Alzheimer Demenz Dr. Jürgen Plumbaum

 
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Alzheimer Demenz Dr. Jürgen Plumbaum
Alzheimer Demenz
               Dr. Jürgen Plumbaum
                   Arzt für Nervenheilkunde
       Stresemannstrasse 44, 41236 Mönchengladbach

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Alzheimer Demenz Dr. Jürgen Plumbaum
1) Was ist eine „Alzheimer“- Demenz
2) Behandlung
   a) Medikamente
   b) Nicht-medikamentöse Behandlung
3) Problematische Verhaltensweisen
4) Empfehlungen zum Umgang mit Erkrankten
5) Hilfe für Angehörige
6) Rechtliche Fragen

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Nicht jede „Vergesslichkeit“ bedeutet „Demenz“

Voraussetzungen für die Diagnose „Demenz“ sind:

1. Nachweisbare Störungen des Gedächtnisses

2. Beeinträchtigung in mindestens einem weiteren
   neuropsychologischen Teilbereich:
     - Beeinträchtigung der Sprache
   -    Beeinträchtigung der Koordination
     - Beeinträchtigung Gegenstände oder
      Personen wiederzuerkennen
   - Störung der Handlungsfunktionen, wie
      Planen, Organisieren

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3. Bedeutsame Einschränkung der alltäglichen
  Lebensführung

4. Die Symptome müssen mindestens 6 Monate
   bestehen

5. Die Symptome können nicht durch eine andere
   Erkrankung erklärt werden (z.B. Depressionen,
   hormonelle Funktionsstörungen)

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Die
„Alzheimer Demenz“ wurde
vom bayrischen Nervenarzt
Alois Alzheimer
erstmals als eigenständiges
Krankheitsbild
beschrieben.

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Die genaue Ursache der Alzheimer-Krankheit ist bisher
 nicht bekannt.

Die klinischen Symptome der Alzheimer-Krankheit
werden durch einen fortschreitenden Verlust von
Nervenzellen hervorgerufen.

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Der Zerfall beginnt im Gehirn an Orten, die mit
Gedächtnis und Informationsverarbeitung zu tun
haben.

In diesen Bereichen wird Erlerntes (alte
Informationen) mit Sinneseindrücken (neuen
Informationen) vernetzt.

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Es gibt bis heute keine Heilung der Demenz !

Realistisches Behandlungsziel ist die
Verlangsamung des Krankheitsverlaufes!

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Medikamente, die im frühen und mittleren Stadium
der Alzheimer Demenz eingesetzt werden, haben
eine gemeinsame Wirkungsweise:

Das Enzym Cholinesterase, welches den Botenstoff
Acetylcholin abbaut, wird gehemmt.

Dadurch steigt die Menge des bei Alzheimer
Demenz verminderten Acetylcholin im Gehirn.

Wegen ihrer Wirkweise werden diese Medikamente
auch Cholinesterasehemmer genannt
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Medikamente, die im mittleren bis fortgeschrittenen
Stadium der Alzheimer Demenz eingesetzt werden
beeinflussen einen anderen Botenstoff im Gehirn,
das Glutamat.

Dieser wird durch Medikamente gehemmt und dadurch
die Nervenzelle vor einer Überstimulation durch
Glutamat und der daraus folgenden Zerstörung
geschützt.

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Man sollte versuchen, die Fähigkeiten der Betroffenen
zu fördern, die noch am besten erhalten sind.

Praktische Tätigkeiten, wie gemeinsames Singen oder
Musizieren, Basteln oder Spaziergänge lassen so den
Betroffenen am Leben teilhaben.

Dies wirkt sich meist positiv auf die Gedächtnis-
leistung aus und kann die Lebensqualität der
Patienten verbessern.

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Behandlungsmethoden aus den Bereichen

Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

können bei der Demenz ebenfalls hilfreich sein.

