Alzheimer Demenz Dr. Jürgen Plumbaum
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Alzheimer Demenz Dr. Jürgen Plumbaum Arzt für Nervenheilkunde Stresemannstrasse 44, 41236 Mönchengladbach Besuchen Sie unsere Internetseite mit weiteren interessanten Informationen und der Möglichkeit, weitere der bereits gehaltenen Vorträge in digitaler Form zu finden! www.facharzt-ag-rheydt.de © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
1) Was ist eine „Alzheimer“- Demenz 2) Behandlung a) Medikamente b) Nicht-medikamentöse Behandlung 3) Problematische Verhaltensweisen 4) Empfehlungen zum Umgang mit Erkrankten 5) Hilfe für Angehörige 6) Rechtliche Fragen © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Nicht jede „Vergesslichkeit“ bedeutet „Demenz“ Voraussetzungen für die Diagnose „Demenz“ sind: 1. Nachweisbare Störungen des Gedächtnisses 2. Beeinträchtigung in mindestens einem weiteren neuropsychologischen Teilbereich: - Beeinträchtigung der Sprache - Beeinträchtigung der Koordination - Beeinträchtigung Gegenstände oder Personen wiederzuerkennen - Störung der Handlungsfunktionen, wie Planen, Organisieren © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
3. Bedeutsame Einschränkung der alltäglichen Lebensführung 4. Die Symptome müssen mindestens 6 Monate bestehen 5. Die Symptome können nicht durch eine andere Erkrankung erklärt werden (z.B. Depressionen, hormonelle Funktionsstörungen) © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Die „Alzheimer Demenz“ wurde vom bayrischen Nervenarzt Alois Alzheimer erstmals als eigenständiges Krankheitsbild beschrieben. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Die genaue Ursache der Alzheimer-Krankheit ist bisher nicht bekannt. Die klinischen Symptome der Alzheimer-Krankheit werden durch einen fortschreitenden Verlust von Nervenzellen hervorgerufen. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Der Zerfall beginnt im Gehirn an Orten, die mit Gedächtnis und Informationsverarbeitung zu tun haben. In diesen Bereichen wird Erlerntes (alte Informationen) mit Sinneseindrücken (neuen Informationen) vernetzt. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
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Es gibt bis heute keine Heilung der Demenz ! Realistisches Behandlungsziel ist die Verlangsamung des Krankheitsverlaufes! © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Medikamente, die im frühen und mittleren Stadium der Alzheimer Demenz eingesetzt werden, haben eine gemeinsame Wirkungsweise: Das Enzym Cholinesterase, welches den Botenstoff Acetylcholin abbaut, wird gehemmt. Dadurch steigt die Menge des bei Alzheimer Demenz verminderten Acetylcholin im Gehirn. Wegen ihrer Wirkweise werden diese Medikamente auch Cholinesterasehemmer genannt © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Medikamente, die im mittleren bis fortgeschrittenen Stadium der Alzheimer Demenz eingesetzt werden beeinflussen einen anderen Botenstoff im Gehirn, das Glutamat. Dieser wird durch Medikamente gehemmt und dadurch die Nervenzelle vor einer Überstimulation durch Glutamat und der daraus folgenden Zerstörung geschützt. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Man sollte versuchen, die Fähigkeiten der Betroffenen zu fördern, die noch am besten erhalten sind. Praktische Tätigkeiten, wie gemeinsames Singen oder Musizieren, Basteln oder Spaziergänge lassen so den Betroffenen am Leben teilhaben. Dies wirkt sich meist positiv auf die Gedächtnis- leistung aus und kann die Lebensqualität der Patienten verbessern. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Behandlungsmethoden aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie können bei der Demenz ebenfalls hilfreich sein. Folgende Behandlungsmöglichkeiten wurden aus den oben genannten Bereichen speziell für Demenzkranke entwickelt : © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
