Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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Amtsblatt Gemeinde Kemmern Parteiverkehr: Montag – Freitag von 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich Dienstag von 13.00-18.00 Uhr Tel. 09544 / 9432-0 Fax 09544 / 9432-29 Postanschrift: Hauptstr. 2, 96164 Kemmern E-Mail: gemeinde@kemmern.de Internet: www.kemmern.de 40. Jahrgang Freitag, 31.01.2020 Nummer 01 Der Bürgermeister informiert Wesentliche Schritte für die Verbesserung des Hochwasserschutzes für Kemmern vollzogen Erster Bürgermeister Rüdiger Gerst bei der Übergabe des Planfeststellungsbeschlusses und der Unterzeich- nung der Finanzierungsvereinbarung für die Hochwasserschutzmaßnahme mit Landrat Johann Kalb und Baudirektor Günther Prem vom Wasserwirtschaftsamt Kronach Der lange Atem der Gemeinde Kemmern hat sich gelohnt. Die beabsichtigte Verbesserung des bestehenden Hoch- wasserschutzes war bereits infolge des Hochwassers vom 3./4. Januar durch ein Schreiben des Bürgermeisters am 11. Februar 2003 angestoßen worden. Seither verfolgt die Gemeinde gegenüber dem Staat, der der Bauherr ist, konsequent das Ziel der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Am 23. Januar 2020 konnten nun zwei Meilensteine auf dem Weg zur Verbesserung erreicht werden: Landrat Johann Kalb überreichte im Rathaus Kemmern dem Wasserwirtschaftsamt Kronach den Planfeststellungs- beschluss des Staatlichen Landratsamtes, FB Wasserrecht, für die Hochwasserschutzmaßnahme Kemmern. Infolge des Planfeststellungsbeschlusses ist nach den sorgfältigen Planungsarbeiten das Baurecht für die Maßnahme ge- geben. Zudem konnte nach jahrelangen Verhandlungen eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kemmern und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Kronach, unterzeichnet werden. Hier wurde eine äußerst günstige Lösung für die Gemeinde Kemmern erzielt. Grundsätzlich ist nach dem Wasser- gesetz der Staat der Vorhabenträger der Maßnahme, die Gemeinde Kemmern ist Zuschussgeber. Die Gemeinde Kemmern beteiligt sich mit 35 % an den anteiligen Kosten des Vorhabens in Höhe v. rund 5,8 Millionen €. Die übrigen Kosten übernimmt der Freistaat Bayern. Die Gesamtkosten werden mit ca. 7,2 Mio. € kalkuliert. Durch die Über- nahme von Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten wird der Beteiligtenbeitrag der Gemeinde ausgeglichen, so dass die Gemeinde im Ergebnis diesbezüglich gar keine Geldzahlungen mehr an den Freistaat zu leisten hat. Landrat Johann Kalb wies darauf hin, dass der 2018 eingereichte Planfeststellungsantrag für so ein komplexes Vor- haben deshalb vergleichsweise schnell in einen Beschluss münden konnte, weil die Gemeinde im Vorfeld und bei den Planungen in den Jahren zuvor gründlich und konsensorientiert im Benehmen mit den Bürgern gearbeitet hat. Baudirektor Günther Prem v. WWA Kronach betonte, dass die Beharrlichkeit, mit der die Gemeinde Kemmern seit vielen Jahren die Verbesserung des Hochwasserschutze verfolge, sich nun ausgezahlt habe. Kemmern wird den bestmöglichen Hochwasserschutz auf dem aktuellen Stand erhalten.
