2019 61. Geschäftsbericht - www.lbg.ch - Liberale Baugenossenschaft Luzern

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61. Geschäftsbericht

                                      2019
         LIBERALE BAUGENOSSENSCHAFT
     STERNMATT - TRIBSCHEN LUZERN

www.lbg.ch
2019 61. Geschäftsbericht - www.lbg.ch - Liberale Baugenossenschaft Luzern
LBG Sternmatt-Tribschen
Hirtenhofstrasse 61 6005 Luzern Tel. 041 360 58 60
info@lbg.ch www.lbg.ch
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Geschäftsbericht 2019                      Seite 3             LBG Sternmatt-Tribschen

     62. ordentliche Generalversammlung
     der Liberalen Baugenossenschaft
     Sternmatt-Tribschen Luzern

     Montag, 11. Mai 2020, 19.00 Uhr
     ewl-Gebäude, Industriestrasse 6, Luzern

     Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter

     Wir laden Sie herzlich zu unserer 62. ordentlichen Generalversammlung
     ein und lassen Ihnen vorliegend den Jahres­bericht und die Rechnung
     des Geschäftsjahres 2019 zukommen.

     Traktanden

     1. Protokoll der Generalversammlung vom 13.05.2019
     2. Jahresbericht des Präsidenten
     3. Rechnung 2019
     4. Zinsfussfestsetzung des freien Genossenschaftskapitals
     5. Bericht und Antrag der Revisionsstelle
     6. Beschlussfassung über die Fusion der LBG Sternmatt-Tribschen mit
        der LBG Seeburg
     7. Statutenänderung
        Der Vorstand beantragt die Änderung von Art. 1 Abs. 1, Art. 21
        Abs. 2 und Art. 23 der Statuten
     8. Orientierung über Bau- und Renovationsvorhaben
     9. Diverses

     Nach dem geschäftlichen Teil sind Sie wie gewohnt zu einem Imbiss
     herzlich eingeladen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Ge-
     nossenschaft und die Teilnahme an der Generalversammlung.

     Als Stimmrechtsausweis für die GV gilt der vorliegende Geschäfts­bericht.
     Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit beiliegender
     Karte anzumelden.

     Freundliche Grüsse
     DER VORSTAND
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Geschäftsbericht 2019                       Seite 4              LBG Sternmatt-Tribschen

     Vorstand

      Präsident         Daniel Burri, lic. iur.,
                        Tel. 041 420 00 18, d.burri@lbg.ch

      Vizepräsident     Markus Mühlebach, eidg. dipl. Bauleiter,
      Bau und Unterhalt Tel. G. 041 369 85 85, Tel. 079 341 60 45
                        m.muehlebach@lbg.ch

      Finanz- und      Armin Suppiger, dipl. Experte Rechnungslegung
      Rechnungswesen und Controlling / MWST-Experte FH,
      inkl. Verwaltung Tel. G. 041 226 40 61, a.suppiger@lbg.ch
      Darlehen und
      Anteilsscheine

      Liegenschafts­    Pius Adler,
      verwalter         Tel. 079 866 93 36, p.adler@lbg.ch

                        zuständig für Hirtenhofring 10/12/14,
                        Kellerstrasse 25a, Unterlachenstrasse 14/16/18

      Liegenschafts­    VATAR AG, Beat Brunner,
      verwalter         Tel. G. 041 226 40 22, beat.brunner@vatar.ch

                        zuständig für Hirtenhofstrasse 58/60, 62/64, 61/63

      Liegenschafts­    Iwan Krummenacher,
      verwalter         eidg. dipl. Immobilientreuhänder,
                        Tel. 079 637 19 79, i.krummenacher@lbg.ch

                        zuständig für Hirtenhofring 1/3, 5/7, 11/13,
                        Würzenbachhalde 15/17, Hochrütiring 17

      Liegenschafts­    Daniela Häfliger,
      verwalterin       Tel. 078 790 20 77, d.haefliger@lbg.ch

                        zuständig für Hirtenhofstrasse 3/5, 11/13, 15/17,
                        Hirtenhofweg 2, 4, 8, 10/12, Auf Hirtenhof 6/8

      Administration    Fernanda Schmid, Betriebswirtschafterin HF,
                        Tel. 079 275 63 86, f.schmid@lbg.ch
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Geschäftsbericht 2019                               Seite 5            LBG Sternmatt-Tribschen

     Hauswarte
      Liegenschaften Hauswarte                        Bereich          Verwalter/in
      HR 1/3, 5/7       Josef u. Sofie Bächler        innen & aussen   Iwan
                        Hirtenhofring 5                                Krummenacher
      HR 10/12/14       Sven u. Jasmin Schnüriger     innen &       Pius Adler
                        Hirtenhofring 14              Schneeräumung
      HS 58/60, 62/64 Andreas u. Helen Krauer         techn. Bereich   VATAR AG
                      Hirtenhofstrasse 60
      HS 3/5            Hans u. Helen Roll            innen            Daniela Häfliger
                        Hirtenhofstrasse 3
      HS 61             Andrea u. Karin Benanti       innen, ESH &  VATAR AG
                        Hirtenhofstrasse 61           Schneeräumung
      HS 63             Urs u. Jacqueline Cattani     innen & aussen   VATAR AG
                        Hirtenhofstrasse 63
      HRR 17            Peter u. Elsbeth Ott          innen & aussen   Iwan
                        Hochrütiring 17                                Krummenacher
      US 14/16/18,      Ronald u. Ursula Roth         innen & aussen   Pius Adler
      KS 25a            Kellerstrasse 25a
      WH 15/17          H. und A. Mardirossian        innen & aussen   Iwan
                        Würzenbachhalde 15                             Krummenacher

      Externe Hauswarte:

      Liegenschaften Hauswarte                        Bereich          Verwalter/in
      AH 6/8          Lihoma GmbH                     innen & aussen   Daniela Häfliger
      HW 2/4                                          innen & aussen
      HW 8, 10/12,                                    innen & aussen
      HS 11/13, 15/17                                 innen & aussen
      HR 10/12/14                                     aussen           Pius Adler
      HR 1/3, 5/7     Stocker & Lang                  innen            I. Krummenacher
      HR 11/13                                        aussen           I. Krummenacher
      HS 58/60, 62/64                                 innen & aussen   VATAR AG
      HS 3/5                                          aussen           Daniela Häfliger
2019 61. Geschäftsbericht - www.lbg.ch - Liberale Baugenossenschaft Luzern
Geschäftsbericht 2019                     Seite 6           LBG Sternmatt-Tribschen

     Protokoll der 61. Generalversammlung
     vom 13. Mai 2019

     ewl-Gebäude, Industriestrasse 6, Luzern, 19.00 Uhr

     Der Präsident Daniel Burri eröffnet die Generalversammlung und be-
     grüsst die rund 200 Anwesenden ganz herzlich zur 61. ordentlichen
     Generalversammlung. Er bedankt sich im Namen des Vorstandes für
     das zahlreiche Erscheinen und die Treue zur Genossenschaft.

     Der Präsident Daniel Burri richtet einen speziellen Willkommensgruss
     an die ehemaligen Vorstandsmitglieder, befreundete Genossen-
     schaften, die Revisionsstelle PwC sowie die Herren der SHB Architekten
     GmbH. Besonders erwähnt Daniel Burri auch die Vertreter der LUKB,
     der Brauerei Eichhof AG und der Politik.

     Zu Beginn des geschäftlichen Teils stellt der Präsident fest,
         •  dass der Termin für die Generalversammlung - gemäss Art. 15
            der Statuten in der ersten Jahreshälfte - eingehalten wurde,
         •  dass der Geschäftsbericht fristgerecht 30 Tage vor der GV zu-
            gestellt wurde,
         •  dass zu den Traktanden keine weiteren Anträge eingegangen
            sind und deshalb die Traktandenliste nicht ergänzt werden
            muss,
         •  dass er zum Abstimmungs- und Wahlverfahren gemäss Art. 17
            Abs. 2 der Statuten eine offene Abstimmung vorschlägt.

     Als Stimmenzähler stellen sich Sylvina Kempf, Doris Schwerzmann,
     Annemarie Koch und Jacqueline Cattani zur Verfügung. Das Protokoll
     führt Fernanda Schmid.

     Traktandum 1: Protokoll
     Das Protokoll der 60. Generalversammlung vom 7. Mai 2018 ist im Ge-
     schäftsbericht 2018 abgedruckt. Es wird einstimmig genehmigt.

