Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 15/2021, 8. Juli 2021 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Studien- und Prüfungsordnung für den Master- studiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika sowie Ostasien des Fachbereiches Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin 206 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021 205
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung für den sowie Ostasien des Fachbereiches Geschichts- und Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa (Masterstudiengang) in Ergänzung zur Rahmenstudien- und Amerika sowie Ostasien des Fachbereiches und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin Geschichts- und Kulturwissenschaften (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Erbrin- der Freien Universität Berlin gung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Masterstudiengang. (2) Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstu- Präambel diengang gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 a) Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hoch- Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung schulgesetz – BerlHG) vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom zuletzt geändert am 4. Mai 2021 (GVBl. S. 435). 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin am 23. Juni 2021 die folgende Studien- und Prüfungsord- §2 nung für den Masterstudiengang Kunstgeschichte im Qualifikationsziele globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Master- und Amerika sowie Ostasien des Fachbereichs Ge- studiengangs verfügen über erweiterte fachliche und schichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universi- methodische Kenntnisse in einem Schwerpunkt der tät Berlin erlassen: * Kunstgeschichte im globalen Kontext und haben über den eigenen regionalen Schwerpunkt hinaus Kennt- Inhaltsverzeichnis nisse in anderen Bereichen der Kunstgeschichte. Sie §1 Geltungsbereich können umfassende objektbezogene Analysen erstel- §2 Qualifikationsziele len, künstlerische und soziale Zusammenhänge erfas- sen sowie historisch und kritisch einordnen, bildliche §3 Studieninhalte Repräsentationen, Bauten und Objekte in Hinblick auf §4 Studienberatung und Studienfachberatung politische und gesellschaftliche Konstruktionen unter- §5 Prüfungsausschuss suchen und historische Paradigmen und Kategorien der Kunst auf ihre Geschichte, ihren Wandel und ihre Aktua- §6 Regelstudienzeit lität befragen. In Hinblick auf den Gegenstand des §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen Faches besitzen die Absolventinnen und Absolventen §8 Lehr und Lernformen methodische und analytische Kompetenzen, die sich an §9 Masterarbeit aktuellen Forschungsfragen orientieren. Die Studieren- den beherrschen die Grundsätze und allgemeine Prinzi- § 10 Elektronische Prüfungsleistungen pien wissenschaftlichen Arbeitens sowie guter wissen- § 11 Wiederholung von Prüfungsleistungen schaftlicher Praxis und können diese anwenden. § 12 Auslandsstudium (2) Die Absolventinnen und Absolventen sind mit den § 13 Studienabschluss methodischen Herausforderungen für die Grundlegung einer transkulturellen und komparatistischen Kunst- § 14 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen geschichte und deren aktuellen Debatten vertraut und arbeiten wissenschaftlich fundiert über den eigenen Anlagen regionalen Schwerpunkt hinaus in anderen Bereichen Anlage 1: Modulbeschreibungen der Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, ein breites Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan für alle Spektrum methodischer Ansätze anzuwenden von sol- Schwerpunkte chen, die traditionell mit dem Fach verbunden sind, bis hin zu solchen, die im interdisziplinären Austausch ad- Anlage 3: Zeugnis (Muster) aptiert wurden (z. B. solche der Gender und Postcolo- Anlage 4: Urkunde (Muster) nial Studies, der Literatur- und Kulturwissenschaften und der Sozial- und Kulturanthropologie). Die Absolven- tinnen und Absolventen können Objekte erfassen und §1 dokumentieren, Projekte planen, durchführen und eva- Geltungsbereich luieren. Sie vermitteln ihre Arbeitsergebnisse mit Hilfe geeigneter Textformen (z. B. Protokoll, Bericht, Kritik, (1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Essay). Sie sind in der Lage, Themen oder Aufgaben- Masterstudiengangs Kunstgeschichte im globalen Kon- stellungen des Faches in unterschiedlichen Kontexten text mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika sicher und zielbezogen zu präsentieren. * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin (3) Der Masterstudiengang qualifiziert zur Promotion am 7. Juli 2021 bestätigt worden. nach Maßgabe der jeweiligen Zulassungsvoraussetzun- 206 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021
FU-Mitteilungen gen sowie zu wissenschaftlichen Tätigkeiten insbeson- (3) Schwerpunkt Europa und Amerika: Der Masterstu- dere im Hinblick auf wissenschaftliche Aufgaben im Mu- diengang mit dem Schwerpunkt Europa und Amerika seum und in Ausstellungsinstitutionen sowie eine Tätig- vermittelt gattungsübergreifend historische und zeitge- keit in der Wissenschaft. Absolventinnen und Absolven- nössische Objekte der künstlerischen Produktion sowie ten des Masterstudiengangs kommen darüber hinaus für auch nicht künstlerisch intendierter Bildproduktion und verschiedene Tätigkeiten im Bereich des Kulturmanage- der Architektur unterschiedlicher europäischer und ame- ments und der Kulturvermittlung in Frage, vorrangig in rikanischer Kulturen von der Spätantike bis zur Gegen- den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Verlagswesen, Me- wart im Vergleich: insbesondere Architektur und Garten- dienarbeit, Journalismus, Tourismus, Museumspädago- kunst, Malerei und Graphik, Skulptur/Plastik, Design, gik, Erwachsenenbildung, Denkmalpflege, Archivierung Film, Fotografie, Installation, Performance, Neue Me- und Inventarisierung sowie in Institutionen internationa- dien, Mode, Textilkunst, Zeichnung und Bildproduktio- ler kultureller Zusammenarbeit. nen der Wissenschaft, des Informationswesens und der Alltagskultur. (4) Schwerpunkt Ostasien: Der Masterstudiengang §3 