Amtlicher teil - Gemeinde Frensdorf
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Öffnungszeiten: Rathaus Frensdorf · Mo. mit Fr. 8.00 –12.00 Uhr, Die. 14.00 –16.00 Uhr, Do. 17.00 –19.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Herausgeber: Gemeinde Frensdorf · Kaulberg 1 · 96158 Frensdorf · Tel. 0 95 02/94 49-0 · Fax 94 49-44 Internet: www.frensdorf.de · E-Mail: gemeinde@frensdorf.de verantwortlich für gewerbliche Anzeigen: Jörg Schild-Müller, c/o creo Druck & Medienservice Anzeigenannahme:Tel. 0170/5173341 · E-Mail: werbeagentur-spoeckner@gmx.de 18. Jahrgang 20. Dezember 2019Nummer 12 Amtlicher Teil Liebe Mitbürgerinnen, Wir danken allen Ehrenamtlichen, die mit ihrem Einsatz un- ser Gemeinwesen bereichern. Im Rahmen eines Ehrenamts- liebe Mitbürger, abends haben wir, stellvertretend für unsere zahlreichen es ist ein guter Brauch in der vorweihnachtlichen Zeit, das Ehrenamtlichen, den Vereinsvorsitzenden gedankt und ihr sich neigende Jahr Revue passieren zu lassen und gleich- Engagement gewürdigt. Unsere Vereine und Institutionen zeitig den Blick nach vorne zu richten, denn auch in diesem freuen sich über jegliche Unterstützung. Besonders für Jahr wurden in der Gemeinde Frensdorf wieder zahlreiche Neubürger ist dies eine gute Möglichkeit sich in unserer Maßnahmen begonnen oder vorangebracht. Gemeinde zu integrieren. Besonders freut es uns, dass die Familienfreundlichkeit in Für das entgegengebrachte Vertrauen und für die Unterstüt- unserer Gemeinde durch die Schaffung eines Waldkinder- zung in den genannten und geplanten Projekten, bedanken gartens in Schlüsselau erweitert wurde. Im Herbst 2019 wir uns dieser Stelle bei allen Mitgliedern des Gemeindera- konnte die Generalsanierung und Erweiterung unseres tes und des Schulverbandes, sowie den zahlreichen Verant- Schulhauses in Frensdorf, abgeschlossen werden. Dies wortlichen und Mitglieder in unseren Vereinen, Verbänden, waren wichtige Investitionen in die junge Generation und kirchlichen Organisationen und Feuerwehren, ebenso den in die Zukunft unserer Gemeinde! Bediensteten an unserer Schule, in den Kindergärten, in der Verwaltung, dem Bauhof und allen gemeindlichen Ein- Für das Generationenzentrum „Am Seebach“ sind die Pla- richtungen. nungen auf der Zielgerade. In Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim entstehen in der Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein Nähe des Naturbadesees 60 Pflegeplätze und 36 senioren- frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gerechte Wohnungen. Damit wollen wir es unseren älteren glückliches, friedvolles, aber vor allem gesundes und teileweise pflegebedürftigen Mitbürgern ermöglichen, Neues Jahr. im gewohnten Umfeld bleiben zu können. Im Frühjahr 2020 wollen wir Ihnen das Projekt in einer Informationsveran- Ihr Ihr staltung vorstellen. Jakobus Kötzner Norbert Neundorfer Erster Bürgermeister Zweiter Bürgermeister Um auf das weiterhin ungebrochene Interesse an Bau- grundstücke in unserer Gemeinde reagieren zu können, erschließen wir derzeit mit dem „Kerntner Feld“ 4.2 und dem „Steinachfeld“ zwei weitere kleine Baugebiete. Hierfür gibt es weit mehr Interessenten, als Bauplätze. Deshalb werden auch in weiteren Gemeindeteilen Baugebiete für den örtlichen Bedarf ausgewiesen. So können demnächst Weihnachtszeit, in Schlüsselau 14 und in Vorra 28 weitere Bauplätze für unsere Gemeindebürger angeboten werden. Zeit der Stille, der Besinnung, Mit mehreren Maßnahmen wurde bzw. wird die Verkehrsin- frastruktur weiter verbessert. Die Sanierung der Kreisstraße des Beisammenseins, Frensdorf–Reundorf und der Bau des Radweges entlang der Straße wurde im Dezember 2019 fertiggestellt. Die An- Zeit für Mensch werden, schlussstelle an der B 505 zwischen Herrnsdorf und Zent- bechhofen soll in den Jahren 2020/2021 gebaut werden. Zur Verkehrssicherheit haben wir in fast allen Gemeinde- Mensch sein, menschlich sein. teilen am Ortseingang stationäre Geschwindigkeitsmess- anlagen installiert.