Amtliche Bekanntmachungen Gemeinderatssitzung Zentrum Bayern Familie und Soziales Die nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen Der nächste Außensprechtag findet am finden jeweils am Donnerstag, 06.02.2020 und Dienstag, 04.02.2020 von 9.00 - 15.00 Uhr 05.03.2020 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des in der Bibliothek des Rathauses Bamberg, statt. Rathauses statt. Anträge für diese Gemeinderats- sitzungen müssen spätestens 10 Tage vorher in Energieberatungstermine der Stadt und des der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Landkreises Bamberg 05.02. – Stadt Bamberg Tel. 0951 871724 Müllabfuhrtermine 12.02. – Landkreis Bamberg Tel. 0951 85554 19.02. – Stadt Bamberg Tel. 0951 871724 Anmeldeschluss! Sperrmüll: 06.02.2020 26.02 – keine Beratung Sperrmüll bitte beim Landratsamt anmelden Restmüll: 05.02.2020 Biomüll: 12.02.2020 Restmüll: 19.02.2020 Biomüll/ Gelber Sack: 26.02.2020 BRK Blutspende in Kemmern Papier: 27.02.2020 Dienstag, 25. Februar 2020 von 17 – 20 Uhr Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Volksschule Kemmern, Schulstr. 2 (Winterzeit) Breitengüßbach Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr Neu! Neu! Neu! Donnerstag: 13.00 – 16.00 Uhr Samstag: 10.00 – 14.00 Uhr Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Hallstadt um Ihnen weitere Einkaufsmöglichkeiten zu er- Dienstag: 15.00 – 17.00 Uhr schließen, richtet die Gemeinde Kemmern ver- Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr suchsweise eine Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr Einkaufslinie zum Gewerbepark Breitengüßbach ein. Kehrzeiten der Straßenkehrmaschine Hierzu werden ab 03. Februar 2020 jeden Voraussichtliche Termine: Montag während der Schulzeit eine Hin- und Dienstag, 04.02. und 18.02.2020 Rückfahrtmöglichkeit angeboten. Bei unvorhergesehenen Ereignissen bzw. Zustiegsmöglichkeiten in Kemmern bestehen witterungsbedingt können sich die Kehrtage je- an folgenden Haltestellen doch verschieben bzw. entfallen. Hinfahrt: Postfiliale in Kemmern 11:00 Uhr Hauptstraße 11:02 Uhr Kirche Breitengüßbacher Str. 59, Kemmern 11:04 Uhr Schule 11:05 Uhr Breitengüßbacher Straße Öffnungszeiten: Mo – Fr von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Rückfahrt von Breitengüßbach: Sa von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 12:45 Uhr Haltestelle Gewerbepark (Ross- mann) Gemeindebücherei "St. Peter und Paul" Fahrpreis Hin- und Zurück: 1,00 € Öffnungszeiten: Montag 15:00 Uhr – 17:00 Uhr Wir weisen darauf hin, dass diese Einkaufslinie Donnerstag 18:00 Uhr – 20:00 Uhr versuchsweise zunächst für 3 Monate gefahren Tel. 09544 982736 wird, um zu testen, ob Bedarf besteht.
Ansprechpartner im Rathaus Kemmern: Biotonne im Winter Hauptstr. 2, D-96164 Kemmern Telefon: 09544/9432-0, Fax : 09544/9432-29, Die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg E-Mail : gemeinde@kemmern.de macht darauf aufmerksam, dass es bei eisigen Web: www.kemmern.de, Öffnungszeiten: Temperaturen besonders wichtig ist, sich um die Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 18.00 Uhr. Biotonne zu kümmern, denn bei strengem Frost _______________________________________ kann der organische Inhalt festfrieren. Dies Erster Bürgermeister: kommt vor allem dann vor, wenn die braune Dipl.