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Bei den meisten Menschen mit Demenz treten zusätzlich ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten auf, die nicht nur für den Patienten unangenehm sind, sondern auch bei Angehörigen und Pflegenden zu Frustration führen. Typisch sind: • Unruhe/Rastloses Herumlaufen • Aggression und Streitsüchtigkeit • Argwohn / Verdächtigung anderer • Halluzinationen, Wahnvorstellungen • Schlaflosigkeit © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Diese Verhaltensauffälligkeiten gehören zwar zum Krankheitsbild der Demenz, können jedoch durch andere Umstände ausgelöst oder verstärkt werden: • Körperliches Unwohlsein • Chronische Schmerzen • Entzündungskrankheiten • Medikamentennebenwirkungen • Ernährungsmangel • Flüssigkeitsmangel • Vermindertes Hör- und Sehvermögen © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Oft kann eine Veränderung der sozialen oder häuslichen Umgebung helfen, wie zum Beispiel regelmäßige Mahlzeiten, häufiges Anbieten von Getränken oder Sorge für ausreichende Lichtquellen in der Nacht. Beschäftigung am Tage, damit Nachts geschlafen wird (Schlafhygiene). Auch eine (neue) Brille oder ein Hörgerät können die Situation verbessern. In manchen Fällen müssen jedoch Dosierungen von Medikamenten geändert oder neue Medikamente eingesetzt werden © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Die folgenden zehn Grundregeln haben sich im Umgang mit Demenzkranken bewährt : 1.Informieren Sie sich gründlich über die Demenzkrankheit. Dieses Wissen gibt Ihnen Sicherheit und bewahrt Sie davor, Unmögliches von sich zu verlangen. 2. Versuchen Sie nicht, den Betroffenen zu ändern bzw. ihn mit Argumenten zu überzeugen. Demenzerkrankte folgen einer anderen Logik als Nicht-Betroffene © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
3. Halten Sie die Eigenständigkeit des Betroffenen so weit wie möglich aufrecht. Allerdings gibt es Gefahrenquellen, wie Gas- oder Elektrogeräte, Treppen oder glatte Badewannen, die gesichert werden sollten 4. Behalten Sie nach Möglichkeit die Gewohnheiten des Patienten bei. Die vertrauten Menschen und Dinge der Vergangenheit sind für ihn wichtig 5. Suchen und nutzen Sie die Persönlichkeitsbereiche und Fähigkeiten des Betroffenen, die von der Krankheit verschont geblieben sind © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
6. Sorgen Sie für einen überschaubaren und gleich bleibenden Tagesablauf. Sicherheit und Orientierung geben Sie dem Betroffenen durch Hinweisschilder, farbige Kennzeichnungen, gut ablesbare Uhren, eine Tafel mit den wichtigsten Mitteilungen und eine ausreichende nächtliche Beleuchtung. 7. Lösen Sie Konflikte durch Ablenkung oder Zuwendung. Vermeiden Sie nutzlose Wortgefechte © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
8. Verwenden Sie Blicke, Gesten und Berührungen, gemeinsames Singen oder Spazieren gehen als Mittel des Kontaktes, besonders wenn die sprachliche Verständigung immer schwieriger wird. 9. Reagieren Sie gelassen auf Ängstlichkeit und Hinterherlaufen, aber auch auf Aggressivität. Diese Verhaltensweisen entspringen aus der Ratlosigkeit und Verunsicherung des Betroffenen. Sie sind keine bewusste Schikane und oft nur von kurzer Dauer. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
10 . Vergessen Sie bei der berechtigten Sorge für den Betroffenen nicht sich selbst. Sie müssen mit Ihren Kräften haushalten. Sie handeln nicht selbstsüchtig, wenn Sie sich Erholungspausen verschaffen, in denen Sie Ihren eigenen Interessen nachgehen. Es ist auch kein Eingeständnis eigener Unzulänglichkeit, wenn Sie Hilfe von außen holen. Suchen Sie auch das Gespräch mit Menschen, die in derselben Lage sind wie Sie. Dieser Erfahrungsaustausch gibt Ihnen wertvolle Anregungen und stärkt ihre Zuversicht (Modifiziert nach Patientenleitlinien Evidence Universität Witten Herdecke) © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
