Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2018 - Sachsen.de
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Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin stolz darauf, dass Bürgerinnen und Bürger in Sachsen sorglos Lebensmittel ein- kaufen und konsumieren können. Das ist vor allem der engagierten Kontrolltätigkeit der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden im Freistaat zu verdanken. Die Mitarbeiter haben auch im Jahr 2018 wieder einen maßgeblichen Beitrag zum Ver- braucherschutz geleistet. Diese Broschüre berichtet über die Arbeit und Ergebnisse der sächsischen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden. Traditionell dominieren hier die „Lebensmit- telthemen“. Neben den amtlichen Betriebskontrollen und Probenuntersuchungen greift der Bericht auch besondere Auffälligkeiten aus dem vergangenen Jahr und Ernährungs- trends auf, wie beispielsweise Hanfprodukte. Insgesamt haben die zuständigen kommunalen Behörden mehr als 73.000 Inspektionsbe- suche bei Lebensmittelunternehmen im Jahr 2018 durchgeführt. Lediglich in rund jedem zwanzigsten kontrollierten Betrieb wurden relevante Mängel, sogenannte „Verstöße“, festgestellt. Das zeigt, dass die sächsischen Lebensmittelunternehmen sich in ihrer gro- ßen Mehrheit rechtskonform verhalten und die berüchtigten schwarzen Schafe hier im Freistaat eine kleine Minderheit bilden. Die amtlichen Maßnahmen als Folge der Verstöße sind ebenfalls im Bericht festgehalten. Erfreulich finde ich, dass Sachsen bei der Anzahl amtlich entnommener und untersuchter Proben die hohen Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt. Dies zeugt von einer en- gen Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf kommunaler Ebene als „Probennehmer“ und der Landesuntersuchungsanstalt als „Probenuntersucher“. Hinweisen möchte ich zudem auf die Landesweiten Überwachungsprogrammen (LÜP), mit denen die sächsische Lebensmittelüberwachung spezifische verbraucherrelevante Bereiche berücksichtigt. Auf drei dieser Programme geht der Bericht näher ein. Mein besonderer Dank gilt dem Kontroll- und Untersuchungspersonal, das mit Zuver- lässigkeit und Schlagkraft den Verbraucherschutz als oberstes Ziel stets im Auge behält. Durch sie werden die im Bericht vorliegenden guten Ergebnisse erst ermöglicht. Ebenfalls danke ich den Kommunen für die qualifizierte Arbeit vor Ort und der Landesdi- rektion Sachsen für die fachliche Anleitung der Behörden. Auch deren enge Zusammen- arbeit mit Fachleuten aus meinem Haus, dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, trägt zum Erfolg der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Freistaat bei. Ich freue mich, Ihnen die Ergebnisse der Arbeit unserer sächsischen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden und der Landesuntersuchungsanstalt auf den fol- genden Seiten näherbringen zu können. Ihre Barbara Klepsch 2I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Foto: beats3/iStock INHALTSVERZEICHNIS Vorwort .............................................................................................................................................................................................. DIE AMTLICHE LEBENSMITTELÜBERWACHUNG ................................................................................................4 Aufbau der amtlichen Lebensmittelüberwachung ..........................................................................................................4 BETRIEBSKONTROLLEN UND VOLLZUG IN SACHSEN ....................................................................................5 Die Lebensmittelwirtschaft in Sachsen ................................................................................................................................5 Besonderheiten 2018 ...................................................................................................................................................................6 Betriebskontrollen .........................................................................................................................................................................9 Amtliche Maßnahmen ...............................................................................................................................................................10 Probenuntersuchung ......................................................................................................................................................... 11 Gesundheitsschädliche Lebensmittel ..................................................................................................................................13 Fremdkörper/Gifte ......................................................................................................................................................................14 AUFFÄLLIGKEITEN IN VERSCHIEDENEN PRODUKTGRUPPEN ....................................................................16 Unerwünschte Pyrrolizidinalkaloide in Kräutern/Gewürzen .....................................................................................16 Alkoholfreie Erfrischungsgetränke ......................................................................................................................................17 Damit der Weingenuss auch 2018 ungetrübt ist ...........................................................................................................19 Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse ............................................................................................................................21 Bedarfsgegenstände ..................................................................................................................................................................23 Kosmetische Mittel .....................................................................................................................................................................24 Nahrungsergänzungsmittel ....................................................................................................................................................25 LANDESÜBERWACHUNGSPROGRAMM (LÜP) IM BEREICH LEBENSMITTELSICHERHEIT ................27 DIE AMTLICHE FUTTERMITTELKONTROLLE ..........................................................................................................32 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..........................................................................................................................................34 