Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt
Bad Frankenhausen
Platz für jeweiligen Titel
Jahrgang 29 | Mittwoch, den 4. April 2018 | Nr. 6Bad Frankenhausen -2- Nr. 6/2018
Geschäftsleitung
Telefon …. 034671 64008, Telefax...................................... 034671 64009
Bereichsjugendpflegerin .................................................. 034671 529759
Schulen und Bildungseinrichtungen
Rathaus (Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen) Kurstadt-Grundschule, Staatliche Grundschule, Feldstraße 17
und nachgeordnete Einrichtungen Telefon ............................................................................... 034671 62088
Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Grundschule Udersleben, Hauptstraße 71,
Montag.......................................................... von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bad Frankenhausen, OT Udersleben
Dienstag....................................................... von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Telefon ............................................................................... 034671 76030
.............................................................. und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Staatliche Regelschule „Juri Gagarin“, Müldenerstr. 11
Mittwoch geschlossen Telefon.................................................................................. 034671 6690
Donnerstag................................................... von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Kyffhäuser-Gymnasium, Fritz-Brather-Straße 1
.............................................................. und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Telefon ............................................................................... 034671 79300
Freitag.......................................................... von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Kyffhäuser-Gymnasium Haus II, Telefon ........................... 034671 63051
Telefon, Telefax und E-Mail der Stadtverwaltung Kyffhäuser Bildungs- und Sozialwerk e.V., Berufsförderzentrum,
Rathaus 034671 720-0, Telefax 034671 62063 Kyffhäuserstraße 46
E-Mail: Rathaus info@bad-frankenhausen.de Telefon ……… 034671 513-0, Telefax............................... 034671 513-16
Sekretariat des Bürgermeisters, Telefonzentrale................. 034671 720-0 Kyffhäuser-Paracelsus-Schule, Kyffhäuserstraße 61
Hauptamt........................................................................... 034671 720-29 Telefon ……034671 5107-0, Telefax ................................. 034671 5107-6
Kämmerei.......................................................................... 034671 720-32
Stadtkasse......................................................034671 720-30 und 720-31 Sozial- und Lebensberatung
Sachgebiet Gemeindesteuern........................................... 034671 720-24 Diakonie Sozialstation, Erfurter Straße 45
Einwohnermeldeamt.......................................034671 720-19 und 720-22 Telefon.................................................................................. 034671 6990
Standesamt....................................................034671 720-20 und 720-25 Kinder- und Jugendhilfe........................................................ 034671 6650
Ordnungsamt..................................................................... 034671 720-17 Diakonieverbund Kyffhäuser gGmbH,
Schiedsstelle....................................................................... 034671 720-0 Erfurter Straße 35, Sondershausen
Sachgebiet Soziales, Integrative Erziehungs- und
Kita-Verwaltung..............................................034671 720-15 und 720-36 Familienberatungsstelle ..................................................... 03632 666180
Stadtmarketing Kultur, Büro Anger 14............................... 034671 717-12 mit Schwangerschafts- und
Fachbereich Bauverwaltung....................034671 720-23, 720-14, 720-38 Schwangerschaftskonfliktberatung................................... 03632 6661820
Sachgebiet Erschließungs- und Schuldner- und Verbraucherinsolvenz-
Straßenausbaubeiträge..................................................... 034671 720-14 beratungsstelle ................................................................ 03632 6661830
Sachgebiet Umwelt (Grünanlagen)................................... 034671 720-37 ........................................................................................... 034672 93876
Sachgebiet Liegenschaften............................................... 034671 720-35 Psychosoziale Beratungsstelle für Sucht-
Friedhofsverwaltung, Frauenstraße 32............................... 034671 62461 kranke, -gefährdete und deren Angehörige........................ 03632 782638
Sachgebiet Tiefbau u. Wasserläufe................................... 034671 720-27 ........................................................................................... 03466 322076
Kreisdiakoniestelle............................................................ 0176 15295303
Polizei Kontaktbereichsbeamte Bad Frankenhausen Haus am Kyffhäuser, Kyffhäuserstraße 46
Sprechzeiten Wohn- und Therapiezentrum für Menschen mit Autismus
Dienstag............................................................. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Telefon ................................................................................ 034671 513-0
Donnerstag............................................................ 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Telefax .............................................................................. 034671 513-22
Telefon und Telefax............................................................. 034671 62127 Soziales Kompetenz-Centrum, Klosterstraße 15
Telefon.............................................................................. 034671 566033
Ortsteilbürgermeisterin Esperstedt E-Mail: info@sozialeskompetenzcentrum.de
Bürgerhaus Esperstedt, Parkstraße 161 Sozialverband VdK Ortsverband BFH
Sprechzeiten:.......................................Dienstag, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Tel. & Fax: ......................................................................... 034671 /50624
Telefon.............................................................................. 034671 5 26 95
WEISSER RING e.V. Kyffhäuserkreis
Ortsteilbürgermeisterin Seehausen Telefon ............................................................................... 0173 3751049
Bürgerhaus Seehausen, Plan 9
