Amt für Jugend und Familie Geschäftsbericht 2018

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Amt für Jugend und Familie Geschäftsbericht 2018
Amt für Jugend und Familie
Geschäftsbericht 2018

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Amt für Jugend und Familie Geschäftsbericht 2018
Geschäftsbericht                                               2018
des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Herausgeber:
Landratsamt Dillingen a. d. Donau
Amt für Jugend und Familie
Weberstraße 14
89407 Dillingen a. d. Donau
Tel: 09071 51 - 4007
Fax: 09071 51 - 4020

Internet:      www.landkreis-dillingen.de

E-Mail:        poststelle@landratsamt.dillingen.de

Stand:         April 2019

© Landratsamt Dillingen a. d. Donau, alle Rechte vorbehalten

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Amt für Jugend und Familie Geschäftsbericht 2018
Geschäftsbericht                                                      2018
des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Inhalt

1.    Vorwort                                                                        4
2.    Ausgewählte Themen und Veranstaltungen                                         5
      U18-Wahlen im Landkreis Dillingen a. d. Donau                                  5
      Aufsuchende Erziehungsberatung in Höchstädt a. d. Donau                        7
      Landrat betont Bedeutung der Tagespflege                                       8
      Dank an engagierte Pflegeeltern                                               10
      Baby- und Kleinkindersprechstunde in Dillingen a. d. Donau                    11
      Ambulant betreutes Wohnen hat sich bewährt                                    12
      Projekt „Finde Deinen Weg“                                                    13
      Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) / Asylbewerber-/Flüchtlingsfamilien 14
      Wahl der Jugendschöffen                                                       16
3.    Sitzungen des Jugendhilfeausschusses                                          17
4.    Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie                                     19
      Jugendsozialarbeit an Schulen                                                 19
      Kommunale Jugendarbeit                                                        21
      Jugendschutz                                                                  22
      Jugendhilfeplanung                                                            23
      Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen                         24
      Erzieherische Hilfen und weitere Einzelfallhilfen                             27
      Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht, familiengerichtl. Verfahren 29
      Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)                                      29
      Kindertageseinrichtungen und Tagespflege                                      31
      Jugendhilfe im Strafverfahren                                                 35
      Schülergremium „RESET“                                                        38
      Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsurkunden       39
      Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz                                 40
5.    Einnahmen und Ausgaben                                                        42
6.    Bevölkerungsstatistik                                                         43

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Geschäftsbericht                                                          2018
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1. Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem Jahr soll Ihnen der Geschäftsbericht des Amtes für Jugend und Familie einen
ausführlichen Überblick geben, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe im vergangenen Jahr im
Landkreis Dillingen a. d. Donau entwickelt hat.

Auffällig ist der erhebliche Anstieg von Meldungen über Kindeswohlgefährdungen, denen die
Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie im Jahr 2018 nachgehen mussten. Steigende
Hilfebedarfe bei jungen Menschen und ihren Familien einerseits und eine größer werdende
Sensibilität in der Gesellschaft für Fragen des Kinderschutzes andererseits führen zu dieser
Entwicklung.

Wir versuchen auch weiterhin, Eltern und Kindern durch präventive und niederschwellige
Angebote – beispielsweise den Außensprechtag der Erziehungsberatungsstelle in Höchstädt a.
d. Donau und die Baby- und Kleinkinderspechstunde in Dillingen a. d. Donau – möglichst
frühzeitig dort Unterstützung zukommen zu lassen, wo diese benötigt wird.

Der weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf diente die Entscheidung,
künftig die Betreuung bei Tagesmüttern und Tagesvätern auch für Kinder über drei Jahren –
und damit über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus – gleichrangig zur Betreuung in
Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.

Herzlich danke ich den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Familie und den zahlreichen Kooperationspartnern in
der Kinder- und Jugendhilfe für ihren großes Engagement zum Wohle von Kindern, Jugendli-
chen und Familien im Landkreis Dillingen a. d. Donau.

Ihr

Leo Schrell
Landrat

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2. Ausgewählte Themen und Veranstaltungen

U18-Wahlen im Landkreis Dillingen a. d. Donau

Im Interesse einer nachhaltig starken Demokratie ist es nach Überzeugung von Landrat Leo
Schrell von großer Bedeutung, bei jungen Menschen möglichst frühzeitig die politische Bil-
dung zu fördern und sie dafür zu begeistern.

Deshalb begrüßt Schrell die Initiative des Bayerischen Jugendrings (BJR) zur Durchführung
der U18-Wahlen im Zusammenhang mit der am Sonntag, 14. Oktober 2018, stattfindenden
Landtags- und Bezirkswahl in Bayern. Gleichzeitig dankt er den Verantwortlichen des Kreis-
jungrings, in Kooperation mit dem Arbeitskreis Jugendarbeit des Kreisjugendamtes im Land-
kreis Dillingen am Freitag, 5. Oktober 2018, unter 18-jährigen Jugendlichen die Möglichkeit
zu geben, sich an dem Projekt zu beteiligen.

Bei einem Pressegespräch stellte Leo Schrell gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Kreis-
jungrings Dillingen, Boris Schenk, das Prozedere dazu vor. Im Prinzip funktioniert die U18-
Wahl wie die reguläre Wahl in Wahllokalen mit Stimmzetteln, Wahlkabinen und Wahlurnen.

Bei der Vorstellung des Konzepts der U18-Wahl (von links): Boris Schenk (Geschäftsführer Kreisju-
gendring), Maritha Terpoorten (Pädagogische Leitung Jugendhilfe Seitz), Matthias Grätsch (Stadtju-
gendpfleger Dillingen), Marco Wenzl, Kreisjugendpfleger Gerhard Zimmermann, Josef Busch, Land-
rat Leo Schrell und Lorenz Schuster (Evangelische Jugend im Dekanat Neu-Ulm).

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Geschäftsbericht                                                            2018
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Im Landkreis Dillingen hatten die unter 18-Jährigen am 5. Oktober 2018 von 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr in den Jugendcafés in Dillingen, Gundelfingen und Lauingen sowie im Jugendhaus
Wertingen und bei der evangelischen Jugend in Dillingen die Möglichkeit zu wählen. Außer-
dem setzte der Kreisjugendring ein mobiles Wahllokal ein.

Der Bayerische Jugendring (BJR) führt schon seit Jahren die U18-Wahl vor Bundestags-,
Landtags- und Bezirkswahlen durch. Die Idee zu U18-Wahlen entstand 1996 in einem Ju-
gendklub in Berlin und wächst seitdem stetig. Bei der ersten Durchführung 1996 gab es ein
einziges Wahllokal. Bei der Bundestagswahl 2017 gingen knapp 220.000 Kinder und Jugend-
liche in über 1.660 Wahllokalen im ganzen Bundesgebiet wählen.

Rückenwind erfährt die Aktion auch durch den 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesre-
gierung. Darin werden die Akteurinnen und Akteure der Jugendarbeit dazu aufgerufen, das
Politische ihrer Arbeit sowie die Notwendigkeit zu politischer Bildung neu zu erkennen und
wiederaufleben zu lassen. Zudem sollen entsprechende Ideen und Angebote der aktiven Betei-
ligung und des handelnden Engagements entwickelt werden.

Das Projekt der U18-Wahlen wird vom BJR koordiniert, der hierfür Materialien zur Verfü-
gung stellt. Im Optimalfall ist die U18-Wahl mehr als der reine Wahlakt. So ist das Projekt in
die Vor- und Nachbereitung von Maßnahmen der politischen Bildung eingebunden.