4I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Die amtliche Lebensmittelüberwachung Aufbau der amtlichen Lebensmittelüberwachung Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat zum Ziel, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen sowie die sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher Erzeugnissen des Weinrechts betrachtet. vor gesundheitlichen Gefahren durch den Verzehr Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist ge- nicht sicherer Lebensmittel sowie vor Täuschung im gliedert in eine oberste, eine obere und die un- Lebensmittelverkehr zu schützen. Im Rahmen der teren Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die amtlichen Lebensmittelüberwachung wird gleicher- folgende Übersicht zeigt die 3 Ebenen mit Ihren maßen auch der Verkehr mit kosmetischen Mitteln, jeweiligen Aufgaben. Aufbau der sächsischen Lebensmittelüberwachung Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) Oberste Lebensmittel- •fachliche Aufsicht über den gesamten Bereich überwachungs •nimmt die landesspezifische Gesetzgebungskompetenz wahr •SMS vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Interessen -behörde Sachsens gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen • nachgeordnete Behörde des SMS • Untersuchung der amtlichen Proben • gutachterliche Stellungnahmen Landesdirektion Sachsen (LDS) • Bündelungsfunktion, die darin besteht, Informationen aus den unteren Obere Lebensmittelüberwachungsbehörden zusammenzuführen und an das SMS zu übermitteln Lebensmittel- • andererseits werden Mitteilungen aus dem SMS über die LDS an die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden gegeben und die überwachungs entsprechenden Vollzugsmaßnahmen veranlasst • Fachaufsicht über die LÜVÄ -behörde • LDS ist auch Vollzugsehörde • zuständig für Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren sowie Zulassungsbehörde für Lebensmittelbetriebe • LDS unterliegt der Dienstaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI) 13 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte Untere Lebensmittel- • zuständig für Betriebskontrollen vor Ort • nehmen in den Betrieben amtliche Proben für die anschließende überwachungs Untersuchung im Labor • zuständig für Vollzugsmaßnahmen -behörden Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I5
Betriebskontrollen und Vollzug in Sachsen Die Lebensmittelwirtschaft in Sachsen Der amtlichen Lebensmittelüberwachung unter- zwar um 0,5 %. Insgesamt blieb die Struktur der liegen alle Betriebe, die nach den rechtlichen Vor- sächsischen Lebensmittelwirtschaft in den letzten gaben regelmäßig amtlich zu kontrollieren sind. Jahren erhalten. Es dominieren Dienstleistungsbe- Hierzu gehören alle Betriebe, die an der Erzeugung, triebe, wie Küchen und Kantinen sowie Gaststätten Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln und Imbisseinrichtungen, nach wie vor mit 38 % beteiligt sind. Hinzu kommen noch Betriebe, die aller erfassten Betriebe, gefolgt von den Ein- Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel sowie zelhändlern mit 28 %. Handwerklich strukturier- Tabakerzeugnisse herstellen und vermarkten. te Betriebe, wie Bäckereien und Fleischereien, so- wie Direktvermarkter von Lebensmitteln, werden 2018 waren in Sachsen insgesamt 66.870 Le- in der Statistik als Hersteller, die im Wesentlichen bensmittelbetriebe registriert. Im Vergleich zum auf der Einzelhandelsstufe verkaufen, erfasst. Ihr Vorjahr bedeutet dies erneut eine Steigerung und Anteil beträgt derzeit 5 %. Anteil der Betriebe einer Betriebsgattung an allen Lebensmittelbetrieben 2018 922 | 1% 977 | 1% Dienstleistungsbetriebe 1.292 | 2% 3.400 | 5% Einzelhändler 16.414 | 25% 25.339 | 38% Erzeuger Hersteller, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen Hersteller/Abpacker Vertriebsunternehmer/ Transporteure Andere 18.526 | 28% 6I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Besonderheiten 2018 Lebensmittelbetrug: Schwerpunktaktion zu Thunfisch Foto: aleksander kamasi/iStock Jährlich werden durch Europol und Interpol koor- dinierte Operationen zur Bekämpfung von Lebens- mittelbetrug durchgeführt. Im Jahr 2017/2018 erfolgte eine Schwerpunktaktion zu Thunfisch (OPSON VII), da Lebensmittelbetrug bei dieser Fischart nicht zuletzt durch anonyme Hinweisge- ber ein altbekanntes Problem ist. Durch Zugabe verbotener Zusatzstoffe bezie- hungsweise Anwendung unzulässiger Behand- lungsmethoden wird der Frischezustand von Thun- fisch verfälscht – um nicht zu sagen aus alt mach neu - und der Verbraucher natürlicherweise in sei- ner Erwartungshaltung erheblich getäuscht. Neben der Verbrauchertäuschung sind derartig behandelte Thunfische nicht selten die Ursache von Lebensmit- telvergiftungen aufgrund hoher Histamingehalte, die sich im Fisch/Fischfilet bilden. Allergische Reak- tion sind hier die Folge. An der Operation OPSON VII haben sich insgesamt 11 europäische Staaten, darunter auch Deutsch- land, mit sechs Bundesländern, aktiv beteiligt. Die Lebensmittelüberwachung in Sachsen hat aktiv zum Gelingen der Operation OPSON VII Foto: Europol /Interpol Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I7
beigetragen. Hierzu wurden in einer Kernphase im Januar/Februar 2018 insgesamt 20 Betriebs- kontrollen einschließlich Probenahme durchge- führt. Kontrollierte Betriebe beinhalteten sowohl Einzels- und Großhandelsunternehmen als auch Restaurants beziehungsweise fischverarbeitende Firmen. Im Ergebnis bestand bei zwei Proben der Verdacht auf Anwendung irreführender Praktiken. Im Nachgang war noch durch Lebensmittelüber- wachungsbehörden anderer Bundesländer/Länder zu klären, auf welcher Stufe der Lebensmittelkette die Thunfischproben verfälscht wurden. Eine Verfälschung in Sachsen konnte jedoch aus- geschlossen werden. Alle Ergebnisse und Hintergrundinformationen zu dieser Schwerpunktaktion zu illegalen Prakti- ken zur Rotfärbung von Thunfisch sind im letzten Jahr auch durch das Bundesamt für Lebensmit- telsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) als ko- ordinierende Stelle in Deutschland sowie Europol veröffentlicht worden. Foto: AGL_Photography/iStock Hanf und daraus gewonnene Stoffe – können das Lebensmittel sein? Hanf (Cannabis sativa L.) gehört zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Erde mit vielfältigen Verwendungszwecken. Seit geraumer Zeit ist ein verstärktes Angebot an Lebensmitteln mit Hanf, Hanfteilen oder Extrakten daraus beziehungswei- se mit einzelnen hanftypischen Inhaltsstoffen zu beobachten. Das Interesse an diesen Produkten ist groß, problematisch dagegen die lebensmittel- rechtliche Beurteilung. Warum ist das so? Grundsätzlich unterliegt Cannabis dem Betäu- bungsmittelgesetz (BtMG), wobei zwischen der Verwendung zu medizinischen (Anlage III) und nicht medizinischen Zwecken (Anlage I) unter- schieden wird. Anlage I stuft Cannabis (Marihu- ana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörende Pflanzen) und Cannabisharz (Haschisch) als nicht verkehrsfähige Betäubungs- mittel ein. Es gibt aber auch bestimmte Ausnah- Foto: rezkrr/iStock 8I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
