Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg

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Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
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                                 20. Jahrgang | Mittwoch, den 27. November 2019 | Nummer 11
                                                                        Beilrode

                                   Amts- und
                                       Informationsblatt
                                                   der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode mit den Gemeinden
                                               Beilrode, Arzberg und dem Zweckverband Beilrode-Arzberg -
                                                     Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung -

                                                               unsere Heima t drin!
                                               ... hier steckt

               www.gemeindebeilrode.de                                               www.gemeinde-arzberg.de
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode                                 -2-                                                      Nr. 11/2019

                                                                                               §3
       Amtliche Bekanntmachungen                                                     Verwaltungskostenpflicht
                                                                     (1) Die Verwaltungskostenpflicht individuell zurechenbarer öf-
   Zweckverband Beilrode-Arzberg/                                    fentlich-rechtlicher Leistungen im Sinne des § 2 SächsVwKG,
                                                                     in der jeweils geltenden Fassung, und die Höhe der Gebühren
     Trinkwasserversorgung und                                       ergeben sich grundsätzlich aus dem Kostenverzeichnis.
         Abwasserbeseitigung                                         (2) Amtshandlungen sind auch dann verwaltungskostenpflich-
                                                                     tig, wenn sie nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind. In
                                                                     diesen Fällen wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kosten-
           Öffentliche Bekanntmachung                                verzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu be-
                                                                     messen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine
     Neufassung der Satzung über die Erhebung                        Gebühr bis zu 50.000 Euro erhoben.
    von Verwaltungskosten für Amtshandlungen                         (3) Die Gebühr fällt für die jeweilige öffentlich-rechtliche Leis-
  und sonstigen Leistungen des Zweckverbandes                        tung einzeln an, auch wenn diese zusammen mit anderen vor-
Beilrode-Arzberg in weisungsfreien Angelegenheiten                   genommen wird.
              (Kostensatzung – KoS)                                  (4) Die Gebühr fällt für die jeweilige öffentlich-rechtliche Leis-
                                                                     tung ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Personen nur
Auf Grund des § 60 Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes
                                                                     einmal an.
über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung
                                                                     (5) Eine Verwaltungskostenpflicht besteht auch, wenn ein auf
der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270)
                                                                     die Vornahme einer öffentlich-rechtlichen Leistung gerichteter
i. V. m. § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung (VerbS) des Zweck-
                                                                     Antrag oder ein Rechtsbehelf zurückgenommen wird oder sich
verbandes Beilrode-Arzberg vom 22. Oktober 2009, zuletzt
                                                                     auf andere Art und Weise erledigt.
geändert am 1. Dezember 2015 und §§ 2 Abs. 1, 8a des Sächsi-
schen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der                                        §4
Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt                                Gebührenhöhe
geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April 2019
                                                                     (1) Die Höhe der Gebühr im Kostenverzeichnis ist nach dem Ver-
(SächsGVBl. S. 245) i. V. m. §§ 2, 3 Abs. 4 bis 6, § 4 Abs. 2, 3
                                                                     waltungsaufwand aller an der öffentlich-rechtlichen Leistung
und 5, §§ 6 bis 9, 11 bis 13, 15, 16, 17 Abs. 1 bis 3 und 5, §§ 18
                                                                     beteiligten Behörden und Stellen (Kostendeckungsgebot) und
bis 20, 22 und 23 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes
                                                                     nach der Bedeutung der Angelegenheit für die Personen, de-
(SächsVwKG) vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) und § 4 der
                                                                     nen die öffentlich-rechtliche Leistung individuell zurechenbar
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
                                                                     i. S. d. § 2 Abs. 2 ist, zu bemessen. Verwaltungsaufwand sind
Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.
                                                                     die regelmäßig bei der Erbringung der öffentlich-rechtlichen
S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
                                                                     Leistung anfallenden Aufwendungen, insbesondere Personal-
2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), hat die Verbandsversammlung
                                                                     und Sachaufwendungen. Ausnahmen vom Kostendeckungs-
des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung
                                                                     gebot sind nur zulässig, wenn dies aus Gründen der Billigkeit
und Abwasserbeseitigung- am 5. November 2019 im Wege der
                                                                     erforderlich ist. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis
Änderung der bisherigen Kostensatzung vom 1. Dezember 2015
                                                                     zur öffentlich-rechtlichen Leistung stehen. Die im Kostenver-
folgende Neufassung beschlossen:
                                                                     zeichnis festgelegte Gebühr enthält nicht die Umsatzsteuer,
                             §1                                      sofern in anderen Rechtsvorschriften nichts Abweichendes be-
                        Kostenpflicht                                stimmt ist.
                                                                     (2) Die Gebühren sind durch feste Sätze (Festgebühren), nach
Der Zweckverband Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung
                                                                     dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die öffentlich-recht-
und Abwasserbeseitigung- (im Folgenden: Zweckverband) er-
                                                                     liche Leistung bezieht (Wertgebühren), nach dem Zeitaufwand
hebt für seine individuell zurechenbaren öffentlich-rechtlichen
                                                                     für die öffentlich-rechtliche Leistung (Zeitgebühr) oder durch
Leistungen in weisungsfreien Angelegenheiten, Verwaltungs-
                                                                     Rahmensätze (Rahmengebühren) zu bestimmen.
gebühren und Auslagen (Verwaltungskosten) nach den Vor-
schriften dieser Satzung. Unterliegt eine Amtshandlung oder                                      §5
eine sonstige öffentlich-rechtliche Leistung der Umsatzsteuer,                              Mindestgebühr
wird diese auf den Kostenschuldner umgelegt.
                                                                     Die Mindestgebühr beträgt 10 Euro, sofern im Kostenverzeich-
                            §2                                       nis nichts Abweichendes bestimmt ist oder sich dies aus § 3
                  Begriffsbestimmungen                               Absatz 2 Satz 2 ergibt.

(1) Öffentlich-rechtliche Leistungen sind                                                    §6
a) Tätigkeiten, die der Zweckverband in Ausübung hoheitlicher               Verwaltungskosten in besonderen Fällen
      Gewalt mit Außenwirkung vornimmt (Amtshandlungen); eine        (1) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf
      Amtshandlung liegt auch dann vor, wenn das Einverständ-        andere Art und Weise, bevor die Leistung vollständig erbracht
      nis des Zweckverbands, insbesondere eine Genehmigung           ist, ist eine Gebühr von 10 bis 75 Prozent der für die beantragte
      oder eine Erlaubnis, nach Ablauf einer bestimmten Frist auf    öffentlich-rechtliche Leistung festzusetzenden Gebühr je nach
      Grund einer Rechtsvorschrift als erteilt gilt,                 Fortgang der Sachbehandlung zu erheben. Von der Festset-
b) sonstige Leistungen, die der Zweckverband im Rahmen ei-           zung der Gebühr ist abzusehen, wenn durch die Zurücknahme
      ner öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit mit Außen-     des Antrags oder seine Erledigung auf andere Art und Weise
      wirkung erbringt, insbesondere die Bereitstellung öffentli-    das Verfahren besonders schnell und mit geringem Verwal-
      cher Einrichtungen zur Benutzung.                              tungsaufwand abgeschlossen werden kann und dies der Billig-
(2) Individuell zurechenbar ist eine Leistung, die                   keit nicht widerspricht; hatte der Zweckverband mit der sach-
a) beantragt, sonst willentlich in Anspruch genommen oder            lichen Bearbeitung noch nicht begonnen, ist keine Gebühr zu
      zugunsten des Leistungsempfängers erbracht wird oder           erheben.
b) durch einen Tatbestand ausgelöst wird, an den eine Rechts-        (2) Bei der vollständigen oder teilweisen Ablehnung eines An-
      norm die Befugnis zum Tätigwerden des Zweckverbands            trags kann die für die beantragte öffentlich-rechtliche Leistung
      knüpft und die in einem spezifischen Bezug zum Tun, Dul-       festzusetzende Gebühr bis auf 10 Prozent ermäßigt werden.
      den oder Unterlassen einer Person oder zu dem von einer        Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, ist keine
      Person zu vertretenden Zustand einer Sache steht.              Gebühr zu erheben.
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Nr. 11/2019                                                        -3-                              Verwaltungsgemeinschaft Beilrode