-Pol. Rüdiger Gerst M.A. OG, Zi. 6 Tonne bereits am Vorabend über Nacht zur Lee- Telefon : 09544/9432-18 rung bereitgestellt wird. Ist der Bioabfall eingefro- E-Mail : gemeinde@kemmern.de ren, versuchen die Mitarbeiter der Entsorgungs- _______________________________________ firma mit Hilfe der Fahrzeugschüttung den Inhalt Hauptverwaltung, Bauamt, Geschäftsleitung, der Biotonne locker zu rütteln. Manchmal lassen Kämmerei, Ordnungsamt: sich die Behälter jedoch trotz erhöhter Bemühun- Dipl.Verw.Wirt (FH) Markus Diller OG, Zi. 8 gen nicht vollständig leeren, denn die Müllwerker Telefon : 09544/9432-13 können die Gefäße nicht beliebig oft und heftig an E-Mail : diller@kemmern.de der Schüttung anschlagen. Gerade bei Minusgra- _______________________________________ den besteht das Risiko, dass die Kunststoffbehäl- Allgemeine Verwaltung, Bauamt, Webseite, ter dadurch Risse bekommen. So kann es leider Vorzimmer Bürgermeister: vorkommen, dass nicht vollständig geleerte Be- Denise Müller OG, Zi. 7 hälter zurückbleiben müssen. Telefon : 09544/9432-18 Tipps der Abfallberatung: E-Mail : mueller@kemmern.de Damit es nicht so weit kommt, ist es wichtig, die _______________________________________ braune Tonne während der Frostperiode in einer Kassenverwaltung, Standesamt, EDV, Garage, einem Schuppen oder zumindest an ei- Hundesteuer: ner windgeschützten Hauswand aufzustellen. Alfred Martin OG, Zi. 9 Wird sie erst am Tag der Leerung an die Straße Telefon : 09544/9432-14 gestellt, ist die Wahrscheinlichkeit des Festfrie- E-Mail : martin@kemmern.de rens geringer. Allerdings besteht nicht bei jedem _______________________________________ diese Möglichkeit. Daher hat die Abfallberatung Steueramt, Verbrauchsgebühren, Erschließung, einige Tipps für den Umgang mit der Biotonne in Hundesteuer: der kalten Jahreszeit: Simone Postler OG, Zi. 9 • Wichtigster Grundsatz: Möglichst wenig Flüs- Telefon: 09544/9432-15 sigkeit in die Biotonne! Feuchte Bioabfälle (z.B. E-Mail: postler@kemmern.de Kaffeefilter) deshalb in der Küche abtropfen _______________________________________ und antrocknen lassen. Einwohner-/Pass- und Meldeamt, Gewerbewe- • Kompostierbare Abfälle nicht lose in die Tonne sen, Bürgerbüro, Zweckverband: werfen. Entweder in Zeitungspapier einwickeln Elke Brehm EG, Zi. 13 oder in Papiertüten sammeln, dadurch wird Telefon : 09544/9432-10 überschüssige Feuchtigkeit gebunden. E-Mail : brehm@kemmern.de • Auch das Mischen mit trockenen Gartenabfäl- _______________________________________ len eignet sich gut, um Feuchtigkeit zu reduzie- Amtsblatt, Friedhofsverwaltung, Renten, ren. Sozialamt, Wahlen, Bürgerbüro: • Abhilfe gegen das Festfrieren der organischen Ute Winterling EG, Zi. 12 Abfälle schafft ebenfalls das Auslegen der Bio- Telefon : 09544/9432-12 tonne mit etwas Pappe oder zusammenge- E-Mail : winterling@kemmern.de knülltem Zeitungspapier. _______________________________________ • Äste und andere Bioabfälle, die sich in der BAUHOF: Tonne verkeilen könnten, bitte vorher zerklei- Hess Joachim (Wasserwart) nern. Auch das zu starke Verdichten von Bio- Tel. 0173 / 8636005 abfällen kann eine vollständige Leerung der Bi- Keller Jürgen (Friedhof) otonne erschweren. Besondere Vorsicht ist in Tel. 0173 / 8636007 diesem Zusammenhang mit nassem Laub ge- Haderlein Reinhold boten. Tel. 0173 / 8636004 Sitzt der Inhalt der Bio-Tonne am Tag der Entlee- Spörlein Norbert rung trotzdem fest, sollte man versuchen, ihn mit Tel. 0173 / 8636006 einem Besenstiel oder Spaten aufzulockern, da- Müller Bernd mit die Bioabfälle aus der Tonne rutschen können.