meregelungen, die einen Einsatz im Lebensmittel- der Anbau) muss ausschließlich gewerblichen oder bereich ermöglichen. wissenschaftlichen Zwecken dienen, die einen So sind Hanfsamen, die in der Regel keine Can- Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Pro- nabinoide enthalten, von den betäubungsmittel- dukte wie Hanftee aus lediglich getrockneten und rechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn zerkleinerten Nutzhanfpflanzen dürfen laut Bun- sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Die Verwendung von Hanfsamen, -öl, -mehl und (BfArM) aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht so- fettfreiem Hanfsamenprotein als Lebensmittel ist mit nicht an den Endverbraucher abgegeben oder schon lange bekannt. Auch daraus hergestellte durch Privatpersonen eingeführt werden, da hier Produkte wie etwa Hanfsamen-Salatöl, Hanfsa- ein solcher Missbrauch nicht ausgeschlossen wer- men-Bier oder Hanfsamen-Schokolade können den kann. Die Einstufung von Hanfbieren, denen rechtmäßig als Lebensmittel in Verkehr gebracht zum Beispiel zur Aromatisierung Hanfblüten zu- werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bei gegeben wurden, wird derzeit geprüft. Ausschlag- der Herstellung eine Kontamination mit Cannabi- gebend ist auch hier der Cannabinoidgehalt. noidhaltigen Pflanzenteilen soweit wie möglich vermieden wird, um gesundheitliche Auswirkun- Extrakte aus Cannabis sativa L. und daraus ge- gen infolge einer Überschreitung der akuten Re- wonnenen Produkten, die Cannabinoide enthal- ferenzdosis (ARfD) (1 µg ∆9- THC pro Kilogramm ten, sind als neuartige Lebensmittel (Novel Food) Körpergewicht) auszuschließen. Darüber hinaus anzusehen. Hierfür konnte kein nennenswerter liegen für den Gesamt-∆9-THC-Gehalt in ver- Verzehr vor 1997 nachgewiesen werden. Dies gilt schiedenen Lebensmitteln Richtwerte vom ehe- auch für alle Produkte, denen sie als Zutat zuge- maligen Bundesinstitut für gesundheitlichen Ver- setzt sind. In der jüngsten Vergangenheit drängten braucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) vor, insbesondere mit Cannabidiol (CBD) angereicher- die ebenfalls für die Beurteilung heranzuziehen te Erzeugnisse auf den Markt – wie zum Beispiel- sind. Hanfsamenöl mit CBD, Mundpflege-Kaugummi mit CBD, Nahrungsergänzungsmittel mit CBD. All Aus dem BtMG sind Hanfpflanzen und Pflanzen- diese Produkte dürfen erst nach einem erfolgreich teile auch dann ausgenommen, wenn sie aus dem durchlaufenen Zulassungsverfahren als Lebens- Anbau in EU-Ländern mit zertifiziertem Saatgut mittel in Verkehr gebracht werden. stammen oder ihr Gehalt an ∆9-THC 0,2 % nicht übersteigt. Der Verkehr mit ihnen (ausgenommen Von der Landesuntersuchungsanstalt wurden im Berichtsjahr zwei Nahrungsergänzungsmittel-Pro- ben „CBD-Kapseln“ als nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und somit als nicht verkehrsfähig be- urteilt. Weitere Informationen zu Hanf, THC, CBD & Co finden sich auf der Homepage des BVL. Foto: LUA/Sachsen Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I9
Betriebskontrollen Ein wesentlicher Bestandteil der amtlichen Überwa- spricht man auch von Verstößen. Es ist durchaus chungstätigkeit ist die Kontrolle der Einhaltung le- möglich, dass in einem Betrieb auch Verstöße ver- bensmittelrechtlicher Vorschriften durch Inspektion schiedener Art (Mehrfachnennung) festgestellt wer- der Betriebe vor Ort. Von den insgesamt 66.870 er- den. Insgesamt wurden 2018 in 4,5 % der kontrol- fassten Betrieben wurden im Jahr 2018 35.816 Be- lierten Betriebe Verstöße registriert. triebe (53,6 %) kontrolliert und dabei wurden 73.415 Inspektionsbesuche durchgeführt. Zudem wurden bei 18.866 Kontrollen geringfügi- Bei 1.961 Kontrollen wurden erhebliche Mängel ge Abweichungen festgestellt. Die Verstöße wer- festgestellt, so dass Maßnahmen mit besonderer den für die statistische Auswertung in fünf Arten Durchsetzungswirkung folgen mussten (sogenann- untergliedert. Eine Übersicht zu Verstoßarten und te formelle Maßnahmen). Bei erheblichen Mängeln den jeweils zugrundeliegenden Mängeln enthält mit daraus resultierenden formellen Maßnahmen die nachfolgende Tabelle. Welche Verstöße gibt es Art des Verstoßes Berücksichtigte Mängel bei der: Hygiene betrieblichen Eigenkontrolle, HACCP und/oder Schulung der Mitarbeiter Hygiene allgemein baulichen und/oder technischen Ausstattung der Räume und Geräte, Hygiene des Personals Zusammensetzung Qualität der Rohstoffe oder hergestellten Lebensmittel, Rückstände Kennzeichnung/ Kennzeichnung von Lebensmitteln beziehungsweise Warenpräsentation Aufmachung Einhaltung weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (zum Beispiel Andere Mängel Rückverfolgbarkeit) Kontrollen mit Verstoß sowie Art und Anteil der Verstöße Anteil Verstöße einer Art an Kontrollen ohne Verstoß allen Verstößen: Kontrollen mit Verstoß Hygiene Eigenkontrolle Mängel der Hygiene 1% allgemein 9% 42% 71454 1961 5% Mängel der Zusammensetzung 43% Kennzeichnungsmängel und Aufmachung Andere Mängel 10 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Amtliche Maßnahmen Stellen die Lebensmittelüberwachungs- und Vete- verarbeitungssystem LEVES-SN unter folgenden rinärämter (LÜVÄ) Verstöße fest, werden amtliche Punkten erfasst werden: Maßnahmen veranlasst, die im sächsischen Daten- ■ Bescheid zur Mängelbeseitigung ■ Einleitung eines Strafverfahrens ■ Betriebsbeschränkung ■ öffentliche Warnung ■ Betriebsschließung ■ Öffentlichkeitsinformation nach § 40 LFGB ■ Sicherstellung, Inverwahrnahme, ■ nicht näher spezifizierte Ordnungsver- Beschlagnahme fügungen ■ Verbot des Inverkehrbringens/ ■ Entzug und Aussetzung der Zulassung ■ Verkaufsbeschränkung ■ unschädliche Beseitigung/ Vernichtung ■ Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ■ Ordnungsverfügung Rücknahme/ ■ Verwarnung mit Verwarnungsgeld Rückruf ■ Einleitung