EHEMALIGES UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM

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UNIVERSITÄTS-SPORTHEIM

8953 Donnersbach, Planneralm 15

ARE Austrian Real Estate Development GmbH
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INHALTSVERZEICHNIS

1     SUMMARY                                                        3

2     ALLGEMEINE LIEGENSCHAFTSDATEN                                  4

2.1   Landkarte / Anfahrtsplan                                       4
2.2   Lagebeschreibung                                               5
2.3   Flächenwidmung                                                 6
2.4   Gefährdung                                                     8
2.5   Hochwasser                                                     9
2.6   Katasterplan                                                  10
2.7   Grundbuchsauszug                                               11
2.8   Eigentumsverhältnis / Verwaltung                              12

3     BESCHREIBUNG DES KAUFOBJEKTES                                 13

3.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung                     13
3.2 Flächen                                                         14
3.3 Aufschließung / Anschlüsse                                      14

4     GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / KAUFVERTRAGSBEDINGUNGEN DER
      LIEGENSCHAFTSEIGENTÜMERIN                                     15

4.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis                               15
4.2 Angebotsfrist / Verfahren                                       15
4.3 Vertragsbedingungen                                             16
Versicherungen                                                      16
Hausverwaltung                                                      17
Energieausweise                                                     17
Übergabe und Übernahme                                              17
Nachbesserungsklausel                                               17
4.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag                                    18
Kaufvertrag                                                         18
Kaufpreiserlag                                                      18
4.5 Rücktritt / Pönale                                              18
4.6 Sonstiges                                                       19
4.7 Kontakte                                                        19
4.8 Provisionsvereinbarung                                         20

5     BEILAGEN                                                      21

5.1   Fotos                                                        21
5.2   Pläne                                                        27
5.3   Widmungsbestätigung                                          37
5.4   Wasserbuchauszug des Landes Steiermark                       38

6     NEBENKOSTENÜBERSICHT                                         40

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1 SUMMARY

Ehemaliges Universitäts-Sportheim
8593 Donnersbach, Planneralm 15

Grundbuch               EZ 120
KG                      67305 Erlsberg
Flächen                 lt. Grundbuch 6.410 m²
Nettoraumfläche         ca. 2.595 m² aller Gebäude
Status                  bestandfrei
Angebotsfrist           Freitag, 28. Februar 2014
Mindestkaufpreis           380.000, (keine Vorschreibung der USt)
Provision               3% des Kaufpreises + 20% USt.

Ihr Ansprechpartner

ARE Austrian Real Estate Development GmbH
Alexander Eichinger
Telefon +43-1-712 07 42-7709
Mobil +43-(0)664 80745 1486
Fax F +43-1-712 07 42-7705
alexander.eichinger@are-development.at
www.are-development.at

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2 ALLGEMEINE LIEGENSCHAFTSDATEN

2.1   Landkarte / Anfahrtsplan

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2.2 Lagebeschreibung

Die Besiedlung des Donnersbachtales erfolgte bereits durch die Römer (Donnersbacher Römerstein).
Über die Herkunft des Ortsnamens gibt Rudolf Wernbacher eine mögliche Erklärung:
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Vom 17. bis 19. Jahrhundert wurde in Donnersbach Bergbau, vor allem auf Gold, Silber, Zink, Blei,
betrieben. 1666 wurde ein Hammerwerk gegründet. 1774 fand die Gründung einer Schule statt, deren
Gebäude erst 1784 folgte. Zwischen 1870 und 1951 erfolgten die Gründung bzw. Errichtung von Post-
amt, Musikkapelle, Freiwillige Feuerwehren Donnersbach und Erlsberg, Raiffeisenkasse, Schwimm-
bad, Fremdenverkehrsverein und des ersten Skiliftes auf der Planneralm.

Donnersbach ist touristisch geprägt durch das höchstgelegene Skidorf der Steiermark, die Planne-
ralm. Im Sommer bieten sich Wanderungen, darunter durch den Klammsteig und auf die Berge der
Wölzer Tauern, an. Ein Fitnesspfad und das Sportzentrum runden das Angebot ab.

