Amtliche Mitteilungen - Berliner Fußball-Verband e. V - Berliner Fußball-Verband e. V.
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Amtliche Mitteilungen Berliner Fußball-Verband e. V. Gegründet 1897 Mitglied im Deutschen Fußball-Bund e.V. Saison 2021/2022 | Nr. 7 | 12. August 2021 Inhalt DER BFV 2 Spielbetrieb 5 Qualifizierung 11 Talentförderung 13 Soziales 13 Veranstaltungen 14 Service 14 Partner & Förderer 15 Anhänge 15 Impressum Herausgeber Berliner Fußball-Verband e. V. Geschäftsstelle: Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin (Grunewald) Postfach 33 03 62, 14173 Berlin Tel.: (030) 89 69 94 – 0, Fax: (030) 89 69 94 – 101 Öffnungszeiten: Montag geschlossen, Dienstag 9:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 9:00 – 16:00, Freitag 8:00 – 17:00 Uhr, Mittagspause 12:30 – 13:00 Uhr Internet: www.berliner-fussball.de E-Mail: info@berliner-fussball.de Bankverbindung: Commerzbank AG, BLZ: 100 800 00, Konto-Nr.: 57 2010 200, IBAN: DE73 1008 0000 0572 0102 00, BIC: DRESDEFF100 Geschäftsführer (ha.): Kevin Langner Verantwortlich für den Inhalt: Kevin Langner
DER BFV BFV Live-Talk mit den Präsidentschaftskandidat:innen am 21. August Zwei Kandidat:innen haben bis zum Ende der Nominierungsfrist am 31. Juli ihre Bewerbungen beim Berliner Fußball-Verband eingereicht und stehen somit beim Ordentlichen Verbandstag am Samstag, den 28. August 2021 für das Präsident:innenamt zur Wahl: Neben Amtsinhaber Bernd Schultz (BFC Alemannia 1890) bewirbt sich auch Gaby Papenburg (Polar Pinguin) um die Führung des größten Sport- fachverbands der Hauptstadt. Um den Vertreter:innen der Berliner Fußballvereine und der interessierten Öffentlichkeit eine Möglich- keit zu geben, die Kandidat:innen im Vorfeld des Verbandstages besser kennenzulernen und sich ein Bild über ihre Ziele und Vorstellungen für die künftige Verbandsarbeit machen zu können, veranstaltet der BFV am Samstag, den 21. August 2021, ab 11:00 Uhr einen Live-Talk, an dem beide teilnehmen werden. Das Moderationsduo bestehend aus Vanessa Nord (selbständige Sportmanagerin und –bera- terin) und Marcel Pramschüfer (Sportmoderator, -kommentator und Producer) wird durch das 60-minü- tige Gesprächsformat führen, das live auf den BFV-Kanälen auf Facebook und YouTube übertragen wird. Neben der ausführlichen Vorstellung der Kandidat:innen soll der BFV Live-Talk auch Raum für die Be- antwortung von Fragen der Vereinsvertreter:innen und anderen interessierten Mitgliedern der Berliner Fußballfamilie bieten. Diese werden im Vorfeld der Veranstaltung gesammelt, durch das Moderations- duo selektiert und ggf. in die Diskussion eingebracht. Die Einsendung von Fragen ist bis Dienstag, den 17. August 2021, um 12:00 Uhr per E-Mail an presse@berlinerfv.de möglich. Der BFV Live-Talk ist ausschließlich online zu verfolgen, Zuschauer:innen vor Ort sind nicht zugelassen. Sowohl Bernd Schultz als auch Gaby Papenburg nehmen vom 16. bis 19. August 2021 an den vier Regionalkonferenzen teil. Dort haben alle interessierten Vereinsvertreter:innen die Möglichkeit, die Kan- didat:innen auch persönlich kennenzulernen. Weitere Informationen zum BFV-Verbandstag sowie die Wahlprogramme der Präsidentschaftskandi- dat:innen sind hier zu finden: Ordentlicher Verbandstag 2021 Redaktionelle Anmerkung: Die beiden Präsidentschaftskandidat:innen Bernd Schultz und Gaby Papen- burg haben sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass in den Veröffentlichungen des BFV der Amtsin- haber (Bernd Schultz) vor der Gegenkandidatin (Gaby Papenburg) genannt wird. Wahl der Revisor:innen zum Verbandstag am 28. August Es werden dringend Revisor:innen gesucht, die bereit sind, sich auf dem Ordentlichen Verbandstag am 28. August 2021 wählen zu lassen. Gemäß § 39 der Satzung sollen Revisor:innen ein gewisses Maß an Verständnis in Buchführungsfragen und für wirtschaftliche Zusammenhänge haben. Es sollte die Bereitschaft vorhanden sein, sich nach Einarbeitung für alle Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Oberste Kriterien sind Zuverlässigkeit, Objek- tivität, Sachlichkeit und Verschwiegenheit über alle Interna. Interessenten werden gebeten, Kontakt zu BFV-Geschäftsführer Kevin Langner oder direkt mit dem Sprecher der Revisoren aufzunehmen. Wünschenswert wäre nach Vereinbarung ein vorheriges Ge- spräch mit den Revisoren. Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 2
Heinrich Kleie Sprecher der Revisoren E-Mail: kleie.bfv@gmx.de Tel.: 030 817 245 12 Gez. Heinrich Kleie (Sprecher der Revisoren) Praktikant:in (m/w/d) im Bereich Events & Soziales gesucht Der Berliner Fußball-Verband sucht ab sofort für sechs Monate eine:n sportbegeisterte:n, fußballinte- ressierte:n und engagierte:n Praktikant:in (m/w/d) im Bereich Events & Soziales (39 Stunden pro Woche). Zu den Aufgaben während des Praktikums gehören in erster Linie die Unterstützung bei der Organisa- tion und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Koordination und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des sozialen und gesellschaftlichen Engagements. Interessierte Bewerber:innen sollten sich idealerweise im Hauptstudium eines sport- oder wirtschafts- orientierten Studiengangs befinden, in dessen Rahmen eine verpflichtende Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung zu leisten ist (Nachweis erforderlich). Zudem sind sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, eine hohe Fußballaffinität, Teamfähigkeit, ein strukturiertes Arbeiten, die Bereitschaft zum Arbeiten am Wochenende sowie der Besitz eines PKW-Führerscheins wünschenswert. Der BFV bietet eine attraktive und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem sportbegeisterten und kolle- gialen Arbeitsumfeld sowie flexible Arbeitszeiten. Das Praktikum wird monatlich mit 450 Euro vergütet. Zudem übernimmt der BFV die BVG-Monatskarte und bezuschusst die tägliche Mittagsmahlzeit mit zwei Euro pro Essen. Interessierte Personen können sich bis zum 15. August 2021 unter folgendem Link bewerben: Prakti- kant:in (m/w/d) Events & Soziales Front Office Agent (m/w/d) in Teilzeit gesucht Der Berliner Fußball-Verband sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine sportbegeisterte und enga- gierte Persönlichkeit als Front Office Agent (m/w/d) in Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche). Zu den Hauptaufgaben zählt die Betreuung des Empfangs sowie der Check-in und Check-out der Gäste der BFV-Sportschule in Berlin-Wannsee. Darüber hinaus wird der:die neue Mitarbeiter:in der Sport- schulleitung bei administrativen und organisatorischen Aufgaben assistieren. Zudem gehört die Betreu- ung und Organisation aller Events und Besuche zum Zuständigkeitsbereich. Die Bewerber:innen sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Hotelfach oder eine ver- gleichbare Qualifikation verfügen. Eine Anstellung ist jedoch auch als Studenten:innen-Job bzw. Ne- bentätigkeit möglich. Zudem werden zeitliche Flexibilität und die Bereitschaft zur Arbeit in den Abend- stunden sowie umfassende Kenntnisse im Umgang mit „Microsoft Office“ vorausgesetzt. Fremdspra- chenkenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit einer Hotelsoftware sind von Vorteil. Der BFV bietet eine abwechslungsreiche Tätigkeit auf Teilzeit-Basis in einem sportbegeisterten und kollegialen Arbeitsumfeld. Die Stelle ist zunächst nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für zwei Jahre zu besetzen. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Interessierte Personen können sich bis zum 15. August 2021 unter folgendem Link bewerben: Front Office Agent (m/w/d) Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 3