(3) Für die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungs-             e)   Auskünfte einfacher Art; dies gilt nicht für Auskünfte aus
aktes ist eine Gebühr bis zur Höhe der für den zurückgenom-                 Registern oder Dateien,
menen oder widerrufenen Verwaltungsakt im Zeitpunkt der                f) Verfahren über die Stundung, den Erlass oder die Erstat-
Rücknahme oder des Widerrufs festzusetzenden Gebühr zu                      tung öffentlicher Abgaben,
erheben. Ist für den zurückgenommenen oder widerrufenen                g) Entscheidungen über Gegenvorstellungen, Aufsichtsbe-
Verwaltungsakt keine Gebühr angefallen, ist eine Gebühr bis zu              schwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und andere Pe-
3.000 Euro zu erheben.                                                      titionen,
(4) Verwaltungskosten, die bei richtiger Sachbehandlung durch          h) Verfahren über die Anordnung der sofortigen Vollziehung
den Zweckverband nicht entstanden wären, werden nicht erho-                 und über die Aussetzung der Vollziehung nach §§ 80 und
ben. Das gleiche gilt für Auslagen, die durch die Verlegung eines           80 a der Verwaltungsgerichtsordnung.
Termins oder durch die Vertagung einer Verhandlung entstanden          (2) Soweit in Absatz 1 oder in anderen Rechtsvorschriften nichts
sind, soweit dies nicht vom Auslagenschuldner verursacht ist.          Abweichendes bestimmt ist, wird das Rechtsbehelfsverfahren
                       §7                                              von der sachlichen Verwaltungskostenfreiheit nicht erfasst.
                                                                       (3) Auch bei Verwaltungskostenfreiheit nach Absatz 1 sind
   Verwaltungskosten im Rechtsbehelfsverfahren
                                                                       Auslagen im Sinne des § 11 Abs. 1, die durch unbegründete
(1) Für die Entscheidung über einen Rechtsbehelf ist, soweit die-      Einwendungen eines Beteiligten oder durch schuldhaftes Ver-
ser erfolglos geblieben ist, eine Gebühr bis zu 150 Prozent der für    halten eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, von
den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr zu             diesem zu tragen.
erheben. Ist für den angefochtenen Verwaltungsakt keine Gebühr
angefallen oder hat ein Dritter den Rechtsbehelf eingelegt, ist eine                             § 10
Gebühr bis zu 5.000,00 Euro zu erheben. Hat ein Rechtsbehelf                         Persönliche Gebührenfreiheit
vollen Erfolg, werden keine Verwaltungskosten erhoben.
                                                                       (1) Von der Zahlung der Gebühren für individuell zurechenbare
(2) Wird ein Rechtsbehelf zurückgenommen oder erledigt er
                                                                       öffentlich-rechtliche Leistungen sind befreit:
sich auf andere Art und Weise bevor die Entscheidung über den
                                                                       a) die Bundesrepublik Deutschland und die juristischen Per-
Rechtsbehelf erlassen ist, beträgt die Gebühr 10 bis 75 Prozent
                                                                            sonen des öffentlichen Rechts, deren Ausgaben auf Grund
der nach Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 festzusetzenden Gebühr.
                                                                            gesetzlicher Verpflichtung ganz oder überwiegend aus
§ 6 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
                                                                            dem Haushalt des Bundes getragen werden;
(3) Hat ein Rechtsbehelf ganz oder teilweise Erfolg und wird auf
diesen hin eine öffentlich-rechtliche Leistung vorgenommen             b) der Freistaat Sachsen und die juristischen Personen des
oder ein Antrag abgelehnt, bleibt die Erhebung der dafür vor-               öffentlichen Rechts, deren Ausgaben auf Grund gesetzli-
geschriebenen Verwaltungskosten unberührt.                                  cher Verpflichtung ganz oder überwiegend aus dem Haus-
                                                                            halt des Freistaates Sachsen getragen werden;
                           §8                                          c) die Gemeinden, die Landkreise und sonstigen kommu-
               Verwaltungskostenschuldner                                   nalen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der
                                                                            Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen so-
(1) Zur Zahlung der Verwaltungskosten ist derjenige verpflichtet,           wie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
a) dem die öffentlich-rechtliche Leistung individuell zuzu-                 deren Ausgaben auf Grund gesetzlicher Verpflichtung
     rechnen ist,                                                           ganz oder überwiegend aus dem Haushalt der genann-
b) der die Verwaltungskosten durch eine vor dem Zweckver-                   ten kommunalen Körperschaften getragen werden; soweit
     band abgegebene oder mitgeteilte Erklärung übernommen                  kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts, die
     hat oder                                                               der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen,
c) der für die Verwaltungskostenschuld eines anderen kraft                  bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben öffentlich-
     Gesetzes haftet.                                                       rechtliche Leistungen des Freistaates Sachsen im Sinne
(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.                     des § 2 Absatz 1 Nummer 2 in Anspruch nehmen, gilt diese
(3) Auslagen im Sinne des § 11 Absatz 1, die durch unbegrün-                Befreiung auch für Auslagen;
dete Einwendungen eines Beteiligten oder durch schuldhaftes            d) die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland, so-
Verhalten eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind,             weit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; der Leistungsemp-
hat dieser zu tragen.                                                       fänger hat dazu entsprechende Angaben von Amts wegen
                                                                            zu machen;
                          §9                                           e) die Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie die Recht-
          Sachliche Verwaltungskostenfreiheit                               stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben.
(1) Verwaltungskosten werden nicht erhoben für:                        Die Befreiung tritt nicht ein, wenn die Gebühr einem Dritten
a) durch Gesetz oder Rechtsverordnung geregelte Überwa-                auferlegt werden kann. Die in Satz 1 Genannten haben dazu
     chungsmaßnahmen, die auf Grund eines Verdachts oder               entsprechende Angaben von Amts wegen zu machen.
     einer Beschwerde durchgeführt werden, wenn kein Ver-              (2) Nicht befreit sind:
     stoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird,               a) die Sondervermögen,
b) die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsak-                b) die Bundesbetriebe sowie die Staatsbetriebe und Landes-
     tes, wenn diese auf Gründen beruhen, die der Betroffene                betriebe des Freistaates Sachsen und der anderen Länder
     nicht zu vertreten hat,                                                der Bundesrepublik Deutschland,
c) die Anforderung von Verwaltungskosten, Verwaltungskos-              c) sonstige wirtschaftliche Unternehmen der juristischen Per-
     tenvorschüssen, Beiträgen und die Aufforderung zur Zahlung             sonen des öffentlichen Rechts.
     von Säumniszuschlägen sowie die Festsetzung von Entschä-                                      § 11
     digungen oder Vergütungen im Sinne des § 27 und die Fest-
                                                                                                 Auslagen
     setzung der in einem Vorverfahren nach § 68 Verwaltungsge-
     richtsordnung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung            (1) Aufwendungen, die nicht regelmäßig im Zusammenhang
     oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen,                 mit der Erbringung der öffentlich-rechtlichen Leistung anfallen
d) öffentlich-rechtliche Leistungen, die ausschließlich oder           und deshalb nicht nach § 4 Absatz 1 zu dem in die Gebühr
     überwiegend im öffentlichen Interesse von Amts wegen              einzubeziehenden Verwaltungsaufwand gehören, werden in
     vorgenommen werden; sind sie einem Beteiligten indivi-            der tatsächlich entstandenen Höhe als Auslagen erhoben. Als
     duell zuzurechnen, sind ihm dafür die Verwaltungskosten           Auslagen können unter den Voraussetzungen von Satz 1 insbe-
     aufzuerlegen, soweit dies der Billigkeit nicht widerspricht,      sondere erhoben werden:
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode                                -4-                                                      Nr. 11/2019