Die Wirtschaft ist geprägt durch touristische Einrichtungen und Kleingewerbebetriebe.

sich dabei in zentraler Lage unmittelbar an der Plannerstraße, auf einer Seehöhe von circa 1.590 Me-
ter unweit der Skiliftanlage.

Öffentliche Anbindung

Die nächstgelegene Busstation (Rotbühellift) der Linie 942 (Donnersbach Planneralm) liegt circa
100 Meter entfernt. In der Skisaison von Weihnachten bis Anfang April verkehrt auf der Strecke Rot-
tenmann Planneralm ein Gratisskibus.

Infrastruktur

Die Möglichkeit zur Deckung des Bedarfs an Gütern des täglichen Lebens ist in einem nur sehr be-
grenzten Ausmaß gegeben. Für größere Einkäufe ist eine Fahrt nach Irdning (18 Kilometer entfernt)
oder nach Liezen (36 Kilometer entfernt) erforderlich.

Anbindung mit dem Auto
Ortszentrum Donnersbach             ca.   13 km
Irdning                             ca.   18 km
Liezen                              ca.   36 km
Leoben                              ca.   114 km

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2.3 Flächenwidmung

Die Flächenwidmung der Gemeinde Donnersbach weist die zum Verkauf stehende Liegenschaft als
 Sanierungsgebiet (Hochwasser) Erholungsgebiet, Bebauungsdichte 0,2 bis 0,8 / Verkehrsfläche
aus.
SG (H)-E 0,2-0,8 / Verk

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Gem. Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) idgF. ist das Sanierungsgebiet nach
§ 29 Abs. 4 wie folgt definiert:

§ 29 Abs. 4 StROG
Als Sanierungsgebiete sind Gebiete festzulegen, in denen Maßnahmen zur Beseitigung
städtebaulicher oder hygienischer Mängel sowie zur Vermeidung der Geführdung der Sicherheit oder
gesundheitsschädlicher Folgen (§ 26 Abs. 7 Zi. 3 und 4)* erforderlich sind. Die Mängel sind im
Wortlaut anzuführen. Zur Beseitigung der Mängel ist eine Frist von höchstens 15 Jahren
festzusetzten. Diese Frist ist nur verlängerbar, wenn die Beseitigung der Mängel nicht in den eigenen
Wirkungsbereich der Gemeinde fällt. Nach Ablauf der Frist dürfen Festlegungs- und
Baubewilligungsbescheide sowie Genehmigungen nach § 33 des Steiermärkischen Baugesetzes nur
zur Beseitigung der Mängel erteilt werden.

* § 26. Abs. 7 Zi, 3 und 4
(7) Im Flächenwidmungsplan sind ersichtlich zu machen:
3. Gefahrenzonen, Vorbehalts- und Hinweisbereiche nach den Gefahrenzonenplänen gemäß den
forstrechtlichen Bestimmungen;
4. Der angemessene Abstand von Betrieben, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/82/EG
fallen.

                                                                          Erholungsgebiet
§ 30 Abs. 1, Zi 9 wie folgt definiert:

§ 30 Abs. 1, Zi 9 StROG
Erholungsgebiete, das sind Flächen, die vornehmlich für Beherbergungsbetriebe, im Übrigen nur für
Einrichtungen und Gebäude, die dem Tourismus dienen und die für die Aufrechterhaltung von Be-
trieben und Anlagen betrieblich erforderlichen Wohnungen, wenn diese mit dem Betriebsgebäude
eine bauliche Einheit bilden, bestimmt sind. Im Interesse der Erhaltung ihres Charakters können
Flächen bezeichnet werden, die nicht bebaut werden dürfen.

