Amt für Jugend und Familie Geschäftsbericht 2018
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Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Herausgeber: Landratsamt Dillingen a. d. Donau Amt für Jugend und Familie Weberstraße 14 89407 Dillingen a. d. Donau Tel: 09071 51 - 4007 Fax: 09071 51 - 4020 Internet: www.landkreis-dillingen.de E-Mail: poststelle@landratsamt.dillingen.de Stand: April 2019 © Landratsamt Dillingen a. d. Donau, alle Rechte vorbehalten Seite 2
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Inhalt 1. Vorwort 4 2. Ausgewählte Themen und Veranstaltungen 5 U18-Wahlen im Landkreis Dillingen a. d. Donau 5 Aufsuchende Erziehungsberatung in Höchstädt a. d. Donau 7 Landrat betont Bedeutung der Tagespflege 8 Dank an engagierte Pflegeeltern 10 Baby- und Kleinkindersprechstunde in Dillingen a. d. Donau 11 Ambulant betreutes Wohnen hat sich bewährt 12 Projekt „Finde Deinen Weg“ 13 Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) / Asylbewerber-/Flüchtlingsfamilien 14 Wahl der Jugendschöffen 16 3. Sitzungen des Jugendhilfeausschusses 17 4. Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie 19 Jugendsozialarbeit an Schulen 19 Kommunale Jugendarbeit 21 Jugendschutz 22 Jugendhilfeplanung 23 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen 24 Erzieherische Hilfen und weitere Einzelfallhilfen 27 Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht, familiengerichtl. Verfahren 29 Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) 29 Kindertageseinrichtungen und Tagespflege 31 Jugendhilfe im Strafverfahren 35 Schülergremium „RESET“ 38 Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsurkunden 39 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 40 5. Einnahmen und Ausgaben 42 6. Bevölkerungsstatistik 43 Seite 3
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau 1. Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr soll Ihnen der Geschäftsbericht des Amtes für Jugend und Familie einen ausführlichen Überblick geben, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe im vergangenen Jahr im Landkreis Dillingen a. d. Donau entwickelt hat. Auffällig ist der erhebliche Anstieg von Meldungen über Kindeswohlgefährdungen, denen die Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie im Jahr 2018 nachgehen mussten. Steigende Hilfebedarfe bei jungen Menschen und ihren Familien einerseits und eine größer werdende Sensibilität in der Gesellschaft für Fragen des Kinderschutzes andererseits führen zu dieser Entwicklung. Wir versuchen auch weiterhin, Eltern und Kindern durch präventive und niederschwellige Angebote – beispielsweise den Außensprechtag der Erziehungsberatungsstelle in Höchstädt a. d. Donau und die Baby- und Kleinkinderspechstunde in Dillingen a. d. Donau – möglichst frühzeitig dort Unterstützung zukommen zu lassen, wo diese benötigt wird. Der weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf diente die Entscheidung, künftig die Betreuung bei Tagesmüttern und Tagesvätern auch für Kinder über drei Jahren – und damit über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus – gleichrangig zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen. Herzlich danke ich den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Familie und den zahlreichen Kooperationspartnern in der Kinder- und Jugendhilfe für ihren großes Engagement zum Wohle von Kindern, Jugendli- chen und Familien im Landkreis Dillingen a. d. Donau. Ihr Leo Schrell Landrat Seite 4
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau 2. Ausgewählte Themen und Veranstaltungen U18-Wahlen im Landkreis Dillingen a. d. Donau Im Interesse einer nachhaltig starken Demokratie ist es nach Überzeugung von Landrat Leo Schrell von großer Bedeutung, bei jungen Menschen möglichst frühzeitig die politische Bil- dung zu fördern und sie dafür zu begeistern. Deshalb begrüßt Schrell die Initiative des Bayerischen Jugendrings (BJR) zur Durchführung der U18-Wahlen im Zusammenhang mit der am Sonntag, 14. Oktober 2018, stattfindenden Landtags- und Bezirkswahl in Bayern. Gleichzeitig dankt er den Verantwortlichen des Kreis- jungrings, in Kooperation mit dem Arbeitskreis Jugendarbeit des Kreisjugendamtes im Land- kreis Dillingen am Freitag, 5. Oktober 2018, unter 18-jährigen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich an dem Projekt zu beteiligen. Bei einem Pressegespräch stellte Leo Schrell gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Kreis- jungrings Dillingen, Boris Schenk, das Prozedere dazu vor. Im Prinzip funktioniert die U18- Wahl wie die reguläre Wahl in Wahllokalen mit Stimmzetteln, Wahlkabinen und Wahlurnen. Bei der Vorstellung des Konzepts der U18-Wahl (von links): Boris Schenk (Geschäftsführer Kreisju- gendring), Maritha Terpoorten (Pädagogische Leitung Jugendhilfe Seitz), Matthias Grätsch (Stadtju- gendpfleger Dillingen), Marco Wenzl, Kreisjugendpfleger Gerhard Zimmermann, Josef Busch, Land- rat Leo Schrell und Lorenz Schuster (Evangelische Jugend im Dekanat Neu-Ulm). Seite 5
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Im Landkreis Dillingen hatten die unter 18-Jährigen am 5. Oktober 2018 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Jugendcafés in Dillingen, Gundelfingen und Lauingen sowie im Jugendhaus Wertingen und bei der evangelischen Jugend in Dillingen die Möglichkeit zu wählen. Außer- dem setzte der Kreisjugendring ein mobiles Wahllokal ein. Der Bayerische Jugendring (BJR) führt schon seit Jahren die U18-Wahl vor Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen durch. Die Idee zu U18-Wahlen entstand 1996 in einem Ju- gendklub in Berlin und wächst seitdem stetig. Bei der ersten Durchführung 1996 gab es ein einziges Wahllokal. Bei der Bundestagswahl 2017 gingen knapp 220.000 Kinder und Jugend- liche in über 1.660 Wahllokalen im ganzen Bundesgebiet wählen. Rückenwind erfährt die Aktion auch durch den 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesre- gierung. Darin werden die Akteurinnen und Akteure der Jugendarbeit dazu aufgerufen, das Politische ihrer Arbeit sowie die Notwendigkeit zu politischer Bildung neu zu erkennen und wiederaufleben zu lassen. Zudem sollen entsprechende Ideen und Angebote der aktiven Betei- ligung und des handelnden Engagements entwickelt werden. Das Projekt der U18-Wahlen wird vom BJR koordiniert, der hierfür Materialien zur Verfü- gung stellt. Im Optimalfall ist die U18-Wahl mehr als der reine Wahlakt. So ist das Projekt in die Vor- und Nachbereitung von Maßnahmen der politischen Bildung eingebunden. Insgesamt waren in Bayern bereits über 300 Wahllokale angemeldet. Dies stellt einen Teil- nehmerrekord dar, nachdem es bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 jeweils nur knapp 190 Wahllokale waren. Bayernweit lag bei der U18-Wahl die CSU mit 24,1 % knapp vor den Grünen (23,2 %) und der SPD (11,4 %). Im Stimmkreis „Augsburg-Land, Dillingen“ erreichte bei den Kindern und Jugendlichen die CSU 26,6 %, zweitstärkste Partei wurde die SPD (21,4 %) vor der AfD (14,5 %). Auch zu den Europawahlen im Mai 2019 führt der Bayerische Jugendring U18-Wahlen für Kinder und Jugendliche durch. Seite 6
