Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle

Die Seite wird erstellt Marius Reimann
 
WEITER LESEN
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
Diese Ausgabe erscheint auch online

www.Steinenbronn.de                        Amtsblatt der Gemeinde Steinenbronn          Nummer 16 Donnerstag, 22. April 2021

 Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021
              in der Steinenbronner Sandäckerhalle
Vor-Ort-Impfen: Teil zwei der Erfolgsgeschichte                   transport benötigten, daheim abgeholt und nach der Impfung
Die Gemeinde Steinenbronn, die Stadt Waldenbuch und die           auch wieder nach Hause zurückgefahren.
DRK-Ortsvereine aus Waldenbuch und Steinenbronn haben             Auch an diesem zweiten Impf-Wochenende waren wieder
                                                                  viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz. Nur so
gemeinsam mit Unterstützung des Landes, Landrat Roland
                                                                  konnten die Impfdosen für SeniorInnen über 80 Jahre verimpft
Bernhard sowie MitarbeiterInnen des Landesimpfzentrums
                                                                  werden. Ein großer Erfolg, der nur durch den Einsatz dieser
Stuttgart (ZIZ) am vergangenen Wochenende in der Sand-            fleißigen Helferinnen und Helfer und den mobilen Impfteams
äckerhalle den zweiten Impftermin im ersten interkommuna-         (MIT) ermöglicht werden konnte.
len „Pop-Up-Impfzentrum“ im Landkreis Böblingen durch-            Im Abschlussgespräch mit den Ehrenamtlichen am Sonntag
geführt.                                                          gedachten wir gemeinsam den Opfern der Pandemie in einer
Die sanitätsdienstliche Überwachung und Koordination der          Schweigeminute und folgten damit dem Aufruf des Bundes-
Abläufe in der Sandäckerhalle übernahmen wieder die DRK-          präsidenten Frank-Walter Steinmeier.
Ortsvereine Waldenbuch und Steinenbronn. Gemeinsam mit            Anschließend bedankten sich Steinenbronns Bürgermeister Ron-
Fahrzeugen des DRK Waldenbuch/Steinenbronn wurden die             ny Habakuk und Waldenbuchs Rathauschef Michael Lutz für die
angemeldeten Bürgerinnen und Bürger, die einen Kranken-           tatkräftige Unterstützung und für dieses großartige gemeinschaft-
                                                                  liche Engagement bei allen Helferinnen und Helfern des DRK,
                                                                  der Freiwilligen Feuerwehren, des Gewerbe- und Handelsvereins
                                                                  Steinenbronn und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
                                                                  Gemeindeverwaltungen in Steinenbronn und Waldenbuch.

 Fotos: DRK Ortsverein Steinenbronn e.V.
 und DRK Ortsverein Waldenbuch e. V.                                                             Fotos: Gemeinde Steinenbronn

         Bitte beachten Sie bis auf Weiteres eventuell weitere aktuelle Informationen zum
        Thema Corona-Virus (COVID-19) auf unserer Homepage unter www.steinenbronn.de
                                    Ihre Gemeindeverwaltung
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
2                                                                                                        Nr 16 · 22. April 2021

                                                                 Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung:
                                                                 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 – 12 Uhr,
                                                                 Dienstag 15 - 18 Uhr, Mittwoch geschlossen