–2– Rathaus geschlossen Einladung zum Dorfspaziergang im Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Rahmen der Voruntersuchung zu den bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Gemeinde Frensdorf an Städtebaulichen Maßnahmen im den Brückentagen 23.12., 27.12. und 30.12.2019 geschlossen ist. Gemeindeteil Abtsdorf Liebe Mitbürgerinnen, Ab dem 02.01.2020 stehen wir Ihnen wieder zu den bekannten Öff- liebe Mitbürger! nungszeiten zur Verfügung. Im Anschluss an den Bürgerworkshop zur Bestandserfassung am 5.11. sind alle Bürger eingeladen, gemeinsam mit der Gemeinde und Den Notdienst der Gemeinde können Sie an diesen Tagen unter der Planerin Kathrin Nißlein 09502/9449-0 erreichen. einen Spaziergang durch den Ort zu machen. Ziel ist es Problemstellen und Potentiale vor Ort zu besprechen. BEKANNTMACHUNG! Wann: Sonntag, 26.01.2020, um 14.00 Uhr, Treffpunkt: Alte Schule in Vorra. Die nächste Bauausschuss- und Gemeinderatssitzung der Gemeinde Ich bitte um zahlreiche Teilnahme. Frensdorf findet am Dienstag, den 14.01.2020 um 17.30 Uhr und 19.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Frensdorf statt. Die Tagesordnung wird in den Aushangkästen und im Internet (www. frensdorf.de) veröffentlicht. Jakobus Kötzner Erster Bürgermeister Jakobus Kötzner, Erster Bürgermeister Bekanntmachung des Satzungs- Wahlhelfer gesucht! Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Frensdorf, beschlusses für den Bebauungsplan am Sonntag, den 15.03.2020 wählen Sie mit Ihrer Stimme die Mit- „Ahornweg Nord“ in Vorra, Gemeinde glieder des Gemeinderates, des Kreistages sowie Bürgermeister und Landrat. Frensdorf, Landkreis Bamberg Die Gemeinde Frensdorf ist für diese Wahl wieder mit der Umset- Die Gemeinde Frensdorf hat mit Beschluss vom 10.12.2019 den zung organisatorischer Aufgaben betraut worden. Die Vorbereitungen Bebauungsplan „Ahornweg Nord“ in Vorra als Satzung beschlossen. laufen bereits, es müssen knapp 4.000 Wahlberechtigte informiert, Hinweis: Im Wege der Berichtigung wurde der Flächennutzungsplan Briefwahlunterlagen vorbereitet und Wahllokale und Stimmbezirke angepasst. eingerichtet werden. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bau- Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände absichern zu können, gesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. werden für die Wahllokale in der Gemeinde Frensdorf ehrenamtliche Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Ahornweg Wahlhelfer benötigt. Nord“ in Vorra in Kraft. Freiwillige sind deshalb willkommen! Der Bebauungsplan „Ahornweg Nord“ wurde nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Durchführung der Wahlhelfer, das bedeutet als Teil der wahlberechtigten Bevölke- Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht rung aktiv an der Durchführung einer Wahl und der Feststellung des nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, Wahlergebnisses beteiligt zu sein. Dies ist von der Verfassung so vor- welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie gesehen und stellt gleichermaßen das Recht wie auch die Pflicht der von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB Bevölkerung dar, das Wahlrecht und damit die Demokratie zu stärken. wurde abgesehen. Ich bitte Sie, sich als ehrenamtlicher Wahlhelfer zu engagieren. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – alles, was Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, während der man wissen muss, wird in einer kurzen Unterrichtung kurz vor allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft der Wahl vermittelt. Jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgabe verlangen. übernehmen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Danach werden durch Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung den Wahlvorstand die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. festgestellt. In Absprache mit dem Wahlvorsteher können Sie sich tagsüber abwechseln. Lediglich am Morgen und zur Stimmenaus- Unbeachtlich werden demnach zählung ab 18 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet- sein. Da viele Stimmen auszuwerten sind, werden mit hoher Wahr- zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, scheinlichkeit auch am darauffolgenden Montag, den 16.03.2020, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche noch Wahlhelfer zur Auszählung benötigt. Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes Neben den Wahlvorständen in den Wahllokalen werden auch soge- und des Flächennutzungsplanes und nannte Briefwahlvorstände eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die per nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- Brief eingegangenen Stimmen auszuzählen. gungsvorgangs, und Für Ihre aktive Hilfe an diesem Tag erhalten Sie eine Aufwands- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, entschädigung – je nach Funktion im Wahlvorstand zwischen 100 und 80 Euro. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Be- bauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht Bitte unterstützen Sie uns bei der worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel Durchführung dieser Wahl! begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi- Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei einer Wahl mitarbeiten gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene möchten, können sich unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf Vornamen, Anschrift, evtl. Tel.Nr.) bei der Gemeinde Frensdorf, Frau des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, Selig, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, Tel.Nr. 09502/9449-0 oder per die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Email (ewo@frensdorf.de) anmelden. Frensdorf, den 10.12.2019 Jakobus Kötzner Jakobus Kötzner Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
–3– Warnung an Hunde- und Katzenbesitzer 4.2 Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21 Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist. im Gemeindeteil Schlüsselau Im Waldgebiet zwischen Schlüsselau und Röbersdorf hat sich kürzlich 5. Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister ein Hund beim Spaziergang eine Vergiftung durch Rattengift zuge- 5.1 Für das Amt des ersten Bürgermeisters ist jede Person wählbar, zogen. Wir bitten die Hunde- und Katzenhalter daher um erhöhte die am Wahltag Vorsicht. - Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist; - das 18. Lebensjahr vollendet hat; Sollten Sie Personen beobachten, die auf öffentlichen Wegen oder - wenn sie sich für die Wahl zum ehrenamtlichen ersten Bür- Plätzen Rattengift oder ähnliches auslegen, so bitten wir um um- germeister bewirbt, seit mindestens drei Monaten in der Ge- gehende Mitteilung an die Gemeinde Frensdorf (Herr Schnell, Tel. meinde eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein 9449-25 oder Herr Spielberger Tel. 9449-38). muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich in der Gemeinde gewöhnlich aufhält. Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs ver- Auch bei Rattenbefall ist es strikt verboten, Rattengift auf öffentlich loren hat, jedoch innerhalb eines Jahres seit dem Wegzug in zugänglichen Flächen auszulegen! Dies darf nur durch entsprechend die Gemeinde zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wählbar. ausgebildetes Fachpersonal erfolgen. Zuwiderhandlungen werden Für die Wahl zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann zur Anzeige gebracht. auch eine Person gewählt werden, die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat. 5.2 Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Anlage 10 (zu § 34 GLKrWO) Art. 39 Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist. Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat kann außerdem nicht Bekanntmachung gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet hat. über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor- schlägen für die Wahl des Gemeinderats ersten 6. Aufstellungsversammlungen Bürgermeisters 6.1 Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu in der Gemeinde Frensdorf, Landkreis Bamberg, am 15.03.2019 diesem Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist. Diese Aufstellungsversammlung ist 1. Durchzuführende Wahl: - eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wähler- Am Sonntag, dem 15.03.2019, findet die Wahl gruppe, von 20 Gemeinderatsmitgliedern und - eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mit- des ehrenamtlichen berufsmäßigen ersten Bürgermeisters gliedern einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende statt. Aufstellung sich bewerbender Personen gewählt wurden, oder - eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Sat- 2. Wahlvorschlagsträger zung einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für be- Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergrup- vorstehende Wahlen bestellt wurde. pen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenver- der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die sammlung darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, einer Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren. und Wählergruppen, die verboten sind, können keine Wahlvor- Die Teilnehmer der Aufstellungsversammlung müssen im Zeit- schläge einreichen. punkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate 3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. 3.1 Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvor- Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstim- schlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass mung gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnah- dieser Bekanntmachung, jedoch spätestens am meberechtigte und anwesende Person ist hierbei vorschlagsbe- Donnerstag, dem 23.01.2020 (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, rechtigt. Den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienst- Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung stunden in angemessener Zeit vorzustellen. im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frens- 6.2 Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich be- dorf, Zimmer Nr. 10 übergeben werden. werbenden Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag ein- gleicher Weise wie sich bewerbende Personen aufzustellen. reichen. 