     Traktandum 2: Jahresbericht des Präsidenten
     Daniel Burri verzichtet wie gewohnt auf das Vorlesen des Jahresbe-
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Geschäftsbericht 2019                      Seite 7            LBG Sternmatt-Tribschen

     richtes und verweist auf den aktuellen Geschäftsbericht. Der Präsident
     führt jedoch drei wichtige Themenschwerpunkte weiter mündlich aus:

     Weitere grosse Bauvorhaben, die wir 2018 realisiert haben:
     Am Hirtenhofweg ging nach der grossen Innensanierung vor 2 Jahren
     bereits wieder die Post ab. Die LBG unterzog die Liegenschaften
     Hirtenhofweg 2/4 einer umfassenden Aussensanierung. Dabei ging
     sie neue mutige Wege, sei es mit der modernen Gestaltung der Bal-
     kongeländer oder dem zeitgemässen Design der ganzen Fassade.

     Bei den Liegenschaften Hirtenhofstrasse 58/60/62/64 konnte mit den
     Umgebungsarbeiten ebenfalls ein Schlusspunkt gesetzt werden.

     Bei der Fernheizungszentrale am Hirtenhofweg 8 hat die LBG nicht
     zum ersten Mal auf Geothermie gesetzt - ökologisch, nachhaltig, aber
     teuer.

     Der Präsident erläutert die Investitionsausgaben vom letzten Jahr. Mit
     den Investitionen in den allgemeinen Unterhalt hat die LBG 3.7 Mil-
     lionen Franken ausgegeben. Zusammen mit dem Vorjahr 2017 hat die
     Baugenossenschaft innert zwei Jahren rund 7.9 Millionen Franken in
     den Unterhalt ihrer Liegenschaften investiert. Daniel Burri betont, dass
     dies sehr viel Geld ist, welches auch wieder erwirtschaftet werden
     muss. Er hält fest, dass sehr viel gearbeitet wurde, damit die Liegen-
     schaften massiv aufgewertet werden konnten.

     Wie bereits im Geschäftsbericht erwähnt, treffen Baubewilligungen re-
     gelmässig zu spät ein. Die Behandlung von einfachen Baugesuchen
     dauert bei der Stadt Luzern viel zu lange. Dies ist auch die Meinung
     anderer Genossenschaften.
     Im letzten Jahr hat es wiederum die Liegenschaften Hirtenhofstrasse
     58/60 und 62/64 getroffen. Im Vorjahr bei der Aussensanierung war
     noch eine Einsprache für die Verzögerung verantwortlich, diesmal liegt
     der Grund an der viel zu langen Bearbeitungszeit der zuständigen Ab-
     teilung der städtischen Baudirektion. Der Präsident gibt zu bedenken,
     dass für solche Verzögerungen am Schluss immer die Bauherrschaft
     die Zeche bezahlt und appelliert an die politischen Parteien, Druck
     auf die Stadt Luzern auszuüben, damit inskünftig einfache Bauge-
     suche schneller behandelt werden.
     Daniel Burri informiert, dass die Mietzinserhöhungen nach der Sa-
2019 61. Geschäftsbericht - www.lbg.ch - Liberale Baugenossenschaft Luzern
Geschäftsbericht 2019                      Seite 8            LBG Sternmatt-Tribschen

     nierung am Hirtenhofweg 2/4 moderat sind und die LBG mit dem
     Ergebnis sehr zufrieden ist. Mit Blick auf den städtischen Wohnuns-
     markt und den hohen Wohnstandard im Hirtenhofquartier kann hier
     noch immer von günstigen Wohnungen gesprochen werden. Daniel
     Burri ist überzeugt, dass die LBG mit diesen Wohnungssanierungen
     auch in Zukunft auf dem richtigen Weg ist.

     Der Präsident gibt zu bedenken, dass jedes Bauprojekt von den Be-
     troffenen viel Flexibilität und Toleranz verlangt und dankt unserer ver-
     ständnisvollen Mieterschaft, die mitdenkt und uns unterstützt.

     Weiter erläutert Daniel Burri, dass gemäss der erst vor ein paar Ta-
     gen publizierten Mitteilung von Comparis die Meridianmiete für eine
     4 ½ Wohnung in der Stadt Luzern (100-110 m2) bei 2'430 Franken liegt.
     Die LBG ist 700 bis 1'000 Franken günstiger bei all ihren sanierten Alt-
     bau-Wohnungen. Aus diesem Grund wird nochmal betont, dass die
     LBG bei einer allfälligen weiteren Senkung des Referenzzinssatzes
     keine neue Mietzinssenkungsrunde macht, was bereits im Protokoll der
     GV vom 8. Mai 2017 vermerkt ist.

     KIL: An der Industriestrasse sind wir bislang – mit einer leichten Ver-
     zögerung – auf Kurs:
     Die Dialogphase ist erfolgreich gestartet. Zwei Veranstaltungen zu
     den Themen Aussenraum und Klima und 2’000-Watt-Gesellschaft ha-
     ben bereits stattgefunden.
     In der Phase Dialog lädt die Kooperation verschiedene Anspruchs-
     gruppen zur Mitwirkung und Diskussion ein. Der Dialog 3 am 4. Juni
     2019 findet zum Thema Zusammenleben, Nachbarschaft, Gemein-
     schaft statt. Daniel Burri lädt die Genossenschafter herzlich ein, an
     diesem Dialog teilzunehmen. Eine Anmeldung ist erforderlich (www.
     kooperation-industriestrasse.ch).

     Zusammenarbeit mit der LBG Seeburg:
     Die jahrzehntelange enge Verbundenheit mit der LBG Seeburg führt
     zu einer Partnerschaft der beiden liberalen Baugenossenschaften. Da
     der Vorstand der LBG Seeburg in die Jahre gekommen ist, werden
     die beiden Mehrfamilienhäuser im Imfangring 5 und an der Schädrüti-
     strasse 42 (total 15 Wohnungen) ab Mai 2019 von der LBG Sternmatt
     - Tribschen bewirtschaftet.
2019 61. Geschäftsbericht - www.lbg.ch - Liberale Baugenossenschaft Luzern
Geschäftsbericht 2019                     Seite 9           LBG Sternmatt-Tribschen

     Ein Zusammenschluss der LBG Sternmatt-Tribschen mit der LBG See-
     burg wird ernsthaft geprüft. In diesem Zusammenhang werden fol-
     gende Statutenänderungen geprüft:
     • Namensänderung auf "Liberale Baugenossenschaft Luzern"
     • Basis bilden die Statuten der LBG Sternmatt-Tribschen. Der Zweck
         könnte aber mit der Möglichkeit des Baus, Erwerbs und Verkaufs
         von Eigentumswohnungen erweitert werden. Dies würde gerade
         beim Erwerb von grossen Parzellen mehr Flexibilität bieten. Man
         hätte dann die Möglichkeit der Querfinanzierung mit neuen Eigen-
         tumswohnungen.
     • Diverse weitere formelle Anpassungen aufgrund der geänderten
         Gesetzgebung.

     Das strategische Ziel besteht darin, die Fusion an der GV 2020 zu be-
     schliessen. Daniel Burri führt eine konsultative Abstimmung durch. Die
     Genossenschafterinnen und Genossenschaften stimmen dem Vorha-
     ben der Fusion mehrheitlich bis auf eine Enthaltung und wenige Ge-
     genstimmen zu.

     Zum Abschluss des Jahresberichts begrüsst Daniel Burri die neuen
     Genossenschaftsmitglieder in der LBG und gedenkt der im letzten
     Jahr verstorbenen Mieter Elvira Felix und Werner Odermatt.

     Der Präsident bedankt sich bei den Genossenschafterinnen und
     Genossenschafter für die Treue und Unterstützung. Ein besonderer
     Dank gilt auch den Hauswarten und den Vorstandskolleginnen und
     -kollegen.

     Es gibt keine Fragen zum Jahresbericht des Präsidenten. Die General-
     versammlung genehmigt den Jahresbericht 2018 einstimmig.