Notdienste                                                       Apothekennotdienst
Polizei Notruf                                           110     Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag
Polizeiposten Waldenbuch/Steinenbronn                 526990     um 8.30 Uhr morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden
Feuerwehr Notruf (auch Notruftelefax)                    112     Tag.
Rettungsdienst/Notarzt/Notruf                            112     Freitag, 23.04.2021
Allgemeiner Notfalldienst                             116117     Apotheke im Forum, Nikolaus-Lenau-Platz 21,
Krankentransport                                                 71067 Sindelfingen, Tel.: 07031-38 30 55
(im Mobilfunk mit Vorwahl 07031)                       19222     Alamannen-Apotheke, Tübinger Str. 11,
                                                                 71088 Holzgerlingen, Tel.: 07031-68 99 30
Ärztlicher Notdienst                                             Schwabenland-Apotheke, Hauptstr. 5,
                                                                 70563 Stuttgart-Vaihingen, Tel.: 0711 - 73 16 26
Wochenende/Feiertage: Freitag, 16 - 23 Uhr, Vorfeiertag
                                                                 Apotheke Kemnat, Heumadener Str. 11,
von 19 - 23 Uhr, Samstag/Sonntag/Feiertag von 08 - 23
                                                                 73760 Ostfildern-Kemnat, Tel.: 0711 - 4 58 61 28
Uhr ist die Notfallpraxis an der Filderklinik besetzt. Begeben
                                                                 Samstag, 24.04.2021
Sie sich bitte ohne Voranmeldung dorthin: Im Haberschlai 7,
                                                                 Apotheke Hulb, Otto-Lilienthal-Str. 24, 71034 Böblingen,
Filderstadt-Bonlanden. Sie benötigen für den Notdienst Ihre      Tel.: 07031-46 93 17
Krankenversicherungskarte.                                       Uhland-Apotheke, Gartenstr. 1, 71111 Waldenbuch,
Montag bis Donnerstag gilt für alle Notfälle ab 19 Uhr die       Tel.: 07157-38 37
Vermittlung über die Leitstelle unter Tel. 116 117.              Löwen-Apotheke, Epplestr. 19 A,
Für dringende Hausbesuche erreichen Sie zur Vermittlung          70597 Stuttgart-Degerloch, Tel.: 0711 - 76 47 36
des Hausbesuches die Leitstelle des DRK ebenfalls unter          Hubertus-Apotheke, Filderstr. 55, 70771 Leinfelden-
der Telefonnummer 116 117.                                       Echterdingen (Musberg), Tel.: 0711 - 6 99 76 90
In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den Ret-       Sonntag, 25.04.2021
tungsdienst unter der Notrufnummer 112.                          Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 4, 71063 Sindelfingen,
Montag bis Freitag 9 - 19 Uhr: docdirekt - Onlinesprechstun-     Tel.: 07031-81 45 37
de von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, für gesetz-      Fortuna-Apotheke, Störrenstr. 35, 72135 Dettenhausen,
lich Versicherte unter Tel. 0711 – 96589700 oder docdirekt.de.   Tel.: 07157-6 10 15
Zentraler Kinderärztlicher Notdienst                             Sonnen-Apotheke, Filderbahnstr. 12,
                                                                 70567 Stuttgart-Möhringen, Tel.: 0711 - 71 11 66
Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Telefon 07031 6680       Fleinsbach-Apotheke, Talstr. 23,
Werktags: 19 - 22.30 Uhr                                         70794 Filderstadt-Bernhausen, Tel.: 0711 - 70 21 11
Sa., So., Feiertage: 8.30 - 22 Uhr                               Montag, 26.04.2021
Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.                       Sonnen-Apotheke, Mercedesstr. 11/1, 71063 Sindelfingen,
                                                                 Tel.: 07031-79 49 99
Zahnärztlicher Notdienst                                         Central-Apotheke, Wettgasse 45, 71101 Schönaich,
                                                                 Tel.: 07031-65 13 88
Der zahnärztliche Notdienst ist zu erfragen unter der Tele-      Filderbahn-Apotheke, Filderbahnstr. 45,
fonnummer 0711 7877722.                                          70567 Stuttgart-Möhringen, Tel.: 0711 - 7 19 91 20
Augenärztlicher Notdienst                                        Uhlberg-Apotheke, Bonländer Hauptstr. 77,
                                                                 70794 Filderstadt-Bonlanden, Tel.: 0711 - 77 43 03
Patienten wenden sich an die zentrale augenärztliche Not-        Dienstag, 27.04.2021
fallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegs-     Apotheke Diezenhalde, Freiburger Allee 57,
bergstr. 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat      71034 Böblingen, Tel. 07031-27 38 89
geöffnet von Freitag, 16 - 22 Uhr, und an den Wochenen-          Laurentius-Apotheke, Laurentiusstr. 24,
den und Feiertagen von 9 - 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im      71069 Sindelfingen-Maichingen, Tel.: 07031-38 23 65
Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig.     Apotheke am Markt, Vaihinger Markt 16,
Zentrale Notrufnummer:          116117 (Anruf ist kostenlos)     70563 Stuttgart-Vaihingen, Tel.: 0711 - 73 22 00
                                                                 Neue Apotheke, Bernhäuser Hauptstr. 7,
Soziale Dienste:                                                 70794 Filderstadt-Bernhausen, Tel.: 0711 - 70 26 08
                                                                 Mittwoch, 28.04.2021
Diakonie- und Sozialstation Schönbuch
                                                                 Die Apotheke im Breuningerland, Tilsiter Str. 15,
Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich            07031 70204-50
                                                                 71065 Sindelfingen, Tel.: 07031-9 57 90
Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und
                                                                 Apotheke am Wallgraben, Möhringer Landstr. 82,
pflegebedürftige Menschen, Schönbuch        07031 70204-56
                                                                 70563 Stuttgart-Vaihingen, Tel.: 0711 - 7 80 21 30
Hospizgruppe                                 07031 3049402
                                                                 Donnerstag, 29.04.2021
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst 07031 6596401
                                                                 Apotheke im Spitzholz, Feldbergstr. 61, 71067 Sindelfingen,
Störungsdienste:                                                 Tel.: 07031-80 55 77
                                                                 Apotheke Dr. Beranek, Bahnhofstr. 12, 71101 Schönaich,
Strom/Gas: EnBW                             0800 3629477         Tel.: 07031-65 73 73
Wasser: Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe                    Pelikan-Apotheke, Paprikastr. 12,
Entstörungsdienst (24-Std.-Service, gebührenfrei)                70619 Stuttgart-Heumaden, Tel.: 0711 - 44 75 80
                                            0800 8151815         Apotheke zu den 3 Linden, Harthäuser Hauptstr. 4,
Bauhof                                      07157 668980         70794 Filderstadt-Harthausen, Tel.: 07158 - 98 56 10
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
22. April 2021 · Nr 16                                                                                                     3
                                                                Ergänzende Hinweise zur Tagesordnung:
        Amtliche Bekanntmachungen                               Folgende Personengruppen haben nach den bisherigen Er-
                                                                kenntnissen des Robert-Koch-Instituts ein höheres Risiko für
                                                                einen schweren Krankheitsverlauf:
                                                                •   Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60
  Bürgermeistersprechstunde
                                                                    Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Men-
  ONLINE oder per TELEFON                                           schen können, bedingt durch das weniger gut reagierende
  Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,                            Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken
  am                                                                (Immunseneszenz). Da unspezifische Krankheitssymptome
         Freitag, 30. April 2021 von 13.00 bis 15.00 Uhr            wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infek-
  findet die vierte Bürgermeistersprechstunde nach vorheri-         tion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder
  ger Terminabsprache statt.                                        fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt
  Bitte melden Sie sich hierzu vorab per E-Mail unter dem           gehen.
  Stichwort „SPRECHSTUNDE BÜRGERMEISTER“ und un-                •   Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreis-
  ter Angabe des erforderlichen Zeitbedarfs bei info@steinen-       lauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungs-
  bronn.de oder per Telefon unter 07157-1291-10 (Sekretariat        systems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankun-
  Frau Hihn) an.
                                                                    gen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen
  Wir senden Ihnen im Anschluss eine E-Mail mit den Zu-             schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
  gangsdaten für Skype / Webex / Zoom oder Teams zu.
                                                                •   Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkran-
  Weitere Online-Sprechstunden werden in der Regel ein-
  mal im Monat angeboten. Sobald der Verlauf der Corona-            kungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
  Pandemie dies wieder zulässt, werden wir natürlich auch           höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkran-
  Sprechstunden in Präsenz anbieten.                                kung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorlie-
  Ich freue mich sehr, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.            gen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei
                                                                    nur einer Grunderkrankung.
  Ihr
  Ronny Habakuk                                                 •   Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. auf-
  Bürgermeister                                                     grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche
                                                                    einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die
                                                                    die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht
                                                                    ein höheres Risiko.
Gemeindeverwaltungsverband                                      Ab sofort sind die Sitzungsunterlagen wie gewohnt auch
Waldenbuch / Steinenbronn                                       online auf der Homepage der Stadt Waldenbuch unter dem
                                                                Ratsinformationssystem (www.waldenbuch.de/ratsinformati-
                                                                onssystem) abrufbar.
Einladung zur öffentlichen Sitzung der
                                                                Aus organisatorischen Gründen werden für interessierte Zuhö-
Verbandsversammlung des                                         rerinnen und Zuhörer kostenlose personalisierte Eintrittskarten
Gemeindeverwaltungsverbandes                                    ausgegeben (je Familie 1 Eintrittskarte).
Waldenbuch/Steinenbronn am 29.04.2021                           Die Stadtverwaltung bittet daher bis Mittwoch, 28. April
                                                                2021, 12:00 Uhr, um schriftliche Voranmeldung an julia.hu-
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Gemein-         ebner@waldenbuch.de, falls Sie ein Teilnahmeinteresse an
deverwaltungsverbandes Waldenbuch/Steinenbronn findet
                                                                einem oder mehreren auf der Tagesordnung befindlichen
         am Donnerstag, 29.04.2021 um 19:00 Uhr                 Punkten haben sollten.
im Forum der Oskar-Schwenk-Schule, Schulstraße 2                Für den Fall einer Sitzungsteilnahme empfiehlt die Stadtver-
statt.
                                                                waltung interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern das Tra-
Die Tagesordnung wird hiermit bekanntgegeben:                   gen einer medizinischen Maske.
1.    Bekanntgaben                                              Luca-App als Zusatzangebot – Corona-Fälle digital nachver-
                                                                folgen:
2.    Feststellung der Jahresrechnung 2020 des Gemeinde-
                                                                Bei den Gremiensitzungen des Gemeindeverwaltungsverbands
      verwaltungsverbandes Waldenbuch / Steinenbronn
                                                                kommt künftig die Luca-App zum Einsatz. So wird bei der
3.    Haushaltsplanung 2021 des Gemeindeverwaltungsver-         Sitzung am Donnerstag, 29.04.2021, erstmals das Einchecken
      bandes Waldenbuch / Steinenbronn                          per App im Forum der Oskar-Schwenk-Schule möglich sein.
      - Beschluss der Haushaltssatzung                          Die Nutzung der App ist freiwillig, Teilnehmende können ihre
                                                                Kontaktdaten auch wie bisher schriftlich hinterlassen. Dabei
4.    Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden           geht es darum, im Fall einer Corona-Infektion die Kontakte
                                                                besser nachvollziehen und Infektionsketten unterbrechen zu
5.    Änderung und Neufassung der Satzung des Gemeinde-
                                                                können. Die App ist ein digitales Zusatzangebot. Wer die
      verwaltungsverbandes Waldenbuch/Steinenbronn
                                                                kostenlose App auf dem Smartphone installiert, kann seine
6.    Allgemeine Finanzprüfung Gemeindeverwaltungsver-          persönlichen Kontaktdaten einmalig angeben und künftig (hof-
      band Waldenbuch/Steinenbronn 2014 - 2019                  fentlich bald möglichst wieder) beim Besuch von Veranstal-
                                                                tungen, Restaurants oder Geschäften einen lokalen QR-Code
7.    Anfragen von Mitgliedern des Gemeindeverwaltungs-         einscannen. Darauf basierend erstellt die App automatisch
      verbandes                                                 eine Kontakt- und Besuchshistorie. Kommt es zu einem Infek-
                                                                tionsfall, erhält das Gesundheitsamt einen gesicherten Zugriff
Die Bevölkerung wird zur Teilnahme freundlichst eingeladen!     auf die Besuchsdaten. Voraussetzung hierzu ist, dass sowohl
Mit freundlichen Grüßen                                         die infizierte Person als auch der Betreiber ihre freiwillige
gez. Lutz                                                       Freigabe erteilt haben. Im Fall der Gremiensitzung erhält das
Verbandsvorsitzender                                            Gesundheitsamt Böblingen die Daten.
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
4                                                                                                                                              Nr 16 · 22. April 2021