6.3 Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvor- 3.2 Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die schläge einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer Wahl gemeinsamen Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeis- - des Gemeinderats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, terwahl siehe auch Nr. 6.5). Die Einzelheiten vereinbaren die - des ersten Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Mehr- Wahlvorschlagsträger. heitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden Personen 6.4 Bei Gemeinderatswahlen kann die Versammlung beschließen, statt. dass sich bewerbende Personen zweimal oder dreimal auf dem 3.3 Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet Stimmzettel aufgeführt werden sollen. die Wahl 6.5 Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl: - des Gemeinderats nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich - des ersten Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Mehr- gemeinsam bewerbende Person aufgestellt werden, sind fol- heitswahl ohne Bindung an sich bewerbende Personen gende Verfahrensarten möglich: statt. 6.5.1 Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Auf- stellungsversammlung der Parteien und der Wählergruppen 4. Wählbarkeit zum Gemeinderatsmitglied aufgestellt, die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen. 4.1 Für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds ist jede Person wähl- 6.5.2 Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewer- bar, die am Wahltag bende Person in getrennten Versammlungen auf und reichen - Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder getrennte Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versamm- Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäi- lungen aufgestellte Person muss gegenüber dem Wahlleiter schen Union ist; schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende - das 18. Lebensjahr vollendet hat; Person auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen - seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung wurde, ob sie sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will. hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich in der Gemeinde gewöhnlich aufhält. 7. Niederschriften über die Versammlung Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch 7.1 Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu innerhalb eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde fertigen. Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein: zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wählbar. - Die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,
–4– - Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung, dies insbesondere: Ehrenamtlicher erster, zweiter oder dritter - die Zahl der teilnehmenden Personen, Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretender Landrat, - bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung, Kreisrat, Bezirkstagspräsident, stellvertretender Bezirkstagsprä- dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre sident, Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern Bundestags, des Landtags. einer Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlbe- auf dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese rechtigt waren, vor den übrigen sich bewerbenden Personen. - der Verlauf der Aufstellungsversammlung, 8.7 Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Auf- - das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen nahme ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass gewählt wurden, sie bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag - die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung, mehrfache Aufstellung festgestellt, hat die sich bewerbende - auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen Person dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatz- Bewerbung gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder leute aufgestellt hat. widersprechen sich die Mitteilungen, sind die Bewerbungen 7.2 Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leiten- für ungültig zu erklären. den Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung Die sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie teilgenommen haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Person darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich 8.8 Ein Wahlvorschlag zur Wahl eines berufsmäßigen ersten Bür- bewerbende Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, germeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person wenn sie an der Versammlung teilgenommen haben. im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen 7.3 Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde, in der die in die sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift sich bewerbende Person ihre Wohnung, die nicht ihre Haupt- und Unterschrift eingetragen haben, die an der Versammlung wohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren teilgenommen haben. gewöhnlichen Aufenthalt hat, über ihre Wählbarkeit enthalten. 7.4 Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvor- Das Gleiche gilt für Ersatzleute. schlag beizulegen. 8.9 Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats oder des ersten Bürgermeisters muss, wenn sich die Person nicht in der Ge- 8. Inhalt der Wahlvorschläge meinde bewerben will, in der sie ihre alleinige Wohnung oder 8.1 Bei Gemeinderatswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens so ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung dieser Gemeinde, viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats- bei Personen ohne Wohnung der letzten Wohnsitzgemeinde, mitglieder zu wählen sind. In Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. kann die Zahl der sich bewerbenden Personen im Wahlvorschlag Die Gemeinde darf diese Bescheinigung nur einmal ausstellen. bis auf das Doppelte der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder Das Gleiche gilt für Ersatzleute. erhöht werden. In unserer Gemeinde darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge 20 sich bewerbende Personen enthalten. Wenn sich bewer- Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unter- bende Personen im Wahlvorschlag mehrfach aufgeführt wer- schrieben sein, die am 03.02.2020 (41. Tag vor dem Wahltag) den, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden Personen wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende entsprechend. Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleich- Die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig artiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahl- geleistet werden. Die Unterzeichner müssen Familienname, Vor- kreis aufgestellt werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem name und Anschrift angeben und in der Gemeinde wahlberech- Wahlvorschlag benannt werden. Bei Bürgermeisterwahlen darf tigt sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag jeder Wahlvorschlag nur eine sich bewerbende Person enthalten. unterzeichnen. Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der 8.2 Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wäh- Verlust des Wahlrechts oder der Tod der Unterzeichner des lergruppe als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge Wahlvorschlags berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht. müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name 10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge der Partei oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfol- 10.1 Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht ge oder in anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, aus. Dem Kennwort ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, sondern zusätzlich von mindestens 120 Wahlberechtigten durch wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge Unterschrift in Listen, die bei der Gemeinde oder bei der Ver- erforderlich ist. waltungsgemeinschaft aufliegen, unterstützt werden. Neue Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die Name des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem ge- im Gemeinderat seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines meinsamen Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor beteiligter Parteien oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag dem Wahltag vertreten waren; sie benötigen allerdings dann genannten Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei aber getrennt eingereichte Wahlvorschläge zur Bürgermeister- der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl min- wahl kein oder kein gemeinsames Kennwort, gelten die Kenn- destens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen worte der Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge als Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf gemeinsames Kennwort. v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten 8.3 Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die haben. Maßgeblich sind die vom Landeswahlleiter früher als drei Organisation vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt Monate vor dem Wahltag bekannt gemachten Ergebnisse. werden sollen. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen 8.4 Jeder Wahlvorschlag soll einen Beauftragten und seine Stell- Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlags- vertretung bezeichnen, die in der Gemeinde wahlberechtigt sein träger in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat seit dessen letzter müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt der erste Unterzeichner als Wahl auf Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags Beauftragter, der zweite als seine Stellvertretung. Der Beauftragte bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren oder wenn ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die zusätzlichen Unterstützungsunterschriften benötigt. Erklärung des Beauftragten. 10.2 In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen: 8.5 Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewer- - die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden bender Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Personen und Ersatzleute, Aufstellung in der Niederschrift über die Aufstellungsversamm- - Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste lung nach Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, eingetragen haben, Beruf oder Stand und Anschrift enthalten. - Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben. 8.6 Angegeben werden können kommunale Ehrenämter und im 10.3 Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Grundgesetz und in der Verfassung vorgesehene Ämter, falls Zugang zu dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche diese in den Stimmzettel aufgenommen werden sollen. Es sind Belästigung der sich Eintragenden verboten.