     Traktandum 3: Rechnung 2018
     Armin Suppiger als Verantwortlicher für das Finanz- und Rechnungs-
     wesen übernimmt das Wort und freut sich, wieder eine gute und
     gesunde Jahresrechnung 2018 präsentieren zu dürfen. Er erläutert
     einzelne Zahlen im vorliegenden Geschäftsbericht und zieht ein posi-
     tives Fazit: Die LBG verfügt weiterhin über gesunde Finanzen.
2019 61. Geschäftsbericht - www.lbg.ch - Liberale Baugenossenschaft Luzern
Geschäftsbericht 2019                      Seite 10            LBG Sternmatt-Tribschen

     Traktandum 4: Zinsfussfestsetzung des freien Genossenschaftskapitals
     Der Verwalter der Darlehen und Anteilscheine, Armin Suppiger,
     schlägt der Generalversammlung vor, einen unveränderten Zinsfuss
     von 2.5 % zu genehmigen.

     Armin Suppiger teilt mit, dass wir gerne neue Darlehen aufnehmen.
     Dies zu einem attraktiven Zinsfuss von 1%. Die Laufzeit beträgt weiter-
     hin 5 Jahre.

     Traktandum 5: Bericht und Antrag der Revisionsstelle
     Alain Everts von der Revisionsstelle PwC bestätigt, dass die Revision
     gemäss Gesetz und Statuten durchgeführt wurde und verweist auf
     den Revisionsbericht im Geschäftsbericht. Die Bücher sind einwand-
     frei geführt und Alain Everts führt die Abstimmung zur Genehmigung
     der Jahresrechnung sowie den Gewinnvorschlag 2018 durch. Die
     Generalversammlung genehmigt die Jahresrechnung 2018 sowie die
     Gewinnverwendung 2018 einstimmig. Der Zinsfuss von 2,5% auf das
     freie Genossenschaftskapital sowie der Zinsfuss auf das Darlehen von
     1% werden ebenfalls ohne Gegenstimme bestätigt.

     Alain Everts bittet die Anwesenden, die hervorragende Arbeit des
     Vorstandes mit einem Applaus anzuerkennen. Der Präsident Daniel
     Burri bedankt sich bei Alain Everts ebenfalls für die exzellente Zusam-
     menarbeit.

     Traktandum 6: Wahl des Vorstandes für 2019 – 2021
     6.1. des Präsidenten
     Daniel Burri sichert der GV zu, dass er weiterhin top motiviert ist, sich
     für eine weitere Amtsperiode zu engagieren. Markus Mühlebach
     bittet die Generalversammlung über das LBG-Präsidium zu beschlies-
     sen. Daniel Burri wird als Präsident einstimmig und mit grossem Ap-
     plaus wiedergewählt. Markus Mühlebach dankt Daniel Burri für seinen
     enormen Einsatz.

     6.2. eines neuen Vorstandsmitgliedes
     Pius Adler wird der Generalversammlung vorgestellt, mit einem gros-
     sen Applaus willkommen geheissen und einstimmig in den Vorstand
Geschäftsbericht 2019                      Seite 11            LBG Sternmatt-Tribschen

     gewählt.
     Pius Adler wird im Vorstand die Funktion als Liegenschaftsverwalter
     übernehmen.

     6.3 der übrigen Mitglieder
     Die übrigen Vorstandsmitglieder werden ebenfalls einstimmig wieder-
     gewählt.
     Die Chargen bleiben für die nächste Amtsperiode unverändert.

     Traktandum 7: Wahl der Revisionsstelle 2019-2021
     Daniel Burri dankt der Revisionsstelle PwC für die bisherige gute Zusam-
     menarbeit und empfiehlt der Generalversammlung, die PwC eben-
     falls für die nächste Amtsperiode als Revisionsstelle zu bestätigen. Die
     Abstimmung erfolgt einstimmig.

     Traktandum 8: Orientierung über Bau- und Renovationsvorhaben
     Der Bauchef Markus Mühlebach begrüsst die Anwesenden und in-
     formiert über die vergangenen sowie künftig geplanten Renova-
     tionen und Bauvorhaben:

     Rückblick 2018
     Markus Mühlebach erläutert nochmal die erfolgte Fassadensanierung
     mit Fensterersatz sowie die Balkonerweiterung im Hirtenhofweg 2/4.
     Die Abrechnung liegt mit 1,53 Mio. Franken unter dem Kostenvoran-
     schlag.
     Im Hirtenhofweg 8 wurde die Heizung erneuert (Gas- und Erdsonden)
     und durch Fernheizleitungen und Boileranlagen in jedem Doppel-
     haus ersetzt. Diese Erneuerung ist eine ökologische Aufwertung. Die
     Abrechnung liegt bei 1,2 Mio. Franken.
     In der Hirtenhofstrasse 58/60/62/64 haben die Arbeiten für die Umge-
     bungsgestaltung inkl. Spielplatz gestartet. Der Abschluss erfolgt bis
     Ende Mai 2019. Die Kosten belaufen sich auf rund 323'000 Franken.

     Für den allgemeinen Unterhalt wurden rund 670‘000 Franken inves-
     tiert. Dies ist ein bisschen höher als im Vorjahr 2017 (500‘000 Franken).
     Es wurden 22 Wohnungen saniert.
Geschäftsbericht 2019                     Seite 12          LBG Sternmatt-Tribschen

     Ausblick 2019:
     Im Hirtenhofring 1/3/5/7/11/13 werden die Heizungen ebenfalls er-
     neuert (Gas- und Erdsonden) und mit Fernheizleitungen und Boileran-
     lage in jedem Doppelhaus ersetzt. Die Heizzentrale wird neu im Hirten-
     hofring 7 untergebracht sein. Die Investitionskosten belaufen sich auf
     zirka 1,2 Mio. Franken.
     Im Hirtenhofring 5+7 sowie im Hochrütiring 17 wird die Umgebung
     neugestaltet sowie der Spielplatz im Hirtenhofring 5+7 erneuert.
     In der Hirtenhofstrasse 58/60/62/64 werden neue Senkrechtstoren
     seitlich der Balkone angebracht, sowie die Garagentore ersetzt und
     automatisiert. Die Sicherungskästen und der Hauptverteiler (Elektro)
     werden ebenfalls komplett ersetzt.
     Zudem werden in sämtlichen Liegenschaften diverse Fenster- und
     Lüftungssanierungen durchgeführt. Weitere Unterhaltsarbeiten bewe-
     gen sich im gewohnten Rahmen.

     Ausblick 2020:
     Im 2020 werden in diversen Liegenschaften Heizungen ersetzt und die
     Energieträger entsprechend angepasst.
     Als weiteres Projekt nennt Markus Mühlebach die Instandstellungsar-
     beiten und die jeweiligen Spielplätze, welche angepasst werden.

     An der Klausur 2019 im April wurden weitere Investitionen bis 2021 be-
     schlossen.

     Markus Mühlebach dankt allen Liegenschaftsverwaltern und Haus-
     warten für die Zusammenarbeit. Der Bauchef bittet zudem die Mieter,
     sich bei Anliegen zuerst an die Hauswarte bzw. die Liegenschafts-
     verwalter zu wenden. Diese werden sich dann falls nötig mit ihm in
     Verbindung setzen.

     Traktandum 9: Diverses
     Daniel Burri verabschiedet die ausscheidenden Liegenschaftsverwal-
     ter Daniel Kraushaar und Pius Breitenmoser und dankt den beiden für
     das langjährige und grosse Engagement während ihrer Tätigkeit im
     LBG-Vorstand. Sowohl Dani als auch Pius möchten in Zukunft sportlich
     mit einem E-Bike unterwegs sein und bekommen als Abschiedsge-
     schenk einen Zustupf dafür. Daniel Burri lässt Pius und Dani mit einem
     herzlichen Applaus von der Generalversammlung verabschieden.
Geschäftsbericht 2019                      Seite 13           LBG Sternmatt-Tribschen

     Zum Schluss des Traktandums bittet Kurt Bühlmann, Präsident der LBG
     Seeburg, um das Wort. Er bedankt sich für die Offenheit unserer Bau-
     genossenschaft und freut sich auf die Zusammenarbeit.

     Um 20.40 Uhr schliesst der Präsident die 61. Generalversammlung offi-
     ziell und führt zum gemütlichen Teil über. Daniel Burri bedankt sich bei
     der LUKB für den offerierten Kaffee, der Brauerei Eichhof für das offe-
     rierte Bier und wünscht allen Anwesenden einen vergnüglichen
     Abend.