! Die Demenzkrankheit bürdet den pflegenden Angehörigen eine kaum vorstellbare Last auf. Gewohnte Lösungsstrategien versagen, und häufig ist Eine Betreuung des Betroffenen rund um die Uhr notwendig. Ohne Unterstützung und Entlastung kann niemand dieser Belastung auf Dauer Stand halten. Folgende Ansprechstellen und Hilfsmöglichkeiten gibt es: © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Beratungsstellen In Beratungsstellen, z.B. der Alzheimer Gesellschaften, gibt es die Möglichkeit, sich von Fachleuten (Sozialarbeiter, Psychologen) über das Krankheitsbild und die damit verbundenen Aspekte, wie rechtliche und finanzielle Fragen, Unterstützungsangebote usw. in Einzelgesprächen zu informieren und beraten zu lassen. Angehörigengruppen Sie dienen dem Austausch von persönlichen Erfahrungen. Sie vermitteln Kenntnisse über die Krankheit, Anregungen und Ratschläge. Auch bieten sie die Möglichkeit, Gefühle der Hoffnungslosigkeit, Trauer, Schuld, Ärger oder Enttäuschung in einer Atmosphäre der Anteilnahme und des Verständnisses frei zu äußern © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Ambulante Hilfen Einzelne pflegerische Aufgaben werden von Einrichtungen der ambulanten Altenhilfe, von Sozialstationen, Hauspflegevereinen und Nachbarschaftshilfen übernommen. Auf die speziellen Bedürfnisse von Demenzpatienten und deren Angehörige, vor allem auf zeitaufwendige Dienstleistungen sind sie aber in der Regel nicht eingerichtet. An einigen Orten gibt es bereits sog. Helferinnenkreise, die geschulte ehrenamtliche Helferinnen gegen eine Aufwandsentschädigung zur Entlastung in die Haushalte der betroffenen Familien schickt.. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Betreuungsgruppen In Betreuungsgruppen werden Demenzkranke für einen Nachmittag von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen und einer Fachkraft betreut, damit die Angehörigen für ein paar Stunden entlastet sind. Tagespflege Einrichtungen der Tagespflege sind für Patienten geeignet, die tagsüber von ihren Angehörigen nicht betreut werden können, aber abends und am Wochenende in die Familie zurückkehren. Das Programm dieser Einrichtungen umfasst meist Beschäftigung in der Gemeinschaft, sowie körperliche und geistige Aktivierung. Trotz des täglichen Wechsels der Umgebung gelingt den meisten Patienten die Eingewöhnung. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Kurzzeitpflege Manche Pflegeheime bieten die Möglichkeit, Demenzpatienten vorübergehend für einige Wochen aufzunehmen. Davon können Angehörige Gebrauch machen, zum Beispiel, wenn sie Urlaub machen möchten oder selber erkranken. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Heimpflege Wenn die häusliche Betreuung auch mit zusätzlichen Hilfen nicht mehr aufrechterhalten werden kann, kommt in der Regel nur die Unterbringung auf einer beschützenden Station in Frage, die man nicht unbemerkt verlassen kann. Auch bei der Heimpflege sollte die Privatsphäre des Patienten geschützt und seine Selbstständigkeit soweit wie möglich gefördert und erhalten werden. Es sollte für geistige Aktivierung und körperliche Fitness gesorgt und die Angehörigen sollten auf Wunsch in die Pflege mit einbezogen werden © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Die Pflege von Demenzpatienten kostet viel Zeit und ist daher teuer! Über die Pflegeversicherung gibt es die Möglichkeit Geldleistungen (für pflegende Angehörige und Sachleistungen (z.B. ambulanter Pflegedienst) zu beziehen. Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist die Einstufung des Betroffenen in eine der drei Pflegestufen (richtet sich nach Umfang der Pflegebedürftigkeit). Diese Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch einen Hausbesuch vorgenommen. Der Antrag auf Pflegeleistungen wird an die Pflegekasse (in der Regel bei der Krankenkasse) gestellt. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
