Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
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Nichtoffener landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Berlin, Mai 2018
Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Maria Rünz, Landschaftsarchitektin Württembergische Straße 6 10707 Berlin Erarbeitung der Wettbewerbsauslobung GM013 giencke mattelig landschaftsarchitektur Titelbild Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Berlin Druck A&W Digitaldruck, Berlin Anmerkung zum Sprachgebrauch Die Auslobung folgt dem üblichen Sprachgebrauch und bezieht bei gewählten männlichen Anreden und Formen gleichermaßen weibliche Personen mit ein. Auf eine Doppelbezeichnung wird in der Regel aufgrund besserer Lesbarkeit verzichtet. Wir bitten vor allem die Teilnehmerinnen um Verständnis.
Inhaltsverzeichnis Anlass und Ziel.........................................................................................7 Teil 1 Verfahren.......................................................................................9 1.1 Auslober, Bauherr..........................................................................9 1.2 Art des Verfahrens.........................................................................9 1.3 Richtlinien für Wettbewerbe.........................................................10 1.4 Wettbewerbsteilnehmer................................................................11 1.5 Preisgericht und Vorprüfung........................................................11 1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen.........................................14 1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeit...................................................14 1.8 Ortsbesichtigung und Rückfragen...............................................14 1.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen.....................................15 1.10 Geforderte Leistungen.................................................................15 1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung........................................18 1.12 Preise und Anerkennungen.........................................................18 1.13 Weitere Bearbeitung....................................................................18 1.14 Eigentum und Urheberrecht.........................................................19 1.15 Verfassererklärung.......................................................................19 1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten.........19 1.17 Haftung und Rückgabe................................................................20 1.18 Zusammenfassung der Termine..................................................20 Teil 2 Situation und Planungsvorgaben.............................................21 2.1 Städtebauliche Situation.............................................................21 2.2 Erschließung und Verkehr...........................................................27 2.3 Bestandssituation.........................................................................29 2.4 Machbarkeitsstudie......................................................................31 2.5 Planungsrecht.............................................................................34 2.6 Weitere Planungen und Maßnahmen..........................................37 Teil 3 Wettbewerbsaufgabe.................................................................39 3.1 Übergeordnete Zielsetzung.........................................................39 3.2 Zielsetzung für die Teilbereiche...................................................40 3.3 Erschließung................................................................................42 3.4 Nutzung und Ausstattung............................................................44 3.5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie........45 3.6 Nachhaltigkeit / Ökologische Zielsetzung....................................46 3.7 Sicherheit im öffentlichen Raum..................................................46 3.8 Gender Mainstreaming................................................................47 3.9 Barrierefreies Planen / Design für alle.........................................48 3.10 Beurteilungskriterien des Preisgerichts.......................................49 3.11 Realisierung, Kostenrahmen, Wirtschaftlichkeit..........................49 Teil 4 Anhang........................................................................................53 4.1 Fotodokumentation......................................................................53 4.2 Verfassererklärung.......................................................................65 4.3 Kostenformblatt............................................................................67 4.4 Quellenverzeichnis.......................................................................68 4.5 Abbildungsverzeichnis..................................................................68 4.6 Digitale Anlagen...........................................................................69