Insgesamt waren in Bayern bereits über 300 Wahllokale angemeldet. Dies stellt einen Teil-
nehmerrekord dar, nachdem es bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 jeweils nur knapp
190 Wahllokale waren.

Bayernweit lag bei der U18-Wahl die CSU mit 24,1 % knapp vor den Grünen (23,2 %) und
der SPD (11,4 %). Im Stimmkreis „Augsburg-Land, Dillingen“ erreichte bei den Kindern und
Jugendlichen die CSU 26,6 %, zweitstärkste Partei wurde die SPD (21,4 %) vor der AfD
(14,5 %).

Auch zu den Europawahlen im Mai 2019 führt der Bayerische Jugendring U18-Wahlen für
Kinder und Jugendliche durch.

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„Aufsuchende Erziehungsberatung“ in Höchstädt a. d. Donau

Mit einem weiteren Außensprechtag in Höchstädt a. d. Donau erweitert die Katholische Ju-
gendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. ihr seit über 40 Jahren im Landkreis Dillingen be-
stehendes Angebot der Erziehungsberatung. Bereits seit 2001 besteht die Außenstelle in Wer-
tingen.

„Wir sind für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Eltern, Pflegeeltern, Großeltern
und alle an der Erziehung beteiligten Personen bei allen Fragen rund um die Erziehung da.
Zudem können wir vermehrt zu Hausbesuchen kommen“, so Diplom-Psychologin Antje
Werner, Leiterin der KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung im Landkreis. „Wir
gehen auf die persönliche Lebenslage jedes Einzelnen ein und suchen gemeinsam mit den
Ratsuchenden nach einer individuell passenden Lösung. Unsere Angebote können unkompli-
ziert und zeitnah in Anspruch genommen werden. In der Regel gibt es bei uns kaum Warte-
zeiten.“

Der bedarfsgerechte Ausbau von Unterstützungsangeboten für Eltern und Familien ist ein
wichtiges Ziel des Landkreises Dillingen a. d. Donau. „Uns ist wichtig, dass Eltern wohnort-
nah und niedrigschwellig Beratung und Unterstützung finden“, so Landrat Leo Schrell bei der

Vorstellung des Außensprechtags Höchstädt der Erziehungsberatungsstelle (von links): Jugendamts-
leiter Michael Wagner, Stefan Leister, Pfarrer Daniel Ertl, Höchstädts Bürgermeister Gerrit Maneth,
Sozialpädagogin Beate Bronnhuber (sie berät vor Ort in Höchstädt), Antje Werner (Leiterin Erzie-
hungsberatung), Landrat Leo Schrell und Elfriede Bschorr (Gesamtleitung KJF Kinder und Jugend-
hilfe KJF Dillingen).

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Vorstellung des neuen Angebots. Der Außensprechtag findet jeweils mittwochs von 13:00
Uhr bis 17:00 Uhr im Vituszimmer des Pfarrheimes Höchstädt, Kirchgasse 8, statt. Eine vor-
herige Terminvereinbarung über das Büro der Erziehungsberatungsstelle in Dillingen
(Tel. 09071/770390) ist zwingend erforderlich.

Stefan Leister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KJF: „Unsere engagierten Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im psychologischen sowie
sozial- und heilpädagogischen Bereich. Unsere Leistungen sind kostenfrei. Bei uns ist jeder
willkommen, egal welcher Herkunft er ist und welcher Religion oder welchem Kulturkreis er
angehört.“

Die Fachkräfte der Beratungsstelle nehmen sich all den Themen an, die die Bandbreite kindli-
cher Entwicklung vorgibt. Sie unterstützen sowohl bei Entwicklungsfragen, die sich in jedem
Alter neu stellen, als auch bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen. Angebote wie
etwa Beratung bei Trennung und Scheidung, Schreibabyberatung und Beratung im Fall von
häuslicher und sexueller Gewalt sind ebenfalls Bestandteil der Erziehungsberatung und helfen
so Familien, ihren Alltag zu bewältigen.

Die KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle möchte ihr Beratungs- und Unter-
stützungsangebot noch stärker den Bedürfnissen und dem gesellschaftlichen Wandel der Fa-
milien anpassen. Durch eine aufsuchende Erziehungsberatung im Sinne einer Gehstruktur
sollen Menschen im Landkreis erreicht werden, die wegen großer räumlicher Entfernung, des
damit verbundenen Zeitaufwandes, der damit verbundenen Kosten und / oder besonderer Le-
bensumstände eine Erziehungsberatung nicht annehmen könnten. Auch Eltern, die beruflich
bedingt wenig zeitliche Ressourcen haben, soll der Zugang zu Beratung vor Ort, z. B. an der
Kindertagesstätte oder in Form eines Hausbesuches, erleichtert werden. So kann das neue
Angebot der regelmäßigen Offenen Sprechstunde an einigen Kindertagesstätten eine erste
Kontaktaufnahme ermöglichen und somit eine Inanspruchnahme der Unterstützung leichter
machen. Damit kann Erziehungsberatung flexibel auf die Lebensbedingungen von Familien
angepasst werden und ein gutes Angebot für die Menschen im Landkreis sein.

Für die Einrichtung des Außensprechtages in Höchstädt haben sich Landkreis und KJF ge-
meinsam mit der Stadt Höchstädt a. d. Donau entschieden. Bürgermeister Gerrit Maneth sieht
den Außensprechtag auch als Stärkung der Stadt im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit
an. „Wir freuen uns über dieses zusätzliche Angebot in Höchstädt und hoffen, dass der Au-
ßensprechtag gut angenommen wird“, so Maneth.

Landrat betont Bedeutung der Tagespflege

Im Rahmen des Netzwerktreffens von Tagespflegepersonen, das im Oktober 2018 vom Amt
für Jugend und Familie des Landratsamtes veranstaltet wurde, betonte Landrat Leo Schrell die
Bedeutung der Kindertagespflege im Landkreis Dillingen a. d. Donau. „Sie leisten sehr wert-
volle Arbeit für unsere Gesellschaft und tragen damit auch zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf für Eltern bei. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!“, wandte sich der
Landrat direkt an die Tagesmütter und –väter. Deshalb, so führte Leo Schrell weiter aus, pla-
ne der Landkreis, die Kindertagespflege weiter zu stärken. „Der Gesetzgeber hat einen

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Landrat Leo Schrell sowie Michael Wagner und Christina Mayer vom Amt für Jugend und Familie des
Landratsamtes Dillingen a. d. Donau dankten den Tagesmüttern für ihren Einsatz und stellten in Aus-
sicht, dass ab 2019 auch Kinder über drei Jahre ohne zusätzliche Voraussetzungen, gleichwertig zur
Betreuung in Kindertageseinrichtungen, durch Tagesmütter und –väter betreut werden können.

Rechtsanspruch auf Tagespflege für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. Ab 2019 werden
wir diesen auch auf Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt auszuweiten und damit auch
die Wahlfreiheit von Eltern stärken“, so der Landrat.

Die neuen „Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Landkreis Dillingen a.
d. Donau“ wurden im Dezember 2018 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und traten am
01.01.2019 in Kraft. Neben der Übernahme der Tagespflege auch für Kinder ab drei Jahren
bis zum Schuleintritt regeln die Richtlinien u. a. die Höhe des Tagespflegeentgeltes, den von
Eltern zu leistenden Kostenbeitrag, die Qualifizierung von Tagesmüttern und Tagesvätern und
den Kinderschutz.