mit dem Schwerpunkt Ostasien befasst sich mit der Studieninhalte Kunst und Kultur Chinas, Koreas und Japans, also jenen (1) Gegenstand der Kunstgeschichte sind gattungs- Regionen, in denen historisch die chinesische Schrift übergreifend die historischen und zeitgenössischen Ob- das zentrale Verständigungsmittel darstellte. Gegen- jekte der künstlerischen Produktion sowie auch nicht stand des Studiums sind Objekte der künstlerischen künstlerisch intendierter Bildproduktion und der Archi- Produktion sowie auch nicht künstlerisch intendierter tektur unterschiedlicher Kulturen im Vergleich. Diese Bildproduktion und der Architektur unterschiedlicher ost- werden auf ihre ästhetische Struktur, Inhalte, Vorausset- asiatischer Kulturen vom Neolithikum bis zur Gegenwart zungen, Kontexte, Funktionen, Fertigungs- und Rezep- im Vergleich: insbesondere Malerei, Schriftkunst, Skulp- tionsweisen unter den spezifischen historischen, kultu- tur/Plastik, Kunsthandwerk (z. B: Keramik, Lackkunst, rellen und politischen Bedingungen der jeweiligen Ge- Bronzen), Architektur, Gartenkunst, Design, Druck- sellschaften hin befragt. In Bezug auf die moderne und graphik, Film, Fotografie, Installation, Textilkunst, Neue insbesondere die zeitgenössische Kunst tritt die Be- Medien, Mode, Performance, Zeichnung und Bildpro- deutung regionaler Bezüge zugunsten transkultureller duktionen der Wissenschaft, des Informationswesens Kunstproduktion zurück. Weitere Untersuchungsfelder und der Alltagskultur. sind schwerpunktspezifisch sowie schwerpunktüber- greifend die Kunsttheorie im historischen Wandel und ihre Rezeption, die Geschichte und der gegenwärtige §4 Status des Fachs Kunstgeschichte, ihre Methoden und Studienberatung und Studienfachberatung Kategorien als Voraussetzung einer Historisierung und Reflexion wissenschaftlichen Arbeitens, Fragen zu Pro- (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der venienz, Kulturgüterschutz und Urheberrecht, sowie Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Fragen der Konservierung, Präsentation und Vermitt- Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. lung von Kunstwerken. Zur Anwendung kommt dabei (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch- ein breites Spektrum methodischer Ansätze, von sol- schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrver- chen, die traditionell mit dem Fach verbunden sind, bis anstaltungen im Masterstudiengang anbieten, zu den hin zu solchen, die im interdisziplinären Austausch regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätzlich adaptiert wurden. Im Studium werden die Grundsätze steht mindestens eine studentische Hilfskraft beratend wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaft- zur Verfügung. licher Praxis weiter vertieft. (2) Schwerpunkt Afrika: Der Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Afrika vermittelt vertiefte wissen- §5 schaftliche Kenntnisse der Kunst und visuellen Kultur Prüfungsausschuss Afrikas sowie der afrikanischen Diaspora. Historisch steht dabei der Zeitraum vom 15. Jahrhundert bis zur Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die Gegenwart im Zentrum, vereinzelt werden auch Bei- übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom spiele früherer Epochen behandelt. Gegenstand des Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kul- Studiums sind insbesondere Skulptur, Malerei, Architek- turwissenschaften der Freien Universität Berlin für den tur, Textilkunst, Druckgraphik, Installation, Performance, Masterstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss. Medienkunst, Fotografie, Film, Werbung, Design und Mode in ihren lokalen und transkulturellen Verflechtun- gen. Neben thematischen und regionalen Vertiefungen §6 sowie praxisorientierten Lehrveranstaltungen befasst Regelstudienzeit sich der Studiengang auch mit der Rezeptionsge- schichte der Kunst Afrikas in Europa und Amerika. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021 207
FU-Mitteilungen §7 – Forschungspraxis I, Europa und Amerika (10 LP) Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen – Forschungspraxis II, Europa und Amerika (5 LP) (1) Im Masterstudiengang sind insgesamt Studien- 2. Module des Wahlpflichtbereichs im Umfang von ins- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Umfang von gesamt 40 LP: 120 Leistungspunkten (LP) inklusive der Masterarbeit im a) Schwerpunktübergreifende Module: Es sind drei Umfang von 25 LP nachzuweisen. aus den folgenden fünf Modulen zu wählen und zu (2) Es werden folgende Schwerpunkte angeboten, absolvieren: von denen einer gewählt und absolviert wird: – Praxis und Vermittlung (10 LP) 1. Afrika, – Kunstgeschichte und Transkulturalität A oder B 2. Europa und Amerika oder (10 LP) 3. Ostasien. – Kunsttheorie und Methodik (10 LP) (3) Im Schwerpunkt Afrika sind folgende Module zu – Kunst und Recht: Provenienz, Urheberrecht, absolvieren: Kulturgüterschutz A oder B (10 LP) 1. Module des Pflichtbereichs im Umfang von insgesamt – Berufspraxis (10 LP) 55 LP: b) Komplementäre Module – Epochen und Kulturen, Afrika (15 LP) Es können Module im Umfang von 10 LP aus anderen – Gattungen, Themenfelder und Diskurse, Afrika Masterstudiengängen gewählt werden, wenn keine (15 LP) Zugangsbeschränkungen für diese Module bestehen. Es wird empfohlen, die Auswahl mit der oder dem – Forschung am Objekt, Afrika (10 LP) Studiengangsbeauftragten zu beraten. Der Prüfungs- – Forschungspraxis I, Afrika (10 LP) ausschuss stellt sicher, dass ausreichend Wahloptio- – Forschungspraxis II, Afrika (5 LP) nen zur Verfügung stehen. Den Studierenden, die in ihrer Masterarbeit ein Thema im Bereich der Kunst- 2. Module des Wahlpflichtbereichs im Umfang von ins- geschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit gesamt 40 LP: wählen möchten und bislang keine Lateinkenntnisse a) Schwerpunktübergreifende Module: Es sind drei besitzen, wird der Erwerb von Lateinkenntnissen drin- aus den folgenden fünf Modulen zu wählen und zu gend empfohlen. absolvieren: (5) Im Schwerpunkt Ostasien sind folgende Module – Praxis und Vermittlung (10 LP) zu absolvieren: – Kunstgeschichte und Transkulturalität A oder B 1. Module des Pflichtbereichs im Umfang