eines Bußgeldverfahrens Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick rer Durchsetzungswirkung in 2018 und den voran- über die Häufigkeit der Maßnahmen mit besonde- gegangenen zwei Jahren. Anzahl Kontrollen, aus denen sich alleine oder gemeinsam mit anderen Kontrollen/Proben eine der dargestellten Maßnahmen ergeben haben Art der Maßnahme 2016 2017 2018 Bescheid zur Mängelbeseitigung 533 379 469 Betriebsbeschränkung 35 18 36 Sicherstellung, Inverwahrnahme, Beschlagnahme 22 14 17 nicht näher spezifizierte Ordnungsverfügungen 93 149 279 Verwarnung ohne Verwarngeld 676 555 674 Verwarnung mit Verwarngeld 543 494 572 Betriebsschließung 21 17 21 Entzug und Aussetzung der Zulassung 0 3 1 unschädliche Beseitigung/Vernichtung - 12 24 Verbot des Inverkehrbringens/Verkaufsbeschränkung 27 29 27 Ordnungsverfügung - Rücknahme/Rückruf¹ - 1 3 Einleitung eines Bußgeldverfahrens 151 178 157 Einleitung eines Strafverfahrens 16 14 18 Öffentliche Warnung 1 6 0 Öffentlichkeitsinformation nach § 40 LFGB - 0 1 ¹2017 erstmals statistisch ausgewertet In Fällen, in denen bei den Kontrollen geringfügige Beratungen oder Mängelberichte mit Anordnun- Abweichungen festgestellt werden, werden ande- gen zur Abstellung der Abweichungen, ergriffen. re Maßnahmen, wie zum Beispiel Belehrungen/ Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 11
Probenuntersuchung Neben der Inspektion der Betriebe vor Ort ist die Untersuchung von Lebensmitteln, Wein, Tabaker- zeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsge- 1423 genständen ein wesentlicher Bestandteil der amt- 1756 lichen Lebensmittelüberwachung. 8343 Die LÜVÄ nehmen beim Lebensmittelunterneh- 9486 men amtliche Proben. Diese werden dann an die LUA Sachsen gegeben, wo die amtlichen Proben untersucht werden. Die Probenuntersuchung um- fasst zunächst eine Prüfung, ob das Lebensmittel korrekt gekennzeichnet ist, ob also alle gesetzlich tierische Lebensmittel z.B. Milch, Käse, Fleisch, Fisch, Eier vorgeschriebenen Angaben auf der Verpackung stehen. Natürlich folgt dem eine mikrobiologi- nichttierische Lebensmittel sche, chemische und physikalische Laboranalyse z.B. Obst, Gemüse, Backwaren, NEM, Suppen der Lebensmittel. In dieser wird geprüft, dass das Lebensmittel nicht gesundheitlich bedenklich ist Bedarfsgegenstände und Kosmetika und auch sonst alle rechtlichen Anforderungen z.B. Spielzeug, Lidschatten, Lebensmittelfolien erfüllt. Es wird auch geprüft, ob die Angaben, die ein Hersteller zu seinem Produkt macht, stimmen, Getränke, Wein, Spirituosen z.B. Wasser, Bier ob also zum Beispiel - die Kennzeichnung auch die Zusammensetzung des Produkts widerspiegelt. Amtliche Proben werden planmäßig oder au- Zusätzlich zu den in der Grafik aufgeführten Pro- ßerplanmäßig als Verdachts-, Verfolgs-oder Be- ben wurden noch 46 Proben Tabak und 92 Proben schwerdeprobe genommen. Der Anteil der Plan- untersucht, die nicht in die Lebensmittelobergrup- proben liegt in allen Berichtsjahren deutlich über pen eingruppiert werden können. 90 %. Insgesamt wurden 3.561 Proben beanstandet (16,8 %; Vorjahr 15,3 %). Die Art der Beanstan- Die planmäßige Entnahme von Proben erfolgt ri- dungsgründe sind in der nachfolgenden Grafik sikoorientiert. Risikoorientierte Probenahme be- dargestellt. deutet, dass anhand von Faktoren, wie zum Bei- Anteil der beanstandeten Proben und Verteilung der Beanstandungsgründe spiel der Häufigkeit, mit der ein Lebensmittel auf den Tisch kommt, oder der Anfälligkeit für Verderb Proben nicht zu beanstanden eines Lebensmittels, eine Risikoabschätzung für Proben zu beanstanden eine Warengruppe erfolgt. Zudem ist die Proben- anzahl von der Einwohnerzahl in Sachsen abhän- gig. 3561 | 72,8 17% 4,3 17585 | Auf Grundlage der beiden Faktoren Proben je Ein- 83% 10,7 wohner und Risiko einer Lebensmittelwarengrup- 5,9 6,3 pe wird ein Plan erstellt, in dem die Anzahl und die Anteil Beanstandungsgründe an allen Verteilung der Proben auf die einzelnen Lebens- Beanstandungen: mittelwarengruppen festgelegt ist. Mikrobiologische Verunreinigungen 2018 wurden insgesamt 21.146 Proben entnom- Andere Verunreinigungen men und zur Untersuchung eingesendet. Die Ver- Zusammensetzung teilung der Proben auf vier Lebensmittelobergrup- Kennzeichnungsmängel und Aufmachung pen ist aus der nächsten Grafik ersichtlich. Andere Verstöße 12 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Die Beanstandungsquote variiert sehr stark zwi- bei Speiseeis, überwiegend Verstöße gegen Kenn- schen den einzelnen Lebensmittelwarengruppen. zeichnungsvorschriften, bis hin zu den tierischen Sie bewegt sich zwischen 73,7 % für Diätetische Lebensmitteln wie Käse und Fleischerzeugnisse. Lebensmittel (gehören zu den Lebensmitteln für Bei diesen Lebensmittelwarengruppen werden ne- besondere Ernährungszwecke) aufgrund unzuläs- ben Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften siger gesundheitsbezogener Angaben und Verstö- häufig auch die mikrobiologische Beschaffenheit ße gegen Kennzeichnungsvorschriften über 31,9 % der Produkte beanstandet. Anzahl der entnommenen Proben je Lebensmittelwarengruppe sowiederen Beanstandungsquote Probenzahl Zahl der beanstandeten Proben Beanstandungsquote % 6.000 60,0 5.000 50,0 4.000 40,0 3.000 30,0 2.000 20,0 1.000 10,0 0 0,0 Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 13
Anteil und Art der Beanstandung je Lebensmittelwarengruppe Mikrobiologische Verunreinigungen Andere Verunreinigungen Zusammensetzung Kennzeichnung/Aufmachung Andere Sonstige Bedarfsgegenstände und Materialien ohne Lebensmittelkontakt Kosmetische Mittel Tabakwaren Gegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt Zusatzstoffe Lebensmittel für besondere Ernährungsformen Fertiggerichte Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren Zuckerwaren Schokolade, Kakao, kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee Eis und Desserts Alkoholische Getränke (außer Wein) Wein Alkoholfreie Getränke Kräuter und Gewürze Obst und Gemüse Getreide und Backwaren Suppen, Brühen, Saucen Fette und Öle Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse daraus Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus Eier und Eiprodukte Milch und Milchprodukte 0% 20% 40% 60% 80% 100% Wie sich aus der vorangegangenen Grafik erken- rengruppen mit besonders hoher Beanstandungs- nen lässt, gibt es Warengruppen, bei denen jedes quote werden im Abschnitt "Auffälligkeiten in Jahr ein hoher Anteil der untersuchten Produkte verschiedenen Produktgruppen" näher vorgestellt. beanstandet wird. Die Ergebnisse zu einigen