" # Geschäftsfähigkeit: Wer an einer Demenz leidet, kann durchaus geschäftsfähig sein. Es kommt darauf an, ob der Betroffene die Art und Tragweite seiner Entscheidung in Bezug auf das jeweilige Rechtsgeschäft einschätzen kann. Von besonderer Bedeutung ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bei der Abfassung eines Testaments. Um späteren Anfechtungen vorzubeugen, ist es ratsam, die so genannte Testierfähigkeit durch einen Facharzt (in der Regel ein Psychiater/Nervenarzt) prüfen und bestätigen zu lassen © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Führen von Kraftfahrzeugen: Schon im frühen Stadium der Demenzkrankheit sind das Reaktionsvermögen, sowie die Einschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten meist erheblich eingeschränkt. Deshalb sollten Betroffene kein Kraftfahrzeug führen. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Haftpflicht: Die Demenzkrankheit geht mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von häuslichen Unfällen einher. Bestehende Haftpflicht- und Hausratversicherungen werden durch das Auftreten der Krankheit nicht berührt. Die Versicherungen sollten aber in jedem Fall über die Krankheit informiert werden. Wenn bisher nicht vorhanden, wird der Abschluss eines geeigneten Versicherungsschutzes unbedingt empfohlen. Nachzuprüfen sind z.B. Klauseln bei einer privaten Unfallversicherung (Leistungsausschluss bei Pflegebedürftigkeit) © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Vorsorgevollmacht Man kann einer Person, der man vollstes Vertrauen schenkt, eine solche Vollmacht ausstellen. Sowohl vermögensrechtliche als auch gesundheitliche Angelegenheiten (Mitbestimmung bei Heilbehandlungen, Einsicht in die Krankenakte, usw.) können dann vom Bevollmächtigten geregelt werden. Die Vollmacht sollte in schriftlicher Form vorliegen und ist Sofort wirksam wenn der Bevollmächtigte das Original in den Händen hält. Durch eine Vorsorgevollmacht ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren entbehrlich, so lange alle notwendigen Bereiche in ihr geregelt sind © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Betreuungsverfügung Durch eine Betreuungsverfügung hat der Betroffene die Möglichkeit, dem Vormundschaftsgericht eine bestimmte Betreuungsperson für den Fall einer notwendigen Betreuung vorzuschlagen. Das Gericht ist grundsätzlich an diesen Vorschlag gebunden. Patientenverfügung Diese richtet sich an den jeweils behandelnden Arzt. Sie beinhaltet Wünsche des Betroffenen in Hinblick auf eine medizinische Behandlung, z.B. Regelungen über den Umfang von lebenserhaltenden Maßnahmen, aber auch z.B. Besuchsrecht für Angehörige © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Betreuung Eine rechtliche Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht zum Wohle des Betreuten eingerichtet. Die Betreuung wird nur für die Lebensbereiche eingerichtet, bei denen der Betreute Hilfe braucht: - Gesundheitsfürsorge, z.B. Zustimmung zu ärztlichen Behandlungen - Vermögenssorge - Vertretung gegenüber Behörden Wohnungsangelegenheiten - Aufenthaltsbestimmung, wichtig bei Unterbringung im Krankenhaus oder Pflegeheim © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Eine solche Betreuung kann von einem Angehörigen oder von einer neutralen Person übernommen werden. Das Gericht entscheidet nach Antrag auf eine Betreuung über die Notwendigkeit einer solchen Betreuung anhand eines psychiatrischen Gutachtens (Grund, Umfang und voraussichtliche Dauer der Betreuung) und nach persönlicher Anhörung des Betroffenen. Der ernannte Betreuer steht unter der Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes und muss im Sinne des Betreuten handeln. © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen ??? © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
DEUTSCHE ALZHEIMER GESELLSCHAFT e. V. Friedrichstra-e 236, 10969 BERLIN Tel : 030 - 25 93 795 . 0, Fax : 030 - 25 93 795 . 29 http://www.deutsche-alzheimer.de/ Regionale Alzheimer-Gesellschaften, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und Ged chtnissprechstunden finden sich auf dieser Seite. Alzheimer-Telefon an: Tel: 01803-17 10 17, Beratungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr © Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Fachärzte – Rheydter Innenstadt
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