von insgesamt (10 LP) 55 LP: – Kunsttheorie und Methodik (10 LP) – Epochen und Kulturen, Ostasien (15 LP) – Kunst und Recht: Provenienz, Urheberrecht, – Gattungen, Themenfelder und Diskurse, Ostasien Kulturgüterschutz A oder B (10 LP) (15 LP) – Berufspraxis (10 LP) – Forschung am Objekt, Ostasien (10 LP) b) Komplementäre Module – Forschungspraxis I, Ostasien (10 LP) Es können Module im Umfang von 10 LP aus anderen – Forschungspraxis II, Ostasien (5 LP) Masterstudiengängen gewählt werden, wenn keine 2. Module des Wahlpflichtbereichs im Umfang von ins- Zugangsbeschränkungen für diese Module bestehen. gesamt 40 LP: Es wird empfohlen, die Auswahl mit der oder dem a) Schwerpunktübergreifende Module: Es sind drei Studiengangsbeauftragten zu beraten. Der Prüfungs- aus den folgenden fünf Modulen zu wählen und zu ausschuss stellt sicher, dass ausreichend Wahloptio- absolvieren: nen zur Verfügung stehen. – Praxis und Vermittlung (10 LP) (4) Im Schwerpunkt Europa und Amerika sind fol- gende Module zu absolvieren: – Kunstgeschichte und Transkulturalität A oder B (10 LP) 1. Module des Pflichtbereichs im Umfang von insgesamt 55 LP: – Kunsttheorie und Methodik (10 LP) – Epochen und Kulturen, Europa und Amerika – Kunst und Recht: Provenienz, Urheberrecht, (15 LP) Kulturgüterschutz A oder B (10 LP) – Gattungen, Themenfelder und Diskurse, Europa – Berufspraxis (10 LP) und Amerika (15 LP) b) Komplementäre Module – Forschung am Objekt, Europa und Amerika Es können Module im Umfang von 10 LP aus anderen (10 LP) Masterstudiengängen gewählt werden, wenn keine 208 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021
FU-Mitteilungen Zugangsbeschränkungen für diese Module bestehen. schen Tätigkeiten in Museen, Denkmalämtern, Gale- Es wird empfohlen, die Auswahl mit der oder dem rien oder anderen mit bildender Kunst befassten Insti- Studiengangsbeauftragten zu beraten. Der Prüfungs- tutionen ausschuss stellt sicher, dass ausreichend Wahloptio- nen zur Verfügung stehen. (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. (6) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr und Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen In- Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen ternet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei der aktiven Teilnahme, die Regeldauer und die Ange- werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die botshäufigkeit informieren für jedes Modul die Modul- zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer- beschreibungen in der Anlage 1. sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein- (7) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums un- zeln oder in einer Gruppe selbstständig oder betreut be- terrichten die exemplarischen Studienverlaufspläne in arbeitet. Blended-Learning kann in der Durchführungs- der Anlage 2. phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunika- tion zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in §8 der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Trans- Lehr und Lernformen ferunterstützung) eingesetzt werden. (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- und Lernformen angeboten: §9 1. Vorlesung (V): Vorlesungen vermitteln entweder ei- Masterarbeit nen Überblick über einen größeren Gegenstandsbe- reich des Faches und seine methodischen bzw. theo- (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der retischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spe- Studierende in der Lage ist, eine kunstwissenschaftliche zielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Fragestellung im gewählten Fachgebiet auf fortgeschrit- Sie dienen damit der Darstellung allgemeiner Zusam- tenem wissenschaftlichem Niveau selbstständig zu be- menhänge und theoretischer Grundlagen. Die vorran- arbeiten und die Ergebnisse angemessen schriftlich und gige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. mündlich darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren. 2. Seminar (S): Seminare dienen der Vermittlung von Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes und (2) Studierende werden auf Antrag zur Masterarbeit dem Erwerb von Fähigkeiten, eine Fragestellung zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, selbstständig zu bearbeiten, die Ergebnisse darzu- dass sie stellen und kritisch zu diskutieren. Die vorrangigen Arbeitsformen sind Seminargespräche auf der Grund- 1. im Masterstudiengang zuletzt an der Freien Universi- lage von Referaten, Lektüre oder Arbeitsaufträgen tät Berlin immatrikuliert gewesen sind und sowie die Gruppenarbeit. 2. bereits Module im Umfang von mindestens 60 LP im 3. Projektseminar (ProjS): Projektseminare dienen der Masterstudiengang absolviert haben. Anwendung der Lehr und Lerninhalte und der Arbeits- methoden einer wissenschaftlichen Disziplin, in der (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind Regel in einem praktischen Projekt. Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge- mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einer 4. Hauptseminar (HS): Hauptseminare dienen der prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur gründlichen Auseinandersetzung mit exemplarischen Übernahme der Betreuung der Masterarbeit. Der zu- Themenbereichen eines abgegrenzten Stoffgebietes ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den und der Einübung selbstständigen wissenschaftlichen Antrag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme Arbeitens. Die vorrangigen Arbeitsformen sind Semi- der Betreuung der Masterarbeit gemäß Satz 1 nicht nargespräche auf der Grundlage von Unterrichtsmit- vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss eine Betreu- teln, von vorzubereitender Lektüre, von schriftlichen erin oder einen Betreuer ein. Gegenstand der Betreuung oder mündlich vorzutragenden Arbeitsaufträgen so- ist die inhaltliche Begleitung der Ausarbeitung des Mas- wie Gruppenarbeit. terarbeitsthemas. Studierende erhalten Gelegenheit, 5. Kolloquium (Ko): Kolloquien dienen der Vorstellung eigene Themenvorschläge zu machen; ein Anspruch oder der Präsentation aktueller Forschungsergeb- auf deren Umsetzung besteht nicht. nisse oder der Diskussion aktueller Forschungen und (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit Projekte aus dem eigenen Fachgebiet der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Mas- 6. Externes Praktikum (eP): bezeichnet eine auf eine terarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Be- wissenschaftlicher Kenntnisse, bzw. das Anwenden arbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabe erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in prakti- und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021 209