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau „Aufsuchende Erziehungsberatung“ in Höchstädt a. d. Donau Mit einem weiteren Außensprechtag in Höchstädt a. d. Donau erweitert die Katholische Ju- gendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. ihr seit über 40 Jahren im Landkreis Dillingen be- stehendes Angebot der Erziehungsberatung. Bereits seit 2001 besteht die Außenstelle in Wer- tingen. „Wir sind für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Eltern, Pflegeeltern, Großeltern und alle an der Erziehung beteiligten Personen bei allen Fragen rund um die Erziehung da. Zudem können wir vermehrt zu Hausbesuchen kommen“, so Diplom-Psychologin Antje Werner, Leiterin der KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung im Landkreis. „Wir gehen auf die persönliche Lebenslage jedes Einzelnen ein und suchen gemeinsam mit den Ratsuchenden nach einer individuell passenden Lösung. Unsere Angebote können unkompli- ziert und zeitnah in Anspruch genommen werden. In der Regel gibt es bei uns kaum Warte- zeiten.“ Der bedarfsgerechte Ausbau von Unterstützungsangeboten für Eltern und Familien ist ein wichtiges Ziel des Landkreises Dillingen a. d. Donau. „Uns ist wichtig, dass Eltern wohnort- nah und niedrigschwellig Beratung und Unterstützung finden“, so Landrat Leo Schrell bei der Vorstellung des Außensprechtags Höchstädt der Erziehungsberatungsstelle (von links): Jugendamts- leiter Michael Wagner, Stefan Leister, Pfarrer Daniel Ertl, Höchstädts Bürgermeister Gerrit Maneth, Sozialpädagogin Beate Bronnhuber (sie berät vor Ort in Höchstädt), Antje Werner (Leiterin Erzie- hungsberatung), Landrat Leo Schrell und Elfriede Bschorr (Gesamtleitung KJF Kinder und Jugend- hilfe KJF Dillingen). Seite 7
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Vorstellung des neuen Angebots. Der Außensprechtag findet jeweils mittwochs von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Vituszimmer des Pfarrheimes Höchstädt, Kirchgasse 8, statt. Eine vor- herige Terminvereinbarung über das Büro der Erziehungsberatungsstelle in Dillingen (Tel. 09071/770390) ist zwingend erforderlich. Stefan Leister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KJF: „Unsere engagierten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im psychologischen sowie sozial- und heilpädagogischen Bereich. Unsere Leistungen sind kostenfrei. Bei uns ist jeder willkommen, egal welcher Herkunft er ist und welcher Religion oder welchem Kulturkreis er angehört.“ Die Fachkräfte der Beratungsstelle nehmen sich all den Themen an, die die Bandbreite kindli- cher Entwicklung vorgibt. Sie unterstützen sowohl bei Entwicklungsfragen, die sich in jedem Alter neu stellen, als auch bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen. Angebote wie etwa Beratung bei Trennung und Scheidung, Schreibabyberatung und Beratung im Fall von häuslicher und sexueller Gewalt sind ebenfalls Bestandteil der Erziehungsberatung und helfen so Familien, ihren Alltag zu bewältigen. Die KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle möchte ihr Beratungs- und Unter- stützungsangebot noch stärker den Bedürfnissen und dem gesellschaftlichen Wandel der Fa- milien anpassen. Durch eine aufsuchende Erziehungsberatung im Sinne einer Gehstruktur sollen Menschen im Landkreis erreicht werden, die wegen großer räumlicher Entfernung, des damit verbundenen Zeitaufwandes, der damit verbundenen Kosten und / oder besonderer Le- bensumstände eine Erziehungsberatung nicht annehmen könnten. Auch Eltern, die beruflich bedingt wenig zeitliche Ressourcen haben, soll der Zugang zu Beratung vor Ort, z. B. an der Kindertagesstätte oder in Form eines Hausbesuches, erleichtert werden. So kann das neue Angebot der regelmäßigen Offenen Sprechstunde an einigen Kindertagesstätten eine erste Kontaktaufnahme ermöglichen und somit eine Inanspruchnahme der Unterstützung leichter machen. Damit kann Erziehungsberatung flexibel auf die Lebensbedingungen von Familien angepasst werden und ein gutes Angebot für die Menschen im Landkreis sein. Für die Einrichtung des Außensprechtages in Höchstädt haben sich Landkreis und KJF ge- meinsam mit der Stadt Höchstädt a. d. Donau entschieden. Bürgermeister Gerrit Maneth sieht den Außensprechtag auch als Stärkung der Stadt im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit an. „Wir freuen uns über dieses zusätzliche Angebot in Höchstädt und hoffen, dass der Au- ßensprechtag gut angenommen wird“, so Maneth. Landrat betont Bedeutung der Tagespflege Im Rahmen des Netzwerktreffens von Tagespflegepersonen, das im Oktober 2018 vom Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes veranstaltet wurde, betonte Landrat Leo Schrell die Bedeutung der Kindertagespflege im Landkreis Dillingen a. d. Donau. „Sie leisten sehr wert- volle Arbeit für unsere Gesellschaft und tragen damit auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern bei. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!“, wandte sich der Landrat direkt an die Tagesmütter und –väter. Deshalb, so führte Leo Schrell weiter aus, pla- ne der Landkreis, die Kindertagespflege weiter zu stärken. „Der Gesetzgeber hat einen Seite 8
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Landrat Leo Schrell sowie Michael Wagner und Christina Mayer vom Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Dillingen a. d. Donau dankten den Tagesmüttern für ihren Einsatz und stellten in Aus- sicht, dass ab 2019 auch Kinder über drei Jahre ohne zusätzliche Voraussetzungen, gleichwertig zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen, durch Tagesmütter und –väter betreut werden können. Rechtsanspruch auf Tagespflege für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. Ab 2019 werden wir diesen auch auf Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt auszuweiten und damit auch die Wahlfreiheit von Eltern stärken“, so der Landrat. Die neuen „Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Landkreis Dillingen a. d. Donau“ wurden im Dezember 2018 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und traten am 01.01.2019 in Kraft. Neben der Übernahme der Tagespflege auch für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt regeln die Richtlinien u. a. die Höhe des Tagespflegeentgeltes, den von Eltern zu leistenden Kostenbeitrag, die Qualifizierung von Tagesmüttern und Tagesvätern und den Kinderschutz. Die Förderung von Kindern in Tagespflege, also bei Tagesmüttern und –vätern, stellt nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften eine wichtige Form der Kindertagesbetreuung dar, die als gleichwertig zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen anzusehen ist. Im Land- kreis Dillingen a. d. Donau werden derzeit rund 60 Kinder bei Tagespflegepersonen betreut. Es stehen ausreichend weitere Plätze bei den Tagesmütter und Tagesvätern zur Verfügung. Als Ansprechpartnerin für alle Aspekte der Kindertagespflege steht beim Amt für Jugend und Familie Frau Monika Eisenhofer (Tel. 09071/51-4015, e-Mail moni- ka.eisenhofer@landratsamt.dillingen.de) zur Verfügung. Seite 9