a)    Vergütungen und Entschädigungen, die Sachverständigen,        (2) Der Verwaltungskostenschuldner ist verpflichtet, die zur Fest-
      Dolmetschern, Übersetzern, Zeugen und sonstigen Perso-        setzung der Verwaltungskosten erforderlichen Angaben wahr-
      nen zustehen,                                                 heitsgemäß und vollständig zu machen sowie die notwendigen
b) Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienst-             Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beizufügen.
      leistungen,                                                   (3) Die Verwaltungskostenentscheidung kann zusammen mit
c) Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und             der Sachentscheidung oder selbständig nach Maßgabe der
      sonstige Aufwendungen bei der Ausführung von Dienstge-        Verwaltungsgerichtsordnung angefochten werden.
      schäften außerhalb der Dienststelle,                                                     § 15
d) Aufwendungen anderer Behörden oder Personen,
                                                                                      Zeitpunkt der Fälligkeit
e) Kosten der Abwasseranalytik für die Einleiter- und Indirekt-
      einleiterüberwachung.                                         Die Verwaltungskosten werden einen Monat nach der Bekannt-
(2) Abweichend von Absatz 1 kann im Kostenverzeichnis be-           gabe der Verwaltungskostenfestsetzung an den Verwaltungs-
stimmt werden, dass Auslagen pauschal, nicht oder nicht in          kostenschuldner fällig, wenn nicht der Zweckverband einen
voller Höhe erhoben werden.                                         späteren Zeitpunkt bestimmt oder die Fälligkeit abweichend
(3) Inhaltlich bestimmte Auslagenregelungen in Rechtsakten          durch Vertrag geregelt ist.
der Europäischen Union, die von diesem Gesetz abweichen,
                                                                                              § 16
sind in das Kostenverzeichnis aufzunehmen.
                                                                                      Zurückbehaltungsrecht
(4) Auslagen werden auch dann erhoben, wenn der Zweckver-
band aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsverein-        Bis zur Zahlung der geschuldeten Verwaltungskosten kön-
fachung oder aus ähnlichen Gründen an die anderen Behörden,         nen Urkunden, sonstige Schriftstücke und andere Sachen,
Einrichtungen oder Personen Zahlungen nicht zu leisten hat.         an denen der Zweckverband im Zusammenhang mit der kos-
(5) Aufwendungen für die auf besonderen Antrag erteilten Verviel-   tenpflichtigen Amtshandlung verwaltungskostenpflichtigen
fältigungen werden gesondert als Schreibauslagen erhoben. Die       öffentlich-rechtlichen Leistung Gewahrsam begründet hat, zu-
Höhe der Schreibauslagen wird im Kostenverzeichnis bestimmt.        rückbehalten werden.

                        § 12                                                                  § 17
     Entstehung des Verwaltungskostenanspruchs                                       Reihenfolge der Tilgung
(1) Der Verwaltungskostenanspruch entsteht mit Beendigung           (1) Schuldet ein Verwaltungskostenschuldner mehrere Beträge
der verwaltungskostenpflichtigen öffentlich-rechtlichen Leis-       und reicht bei freiwilliger Zahlung der gezahlte Betrag nicht zur
tung, in den Fällen des § 3 Absatz 5 mit Zurücknahme oder           Tilgung sämtlicher Schulden aus, wird die Schuld getilgt, die der
Erledigung des Antrags oder Rechtsbehelfs und in den Fällen         Verwaltungskostenschuldner bei der Zahlung bestimmt. Trifft
des § 2 Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 2 zu dem Zeitpunkt, zu           der Verwaltungskostenschuldner keine Bestimmung, werden
dem das Einverständnis als erteilt gilt. Bedarf die öffentlich-     zunächst die Geldbußen, sodann nacheinander die Zwangsgel-
rechtliche Leistung einer Zustellung, Eröffnung oder sonstigen      der, die Gebühren, die Auslagen, die Kosten der Mahnung und
Bekanntgabe, ist sie damit beendet.                                 der Vollstreckung, die Zinsen und die Säumniszuschläge ge-
(2) Wird die verwaltungskostenpflichtige öffentlich-rechtliche      tilgt. Innerhalb dieser Reihenfolge sind die einzelnen Schulden
Leistung elektronisch erbracht und wird der Leistungsemp-           nach ihrer Fälligkeit zu ordnen; bei gleichzeitig fällig geworde-
fänger innerhalb des elektronischen Verfahrens zur sofortigen       nen Beträgen und bei den Säumniszuschlägen bestimmt der
Zahlung aufgefordert, entsteht der Verwaltungskostenanspruch        Verwaltungskostengläubiger die Reihenfolge der Tilgung.
abweichend von Absatz 1 im Zeitpunkt dieser Aufforderung.           (2) Wird die Zahlung nach dem Verwaltungsvollstreckungsge-
(3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Zweckverband vor           setz für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntma-
Beendigung einer öffentlich-rechtlichen Leistung, für die nach      chung vom 10. September 2003 (SächsGVBl. S. 614, 913), das
dem Kostenverzeichnis eine Festgebühr bis zu 100 Euro zu er-        zuletzt durch das Gesetz vom 6. Oktober 2013 (SächsGVBl.
heben ist, zur Zahlung auffordert.                                  S. 802) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
                                                                    erzwungen und reicht der verfügbare Betrag nicht zur Tilgung
                         § 13                                       aller Schulden aus, derentwegen die Vollstreckung oder die
              Verwaltungskostenvorschuss                            Verwertung der Sicherheiten erfolgt ist, bestimmt der Verwal-
(1) Der Zweckverband kann eine öffentlich-rechtliche Leistung,      tungskostengläubiger die Reihenfolge der Tilgung.
die auf Antrag vorgenommen wird, von der Zahlung eines an-                                     § 18
gemessenen Vorschusses abhängig machen. Dem Antragstel-
                                                                                         Säumniszuschläge
ler ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses zu
setzen. Wird der Vorschuss nicht binnen dieser Frist eingezahlt,    (1) Werden Verwaltungskosten nicht bis zum Ablauf des Fäl-
kann der Zweckverband den Antrag als zurückgenommen be-             ligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der
handeln; darauf ist der Antragsteller bei der Anforderung des       Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerunde-
Vorschusses hinzuweisen. Satz 3 gilt nicht im Rechtsbehelfs-        ten rückständigen Kostenbetrags zu entrichten; abzurunden ist
verfahren.                                                          auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Bei Zahlung
(2) Ein Vorschuss ist nicht anzufordern, wenn dem Antragsteller     im Lastschriftverfahren gelten die Kosten als am Fälligkeitstag
oder einem Dritten dadurch ein wesentlicher Nachteil entste-        entrichtet.
hen würde oder wenn es aus sonstigen Gründen der Billigkeit         (2) Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis von bis zu drei
entspricht. Bei Personen, die außerstande sind, ohne Beein-         Tagen nicht erhoben. Dies gilt nicht bei Barzahlung und bei ga-
trächtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhalts     rantierter oder mittels abstraktem Schuldversprechen abgesi-
die Verwaltungskosten vorzuschießen, darf ein Vorschuss nur         cherter Kartenzahlung.
gefordert werden, wenn der Antrag keine hinreichende Aus-           (3) Sind mehrere Verwaltungskostenschuldner hinsichtlich der
sicht auf Erfolg bietet.                                            Verwaltungskostenschuld als Gesamtschuldner in Anspruch
                                                                    genommen worden, entstehen Säumniszuschläge gegenüber
                         § 14                                       jedem säumigen Gesamtschuldner. In diesem Fall besteht auch
             Verwaltungskostenfestsetzung                           hinsichtlich der für den gleichen Zeitraum verwirklichten Säum-
(1) Verwaltungskosten werden von Amts wegen festgesetzt. Die        niszuschläge ein Gesamtschuldverhältnis. Insgesamt ist kein
Festsetzung soll schriftlich oder elektronisch erfolgen. Sie kann   höherer Säumniszuschlag zu entrichten, als wenn die Säumnis
auch mündlich ergehen. In diesem Fall ist sie auf Antrag schrift-   nur bei einem Gesamtschuldner eingetreten wäre.
lich oder elektronisch zu bestätigen.                               (4) § 7 Absatz 4 und § 23 SächsVwKG gelten sinngemäß.
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Nr. 11/2019                                                      -5-                               Verwaltungsgemeinschaft Beilrode