FU-Mitteilungen (5) Die Masterarbeit soll ca. 60 Seiten mit 100 000 bis (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete 130 000 Zeichen im Fließtext umfassen. Die Bearbei- Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. tungszeit für die Masterarbeit beträgt 20 Wochen. Sie kann in deutscher oder englischer Sprache oder nach Zustimmung durch die Prüfer/innen in einer weiteren § 11 modernen Fremdsprache abgefasst werden. Waren Stu- Auslandsstudium dierende über einen Zeitraum von mehr als drei Mona- ten aus triftigem Grund an der Bearbeitung gehindert, (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf- entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Master- enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums arbeit neu erbracht werden muss. Die Prüfungsleistung sollen Leistungen erbracht werden, die für den Master- hinsichtlich der Masterarbeit gilt für den Fall, dass der studiengang anrechenbar sind. Prüfungsausschuss eine erneute Erbringung verlangt, (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer als nicht unternommen. Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum oder dem Vorsitzenden des für den Masterstudiengang der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- zuständigen Prüfungsausschusses sowie der zuständi- schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten gen Stelle an der Zielhochschule über die Dauer des sechs Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als Auslandsstudiums, über die im Rahmen des Auslands- nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der Stu- studiums zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig dierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die zu den Leistungen im Masterstudiengang sein müssen, Masterarbeit selbstständig verfasst und keine anderen sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungs- als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt punkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte hat. Die Masterarbeit ist in drei maschinenschriftlichen Leistungen werden anerkannt. gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form (3) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh- im Portable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die rend des zweiten oder dritten Fachsemesters des Mas- PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht terstudiengangs zu absolvieren. nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine Rechte- beschränkung aufweisen. (7) Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Wochen § 12 von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs- Studienabschluss berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be- (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der die gemäß §§ 7 und 9 geforderten Leistungen erbracht Masterarbeit einer der Prüfungsberechtigten sein. Min- worden sind. destens eine der beiden Bewertungen soll von einer prüfungsberechtigten Lehrkraft sein, die am Fachbe- (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit reich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien die oder der Studierende an einer Hochschule im glei- Universität Berlin hauptberuflich tätig ist. chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit einem der im Masterstudiengang zu absolvierenden und (8) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note für bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigen- die Masterarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. den Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master- endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen end- arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss gültig nicht bestanden hat oder sich in einem schweben- beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- den Prüfungsverfahren befindet. rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studien- die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- abschlusses sind Nachweise über das Vorliegen der lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- beizufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor- Masterstudiengang zu erbringenden Masterarbeit, die liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü- das Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in be- fungsausschuss. sonderer Weise prägt, unterscheidet. (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- schulgrad Master of Arts (M. A.) verliehen. Die Studie- renden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen § 10 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (englische und Wiederholung von Prüfungsleistungen deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeugniser- gänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und ih- (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Master- ren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Auf Antrag wer- arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleis- den ergänzend englische Versionen von Zeugnis und tungen dreimal wiederholt werden. Urkunde ausgehändigt. 210 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021