Folgende Behandlungsmöglichkeiten wurden aus
den oben genannten Bereichen speziell für
Demenzkranke entwickelt :

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Bei den meisten Menschen mit Demenz treten
zusätzlich ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten auf,
die nicht nur für den Patienten unangenehm sind,
sondern auch bei Angehörigen und Pflegenden zu
Frustration führen.
Typisch sind:

•   Unruhe/Rastloses Herumlaufen
•   Aggression und Streitsüchtigkeit
•   Argwohn / Verdächtigung anderer
•   Halluzinationen, Wahnvorstellungen
•   Schlaflosigkeit

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Diese Verhaltensauffälligkeiten gehören zwar
zum Krankheitsbild der Demenz, können jedoch
durch andere Umstände ausgelöst oder verstärkt
werden:

•   Körperliches Unwohlsein
•   Chronische Schmerzen
•   Entzündungskrankheiten
•   Medikamentennebenwirkungen
•   Ernährungsmangel
•   Flüssigkeitsmangel
•   Vermindertes Hör- und Sehvermögen

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Oft kann eine Veränderung der sozialen oder
häuslichen Umgebung helfen, wie zum Beispiel
regelmäßige Mahlzeiten, häufiges Anbieten von
Getränken oder Sorge für ausreichende Lichtquellen in
der Nacht.
Beschäftigung am Tage, damit Nachts geschlafen
wird (Schlafhygiene).

Auch eine (neue) Brille oder ein Hörgerät können
die Situation verbessern.

In manchen Fällen müssen jedoch Dosierungen von
Medikamenten geändert oder neue Medikamente
eingesetzt werden

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Die folgenden zehn Grundregeln haben sich
im Umgang mit Demenzkranken bewährt :

1.Informieren Sie sich gründlich über die Demenzkrankheit.
   Dieses Wissen gibt Ihnen Sicherheit und bewahrt Sie
   davor, Unmögliches von sich zu verlangen.

2. Versuchen Sie nicht, den Betroffenen zu ändern bzw. ihn
   mit Argumenten zu überzeugen. Demenzerkrankte
   folgen einer anderen Logik als Nicht-Betroffene

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3. Halten Sie die Eigenständigkeit des Betroffenen
   so weit wie möglich aufrecht. Allerdings gibt es
   Gefahrenquellen, wie Gas- oder Elektrogeräte, Treppen
   oder glatte Badewannen, die gesichert werden sollten

4. Behalten Sie nach Möglichkeit die Gewohnheiten des
   Patienten bei. Die vertrauten Menschen und Dinge der
   Vergangenheit sind für ihn wichtig

5. Suchen und nutzen Sie die Persönlichkeitsbereiche und
   Fähigkeiten des Betroffenen, die von der Krankheit
   verschont geblieben sind
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6. Sorgen Sie für einen überschaubaren und gleich
   bleibenden Tagesablauf. Sicherheit und Orientierung
   geben Sie dem Betroffenen durch Hinweisschilder,
   farbige Kennzeichnungen, gut ablesbare Uhren, eine
   Tafel mit den wichtigsten Mitteilungen und eine
   ausreichende nächtliche Beleuchtung.

7. Lösen Sie Konflikte durch Ablenkung oder
  Zuwendung.
  Vermeiden Sie nutzlose Wortgefechte

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8. Verwenden Sie Blicke, Gesten und Berührungen,
   gemeinsames Singen oder Spazieren gehen als Mittel
   des Kontaktes, besonders wenn die sprachliche
   Verständigung immer schwieriger wird.

9. Reagieren Sie gelassen auf Ängstlichkeit und
   Hinterherlaufen, aber auch auf Aggressivität.
   Diese Verhaltensweisen entspringen aus der
   Ratlosigkeit und Verunsicherung des Betroffenen.
   Sie sind keine bewusste Schikane und oft nur von
   kurzer Dauer.

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10 . Vergessen       Sie bei der berechtigten Sorge für den
         Betroffenen nicht sich selbst. Sie müssen mit Ihren
         Kräften haushalten. Sie handeln nicht selbstsüchtig,
         wenn Sie sich Erholungspausen verschaffen, in denen
         Sie Ihren eigenen Interessen nachgehen.

         Es ist auch kein Eingeständnis eigener
         Unzulänglichkeit, wenn Sie Hilfe von außen holen.
         Suchen Sie auch das Gespräch mit Menschen, die in
         derselben Lage sind wie Sie.
         Dieser Erfahrungsaustausch gibt Ihnen
         wertvolle Anregungen und stärkt ihre Zuversicht
(Modifiziert nach Patientenleitlinien Evidence Universität Witten Herdecke)

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!

Die Demenzkrankheit bürdet den pflegenden Angehörigen
eine kaum vorstellbare Last auf.

Gewohnte Lösungsstrategien versagen, und häufig ist
Eine Betreuung des Betroffenen rund um die Uhr
notwendig.