DFB-Mobil-Koordinator:in (m/w/d) gesucht Der Berliner Fußball-Verband sucht spätestens zum 1. September 2021 eine sportbegeisterte und engagierte Persönlichkeit als DFB-Mobil-Koordinator:in (m/w/d) mit Schwerpunkt Trainer:innen-Qualifi- zierung (10 Stunden pro Woche auf Mini-Job-Basis). Das Projekt „DFB-Mobil“ wird bereits seit 2009 erfolgreich durchgeführt und wurde nun durch den Deut- schen Fußball-Bund bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Im Rahmen der Maßnahme werden die BFV-Mitgliedsvereine sowie die Berliner Grundschulen direkt vor Ort auf dem jeweiligen Vereins-bzw. Schulgelände besucht. Bei den Besuchen werden den Trainer:innen bzw. Lehrkräften aktuelle Trai- nings- sowie Ausbildungsmethoden im Kinder- und Jugendfußball vermittelt. Zu den Hauptaufgaben des:der neuen Koordinator:in gehört die Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation der DFB-Mobil-Einsätze. Darüber hinaus steht die Person Vereinen und Schulen in Ber- lin als Ansprechpartner:in zur Verfügung und unterstützt unter anderem bei der Durchführung von Qua- lifizierungsmaßnahmen des DFB. Die Bewerber:innen sollten mindestens im Besitz einer DFB-C-Lizenz sein ober über die Bereitschaft verfügen, diese zu erwerben. Zudem werden zeitliche Flexibilität, der Besitz eines Führerscheins (min- destens Klasse B) sowie gute Kenntnisse im Umgang mit „Microsoft Office“ vorausgesetzt. Der BFV bietet eine abwechslungsreiche Tätigkeit auf Mini-Job-Basis in einem sportbegeisterten und kollegialen Arbeitsumfeld. Die Stelle ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Weiterbe- schäftigung wird angestrebt, ist jedoch vom Zuwendungsgeber (DFB) abhängig. Interessierte Personen können sich bis zum 15. August 2021 unter folgendem Link bewerben: DFB-Mobil-Koordinator:in (m/w/d) Für Rückfragen zur ausgeschriebenen Stelle steht Sven Paprotny, Referat Qualifizierung & Sport, tele- fonisch (030/89 69 94-342) zur Verfügung. Vergünstigte Minitore für Berliner Fußballvereine Das Spielen mit dem Ball am Fuß und das Erzielen von Toren sind die zentralen Gründe, warum viele Kinder und Jugendliche Freude am Fußball haben. Die neuen Spielformen im Kleinfeld sorgen durch geringere Team-, Tor- und Spielfeldgrößen dafür, dass einzelne Spieler:innen mehr Ballaktionen und persönliche Erfolgserlebnisse sammeln können. Nicht nur im Wettkampfbetrieb, sondern auch in der täglichen Trainingsarbeit stellen sie somit eine abwechslungsreiche Alternative dar. Um seine Mitgliedsvereine bei der Umsetzung der neuen Spielformen bestmöglich zu unterstützen, bie- tet der Berliner Fußball-Verband in Kooperation mit der Firma „BazookaGoals“ die Möglichkeit, verschie- dene Ausführungen von Minitoren zu vergünstigten Konditionen zu erwerben. Die Individualisierung der Tornetze durch den Aufdruck des Vereinslogos ist ebenfalls möglich. Alle Aktionspreise gelten aus- schließlich für Bestellungen über den BFV. Zum Online-Bestellformular: Sonderaktion „BazookaGoals“ Weitere Informationen zu den angebotenen Minitoren gibt es hier: Flyer „BazookaGoals“ Bei Rückfragen steht Florian Schäfer, Vereinsberatung & Sportinfrastruktur, per E-Mail (florian.schaefer@berlinerfv.de) oder telefonisch (030/89 69 94-177) zur Verfügung. Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 4
Spielbetrieb Allgemeine Informationen BFV-Corona-Richtlinien für die Saison 2021/2022 Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes hat am 30. Juni 2021 Richtlinien für den Spielbetrieb und die Pokalwettbewerbe der Saison 2021/22 erlassen, die auf die besonderen Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie Bezug nehmen. Die Richtlinien sind dem Anhang dieser Amtlichen Mittei- lungen zu entnehmen. Sperrung von Platzanlagen in Mitte Folgende Sportanlagen wurden durch das Sportamt Mitte im August 2021 für den Spielbetrieb am Wo- chenende gesperrt: • Sportplatz Behmstraße (Behmstr. 27-341, 13357 Berlin) • Sportplatz Lüderitzstraße (Lüderitzstr. 31-53, 13353 Berlin) • Sportplatz Koloniestraße (Koloniestr. 82-88, 13359 Berlin) • Sportplatz Hanne-Sobek (Osloer Str. 42-62, 13359 Berlin) Herren Allgemeine Informationen Keine aktuellen Informationen. Punktspielbetrieb Streichungen/Zurückziehungen/Nachmeldungen Bereich Spielklasse Datum Verein Begründung 7er Herren Kreisliga C St.1 06.08.21 SSC Teutonia Zurückziehung 7er Herren Kreisliga C St 1 10.08.21 Oranje Nachmeldung Ü32 Verbandsliga 08.07.21 TSV Rudow Zurückziehung Ü32 Verbandsliga 07.08.21 1. Traber FC Mariendorf Zurückziehung Ü32 Bezirksliga St. 2 10.08.21 SG Medizin Friedrichshain Zurückziehung Ü32 Bezirksliga St. 1 30.07.21 BSC Rehberge Zurückziehung Ü32 Bezirksliga St. 2 23.07.21 Wittenauer SC Concordia Zurückziehung Ü32 Bezirksliga St. 2 02.08.21 Füchse Berlin-Reinickendorf Zurückziehung Ü32 7er Kreisliga A 05.08.21 Friedrichshagener SV 7er Zurückziehung Ü32 7er Kreisliga A 06.08.21 BFC Meteor 06 7er Zurückziehung Ü40 7er Kreisliga A St. 2 05.08.21 SV Nord Wedding Zurückziehung Ü40 7er Kreisliga A St. 1 06.08.21 NSF Gropiusstadt II Zurückziehung Ü40 7er Kreisliga A St. 2 02.08.21 Sport-Union Berlin Nachmeldung Ü60 Verbandsliga 08.08.21 SC Siemensstadt Zurückziehung Ü60 Landesliga St. 1 08.08.21 SC Union Südost Zurückziehung Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 5
Pokal Auslosungen im AOK-Landespokal am 13. August Die Auslosungen für die zweite Runde im AOK-Landespokal der 1. und 2. Herren sowie die erste Runde der 7er und Unteren Herren erfolgt am Freitag, den 13. August 2021, um 18:00 Uhr im Haus des Fußballs. Für alle Interessierten bietet der BFV wie gewohnt auf der Facebook-Seite des AOK-Landespokals ei- nen Livestream an, in dem die Ziehung der 1. Herren zu verfolgen ist. Spieltermin für die nächsten Runden in den Herren-Pokalwettbewerben ist das Wochenende des 4./5. Septembers 2021. Spielwertung durch Spielleiter Spiel- Bereich Datum Wertung mit 2:0 für Nichtantritt klasse Untere AOK-Landespokal 08.08.21 FSV Berolina Stralau IV FC Conc. Wilhelmsr. III Herren Untere AOK-Landespokal 08.08.21 Anadoluspor Berlin 1970 III BFC Südring IV Herren gem. § 17 Ziffer 8 SpO Ausschuss für Frauen- & Mädchenfußball (AFM) Allgemeine Informationen Durchführungsbestimmungen Saison 2021/2022 Der Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball (AFM) hat die Durchführungsbestimmungen für die Saison 2021/2022 erlassen. Diese sind dem Anhang dieser Amtlichen Mitteilungen zu entnehmen. Jugend Allgemeine Informationen Durchführungsbestimmungen Saison 2021/2022 Der Jugendausschuss hat die Durchführungsbestimmungen für die Saison 2021/2022 erlassen. Diese sind dem Anhang dieser Amtlichen Mitteilungen zu entnehmen. Pokal Neuansetzung im Nike Youth Cup der D-Junioren Der Verein THC Franziskaner FC e.V. (66011208) hat seine Mannschaft offiziell aus dem Nike Youth Cup der D-Junioren zurückgezogen. Zeitgleich hat der Verein Sportclub Gatow von 1931 (66011025) seine 1. D-Junioren-Mannschaft für den Pokalwettbewerb auf Grund eines Meldefehlers nachgemeldet. Die Jugendordnung in ihrer derzeitig gültigen Fassung reguliert einen Verfahrensablauf nicht. Somit hat der Jugendspielausschuss gemeinsam mit dem Jugendausschuss und der AG Spieltechniker nach aus- führlicher Beratung eine Entscheidung getroffen. Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 6
