Amts- und - Zweckverband Beilrode-Arzberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PA sämtl. HH 20. Jahrgang | Mittwoch, den 27. November 2019 | Nummer 11 Beilrode Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode mit den Gemeinden Beilrode, Arzberg und dem Zweckverband Beilrode-Arzberg - Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung - unsere Heima t drin! ... hier steckt www.gemeindebeilrode.de www.gemeinde-arzberg.de
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode -2- Nr. 11/2019 §3 Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungskostenpflicht (1) Die Verwaltungskostenpflicht individuell zurechenbarer öf- Zweckverband Beilrode-Arzberg/ fentlich-rechtlicher Leistungen im Sinne des § 2 SächsVwKG, in der jeweils geltenden Fassung, und die Höhe der Gebühren Trinkwasserversorgung und ergeben sich grundsätzlich aus dem Kostenverzeichnis. Abwasserbeseitigung (2) Amtshandlungen sind auch dann verwaltungskostenpflich- tig, wenn sie nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind. In diesen Fällen wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kosten- Öffentliche Bekanntmachung verzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu be- messen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine Neufassung der Satzung über die Erhebung Gebühr bis zu 50.000 Euro erhoben. von Verwaltungskosten für Amtshandlungen (3) Die Gebühr fällt für die jeweilige öffentlich-rechtliche Leis- und sonstigen Leistungen des Zweckverbandes tung einzeln an, auch wenn diese zusammen mit anderen vor- Beilrode-Arzberg in weisungsfreien Angelegenheiten genommen wird. (Kostensatzung – KoS) (4) Die Gebühr fällt für die jeweilige öffentlich-rechtliche Leis- tung ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Personen nur Auf Grund des § 60 Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes einmal an. über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung (5) Eine Verwaltungskostenpflicht besteht auch, wenn ein auf der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270) die Vornahme einer öffentlich-rechtlichen Leistung gerichteter i. V. m. § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung (VerbS) des Zweck- Antrag oder ein Rechtsbehelf zurückgenommen wird oder sich verbandes Beilrode-Arzberg vom 22. Oktober 2009, zuletzt auf andere Art und Weise erledigt. geändert am 1. Dezember 2015 und §§ 2 Abs. 1, 8a des Sächsi- schen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der §4 Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt Gebührenhöhe geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (1) Die Höhe der Gebühr im Kostenverzeichnis ist nach dem Ver- (SächsGVBl. S. 245) i. V. m. §§ 2, 3 Abs. 4 bis 6, § 4 Abs. 2, 3 waltungsaufwand aller an der öffentlich-rechtlichen Leistung und 5, §§ 6 bis 9, 11 bis 13, 15, 16, 17 Abs. 1 bis 3 und 5, §§ 18 beteiligten Behörden und Stellen (Kostendeckungsgebot) und bis 20, 22 und 23 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes nach der Bedeutung der Angelegenheit für die Personen, de- (SächsVwKG) vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) und § 4 der nen die öffentlich-rechtliche Leistung individuell zurechenbar Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der i. S. d. § 2 Abs. 2 ist, zu bemessen. Verwaltungsaufwand sind Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. die regelmäßig bei der Erbringung der öffentlich-rechtlichen S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom Leistung anfallenden Aufwendungen, insbesondere Personal- 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), hat die Verbandsversammlung und Sachaufwendungen. Ausnahmen vom Kostendeckungs- des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung gebot sind nur zulässig, wenn dies aus Gründen der Billigkeit und Abwasserbeseitigung- am 5. November 2019 im Wege der erforderlich ist. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis Änderung der bisherigen Kostensatzung vom 1. Dezember 2015 zur öffentlich-rechtlichen Leistung stehen. Die im Kostenver- folgende Neufassung beschlossen: zeichnis festgelegte Gebühr enthält nicht die Umsatzsteuer, §1 sofern in anderen Rechtsvorschriften nichts Abweichendes be- Kostenpflicht stimmt ist. (2) Die Gebühren sind durch feste Sätze (Festgebühren), nach Der Zweckverband Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die öffentlich-recht- und Abwasserbeseitigung- (im Folgenden: Zweckverband) er- liche Leistung bezieht (Wertgebühren), nach dem Zeitaufwand hebt für seine individuell zurechenbaren öffentlich-rechtlichen für die öffentlich-rechtliche Leistung (Zeitgebühr) oder durch Leistungen in weisungsfreien Angelegenheiten, Verwaltungs- Rahmensätze (Rahmengebühren) zu bestimmen. gebühren und Auslagen (Verwaltungskosten) nach den Vor- schriften dieser Satzung. Unterliegt eine Amtshandlung oder §5 eine sonstige öffentlich-rechtliche Leistung der Umsatzsteuer, Mindestgebühr wird diese auf den Kostenschuldner umgelegt. Die Mindestgebühr beträgt 10 Euro, sofern im Kostenverzeich- §2 nis nichts Abweichendes bestimmt ist oder sich dies aus § 3 Begriffsbestimmungen Absatz 2 Satz 2 ergibt. (1) Öffentlich-rechtliche Leistungen sind §6 a) Tätigkeiten, die der Zweckverband in Ausübung hoheitlicher Verwaltungskosten in besonderen Fällen Gewalt mit Außenwirkung vornimmt (Amtshandlungen); eine (1) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf Amtshandlung liegt auch dann vor, wenn das Einverständ- andere Art und Weise, bevor die Leistung vollständig erbracht nis des Zweckverbands, insbesondere eine Genehmigung ist, ist eine Gebühr von 10 bis 75 Prozent der für die beantragte oder eine Erlaubnis, nach Ablauf einer bestimmten Frist auf öffentlich-rechtliche Leistung festzusetzenden Gebühr je nach Grund einer Rechtsvorschrift als erteilt gilt, Fortgang der Sachbehandlung zu erheben. Von der Festset- b) sonstige Leistungen, die der Zweckverband im Rahmen ei- zung der Gebühr ist abzusehen, wenn durch die Zurücknahme ner öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit mit Außen- des Antrags oder seine Erledigung auf andere Art und Weise wirkung erbringt, insbesondere die Bereitstellung öffentli- das Verfahren besonders schnell und mit geringem Verwal- cher Einrichtungen zur Benutzung. tungsaufwand abgeschlossen werden kann und dies der Billig- (2) Individuell zurechenbar ist eine Leistung, die keit nicht widerspricht; hatte der Zweckverband mit der sach- a) beantragt, sonst willentlich in Anspruch genommen oder lichen Bearbeitung noch nicht begonnen, ist keine Gebühr zu zugunsten des Leistungsempfängers erbracht wird oder erheben. b) durch einen Tatbestand ausgelöst wird, an den eine Rechts- (2) Bei der vollständigen oder teilweisen Ablehnung eines An- norm die Befugnis zum Tätigwerden des Zweckverbands trags kann die für die beantragte öffentlich-rechtliche Leistung knüpft und die in einem spezifischen Bezug zum Tun, Dul- festzusetzende Gebühr bis auf 10 Prozent ermäßigt werden. den oder Unterlassen einer Person oder zu dem von einer Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, ist keine Person zu vertretenden Zustand einer Sache steht. Gebühr zu erheben.