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Dank an engagierte Pflegeeltern Etwa 40 Kinder und Jugendliche leben im Landkreis Dillingen a. d. Donau derzeit bei Pflege- eltern. Der zweite weitere Stellvertreter des Landrats, Alt-Oberbürgermeister Hans-Jürgen Weigl, dankte im Rahmen des jährlichen Pflegeelternabends des Amtes für Jugend und Fami- lie im „Chili“ den Pflegeltern: „Mit viel Herzblut und hohem persönlichem Einsatz ermögli- chen Sie Ihren Pflegekindern, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Ich habe großen Respekt davor, dass Sie diese nicht immer einfache Aufgabe so engagiert wahrnehmen und damit eine Atmosphäre schaffen, in der sich die Kinder wohlfühlen“, wandte sich Weigl an die Pflegeeltern. An der gut besuchten Veranstaltung nahmen knapp 25 Pflegeeltern teil. Sie nutzten die Gele- genheit, sich untereinander sowie mit den Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Familie über ihre Erfahrungen auszutauschen. Pflegeeltern nehmen Kinder, die für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren leibli- chen Eltern leben können, auf. Sie erhalten dabei pädagogische Unterstützung vom Amt für Jugend und Familie sowie ein monatliches Pflegegeld für Unterhalt und Erziehung ihres Pfle- gekindes. Immer wieder werden engagierte Pflegeeltern gesucht. Eine pädagogische Vorqua- lifikation ist dafür nicht notwendig. Interessenten können sich an Stefanie Berroth und Andrea Riedlinger vom Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und Familie (e-Mail stefa- nie.berroth@landratsamt.dillingen.de und andrea.riedlinger@landratsamt.dillingen.de, Tel. 09071/51-4038 und -4029) wenden. Der zweite weitere Stellvertreter des Landrats, Alt-Oberbürgermeister Hans-Jürgen Weigl (links im Bild), dankte den Pflegeeltern im Landkreis bei einem informativen Pflegeelternabend für ihren enga- gierten Einsatz. Seite 10
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Baby- und Kleinkindersprechstunde in Dillingen a. d. Donau Eltern mit Babys und Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr können seit Mai 2018 das neue Angebot der Baby- und Kleinkindersprechstunde in Dillingen nutzen. Die Sprechstunde wird in Kooperation der Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi) des Landratsamtes mit der KJF Kinder- und Jugendhilfe Dillingen ermöglicht und ist für Eltern kostenlos. Landrat Leo Schrell sieht in der Babysprechstunde eine gute Ergänzung der bestehenden An- gebote für junge Eltern im Landkreis Dillingen a. d. Donau. „Im Anschluss an die Betreuung durch die Nachsorgehebamme können Eltern das Angebot der Sprechstunde für Babys und Kleinkinder nutzen, um Fragen, Unsicherheiten oder Sorgen im Umgang mit ihrem Kind mit Fachleuten zu besprechen“, so Schrell. Typische Themen der Babysprechstunde können Stil- len und Ernährung, die Pflege von Babys und Kleinkindern, familiäre Fragen sowie Unter- stützungs- und Förderangebote sein. Die Babysprechstunde führen im Wechsel die Kinderkrankenschwestern Melanie Gollmann und Christin Schülling und die Hebamme Elli Behrens-Wagner durch. Alle drei Damen haben Melanie Gollmann, Elli-Behrens-Wagner und Christin Schülling (von links) führen ab Mai 2018 die Baby- und Kleinkindersprechstunde in Dillingen durch. Seite 11
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Weiterbildungen zur Beratung von Familien erfolgreich absolviert und verfügen über mehr- jährige Berufserfahrung. Gollmann, Schülling und Behrens-Wagner besuchen auch junge El- tern zu Hause im Rahmen der Baby-Willkommens-Besuche, die ebenfalls ein Angebot der Koordinierenden Kinderschutzstelle des Landratsamtes Dillingen a. d. Donau sind. Elfriede Bschorr, Leiterin der KJF Kinder- und Jugendhilfe Dillingen, freut sich über das neue Angebot. „Mit der Babysprechstunde können wir den Eltern frühzeitig und niedrigschwellig Rat und Hilfe anbieten“, betont Bschorr. Jeden ersten Donnerstag im Monat findet die Baby- und Kleinkindersprechstunde von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr in den Räumen der Erziehungsberatungsstelle, St.-Ulrichs-Platz 3, Dillin- gen a. d. Donau, statt. Fällt der Donnerstag auf einen Feiertag, so findet die Sprechstunde eine Woche später statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist ab sofort unter Tel. 0177/8403863 möglich, aber nicht zwingend notwendig. Auch für die Baby-Willkommens-Besuche können unter der gleichen Telefonnummer Termine verabredet werden. Ambulant betreutes Wohnen hat sich bewährt Seit Sommer 2017 gibt es das „ambulant betreute Wohnen für Jugendliche und junge Erwach- sene“, kurz ABW, im Landkreis Dillingen a. d. Donau. Es bietet jungen Menschen ab 16 Jah- ren, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, die Möglichkeit, mit pädagogischer Unterstüt- zung Schritt für Schritt selbständig zu werden. So viel Unterstützung wie nötig, so viel Frei- raum und Selbständigkeit wie möglich – so könnte man das Konzept für das ABW zusam- menfassen, das vom Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes und der „Abenteuerschu- le4U“, einem Träger der freien Jugendhilfe, gemeinsam entwickelt wurde. Die ersten Erfahrungen sind durchweg positiv. Pädagoge M.A. Christian Bühler von der Abenteuerschule4U leitet das ABW. „Aktuell leben sechs junge Menschen hier. Wir versu- chen, mit ihnen an ihren Stärken zu arbeiten und sie auf ein selbständiges Leben vorzuberei- ten“, erklärte Bühler im Sommer 2018. Die Entscheidung, ob ein Jugendlicher in das ABW einzieht, wird durch das zuständige Jugendamt getroffen. Bei Minderjährigen müssen die sor- geberechtigten Eltern zustimmen; es wird genau geprüft, ob die Jugendlichen in ihrer Ent- wicklung schon weit genug sind, um in das ABW einzuziehen. Ihren Lebensunterhalt müssen sie selbst, z.B. durch ihre Ausbildungsvergütung, BAföG, oder Unterhalt der Eltern, bestrei- ten. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich Probleme mit den Eltern oft durch die räumliche Trennung entschärfen lassen“, so Bühler. Nach Auffassung von Jugendamtsleiter Michael Wagner ist das ambulant betreute Wohnen auch für Jugendliche, die zuvor in Einrichtungen der Jugendhilfe gewohnt haben, häufig eine gute Lösung auf dem Weg zum Erwachsenwerden. „Es ist nicht sinnvoll, wenn junge Men- schen von einem Kinder- oder Jugendheim, in dem es eine 24-Stunden-Rundumbetreuung gibt, direkt in die Selbständigkeit entlassen werden. Das ABW ist die Zwischenstation, die uns bisher gefehlt hat. Wir geben den Jugendlichen auch einen gewissen Vertrauensvorschuss, wir trauen ihnen den nächsten Schritt auf dem Weg in die Selbständigkeit zu“, so Wagner. Seite 12
