2019 61. Geschäftsbericht - www.lbg.ch - Liberale Baugenossenschaft Luzern
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Geschäftsbericht 2019 Seite 3 LBG Sternmatt-Tribschen 62. ordentliche Generalversammlung der Liberalen Baugenossenschaft Sternmatt-Tribschen Luzern Montag, 11. Mai 2020, 19.00 Uhr ewl-Gebäude, Industriestrasse 6, Luzern Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter Wir laden Sie herzlich zu unserer 62. ordentlichen Generalversammlung ein und lassen Ihnen vorliegend den Jahresbericht und die Rechnung des Geschäftsjahres 2019 zukommen. Traktanden 1. Protokoll der Generalversammlung vom 13.05.2019 2. Jahresbericht des Präsidenten 3. Rechnung 2019 4. Zinsfussfestsetzung des freien Genossenschaftskapitals 5. Bericht und Antrag der Revisionsstelle 6. Beschlussfassung über die Fusion der LBG Sternmatt-Tribschen mit der LBG Seeburg 7. Statutenänderung Der Vorstand beantragt die Änderung von Art. 1 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2 und Art. 23 der Statuten 8. Orientierung über Bau- und Renovationsvorhaben 9. Diverses Nach dem geschäftlichen Teil sind Sie wie gewohnt zu einem Imbiss herzlich eingeladen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Ge- nossenschaft und die Teilnahme an der Generalversammlung. Als Stimmrechtsausweis für die GV gilt der vorliegende Geschäftsbericht. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit beiliegender Karte anzumelden. Freundliche Grüsse DER VORSTAND
Geschäftsbericht 2019 Seite 4 LBG Sternmatt-Tribschen Vorstand Präsident Daniel Burri, lic. iur., Tel. 041 420 00 18, d.burri@lbg.ch Vizepräsident Markus Mühlebach, eidg. dipl. Bauleiter, Bau und Unterhalt Tel. G. 041 369 85 85, Tel. 079 341 60 45 m.muehlebach@lbg.ch Finanz- und Armin Suppiger, dipl. Experte Rechnungslegung Rechnungswesen und Controlling / MWST-Experte FH, inkl. Verwaltung Tel. G. 041 226 40 61, a.suppiger@lbg.ch Darlehen und Anteilsscheine Liegenschafts Pius Adler, verwalter Tel. 079 866 93 36, p.adler@lbg.ch zuständig für Hirtenhofring 10/12/14, Kellerstrasse 25a, Unterlachenstrasse 14/16/18 Liegenschafts VATAR AG, Beat Brunner, verwalter Tel. G. 041 226 40 22, beat.brunner@vatar.ch zuständig für Hirtenhofstrasse 58/60, 62/64, 61/63 Liegenschafts Iwan Krummenacher, verwalter eidg. dipl. Immobilientreuhänder, Tel. 079 637 19 79, i.krummenacher@lbg.ch zuständig für Hirtenhofring 1/3, 5/7, 11/13, Würzenbachhalde 15/17, Hochrütiring 17 Liegenschafts Daniela Häfliger, verwalterin Tel. 078 790 20 77, d.haefliger@lbg.ch zuständig für Hirtenhofstrasse 3/5, 11/13, 15/17, Hirtenhofweg 2, 4, 8, 10/12, Auf Hirtenhof 6/8 Administration Fernanda Schmid, Betriebswirtschafterin HF, Tel. 079 275 63 86, f.schmid@lbg.ch
Geschäftsbericht 2019 Seite 5 LBG Sternmatt-Tribschen Hauswarte Liegenschaften Hauswarte Bereich Verwalter/in HR 1/3, 5/7 Josef u. Sofie Bächler innen & aussen Iwan Hirtenhofring 5 Krummenacher HR 10/12/14 Sven u. Jasmin Schnüriger innen & Pius Adler Hirtenhofring 14 Schneeräumung HS 58/60, 62/64 Andreas u. Helen Krauer techn. Bereich VATAR AG Hirtenhofstrasse 60 HS 3/5 Hans u. Helen Roll innen Daniela Häfliger Hirtenhofstrasse 3 HS 61 Andrea u. Karin Benanti innen, ESH & VATAR AG Hirtenhofstrasse 61 Schneeräumung HS 63 Urs u. Jacqueline Cattani innen & aussen VATAR AG Hirtenhofstrasse 63 HRR 17 Peter u. Elsbeth Ott innen & aussen Iwan Hochrütiring 17 Krummenacher US 14/16/18, Ronald u. Ursula Roth innen & aussen Pius Adler KS 25a Kellerstrasse 25a WH 15/17 H. und A. Mardirossian innen & aussen Iwan Würzenbachhalde 15 Krummenacher Externe Hauswarte: Liegenschaften Hauswarte Bereich Verwalter/in AH 6/8 Lihoma GmbH innen & aussen Daniela Häfliger HW 2/4 innen & aussen HW 8, 10/12, innen & aussen HS 11/13, 15/17 innen & aussen HR 10/12/14 aussen Pius Adler HR 1/3, 5/7 Stocker & Lang innen I. Krummenacher HR 11/13 aussen I. Krummenacher HS 58/60, 62/64 innen & aussen VATAR AG HS 3/5 aussen Daniela Häfliger
Geschäftsbericht 2019 Seite 6 LBG Sternmatt-Tribschen Protokoll der 61. Generalversammlung vom 13. Mai 2019 ewl-Gebäude, Industriestrasse 6, Luzern, 19.00 Uhr Der Präsident Daniel Burri eröffnet die Generalversammlung und be- grüsst die rund 200 Anwesenden ganz herzlich zur 61. ordentlichen Generalversammlung. Er bedankt sich im Namen des Vorstandes für das zahlreiche Erscheinen und die Treue zur Genossenschaft. Der Präsident Daniel Burri richtet einen speziellen Willkommensgruss an die ehemaligen Vorstandsmitglieder, befreundete Genossen- schaften, die Revisionsstelle PwC sowie die Herren der SHB Architekten GmbH. Besonders erwähnt Daniel Burri auch die Vertreter der LUKB, der Brauerei Eichhof AG und der Politik. Zu Beginn des geschäftlichen Teils stellt der Präsident fest, • dass der Termin für die Generalversammlung - gemäss Art. 15 der Statuten in der ersten Jahreshälfte - eingehalten wurde, • dass der Geschäftsbericht fristgerecht 30 Tage vor der GV zu- gestellt wurde, • dass zu den Traktanden keine weiteren Anträge eingegangen sind und deshalb die Traktandenliste nicht ergänzt werden muss, • dass er zum Abstimmungs- und Wahlverfahren gemäss Art. 17 Abs. 2 der Statuten eine offene Abstimmung vorschlägt. Als Stimmenzähler stellen sich Sylvina Kempf, Doris Schwerzmann, Annemarie Koch und Jacqueline Cattani zur Verfügung. Das Protokoll führt Fernanda Schmid. Traktandum 1: Protokoll Das Protokoll der 60. Generalversammlung vom 7. Mai 2018 ist im Ge- schäftsbericht 2018 abgedruckt. Es wird einstimmig genehmigt. Traktandum 2: Jahresbericht des Präsidenten Daniel Burri verzichtet wie gewohnt auf das Vorlesen des Jahresbe-
