Seite 45 von 45
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