Nr. 11/2019 -3- Verwaltungsgemeinschaft Beilrode (3) Für die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungs- e) Auskünfte einfacher Art; dies gilt nicht für Auskünfte aus aktes ist eine Gebühr bis zur Höhe der für den zurückgenom- Registern oder Dateien, menen oder widerrufenen Verwaltungsakt im Zeitpunkt der f) Verfahren über die Stundung, den Erlass oder die Erstat- Rücknahme oder des Widerrufs festzusetzenden Gebühr zu tung öffentlicher Abgaben, erheben. Ist für den zurückgenommenen oder widerrufenen g) Entscheidungen über Gegenvorstellungen, Aufsichtsbe- Verwaltungsakt keine Gebühr angefallen, ist eine Gebühr bis zu schwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und andere Pe- 3.000 Euro zu erheben. titionen, (4) Verwaltungskosten, die bei richtiger Sachbehandlung durch h) Verfahren über die Anordnung der sofortigen Vollziehung den Zweckverband nicht entstanden wären, werden nicht erho- und über die Aussetzung der Vollziehung nach §§ 80 und ben. Das gleiche gilt für Auslagen, die durch die Verlegung eines 80 a der Verwaltungsgerichtsordnung. Termins oder durch die Vertagung einer Verhandlung entstanden (2) Soweit in Absatz 1 oder in anderen Rechtsvorschriften nichts sind, soweit dies nicht vom Auslagenschuldner verursacht ist. Abweichendes bestimmt ist, wird das Rechtsbehelfsverfahren §7 von der sachlichen Verwaltungskostenfreiheit nicht erfasst. (3) Auch bei Verwaltungskostenfreiheit nach Absatz 1 sind Verwaltungskosten im Rechtsbehelfsverfahren Auslagen im Sinne des § 11 Abs. 1, die durch unbegründete (1) Für die Entscheidung über einen Rechtsbehelf ist, soweit die- Einwendungen eines Beteiligten oder durch schuldhaftes Ver- ser erfolglos geblieben ist, eine Gebühr bis zu 150 Prozent der für halten eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, von den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr zu diesem zu tragen. erheben. Ist für den angefochtenen Verwaltungsakt keine Gebühr angefallen oder hat ein Dritter den Rechtsbehelf eingelegt, ist eine § 10 Gebühr bis zu 5.000,00 Euro zu erheben. Hat ein Rechtsbehelf Persönliche Gebührenfreiheit vollen Erfolg, werden keine Verwaltungskosten erhoben. (1) Von der Zahlung der Gebühren für individuell zurechenbare (2) Wird ein Rechtsbehelf zurückgenommen oder erledigt er öffentlich-rechtliche Leistungen sind befreit: sich auf andere Art und Weise bevor die Entscheidung über den a) die Bundesrepublik Deutschland und die juristischen Per- Rechtsbehelf erlassen ist, beträgt die Gebühr 10 bis 75 Prozent sonen des öffentlichen Rechts, deren Ausgaben auf Grund der nach Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 festzusetzenden Gebühr. gesetzlicher Verpflichtung ganz oder überwiegend aus § 6 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. dem Haushalt des Bundes getragen werden; (3) Hat ein Rechtsbehelf ganz oder teilweise Erfolg und wird auf diesen hin eine öffentlich-rechtliche Leistung vorgenommen b) der Freistaat Sachsen und die juristischen Personen des oder ein Antrag abgelehnt, bleibt die Erhebung der dafür vor- öffentlichen Rechts, deren Ausgaben auf Grund gesetzli- geschriebenen Verwaltungskosten unberührt. cher Verpflichtung ganz oder überwiegend aus dem Haus- halt des Freistaates Sachsen getragen werden; §8 c) die Gemeinden, die Landkreise und sonstigen kommu- Verwaltungskostenschuldner nalen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen so- (1) Zur Zahlung der Verwaltungskosten ist derjenige verpflichtet, wie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, a) dem die öffentlich-rechtliche Leistung individuell zuzu- deren Ausgaben auf Grund gesetzlicher Verpflichtung rechnen ist, ganz oder überwiegend aus dem Haushalt der genann- b) der die Verwaltungskosten durch eine vor dem Zweckver- ten kommunalen Körperschaften getragen werden; soweit band abgegebene oder mitgeteilte Erklärung übernommen kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts, die hat oder der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen, c) der für die Verwaltungskostenschuld eines anderen kraft bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben öffentlich- Gesetzes haftet. rechtliche Leistungen des Freistaates Sachsen im Sinne (2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. des § 2 Absatz 1 Nummer 2 in Anspruch nehmen, gilt diese (3) Auslagen im Sinne des § 11 Absatz 1, die durch unbegrün- Befreiung auch für Auslagen; dete Einwendungen eines Beteiligten oder durch schuldhaftes d) die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland, so- Verhalten eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, weit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; der Leistungsemp- hat dieser zu tragen. fänger hat dazu entsprechende Angaben von Amts wegen zu machen; §9 e) die Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie die Recht- Sachliche Verwaltungskostenfreiheit stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben. (1) Verwaltungskosten werden nicht erhoben für: Die Befreiung tritt nicht ein, wenn die Gebühr einem Dritten a) durch Gesetz oder Rechtsverordnung geregelte Überwa- auferlegt werden kann. Die in Satz 1 Genannten haben dazu chungsmaßnahmen, die auf Grund eines Verdachts oder entsprechende Angaben von Amts wegen zu machen. einer Beschwerde durchgeführt werden, wenn kein Ver- (2) Nicht befreit sind: stoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird, a) die Sondervermögen, b) die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsak- b) die Bundesbetriebe sowie die Staatsbetriebe und Landes- tes, wenn diese auf Gründen beruhen, die der Betroffene betriebe des Freistaates Sachsen und der anderen Länder nicht zu vertreten hat, der Bundesrepublik Deutschland, c) die Anforderung von Verwaltungskosten, Verwaltungskos- c) sonstige wirtschaftliche Unternehmen der juristischen Per- tenvorschüssen, Beiträgen und die Aufforderung zur Zahlung sonen des öffentlichen Rechts. von Säumniszuschlägen sowie die Festsetzung von Entschä- § 11 digungen oder Vergütungen im Sinne des § 27 und die Fest- Auslagen setzung der in einem Vorverfahren nach § 68 Verwaltungsge- richtsordnung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (1) Aufwendungen, die nicht regelmäßig im Zusammenhang oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen, mit der Erbringung der öffentlich-rechtlichen Leistung anfallen d) öffentlich-rechtliche Leistungen, die ausschließlich oder und deshalb nicht nach § 4 Absatz 1 zu dem in die Gebühr überwiegend im öffentlichen Interesse von Amts wegen einzubeziehenden Verwaltungsaufwand gehören, werden in vorgenommen werden; sind sie einem Beteiligten indivi- der tatsächlich entstandenen Höhe als Auslagen erhoben. Als duell zuzurechnen, sind ihm dafür die Verwaltungskosten Auslagen können unter den Voraussetzungen von Satz 1 insbe- aufzuerlegen, soweit dies der Billigkeit nicht widerspricht, sondere erhoben werden:
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode -4- Nr. 11/2019 a) Vergütungen und Entschädigungen, die Sachverständigen, (2) Der Verwaltungskostenschuldner ist verpflichtet, die zur Fest- Dolmetschern, Übersetzern, Zeugen und sonstigen Perso- setzung der Verwaltungskosten erforderlichen Angaben wahr- nen zustehen, heitsgemäß und vollständig zu machen sowie die notwendigen b) Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienst- Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beizufügen. leistungen, (3) Die Verwaltungskostenentscheidung kann zusammen mit c) Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und der Sachentscheidung oder selbständig nach Maßgabe der sonstige Aufwendungen bei der Ausführung von Dienstge- Verwaltungsgerichtsordnung angefochten werden. schäften außerhalb der Dienststelle, § 15 d) Aufwendungen anderer Behörden oder Personen, Zeitpunkt der Fälligkeit e) Kosten der Abwasseranalytik für die Einleiter- und Indirekt- einleiterüberwachung. Die Verwaltungskosten werden einen Monat nach der Bekannt- (2) Abweichend von Absatz 1 kann im Kostenverzeichnis be- gabe der Verwaltungskostenfestsetzung an den Verwaltungs- stimmt werden, dass Auslagen pauschal, nicht oder nicht in kostenschuldner fällig, wenn nicht der Zweckverband einen voller Höhe erhoben werden. späteren Zeitpunkt bestimmt oder die Fälligkeit abweichend (3) Inhaltlich bestimmte Auslagenregelungen in Rechtsakten durch Vertrag geregelt ist. der Europäischen Union, die von diesem Gesetz abweichen, § 16 sind in das Kostenverzeichnis aufzunehmen. Zurückbehaltungsrecht (4) Auslagen werden auch dann erhoben, wenn der Zweckver- band aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsverein- Bis zur Zahlung der geschuldeten Verwaltungskosten kön- fachung oder aus ähnlichen Gründen an die anderen Behörden, nen Urkunden, sonstige Schriftstücke und andere Sachen, Einrichtungen oder Personen Zahlungen nicht zu leisten hat. an denen der Zweckverband im Zusammenhang mit der kos- (5) Aufwendungen für die auf besonderen Antrag erteilten Verviel- tenpflichtigen Amtshandlung verwaltungskostenpflichtigen fältigungen werden gesondert als Schreibauslagen erhoben. Die öffentlich-rechtlichen Leistung Gewahrsam begründet hat, zu- Höhe der Schreibauslagen wird im Kostenverzeichnis bestimmt. rückbehalten werden. § 12 § 17 Entstehung des Verwaltungskostenanspruchs Reihenfolge der Tilgung (1) Der Verwaltungskostenanspruch entsteht mit Beendigung (1) Schuldet ein Verwaltungskostenschuldner mehrere Beträge der verwaltungskostenpflichtigen öffentlich-rechtlichen Leis- und reicht bei freiwilliger Zahlung der gezahlte Betrag nicht zur tung, in den Fällen des § 3 Absatz 5 mit Zurücknahme oder Tilgung sämtlicher Schulden aus, wird die Schuld getilgt, die der Erledigung des Antrags oder Rechtsbehelfs und in den Fällen Verwaltungskostenschuldner bei der Zahlung bestimmt. Trifft des § 2 Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 2 zu dem Zeitpunkt, zu der Verwaltungskostenschuldner keine Bestimmung, werden dem das Einverständnis als erteilt gilt. Bedarf die öffentlich- zunächst die Geldbußen, sodann nacheinander die Zwangsgel- rechtliche Leistung einer Zustellung, Eröffnung oder sonstigen der, die Gebühren, die Auslagen, die Kosten der Mahnung und Bekanntgabe, ist sie damit beendet. der Vollstreckung, die Zinsen und die Säumniszuschläge ge- (2) Wird die verwaltungskostenpflichtige öffentlich-rechtliche tilgt. Innerhalb dieser Reihenfolge sind die einzelnen Schulden Leistung elektronisch erbracht und wird der Leistungsemp- nach ihrer Fälligkeit zu ordnen; bei gleichzeitig fällig geworde- fänger innerhalb des elektronischen Verfahrens zur sofortigen nen Beträgen und bei den Säumniszuschlägen bestimmt der Zahlung aufgefordert, entsteht der Verwaltungskostenanspruch Verwaltungskostengläubiger die Reihenfolge der Tilgung. abweichend von Absatz 1 im Zeitpunkt dieser Aufforderung. (2) Wird die Zahlung nach dem Verwaltungsvollstreckungsge- (3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Zweckverband vor setz für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntma- Beendigung einer öffentlich-rechtlichen Leistung, für die nach chung vom 10. September 2003 (SächsGVBl. S. 614, 913), das dem Kostenverzeichnis eine Festgebühr bis zu 100 Euro zu er- zuletzt durch das Gesetz vom 6. Oktober 2013 (SächsGVBl. heben ist, zur Zahlung auffordert. S. 802) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, erzwungen und reicht der verfügbare Betrag nicht zur Tilgung § 13 aller Schulden aus, derentwegen die Vollstreckung oder die Verwaltungskostenvorschuss Verwertung der Sicherheiten erfolgt ist, bestimmt der Verwal- (1) Der Zweckverband kann eine öffentlich-rechtliche Leistung, tungskostengläubiger die Reihenfolge der Tilgung. die auf Antrag vorgenommen wird, von der Zahlung eines an- § 18 gemessenen Vorschusses abhängig machen. Dem Antragstel- Säumniszuschläge ler ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses zu setzen. Wird der Vorschuss nicht binnen dieser Frist eingezahlt, (1) Werden Verwaltungskosten nicht bis zum Ablauf des Fäl- kann der Zweckverband den Antrag als zurückgenommen be- ligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der handeln; darauf ist der Antragsteller bei der Anforderung des Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerunde- Vorschusses hinzuweisen. Satz 3 gilt nicht im Rechtsbehelfs- ten rückständigen Kostenbetrags zu entrichten; abzurunden ist verfahren. auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Bei Zahlung (2) Ein Vorschuss ist nicht anzufordern, wenn dem Antragsteller im Lastschriftverfahren gelten die Kosten als am Fälligkeitstag oder einem Dritten dadurch ein wesentlicher Nachteil entste- entrichtet. hen würde oder wenn es aus sonstigen Gründen der Billigkeit (2) Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis von bis zu drei entspricht. Bei Personen, die außerstande sind, ohne Beein- Tagen nicht erhoben. Dies gilt nicht bei Barzahlung und bei ga- trächtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhalts rantierter oder mittels abstraktem Schuldversprechen abgesi- die Verwaltungskosten vorzuschießen, darf ein Vorschuss nur cherter Kartenzahlung. gefordert werden, wenn der Antrag keine hinreichende Aus- (3) Sind mehrere Verwaltungskostenschuldner hinsichtlich der sicht auf Erfolg bietet. Verwaltungskostenschuld als Gesamtschuldner in Anspruch genommen worden, entstehen Säumniszuschläge gegenüber § 14 jedem säumigen Gesamtschuldner. In diesem Fall besteht auch Verwaltungskostenfestsetzung hinsichtlich der für den gleichen Zeitraum verwirklichten Säum- (1) Verwaltungskosten werden von Amts wegen festgesetzt. Die niszuschläge ein Gesamtschuldverhältnis. Insgesamt ist kein Festsetzung soll schriftlich oder elektronisch erfolgen. Sie kann höherer Säumniszuschlag zu entrichten, als wenn die Säumnis auch mündlich ergehen. In diesem Fall ist sie auf Antrag schrift- nur bei einem Gesamtschuldner eingetreten wäre. lich oder elektronisch zu bestätigen. (4) § 7 Absatz 4 und § 23 SächsVwKG gelten sinngemäß.