Sprechzeiten........................................... Montag 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr Touristische Einrichtungen
Telefon.......................................... 034671 749764 und 0160 93 58 71 52 Barbarossahöhle, Mühlen 6, Kyffhäuserland, OT Rottleben
Telefon ............................................................................... 034671 54513
Ortsteilbürgermeister Udersleben Telefax ............................................................................... 034671 54514
Bürgerhaus Udersleben, Am Dorfberg 5 E-Mail service@hoehle.de
Sprechzeiten.........................................Dienstag 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr DB Deutsche Bahn Reiseauskunft
........................ und jeden 2. Samstag im Monat 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr Zentrale Service-Nummer ............................................... 0180 699 66 33
Telefon................................................................................ 034671 64326 (Kosten pro Anruf, unabhängig von der Dauer des Anrufs:
20 Cent aus dem Festnetz, 60 Cent aus dem Mobilfunknetz)
Regionalmuseum und Stadtarchiv Bad Frankenhausen, Flugplatz Udersleben, Bad Frankenhausen, OT Udersleben
Schloßstraße 13 Telefon ............................................................................... 034671 76020
Öffnungszeiten Telefax ............................................................................... 034671 76044
Mittwoch bis Sonntag.......................................... 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr INSA Fahrplanauskunft (auch Anmeldung Rufbus)
Telefon …… 034671 62086, Telefax................................. 034671 553290 Telefon................................................................................ 0391 5363180
E-Mail: museum@bad-frankenhausen.de Kur & Tourismus GmbH Bad Frankenhausen
E-Mail: archiv@bad-frankenhausen.de (Kyffhäuser-Therme), August-Bebel-Platz 9
Telefon ……… 034671 5123, Telefax ................................ 034671 51259
Stadt- und Kurbibliothek „J. Friedrich Wilhelm Zachariä“, E-Mail: kur@bad-frankenhausen.de
Schloßstraße 11a Kyffhäuser-Denkmal, Kyffhäuserland, OT Steinthaleben
Öffnungszeiten Telefon ……… 034651 2780, Telefax .................................. 034651 2308
Dienstag und Donnerstag.................................... 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Panorama Museum, Am Schlachtberg 9, Bad Frankenhsn.
..................................................................... und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Telefon ……… 034671 619-0, Telefax ............................... 034671 62050
Freitag................................................................. 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr E-Mail info@panorama-museum.de
..................................................................... und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Tourist-Information, Anger 14
Telefon..... 034671 63010, Telefax...................................... 034671 63014 Telefon ............................................................ 034671 71717 oder 71716
E-Mail: bibliothek@bad-frankenhausen.de
Zentren für ältere Menschen
Kindertageseinrichtungen AWO Seniorenzentrum, Stiftstraße 3
Integrative Kita „Kindervilla“, Geschwister-Scholl-Straße 2 Telefon ……… 034671 536, Telefax .................................. 034671 53701
Telefon................................................................................ 034671 62177 AWO Service Wohnen, Stiftstraße 1
Kita „Sonnenschein“, Am Tischplatt 29
Telefon................................................................................ 034671 62571 Telefon ……… 034671 536, Telefax................................... 034671 53701
Kita „Wippergärtchen“, An der Wipper 9a „Haus Wilma am Anger“, Anger 1
Telefon................................................................................ 034671 62128 Telefon ……… 034671 55440, Telefax............................. 034671 554410
Seniorenwohnpark „Jahnsche Höfe“, Heimstättenplatz 5
Stadtwerke Bad Frankenhausen - Telefon ……… 034671 5688-0, Telefax........................... 034671 5688-20
Eigenbetrieb der Stadt Bad Frankenhausen E-Mail ........................................... info@badfrankenhausen.vs-habilis.de
Am Bahnhof 24 Begegnungsstätte „Seniorenclub“
Telefon .... 034671 62343, Telefax...................................... 034671 55232 Schloßstraße 13.............................................................. 0152 07399397
E-Mail: stadtwerke@bad-frankenhausen.de Montag-Freitag 10-17 Uhr, Sonntag 13-17 Uhr
Jugendzentren Notrufe
Horizont e.V., Stiftstraße 5 Ärztlicher Notdienst ................................................................. 116 117
Telefon............................................................................................. 79891 Notruf Polizei .................................................................................. 1 10
Jugendhilfe- und Förderverein e.V., Bahnhofstraße 5 Feuerwehr ....................................................................................... 1 12
Kinderpflegebereich .......................................................... 034671 79853
Büro.................................................................................... 034671 54717Bad Frankenhausen -4- Nr. 6/2018
(3) Soweit die Stadt Bad Frankenhausen nach Abs. 2 verpflichtet bleibt,
übt sie die Reinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus.
+ + + Aktuelles aus dem Rathaus + + +
§2
Einladung zur 1. Zukunftswerkstatt Gegenstand der Reinigungspflicht
(1) Zu reinigen sind:
Verehrte Bürgerinnen und a) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ThürStrG)
Bürger unserer Stadt, alle öffentlichen Straßen,
wir arbeiten seit Anfang des b) außerhalb der geschlossenen Ortslage die öffentlichen Straßen/
Jahres sehr intensiv an einer Straßenabschnitte, an die bebaute Grundstücke angrenzen (§ 49
notwendigen Aktualisierung Abs. 2 ThürStrG) und die in der Anlage 2 zu dieser Satzung aufge-
unseres Kurortentwicklungs- führt sind.
plans für unser Heilbad. Wir (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:
müssen uns gravierenden a) die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren,
Marktveränderungen auf b) die Parkplätze,
der Angebots- und Nach- c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle
frageseite und einer inten- d) die Gehwege und Schrammborde,
siven Wettbewerbssituation e) Rasen- und Pflanzflächen im Rahmen des Straßenbegleitgrüns, Bö-
im (inter)nationalen Markt schungen, Stützmauern und Ähnliches,
stellen und gleichzeitig geht f) die Überwege.