Geschäftsbericht 2019 Seite 7 LBG Sternmatt-Tribschen richtes und verweist auf den aktuellen Geschäftsbericht. Der Präsident führt jedoch drei wichtige Themenschwerpunkte weiter mündlich aus: Weitere grosse Bauvorhaben, die wir 2018 realisiert haben: Am Hirtenhofweg ging nach der grossen Innensanierung vor 2 Jahren bereits wieder die Post ab. Die LBG unterzog die Liegenschaften Hirtenhofweg 2/4 einer umfassenden Aussensanierung. Dabei ging sie neue mutige Wege, sei es mit der modernen Gestaltung der Bal- kongeländer oder dem zeitgemässen Design der ganzen Fassade. Bei den Liegenschaften Hirtenhofstrasse 58/60/62/64 konnte mit den Umgebungsarbeiten ebenfalls ein Schlusspunkt gesetzt werden. Bei der Fernheizungszentrale am Hirtenhofweg 8 hat die LBG nicht zum ersten Mal auf Geothermie gesetzt - ökologisch, nachhaltig, aber teuer. Der Präsident erläutert die Investitionsausgaben vom letzten Jahr. Mit den Investitionen in den allgemeinen Unterhalt hat die LBG 3.7 Mil- lionen Franken ausgegeben. Zusammen mit dem Vorjahr 2017 hat die Baugenossenschaft innert zwei Jahren rund 7.9 Millionen Franken in den Unterhalt ihrer Liegenschaften investiert. Daniel Burri betont, dass dies sehr viel Geld ist, welches auch wieder erwirtschaftet werden muss. Er hält fest, dass sehr viel gearbeitet wurde, damit die Liegen- schaften massiv aufgewertet werden konnten. Wie bereits im Geschäftsbericht erwähnt, treffen Baubewilligungen re- gelmässig zu spät ein. Die Behandlung von einfachen Baugesuchen dauert bei der Stadt Luzern viel zu lange. Dies ist auch die Meinung anderer Genossenschaften. Im letzten Jahr hat es wiederum die Liegenschaften Hirtenhofstrasse 58/60 und 62/64 getroffen. Im Vorjahr bei der Aussensanierung war noch eine Einsprache für die Verzögerung verantwortlich, diesmal liegt der Grund an der viel zu langen Bearbeitungszeit der zuständigen Ab- teilung der städtischen Baudirektion. Der Präsident gibt zu bedenken, dass für solche Verzögerungen am Schluss immer die Bauherrschaft die Zeche bezahlt und appelliert an die politischen Parteien, Druck auf die Stadt Luzern auszuüben, damit inskünftig einfache Bauge- suche schneller behandelt werden. Daniel Burri informiert, dass die Mietzinserhöhungen nach der Sa-
Geschäftsbericht 2019 Seite 8 LBG Sternmatt-Tribschen nierung am Hirtenhofweg 2/4 moderat sind und die LBG mit dem Ergebnis sehr zufrieden ist. Mit Blick auf den städtischen Wohnuns- markt und den hohen Wohnstandard im Hirtenhofquartier kann hier noch immer von günstigen Wohnungen gesprochen werden. Daniel Burri ist überzeugt, dass die LBG mit diesen Wohnungssanierungen auch in Zukunft auf dem richtigen Weg ist. Der Präsident gibt zu bedenken, dass jedes Bauprojekt von den Be- troffenen viel Flexibilität und Toleranz verlangt und dankt unserer ver- ständnisvollen Mieterschaft, die mitdenkt und uns unterstützt. Weiter erläutert Daniel Burri, dass gemäss der erst vor ein paar Ta- gen publizierten Mitteilung von Comparis die Meridianmiete für eine 4 ½ Wohnung in der Stadt Luzern (100-110 m2) bei 2'430 Franken liegt. Die LBG ist 700 bis 1'000 Franken günstiger bei all ihren sanierten Alt- bau-Wohnungen. Aus diesem Grund wird nochmal betont, dass die LBG bei einer allfälligen weiteren Senkung des Referenzzinssatzes keine neue Mietzinssenkungsrunde macht, was bereits im Protokoll der GV vom 8. Mai 2017 vermerkt ist. KIL: An der Industriestrasse sind wir bislang – mit einer leichten Ver- zögerung – auf Kurs: Die Dialogphase ist erfolgreich gestartet. Zwei Veranstaltungen zu den Themen Aussenraum und Klima und 2’000-Watt-Gesellschaft ha- ben bereits stattgefunden. In der Phase Dialog lädt die Kooperation verschiedene Anspruchs- gruppen zur Mitwirkung und Diskussion ein. Der Dialog 3 am 4. Juni 2019 findet zum Thema Zusammenleben, Nachbarschaft, Gemein- schaft statt. Daniel Burri lädt die Genossenschafter herzlich ein, an diesem Dialog teilzunehmen. Eine Anmeldung ist erforderlich (www. kooperation-industriestrasse.ch). Zusammenarbeit mit der LBG Seeburg: Die jahrzehntelange enge Verbundenheit mit der LBG Seeburg führt zu einer Partnerschaft der beiden liberalen Baugenossenschaften. Da der Vorstand der LBG Seeburg in die Jahre gekommen ist, werden die beiden Mehrfamilienhäuser im Imfangring 5 und an der Schädrüti- strasse 42 (total 15 Wohnungen) ab Mai 2019 von der LBG Sternmatt - Tribschen bewirtschaftet.
Geschäftsbericht 2019 Seite 9 LBG Sternmatt-Tribschen Ein Zusammenschluss der LBG Sternmatt-Tribschen mit der LBG See- burg wird ernsthaft geprüft. In diesem Zusammenhang werden fol- gende Statutenänderungen geprüft: • Namensänderung auf "Liberale Baugenossenschaft Luzern" • Basis bilden die Statuten der LBG Sternmatt-Tribschen. Der Zweck könnte aber mit der Möglichkeit des Baus, Erwerbs und Verkaufs von Eigentumswohnungen erweitert werden. Dies würde gerade beim Erwerb von grossen Parzellen mehr Flexibilität bieten. Man hätte dann die Möglichkeit der Querfinanzierung mit neuen Eigen- tumswohnungen. • Diverse weitere formelle Anpassungen aufgrund der geänderten Gesetzgebung. Das strategische Ziel besteht darin, die Fusion an der GV 2020 zu be- schliessen. Daniel Burri führt eine konsultative Abstimmung durch. Die Genossenschafterinnen und Genossenschaften stimmen dem Vorha- ben der Fusion mehrheitlich bis auf eine Enthaltung und wenige Ge- genstimmen zu. Zum Abschluss des Jahresberichts begrüsst Daniel Burri die neuen Genossenschaftsmitglieder in der LBG und gedenkt der im letzten Jahr verstorbenen Mieter Elvira Felix und Werner Odermatt. Der Präsident bedankt sich bei den Genossenschafterinnen und Genossenschafter für die Treue und Unterstützung. Ein besonderer Dank gilt auch den Hauswarten und den Vorstandskolleginnen und -kollegen. Es gibt keine Fragen zum Jahresbericht des Präsidenten. Die General- versammlung genehmigt den Jahresbericht 2018 einstimmig. Traktandum 3: Rechnung 2018 Armin Suppiger als Verantwortlicher für das Finanz- und Rechnungs- wesen übernimmt das Wort und freut sich, wieder eine gute und gesunde Jahresrechnung 2018 präsentieren zu dürfen. Er erläutert einzelne Zahlen im vorliegenden Geschäftsbericht und zieht ein posi- tives Fazit: Die LBG verfügt weiterhin über gesunde Finanzen.