Wa- Gesundheitsschädliche Lebensmittel Die LUA hat 2018 insgesamt 38 Proben aufgrund ter/Hackfleisch (22) und Rohwurst (5),Wildknacker des Nachweises pathogener Mikroorganismen als (2), Rindsmettwurst (1) und Wiegebraten (1) und gesundheitsschädlich beurteilt. Bei diesen Proben gebratenes Entenfleisch (2). Neben den oben ge- handelte es sich um verzehrsfertige Lebensmittel. nannten Lebensmitteln wurden pathogene Mikro- organismen auch in Lebensmitteln nachgewiesen, Folgende Lebensmittelinfektionserreger die mit einem Erhitzungshinweis gekennzeichnet ■ Campylobacter spp. sind (zum Beispiel „Rohmilch vor Verzehr abko- ■ Salmonella spp. chen“ oder „Hackfleisch zum Braten“). Aufgrund dessen sind diese Proben nicht als gesundheits- ■ Listeria monocytogenes oder schädlich zu werten, da im Erhitzungsprozess die ■ Verotoxinbildende Escherichia coli Mikroorganismen abtötet werden. wurden in den Proben in gesundheitsschädigen- Für den Fall, dass Yersinia enterocolitica in rohen, der Menge beziehungsweise Konzentration nach- verzehrsfertigen Lebensmitteln wie Hackepeter gewiesen. nachgewiesen wurde, sind die Proben, da die In- Bei den beanstandeten Proben handelte es sich fektionsdosis bislang nicht bekannt ist, als nicht um Rohmilch (1, ohne Erhitzungsnachweis), Käse zum Verzehr geeignet beurteilt worden. (2) beziehungsweise Rohmilchkäse (2), Hackepe- 14 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Verteilung der vier wichtigsten gesundheitsschädlichen Erreger in verzehrs- fertigen Lebensmitteln im Jahr 2018 Verotoxinbildende Salmonellen Escherichia coli 29% 39% Listeria monocatogenes Foto: LUA/Sachsen Listeria Campylobacter monocytogenes spp. 29% Fremdkörper/Gifte Fremdkörper/ Gifte Neben pathogenen Keimen werden auch öfter Die entsprechenden Lebensmittel werden ebenfalls scharfkantige Fremdkörper oder Gifte beziehungs- als gesundheitsschädlich eingestuft. 2018 wurden weise erhöhte Konzentrationen gesundheitsschäd- in diesem Zusammenhang insgesamt 10 Proben licher Inhaltsstoffe in Lebensmitteln nachgewiesen. beanstandet. Produkt Beanstandungsgrund Bratnudeln mit Hühnerfleisch 4 Glassplitter Kräuter Schmelzkäsezubereitung 2 Metallklammern 5 x Apfelsaft Patulin (637 µg/kg, 1 425 µg/kg, 1 393 µg/kg, 512 µg/kg, 861 µg/kg) Nudeln mit Gulasch „glutenfrei“ Gluten: 3 456 mg/kg Kopfsalat Dithiocarbamat: 27,7 mg/kg Matcha Tea, Grüner Tee Aluminium-Gehalt: 2 350 mg/kg Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 15
Bratnudeln mit Hühnerfleisch Kräuter Schmelzkäsezubereitung inklusive Glassplitter mit Metalldeko Bei einer Probe „Bratnudeln mit Hühnerfleisch“, In einer weiteren vorgelegten Beschwerdeprobe die als Verbraucherbeschwerde eingereicht wurde, „Kräuter Schmelzkäsezubereitung“ eines Verbrau- sind mehrere kleine Glassplitter detektiert wor- chers wurden zwei kleine Metallklammern gefun- den. Mögliche Ursachen für die Fremdkörper im den. Die Probe wurde daraufhin als gesundheits- Fertiggericht wurden durch das zuständige LÜVÄ schädlich beurteilt. ermittelt. Foto: LUA/Sachsen Foto: LUA/Sachsen 16 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Auffälligkeiten in verschiedenen Produktgruppen Unerwünschte Pyrrolizidinalkaloide in Kräutern/Gewürzen Foto: AlexRaths/iStock An Kräutern und Gewürzen wurden 2018 in der LUA 2018 wurden in der LUA 12 Proben, überwiegend Pe- insgesamt 171 Proben untersucht und davon 35 tersilie und Rosmarin, auf PA untersucht. Zur Erfas- Proben (20,5 %) beanstandet. sung der PA-Belastung einer Probe wurden 28 Ein- Neben anderen Parametern wie Bestrahlung, Pflan- zelverbindungen bestimmt. Von den untersuchten zenschutzmittel und Polyzyklischen Aromatischen 12 Proben waren in 7 Proben (58 %) PA nachweisbar. Kohlenwasserstoffen (PAK) wurden Kräuter auch auf Dabei wurden in 6 Proben geringe Gehalte von drei Pyrrolizidinalkaloide (PA) untersucht. bis vier verschiedenen PA analysiert. Auffallend war jedoch eine Probe getrockneter Liebstöckel. In dieser PA sind sekundäre Inhaltsstoffe, die von Pflanzen Probe wurde ein Gehalt an PA von 9.610 μg/kg (Sum- gebildet werden, um Fraßfeinde abzuwehren. In Le- mengehalt) bestimmt. Zurückgerechnet auf den fri- bensmitteln sind PA nicht erwünscht, da diese die schen Liebstöckel ergibt sich ein PA-Gehalt von 961 Leber schädigen können und im Tierversuch erb- μg/kg. gutverändernde (genotoxische) und krebsauslösen- de (kanzerogene) Wirkungen zeigen. In der Natur Für PA gibt es derzeit weder national noch euro- bilden Pflanzen mehrere Hundert verschiedene PA, paweit eine rechtlich festgesetzte Höchstmenge. In möglicherweise haben einige davon ein hohes ge- der Europäischen Union (EU) gilt jedoch generell die sundheitsschädigendes Potenzial, während andere Empfehlung, die Exposition gegenüber genotoxisch schwächer wirken. und kanzerogen wirkenden Stoffen so weit zu mini- mieren, wie dies vernünftig erreichbar ist, da selbst Bisher sind mehr als 660 verschiedene Verbindungen geringe Aufnahmemengen, insbesondere bei regel- bekannt, die in mehr als 350 Pflanzenarten nach- mäßigem Verzehr, mit einer Erhöhung gesundheitli- gewiesen wurden. Für die Risikobewertung ist die cher Risiken verbunden sein könnten. Kenntnis des toxischen Potenzials der einzelnen PA Höchstmengen für die Summe von 21 PA werden von Bedeutung. derzeit von der EU-Kommission diskutiert. Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 17
Alkoholfreie Erfrischungsgetränke Nährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe, sek. Pflan- zenstoffe, …), obwohl diese nur in geringen Men- gen enthalten waren. Werden Nährstoffe ausge- lobt, so müssen diese auch in signifikanter Menge im Produkt beziehungsweise in einer Portion ent- halten sein. Zudem wurden zahlreiche Beanstan- dungen bezüglich der fehlenden wissenschaftli- chen Datenlage zu den gemachten Auslobungen ausgesprochen. Als irreführend wurden mehrere Proben beurteilt, wenn Hersteller mit Zutaten werben, obwohl diese nur in geringen Mengen enthalten sind. Bei sechs Proben enthielt die Aufmachung prominente Fruchtabbildungen, obwohl der jeweilige Frucht- saft zu weniger als 3,0 % enthalten war und die Geschmacksgebung lediglich durch Aromen er- zeugt wurde. Laut den Leitsätzen für Erfrischungs- getränke des Deutschen Lebensmittelbuches ist bei Getränken mit weniger als 3,0 % Saftanteil in sol- Foto: celsopupo/iStock chen Fällen die Angabe „-Geschmack“ oder „-Aro- ma“ verpflichtend. Bei weiteren vier Proben wurde der Fruchtsaftanteil von hochwertigen Früchten 2018 wurden 227 Getränkeproben im Bereich der in der