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Anlass und Ziel 7 Anlass und Ziel Gegenstand des Wettbewerbes ist die Neugestaltung des inneren Bereichs des Friedrich-Wilhelm-Platzes in Berlin Schöneberg, Ortsteil Friedenau. Der ehemalige Schmuckplatz hat in seiner Gesamtanlage in den 60er Jahren eine starke Zäsur mit dem autogerechten Umbau der Bundesallee erfahren. Der ursprüngliche Carstenn‘sche Stadtgrundriss aus dem 19. Jahrhundert ist seitdem stark überformt und der Platz durch den Individualverkehr gestört. Die Bürgerinnen und Bürger und der Auslober wünschen in Zukunft einen Stadtplatz, der die Bedürfnisse der Fußgänger und Radfahrer stärker in den Mittelpunkt rückt und den Menschen mehr Aufenthaltsqualität bietet. Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Stadtumbau wird der U-Bahn steig der Linie 9 mit einem Personenaufzug versehen. Diese Maßnahme und die dringliche Bitte der Bürgerschaft und Anlieger, wie die Kirchengemeinde zum Guten Hirten, sind der Anlass, die in die Jahre gekommene Freiraumgestaltung zu überdenken und zu optimieren. Die schlechte Fußgänger- und Radverkehrssituation verursacht sehr viel Unsicherheit und Kritik bei den Nutzern. Es wird gewünscht, die Freiflächen des Innenplatzes aufzuwerten. In dem Zusammenhang wird auch die Verbesserung der Fußgängerbeziehung zwischen Nied- und Wilhelmshöherstraße von Osten nach Westen gefordert. Diese Gründe führten zur Beauftragung eines stadt- und verkehrs planerischen Gutachtens. Es ist eine Machbarkeitsstudie für den Gesamtplatz, bei der neben verkehrsplanerischen Belangen der Freiraumgestaltung im Vordergrund stand. Die Wünsche und Anregungen der Anwohnerschaft wurden in diesem Zusammenhang aufgenommen und berücksichtigt. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage der Wett bewerbsbearbeitung und ist zu berücksichtigen. Sie wird sowohl von den Fachverwaltungen als auch von der Bürgerschaft positiv bewertet. Für die Baumaßnahmen ist im Rahmen des Plätzeprogramms ein Gesamtkostenrahmen von ca. 1,3 Mio. Euro Bruttobaukosten (KG 500) vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen 2019 bis 2020 erfolgen.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 9 Teil 1 Verfahren 1.1 Auslober, Bauherr Auftraggeber, Bauherr Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin Straßen- und Grünflächenamt Wettbewerbsdurchführung, Auslobung und Koordination Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Württembergische Straße 6 10707 Berlin Maria Rünz, II D 22 Tel.: +49 (0)30 90139 4422 Fax: +49 (0)30 9025 4441 E-Mail: maria.ruenz@sensw.berlin.de GM013 giencke mattelig landschaftsarchitektur Donaustraße 112 12043 Berlin Paul Giencke Tel.: +49 (0)30 60977 543 Fax: +49 (0)30 23324 573 E-Mail: giencke@gm013.la 1.2 Art des Verfahrens Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Landschaftsarchitekten und Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und / oder Stadtplanern bzw. Architekten. Die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern als Sonderfachleute wird dringend empfohlen. Die Öffentlichkeit wird in das Verfahren einbezogen. Dem Wettbewerb wird ein Teilnahmeverfahren vorgeschaltet. Die Teil nehmerzahl bzw. Zahl der Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb wird auf 7 begrenzt. Eine Arbeitsgemeinschaft wird durch den Bauherren gesetzt, 6 weitere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden von einem Auswahlgremium ermittelt. Es ist geplant, den Bürgerinnen, den Bürgern und dem Preisgericht die Entwürfe am Vorabend des Preisgerichtes anonymisiert vorzustellen. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden zusammengefasst und dem Preisgericht am Tag der Sitzung vorgestellt. Die Teilnahme der Verfasser bei diesem Termin ist ausgeschlossen. Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Kommunikation Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teilnehmern erfolgt über E-Mail.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 10 1.3 Richtlinien für Wettbewerbe Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 150 der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) zugrunde, soweit nachstehend nichts anderes ausgeführt ist. Die Architektenkammer Berlin wirkt vor, während und nach dem Wettbe werb beratend mit; sie registriert den Wettbewerb mit der Registrier-Nr. AKB-2018-15. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Aus lobungsbedingungen der Richtlinie entsprechen. Die besonderen Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9) sind anzuwenden. Einverständnis Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – II D – abgegeben werden. Datenschutz Die Datenschutzerklärung gemäß der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angepasst. Es wird einer verstärkten Informationspflicht nachgekommen, um allen Verfahrensbeteiligten des Wettbewerbs Transparenz und Sicherheit über ihre Daten zu gewährleisten. Die beigefügten Datenschutzhinweise (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.8) sind zu beachten. Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Diese Einwilligung gemäß § 6 des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes ist auf der Verfasser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung, Beauftragung im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Ver fahrens können diese Daten auf Wunsch gelöscht werden (durch Vermerk auf der Verfassererklärung bzw. durch Mitteilung an den Auslober).