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Der 17-jährige Justin ist im Januar 2018 in das ABW eingezogen. Nach etwa einem halben Jahr sagt er: „Ich bin selbstständiger geworden, koche selber, wasche Wäsche und halte mein Zimmer sauber. Mit den anderen Bewohnern komme ich super klar. Auch wenn es ab und zu Streit gibt, klärt sich alles ganz schnell und ruhig." Landrat Leo Schrell zieht ebenso ein positives Fazit. „In der Jugendhilfe geht es darum, Hil- fen so zu gestalten, dass sie möglichst gut auf die individuelle Situation der jungen Menschen zugeschnitten sind. Das ambulante betreute Wohnen optimiert hierbei die bestehenden Ange- bote der Jugendhilfe im Landkreis Dillingen a. d. Donau“, so Schrell. Projekt „Finde Deinen Weg“ Im Rahmen der Jugendberufsagentur im Landkreis Dillingen a. d. Donau, die seit 2015 be- steht, war die Überlegung angestellt worden, ein Projekt für junge Menschen, die Schwierig- keiten bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben und die von den vorhandenen Maß- nahmen bisher nicht erreicht werden, zu konzipieren. Es geht dabei darum, für jene Jugendli- chen und jungen Erwachsenen, die trotz der sehr niedrigen Jugendarbeitslosigkeit in der Re- gion keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle auf dem regulären Arbeitsmarkt finden, ein niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Der BIB gGmbH ist es gelungen, mit einem überzeugenden Konzept auch Fördermittel des Aus der Projektpräsentation zu „Finde Deinen Weg“ im Dezember 2018 im Jugendhilfeausschuss. Seite 13
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Freistaats Bayern zu erhalten. Das Projekt „Finde Deinen Weg“ hat im Herbst 2018 begonnen. Drei Jahre lang sollen jährlich maximal zwölf Teilnehmer an das Berufsleben herangeführt werden. In den Räumlichkeiten von BIB in Dillingen sollen die jungen Menschen bis 23 Jah- ren durch praktisches Arbeiten, sozialpädagogische Begleitung und Förderung ihrer Kompe- tenzen dazu gebracht werden, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit zu finden. Individuelle Hemmnisse sollen dabei abgebaut werden. Durch Praktika sollen die jungen Männer und Frauen lernen, sich im Arbeitsleben Schritt für Schritt einzufinden. Die vom Träger betriebe- nen Qualifizierungsbetriebe „Kette und Kurbel“ und „Manufaktur der schönen Dinge“ sind hierbei einbezogen. Zur Gewinnung der Teilnehmer arbeitet die BIB gGmbH eng mit dem Amt für Jugend und Familie, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und weiteren Netzwerkpartnern, wie Schulen, Einrichtungen der Drogenhilfe u. ä. zusammen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen a. d. Donau entschied im Dezember 2018, das Projekt mit einem Zuschuss von 5.000 Euro für die Laufzeit von drei Jahren zu un- terstützen. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) / Asylbewerber-/Flüchtlingsfamilien Zum Jahresende 2018 gewährte das Amt für Jugend und Familie für etwa 30 unbegleitete Ausländer Jugendhilfeleistungen. Rund ein Drittel der jungen Menschen waren minderjährig, etwa zwei Drittel waren bereits volljährig. Die Volljährigen werden derzeit ausschließlich in ambulanter Form betreut, die minderjährigen Ausländer befinden sich teilweise in einer stati- onären Einrichtung der Jugendhilfe, teilweise ist auch für sie die ambulante Betreuungsform ausreichend. Die Tabelle auf Seite 15 zeigt die Entwicklung der Fallzahlen seit der Flüchtlingskrise des Jahres 2015. Sie bezieht sich nur auf diejenigen unbegleiteten Ausländer (minderjährige und volljährige), für die das Amt für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau fallzuständig ist. Insbesondere im Jahr 2015 waren auch durch andere Jugendämter einige Plätze für UMA im Landkreis Dillingen a. d. Donau belegt worden, so dass nach den hier vorliegenden Zahlen maximal 69 UMA im Rahmen von Jugendhilfe im Landkreis betreut worden waren. Zuletzt erfolgte Anfang des Jahres 2018 eine Neuzuweisung von unbegleiteten minderjähri- gen Ausländern (UMA) an den Landkreis Dillingen a. d. Donau. Die Neuzuweisung beruht auf einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen bundesweiten Verteilverfahren. Da der Frei- staat Bayern bereits seit Ende 2017 – anders als in den Jahren zuvor – seine Quote im bun- desweiten Vergleich etwas unterschreitet, müssen bayerische Jugendämter auch immer wieder UMA, die in anderen Bundesländern erstmalig aufgegriffen werden, aufnehmen. Seite 14
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Für die jungen Menschen im Landkreis Dillingen a. d. Donau ist auch weiterhin das Erreichen einer schulischen und beruflichen Perspektive ein wichtiges Ziel. Die häufige Unsicherheit in Hinblick auf die ausländerrechtliche Bleibeperspektive und die damit einhergehende psychi- sche Belastung erschwert es den jungen Menschen, sich mit voller Kraft auf Schule und Aus- bildung zu konzentrieren. Mehreren der jungen Erwachsenen ist es in den letzten Monaten gelungen, beruflich Fuß zu fassen. Immer wieder kommen die jungen Erwachsenen in Beru- fen unter, in denen dringend Fachkräfte gesucht werden, zum Beispiel in der Altenpflege. Die Kosten für die Betreuung von unbegleiteten Ausländern werden dem Landkreis Dillingen a. d. Donau nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs VIII in Verbindung mit landesrecht- lichen Regelungen vom Bezirk Schwaben erstattet. Weiterhin ein schwieriges Thema für die bayerischen Kommunen bleibt aber die Kostenüber- nahme für die volljährig gewordenen UMA. Die bayerischen Bezirke erhalten diese Kosten vom Freistaat Bayern nicht vollumfänglich bezahlt; so müssen die Landkreise über die Be- zirksumlage diese Kosten mittragen, während viele andere Bundesländer den kommunalen Gebietskörperschaften auch die Kosten für volljährige unbegleitete Ausländer vollständig erstatten. Fallzahlenentwicklung unbegleitete Ausländer von 2015 bis 2018 Eine zunehmende Herausforderung für die Jugendhilfe im Landkreis Dillingen a. d. Donau wird der Unterstützungsbedarf von Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsfamilien darstellen. War noch in den Jahren 2015 und 2016 die Unterbringung und Versorgung dieser Familien vor- rangig, so zeigt sich nun der oftmals große Hilfebedarf auch in Bezug auf die Kindererzie- hung. So sind häufig die Strukturen von Kindertagesbetreuung und Schule in Deutschland diesen Familien nicht bekannt, die Bedeutung von Bildung muss erst vermittelt werden. Gewaltfreie Seite 15