es um eine Steigerung der (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgänger-
Lebens- Wohn- und Aufent- verkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn ab-
haltsqualität für Einwohne- gegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand
rInnen, Gäste, Patienten aus und auf die Breite der Straße (z.B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege,
nah und fern. Darum wollen Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbstän-
wir mit Ihnen gemeinsam auf dige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in
Grundlage unserer enormen verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vor-
Potenziale in der Stadt eine zukunftsfähige umsetzungsorien- handen sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der
tierte Positionierung und Strategie für die nächsten 15-20 Jahre Grundstücksgrenze. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, sog. Schrammborde,
und mit einem konkreten Maßnahmenplan erarbeiten. Hier sind sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung.
auch Sie in Ihrer jeweiligen Funktion als Bürger, Unternehmer, (4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Überwe-
Vereinsmitglieder etc. gefragt. ge für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßenkreuzun-
Wir laden Sie darum ein mit uns gemeinsam an unserer Zukunft gen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege.
zu arbeiten. Hierzu führen wir am 09.04.2018 im Thüringer Hof
ab 18.30 Uhr eine Zukunftswerkstatt durch. In der Veranstaltung §3
werden wir Ihnen aufbauend auf ersten Ergebnissen der detail- Verpflichtete
lierten Analyse, der Spiegelung mit Trends und Entwicklungen im
(1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1 bezeichneten
(Gesundheits)Tourismus und ersten Strategieansätzen die Mög-
Grundstücke sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungsei-
lichkeit geben Ihre Vorstellungen und Ideen zur Zukunft unserer
gentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff BGB, Wohnungsberechtigten
Stadt als Gesundheitskompetenzzentrum für die Region und da-
nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich
rüber hinaus einzubringen.
Berechtigte, denen - abgesehen von der oben erwähnten Wohnungsbe-
Zur Erarbeitung des Kurortentwicklungsplans und haben wir
rechtigung - nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt per-
nach einem Ausschreibungsverfahren das bundesweit für Fra-
sönliche Dienstbarkeit zusteht.
gen der Kurort- und Tourismusentwicklung renommierte und in
(2) Gleiches gilt für sonstige Besitzer, die das Grundstück gebrauchen,
ähnlichen Prozessen erfahrene Unternehmen PROJECT M be-
wenn sie die durch diese Satzung begründeten Verpflichtungen vertrag-
auftragt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Engagement für un- lich übernommen haben und wenn dazu die Stadt Bad Frankenhausen
sere Stadt! ihre jederzeit frei widerrufliche Genehmigung erteilt hat.
Ihr (3) Die nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichteten haben in geeigneter
Matthias Strejc Weise Vorsorge zu treffen, dass die ihnen nach dieser Satzung aufer-
Bürgermeister legten Verpflichtungen ordnungsgemäß von einem Dritten erfüllt werden,
wenn sie das Grundstück nicht oder nur unerheblich selbst nutzen. Name
und Anschrift des Dritten sind der Stadt Bad Frankenhausen umgehend
mitzuteilen.
(4) Verpflichtete nach Absatz 1 können nur dann in Anspruch genommen
werden, wenn die Reinigungspflicht gegenüber Verpflichteten nach Ab-
satz 2 nicht durchsetzbar ist.
(5) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden
Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (Vorder-
Satzung liegergrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterlieger-
grundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke
sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche
über die Straßenreinigung Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Die Grundstücke bilden
im Gebiet der Stadt Bad Frankenhausen auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere Stra-
(Straßenreinigungssatzung - StraßenReinigS-BFH) ßen erschlossen werden. Hintereinander zur sie erschließenden Straße
Vom 20. März 2018 liegen Grundstücke dann, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser
Straße zugekehrten Seite hinter dem Vorderliegergrundstück liegen. Die
Auf Grund der §§ 19 Abs.1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. Au- Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht
gust 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu mit dem ers-
28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Ge- ten Montag eines jeden Jahres bei dem Verpflichteten des Vorderlie-
setzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95, und des § 49 des Thüringer gergrundstückes, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinterliegenden
Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt ge- Grundstücke.
ändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45),
hat der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen in seiner Sitzung vom 1. §4
März 2018 folgende Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Franken- Umfang der Reinigungspflicht
hausen beschlossen: Die Reinigungspflicht umfasst
a) die allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 bis 8) und
I b) den Winterdienst (§§ 9 und 10).
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
II
ALLGEMEINE STRASSENREINIGUNG
§1
Übertragung der Reinigungspflicht §5
(1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 49 Umfang der allgemeinen Straßenreinigung
Abs. 1 bis 3 ThürStrG wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen (1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind re-
auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlos- gelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicher-
senen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. heit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung, infolge
(2) Der Stadt Bad Frankenhausen verbleibt die Verpflichtung zur Rei- Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungs-
nigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Einflussöffnungen der einflüsse vermieden oder beseitigt wird.