Geschäftsbericht 2019 Seite 10 LBG Sternmatt-Tribschen Traktandum 4: Zinsfussfestsetzung des freien Genossenschaftskapitals Der Verwalter der Darlehen und Anteilscheine, Armin Suppiger, schlägt der Generalversammlung vor, einen unveränderten Zinsfuss von 2.5 % zu genehmigen. Armin Suppiger teilt mit, dass wir gerne neue Darlehen aufnehmen. Dies zu einem attraktiven Zinsfuss von 1%. Die Laufzeit beträgt weiter- hin 5 Jahre. Traktandum 5: Bericht und Antrag der Revisionsstelle Alain Everts von der Revisionsstelle PwC bestätigt, dass die Revision gemäss Gesetz und Statuten durchgeführt wurde und verweist auf den Revisionsbericht im Geschäftsbericht. Die Bücher sind einwand- frei geführt und Alain Everts führt die Abstimmung zur Genehmigung der Jahresrechnung sowie den Gewinnvorschlag 2018 durch. Die Generalversammlung genehmigt die Jahresrechnung 2018 sowie die Gewinnverwendung 2018 einstimmig. Der Zinsfuss von 2,5% auf das freie Genossenschaftskapital sowie der Zinsfuss auf das Darlehen von 1% werden ebenfalls ohne Gegenstimme bestätigt. Alain Everts bittet die Anwesenden, die hervorragende Arbeit des Vorstandes mit einem Applaus anzuerkennen. Der Präsident Daniel Burri bedankt sich bei Alain Everts ebenfalls für die exzellente Zusam- menarbeit. Traktandum 6: Wahl des Vorstandes für 2019 – 2021 6.1. des Präsidenten Daniel Burri sichert der GV zu, dass er weiterhin top motiviert ist, sich für eine weitere Amtsperiode zu engagieren. Markus Mühlebach bittet die Generalversammlung über das LBG-Präsidium zu beschlies- sen. Daniel Burri wird als Präsident einstimmig und mit grossem Ap- plaus wiedergewählt. Markus Mühlebach dankt Daniel Burri für seinen enormen Einsatz. 6.2. eines neuen Vorstandsmitgliedes Pius Adler wird der Generalversammlung vorgestellt, mit einem gros- sen Applaus willkommen geheissen und einstimmig in den Vorstand
Geschäftsbericht 2019 Seite 11 LBG Sternmatt-Tribschen gewählt. Pius Adler wird im Vorstand die Funktion als Liegenschaftsverwalter übernehmen. 6.3 der übrigen Mitglieder Die übrigen Vorstandsmitglieder werden ebenfalls einstimmig wieder- gewählt. Die Chargen bleiben für die nächste Amtsperiode unverändert. Traktandum 7: Wahl der Revisionsstelle 2019-2021 Daniel Burri dankt der Revisionsstelle PwC für die bisherige gute Zusam- menarbeit und empfiehlt der Generalversammlung, die PwC eben- falls für die nächste Amtsperiode als Revisionsstelle zu bestätigen. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. Traktandum 8: Orientierung über Bau- und Renovationsvorhaben Der Bauchef Markus Mühlebach begrüsst die Anwesenden und in- formiert über die vergangenen sowie künftig geplanten Renova- tionen und Bauvorhaben: Rückblick 2018 Markus Mühlebach erläutert nochmal die erfolgte Fassadensanierung mit Fensterersatz sowie die Balkonerweiterung im Hirtenhofweg 2/4. Die Abrechnung liegt mit 1,53 Mio. Franken unter dem Kostenvoran- schlag. Im Hirtenhofweg 8 wurde die Heizung erneuert (Gas- und Erdsonden) und durch Fernheizleitungen und Boileranlagen in jedem Doppel- haus ersetzt. Diese Erneuerung ist eine ökologische Aufwertung. Die Abrechnung liegt bei 1,2 Mio. Franken. In der Hirtenhofstrasse 58/60/62/64 haben die Arbeiten für die Umge- bungsgestaltung inkl. Spielplatz gestartet. Der Abschluss erfolgt bis Ende Mai 2019. Die Kosten belaufen sich auf rund 323'000 Franken. Für den allgemeinen Unterhalt wurden rund 670‘000 Franken inves- tiert. Dies ist ein bisschen höher als im Vorjahr 2017 (500‘000 Franken). Es wurden 22 Wohnungen saniert.
Geschäftsbericht 2019 Seite 12 LBG Sternmatt-Tribschen Ausblick 2019: Im Hirtenhofring 1/3/5/7/11/13 werden die Heizungen ebenfalls er- neuert (Gas- und Erdsonden) und mit Fernheizleitungen und Boileran- lage in jedem Doppelhaus ersetzt. Die Heizzentrale wird neu im Hirten- hofring 7 untergebracht sein. Die Investitionskosten belaufen sich auf zirka 1,2 Mio. Franken. Im Hirtenhofring 5+7 sowie im Hochrütiring 17 wird die Umgebung neugestaltet sowie der Spielplatz im Hirtenhofring 5+7 erneuert. In der Hirtenhofstrasse 58/60/62/64 werden neue Senkrechtstoren seitlich der Balkone angebracht, sowie die Garagentore ersetzt und automatisiert. Die Sicherungskästen und der Hauptverteiler (Elektro) werden ebenfalls komplett ersetzt. Zudem werden in sämtlichen Liegenschaften diverse Fenster- und Lüftungssanierungen durchgeführt. Weitere Unterhaltsarbeiten bewe- gen sich im gewohnten Rahmen. Ausblick 2020: Im 2020 werden in diversen Liegenschaften Heizungen ersetzt und die Energieträger entsprechend angepasst. Als weiteres Projekt nennt Markus Mühlebach die Instandstellungsar- beiten und die jeweiligen Spielplätze, welche angepasst werden. An der Klausur 2019 im April wurden weitere Investitionen bis 2021 be- schlossen. Markus Mühlebach dankt allen Liegenschaftsverwaltern und Haus- warten für die Zusammenarbeit. Der Bauchef bittet zudem die Mieter, sich bei Anliegen zuerst an die Hauswarte bzw. die Liegenschafts- verwalter zu wenden. Diese werden sich dann falls nötig mit ihm in Verbindung setzen. Traktandum 9: Diverses Daniel Burri verabschiedet die ausscheidenden Liegenschaftsverwal- ter Daniel Kraushaar und Pius Breitenmoser und dankt den beiden für das langjährige und grosse Engagement während ihrer Tätigkeit im LBG-Vorstand. Sowohl Dani als auch Pius möchten in Zukunft sportlich mit einem E-Bike unterwegs sein und bekommen als Abschiedsge- schenk einen Zustupf dafür. Daniel Burri lässt Pius und Dani mit einem herzlichen Applaus von der Generalversammlung verabschieden.