                                                                       Verkehrsflächen
§ 33 Abs. 1 wie folgt definiert:

§ 32 Abs. 1 StROG
Als Verkehrsflächen sind solche Flächen festzulegen, die für die Abwicklung des fließenden und
ruhenden Vekehrs sowie für die Aufschließung des Baulandes und des Freilandes vorgesehen sind.
Dazu gehören auch die für die Erhaltung, den Betrieb und den Schutz der Verkehrsanlagen und
Versorgungsleitungen sowie die für Versorgung der Vekehrsteilnehmer erforderlichen Flächen und
Einrichtungen.

Eine Widmungsbestätigung finden siehe im Punkt 5.3 Widmungsbestätigung dieser Verkaufmappe.

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2.4 Gefährdung

Geringe Grundstücksteilflächen an der westlichen Grundgrenze liegen im roten Gefahrenbereich.

Als rote Zonen werden Flächen ausgewiesen, die zur ständigen Benutzung für Siedlungs- und
Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen des Bemessungsereignisses nicht
geeignet sind. Das sind Abflussbereiche und Uferzonen von Gewässern, in denen Zerstörungen oder
schwere Beschädigungen von Bauobjekten, von Verkehrsanlagen sowie von beweglichen und
unbeweglichen Gütern möglich sind und vor allem das Leben von Personen bedroht ist.

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2.5 Hochwasser

Abgefragt wurde das Hochwasserrisiko über die digitale Gefahrenlandkarte HORA (Natural Hazard
Overview & Risk Assessment Austria) des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft (BMLFUW) unter www.hora.gv.at (www.hochwasserrisiko.at):

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2.6 Katasterplan

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2.7 Grundbuchsauszug

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Anmerkungen, Dienstbarkeiten oder Belastungen

A2-Blatt, LNR 1:           Grunddienstbarkeit Quellfassung und Wasserleitung.
                           Das Recht stellt die Trink- und Nutzwasserversorgung der Liegenschaft si-
                           cher (siehe Punkt 5.4 Wasserbuchauszug des Landes Steiermark dieser
                           Verkaufsmappe).
A2-Blatt, LNR 3:           Grunddienstbarkeit Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf unbestimmte Zeit
                           hins. GST 880/15. Wechselseitiges Recht (siehe C-Blatt, LNR 2)
C-Blatt, LNR 2:            Dienstbarkeit Gehen und Fahren mit Fahrzeugen aller Art hinsichtlich GST
                           880/7
C-Blatt, LNR 1:            Dienstbarkeit Kanal für Gemeinde Donnersbach. Verkehrsneutral dient u.a.
                           der Entsorgung der eigenen Liegenschaft.

2.8 Eigentumsverhältnis / Verwaltung

Das Objekt steht im Eigentum der ARE Austrian Real Estate GmbH FN 293512k, 1030 Wien, Hintere
Zollamtsstraße 1.

Die Liegenschaft wird seit dem 01.01.2001 von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H (BIG) verwal-
tet. Die örtlich zuständige Verwaltungsabteilung ist das BIG Objektmanagementteam Steiermark-
Nord, Anzengrubergasse 6, 8010 Graz.

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3 BESCHREIBUNG DES KAUFOBJEKTES

3.1   Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung

Insgesamt befinden sich auf der zum Verkauf stehenden Liegenschaft drei Gebäude der Zimmer-
trakt, die Trainingshalle sowie der Verwaltungs- und Lehrtrakt.
Weiters bestehen auf der Liegenschaft Außenanlagen wie ein Rasenspielplatz, ein Tennis- und Ball-
spielplatz sowie ein eingezäunter Paddle-Tennisplatz, dem eine Rasenfläche mit fix montiertem
Sportgerät (Eisenkonstruktion) vorgelagert ist. Zwischen Plannerstraße und Trainingshalle ist ein
abdeckbarer Pool angelegt.