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Erziehung und die Gleichberechtigung von Mann und Frau bzw. von Buben und Mädchen müssen manchen Familien erst verdeutlicht werden. Immer wieder ist das Amt für Jugend und Familie in diesem Zusammenhang mit der Abklärung von möglichen Kindeswohlgefährdun- gen befasst. Sprachliche und kulturelle Barrieren sowie oftmals große Vorbehalte gegenüber Behördenvertretern machen die Arbeit mit manchen Familien, die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind, schwierig. In geeigneten Fällen versucht das Amt für Jugend und Familie, das Vertrauen dieser Familien und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit durch den Einsatz von pädagogisch qualifizierten Fachkräften mit ähnlichem kulturellem Hintergrund zu erreichen. Es wird versucht, möglichst frühzeitig und niederschwellig Unterstützungsangebote unterbreiten zu können. Auch die Un- terstützung der Familien durch die Asyl-Helferkreise im ehrenamtlichen Bereich ist an dieser Stelle als sehr wertvoll hervorzuheben. Kritisiert werden muss, dass der Freistaat Bayern für die notwendigen erzieherischen Hilfen für Asylbewerber-/Flüchtlingsfamilien in den meisten Fällen keinerlei Kostenerstattung o. ä. an die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte leistet. Wahl der Jugendschöffen Jugendschöffen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit als ehrenamtliche Laienrichter in Jugendstrafverfahren aus. Sie entscheiden – weitgehend gleichberechtigt mit Berufsrichtern – über Verurteilung und Strafmaß junger Menschen, die vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dillingen a. d. Donau oder vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg wegen einer Straftat angeklagt werden. Das Schöffenamt ermöglicht interessante Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und stellt eine wichtige Erfahrung für viele Schöffen dar. Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Dillingen a. d. Donau suchte im Früh- jahr 2018 insgesamt 28 Jugendschöffen für die Wahlperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023. Landrat Leo Schrell rief in einer Pressemitteilung interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises auf, sich für dieses bedeutsame Ehrenamt zu bewerben. „Jugend- schöffen tragen zur einer bürgernahen Strafjustiz bei und haben daher eine wichtige Rolle in unserem Rechtsstaat“, so der Landrat. Im Mai 2018 stellte der Jugendhilfeausschuss in nichtöffentlicher Sitzung die Vorschlagslis- te auf. Diese musste gleich viele Männer und Frauen enthalten, unterschiedliche Alters- und Berufsgruppen sollten berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung, wer in das Amt des Jugendschöffen bzw. der Jugendschöffin berufen wird, traf im Herbst 2018 ein Wahl- ausschuss beim Amtsgericht Dillingen a. d. Donau. Es ist sehr positiv zu bewerten, dass sich im Landkreis Dillingen a. d. Donau für das wichti- ge Ehrenamt des Jugendschöffen bzw. der Jugendschöffin deutlich mehr Personen beworben hatten, als Jugendschöffen gesucht wurden. Seite 16
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau 3. Sitzungen des Jugendhilfeausschusses Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen a. d. Donau kam im Jahr 2018 zu zwei Sitzungen zusammen. Nachfolgend werden die Tagesordnungspunkte, die in öffentlicher Sit- zung behandelt wurden, dargestellt und, soweit dies in diesem Bericht nicht an anderer Stelle erfolgt, kurz erläutert. Sitzung am 14.05.2018 1. Vorstellung des Geschäftsberichts des Amtes für Jugend und Familie für das Jahr 2017 2. Informationen aus dem Amt für Jugend und Familie 2.1 Entwicklung des Haushalts 2018 2.2 Entwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer und der Asylbewerber-/Flüchtlingsfamilien Sitzung am 10.12.2018 1. Jugendhilfeplanung; Beschlussfassung über die 3. Fortschreibung der Sozialraumanalyse 2. Jugendhilfeplanung; Beschlussfassung über die Durchführung der 2. Fortschreibung des Teilplans 2 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ 3. Jugendberufsagentur; Vorstellung des Projekts „Finde Deinen Weg“ durch Frau Reglin (BIB Augsburg gGmbH) und Beschlussfassung über einen Zuschuss des Landkreises Dillingen a. d. Donau 4. Beschlussfassung über die Änderung der Richtlinien für die Tagespflege im Landkreis Dillingen a. d. Donau 5. Kreishaushalt 2019; Beschlussfassung über den Abschnitt Jugendhilfe 6. Beschlussfassung über die Anerkennung der Abenteuerschule4U gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe Die Abenteuerschule4U ist seit 2011 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Sie führt ambu- lante erzieherische Hilfen, hauptsächlich Erziehungsbeistandschaften mit erlebnispä- Seite 17
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau dagogischem Schwerpunkt, im Auftrag des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau durch. Das Angebot wurde in den Folgejahren u. a. um Soziale Gruppenar- beit erweitert. Im Frühsommer 2015 konzipierten die Abenteuerschule4U und das Amt für Jugend und Familie gemeinsam die ambulante Betreuung für unbegleitete minderjährige Aus- länder (UMA). Dieses Konzept ermöglichte zum einen die kurzfristige Organisation der Betreuung zahlreicher UMA, die in den Landkreis Dillingen a. d. Donau zugewie- sen wurden, zum anderen erwies es sich über die akute Notversorgung hinaus als trag- fähig und wurde dauerhaft beibehalten. Aus diesen Erfahrungen heraus wurde im Sommer 2017 das ambulant betreute Wohnen (ABW) für Jugendliche und junge Er- wachsene wiederum durch Amt für Jugend und Familie und der Abenteuerschule4U gemeinsam konzipiert und in der Folge durch die Abenteuerschule4U umgesetzt. Auch diese innovative Form der Jugendhilfe hat sich als erfolgreich erwiesen. Im Herbst 2017 nahm die Abenteuerschule4U das heilpädagogische Kinderheim „Alexander von Humboldt“ in Holzheim in Betrieb. Maßnahmen wie Anti- Aggressivitäts-Training und Coolnesstraining an Schulen runden das Spektrum der Abenteuerschule4U ab. Seit September 2018 ist die Abenteuerschule4U in der Rechtsform