                          § 19                                         3.2.2   zu einem Antrag auf Herstel-
        Verhältnis zu anderen Kostenregelungen                                 lung bzw. Änderung eines Ab-
(1) Kostenregelungen in anderen Satzungen des Zweckverban-                     wasseranschlusses                    10,00 EUR
des bleiben von dieser Satzung unberührt.                              3.2.3   Rücknahme des Antrages, be-
(2) Unberührt bleiben ferner bundes- und landesrechtliche                      vor die Amtshandlung beendet
Kostenregelungen, insbesondere zu Gebührenfreiheit und Bil-                    war                                  5,00 EUR
ligkeitsentscheidungen (Stundung, Niederschlagung, Erlass).            3.3     Befreiung vom Anschluss- und
                                                                               Benutzungszwang
                            § 20                                       3.3.1   für Trinkwasser gemäß § 5
                        Inkrafttreten                                          Wasser versorgungssatzung
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.                                (WVS)                                10,00 EUR
                                                                       3.3.2   für Abwasser gemäß § 5 Ab-
                                                                               wassersatzung (AbwS)                 10,00 EUR
Anlage zur Verwaltungskostensatzung:                                   3.4     Einbau eines Unterzählers als
                                                                               Nachweis der Absetzung von
Kostenverzeichnis                                                              Abwassermengen, die nicht
Lfd. Nr. Gegenstand                          Gebühr des Ge-                    über die öffentliche Abwasser-
                                             genstandswertes                   beseitigungsanlage      entsorgt
1        Auskünfte, insbesondere aus                                           werden
         Akten und Büchern und Ein-                                    3.4.1   Antragsbearbeitung und Ge-
         sichtnahme in solche                                                  nehmigung (ohne Antrag auf
1.1      Einsichtgewährung in Akten                                            wasserrechtliche Erlaubnis zur
         und amtliche Bücher, soweit         0,50 EUR je Akte                  Versickerung von Wasser aus
         die Einsicht nicht in einem ge-     oder Buch                         privaten Schwimm- und Bade-
         bührenpflichtigen      Verfahren    mindestens jedoch                 becken auf unversiegelten Bo-
         gewährt wird                        5,00 EUR                          denflächen)                          10,00 EUR
1.2      Erteilung    von    schriftlichen                             3.4.2   Antragsbearbeitung und Ge-
         Auskünften, insbesondere aus        1,00 EUR je Akte                  nehmigung (einschl. Antrag auf
         Akten und Büchern, die der          oder Buch                         wasserrechtliche Erlaubnis zur
         Zweckverband selbst erstellt        mindestens jedoch                 Versickerung von Wasser aus
         hat                                 10,00 EUR                         privaten Schwimm- und Bade-
2        Auslagen                                                              becken auf unversiegelten Bo-
2.1      Schreibauslagen                                                       denflächen)                          15,00 EUR
2.1.1    Abschriften und Auszüge aus                                   3.5     Erteilung von Leitungsauskünf-
         Akten, Protokollen von öffentli-                                      tenzzgl. einer Verwaltungskos-
         chen Verhandlungen, amtlichen                                         tenpauschale i. H. v. 10,00 EUR
         Büchern, Registern usw. (so-                                          je Abrechnung
         fern sie nicht durch Ablichtung                               3.5.1   Digitale Leitungsauskunft auf
         hergestellt wurden)                                                   Datenträger                          20,00 EUR
         Grundgebühr je angefangene                                    3.5.2   Ausgabe als Papier DIN A4            4,00 EUR je Blatt
         Seite DIN A4                        5,00 EUR                  3.5.3   Ausgabe als Papier DIN A3            8,00 EUR je Blatt
         je angefangene Seite DIN A4         2,30 EUR                  3.5.4   im Dateiformat (z. B. .pdf) als E-
2.1.2    Anfertigen einer Niederschrift      7,50 EUR je ange-                 Mail-Anhang                          10,00 EUR
                                             fangene Seite             3.6     Erteilung von Installationsge-
2.1.3    Kopien von Schriftstücken und                                         nehmigungen
         unbeglaubigten Auszügen aus                                   3.6.1   Erteilung von Installationsge-
         Karten                                                                nehmigungen (Installateuraus-
         je Seite DIN A4                  0,25 EUR                             weise) einschl. Aufnahme in
         je Seite DIN A3                  0,50 EUR                             das Installateurverzeichnis des
2.2      Portoauslagen                    nach den jeweils                     Zweckverbandes, auch Mehr-
                                          gültigen   Preisen                   fertigungen und Verlängerungen       25,00 EUR
                                          des Postdienstleis-          3.6.2   Gasteintragungen                     10,00 EUR
                                          ters                         3.7     Erstellung einer Zwischenab-
3        Einzelne Amtshandlungen                                               rechnung für Gebührenforde-
3.1      Bearbeitung von Anträgen zur                                          rungen                               10,00 EUR
         Trinkwasserversorgung       ein-                              3.8     Erstattung überzahlter Beträge       5,00 EUR
         schl. Erteilung von Genehmi-                                          auf Kundenwunsch
         gungen bzw. deren Ablehnung                                   4       Fristverlängerungen                  Lfd. Nr. 1 Tarif-
3.1.1    zu einer Bauvoranfrage           10,00 EUR                                                                 stelle 5
3.1.2    zu einem Antrag auf Herstellung                                                                            9. SächsKVZ in
         bzw. Änderung eines Trinkwas-                                                                              der jeweils gel-
         seranschlusses                   10,00 EUR                                                                 tenden Fassung
3.1.3    Rücknahme des Antrages, be-                                   5       Amtshandlungen im Voll-
         vor die Amtshandlung beendet                                          streckungsverfahren     bei
         war                              5,00 EUR                             öffentlich-rechtlichen For-
3.2      Bearbeitung von Anträgen zur                                          derungen in Selbstverwal-
         Abwasserbeseitigung einschl.                                          tungsangelegenheiten
         Erteilung von Genehmigungen                                   5.1     Mahnung                     5,00 EUR
         bzw. deren Ablehnung                                          5.2     Ankündigung der Zwangsvoll- 10,00 EUR
3.2.1    zu einer Bauvoranfrage           10,00 EUR                            streckung
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode                                -6-                                                       Nr. 11/2019