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 11 1.4 Wettbewerbsteilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 22.02.2018 in einem vorgeschalteten Bewerbungs verfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW) durch ein vom Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium sechs Teilnehmer bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern und / oder Architekten ausgewählt. Eine weitere Arbeitsgemeinschaft wurde durch den Auslober vorab ausgewählt und als Teilnehmer gesetzt. Dem Auswahlgremium gehörten je ein Vertreter des Bezirks Tempelhof- Schöneberg, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie zwei frei schaffende Landschaftsarchitekten an. 1.5 Preisgericht und Vorprüfung Fachpreisrichter/in Dr. Cyrus Zahiri Architekt, Berlin Kristina Hack Landschaftsarchitektin, Berlin Leonard Grosch Landschaftsarchitekt, Berlin Elisabeth Lesche Landschaftsarchitektin, Berlin Stellvertretende Claus Herrmann Fachpreisrichter/in Landschaftsarchitekt, Berlin Eva-Maria Boemans Landschaftsarchitektin / Architektin, Berlin Sachpreisrichter/in Christiane Heiß Bezirksstadträtin für Bürgerdienste, Ordnung, Straßen- und Grünflächen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Susanne Walter Referatsleitung Architektur, Stadtgestalt, Wettbewerbe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Klaus Wichert Referatsleitung Freiraumplanung und Stadtgrün Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Stellvertretende Jörn Oltmann Sachpreisrichter/in Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 12 Claudia Reich-Schilcher Referat Architektur, Stadtgestalt, Wettbewerbe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Werner Foemer Fachbereichsleitung Straßen- und Grünflächen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ursula Renker Referat Freiraumplanung und Stadtgrün Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Sachverständige Rüdiger Schwietzki / Wigand von Sassen Planung und Finanzierung von Radwegen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Sandra Marinyok / Verena Schönhart Referat Freiraumplanung und Stadtgrün Gruppe Gestaltung und Planung des öffentlichen Raums Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Ingeborg Stude Koordinierungsstelle Barrierefreies Bauen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Patrick Weiss Referat Architektur, Stadtgestalt, Wettbewerbe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Çağla Ilk Frauenbeirat Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Birgit Hoffmann / Jennifer Gierens Straßen- und Grünflächenamt, FB Grünflächen Bezirksamt Tempelhof Schöneberg von Berlin Martin Schwarz / Ronald Eckert Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung Bezirksamt Tempelhof Schöneberg von Berlin Frank Schack / Helga Rekow Straßen- und Grünflächenamt, FB Straßen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Maren Traupe Stadtentwicklungsamt, FB Untere Denkmalschutzbehörde Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 13 Franziska Schneider Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ingrid Hermannsdörfer Städtebauliche Kriminalprävention, Zentralstelle für Prävention, Landeskriminalamt Berlin Christian Alkaya Präventionsbeauftragter Polizeiabschnitt 42 Matthias Weber Bereich Infrastruktur, U-Bahn und Straßenbahn Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Gerd Schmidt Bereich Infrastruktur, Omnibus Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Vorprüfung Koordination: Paul Giencke, Landschaftsarchitekt Die Vorprüfung wird nach Bedarf verstärkt. Kammervertretung Peter Kever / Annalie Schoen Referent für Wettbewerb und Vergabe Architektenkammer Berlin Gäste je ein Vertreter der Fraktionen Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Michael Wenzel Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Friedenau „Zum Guten Hirten“ Dr. Michael Haarmann Initiative Friedrich-Wilhelm-Platz e.V.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 14 1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Der Zugang zu den Auslobungsunterlagen erfolgt grundsätzlich über den Downloadservice des Auslobers. Den Teilnehmern wird das Passwort per Email sowie die gedruckte Auslobungsbroschüre per Post am 30.05.2018 zugesendet. 1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeit Die Arbeiten müssen bis zum 13.08.2018 um 16 Uhr in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Referat II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Württembergische Straße 6 10707 Berlin Raum 131 eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Die Wettbewerbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox abzuliefern. Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass alle geforderten Leistungen am 13.08.2018 vorliegen. Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Friedrich-Wilhelm- Platz“ im angegebenen Raum einzureichen. Bei Zustellung durch Post- oder Kurierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben. Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Teilen nur durch eine gleichlautende Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen. Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. Die Verfassererklärung ist nicht in digitaler Form einzureichen. 1.8 Ortsbesichtigung und Rückfragen Ortsbesichtigung Es findet keine geführte Ortsbesichtigung für die Wettbewerbsteilnehmer statt. Das Grundstück ist jederzeit zugänglich und kann von den Wettbewerbsteilnehmern eigenständig besichtigt werden. Rückfragen Rückfragen zur Auslobung können schriftlich gestellt werden. Sie müssen bis zum 18.06.2017 bis 20:00 Uhr bei folgenden E-Mail-Adressen eingegangen sein:
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 15 giencke@gm013.la und „cc“ maria.ruenz@sensw.berlin.de Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Auslobung Bezug zu nehmen. Ein Rückfragenkolloquium findet nicht statt. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt in Abstimmung mit den Sachverständigen und dem Preisgericht. Die Zusammenstellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden den Beteiligten am 27.06.2018 per E-Mail zugesandt und werden Bestandteil der Auslobung. 1.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen Unterlagen des Wettbewerbs sind: - die vorliegende Auslobung - die Zusammenstellung der Rückfragen und deren Beantwortung - digitale Daten zum Download (vollständiges Verzeichnis siehe S. 53, Teil 4 Anhang), u.a. folgende Planunterlagen und Dokumente: - Arbeitsplan als .dwg- und .dxf-Datei mit Verortung der Schnittlinien - Arbeitsplan als .pdf-Datei im M 1:1.000 - Vermesserplan als .dwg- und .dxf-Datei - Luftbild 2015 - Informationspläne - Machbarkeitsstudie - Protokolle der ersten und zweiten Bürgerbeteiligung - Fotodokumentation Hinweis Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digi- talisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen. Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wettbewerbes zu löschen. 1.10 Geforderte Leistungen Geforderte Leistungen in Papierform Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen gefordert: A. Präsentationspläne 1. Lageplan im M 1: 1.000 mit Darstellung der Gesamtsituation und der stadträumlichen Einbindung 2. Entwurfsplan im M 1: 250, genordet, mit konzeptioneller Darstellung der Freiflächengestaltung: Verknüpfung mit angrenzenden Quartieren, interne Erschließung, Oberflächen, Bepflanzung, Möblierung, Barrierefreiheit, etc. 3. Zwei Schnitte im M 1: 100, die Lage der Schnitte sind vorgegeben (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.2) und im Entwurfsplan zu verorten
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 16 4. Zwei Details im geeigneten Maßstab mit Darstellung der Materialien und Möblierung 5. Eine Visualisierung / Perspektive 6. Freie Darstellungen (Skizzen, Piktogramme, Details in geeignetem Maßstab …) zur Erläuterung der Entwurfsidee Die entwurfsrelevanten Höhenpunkte sind in Plan und Schnitt anzugeben. B. sonstige Leistungen 7. Erläuterungsbericht (max. 2 DIN A4 Seiten, getrennt von den Plänen) mit Aussagen zu folgenden Aspekten: - Erläuterung und Begründung des vorgeschlagenen Entwurfskonzepts - Nutzungsmöglichkeiten - Erschließung (Geh- und Radverkehr) und Barrierefreiheit - Umgang mit dem Bestand - Verwendete Materialien und ggf. Pflanzen - Umgang mit dem Regenwasser - Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit 8. Prüfplan mit folgenden Inhalten - Flächenbilanz mit Angaben der notwendigen Maße bzw. Flächenangaben (M 1:250) - Zuordnung der Flächen in einer Legende gem. Kostenformblatt - Baumkonzept (Baumerhalt, Baumrodung mit Nr., Baumpflanzung) 9. Verkleinerung und Druck des Entwurfs auf DIN A4 (für Vorprüfbericht) 10. Kostenschätzung in Anlehnung an DIN 276, KG 500 inkl. Abbruch- arbeiten, Grundlage ist das vorgegebene Formblatt, die Ansätze der EP sind zu übernehmen! (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.8) 11. Verfassererklärung (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.8) 12. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen C. zusätzliche Leistungen in digitaler Form Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-ROM zu erbringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung): - die Präsentationspläne als einzelne Windows-kompatible .tif Dateien, Auflösung von 300 dpi (LZW-komprimiert) - die Präsentationspläne als einzelne pdf-Dateien mit eingebundenen Pixeldarstellungen, Auflösung von 300 dpi - die geforderten Leistungen nach Nr. 8 (Prüfplan) als CAD-Datei im Format .dwg oder .dxf (AutoCAD Version 2010 oder tiefer) - den Erläuterungstext als .doc und .pdf-Datei Hinweise zu den zusätzlich geforderten digitalen Leistungen „Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. In Design, Quark Express, Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht im genannten Windows-kompatiblen .tif oder .pdf Format vorliegt, kann nicht berücksichtigt werden. Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die darauf gespeicherten Dateien dürfen ebenfalls nur mit der sechsstelligen Kennzahl gekennzeichnet werden und dürfen keine Hinweise auf die Verfasser enthalten. Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt benannt werden:
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 17 Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von der Formatangabe. Beispiele: - Präsentationspläne: 123456_praesentationsplan_01.pdf - Erläuterungstext: 123456_erlaeuterungstext.pdf - Prüfplan: 123456_pruefplan.dwg In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen. Die CD-ROM ist für Windows-PCs zu erstellen. Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck. Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten steht pro Wettbe werbsteilnehmer max. eine 2 m hohe Rolltafel mit einer Hängefläche von 1,96 m (Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung. Die Pläne sind gerollt, nicht kaschiert abzugeben. Die vom Auslober zur Verfügung gestellten Arbeitspläne sind ein Angebot, den Wettbewerbsbeitrag darzustellen; sie müssen von den Verfassern nicht verwendet werden. Allgemeine Hinweise Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß RPW 2013 § 5 Absatz 2 werden Darstellungen, die über die in der Auslobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende Vorgaben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert. Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende Vorgaben Es werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 formuliert. Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbs ver öffentlicht werden, verstoßen gegen die im § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 RPW 2013 geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszuschließen.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 18 1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Abs. 2 der RPW 2013 sowie in der Anlage VI und VII der RPW 2013 dargestellt. Ergänzend gilt Folgendes: Die zugelassenen Arbeiten werden entsprechend RPW 2013, Anlage VI vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Es ist geplant, den Bürgerinnen und Bürgern und dem Preisgericht die Entwürfe am Vorabend der Preisgerichtssitzung anonymisiert vorzustellen. Die Teilnahme der Verfasser bei diesem Termin ist ausgeschlossen. 1.12 Preise und Anerkennungen Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der HOAI §§ 39 und 40 ermittelt. Für Preise stehen insgesamt 22.000 Euro (netto) zur Verfügung. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen: 1. Preis 11.000,– Euro 2. Preis 6.600,– Euro 3. Preis 4.400,– Euro Über die Preise hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt. 1.13 Weitere Bearbeitung Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Bei der anschließenden Umsetzung der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe des Realisierungsteils ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, den ersten Preisträger zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (4 soweit erforderlich) gemäß § 39 HOAI (2013) sollen stufenweise beauftragt werden. Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 19 Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Für Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, gilt § 6 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) in der neuesten Fassung (https://www.ak-berlin.de/fileadmin/user_upload/ Regelwerke/ABKG_BE_31.08.2016_10-11-45.pdf). Landschaftsarchitekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktlandschaftsarchitekturbüros empfohlen. 1.14 Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhalten (RPW 2013 § 8 Absatz 3). Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. 1.15 Verfassererklärung Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wett bewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten, gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durchführung in der Lage sind. Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt in den digitalen Anlagen unter Pkt. 4.6.8 Verfassererklärung. 1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis oder einer Anerkennung ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekanntgegeben sowie veröffentlicht unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren 20 Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen und Anerkennungen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt gegeben (RPW 2013 § 8 Absatz 1). 1.17 Haftung und Rückgabe Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Referat II D abgeholt werden (siehe Pkt. 1.7). Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt, ob Interesse an einer Rücksendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die Rücksendung erfolgt nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wieder verwendbarer Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht wurden. Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurückgefordert, geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben haben und wird dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben verfahren. 1.18 Zusammenfassung der Termine Ausgabe der Auslobung per E-Mail und Download und Versand der gedruckten Auslobungsbroschüre 30.05.2018 Rückfragen per E-Mail bis 18.06.2018 Versand des Rückfragenprotokolls 27.06.2018 Abgabe der Wettbewerbsarbeit bis 16.00 Uhr 13.08.2018 Öffentlichkeitsveranstaltung 30.08.2018 Preisgerichtssitzung 31.08.2018
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 21 Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.1 Städtebauliche Situation Lage im Stadtgebiet Das Wettbewerbsgebiet umfasst im Wesentlichen den inneren Platzbereich des Friedrich-Wilhelm-Platzes im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Friedenau. Der Planungsbereich liegt als Teil von Friedenau auf dem Teltow-Höhenzug südlich des Berlin-Warschauer Urstromtals mit einer mittleren Höhe von 39 NN. Friedenau stellt mit seiner Lage zwischen der Grenze zu Wilmersdorf und Schöneberg im Norden und der Steglitzer Schloßstraße sowie dem Einzugsgebiet von Dahlem im Süden ein Bindeglied zwischen den insgesamt bürgerlich geprägten Berliner Ortsteilen dar. Abb. 1 Lageplan mit Wettbewerbsgebiet
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 22 Der Friedrich-Wilhelm-Platz ist der zentrale Platz, ehemals ein Schmuck platz, an dem Ende des 19. Jahrhunderts in wilhelminischer Zeit eine Landhaussiedlung gegründet wurde. Die städtebauliche Planung des Investors Johann Anton Wilhelm von Carstenn für Friedenau geht nicht auf einen historischen Ortskern oder Anger zurück. Mit der Umgestaltung der Bundesallee ab Ende der 1960er Jahren endete die Beschaulichkeit Friedenaus und des Friedrich-Wilhelm-Platzes. Friedenau wurde entlang der Bundesallee in zwei Hälften geteilt: Durch den autobahnähnlichen Ausbau dieser Nord-Süd-Verbindung (Straßentunnel an der Berliner Straße und am Bundesplatz, Tunnelrampen und zusätzliche Fahrstreifen) nahm die Verkehrsbelastung stetig zu. Die Platzinsel wurde diagonal zerschnitten und die herumführende Straße in Teilen aufgehoben. Seit den siebziger Jahren ist Friedenau an das U-Bahnnetz (U9 Osloer Straße - Rathaus Steglitz) angeschlossen. Die U-Bahnlinie mit seinen Eingangsgebäuden wird zurzeit saniert und ein neuer Aufzug soll die barrierefreie Erschließung des Bahnhofs Friedrich-Wilhelm-Platz gewährleisten. Abb. 2 Darstellung des Wettbewerbsbereiches im Luftbild Realisierungsteil rot / Ideenteil blau
