Allgemeine Informationen zu den Szenarien A, B und C

 
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Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

1. Allgemeine Informationen zu den Szenarien A, B und C
In den Wochen zwischen den Sommer- und den Herbstferien konnte an unserer Schule der
eingeschränkte Regelbetrieb stattfinden (Szenario A), das heißt:

 ➢ Der Unterricht findet im Klassenverband statt, da das Abstandsgebot unter den
 Schülerinnen und Schülern einer Klasse im eigenen Klassenraum aufgehoben wird.
 ➢ Der Unterricht findet in der Regel laut Stundentafel statt (normaler Stundenplan).
 ➢ Das Einhalten von Hygieneregeln bleibt weiterhin wichtig.
 ➢ Vermischungen von Gruppen sind weiterhin zu vermeiden (um im Infektionsfall die
 Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen zu können).

1.2 Regelungen im Szenario B
Im Gegensatz zu Szenario A gelten in Szenario B (Schule im Wechselmodell), folgende
Regelungen:

 ➢ Das Abstandsgebot zwischen den Schülerinnen und Schüler gilt wieder.
 ➢ Das Modell des Unterrichtens wie vor den Sommerferien gilt wieder:
 o Geteilte Klassen (Gruppe A und Gruppe B)
 o Reduzierter Stundenplan: Konzentration auf die Hauptfächer
 o Wechsel zwischen Lernen zu Hause und Lernen in der Schule
 o Arbeit mit Homeschooling-Plänen
 o Notbetreuungsangebot
 ➢ Bei längerfristigem Wechsel in Szenario B:
 o Nutzen von leerstehenden Räumen (z.B. eine Klasse im Haus der Vereine)

Stand: 01.11.2020
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

1.3 Wechsel von Szenario A nach B
Bisher konnte nur das zuständige Gesundheitsamt oder das Land Niedersachsen einen
Wechsel von Szenario A nach B anordnen.

Neu: Ab sofort gilt folgende Regelung:

Schulen sind verpflichtet, den Wechsel von A nach B vorzunehmen, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:

 1. Am Standort der Schule (Landkreis Grafschaft Bentheim) beträgt die 7-Tage-Inzidenz
 100 oder mehr

 und zusätzlich

 2. Es wurde eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme
 angeordnet.
 o Unter „eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme“ fallen
 infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes,
 die mindestens eine Lerngruppe betreffen
 o z. B. eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse oder eine
 Kohorte
 o Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte,
 jedoch keine gesamte Schulklasse oder Kohorte an der Schule von einer
 Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

 3. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Schule wieder eigenverantwortlich in das
 „Szenario A“ zurück, es sei denn, das Gesundheitsamt verhängt eine weitere
 Infektionsschutzmaßnahme an der Schule. In diesem Fall beginnt die 14-Tagefrist neu
 zu laufen.

 4. Zur Ermittlung der Inzidenzzahl legen die Schulen die Niedersachsenseite zu Grunde:
 https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen

Stand: 01.11.2020
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Wichtiger Hinweis:

  In der Grafschaft Bentheim liegt die Inzidenzzahl aktuell weit über 100.

  An der Grundschule Osterwald gibt es zur Zeit keine die ganze Schule betreffende
 Infektionsschutzmaßnahme.

  Nach aktuellem Stand findet die Schule am Montag, den 02.11.20 daher wie bisher
 statt.

Achtung:

  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Wechsel von A nach B täglich eintreten
 kann:
 o Die Infektionszahlen in der Grafschaft Bentheim, besonders auch in der
 Samtgemeinde Neuenhaus, sind hoch.
 o Eine verhängte Quarantänemaßnahme für eine bestimmte Klasse / Kohorte
 kann dazu führen, dass in anderen Klassen der Unterricht nicht mehr
 sichergestellt werden kann (weil Lehrkräfte in Quarantäne sind). Dies hat im
 ungünstigsten Fall zur Folge, dass mehrere Klassen (oder sogar alle Klassen)
 ins Homeoffice geschickt werden müssen.
 ▪ Aufgrund der aktuellen Lage werden weitere schulorganisatorische
 Maßnahmen geprüft und abgewogen (!), die zur Reduzierung dieser
 Wahrscheinlichkeit beitragen können.
 ▪ Ganz ausschließen lässt sich diese Wahrscheinlichkeit – gerade an
 einer kleinen Schule mit wenigen Lehrkräften - allerdings nicht.
 ▪ Sollten weitere Änderungen notwendig sein, werden wir Sie
 rechtzeitig informieren.