     Luzern, 13. Mai 2019

     Der Präsident		               Die Protokollführerin
     lic. iur. Daniel Burri		      Fernanda Schmid
Geschäftsbericht 2019                       Seite 14           LBG Sternmatt-Tribschen

     Jahresbericht 2019

     2019 war für die LBG ein Jahr der Kontinuität und des Aufbruchs
     zugleich. Ein Jahr, das den LBG-Vorstand als starkes Team festigte,
     aber auch ein Jahr, das uns vor neue Herausforderungen stellte
     und ein neues LBG-Zeitalter einleitete. Und dies gleich aus mehreren
     Gründen:

     •    An der Industriestrasse geht die Planung schnell voran; unsere
          beiden Gebäude nehmen bereits konkrete Formen an. Im
          Verbund mit den anderen vier Baugenossenschaften bewegen
          wir uns auf das gemeinsame Ziel hin: Wir wollen auf dem Areal
          der Industriestrasse eine nachhaltige, attraktive Siedlung schaffen,
          die erschwinglichen Wohnraum und viel Platz zur Mitgestaltung
          anbietet.

     •    Als weiteres Zeichen des Aufbruchs ist die geplante Fusion mit
          der LBG Seeburg zu werten. Eine solche Fusion hat es in der
          Geschichte der LBG Sternmatt-Tribschen noch nie gegeben. Sie
          ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Verbundenheit der beiden
          liberalen Baugenossenschaften, die zwar in ihrer gemeinnützigen
          Tätigkeit verschiedene Wege gingen, aber miteinander stets
          schwesterlich verbunden blieben.

     •    Als Ergebnis der geplanten Fusion soll es in Zukunft in der Stadt
          Luzern nur noch eine Baugenossenschaft geben, die das Wort
          „liberal“ in ihrem Namen trägt. Aus der LBG Seeburg und der LBG
          Sternmatt-Tribschen resultiert die „Liberale Baugenossenschaft
          Luzern“, was in sich logisch und überzeugend ist.

     Bau und Unterhalt
     Im Bereich Bau und Unterhalt haben wir die im letzten Jahr ein-
     geschlagene Richtung bei der Totalsanierung der grossen Heizanlagen
     konsequent weiterverfolgt. Nach der Gesamterneuerung der Fern-
     heizungsanlage am Hirtenhofweg (HW) 8 setzten wir auch bei der
     umfassenden Erneuerung der Fernheizungszentrale am Hirtenhofring
     (HR) auf die Geothermie. Wie im letzten Jahr wechselten wir von der
Geschäftsbericht 2019                      Seite 15           LBG Sternmatt-Tribschen

     konventionellen Ölheizung auf Wärmepumpen. Und wiederum waren
     gleich mehrere Häuser, welche an die Heizanlage angeschlossen sind,
     davon betroffen. Diesmal waren es die Liegenschaften HR 1/3, HR 5/7
     sowie HR 11/13. Die hochmoderne Heizzentrale wurde neu am HR 7
     installiert. Von dort aus werden alle sechs Häuser hauptsächlich mit
     Erdwärme beheizt. Der Energieträger Gas dient nur noch als Ergänzung
     in Spitzenzeiten. Auch die Warmwasseraufbereitung erfolgt über
     dieses Heizsystem. Die insgesamt betroffenen 13 Mehrfamilienhäuser
     sind seit der Sanierung nur noch in geringem Masse auf den fossilen
     Brennstoff Gas angewiesen. Wie schon im letzten Jahr belaufen sich
     die Kosten für die Umstellung auf rund 1,2 Mio. Franken, was eine sehr
     hohe Investition darstellt. Insgesamt führt das zu einer Summe von
     rund 2,4 Mio. Franken, die wir innert nur zwei Jahren für die Erneuerung
     von zwei Heizzentralen investiert haben. Wir sahen uns angesichts
     der Höhe dieser Ausgaben gezwungen, die Mietzinse nachträglich
     zu überprüfen. Dies ist aufgrund des für die Mieterschaft erzielten
     Mehrwertes sicher gerechtfertigt. Immerhin können die Mieterinnen
     und Mieter dank der Sanierung bei den Heiznebenkosten erhebliche
     Einsparungen erzielen. Die Mieterschaft würde durch ihre Beteiligung
     an den aufgelaufenen Kosten zudem die Bemühungen der LBG,
     ökologisch nachhaltigere Lösungen zu realisieren, unterstützen. Der
     Vorstand hat aber unter Berücksichtigung der anhaltenden Tiefzinslage
     im jetzigen Zeitpunkt von einer Mietzinserhöhung abgesehen. Die
     erheblichen Investitionen in die beiden Heizanlagen gehen somit
     vorläufig vollumfänglich zu Lasten der LBG. Sie müssten aber bei einer
     allfälligen späteren generellen Anpassung der Mietzinse zu Lasten der
     Mieterschaft angemessen aufgerechnet werden. Alles in allem sind
     wir der Meinung, dass sich die hohen Ausgaben, die wir uns mit den
     Heizungssanierungen geleistet haben, für Mensch und Umwelt auch
     bezahlt machen.

     Als gemeinnütziger Wohnbauträger engagieren wir uns sowohl für die
     jüngeren wie auch für die älteren Bewohnerinnen und Bewohner, für
     Alleinstehende und Wohngemeinschaften. Im Speziellen engagieren
Geschäftsbericht 2019                      Seite 16           LBG Sternmatt-Tribschen

     wir uns auch für gute Rahmenbedingungen für junge Familien, die
     in den letzten rund 20 Jahren zunehmend von der Stadt in die nahe
     gelegene Agglomeration umgezogen sind. Vor diesem Hintergrund
     haben wir in den letzten Jahren im Hirtenhofgebiet eine Offensive bei
     der Renovation unserer Spielplätze lanciert. Davon profitieren konnten
     in jüngster Zeit die Liegenschaften an der Hirtenhofstrasse (HS)
     58/60 und 62/64 sowie am HR 5/7. Wenn man sich als Familien-
     baugenossenschaft positionieren will, muss man dafür auch etwas
     investieren. Dies machen wir gerne, da wir überzeugt davon sind, dass
     eine kinderfreundliche Umgebung wichtig ist. Sie garantiert zwar
     noch kein familienfreundliches und durchmischtes Quartierleben,
     bildet aber dazu eine gute Grundlage. Auf eine kinderfreundliche
     Umgebung legen wir nicht nur bei der Instandstellung und Renovation
     der alten Kinderspielplätze viel Wert, sondern auch bei unserem
     Neubauprojekt an der Industriestrasse. Dort wollen wir für das familiäre
     Wohnen vorzügliche Rahmenbedingungen anbieten.

     Wie gewohnt haben wir auch im vergangenen Geschäftsjahr bei
     einem Wohnungswechsel oft die Gelegenheit für eine umfassende
     Renovation ergriffen. Die allgemeinen Unterhaltsarbeiten zum Erhalt und
     zur Verbesserung des Wohnkomforts haben wir wie in den Vorjahren
     konsequent weitergeführt. In der Liegenschaftsverwaltung gab es zwar
     erstmals wieder leicht weniger Wohnungswechsel zu verzeichnen. Die
     Zahl von 25 Mutationen ist aber immer noch das dritthöchste Ergebnis in
     den letzten acht Jahren. Und im Vergleich zum Vorjahr, als wir mit
     33 Mutationen das zweithöchste Ergebnis verzeichneten, blieb das
     Investitionsvolumen in den allgemeinen Bau- und Unterhaltsbereich
     fast gleich hoch. 2019 gaben wir in dieser Sparte trotz deutlich
     weniger Wohnungswechseln 535‘000 Franken aus. 2018 waren es
     550‘000 Franken. Dies macht deutlich, dass wir unsere Wohnungen
     bei einer Neuvermietung gut instand stellen. So können wir unsere
     preisgünstigen Wohnungen sehr schnell und ohne nennenswerte
     Leerstände weitervermieten. Daran wird sich auch bei einer
     Entspannung am Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren in der Stadt
     Luzern nichts ändern. Unsere bezahlbaren Wohnungen sind in einem
     sehr guten Zustand und mit den tiefen Mietzinsen weiterhin begehrt.
Geschäftsbericht 2019                     Seite 17           LBG Sternmatt-Tribschen

     Kooperation Industriestrasse Luzern (KIL)