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 23 V 132 IV 6 IV 2769 70 24 I 71 9 13 91 4 51 26 V 23 V 952 96 • V •• • •• •• •• Bundes- 131 1 V IV 75 - •• 247 • 2 allee •• 70 us • • 9 278 7 •• 18 un • • •• • •• Ta ••• •• • •• 28 240 • •• • •• Ls. 4 ••• •• •• • • • •• • •• B 1393 •• •• 96 •• •• Ls. I Ls. • •• •• Ls. B Ls. •• •• Ls. VII •• •• Ls. • •• 25 •• •• • V 34 3 Ls. IV 6 V 27 Ls. 19 91 Ls. 66 33A 33 Ls. V 1394 Ls. 96 VI 1 Ls. Ls. V 96 IV 20 392 Balkon V 91 Ls. 3 1 Ls. VI 1392 Ls. 96 17 Rost I Ls. Ls. 1401 91 245 96 3 Ls. 8 Ls. 2 Ls. I 16 V VI Ls. Ls. IV 1362 I Ls. IV 91 Ls. IV 15 Ls. V V 3 Ls. 2002 91 Ls. Ls. 2309 Ls. 91 96 Balkon 3 3595 2003 96 91 III 14 IV IV Friedrich- IV 4 IV V 1446 96 3 310 2 1 22 21 WC 91 5 398 • ••• • •• • • • • • •••••••••••••• 96 •• ••• • • • • • • • • • • •• • • ••• • • • • • • • • • • • • Wilhelm- 29 I 96 23 13 24 25 V I 3131 5 91 III II IV 3132 13 91 IV I 1122 I 96 0.70 5.0 I Platz Ls. IV II III 1738 96 96 15 907 6 91 IV 12 Kindertages- • •• ••• • • • • • • Balkon I 96 4 91 91 (VI) 36 33 Ls. II 11 312 7 96 25 Ls. Balkon Ls. III IV Balkon IV IV II 18 1 1621 245 I Balkon 17 • ••• • • •• • • • • • • • • • • • • • • •• • •• •••• • • • • • • • • • • • • • Vorfahrts- schild nicht messbar ! • ••• •••• • ••• • • • • • • •• •• • • •• • •• ••••••••••••••••••••••••••••••• 336 Wiesbadener • ••• • • • • • • • • 244 3 Schmargendorfer • ••• • • • • • • • • 92 88 89 50 92 25 21 8 III 92 II 23 I IV 95 I 28 1 I 95 •• 92 II 45 29 •• 964 •• •• 2 92 • •• • •• 95 31 ••• •• I •• •• Ls. •• I •• Ls. •••• • Ls. •• 94 95 Ls. 9 46 9 ••• Ls. Ls. II Ls. 76 Ls. • Ls. ••• 3 Ls. Ls. Ls. 30 ••• 253 Ls. 8 1 IV Ls. ••• IV ••• 93 Ls. 130 45 Ls. 28 ••• Bundes- Ls. allee Sockel 259 IV • 8 Abb. 3 Darstellung des Wettbewerbsbereiches im Lageplan auf Vermessergrundlage 94 93 29 10 42 94 8 2 IV 395 IV Realisierungsteil rot / Ideenteil blau 76A 3 IV VI 129 94 94 12 30 Wettbewerbsbereich / Größe / Eigentum 93 14 77 IV 28 Das Wettbewerbsgebiet Friedrich-Wilhelm-Platz umfasst Teilbereiche der Flurstücke 310 und 91/5 mit einer Gesamtfläche von ca. 9.100 qm und bezieht sich überwiegend auf die begrünte Platzinsel. Die Gesamtfläche setzt sich zusammen aus einem Realisierungsteil von ca. 8.370 qm und einem Ideenteil von ca. 700 qm. Der Ideenteil umfasst den Bereich des nördlichen Platzendes mit der gegenwärtigen Buskehre. Der Friedrich-Wilhelm-Platz ist im Eigentum des Landes Berlin und liegt im Fachvermögen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, Straßen- und Grünflächenamt. Die Platzinsel ist keine geschützte und gewidmete Grünanlage, sondern straßenbegleitendes Grün. Die Gesamtplanung der Umgestaltung des Platzes, wozu auch Straßenland zählt, ist in unterschiedliche Realisierungszeiträume einzuordnen. Umplanungen des Straßenraumes unterliegen der Überprüfung und Planfeststellung der Fachverwaltungen auf Landes- und Bezirksebene und sind, bis auf den Einbau der Lichtsignalanlage (LSA) für die Straßenfurt zum Aufzug der Berliner Verkehrsbetrieb (BVG), noch nicht verbindlich abgestimmt.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 24 Historische Entwicklung und Baustruktur der Platzumgebung Im Zuge des Baus der Bundesallee (ehem. Kaiserallee) zwischen 1872 und 1874 fand in den Bezirken Wilmersdorf und Friedenau eine erhebliche städtebauliche Entwicklung statt. Der Hamburger Unternehmer Johann Anton Wilhelm von Carstenn erwarb im Jahr 1865 die in Berlin gelegenen Güter Lichterfelde und Giesendorf sowie das Rittergut Wilmersdorf und Friedenau, um darauf ausgedehnte Villenkolonien zu gründen. In Wilmersdorf und Friedenau entwickelte und verwirklichte er eine regelmäßige Anordnung von Straßen und Plätzen in Form einer städtebaulichen Figur. Mit dem Bebauungsplan von Johannes Otzen von 1871 verpflichteten sich die Grundbesitzer keine Mietshäuser sondern, angelehnt an den englischen Landhausstil, nur Stadtvillen zu errichten. Aufgrund des Wohnraummangels wurde 1887 von der preußischen Regierung eine neue Bauordnung erlassen. Villen wurden abgerissen und durch bis zu fünf geschossige Mietshäuser ersetzt. Eine weitere Bauordnung setzte jedoch im alten Teil Friedenaus die Höhe auf vier Geschosse inkl. Erdgeschoss fest. Bis zum ersten Weltkrieg wurden fast alle Grundstücke Friedenaus mit gut gestalteten Mietshäusern mit Vorgärten und Aufzügen, großzügigen Wohnungen mit Räumen und Aufgängen für Bedienstete bebaut. Auch der Friedrich-Wilhelm-Platz schmückte sich mit einer Vorgartenzone, die in einigen Abschnitten (Westseite) heute noch erkennbar ist. Wesentlicher Bestandteil der Carstenn‘schen Siedlungs- und Stadt grundrissplanung stellen die Carstenn-Figuren in Wilmersdorf und Friedenau dar. Deren regelmäßige städtebauliche Straßenstruktur, mit der Kaiserstraße als Allee im Zentrum, wird von jeweils einem umlaufenden Straßenzug begleitet. Die umlaufenden Straßen bilden mit vier weiteren Repräsentations- und Schmuckplätzen einen hufeisenförmigen Ring um den zentralen, als Anger konzipierten Friedrich-Wilhelm-Platz. Von diesem gehen Straßen strahlenförmig in alle Himmelsrichtungen auseinander, eine in West-Ost-Richtung verlaufende Achse schließt die Figur im Norden. Im Zentrum der gesamten Friedenauer Carstenn-Figur steht der Friedrich- Wilhelm-Platz mit seiner charakteristisch axial-symmetrischen Grundform und der halboffenen Randbebauung. Die 1891 am südlichen Ende errichtete neogotische Backsteinkirche „Zum Guten Hirten“ verstärkte die axial-symmetrische Anordnung.