Beschreibung des Getränks hervorgehoben alkoholfreien Erfrischungsgetränke zur Untersu- (zum Beispiel„verfeinert mit …Saft“), obwohl der chung vorgestellt. Das Produktspektrum ist sehr ausgelobte Fruchtanteil unter 0,5 % lag. Der tat- weit gefächert von Fruchtsaftgetränken, über Li- sächliche niedrige Saftanteil ergab sich erst nach monaden, Teegetränke oder Getränkepulver, bis näherer Betrachtung aus dem Zutatenverzeich- hin zu Sportler- und Wellnessgetränken. Von den nis für den Verbraucher. Zudem stellten sich bei eingereichten Proben wurden 59 beanstandet. sechs Proben Abweichungen zwischen der Nähr- Dies entspricht einer Beanstandungsquote von wertkennzeichnung und dem analysierten Gehalt 26,0 %. Hauptsächlich führten wie in den letzten Jahren Kennzeichnungsmängel zu Beanstandun- gen. Neben den Etiketten wurde auch der Interne- tauftritt zu den Produkten abgeprüft. Schwerpunkte bildeten Mängel bei den Pflicht- kennzeichnungselementen (Beanstandung bei 34 Proben), irreführende Angaben (Beanstandung bei 28 Proben) und unzulässige nährwert- und ge- sundheitsbezogene Angaben (Beanstandung bei 21 Proben). Mehrfachbeanstandungen einer Probe sind möglich. Der Trend, dass Lebensmittel mit zusätzlichen positiven Wirkungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden beworben werden, setzt sich auch in diesem Jahr fort. Diese „Health Claims“ müssen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Zu beanstanden war häufig die Auslobung von Foto: Group4 Studio/iStock 18 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
heraus. Die Abweichungen lagen bei den Vitamin- einem Produkt wurden Schimmelpilze festgestellt, und Mineralstoffgehalten und dem angegebenen wobei das Getränk bereits optisch durch große Zuckergehalt. braune Flocken auffiel. Bezüglich der Gehalte an Zusatzstoffen gab es er- Alkoholfreie Erfrischungsgetränke sind aus che- freulicher Weise in diesem Jahr keine Beanstan- mischer und mikrobiologischer Sicht als sichere dungen. Zudem ist auch zunehmend der Trend zu Produktgruppe einzuschätzen. Bei übertriebener beobachten, dass Farbstoffe durch färbende Le- Produktaufmachung und Bewerbung lohnt sich bensmittel ersetzt werden. für den Verbraucher ein Blick in das Kleingedruck- te. Vollmundige Auslobungen werden oft durch Mikrobiologisch sind Erfrischungsgetränken in das Zutatenverzeichnis relativiert. Fertigpackungen ebenfalls unauffällig. Lediglich in Beanstandungsgründe bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken in Prozent 25% Mängel bei den 41% Pflichtkennzeichnungselementen irreführende Angaben unzulässige nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben 34% Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 19
Damit der Weingenuss auch 2018 ungetrübt ist unser Augenmerk beginnt. So wurden 25 Pro- ben Keltertrauben im Berichtsjahr an der LUA auf Pestizidrückstände untersucht. Keine dieser Proben war zu beanstanden. Dann schließt sich der teilweise vergorene Traubenmost, der Feder- weißer an. Erstmalig wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines Bundesweiten Monitoring-Projek- tes 23 Proben Federweißer auf Pestizidrückstände an der LUA untersucht. Zwei der Proben waren mit Spuren von Rückständen je eines unzulässigen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes auffällig. Die sächsischen Landweine, das waren im Be- richtsjahr 59, wurden im Rahmen eines Landes- überwachungsprogramms auf Pestizide unter- sucht, wobei einer diesbezüglich auf Grund des Nachweises eines unzulässigen Pflanzenschutz- mittelwirkstoffes auffällig war. Auch wurden 11 Stichproben Qualitätsschaum- weine beziehungsweise Sekte, davon 10 mit Her- Foto: celsopupo/iStock kunft aus Sachsen amtlich entnommen und auf Auch im Jahr 2018 war die Arbeit der amtlichen Pestizide untersucht; es wurden keine unzulässi- Weinüberwachung durch die Lebensmittel- gen Pestizidrückstände bestimmt. überwachungs- und Veterinärämter (LÜVA) der Landkreise und Kreisfreien Städte Sachsens und den sächsischen Weinkontrolleur geprägt durch Kontrollen bei den hiesigen Trauben-, Wein- und Sekterzeugern, aber auch bei den Abfüllern und Handelseinrichtungen. Dabei wurden zahlreiche Proben sächsischer, deutscher und auch auslän- discher Weinerzeugnisse entnommen und an der LUA untersucht. Insgesamt waren dies über das Jahr verteilt 338 amtliche Proben an Wein, Trau- benmosten, Erzeugnissen aus Wein, auch Vor- und Nebenprodukte der Weinbereitung. Sie wur- den chemisch-analytisch auf ihre Beschaffenheit und sensorisch auf ihren Geschmack untersucht sowie ihre Kennzeichnung bewertet. 24 dieser Proben waren zu beanstanden, wobei es sich überwiegend um sensorische und Kennzeich- nungsmängel handelte. Ein Schwerpunkt im Jahr 2018 stellte wiederum die Untersuchung sächsischer Weinerzeugnisse auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schäd- lingsbekämpfungsmitteln, sogenannte Pestizi- de dar. Ein Weinwirtschaftsjahr startet mit den Trauben, so dass bei deren Untersuchung auch Foto: cyano66/iStock 20 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Neben diesen amtlichen Proben wurden an der LUA nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Jahr 2018 insgesamt 562 nicht amtliche Proben festgestellt. von Weinen, die der LUA im Rahmen der Antrag- Insgesamt kann gesagt werden, dass die Kontrol- stellung für die amtliche Qualitätsprüfung in Sach- len und die Ergebnisse der umfangreichen Unter- sen (Anerkennung der Qualitäts- und Prädikatswei- suchungen belegen, dass die weitüberwiegende ne Sachsens / Vergabe der AP-Nummern) vorgelegt Mehrheit der untersuchten Weine, insbesondere wurden, zusätzlich auf Pestizide untersucht. Le- auch die sächsischen Erzeugnisse rechtskonform diglich bei zwei dieser Proben wurden in geringen waren und die an sie gestellten Erwartungen in ho- Konzentrationen für den Weinbau in Deutschland hem Maße erfüllten. Probenverteilung auf verschiedene Produktgruppen 9% 21% Keltertrauben Federweißer sächsischen Landweine 20% Qualitätsschaumweine bzw. Sekte 50% Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 21