Die Straßenkehrmaschine kommt                                                       App installiert wurde, dann schalten Sie Ihr Mobiltelefon in
                                                                                    den Flugmodus, setzen Sie Ihr Mobiltelefon auf die Werksein-
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Ortsbauamt hat mit                          stellungen zurück und entfernen Sie alle nicht von Ihnen
der für die Gemeinde tätigen Firma Karl Bernauer GmbH aus                           installierten Apps. Richten Sie, wenn nicht bereits geschehen,
Weilheim-Teck vereinbart, dass die erforderliche Reinigung der                      eine Drittanbietersperre bei Ihrem Netzbetreiber ein, um die
Steinenbronner Straßen mit der Kehrmaschine am Montag,                              Nutzung kostenpflichtiger Dienste zu unterbinden und erstat-
26.04. und Dienstag, 27.04.2021 erfolgen soll.
                                                                                    ten Sie Anzeige, bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Reinigung in Straßen
ohne seitlichen Gehweg in der Regel wegen des fehlenden
Anschlags und in zu schmalen Straßen/Wegen wegen fehlen-                            CORONA-Hilfen der Gemeinde
der Rangiermöglichkeiten nicht möglich ist. Dort ist Handar-
beit der Anlieger erforderlich.                                                     Koordinationsstelle CORONA-Hilfen der
Bitte denken Sie daran, dass Ergebnis und Qualität der Rei-                         Gemeinde Steinenbronn:
nigung nur so gut sein können, wie die Kehrmaschine auch                            Alexander Emhardt - Sozialarbeiter
den öffentlichen Straßenraum erreichen kann. Wir bitten Sie,
                                                                                    Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
an den o.g. Tagen die Autos ab 6.00 Uhr nicht im öffentlichen
Straßenraum zu parken.                                                              13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ihr Ortsbauamt                                                                      Telefon: 0177/2540135
                                                                                    E-Mail: alexander.emhardt@steinenbronn.de
                                                                                    Hilfe bei der (Online-)Terminvergabe für Covid-19-Impfungen
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg informiert:                                        Noch immer ist die Anzahl der zu vergebenden Impftermine
                                                                                    von der knappen Verfügbarkeit der Impfstoffe abhängig. Ger-
Spam - SMS
Aktuell sind vermehrt Spam-SMS im Umlauf, die einen Link                            ne helfen wir bei der (online-)Vermittlung von Impfterminen in
zur Paket-Verfolgung oder zu einer Bestellung, beinhalten.                          einem der Kreisimpfzentren.
Meist lauten die Nachrichten „Ihr Paket / Bestellung wurde                          Einkaufshilfe
verschickt / ist angekommen. Bitte überprüfen und akzeptie-                         für hilfsbedürftige Menschen aus den Corona-Risikogrup-
ren Sie es http://… ... ...“
                                                                                    pen, chronisch Kranke, Menschen mit Immunschwäche
Für weitere Informationen wird auf einen beigefügten Link ver-
wiesen, über welchen dann Schadsoftware oder Apps auf das                           oder die sich in häuslicher Quarantäne befinden.
Mobiltelefon geladen werden. Klicken Sie auf keinen Fall auf                        Der Einkaufsservice soll allerdings die Verwandten- und Nach-
Links, die Ihnen von unbekannten Absendern und unerwartet                           barschaftshilfe nicht ersetzen, sondern dort ergänzen, wo
zugestellt werden, sondern fertigen Sie einen Screenshot.                           es keine Angehörigen, Freunde oder Nachbarn gibt, die die
Wenn Sie bereits den Link betätigt haben und Schadsoftware/                         Einkäufe übernehmen können.

 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

          Kontaktbeschränkungen                              Ausgangsbeschränkungen                               Maskenpflicht
          Private Treffen im öffentlichen oder privaten      Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen             In folgenden Bereichen müssen alle Personen
          Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.             am Tag oder bei Nacht.                               ab 6 Jahren eine medizinische Maske
          Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                          tragen*:
                                                             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an              • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen
          14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die
                                                             3 aufeinanderfolgenden Tagen:                          an Schulen mit Präsenzunterricht sowie
          nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
                                                             Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen             Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-
          Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an            Land- oder Stadtkreis von 21 bis 5 Uhr.                betreuung.
          3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                                                           • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-
          Ein Haushalt plus höchstens eine weitere           Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung           klassen, Horten und Schulkindergärten.
          Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.     ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:      Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt
    NE
      U   Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                            zu Kindern.
          14 Jahre werden nicht mitgezählt.                  Bei Nacht (21 Uhr bis 5 Uhr):                        • Im öffentlichen Personenverkehr
                                                             • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und               • Beim Einkaufen
          Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz       wichtiger Ausbildungszwecke.
          an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                                                        • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                             • Inanspruchnahme medizinischer und                    Öffentlichkeit oder für den Publikums-
          Lockerungen treten dann am übernächsten Tag          veterinärmedizinischer Leistungen.
          in Kraft.                                                                                                 verkehr bestimmt sind
                                                             • Begleitung unterstützungsbedürftiger               • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an
                                                               Personen und Minderjähriger, Sorge- und              Einsatzorten
          Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an              Umgangsrecht.
          5 aufeinanderfolgenden Tagen:                                                                           • Bei den erlaubten körpernahen
                                                             • Begleitung Sterbender und Personen in akut           Dienstleistungen
          Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal         lebensbedrohlichen Zuständen.
          drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                                                              • Während Veranstaltungen der Religions-
                                                             • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.           ausübung und Beerdigungen
          Haushalte werden bis einschließlich 14 Jahre         Gassi gehen oder füttern.
          nicht mitgezählt.                                                                                       • Im Auto, bei Mitfahrten von haushalts-
                                                             • Besuch von religiösen Veranstaltungen.               fremden Personen (Paare gelten als ein
                                                             • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der            Haushalt)
                                                               öffentlichen Ordnung.                              • In Arztpraxen
          Gesundheit & Soziales                              • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8            • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern
          • Schutzvorkehrungen und regelmäßige                 des Grundgesetzes.                                   und Pflegeeinrichtungen.
            Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,                                                                  Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
            Senioren- und Behinderteneinrichtungen           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz
                                                                                                                    Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist
          • Schnell- und Selbsttests
                          Selbsttests, die erforderlich      an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.       von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
            sind, um Dienstleistungen und Angebote           Lockerungen treten dann am übernächsten Tag         *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
            wahrnehmen zu können, müssen von                 in Kraft.                                            Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

            geschultem Personal durchgeführt werden.
            Kostenfreie Bürgertests können hierfür
            genutzt werden.