Geschäftsbericht 2019 Seite 13 LBG Sternmatt-Tribschen Zum Schluss des Traktandums bittet Kurt Bühlmann, Präsident der LBG Seeburg, um das Wort. Er bedankt sich für die Offenheit unserer Bau- genossenschaft und freut sich auf die Zusammenarbeit. Um 20.40 Uhr schliesst der Präsident die 61. Generalversammlung offi- ziell und führt zum gemütlichen Teil über. Daniel Burri bedankt sich bei der LUKB für den offerierten Kaffee, der Brauerei Eichhof für das offe- rierte Bier und wünscht allen Anwesenden einen vergnüglichen Abend. Luzern, 13. Mai 2019 Der Präsident Die Protokollführerin lic. iur. Daniel Burri Fernanda Schmid
Geschäftsbericht 2019 Seite 14 LBG Sternmatt-Tribschen Jahresbericht 2019 2019 war für die LBG ein Jahr der Kontinuität und des Aufbruchs zugleich. Ein Jahr, das den LBG-Vorstand als starkes Team festigte, aber auch ein Jahr, das uns vor neue Herausforderungen stellte und ein neues LBG-Zeitalter einleitete. Und dies gleich aus mehreren Gründen: • An der Industriestrasse geht die Planung schnell voran; unsere beiden Gebäude nehmen bereits konkrete Formen an. Im Verbund mit den anderen vier Baugenossenschaften bewegen wir uns auf das gemeinsame Ziel hin: Wir wollen auf dem Areal der Industriestrasse eine nachhaltige, attraktive Siedlung schaffen, die erschwinglichen Wohnraum und viel Platz zur Mitgestaltung anbietet. • Als weiteres Zeichen des Aufbruchs ist die geplante Fusion mit der LBG Seeburg zu werten. Eine solche Fusion hat es in der Geschichte der LBG Sternmatt-Tribschen noch nie gegeben. Sie ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Verbundenheit der beiden liberalen Baugenossenschaften, die zwar in ihrer gemeinnützigen Tätigkeit verschiedene Wege gingen, aber miteinander stets schwesterlich verbunden blieben. • Als Ergebnis der geplanten Fusion soll es in Zukunft in der Stadt Luzern nur noch eine Baugenossenschaft geben, die das Wort „liberal“ in ihrem Namen trägt. Aus der LBG Seeburg und der LBG Sternmatt-Tribschen resultiert die „Liberale Baugenossenschaft Luzern“, was in sich logisch und überzeugend ist. Bau und Unterhalt Im Bereich Bau und Unterhalt haben wir die im letzten Jahr ein- geschlagene Richtung bei der Totalsanierung der grossen Heizanlagen konsequent weiterverfolgt. Nach der Gesamterneuerung der Fern- heizungsanlage am Hirtenhofweg (HW) 8 setzten wir auch bei der umfassenden Erneuerung der Fernheizungszentrale am Hirtenhofring (HR) auf die Geothermie. Wie im letzten Jahr wechselten wir von der
Geschäftsbericht 2019 Seite 15 LBG Sternmatt-Tribschen konventionellen Ölheizung auf Wärmepumpen. Und wiederum waren gleich mehrere Häuser, welche an die Heizanlage angeschlossen sind, davon betroffen. Diesmal waren es die Liegenschaften HR 1/3, HR 5/7 sowie HR 11/13. Die hochmoderne Heizzentrale wurde neu am HR 7 installiert. Von dort aus werden alle sechs Häuser hauptsächlich mit Erdwärme beheizt. Der Energieträger Gas dient nur noch als Ergänzung in Spitzenzeiten. Auch die Warmwasseraufbereitung erfolgt über dieses Heizsystem. Die insgesamt betroffenen 13 Mehrfamilienhäuser sind seit der Sanierung nur noch in geringem Masse auf den fossilen Brennstoff Gas angewiesen. Wie schon im letzten Jahr belaufen sich die Kosten für die Umstellung auf rund 1,2 Mio. Franken, was eine sehr hohe Investition darstellt. Insgesamt führt das zu einer Summe von rund 2,4 Mio. Franken, die wir innert nur zwei Jahren für die Erneuerung von zwei Heizzentralen investiert haben. Wir sahen uns angesichts der Höhe dieser Ausgaben gezwungen, die Mietzinse nachträglich zu überprüfen. Dies ist aufgrund des für die Mieterschaft erzielten Mehrwertes sicher gerechtfertigt. Immerhin können die Mieterinnen und Mieter dank der Sanierung bei den Heiznebenkosten erhebliche Einsparungen erzielen. Die Mieterschaft würde durch ihre Beteiligung an den aufgelaufenen Kosten zudem die Bemühungen der LBG, ökologisch nachhaltigere Lösungen zu realisieren, unterstützen. Der Vorstand hat aber unter Berücksichtigung der anhaltenden Tiefzinslage im jetzigen Zeitpunkt von einer Mietzinserhöhung abgesehen. Die erheblichen Investitionen in die beiden Heizanlagen gehen somit vorläufig vollumfänglich zu Lasten der LBG. Sie müssten aber bei einer allfälligen späteren generellen Anpassung der Mietzinse zu Lasten der Mieterschaft angemessen aufgerechnet werden. Alles in allem sind wir der Meinung, dass sich die hohen Ausgaben, die wir uns mit den Heizungssanierungen geleistet haben, für Mensch und Umwelt auch bezahlt machen. Als gemeinnütziger Wohnbauträger engagieren wir uns sowohl für die jüngeren wie auch für die älteren Bewohnerinnen und Bewohner, für Alleinstehende und Wohngemeinschaften. Im Speziellen engagieren
Geschäftsbericht 2019 Seite 16 LBG Sternmatt-Tribschen wir uns auch für gute Rahmenbedingungen für junge Familien, die in den letzten rund 20 Jahren zunehmend von der Stadt in die nahe gelegene Agglomeration umgezogen sind. Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren im Hirtenhofgebiet eine Offensive bei der Renovation unserer Spielplätze lanciert. Davon profitieren konnten in jüngster Zeit die Liegenschaften an der Hirtenhofstrasse (HS) 58/60 und 62/64 sowie am HR 5/7. Wenn man sich als Familien- baugenossenschaft positionieren will, muss man dafür auch etwas investieren. Dies machen wir gerne, da wir überzeugt davon sind, dass eine kinderfreundliche Umgebung wichtig ist. Sie garantiert zwar noch kein familienfreundliches und durchmischtes Quartierleben, bildet aber dazu eine gute Grundlage. Auf eine kinderfreundliche Umgebung legen wir nicht nur bei der Instandstellung und Renovation der alten Kinderspielplätze viel Wert, sondern auch bei unserem Neubauprojekt an der Industriestrasse. Dort wollen wir für das familiäre Wohnen vorzügliche Rahmenbedingungen anbieten. Wie gewohnt haben wir auch im vergangenen Geschäftsjahr bei einem Wohnungswechsel oft die Gelegenheit für eine umfassende Renovation ergriffen. Die allgemeinen Unterhaltsarbeiten zum Erhalt und zur Verbesserung des Wohnkomforts haben wir wie in den Vorjahren konsequent weitergeführt. In der Liegenschaftsverwaltung gab es zwar erstmals wieder leicht weniger Wohnungswechsel zu verzeichnen. Die Zahl von 25 Mutationen ist aber immer noch das dritthöchste Ergebnis in den letzten acht Jahren. Und im Vergleich zum Vorjahr, als wir mit 33 Mutationen das zweithöchste Ergebnis verzeichneten, blieb das Investitionsvolumen in den allgemeinen Bau- und Unterhaltsbereich fast gleich hoch. 2019 gaben wir in dieser Sparte trotz deutlich weniger Wohnungswechseln 535‘000 Franken aus. 2018 waren es 550‘000 Franken. Dies macht deutlich, dass wir unsere Wohnungen bei einer Neuvermietung gut instand stellen. So können wir unsere preisgünstigen Wohnungen sehr schnell und ohne nennenswerte Leerstände weitervermieten. Daran wird sich auch bei einer Entspannung am Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren in der Stadt Luzern nichts ändern. Unsere bezahlbaren Wohnungen sind in einem sehr guten Zustand und mit den tiefen Mietzinsen weiterhin begehrt.