1.4 Meldung von Verdachtsfällen und Neuinfektionen
Sobald in einer Schule eine Neuinfektion bekannt wird oder der Verdacht auf eine Neu-
infektion besteht, informiert die Schulleitung unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Von
dort wird im jeweiligen Einzelfall - in Absprache mit dem zuständigen Schulträger und der

Stand: 01.11.2020
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

Schulleitung - auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, welche Maßnahme auch
bezüglich der Dauer für diese Schule erforderlich ist (Wechsel der Szenarien zu B oder C und
zurück).

Sollte es aufgrund von angeordneten Quarantänemaßnahmen zur teilweisen
Schulschließung kommen (Szenario C), werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler
(z.B. eine Klasse) durch die Lehrkräfte mit Aufgaben für das Homeschooling versorgt.

Stand: 01.11.2020
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2. Organisation des Lernens in der Schule im Szenario B
Im Szenario B gilt, dass der Abstand innerhalb einer Klasse wieder eingehalten werden muss.
Dies führt zur Teilung der Lerngruppen in Gruppe A und Gruppe B. Alle Kinder, die nicht in der
Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und
Aufgaben versorgt.

2.1 Halbe Wochen, halbe Gruppen
Die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche erfolgt nach folgendem Modell:

Am Beispiel von Jahrgang 4 sieht der Plan wie folgt aus. Die Klasse wird in zwei Gruppen geteilt:
4a und 4b.

Gruppe 4a kommt in Woche A am Montag, Dienstag und Mittwoch. In der Woche darauf
(Woche B), ist die Gruppe 4a nur am Montag und Dienstag in der Schule.

Für die Gruppe 4b gilt: sie kommt in Woche A am Donnerstag und Freitag und in der
darauffolgenden Woche (B) am Mittwoch, Donnerstag und Freitag.

Grund: alle Kinder einer Lerngruppe sind mindestens zwei Tage (bzw. drei Tage)
hintereinander in der Schule. Das schafft einen kleinen Ansatz von Normalität und ermöglicht
im Unterricht neue Inhalte gründlich einzuführen, bevor man die Kinder wieder in die Phase
des häuslichen Lernens entlässt, in der die neuen Inhalte dann selbstständig geübt und
gefestigt werden können.

3. Stundenplan im Szenario B
3.1 Unterrichtzeiten
Für Jahrgang 1 und 2 gilt: Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 11.35 Uhr.
(Achtung: es gibt keine Betreuung in der 5. Stunde!)

Für Jahrgang 3 und 4 gilt: Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 12.25 Uhr.

Stand: 01.11.2020
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Die Schule ist ab 7.45 Uhr geöffnet. Die Hortbetreuung ab 7.15 Uhr findet statt für Kinder, die
hierzu bei der Samtgemeinde angemeldet wurden.

Schicken Sie Ihr Kind so in die Schule, dass es zu dem mit der Klassenlehrkraft vereinbarten
Zeitpunkt in der Schule ist. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nicht vor 7.45 Uhr in der
Schule ist. Ausnahme: Ihr Kind ist zur Hortbetreuung angemeldet.

Kinder, die in der Schule ankommen, müssen aus Sicherheits- und Hygienegründen an einem
vereinbarten Platz auf dem Schulhof auf den Beginn des Unterrichts warten (wie bisher auch).
Spielzeit auf dem Pausenhof vor Unterrichtsbeginn ist unter den jetzigen Voraussetzungen
leider nicht möglich.