                                                                                                                                                                      Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                      Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                      Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                      Stand: 17.04.2021
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
22. April 2021 · Nr 16                                                                                                                                                                     5

  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

            Bildung & Betreuung                                                                                             Arbeiten
                                                            • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für                   • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
           • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                                                                            die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
                                                              Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-
             Pandemiebedingungen offen.                                                                                       ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
                                                              auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
           • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                                                                         • Home Office
                                                                                                                                      Office, sofern möglich
      NE                                                      medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur
         U   Präsenzunterricht im Wechselmodell.                                                                            • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
                                                              online möglich.
           • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                                                                         und Geschäftsbetriebes
                                                            • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
             möglich und werden individuell festgelegt.                                                                     • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
                                                              vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
           • Voraussetzung für die Teilnahme am                                                                               auch in Präsenz möglich
                                                              Kontaktdaten möglich.
             Präsenzunterricht ist die verpflichtende                                                                       • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                            • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
             Durchführung von 2 Corona-Tests pro                                                                              Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                              oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie
             Woche für alle Schüler*innen und Lehr-                                                                           Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                              ein Testkonzept für das Personal.
             personal an allgemeinbildenden Schulen                                                                           (auch im Freien)
             sowie Berufsschulen.                                                                                           • An den Betrieb angepasste Hygiene-
           • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis                     Notbremse ab einer Inzidenz über 200 an                   auflagen
             maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.                3 aufeinanderfolgenden Tagen:
           • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                  Fernunterricht und kein Präsenzunterricht in
             Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-            folgenden Einrichtungen:
             beschränkungen möglich.                                Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-
           • Volkshochschulen und ähnliche Einricht-        NE      stätten, Berufsschulen, Hochschulen,
                                                               U außerschulischen Einrichtungen der
             ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse
             in Präsenz sind möglich bei erforderlichen             Erwachsenenbildung und ähnlichen
             beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach-            Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugendkunst-
             und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern         schulen
             digital nicht möglich.                                 • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind
                                                                      ausgenommen.
           • Ballett- und Tanzschulen schließen für den             • Notbetreuung ist weiterhin möglich.
              Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training
              mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                 Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
              halten. Kinder der beiden Haushalte bis               Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
              einschließlich 14 Jahre werden nicht mitge-           unter 200 liegt. Lockerungen treten dann
              zählt.                                                am übernächsten Tag in Kraft.

               Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
               5 aufeinanderfolgenden Tagen:
               Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
               dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
               Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis
               einschließlich 14 Jahre anbieten.
               Besuch von Bibliotheken und Archive ohne
               Voranmeldung und Dokumentation der                                                                                                                Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                 Antworten finden Sie auf
               Kontaktdaten erlaubt.                                                                                                                             Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                 Stand: 17.04.2021

  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

                                                                    Sonstiger Einzelhandel darf neben
           Einzelhandel
                                                                    „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
           Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf         auch „Click&Meet“ anbieten:                            3 aufeinanderfolgenden Tagen:
           sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen          • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der             Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
           der Corona-Verordnung geöffnet:                            Corona-Verordnung                                    „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
                                                                    • Tragen von medizinischen Masken                      weiterhin möglich.
               Babyfachmärkte                                      • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit          Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Garten-
               Bäckereien und Konditoreien                           festem Zeitfenster                                   märkte bleiben geöffnet.
               Banken                                              • Dokumentation der Kontaktdaten
               Blumenläden
                                                                    Regelung für offene Geschäfte:                   NE    Ergänzung zu den Regelung für offene
               Drogerien                                                                                              U
                                                                    • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten              Geschäft des täglichen Bedarfs:
               Gartenmärkte
                                                                      werden.                                              • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
               Getränkemärkte
                                                                    • Geschäfte mit weniger als 10 m²                        Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
               Großhandel
                                                                      Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in                • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
               Hörgeräteakustiker
                                                                    • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                     ein*e Kund*in pro 40 m²
               Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                sowie Ersatzteilverkauf                               Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche                     Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
               Lebensmittelmärkte                                  • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:           5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
               Metzgereien                                           ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für              Lockerungen treten dann am übernächsten Tag
               Optiker                                               den Lebensmitteleinzelhandel)                        in Kraft.
               Orthopädieschuhtechniker                            • Maskenpflicht vor den Geschäften und
               Poststellen und Paketshops, aber ohne                 auf den Parkplätzen
                den Verkauf von weiteren Waren                      • Gesteuerter Zutritt
               Reformhäuser                                        • Warteschlangen vermeiden.
               Reinigung und Waschsalons
               Reise- und Kundenzentren für den
                öffentlichen Verkehr                                Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
               Sanitätshäuser                                      5 aufeinanderfolgenden Tagen:
               Tafeln                                              Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
               Tankstellen                                         Bedingungen öffnen:
               Telefonshops für Reparatur, Austausch               • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                und Störungsbehebung                                  der Corona-Verordnung
               Tierbedarf- und Futtermärkte                        • Tragen von medizinischen Masken
               Wochenmärkte
               Zeitschriften- und Zeitungskioske

           Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                 Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                 Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                 Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                 Stand: 17.04.2021
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
6                                                                                                                                                        Nr 16 · 22. April 2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

          Dienstleistungen                                             Gastronomie                                                  Religionsausübung
                                                                       Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                   Gottesdienste und Beerdigungen unter
           Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                       Art bleiben geschlossen.                                     Hygieneauflagen.
           folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                       • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                     • Einhalten der AHA-Regeln über die
           • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                         Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                        gesamte Dauer
             Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                         bis 21 Uhr)                                                • Tragen von medizinischen Masken
             müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                       • Kein Ausschank und Verzehr von                             • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
             tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                         alkoholischen Getränken im öffentlichen                      als 10 Personen mindestens zwei
             Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                         Raum                                                         Werktage zuvor bei den zuständigen
             Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                       • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                        Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
             konzept für das Personal benötigt.
                                                                         in verschlossenen Behältnissen erlaubt                       Beerdigungen.
           • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                    • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
           Weiterhin geschlossen:
                                                                       Kantinen schließen überall dort, wo es die                     Räumen
            Prostitutionsgewerbe
                                                                       Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                       Mitnehmen sind erlaubt.
           Ausführliche Liste auf
           » Baden-Württemberg.de                                                                                                   Reisen
                                                                       Veranstaltungen                                              Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
        Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
        3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                 Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
                                                                                                                                    sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
                                                                                                                                    Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
        Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                  im öffentlichen Raum.
                                                                       Ausnahmen:                                                   beschränkungen an tagestouristischen
        Medizinisch notwendige Behandlungen sind
        weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet             • Gerichtsverhandlungen                                      Hotspots durch die örtlichen Behörden.
        bleiben (nur Friseurdienstleistungen). Für den                 • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
NE      Friseurbesuch ist ein negativer Corona-Schnell-                  und Ordnung dienen                                         Nicht gestattet:
    U                                                                  • Betriebsversammlungen                                       Touristische Busreisen
        test erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können
        hierfür genutzt werden.                                        • Prüfungen und deren Vorbereitung                            Touristische Übernachtungsangebote
                                                                       • Eheschließungen                                              (auch Campingplätze)
        Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                 • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
        an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                 dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                      Weiterhin möglich:
        Lockerungen treten dann am übernächsten Tag                                                                                  Geschäftsreisen
        in Kraft.                                                                                                                    Reisen und Übernachten in
                                                                                                                                       besonderen Härtefällen