Ohne Unterstützung und Entlastung kann niemand dieser
Belastung auf Dauer Stand halten.

Folgende Ansprechstellen und Hilfsmöglichkeiten gibt es:

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Beratungsstellen
In Beratungsstellen, z.B. der Alzheimer Gesellschaften,
gibt es die Möglichkeit, sich von Fachleuten
(Sozialarbeiter, Psychologen) über das Krankheitsbild und
die damit verbundenen Aspekte, wie rechtliche und
finanzielle Fragen, Unterstützungsangebote usw. in
Einzelgesprächen zu informieren und beraten zu lassen.

Angehörigengruppen
Sie dienen dem Austausch von persönlichen Erfahrungen.
Sie vermitteln Kenntnisse über die Krankheit,
Anregungen und Ratschläge. Auch bieten sie die
Möglichkeit, Gefühle der Hoffnungslosigkeit, Trauer,
Schuld, Ärger oder Enttäuschung in einer Atmosphäre der
Anteilnahme und des Verständnisses frei zu äußern

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Ambulante Hilfen
Einzelne pflegerische Aufgaben werden von Einrichtungen
der ambulanten Altenhilfe, von Sozialstationen,
Hauspflegevereinen und Nachbarschaftshilfen
übernommen. Auf die speziellen Bedürfnisse von
Demenzpatienten und deren Angehörige, vor allem auf
zeitaufwendige Dienstleistungen sind sie aber in der
Regel nicht eingerichtet.
An einigen Orten gibt es bereits sog. Helferinnenkreise,
die geschulte ehrenamtliche Helferinnen gegen eine
Aufwandsentschädigung zur Entlastung in die Haushalte
der betroffenen Familien schickt..

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Betreuungsgruppen
In Betreuungsgruppen werden Demenzkranke für einen
Nachmittag von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen
und einer Fachkraft betreut, damit die Angehörigen für
ein paar Stunden entlastet sind.

Tagespflege
Einrichtungen der Tagespflege sind für Patienten
geeignet, die tagsüber von ihren Angehörigen nicht
betreut werden können, aber abends und am
Wochenende in die Familie zurückkehren. Das Programm
dieser Einrichtungen umfasst meist Beschäftigung in der
Gemeinschaft, sowie körperliche und geistige Aktivierung.
Trotz des täglichen Wechsels der Umgebung gelingt den
meisten Patienten die Eingewöhnung.

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Kurzzeitpflege
Manche Pflegeheime bieten die Möglichkeit,
Demenzpatienten vorübergehend für einige Wochen
aufzunehmen.
Davon können Angehörige Gebrauch machen, zum
Beispiel, wenn sie Urlaub machen möchten oder
selber erkranken.

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Heimpflege
Wenn die häusliche Betreuung auch mit zusätzlichen
Hilfen nicht mehr aufrechterhalten werden kann, kommt
in der Regel nur die Unterbringung auf einer
beschützenden Station in Frage, die man nicht unbemerkt
verlassen kann.
Auch bei der Heimpflege sollte die Privatsphäre des
Patienten geschützt und seine Selbstständigkeit soweit
wie möglich gefördert und erhalten werden.
Es sollte für geistige Aktivierung und körperliche Fitness
gesorgt und die Angehörigen sollten auf Wunsch in die
Pflege mit einbezogen werden

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Die Pflege von Demenzpatienten kostet viel Zeit
und ist daher teuer!

Über die Pflegeversicherung gibt es die Möglichkeit
Geldleistungen (für pflegende Angehörige und
Sachleistungen (z.B. ambulanter Pflegedienst) zu
beziehen.
Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist die
Einstufung des Betroffenen in eine der drei Pflegestufen
(richtet sich nach Umfang der Pflegebedürftigkeit).
Diese Einstufung wird vom medizinischen Dienst der
Krankenkassen durch einen Hausbesuch vorgenommen.

Der Antrag auf Pflegeleistungen wird an die Pflegekasse
(in der Regel bei der Krankenkasse) gestellt.

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Geschäftsfähigkeit:
Wer an einer Demenz leidet, kann durchaus
geschäftsfähig sein. Es kommt darauf an, ob der
Betroffene die Art und Tragweite seiner Entscheidung in
Bezug auf das jeweilige Rechtsgeschäft einschätzen kann.