–5– 10.4 Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos. 10.5 Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungs- Anhebung der Gebühren räume, die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintra- bei der Auracher Gruppe gungsscheinen an kranke und körperlich behinderte Personen Der weit überwiegende Teil des Leitungsnetzes des Zweckverbandes werden von der Gemeinde gesondert bekannt gemacht. zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe wurde in den 1970er Jah- ren gebaut. In Anbetracht der zeitlich beschränkten Lebensdauer von 11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen Wasserleitungen, wird die Auracher Gruppe daher in den kommenden Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum Jahren umfangreiche Erneuerungs und Sanierungsmaßnahmen an 23.01.2020 (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, zulässig. Über den Ortsnetzen, Fernleitungen, Pumpwerken, Hochbehältern und die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen Brunnenfeldern durchführen müssen. Im Gegensatz zur erstmaligen die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Auf- Herstellung dieser Anlagen, bei der die Baukosten mit bis zu 80 % stellung der Wahlvorschläge. Der Beauftragte kann durch die vom Freistaat bezuschusst wurden, müssen die Erneuerungs- und Aufstellungsversammlung verpflichtet werden, unter bestimmten Sanierungsmaßnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden. Voraussetzungen den Wahlvorschlag zurückzunehmen. Staatliche Zuschüsse sind hierfür nicht zu erwarten. Dies stellt den Verband vor großen Herausforderungen. Datum, 16.12.2019 Um die finanziellen Grundlagen für die bevorstehenden Investitionen zu schaffen, beschloss die Verbandsversammlung ab 01.01.2020 die Verbrauchsgebühr von 1,40 € auf 1,50 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers zu erhöhen. Gleichzeitig steigt auch die Grund- Köppl gebühr für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h von Geschäftsleiter jährlich 24 € auf 30 € an. Die Grundgebühr für größere Wasserzähler erhöht sich linear. Bekanntmachung Daneben wird die ab 01.01.2020 geltende Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes eine Regelung ent- über die Eintragungsmöglichkeiten in halten, wonach der Aufwand für die Herstellung und den Unterhalt Unterstützungslisten der außerhalb des öffentlichen Straßengrundes liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse von den Eigentümern oder Erbbauberech- für die Wahl des Gemeinderats ersten Bürgermeisters tigten der jeweils angeschlossenen Grundstücke zu erstatten ist. Kreistags Landrats Bisher wurden diese Kosten vom Zweckverband getragen. Mit der am 15.03.2020 neuen Erstattungsregelung macht die Auracher Gruppe – wie die weit überwiegende Zahl der Wasserversorger in Bayern - von der 1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften Möglichkeit des Art. 9 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der (KAG) Gebrauch. Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 03.02.2020 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienna- Durch die zum 01.01.2020 greifenden Änderungen sollen die finan- me, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen. ziellen Grundlagen geschaffen werden, um auch zukünftig die her- 2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: vorragende Qualität und die hohe Versorgungssicherheit bei der Trinkwasserversorgung der Auracher Gruppe sicherzustellen. Dabei Nr. des Eintragungsraums: 1 liegt die Verbrauchsgebühr auch nach der Erhöhung noch deutlich unter den Durchschnittswerten im Landkreis, in Oberfranken und in Anschrift des Eintragungsraums: Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Bayern (Stand 2016). Kaulberg 1, 96158 Frensdorf, EG, Zimmer 4, 5 und 7 (Bürgerbüro) Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe Eintragungszeiten: Mo. -Fr.: 08 -12 Uhr 27.11.2019 Mo. -Mi.: 13-16 Uhr Do.: 17 -19 Uhr Do. 09.01.2020: 17 - 20 Uhr Standesamtliche Trauungen an Sa. 18.01.2020: 10 -12 Uhr Samstagen 2020 barrierefrei ja/ nein: ja Das Standesamt Frensdorf bietet für 2020 folgende Trauungstermine an Samstagen jeweils zwischen 3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich 10 und 14 Uhr an: die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen. (jeweils am ersten Samstag des Monats) 4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaub- 04.01., 01.02., 07.03., 04.04., 02.05., 06.06., 04.07., haft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht 01.08., 05.09., 10.10., 07.11. und 05.12.2020. oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Ein- Selbstverständlich sind darüber hinaus Trauungen tragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorlie- Mittwoch 8 - 16 Uhr, Donnerstag 8 - 19 Uhr, Freitag gen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, 8 - 12 Uhr) möglich! dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Standesbeamtinnen Frau Homner (Tel.-Nr. 09502/ Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie 9449-27) oder Frau Selig (Tel.-Nr. 09502/9449-20). vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzu- geben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Neue Konditionen / Gebühren beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden. 5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, E-Carsharing bei der Gemeinde Frensdorf ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren Identitätsaus- weis, oder ihren Reisepass vorlegen. Möglichkeit der Ausleihe eines BMW i 3 (E-Auto) Die Vorgehensweise der Ausleihe ist relativ unkompliziert: Wer darf das Fahrzeug mieten? Das Mindestalter des Nutzers wurde aufgehoben, er muss aber im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sowie eines gültigen Personal- ausweises sein.