     Ansicht LBG-Häuser                                  Ansicht LBG-Häuser

     Wie eingangs des Jahresberichts erwähnt, nimmt die Projektierung
     unserer beiden Häuser an der Industriestrasse schon sehr konkrete
     Formen an. Zum Thema Städtebau und Aussenraum sind beispiels-
     weise 28 Thesen für die Arealentwicklung entstanden. Sie sind in der
     Publikation «Regelwerk – Städtebau – Aussenraum» zusammengefasst
     und auf der Website https://www.kooperation-industriestrasse.ch/
     Nachhaltigkeit/Partizipation öffentlich einsehbar. Das Regelwerk ist
     das Ergebnis des partizipativen Prozesses mit insgesamt vier Dialog-
     Veranstaltungen, an denen interessierte Kreise teilnehmen konnten.
     Es bildet den Grundstein resp. die Verfassung für die Zusammenarbeit
     der fünf Genossenschaften der Kooperation und den drei involvierten
     Architektenteams. Die Kooperation bietet Raum für Menschen
     und Projekte, die durch ihren Pioniercharakter auf die Stadt
     ausstrahlen sollen. Voraussetzung dafür ist, dass Menschen sich für
     genossenschaftliches Zusammenleben engagieren, Lust auf die
     Mitgestaltung des Quartierlebens haben und nach den Prinzipien der
     Nachhaltigkeit leben wollen. Der Fokus liegt auf zahlbarem Wohnraum
     und einer Überbauung, die Wohnen, Arbeiten und Kultur vereint. An
     der Industriestrasse entstehen unterschiedliche Angebote wie
     traditionelle und innovative Wohnformen, Gemeinschaftsräume sowie
     Raum für Gewerbe, Dienstleistungen und Kultur. Zukunftsweisende
     Bebauungs-, Gebäude- und Nutzungsstrukturen sowie eine partizi-
     pative Prozessgestaltung sind zentrale Elemente des Projekts. Die
     Kooperation nimmt mit dieser Art der Projektrealisation eine Vorreiter-
     rolle ein. An der ordentlichen Generalversammlung werden wir
     umfassend über den Planungsstand orientieren. Die Vorstellung über
     das Zusammenleben, die Bau- und Planungskultur sowie den Betrieb
Geschäftsbericht 2019                   Seite 18          LBG Sternmatt-Tribschen

     der Überbauung wird im Regelwerk abgebildet. Diese Anleitung
     definiert die Rahmenbedingungen für die Planenden, Genos-
     senschaften und Organisationsteams. Das Regelwerk ist für die
     betroffenen Zielgruppen verbindlich. Interessierten Personen bietet
     es Hinweise, nach welchen Grundwerten die zukünftige Überbauung
     geplant und umgesetzt wird.

     Die Überbauung an der Industriestrasse bildet den Auftakt für
     ein neues Stück Luzern. Für weitere Informationen sei auf die
     Website    der  Kooperation      Industriestrasse Luzern verwiesen
     (https://www.kooperation-industriestrasse.ch).

     „Liberale Baugenossenschaft Luzern“

     Imfangring 5                                      Schädrütistrasse 42

     Die Fusion zwischen der LBG Sternmatt-Tribschen und der
     LBG Seeburg ist für die diesjährige Generalversammlung zur
     definitiven Beschlussfassung traktandiert. An der letztjährigen
     Generalversammlung sprachen sich die anwesenden Ge-
     nossenschafterinnen und Genossenschafter bei einer Kon-
     sultativabstimmung einstimmig bei nur einer Enthaltung für
     die Fusion aus. Es darf davon ausgegangen werden, dass
     sich zwischenzeitlich an dieser Grundhaltung nichts ge-
     ändert hat. Die LBG Sternmatt-Tribschen übernimmt mit der
     Fusion die beiden Mehrfamilienhäuser der LBG Seeburg.
     Es handelt sich dabei um die Liegenschaften Imfangring 5
     und Schädrütistrasse 42. Die Genossenschafterinnen und
     Genossenschafter der LBG Seeburg haben die Wahlmöglichkeit,
     mit ihrem Anteilscheinkapital der LBG Sternmatt-Tribschen bei-
     zutreten oder sich das Anteilscheinkapital zum Nennwert aus-
     zahlen zu lassen. Mitte März wurde der Fusionsvertrag von
     den Vorständen der beiden Genossenschaften unterzeichnet.
Geschäftsbericht 2019                   Seite 19          LBG Sternmatt-Tribschen

     Die Basis des Fusionsvertrages bildete der Jahresabschluss der
     LBG Seeburg per Ende 2019. Unsere Genossenschafterinnen
     und Genossenschafter können während der 30 Tage vor der
     Beschlussfassung am Geschäftssitz der LBG Sternmatt-Tribschen
     (Hirtenhofstrasse 61, 6005 Luzern) nach vorgängiger Anmeldung Ein-
     sicht in die Fusionsdokumente nehmen. Für die Genossenschafter-
     innen und Genossenschafter der LBG Seeburg erfolgt die Einsichtnah-
     me nach (Vor-) Anmeldung bei der Firma VATAR AG (Waldstätterstrasse
     6/8, 6002 Luzern). Zudem werden die wegen der Fusion geänderten
     Bestimmungen der LBG-Statuten (inkl. Kommentar) im vorliegenden
     Geschäftsbericht abgedruckt. Es ist geplant, dass die Fusion nach
     dem Beschluss der Generalversammlung rückwirkend per 1. Januar
     2020 in Kraft tritt.

     Für beide Genossenschaften ist die Fusion ein Gewinn. Die LBG
     Sternmatt-Tribschen wird substantiell mit zwei Mehrfamilienhäusern
     gestärkt. Zudem hinterlässt die LBG Seeburg eine kerngesunde
     Finanzsituation. Die beiden Liegenschaften, die an uns übergehen,
     befinden sich in einem guten Zustand. Die mit der Fusion verbundene
     finanzielle Belastung ist für die LBG Sternmatt-Tribschen gut
     tragbar. Die Fusion dient einzig dem Erhalt von gemeinnützigen
     Wohnungen, wozu wir uns auch in Zukunft verpflichten. Neu
     werden wir auch die Möglichkeit erhalten, Eigentumswohnungen
     ohne die geringsten Spekulationsabsichten zu realisieren. Auch
     diesbezüglich sind wir der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Wir
     fühlen uns aber der statutarisch verankerten Ausrichtung der LBG
     Seeburg gegenüber in der Pflicht, das Segment des Baus von
     gemeinnützigen Eigentumswohnungen als Option in unsere Statuten
     zu überführen. Damit beabsichtigen wir aber keineswegs, unsere
     derzeitige Bausubstanz an Dritte zu veräussern. Dies könnten wir
     ohnehin nicht ohne Zustimmung durch die Generalversammlung.
     Vielmehr sehen wir für uns mit der Zweckerweiterung eine Chance
     für die Realisierung des flexiblen Eigentums. Bei einem solchen
     Modell wird ein limitiertes und/oder unlimitiertes Vorkaufsrecht
     der Baugenossenschaft an den Stockwerkeigentums-Einheiten,
     inkl. Eintragung im Grundbuch, vereinbart. Zudem bietet sich bei
     einem solchen Modell die Möglichkeit, vertragliche oder statu-
     tarisch festgehaltene Rückkaufsverpflichtungen der Baugenossen-
     schaft zugunsten der Stockwerkeigentums Käufer zu einem be-
Geschäftsbericht 2019                    Seite 20              LBG Sternmatt-Tribschen

     stimmten Preis zu verabreden und das Rückkaufsrecht im Grundbuch
     einzutragen. Damit wird einer möglichen Spekulation im Voraus
     der Riegel geschoben. Und zum Schluss noch dies: Mit der Fusion
     wollen wir die Chance am Schopf packen und den Namen LBG auf
     die Entwicklung unserer Genossenschaft anpassen. Die LBG Sternmatt-
     Tribschen hat die meisten Liegenschaften im Hirtenhofgebiet und
     nicht in der Sternmatt. Zudem haben wir auch im Würzenbach
     und im Hochrütiring Mehrfamilienhäuser. Wir erachten es deshalb
     als angezeigt, dass wir zum Namen „Liberale Baugenossenschaft
     Luzern“ übergehen. Mit der Namensänderung wollen wir ein Zeichen
     in Richtung Aufbruch setzen. Die geplante Fusion soll nach aussen
     sichtbar werden. In der Stadt Luzern soll es nur noch eine LBG geben,
     und dies soll die LBG Luzern sein.