FU-Mitteilungen § 13 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Studienordnung für den Masterstudiengang vom 25. April 2012 (FU-Mitteilungen 64/2012, S. 1078) und die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang vom 25. April 2012 (FU-Mitteilungen 64/2012, S. 1104) außer Kraft. (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach deren Inkrafttreten im Masterstudiengang an der Freien Univer- sität Berlin immatrikuliert werden. Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Masterstudien- gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert wor- den sind, studieren und erbringen die Leistungen auf der Grundlage der Studienordnung und der Prüfungsord- nung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die Erbringung der Leistungen gemäß die- ser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. An- lässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschrei- bung entscheidet der Prüfungsausschuss über den Um- fang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antrag- stellung bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf nach Maß- gabe dieser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleich- behandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Um- schreibung ist nicht revidierbar. (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studienordnung und der Prüfungsord- nung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommer- semesters 2023 gewährleistet. FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021 211
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßein- heit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die Erläuterungen: erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Soweit für die jeweiligen Lehr und Lernformen die Pflicht Modul des Masterstudiengangs zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie neben l die Bezeichnung des Moduls, der aktiven Teilnahme an den Lehr und Lernformen und l die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des der erfolgreichen Absolvierung der Prüfungsleistungen Moduls, eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Eine l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens Modul, 75 % der in den Lehr und Lernformen eines Moduls vor- l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, gesehenen Präsenzstudienzeit besucht wurden. Be- l Lehr und Lernformen des Moduls, steht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr und Lernform eines Moduls, so wird sie dennoch l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- dringend empfohlen. Die Festlegung einer Präsenz- reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, pflicht durch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr und Lern- l Formen der aktiven Teilnahme, formen, für die im Folgenden die Teilnahme lediglich l die Prüfungsformen, empfohlen wird, ausgeschlossen. In Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teilnahme vorgesehen l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, sind, sind die entsprechend dem studentischen Arbeits- l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, aufwand zu bestimmenden Formen der aktiven Teil- l die Regeldauer des Moduls, nahme für das jeweilige Semester von der verantwort- lichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstal- l die Häufigkeit des Angebots, tungstermin festzulegen. l die Verwendbarkeit des Moduls. Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete tigen insbesondere Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modul- prüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und über- zeit, prüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, Maß beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prü- l die Zeit für eine eigenständige Vor und Nachberei- fungsformen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des tung, jeweiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu- l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- legen. Studienphasen, l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- tungen, nahme an den Lehr und Lernformen sowie die erfolg- reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo- l die Prüfungszeit selbst. duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei- Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem Vor ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen len ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- Teilnahme an den Lehr und Lernformen Voraussetzung lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- Leistungspunkte. 212 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021
FU-Mitteilungen 1. Schwerpunktübergreifende Module Modul: Praxis und Vermittlung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Kunst- geschichte Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über berufsfeldbezogene Kompetenzen und besitzen Grundkenntnisse über einschlä- gige Institutionen, Organisationen und Unternehmen. Sie sind mit praktischen Anforderungen dieser Arbeits- bereiche wie etwa Leihverkehr, Ausstellungsplanung, museale Präsentation, Substanzsicherung etc. vertraut und haben durch die unmittelbare Arbeit mit Originalen vertiefte kennerschaftliche Erfahrung und organisatorische Kenntnisse erworben. Sie verfügen über berufspraktische Qualifikationen wie Analysieren, Konzipieren, Präsen- tieren, Evaluieren. Sie haben praktische Fertigkeiten wie Objekterfassung, Recherche, Dokumentation, Projekt- planung und -durchführung, kritischer Umgang mit und Verfassen von verschiedenen Textsorten (z. B. Protokoll, Bericht, Kritik, Essay), Vermittlung in unterschiedlichen Kontexten erworben. Sie verfügen über die Fähigkeit, im Team zu kommunizieren und ergebnisorientiert zu arbeiten und die Ergebnisse in angemessener Form zu präsen- tieren. Sie können mit unterschiedlichen Akteuren zielorientiert kommunizieren und knüpfen berufsrelevante Kon- takte. Inhalte: Anwendungsmöglichkeiten kunsthistorischen Arbeitens werden praktisch erprobt und theoretisch reflektiert (z. B. in den Bereichen Museum, Denkmalpflege und Bauforschung, Ausstellungswesen, Kunstkritik und Journalismus, Kunstvermittlung, Kunsthandel und Archiv). Dabei erarbeiten die Studierenden theoretische Grundlagen und set- zen sie dann praxisbezogen um. An konkreten Beispielen werden Arbeitsprozesse der kunsthistorischen Praxis vermittelt und reflektiert. Fallweise werden Studierende an Praxisaufgaben oder laufenden Projekten beteiligt (Vor- bereitung von Ausstellungen, Kunstvermittlung o. Ä.). Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussionsbeteiligung, Präsenzzeit S 30 Seminar 2 vorbereitende Lektüre, Vor und Nachbereitung S 60 Recherche mit mündlicher Präsenzzeit (ProjS) 30 und/oder schriftlicher Präsentation, einzeln oder Vor und Nachbereitung ProjS 60 Projektseminar 2 in Gruppen, Tagesexkursio- Prüfungsvorbereitung und nen Prüfung 120 Modulprüfung: Schriftliche Arbeit (ca. 15 Seiten) oder Projektarbeit (ca. 15 Seiten) – die Modulprüfung wird nicht differenziert bewertet – Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Beginn Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika, Ostasien FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021 213