Von besonderer Bedeutung ist die Frage der
Geschäftsfähigkeit bei der Abfassung eines Testaments.
Um späteren Anfechtungen vorzubeugen, ist es ratsam,
die so genannte Testierfähigkeit durch einen Facharzt
(in der Regel ein Psychiater/Nervenarzt) prüfen und
bestätigen zu lassen

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Führen von Kraftfahrzeugen:
Schon im frühen Stadium der Demenzkrankheit sind
das Reaktionsvermögen, sowie die Einschätzung von
Entfernungen und Geschwindigkeiten meist erheblich
eingeschränkt.

Deshalb sollten Betroffene kein Kraftfahrzeug führen.

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Haftpflicht:
Die Demenzkrankheit geht mit einer erhöhten
Wahrscheinlichkeit von häuslichen Unfällen einher.
Bestehende Haftpflicht- und Hausratversicherungen
werden durch das Auftreten der Krankheit nicht
berührt.
Die Versicherungen sollten aber in jedem Fall
über die Krankheit informiert werden.
Wenn bisher nicht vorhanden, wird der Abschluss eines
geeigneten Versicherungsschutzes unbedingt empfohlen.

Nachzuprüfen sind z.B. Klauseln bei einer privaten
Unfallversicherung (Leistungsausschluss bei
Pflegebedürftigkeit)

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Vorsorgevollmacht
Man kann einer Person, der man vollstes Vertrauen
schenkt, eine solche Vollmacht ausstellen.

Sowohl vermögensrechtliche als auch gesundheitliche
Angelegenheiten (Mitbestimmung bei Heilbehandlungen,
Einsicht in die Krankenakte, usw.) können dann
vom Bevollmächtigten geregelt werden.

Die Vollmacht sollte in schriftlicher Form vorliegen und ist
Sofort wirksam wenn der Bevollmächtigte das Original in
den Händen hält.
Durch eine Vorsorgevollmacht ist ein gerichtliches
Betreuungsverfahren entbehrlich, so lange alle
notwendigen Bereiche in ihr geregelt sind

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Betreuungsverfügung
Durch eine Betreuungsverfügung hat der Betroffene die
Möglichkeit, dem Vormundschaftsgericht eine
bestimmte Betreuungsperson für den Fall einer
notwendigen Betreuung vorzuschlagen. Das Gericht ist
grundsätzlich an diesen Vorschlag gebunden.

Patientenverfügung
Diese richtet sich an den jeweils behandelnden Arzt.
Sie beinhaltet Wünsche des Betroffenen in Hinblick auf
eine medizinische Behandlung, z.B. Regelungen über
den Umfang von lebenserhaltenden Maßnahmen, aber
auch z.B. Besuchsrecht für Angehörige
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Betreuung
Eine rechtliche Betreuung wird vom
Vormundschaftsgericht zum Wohle des Betreuten
eingerichtet.
Die Betreuung wird nur für die Lebensbereiche
eingerichtet, bei denen der Betreute Hilfe braucht:
- Gesundheitsfürsorge, z.B. Zustimmung zu ärztlichen
   Behandlungen
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Behörden
   Wohnungsangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung, wichtig bei Unterbringung
  im Krankenhaus oder Pflegeheim
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Eine solche Betreuung kann von einem Angehörigen
oder von einer neutralen Person übernommen werden.
Das Gericht entscheidet nach Antrag auf eine
Betreuung über die Notwendigkeit einer solchen
Betreuung anhand eines psychiatrischen Gutachtens
(Grund, Umfang und voraussichtliche Dauer der
Betreuung) und nach persönlicher Anhörung des
Betroffenen.

Der ernannte Betreuer steht unter der Aufsicht des
Vormundschaftsgerichtes und muss im Sinne des
Betreuten handeln.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Fragen ???

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DEUTSCHE ALZHEIMER GESELLSCHAFT e. V.
Friedrichstra-e 236, 10969 BERLIN
Tel : 030 - 25 93 795 . 0, Fax : 030 - 25 93 795 . 29
http://www.deutsche-alzheimer.de/

Regionale Alzheimer-Gesellschaften, Selbsthilfegruppen,
Beratungsstellen und Ged chtnissprechstunden finden sich auf
dieser Seite.

Alzheimer-Telefon an: Tel: 01803-17 10 17,
Beratungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00
bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr
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