Straßenkanäle der in der Anlage 1 aufgeführten Straßen (Straßenab- Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenabschnitte,
schnitte). Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster,Bad Frankenhausen -5- Nr. 6/2018
Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen (5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden
sind. Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes
(2) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur
Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstigen Unrat jeder Art, so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räum-
die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören sowie fahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden.
die Säuberung der Gossen bzw. Rinnen, Gräben und Durchlässe. (6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten
(3) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) werden.
oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die Reinigung nur (7) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gel-
das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, ten für die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils
Schlamm oder Ähnlichem. unverzüglich durchzuführen.
(4) Rasen- und Pflanzflächen im Rahmen des Straßenbegleitgrüns, Bö-
schungen, Stützmauern und ähnliches sind von Unrat und groben Ver- § 10
schmutzungen zu befreien. Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
(5) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die
Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grund-
mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entgegen-
stückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren
stehen (z.B. ausgerufener Wassernotstand).
nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für
(6) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die die Straße „Rutschbahnen“. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen
nicht beschädigen. findet § 9 Abs. 1 Satz 2 Anwendung. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg
(7) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn, findet für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte die Regelung des §
noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, offenen Ab- 9 Abs. 1 Anwendung.
wässergräben, öffentlich aufgestellten Einrichtungen (z.B. Papierkörbe, (2) Bei Eisglätte sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und
Glas- und Papiersammelcontainer) und öffentlich unterhaltenen Anlagen Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von
(z.B. Gruben, Gewässer usw.) zugeführt werden. 1,5 m abzustumpfen. Noch nicht vollständig ausgebaute/fertiggestellte
Gehwege müssen in einer Mindesttiefe von 1,5 m, in der Regel an der
§6 Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 9 Abs. 2 gilt ent-
Reinigungsfläche sprechend.
(1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 9 zu räumende Fläche ab-
Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte gestumpft zu werden.
der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstump-
bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Bei Plätzen ist außer dem Geh- fendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem
weg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen ‒ vom Gehwegrand in Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige
Richtung Fahrbahn bzw. Platzmitte ‒ zu reinigen. Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in
(2) Hat die Straße vor einem Grundstück eine durch Mittelstreifen oder geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerück-
ähnliche Einrichtungen getrennte Fahrbahn, so hat der Verpflichtete die stände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen
gesamte Breite der seinem Grundstück zugekehrten Fahrbahn zu reini- sofort beseitigt werden.
gen. (5) Auftauendes Eis auf den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Flächen
ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 9 Abs. 5 zu be-
§7 seitigen.
Reinigungszeiten (6) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche
(1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rah- Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen.
men übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen notwendig (7) § 9 Abs. 7 gilt entsprechend.
machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Verpflichteten nach dem
jeweiligen Bedarf, mindestens aber einmal wöchentlich zu reinigen. IV
SCHLUSSVORSCHRIFTEN
(2) Darüber hinaus kann die Stadt Bad Frankenhausen bestimmen, dass
in besonderen Fällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfeste, Umzüge
§ 11
und Ähnliches) einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müssen. Ausnahmen
Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekanntzumachen. Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können
(3) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 Abs.1 Thüringer ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden,
Straßengesetz, § 7 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz und § 32 Abs.1 wenn auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Wohles die Durch-
Straßenverkehrsordnung bleibt unberührt. führung der Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann.
§8 § 12
Öffentliche Straßenreinigung Ordnungswidrigkeiten
(1) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten entsprechend auch für die (1) Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften
allgemeine Reinigung der Fahrbahnen, der Parkplätze, der Einflussöff- dieser Satzung können gemäß § 19 Abs. 2 und § 19 Abs. 1 Sätze 4 und 5
nungen der Straßenkanäle und der Überwege der in einem Verzeichnis ThürKO in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
als Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Straßen. (OWiG) mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. Zuständige
(2) Die Eigentümer der durch diese Straßen erschlossenen Grundstücke Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 OWiG ist die Stadt Bad Franken-
(§ 3) haben das Recht und die Pflicht, sich der öffentlichen Straßenreini- hausen.
gung zu bedienen (Anschluss- und Benutzungszwang). (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen den §§ 5 und 6 der Reinigung der Straßen nicht oder
III nicht vollständig nachkommt,
WINTERDIENST 2. entgegen § 7 die Reinigung nicht anlassbezogen bzw. turnusgemäß
durchführt,
§9 3. entgegen den §§ 9 und 10 der Beseitigung von Schnee, Schnee-
Schneeräumung und Eisglätte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach-
(1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflich- kommt.
teten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren
Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der § 13
Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fuß- Zwangsmaßnahmen
gängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen Die Vollstreckung der nach dieser Satzung ergangenen Verwaltungsver-
fügungen erfolgt nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Voll-
(Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein
streckungsgesetz (ThürVwZVG) in der jeweils aktuellen Fassung mittels
Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Ersatzvornahme auf Kosten des Verpflichteten oder Festsetzung eines
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind Verpflichtete im Sinne des § 3 Zwangsgeldes. Das Zwangsgeld kann wiederholt werden.
ausschließlich die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentü-
mer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigten nach § 14
§ 1093 BGB sowie sonstigen zur Nutzung des Grundstücks dinglich Be- Inkrafttreten
rechtigten, deren Grundstück sich auf der Gehwegseite befindet. Die Straßenreinigungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung
(2) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen in Kraft.
so aufeinander gestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Geh- Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Franken-
wegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an hausen vom 7. Dezember 2016 (Stadtratsbeschluss Nr.171-13/16 vom
die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken 24. November 2016) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7.
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. Dezember 2017 außer Kraft.