     WOHNEN SCHWEIZ
                                    Gleiches Ziel, zwei Verbände, zwei
                                    Verbandsspitzen, von links: Daniel Burri und
                                    Hanspeter Käppeli von WOHNEN SCHWEIZ
                                    mit Urs Hauser und Louis Schelbert von
                                    Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
                                    (Bild Martin Bichsel)

     Auf schweizerischer Ebene standen die Aufstockung des
     Fonds de Roulement und die Initiative des Schweizerischen
     Mieterverbandes „mehr bezahlbare Wohnungen“ zuoberst auf
     der Traktandenliste. WOHNEN SCHWEIZ – Schweizerischer Verband
     der Baugenossenschaften – scheute sich nicht davor, eine klare
     Stellungnahme zu diesen beiden Geschäften abzugeben. Der
     Verband unterstützte die Aufstockung des Fonds und proklamierte im
     Vorfeld der Abstimmung vom 9. Februar 2020 auf nationaler Ebene
     die Hilfe zur Selbsthilfe ohne Quotenregelung. Ende November fand
     in der Giesserei Oerlikon das Geschäftsführer- und Präsidententreffen
     für die Ostschweizer und Zürcher Genossenschaften statt. Da es
     sich bereits damals abzeichnete, dass im Hinblick auf die erwähnte
     Abstimmung über die Mieterverbandsinitiative im Februar 2020
     gemeinnützige Bauträger in den Fokus von Presse und Politik rücken
     würden, war es dem bürgerlich-liberalen Verband WOHNEN SCHWEIZ
Geschäftsbericht 2019                    Seite 21          LBG Sternmatt-Tribschen

     wichtig, sich im Vorfeld zur Abstimmung zu positionieren. Gestützt
     auf die statistischen Analysen von Michael Hermann, Gastreferent
     am erwähnten Anlass in Zürich, empfahl ich als Präsident von
     WOHNEN SCHWEIZ dem Publikum, die Initiative nicht zu unterstützen.
     Wie sich nachträglich an der Urne zeigte, war dies die richtige
     und erfolgversprechende Strategie. Die bisherige Förderpolitik
     des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau hatte sich
     in den letzten Jahren bewährt. WOHNEN SCHWEIZ war deshalb
     nicht gewillt, die funktionierenden Instrumente – insbesondere
     die Gewährung der Darlehen über den Fonds de Roulement – zu
     gefährden. Forderungen nach mehr bezahlbaren Wohnungen
     müssen primär auf kommunaler Ebene diskutiert und umgesetzt
     werden, und zwar dort, wo lokal und regional Bedarf vorhanden
     ist. Zu den Forderungen der Mieterverbandinitiative ergänzend
     noch dies: Wäre die Initiative von der Schweizer Bevölkerung
     angenommen worden, sollten gemäss Initiativtext mindestens
     10 Prozent aller neu gebauten Wohnungen von gemeinnützigen
     Wohnbauträgern realisiert werden. Wie dies jedoch konkret aus-
     gesehen hätte und wie die Umsetzung vorgenommen worden wäre,
     beantwortete die Initiative bewusst nicht. Genauso unbekannt war,
     wer die Quotenregelung kontrolliert hätte. Aus der Medienmitteilung
     des Mieterverbands konnte man zwar entnehmen, dass Ge-
     nossenschaftswohnungen dort entstehen sollten, wo ein Mangel an
     preisgünstigem Wohnraum bestehen würde. Doch wie dies realisiert
     worden wäre, steht auch heute noch in den Sternen. Zudem hätte
     mit der Annahme der Initiative ein komplizierter bürokratischer
     Kontrollapparat aufgebaut werden müssen. Die Folge wäre die
     Geburtsstunde eines planwirtschaftlich organisierten Pseudomarktes
     gewesen. Das Schweizer Volk erteilte jedoch dieser Initiative eine
     klare Absage. Die Stimmenden haben erkannt, dass die Initiative mit
     ihren Forderungen überrissen war und die Grenzen der Wirksamkeit
     bei weitem überschritt. Die Initiative war zudem ordnungspolitisch
     auf schweizerischer Ebene falsch positioniert und hatte
     planwirtschaftliche Züge, was der Schweizer Tradition einer sozialen
     Marktwirtschaft fundamental entgegenstand. Zum Glück richtete
     sich die vom Volk erteilte Abfuhr nicht gegen den gemeinnützigen
     Wohnungsbau resp. gegen die vielen Baugenossenschaften,
     deren Leistungen anerkannt sind und geschätzt werden. Nein, die
     Absage richtete sich einzig gegen die exorbitanten Forderungen
Geschäftsbericht 2019                     Seite 22          LBG Sternmatt-Tribschen

      des Schweizerischen Mieterverbandes. Verlierer der Abstimmung
      sind somit nicht die Genossenschaften, sondern der Mieterverband.

      Dankeschön
      Ich schliesse den Jahresbericht mit einem herzlichen präsidialen
      Dankeschön an alle, die sich im vergangenen Geschäftsjahr für
      unsere LBG besonders engagiert haben. Dies sind nicht nur die
      Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen, sondern auch die
      Hauswartinnen und Hauswarte, die tagtäglich an vorderster Front das
      Beste geben und für unsere Mieterschaft stets ein offenes Ohr haben.
      Der Dank richtet sich aber auch an alle Genossenschafterinnen und
      Genossenschafter, welche die LBG unterstützen und mit ihrem Beitrag
      am Erfolg unserer Baugenossenschaft Anteil haben. Vielen lieben
      Dank! Gemeinsam sind wir auch im neuen Geschäftsjahr in der Lage,
      manch hohe Hürde zu meistern.

      Daniel Burri, Präsident
Geschäftsbericht 2019                      Seite 23           LBG Sternmatt-Tribschen

     Teilrevision der Statuten
     Art. 1 Name, Sitz und Gerichtsstand
     Bisher:
     1
       Unter dem Namen „Liberale Baugenossenschaft Sternmatt-
     Tribschen“ (LBG Sternmatt-Tribschen) besteht eine auf unbeschränkte
     Dauer gegründete gemeinnützige Genossenschaft im Sinne von Art.
     828 ff. OR.

     Neu:
     1
      Unter dem Namen „Liberale Baugenossenschaft Luzern“ (LBG Luzern)
     besteht eine auf unbeschränkte Dauer gegründete gemeinnützige
     Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. OR.

     Bemerkung/Kommentar:
     Weil der Name (Firma) gemäss Art. 832 Ziff. 1. OR notwendigerweise
     in den Statuten festzuhalten ist, ist Art. 1 Abs. 1 aufgrund der Namens-
     änderung – neu: Liberale Baugenossenschaft Luzern – zu ändern.

     Art. 21 Auflösung und Fusion
     Bisher:
     2
       Bei einer Auflösung der Genossenschaft muss der nach der
     Rückzahlung des Genossenschaftskapitals verbleibende Teil des
     Vermögens für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
     verwendet werden.

     Neu:
     2
      Bei einer Auflösung der Genossenschaft muss der nach der Rück-
     zahlung des Genossenschaftskapitals zum Nennwert verbleibende
     Teil des Vermögens für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
     verwendet werden.

     Bemerkung/Kommentar:
     Die Ergänzung von Art. 21 Abs. 2 hat das Bundesamt für Wohnungs-
     wesen BWO der LBG Luzern im Rahmen der Prüfung eines Gesuchs
     für ein Fonds de Roulement Darlehen verlangt. Dabei soll aber nicht
     eine neue Regelung eingeführt werden. Vielmehr geht es darum,
     den Grundsatz zur Rückzahlung des Genossenschaftskapitals zum
     Nennwert nicht nur für den Fall des Erlöschens der Mitgliedschaft
Geschäftsbericht 2019                      Seite 24           LBG Sternmatt-Tribschen

     (s. Art. 9 Abs. 2), sondern auch für den Fall ausdrücklich festzuhalten,
     dass die LBG Luzern den Beschluss fassen sollte, sich aufzulösen.

     Art. 23 Inkrafttreten
     Bisher:
     1
       Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die ordentliche
     Generalversammlung vom 2. Mai 2013 in Kraft und ersetzen jene vom
     20. April 2004 und seitherige Änderungen.
     2
       Die neuen Statuten und spätere Änderungen sind dem kantonalen
     Finanzdepartement, FD, und dem Bundesamt für Wohnungswesen,
     BWO, zur Genehmigung zu unterbreiten.
     3
       Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obli-
     gationenrechts (OR).