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse Eis wird gerade in den heißen Sommermonaten gern vom sächsischen Verbraucher verzehrt. Sind denn unsere Proben auch gesundheitlich unbe- denklich? Um das herauszufinden, wurden 2018 767 Proben Eis/Eispasten/Eispulver untersucht. Von der Gesamtprobenzahl wurden 289 Proben als „lose“ (nicht vorverpackte) Ware und 478 Pro- ben als Fertigpackung eingereicht. Die Beanstandungsrate der Gesamtprobenmenge lag mit 245 Proben bei 31,9 %, wobei davon 151 lose Proben und 94 Fertigpackungen zu verzeich- nen waren. Beanstandungen wurden vorwiegend aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit und wegen Kennzeichnungsmängeln ausgespro- chen. Im Berichtszeitraum wurden 659 Eisproben mik- robiologisch untersucht. Pathogene Keime wur- Foto: krblokhin/iStock den nicht nachgewiesen. Bei 79 Proben wurde eine Befundmitteilung zu Richtwertüberschrei- wurden bei 10 Eisproben, die als lose Ware ein- tungen, die lediglich eine Belehrung/Ermahnung gereicht wurden, beanstandet (3,5 %). des Unternehmers zur Folge haben, verfasst. Hinsichtlich der fehlenden Kenntlichmachung Die Überschreitungen der mikrobiologischen von Allergenen wurden 22 Proben beanstandet. Warnwerte weisen hingegen auf eine nachteilige Beeinflussung des Speiseeises hin und wurden Eine Speiseeisprobe war hinsichtlich der Verwen- beanstandet. Dies betraf 74 Proben. dung eines nicht zugelassenen Farbstoffes auf- Bei 100 Proben (13,0 %) wurden Kennzeichnungs- fällig. Im Rahmen der lebensmittelchemischen mängel unterschiedlicher Art festgestellt. Ein Untersuchung wurden die Farbstoffe E 122 leichter Rückgang bezüglich des Vorjahres ist zu (Azorubin) und E 124 (Cochenillerot A/Ponceau vermerken. 4R) mittels DC und mittels HPLC nachgewiesen. Die Verwendung des Farbstoffes E 124 (Coche- Als irreführend wurden 57 Eisproben in Verbin- nillerot A/Ponceau 4R) ist für Speiseeis nicht zu- dung mit den Leitsätzen für Speiseeis bewertet. gelassen. Hauptbeanstandungsgründe waren dabei nicht eingehaltene Mindest-Milchfettgehalte bezie- 6 Proben wurden hinsichtlich der Abweichung hungsweise unzulässige Anteile an pflanzlichen des ermittelten Nährwertes vom deklarierten Fetten in Zusammenhang mit der Bezeichnung Nährwert in der Nährwert-Deklaration bean- des Speiseeises und die Auslobung von „Na- standet. türlichkeit“ von Früchten bei dem Einsatz von Die Angabe der Menge einer bei der Herstellung Aromen, auch Vanillearomen. 84,0 % der als ir- oder Zubereitung eines Lebensmittels verwen- reführend beanstandeten Proben stammen von deten Zutat oder Zutatenklasse (QUID) ist in be- regionalen Herstellern. stimmten Fällen erforderlich. Diese Angabe muss sich jeweils auf das Enderzeugnis beziehen. In 6 Die fehlende Kenntlichmachung der Verwendung Fällen war dies nicht der Fall und wurde bean- eines Farbstoffes sowie bei Einsatz von Azofarb- standet. stoffen der fehlende Warnhinweis für Kinder 22 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Die Angabe der Menge einer bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwen- deten Zutat oder Zutatenklasse (QUID) ist in be- stimmten Fällen erforderlich. Diese Angabe muss sich jeweils auf das Enderzeugnis beziehen. In 6 Fällen war dies nicht der Fall und wurde bean- standet. 23 tiefgekühlte Speiseeise wurden als Fertigpa- ckung mit der Bezeichnung „Softeis“ entnom- men und geprüft. Laut den Leitsätzen für Speiseeis ist Softeis ein Speiseeis, bei dem der Eismix in der Softeisma- schine mit Luft aufgeschlagen und bis zum Er- reichen eines pastenförmigen Zustandes gekühlt wird. Die Abgabe an den Endverbraucher erfolgt direkt aus der Softeismaschine. Diese Beschreibung macht die besondere Her- stellungsweise deutlich und garantiert auch die besondere – pastenförmige – Konsistenz eines Foto: celsopupo/iStock klassischen Softeises. Auch die Präsentation di- rekt aus der Softeismaschine ist üblich und cha- Konsistenz nicht mehr gegeben. Es handelt sich rakteristisch. um ein Produkt eigener Art. Es ist sensorisch eine Abgefülltes Softeis, welches anschließend tief- andere Kategorie Eis, kein klassisches Softeis. gefroren wird, hat nicht die typische Konsistenz Wird Softeis aus der Softeismaschine abgefüllt und das charakteristische Mundgefühl eines und anschließend gefroren gelagert, muss die „klassischen“ Softeises. Auch wenn das Produkt Abgabe mit einer beschreibenden Bezeichnung angetaut wird, ist die originäre pastenförmige erfolgen. Fotos: LUA/Sachsen Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 23
Bedarfsgegenstände Bedarfsgegenstände sind Gegenstände mit Le- bensmittelkontakt beziehungsweise mit nicht nur vorübergehendem Körperkontakt, Spielwa- ren, Reinigungs-, Pflege- und Imprägniermit- tel für den häuslichen Bedarf sowie Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung. 2018 untersuchte die LUA Sachsen insgesamt 1.001 Proben „Bedarfsgegenstände“. Foto: RobHainer/iStock Muffinförmchen und „Bambus-Geschirr“ besonders auffällig Von den 606 untersuchten Bedarfsgegenstän- wurde in zwei von neun Fällen wegen des jeweils den mit Lebensmittelkontakt wurden 108 Proben über dem Grenzwert liegenden Stoffübergangs an (17,8 %) beanstandet. Im Hinblick auf zu erwar- Formaldehyd und Melamin sowie in weiteren zwei tende Stoffübergänge aus dem Gegenstand in Le- Fällen aufgrund irreführender Kennzeichnung be- bensmittel waren insbesondere Muffinförmchen anstandet. Für Verbraucher sollte in jedem Fall im aufgrund der Abgabe an 3-Monochlor-1,2-pro- Rahmen der Kennzeichnung die Information zu pandiol auffällig (Beanstandungsquote 38,5 %). finden sein, dass zur Herstellung dieses Geschirrs Derzeit am Markt dominantes „Bambus-Geschirr“ auch Kunststoff verwendet wird. Spielwaren Der auffällig hohen Beanstandungsquote für Spielwaren von 29,2 % lagen im Jahr 2018 merk- lich viele stoffliche Ursachen zugrunde. Als Bei- spiele dafür sind neben einer Häufung erhöhter Borlässigkeit bei Schleimmassen sowie Element- lässigkeit bei Kinderschminke auch beanstan- dungsrelevanten Gehalte an Weichmachern, Azo- farbstoffen, bestimmten Konservierungsmitteln, PAK sowie die Abgabe von Nickel oberhalb des festgelegten Grenzwertes zu nennen. Foto: LUA/Sachsen 24 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Kosmetische Mittel Foto: YakobchukOlena/iStock Im Untersuchungsbereich kosmetische Mittel 58 Proben standen irreführende Werbeaussagen wurden 2018 insgesamt 759 Proben zur Unter- im Fokus der Beurteilung. Die Überschreitung suchung eingereicht, davon waren 202 (26,6 %) gesetzlich vorgeschriebener Höchstkonzentrati- zu beanstanden. onen beziehungsweise die Anwesenheit verbote- Zwei Drittel der Beanstandungen (167 Proben) ner Stoffe wurde bei 22 Proben festgestellt. beruhten auf fehlerhaften Kennzeichnungen, bei Tatoofarben nicht immer unbedenklich Im Rahmen einer G@zielt-Produktrecherche im Internet wurden zwei Tätowiermittel untersucht, die im vergangenen Jahr aufgrund hoher Gehalte an Nickel und Blei eine ernste Gefahr darstellten. Auch die 2018 geprüften Produkte jeweils ande- rer Chargen enthielten vergleichbare Mengen an Nickel und Blei, was zeigt, dass die Verunreini- gungen unabhängig von der Produktionscharge kaum schwanken und die eingesetzten Farbmittel für die Verwendung in einem Tätowiermittel keine ausreichende Reinheit besitzen. Foto: Marina Vol/iStock Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 25