Nr. 11/2019 -5- Verwaltungsgemeinschaft Beilrode § 19 3.2.2 zu einem Antrag auf Herstel- Verhältnis zu anderen Kostenregelungen lung bzw. Änderung eines Ab- (1) Kostenregelungen in anderen Satzungen des Zweckverban- wasseranschlusses 10,00 EUR des bleiben von dieser Satzung unberührt. 3.2.3 Rücknahme des Antrages, be- (2) Unberührt bleiben ferner bundes- und landesrechtliche vor die Amtshandlung beendet Kostenregelungen, insbesondere zu Gebührenfreiheit und Bil- war 5,00 EUR ligkeitsentscheidungen (Stundung, Niederschlagung, Erlass). 3.3 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang § 20 3.3.1 für Trinkwasser gemäß § 5 Inkrafttreten Wasser versorgungssatzung Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. (WVS) 10,00 EUR 3.3.2 für Abwasser gemäß § 5 Ab- wassersatzung (AbwS) 10,00 EUR Anlage zur Verwaltungskostensatzung: 3.4 Einbau eines Unterzählers als Nachweis der Absetzung von Kostenverzeichnis Abwassermengen, die nicht Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr des Ge- über die öffentliche Abwasser- genstandswertes beseitigungsanlage entsorgt 1 Auskünfte, insbesondere aus werden Akten und Büchern und Ein- 3.4.1 Antragsbearbeitung und Ge- sichtnahme in solche nehmigung (ohne Antrag auf 1.1 Einsichtgewährung in Akten wasserrechtliche Erlaubnis zur und amtliche Bücher, soweit 0,50 EUR je Akte Versickerung von Wasser aus die Einsicht nicht in einem ge- oder Buch privaten Schwimm- und Bade- bührenpflichtigen Verfahren mindestens jedoch becken auf unversiegelten Bo- gewährt wird 5,00 EUR denflächen) 10,00 EUR 1.2 Erteilung von schriftlichen 3.4.2 Antragsbearbeitung und Ge- Auskünften, insbesondere aus 1,00 EUR je Akte nehmigung (einschl. Antrag auf Akten und Büchern, die der oder Buch wasserrechtliche Erlaubnis zur Zweckverband selbst erstellt mindestens jedoch Versickerung von Wasser aus hat 10,00 EUR privaten Schwimm- und Bade- 2 Auslagen becken auf unversiegelten Bo- 2.1 Schreibauslagen denflächen) 15,00 EUR 2.1.1 Abschriften und Auszüge aus 3.5 Erteilung von Leitungsauskünf- Akten, Protokollen von öffentli- tenzzgl. einer Verwaltungskos- chen Verhandlungen, amtlichen tenpauschale i. H. v. 10,00 EUR Büchern, Registern usw. (so- je Abrechnung fern sie nicht durch Ablichtung 3.5.1 Digitale Leitungsauskunft auf hergestellt wurden) Datenträger 20,00 EUR Grundgebühr je angefangene 3.5.2 Ausgabe als Papier DIN A4 4,00 EUR je Blatt Seite DIN A4 5,00 EUR 3.5.3 Ausgabe als Papier DIN A3 8,00 EUR je Blatt je angefangene Seite DIN A4 2,30 EUR 3.5.4 im Dateiformat (z. B. .pdf) als E- 2.1.2 Anfertigen einer Niederschrift 7,50 EUR je ange- Mail-Anhang 10,00 EUR fangene Seite 3.6 Erteilung von Installationsge- 2.1.3 Kopien von Schriftstücken und nehmigungen unbeglaubigten Auszügen aus 3.6.1 Erteilung von Installationsge- Karten nehmigungen (Installateuraus- je Seite DIN A4 0,25 EUR weise) einschl. Aufnahme in je Seite DIN A3 0,50 EUR das Installateurverzeichnis des 2.2 Portoauslagen nach den jeweils Zweckverbandes, auch Mehr- gültigen Preisen fertigungen und Verlängerungen 25,00 EUR des Postdienstleis- 3.6.2 Gasteintragungen 10,00 EUR ters 3.7 Erstellung einer Zwischenab- 3 Einzelne Amtshandlungen rechnung für Gebührenforde- 3.1 Bearbeitung von Anträgen zur rungen 10,00 EUR Trinkwasserversorgung ein- 3.8 Erstattung überzahlter Beträge 5,00 EUR schl. Erteilung von Genehmi- auf Kundenwunsch gungen bzw. deren Ablehnung 4 Fristverlängerungen Lfd. Nr. 1 Tarif- 3.1.1 zu einer Bauvoranfrage 10,00 EUR stelle 5 3.1.2 zu einem Antrag auf Herstellung 9. SächsKVZ in bzw. Änderung eines Trinkwas- der jeweils gel- seranschlusses 10,00 EUR tenden Fassung 3.1.3 Rücknahme des Antrages, be- 5 Amtshandlungen im Voll- vor die Amtshandlung beendet streckungsverfahren bei war 5,00 EUR öffentlich-rechtlichen For- 3.2 Bearbeitung von Anträgen zur derungen in Selbstverwal- Abwasserbeseitigung einschl. tungsangelegenheiten Erteilung von Genehmigungen 5.1 Mahnung 5,00 EUR bzw. deren Ablehnung 5.2 Ankündigung der Zwangsvoll- 10,00 EUR 3.2.1 zu einer Bauvoranfrage 10,00 EUR streckung
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode -6- Nr. 11/2019 5.3 Aufwandsersatz zur Sperrung 7.1 Anfahrtspauschale(incl. auf die 15,00 EUR/Anfahrt eines Anschlusses wegen Zah- Fahrzeit entfallende Arbeitszeit) lungsverzug (§ 10 Abs. 2 WVS 7.2 Personalkosten im technischen / § 3 Abs. 7 AbwS) gemäß § 19 Bereich SächsVwVG 50,00 EUR 7.2.1 Personalkostenpauschale(je an- 5.4 Aufwandsersatz zur Wiederin- gefangene halbe Stunde) 18,50 EUR betriebnahme eines Anschlus- 7.2.2 Aufschläge: ses nach Sperrung wegen Zah- a) bei Ausführung der Arbeiten lungsverzug (§ 10 Abs. 2 WVS auf Wunsch des Erstattungs- / § 3 Abs. 7AbwS) gemäß § 19 pflichtigen außerhalb der regu- SächsVwVG 50,00 EUR lären Dienstzeit 50 % 5.5 sonstige Amtshandlungen im Lfd. Nr. 1 Tarifstel- b) für Eilmontagen (Ausführung Vollstreckungsverfahren bei le 8 auf Antrag innerhalb von bis zu öffentlich-rechtlichen Forde- 9. SächsKVZ in der 2 Arbeitstagen nach Auftragser- rungen in Selbstverwaltungs- jeweils geltenden teilung) 50 % angelegenheiten Fassung 7.3 Materialkosten 100 % des Listen- Alle unter den nachfolgenden Punkten 6 bis 8 genannten Kos- preises (netto) zzgl. ten sind Nettokosten; zusätzlich wird die Umsatzsteuer (Mehr- 25 % als Material- wertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgesetz- beschaffungskosten ten Höhe erhoben. 7.4 Leistungserbringung durch ei- 100 % des veraus- 6 Bereitstellung von Standroh- nen vom Zweckverband beauf- lagten Betrages ren / Standrohrzählern tragten Dritte zzgl. einer Verwaltungskosten- 8 Aufwandsersatz für Tätigkei- pauschale i. H. v. 10,00 EUR je ten nach Pauschalen Abrechnung zzgl. Anfahrtspauschale nach einmalig je Bereitstellung 10,00 EUR Pkt. 7.1 und Materialkosten nach Nutzung eines Standrohres 5,00 EUR/Tag Pkt. 7.3 sowie einer Verwal- Kaution tungskostenpauschale i. H. v. (Die Kaution wird bei schadlo- 10,00 EUR je Abrechnung ser Rückgabe des Standrohres 8.1 Abnahme von Grundstücksent- abzgl. der entstanden Kosten für wässerungsanlagen Bereitstellung und Benutzung 8.1.1 bei biologischen Kleinkläranla- 20,00 EUR zinslos erstattet.) 