FU-Mitteilungen Modul: Kunst und Recht: Provenienz, Kulturgüterschutz, Urheberrecht A Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Kunst- geschichte Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse im Bereich der Provenienzforschung, des Kulturgüterschut- zes und des Urheberrechts sowie der jeweils dazugehörigen Rechercheverfahren. Sie sind mit unterschiedlichen Eigentums-, Besitz- und Verfügungsrechten im Kontext des Rechtspluralismus vertraut und besitzen eine beson- dere Sensibilität für konfligierende Sachlagen in Bezug auf Restitutionsfragen. Sie sind mit unterschiedlichen Kon- ventionen und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung oder sonstigem Verlust vertraut und kennen die Debatten um das geteilte, materielle wie immaterielle Kulturerbe. Weiterhin verfügen sie über Kenntnisse des Urheberrechts und sind in der Lage, konkrete juristische Probleme in der beruflichen Praxis geisteswissenschaftlicher Fächer zu analysieren und zu bewerten. Sie haben Kompetenzen in Rechtsfragen rund um die Verwendung, Verwertung und Veröffentlichung von Bildern, Texten und Musikstücken erlangt, die in Zeiten zunehmender Vermarktung nicht nur der Kunst selbst, sondern auch der Abbildungen und Reproduktionen davon, wichtige Qualifikationen für den beruflichen Alltag in vielen Tätigkeitsfeldern darstellen, die mit Kunst bzw. mit Bildern allgemein zu tun haben. Inhalte: Seminar und Vorlesung des Moduls werden aus den Forschungsgebieten aller Abteilungen des kunsthistorischen Instituts konzipiert. Das Modul führt in Grundlagen der Provenienzbestimmung, des Kulturgüterschutzes und des Urheberrechts sowie in die wissenschaftlichen Diskurse zur Terminologie und zu Methodenfragen ein und macht die Studierenden auch mit alternativen Konzepten, wie z. B. dem der „Objektbiografie“ in der Ethnologie oder der Unterscheidung zwischen „Provenance“ und „Provenience“ in der Archäologie vertraut. Standort- und Eigentümer- wechsel von Kunstwerken und Kulturgütern, insbesondere diejenigen, die in größerem Ausmaß weitgehend unter Zwang stattfanden, werden in die jeweiligen historischen und kulturellen Kontexte eingeordnet. Durch die Kombi- nation einer juristischen Vorlesung oder einer unterschiedlich personell bestückten Ringvorlesung mit transdiszip- linär konzipierten Seminaren vermittelt das Modul Kenntnisse aus juristischer wie auch aus transkultureller, kunst- und kulturwissenschaftlicher Perspektive. In den Seminaren wird anhand von Fallbeispielen erörtert, auf welche Weise Provenienzforschung, Kulturgüterschutz und Urheberrecht die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren des Kulturbetriebs und der jeweiligen „Herkunftsgesellschaften“ regeln. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussionsbeteiligung, Vorlesung 2 vor- und nachbereitende Präsenzzeit V 30 Lektüre, Mitschrift Vor und Nachbereitung V 60 Diskussionsbeteiligung, Präsenzzeit S 30 vorbereitende Lektüre, Recherche in schriftlicher Vor und Nachbereitung S 60 Seminar 2 und mündlicher Form, ein- Prüfungsvorbereitung und zeln oder in kleinen Grup- Prüfung 120 pen, Tagesexkursionen Modulprüfung: Schriftliche Arbeit (ca. 15 Seiten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Nach Verfügbarkeit Verwendbarkeit: Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika, Ostasien 214 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021
FU-Mitteilungen Modul: Kunst und Recht: Provenienz, Kulturgüterschutz, Urheberrecht B Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Kunst- geschichte Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse im Bereich der Provenienzforschung, des Kulturgüterschut- zes und des Urheberrechts sowie der jeweils dazugehörigen Rechercheverfahren. Sie sind mit unterschiedlichen Eigentums-, Besitz- und Verfügungsrechten im Kontext des Rechtspluralismus vertraut und besitzen eine beson- dere Sensibilität für konfligierende Sachlagen in Bezug auf Restitutionsfragen. Sie sind mit unterschiedlichen Kon- ventionen und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung oder sonstigem Verlust vertraut und kennen die Debatten um das geteilte, materielle wie immaterielle Kulturerbe. Weiterhin verfügen sie über Kenntnisse des Urheberrechts und sind in der Lage, konkrete juristische Probleme in der beruflichen Praxis geisteswissenschaftlicher Fächer zu analysieren und zu bewerten. Sie haben Kompetenzen in Rechtsfragen rund um die Verwendung, Verwertung und Veröffentlichung von Bildern, Texten und Musikstücken erlangt, die in Zeiten zunehmender Vermarktung nicht nur der Kunst selbst, sondern auch der Abbildungen und Reproduktionen davon, wichtige Qualifikationen für den beruflichen Alltag in vielen Tätigkeitsfeldern darstellen, die mit Kunst bzw. mit Bildern allgemein zu tun haben. Inhalte: Die Seminare des Moduls werden aus den Forschungsgebieten aller Abteilungen des kunsthistorischen Instituts konzipiert. Das Modul führt in Grundlagen der Provenienzbestimmung, des Kulturgüterschutzes und des Urheber- rechts sowie in die wissenschaftlichen Diskurse zur Terminologie und zu Methodenfragen ein und macht die Studierenden auch mit alternativen Konzepten, wie z. B. dem der „Objektbiografie“ in der Ethnologie oder der Unterscheidung zwischen „Provenance“ und „Provenience“ in der Archäologie vertraut. Standort- und Eigentümer- wechsel von Kunstwerken und Kulturgütern, insbesondere diejenigen, die in größerem Ausmaß weitgehend unter Zwang stattfanden, werden in die jeweiligen historischen und kulturellen Kontexte eingeordnet. In den Seminaren wird anhand von Fallbeispielen erörtert, auf welche Weise Provenienzforschung, Kulturgüterschutz und Urheber- recht die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren des Kulturbetriebs und der jeweiligen „Herkunfts- gesellschaften“ regeln. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussionsbeteiligung, vorbereitende Lektüre, Recherche in schriftlicher Seminar 2 Präsenzzeit S 30 und mündlicher Form, ein- zeln oder in kleinen Grup- Vor und Nachbereitung S 60 pen, Tagesexkursionen Präsenzzeit S 30 Diskussionsbeteiligung, Vor und Nachbereitung S 60 vorbereitende Lektüre, Prüfungsvorbereitung und Recherche in schriftlicher Seminar 2 Prüfung 120 und mündlicher Form, ein- zeln oder in kleinen Grup- pen, Tagesexkursionen Modulprüfung: Schriftliche Arbeit (ca. 15 Seiten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Nach Verfügbarkeit Verwendbarkeit: Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika, Ostasien FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021 215