5.3      Aufwandsersatz zur Sperrung                                  7.1     Anfahrtspauschale(incl. auf die     15,00 EUR/Anfahrt
         eines Anschlusses wegen Zah-                                         Fahrzeit entfallende Arbeitszeit)
         lungsverzug (§ 10 Abs. 2 WVS                                 7.2     Personalkosten im technischen
         / § 3 Abs. 7 AbwS) gemäß § 19                                        Bereich
         SächsVwVG                         50,00 EUR                  7.2.1   Personalkostenpauschale(je an-
5.4      Aufwandsersatz zur Wiederin-                                         gefangene halbe Stunde)             18,50 EUR
         betriebnahme eines Anschlus-                                 7.2.2   Aufschläge:
         ses nach Sperrung wegen Zah-                                         a) bei Ausführung der Arbeiten
         lungsverzug (§ 10 Abs. 2 WVS                                         auf Wunsch des Erstattungs-
         / § 3 Abs. 7AbwS) gemäß § 19                                         pflichtigen außerhalb der regu-
         SächsVwVG                         50,00 EUR                          lären Dienstzeit                    50 %
5.5      sonstige Amtshandlungen im Lfd. Nr. 1 Tarifstel-                     b) für Eilmontagen (Ausführung
         Vollstreckungsverfahren      bei le 8                                auf Antrag innerhalb von bis zu
         öffentlich-rechtlichen    Forde- 9. SächsKVZ in der                  2 Arbeitstagen nach Auftragser-
         rungen in Selbstverwaltungs- jeweils geltenden                       teilung)                           50 %
         angelegenheiten                   Fassung                    7.3     Materialkosten                     100 % des Listen-
Alle unter den nachfolgenden Punkten 6 bis 8 genannten Kos-                                                      preises (netto) zzgl.
ten sind Nettokosten; zusätzlich wird die Umsatzsteuer (Mehr-                                                    25 % als Material-
wertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgesetz-                                                     beschaffungskosten
ten Höhe erhoben.                                                     7.4     Leistungserbringung durch ei- 100 % des veraus-
6        Bereitstellung von Standroh-                                         nen vom Zweckverband beauf- lagten Betrages
         ren / Standrohrzählern                                               tragten Dritte
         zzgl. einer Verwaltungskosten-                               8       Aufwandsersatz für Tätigkei-
         pauschale i. H. v. 10,00 EUR je                                      ten nach Pauschalen
         Abrechnung                                                           zzgl. Anfahrtspauschale nach
         einmalig je Bereitstellung        10,00 EUR                          Pkt. 7.1 und Materialkosten nach
         Nutzung eines Standrohres         5,00 EUR/Tag                       Pkt. 7.3 sowie einer Verwal-
         Kaution                                                              tungskostenpauschale i. H. v.
         (Die Kaution wird bei schadlo-                                       10,00 EUR je Abrechnung
         ser Rückgabe des Standrohres                                 8.1     Abnahme von Grundstücksent-
         abzgl. der entstanden Kosten für                                     wässerungsanlagen
         Bereitstellung und Benutzung                                 8.1.1   bei biologischen Kleinkläranla- 20,00 EUR
         zinslos erstattet.)               250,00 EUR                         gen und abflusslosen Sammel-
7        Aufwandsersatz für Tätigkei-                                         gruben
         ten nach tatsächlichem Auf-                                  8.1.2   bei Direktanschluss an die öf-
         wand im technischen Bereich                                          fentliche Abwasserkanalisation 10,00 EUR
         zzgl. einer Verwaltungskosten-
                                                                      8.1.3   zusätzlich je beanstandeter Vor-
         pauschale i. H. v. 10,00 EUR je
                                                                              abnahme                            10,00 EUR
         Abrechnung
                                                                      8.2     Abnahme von privaten Unter- 10,00 EUR
         Insbesondere folgende Tätigkei-
                                                                              zählern
         ten werden nach dem tatsächli-
                                                                      8.3     Vorübergehende        Stilllegung
         chen Aufwand berechnet:
                                                                              bzw. Absperrung eines Trink-
         a) Rückbau und Wiederherstel-
                                                                              wasserhaus-      bzw.    -grund-
         lung von Trinkwasseranschlüssen
                                                                              stücksanschlusses gemäß § 9
         einschließlich Abnahme von Neu-
                                                                              WVS                                10,00 EUR
         anschlüssen gemäß § 14 WVS
         b) Rückbau und Wiederherstel-                                8.4     Wiederinbetriebnahme eines vo-
         lung von Abwasseranschlüssen                                         rübergehend stillgelegten oder
         einschließlich Abnahme von Neu-                                      abgesperrten Trinkwasserhaus-
         anschlüssen gemäß § 12 AbwS                                          bzw.-grundstücksanschlusses
         c) Reparaturmaßnahmen an                                             gemäß § 9 WVS                      10,00 EUR
         Trink- und Abwasseranschlüs-                                 8.5     Kontrolle und Plombierung von
         sen im privaten Bereich                                              Eigenversorgungs- und Nieder-
         d) Wechsel der Messeinrichtung                                       schlagswassernutzungsanlagen 10,00 EUR
         aufgrund Frostschaden oder an-                               8.6     Abwasserprobeentnahme aus
         derer Beschädigunge) Errichten                                       Kleinkläranlagen und Untersu-
         und Entfernen eines provisori-                                       chung hinsichtlich zu definieren-
         schen Anschlusses (z.B. Bau-                                         der Parameter
         wasser)                                                              a) CSB, N, P, pH-Wert              60,00 EUR
         f) Tätigkeiten des Zweckver-                                         b) CSB, N, P, pH-Wert; BSB5        80,00 EUR
         bandes im Zusammenhang mit                                   8.7     vergebliche und zusätzliche An-
         privaten Kleinkläranlagen und                                        fahrten                            15,00 EUR/Anfahrt
         abflusslosen      Sammelgruben,                              9       Aufwandsersatz für Tätigkei-
         die über die Selbstüberwachung                                       ten nach tatsächlichem Auf-
         und die Wartung dieser Anlagen                                       wand in der Verwaltung
         gemäß § 48 Satz 3 SächsWG hi-                                9.1     Personalkostenpauschale        für
         nausgehen                                                            mittleren Dienst(je angefangene
         g) Prüfung einer Messeinrich-                                        halbe Stunde)                      18,50 EUR
         tung auf Antrag des Anschluss-                               9.2     Personalkostenpauschale        für 24,00 EUR
         bzw. Wasserabnehmers nach                                            gehobenen Dienst(je angefan-
         § 20 WVS                                                             gene halbe Stunde)
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Nr. 11/2019                                                         -7-                                              Verwaltungsgemeinschaft Beilrode

10       Verwaltungstätigkeiten,   die
         nach Art und Umfang in der
         Kostensatzung nicht näher be-                                            Offenlegung von Ergebnissen
         stimmt werden können und die
         mit besonderem Aufwand ver- 10,00 EUR                bis           einer Grenzbestimmung und Abmarkung
         bunden sind, je nach Aufwand 100,00 EUR
                                                                                  gem. § 19 der Durchführungsverordnung
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:                                                 zum Sächsischen Vermessungsgesetz
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-         In der Gemarkung Arzberg Flur 12 und 13 wurden an den Flur-
schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer          stücken
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom-               Arzberg Flur 12, Flst. 21/2, 21/3, 22/1, 22/3, 23, 29
men. Dies gilt nicht, wenn                                            Arzberg Flur 13., Flst. 24/1, 24/2, 25/1, 31/3, 31/4, 33/3, 34/1,
2. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,    34/2, 35/2, 36, 43, 51, 52, 53,
3. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-        in der Gemarkung Belgern Flur 1 wurden an den Flurstücken
     nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt           6, 7, 13 und
     worden sind,                                                     in der Gemarkung Köllitzsch Flur 3 wurden an den Flurstücken
4. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2             9, 10, 12, 13, 46, 68/3, 68/4, 69/1, 69/2, 72/1, 72/2, 73, 74,
     wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                        Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt
5. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist                           und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbaube-
     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-            rechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und
         det hat oder                                                 Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermäch-
     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-        tigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem
         genüber dem Verband unter Bezeichnung des Sach-              Wege ergibt sich aus § 19 der Verordnung des Sächsischen
         verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich     Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsi-
         geltend gemacht worden ist.                                  schen Vermessungsgesetzes (Durchführungsverordnung zum
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht          Sächsischen Vermessungsgesetz – DVOSächsVermG) vom
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist        1. September 2003 (SächsGVBl. S. 342).
jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind         Die Ergebnisse liegen vom 27.11.2019 bis zum 24.12.2019
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung               während unserer Geschäftszeiten (Mo. - Do. von 9.00 Uhr bis
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung         12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr) in
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen            meinen Geschäftsräumen Karl-Marx-Platz 3 in Torgau zur Ein-
hingewiesen worden ist.                                               sichtnahme aus.
                                                                      Gemäß § 19 Satz 5 DVOSächsVermG gelten die Ergebnisse der
Beilrode, den 6. November 2019                                        Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 31.12.2019 als be-
                                                                      kannt gegeben.
Vetter                                                                Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03421
Verbandsvorsitzender                                                  712524 oder der E-Mail-Adresse
                                                                      vbschuster_torgau@t-online.de zur Verfügung.
                Gemeinde Arzberg                                      Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                      Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung
                         Einladung                                    und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erb-
 zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.12.2019, um               bauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksam-
 19.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung                 werden der Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Der Wider-
 Arzberg, Platz der Einheit 1                                         spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem
                                                                      Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung, Olbricht-
 Tagesordnung
                                                                      platz 3 in 01099 Dresden einzulegen.
 Öffentlicher Teil
 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschluss-
     fähigkeit
     Hinweis auf § 20 der SächsGemO
 2. Kontrolle des Protokolls vom 12.11.2019
 3. Bürgeranfragen
 4. Aktuelle Informationen aus dem Trink- und Abwasser-
                                                                                                              „Verwaltungsgemeinschaft Beilrode“
     zweckverband                                                                     Das Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode mit den Ge-
     Gast: Herr Behlke                                                                meinden Beilrode, Arzberg und dem Zweckverband „Trink- und Abwasser Beilrode-
                                                                                      Arzberg“ wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.
 5. Annahme von Spenden DS 027/12/2019
                                                                                      - Herausgeber, Verlag und Druck:
     - Beratung und Beschlussfassung                                                    LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
 6. Sitzungskalender für das Jahr 2020 DS 028/12/2019                                   An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 48 9-0
                                                                          IMPRESSUM