(3) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum
Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,5 Meter zu räu- Bad Frankenhausen, den 20. März 2018
men. Stadt Bad Frankenhausen
(4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit mög- Strejc
lich und zumutbar - zu lösen und abzulagern. BürgermeisterBad Frankenhausen -6- Nr. 6/2018
Anlage 1 Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur
Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen abgeben.
Verzeichnis der Straßen, deren Fahrbahn in die öffentliche Straßen- Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist
reinigung einbezogen wird (§ 8 der Straßenreinigungssatzung der die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stadt Bad Frankenhausen vom 20. März 2018) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
Alte Bahnhofstraße schlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unbe-
Esperstedter Straße rücksichtigt bleiben.
Frankenhäuser Allee Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
Frankenhäuer Straße sowie mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag-
Kyffhäuserstraße steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
Nordhäuser Straße wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Rottlebener Straße, mit Ausnahme folgender Hausnummern: 9, 11, 12,
13, 15, 17, 19, 31, 33, 35, 37 39, 41, 43, 45, 45a, 49, 49a, 49c, 51 53,
55, 57, 59, 61, Wahlbekanntmachung
Seehäuser Straße, mit Ausnahme folgender Hausnummern: 37, 37c, 37f,
65, 69 Thüringer Kommunalwahlen in der Stadt
Bad Frankenhausen am 15. April 2018
Anlage 2 1.
Verzeichnis der außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Am 15. April 2018 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr finden in der Stadt Bad
Straßen/Straßenabschnitte, an die bebaute Grundstücke angren- Frankenhausen Landrats- und Bürgermeisterwahlen statt. Anschließend
zen und die zu reinigen sind (§ 2 Abs.1 Buchst. B der Straßenrei- wird das Wahlergebnis ermittelt.
nigungssatzung der Stadt Bad Frankenhausen vom 20. März 2018) 2.
Seehäuser Straße, Hausnummer 60 Die Stadt Bad Frankenhausen ist in neun Stimmbezirke eingeteilt. Es
Teichmühle, Hausnummern 1, 2, 3 sind folgende Wahlräume eingerichtet worden:
Thomas-Müntzer-Siedlung (alle Hausnummern)
Stimm- Bezeichnung des Lage des Wahlraumes
bezirk Stimmbezirks
Nr.
Durchführung der öffentlichen Auslegung
0001 „Rathaus“ Rathaus der Stadt
des Entwurfs der 13. Vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB zum Bad Frankenhausen,
Bebauungsplan Nr. 5 „ehemaliges LPG-Gelände nördlich der Es- Markt 1, 1. Etage*, Raum 118,
perstedter Straße“ in der Fassung Januar 2018 06567 Bad Frankenhausen
0002 „Kindervilla“ Integrative Kindertageseinrichtung
Der vom Stadtrat mit Beschluss vom 22.06.2017 gebilligte Entwurf der „Kindervilla“,
13. Einfachen Änderung nach § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 Geschwister-Scholl-Straße 2,
„ehemaliges LPG-Gelände nördlich der Esperstedter Straße“ wurde aus- Gruppenraum im Erdgeschoss,
gelegt. Die Anregungen und Hinweise sind in der Fassung von Januar 06567 Bad Frankenhausen
2018 eingearbeitet und werden nochmals ausgelegt. 0003 „Jahnsche Höfe“ Seniorenwohnpark
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. „Jahnsche Höfe“,
2 und 3 BauGB entsprechend (das heißt, es wird von einer frühzeitigen Heimstättenplatz 5, Eingangshalle,
Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen). 06567 Bad Frankenhausen
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung 0004 „Stiftung Finneck“ Stiftung Finneck, Reha-Werkstatt,
nach § 2 Abs. 4, dem Umweltbereich nach § 2 a, der Angabe nach § 3 Esperstedter Straße 29,
Abs. 2 Satz 2 sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 06567 Bad Frankenhausen
Abs. 4 BauGB abgesehen wird.) 0005 „KAT“ KAT-Verwaltungsgebäude
Mit dieser Planung sollen alle vorangegangenen 12 Planänderungsver- (Kyffhäuser Abwasser- und
fahren zusammengefasst werden und in der 13. Änderung des Bebau- Trinkwasserverband),
ungsplanes Nr. 5 „ehemaliges LPG-Gelände nördlich der Esperstedter Lange Straße 1,
Straße“ als rechtskräftig fortbestehen. 06567 Bad Frankenhausen
Der räumliche Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplanes
0006 „Regelschule“ Staatliche Regelschule
Nr. 5 „ehemaliges LPG-Gelände nördlich der Esperstedter Straße“ und
„Juri Gagarin“,
die Lage sind aus nachstehenden Luftbild, welches Bestandteil der Be-
Müldenerstraße 11, Klassenraum
kanntmachung ist, zu ersehen. im Erdgeschoss,
06567 Bad Frankenhausen
0007 „Esperstedt“ Bürgerhaus Esperstedt,
Parkstraße 161, Clubraum im
Erdgeschoss,
06567 Bad Frankenhausen -
Esperstedt
0008 „Seehausen“ Bürgerhaus Seehausen, Plan 9,
Versammlungsraum im
Erdgeschoss,
06567 Bad Frankenhausen -
Seehausen
0009 „Udersleben“ Staatliche Grundschule
Udersleben,
Hauptstraße 71, Klassenraum im
Erdgeschoss,
06567 Bad Frankenhausen -
Udersleben
* Der Wahlraum im Rathaus ist auch barrierefrei mit dem Fahrstuhl er-
reichbar - Zugang auf der Südseite des Rathauses.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen liegen vom 12.04.2018 bis In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt
zum 14.05.2018 zu folgenden Zeiten im Ordnungs- und Bauamt, Markt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in
1, Zimmer 107 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Montags 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebil-
Dienstags 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr det worden.