Hinweis für die Eltern der Taxikinder: Die Ankunftszeit der Taxikinder richtet sich nach den
Fahrplänen des Taxiunternehmens. Sollten die Kinder früher gebracht werden müssen, wird
von Seiten der Schule eine Aufsicht sichergestellt.

3.2 Stundenplan im Szenario B
Die Kinder werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht unterrichtet.
Hinzu kommen 3 Bedarfsstunden, die die Lehrer bedarfsgerecht einsetzen werden: z.B. für
kreative Aufgaben (Kunst / Textil), Bewegung an der frischen Luft (unter Wahrung der
Abstandsregelung) oder als Puffer für die Arbeit in den Hauptfächern.

In den Jahrgängen 3 und 4 wird zusätzlich Englisch unterrichtet.

3.3 Sportunterricht
In allen Jahrgängen findet bis auf Weiteres kein regulärer Sport- und Schwimmunterricht statt.
Die Schule sorgt für alternative Bewegungsangebote – unter Wahrung des Abstandsgebotes
und nach Möglichkeit im Freien.

3.4 Pausenregelungen
Um den Abstand zwischen den einzelnen Lerngruppen zu gewährleisten, werden die
Pausenzeiten wie gehabt gestaffelt und ggf. räumlich getrennt durchgeführt.

Neu: Die Kinder einer Klasse müssen auch in den Pausen den Sicherheitsabstand einhalten.

Stand: 01.11.2020
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

4. Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterial für das Lernen zu Hause
(Szenario B und C)

 ➢ Die Fachlehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ verbindlich zu
 erledigende Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor.
 ➢ Die Klassenlehrkraft koordiniert die Weiterleitung der Aufgaben an die Schülerinnen
 und Schüler.
 o Sie sichtet die von den Fachlehrkräften ihrer Klasse erhaltenen Aufgaben, hält ggf.
 Rücksprache zur Anpassung der Aufgabenmenge.
 o Sie übermittelt den Schülerinnen und Schülern die Lernpläne.

4.1 Kriterien für die Aufgabenstellungen im Homeschooling
Die Lehrkräfte achten bei der Erstellung von Aufgaben auf folgende Kriterien:

➢ Verständliche und klare Aufgabenstellungen
 o Die Schülerinnen und Schüler sollen ohne zusätzliche Erklärungen verstehen, was
 von ihnen erwartet wird.
➢ Angemessener Aufgabenumfang
 o Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:
 o Schuljahrgänge 1 und 2 des Primarbereiches: 1,5 Stunden
 o Schuljahrgänge 3 und 4 des Primarbereiches: 2 Stunden
➢ Abwechslungsreiche Aufgaben
 o Bezüglich der Art der gestellten Aufgaben wird auf ausreichend Abwechslung
 sowie unterschiedliche Methoden und Tätigkeiten geachtet.
 o Besondere Berücksichtigung erhalten die Basiskompetenzen.
➢ Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
 o Diese Aufgaben knüpfen an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler an und
 sind selbstständig und ohne Unterstützung durch die Eltern zu bewältigen.
 o Es werden bei Bedarf differenzierte Aufgaben gestellt.
➢ Üben und Wiederholen
 o Während im normalen Unterrichtsalltag dafür oft zu wenig Zeit bleibt, bietet das
 Distanzlernen die Chance für Üben und Wiederholen und Festigen von Gelerntem.
 o Die Stärkung der Basiskompetenzen kommt eine besondere Bedeutung zu.
➢ Ökonomischer Umgang mit Material

Stand: 01.11.2020
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 Die eingeführten Bücher, Arbeitshefte usw. sind weiterhin einzusetzen. Die Lehrkräfte sind
 bemüht, die Anzahl der Arbeitsblätter, die zu Hause ausgedruckt werden müssen, gering
 zu halten.
➢ Digitale Bereitstellung Aufgaben bei IServ
 Die Lernpläne werden über IServ zugestellt.
 Familien ohne entsprechende technische Ausstattung werden Aufgaben und
 Lernmaterialien analog (Abholung in der Schule) zur Verfügung gestellt. Dazu ist es
 notwendig, dass die betroffenen Familien die jeweilige Klassenlehrkraft informieren.
➢ Verknüpfung mit Präsenzunterricht
 Unterrichtsinhalte im Distanzlernen und Präsenzunterricht werden miteinander verknüpft
 und aufeinander abgestimmt.