Geschäftsbericht 2019 Seite 17 LBG Sternmatt-Tribschen Kooperation Industriestrasse Luzern (KIL) Ansicht LBG-Häuser Ansicht LBG-Häuser Wie eingangs des Jahresberichts erwähnt, nimmt die Projektierung unserer beiden Häuser an der Industriestrasse schon sehr konkrete Formen an. Zum Thema Städtebau und Aussenraum sind beispiels- weise 28 Thesen für die Arealentwicklung entstanden. Sie sind in der Publikation «Regelwerk – Städtebau – Aussenraum» zusammengefasst und auf der Website https://www.kooperation-industriestrasse.ch/ Nachhaltigkeit/Partizipation öffentlich einsehbar. Das Regelwerk ist das Ergebnis des partizipativen Prozesses mit insgesamt vier Dialog- Veranstaltungen, an denen interessierte Kreise teilnehmen konnten. Es bildet den Grundstein resp. die Verfassung für die Zusammenarbeit der fünf Genossenschaften der Kooperation und den drei involvierten Architektenteams. Die Kooperation bietet Raum für Menschen und Projekte, die durch ihren Pioniercharakter auf die Stadt ausstrahlen sollen. Voraussetzung dafür ist, dass Menschen sich für genossenschaftliches Zusammenleben engagieren, Lust auf die Mitgestaltung des Quartierlebens haben und nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit leben wollen. Der Fokus liegt auf zahlbarem Wohnraum und einer Überbauung, die Wohnen, Arbeiten und Kultur vereint. An der Industriestrasse entstehen unterschiedliche Angebote wie traditionelle und innovative Wohnformen, Gemeinschaftsräume sowie Raum für Gewerbe, Dienstleistungen und Kultur. Zukunftsweisende Bebauungs-, Gebäude- und Nutzungsstrukturen sowie eine partizi- pative Prozessgestaltung sind zentrale Elemente des Projekts. Die Kooperation nimmt mit dieser Art der Projektrealisation eine Vorreiter- rolle ein. An der ordentlichen Generalversammlung werden wir umfassend über den Planungsstand orientieren. Die Vorstellung über das Zusammenleben, die Bau- und Planungskultur sowie den Betrieb
Geschäftsbericht 2019 Seite 18 LBG Sternmatt-Tribschen der Überbauung wird im Regelwerk abgebildet. Diese Anleitung definiert die Rahmenbedingungen für die Planenden, Genos- senschaften und Organisationsteams. Das Regelwerk ist für die betroffenen Zielgruppen verbindlich. Interessierten Personen bietet es Hinweise, nach welchen Grundwerten die zukünftige Überbauung geplant und umgesetzt wird. Die Überbauung an der Industriestrasse bildet den Auftakt für ein neues Stück Luzern. Für weitere Informationen sei auf die Website der Kooperation Industriestrasse Luzern verwiesen (https://www.kooperation-industriestrasse.ch). „Liberale Baugenossenschaft Luzern“ Imfangring 5 Schädrütistrasse 42 Die Fusion zwischen der LBG Sternmatt-Tribschen und der LBG Seeburg ist für die diesjährige Generalversammlung zur definitiven Beschlussfassung traktandiert. An der letztjährigen Generalversammlung sprachen sich die anwesenden Ge- nossenschafterinnen und Genossenschafter bei einer Kon- sultativabstimmung einstimmig bei nur einer Enthaltung für die Fusion aus. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich zwischenzeitlich an dieser Grundhaltung nichts ge- ändert hat. Die LBG Sternmatt-Tribschen übernimmt mit der Fusion die beiden Mehrfamilienhäuser der LBG Seeburg. Es handelt sich dabei um die Liegenschaften Imfangring 5 und Schädrütistrasse 42. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der LBG Seeburg haben die Wahlmöglichkeit, mit ihrem Anteilscheinkapital der LBG Sternmatt-Tribschen bei- zutreten oder sich das Anteilscheinkapital zum Nennwert aus- zahlen zu lassen. Mitte März wurde der Fusionsvertrag von den Vorständen der beiden Genossenschaften unterzeichnet.
Geschäftsbericht 2019 Seite 19 LBG Sternmatt-Tribschen Die Basis des Fusionsvertrages bildete der Jahresabschluss der LBG Seeburg per Ende 2019. Unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter können während der 30 Tage vor der Beschlussfassung am Geschäftssitz der LBG Sternmatt-Tribschen (Hirtenhofstrasse 61, 6005 Luzern) nach vorgängiger Anmeldung Ein- sicht in die Fusionsdokumente nehmen. Für die Genossenschafter- innen und Genossenschafter der LBG Seeburg erfolgt die Einsichtnah- me nach (Vor-) Anmeldung bei der Firma VATAR AG (Waldstätterstrasse 6/8, 6002 Luzern). Zudem werden die wegen der Fusion geänderten Bestimmungen der LBG-Statuten (inkl. Kommentar) im vorliegenden Geschäftsbericht abgedruckt. Es ist geplant, dass die Fusion nach dem Beschluss der Generalversammlung rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Für beide Genossenschaften ist die Fusion ein Gewinn. Die LBG Sternmatt-Tribschen wird substantiell mit zwei Mehrfamilienhäusern gestärkt. Zudem hinterlässt die LBG Seeburg eine kerngesunde Finanzsituation. Die beiden Liegenschaften, die an uns übergehen, befinden sich in einem guten Zustand. Die mit der Fusion verbundene finanzielle Belastung ist für die LBG Sternmatt-Tribschen gut tragbar. Die Fusion dient einzig dem Erhalt von gemeinnützigen Wohnungen, wozu wir uns auch in Zukunft verpflichten. Neu werden wir auch die Möglichkeit erhalten, Eigentumswohnungen ohne die geringsten Spekulationsabsichten zu realisieren. Auch diesbezüglich sind wir der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Wir fühlen uns aber der statutarisch verankerten Ausrichtung der LBG Seeburg gegenüber in der Pflicht, das Segment des Baus von gemeinnützigen Eigentumswohnungen als Option in unsere Statuten zu überführen. Damit beabsichtigen wir aber keineswegs, unsere derzeitige Bausubstanz an Dritte zu veräussern. Dies könnten wir ohnehin nicht ohne Zustimmung durch die Generalversammlung. Vielmehr sehen wir für uns mit der Zweckerweiterung eine Chance für die Realisierung des flexiblen Eigentums. Bei einem solchen Modell wird ein limitiertes und/oder unlimitiertes Vorkaufsrecht der Baugenossenschaft an den Stockwerkeigentums-Einheiten, inkl. Eintragung im Grundbuch, vereinbart. Zudem bietet sich bei einem solchen Modell die Möglichkeit, vertragliche oder statu- tarisch festgehaltene Rückkaufsverpflichtungen der Baugenossen- schaft zugunsten der Stockwerkeigentums Käufer zu einem be-
Geschäftsbericht 2019 Seite 20 LBG Sternmatt-Tribschen stimmten Preis zu verabreden und das Rückkaufsrecht im Grundbuch einzutragen. Damit wird einer möglichen Spekulation im Voraus der Riegel geschoben. Und zum Schluss noch dies: Mit der Fusion wollen wir die Chance am Schopf packen und den Namen LBG auf die Entwicklung unserer Genossenschaft anpassen. Die LBG Sternmatt- Tribschen hat die meisten Liegenschaften im Hirtenhofgebiet und nicht in der Sternmatt. Zudem haben wir auch im Würzenbach und im Hochrütiring Mehrfamilienhäuser. Wir erachten es deshalb als angezeigt, dass wir zum Namen „Liberale Baugenossenschaft Luzern“ übergehen. Mit der Namensänderung wollen wir ein Zeichen in Richtung Aufbruch setzen. Die geplante Fusion soll nach aussen sichtbar werden. In der Stadt Luzern soll es nur noch eine LBG geben, und dies soll die LBG Luzern sein. WOHNEN SCHWEIZ Gleiches Ziel, zwei Verbände, zwei Verbandsspitzen, von links: Daniel Burri und Hanspeter Käppeli von WOHNEN SCHWEIZ mit Urs Hauser und Louis Schelbert von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. (Bild Martin Bichsel) Auf schweizerischer Ebene standen die Aufstockung des Fonds de Roulement und die Initiative des Schweizerischen Mieterverbandes „mehr bezahlbare Wohnungen“ zuoberst auf der Traktandenliste. WOHNEN SCHWEIZ – Schweizerischer Verband der Baugenossenschaften – scheute sich nicht davor, eine klare Stellungnahme zu diesen beiden Geschäften abzugeben. Der Verband unterstützte die Aufstockung des Fonds und proklamierte im Vorfeld der Abstimmung vom 9. Februar 2020 auf nationaler Ebene die Hilfe zur Selbsthilfe ohne Quotenregelung. Ende November fand in der Giesserei Oerlikon das Geschäftsführer- und Präsidententreffen für die Ostschweizer und Zürcher Genossenschaften statt. Da es sich bereits damals abzeichnete, dass im Hinblick auf die erwähnte Abstimmung über die Mieterverbandsinitiative im Februar 2020 gemeinnützige Bauträger in den Fokus von Presse und Politik rücken würden, war es dem bürgerlich-liberalen Verband WOHNEN SCHWEIZ