Mittwochs 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstands der Stadt Bad Frankenhausen
Donnerstag 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr befinden sich im Rathaus der Stadt Bad Frankenhausen, Markt 1, Raum
Freitags 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 119 (Ratssaal), 06567 Bad Frankenhausen. Der Briefwahlvorstand tritt
am Wahltag, dem 15. April 2018, um 16:00 Uhr zur Ermittlung des Wahl-
Termine außerhalb der angegebenen Zeiten können nach Absprache in- ergebnisses zusammen.
dividuell vereinbart werden. 3.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessier- Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks
ten die Planunterlagen (Planzeichnung und Begründung) einsehen und wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.Bad Frankenhausen -7- Nr. 6/2018
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Per- TOP 2 Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürger-
sonalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Rei- meisterwahl vom 15. April 2018 nach Prüfung der von den
sepass zur Wahl mitzubringen. Wahlvorständen gefertigten Wahlniederschriften
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl nicht abgegeben werden. Im
Falle einer möglichen Stichwahl wird die Wahlbenachrichtigung wieder Die Sitzung ist öffentlich. Alle interessierten Einwohnerinnen und Ein-
benötigt. wohner der Stadt sind dazu herzlich eingeladen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Be-
treten des Wahlraumes für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Bad Frankenhausen, den 27. März 2018
Stimmzettel ausgehändigt. Reinhard Lemp
· Für die Wahl des Landrats des Kyffhäuserkreises sind zwei oder Stadtwahlleiter
mehr Wahlvorschläge zugelassen worden. Jede Wählerin und jeder
Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme für die
Wahl des Landrats dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel Thüringer Kommunalwahlen 2018
einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
· Für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Frankenhausen ist Hinweis zur Barrierefreiheit der Wahlräume
nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen worden. Jede Wählerin
und zur Briefwahl
und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme
für die Wahl des Bürgermeisters dadurch, dass sie entweder den Auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wählern zugesandt wor-
auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kenn- den sind, ist jeweils der Stimmbezirk und der dazu gehörende Wahlraum
zeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und angegeben. Mit dem daneben aufgedruckten Piktogramm eines Roll-
Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. stuhlfahrers wird der Wähler bzw. die Wählerin darüber hinaus informiert,
4. dass der Wahlraum barrierefrei zu erreichen ist.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet Andernfalls befindet sich kein Piktogramm auf der Karte.
dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Perso- In Ergänzung der in dieser Ausgabe des Amtsblattes
nen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss erscheinenden Wahlbekanntmachung wird in der
einzeln gefaltet werden. nachfolgend angegeben, welche Wahlräume barrierefrei
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis ge- bzw. nicht barrierefrei sind:
wahrt bleibt.
Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Stimmbezirk Bezeichnung Zugänglichkeit
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Be- 0001 „Rathaus“ barrierefrei
einträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten 0002 „Kindervilla“ nicht barrierefrei
oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestim- 0003 „Jahnsche Höfe“ barrierefrei
men, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies 0004 „Stiftung Finneck“ barrierefrei
dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler 0005 „KAT“ nicht barrierefrei
bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich 0006 „Regelschule“ barrierefrei
auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsper- 0007 „Bürgerhaus Esperstedt“ nicht barrierefrei
son darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies 0008 „Bürgerhaus Seehausen“ nicht barrierefrei
zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung 0009 „Grundschule Udersleben“ nicht barrierefrei
der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
erlangt hat. Insbesondere gehbehinderten Wählerinnen und Wählern wird empfoh-
5. len, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Ein Antragsformular hierzu
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent- befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Eine
lich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zum Arbeitsraum des Begründung zur Briefwahlbeantragung (offiziell „Wahlscheinantrag“) ist
Briefwahlvorstandes, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts nicht erforderlich.
möglich ist.
6. Bad Frankenhausen, den 27. März 2018
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Reinhard Lemp
Stadtwahlleiter
Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahl-
briefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der
Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 15. April 2018, bis 18:00 Uhr dort
eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angege- Amtliche Bekanntmachung
benen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht
zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. Aufruf zur Schöffenwahl 2018
7. gemäß §§ 28 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persön-
lich ausüben. Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her- die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Auch die Stadt Bad Frankenhau-
beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf sen ist aufgefordert, eine Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufzustellen.