Zimmertrakt
Bereits im Jahre 1934 wurde an dieser Stelle die ehemalige
errichtet. Nach einem Brand 1946 wurde das Objekt durch die Republik Österreich erworben und
1961 zu einem Universitätsschiheim ausgebaut. 1992 fand ein Umbau bzw. eine Sanierung statt. Es
erfolgte der Neubau des Stiegenhauses, eine Sanierung des Zimmertraktes und eine Verbindung mit
Erweiterungsbau. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einem Untergeschoß, einem Erdge-
schoß sowie zwei Obergeschoßen in Holzriegelbauweise errichtet.
Das Gebäude ist dem Alter entsprechend abgenutzt und entspricht nicht mehr dem heutigen Stan-
dard.

Trainingshalle
Das Gebäude wurde 1971 ursprünglich als Einzelgebäude eingeschoßig (Erdgeschoß) errichtet. 1974
wurden an der Nordostseite ein Geräteraum und ein Windfang angebaut.
Das Gebäude wurde im Zuge der Errichtung des Verwaltungs- und Lehrtrakts (Haupttrakt) mit die-
sem verbunden.
Beheizt wird die Trainingshalle mittels elektrischer Fußbodenheizung und einer über den Haupttrakt
gesteuerten zusätzlichen Wärmeluftgebläseheizung
Die Trainingshalle, in einfacher Holzbauweise errichtet, ist heute über 40 Jahre alt und nähert sich
dem Ende ihrer Nutzungsdauer.

Verwaltungs- und Lehrtrakt
Das Gebäude wurde 1995 in Massivbauweise (Stahlbeton) mit einem Untergeschoß, dem Erdgeschoß
sowie zwei Obergeschoßen errichtet. Es wurde eine Holzfassade angebaut, welche gedämmt ist.
Der Verwaltungs- und Lehrtrakt wurde in Längsrichtung zwischen dem Zimmertrakt und der Trai-
ningshalle errichtet und ist an diese direkt angebunden. Im Zuge der Errichtung des Neubaus erfolgte
auch die Sanierung des Zimmertraktes samt Neuerrichtung des Stiegenhauses.
Beheizt wird das Gebäude mittels Ölheizung mit zwei Brenneinheiten. Der Tankraum umfasst zwei-
mal 16.000 Liter Heizöl.
Die Barrierefreiheit ist über das erste Obergeschoß (Zugang von der Straße) gegeben.
Der allgemeine Bau- und Erhaltungszustand entspricht dem Alter des Gebäudes und ist als gut zu
bewerten. Grundsätzlich könnte dieses Gebäude so wieder in Betrieb genommen werden.

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3.2 Flächen

Grundfläche lt. Grundbuch                  6.410 m²

Angaben in Nettoraumflächen

Zimmertrakt
Untergeschoß           ca.       251,00       m²
Erdgeschoß             ca.       270,00       m²
1. Obergeschoß         ca.       195,00       m²
2. Obergeschoß         ca.       172,00       m²
Dachgeschoß            ca.        114,00      m²
                       ca.     1.002,00       m²

Turnsaal
Erdgeschoß             ca.      254,00        m²

Verwaltungs- und Lehrtrakt
Untergeschoß           ca.       274,00       m²
Erdgeschoß             ca.       394,00       m²
1. Obergeschoß         ca.       348,00       m²
2. Obergeschoß         ca.       323,00       m²
                       ca.     1.339,00       m²

Gesamt                 ca.    2.595,00        m²

3.3 Aufschließung / Anschlüsse

Die Liegenschaft ist aufgeschlossen und verfügt über Anschlüsse an die öffentlichen Ver- und Ent-
sorgungsnetze wie Wasser, Kanal, Gas und Strom.

HINWEIS: Alle Längen- und Flächenangaben in dieser Verkaufsmappe sind ca.-Angaben. Nachmes-
sungen wurden nicht vorgenommen. Angaben über den Zustand erfolgen rein informativ und auf-
grund äußerer Wahrnehmungen.