Da ein erteiltes Freilos nicht zurückgenommen werden soll und auch kein zusätzliches Freilos erteilt werden kann, wurde mit großer Mehrheit beschlossen, den betroffenen Mannschaften entgegenzukom- men und folgende Schritte durchzuführen: 1. THC Franziskaner FC e.V. (66011208) wird von diesem Wettkampf gestrichen (Zurückziehung) 2. Sportclub Gatow von 1931 (66011025) wird für den Wettkampf aufgenommen (Nachmeldung) 3. Die Schlüsselzahl des Vereins zu 1. geht an den Verein zu 2. über 4. Dadurch ergibt sich folgende Spielpaarung in der 1. Runde des Nike Youth Cup der D-Junioren: Sportclub Gatow von 1931 (66011025) – Jugendfußballclub Berlin e.V. (66011175) Begründung: Die Jugendordnung reguliert nicht, wie in einer solchen Situation zu verfahren ist. Die gewählte Lösung wurde mehrheitlich als die fairstmögliche angesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies eine Ausnahme darstellt, um Kinder aufgrund eines Meldefehlers nicht zu bestrafen. Dem SC Gatow ist der unterlaufene Fehler rechtzeitig aufgefallen und es wurde Kontakt mit dem Ansetzer auf- genommen. Ohne die Zurückziehung des THC Franziskaner FC e.V. wäre eine nachträgliche Teilnahme für den SC Gatow allerdings nicht möglich gewesen. Die Zurückziehung erfolgte per BFV-Mail am 5. August 2021. gez. Theofanis D. Eirini (komm. Vorsitzender Jugend-Spielausschuss, Spielleiter im Nike Youth Cup der A- bis D-Junioren) eFootball Keine aktuellen Informationen. Schule Lehrkraft für AG Fußball an Sekundarschule mit gymn. Oberstufe gesucht Der KidBike e. V. sucht für die Leitung einer Fußball-AG an einer Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe in Friedrichshain-Kreuzberg ab sofort eine qualifizierte Lehrkraft. Die Stellenausschreibung ist dem Anhang dieser Amtlichen Mitteilungen beigefügt. Freizeitfußball Allgemeine Informationen Klassentagungen der Freizeitmannschaften Hiermit lädt der Freizeitbereich zur nachfolgenden Klassentagung ein. Diese soll als Präsenzveranstal- tung um 18:00 Uhr im Haus des Fußballs stattfinden. Die genaue Räumlichkeit ist auf der Anzeigetafel im Foyer ersichtlich. • 20. August 2021: Verbandsliga KF Folgende Themen sollen besprochen werden: • Antrag von BSV 92, Wiedereinführung von Zeitstrafen im Freizeitbereich • Vielfalt, gemischter Spielbetrieb • 50 Jahre VFF • Spielberechtigung Online (Passonline) Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 7
• Coaching-Zone • Verschiedenes Aus Pandemiegründen ist die Teilnahme von nur einer Person je Verein zulässig. Ein Schnelltest ist zurzeit nicht gefordert. Es wird um vorherige Anmeldung unter info@vff-berlin.de gebeten. Punktspielbetrieb Spielanmeldung beim zuständigen Sportamt Alle Vereine im Groß- und Kleinfeld werden darauf hingewiesen, dass in jedem Fall alle Spiele der Saison beim zuständigen Sportamt anzuzeigen sind. Dieses gilt auch für die ausgelosten Pokalspiele über die gesamte Saison hinweg sowie auch für während der Saison verlegte Punktspiele und Nachholspiele. Schiedsrichter:innenansetzung in Fussball.de Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Eintragung bei Fussball.de „an- gesetzter Schiedsrichter k. A.“ nicht bedeutet, dass kein:e Schiedsrichter:in angesetzt wurde. Bei dieser Eintragung ist ein:e Schiedsrichter:in angesetzt, hat aber keine Veröffentlichung des Namens ge- wünscht. Futsal Keine aktuellen Informationen. Schiedsrichterausschuss Allgemeine Informationen Abwesenheit des Ansetzers der Junioren:innen in der Region Süd Martin Reinhardt, Ansetzer der Bezirksliga sowie Kreisliga A und B Region West ist vom 16. bis zum 26. August 2021 nicht erreichbar. Die Vertretung übernimmt Dieter Waegert (Ansetzer Junior:innen Re- gion West; dieter.waegert@berlinerfv.de). Neuzugänge Schachtschneider, Andre (SC Borsigwalde) ab 20.Juli 2021 Balmum, Muhammed (NFC Rot-Weiß Berlin) ab 27. Juli 20121 Änderungen Rohr, Thomas (alt: SFC Berlin-Friedrichshain - neu: F.C. Arminia Tegel) ab 28. Juli 2021 Walter, Thorsten (alt: FC Spandau 06 - neu: SC Gatow) ab 12. August 2021 Weber, Felix (alt: Besiktas Jimnastik Kulübü - neu: VFB Fortuna Biesdorf) ab 10. August 2021 Abmeldungen Obeng-Gyan, Börn Kojo (Berliner SC) ab 10. August 2021 Boldt, Nicolas (Weißenseer Fußball-Club) 10. August 2021 Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 8
Müller, Magnus (FC Friedrichshagener Wölfe) ab 10. August 2021 Pawlowski, Tomasz Jan (FC Polonia) ab 10. August 2021 Rocher, Maurice (FC Berlin 23) ab 10. August 2021 Röwert, Marc-Philipp (SV Askania Coepenick) ab 10. August 2021 Tolsdorf, Francesco (B.F.C. Alemannia) ab 10. August 2021 Zimmer, Jakob (FC Hertha 03) ab 10.August 2021 Terminänderung des ausgeschriebenen Kinder-Schiedsrichter:innen-Lehr- ganges Der aktuelle Termin im August wurde vom Sportamt wegen Terminüberschneidung gecancelt, der neue Termin ist der 9. und 10. Oktober 2021. Anmeldungen sind für Kinder von 12 bis 14 Jahren möglich. Anmeldung zum Kinder-Schiedsrichter:innen-Lehrgang Kinder-Schiedsrichter:innen-Lehrgang 010 Wochenend-Lehrgang Samstag, 9. Oktober bis Sonntag, 10. Oktober 2021 Theorieseminare Samstag, 9. Oktober und Sonntag, 10. Oktober 2021 (jeweils von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr) Theorieprüfung Spielerischer Abschlusstest Praxisseminar Findet während des Lehrgangs statt Lehrgangsort: Sportkomplex Paul-Heyse-Straße (Paul-Heyse-Straße 25, 10407 Berlin) Qualifizierungsangebote Schiedsrichter:innen-Workshops jetzt dauerhaft belegbar Wie wähle ich die richtige Kommunikation und Körpersprache auf dem Fußballplatz? Wie reflektiere ich meine Schiedschrichter:innenphilosophie und -persönlichkeit? Und wie erarbeite ich Werte für die ei- gene Spielleitung? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die digitalen Schiedsrichter:innen- Workshops, die der Berliner Fußball-Verband in diesem Sommer erstmalig angeboten hat. Die Fortbil- dungen sollen den Teilnehmenden dabei helfen, ihr Auftreten auf den Plätzen zu reflektieren und sie dazu befähigen, situationsangemessen zu reagieren. Gerade in Stress- und Drucksituationen trägt eine souveräne Spielleitung zur Vermeidung von brenzligen, möglicherweise eskalierenden Situationen bei. Die Schiedsrichter:innen-Workshops leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention auf den Berliner Fußballplätzen. In den kommenden Wochen erhalten die BFV-Schiedsrichter:innen weitere Möglichkeiten, an einem der neuen Workshops teilzunehmen. Die zweite Veranstaltungsrunde startet im August 2021 mit den glei- chen Themen, die bis Oktober jeweils mehrmalig angeboten werden, um möglichst vielen Interessierten, die Chance auf eine Teilnahme zu ermöglichen (die Termine und Anmeldelinks sind der Übersicht am Ende des Artikels zu entnehmen). Die neuen Termine sind vorerst als Präsenzveranstaltungen geplant, um das vermittelte Wissen mit einem stärkeren Praxisbezug anreichern zu können. Sollte sich die pan- demische Lage im Laufe der kommenden Wochen und Monaten verschlechtern, müssten die Veran- staltungen ggf. wieder in den digitalen Raum verlagert werden. Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 9
Die Workshop-Termine in der Übersicht: Mittwoch, 18. August 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Schiedsrichter:innenphilosophie und -persönlichkeit Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Donnerstag, 26. August 2021, 18:00 bis 20:00 Uhr Kommunikation und Körpersprache Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Dienstag, 14. September 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Gute Leistung unter Druck Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Mittwoch, 22. September 2021, 18:00 bis 20:00 Uhr Kommunikation und Körpersprache Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Mittwoch, 29. September 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Wie redest du eigentlich mit mir? Selbstgespräche richtig führen. Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Donnerstag, 7. Oktober 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Schiedsrichter:innenphilosophie und -persönlichkeit Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Mittwoch, 13. Oktober 2021, 18:00 bis 20:00 Uhr Kommunikation und Körpersprache Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Donnerstag, 21. Oktober 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Gute Leistung unter Druck Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Mittwoch, 27. Oktober 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Wie redest du eigentlich mit mir? Selbstgespräche richtig führen. Ort: Haus des Fußballs (Humboldstraße 8a, 14193 Berlin) Zur Anmeldung Für Rückfragen steht Theresa Hoffmann, wissenschaftliche Referentin Schiedsrichterwesen, per E- Mail (theresa.hoffmann@berlinerfv.de) zur Verfügung. . Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 10
Qualifizierung Neue Fortbildungstermine veröffentlicht Die digitalen Kurzschulungen sind weiterhin integraler Bestandteil der neuen Fortbildungsreihe, die ab dem 24. August 2021 startet. Das Programm umfasst neben den beliebten Kurzschulungen auch wie- der eine Vielzahl an neuen Themen, die vom Referierenden-Team des Berliner Fußball-Verbandes zu- sammengestellt wurden. Die Videokonferenzen werden in regelmäßigen Abständen verschiedenste Inhalte rund um den Fuß- ballplatz für Trainer:innen, Vereinsvertreter:innen, Eltern und andere Interessierte thematisieren. Auch zwei digitale Kurzschulungen speziell für B-Lizenz-Inhaber:innen sind wieder im Angebot enthalten. In den Videokonferenzen steht der Austausch zwischen den Teilnehmenden im Mittelpunkt. Für die Teilnahme ist ein mobiles Endgerät mit Kamera und Mikrofon notwendig. Darüber hinaus werden die dezentralen Kurzschulungen wieder in das Angebot des Berliner Fußball- Verbandes aufgenommen und sollen direkt bei den Vereinen vor Ort stattfinden. An einer Ausrichtung interessierte Vereine benötigen einen geeigneten Schulungsraum, mindestens 10 Teilnehmende so- wie je nach Thema und Absprache auch einen Platzzugang. Anfragen können an kurzschulungen@berlinerfv.de gerichtet werden. Die noch bevorstehenden Termine der Kurzschulungen vor Ort in der Übersicht: Montag, 27. September 2021, 17:00 bis 20:00 Uhr (beim Berliner Sport-Cub) "Train your brain" - Verbesserung der Handlungsschnelligkeit Dienstag, 2. November 2021, 17:00 bis 20:00 Uhr (Ausbildungszentrum Ost) Teambuilding – Wie ich das Team stärken kann Die noch bevorstehenden Termine der digitalen Kurzschulungen in der Übersicht: Dienstag, 24. August 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Sichern und attackieren – Grundlagen der Balleroberung Dienstag, 31. August 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Zweikämpfe gewinnen – Grundlagen des direkten Duells Dienstag, 21. September 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Individuelle Motivationsmöglichkeiten in der Trainingsgestaltung Samstag, 9. Oktober 2021, 10:00 bis 14:00 Uhr Gegneranalyse im Fußball - Spieltagstaktik anpassen (auch B-Lizenz) Mittwoch, 20. Oktober 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Spielintelligenz kindgerecht trainieren Donnerstag, 11. November 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Mentalität ins Training bringen Dienstag, 16. November 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Gruppentaktische Grundlagen Donnerstag, 2. Dezember 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Lernen aus anderen Sportarten Dienstag, 7. Dezember 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Elternabende vorbereiten und umsetzen Samstag, 18. Dezember 2021, 10:00 bis 14:00 Uhr Immer eine Lösung parat? Taktisch flexibel als Team agieren (auch B-Lizenz) Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 11
Für Nachfragen, Themenwünsche und Anregungen steht Sven Paprotny, Referent Qualifizierung, un- ter sven.paprotny@berlinerfv.de zur Verfügung. defendo bietet Workshop zum Versicherungsschutz an Als Die Mitgliedsvereine des Berliner Fußball-Verbands sind über den Landessportbund Berlin (LSB) unfall- und haftpflichtversichert. Doch was bedeutet das im Detail? Wie muss sich im Schadenfall ver- halten werden? Und welche Leistungen werden durch die Versicherung abgedeckt? Fragen wie diese beantwortet Philipp Schneckmann, Prokurist des BFV-Versicherungspartners defendo Assekuranzmakler GmbH, in einem Workshop am Mittwoch, den 25. August 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr. Die Veranstaltung findet in der BFV-Geschäftsstelle im Haus des Fußballs (Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin) statt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist aufgrund des aktuell geltenden Hygienekon- zepts auf 18 Personen begrenzt. Bis zum Einnehmen des Sitzplatzes gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2). Die Abstandsregeln sind zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung ein- zuhalten. Die Anmeldung ist bis 20. August im Veranstaltungskalender möglich: Workshop Versicherungsschutz für Vereine Für Rückfragen