–6– Wie funktioniert die Ausleihe? Eigentumsflächen und Kontendaten unverzüglich den Jagdvorste- • Unter http://www.regionalwerke-bamberg.de/e-carsharing.html, her, bzw. den Kassier unter Vorlage von Nachweisen zu melden dann unten über den Link Buchungskalender können Sie sich vorab sind, damit der Jagdkataster und die Auszahlungen am Laufenden über die Verfügbarkeit unseres Fahrzeuges informieren. Desweiteren sind. finden Sie auch hier viele Informationen über das E-Carsharing- Modell. Gez. Ewald Baumgärtner • Anmelden: Jagdvorsteher Kostenlos auf www.carusocarsharing.com registrieren. Eine E-Mail mit allen relevanten Informationen wird Ihnen zugesandt. • Kundenkarte holen: Die Kundenkarte ist im Rathaus bei unserer Mitarbeiterin Frau Sonstige Mitteilungen Natalie Homner, Erdgeschoß, Zimmer 02 erhältlich. Hierzu bitte unbedingt Personalausweis, Führerschein und EC-Karte mitbrin- gen! Alle weiteren Infos und eine Einweisung zur Bedienung des Ärztetafel E-Autos erhalten Sie von ihr. Die Hausarztpraxis Dr. Graß in Frensdorf ist von Samstag, • Buchen und fahren: 21.12.2019 bis Montag, 06.01.2020 wegen Urlaub geschlos- Mit dem PC oder Ihrem Smartphone können Sie dann online sen. jederzeit unseren BMW buchen. Anschließend wird das Fahrzeug mittels Kundenkarte entsperrt und Sie können losfahren. Die Vertretung übernehmen: • Eine Abholung und Rückgabe des Fahrzeuges kann somit durch dieses Verfahren auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses am 23.12., 27.12. und 30.12.2019 Frau Dr. Stöhr, Hirschaid erfolgen. am 02. und 03.01.2020 Dr. Birmoser/Dr. Kuhn, Hirschaid, Dr. • Eine pflegliche Behandlung des Fahrzeuges wird vorausgesetzt. Gruca, Hirschaid Bei übermäßiger Verschmutzung wird zusätzlich zum Mietpreis eine An den Feiertagen und Wochenenden ist der ärztliche Bereit- Reinigungspauschale von mind. 50,00 € berechnet. schaftsdienst zuständig. Ihre Vorteile? Kosten – Gebühren? Ab dem 07.01.2020 sind wir wieder für Sie da! • 6 € / Stunde, 29 € / Tag, 79 € / Wochenende, 199 € / Woche • keine Kilometerbegrenzung Die Gemeinschaftspraxis Dr. Neundorfer/Dr. Eller ist wegen • Strom inklusive Urlaub vom 23.12.2019-03.01.2020 geschlossen. Am Diens- • Kostenloses Nachladen an den Ladesäulen der Gemeinden im tag den 07.01.2020 sind wir wieder für Sie da. Landkreis Bamberg Vertretung in dringenden Fällen übernehmen an folgenden • Abholung und Rückgabe des Fahrzeuges auch außerhalb der Tagen: Montag 23.12.2019, Freitag 27.12.2019 und Montag Öffnungszeiten des Rathauses 30.12.2019 der ärztliche Bereitschaftsdienst Tel.116 117. Vom 02.01.2020-03.01.2020 Dr. Schuster/Zimmermann in Sassanfahrt, Dr. Kuhn/Dr. Birmoser in Hirschaid sowie vom 23.12.2019-03.01.2020 Dr. Gruca in Hirschaid. Bekanntmachung der Außerhalb der Sprechzeiten sowie am Wochenende und Jagdgenossenschaft Herrnsdorf an den Feiertagen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Die Jagdgenossenschaft Herrnsdorf hält am Dienstag, Wir wünschen allen Patienten schöne Weihnachten und ein 21.01.2020 um 19.00 Uhr in Herrnsdorf, Gastwirtschaft Barnikel gesundes neues Jahr 2020 eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft ab. Tagesordnung: Die Praxis Dr. med. Prihoda bleibt in der Zeit vom 23.12.2019 1. Begrüßung u.Bericht bis einschließlich 06.01.2020 wegen Urlaub geschlossen. 2. Verlesen der Niederschrift Vertretung in dieser Zeit übernimmt am 23.12.19, 27.12.19, 3. Kassenbericht 30.12.19 Dr. Gruca in Hirschaid und am 02.01.2020 bis 4. Entlastung der Vorstandschaft 03.01.2020 Dr. Wagner in Stegaurach. An Sonn-und Feier- 5. Sonstiges Wünsche und Anträge tagen der ärztliche Bereitschaftsdienst. Alle Jagdgenossen werden hiermit herzlich eingeladen. Die Jagd- Frohes Fest Euer Praxisteam Dr. med. Prihoda genossenschaft macht darauf aufmerksam, dass Änderungen von Gemeindebücherei Frensdorf Elisabethenstr. 3, 96158 Frensdorf Öffnungszeiten: Tel.-Nr. 09502 / 490 264 Dienstag: 8.30 bis 11.00 Uhr Mittwoch: 17.00 bis 19.00 Uhr Während der Öffnungszeiten sind wir Freitag: 16.00 bis 18.00 Uhr für Sie auch telefonisch erreichbar. Adventsausstellung und Fragen. „Hände wie deine, wie du sein Ge- Besinnlich neigt sich das Bü- sicht. Und wenn er dich chereijahr dem Ende entgegen. anspricht, erkennst du ihn Viele Besucher konnten sich bei nicht. Viel später fällt dir unserer Adventsausstellung mit ein: Das muss ein Engel, Buchgeschenken für das Fest wirklich ein Engel gewe- eindecken und haben es sich sen sein!“ haben wir dann ansonsten bei Punsch, Kaffee und gemeinsam gesungen. Die Selbstgebackenem gut gehen lassen. abschließende Engelbaste- lei machte allen viel Freude und so hängen wohl einige Opas Engel Blätter aus dem alten Got- teslob in veredelter Form an Gespannte und aufmerksame Zuhörerinnen und Zuhörer im Le- den Weihnachtszweigen. senest! Die Geschichte vom Engel, der Opa sein ganzes Leben lang begleitete, bewegte die Kinder und regte an zum Erzählen