Die Förderung von Kindern in Tagespflege, also bei Tagesmüttern und –vätern, stellt nach
bundes- und landesrechtlichen Vorschriften eine wichtige Form der Kindertagesbetreuung
dar, die als gleichwertig zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen anzusehen ist. Im Land-
kreis Dillingen a. d. Donau werden derzeit rund 60 Kinder bei Tagespflegepersonen betreut.
Es stehen ausreichend weitere Plätze bei den Tagesmütter und Tagesvätern zur Verfügung.

Als Ansprechpartnerin für alle Aspekte der Kindertagespflege steht beim Amt für Jugend und
Familie Frau Monika Eisenhofer (Tel. 09071/51-4015, e-Mail moni-
ka.eisenhofer@landratsamt.dillingen.de) zur Verfügung.

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Dank an engagierte Pflegeeltern

Etwa 40 Kinder und Jugendliche leben im Landkreis Dillingen a. d. Donau derzeit bei Pflege-
eltern. Der zweite weitere Stellvertreter des Landrats, Alt-Oberbürgermeister Hans-Jürgen
Weigl, dankte im Rahmen des jährlichen Pflegeelternabends des Amtes für Jugend und Fami-
lie im „Chili“ den Pflegeltern: „Mit viel Herzblut und hohem persönlichem Einsatz ermögli-
chen Sie Ihren Pflegekindern, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Ich habe großen
Respekt davor, dass Sie diese nicht immer einfache Aufgabe so engagiert wahrnehmen und
damit eine Atmosphäre schaffen, in der sich die Kinder wohlfühlen“, wandte sich Weigl an
die Pflegeeltern.

An der gut besuchten Veranstaltung nahmen knapp 25 Pflegeeltern teil. Sie nutzten die Gele-
genheit, sich untereinander sowie mit den Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Familie
über ihre Erfahrungen auszutauschen.

Pflegeeltern nehmen Kinder, die für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren leibli-
chen Eltern leben können, auf. Sie erhalten dabei pädagogische Unterstützung vom Amt für
Jugend und Familie sowie ein monatliches Pflegegeld für Unterhalt und Erziehung ihres Pfle-
gekindes. Immer wieder werden engagierte Pflegeeltern gesucht. Eine pädagogische Vorqua-
lifikation ist dafür nicht notwendig. Interessenten können sich an Stefanie Berroth und Andrea
Riedlinger vom Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und Familie (e-Mail stefa-
nie.berroth@landratsamt.dillingen.de und andrea.riedlinger@landratsamt.dillingen.de, Tel.
09071/51-4038 und -4029) wenden.

Der zweite weitere Stellvertreter des Landrats, Alt-Oberbürgermeister Hans-Jürgen Weigl (links im
Bild), dankte den Pflegeeltern im Landkreis bei einem informativen Pflegeelternabend für ihren enga-
gierten Einsatz.

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Baby- und Kleinkindersprechstunde in Dillingen a. d. Donau

Eltern mit Babys und Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr können seit Mai 2018 das neue
Angebot der Baby- und Kleinkindersprechstunde in Dillingen nutzen. Die Sprechstunde wird
in Kooperation der Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi) des Landratsamtes mit der
KJF Kinder- und Jugendhilfe Dillingen ermöglicht und ist für Eltern kostenlos.

Landrat Leo Schrell sieht in der Babysprechstunde eine gute Ergänzung der bestehenden An-
gebote für junge Eltern im Landkreis Dillingen a. d. Donau. „Im Anschluss an die Betreuung
durch die Nachsorgehebamme können Eltern das Angebot der Sprechstunde für Babys und
Kleinkinder nutzen, um Fragen, Unsicherheiten oder Sorgen im Umgang mit ihrem Kind mit
Fachleuten zu besprechen“, so Schrell. Typische Themen der Babysprechstunde können Stil-
len und Ernährung, die Pflege von Babys und Kleinkindern, familiäre Fragen sowie Unter-
stützungs- und Förderangebote sein.

Die Babysprechstunde führen im Wechsel die Kinderkrankenschwestern Melanie Gollmann
und Christin Schülling und die Hebamme Elli Behrens-Wagner durch. Alle drei Damen haben

Melanie Gollmann, Elli-Behrens-Wagner und Christin Schülling (von links) führen ab Mai 2018 die
Baby- und Kleinkindersprechstunde in Dillingen durch.

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Weiterbildungen zur Beratung von Familien erfolgreich absolviert und verfügen über mehr-
jährige Berufserfahrung. Gollmann, Schülling und Behrens-Wagner besuchen auch junge El-
tern zu Hause im Rahmen der Baby-Willkommens-Besuche, die ebenfalls ein Angebot der
Koordinierenden Kinderschutzstelle des Landratsamtes Dillingen a. d. Donau sind.

Elfriede Bschorr, Leiterin der KJF Kinder- und Jugendhilfe Dillingen, freut sich über das
neue Angebot. „Mit der Babysprechstunde können wir den Eltern frühzeitig und
niedrigschwellig Rat und Hilfe anbieten“, betont Bschorr.

Jeden ersten Donnerstag im Monat findet die Baby- und Kleinkindersprechstunde von 09:30
Uhr bis 11:30 Uhr in den Räumen der Erziehungsberatungsstelle, St.-Ulrichs-Platz 3, Dillin-
gen a. d. Donau, statt. Fällt der Donnerstag auf einen Feiertag, so findet die Sprechstunde eine
Woche später statt.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist ab sofort unter Tel. 0177/8403863 möglich, aber nicht
zwingend notwendig. Auch für die Baby-Willkommens-Besuche können unter der gleichen
Telefonnummer Termine verabredet werden.

Ambulant betreutes Wohnen hat sich bewährt

Seit Sommer 2017 gibt es das „ambulant betreute Wohnen für Jugendliche und junge Erwach-
sene“, kurz ABW, im Landkreis Dillingen a. d. Donau. Es bietet jungen Menschen ab 16 Jah-
ren, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, die Möglichkeit, mit pädagogischer Unterstüt-
zung Schritt für Schritt selbständig zu werden. So viel Unterstützung wie nötig, so viel Frei-
raum und Selbständigkeit wie möglich – so könnte man das Konzept für das ABW zusam-
menfassen, das vom Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes und der „Abenteuerschu-
le4U“, einem Träger der freien Jugendhilfe, gemeinsam entwickelt wurde.

Die ersten Erfahrungen sind durchweg positiv. Pädagoge M.A. Christian Bühler von der
Abenteuerschule4U leitet das ABW. „Aktuell leben sechs junge Menschen hier. Wir versu-
chen, mit ihnen an ihren Stärken zu arbeiten und sie auf ein selbständiges Leben vorzuberei-
ten“, erklärte Bühler im Sommer 2018. Die Entscheidung, ob ein Jugendlicher in das ABW
einzieht, wird durch das zuständige Jugendamt getroffen. Bei Minderjährigen müssen die sor-
geberechtigten Eltern zustimmen; es wird genau geprüft, ob die Jugendlichen in ihrer Ent-
wicklung schon weit genug sind, um in das ABW einzuziehen. Ihren Lebensunterhalt müssen
sie selbst, z.B. durch ihre Ausbildungsvergütung, BAföG, oder Unterhalt der Eltern, bestrei-
ten. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich Probleme mit den Eltern oft durch die
räumliche Trennung entschärfen lassen“, so Bühler.

Nach Auffassung von Jugendamtsleiter Michael Wagner ist das ambulant betreute Wohnen
auch für Jugendliche, die zuvor in Einrichtungen der Jugendhilfe gewohnt haben, häufig eine
gute Lösung auf dem Weg zum Erwachsenwerden. „Es ist nicht sinnvoll, wenn junge Men-
schen von einem Kinder- oder Jugendheim, in dem es eine 24-Stunden-Rundumbetreuung
gibt, direkt in die Selbständigkeit entlassen werden. Das ABW ist die Zwischenstation, die
uns bisher gefehlt hat. Wir geben den Jugendlichen auch einen gewissen Vertrauensvorschuss,
wir trauen ihnen den nächsten Schritt auf dem Weg in die Selbständigkeit zu“, so Wagner.