steht Florian Schäfer, Sportinfrastruktur & Vereinsberatung, per E-Mail (florian.schaefer@berlinerfv.de) oder telefonisch (030 89 69 94-177) zur Verfügung. Jetzt anmelden: C-Lizenz-Profile für Frauen Nachdem im vergangenen Jahr die Profile zur C-Lizenz exklusiv für Frauen bereits großen Zuspruch gefunden haben, bietet das Projekt ALLE KICKEN MIT auch in diesem Jahr wieder für bis zu 22 Frauen die Möglichkeit, zwei gesonderte Lehrgänge zu absolvieren. Die beiden C-Lizenz-Profile Kinder und Jugend werden erneut im Blended Learning-Format durchge- führt, d.h. theoretische Teile können digital flexibel erarbeitet und von der Lehrgangsleitung überprüft werden, ehe in den Präsenzterminen das neu erlernte Wissen in die Praxis umgesetzt wird. Termine Kinderprofil Onlinephase: 13. September bis 22. September 2021 | freie Zeiteinteilung Praxistage: 25./26. September 2021 | ganztägig Termine Jugendprofil Onlinephase: 27. September bis 6. Oktober 2021 | freie Zeiteinteilung Praxistage: 16./17. Oktober 2021 | ganztägig Unter der Leitung von BFV-Verbandssportlehrerin Andrina Braumann erhalten die Teilnehmerinnen qualitatives Feedback gebündelt mit einer flexiblen Bearbeitung aller erforderlichen Inhalte. In Koope- ration mit dem SV Rot-Weiß Viktoria Mitte konnten für die Praxistermine Plätze an der Stralsunder Straße organisiert werden. Die Onlinephasen finden jeweils vor den Präsenztagen über das Lernzent- rum des Berliner Fußball-Verbands (lernzentrum.berlin) statt. Eine Anmeldung ist nur nach Abschluss des Grundlehrgangs oder des DFB-Junior-Coaches möglich. Die Teilnahmegebühr pro Profil beläuft sich auf 50 Euro. Die Anmeldung erfolgt direkt über den Veran- staltungskalender unter nachfolgenden Links: Kinderprofil | Jugendprofil Für Rückfragen steht Jana Heyde (jana.heyde@berlinerfv.de) zur Verfügung. Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 12
Talentförderung Keine aktuellen Informationen. Soziales Respect Gaymes am 21. August im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Die Respect Gaymes sind das Berliner Sport- und Kulturevent unter dem Regenbogen. Am 21. August 2021 finden sie zum 16. Mal mit buntem Programm von 10:00 bis 22:00 Uhr im Jahn-Sportpark statt. Das Sportangebot umfasst neben den Fußballturnieren auch andere Sportarten zum Ausprobieren. Die Teilnahme ist kostenlos, der Eintritt ist frei. Weitere Informationen zum Angebot folgen. Dem Anhang ist der Veranstaltungsflyer beigefügt. Aufruf zur Aktion „Berliner Fußball kickt und hilft“ Türkiyemspor ruft alle Berliner Fußballvereine dazu auf, sich an einer gemeinsamen Hilfsaktion zu be- teiligen. Unter dem Titel „Berliner Fußball kickt und hilft“ sollen am Spieltag des Wochenendes 28./29. August 2021 auf möglichst vielen Sportanlagen der Hauptstadt Spenden (z. B. Anteile der Eintrittser- löse) für die Geschädigten der Flutkatastrophe gesammelt und ein Zeichen der Solidarität gesendet werden. Die gesammelten Spenden sollen auf das Sonderkonto des Deutschen Roten Kreuzes eingezahlt wer- den: Deutsches Rotes Kreuz IBAN: DE63370205000005023307 BIC: BFSWDE33XXX Stichwort: Hochwasser Die Durchführung und Bewerbung der Aktion erfolgt in Eigenregie der Vereine, der Berliner Fußball- Verband wird sich ebenfalls daran beteiligen. Weitere Informationen sind einem Schreiben von Türkiy- emspor zu entnehmen, das dem Anhang dieser Amtlichen Mitteilungen beigefügt ist. Anti-Gewalt-Kurs im September Der BFV bietet Spieler:innen wie Trainer:innen die Möglichkeit, mittels Teilnahme an einem Präventi- onsseminar (Anti-Gewalt-Kurs) vom Sportgericht ausgesprochene Spielsperren zu reduzieren und/oder nach Spielsperren, welche die Auflage der Teilnahme enthalten, ihre Spielberechtigung zurück zu er- langen. Inhalt dieser Veranstaltungen sind die Auseinandersetzung mit Präventionsmaßnahmen und die Vermeidung zukünftiger gewalttätiger Auseinandersetzungen und Konflikte auf und neben dem Spielfeld. Konkret geht es unter anderem um: • den unmittelbaren Vorfall • das Eskalationsgeschehen (Dynamik, Reizbarkeitsschwellen, Kontrollverluste, Rechtferti- gungsstrategien, Beteiligung Außenstehender) • Verhaltensalternativen und zukünftiger adäquater Umgang mit Konflikten (Selbstkontrollstrate- gien und „Ausstiege“ aus Gewalt-Dynamiken) Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 13
• ausgewählte Kommunikationsgrundlagen • Fairness- und Vorbild-Verhalten (Regeln und Selbstverpflichtungen, Schlichtungsstrategien) Der nächste Anti-Gewalt-Kurs findet am 15., 21. und 28. September 2021 in der BFV-Geschäfts- stelle statt. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt online. Die Teilnahme an allen drei Teilen ist, soweit als Auflage des Sportgerichts angeordnet, zur Wiedererlangung der Spielberechtigung verpflichtend. Für die Teilnehmenden wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und beim BFV hinterlegt. Alle Angemeldeten werden rechtzeitig vor der Veranstaltung mit weiteren Details per E-Mail versorgt. Für interessierte Vereine besteht darüber hinaus die Möglichkeit freiwillig einen Anti-Gewalt-Kurs zu buchen, um aktiv Präventionsarbeit zu leisten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Ansprechpartner Norman Wiechert (norman.wiechert@berlinerfv.de). Weitere Informationen sind auf der BFV-Homepage zu finden: Gewaltprävention beim BFV gez. Norman Wiechert Hybride Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Jubiläums der Fachstelle für Suchtprävention Berlin Suchtprävention als wichtige Säule der Gesundheitsförderung zeigt Wirkung, wenn sie lebensweltori- entiert und interaktiv gestaltet wird und sich an Standards moderner Suchtprävention ausrichtet. Ge- rade in Zeiten knapper Ressourcen muss Qualitätssicherung und -entwicklung von suchtpräventiven Maßnahmen verstärkt im Fokus stehen, um die Mittel im Sinne der Zielgruppen gewinnbringend einzu- setzen. Doch was braucht es dazu, Standards moderner Suchtprävention mit Leben zu füllen? Welche Bedarfe zeigen sich und welche Good-Practice-Beispiele können genutzt werden, um das „Rad nicht immer neu zu erfinden“? Welche Chancen birgt die Digitalisierung in der Suchtprävention? Und wie können Qua- litätsaspekte mit Partner:innen und Entscheidungsträger:innen im Netzwerk zielgerichtet kommuniziert werden? Die Fachstelle für Suchtprävention Berlin lädt alle Interessierten herzlich zur hybriden Fachtagung am Freitag, den 20. August 2021 ein. Sowohl eine Online- als auch eine Präsenz-Teilnahme ist möglich. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Infos sowie das Anmeldeformular sind dem Anhang dieser Amtlichen Mitteilungen beigefügt. Veranstaltungen Keine aktuellen Informationen. Service Informationen der Vereine: Hertha BSC Auf der Sportanlage Nordufer (Nordufer 28, 13351 Berlin) wurden Legionellen festgestellt. Die Duschen können daher bis auf weiteres (ca. vier Wochen) nicht benutzt werden. Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 14