250,00 EUR gen und abflusslosen Sammel- 7 Aufwandsersatz für Tätigkei- gruben ten nach tatsächlichem Auf- 8.1.2 bei Direktanschluss an die öf- wand im technischen Bereich fentliche Abwasserkanalisation 10,00 EUR zzgl. einer Verwaltungskosten- 8.1.3 zusätzlich je beanstandeter Vor- pauschale i. H. v. 10,00 EUR je abnahme 10,00 EUR Abrechnung 8.2 Abnahme von privaten Unter- 10,00 EUR Insbesondere folgende Tätigkei- zählern ten werden nach dem tatsächli- 8.3 Vorübergehende Stilllegung chen Aufwand berechnet: bzw. Absperrung eines Trink- a) Rückbau und Wiederherstel- wasserhaus- bzw. -grund- lung von Trinkwasseranschlüssen stücksanschlusses gemäß § 9 einschließlich Abnahme von Neu- WVS 10,00 EUR anschlüssen gemäß § 14 WVS b) Rückbau und Wiederherstel- 8.4 Wiederinbetriebnahme eines vo- lung von Abwasseranschlüssen rübergehend stillgelegten oder einschließlich Abnahme von Neu- abgesperrten Trinkwasserhaus- anschlüssen gemäß § 12 AbwS bzw.-grundstücksanschlusses c) Reparaturmaßnahmen an gemäß § 9 WVS 10,00 EUR Trink- und Abwasseranschlüs- 8.5 Kontrolle und Plombierung von sen im privaten Bereich Eigenversorgungs- und Nieder- d) Wechsel der Messeinrichtung schlagswassernutzungsanlagen 10,00 EUR aufgrund Frostschaden oder an- 8.6 Abwasserprobeentnahme aus derer Beschädigunge) Errichten Kleinkläranlagen und Untersu- und Entfernen eines provisori- chung hinsichtlich zu definieren- schen Anschlusses (z.B. Bau- der Parameter wasser) a) CSB, N, P, pH-Wert 60,00 EUR f) Tätigkeiten des Zweckver- b) CSB, N, P, pH-Wert; BSB5 80,00 EUR bandes im Zusammenhang mit 8.7 vergebliche und zusätzliche An- privaten Kleinkläranlagen und fahrten 15,00 EUR/Anfahrt abflusslosen Sammelgruben, 9 Aufwandsersatz für Tätigkei- die über die Selbstüberwachung ten nach tatsächlichem Auf- und die Wartung dieser Anlagen wand in der Verwaltung gemäß § 48 Satz 3 SächsWG hi- 9.1 Personalkostenpauschale für nausgehen mittleren Dienst(je angefangene g) Prüfung einer Messeinrich- halbe Stunde) 18,50 EUR tung auf Antrag des Anschluss- 9.2 Personalkostenpauschale für 24,00 EUR bzw. Wasserabnehmers nach gehobenen Dienst(je angefan- § 20 WVS gene halbe Stunde)
Nr. 11/2019 -7- Verwaltungsgemeinschaft Beilrode 10 Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Kostensatzung nicht näher be- Offenlegung von Ergebnissen stimmt werden können und die mit besonderem Aufwand ver- 10,00 EUR bis einer Grenzbestimmung und Abmarkung bunden sind, je nach Aufwand 100,00 EUR gem. § 19 der Durchführungsverordnung Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: zum Sächsischen Vermessungsgesetz Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- In der Gemarkung Arzberg Flur 12 und 13 wurden an den Flur- schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer stücken Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- Arzberg Flur 12, Flst. 21/2, 21/3, 22/1, 22/3, 23, 29 men. Dies gilt nicht, wenn Arzberg Flur 13., Flst. 24/1, 24/2, 25/1, 31/3, 31/4, 33/3, 34/1, 2. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 34/2, 35/2, 36, 43, 51, 52, 53, 3. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- in der Gemarkung Belgern Flur 1 wurden an den Flurstücken nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt 6, 7, 13 und worden sind, in der Gemarkung Köllitzsch Flur 3 wurden an den Flurstücken 4. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 9, 10, 12, 13, 46, 68/3, 68/4, 69/1, 69/2, 72/1, 72/2, 73, 74, wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt 5. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbaube- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- rechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und det hat oder Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermäch- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- tigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem genüber dem Verband unter Bezeichnung des Sach- Wege ergibt sich aus § 19 der Verordnung des Sächsischen verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsi- geltend gemacht worden ist. schen Vermessungsgesetzes (Durchführungsverordnung zum Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht Sächsischen Vermessungsgesetz – DVOSächsVermG) vom worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 342). jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind Die Ergebnisse liegen vom 27.11.2019 bis zum 24.12.2019 nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung während unserer Geschäftszeiten (Mo. - Do. von 9.00 Uhr bis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr) in von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen meinen Geschäftsräumen Karl-Marx-Platz 3 in Torgau zur Ein- hingewiesen worden ist. sichtnahme aus. Gemäß § 19 Satz 5 DVOSächsVermG gelten die Ergebnisse der Beilrode, den 6. November 2019 Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 31.12.2019 als be- kannt gegeben. Vetter Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03421 Verbandsvorsitzender 712524 oder der E-Mail-Adresse vbschuster_torgau@t-online.de zur Verfügung. Gemeinde Arzberg Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung Einladung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erb- zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.12.2019, um bauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksam- 19.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung werden der Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Der Wider- Arzberg, Platz der Einheit 1 spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung, Olbricht- Tagesordnung platz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschluss- fähigkeit Hinweis auf § 20 der SächsGemO 2. Kontrolle des Protokolls vom 12.11.2019 3. Bürgeranfragen 4. Aktuelle Informationen aus dem Trink- und Abwasser- „Verwaltungsgemeinschaft Beilrode“ zweckverband Das Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode mit den Ge- Gast: Herr Behlke meinden Beilrode, Arzberg und dem Zweckverband „Trink- und Abwasser Beilrode- Arzberg“ wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. 