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 25 Abb. 4 Wilmersdorfer Carstenn-Figur im historischen Straßenplan, 1874 Die junge Landgemeinde Friedenau amüsierte sich in vielen neuge gründeten Sport-, Schützen- und Interessensvereinen und unterhielt einen Sportpark mit Radrennbahn und weitere Vereinsgebäude. Viele bürgerliche Familien jüdischen Glaubens lebten in der Gemeinde und hatten in der Stierstraße einen Gebetsraum. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung entstanden ab 1913 zahlreiche öffentliche Bauten wie Rathaus, Feuerwehr, Postamt usw. Zum 1. Oktober 1920 wurde auch Friedenau mit seiner unabhängigen Stadt Schöneberg in das neu entstandene Groß-Berlin eingemeindet.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 26 Abb. 5 Bebauungsplan XI-114 (Ausschnitt) zum Friedrich-Wilhelm-Platz / Schmiljanstraße mit Überlagerung der ursprünglichen Platzfigur mit der Neuplanung Bundesallee, 1964 Bis Ende der 1960er Jahre umfloss der Verkehr einschließlich der dort fahrenden Straßenbahn den Platz auf beiden Seiten. In den 1970er Jahren erfuhr der Platz durch die Ideen der Autogerechten-Stadtsanierung eine erhebliche Zäsur. Durch die Ausbaumaßnahmen der Straßenführung verläuft die Bundesallee seitdem auf der östlichen Seite zur Schmiljanstraße als Tangente, um den inzwischen stärker gewordenen Durchgangsverkehr aufzunehmen. Dadurch ist die ursprünglich symmetrische Angerform des Platzes verlorengegangen, die um den Platz herumführenden Straßen wurden partiell aufgegeben. Im Zusammenhang mit dem Bau der Straße, wurde der U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz geschaffen, welcher im Jahr 1971 den U-Bahnbetrieb der Linie U9 aufnahm.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 27 2.2 Erschließung und Verkehr Das Plangebiet ist durch die umlaufenden öffentlichen Straßen er schlossen. Dies sind die Görresstraße und Sarrazinstraße im Norden, die Wilhelmshöher Straße im Westen, die Schmargendorfer Straße im Osten und die Wiesbadener Straße, Goßlerstraße und Schmargendorfer Straße im Süden. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bundesallee dient vorwiegend dem durchgehenden Verkehr und bietet im Bereich des Platzes als untergeordnete Geschäftsstraße mit Vorgartenzone teilweise Einzelhandel und Schankbereiche in der Erdgeschosszone an. Die westlich den Platz begleitende Straße „Friedrich-Wilhelm-Platz“ ist als Einbahnstraße ausgewiesen und dient vornehmlich den Anliegern des Quartiers und der Bedienung der Bushaltestellen durch die Linien 186, 246 und N9. Die U-Bahnzugänge im südlichen und nördlichen Platzbereich werden in Zukunft durch den Aufzugbau auf der Mittelinsel der Bundesallee ergänzt. Der Platz ist zu den Wohngebäuden hin durch klassische Berliner Gehwege erschlossen. Auch die Ostseite der Platzinsel verfügt über einen Gehweg. Fußgänger und Radfahrer Durch den Ausbau der Bundesallee auf je drei Fahrspuren und den Verlust der ursprünglichen städtebaulichen Gestalt wird der östliche Teil des Stadtplatzes hauptsächlich dem Individualverkehr zugeordnet. Er steht sonstigen Nutzungen kaum zur Verfügung und eine fußläufige Anbindung und Querung des Platzes in Ost-West-Richtung ist kaum möglich. Barrierefreie Anknüpfungen an die angrenzenden Wohngebiete sind nicht ausgebaut. Mangelhafte Wegeoberflächen und Pflasterschäden erschweren zusätzlich ein sicheres und barrierefreies Passieren. Sicht- und Wegebeziehungen sind kaum erlebbar und mangelhaft. Vor allem für geh- und sehbeeinträchtigte Personen sind die momentanen Verbindungen über die Platzinseln und zu den Lichtsignalanlagen (LSA) der Bundesallee und der südlichen Straße-Friedrich-Wilhelm-Platz unzulänglich und werden zusammen mit den kurzen Ampelphasen an der Bundesallee als gefährlich empfunden. Schmale und gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern benutzte Wege sowie unklare Verkehrssituationen bzw. Wegeführungen erhöhen das Sicherheitsrisiko der Nutzer zusätzlich. Der nördliche Platzbereich ist durch Fahrbahnen und eine Buskehre zerschnitten, ein Passieren erfordert höchste Aufmerksamkeit der Fußgänger. Radwege für den schnellen Transit befinden sich beidseitig entlang den Straßen Bundesallee, Schmiljanstraße und Wiesbadener Straße. Am östlichen Platzbereich, entlang der Bundesallee, ist der Radweg als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgewiesen. Dieser wird von den Anwohnern als besondere Gefahrenstrecke gesehen. Er ist für beide Verkehrsteilnehmer zu eng dimensioniert und die parallel parkenden Autos auf der Fahrbahn beeinträchtigen ein ungestörtes Passieren. Im südlichen Platzbereich führt der Radweg über den Kirchenvorplatz um westlich an die Wiesbadener Straße anzuschließen. Speziell im Bereich der U-Bahneingänge fehlen Fahrradabstellanlagen.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 28 Abb. 6 Vorhandene Radverkehrsanlagen Friedrich-Wilhelm-Platz, Machbarkeitsstudie Gruppe Planwerk, 2017 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Der Friedrich-Wilhelm-Platz ist durch den Ausbau der Bundesallee in der Planungsphilosophie der 1960er und 70er Jahre einer autogerechten Stadt stark beeinträchtigt worden. Verkehr, Lärm und Luftverschmutzung stiegen an und der östliche Platzbereich ist zugunsten einer schnellen Durchfahrt umgebaut worden. Der Hauptverkehr fließt von der Bundesallee in die Schmiljanstraße Richtung Saarstraße und Autobahn BAB103. Nach Süden wird der Verkehr um die Kirche in die Bundesallee Richtung Schlossstraße weitergeleitet. In der Bürgerbeteiligung wurde geäußert, dass zu viele Spuren nach Westen auch in die Wiesbadener Straße abgeführt würden und dem Platz und den Fußgängern / Radfahrern unnötig Raum verloren geht