                                                                                        Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
     - Beratung und Beschlussfassung                                                  - Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                                                                        der Bürgermeister der Gemeinde Beilrode Herr René Vetter
 7. Koßdorfer Landgraben: Stand der Unterhaltungsmaß-                                   der Bürgermeister der Gemeinde Arzberg Herr Holger Reinboth
     nahmen                                                                           - Redaktionelle Beiträge werden in der Verwaltungsgemeinschaft und in jeder Gemeinde
                                                                                        entgegengenommen.
 8. Verschiedenes                                                                       Verwaltungsgemeinschaft Beilrode Sekretariat: Frau Engel,
                                                                                        Telefon: (0 34 21) 73 22 0, Bahnhofstraße 21, 04886 Beilrode
                                                                                        Gemeinde Arzberg Hauptamt: Frau Ferl, Telefon: (03 42 22) 4 02 71,
 Nichtöffentlicher Teil                                                                 Platz der Einheit 1, 04886 Arzberg
 -    Personalangelegenheiten                                                         - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:
                                                                                        LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10
 Zur öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Bürger herz-                         vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
                                                                                        www.wittich.de/agb/herzberg
 lich eingeladen.
                                                                                      Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Ge-
                                                                                      schäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte
 Holger Reinboth                                                                      Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages
                                                                                      für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus
 Bürgermeister                                                                        Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode          -8-          Nr. 11/2019

                                   Gemeinde Beilrode
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Nr. 11/2019                                                     -9-                             Verwaltungsgemeinschaft Beilrode

                                                                    2. Gründe
         Öffentliche Gemeinderatssitzung                            Den Beteiligten ist der Flurbereinigungsplan (§ 58 FlurbG) in
 Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am              gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben worden.
 Dienstag, 10. Dezember 2019, um 19.00 Uhr, im Ratssaal             Die verbliebenen Widersprüche wurden der oberen Flurbereini-
 der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21 in               gungsbehörde gemäß § 60 Abs. 2 FlurbG vorgelegt.
 04886 Beilrode statt.                                              Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand
 Tagesordnung:                                                      verbessert die wirtschaftliche Lage der Beteiligten und fördert
 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit,              die allgemeine Landeskultur.
      Hinweis auf § 20 SächsGemO                                    Aus einem längeren Aufschub erwachsen voraussichtlich er-
 2. a) Kontrolle der Niederschrift zur Sitzung am                   hebliche Nachteile. Die vorzeitige Ausführung ist daher anzu-
            29.10.2019                                              ordnen (§ 63 FlurbG). Die Voraussetzungen für die Anordnung
      b) Informationen aus den Ausschüssen                          der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes sind
 3. Bürgerfragstunde                                                daher gegeben.
 4. Angebot zum Strom-Konzessionsvertrag der envia Mit-             3. Dringlichkeit
      teldeutsche Energie AG; Gast: Herr Dr. Jürgen Riedel          Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanord-
      (Konzessionsmanagement enviaM)                                nung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
 5. Informationen zur aktuellen Polizei- bzw. Kriminalsta-          (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März
      tistik; Gast: Herr Revierleiter Peter Labitzke                1991 (BGBl. I S. 686), in der heute geltenden Fassung ist aus-
 6. Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe           zusprechen, damit
      bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildungen          -    aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flur-
      zwischen der Stadt Herzberg(Elster) und der Gemeinde               bereinigungsplans den Beteiligten auf dem Gebiet des
      Beilrode                                                           Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile er-
 7.   Bebauungsplan Döbrichau - Beschluss zum städte-                    wachsen.
      baulichen Vertrag                                             -    die Vorteile der neuen Feldeinteilung und des neuen
 8. Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes der                      Wegenetzes der Landwirtschaft möglichst rasch und un-
      Gemeinde Beilrode, OT Döbrichau, Kirchstraße, im ver-              eingeschränkt zugute kommen.
      einfachten Verfahren nach §13b BauGB                          4. Überleitungsbestimmungen
 9. Anpassung Essengeld (apetito) für die Kitas Beilrode,           Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand hat bereits
      Zwethau und Dautzschen                                        stattgefunden.
 10. Terminplan Gemeinderat Beilrode 2020                           Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung
 11. Annahme Spenden – Beratung und Beschlussfassung                hat am 28. Mai 2014 zum 01. August 2014 und für das Teilgebiet
                                                                    Elbweisen am 10. November 2015 zum 01.01.2016 die vorläufi-
 12. Sonstiges
                                                                    ge Besitzeinweisung angeordnet (§ 65 Abs. 2 FlurbG)
 Dazu sind alle interessierten Bürger recht herzlich eingela-
 den.
                                                                    Rechtsbehelfsbelehrung
 René Vetter                                                        Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung des Flurbereini-
 Bürgermeister                                                      gungsplanes kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekannt-
                                                                    gabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem
                                                                    ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
                                                                    Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
                                                                      Landratsamt Nordsachsen
                         ABDRUCK                                      Amt für Ländliche Neuordnung

                                 Landkreis Nordsachsen                Hausanschrift:                   Postanschrift:
                                 Landratsamt                          Dr.-Belian-Straße 5              04855 Torgau
                                 Amt für Ländliche Neuordnung         04838 Eilenburg
                                 AZ:220-8461.69-H/TO/LN-18          oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landrats-
Ländliche Neuordnung:         Großtreben                            amtes Nordsachsen
Gemeinde:                     Beilrode                                Schlossstraße 27, 04860 Torgau
Verfahrens- Nr.:              H/TO/LN-18                              Südring 17, 04860 Torgau
                                                                      Fischerstraße 26, 04860 Torgau
 I.            Vorzeitige Ausführungsanordnung                        Dr.-Belian-Straße 4 und 5,
1.     Auf Grundlage des § 63 des Flurbereinigungsgeset-              04838 Eilenburg
       zes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung                 Richard-Wagner-Straße 7a,
       vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden     04509 Delitzsch
       Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung          Friedrich-Naumann-Promenade 9,
       des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von            04758 Oschatz
       Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungs-
       gesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429),    einzulegen.
       in der heute geltenden Fassung wird die vorzeitige Aus-      Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-
       führung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.               den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer
       Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01. Dezember            qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
       2019 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.            Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung mit
2.     Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.                   einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt über die
 II.                        Begründung                              E-Mail-Adresse eu.dlr@lra-nordsachsen.de.
1. Zuständigkeit                                                    Die Schriftform kann auch durch Versendung eines elektro-
Das Landratsamt Nordsachen, Amt für Ländliche Neuordnung            nischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des
ist nach § 61 Satz 1 FlurbG i.V.m. § 1 Abs. 3 AGFlurbG für die      De-Mail-Gesetzes („absenderbestätigt“) ersetzt werden. Die
Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungs-          Zugangseröffnung hierfür erfolgt über die E-Mail-Adresse
planes zuständig.                                                   poststelle@lra-nordsachsen.de-mail.de.
Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode                              - 10 -                                                Nr. 11/2019