     Neu:
     1
       Spätere Änderungen dieser Statuten sind dem Bundesamt für
     Wohnungswesen, BWO, zur Prüfung vorzulegen.
     2
       Im Übrigen gelten die Bestimmung des Schweizerischen Obli-
     gationenrechts (OR).

     Bemerkungen/Kommentar:
     Redaktionelle Anpassung.

     Hinweis:
     In der Zeit vom 30. März 2020 bis 4. Mai 2020 liegen zur Einsichtnahme
     durch die Genossenschafterinnen und Genossenschafter die
     folgenden Akten
     1. Jahresrechnung und dazugehörender Bericht der Revisionsstelle
     2. Fusionsvertrag
     3. Fusionsbericht
     4. Prüfbericht der Fusionsprüferin (PricewaterhouseCoopers AG)
     5. Jahresrechnungen und Jahresberichte 2017, 2018 und 2019
        der Liberalen Baugenossenschaft Sternmatt-Tribschen und
        der Liberalen Baugenossenschaft Seeburg
     am Geschäftssitz der LBG Sternmatt-Tribschen, Hirtenhofstrasse 61,
     6005 Luzern, auf.
     Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die in diese
     Akten Einsicht nehmen wollen, melden sich bitte vorgängig
     telefonisch oder per Mail bei der LBG Sternmatt-Tribschen
     (041 420 00 18 oder info@lbg.ch) an.
Geschäftsbericht 2019                     Seite 25          LBG Sternmatt-Tribschen

     Auf Besuch beim Schmuck- und Kleideratelier
     an der Hirtenhofstrasse 61/63

     Kleideratelier Doris Scheuner, Schneiderei
     Im Sommer 2018 konnte ich die Räumlichkeiten in der Atelierge-
     meinschaft an der Hirtenhofstrasse 63 in Luzern beziehen. Dies
     bedeutete für mich nach ca. sechs jähriger Pause die Weiterführung
     meines Schneider-Ateliers, welches ich an der Pfistergasse in Luzern
     über mehrere Jahre betreiben durfte. Ein Traum, welcher für mich
     nach der Ausbildung als Damenschneiderin in Erfüllung ging.

     Meine Tätigkeit beinhaltet Änderungen und Neuanfertigungen von
     Kleidungsstücken für Damen und Herren. Mit dem Ersatz oder einer
     Kopie des „Lieblingsstückes“ konnte ich bereits für etliche Kunden ein
     Kleidungsstück anfertigen, welches auch nach Wunsch in Material,
     Farbe und Grösse angepasst werden kann. Im Moment beträgt mein
     Arbeitspensum ca. 40 %, pendelnd zwischen Familie mit zwei Kindern
     (8 und 10 Jahre) und Beruf. Trotz des regelmässigen Austausches mit
     meiner Kundschaft war es mir wichtig, an einem Ort mit anderen
     Menschen zusammen zu arbeiten. Die Ateliergemeinschaft mit Doris
     Brunner ermöglicht mir nebst dem Einblick in einen anderen kreativen
     Beruf auch den für mich wichtigen sozialen Austausch. Ich freue mich
     auf neue, spannende Begegnungen.
Geschäftsbericht 2019                     Seite 26          LBG Sternmatt-Tribschen

     dorisschmuck, Doris Brunner, Goldschmiedemeisterin
     Ich bin gelernte Goldschmiedemeisterin und seit 20 Jahren selbstän-
     dig. 10 Jahre mit Laden und Atelier in der Bruchstrasse. Seit 4 Jahren
     bin ich nun mit meinem Atelier an der Hirtenhofstr. 61.

     Neben meiner Selbständigkeit bin ich auch in der Lehrlingsausbildung
     tätig. An der Schule für Gestaltung Medien Form Farbe in Zürich un-
     terrichte ich die sogenannten ÜK’s (überbetriebliche Kurse für Gold-
     schmiedelehrlinge), praktischer Werkstattunterricht. Mit meinen Kol-
     lektionen bin ich an den diversen Designmessen in der Schweiz unter-
     wegs, z. B. designschenken in Luzern, Blickfang Basel usw. Durch den
     Laden und die Messen konnte ich mir einen schönen Kundenstamm
     aufbauen und die Mund zu Mund-Propaganda funktioniert nach wie
     vor sehr gut.

     Und so beschreibe ich meine Schmuckstücke: Farbig, edel, frisch und
     frech ist die Kollektion von dorisschmuck.ch. Eine Schlichte und aus-
     sagekräftige Formensprache und Linienführung, eine Verbindung von
     traditionellem Goldschmiedehandwerk und neuen Technologien.
     Meine Begeisterung für das Kombinieren und Experimentieren mit
     edlen und unedlen Metallen, Edelsteinen, Colorit, Pflanzen und das
     variantenreiche, feine Spiel mit den Farben der verschiedenen
     Materialien sind wichtige, prägende Bestandteile und Inspiration für
     meine Kollektionen. Aus all diesen Komponenten entsteht individueller
     Schmuck für meine Kunden, Einzelstücke und Kleinstserien.

     Schön wenn wir Interesse geweckt haben. Doris und Doris freuen sich
     über Ihren Besuch!

     Doris Scheuner                      Doris Brunner
     078 666 64 72                       079 515 13 94
     ddscheuner@bluewin.ch               www.dorisschmuck.ch
Geschäftsbericht 2019                      Seite 27   LBG Sternmatt-Tribschen

     Personelles                                         Stand 02.03.2020

     Als Neumieterinnen und Neumieter dürfen wir in unseren Liegen­
     schaften folgende Genossenschafterinnen und Ge­ nossenschafter
     herzlich begrüssen:

      Bergamin Curdin und Tanno Clarissa                  KS 25a
      Buchwalder Tanja                                    HR 5
      Burkhard Severin                                    HW 8
      De Castro Oliveira Isabel Maria                     HRR 17
      De Clercq Lüchinger Catherine                       HS 64
      Eggel Christine                                     WH 17
      Ghofran Murad                                       US 14
      Gianora Elisa und Veziano Barbara                   US 18
      Heller Ueli                                         US 14
      Herzog Monika                                       HR 3
      Hirsbrunner Andreas                                 HS 60
      Hösli Marius                                        US 14
      Kolman Rafael und Jaël                              HW 12
      Laake Noemi                                         US 18
      Loszek Slawomir und Kinga                           HS 60
      Matson Fleur und Furrer Lucien                      HS 5
      Metzger Rahel                                       WH 17
      Morina Valerina                                     US 16
      Odermatt Jan                                        KS 25a
      Riedweg Guido                                       AH 6
      Röösli Bruno                                        HR 7
      Scheer Silke und Leresche Stephane                  HW 8
      Shtufi Kastriot                                     HR 1
      Serdar Ercan und Cilga Ataman                       US 16
      Stadler Zoe und Jäger Alessio                       HS 62
      Stutz Yannic                                        KS 25a
      Tischler Max                                        US 16
      Trütsch Andrea                                      HR 13
      Waibel Maria-Lena                                   HW 10
      Walker Lea und Filliger Yannic                      HS 13
Geschäftsbericht 2019                   Seite 28          LBG Sternmatt-Tribschen

     Aus der Gemeinschaft der Mieter ist im vergangen Geschäftsjahr
     verstorben:

      18.05.2019            Käppeli Adolf                     HS 60

      Den Hinterbliebenen entbieten wir unsere herzliche Anteilnahme.
Geschäftsbericht 2019                                                                                 Seite 29                                        LBG Sternmatt-Tribschen

          Bericht der Revisionsstelle
          zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der
          Liberale Baugenossenschaft Sternmatt-Tribschen
          Luzern

          Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der Liberale Baugenossen-
          schaft Sternmatt-Tribschen für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

          Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrechnung zu
          prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.

          Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu
          planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine einge-
          schränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen
          angemessene Detailprüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der
          betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufde-
          ckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision.

          Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahres-
          rechnung, die Führung des Genossenschaftsverzeichnisses sowie der Antrag über die Gewinnverwendung nicht Gesetz
          und Statuten entspricht.