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Der 17-jährige Justin ist im Januar 2018 in das ABW eingezogen. Nach etwa einem halben
Jahr sagt er: „Ich bin selbstständiger geworden, koche selber, wasche Wäsche und halte mein
Zimmer sauber. Mit den anderen Bewohnern komme ich super klar. Auch wenn es ab und zu
Streit gibt, klärt sich alles ganz schnell und ruhig."

Landrat Leo Schrell zieht ebenso ein positives Fazit. „In der Jugendhilfe geht es darum, Hil-
fen so zu gestalten, dass sie möglichst gut auf die individuelle Situation der jungen Menschen
zugeschnitten sind. Das ambulante betreute Wohnen optimiert hierbei die bestehenden Ange-
bote der Jugendhilfe im Landkreis Dillingen a. d. Donau“, so Schrell.

Projekt „Finde Deinen Weg“

Im Rahmen der Jugendberufsagentur im Landkreis Dillingen a. d. Donau, die seit 2015 be-
steht, war die Überlegung angestellt worden, ein Projekt für junge Menschen, die Schwierig-
keiten bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben und die von den vorhandenen Maß-
nahmen bisher nicht erreicht werden, zu konzipieren. Es geht dabei darum, für jene Jugendli-
chen und jungen Erwachsenen, die trotz der sehr niedrigen Jugendarbeitslosigkeit in der Re-
gion keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle auf dem regulären Arbeitsmarkt finden, ein
niedrigschwelliges Angebot zu schaffen.

Der BIB gGmbH ist es gelungen, mit einem überzeugenden Konzept auch Fördermittel des

Aus der Projektpräsentation zu „Finde Deinen Weg“ im Dezember 2018 im Jugendhilfeausschuss.

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Freistaats Bayern zu erhalten. Das Projekt „Finde
Deinen Weg“ hat im Herbst 2018 begonnen.

Drei Jahre lang sollen jährlich maximal zwölf Teilnehmer an das Berufsleben herangeführt
werden. In den Räumlichkeiten von BIB in Dillingen sollen die jungen Menschen bis 23 Jah-
ren durch praktisches Arbeiten, sozialpädagogische Begleitung und Förderung ihrer Kompe-
tenzen dazu gebracht werden, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit zu finden. Individuelle
Hemmnisse sollen dabei abgebaut werden. Durch Praktika sollen die jungen Männer und
Frauen lernen, sich im Arbeitsleben Schritt für Schritt einzufinden. Die vom Träger betriebe-
nen Qualifizierungsbetriebe „Kette und Kurbel“ und „Manufaktur der schönen Dinge“ sind
hierbei einbezogen.

Zur Gewinnung der Teilnehmer arbeitet die BIB gGmbH eng mit dem Amt für Jugend und
Familie, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und weiteren Netzwerkpartnern, wie Schulen,
Einrichtungen der Drogenhilfe u. ä. zusammen.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen a. d. Donau entschied im Dezember
2018, das Projekt mit einem Zuschuss von 5.000 Euro für die Laufzeit von drei Jahren zu un-
terstützen.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) /
Asylbewerber-/Flüchtlingsfamilien

Zum Jahresende 2018 gewährte das Amt für Jugend und Familie für etwa 30 unbegleitete
Ausländer Jugendhilfeleistungen. Rund ein Drittel der jungen Menschen waren minderjährig,
etwa zwei Drittel waren bereits volljährig. Die Volljährigen werden derzeit ausschließlich in
ambulanter Form betreut, die minderjährigen Ausländer befinden sich teilweise in einer stati-
onären Einrichtung der Jugendhilfe, teilweise ist auch für sie die ambulante Betreuungsform
ausreichend.

Die Tabelle auf Seite 15 zeigt die Entwicklung der Fallzahlen seit der Flüchtlingskrise des
Jahres 2015. Sie bezieht sich nur auf diejenigen unbegleiteten Ausländer (minderjährige und
volljährige), für die das Amt für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau fallzuständig ist.
Insbesondere im Jahr 2015 waren auch durch andere Jugendämter einige Plätze für UMA im
Landkreis Dillingen a. d. Donau belegt worden, so dass nach den hier vorliegenden Zahlen
maximal 69 UMA im Rahmen von Jugendhilfe im Landkreis betreut worden waren.

Zuletzt erfolgte Anfang des Jahres 2018 eine Neuzuweisung von unbegleiteten minderjähri-
gen Ausländern (UMA) an den Landkreis Dillingen a. d. Donau. Die Neuzuweisung beruht
auf einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen bundesweiten Verteilverfahren. Da der Frei-
staat Bayern bereits seit Ende 2017 – anders als in den Jahren zuvor – seine Quote im bun-
desweiten Vergleich etwas unterschreitet, müssen bayerische Jugendämter auch immer wieder
UMA, die in anderen Bundesländern erstmalig aufgegriffen werden, aufnehmen.

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Für die jungen Menschen im Landkreis Dillingen a. d. Donau ist auch weiterhin das Erreichen
einer schulischen und beruflichen Perspektive ein wichtiges Ziel. Die häufige Unsicherheit in
Hinblick auf die ausländerrechtliche Bleibeperspektive und die damit einhergehende psychi-
sche Belastung erschwert es den jungen Menschen, sich mit voller Kraft auf Schule und Aus-
bildung zu konzentrieren. Mehreren der jungen Erwachsenen ist es in den letzten Monaten
gelungen, beruflich Fuß zu fassen. Immer wieder kommen die jungen Erwachsenen in Beru-
fen unter, in denen dringend Fachkräfte gesucht werden, zum Beispiel in der Altenpflege.

Die Kosten für die Betreuung von unbegleiteten Ausländern werden dem Landkreis Dillingen
a. d. Donau nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs VIII in Verbindung mit landesrecht-
lichen Regelungen vom Bezirk Schwaben erstattet.

Weiterhin ein schwieriges Thema für die bayerischen Kommunen bleibt aber die Kostenüber-
nahme für die volljährig gewordenen UMA. Die bayerischen Bezirke erhalten diese Kosten
vom Freistaat Bayern nicht vollumfänglich bezahlt; so müssen die Landkreise über die Be-
zirksumlage diese Kosten mittragen, während viele andere Bundesländer den kommunalen
Gebietskörperschaften auch die Kosten für volljährige unbegleitete Ausländer vollständig
erstatten.

        Fallzahlenentwicklung unbegleitete Ausländer von 2015 bis 2018

Eine zunehmende Herausforderung für die Jugendhilfe im Landkreis Dillingen a. d. Donau
wird der Unterstützungsbedarf von Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsfamilien darstellen. War
noch in den Jahren 2015 und 2016 die Unterbringung und Versorgung dieser Familien vor-
rangig, so zeigt sich nun der oftmals große Hilfebedarf auch in Bezug auf die Kindererzie-
hung.

So sind häufig die Strukturen von Kindertagesbetreuung und Schule in Deutschland diesen
Familien nicht bekannt, die Bedeutung von Bildung muss erst vermittelt werden. Gewaltfreie

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Erziehung und die Gleichberechtigung von Mann und Frau bzw. von Buben und Mädchen
müssen manchen Familien erst verdeutlicht werden. Immer wieder ist das Amt für Jugend und
Familie in diesem Zusammenhang mit der Abklärung von möglichen Kindeswohlgefährdun-
gen befasst. Sprachliche und kulturelle Barrieren sowie oftmals große Vorbehalte gegenüber
Behördenvertretern machen die Arbeit mit manchen Familien, die als Asylsuchende nach
Deutschland gekommen sind, schwierig.