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.                    Fälligkeit der Vorauszahlungen der Trink- und Abwasser-
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Wider-     gebühren zum 30.11.2019
spruch und Anfechtungsklage gegen diese vorläufige Besitz-        Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf die zum 30.11.2019
einweisung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1        fälligen Vorauszahlungen (3. Abschlag) auf die Trink- und Ab-
Nr. 4 VwGO) haben. Das bedeutet, dass die vorläufige Besit-       wassergebühren erinnern.
zeinweisung auch dann vollzogen werden kann, wenn sie mit         Wasserzählerablesung 2019 – Versand der Ablesekarten
Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen wird.                Wir werden wieder alle Anschlussnehmer Anfang Dezember
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Aus-      anschreiben und um Selbstablesung des Zählerstandes bzw.
setzung der Vollziehung schriftlich oder zur Niederschrift beim   der Zählerstände zum Stichtag 31.12.2019 bitten. Mit dem
                                                                  Schreiben erhalten die Anschlussnehmer eine Ablesekarte, auf
   Landratsamt Nordsachsen                                        welcher sie selbst ihre Ablesedaten notieren können. Sie haben
   Amt für Ländliche Neuordnung                                   dann folgende Möglichkeiten, uns die Ablesewerte zu übermit-
                                                                  teln:
  Hausanschrift:                   Postanschrift:                 1. Sie melden die Daten bequem online über unsere Home-
  Dr.-Belian-Straße 5              04855 Torgau                        page www.tazv-beilrode.de.
  04838 Eilenburg                                                 2. Sie übermitteln uns die Daten per E-Mail an
oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landrats-              info@tazv-beilrode.de.
amtes Nordsachsen                                                 3. Sie senden (per Fax oder per Post) die Karte an den Zweck-
  Schlossstraße 27, 04860 Torgau                                       verband zurück.
  Südring 17, 04860 Torgau                                        Die Bescheiderstellung erfolgt dann Anfang 2020 für das Ab-
  Fischerstraße 26, 04860 Torgau                                  rechnungsjahr 2019.
  Dr.-Belian-Straße 4 und 5,                                      Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur
  04838 Eilenburg                                                 Verfügung!
  Richard-Wagner-Straße 7a,                                       Schutz der Zähleinrichtungen vor Frost
  04509 Delitzsch                                                 Wir möchten wie in jedem Jahr daran erinnern, dass die Was-
  Friedrich-Naumann-Promenade 9,                                  serzähler vor Frost zu schützen sind.
  04758 Oschatz                                                   Gemäß § 19 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung des Zweck-
                                                                  verbandes Beilrode-Arzberg haftet für auftretende Schäden an
oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des         den Zähleinrichtungen der Anschlussnehmer. Diese Schäden sind
Widerspruches beim                                                dem Zweckverband Beilrode-Arzberg unverzüglich anzuzeigen.
  Sächsischen Oberverwaltungsgericht
  Hausanschrift:                     Postanschrift:
  Ortenburg 9                        Postfach 1728                                 Kirchennachrichten
  02625 Bautzen                      02607 Bautzen
beantragt werden (§ 80 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 VwGO).
                                                                       Regionalgemeinde Beilrode-Arzberg
Eilenburg, den 11. Oktober 2019
                                                                         Gottesdienste in der Regionalgemeinde
gez. Wirsching                                                                     Beilrode - Arzberg
Amtsleiter                                   DS                   1. Advent - Sonntag, 1. Dezember 2019
Amt für Ländliche Neuordnung                                      10.00 Uhr    Triestewitz für alle Gemeinden mit Abendmahl
                                                                  Samstag, 7. Dezember 2019
               Ende der amtlichen Bekanntmachungen                16.00 Uhr    Arzberg - Adventskonzert des Posaunenchores
                                                                  2. Advent – Sonntag, 8. Dezember 2019
                                                                  10.00 Uhr    Beilrode – für alle Gemeinden im Regionalen Ge-
               Nichtamtlicher Teil                                             meindezentrum Heilandskirche
                                                                  3. Advent - Sonntag, 15. Dezember 2019
                                                                  14.00 Uhr    Weihnachtskonzert des Regionalen Kirchen-
   Zweckverband Beilrode-Arzberg/                                              chores mit Adventsandacht zum Beginn
                                                                               anschl. adventliches Kaffeetrinken für alle Ge-
       Trinkwasserversorgung                                                   meinden
      und Abwasserbeseitigung                                                  im Regionalen Gemeindezentrum Heilandskirche
                                                                               Beilrode
                                                                  Heiligabend, 24. Dezember 2019
                    Informationsteil                              15.00 Uhr    Döbrichau
                                                                  15.30 Uhr    Rosenfeld
Aus der letzten Verbandsversammlung
                                                                  15.30 Uhr    Zwethau
In der Verbandsversammlung am 05.11.2019 wurden folgende
                                                                  15.30 Uhr    Triestewitz
Beschlüsse gefasst:
                                                                  15.30 Uhr    Blumberg
• Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 > BV
                                                                  16.00 Uhr    Kreischau
    430/05/19
                                                                  17.00 Uhr    Arzberg
• Neufassung der Kostensatzung > BV 431/06/19
                                                                  17.30 Uhr    Beilrode - Kreuzkirche
• Vergabe des Prüfungsauftrages für die Prüfung des Jah-
    resabschlusses zum 31.12.2019, 31.12.2020 und 31.12.2021      1. Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember 2019
    und Prüfung des Lageberichtes für die Geschäftsjahre          10.00 Uhr    Beilrode – Regionales Gemeindezentrum Hei-
    2019, 2020 und 2021 > BV 432/07/19                                         landskirche
• Vergabe der Bauleistung: „Erneuerung/Trassenbereini-                         Festgottesdienst für alle Gemeinden
    gung Trinkwasserleitung und Schmutzwasserkanal – Beil-        2. Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember 2019
    rode /OT Großtreben – Drescherhäuser“ > BV 433/08/19          16.30 Uhr    Waldweihnacht in der Falkenstruth mit Posaunen-
• Sitzungskalender 2020 > BV 434/09/19                                         chor
Nr. 11/2019                                                  - 11 -                            Verwaltungsgemeinschaft Beilrode

Altjahresabend, 31. Dezember 2019                                          Adventskonzert in der
17.00 Uhr   Beilrode – Kreuzkirche                                        Heilandskirche Beilrode
            Andacht zum Altjahresabend mit Abendmahl
                                                                 Adventszeit - Kinderaugen leuchten, es riecht nach Pfefferku-
                  Herzliche Einladung                            chen und Räucherkerzen, es erklingt fröhliche oder besinnliche
                zum Adventkonzert des                            Weihnachtsmusik in Häusern, Kirchen und Sälen.
               Posaunenchores Arzberg                            Am Sonntag, dem 08.12.2019 um 15.00 Uhr lädt der Heimatver-
        am Samstag, 7. Dezember 2019 um 16.00 Uhr                ein zu einem Adventskonzert in die Heilandskirche Beilrode ein.
                 in die Arzberger Kirche.                        Es musiziert das Ensemble „Klangholz“. Die Musikerinnen
                                                                 kommen aus Jessen und Umgebung.
                                                                 Der Eintritt kostet 7,00 €. Für Kinder bis 14 Jahre ist der Eintritt
                                                                 frei.
                                                                 Gemeinsam mit Ihnen möchten wir etwas vorweihnachtliche
                                                                 Stimmung genießen.
 zum Weihnachtskonzert des Regionalen Kirchenchores              Sie sind herzlich eingeladen, sich bei vorweihnachtlicher Musik
am Sonntag, 15. Dezember 2019 um 14.00 Uhr im Regionalen         mit uns auf die Feiertage einzustimmen.
Gemeindezentrum Heilandskirche Beilrode mit Andacht zum          Glühwein und Bratwurst vom Grill können Sie nach dem Konzert
 Beginn und adventlichen Kaffeetrinken im Anschluss an das       am Feuerkorb unter dem Beilroder Sternenhimmel genießen.
                         Konzert
                                                                 Heimatverein Beilrode

                                                                      Herzliche Einladung zum Adventskonzert
                                                                            in die Heilandskirche Beilrode
                                                                               am 08.12.2019, 15.00 Uhr

    Zu einem Gemeindenachmittag in der Adventszeit
laden wir recht herzlich am 17. Dezember 2019 um 14 Uhr in
das Regionale Gemeindezentrum Heilandskirche Beilrode ein.