FU-Mitteilungen Modul: Berufspraxis Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Kunst- geschichte Modulverantwortliche/r: Masterbeauftragte/r Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen einen vertiefenden Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder der Kunst- geschichte und kennen Anforderungen und Problemzusammenhänge in den vielfältigen universitären und außer- universitären Einrichtungen der Wissenschaftspraxis und kunsthistorischen Forschung (u. a. Museen, Denkmal- ämter, Galerien, Kulturinstitutionen). Sie sind in der Lage, die erweiterten und vertieften Kenntnisse und Fähig- keiten der Kunstgeschichte in der Praxis anzuwenden. Inhalte: Das Praktikum vermittelt fachrelevante und praxisorientierte Einblicke in ein berufliches Tätigkeitsfeld der Kunst- geschichte. Es kann auch im Ausland absolviert werden. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) abhängig von der konkreten Externes Praktikum 300 Präsenzzeit Praktikum 300 Praktikumssituation Modulprüfung: Keine Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika, Ostasien 216 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021
FU-Mitteilungen Modul: Kunstgeschichte und Transkulturalität A Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Kunst- geschichte Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen wissenschaftlich-kritische Kenntnisse im Bereich von Kunstproduktionen im transkultu- rellen Kontext und haben den Umgang mit spezifischen Methoden und Forschungsfeldern über ihren eigenen regionalen Studienschwerpunkt hinaus erlernt. Sie sind mit aktuellen Diskursen sowie Querschnittsthemen wie Transkulturalität, Postkolonialismus, Gender, Global Art, Kunst und ihrer medialen Vermittlung vertraut und kennen zudem komparatistische Forschungsansätze sowie Fragen des Kulturtransfers. Sie sind in der Lage, diese über- geordneten Fragestellungen im schwerpunktübergreifenden Austausch zu diskutieren und sie dabei einerseits auf die eigenen Studieninhalte anzuwenden, andererseits jedoch auch von diesen zu abstrahieren und sie auf einer theoretischen Ebene zu verhandeln. Sie sind sich der methodischen Herausforderungen einer transkulturellen Kunstgeschichte bewusst. Inhalte: Seminar und Vorlesung des Moduls werden aus den Forschungsgebieten aller Abteilungen des kunsthistorischen Instituts im Hinblick auf transkulturelle oder komparatistische Relevanz konzipiert. Themen sind beispielsweise der künstlerische Austausch zwischen den Weltregionen in verschiedenen Epochen, Prozesse der kulturellen An- eignung oder unterschiedliche Konzepte von Moderne („multiple modernities“). Die Vorlesung bietet entweder einen Überblick über ein bestimmtes Gebiet der Kunstgeschichte im Kontext der Transkulturalität oder über das Spektrum möglicher Fragestellungen und Forschungsansätze in der Regel im Rahmen einer Ringvorlesung. Das Seminar behandelt Kunstwerke oder Architektur entweder vor dem Hintergrund von Kulturtransfer oder transkultu- rellen Entstehungsbedingungen oder ermöglicht vergleichende Studien von Kunstwerken oder Architektur unter- schiedlicher Regionen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussionsbeteiligung, Vorlesung 2 vor und nachbereitende Präsenzzeit S 30 Lektüre, Mitschrift Vor und Nachbereitung V 60 Diskussionsbeteiligung, Präsenzzeit S 30 vorbereitende Lektüre, Recherche in schriftlicher Vor und Nachbereitung S 60 Seminar 2 und mündlicher Form, ein- Prüfungsvorbereitung und zeln oder in kleinen Grup- Prüfung 120 pen, Kurzexkursionen Modulprüfung: Schriftliche Arbeit (ca. 15 Seiten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika, Ostasien FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021 217
FU-Mitteilungen Modul: Kunstgeschichte und Transkulturalität B Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Kunst- geschichte Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen wissenschaftlich-kritische Kenntnisse im Bereich von Kunstproduktionen im transkultu- rellen Kontext und haben den Umgang mit spezifischen Methoden und Forschungsfeldern über ihren eigenen regionalen Studienschwerpunkt hinaus erlernt. Sie sind mit aktuellen Diskursen sowie Querschnittsthemen wie Transkulturalität, Postkolonialismus, Gender, Global Art, Kunst und ihrer medialen Vermittlung vertraut und kennen zudem komparatistische Forschungsansätze sowie Fragen des Kulturtransfers. Sie sind in der Lage, diese über- geordneten Fragestellungen im schwerpunktübergreifenden Austausch zu diskutieren und sie dabei einerseits auf die eigenen Studieninhalte anzuwenden, andererseits jedoch auch von diesen zu abstrahieren und sie auf einer theoretischen Ebene zu verhandeln. Sie sind sich der methodischen Herausforderungen einer transkulturellen Kunstgeschichte bewusst. Inhalte: Die Seminare des Moduls werden aus den Forschungsgebieten aller Abteilungen des kunsthistorischen Instituts im Hinblick auf transkulturelle oder komparatistische Relevanz konzipiert. Themen sind beispielsweise der künst- lerische Austausch zwischen den Weltregionen in verschiedenen Epochen, Prozesse der kulturellen Aneignung oder unterschiedliche Konzepte von Moderne („multiple modernities“). Die Seminare behandeln Kunstwerke oder Architektur vor dem Hintergrund von Kulturtransfer oder transkulturellen Entstehungsbedingungen oder ermög- lichen vergleichende Studien von Kunstwerken oder Architektur unterschiedlicher Regionen. Sie bieten entweder einen Überblick über ein bestimmtes Gebiet der Kunstgeschichte im Kontext der Transkulturalität oder über das Spektrum möglicher Fragestellungen und Forschungsansätze. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussionsbeteiligung, vorbereitende Lektüre, Recherche in schriftlicher Seminar 2 Präsenzzeit S 30 und mündlicher Form, ein- zeln oder in kleinen Grup- Vor und Nachbereitung S 60 pen, Kurzexkursionen Präsenzzeit S 30 Diskussionsbeteiligung, Vor und Nachbereitung S 60 vorbereitende Lektüre, Prüfungsvorbereitung und Recherche in schriftlicher Seminar 2 Prüfung 120 und mündlicher Form, ein- zeln oder in kleinen Grup- pen, Kurzexkursionen Modulprüfung: Schriftliche Arbeit (ca. 15 Seiten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika, Ostasien 218 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021