einer gemeinnützi- gen GmbH (gGmbH) mit Sitz in Dillingen a. d. Donau tätig. Sie hat knapp 40 Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter. Nach Einschätzung des Amtes für Jugend und Familie hat sich die Abenteuerschule4U in den vergangenen Jahren als zuverlässiger, kompetenter und innovativer Kooperationspartner erwiesen. Da alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Ju- gendhilfe erfüllt sind, entschied der Jugendhilfeausschuss, die Abenteuerschule4U gGmbH mit Wirkung zum 01.01.2019 als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 7. Informationen aus dem Amt für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau 7.1 Haushaltsentwicklung 7.2 Einrichtung eines Fachdienstes Eingliederungshilfe Im Zuge der Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch im Bereich der Jugendhilfe wurde im Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familie ein „Fach- dienst Eingliederungshilfe“ eingerichtet. Der Stelleninhaber soll hauptsächlich interner Ansprechpartner für Detailfragen des Bundesteilhabegesetzes sein. Hierdurch soll angesichts der immer komplexeren Vor- schriften eine gleichbleibend hohe Qualität der Sachbearbeitung in pädagogischer und rechtlicher Hinsicht gewährleistet bleiben. Seite 18
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau 4. Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie Jugendsozialarbeit an Schulen Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) hat die gesetzliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu unterstützen, die zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (vgl. § 13 SGB VIII). Der Landkreis Dillingen a. d. Donau legt seit vielen Jahren Wert auf eine gute Ausstattung der Schulen mit Sozialarbeitern und gewährt entsprechende Zuschüsse. Der Umfang der Jugendsozialarbeit an den einzelnen Schulen ergibt sich aus den im Jahr 2013 vom Kreistag beschlossenen „Richtlinien für die Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) durch den Landkreis Dillingen a. d. Donau“. Der Förderumfang wird entspre- chend eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2017 jährlich aktualisiert. Im Jahr 2018 wurde im Zuge dieser Fortschreibung des Förderumfangs an zwei Schulen im Landkreis eine Stundenerhöhung vorgenommen: An der Mittelschule Wittislingen werden seit dem 01.01.2018 17 (statt zuvor 12) Wochen- stunden gefördert. Die Stundenerhöhung soll einen dritten Anwesenheitstag der JaS-Fachkraft ermöglichen, hierdurch soll dem gestiegenen pädagogischen Bedarf Rechnung getragen wer- den. Am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Höchstädt wurde der JaS-Stundenumfang von 50 % auf 75 % einer Vollzeitstelle, also auf 29,25 Wochenstunden, erhöht. Das Anwachsen der Schülerzahlen, auch im Bereich der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge, sind der Hauptgrund für die Erhöhung. Auch soll mehr Präventions- und Gruppenarbeit an der Schule ermöglicht werden. Durchgeführt wird die Jugendsozialarbeit an den Schulen im Landkreis Dillingen a. d. Donau in bewährter Weise von den Mitarbeitern des beauftragten freien Trägers der Jugendhilfe, der St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH. An jeder Schule tauschen sich einmal jährlich in der Fachbeiratssitzung Vertreter der Schüler, der Eltern, der Lehrerschaft, des Amtes für Jugend und Familie, teilweise auch der Gemein- den und des Schulamtes, über die Arbeit der JaS-Fachkraft aus und besprechen die nötigen Schwerpunkte der Jugendsozialarbeit. Seite 19
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Im Laufe des Jahres 2018 waren an den Schulen außerdem die individuellen Standortkonzepte für die JaS aktualisiert worden. Hierbei arbeiteten Schulen, Amt für Jugend und Familie und die St. Gregor Jugendhilfe eng zusammen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchem Stundenumfang die Sozialarbeiter zum Jahresen- de 2018 an Schulen im Landkreis tätig waren. Für die staatlichen Gymnasien im Landkreis besteht im Rahmen der Jugendsozialarbeit die Möglichkeit zur Durchführung von Projekten, eine feste Stundenanzahl pro Woche gibt es dabei nicht. Schulen Stundenzahl Grund- und Mittelschulen MS Bissingen 5,5 GS Buttenwiesen/Pfaffenhofen 10,0 GS Dillingen * 19,5 MS Dillingen * 19,5 GS Gundelfingen 8,0 MS Gundelfingen 16,0 GS Höchstädt 6,0 MS Höchstädt * 19,5 MS Weisingen 12,0 GS Lauingen * 19,5 MS Lauingen 15,0 GS Wertingen 10,0 MS Wertingen * 19,5 MS Wittislingen 17,0 Realschulen Realschule Lauingen 5,0 Realschule Wertingen 9,0 Berufliche Schulen Berufsschule Höchstädt 29,25 Berufsschule Lauingen 19,5 Förderschule Theresia-Haselmayr-Schule 39,0 GESAMT (Stand 31.12.2018) 298,75 * staatlich geförderte Stellen Seite 20
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Kommunale Jugendarbeit Schwerpunkt der kommunalen Jugendarbeit im Jahr 2018 war die Seminararbeit an Schulen zu unterschiedlichen Themen. Die Schulendtage als vertiefte Berufsorientierung wurden wieder in Zusammenarbeit mit der Universität Augsburg, dem Patenprojekt „Jugend + Zukunft“ und der Agentur für Arbeit mit drei Schulklassen verschiedener Schulen durchgeführt. Mit insgesamt 70 Schülerinnen und Schülern wurden dabei Themen im Zusammenhang mit der Berufswahl und Berufsausbildung erörtert. Die 27 Städte und Gemeinden im Landkreis Dillingen a. d. Donau haben alle einen oder meh- rere Jugendbeauftragte bestellt, insgesamt 33, die Ansprechpartner für Kinder und Jugendli- che sind. Die Kommunale Jugendarbeit unterstützt die Jugendbeauftragten – in enger Zu- sammenarbeit mit dem Kreisjugendring – bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Vermittlung von Informationen zu jugendrelevanten Themen. In diesem Jahr fand eine Ver- anstaltung zum Thema „Möglichkeiten der Partizipation im Bereich der politischen Bildung“ mit dem Referenten Lorenz Semmler vom Bezirksjugendring Schwaben statt. Besonders her- vorheben sind die Vorbereitung und Durchführung zur Vereinsgründung von Jugendtreffs in Glött und Bissingen. Außerdem wurden acht Einzelberatungen durchgeführt. Das „Patenprojekt Jugend + Zukunft“, das im Jahr 2018 seit zwölf Jahren bestand, betreut Jugendliche auf ihrem Weg in den Beruf. Seit Bestehen des Projektes betreuten insgesamt 45 Senioren ca. 600 Jugendliche (davon et- was mehr als die Hälfte Jugendliche mit Migrationshintergrund) auf ihren Weg in den Beruf, rund 52 % aller Patenschaften endeten mit einem positiven Ergebnis. Die meisten der 310 Jugendlichen konnte von den Senioren unter der Federführung der Kommunalen Jugendarbeit in eine Ausbildungsstelle oder in eine andere Maßnahme untergebracht werden. Aktuell wer- den 22 Jugendliche von 18 Paten betreut. Der Arbeitskreis Jugendarbeit tagte 2018 viermal unter der Federführung der Kommunalen Jugendarbeit. Darüber hinaus nahm der Kreisjugendpfleger an verschiedenen Jahreshauptversammlungen von Jugendverbänden, des Kreisjugendringes Dillingen a. d. Donau, an Vorstandssitzungen von DLG Kultur und Wir e.V. und an Sitzungen der Arbeitskreise Sucht, Zivilcourage u.v.m. teil. Im Rahmen der Bauleitplanung wurden acht Stellungnahmen abgegeben. Der Bereich der Kreisjugendpflege im Amt für Jugend und Familie wurde Ende des Jahres 2018 von Christina Mayer übernommen. Gerhard Zimmermann trat nach mehr als 36 Jahren als Kreisjugendpfleger in den wohlverdienten Ruhestand. Seite 21