Regionaler Kirchenchor:
Beilrode: jeweils mittwochs, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Beilrode
Posaunenchor:
jeweils donnerstags, 19.00 Uhr in der Kirche Arzberg, Neben-
raum
Pfadfinder: (außer in den Ferien)
Beilrode
Treffpunkt: Hort Grundschule
dienstags 13.30 - 14.30 Uhr
Arzberg
Treffpunkt: Hort Grundschule Arzberg
freitags 14.00 – 15.00 Uhr
Infos: Andreas Albrecht 0178 4073746
Kinderarche Beilrode:
Treffpunkt: Gemeindezentrum Heilandskirche Nebengebäude
Kreativraum
dienstags (außer Ferienzeit) von 15.30 bis 17.30 Uhr
Infos: Andreas Albrecht 0178 4073746
                                                                      Es erklingen traditionelle Advents- und Weihnachtslie-
Kinderarche Arzberg:
                                                                      der Europas mit dem Ensemble „KlangHolz“ aus dem
Spannende Geschichten aus der Bibel, Lieder, Spiel & Spaß für
                                                                                       Kreis Jessen/Elster.
Kinder von 1. - 6. Klasse.
Jeden 2. Samstag im Monat von 15:30 - 18:00 Uhr, An der Tor-
gauer Str. 6, Kaucklitz:
14.12.2019
Infos: Fam. Martens 0176 93724082

Sprechzeiten von Pfrn. A. Scheinemann im Pfarrhaus Beil-
rode,
E.-Thälmann-Str. 104
montags von 8.30 – 10.30 Uhr
dienstags von 14.30 – 16.30 Uhr (außer zum Gemeindenach-                Nächster Erscheinungstermin:
mittag)                                                                 Mittwoch, der 18. Dezember 2019
und nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 01577 1055007) bzw.
Öffnungszeiten Pfarrbüro: Frau Stüwe
                                                                        Nächster Redaktionsschluss:
dienstags von                  8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags von                8.00 - 12.00 Uhr
                                                                        Freitag, der 6. Dezember 2019
Tel.-Nr. Pfarramt: 03421 707148
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode   - 12 -   Nr. 11/2019
Nr. 11/2019   - 13 -   Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode                                - 14 -                                                  Nr. 11/2019

    Termine in unseren Kirchengemeinden                             Andere Gemeindeveranstaltungen:
               27.11. - 17.12.2019                                  Gemeindenachmittag:
                                                                    Koßdorf    Dienstag, 10.12.2019, um 14.00 Uhr im Pfarrge-
08.12.2019 14.00 Uhr     Klöden     Jahresgedenken für ver-                    lände
                                    storbene Kinder
12.12.2019 14.30 Uhr     Dautzschen Andacht & Kaffee/Frauen-        Pfarrerin S. Pieper
                                    kreis                           Tel.-Nr. 035342 566
                                                                    E-Mail: pieper@kirchemuehlberg.de
         30 min. Musik zum Ausklang                                 Sprechzeiten: Mittwoch, 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

       des Prettiner Weihnachtsmarktes                              Gemeindebüro, Schulplatz 3
                                                                    Tel.-Nr. 035342 599
In diesem Jahr erklingt Harfen- und Orgelmusik zum Ausklang         E-Mail: pfarramt@kirchemuehlberg.de
des Prettiner Weihnachtsmarktes. Somit kommt die Musik von          Sprechzeiten:
vorn aus dem Altarraum und von hinten von der Orgel. Und Sie        Dienstag, 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
sitzen mittendrin und dürfen sich erfreuen an adventlicher Musik.   Freitag, 08.00 Uhr – 14.00 Uhr
So klingt der turbulente Tag besinnlich aus. Es musizieren Doro-
thea Schulze/Annaburg, Harfe und Eva-Maria und Otto-Bernhard             Jahresgedenken für verstorbene Kinder
Glüer/Labrun, Orgel.
So., 01.12., um 18 Uhr, Stadtkirche Prettin                         Es ist seit einigen Jahren Tradition, dass jeweils am 2. Sonntag
                                                                    im Dezember nach Klöden eingeladen wird zum Weltgedenktag
            Jubiläumskonzert in Löben                               für verstorbene Kinder.
            am 3. Adventswochenende                                 Jeweils an diesem 2. Sonntag im Dezember stellen weltweit
                                                                    Angehörige, die ein Kind verloren haben, um 19.00 Uhr eine
Am Samstag, dem 14. Dezember, laden Chorleiter Roman Wer-           brennende Kerze ins Fenster. Während die Kerzen an einem
ner und seine Sänger*innen um 18 Uhr in der Kirche zu Lö-           Ort erlöschen, werden sie am nächsten entzündet. So wird für
ben zum Jubiläums-Adventskonzert. Dieses Jahr kommt das             24 Stunden die Erde von einer Lichterwelle durchzogen. Jedes
Ensemble zum zwanzigsten Jahr nach Löben, um sein Weih-             einzelne Licht steht für die Erinnerung an das jeweilige Kind,
nachtskonzert zu geben. Die Mitglieder waren zuvor im Voka-         das das Leben erhellt hat und unvergessen bleibt. Das Licht
lensemble Kammertöne sowie im JugendKammerEnsemble                  symbolisiert die Hoffnung, dass nach der Trauer auch wieder
aktiv. Obwohl beide Ensembles schon seit einigen Jahren nicht       Licht in das Leben der Hinterbliebenen kommen wird.
mehr existieren, treffen sich die befreundeten Sängerinnen und      Am Sonntag, 08.12., 14 Uhr steht die Kirche in Klöden wie-
Sänger nach wie vor zum gemeinsamen Musizieren.                     der offen für eine Andacht und zur eigenen Erinnerung. Mu-
„Im Jahr 1999 gab das JugendKammerEnsemble sein erstes              sik, Texte & Gebete, Zeiten und Räume der Stille, Einladung zu
Adventskonzert in Löben und damit sein erstes Konzert über-         wärmenden Getränken & Gebäck sowie die Möglichkeiten zum
haupt. Auch wenn es die beiden Ensembles heute nicht mehr           Gespräch werden Sie erwarten. Sehr gern können Sie Erinne-
gibt: die Musikerinnen und Musiker sind sich und der Tradition      rungsstücke von ihrem verstorbenen Kind mitbringen - z.B. Fo-
verbunden geblieben und kehren jedes Jahr für das Advents-          tos, persönliche Gegenstände oder auch Texte, die Sie stärken
konzert nach Löben zurück“, erklärt Chorleiter Werner. „Und         und bisher getragen haben. Angehörige, Freunde, Verwandte,
erst dann kann es für uns so richtig Weihnachten werden.“           Weggefährten – Sie alle sind herzlich nach Klöden eingeladen:
Anlässlich des Jubiläums wird das Ensemble dieses Jahr wie-         Kirche Zum Heiligen Kreuz, Im Dorf 16, 06917 Jessen, OT Klö-
der einmal in etwas größerer Besetzung auftreten. Für das           den.
Konzert hat es die schönsten Weihnachtslieder aus den letzten
zwanzig Jahren zusammengetragen.                                    Der Vorbereitungskreis
Was:              Kammerchor Konzert
Wo:               Kirche zu Löben                                              Überregionale Informationen
Wann:             Sa., 14. Dezember, 18 Uhr
Eintritt frei, um Kollekte wird gebeten

Claudia Trojandt

  Adventsmusik im Kerzenschein in Prettin
Es wird Advent - nein, noch nicht Weihnachten! Es leuchtet erst
ein kleines Licht, noch nicht der Weihnachtsbaum. Erwartung,
Vorfreude, Ankündigen des großen Leuchtens und der großen                15. Ostelbische Seniorenweihnachtsfeier
Freude - das ist die Adventsmusik in der Prettiner Stadtkirche
am Vorabend des 1. Adventes, Sa., 30.11.2019, um 16 Uhr.            Die Gemeindeverwaltungen Arzberg und Beilrode laden auch
Auch wenn es in der Kirche kalt ist - warm genug „eingemum-         in diesem Jahr wieder ganz herzlich zur 15. Seniorenweih-
melt“ macht es große Freude, den Adventsliedern zu lauschen.        nachtsfeier 2019 ein.
Genießen Sie das langsame Weihnachten-Werden mit den Blä-           Wann:        Freitag, den 6. Dezember 2019, 14.00 Uhr
sern, dem Blockflötenorchester, weiteren Instrumentalisten,         Wo:          Ostelbienhalle Beilrode
dem Projektchor und dem kleinen Kammerchor.                         Kosten:      3,00 Euro (Die Bezahlung ist bei der Anmeldung
Sie sind herzlich eingeladen. Eintritt frei, Spende erbeten.                     bzw. am Einlass in Beilrode vorzunehmen)
Im Anschluss spielen die Bläser wieder vom Turm und es wer-         Einlass:     13.30 Uhr
den Punsch und Grillwürsten angeboten.
                                                                    Bitte Namen und Wohnort auf Eintrittskarte vermerken!
 Termine des Evangelischen Pfarrbereiches                           Programm:
         Mühlberg und Umgebung                                      14.00 Uhr        Begrüßung durch die Bürgermeister Herrn
                                                                                     Vetter und Herrn Reinboth
Gottesdienst:
                                                                    anschließend     Programm der „AG Theater“
Stehla      01.12.2019                  09.00 Uhr
                                                                    14.30 Uhr        Kaffeetafel
            24.12.2019                  18.00 Uhr
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