Geschäftsbericht 2019 Seite 21 LBG Sternmatt-Tribschen wichtig, sich im Vorfeld zur Abstimmung zu positionieren. Gestützt auf die statistischen Analysen von Michael Hermann, Gastreferent am erwähnten Anlass in Zürich, empfahl ich als Präsident von WOHNEN SCHWEIZ dem Publikum, die Initiative nicht zu unterstützen. Wie sich nachträglich an der Urne zeigte, war dies die richtige und erfolgversprechende Strategie. Die bisherige Förderpolitik des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau hatte sich in den letzten Jahren bewährt. WOHNEN SCHWEIZ war deshalb nicht gewillt, die funktionierenden Instrumente – insbesondere die Gewährung der Darlehen über den Fonds de Roulement – zu gefährden. Forderungen nach mehr bezahlbaren Wohnungen müssen primär auf kommunaler Ebene diskutiert und umgesetzt werden, und zwar dort, wo lokal und regional Bedarf vorhanden ist. Zu den Forderungen der Mieterverbandinitiative ergänzend noch dies: Wäre die Initiative von der Schweizer Bevölkerung angenommen worden, sollten gemäss Initiativtext mindestens 10 Prozent aller neu gebauten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern realisiert werden. Wie dies jedoch konkret aus- gesehen hätte und wie die Umsetzung vorgenommen worden wäre, beantwortete die Initiative bewusst nicht. Genauso unbekannt war, wer die Quotenregelung kontrolliert hätte. Aus der Medienmitteilung des Mieterverbands konnte man zwar entnehmen, dass Ge- nossenschaftswohnungen dort entstehen sollten, wo ein Mangel an preisgünstigem Wohnraum bestehen würde. Doch wie dies realisiert worden wäre, steht auch heute noch in den Sternen. Zudem hätte mit der Annahme der Initiative ein komplizierter bürokratischer Kontrollapparat aufgebaut werden müssen. Die Folge wäre die Geburtsstunde eines planwirtschaftlich organisierten Pseudomarktes gewesen. Das Schweizer Volk erteilte jedoch dieser Initiative eine klare Absage. Die Stimmenden haben erkannt, dass die Initiative mit ihren Forderungen überrissen war und die Grenzen der Wirksamkeit bei weitem überschritt. Die Initiative war zudem ordnungspolitisch auf schweizerischer Ebene falsch positioniert und hatte planwirtschaftliche Züge, was der Schweizer Tradition einer sozialen Marktwirtschaft fundamental entgegenstand. Zum Glück richtete sich die vom Volk erteilte Abfuhr nicht gegen den gemeinnützigen Wohnungsbau resp. gegen die vielen Baugenossenschaften, deren Leistungen anerkannt sind und geschätzt werden. Nein, die Absage richtete sich einzig gegen die exorbitanten Forderungen
Geschäftsbericht 2019 Seite 22 LBG Sternmatt-Tribschen des Schweizerischen Mieterverbandes. Verlierer der Abstimmung sind somit nicht die Genossenschaften, sondern der Mieterverband. Dankeschön Ich schliesse den Jahresbericht mit einem herzlichen präsidialen Dankeschön an alle, die sich im vergangenen Geschäftsjahr für unsere LBG besonders engagiert haben. Dies sind nicht nur die Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen, sondern auch die Hauswartinnen und Hauswarte, die tagtäglich an vorderster Front das Beste geben und für unsere Mieterschaft stets ein offenes Ohr haben. Der Dank richtet sich aber auch an alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter, welche die LBG unterstützen und mit ihrem Beitrag am Erfolg unserer Baugenossenschaft Anteil haben. Vielen lieben Dank! Gemeinsam sind wir auch im neuen Geschäftsjahr in der Lage, manch hohe Hürde zu meistern. Daniel Burri, Präsident
Geschäftsbericht 2019 Seite 23 LBG Sternmatt-Tribschen Teilrevision der Statuten Art. 1 Name, Sitz und Gerichtsstand Bisher: 1 Unter dem Namen „Liberale Baugenossenschaft Sternmatt- Tribschen“ (LBG Sternmatt-Tribschen) besteht eine auf unbeschränkte Dauer gegründete gemeinnützige Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. OR. Neu: 1 Unter dem Namen „Liberale Baugenossenschaft Luzern“ (LBG Luzern) besteht eine auf unbeschränkte Dauer gegründete gemeinnützige Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. OR. Bemerkung/Kommentar: Weil der Name (Firma) gemäss Art. 832 Ziff. 1. OR notwendigerweise in den Statuten festzuhalten ist, ist Art. 1 Abs. 1 aufgrund der Namens- änderung – neu: Liberale Baugenossenschaft Luzern – zu ändern. Art. 21 Auflösung und Fusion Bisher: 2 Bei einer Auflösung der Genossenschaft muss der nach der Rückzahlung des Genossenschaftskapitals verbleibende Teil des Vermögens für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verwendet werden. Neu: 2 Bei einer Auflösung der Genossenschaft muss der nach der Rück- zahlung des Genossenschaftskapitals zum Nennwert verbleibende Teil des Vermögens für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verwendet werden. Bemerkung/Kommentar: Die Ergänzung von Art. 21 Abs. 2 hat das Bundesamt für Wohnungs- wesen BWO der LBG Luzern im Rahmen der Prüfung eines Gesuchs für ein Fonds de Roulement Darlehen verlangt. Dabei soll aber nicht eine neue Regelung eingeführt werden. Vielmehr geht es darum, den Grundsatz zur Rückzahlung des Genossenschaftskapitals zum Nennwert nicht nur für den Fall des Erlöschens der Mitgliedschaft
Geschäftsbericht 2019 Seite 24 LBG Sternmatt-Tribschen (s. Art. 9 Abs. 2), sondern auch für den Fall ausdrücklich festzuhalten, dass die LBG Luzern den Beschluss fassen sollte, sich aufzulösen. Art. 23 Inkrafttreten Bisher: 1 Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung vom 2. Mai 2013 in Kraft und ersetzen jene vom 20. April 2004 und seitherige Änderungen. 2 Die neuen Statuten und spätere Änderungen sind dem kantonalen Finanzdepartement, FD, und dem Bundesamt für Wohnungswesen, BWO, zur Genehmigung zu unterbreiten. 3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obli- gationenrechts (OR). Neu: 1 Spätere Änderungen dieser Statuten sind dem Bundesamt für Wohnungswesen, BWO, zur Prüfung vorzulegen. 2 Im Übrigen gelten die Bestimmung des Schweizerischen Obli- gationenrechts (OR). Bemerkungen/Kommentar: Redaktionelle Anpassung. Hinweis: In der Zeit vom 30. März 2020 bis 4. Mai 2020 liegen zur Einsichtnahme durch die Genossenschafterinnen und Genossenschafter die folgenden Akten 1. Jahresrechnung und dazugehörender Bericht der Revisionsstelle 2. Fusionsvertrag 3. Fusionsbericht 4. Prüfbericht der Fusionsprüferin (PricewaterhouseCoopers AG) 5. Jahresrechnungen und Jahresberichte 2017, 2018 und 2019 der Liberalen Baugenossenschaft Sternmatt-Tribschen und der Liberalen Baugenossenschaft Seeburg am Geschäftssitz der LBG Sternmatt-Tribschen, Hirtenhofstrasse 61, 6005 Luzern, auf. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die in diese Akten Einsicht nehmen wollen, melden sich bitte vorgängig telefonisch oder per Mail bei der LBG Sternmatt-Tribschen (041 420 00 18 oder info@lbg.ch) an.