                     Abstand            Hygiene        Medizinische      Corona-App        Regelmäßig
                      halten          praktizieren     Maske tragen        nutzen            lüften
                                                                                                                                                                       Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                       Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                       Stand: 17.04.2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

           Sport
                                                                                                                          Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
           Individualsport im Freien und auf Außen-            Ansonsten sind öffentlichen und privaten
                                                                                                                          folgenden Tagen:
           und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)          Sportstätten für den allgemeinen Publikums-
                                                                                                                    NE    Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
           mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als           verkehr geschlossen:
                                                                                                                      U   anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
           2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                                                                                          eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen
           einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.     Frei- und Hallenbäder                                    Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt.
           Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
           einen Haushalt.                                       Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-                     Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                                                                 betrieb, Profi- oder Spitzensport und                    einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
           Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit               für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei                 dann am übernächsten Tag in Kraft.
           bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre         und Feuerwehren) dürfen die                              Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinander-
           ist erlaubt.                                          Einrichtungen geöffnet werden.                           folgenden Tagen:
                                                                                                                          Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit
           Die Benutzung der Umkleiden oder                     Spaßbäder                                                maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
           Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.
                                                                Skilifte und Gondeln                                     5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
                                                                Thermen und Saunen                                       beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht
           Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                                                                                                                          mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
           Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
                                                                                                                          ein Haushalt.

            Kultur- und Freizeitgestaltung                              Theater                                                   Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
            Kultur- und Freizeiteinrichtungen                           Volksfeste o.ä.                                           3 aufeinanderfolgenden Tagen:
            bleiben geschlossen.                                        Zirkusse                                                  Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
                                                                                                                            NE
                                                                                                                               U   und botanische Gärten werden für den
            Geschlossen:                                               Geöffnet:                                                   Publikumsverkehr geschlossen.
             Ausflugsschiffe                                           Spielplätze im Freien                                     Wettannahmestellen schließen.
             Camping- und Wohnmobilstellplätze                         Wandern und Spazieren                                     Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz
             Diskotheken und Clubs                                                                                                an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
             Freizeitparks und Indoorspielplätze                      Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                          Lockerungen treten dann am übernächsten Tag
             Kinos und Autokinos                                      „Click&Meet“:                                               in Kraft.
             Kletterparks (drinnen und draußen)                        Wettannahmestellen
             Konzerte und Kulturhäuser                                                                                            Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                                                                       Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                       5 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Krabbelgruppen                                           und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                    Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
             Messen                                                    Autokino, Autotheater, Autokonzerte                       zoologischen und botanischen Gärten ohne
             Opern                                                     Galerien                                                  Voranmeldung und Dokumentation der
             Spielbanken- und hallen                                   Museen                                                    Kontaktdaten erlaubt.
                                                                        Gedenkstätten                                                                                 Alle Details sowie Fragen und

                                                                        Zoologische und botanische Gärten                                                             Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                       Stand: 17.04.2021
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
22. April 2021 · Nr 16                                                                                                     7
Verschmutzung durch Hundekot
Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwer-
den über Verunreinigungen durch Hundekot ein. Teilweise
beschweren sich die Bürger auch darüber, dass Hundekot
in Kotbeuteln verpackt, auf Bürgersteigen, Grünanlagen und       Wir sind für Sie da:
sonstigen Flächen hinterlassen werden.                           Dienstag 15 - 18 Uhr
Wir bitten dringend zu beachten, dass laut § 11 der polizei-     Mittwoch 10 - 12 Uhr und 15 - 18 Uhr
lichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Steinenbronn,         Donnerstag 16 - 19 Uhr
Halter- und Führer eines Hundes dafür Sorge tragen müssen,       jeden 1. Samstag 9.30 - 11.30 Uhr
dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und      und in allen Ferien jeweils mittwochs
Erholungsanlagen, in fremden Vorgärten und landwirtschaftli-     Telefon: 07157 1291-62
chen Flächen verrichtet! Wird dort dennoch Hundekot abge-        E-Mail: buecherei@steinenbronn.de
legt, muss dieser unverzüglich durch den Hundehalter, bzw.       "Findus"-Online-Katalog: www.steinenbronn.de/buch
Hundeführer entsorgt werden!                                     ebooks ausleihen unter: www.onlinebibliothekbb.de
Auch das Entsorgen des Hundekotes in fremden Mülleimern          Bücher-Bring-Dienst
ist illegal! Wird ein Verstoß gemeldet droht demjenigen ein      Gerne bringen oder holen wir Ihre Bücher. Bitte melden Sie
Ordnungsgeld!                                                    sich dazu telefonisch in der Bücherei.
Wir appellieren daher erneut ausdrücklich die Hundehalter, die
dieser Sachverhalt betrifft, künftig beim Gassi-Gehen die Hin-
terlassenschaften Ihres Hundes z.B. durch ein sogenanntes
Hundeset zu beseitigen!
Bitte beachten Sie, dass im Kot eines Hundes eine Vielzahl
von Keimen enthalten sind, die für den Menschen gefährlich
sind. Daher unsere große Bitte an alle Hundehalter: Denken
Sie bitte zum Beispiel an spielende Kinder, die durch den
liegengelassenen Hundekot gefährdet werden können. Bitte
entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners!
Wenn in dieser Angelegenheit absolute Uneinsichtigkeit be-
steht und aufmerksame Mitbürger eine Ordnungswidrigkeit
dieser Art beobachten, bitten wir um die Bereitschaft bzw.
die Zivilcourage, bei der Polizei oder beim Sekretariat Ord-
nungsamt (Tel. 07157/1291-12 oder per E-Mail an info@stei-
nenbronn.de) den Verantwortlichen zu benennen, um über
entsprechende Ahndung (eine Geldbuße zwischen 5 € und
5.000 €) einem geordneten Verhalten Nachdruck zu verleihen!
Das Ordnungsamt geht jedem gemeldeten Verstoß nach!
Wir bitten um Beachtung und um Ihre Mithilfe für ein gepfleg-
tes und sauberes Ortsbild!
Ihre Gemeindeverwaltung

                                                                                                                    Plakat: SP

                                                                 Freiwillige Feuerwehr
                                                                 Steinenbronn

                                                                 Übungstermine abgesagt!
                                                                 Montag        26.4.     19:30         Gruppe   D   -entfällt-
                                                                 Dienstag      27.4.     19:30         Gruppe   C   -entfällt-
                                                                 Mittwoch      28.4.     19:30         Gruppe   B   -entfällt-
                                                                 Donnerstag    29.4.     19:30         Gruppe   A   -entfällt-
Wir gratulieren                                                  Für den Übungsdienst und die Einsätze gelten weiterhin
Die Gemeinde Steinenbronn gratuliert herzlichst am               die Dienstanweisungen und Verhaltensregeln zur Lage Co-
                                                                 vid-19 bei der FF Steinenbronn vom 21.03.2020.
24.04. Herrn Yosef Andemeskel          zum 75. Geburtstag
24.04. Herrn Erich Ott                 zum 70. Geburtstag
25.04. Herrn Armando Commendatore zum 70. Geburtstag
27.04. Herrn Rudi Kazmeier             zum 80. Geburtstag
27.04. Herrn Luigi Marra               zum 70. Geburtstag
28.04. Frau Maria Jegel                zum 95. Geburtstag        Jugendfeuerwehr
28.04. Frau Helga Lackner              zum 75. Geburtstag
29.04. Frau Jadwiga Ploch              zum 90. Geburtstag        Online-Termine April/Mai 2021
29.04. Herrn Jürgen Niemand            zum 70. Geburtstag
Wir wünschen den Jubilarinnen und Jubilaren – auch allen, die    Montag        26.4.          18:30         online
an dieser Stelle nicht genannt werden möchten – alles Liebe      Montag        03.5.          18:30         online
und Gute sowie Glück und ganz besonders beste Gesundheit         Montag        10.5.          18:30         online
für das neue Lebensjahr.                                         Montag        17.5.          18:30         online
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
8                                                                                                        Nr 16 · 22. April 2021