5. Annahme von Spenden DS 027/12/2019 - Herausgeber, Verlag und Druck: - Beratung und Beschlussfassung LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, 6. Sitzungskalender für das Jahr 2020 DS 028/12/2019 An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 48 9-0 IMPRESSUM Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Beratung und Beschlussfassung - Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Gemeinde Beilrode Herr René Vetter 7. Koßdorfer Landgraben: Stand der Unterhaltungsmaß- der Bürgermeister der Gemeinde Arzberg Herr Holger Reinboth nahmen - Redaktionelle Beiträge werden in der Verwaltungsgemeinschaft und in jeder Gemeinde entgegengenommen. 8. Verschiedenes Verwaltungsgemeinschaft Beilrode Sekretariat: Frau Engel, Telefon: (0 34 21) 73 22 0, Bahnhofstraße 21, 04886 Beilrode Gemeinde Arzberg Hauptamt: Frau Ferl, Telefon: (03 42 22) 4 02 71, Nichtöffentlicher Teil Platz der Einheit 1, 04886 Arzberg - Personalangelegenheiten - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 Zur öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Bürger herz- vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg lich eingeladen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Ge- schäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Holger Reinboth Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Bürgermeister Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nr. 11/2019 -9- Verwaltungsgemeinschaft Beilrode 2. Gründe Öffentliche Gemeinderatssitzung Den Beteiligten ist der Flurbereinigungsplan (§ 58 FlurbG) in Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben worden. Dienstag, 10. Dezember 2019, um 19.00 Uhr, im Ratssaal Die verbliebenen Widersprüche wurden der oberen Flurbereini- der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21 in gungsbehörde gemäß § 60 Abs. 2 FlurbG vorgelegt. 04886 Beilrode statt. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand Tagesordnung: verbessert die wirtschaftliche Lage der Beteiligten und fördert 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, die allgemeine Landeskultur. Hinweis auf § 20 SächsGemO Aus einem längeren Aufschub erwachsen voraussichtlich er- 2. a) Kontrolle der Niederschrift zur Sitzung am hebliche Nachteile. Die vorzeitige Ausführung ist daher anzu- 29.10.2019 ordnen (§ 63 FlurbG). Die Voraussetzungen für die Anordnung b) Informationen aus den Ausschüssen der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes sind 3. Bürgerfragstunde daher gegeben. 4. Angebot zum Strom-Konzessionsvertrag der envia Mit- 3. Dringlichkeit teldeutsche Energie AG; Gast: Herr Dr. Jürgen Riedel Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanord- (Konzessionsmanagement enviaM) nung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung 5. Informationen zur aktuellen Polizei- bzw. Kriminalsta- (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März tistik; Gast: Herr Revierleiter Peter Labitzke 1991 (BGBl. I S. 686), in der heute geltenden Fassung ist aus- 6. Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe zusprechen, damit bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildungen - aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flur- zwischen der Stadt Herzberg(Elster) und der Gemeinde bereinigungsplans den Beteiligten auf dem Gebiet des Beilrode Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile er- 7. Bebauungsplan Döbrichau - Beschluss zum städte- wachsen. baulichen Vertrag - die Vorteile der neuen Feldeinteilung und des neuen 8. Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes der Wegenetzes der Landwirtschaft möglichst rasch und un- Gemeinde Beilrode, OT Döbrichau, Kirchstraße, im ver- eingeschränkt zugute kommen. einfachten Verfahren nach §13b BauGB 4. Überleitungsbestimmungen 9. Anpassung Essengeld (apetito) für die Kitas Beilrode, Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand hat bereits Zwethau und Dautzschen stattgefunden. 10. Terminplan Gemeinderat Beilrode 2020 Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung 11. Annahme Spenden – Beratung und Beschlussfassung hat am 28. Mai 2014 zum 01. August 2014 und für das Teilgebiet Elbweisen am 10. November 2015 zum 01.01.2016 die vorläufi- 12. Sonstiges ge Besitzeinweisung angeordnet (§ 65 Abs. 2 FlurbG) Dazu sind alle interessierten Bürger recht herzlich eingela- den. Rechtsbehelfsbelehrung René Vetter Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung des Flurbereini- Bürgermeister gungsplanes kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekannt- gabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen ABDRUCK Amt für Ländliche Neuordnung Landkreis Nordsachsen Hausanschrift: Postanschrift: Landratsamt Dr.-Belian-Straße 5 04855 Torgau Amt für Ländliche Neuordnung 04838 Eilenburg AZ:220-8461.69-H/TO/LN-18 oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landrats- Ländliche Neuordnung: Großtreben amtes Nordsachsen Gemeinde: Beilrode Schlossstraße 27, 04860 Torgau Verfahrens- Nr.: H/TO/LN-18 Südring 17, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau I. Vorzeitige Ausführungsanordnung Dr.-Belian-Straße 4 und 5, 1. Auf Grundlage des § 63 des Flurbereinigungsgeset- 04838 Eilenburg zes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung Richard-Wagner-Straße 7a, vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden 04509 Delitzsch Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung Friedrich-Naumann-Promenade 9, des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von 04758 Oschatz Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungs- gesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), einzulegen. in der heute geltenden Fassung wird die vorzeitige Aus- Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer- führung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01. Dezember qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. 2019 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung mit 2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt über die II. Begründung E-Mail-Adresse eu.dlr@lra-nordsachsen.de. 1. Zuständigkeit Die Schriftform kann auch durch Versendung eines elektro- Das Landratsamt Nordsachen, Amt für Ländliche Neuordnung nischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des ist nach § 61 Satz 1 FlurbG i.V.m. § 1 Abs. 3 AGFlurbG für die De-Mail-Gesetzes („absenderbestätigt“) ersetzt werden. Die Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungs- Zugangseröffnung hierfür erfolgt über die E-Mail-Adresse planes zuständig. poststelle@lra-nordsachsen.de-mail.de.