Informationen der Vereine: VSG Rahnsdorf 1949 e.V. Sehr geehrte Schiedsrichter, Trainer und Verantwortliche, das Vereinsheim unserer Sportanlage (Saarower Weg 12a, 12589 Berlin) wird vom 9. August 2021 bis voraussichtlich zum 31. März 2022 nach Wasserschaden und Schimmelbefall entkernt und sa- niert. Es ist in dieser Zeit vollständig gesperrt. Der Spielbetrieb im Nachwuchsbereich kann auf unserer Anlage stattfinden. Hierzu begeben sich die Mannschaften zum Umziehen in die nahegelegene Grundschule. Bitte planen Sie mehr Zeit ein als gewöhnlich. Alle Gastmannschaften werden von uns vor den Spielen kontaktiert und informiert. Wir haben darum gebeten, bis zur Fertigstellung des Gebäudes vom Ausrichten von Spielfesten im Kinderfußball befreit zu werden. Gerne richten wir diese in der Rückrunde aus. Der gesamte Herrenbereich trägt seine Heimspiele auf dem Sportplatz „Hirschgartendreieck“ (Fürsten- walder Damm 366, 12587 Berlin) aus. Hier gibt es keine Beeinträchtigungen. Wir bitten Sie um Verständnis für etwaige Unannehmlichkeiten bzw. den entstehenden Mehraufwand an Zeit. Partner & Förderer Keine aktuellen Informationen. Anhänge Amtliche Mitteilungen Nr. 7 • 2021/2022 • 12. August 2021 15
Richtlinien für Jugend, Frauen- und Mädchen, Herren und Senioren für die Saison 2021/2022 Stand 01.07.2021 Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes e.V. (BFV) hat am 30.06.2021 fol- gende Richtlinien für den Spielbetrieb und die Pokalwettbewerbe 2021/22 erlas- sen. Einleitung Aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin in ihrer jeweils gültigen Fassung ergeben sich besondere Erlaubnisse oder Verbote sowie Beschrän- kungen/Einschränkungen für den Wettkampfbetrieb und Trainingsbetrieb im Amateur- sport. Zudem gelten auch im Sport die allgemeinen Vorschriften der SARS-CoV-2- InfektionsschutzVO, d.h. Abstandsregelungen, Schutz- und Hygienekonzept, Anwe- senheitsdokumentation und Mund-Nasen-Bedeckung. Nach der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO kann die jeweils zuständige Senatsverwal- tung im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung Näheres zu den Anforderungen an das Schutz- und Hygienekonzept einschließlich Vorgaben zu Auslastungsgrenzen oder Zutritts- und Besuchsregelungen in einem bereichsspe- zifischen Hygienekonzept bestimmen. Dies erfolgt durch das jeweils aktuell gültige Rahmenkonzept zur Nutzung von ungedeckten Sportanlagen. Die jeweils gültigen Fassungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und des Rahmenkonzepts zur Nutzung von ungedeckten Sportanlagen sind im Internet unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ und auf der Website des BFV unter https://berliner-fussball.de/coronavirus/ einsehbar. Der BFV hat für alle offizielle Spiele des Berliner Fußball-Verbandes (Meisterschafts-, Pokal-, Freundschaftsspiele etc.) ein Rahmenhygienekonzept entwickelt, das in sei- nem jeweils aktuellen Stand unter https://berliner-fussball.de/fileadmin/user_up- load/der_bfv/Inhaltsdateien/Presse/Hygienekonzept_Berliner_Fussball-Ver- band_04.09.2020.pdf abrufbar ist. Dieses BFV-Rahmenhygienekonzept dient als Ba- sis für die Mitgliedsvereine des BFV für die Erstellung eigner, zwingend vorzuhaltender und anzuwendender Hygienekonzepte für die von ihnen genutzte Sportanlage. Die Hygienekonzepte der Vereine können unter https://berliner-fussball.de/coronavi- rus/ abgerufen werden. Nach dem Rahmenkonzept zur Nutzung von ungedeckten Sportanlagen sind grund- sätzlich die Sportorganisationen (Vereine), die die Sportanlage nutzen, für die Einhal- tung der Vorgaben der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO und dieses Rahmenkonzep-
tes selbst verantwortlich. Die Vergabestelle ist berechtigt, unangemeldet durch Stich- proben die Einhaltung der Regeln zu prüfen. Bei Verstößen erfolgen in minder schwe- ren Fällen eine Ermahnung, in schweren Fällen bzw. in Wiederholungsfällen ein Ent- zug der Nutzungszeit und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Stellung einer Anzeige. Verstöße gegen die SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO kön- nen zudem auch strafbewehrt sein. Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Vereine verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass es auf den von ihnen genutzten Sportanlagen im Training und bei Spielen nicht zu Verstößen gegen die SARS-CoV-2-Infektions- schutzVO, das Rahmenkonzept zur Nutzung von ungedeckten Sportanlagen so- wie das eigene Hygienekonzept in der jeweils aktuellen Fassung kommt. Die Vereine, die als Gastmannschaften an Spielen teilnehmen, und Zuschauer sind gleichermaßen dazu verpflichtet, die Vorgaben der SARS-CoV-2-Infektions- schutzVO, des Rahmenkonzepts zur Nutzung von ungedeckten Sportanlagen sowie des Hygienekonzepts des gastgebenden Vereins einzuhalten. Die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ist wesentlich für die Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielebetriebs im Amateurfußball in Berlin. Verstöße hiergegen können dazu führen, dass dadurch Sportanlagen nicht mehr genutzt werden dürfen. Dies gefährdet den Trainings- und Spielbe- trieb im Amateurfußball in Berlin. 1. Einzuhaltende öffentlich-rechtliche Vorgaben und Hygienekonzepte 1.1. Die Vereine und ihre Mitglieder/Mitarbeiter wie insbesondere Spieler, Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Funktionsträger sowie Schiedsrichter, für den BFV tä- tige ehrenamtliche und hauptamtliche Personen und Zuschauer sind verpflich- tet, die SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO, das Rahmenkonzept zur Nutzung von ungedeckten Sportanlagen und sonstigen behördlichen Anordnungen zur Sicherstellung des Infektionschutzes (insbesondere Verwaltungsakte auch in Form von Allgemeinverfügungen) in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten. 1.2. Jeder Verein hat für seine Trainings- und Heimspielstätten ein eigenes, den be- hördlichen Vorgaben entsprechendes Hygienekonzept vorzuweisen und dieses Hygienekonzept bis spätestens zum 30.09.2021 bei der Corona-Meldestelle des BFV in digitaler Form einzureichen. Sofern dies bis zum 30.09.2021 nicht erfolgt ist, wird der BFV den jeweiligen Verein einmalig schriftlich auffordern, innerhalb von 7 Tagen nachzuweisen, dass ein Hygienekonzept vorgehalten wird, sowie dieses Hygienekonzept beim BFV einzureichen. 1.3. Sofern der Verein dieser Aufforderung nicht nachkommt oder nur ein offensicht- lich unzureichendes Hygienekonzept nachweist, behält sich das Präsidium des BFV oder der zuständige Ausschuss für den jeweiligen Spielbetrieb des BFV vor, das zuständige Bezirksamt darüber zu informieren, den Verein vom Spiel- betrieb (vorübergehend) auszuschließen und/oder gegen den Verein einen An- trag wegen Verstoßes gegen Ziff. 1.2. dieser Richtlinie in Verbindung mit § 38 Nr. 1 Buchstabe p RVO bei dem Sportgericht des BFV zu stellen. 1.4. Der BFV wird die Hygienekonzepte der Vereine auf der Website des BFV zur Information der Gastvereine und der sonstigen in Ziff. 1.1. genannten Personen veröffentlichen.