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Jugendschutz Zu den Aufgaben im Bereich des Jugendschutzes gehört der Vollzug des Jugendschutzgeset- zes, z. B. durch die Mitwirkung an Jugendschutzkontrollen der Polizei oder den Erlass von Bußgeldbescheiden. Im vergangenen Jahr wurden ca. 40 Veranstaltungen und Gewerbebetrie- be durch Beamte der Polizeiinspektion Dillingen a. d. Donau und den Jugendschutzbeauftrag- ten des Amtes für Jugend und Familie kontrolliert. Im Jahr 2018 wurden vier Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Ju- gendschutzgesetz bearbeitet. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf dem präventiven Jugendschutz, bei dem das Amt für Jugend und Familie intensiv mit der Polizeiinspektion Dillingen a. d. Donau, den Ordnungs- ämtern der Kommunen, den Schulen und dem Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes zusammenarbeitet. Der Präventionsbaustein „Gewalt und Süchte“ wurde erneut als zweitägiges Seminar unter der Federführung der Kommunalen Jugendarbeit durchgeführt. Dieses Seminar wurde auf- grund des beobachteten Anstiegs von Gewaltdelikten entwickelt, bei denen der Konsum von Drogen oder Alkohol eine wesentliche Rolle spielt. Am Stand des Landkreises Dillingen a. d. Donau auf der „WIR 2018“ stellte der Kreisjugendring Dillingen im Beisein von Landrat Leo Schrell und Vertretern vieler Jugendverbände sein Ferien- und Freizeitprogramm vor. Seite 22
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Bei den 24 Drogen- und Alkoholpräventionstagesveranstaltungen wurden ca. 600 Schülerin- nen und Schülern unterschiedlicher Schulen erreicht. Es fanden insgesamt sechs Jugendschutzbesprechungen mit der Polizei statt. Der Jugendschutzbeauftragte ist auch Mitglied des Arbeitskreises Zivilcourage beim Polizei- präsidium Schwaben-Nord. Hier fanden im Jahr 2018 fünf Sitzungen statt, dabei wurde der Wettbewerb für Helden ins Leben gerufen. Die Preisverleihung fand im Sommer 2018 statt. Jugendhilfeplanung Im Bereich der Jugendhilfeplanung wurde 2018 die dritte Fortschreibung der Sozialanalyse gefertigt und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Sozialraumana- lyse soll Diskussions- und Arbeitsgrundlage für Politik, Verwaltung und freie Träger der Ju- gendhilfe sein und auch Veränderungsbedarfe aufzeigen. Noch im Jahr 2018 war außerdem mit der zweiten Fortschreibung des Teilplanes 2 „Jugend- arbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" begonnen worden. Folgende Planungen sind für die nächsten Jahre vorgesehen: 2. Fortschreibung Teil 2 „Jugendarbeit, Jugendsozial- 2019/20 arbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ 4. Fortschreibung des Teilplanes 3 „Förderung von Kin- 2020/21 der in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ Bevölkerungsprognose 2021 3. Fortschreibung Sozialraumanalyse 2018-2020 2021/21 2. Fortschreibung - Teil 4 – Hilfen zur Erziehung, Ein- 2022/23 gliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Ju- gendliche, Hilfe für junge Volljährige Die fertige Fortschreibung des Teilplanes 2 soll dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich im Jahr 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es fanden im vergangenen Jahr drei Sitzungen des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“ statt. Seite 23
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen Das Amt für Jugend und Familie muss jeder Meldung über eine potenzielle Kindeswohlge- fährdung nachgehen. Im Vier-Augen-Prinzip zweier erfahrener pädagogischer Fachkräfte muss nach Ermittlung des Sachverhalts eine Einschätzung vorgenommen werden, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und was ggf. zu deren Abwendung zu tun ist. Soweit dies zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung unumgänglich ist, muss eine Inobhutnahme ausge- sprochen werden oder es müssen Eingriffe ins elterliche Sorgerecht beim Familiengericht angeregt werden. Das von Artikel 6 Grundgesetz geschützte Elternrecht hat dabei hohen Stel- lenwert. Im Jahr 2018 hat sich die Anzahl der Meldungen über eine Kindeswohlgefährdung mehr als verdoppelt (169 gegenüber 70 im Vorjahr). Dies hängt wohl zunächst mit der größer werden- den Sensibilität der Gesellschaft, aber auch verschiedener Institutionen, bei Fragen des Kin- deswohls zusammen. Auch ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern, zu beobachten. Des Weiteren kommt es häufiger vor, dass Personen aus dem engen Umfeld des Kindes eine Kindeswohlgefährdung beim Amt für Jugend und Familie melden, um eigene Interessen (z. B. die Verhinderung von Umgangs- kontakten) durchzusetzen. Anzahl der überprüften Mitteilungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung Seite 24
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau 261 Kinder waren von den 169 Mitteilungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen, die das Amt für Jugend und Familie im Berichtsjahr überprüft hat, betroffen. Bei 71 der 261 Kinder (27 %) lag tatsächlich eine akute Gefährdung des Kindeswohls vor, bei weiteren 59 Kindern (23 %) war eine latente Kindeswohlgefährdung gegeben. Insgesamt lag also etwa bei jeder zweiten Mitteilung tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vor. Die Anzahl der Inobhutnahmen ist mit 25 gegenüber dem Vorjahr (17) ebenso deutlich ange- stiegen. Bei Inobhutnahmen erfolgt i. d. R. eine Herausnahme des Kindes aus einer Gefähr- dungssituation; soweit die Sorgeberechtigten damit nicht einverstanden sind, muss das Fami- liengericht informiert werden. Inobhutnahmen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer) 30 27 25 25 20 19 17 15 13 10 7 5 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Zunehmend muss das Amt für Jugend und Familie auch Kindeswohlgefährdungen in Asyl- bewerberfamilien nachgehen. Es kommt immer wieder vor, dass den Eltern erst grundlegende Erziehungsregeln, wie etwa das Verbot Kinder zu schlagen sowie die Schulpflicht, vermittelt werden müssen. Die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten, wie Hilfen zur Erzie- hung, bedarf häufig langer Überzeugungsarbeit und ist auch aufgrund sprachlicher Barrieren oft schwierig. Die Tabelle auf Seite 26 zeigt die Verteilung der Kindeswohlgefährdungen nach Orten in den Jahren 2017 und 2018. Das Diagramm auf Seite 27 zeigt die Altersverteilung der von einer Gefährdungsmeldung betroffenen Kinder. 53 % der betroffenen Kinder waren Buben, 47 % Mädchen. Seite 25