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4 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN /
  KAUFVERTRAGSBEDINGUNGEN DER
  LIEGENSCHAFTSEIGENTÜMERIN

4.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis

Der Mindestkaufpreis für die kaufgegenständliche Liegenschaft, EZ 120, GB 67305 Erlsberg,
bestehend aus den Grundstücken Nr. .144 und 880/7 bebaut mit den Gebäuden Zimmertrakt /
Turnhalle / Verwaltungs- und Lehrtrakt in 8953 Donnersbach, Planneralm 15, beträgt

                           EURO 380.000,--      (keine Vorschreibung der USt.)

Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz vom 13. Mai 1998 und den damit verbundenen
steuerlichen Änderungen bei Grundstückstransaktionen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in
den angeführten Kaufpreisangaben keine Umsatzsteuer enthalten ist und von der Verkäuferin auch
keine vorgeschrieben wird.

4.2 Angebotsfrist / Verfahren

Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, unter Verwendung des von der ARE Development hierzu
zur Verfügung gestellten Formblattes ein den Bedingungen dieser Verkaufsmappe vollinhaltlich ent-
sprechendes verbindlichen Angebot bis spätestens Freitag, 28. Februar 2014 über den Kauf der
gegenständlichen Liegenschaft schriftlich an die

ARE Austrian Real Estate Development GmbH
1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1

mit der Bezeichnung                     Ehemaliges Universitäts-Sportheim, 8953 Donnersbach,
Planneralm 15 zu richten.

Angebote, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung eines Aufsichtsorganes (Aufsichtsrat, Gemein-
derat, o.ä.) abgegeben werden, können nicht als verbindliche Angebote betrachtet werden und gel-
ten daher als nicht gelegt. Juristische Personen oder Gebietskörperschaften, deren Liegenschaftsan-
käufe der Genehmigungspflicht eines Aufsichtsorganes (Aufsichtsrat, Gemeinderat, o.ä.) unterliegen,
erklären mit der Abgabe eines verbindlichen Angebotes ausdrücklich, dass eine entsprechende Ge-
nehmigung vorliegt und werden die Verkäuferin widrigenfalls für sämtliche ihr daraus resultierenden
Schäden schad- und klaglos halten. Gemeinden, deren Liegenschaftsankäufe einer nachträglichen
Genehmigungspflicht d
Umstand bei Abgabe des ansonsten verbindlichen im Sinne dieses Absatzes Angebotes aus-
drücklich hinzuweisen.

Sollten bei Angebotsschluss mehrere den Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechende ver-
bindliche Angebote vorliegen, die zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweisen, behält
sich die Verkäuferin vor, eine Bestpreisermittlung durchzuführen.

Sollte ein einziges verbindliches Angebot vorliegen, welches zumindest den vorzitierten Mindest-
kaufpreis ausweist und dieses verbindliche Angebot von der Verkäuferin schriftlich angenommen
werden, so ist vom Käufer binnen vier Wochen nach Annahme ein Kaufvertragsentwurf vorzulegen,

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widrigenfalls die Verkäuferin das Recht zum Rücktritt und zur Verrechnung einer Pönale gemäß
Punkt 4.5 hat.

Zu Zwecken der Bestpreisermittlung werden sämtliche Interessenten, die ein den Verkaufsbedingun-
gen vollinhaltlich entsprechendes Angebot, das zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis aus-
weist, abgegeben haben, von der ARE Austrian Real Estate Development GmbH (in Folge ARE Deve-
lopment) namens der Verkäuferin eingeladen, im Rahmen einer Verkaufsverhandlung ihre Angebote
verbindlich nachzubessern. Für die Verkaufsverhandlung und die Angebotsnachbesserung gilt das
zur Genehmigungspflicht oben ausgeführte sinngemäß. Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt dann an
jenen Interessenten, der am Schluss der Verkaufsverhandlung das höchste Kaufpreisangebot abge-
geben hat.

Die Veräußerung dieser Liegenschaft wird durch die mit dem Verkauf allein beauftragte ARE Deve-
lopment, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1, durchgeführt.

Die ARE Development und die Verkäuferin behalten sich vor, das Verkaufsverfahren jederzeit und
einseitig auch ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen, auszusetzen oder zu beenden.