In geeigneten Fällen versucht das Amt für Jugend und Familie, das Vertrauen dieser Familien
und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit durch den Einsatz von pädagogisch qualifizierten
Fachkräften mit ähnlichem kulturellem Hintergrund zu erreichen. Es wird versucht, möglichst
frühzeitig und niederschwellig Unterstützungsangebote unterbreiten zu können. Auch die Un-
terstützung der Familien durch die Asyl-Helferkreise im ehrenamtlichen Bereich ist an dieser
Stelle als sehr wertvoll hervorzuheben.

Kritisiert werden muss, dass der Freistaat Bayern für die notwendigen erzieherischen Hilfen
für Asylbewerber-/Flüchtlingsfamilien in den meisten Fällen keinerlei Kostenerstattung o. ä.
an die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte leistet.

Wahl der Jugendschöffen

Jugendschöffen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit als ehrenamtliche Laienrichter in
Jugendstrafverfahren aus. Sie entscheiden – weitgehend gleichberechtigt mit Berufsrichtern
– über Verurteilung und Strafmaß junger Menschen, die vor dem Jugendschöffengericht am
Amtsgericht Dillingen a. d. Donau oder vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg
wegen einer Straftat angeklagt werden. Das Schöffenamt ermöglicht interessante Einblicke
in die Abläufe juristischer Verfahren und stellt eine wichtige Erfahrung für viele Schöffen
dar.

Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Dillingen a. d. Donau suchte im Früh-
jahr 2018 insgesamt 28 Jugendschöffen für die Wahlperiode vom 01.01.2019 bis
31.12.2023. Landrat Leo Schrell rief in einer Pressemitteilung interessierte Bürgerinnen und
Bürger des Landkreises auf, sich für dieses bedeutsame Ehrenamt zu bewerben. „Jugend-
schöffen tragen zur einer bürgernahen Strafjustiz bei und haben daher eine wichtige Rolle in
unserem Rechtsstaat“, so der Landrat.

Im Mai 2018 stellte der Jugendhilfeausschuss in nichtöffentlicher Sitzung die Vorschlagslis-
te auf. Diese musste gleich viele Männer und Frauen enthalten, unterschiedliche Alters- und
Berufsgruppen sollten berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung, wer in das Amt
des Jugendschöffen bzw. der Jugendschöffin berufen wird, traf im Herbst 2018 ein Wahl-
ausschuss beim Amtsgericht Dillingen a. d. Donau.

Es ist sehr positiv zu bewerten, dass sich im Landkreis Dillingen a. d. Donau für das wichti-
ge Ehrenamt des Jugendschöffen bzw. der Jugendschöffin deutlich mehr Personen beworben
hatten, als Jugendschöffen gesucht wurden.

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

3. Sitzungen des Jugendhilfeausschusses

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen a. d. Donau kam im Jahr 2018 zu zwei
Sitzungen zusammen. Nachfolgend werden die Tagesordnungspunkte, die in öffentlicher Sit-
zung behandelt wurden, dargestellt und, soweit dies in diesem Bericht nicht an anderer Stelle
erfolgt, kurz erläutert.

Sitzung am 14.05.2018

1.     Vorstellung des Geschäftsberichts des Amtes für Jugend und Familie für das
       Jahr 2017

2.     Informationen aus dem Amt für Jugend und Familie
       2.1   Entwicklung des Haushalts 2018
       2.2   Entwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer und
             der Asylbewerber-/Flüchtlingsfamilien

Sitzung am 10.12.2018

1.     Jugendhilfeplanung;
       Beschlussfassung über die 3. Fortschreibung der Sozialraumanalyse

2.     Jugendhilfeplanung;
       Beschlussfassung über die Durchführung der 2. Fortschreibung des Teilplans 2
       „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“

3.     Jugendberufsagentur;
       Vorstellung des Projekts „Finde Deinen Weg“ durch Frau Reglin (BIB Augsburg
       gGmbH) und Beschlussfassung über einen Zuschuss des Landkreises Dillingen a.
       d. Donau

4.     Beschlussfassung über die Änderung der Richtlinien für die Tagespflege im
       Landkreis Dillingen a. d. Donau

5.     Kreishaushalt 2019;
       Beschlussfassung über den Abschnitt Jugendhilfe

6.     Beschlussfassung über die Anerkennung der Abenteuerschule4U gGmbH als
       Träger der freien Jugendhilfe

       Die Abenteuerschule4U ist seit 2011 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Sie führt ambu-
       lante erzieherische Hilfen, hauptsächlich Erziehungsbeistandschaften mit erlebnispä-

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

      dagogischem Schwerpunkt, im Auftrag des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a.
      d. Donau durch. Das Angebot wurde in den Folgejahren u. a. um Soziale Gruppenar-
      beit erweitert.

      Im Frühsommer 2015 konzipierten die Abenteuerschule4U und das Amt für Jugend
      und Familie gemeinsam die ambulante Betreuung für unbegleitete minderjährige Aus-
      länder (UMA). Dieses Konzept ermöglichte zum einen die kurzfristige Organisation
      der Betreuung zahlreicher UMA, die in den Landkreis Dillingen a. d. Donau zugewie-
      sen wurden, zum anderen erwies es sich über die akute Notversorgung hinaus als trag-
      fähig und wurde dauerhaft beibehalten. Aus diesen Erfahrungen heraus wurde im
      Sommer 2017 das ambulant betreute Wohnen (ABW) für Jugendliche und junge Er-
      wachsene wiederum durch Amt für Jugend und Familie und der Abenteuerschule4U
      gemeinsam konzipiert und in der Folge durch die Abenteuerschule4U umgesetzt.
      Auch diese innovative Form der Jugendhilfe hat sich als erfolgreich erwiesen.

      Im Herbst 2017 nahm die Abenteuerschule4U das heilpädagogische Kinderheim
      „Alexander von Humboldt“ in Holzheim in Betrieb. Maßnahmen wie Anti-
      Aggressivitäts-Training und Coolnesstraining an Schulen runden das Spektrum der
      Abenteuerschule4U ab.

      Seit September 2018 ist die Abenteuerschule4U in der Rechtsform einer gemeinnützi-
      gen GmbH (gGmbH) mit Sitz in Dillingen a. d. Donau tätig. Sie hat knapp 40 Mitar-
      beiterinnen und Mitarbeiter. Nach Einschätzung des Amtes für Jugend und Familie hat
      sich die Abenteuerschule4U in den vergangenen Jahren als zuverlässiger, kompetenter
      und innovativer Kooperationspartner erwiesen.

      Da alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Ju-
      gendhilfe erfüllt sind, entschied der Jugendhilfeausschuss, die Abenteuerschule4U
      gGmbH mit Wirkung zum 01.01.2019 als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.

7.    Informationen aus dem Amt für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau
      7.1   Haushaltsentwicklung
      7.2   Einrichtung eines Fachdienstes Eingliederungshilfe

      Im Zuge der Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch im Bereich der
      Jugendhilfe wurde im Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familie ein „Fach-
      dienst Eingliederungshilfe“ eingerichtet.