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Meldungen von Kindeswohlgefährdungen 2017 2018 Gemeinde Kinder Meldungen Kinder Meldungen Aislingen 2 2 Bachhagel 1 1 2 2 Bächingen Binswangen 1 1 1 1 Bissingen Blindheim 1 1 Buttenwiesen 26 13 Dillingen 15 13 52 38 Glött Gundelfingen 5 3 13 8 Haunsheim Höchstädt 15 10 24 20 Holzheim 2 1 1 1 Laugna 1 1 Lauingen 8 6 26 13 Lutzingen 3 1 Mödingen 1 1 Finningen 5 1 2 2 Medlingen 2 1 Schwenningen 2 2 Syrgenstein 3 3 11 10 Villenbach 2 2 8 3 Wertingen 25 16 63 39 Wittislingen 1 1 16 10 Ziertheim Zöschingen 3 1 2 2 Zusamaltheim 9 6 8 3 INSGESAMT 101 70 261 169 Stand: 31.12.2018 Seite 26
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Erzieherische Hilfen und weitere Einzelfallhilfen Das Amt für Jugend und Familie ist als sozialpädagogische Fachbehörde dafür verantwort- lich, die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe zu gewähren. Dabei sind im Rahmen des Hilfeplanverfahrens die Sorgeberechtigten, der junge Mensch selbst (je nach Alter) und weitere wichtige Bezugspersonen, wie Lehrer, behandelnde Ärzte, engere Verwandte u. ä. in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Als ambulante Hilfen bezeichnet mal diejenigen Hilfen, die außerhalb von Einrichtungen der Jugendhilfe erbracht werden, z.B. eine sozialpädagogische Hilfe in der Familie selbst. Teilsta- tionäre Hilfen finden in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche für einen Teil des Tages besuchen, statt, beispielsweise in einer Heilpädagogischen Tagesstätte. Der Begriff stationäre Hilfen meint die Unterbringung von Kindern über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses, also in Kinderheimen, Wohngruppen oder bei Pflegeeltern. Stationäre Hilfen werden grund- sätzlich nur als „ultima ratio“, wenn ein Verbleib des jungen Menschen im Elternhaus auch mit unterstützenden Hilfen nicht mehr möglich ist, gewährt. Die Tabelle auf Seite 28 zeigt Stichtagszahlen zum 31.12.2018. Um die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren zu erhalten, sind die Hilfen für UMA (vgl. Seite 14ff. dieses Geschäftsberichts) nicht enthalten. Im Berichtszeitraum ist vor allem die Zahl der Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 SGB VIII) deutlich angestiegen (von 47 auf 66). Immer mehr Familien im Landkreis Dillin- gen a. d. Donau benötigen sozialpädagogische Unterstützung zur Bewältigung des Alltags, bei der Erziehung ihrer Kinder sowie für Ämter- und Behördenangelegenheiten. Seite 27
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau ambulant teilstationär stationär davon davon davon § 30 § 31 § 35a § 41 § 32 § 35a § 41 § 33 § 34 § 35a § 41 Gemeinde Heil- Schul- Lega- Voll- päd. be- sthenie/ Integr. zeit- HPT HPT Heim The- gleit- Dyskal Hort pflege rapie ung kulie Aislingen Bachhagel 1 1 1 2 Bächingen 1 Binswangen 1 1 1 Bissingen 1 2 1 Blindheim 1 1 1 1 1 Buttenwiesen 2 5 2 1 1 4 1 1 Dillingen 6 21 5 3 2 1 4 8 4 1 Glött 1 1 Gundelfingen 5 3 1 1 2 Haunsheim Höchstädt 5 5 3 2 1 1 4 1 Holzheim 1 1 1 2 1 2 Laugna 1 1 1 Lauingen 5 9 1 2 2 1 1 5 4 1 1 Lutzingen 2 1 Mödingen 1 3 1 1 Finningen Medlingen 1 1 1 1 Schwenningen 1 Syrgenstein 1 1 4 1 1 Villenbach 1 1 2 1 1 1 Wertingen 4 9 4 1 1 1 6 7 4 2 Wittislingen 4 4 1 1 1 1 3 1 Ziertheim 1 1 Zöschingen Zusamaltheim 1 1 1 INSGESAMT 43 66 13 22 2 5 8 4 8 38 29 5 7 8 Stichtagszahlen zum 31.12.2018 § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 SGB VIII Heilpädagogische Tagesstätte § 33 SGB VIII Vollzeitpflege § 34 SGB VIII Heimerziehung § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige Seite 28
Geschäftsbericht 2018 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau Auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen von Hilfe zur Erziehung in ei- nem Kinderheim wohnen, ist im Laufe des Jahres 2018 etwas angestiegen (von 26 auf 29). Stabilisiert hat sich – entgegen dem Trend der Vorjahre – die Anzahl der Schulbegleitungen, die zum Stichtag bei 22 (Vorjahr: 24) lag. Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht, familiengerichtliche Verfahren In Fragen von Trennung und Scheidung sowie in familiengerichtlichen Verfahren zum Um- gangs- und Sorgerecht berät der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Amtes für Jugend und Familie die betroffenen Eltern. Dabei ist immer das Wohl der betroffenen Kinder oberstes Ziel. Immer häufiger kommt es zu schwierigen und längeren gerichtlichen Verfahren, gerade wenn sich Eltern nach einer Trennung nicht über die Modalitäten des Sorge- und Umgangsrechts einig werden. Leider werden immer wieder Streitigkeiten von Eltern auch zu Lasten ihrer Kinder ausgetragen. Den Begleiteten Umgang führt der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Dillingen a. d. Donau e. V. im Auftrag des Amtes für Jugend und Familie durch. Im Jahr 2018 wurden dabei 324 Betreuungsstunden in 18 Fällen geleistet. In 15 Fällen wurde der Begleitete Umgang auf Anfrage des Amtes für Jugend und Familie, in drei Fällen auf Anfrage des Familiengerichtes durchgeführt. In fünf von neun beendeten Fällen gelang es Eltern, im Anschluss an die Be- gleitung selbst wieder eine Lösung für die Gestaltung des Umgangsrechts zu finden. Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) des Amtes für Jugend und Familie dient als Ansprechpartnerin für werdende Mütter und Väter und Eltern mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr. Sie steht bei allen Fragen rund um die Betreuung und Erziehung von kleinen Kindern zur Verfügung und bezieht dabei das interdisziplinäre „Netzwerk frühe Kindheit“, dem u. a. andere Beratungsstellen, Kinderärzte und Frühförderstellen angehören, ein. 142 Familien nahmen im Jahr 2018 erstmals Kontakt zur Koordinierenden Kinderschutzstelle auf. Dies ist eine weitere Steigerung gegenüber dem Vorjahr (130). Der Verlauf in der Tabelle auf Seite 30 zeigt, dass die Angebote der KoKi von Jahr zu Jahr besser angenommen werden. Etwa ein Viertel der hilfesuchenden Familien sind Migranten. Die KoKi-Fachkraft verschickt an alle Eltern von Neugeborenen im Landkreis eine Baby- Willkommensmappe mit zahlreichen nützlichen Informationen. 911 Baby-Willkommens- Mappen wurden im Jahr 2018 verschickt. Seite 29
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