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die u.a. folgende Voraus-
1 und 3 des Strafgesetzbuches): setzungen erfüllen:
8. · Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode; das
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 16. April 2018 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein,
und ggf. am Dienstag, dem 17. April 2018, jeweils um 8:00 Uhr bis vor- · Hauptwohnsitz in der Stadt Bad Frankenhausen (Stadtkern mit Orts-
aussichtlich 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr teilen Esperstedt, Seehausen und Udersleben),
in denselben Wahlräumen und im Arbeitsraum des Briefwahlvorstands · Objektivität und Unparteilichkeit,
fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet · gutes Urteilsvermögen,
werden kann. · keine Vorstrafen, bei Amtsantritt keine schwebenden Verfahren,
· keine Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
Bad Frankenhausen, den 28. März 2018 durch Richterspruch,
· keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen
Stadt Bad Frankenhausen
DDR,
Reinhard Lemp
· geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
Stadtwahlleiter
· gesundheitliche Eignung,
· ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Thüringer Kommunalwahlen 2018 Für die Benennung von Schöffen können Vorschläge eingereicht werden
von
Einladung zur 2. Sitzung des Stadtwahlausschusses · Fraktionen / Parteien / Wählergruppen,
· Vereinigungen aller Art,
Am Dienstag, dem 17. April 2018, findet um 18:00 Uhr im Sitzungs- · Personen, die sich selbst vorschlagen.
saal (Raum 118) des Rathauses der Stadt Bad Frankenhausen, Markt 1,
06567 Bad Frankenhausen, die 2. Sitzung des Stadtwahlausschusses zu Da noch nicht die Mindestzahl der erforderlichen Bewerbungen erreicht
den Thüringer Kommunalwahlen 2018 statt. worden ist, wird die Bewerbungsfrist verlängert. Vorschläge bzw. Bewer-
bungen sind schriftlich (eigenhändig unterschrieben) einzureichen bis
Tagesordnung zum 15. Mai 2018 an die
TOP 1 Verpflichtung der noch nicht in der 1. Sitzung des Stadtwahl- Stadtverwaltung Bad Frankenhausen
ausschusses vom 13. März 2018 verpflichteten Mitglieder des Hauptamt - Kennziffer 082.4.2-2018-01
Stadtwahlausschusses und des Schriftführers sowie Feststel- Markt 1
lung der Beschlussfähigkeit 06567 Bad FrankenhausenBad Frankenhausen -8- Nr. 6/2018
Bewerbungs-/Vorschlagsformulare können an der genannten Stelle ab- Bad Frankenhausen, den 27. März 2018
geholt oder per E-Mail an verwaltung@bad-frankenhausen.de angefor- Stadt Bad Frankenhausen
dert werden. Telefonische Rückfragen sind möglich unter der Durchwahl- Strejc
nummer 034671 720-13. Bürgermeister
Die aus den Bewerbungen und Vorschlägen zusammengestellte Vor-
schlagsliste bedarf vor der Weiterleitung an das zuständige Amtsgericht
eines Stadtratsbeschlusses.
Impressum
Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und
Bad Frankenhausen zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom
Herausgeber: Stadt Bad Frankenhausen Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Far-
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, ben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-
98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwieder-
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Reinhard Lemp zu keiner Ersatzleistung.
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Peter Möbius Verlagsleiter: Mirko Reise
Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Kathrin Georgy, erreichbar unter Tel.: Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Ver
0177 / 4792389, E-Mail: k.georgy@wittich-langewiesen.de breitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.Bad Frankenhausen -9- Nr. 6/2018
Amtliche Bekanntmachung
Urlaubsvertretung in der Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Frankenhausen
In der Zeit vom 16.04.2018 bis einschließlich 27.04.2018 sowie vom Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung und Verständnis ge-
14.05.2018 bis einschließlich 18.05.2018 hat die Bedienstete der Fried- beten.
hofsverwaltung, Frau Chlopik, Urlaub. Ansprechpartnerin in Friedhofsan-
gelegenheiten ist während dieser Zeit Frau Jedicke. Bad Frankenhausen, den 27. März 2018
Stadt Bad Frankenhausen
Frau Jedicke hat ihr Büro im Rathaus der Stadt Bad Frankenhausen, Strejc
Markt 1, Zimmer 111, 06567 Bad Frankenhausen. Telefonisch erreichbar Bürgermeister
ist Frau Jedicke unter 034671 720-35, per E-Mail unter jedicke@bad-
frankenhausen.de .Bad Frankenhausen - 10 - Nr. 6/2018
Unter den zahlreichen Ehrengästen war auch Wolfgang Tiefensee, Minis-
Stellenausschreibung ter für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in Thüringen...
Die Stadtwerke Bad Frankenhausen - Eigenbetrieb der Stadt Bad
Frankenhausen - suchen zum 01.06.2018 eine(n)
Gärtner(in) Stadtwerke
Das Aufgabengebiet umfasst die Garten- und Landschaftspflege auf
öffentlichen und Friedhofsflächen sowie bei Bedarf die Neugestal-
tung von Parkanlagen und Beeten im Stadtgebiet; außerdem sämtli-
che in einem städtischen Bauhof anfallenden Tätigkeiten (insbeson-
dere Stadtreinigung, Winterdienst).
Wir erwarten:
- eine abgeschlossene gärtnerische Ausbildung
- mehrjährige Berufserfahrung als Garten- und Landschaftsbau-
er/ -pfleger
- den Besitz der Führerscheinklasse C1E, CE
- Bedienberechtigung für Hubsteiger und damit verbundene
Höhentauglichkeit
- einen gültigen Motorkettensägeschein und die Berechtigung
zur Bedienung von Freischneidern
- selbständiges, sorgfältiges und verantwortungsvolles Arbeiten
sowie ein hohes Maß an Flexibilität und Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, handwerkliches
Geschick
- Bürgerfreundlichkeit sowie kollegiale und freundliche Um-
gangsformen
- Einsatzbereitschaft, im Bedarfsfall auch in den frühen Morgen-,
Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden (auch auf
Abruf)
- Weitere Berechtigungen, wie z.B. das Führen von Baggerla-
dern, Schlegelmähern wären wünschenswert.