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 29 Verkehrsstärken 2014, werktags Bundesallee Nord 27.600 KFZ / 24 h Schmiljanstraße 19.800 KFZ / 24 h Bundesallee Süd 11.300 KFZ / 24 h Wiesbadener Straße 7.300 KFZ / 24 h Ruhender MIV Sieben Schrägparkplätze und eine Ladestation für E-Fahrzeuge sind auf der Platzinsel direkt westlich der Kirche untergebracht. In der westlichen Straße befinden sich weitere 20 Schrägparkplätze und Parkmöglichkeiten für die anliegende Apotheke. Taxistellplätze befinden sich im Nordosten. Entlang der Bundesallee wird jeweils auf der Dritten Fahrspur geparkt und am nordöstlichen Platzbereich ist ein Parkplatz mit Parktaschen angelegt. Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) Die ÖPNV-Erschließung des Friedrich-Wilhelm-Platzes erfolgt haupt sächlich über die U-Bahnlinie 9 - Richtung Rathaus Steglitz bzw. Richtung Wedding / Osloer Straße - unter der Bundesallee. Die Buslinien 186, 246, N9 bringen die Nutzer nach Neukölln (U-S Bhf. Hermannstraße), Lichterfelde Süd (S-Bahnhof) und Grunewald (S-Bahnhof). Die Buslinie 246 endet an der westlichen Straße Friedrich-Wilhelm-Platz mit der Betriebs- bzw. beginnt mit der ersten Haltestelle. 2.3 Bestandssituation Platzinsel Der innere Platzraum ist gegenwärtig durch erhebliche gestalterische und funktionale Mängel geprägt. Die Zergliederung in Teilflächen stört ein zusammenhängendes Raumgefüge. Große Strauchflächen machen den Raum teilweise schwer einsehbar. Das Wegesystem zeichnet die erforderlichen Gehbeziehungen nur mangelhaft nach, was zahlreiche Trampelpfade zur Folge hat. Die heutige Aufenthaltsqualität in der Platzmitte ist gering. Gründe hierfür sind vor allem in der Unübersichtlichkeit, der fehlenden Raumgliederung, den fehlenden Raumprogrammen, Vandalismus, Pflegerückstand und der mangelhaften Ausstattung zu sehen. Fußgänger aus den Wohngebieten nutzen den Platz hauptsächlich als schnelle Wegeverbindung zu den Schulen und Kindergärten sowie zu den Haltestellen des ÖPNV. Die zentralgelegene Kirche Zum Guten Hirten ist für die christlichen Anwohner Anlaufstelle und Gemeindeort. Die Platzinsel ist im westlichen Teil von dem eingezäunten Ballspielfeld, dem Imbissgebäude, der City-Toilette, sowie der Bushaltestelle geprägt und durch folgende Infrastrukturen beeinträchtigt: - Mauern entlang der Bundesallee - E-Mobility Ladestation an Kirche - Stellplätze an Kirche - Unterirdische Anlagen und Räume der BVG - Technikgebäude der Vattenfall GmbH
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 30 Vegetation Die Platzinsel ist Lebensraum für unterschiedliche Baumarten, davon sind zahlreiche Bäume geschützt. Darunter stehen auch einige Sämlinge, die im Laufe der Zeit hochgewachsen sind. Darunterliegende Rasenflächen sind recht schattig und werden durch zahlreiche Trampel- / Fahrradwege gekreuzt. Große Strauchflächen schränken die Erlebbarkeit des Platzes ein. Ca. 45 Stück Großgehölze prägen heute das grüne Erscheinungsbild des Platzes wovon ca. 40 Stück gem. Baumschutzverordnung Berlin §2 geschützt sind. Stark geschädigte Bäume sind kaum vorhanden, der Großteil der Bäume hat einen Schädigungsgrad von unter 25%. Besonders hervorzuheben sind die über 15 Stück. Solitärgehölze aus den 1930er und 50er Jahren mit durchgehenden Stammumfängen von über 180 cm. Durch die unterschiedlichen Pflanzperioden sind eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten vorhanden und geben dem Platz einen parkähnlichen Charakter. Ein Baumkataster liegt als Übersichtsplan Bestandsbäume und als Baumliste der Auslobung bei (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.3). Kirche zum Guten Hirten Die heutige Situation am Eingang der Kirche ist nicht zufriedenstellend. Der Vorplatz der Kirche ist von der Platzmitte aus aufgrund eines Höhenunterschiedes von ca. 70 cm und einer damit verbundenen Treppenanlage nicht barrierefrei erreichbar. Als Entrée, Treffpunkt und Kirchplatz, der festlichen Anlässen einen angemessenen Ort bieten soll (z.B. Hochzeitsgesellschaft), kann er in der heutigen Form nicht genutzt werden. Mangelnde Fläche durch Rasenbeete, Poller und Absperrgitter zum Fahrradweg beengen die Eingangssituation. Die Bitumenfläche am Treppeneingang ist keine angemefssene Materialität im Umfeld der denkmalgeschützten Backsteinkirche. Eine mit Sträuchern eingefasste Fahrzeugabstellanlage westlich der Kirche schränkt die Nutzungsmöglichkeiten zusätzlich ein. Ein Plateau nördlich der Kirche bietet eine uneinsichtige Rückzugsmöglichkeit, die das Sicherheitsempfinden der Passanten beeinträchtigt. Lärm- und Umweltbelastung Die Neuordnung der Verkehrsführung durch den Ausbau der Bundesallee in den 1970er Jahren führt zu einer erhöhten Lärm- und Umweltbelastung der Platzinsel. Insbesondere der östliche Teil des Wettbewerbsgebietes ist durch die stark frequentierte, vierspurige Bundesallee von Emissionen betroffen. Die westlich verlaufende Straße Friedrich-Wilhelm-Platz ist hingegen als Einbahnstraße ausgewiesen und wird vornehmlich nur von Anwohnern und den Buslinien 186 und 246 genutzt. Die Lärm- und Abgasbelastung durch den Straßenverkehr, vor allem der östlichen und südlichen Platzbereiche, wirkt sich negativ auf die Aufenthaltsqualität aus.
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