FU-Mitteilungen Modul: Kunsttheorie und Methodik Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Kunst- geschichte Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden sind mit kunsthistorischer Methodologie und Methodik vertraut. Sie sind über die parallele Aus- einandersetzung mit dem konkreten künstlerischen Objekt und der Historisierung kunsttheoretischer Ansätze imstande, die Geschichte der Kunst in ihrer Vieldimensionalität von Produktion und Rezeption zu reflektieren. Sie haben vertiefte Kenntnisse über die Geschichte des Fachs und seine interdisziplinären Vernetzungen. Sie sind in der Lage, Quellen und Forschungsliteratur sowie ihre eigene wissenschaftliche Arbeit kritisch zu reflektieren und eigene Fragestellungen zu entwickeln. Inhalte: Die Seminare in diesem Modul sind jeweils schwerpunktmäßig entweder der Kunsttheorie oder der kunsthistori- schen Methodik gewidmet, wobei sich je nach Thema auch Überschneidungen der beiden Bereiche ergeben kön- nen. In Seminaren zur Kunsttheorie werden Quellenschriften sowie Geschichte und Gegenwart der Kunsttheorie behandelt. Untersuchungsgegenstände sind also theoretische Beurteilungen künstlerischer Objekte in ihrer Zeit und ihrem spezifischen Kontext, die Historisierung dieser Schriften, der Wandel und die Semantisierung bestimm- ter kunsttheoretischer Begriffe und Modelle sowie die Ausbildung künstlerischer Gattungen in Praxis und Theorie. In Seminaren zu Methodologie und Methodik (z. B. Stilkritik, Ikonologie, Rezeptionsästhetik, ethnologische Feld- studien oder auch die Reflexion von Kategorien wie Transkulturalität oder Gender) reflektieren die Studierenden verschiedene methodische Ansätze. Sie üben deren Anwendung, setzen sich mit Geschichte, Funktion und Rezeption methodischer Modelle und deren diskursiven Verortungen auseinander und diskutieren kunsthistorische Begriffe und Kategorien. Schließlich werden Praktiken und Erfahrungen des wissenschaftlichen Arbeitens bespro- chen und geübt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit S 30 Diskussionsbeteiligung, Seminar 2 Vor und Nachbereitung S 60 vorbereitende Lektüre, Recherche mit mündlicher Präsenzzeit S 30 und/oder schriftlicher Vor und Nachbereitung S 60 Präsentation, einzeln oder Seminar 2 Prüfungsvorbereitung und in kleinen Gruppen Prüfung 120 Modulprüfung: Schriftliche Arbeit (ca. 15 Seiten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit den Schwerpunkten Afrika, Europa und Amerika, Ostasien FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021 219
FU-Mitteilungen 2. Module im Schwerpunkt Afrika Modul: Epochen und Kulturen, Afrika Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Kunst- geschichte Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über erweiterte Kenntnisse über die Kunstproduktion, Architektur und visuelle Kultur einer oder mehrerer Epochen und Regionen, die sie in größere kunsthistorische Entwicklungen und Zusammen- hänge einordnen und anhand übergeordneter Fragestellungen analysieren können. Sie können die Forschungs- gegenstände in ihrem historischen und kulturellen Kontext von Produktion und Rezeption kritisch reflektieren und evaluieren. Dabei beherrschen sie das Fachvokabular und wenden es an. Sie kennen die Instrumentarien kunst- historischen und kunstethnologischen Arbeitens und sind in der Lage, nach kritischer Aufnahme der Forschungs- lage kunstwissenschaftliche Fragestellungen objektbezogen sowie auf systematischer Ebene zu formulieren, zu bearbeiten und angemessen aufzubereiten. Die Studierenden sind in der Lage, kritisch mit fachspezifischer Litera- tur umzugehen und sie für die eigenen Fragestellungen zu verwenden. Sie verfügen über die Fähigkeit, im Team zu kommunizieren, ergebnisorientiert zu arbeiten und die Ergebnisse in angemessener Form zu präsentieren. Inhalte: Dieses Modul behandelt überblicksartig historische und zeitgenössische künstlerische Produktionen ebenso wie Aspekte der visuellen Kultur Afrikas einer oder mehrerer Epochen in ihren regionalen und transkulturellen Verflech- tungen. Dabei können Produktions- und Rezeptionsbedingungen von Kunst ebenso eine Rolle spielen wie die kulturkonstituierende Dimension des Visuellen. Die Vorlesung erschließt als exemplarische Überblicksdarstellung ausgewählte Epochen und Kulturen. Im Seminar widmen sich die Studierenden dem Studium übergreifender Zu- sammenhänge innerhalb der Kunstgeschichte Afrikas anhand exemplarischer Objekte, ihrer kulturellen und histo- rischen Kontexte und der kritischen Aufbereitung von Quellen und Sekundärliteratur. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussionsbeteiligung, Vorlesung 2 vor und nachbereitende Präsenzzeit V 30 Lektüre, Mitschrift Vor und Nachbereitung V 75 Diskussionsbeteiligung, vorbereitende Lektüre, Präsenzzeit HS 30 Recherche in schriftlicher Vor und Nachbereitung HS 165 Hauptseminar 2 und mündlicher Form, ein- Prüfungsvorbereitung und zeln oder in kleinen Grup- Prüfung 150 pen, Schriftliche Arbeitsauf- träge Kurzexkursionen Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 25 Seiten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Kunstgeschichte im globalen Kontext mit dem Schwerpunkt Afrika 220 FU-Mitteilungen 15/2021 vom 08.07.2021
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