      Der Stelleninhaber soll hauptsächlich interner Ansprechpartner für Detailfragen des
      Bundesteilhabegesetzes sein. Hierdurch soll angesichts der immer komplexeren Vor-
      schriften eine gleichbleibend hohe Qualität der Sachbearbeitung in pädagogischer und
      rechtlicher Hinsicht gewährleistet bleiben.

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

4. Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie

Jugendsozialarbeit an Schulen

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) hat die gesetzliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche
zu unterstützen, die zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (vgl.
§ 13 SGB VIII). Der Landkreis Dillingen a. d. Donau legt seit vielen Jahren Wert auf eine
gute Ausstattung der Schulen mit Sozialarbeitern und gewährt entsprechende Zuschüsse.

Der Umfang der Jugendsozialarbeit an den einzelnen Schulen ergibt sich aus den im Jahr
2013 vom Kreistag beschlossenen „Richtlinien für die Förderung von Jugendsozialarbeit an
Schulen (JaS) durch den Landkreis Dillingen a. d. Donau“. Der Förderumfang wird entspre-
chend eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2017 jährlich aktualisiert.

Im Jahr 2018 wurde im Zuge dieser Fortschreibung des Förderumfangs an zwei Schulen im
Landkreis eine Stundenerhöhung vorgenommen:

An der Mittelschule Wittislingen werden seit dem 01.01.2018 17 (statt zuvor 12) Wochen-
stunden gefördert. Die Stundenerhöhung soll einen dritten Anwesenheitstag der JaS-Fachkraft
ermöglichen, hierdurch soll dem gestiegenen pädagogischen Bedarf Rechnung getragen wer-
den.

Am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Höchstädt wurde der JaS-Stundenumfang von
50 % auf 75 % einer Vollzeitstelle, also auf 29,25 Wochenstunden, erhöht. Das Anwachsen
der Schülerzahlen, auch im Bereich der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge,
sind der Hauptgrund für die Erhöhung. Auch soll mehr Präventions- und Gruppenarbeit an der
Schule ermöglicht werden.

Durchgeführt wird die Jugendsozialarbeit an den Schulen im Landkreis Dillingen a. d. Donau
in bewährter Weise von den Mitarbeitern des beauftragten freien Trägers der Jugendhilfe, der
St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH.

An jeder Schule tauschen sich einmal jährlich in der Fachbeiratssitzung Vertreter der Schüler,
der Eltern, der Lehrerschaft, des Amtes für Jugend und Familie, teilweise auch der Gemein-
den und des Schulamtes, über die Arbeit der JaS-Fachkraft aus und besprechen die nötigen
Schwerpunkte der Jugendsozialarbeit.

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Im Laufe des Jahres 2018 waren an den Schulen außerdem die individuellen Standortkonzepte
für die JaS aktualisiert worden. Hierbei arbeiteten Schulen, Amt für Jugend und Familie und
die St. Gregor Jugendhilfe eng zusammen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchem Stundenumfang die Sozialarbeiter zum Jahresen-
de 2018 an Schulen im Landkreis tätig waren.

Für die staatlichen Gymnasien im Landkreis besteht im Rahmen der Jugendsozialarbeit die
Möglichkeit zur Durchführung von Projekten, eine feste Stundenanzahl pro Woche gibt es
dabei nicht.

                   Schulen                             Stundenzahl
                   Grund- und Mittelschulen
                   MS Bissingen                        5,5
                   GS Buttenwiesen/Pfaffenhofen        10,0
                   GS Dillingen *                      19,5
                   MS Dillingen *                      19,5
                   GS Gundelfingen                     8,0
                   MS Gundelfingen                     16,0
                   GS Höchstädt                        6,0
                   MS Höchstädt *                      19,5
                   MS Weisingen                        12,0
                   GS Lauingen *                       19,5
                   MS Lauingen                         15,0
                   GS Wertingen                        10,0
                   MS Wertingen *                      19,5
                   MS Wittislingen                     17,0
                   Realschulen
                   Realschule Lauingen                 5,0
                   Realschule Wertingen                9,0
                   Berufliche Schulen
                   Berufsschule Höchstädt              29,25
                   Berufsschule Lauingen               19,5
                   Förderschule
                   Theresia-Haselmayr-Schule           39,0
                   GESAMT (Stand 31.12.2018)           298,75
                  * staatlich geförderte Stellen

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Kommunale Jugendarbeit

Schwerpunkt der kommunalen Jugendarbeit im Jahr 2018 war die Seminararbeit an Schulen
zu unterschiedlichen Themen.

Die Schulendtage als vertiefte Berufsorientierung wurden wieder in Zusammenarbeit mit der
Universität Augsburg, dem Patenprojekt „Jugend + Zukunft“ und der Agentur für Arbeit mit
drei Schulklassen verschiedener Schulen durchgeführt. Mit insgesamt 70 Schülerinnen und
Schülern wurden dabei Themen im Zusammenhang mit der Berufswahl und Berufsausbildung
erörtert.

Die 27 Städte und Gemeinden im Landkreis Dillingen a. d. Donau haben alle einen oder meh-
rere Jugendbeauftragte bestellt, insgesamt 33, die Ansprechpartner für Kinder und Jugendli-
che sind. Die Kommunale Jugendarbeit unterstützt die Jugendbeauftragten – in enger Zu-
sammenarbeit mit dem Kreisjugendring – bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die
Vermittlung von Informationen zu jugendrelevanten Themen. In diesem Jahr fand eine Ver-
anstaltung zum Thema „Möglichkeiten der Partizipation im Bereich der politischen Bildung“
mit dem Referenten Lorenz Semmler vom Bezirksjugendring Schwaben statt. Besonders her-
vorheben sind die Vorbereitung und Durchführung zur Vereinsgründung von Jugendtreffs in
Glött und Bissingen. Außerdem wurden acht Einzelberatungen durchgeführt.

Das „Patenprojekt Jugend + Zukunft“, das im Jahr 2018 seit zwölf Jahren bestand, betreut
Jugendliche auf ihrem Weg in den Beruf.

Seit Bestehen des Projektes betreuten insgesamt 45 Senioren ca. 600 Jugendliche (davon et-
was mehr als die Hälfte Jugendliche mit Migrationshintergrund) auf ihren Weg in den Beruf,
rund 52 % aller Patenschaften endeten mit einem positiven Ergebnis. Die meisten der 310
Jugendlichen konnte von den Senioren unter der Federführung der Kommunalen Jugendarbeit
in eine Ausbildungsstelle oder in eine andere Maßnahme untergebracht werden. Aktuell wer-
den 22 Jugendliche von 18 Paten betreut.

Der Arbeitskreis Jugendarbeit tagte 2018 viermal unter der Federführung der Kommunalen
Jugendarbeit.

Darüber hinaus nahm der Kreisjugendpfleger an verschiedenen Jahreshauptversammlungen
von Jugendverbänden, des Kreisjugendringes Dillingen a. d. Donau, an Vorstandssitzungen
von DLG Kultur und Wir e.V. und an Sitzungen der Arbeitskreise Sucht, Zivilcourage u.v.m.
teil.

Im Rahmen der Bauleitplanung wurden acht Stellungnahmen abgegeben.

Der Bereich der Kreisjugendpflege im Amt für Jugend und Familie wurde Ende des Jahres
2018 von Christina Mayer übernommen. Gerhard Zimmermann trat nach mehr als 36 Jahren
als Kreisjugendpfleger in den wohlverdienten Ruhestand.