- Kenntnisse in der Baumpflege, im Baumschnitt und in der
Baumbegutachtung sind von großem Vorteil.
- Erfahrung im praktischen Umgang mit den im Bauhof einge-
setzten kommunalen Fahrzeugen und Geräten ebenso.
Wir bieten:
- einen Arbeitsplatz mit vorerst befristeter Anstellung vom
01.06.2018 - 31.05.2020
- Bei entsprechender Eignung ist anschließend eine unbefristete
Einstellung geplant.
- Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öf-
fentlichen Dienst (TVöD) mit einer durchschnittlichen wöchentli-
chen Arbeitszeit von gegenwärtig 40 Stunden (Vollzeitstelle).
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopi-
en, Kopien der Fahrerlaubnis- und Berechtigungsscheine schicken
Sie bitte bis zum 06.04.2018 per E-Mail unter Angabe der Kennzif-
fer 052.2.18-02 an verwaltung@bad-frankenhausen.de oder mit der
Briefpost an die Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Kennziffer
052.2.18-02, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen. Geben Sie bitte,
soweit vorhanden, Mobilfunktelefonnummer und E-Mail-Adresse an.
Briefpostbewerbungen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewer-
bung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Fahrt-
kosten werden nicht erstattet. Die Stellenbewerber erklären mit ihrer
Bewerbung ihr Einverständnis, dass ihre Daten bei der Stadt Bad
Frankenhausen elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
Festakt „200 Jahre Kur“ in Bad Frankenhausen
Am Montagabend, den 19.03.2018, fand in der EVENT ARENA Seehäu-
ser Straße der Festakt zur „200 Jahrfeier des Sole-Heilbades Bad Fran-
kenhausen“ statt.Bad Frankenhausen - 11 - Nr. 6/2018
Nach der musikalischen Eröffnung fand die Begrüßung durch Herrn Nico
Bruder und Rene Harsheim (beide von der Fa. Licht Produktiv), sowie
Bad Frankenhausens Bürgermeister Matthias Strejc statt. Neben dem
Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee begrüßte der Bürgermeister der
Stadt Bad Frankenhausen Matthias Strejc zahlreiche Gäste, aus Politik,
Wirtschaft, Tourismus, Sport und des Bundeswehrstandorts Bad Fran-
kenhausen.
Bürgermeister Matthias Strejc gab einen kurzen Abriss über die Ge-
Am Eingang der EVENT ARENA erwartete die Besucher eine Präsenta-
schichte der Stadt Bad Frankenhausen aus der Sicht des Kurwesens
tion der verschiedenen Aussteller wie:
und des Tourismus, mit einigen historischen Stationen wie:
• die Thüringer Aufbaubank mit Informationen rund um die Förder-
möglichkeiten in der Tourismusbranche und zur Qualitätsoffensive • 1938 Solebad
Südharz-Kyffhäuser • 1997 Kurmittelhaus
• DEHOGA (Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V.) mit Infor- • 2000 Eröffnung Reha-Klinik und
mationen zur Servicequalität • 2007 Verleihung des Titels „Sole-Heilbad“
• die Kur & Tourismus GmbH mit Vorstellung des Leistungsspektrums • Ein weiterer Höhepunkt war die Eröffnung 2016 des Solewasser-
der Kurgesellschaft Vitalparks
• der Tourismusverband Südharz - Kyffhäuser mit Vorstellung der VR-
Brillen sowie des Urlaubskonfigurators Er lobte die Weitsicht seines Vorgängers Karl-Josef Ringleb, der nach der
• die AVS (Allg. Verwaltungs- u. Service GmbH) mit Präsentation des Wende auf die Karte Kurwesen gesetzt hatte.
elektronischen Meldescheinsystems Weiterhin verwies er auf die überdurchschnittliche Auslastung der Unter-
• die Fa. Silke Kastner „Wünschen und Schenken“ mit der Präsentation künfte und die Besucherzahl von über 140.000 in der Kyffhäuser-Therme.
von Souvenirs der Stadt Bad Frankenhausen Der Bürgermeister gab auch einen Ausblick in die Zukunft. Bad Franken-
• die Fa. Licht-produktiv mit der Präsentation Eventmobilar & Veran- hausen soll sich zum Gesundheitsstandort entwickeln. So soll es sein!
staltungstechnik „wenn man sich etwas Gutes tun will, so soll man nach Bad Frankenhau-
• die Fa. Denke Werbung mit Präsentation von Werbemöglichkeiten sen reisen“.
• die Fa. INTRASOL mit Präsentation von ökologischen und nachhalti- Strejc kündigte weiter an, dass in Nachbarschaft der Kyffhäuser-Therme
gen Individualverkehr im ländlichen, suburbanen und urbanen Raum ein 4-Sterne Hotel gebaut werden soll, dass 75 Betten haben wird. Au-
(E-Mobile) ßerdem soll das Kindersanatorium „Helmut Just“ wieder einer Nutzung
• die „Frankenhisser Salzsieder“ mit Präsentation des historischen zugeführt werden. Abschließend dankte Matthias Strejc allen Leistungs-
Salzsiedens trägern der Kurstadt Bad Frankenhausen.Sie können auch lesen