Steinenbronner Arbeitskreis
für Senioren                                StArk für Senioren
                                                                          Soziale Dienste

StArk - Steinenbronner Arbeitskreis für Senioren

                                                                 IAV-Stelle Schönbuch
                                                                 Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfebedürf-
                                                                 tige und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
                                                                 Weitere Angebote:
                                                                 - Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen
                                                                 - Häuslicher Betreuungsdienst
                                                                 - Besuchsdienst
JuHe                                             Plakat: JuHe
                                                                 - Gesprächkreis für depressive ältere Menschen
                                                                 - Angehörigengesprächskreis einmal monatlich
                                                                 Andrea Schmidt, Telefon (07031) 7 02 04 56
                                                                 Gesprächskreis für Angehörige von demenzkranken Men-
                                                                 schen:
       Böblingen-Sindelfingen                                    In der Regel jeden 4. Dienstag im Monat,
       Außenstelle Steinenbronn                                  Sonnenhof in Waldenbuch, Vordere Seestr. 19.
                                                                 Information und Anmeldung über die IAV-Stelle (Frau Schmidt)
Rathaus (Nebeneingang), Stuttgarter Str. 5
Telefon: 07031 6400-76, Telefax: 07157 1291-26
E-Mail: steinenbronn@vhs-aktuell.de                              Ökumenischer Hospizdienst
Internet: www.vhs-aktuell.de
Ansprechpartnerin: Agnes Pfeifer
                                                                 Böblingen
Öffnungszeiten: mittwochs 13 bis 15 Uhr (außer Schulferien)
Außerhalb dieser Öffnungszeiten erreichen Sie unser Kunden-      Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen
Service-Team an der vhs.Hauptstelle in Böblingen/Sindelfin-      Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige
gen unter der Telefonnummer 07031 6400-0. Oder Sie senden        stützen
eine E-Mail an info@vhs-aktuell.de. Alle aktuellen Kurse und     Hospizgruppe Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch
Veranstaltungen finden Sie zudem im Internet unter www.          Einsatzleitung: Tel: 07031 3049402
vhs-aktuell.de.