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode - 10 - Nr. 11/2019 Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Fälligkeit der Vorauszahlungen der Trink- und Abwasser- Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Wider- gebühren zum 30.11.2019 spruch und Anfechtungsklage gegen diese vorläufige Besitz- Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf die zum 30.11.2019 einweisung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 fälligen Vorauszahlungen (3. Abschlag) auf die Trink- und Ab- Nr. 4 VwGO) haben. Das bedeutet, dass die vorläufige Besit- wassergebühren erinnern. zeinweisung auch dann vollzogen werden kann, wenn sie mit Wasserzählerablesung 2019 – Versand der Ablesekarten Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen wird. Wir werden wieder alle Anschlussnehmer Anfang Dezember Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Aus- anschreiben und um Selbstablesung des Zählerstandes bzw. setzung der Vollziehung schriftlich oder zur Niederschrift beim der Zählerstände zum Stichtag 31.12.2019 bitten. Mit dem Schreiben erhalten die Anschlussnehmer eine Ablesekarte, auf Landratsamt Nordsachsen welcher sie selbst ihre Ablesedaten notieren können. Sie haben Amt für Ländliche Neuordnung dann folgende Möglichkeiten, uns die Ablesewerte zu übermit- teln: Hausanschrift: Postanschrift: 1. Sie melden die Daten bequem online über unsere Home- Dr.-Belian-Straße 5 04855 Torgau page www.tazv-beilrode.de. 04838 Eilenburg 2. Sie übermitteln uns die Daten per E-Mail an oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landrats- info@tazv-beilrode.de. amtes Nordsachsen 3. Sie senden (per Fax oder per Post) die Karte an den Zweck- Schlossstraße 27, 04860 Torgau verband zurück. Südring 17, 04860 Torgau Die Bescheiderstellung erfolgt dann Anfang 2020 für das Ab- Fischerstraße 26, 04860 Torgau rechnungsjahr 2019. Dr.-Belian-Straße 4 und 5, Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur 04838 Eilenburg Verfügung! Richard-Wagner-Straße 7a, Schutz der Zähleinrichtungen vor Frost 04509 Delitzsch Wir möchten wie in jedem Jahr daran erinnern, dass die Was- Friedrich-Naumann-Promenade 9, serzähler vor Frost zu schützen sind. 04758 Oschatz Gemäß § 19 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung des Zweck- verbandes Beilrode-Arzberg haftet für auftretende Schäden an oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des den Zähleinrichtungen der Anschlussnehmer. Diese Schäden sind Widerspruches beim dem Zweckverband Beilrode-Arzberg unverzüglich anzuzeigen. Sächsischen Oberverwaltungsgericht Hausanschrift: Postanschrift: Ortenburg 9 Postfach 1728 Kirchennachrichten 02625 Bautzen 02607 Bautzen beantragt werden (§ 80 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 VwGO). Regionalgemeinde Beilrode-Arzberg Eilenburg, den 11. Oktober 2019 Gottesdienste in der Regionalgemeinde gez. Wirsching Beilrode - Arzberg Amtsleiter DS 1. Advent - Sonntag, 1. Dezember 2019 Amt für Ländliche Neuordnung 10.00 Uhr Triestewitz für alle Gemeinden mit Abendmahl Samstag, 7. Dezember 2019 Ende der amtlichen Bekanntmachungen 16.00 Uhr Arzberg - Adventskonzert des Posaunenchores 2. Advent – Sonntag, 8. Dezember 2019 10.00 Uhr Beilrode – für alle Gemeinden im Regionalen Ge- Nichtamtlicher Teil meindezentrum Heilandskirche 3. Advent - Sonntag, 15. Dezember 2019 14.00 Uhr Weihnachtskonzert des Regionalen Kirchen- Zweckverband Beilrode-Arzberg/ chores mit Adventsandacht zum Beginn anschl. adventliches Kaffeetrinken für alle Ge- Trinkwasserversorgung meinden und Abwasserbeseitigung im Regionalen Gemeindezentrum Heilandskirche Beilrode Heiligabend, 24. Dezember 2019 Informationsteil 15.00 Uhr Döbrichau 15.30 Uhr Rosenfeld Aus der letzten Verbandsversammlung 15.30 Uhr Zwethau In der Verbandsversammlung am 05.11.2019 wurden folgende 15.30 Uhr Triestewitz Beschlüsse gefasst: 15.30 Uhr Blumberg • Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 > BV 16.00 Uhr Kreischau 430/05/19 17.00 Uhr Arzberg • Neufassung der Kostensatzung > BV 431/06/19 17.30 Uhr Beilrode - Kreuzkirche • Vergabe des Prüfungsauftrages für die Prüfung des Jah- resabschlusses zum 31.12.2019, 31.12.2020 und 31.12.2021 1. Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember 2019 und Prüfung des Lageberichtes für die Geschäftsjahre 10.00 Uhr Beilrode – Regionales Gemeindezentrum Hei- 2019, 2020 und 2021 > BV 432/07/19 landskirche • Vergabe der Bauleistung: „Erneuerung/Trassenbereini- Festgottesdienst für alle Gemeinden gung Trinkwasserleitung und Schmutzwasserkanal – Beil- 2. Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember 2019 rode /OT Großtreben – Drescherhäuser“ > BV 433/08/19 16.30 Uhr Waldweihnacht in der Falkenstruth mit Posaunen- • Sitzungskalender 2020 > BV 434/09/19 chor
Nr. 11/2019 - 11 - Verwaltungsgemeinschaft Beilrode Altjahresabend, 31. Dezember 2019 Adventskonzert in der 17.00 Uhr Beilrode – Kreuzkirche Heilandskirche Beilrode Andacht zum Altjahresabend mit Abendmahl Adventszeit - Kinderaugen leuchten, es riecht nach Pfefferku- Herzliche Einladung chen und Räucherkerzen, es erklingt fröhliche oder besinnliche zum Adventkonzert des Weihnachtsmusik in Häusern, Kirchen und Sälen. Posaunenchores Arzberg Am Sonntag, dem 08.12.2019 um 15.00 Uhr lädt der Heimatver- am Samstag, 7. Dezember 2019 um 16.00 Uhr ein zu einem Adventskonzert in die Heilandskirche Beilrode ein. in die Arzberger Kirche. Es musiziert das Ensemble „Klangholz“. Die Musikerinnen kommen aus Jessen und Umgebung. Der Eintritt kostet 7,00 €. Für Kinder bis 14 Jahre ist der Eintritt frei. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir etwas vorweihnachtliche Stimmung genießen. zum Weihnachtskonzert des Regionalen Kirchenchores Sie sind herzlich eingeladen, sich bei vorweihnachtlicher Musik am Sonntag, 15. Dezember 2019 um 14.00 Uhr im Regionalen mit uns auf die Feiertage einzustimmen. Gemeindezentrum Heilandskirche Beilrode mit Andacht zum Glühwein und Bratwurst vom Grill können Sie nach dem Konzert Beginn und adventlichen Kaffeetrinken im Anschluss an das am Feuerkorb unter dem Beilroder Sternenhimmel genießen. Konzert Heimatverein Beilrode Herzliche Einladung zum Adventskonzert in die Heilandskirche Beilrode am 08.12.2019, 15.00 Uhr Zu einem Gemeindenachmittag in der Adventszeit laden wir recht herzlich am 17. Dezember 2019 um 14 Uhr in das Regionale Gemeindezentrum Heilandskirche Beilrode ein. Regionaler Kirchenchor: Beilrode: jeweils mittwochs, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Beilrode Posaunenchor: jeweils donnerstags, 19.00 Uhr in der Kirche Arzberg, Neben- raum Pfadfinder: (außer in den Ferien) Beilrode Treffpunkt: Hort Grundschule dienstags 13.30 - 14.30 Uhr Arzberg Treffpunkt: Hort Grundschule Arzberg freitags 14.00 – 15.00 Uhr Infos: Andreas Albrecht 0178 4073746 Kinderarche Beilrode: Treffpunkt: Gemeindezentrum Heilandskirche Nebengebäude Kreativraum dienstags (außer Ferienzeit) von 15.30 bis 17.30 Uhr Infos: Andreas Albrecht 0178 4073746 Es erklingen traditionelle Advents- und Weihnachtslie- Kinderarche Arzberg: der Europas mit dem Ensemble „KlangHolz“ aus dem Spannende Geschichten aus der Bibel, Lieder, Spiel & Spaß für Kreis Jessen/Elster. Kinder von 1. - 6. Klasse. Jeden 2. Samstag im Monat von 15:30 - 18:00 Uhr, An der Tor- gauer Str. 6, Kaucklitz: 14.12.2019 Infos: Fam. Martens 0176 93724082 Sprechzeiten von Pfrn. A. Scheinemann im Pfarrhaus Beil- rode, E.