4.3 Vertragsbedingungen

Die Liegenschaft wird geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt, das
Kaufobjekt, insbesondere den Zustand der Häuser, aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen. Die
Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht für
das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder dergleichen), ein be-
stimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte Eigenschaften des
kaufgegenständlichen Objektes oder dafür, dass sämtliche behördlichen Bewilligungen vorliegen
bzw. übergeben werden können. Für die kaufgegenständlichen Objekte bestehen keine Zahlungs-
rückstände, für die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste.

Der Käufer ist in Kenntnis der grundbücherlich einverleibten Rechte und Pflichten und hat diese zu
übernehmen. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandene, nicht verbücherte Wege-
rechte oder durch den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne Anrechnung auf den Kaufpreis,
übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich die geldlastenfreie Übergabe der Lie-
genschaft garantiert.

Der Käufer ist in Kenntnis der bestehenden Widmung. Hierzu wird auf die einschlägigen landes-
grundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und Vorschriften verwiesen.

Seitens der Verkäuferin kann keine Garantie bzw. Gewährleistung für die Eignung und Machbarkeit
eines etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstiger Umbauten bzw. baulicher Erweiterungen, etc.
gegeben werden.

Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhaltes bekannt; es wird aber keinerlei Haftung dafür
übernommen. Es sind keine Bauaufträge erteilt oder baubehördliche Verfahren zur Einleitung von
Aufträgen anhängig.

Versicherungen

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass - abweichend von den Bestimmungen der §§ 69 ff VersVG - die
derzeit für die Kaufobjekte bestehenden Elementar- und Haftpflichtversicherungsverhältnisse zum
Stichzeitpunkt der Übergabe der Kaufobjekte an den Käufer gemäß Kaufvertrag endet, sodass der
Käufer allein für das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses ab dem Stichzeitpunkt der Übergabe
der Liegenschaft Sorge zu tragen hat.

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Hausverwaltung

Die Liegenschaft wird durch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H, BIG Objektmanagementteam
Steiermark Nord, 8010 Graz, Anzengrubergasse 6 verwaltet.
Der Verwaltungsauftrag kann zum Jahresende gelöst werden.

Energieausweise

Die Verkäuferin wird dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung für die verkaufsgegenständliche Lie-
genschaft zwei Energieausweise gem. den Bestimmungen des § 3 EAVG übergeben. Die Energie-
ausweise wurden 2009 erstellt.
Energiekennzahl Turnsaal: HWB 30,60 kWh/m²a
Energiekennzahl Alt- und Neubau: HWB 58,05 kWh/m²a

Übergabe und Übernahme

Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss des Käu-
fers erfolgt mit dem auf die beidseitige grundbuchsfähige Unterfertigung des Kaufvertrages folgen-
den Monatsletzten.

Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Dieser Tag
gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand entfallenden Abgaben.
Insbesondere übernimmt der Käufer mit diesem Stichtag auch den bestehenden Betriebskostensaldo
in voller Höhe, welcher gemäß den Bestimmungen des § 21 MRG an die Mieter weiter zu verrechnen
ist. Ein Ersatz eines allfälligen im Zeitpunkt der Legung der Jahresabrechnung der Betriebskosten
vom Käufer zu tragenden Saldos für einen allfälligen Leerstand erfolgt hierbei nicht. Ein allfälliges
Guthaben verbleibt ebenso wie ein allfälliger Fehlbetrag beim Käufer und ist mit der Verkäuferin
nicht zu verrechnen.

Nachbesserungsklausel

Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Nachbesserungsklausel für die folgenden 10 Jahre ab
Rechtswirksamkeit dieses Vertrages:

Sollten - innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages - nach Vorlie-
gen einer rechtskräftigen Baubewilligung für die verkaufsgegenständliche Liegenschaft mehr als
3.000 m² Nettoraumfläche gemäß ÖNORM B1800 errichtet werden dürfen, verpflichtet sich der Käu-
fer, für jeden Quadratmeter Mehr-Nettoraumfläche (3.000 m² übersteigend) eine Kaufpreisnachzah-
lung von 50,-- (in Worten: Euro fünfzig/-) je Quadratmeter Mehr-Nettoraumfläche zu leisten.