VHS. IST NOCH GESCHLOSSEN - trotzdem jetzt anmelden,
wir informieren Sie, sobald es losgeht!                          Ökumenischer Kinder- und Jugend-
Wir dürfen derzeit noch nicht öffnen. Trotzdem können Sie        hospizdienst im Landkreis Böblingen
natürlich jederzeit buchen und sich damit Ihren Platz im
Wunschkurs sichern.
Die Programmzeitschrift mit 1.500 Angeboten für das Som-         Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis
mersemester liegt kostenlos aus und auch online finden Sie       Böblingen
sämtliche Kurse. Wenn Sie einen Kurs des Sommersemesters         Dasein, Zuhören, Zeit haben
buchen möchten, der nach ursprünglicher Planung schon            Einsatzleitung: Tel: 07031 6596401
begonnen hätte, können Sie sich leider nicht mehr über das
Internet anmelden, sondern nur noch über den Kundenser-          Hebammen
vice (Tel. 07031 6400-0 oder info@vhs-aktuell.de). Sie zahlen
natürlich erst, wenn der Kurs tatsächlich startet. Sobald Ihr    Tel.   523888 Frau Gaupp, Waldenbuch
gebuchter Kurs dann starten kann, informieren wir Sie indivi-    Tel.   880846 Frau Arwaneh, Waldenbuch
duell per E-Mail.                                                Tel.   721457 Frau Schweitzer, Steinenbronn
Alle Kurstermine, die wegen Corona im kommenden Semester         Tel.   7217176 Frau Schneider, Steinenbronn
nicht stattfinden können, werden auch nicht berechnet. Die
Kursgebühr buchen wir erst ab dem tatsächlichen Starttermin
ab. Sollte ein begonnener Kurs wegen Corona zwischendurch
unterbrochen werden müssen, überweisen wir Ihnen die Ge-
bühr aller ausgefallenen Termine zurück.
                                                                 Krisentelefon
Nutzen Sie die Chance, Ihren Platz im Wunschkurs zu si-
chern und melden Sie sich jetzt an! Alle Angebote für das        Das Krisentelefon richtet sich an
                             Frühjahr und den Sommer             - Pflegende Angehörige
                             sind bequem online buchbar.         - Seniorinnen und Senioren
                               Eine große Auswahl an Live-       - In der Altenarbeit Tätige
                               Online-Kursen, -Workshops         Wir unterstützen Sie durch
                               und -Vorträgen aus den Be-        - Beratung in kritischen Lebens- und Pflegesituationen
                               reichen Allgemeinbildung, Kul-    - Vermittlung von Gesprächskreisen für pflegende Angehörige
                               tur, Musik und Kunst, Gesund-       und weiteren Angeboten im Rahmen der Altenhilfe
                               heit und Tanz, Sprachen, IT,      - Vermittlung an weiterführende Hilfen
                               EDV und Beruf finden Sie auf      Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr
                               www.vhs-aktuell.de sowie auf      unter der Telefonnummer 07031 663-3000.
            Foto: MH - Fotolia www.webinare-vhs.de.              Montags auch in türkischer Sprache.
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
22. April 2021 · Nr 16                                                                                                                            9
                                                                       Die Testungen laufen unterschiedlich ab. Teilweise wird vor
Pflegestützpunkt                                                       dem Betreten der Einrichtung getestet, andere bauen den
Landkreis Böblingen                                                    Test in der Gruppe in einen pädagogischen Kontext ein und
                                                                       machen quasi ein Spiel daraus. Der Landkreis hat alle Kom-
Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts beraten zu allen            munen mit Tests versorgt und trägt bis Ende April die Kosten.
Fragen im Vorfeld von Pflege und bei Pflegebedürftigkeit.              Zum Einsatz kommen Nasal-Tests und Lutschtests. Ab Monat
Betroffene und Angehörige erhalten hier kostenlose und unab-           Mai übernehmen die Kommunen die Kosten für die Testungen
hängige Beratung. Themen können beispielsweise sein                    selbst, unterstützt durch das Land, das hier bereits Finanzie-
• Pflege daheim                                                        rungszusagen gemacht hat und rund 50 % der Kosten über-
• Umgang mit dementiell erkrankten Menschen                            nimmt. Wichtig: Die AV lässt auch die Möglichkeit offen, dass
• Leistungen der Pflegeversicherung                                    Eltern ihre Kinder in einer Schnellteststelle testen lassen und
• Pflegeheim – Aufnahme und Finanzierung                               den Test, der max. 24 Stunden alt sein darf, vorlegen. Wer
• Begleitung in einer palliativen Lebenssituation                      sein Kind nicht testen lassen möchte, der kann das Betreu-
• Vorsorgeregelungen                                                   ungsangebot der Einrichtung nicht in Anspruch nehmen. „Es
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch stattfinden.             gibt aber Ausnahmeregelungen“, betont Trede. „Wenn zum
Um Terminvereinbarung wird gebeten.                                    Beispiel die Einverständniserklärung der Eltern zwar vorliegt,
Pflegestützpunkt Standort Böblingen, Goerdelerstraße 2                 aber ein Kind vor Ort den Test verweigert, wird selbstver-
Daniela Haug und Ina Peters                                            ständlich kein Druck ausgeübt.“ Die Betreuer/innen vor Ort
07031/663-3653 oder 07031/663-3087,                                    gehen verantwortungsvoll mit der Situation um - möglicher-
psp-boeblingen@lrabb.de                                                weise mache das Kind beim nächsten Mal dann gern mit.
Montag - Mittwoch 9:00 – 16:00 Uhr,                                    „In den Kita-Einrichtungen besteht, wie auch in den Schulen,
Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr, Freitag 9:00 – 12:00 Uhr                  ein hohes Infektionsrisiko. Die Infektionszahlen steigen auch im
                                                                       Landkreis Böblingen. Wir meinen, es ist besser, die Testung zu
                                                                       akzeptieren und die Einrichtungen auf diesem Weg offen halten
                                                                       zu können, als dass wir zum Mittel der Schließung greifen müs-
        Sonstige Bekanntmachungen                                      sen“, wirbt Landrat Roland Bernhard für die Entscheidung zur
                                                                       Testpflicht. Mit dieser könne der so wichtige Kita-Betrieb zum
                                                                       Wohl und Bedürfnis der Kinder nach sozialer Gemeinschaft auf-
                                                                       rechterhalten werden. Der Bondorfer Bürgermeister Bernd Dürr,
                                                                       Vorsitzender des Kreisverbands Böblingen im Gemeindetag, er-
Landratsamt Böblingen                                                  gänzt: „Mit den Testungen kann es gelingen, Infektionsketten
                                                                       frühzeitig zu erkennen. Damit schützen wir unsere Mitarbeitenden
Kita-Testung wird zur Pflicht                                          und auch die uns anvertrauten Kinder sowie deren Familien. Den
Allgemeinverfügung des Landratsamts Böblingen regelt                   Kommunen ist bewusst, dass es Familien gibt, die sich gegen
Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen bei nicht                Testungen aussprechen werden. Wir werden das übergeordnete
regelmäßiger Testung                                                   Ziel der Bekämpfung der Pandemie jedoch nur erreichen, wenn
Nasal-Tests und Lutsch-Tests kommen zum Einsatz                        wir bereit sind, uns als Gesellschaft mit großer Geschlossenheit
Das Landratsamt Böblingen erlässt auf der Grundlage der                testen zu lassen. Wenn die Infektionszahlen weiter steigen und
§§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28a Abs. 1 Nr. 16, Abs. 3                 dann alle Kitas geschlossen werden müssen, wäre das definitiv
und Abs. 6, § 33 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)             der schlechtere Weg und würde alle Familien treffen!“
i.V.m. § 20 Abs. 1 der Corona-Verordnung des Landes Ba-                Tritt ein positiver Fall im Rahmen der Schnelltestung auf, wer-
den-Württemberg (CoronaVO) i.V.m. §§ 63 ff. Polizeigesetz              den die Eltern informiert. Das Ergebnis soll umgehend mittels
Baden-Württemberg (PolG) für alle Städte und Gemeinden                 PCR-Testung beim Kinder- oder Hausarzt überprüft werden. Un-
im Landkreis Böblingen eine Allgemeinverfügung (AV) zum                abhängig vom PCR-Test müssen das Kind und die häuslichen
Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen bei nicht re-            Kontaktpersonen ersten Grades in häusliche Quarantäne und das
gelmäßiger Testung. Im Klartext formuliert: Die Testpflicht für        Gesundheitsamt bespricht mit der jeweiligen Einrichtung das wei-
die Kita-Einrichtungen und die Kindertagespflege kommt. Die            tere Vorgehen innerhalb der Einrichtung. Die Einrichtungen sind
AV tritt am 26. April, also am Montag der kommenden Woche,             instruiert, was zu tun ist, wenn es einen positiven Befund gibt.
in Kraft. Dann müssen Kinder, die in Kita-Einrichtungen oder           Die Allgemeinverfügung wird morgen über die Homepage des
bei Tagespflegepersonen betreut werden, sowie die Betreuer/            Landkreises Böblingen bekannt gegeben. Sie ist dann bei den
innen, mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen nega-              Informationen rund um Corona, unter dem Punkt Allgemein-
tiven COVID-19 Schnelltest vorlegen (sind sie nur ein bis drei         verfügungen, im vollen Wortlaut einzusehen.
Tagen in der Einrichtung, mindestens einmal pro Woche).                (https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html).
„Wir wollen das rechtzeitig ankündigen, um den Eltern die              In Kraft tritt die neue AV, wie schon erwähnt, ab Montag,
Möglichkeit zu geben, sich vorzubereiten“, betont Landrat Ro-          26. April 2021.
land Bernhard. Die flächendeckende und verbindliche Testung
ist mit den Städten und Gemeinden, die in den allermeisten
Fällen Träger der Einrichtungen sind, abgestimmt. „Wir sind             Impressum                               Verantwortlich für den amtlichen
sehr zufrieden mit dem, was unser aktuell laufendes Mo-                                                         Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                                        Herausgeber:                            und mitteilungen: Bürgermeister
dellprojekt an Rückmeldungen und Ergebnissen bringt. An-                Gemeinde Steinenbronn                   Ronny Habakuk, 71144 Steinenbronn,
gesichts steigender Zahlen sehen wir keine Alternative auch             Druck und Verlag: Nussbaum Medien       Stuttgarter Straße 5, oder sein/e
mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit. Die Testpflicht ist ein          Weil der Stadt GmbH & Co. KG,           innerdienstliche/r Stellvertreter/in.
milderes Mittel im Gegensatz zur Schließung. Das hat uns in             71263 Weil der Stadt,                   Verantwortlich für „Was sonst noch
der Überlegung bestärkt, die Testung zur Pflicht zu machen.“            Merklinger Str. 20,                     interessiert“ und den Anzeigenteil:
Seit knapp zwei Wochen läuft ein Modellprojekt zur Schnelltestung       Telefon 07033 525-0,                    Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
                                                                        www.nussbaum-medien.de                  68789 St. Leon-Rot
in Kita-Einrichtungen und in der Kindertagespflege im Landkreis
Böblingen. Ursprünglich sollten 26 Einrichtungen mitmachen - eine
je Kommune. Tatsächlich sind es aktuell 129 von insg. kreisweit         InformATIonen                           71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033
                                                                                                                6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de,
334 Kita-Einrichtungen, die schon jetzt mitmachen, wie Jugend-          erscheinungsweise: Das Amtsblatt        Internet: www.gsvertrieb.de
amtsleiter Wolfgang Trede berichtet. „Die Kitas wollen mitmachen,       erscheint in der Regel am Donners-
weil sie die Idee unterstützen. Auch die Rückmeldungen aus der          tag einer jeden Woche und wird          Anzeigenverkauf: Nussbaum Medien,
                                                                        kostenlos an alle Haushalte verteilt.   Büro Echterdingen, Kanalstraße 17,
Elternschaft sind im weit überwiegenden Teil positiv. Bisher ist die                                            70771 L.-Echterdingen, Tel. 0711
Quote der getesteten Kinder bei über 60%“, so Trede. Wobei man          Vertrieb (Zustellung): G.S. Vertriebs   99076-0, Telefax 07033 3209 458,
berücksichtigen müsse, dass die Zahl der anwesenden Kinder              GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,             echterdingen@nussbaum-medien.de
zurzeit geringer sei als in Zeiten ohne Pandemie.
Zweiter Termin im Pop-Up-Impfzentrum am 17. und 18. April 2021 in der Steinenbronner Sandäckerhalle
10                                                                                                           Nr 16 · 22. April 2021