1.5. Die in 1.1. bezeichneten Personen sind verpflichtet, das Hygienekonzept des (Heim-) Vereins einzuhalten, der das Training und die Spiele (unabhängig da- von ob es sich um ein Meisterschafts-, Pokal-, Freundschafts- oder Trainings- spiel handelt) ausrichtet. 2. Verantwortlichkeit des Vereins 2.1. In erster Linie hat grundsätzlich der (Heim-) Verein als Veranstalter seines Trai- ningsbetriebes und seiner Fußballspiele für die Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes aus den behördlichen Anordnungen gem. Ziff. 1.1. (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsakte) und seines eigenen Hygienekonzeptes zu sorgen. Er hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit es bei seinem Trainings- betrieb und allen seinen Veranstaltungen (Spielen) nicht zu Verstößen gegen die in Ziff. 1.1. genannten behördlichen Anordnungen und seines eigenen Hygi- enekonzepts kommt. 2.2. Die Verantwortung wird in der Regel durch die Übungsleitenden oder Verant- wortlichen für den Spielbetrieb des Vereins ausgeübt. Abweichend davon kann die Verantwortung auch durch den von dem Verein benannten Hygienebeauf- tragten wahrgenommen werden. Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass einer der vorgenannten Verantwortlichen beim Training oder der Durchführung von Spielen anwesend ist. 2.3. Als Hausrechtsausübender kann der Verein gegen die in Ziff. 1.1. genannten Personen ein Hausverbot aussprechen, wenn er dies für die Einhaltung von Hy- gienebestimmungen für zwingend erforderlich hält. Ein Hausverbot muss in ei- nem angemessenen Verhältnis zum Grad des Verstoßes gegen die in Ziff.1.1. genannten behördlichen Anordnungen und des eigenen Hygienekonzeptes ste- hen. Das Hausverbot darf nicht willkürlich und nicht ohne ausreichend doku- mentierte Tatsachen (wie beispielsweise Zeugenaussagen) ausgesprochen werden. Sofern von dem Hausverbot ein Mitglied einer Mannschaft betroffen ist, die des- wegen nicht an einem darauffolgenden Meisterschafts-, Pokal-, Freundschafts- oder Trainingsspiel oder nicht mehr an einem bereits laufenden Spiel teilneh- men kann, ist das Hausverbot der spielleitenden Stelle des BFV mittels des elektronischen Postfaches unter Darlegung aller Tatsachen und Beweise un- aufgefordert binnen 3 Tagen zur Kenntnis zu bringen. 2.4. Sofern ein Verein missbräuchlich von seinen Hausrecht Gebrauch macht und dadurch insbesondere Gastmannschaften in ihrer Spielstärke schwächt, behält sich das Präsidium des BFV oder der zuständige Ausschuss für den jeweiligen Spielbetrieb des BFV vor, gegen den Verein einen Antrag wegen Verstoßes ge- gen Ziff. 2.3. dieser Richtlinie in Verbindung mit § 38 Nr. 1 Buchstabe p RVO bei dem Sportgericht des BFV zu stellen und/oder unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der Folgen des Hausverbotes für die Gastmann- schaft und die betroffene Person, den Verein vom Spielbetrieb auszuschließen. 2.5. Ein Spielabbruch ist nur nach Maßgabe des § 17 der Spielordnung zulässig. Verstöße gegen die in Ziff. 1.1. genannten behördlichen Anordnungen, das Hy- gienekonzept des gastgebenden Vereins und/oder die Bestimmungen dieser Richtlinie berechtigen nicht zum eigenmächtigen Spielabbruch. Auf § 38 Nr. 1 Buchstabe i RVO wird hingewiesen. 3. Vorübergehende Einschränkungen der Spielordnung und Jugendspielor- dnung durch behördliche Anordnungen
3.1. Umkleidekabinen nach § 12 Ziffer 1 Spielordnung (Pflichten der Heimver- eine) müssen nur im behördlich vorgegebenen Umfang angeboten werden. Ein Recht auf eine einwandfreie Gelegenheit zum Umkleiden für den Heim- und Gastverein und die Schiedsrichter besteht in der Saison 2021/22 nicht. Wenn nur einzelne Kabinen zur Verfügung stehen, sollten der Gastverein und die Schiedsrichter aus Gründen des Fair Play Gedankens die offenen Kabinen auch zum Umziehen nutzen dürfen. Der Heimverein hat eine Ungleichbehand- lung der Mannschaften und des Schiedsrichters zu vermeiden. Die Belegung der offenen Kabinen sind mit dem Gastverein und den Schiedsrichtern spätes- tens am Tag vor dem Spiel abzustimmen. Dem Gastverein und dem Schieds- richter sind abschließbare Räume zum Aufbewahren ihrer persönlichen Gegen- stände zur Verfügung zu stellen. 3.2. Der Schiedsrichter ist gemäß § 15 Ziffer 6 Spielordnung verpflichtet, bis spätes- tens 18 Uhr, oder wenn das Spielende nach 17 Uhr ist, eine Stunde nach Spielschluss alle notwendigen Eintragungen im Spielbericht freizugeben. 3.3. Pflichtspiele des Erwachsenenspielbetriebes können wegen der Herausforde- rung der Corona-Pandemie grundsätzlich freitags ab 18:30 Uhr, samstags und sonntags zwischen 9 und 16 Uhr durchgeführt werden (vgl. § 18 Ziffer 10 Spiel- ordnung). 3.4. Für etwaige Zeiten, die die Sportstätte zwischen zwei Spielen freigehalten wer- den müssen, sind die jeweils aktuellen landesbehördlichen Vorgaben, bzw. Vor- gaben des für den spielausrichtenden Vereins (Heimverein) zuständigen Be- zirksamtes (Sportamt) maßgebend. Dieses gilt auch für die Verweilzeiten der Mannschaften vor und nach den jeweiligen Spielen. Davon kann bei Spielansetzungen auf den Sportanlagen eines Vereins nach schriftlicher Genehmigung oder Vorgabe des für den spielausrichtenden Ver- eins (Heimverein) zuständigen Bezirksamtes (Sportamt) abgewichen werden. 3.5. Die spielleitende Stelle kann eine andere Platzanlage bestimmen, falls aufgrund behördlicher Entscheidung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie der eigene Platz für ein Spiel nicht zur Verfügung steht. 3.6. Die Spiele eines Spieltags einer Spielklasse können über mehrere Wochen ver- teilt werden. 3.7. Im Jugendbereich können Relegationsspiele angesetzt werden. Der Jugend- ausschuss entscheidet hierüber rechtzeitig vor Beendigung der Spielrunde. 3.8. Ziffer 1.1. Buchstabe f. in den Durchführungsbestimmungen Jugend Saison 2021 / 2022 bleibt unberührt. 4. Ergänzende Bestimmungen für Spielumlegungen 4.1. Ergänzend zu den Bestimmungen zur Spielumlegung in der Spielordnung (§ 18), der Jugendordnung (§ 19) und den Durchführungsbestimmungen Jugend Saison 2021 / 2022 gilt bei Spielumlegungen aufgrund von positiv auf Covid-19- SARS-Cov-2 getesteten Spielern(innen) einer Mannschaft oder sich einer in Quarantäne befindlichen Mannschaft und/oder bei einem begründeten Krank- heitsverdachtsfall auf Covid-19 oder eine Erkrankung aufgrund von Covid- 19 folgendes:
4.1.1. Keine behördliche Anordnung. Liegt ein Krankheitsverdacht auf Covid-19 oder eine Erkrankung aufgrund von Covid-19 eines/r Spielers:in vor, der/die zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Ereignisses in der bestätigten Spielberechti- gungsliste geführt wird, ohne dass eine behördliche Anordnung in Bezug auf die anderen Spieler:innen der Mannschaft erlassen werden kann, ist das kom- mende Pflichtspiel auf Antrag des betroffenen Vereins von der/dem zuständigen Staffelleiter:in abzusetzen. Neben einem möglichen Antrag auf Spielumlegung im elektronischen Umle- gungssystem ist in jedem Fall der Corona-Meldestelle des BFV der Antrag auf Spielverlegung unter Angabe der Anzahl der positiv auf Covid-19-SARS-Cov-2 getesteten oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindlichen Spie- ler:innen und/oder die Anzahl der Verdachts- oder Erkrankungsfälle in dem da- für vorgesehenen BFV-Formblatt zu übersenden. Die Angabe der Namen oder sonstiger personenbezogenen Daten der betroffe- nen Spieler:innen (wie Nachweis über die gemeldeten Krankheitsverdachtsfälle oder die Erkrankungen) ist nicht erforderlich. 4.1.2. Behördliche Anordnung. Im Falle von positiv auf Covid-19-SARS- Cov-2 ge- testeten und/oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindlichen Spieler:innen gilt ergänzend folgendes: Dem Antrag auf Spielumlegung wird stattgegeben, wenn mehr als 4 Spieler:innen auf dem Großfeld bzw. mehr als 2 Spieler:innen auf dem Kleinfeld gleichzeitig in einer Mannschaft positiv auf Co- vid-19-SARS-Cov-2 getestet worden oder sich in behördlich angeordneter Qua- rantäne befinden. 4.1.3. Auf § 38 Ziff. 1 Buchstabe h der RVO (lügnerisches Verhalten und unwahre Angaben) wird hingewiesen. 4.2. Eine Zustimmung des Spielpartners ist nicht erforderlich. 4.3. Das Pflichtspiel wird frühestens 2 Tage vor dem geplanten Spieltermin abge- setzt, um mögliche Anordnungen der zuständigen Behörde berücksichtigen zu können. 4.4. Eine Verwaltungsgebühr wegen Spielumlegung fällt nicht an. 4.5. Die Verpflichtungen gemäß §18 Ziffer 13 Spielordnung bleiben bestehen (z.B. Benachrichtigung Gegner, Schiedsrichter usw.). 4.6. Abgesetzte Spiele werden frühestens 3 Wochen nach ihrem ursprünglichen Spieltermin wieder angesetzt. 4.7. Nach einer behördlichen Anordnung einer Quarantäne, die zu Spielabsetzun- gen geführt hat, hat der Verein nach Auslaufen der Quarantäne einen Anspruch auf 3 Tage Vorbereitungszeit vor dem nächsten Pflichtspiel. Die Vorbereitungs- zeit verlängert sich bei einer mehr als zweiwöchigen angeordneten Quarantäne auf 10 Tage und bei einer mehr als vierwöchigen angeordneten Quarantäne auf 14 Tage. 5. Anwesenheitsdokumentation 5.1. Eine Anwesenheitsdokumentation ist unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu führen. Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zur
infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten: 1. Vor- und Familienname, 2. Telefonnummer, 3. vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse, 4. Anwesenheitszeit Die Anwesenheitsdokumentation ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern und der zustän- digen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der Inanspruch- nahme der Dienstleistung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheiderin oder Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation im Sinne der DSGVO zu löschen oder zu vernichten. Vorlagen zur Anwesenheitsdokumentation finden sich unter https://berliner- fussball.de/coronavirus/ Bei Fragestellungen zu den Möglichkeiten der Durch- führung der Anwesenheitsdokumentation steht der BFV über die E-Mail corona@berlinerfv.de beratend zur Verfügung. 5.2. Die unberechtigte Nutzung der in der Anwesenheitsdokumentation enthalten- den personenbezogenen Daten, wie insbesondere das Abfotografieren von Spielerlisten, ist untersagt. Die Nutzung ist ausschließlich den zuständigen Per- sonen des verantwortlichen Vereins zur Sicherstellung der infektionsschutz- rechtlichen Kontaktnachverfolgung erlaubt. 5.3. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 5.2. behält sich Präsidium des BFV oder der zuständige Ausschuss für den jeweiligen Spielbetrieb des BFV vor, gegen das betreffende Vereinsmitglied und/oder den Verein des Mitglieds einen Antrag wegen Verstoßes gegen Ziff. 5.2. dieser Richtlinie in Verbindung mit § 38 Nr. 1 Buchstabe p RVO zu stellen. 6. Geltungsbereich und Änderungen 6.1. Diese Richtlinie gilt für alle durch den BFV ausgerichteten Spiele. 6.2. Sofern behördliche Anordnungen oder sonstige Ereignisse mit Auswirkungen für den Spielbetrieb Änderungen der Richtlinien für Jugend, Frauen- und Mädchen, Herren und Senioren für die Saison 2020/2021 erforderlich machen, behält sich der BFV bzw. die spielleitenden Stellen eine Änderung dieser Richtlinie vor. Ge- änderte Richtlinien werden den Vereinen unverzüglich über die amtlichen Mittei- lungen mitgeteilt und - insoweit aber zu rein informatorischer Zwecken - auf der BFV-Website veröffentlicht. Berlin,1. Juli 2021
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