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des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Jugendschutz

Zu den Aufgaben im Bereich des Jugendschutzes gehört der Vollzug des Jugendschutzgeset-
zes, z. B. durch die Mitwirkung an Jugendschutzkontrollen der Polizei oder den Erlass von
Bußgeldbescheiden. Im vergangenen Jahr wurden ca. 40 Veranstaltungen und Gewerbebetrie-
be durch Beamte der Polizeiinspektion Dillingen a. d. Donau und den Jugendschutzbeauftrag-
ten des Amtes für Jugend und Familie kontrolliert.

Im Jahr 2018 wurden vier Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Ju-
gendschutzgesetz bearbeitet.

Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf dem präventiven Jugendschutz, bei dem das Amt für
Jugend und Familie intensiv mit der Polizeiinspektion Dillingen a. d. Donau, den Ordnungs-
ämtern der Kommunen, den Schulen und dem Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes
zusammenarbeitet.

Der Präventionsbaustein „Gewalt und Süchte“ wurde erneut als zweitägiges Seminar unter
der Federführung der Kommunalen Jugendarbeit durchgeführt. Dieses Seminar wurde auf-
grund des beobachteten Anstiegs von Gewaltdelikten entwickelt, bei denen der Konsum von
Drogen oder Alkohol eine wesentliche Rolle spielt.

Am Stand des Landkreises Dillingen a. d. Donau auf der „WIR 2018“ stellte der Kreisjugendring
Dillingen im Beisein von Landrat Leo Schrell und Vertretern vieler Jugendverbände sein Ferien- und
Freizeitprogramm vor.

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Geschäftsbericht                                                             2018
des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Bei den 24 Drogen- und Alkoholpräventionstagesveranstaltungen wurden ca. 600 Schülerin-
nen und Schülern unterschiedlicher Schulen erreicht.

Es fanden insgesamt sechs Jugendschutzbesprechungen mit der Polizei statt.

Der Jugendschutzbeauftragte ist auch Mitglied des Arbeitskreises Zivilcourage beim Polizei-
präsidium Schwaben-Nord. Hier fanden im Jahr 2018 fünf Sitzungen statt, dabei wurde der
Wettbewerb für Helden ins Leben gerufen. Die Preisverleihung fand im Sommer 2018 statt.

Jugendhilfeplanung

Im Bereich der Jugendhilfeplanung wurde 2018 die dritte Fortschreibung der Sozialanalyse
gefertigt und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Sozialraumana-
lyse soll Diskussions- und Arbeitsgrundlage für Politik, Verwaltung und freie Träger der Ju-
gendhilfe sein und auch Veränderungsbedarfe aufzeigen.

Noch im Jahr 2018 war außerdem mit der zweiten Fortschreibung des Teilplanes 2 „Jugend-
arbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" begonnen worden.

Folgende Planungen sind für die nächsten Jahre vorgesehen:

 2. Fortschreibung Teil 2 „Jugendarbeit, Jugendsozial-               2019/20
 arbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“

 4. Fortschreibung des Teilplanes 3 „Förderung von Kin-              2020/21
 der in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“

 Bevölkerungsprognose                                                2021

 3. Fortschreibung Sozialraumanalyse 2018-2020                       2021/21

 2. Fortschreibung - Teil 4 – Hilfen zur Erziehung, Ein-             2022/23
 gliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Ju-
 gendliche, Hilfe für junge Volljährige

Die fertige Fortschreibung des Teilplanes 2 soll dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich im
Jahr 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Es fanden im vergangenen Jahr drei Sitzungen des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“
statt.

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Geschäftsbericht                                                           2018
des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen

Das Amt für Jugend und Familie muss jeder Meldung über eine potenzielle Kindeswohlge-
fährdung nachgehen. Im Vier-Augen-Prinzip zweier erfahrener pädagogischer Fachkräfte
muss nach Ermittlung des Sachverhalts eine Einschätzung vorgenommen werden, ob eine
Kindeswohlgefährdung vorliegt und was ggf. zu deren Abwendung zu tun ist. Soweit dies zur
Abwendung einer Kindeswohlgefährdung unumgänglich ist, muss eine Inobhutnahme ausge-
sprochen werden oder es müssen Eingriffe ins elterliche Sorgerecht beim Familiengericht
angeregt werden. Das von Artikel 6 Grundgesetz geschützte Elternrecht hat dabei hohen Stel-
lenwert.

Im Jahr 2018 hat sich die Anzahl der Meldungen über eine Kindeswohlgefährdung mehr als
verdoppelt (169 gegenüber 70 im Vorjahr). Dies hängt wohl zunächst mit der größer werden-
den Sensibilität der Gesellschaft, aber auch verschiedener Institutionen, bei Fragen des Kin-
deswohls zusammen. Auch ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Erkrankungen bei
Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern, zu beobachten. Des Weiteren kommt es häufiger
vor, dass Personen aus dem engen Umfeld des Kindes eine Kindeswohlgefährdung beim Amt
für Jugend und Familie melden, um eigene Interessen (z. B. die Verhinderung von Umgangs-
kontakten) durchzusetzen.

  Anzahl der überprüften Mitteilungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung

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Geschäftsbericht                                                          2018
des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

261 Kinder waren von den 169 Mitteilungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen, die das
Amt für Jugend und Familie im Berichtsjahr überprüft hat, betroffen. Bei 71 der 261 Kinder
(27 %) lag tatsächlich eine akute Gefährdung des Kindeswohls vor, bei weiteren 59 Kindern
(23 %) war eine latente Kindeswohlgefährdung gegeben. Insgesamt lag also etwa bei jeder
zweiten Mitteilung tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vor.

Die Anzahl der Inobhutnahmen ist mit 25 gegenüber dem Vorjahr (17) ebenso deutlich ange-
stiegen. Bei Inobhutnahmen erfolgt i. d. R. eine Herausnahme des Kindes aus einer Gefähr-
dungssituation; soweit die Sorgeberechtigten damit nicht einverstanden sind, muss das Fami-
liengericht informiert werden.

                                    Inobhutnahmen
                   (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer)
           30
                              27
                                                                         25
           25

           20                                          19     17

           15                            13

           10
                    7

            5

            0
                  2013       2014       2015          2016   2017       2018

Zunehmend muss das Amt für Jugend und Familie auch Kindeswohlgefährdungen in Asyl-
bewerberfamilien nachgehen. Es kommt immer wieder vor, dass den Eltern erst grundlegende
Erziehungsregeln, wie etwa das Verbot Kinder zu schlagen sowie die Schulpflicht, vermittelt
werden müssen. Die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten, wie Hilfen zur Erzie-
hung, bedarf häufig langer Überzeugungsarbeit und ist auch aufgrund sprachlicher Barrieren
oft schwierig.

Die Tabelle auf Seite 26 zeigt die Verteilung der Kindeswohlgefährdungen nach Orten in den
Jahren 2017 und 2018.

Das Diagramm auf Seite 27 zeigt die Altersverteilung der von einer Gefährdungsmeldung
betroffenen Kinder. 53 % der betroffenen Kinder waren Buben, 47 % Mädchen.