                                                                   Jahr mit iPads ausgestattet wurden, bekamen nun auch alle
       Schulnachrichten                                            anderen Kolleginnen und Kollegen das Tablet überreicht. Ein
                                                                   großer Dank geht dabei an die Stadt Leinfelden-Echterdingen
                                                                   für die schnelle und unbürokratische Umsetzung, ohne die die
Klingenbachschule                                                  Anschaffung der vielen Geräte nicht möglich gewesen wäre.
                                                                   Mit Pencil, Tastatur und vielen Apps und Programmen an
Steinenbronn                                                       Bord, kann der Unterricht nun noch moderner und zukunfts-
                                                                   orientierter werden. Ein herzlicher Dank geht dabei an Frau
Testkits packen                                                    Heymes und Frau Eckert, die für die Organisation und die
Eins davon…das auch...eins hier und die Anleitung                  Bereitstellung der Geräte viele Stunden für uns investiert ha-
Die erste Woche nach den Osterferien begann für viele Schü-        ben und uns bei allen Fragen geduldig und kompetent zur
lerinnen und Schüler wieder mit dem Abholen der Materialpa-        Seite stehen. Die beiden haben für das Kollegium eine große
kete. Für circa 80 Schülerinnen und Schüler standen die Türen      und tolle Auswahl an Programmen sowohl für den fachspezifi-
in der Notbetreuung offen. Bedingt durch die hohe Anzahl           schen Einsatz als auch für den Schulalltag zusammengestellt.
der Kinder war nun das ganze Kollegium der Schule jeden            Die Geräte helfen uns auch dabei den Fern- und Wechsel-
Vormittag pausenlos im Einsatz.                                    unterricht noch effizienter und interessanter zu gestalten. So
Ab Mittwoch packten die Lehrer zudem die Bestandteile der          wird durch das zusätzliche iPad und die in jedem Klassenzim-
Testkits für die kommende Unterrichtswoche in kleine Tüten.        mer installierten AppleTV-Geräte das Live-Streaming deutlich
Die Zeit drängte, so dass auch der Hausmeister, Herr Elger,        vereinfacht.
und unser Lehreranwärter, Herr Messmer, tatkräftig zupackten.      Die Schülerinnen und Schülern dürfen in der nächsten Zeit also
Kolleginnen der Klingenbachschule                                  gespannt sein, ob die Tafelbilder plötzlich digital am Bildschirm
                                                                   entstehen, Umfragen wie von Geisterhand blitzschnell ausge-
                                                                   wertet oder Grafiken virtuell zum Leben erweckt werden.
                                                                   (Ra)

                                                                   Musikschule Waldenbuch

                                                                   Infowoche 3.-7. Mai 2021
                                                                                                   Wir werden auf Grund der
                                                                                                   Coronalage unsere Infotage
                                                                                                   im Mai in veränderter Form
                                                                                                   anbieten. Die Präsenzveran-
                                                   Foto: Schule                                    staltungen – Studiokonzerte
                                                                                                   am 4. und 11. Mai und Strei-
                                                                                                   chervorspiel am 7. Mai – wer-
                                                                                                   den zu einem späteren Zeit-
                                                                                                   punkt nachgeholt.
                                                                                                   Alle Lehrerinnen und Lehrer
Schulsozialarbeit                                                                                  werden Sie gern online beraten.
                                                                                                   Haben Sie Interesse an den
                                                                                                   Lehrersprechstunden, bitten
Beratungsangebot                                                                                   wir Sie, im Sekretariat Termi-
Gerne gebe ich Eltern konkrete Unterstützung in Fragen be-                                         ne zu vereinbaren, wir geben
züglich der Zusammenarbeit mit der Schule, der Erziehung und                                       Ihnen dann die Kontaktdaten
Kommunikation mit ihren Kindern und bei der Suche nach wei-                                        der Lehrer/innen. Sie können je
terführenden Hilfsangeboten und Beratungsstellen. Ein verant-
                                                                            Foto: MS Waldenbuch nach Fach an einer Videounter-
wortungsvoller Umgang mit persönlichen Anliegen ist selbstver-                                     richtsstunde teilnehmen.
ständlich. Alle im Rahmen einer Beratung geführten Gespräche       Die Beratungsgespräche finden in der Woche
unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und sind kostenlos.   vom 3. bis 7. Mai statt.
Termine für Beratungsgespräche nach Vereinbarung.                  Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Ausprobieren am Inst-
Kontakt                                                            rument zur Zeit leider nicht möglich ist.
Kontaktzeiten an der Schule:                                       Sollte sich im neuen Schuljahr herausstellen, dass die In-
Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr                                strumentenwahl nicht die richtige war, möchten wir Ihnen/
Alexander Emhardt - Schulsozialarbeiter                            Ihrem Kind die Möglichkeit geben, nach 3 Monaten in ein
Tel: 07157/ 1291-76 (mit Anrufbeantworter),                        anderes Instrumentalfach zu wechseln. Bitte beachten Sie,
Mobil: 0177/ 2540135                                               dass diese Regelung nur für die Pandemiezeit gilt.
E-Mail: schulsozialarbeit@klingenbachschule.de                     Die Sprechstunde für die Musikalische Früherziehung findet
                                                                   wie geplant am Donnerstag, den 6.5. statt.
                                                                   Herr Heimberger steht für Sie für alle Fragen zum Musik-
                                                                   garten, zur Rhythmik und zu den Cajonkursen online oder
Immanuel-Kant-Gymnasium                                            telefonisch zur Verfügung.
Leinfelden-Echterdingen                                            Auch für diesen Tag bitten wir um telefonische Anmeldung.
                                                                   Die Schulleitung steht Ihnen zu Beratungsgesprächen zur
                                                                   Verfügung: (Tel. 07157-530630)
Kontaktdaten                                                       am Dienstag 8-10 Uhr und Donnerstag von 9-11 Uhr.
Verantw.: Schulleiterin Susanne Schneider-Frey                     Zur Anmeldung und zu Gebühren gibt Ihnen gern Frau Walko
0711 1600-500, sekretariat.ikg@le-mail.de, www.ikg-le.de           im Sekretariat Auskunft: (Tel. 07157-530631)
Osterüberraschung für das Kollegium:                               Sie ist zu erreichen Montag und Mittwoch 9-12 Uhr und
Die neuen Lehrer-iPads sind da                                     Dienstag 15-17 Uhr.
Bereits vor den Osterferien gab es für die Lehrerinnen und         Wir bitten, von persönlichen Besuchen weiterhin abzusehen.
Lehrer des IKG eine tolle Osterüberraschung. Nachdem schon         Vielen Dank.
die naturwissenschaftlichen Lehrerinnen und Lehrer im letzten      Susanne Götz, Musikschulleitung
Sie können auch lesen