Der Nachbesserungsbetrag wird auf Basis des VPI 2010 (Basismonat Juli 2013) wertgesichert.

Eine allfällige Nachzahlung ist bis längstens vier Wochen ab Vorliegen der jeweiligen rechtskräftigen
Verfügung, die der Verkäuferin unverzüglich vorzulegen ist, abzurechnen und auf ein von der Ver-
käuferin bekannt zu gebendes Konto zu überweisen.

Eine Kaufpreisreduktion aus welchem Grund auch immer wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Der Käufer verpflichtet sich, die Verkäuferin nachweislich und unverzüglich über behördliche Baube-
willigungen zu informieren.

Der Käufer ist unter Aufrechterhaltung seiner Haftung verpflichtet, diese Nachbesserungsvereinba-
rung auf sämtliche Teil- oder Gesamtrechtsnachfolger im Eigentum an den kaufgegenständlichen
Grundstücken zu überbinden.

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4.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag

Kaufvertrag

Der Vertragserrichter kann vom Käufer bestimmt werden. Der Kaufvertrag, in welchen die vorzitier-
                                                                                                  r-
richter an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., zu Handen Herrn Mag. Oliver Walter
(oliver.walter@big.at) im Entwurf vorzulegen.
Der Kaufvertrag ist zumindest in einem Original zu errichten, welches der Käufer erhält. Die Verkäu-
ferin erhält eine beglaubigte Kopie auf Kosten des Käufers. Alle mit der Errichtung und der grundbü-
cherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und öffentliche Abga-
ben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Kosten für eine rechtsfreundliche
Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst.

Kaufpreiserlag

Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die grundbü-
cherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch bei-
de Vertragsparteien auf das vom Vertragserrichter bekanntzugebende Treuhandkonto zu erlegen
sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder seinen Staatsbürgerschaftsnachweis
zu übergeben. Festgehalten wird, dass als Vertragserrichter nur ein in Österreich zugelassener öf-
fentlicher Notar oder ein Rechtsanwalt akzeptiert wird.

Der Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt angereiften Zinsen an die Verkäuferin weiterzu-
leiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die Einverleibung des Eigentumsrechts erforderli-
chen Originalurkunden wie Kaufvertrag und Rangordnungsbeschluss übergeben hat. Der Treuhänder
ist erst zur Einverleibung berechtigt, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerb-
steuer und Einverleibungsgebühr auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat.

Der Treuhänder ist zu verpflichten, binnen fünf Werktagen ab Erhalt des beidseits grundbuchsfähig
gefertigten Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerselbstbemessung durchzuführen und binnen weite-
rer fünf Werktage ab Durchführung der Grunderwerbsteuerselbstbemessung die Einverleibung des
Eigentumsrechtes beim Grundbuchsgericht zu beantragen.

4.5 Rücktritt / Pönale

Sollte der ermittelte Bestbieter, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht innerhalb der
noch zu vereinbarenden Frist hinterlegen und grundbuchsfähig unterfertigen, kann die Verkäuferin
ohne Setzung einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten und es gilt damit
automatisch das zweitbeste Anbot als angenommen. Der Bestbieter hat im Fall dieses Rücktritts ein
Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. ohne Zeitaufschub zu bezahlen.

Ebenso wird eine analoge Anwendung und Fälligkeit des obgenannten Pönales für den Fall eines
alleinigen Bieters vereinbart.

Bei jedem Rücktritt vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung des Bieters (Bestbieter, Zweitbieter
bzw. alleiniger Bieter) ist ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. sofort
fällig und auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto ohne Zeitaufschub spesenfrei zu
bezahlen.