-Thälmann-Str. 104 montags von 8.30 – 10.30 Uhr dienstags von 14.30 – 16.30 Uhr (außer zum Gemeindenach- Nächster Erscheinungstermin: mittag) Mittwoch, der 18. Dezember 2019 und nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 01577 1055007) bzw. Öffnungszeiten Pfarrbüro: Frau Stüwe Nächster Redaktionsschluss: dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr Freitag, der 6. Dezember 2019 Tel.-Nr. Pfarramt: 03421 707148
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode - 12 - Nr. 11/2019
Nr. 11/2019 - 13 - Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Verwaltungsgemeinschaft Beilrode - 14 - Nr. 11/2019 Termine in unseren Kirchengemeinden Andere Gemeindeveranstaltungen: 27.11. - 17.12.2019 Gemeindenachmittag: Koßdorf Dienstag, 10.12.2019, um 14.00 Uhr im Pfarrge- 08.12.2019 14.00 Uhr Klöden Jahresgedenken für ver- lände storbene Kinder 12.12.2019 14.30 Uhr Dautzschen Andacht & Kaffee/Frauen- Pfarrerin S. Pieper kreis Tel.-Nr. 035342 566 E-Mail: pieper@kirchemuehlberg.de 30 min. Musik zum Ausklang Sprechzeiten: Mittwoch, 09.00 Uhr – 12.00 Uhr des Prettiner Weihnachtsmarktes Gemeindebüro, Schulplatz 3 Tel.-Nr. 035342 599 In diesem Jahr erklingt Harfen- und Orgelmusik zum Ausklang E-Mail: pfarramt@kirchemuehlberg.de des Prettiner Weihnachtsmarktes. Somit kommt die Musik von Sprechzeiten: vorn aus dem Altarraum und von hinten von der Orgel. Und Sie Dienstag, 13.00 Uhr – 16.00 Uhr sitzen mittendrin und dürfen sich erfreuen an adventlicher Musik. Freitag, 08.00 Uhr – 14.00 Uhr So klingt der turbulente Tag besinnlich aus. Es musizieren Doro- thea Schulze/Annaburg, Harfe und Eva-Maria und Otto-Bernhard Jahresgedenken für verstorbene Kinder Glüer/Labrun, Orgel. So., 01.12., um 18 Uhr, Stadtkirche Prettin Es ist seit einigen Jahren Tradition, dass jeweils am 2. Sonntag im Dezember nach Klöden eingeladen wird zum Weltgedenktag Jubiläumskonzert in Löben für verstorbene Kinder. am 3. Adventswochenende Jeweils an diesem 2. Sonntag im Dezember stellen weltweit Angehörige, die ein Kind verloren haben, um 19.00 Uhr eine Am Samstag, dem 14. Dezember, laden Chorleiter Roman Wer- brennende Kerze ins Fenster. Während die Kerzen an einem ner und seine Sänger*innen um 18 Uhr in der Kirche zu Lö- Ort erlöschen, werden sie am nächsten entzündet. So wird für ben zum Jubiläums-Adventskonzert. Dieses Jahr kommt das 24 Stunden die Erde von einer Lichterwelle durchzogen. Jedes Ensemble zum zwanzigsten Jahr nach Löben, um sein Weih- einzelne Licht steht für die Erinnerung an das jeweilige Kind, nachtskonzert zu geben. Die Mitglieder waren zuvor im Voka- das das Leben erhellt hat und unvergessen bleibt. Das Licht lensemble Kammertöne sowie im JugendKammerEnsemble symbolisiert die Hoffnung, dass nach der Trauer auch wieder aktiv. Obwohl beide Ensembles schon seit einigen Jahren nicht Licht in das Leben der Hinterbliebenen kommen wird. mehr existieren, treffen sich die befreundeten Sängerinnen und Am Sonntag, 08.12., 14 Uhr steht die Kirche in Klöden wie- Sänger nach wie vor zum gemeinsamen Musizieren. der offen für eine Andacht und zur eigenen Erinnerung. Mu- „Im Jahr 1999 gab das JugendKammerEnsemble sein erstes sik, Texte & Gebete, Zeiten und Räume der Stille, Einladung zu Adventskonzert in Löben und damit sein erstes Konzert über- wärmenden Getränken & Gebäck sowie die Möglichkeiten zum haupt. Auch wenn es die beiden Ensembles heute nicht mehr Gespräch werden Sie erwarten. Sehr gern können Sie Erinne- gibt: die Musikerinnen und Musiker sind sich und der Tradition rungsstücke von ihrem verstorbenen Kind mitbringen - z.B. Fo- verbunden geblieben und kehren jedes Jahr für das Advents- tos, persönliche Gegenstände oder auch Texte, die Sie stärken konzert nach Löben zurück“, erklärt Chorleiter Werner. „Und und bisher getragen haben. Angehörige, Freunde, Verwandte, erst dann kann es für uns so richtig Weihnachten werden.“ Weggefährten – Sie alle sind herzlich nach Klöden eingeladen: Anlässlich des Jubiläums wird das Ensemble dieses Jahr wie- Kirche Zum Heiligen Kreuz, Im Dorf 16, 06917 Jessen, OT Klö- der einmal in etwas größerer Besetzung auftreten. Für das den. Konzert hat es die schönsten Weihnachtslieder aus den letzten zwanzig Jahren zusammengetragen. Der Vorbereitungskreis Was: Kammerchor Konzert Wo: Kirche zu Löben Überregionale Informationen Wann: Sa., 14. Dezember, 18 Uhr Eintritt frei, um Kollekte wird gebeten Claudia Trojandt Adventsmusik im Kerzenschein in Prettin Es wird Advent - nein, noch nicht Weihnachten! Es leuchtet erst ein kleines Licht, noch nicht der Weihnachtsbaum. Erwartung, Vorfreude, Ankündigen des großen Leuchtens und der großen 15. Ostelbische Seniorenweihnachtsfeier Freude - das ist die Adventsmusik in der Prettiner Stadtkirche am Vorabend des 1. Adventes, Sa., 30.11.2019, um 16 Uhr. Die Gemeindeverwaltungen Arzberg und Beilrode laden auch Auch wenn es in der Kirche kalt ist - warm genug „eingemum- in diesem Jahr wieder ganz herzlich zur 15. Seniorenweih- melt“ macht es große Freude, den Adventsliedern zu lauschen. nachtsfeier 2019 ein. Genießen Sie das langsame Weihnachten-Werden mit den Blä- Wann: Freitag, den 6. Dezember 2019, 14.00 Uhr sern, dem Blockflötenorchester, weiteren Instrumentalisten, Wo: Ostelbienhalle Beilrode dem Projektchor und dem kleinen Kammerchor. Kosten: 3,00 Euro (Die Bezahlung ist bei der Anmeldung Sie sind herzlich eingeladen. Eintritt frei, Spende erbeten. bzw. am Einlass in Beilrode vorzunehmen) Im Anschluss spielen die Bläser wieder vom Turm und es wer- Einlass: 13.30 Uhr den Punsch und Grillwürsten angeboten. Bitte Namen und Wohnort auf Eintrittskarte vermerken! Termine des Evangelischen Pfarrbereiches Programm: Mühlberg und Umgebung 14.00 Uhr Begrüßung durch die Bürgermeister Herrn Vetter und Herrn Reinboth Gottesdienst: anschließend Programm der „AG Theater“ Stehla 01.12.2019 09.00 Uhr 14.30 Uhr Kaffeetafel 24.12.2019 18.00 Uhr
Sie können auch lesen