Nahrungsergänzungsmittel Foto: S847/iStock Im Jahr 2018 wurden 214 Nahrungsergänzungs- Proben wurde auf geringfügige Abweichungen mittel (NEM) zur Untersuchung und Beurteilung in Kennzeichnung beziehungsweise Bewerbung eingereicht. 119 Proben (56,0 %) entsprachen schriftlich hingewiesen. nicht den rechtlichen Vorgaben. Bei weiteren 11 Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel – was wird dem Verbraucher tatsächlich angeboten Ein Schwerpunkt im Berichtsjahr war die Prüfung von LÜVÄ konnten entscheiden, wo die Proben gezogen Online-Marktplätzen bezüglich angebotener NEM mit werden. Um die Überwachung effektiver zu gestalten, den pharmakologisch wirksamen Zutaten 5-Hydro- wurde 2018 damit begonnen, die durch sächsische xythryptophan (5-HTP) und α-Liponsäure. Von 14 an Hersteller und Inverkehrbringer angezeigten NEM das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) zwecks stärker in die Probenplanung einzubeziehen. Dabei lag Abgrenzung Lebensmittel-Arzneimittel abgegebenen vorerst der Fokus auf NEM mit unzulässigen Zutaten, Proben wurden 13 als nicht zugelassene Arzneimittel arzneimitteltypischen Inhaltsstoffen beziehungsweise eingestuft. schwerwiegenden Kennzeichnungsmängeln. Bisher wurde bei der Probenplanung verstärkt auf spezielle Programmschwerpunkte gesetzt und die 26 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
Auswahl sächsischer Produkte Die bisher eingereichten NEM-Proben sächsischer Inverkehrbringer haben - bedingt durch die be- vorzugte Abforderung kritischer Proben - eine sehr hohe Beanstandungsquote. So erfolgte in 8 Fällen von als NEM vermarkteten Produkten eine Einstufung zum nicht zugelassenen Arzneimittel Dies betraf insbesondere Erzeugnisse mit Ginkgo biloba und Melatonin. Foto: LUA/Sachsen Zu viel Koffein ist nicht gut Im Jahr 2015 hat die Europäische Behörde für Le- ge NEM unter anderem mit dem Ziel angefordert bensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches zu prüfen, inwieweit die Zufuhrmengen mittler- Gutachten zur Sicherheit von Koffein veröffent- weile an die Sicherheitsbewertung der EFSA an- licht. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass für gepasst worden sind. Von 11 untersuchten Proben gesunde Erwachsene eine Aufnahme von 200 mg enthielten 3 Produkte mehr als 200 mg Koffein in Koffein als Einzeldosis beziehungsweise 400 mg der Einzeldosis, nur für 1 Probe wurde eine Tages- Koffein als Tagesdosis gesundheitlich unbedenk- verzehrmenge von über 400 mg Koffein empfoh- lich sind. Die angeführten Koffeinmengen gelten len. Ein Großteil der Produkte richtete sich vor- dabei u. a. auch für sportlich Aktive. Vor Veröf- dergründig an sportlich Aktive. Da Sportler häufig fentlichung der EFSA-Stellungnahme waren NEM eine höhere Koffeintoleranz aufweisen, sind hier im Handel, die in der Einzeldosis teilweise deutlich Dosierungen zu finden, die über die als gesund- über 400 mg Koffein aufwiesen. heitlich unbedenklich eingestuften Koffeinmen- Im Berichtszeitraum wurden deshalb koffeinhalti- gen hinausgehen. Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018 I 27
Landesüberwachungsprogramme (LÜP) im Bereich Lebensmittelsicherheit Zusätzlich zu Bundesweiten Überwachungspro- mehrere Jahre fortgeführt werden. Bei der Kon- grammen (BÜp) führt Sachsen Schwerpunkt- zeption der Programme wird auf Erfahrungen zu- kontrollen in Form von sogenannten Landes- rückgegriffen oder es wird auf aktuelle Ereignisse überwachungsprogrammen in risikobehafteten reagiert. Lebensmittelbereichen durch. Auf diese Weise können zum einen länderspezifische Aspekte stär- Aber auch Trends im Hinblick auf die Ernährungs- ker berücksichtigt werden und zum anderen las- gewohnheiten dienen als Ideengeber für ein LÜP. sen sich Entwicklungstendenzen für das Vorkom- So steigt die Nachfrage der deutschen Verbrau- men und die Verbreitung spezifischer Rückstände cher nach Öko-Lebensmitteln kontinuierlich an. jeglicher Art und Zoonoseerreger erkennen und Hierzu wurde 2016 ein LÜP durchgeführt. bewerten. Im Ergebnis können geeignete Schlussfolgerungen Die Tabelle auf Seite 28 gibt einen Überblick über und Empfehlungen für die zuständigen Behörden die Landesüberwachungsprogramme in den letz- unter dem Gesichtspunkt des Risikomanagements ten drei Jahren, wobei nachfolgend drei Program- und des vorbeugenden Verbraucherschutzes ent- me aus 2018 exemplarisch auf den folgenden Sei- lang der Lebensmittelkette abgeleitet werden. ten näher ausgeführt werden. Die Programme können einjährig sein oder über Mikrobiologischer Status von Wasserspendern, Mundeis, Kanisterwasser Für Verbraucher sehr interessant ist auch immer Anteils von Mikroorganismen, die fakultativ pa- der Mikrobiologische Status von Wasserspendern, thogene Eigenschaften besitzen wie Pseudomonas Mundeis, Kanisterwasser, da wir mit den entspre- Spezies, Acinetobacter Spezies und ähnliche. Seine chenden Produkten und Geräten im Alltag, zum Indikatoreigenschaften beziehen sich ferner auf Beispielbeim Einkauf, in Arztpraxen oder auf Fes- das Wiederverkeimungspotenzial der Eisbereiter tivals konfrontiert werden. Im Jahr 2018 wurden und auf Hinweise zum Vorkommen von Biofilmen hierzu insgesamt 161 Proben untersucht, davon in den Geräten. 22 Proben aus Wasserspendern, 106 Eisproben und 33 Kanisterwasserproben. Kanisterwässer fallen durchgängig durch eine hohe Quote an mikrobiologisch abweichenden Proben auf. Für 2018 liegt die Quote bei 54,5 %. Der Wert entspricht in etwa dem Durchschnitts- wert der dargestellten Untersuchungsjahre. Die Anzahl der auffälligen Eisproben nahm im Vergleich zu den Vorjahren wiederum geringfügig zu und erreicht 2018 einen Spitzenwert von 60,4 %. Ursächlich für den erneuten Anstieg sind vor allem vermehrte Überschreitungen beim Parame- ter Koloniezahl bei 20 °C. Der Parameter Kolonie- zahl dient der allgemeinen Charakterisierung der Foto: VLÜA Dresden Wasserbeschaffenheit ohne direkte Korrelation zum Vorkommen von obligat pathogenen Krank- heitserregern, aber mit Erfassung eines hohen 28 I Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018
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