Geschäftsbericht 2019 Seite 25 LBG Sternmatt-Tribschen Auf Besuch beim Schmuck- und Kleideratelier an der Hirtenhofstrasse 61/63 Kleideratelier Doris Scheuner, Schneiderei Im Sommer 2018 konnte ich die Räumlichkeiten in der Atelierge- meinschaft an der Hirtenhofstrasse 63 in Luzern beziehen. Dies bedeutete für mich nach ca. sechs jähriger Pause die Weiterführung meines Schneider-Ateliers, welches ich an der Pfistergasse in Luzern über mehrere Jahre betreiben durfte. Ein Traum, welcher für mich nach der Ausbildung als Damenschneiderin in Erfüllung ging. Meine Tätigkeit beinhaltet Änderungen und Neuanfertigungen von Kleidungsstücken für Damen und Herren. Mit dem Ersatz oder einer Kopie des „Lieblingsstückes“ konnte ich bereits für etliche Kunden ein Kleidungsstück anfertigen, welches auch nach Wunsch in Material, Farbe und Grösse angepasst werden kann. Im Moment beträgt mein Arbeitspensum ca. 40 %, pendelnd zwischen Familie mit zwei Kindern (8 und 10 Jahre) und Beruf. Trotz des regelmässigen Austausches mit meiner Kundschaft war es mir wichtig, an einem Ort mit anderen Menschen zusammen zu arbeiten. Die Ateliergemeinschaft mit Doris Brunner ermöglicht mir nebst dem Einblick in einen anderen kreativen Beruf auch den für mich wichtigen sozialen Austausch. Ich freue mich auf neue, spannende Begegnungen.
Geschäftsbericht 2019 Seite 26 LBG Sternmatt-Tribschen dorisschmuck, Doris Brunner, Goldschmiedemeisterin Ich bin gelernte Goldschmiedemeisterin und seit 20 Jahren selbstän- dig. 10 Jahre mit Laden und Atelier in der Bruchstrasse. Seit 4 Jahren bin ich nun mit meinem Atelier an der Hirtenhofstr. 61. Neben meiner Selbständigkeit bin ich auch in der Lehrlingsausbildung tätig. An der Schule für Gestaltung Medien Form Farbe in Zürich un- terrichte ich die sogenannten ÜK’s (überbetriebliche Kurse für Gold- schmiedelehrlinge), praktischer Werkstattunterricht. Mit meinen Kol- lektionen bin ich an den diversen Designmessen in der Schweiz unter- wegs, z. B. designschenken in Luzern, Blickfang Basel usw. Durch den Laden und die Messen konnte ich mir einen schönen Kundenstamm aufbauen und die Mund zu Mund-Propaganda funktioniert nach wie vor sehr gut. Und so beschreibe ich meine Schmuckstücke: Farbig, edel, frisch und frech ist die Kollektion von dorisschmuck.ch. Eine Schlichte und aus- sagekräftige Formensprache und Linienführung, eine Verbindung von traditionellem Goldschmiedehandwerk und neuen Technologien. Meine Begeisterung für das Kombinieren und Experimentieren mit edlen und unedlen Metallen, Edelsteinen, Colorit, Pflanzen und das variantenreiche, feine Spiel mit den Farben der verschiedenen Materialien sind wichtige, prägende Bestandteile und Inspiration für meine Kollektionen. Aus all diesen Komponenten entsteht individueller Schmuck für meine Kunden, Einzelstücke und Kleinstserien. Schön wenn wir Interesse geweckt haben. Doris und Doris freuen sich über Ihren Besuch! Doris Scheuner Doris Brunner 078 666 64 72 079 515 13 94 ddscheuner@bluewin.ch www.dorisschmuck.ch
Geschäftsbericht 2019 Seite 27 LBG Sternmatt-Tribschen Personelles Stand 02.03.2020 Als Neumieterinnen und Neumieter dürfen wir in unseren Liegen schaften folgende Genossenschafterinnen und Ge nossenschafter herzlich begrüssen: Bergamin Curdin und Tanno Clarissa KS 25a Buchwalder Tanja HR 5 Burkhard Severin HW 8 De Castro Oliveira Isabel Maria HRR 17 De Clercq Lüchinger Catherine HS 64 Eggel Christine WH 17 Ghofran Murad US 14 Gianora Elisa und Veziano Barbara US 18 Heller Ueli US 14 Herzog Monika HR 3 Hirsbrunner Andreas HS 60 Hösli Marius US 14 Kolman Rafael und Jaël HW 12 Laake Noemi US 18 Loszek Slawomir und Kinga HS 60 Matson Fleur und Furrer Lucien HS 5 Metzger Rahel WH 17 Morina Valerina US 16 Odermatt Jan KS 25a Riedweg Guido AH 6 Röösli Bruno HR 7 Scheer Silke und Leresche Stephane HW 8 Shtufi Kastriot HR 1 Serdar Ercan und Cilga Ataman US 16 Stadler Zoe und Jäger Alessio HS 62 Stutz Yannic KS 25a Tischler Max US 16 Trütsch Andrea HR 13 Waibel Maria-Lena HW 10 Walker Lea und Filliger Yannic HS 13
Geschäftsbericht 2019 Seite 28 LBG Sternmatt-Tribschen Aus der Gemeinschaft der Mieter ist im vergangen Geschäftsjahr verstorben: 18.05.2019 Käppeli Adolf HS 60 Den Hinterbliebenen entbieten wir unsere herzliche Anteilnahme.
Geschäftsbericht 2019 Seite 29 LBG Sternmatt-Tribschen Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Liberale Baugenossenschaft Sternmatt-Tribschen Luzern Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der Liberale Baugenossen- schaft Sternmatt-Tribschen für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrechnung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine einge- schränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufde- ckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahres- rechnung, die Führung des Genossenschaftsverzeichnisses sowie der Antrag über die Gewinnverwendung nicht Gesetz und Statuten entspricht. PricewaterhouseCoopers AG Markus Kronenberg Alain Everts Revisionsexperte Revisionsexperte Leitender Revisor Luzern, 4. März 2020 Beilage: • Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) • Antrag über die Gewinnverwendung PricewaterhouseCoopers AG, Robert-Zünd-Strasse 2, Postfach, 6002 Luzern Telefon: +41 58 792 62 00, Telefax: +41 58 792 62 10, www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.