–7– Öffnungszeiten Medien hinein, weil Sie befürchten, die Ausleihfrist zu überschrei- ten! Wir werden auch im neuen Jahr kulante und familienfreundli- Die Bücherei ist in der Weihnachtswoche geschlossen. Ab dem che Lösungen finden. 03.01.2020 sind wir zu den gewohnten Zeiten wieder für sie da. Denken Sie bitte daran, dass in dieser Zeit auch unser Briefkas- Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein gesegnetes Weih- ten nur sporadisch geleert wird: Werfen Sie deshalb bitte keine nachtsfest mit genügend Zeit zum Schmökern! Kinderhaus St. Elisabeth Elisabethenstraße 3, 96158 Frensdorf Montag bis Freitag 7.00 – 17.00 Uhr leitung@st.elisabeth.awo-bamberg.de 09502 / 92 439-72 Infopoint „Wenn uns bewusst wird, dass die Zeit, die wir uns für einen an- deren Menschen nehmen, das Kostbarste ist, was wir schenken können, haben wir den Sinn der Weihnacht verstanden.“ - Roswitha Bloch - ihre Zusammenarbeit ausgezeichnet wurden. Eingebettet in eine bundesweite Fachtagung konnten bei einer Feierstunde Vertreterin- nen und Vertreter des KS:BAM und des AWO Kultur.Kinderhauses St. Elisabeth ihren Preis entgegennehmen. Unter dem Titel „Unser Kultur.Kinderhaus Frensdorf“ startete unsere Bewerbung in die Auswahl von vielfältigen, kulturellen Bildungs- partnerschaften aus ganz Deutschland. Von Anfang an war unser Ziel der Kooperation des Kinderhauses mit dem KS:BAM, einen gemeinsamen, vertrauensvollen Weg aufzubauen um Kulturelle Bildung dauerhaft im Kinderhausalltag anzusiedeln. Und nicht nur das wurde nachhaltig umgesetzt. So heißt es in der Auszeichnung: „Im ‚Kultur.Kinderhaus Frensdorf‘ wird Kulturelle Bildung von Anfang an engagiert und konsequent gelebt. Im Netzwerk mit Partnern in Liebe Eltern, liebe Familien, der Dorfgemeinde und kulturellen Akteuren in der Region wurde über Jahre ein ganzheitliches Konzept entwickelt, das vielfältige liebe Freunde unseres Kinderhauses, Kunstsparten und Praxisformate einbindet und den Kindern viele das Jahr 2019 geht zu Ende und wir möchten gerne DANKE sagen! Entscheidungsmöglichkeiten offeriert.“ Dies und noch viele weitere Bestandteile haben die neunköpfige Ein herzliches Dankeschön an unseren Pfarrer Wolfgang, der sich Jury überzeugt. Im Rahmen der MIXED UP-Preisverleihung würdig- regelmäßig Zeit nimmt, um Impulse bei uns im Kinderhaus zu geben ten VertreterInnen aus Politik, Schule, Kultur- und Jugendarbeit die und Gottesdienste mit uns feiert. Unser Dank gilt auch der Frens- gesellschaftliche Relevanz der Preisträgerprojekte, die beispielhaft dorfer Feuerwehr für die Unterstützung und das Engagement bei zeigen, dass kulturelle Bildungspartnerschaften mit Schulen und Festen. Auch dem Musikverein Frensdorf möchten wir herzlich für Kindertagesstätten kinder- und jugendgerechte Antworten auf die den musikalischen Rahmen bei unserem St. Martinsfest danken. Herausforderungen des Aufwachsens geben können. Doch unseren Entwicklungsweg als Kultur.Kinderhaus sehen wir nicht als beendet Ein großes Dankeschön gilt außerdem auch allen weiteren Koope- an, denn Kultur bedeutet für uns auch stetige Weiterentwicklung. rationspartnern wie zum Beispiel dem Kultur.Service Bamberg, dem Diese Weiterentwicklung fußt auf dem gemeinsamen Verständnis Team der Gemeindebücherei, dem Team des Bauernmuseums von Kunst und Kultur, das wir mit dem KS:BAM teilen und das Paul Bamberger Land, dem Obst- und Gartenbauverein, dem Team der Auster folgendermaßen hervorragend beschreibt: Grund- und Hauptschule Frensdorf – Pettstadt ... „Aber der wahre Sinn der Kunst liegt nicht darin, schöne Objekte zu schaffen. Es ist vielmehr eine Methode, um zu verstehen. Ein ….und an ALLE, die unser Kinderhaus während des Jahres mit Weg, die Welt zu durchdringen und den eigenen Platz zu finden.“ Wertschätzung, Materialspenden und Ihrem eigenen Engagement Im kommenden Jahr wird die Rezertifizierungsfeier zum Kultur. unterstützen! Kinderhaus mit einem großen Kulturfest am 26. Juni 2020 im Kin- derhaus Frensdorf stattfinden. Dabei werden kleine und größere Wir wünschen Ihnen allen von Herzen ein frohes und besinnliches Kinder und unser Team vom Kultur.Kinderhaus auf ihre Weise die Weihnachtsfest, genießen Sie in Ihren Familien Oasen der Stille Welt zu durchdringen, präsentieren und die stetige Weiterentwick- und schenken Sie sich viel Zeit für Schönes. Kommen Sie gut in lung abbilden. das neue Jahr. Möge das Jahr 2020 Ihnen allen viel Glück und Man darf gespannt sein! Gesundheit bringen! Barbara Winkler und das Team vom AWO Kinderhaus St. Elisabeth Gewonnen! Bundesweiter MIXED UP Preis in der Ka- tegorie KITA für unser AWO Kultur.Kin- derhaus St. Elisabeth in Zusammenarbeit mit dem KS:BAM (Kultur.Service Bamberg für Schulen und Kitas) Wie kulturelle Bildungspartnerschaften mit Schulen und Kitas zu einer kinder- und jugendgerechten Bildung beitragen können, das zeigten beispielhaft und in beeindruckender Weise die Preisträger im MIXED UP-Wettbewerb, die am 21. November 2019 in Mainz für