5. Hinweise zur Leistungsbewertung in Homeschoolingphasen (Szenario B und C)
NEU: In Abgrenzung von den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen
Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig
erbracht wurden, bewertet werden.

➢ Wenn deutlich erkennbar ist, dass die Leistung nicht selbstständig von der Schülerin oder
 dem Schüler erbracht wurde, entscheidet die Fachlehrkraft, ob die Leistung gleichwohl
 bewertet wird.
➢ Bitte an die Eltern: Markieren Sie die Aufgaben (oder Teile von Aufgaben), die Ihr Kind mit
 Unterstützung durch andere erbracht hat, um so eine faire Bewertung zu ermöglichen.
➢ Um auch die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs in die Lage zu versetzen, be-
 wertbare Leistungen zu Hause zu erbringen, eignen sich besonders anwendungsbezogene
 oder auf die Kreativität abzielende Aufgabenformate.
➢ Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer
 Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen.
➢ Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch
 Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.
 Auf eine Leistungsüberprüfung direkt nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht
 ist jedoch zu verzichten.

Stand: 01.11.2020
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

➢ Fachlehrkräfte können in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, dass die
 Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe schriftliche Arbeiten zu unterschiedlichen
 Zeiten schreiben. Dabei sorgen sie dafür, dass niemandem hierdurch ein Vor- oder
 Nachteil entsteht.
➢ Bei einer Reduzierung des Präsenzunterrichts kann die Anzahl von schriftlichen
 Lernkontrollen von der Fachkonferenz angepasst werden. Kurze Tests, mündliche
 Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des
 Lernstandes genutzt werden.

Zur Sicherstellung der Notengebung wird bis zum 20.11.2020 im 1. Schulhalbjahr und bis zum
15.04.2021 im 2. Schulhalbjahr

 o in allen Schulen
 o für alle Schülerinnen und Schüler
 o in allen Fächern
 o eine vorläufige Note ermittelt und in der Schule dokumentiert.
 • Die Note stellt den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler
 im jeweiligen Schulhalbjahr bis zu diesem Zeitpunkt dar.
 • Diese Ermittlung erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden
 schriftlichen Arbeiten.
 ➢ Erhalten die Schülerinnen und Schüler bis zum Halbjahresende (bzw. Schuljahresende)
 ein Berichtszeugnis, so sind bis zu den oben genannten Terminen entsprechende
 verkürzte Dokumentationen des Leistungsstandes festzuhalten.

6. Notbetreuung
Solang Schulen nicht im Regelbetrieb geöffnet sind, muss für die Schuljahrgänge 1 - 6 eine
Notbetreuung eingerichtet werden. In jedem Fall wird die Aufnahme von Härtefällen bzw. von
Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder in prekären
Lebenssituationen im Einzelfall möglich sein.

Informationen zur Notbetreuung sowie das notwendige Anmeldeformular finden Sie auf der
Homepage der Schule.

Stand: 01.11.2020
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

7. Offene Ganztagsschule
Es finden vorerst keine Nachmittagsangebote statt. Die Schule endet für die Klassen nach der
letzten Unterrichtsstunde. Es findet für Klasse 1 und 2 auch keine Betreuung statt.

8. Umgang mit Risikogruppen
Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von
Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Home Office“ gehen. Sie
werden von ihren Lehrkräften mit Wochenplänen versorgt.

Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI

 • Personen über 60 Jahre und / oder mit folgenden Vorerkrankungen:
 o Herzkreislauferkrankungen
 o Diabetes
 o Erkrankungen des Atemsystems
 o Erkrankungen der Leber
 o Erkrankungen der Niere
 o Krebserkrankungen
 o Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen

Gehört Ihr Kind einer Risikogruppe an oder lebt mit Angehörigen einer Risikogruppe in
häuslicher Gemeinschaft und möchten Sie, dass Ihr Kind im Home-Office bleibt, bitten wir Sie,
zeitnah Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen.

9. AHA-Regeln
Das Einhalten der AHA-Regeln bleibt ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags und wird auch
regelmäßig mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen thematisiert. Der
Rahmenhygieneplan gilt wie gehabt.

Das regelmäßige Stoßlüften bleibt äußerst wichtig – gerade auch in den Wintermonaten.
Dadurch wird es in den Klassenräumen insgesamt kühler sein als in den Vorjahren.

 ➢ Denken Sie bitte daher unbedingt daran, Ihrem Kind ausreichend Kleidung (nach dem
 Zwiebelschichtsystem) mitzugeben.

Stand: 01.11.2020
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

 ➢ Zusätzliche Westen / Jacken / Pullover / Schals können an den Schultagen Ihres Kindes
 in der Schule verbleiben.
 ➢ Achten Sie bitte darauf, dass alle Kleidungsstücke mit dem Namen Ihres Kindes
 versehen sind.

10. Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule
10.1 Erreichbarkeit der Lehrkräfte für Eltern
Für einen Austausch, Ratschlag oder bei Fragen können Sie jederzeit eine Mail an die
betreffende Lehrkraft schicken oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Bei Nicht-Erreichen wird
sich die Lehrkraft, sobald es ihr möglich ist, mit Ihnen in Verbindung setzen.

10.2 Nutzung der IServ-Emailadresse des Kindes
Über IServ erhalten die Schülerinnen und Schüler die Lernpläne und Aufgaben für das Lernen
zu Hause und findet die Kommunikation zwischen den Kindern und der Lehrkraft (Mail /
Messenger) statt.

Eine Bitte: Bitte schicken Sie als Eltern Ihre Nachrichten und Informationen an die Lehrkraft
von Ihrer eigenen Emailadresse an die IServ-Mailadresse der Lehrkraft.

Nutzen Sie dazu bitte nicht die IServ-adresse Ihres Kindes.

Vorteil: So bleibt die IServ-Emailadresse Ihrem Kind vorbehalten. ☺

10.3 Erreichbarkeit der Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler
In der Phase des Wechselmodells (Szenario B) kommunizieren Lehrkräfte sowie Schülerinnen
und Schülern in der Schule miteinander. Darüber hinaus sind die Lehrkräfte für die
Schülerinnen und Schüler bei IServ (Messenger oder Mail) zu erreichen. Anrufen ist natürlich
auch erlaubt. 

Im Fall einer (teilweisen) Schulschließung (Szenario C) werden darüber hinaus die
Klassenlehrkräfte regelmäßig Kontakt zu den Kindern aufnehmen. Dies erfolgt über IServ
(Messenger und / oder Mail) oder telefonisch.

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Wir hoffen, dass viele Ihrer Fragen beantwortet werden konnten. Sollten Sie noch Nachfragen
haben, wenden Sie sich gerne an die zuständige Klassenlehrkraft bzw. an die Schulleitung.

Stand: 01.11.2020
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

Alle aktuellen Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Schule. Daher bitten wir
Sie, sich hier regelmäßig zu informieren.

Abschließend möchten wir Ihnen herzlich danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen,
für die vielen positiven und konstruktiven Rückmeldungen sowie für Ihr souveränes, ruhiges
und unterstützendes Handeln in diesen besonderen Zeiten.

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Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben alles Gute! Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

stellvertretend für das Team der Grundschule Osterwald

Marike Vennegeerts

(Schulleiterin)

Stand: 01.11.2020
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