Geschäftsbericht 2019 Seite 30 LBG Sternmatt-Tribschen Bilanzen per 31. Dezember 2019 und Vorjahr AKTIVEN 31.12.2019 Vorjahr CHF CHF UMLAUFVERMÖGEN Flüssige Mittel 1'119'194 382'905 Übrige Forderungen Heiz- und Nebenkostenzahlungen 326'298 319'212 Verrechnungssteuer 33 61 Andere Forderungen 6'902 333'234 6'902 326'175 Aktive Rechnungsabgrenzungen 14'970 76'109 Total Umlaufvermögen 1'467'397 785'189 ANLAGEVERMÖGEN Finanzanlagen Wertschriften 10'002 10'002 Baurechtszins Industriestrasse 1'855'855 1'880'168 Beteiligung Kooperation Industriestrasse 100'000 100'000 Sachanlagen Mobiliar, Hard- und Software 1 1 Liegenschaften Auf Hirtenhof 6/8 1'776'000 1'803'000 Hirtenhofring 1/3 2’402’000 2’439’000 Hirtenhofring 5/7 2’620’000 2’660’000 Hirtenhofring 11/13 2’130’000 2’162’000 Hirtenhofring 10/12/14 2’958’000 3’003’000 Hirtenhofstrasse 3/5 2’084’000 2’116’000 Hirtenhofstrasse 11/13 2’004’000 2’035’000 Hirtenhofstrasse 15/17 1’685’000 1’711’000 Hirtenhofstrasse 58/60 2'650’000 2'690’000 Hirtenhofstrasse 61/63 3’165’000 3’230’000 Hirtenhofstrasse 62/64 2’712’000 2’753’000 Hirtenhofweg 2/4 4'104’000 4'167’000 Hirtenhofweg 8 2’173’000 2’230’000 Hirtenhofweg 10/12 1’552’000 1’576’000 Hochrütiring 17 1’339’000 1’359’000 Kellerstrasse 25a 623’000 623’000 Unterlachenstrasse 14/16/18 1'086’000 1'086’000 Würzenbachhalde 15/17 2’038’000 39'101’000 2’069’000 39'712’000 Total Anlagevermögen 41'066’858 41'702’171 TOTAL AKTIVEN 42’534'255 42’487'359
Geschäftsbericht 2019 Seite 31 LBG Sternmatt-Tribschen Bilanzen per 31. Dezember 2019 und Vorjahr PASSIVEN 31.12.2019 Vorjahr CHF CHF FREMDKAPITAL Kurzfristiges Fremdkapital Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen 225’529 726’958 Verzinsliche Verbindlichkeiten (kfr. Hyp./Darl.) 259'000 259'000 Übrige Verbindlichkeiten Mieterverbindlichkeiten 605'179 597'633 Verrechnungssteuer 27'746 35'950 Emissionsabgaben 8’199 641'124 8’199 641'782 Passive Rechnungsabgrenzungen 417'800 583'542 Total kurzfristiges Fremdkapital 1’543’453 2’211’282 Langfristiges Fremdkapital Darlehen Hypothekardarlehen 26’717’000 26’336’000 Andere Darlehen 5’758'000 32’475’000 6’122'000 32’458’000 Kautionen 8’480 8’800 Rückstellungen und Fonds Rückstellung Tankrevision 14'295 12'945 Rückstellung Grosssanierung 1’955’050 1’734’090 Reparaturfonds 2’236’000 1’936’000 Mietzinsverlust-/Härtefallfonds 50’000 4’255’345 50’000 3’733’035 Total langfristiges Fremdkapital 36’738’825 36’199’835 Total Fremdkapital 38’282’278 38’411’117 GENOSSENSCHAFTSVERMÖGEN Anteilscheinkapital 3’825'000 3’671'500 Gesetzliche Gewinnreserve 260’000 250’000 Bilanzgewinn Gewinnvortrag 76’250 59’071 Jahresgewinn 90’727 166’977 95’671 154’743 Total Genossenschaftsvermögen 4’251’977 4’076’243 TOTAL PASSIVEN 42’534'255 42’487'359
Geschäftsbericht 2019 Seite 32 LBG Sternmatt-Tribschen Erfolgsrechnungen 2019 und Vorjahr 1.1. bis 31.12.2019 Vorjahr CHF CHF Liegenschaftsertrag Mietzinseinnahmen 4’108’557 4’021’513 Übriger Liegenschaftsertrag 2'750 18'529 Nettoerlös aus Leistungen 4’111’307 4’040’041 Liegenschaftsaufwand Unterhalt und Reparaturen -1'886’675 -1'729’878 Versicherungsaufwand -37’007 -42’597 Übriger Liegenschaftsaufwand / Projekte -195’762 -2’119’444 -14’062 -1’786’536 Veränderung Rückstellung/Fonds Bildung Rückstellung Grosssanierung -538'210 -159'730 Auflösung Rückstellung Grosssanierung 17’250 -520’960 112’640 -47’090 Verwaltungsaufwand -281’661 -279’218 übriger Ertrag 177 205 Betriebsgewinn vor Abschreibungen 1’189’420 1’927’403 Abschreibung Liegenschaften -611’000 -1’290’000 Betriebsgewinn vor Zinsen und Steuern 578’420 637’403 Finanzaufwand Hypothekarzinsen -280’385 -341’167 Darlehenszinsen -80’936 -108’659 Baurechtszinsen -65’463 -65’463 übriger Finanzaufwand -1'905 -428’688 -1'870 -517’158 Finanzertrag Wertschriftenertrag 95 175 übriger Finanzertrag 0 95 200 375 Betriebsgewinn vor a.o. Erfolg / Steuern 149’827 120’619 Ausserordnentlicher Ertrag 0 0 Steueraufwand -59’100 -24’948 Jahresgewinn 90’727 95’671
Geschäftsbericht 2019 Seite 33 LBG Sternmatt-Tribschen Vorschlag des Vorstandes über die Gewinnverwendung 2019 2019 Vorjahr Gewinnvortrag aus dem Jahre 2018 76’250 59’071 Jahresgewinn 2019 90’727 95’671 Zur Verfügung der Generalversammlung 166’977 154’743 Einlage in die gesetzliche Gewinnreserve 10’000 10’000 2.5 % Zins auf das freie Anteilscheinkapital pro 2019 70’912 68’493 Vortrag auf neue Rechnung 86’065 76’250 Gewinnverwendungsvorschlag 2019 166'977 154’743 Anhang zur Jahresrechnung 2019 und Vorjahr Firma oder Name, Rechtsform, Sitz Liberale Baugenossenschaft Sternmatt-Tribschen, Hirtenhofstrasse 61, 6005 Luzern Anzahl Vollzeitstellen Die Anzahl der Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr nicht über 10. Angewandte Bewertungsgrundsätze, soweit nicht vom Gesetz vorgeschrieben Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Vorstand Schätzungen und Beurteilungen, wel- che die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Vorstand entscheidet da- bei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Bewertung Liegenschaften Die Liegenschaften werden jeweils zum Anschaffungswert oder zu den Anlagekosten zuzüglich wertvermehrende Investitionen bilanziert. Jährlich werden nach Möglichkeit die Abschreibungen zu den steuerlichen Maximalsätzen oder betriebsnotwendigen Wertberichtigungen vorgenommen.
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