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4.6 Sonstiges

Wenn die Anbotslegung für eine zu gründende Gesellschaft erfolgt, ist dies ausdrücklich zu vermer-
ken. Wenn das Anbot eines Bieters durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen sonsti-
gen Vertreter gestellt wird, ist der vollständige Name des Auftraggebers bekannt zu geben und eine
schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Diese Liegenschaftsdokumentation richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Sofern Interes-
senten oder Dritte, die auch über eine Maklerkonzession verfügen, dieses Anbot erhalten, machen wir
darauf aufmerksam, dass die Verwendung oder die Weitergabe der Unterlagen an Dritte nur mit
unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Abgeberprovi-
sion.
Alle Angaben und Daten erfolgen auf Basis der Auskunft und übergebenen Unterlagen der Verkäufe-
rin. Die ARE Development leistet daher keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Die ARE Development und die Verkäuferin haften gegenüber dem Kaufinteressenten nicht für allfäl-
lige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren,
auch dann nicht, wenn sich die ARE Development oder die Verkäuferin entscheiden sollte, den Ver-
kaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen.
Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. So-
ferne der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird durch diese Be-
stimmung dessen allgemeiner Gerichtsstand nicht ausgeschlossen.

4.7 Kontakte

Besichtigung / Einsicht in Liegenschaftsunterlagen / Vertragsbedingungen

Für weitere Informationen über die Liegenschaft bzw. die Vereinbarung eines Besichtigungstermins,
sowie bei Fragen zum Kaufangebot bzw. zu den Vertragsbedingungen kontaktieren Sie:

Herrn Alexander Eichinger
ARE Austrian Real Estate Development GmbH
1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1

T             01 712 07 42 - 7709
F             01 712 07 42 - 7705
M             0664 / 807 45 1486

Ferner kann nach vorheriger Terminvereinbarung in die für die Verwertung relevanten Liegen-
schaftsunterlagen bei unserer Verwaltungsabteilung Einsicht genommen bzw. gegen Kostenersatz
Kopien angefertigt werden.

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4.8 Provisionsvereinbarung

Die ARE Austrian Real Estate Development GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ARE
Austrian Real Estate GmbH (FN 293512 K),. Es wird daher darauf hingewiesen, dass zwischen der
ARE Austrian Real Estate Development GmbH und der Verkäuferin ein wirtschaftliches Naheverhält-
nis gemäß § 6 Absatz 4 Maklergesetz vorliegt.

Der Käufer verpflichtet sich, dass im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Kaufvertrages
oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften bzw. gleichwertige
Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20% an die ARE Austrian Real Estate Development GmbH
zu bezahlen.

Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch
für den Fall vereinbart,
 dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt,
 dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt,
 dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte Geschäftsgelegen-
    heit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt oder
 ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde (§
    15 Abs. 1 Maklergesetz).

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5 BEILAGEN

5.1   Fotos

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Bettentrakt                                 Verwaltungstrakt

Turnhalle                                   Pool vor Turnhalle

Tennisplatz                                 Sportplatz

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                                            Turnhalle (innen)

Flur mit Stiegenaufgang                                  Sauna

Aufenthaltsraum                                          Terrasse

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Ausschank des Speisesaales                             Küche

Küche                                                  Heizraum

                                            Heizraum

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Schlafraum                                              Aufenthaltsraum

Aufenthaltsraum                                         Sanitärraum

                                            Aufenthaltsraum

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Rückseite mit Garageneinfahrt                    Garage innen

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5.2 Pläne

Zimmertrakt

Untergeschoß

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  Erdgeschoß

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        1. Obergeschoß

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   2. Obergeschoß

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     Dachgeschoß

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     Turnsaal

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     Verwaltungs- und Lehrtrakt

     Untergeschoß

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     Erdgeschoß

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     1. Obergeschoß

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     2. Obergeschoß

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5.3 Widmungsbestätigung

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5.4 Wasserbuchauszug des Landes Steiermark

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6 NEBENKOSTENÜBERSICHT

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   Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieser Information kann die
   ARE Development keine wie immer geartete Haftung für die inhaltliche Richti g-
   keit übernehmen.

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