          PricewaterhouseCoopers AG

          Markus Kronenberg                                               Alain Everts
          Revisionsexperte                                                Revisionsexperte
          Leitender Revisor

          Luzern, 4. März 2020

          Beilage:

          • Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang)
          • Antrag über die Gewinnverwendung

           PricewaterhouseCoopers AG, Robert-Zünd-Strasse 2, Postfach, 6002 Luzern
           Telefon: +41 58 792 62 00, Telefax: +41 58 792 62 10, www.pwc.ch

           PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.
Geschäftsbericht 2019                                 Seite 30               LBG Sternmatt-Tribschen

     Bilanzen per 31. Dezember 2019 und Vorjahr
     AKTIVEN                                              31.12.2019                 Vorjahr
                                                             CHF                       CHF
     UMLAUFVERMÖGEN
     Flüssige Mittel                                        1'119'194                  382'905
     Übrige Forderungen
     Heiz- und Nebenkostenzahlungen             326'298                   319'212
     Verrechnungssteuer                              33                        61
     Andere Forderungen                           6'902       333'234       6'902      326'175
     Aktive Rechnungsabgrenzungen                              14'970                   76'109
     Total Umlaufvermögen                                   1'467'397                  785'189

     ANLAGEVERMÖGEN
     Finanzanlagen
     Wertschriften                                             10'002                    10'002
     Baurechtszins Industriestrasse                         1'855'855                 1'880'168
     Beteiligung Kooperation Industriestrasse                 100'000                   100'000

     Sachanlagen
     Mobiliar, Hard- und Software                                  1                           1

     Liegenschaften
     Auf Hirtenhof 6/8                     1'776'000                     1'803'000
     Hirtenhofring 1/3                    2’402’000                     2’439’000
     Hirtenhofring 5/7                    2’620’000                     2’660’000
     Hirtenhofring 11/13                  2’130’000                     2’162’000
     Hirtenhofring 10/12/14               2’958’000                     3’003’000
     Hirtenhofstrasse 3/5                 2’084’000                     2’116’000
     Hirtenhofstrasse 11/13               2’004’000                     2’035’000
     Hirtenhofstrasse 15/17               1’685’000                     1’711’000
     Hirtenhofstrasse 58/60               2'650’000                     2'690’000
     Hirtenhofstrasse 61/63               3’165’000                     3’230’000
     Hirtenhofstrasse 62/64               2’712’000                     2’753’000
     Hirtenhofweg 2/4                     4'104’000                     4'167’000
     Hirtenhofweg 8                       2’173’000                     2’230’000
     Hirtenhofweg 10/12                   1’552’000                     1’576’000
     Hochrütiring 17                      1’339’000                     1’359’000
     Kellerstrasse 25a                      623’000                       623’000
     Unterlachenstrasse 14/16/18          1'086’000                     1'086’000
     Würzenbachhalde 15/17                2’038’000        39'101’000   2’069’000    39'712’000
     Total Anlagevermögen                                  41'066’858                41'702’171

     TOTAL AKTIVEN                                         42’534'255                42’487'359
Geschäftsbericht 2019                                   Seite 31              LBG Sternmatt-Tribschen

     Bilanzen per 31. Dezember 2019 und Vorjahr

     PASSIVEN                                             31.12.2019                 Vorjahr
                                                             CHF                      CHF

     FREMDKAPITAL

     Kurzfristiges Fremdkapital
     Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen               225’529                  726’958
     Verzinsliche Verbindlichkeiten (kfr. Hyp./Darl.)         259'000                  259'000
     Übrige Verbindlichkeiten
     Mieterverbindlichkeiten                 605'179                       597'633
     Verrechnungssteuer                        27'746                       35'950
     Emissionsabgaben                           8’199         641'124        8’199      641'782
     Passive Rechnungsabgrenzungen                            417'800                   583'542
     Total kurzfristiges Fremdkapital                       1’543’453                 2’211’282

     Langfristiges Fremdkapital
     Darlehen
     Hypothekardarlehen                  26’717’000                     26’336’000
     Andere Darlehen                      5’758'000        32’475’000    6’122'000   32’458’000
     Kautionen                                                  8’480                     8’800
     Rückstellungen und Fonds
     Rückstellung Tankrevision                14'295                        12'945
     Rückstellung Grosssanierung           1’955’050                     1’734’090
     Reparaturfonds                        2’236’000                     1’936’000
     Mietzinsverlust-/Härtefallfonds          50’000        4’255’345       50’000    3’733’035
     Total langfristiges Fremdkapital                      36’738’825                36’199’835

     Total Fremdkapital                                    38’282’278                38’411’117

     GENOSSENSCHAFTSVERMÖGEN

     Anteilscheinkapital                                    3’825'000                 3’671'500
     Gesetzliche Gewinnreserve                                260’000                   250’000
     Bilanzgewinn
     Gewinnvortrag                            76’250                       59’071
     Jahresgewinn                             90’727          166’977      95’671       154’743
     Total Genossenschaftsvermögen                          4’251’977                 4’076’243

     TOTAL PASSIVEN                                        42’534'255                42’487'359
Geschäftsbericht 2019                                Seite 32                 LBG Sternmatt-Tribschen

     Erfolgsrechnungen 2019 und Vorjahr

                                                  1.1. bis 31.12.2019                   Vorjahr
                                                              CHF                        CHF
     Liegenschaftsertrag
     Mietzinseinnahmen                                      4’108’557                  4’021’513
     Übriger Liegenschaftsertrag                                2'750                     18'529

     Nettoerlös aus Leistungen                              4’111’307                  4’040’041

     Liegenschaftsaufwand
     Unterhalt und Reparaturen              -1'886’675                    -1'729’878
     Versicherungsaufwand                      -37’007                       -42’597
     Übriger Liegenschaftsaufwand / Projekte -195’762 -2’119’444             -14’062   -1’786’536

     Veränderung Rückstellung/Fonds
     Bildung Rückstellung Grosssanierung        -538'210                   -159'730
     Auflösung Rückstellung Grosssanierung        17’250     -520’960      112’640       -47’090

     Verwaltungsaufwand                                      -281’661                   -279’218

     übriger Ertrag                                                177                       205

     Betriebsgewinn vor Abschreibungen                      1’189’420                  1’927’403

     Abschreibung Liegenschaften                             -611’000                  -1’290’000

     Betriebsgewinn vor Zinsen und Steuern                      578’420                  637’403

     Finanzaufwand
     Hypothekarzinsen                           -280’385                   -341’167
     Darlehenszinsen                             -80’936                   -108’659
     Baurechtszinsen                             -65’463                    -65’463
     übriger Finanzaufwand                         -1'905    -428’688         -1'870    -517’158

     Finanzertrag
     Wertschriftenertrag                              95                        175
     übriger Finanzertrag                              0            95          200          375

     Betriebsgewinn vor a.o. Erfolg / Steuern                   149’827                  120’619

     Ausserordnentlicher Ertrag                                       0                        0
     Steueraufwand                                              -59’100                  -24’948

     Jahresgewinn                                                90’727                   95’671
Geschäftsbericht 2019                                Seite 33              LBG Sternmatt-Tribschen

     Vorschlag des Vorstandes über die Gewinnverwendung 2019
                                                                        2019          Vorjahr
     Gewinnvortrag aus dem Jahre 2018                                 76’250           59’071
     Jahresgewinn 2019                                                90’727           95’671
     Zur Verfügung der Generalversammlung                            166’977          154’743

     Einlage in die gesetzliche Gewinnreserve                         10’000           10’000
     2.5 % Zins auf das freie Anteilscheinkapital pro 2019            70’912           68’493
     Vortrag auf neue Rechnung                                        86’065           76’250
     Gewinnverwendungsvorschlag 2019                                 166'977          154’743

     Anhang zur Jahresrechnung 2019 und Vorjahr

     Firma oder Name, Rechtsform, Sitz
     Liberale Baugenossenschaft Sternmatt-Tribschen, Hirtenhofstrasse 61, 6005 Luzern

     Anzahl Vollzeitstellen
     Die Anzahl der Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr
     nicht über 10.

     Angewandte Bewertungsgrundsätze, soweit nicht vom Gesetz vorgeschrieben
     Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer
     Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und
     Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt.

     Die Rechnungslegung erfordert vom Vorstand Schätzungen und Beurteilungen, wel-
     che die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie
     Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen
     und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Vorstand entscheidet da-
     bei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen
     Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im
     Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen
     über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden.

     Bewertung Liegenschaften
     Die Liegenschaften werden jeweils zum Anschaffungswert oder zu den Anlagekosten
     zuzüglich wertvermehrende Investitionen bilanziert. Jährlich werden nach Möglichkeit
     die Abschreibungen zu den steuerlichen Maximalsätzen oder betriebsnotwendigen
     Wertberichtigungen vorgenommen.
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