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Geschäftsbericht                                                         2018
des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

                    Meldungen von Kindeswohlgefährdungen

                                      2017                        2018
         Gemeinde
                             Kinder      Meldungen       Kinder      Meldungen
          Aislingen                                        2              2
         Bachhagel              1            1             2              2
         Bächingen
        Binswangen              1            1             1              1
         Bissingen
         Blindheim              1            1
        Buttenwiesen                                      26              13
          Dillingen            15            13           52              38
            Glött
        Gundelfingen            5            3            13              8
         Haunsheim
         Höchstädt             15            10           24              20
          Holzheim              2            1             1              1
           Laugna                                          1              1
          Lauingen              8            6            26              13
          Lutzingen                                        3              1
          Mödingen              1            1
         Finningen              5            1             2              2
         Medlingen              2            1
       Schwenningen             2            2
        Syrgenstein             3            3            11              10
         Villenbach             2            2             8              3
         Wertingen             25            16           63              39
         Wittislingen           1            1            16              10
          Ziertheim
         Zöschingen             3            1             2              2
       Zusamaltheim             9            6             8              3
        INSGESAMT              101           70           261            169
                                                                Stand: 31.12.2018

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Geschäftsbericht                                                             2018
des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Erzieherische Hilfen und weitere Einzelfallhilfen

Das Amt für Jugend und Familie ist als sozialpädagogische Fachbehörde dafür verantwort-
lich, die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe zu gewähren. Dabei sind im Rahmen
des Hilfeplanverfahrens die Sorgeberechtigten, der junge Mensch selbst (je nach Alter) und
weitere wichtige Bezugspersonen, wie Lehrer, behandelnde Ärzte, engere Verwandte u. ä. in
die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Als ambulante Hilfen bezeichnet mal diejenigen Hilfen, die außerhalb von Einrichtungen der
Jugendhilfe erbracht werden, z.B. eine sozialpädagogische Hilfe in der Familie selbst. Teilsta-
tionäre Hilfen finden in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche für einen Teil des Tages
besuchen, statt, beispielsweise in einer Heilpädagogischen Tagesstätte. Der Begriff stationäre
Hilfen meint die Unterbringung von Kindern über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses,
also in Kinderheimen, Wohngruppen oder bei Pflegeeltern. Stationäre Hilfen werden grund-
sätzlich nur als „ultima ratio“, wenn ein Verbleib des jungen Menschen im Elternhaus auch
mit unterstützenden Hilfen nicht mehr möglich ist, gewährt.

Die Tabelle auf Seite 28 zeigt Stichtagszahlen zum 31.12.2018. Um die Vergleichbarkeit zu
den Vorjahren zu erhalten, sind die Hilfen für UMA (vgl. Seite 14ff. dieses Geschäftsberichts)
nicht enthalten.

Im Berichtszeitraum ist vor allem die Zahl der Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31
SGB VIII) deutlich angestiegen (von 47 auf 66). Immer mehr Familien im Landkreis Dillin-
gen a. d. Donau benötigen sozialpädagogische Unterstützung zur Bewältigung des Alltags, bei
der Erziehung ihrer Kinder sowie für Ämter- und Behördenangelegenheiten.

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Geschäftsbericht                                                                                2018
 des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

                              ambulant                                  teilstationär                       stationär
                                                         davon                           davon                              davon
                  § 30 § 31           § 35a               § 41   § 32      § 35a          § 41   § 33 § 34      § 35a        § 41
Gemeinde                      Heil-   Schul- Lega-                                                            Voll-
                              päd.      be-   sthenie/                         Integr.                         zeit-
                                                                 HPT     HPT                                         Heim
                              The-     gleit- Dyskal                            Hort                          pflege
                              rapie     ung     kulie
Aislingen
Bachhagel          1    1                                                                         1     2
Bächingen          1
Binswangen         1    1                                                                               1
Bissingen               1               2                                                         1
Blindheim          1    1               1                 1                                                             1
Buttenwiesen       2    5               2                         1                               1     4               1    1
Dillingen          6    21     5        3        2                1              4                8     4                    1
Glött                                   1                                 1
Gundelfingen       5    3                                         1              1                2
Haunsheim
Höchstädt          5    5               3                         2       1      1                4            1
Holzheim           1                    1                 1                                       2     1      2
Laugna             1           1                                                                  1
Lauingen           5    9      1        2                 2               1      1                5     4      1             1
Lutzingen          2           1
Mödingen           1    3                                         1                               1
Finningen
Medlingen                      1                                                 1                                      1    1
Schwenningen            1
Syrgenstein        1    1               4                                                         1     1
Villenbach         1    1                                                                         2     1      1             1
Wertingen          4    9      4        1                         1       1                       6     7               4    2
Wittislingen       4    4               1                 1       1                               1     3                    1
Ziertheim                               1                                                         1
Zöschingen
Zusamaltheim       1                                                                              1     1
INSGESAMT         43    66    13       22        2        5       8       4      8               38     29     5        7    8
                                                                              Stichtagszahlen zum 31.12.2018
 § 30 SGB VIII          Erziehungsbeistandschaft
 § 31 SGB VIII          Sozialpädagogische Familienhilfe
 § 32 SGB VIII          Heilpädagogische Tagesstätte
 § 33 SGB VIII          Vollzeitpflege
 § 34 SGB VIII          Heimerziehung
 § 35a SGB VIII         Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
 § 41 SGB VIII          Hilfe für junge Volljährige

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Geschäftsbericht                                                           2018
des Amtes für Jugend und Familie Dillingen a. d. Donau

Auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen von Hilfe zur Erziehung in ei-
nem Kinderheim wohnen, ist im Laufe des Jahres 2018 etwas angestiegen (von 26 auf 29).
Stabilisiert hat sich – entgegen dem Trend der Vorjahre – die Anzahl der Schulbegleitungen,
die zum Stichtag bei 22 (Vorjahr: 24) lag.

Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht,
familiengerichtliche Verfahren

In Fragen von Trennung und Scheidung sowie in familiengerichtlichen Verfahren zum Um-
gangs- und Sorgerecht berät der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Amtes für Jugend und
Familie die betroffenen Eltern. Dabei ist immer das Wohl der betroffenen Kinder oberstes
Ziel.

Immer häufiger kommt es zu schwierigen und längeren gerichtlichen Verfahren, gerade wenn
sich Eltern nach einer Trennung nicht über die Modalitäten des Sorge- und Umgangsrechts
einig werden. Leider werden immer wieder Streitigkeiten von Eltern auch zu Lasten ihrer
Kinder ausgetragen.

Den Begleiteten Umgang führt der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Dillingen a. d.
Donau e. V. im Auftrag des Amtes für Jugend und Familie durch. Im Jahr 2018 wurden dabei
324 Betreuungsstunden in 18 Fällen geleistet. In 15 Fällen wurde der Begleitete Umgang auf
Anfrage des Amtes für Jugend und Familie, in drei Fällen auf Anfrage des Familiengerichtes
durchgeführt. In fünf von neun beendeten Fällen gelang es Eltern, im Anschluss an die Be-
gleitung selbst wieder eine Lösung für die Gestaltung des Umgangsrechts zu finden.

Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)

Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) des Amtes für Jugend und Familie dient als
Ansprechpartnerin für werdende Mütter und Väter und Eltern mit Kindern bis zum dritten
Lebensjahr. Sie steht bei allen Fragen rund um die Betreuung und Erziehung von kleinen
Kindern zur Verfügung und bezieht dabei das interdisziplinäre „Netzwerk frühe Kindheit“,
dem u. a. andere Beratungsstellen, Kinderärzte und Frühförderstellen angehören, ein.

142 Familien nahmen im Jahr 2018 erstmals Kontakt zur Koordinierenden Kinderschutzstelle
auf. Dies ist eine weitere Steigerung gegenüber dem Vorjahr (130). Der Verlauf in der Tabelle
auf Seite 30 zeigt, dass die Angebote der KoKi von Jahr zu Jahr besser angenommen werden.
Etwa ein Viertel der hilfesuchenden Familien sind Migranten.

Die KoKi-Fachkraft verschickt an alle Eltern von Neugeborenen im Landkreis eine Baby-
Willkommensmappe mit zahlreichen nützlichen Informationen. 911 Baby-Willkommens-
Mappen wurden im Jahr 2018 verschickt.

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