–8– Schulnachrichten Vorlesen – Zuhören – Genießen – der kleine Gedichte und Lieder vor und wurden mit selbst gebastelten Päckchen beschenkt. Am 15. November war es wieder soweit Alle anderen Klassen bis hin zur V2 erhielten auch eine kleine Nikolaus- der bundesweite Vorlesetag fand überall in Aufmerksamkeit – dem Elternbeirat sei gedankt. Deutschland statt, so auch bei uns. Damit alle Klassen in den Genuss des Vor- lesens kamen, gingen unsere „Großen“ aus der V2 in alle Grundschulklassen und sogar in die fünfte Klasse, denn: „Nichts ist schöner, als vorgelesen zu bekommen“ (Zitat: Julian). Und so verwandelten die Vorleser unsere Klassenzimmer in Räu- berhöhlen, Sportplätze, Ritterburgen, Fe- enlandschaften oder in die Sams-Kulisse in Bamberg. In der ersten Klasse las ein besonderer Vorleser vor. Herr Bürgermeister Kötzner trug nicht nur viel länger, als ausgemacht, vor, er hatte auch für alle Erstkläss- Informationsabend an der Berufsfach- ler eine süße Überraschung dabei. Die schule Mariahilf Schüler*innen waren hin und weg von ihm. Und manch einer war traurig, nicht auch Am Donnerstag, den 16.01.2020 um 18.30 Uhr stellen die Berufsfach- so einen guten Vorlese-Opa zu haben. schulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege So lauschten die Kinder mit leuchten- Mariahilf der Erzdiözese Bamberg, nach dreijähriger Sanierung wieder den Augen den Vorlesern, die ihrerseits am Stephansplatz 2, 96049 Bamberg, allen interessierten Eltern und manchmal vor lauter Aufregung rote Ba- Schülern die zukunftssicheren Ausbildungsbereiche zur/zum cken bekamen. Für alle war das ein ganz besonderer - staatlich geprüften Assistenten/Assistentin für Ernährung und Schultag. Versorgung Schön, wenn das auch Schule ist. - staatlich geprüften Kinderpfleger/-in (auch in Teilzeitform mög- lich) - staatlich geprüften Sozialbetreuer/-in und Pflegefachhelfer/-in Racke dicke ducke dicke dack dick das: vor. Im Schulhaus Frensdorf tut sich was Angesprochen werden Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Wie in jedem Jahr treffen sich die Erwerb des Mittleren Schulabschlusses sowie Weiterbildungs- und Grundschüler jeden Montagmorgen Aufstiegsmöglichkeiten. um gemeinsam den Advent zu fei- Schulleitung, Theorie- und Praxislehrkräfte stehen für Fragen zur ern. Bei Kerzenschein und vorweih- Verfügung. nachtlichen Klängen führt immer eine der Klassen ein adventliches Unsere Ausbildungen sind schulgeldfrei. Stück den anderen Klassen vor. So Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus Geyerswörth vorhanden. stimmen sich Kinder und Lehrkräf- Am Ende der Veranstaltung wird eine Führung durch die neugestalteten te auf Weihnachten ein. Sie halten Klassen- und Fachräume angeboten. einmal in der Woche inne, feiern Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: gemeinsam und begeben sich jeder auf seine eigene Weise auf den www.bfs-mariahilf.de Weg nach Bethlehem. Von der Grundschule angesteckt, ist in diesem Jahr auch die Mit- telschule eingestiegen und auch die Großen musizieren gemeinsam und verkürzen sich so die Zeit bis Weihnachten. Tag der offenen Tür In dulci jubilo! Samstag, 08. Februar 2020, 9:30 – 13:00 Uhr Ludwigstraße 25, 96052 Bamberg Lehrkräfte, Studierende, Auszubildende und Absolventen der Euro- Berufsfachschulen für Wirtschaft und Fremdsprachen sowie der Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen informieren alle interessierten Schüler über die Ausbildung und die Tätigkeitsfelder als Übersetzer/in und Dolmetscher/in (BA/MA) Fremdsprachenkorrespondent/in Euro-Management-Assistent/in Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss oder Abitur Gerne können Sie unverbindlich an Sprachtests teilnehmen oder Lasst uns froh und munter sein, … unsere Dolmetschanlage testen! Auch dieses Jahr wurden die Euro Akademie Bamberg ersten Klassen in Frensdorf Euro-Berufsfachschulen für Wirtschaft und Fremdsprachen gGmbH und Pettstadt vom Nikolaus Staatlich anerkannte Berufsfachschule und Fachakademie besucht. Tel. 0951 98608-13 · E-Mail: bamberg@euroakademie.de Erstmalig begleitete Frau Atz- horn den Wechsel von Klas- Nähere Auskunft erteilt gerne die Schulleitung (Frau Elke Beyer-Poser, senzimmer zu Klassenzimmer Frau Dominika Dorn). mit dem Akkordeon. Ein Hilfe- Engelchen hielt die Noten fest. In den Klassen trugen die Kin-
–9– Kerzenaktion 2019 Bläserklassen Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung der Kerzenaktion 2019 in den Die Ausbildung unserer Jugend liegt uns sehr am Herzen. Seit über 10 verschiedenen Gemeindeteilen Frensdorfs und Pettstadt. So wie ein Jahren arbeiten wir eng mit der Kreismusikschule Bamberg und der Adventskalender so gehören auch die Kerzen mit den Zahlen 1 bis Grund- und Mittelschule Frensdorf zusammen. Teils mit Unterstützung 24 für viele Menschen in der Advendszeit dazu. Wir werden bereits durch den Musik- und Gesangsverein Pettstadt e.V.. Im September ab Oktober gefragt, wann es denn die Kerzen wieder zu kaufen gibt. 2019 wurde nun ein Kooperationsvertrag zwischen der MGV Pettstadt Beim Abbrennen der Kerze immer nur die eine Zahl "abschmelzen", e.V., der Kreismusikschule und dem Musikverein Frensdorf und Um- Ruhe und Zeit finden... Wir freuen uns sehr, dass sie so angenommen gebung e.V. abgeschlossen und somit die Zusammenarbeit für die werden! In diesem Jahr konnten wir insgesamt 1540€ an das Deutsche Zukunft gestärkt. Die Bläserklassenkinder erhalten Ihre Ausbildung Aussätzigen Hilfswerk (DAHW) übergeben. Das DAHW unterstützt während des normalen Regelunterrichts in den Grundschuljahren drei Menschen mit Lepra (diese Krankheit ist bisher nicht ausgerottet und vier. Die Instrumentalausbildung wird durch die Musiklehrer der und noch in verschiedenen Ländern der Welt zu finden) sowie Tu- Kreismusikschule Bamberg sichergestellt. Am Ende der Bläserklasse berkulose, Buruli Ulcer und arbeitet an der Ursachenforschung für legen die Kinder die „Juniorprüfung“ ab und können anschließend im diese Erkrankungen. Jugendorchester im Vereins mitspielen und somit ein musikalisches Zuhause finden. Weitere Informationen finden Sie unter www.dahw.de. Jugendorchester Familie Kappes In den letzten 10 Jahren hat sich unser Jugendorchester extrem gut weiterentwickelt. Seit April 2018 übernahmen Franziska Fuchs und Mo- nika Philipp die musikalische Leitung der Jugend. Sie brachten neuen 13. Adventsmarkt auf dem Dorfplatz Schwung in die junge Truppe, welcher beim Jahreskonzert 2019, sowie bei vielen anderen Auftritten bewiesen wurde. Um den Zusammenhalt in Frensdorf noch mehr zu stärken werden auch einige Ausflüge gemeinsam unter- Viele helfende Hände gestalteten auch in diesem Jahr wieder den nommen. Probenwochenende Adventsmarkt auf dem Dorfplatz. in Wirsberg, Fahrt zum Nürnber- Durch viele Helfer und zahlreiche Besucher konnten wir auch in diesem ger Weihnachtsmarkt, Spaß im Jahr eine Spende für die Aktion Sternschnuppe erzielen. Erlebnispark „Tripsdrill“ sowie Der Betrag war zum Redaktionsschluss leider noch nicht bekannt. zusammen Plätzchenbacken Er wurde im Rahmen der Adventsbesinnung in der Kirche "St. Johan- und Feiern. nes der Täufer" an Pfarrer Wolfgang Schmidt überreicht. Kennenlernparty – Musikverein Besonderer Dank geht an Frensdorf Jugend • Hr. Bürgermeister Jakobus Kötzner und Pfarrer Wolfgang Schmidt für die Eröffnungsrede. • Fr. Atzhorn für die Bereitstellung der schulischen Räumlichkeiten. • Karin mit den Tanzflöhen und Tanzmäusen für die bezaubernde Weihnachtsmarkt Reundorf Tanzeinlage. 2019 - Jugendorchester • Fr. Olbrich mit dem Kinderchor für die gelungene musikalische Vorbereitung auf Weihnachten. Jahreskonzert im Frühjahr – Alle Jahre wieder hat auch für uns Bestand, Auftritte im Sommer, Herbst und Winter wir sehen uns auch 2020 bei jedem Wetter bei Bratwurst und Waffel am Glühweinstand. Vier Wochen vor Ostersamstag fahren wir alle zusammen auf unser jährliches Probenwochenende um die Best mögliche Vorbereitung für Wir stellen auf den Christbaum, die Buden das Konzert zu erzielen. Jugend- und Hauptorchester genießen das und freuen uns mit Euch Wochenende in der Jugendtagesstätte in Wirsberg. Neben der Musik auf einen tollen Adventsmarkt, kommt natürlich die Gemeinschaft nicht zu kurz. Die Spieleabende denn der Frensdorfer Veranstaltungsverein sind bereits legendär. Nur so kann das jährliche Konzert zu unserem ist auch 2020 wieder mit am Start. musikalischen Höhepunkt im Jahr werden. Überzeugen Sie sich selbst am 28.03.2020 um 19:00 Uhr in der Turnhalle in Frensdorf. IHR FRENSDORFER VERANSTALTUNGSVEREIN Wir spielen in Frensdorf beim Pfarrfest sowie bei der Kerwa. Kirchliche, Weihnachtliche und weitere tolle Auftritte runden Musikverein Frensdorf unser musikalisches Jahr ab. und Umgebung e.V. Blick in die Zukunft – Wir sind sehr stolz auf unsere… 2021 ...Jugend- und Nachwuchsmusiker Was ist so besonders im Jahr 2021? Wir möchten mit Ihnen Der Musikverein Frensdorf und Umgebung e.V., gegründet im April unser 30jähriges Bestehen feiern. 1991, blickt mit stolz auf die letzten 28 Jahre zurück. Entstanden ist Am Samstag den 20.03.2021 möchten wir Sie zu unserem Jubilä- der Verein, aus der ehemaligen Blaskapelle Frensdorf (1976-1991). Seit umskonzert einladen. unserer Gründungsversammlung hat sich die Jugendarbeit bezahlt Unser 30jähriges Bestehen feiern wir am Wochenende den 12. gemacht und der Verein sich stetig weiterentwickelt. An dieser Stelle und 13.06.2021 in Frensdorf. möchten wir uns bei der Gemeinde Frensdorf bedanken, Sie hat uns auf unseren Weg immer begleitet und unterstützt. Nachdem wir jahre- Wir wünschen Ihnen allen einen gesunden und guten lang keine eigenen Proberäume hatten durften wir 2002, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Start ins Jahr 2020 Reundorf, unsere Probenräu- Weitere Informationen finden Sie unter www.musikverein-frensdorf.de me Einweihen und somit unser neues musikalisches Zuhause übernehmen. Redaktionsschluss Der Musikverein umrahmte das Richtfest für sein künftiges „Zu- für die nächste Ausgabe: hause“ am 20. Januar um 08.00 Uhr
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