Dies ist nicht Aufgabe der Mitarbeiter des Entsor- Schüleraustausch: Jugendliche suchen gers, sondern desjenigen, der die Tonne nutzt. Zuhause im Landkreis Bamberg Damit gelten im Landkreis Bamberg die gleichen Regelungen wie auch in anderen bayerischen Landrat Johann Kalb und AFS sind auf der Suche Städten und Landkreisen, in denen eine Biotonne nach Gastfamilien. Rund 100 internationale angeboten wird. Jugendliche kommen im Februar. Bei Fragen zur Abfallwirtschaft steht die Abfallbe- Einer internationalen Schülerin oder einem ratung des Landkreises unter folgenden Telefon- Schüler ein zweites Zuhause auf Zeit bieten und nummern gerne zur Verfügung: 0951/85-706 oder dabei selbst eine neue Kultur entdecken – das ist 85-708 gelebte Weltoffenheit und Gastfreundschaft. Die Familien im Landkreis Bamberg haben ab Februar Landkreis, Gemeinden und Schulen sammeln 2020 genau diese Chance. Sie können durch die Altgeräte. Der Erlös wird für „1000 Schulen für Aufnahme internationaler Gastschülerinnen und unsere Welt“ gespendet. Gastschüler ihr eigenes Familienleben bereichern und die Vorfreude auf von jungen Menschen Mit alten Handys neue Schulen finanzieren. Das weltweit auf ihr Austauschjahr erhöhen. wollen der Landkreis Bamberg, die Gemeinden Im Februar reisen knapp 100 Schülerinnen und und Schulen möglich machen. Sie unterstützen Schüler aus aller Welt mit der gemeinnützigen und die Initiative „1000 Schulen für unsere Welt“ der von Ehrenamtlichen getragenen kommunalen Spitzenverbände. Ziel ist es, durch Austauschorganisation AFS Interkulturelle Spenden Schulen in Afrika, Südamerika und Begegnungen e.V. nach Deutschland. Darunter Asien zu bauen. „Bildung ist ein wichtiger Bau- auch Gastschülerin Maria Luisa (18) aus Costa stein für eine gelingende persönliche und gesell- Rica. Die Schülerin ist ein begeisterte Tänzerin schaftliche Entwicklung. Während für uns ein re- und möchte später Architektin werden. Maria gelmäßiger Schulunterricht selbstverständlich ist, Luisa möchte ebenso wie die anderen können viele Kinder und Jugendliche in anderen Jugendlichen für ein ganzes oder aber auch nur Ländern der Welt davon nur träumen“, meint ein halbes Schuljahr Deutschland und seine Landrat Johann Kalb. vielfältige Kultur kennenlernen, ihre Der Landkreis Bamberg möchte wie viele andere Sprachkenntnisse verbessern und Teil ihrer Kommunen mit der Unterstützung von Bürgerin- Gastfamilie werden. nen und Bürgern sowie Unternehmen über Spen- Gemeinsam mit AFS sucht Landrat Johann Kalb den ein eigenes Schulbauprojekt finanzieren. Ne- Familien, die einen Jugendlichen wie Maria Luisa ben der Möglichkeit einer Geldspende können In- von einigen Wochen bis zu einem Jahr bei sich teressierte bis Ende März 2020 auch alte Handys aufnehmen möchten. „Familien erleben durch die an mehreren Sammelstellen abgeben. „In vielen Aufnahme eines Gastkindes eine andere Kultur Schubladen schlummern ausgediente Geräte, hautnah mit und lernen gleichzeitig ihren eigenen und nach Weihnachten kommen sicher noch ei- Alltag aus einer neuen Perspektive kennen. Jede nige mehr hinzu“, so der Landrat weiter. Wer un- Familie aus unserem Landkreis, die diese genutzte Geräte dem Recycling zuführt, unter- Erfahrung machen möchte, ist eine stützt nicht nur den Schulbau, sondern trägt zur Bereicherung“, ergänzt Kalb über das nachhaltigen ökologischen Entwicklung unserer Gastfamilienprogramm von AFS. Region bei. Als Sammelstellen beteiligen sich ne- Gastfamilien sind so vielfältig wie die Welt: Ein ben dem Landratsamt Rathäuser und Büche- Gastkind aufnehmen können Paare mit oder ohne reien im Landkreis, auch die Kliniken in Kinder, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Scheßlitz und Burgebrach sowie verschiedene Paare, Senioren und Alleinstehende. Ein freies Schulen sind dabei. Bett, Neugierde auf andere Kulturen und Informationen zum Schulbauprojekt sowie zu Gastfreundschaft genügen. Die AFS- Spendenkonto und Altgerätesammlung finden In- Geschäftsstelle und auch ein aktives Netzwerk teressierte auf den Seiten des Bildungsbüros: ehrenamtlich Engagierter vor Ort bereiten alle www.landkreis-bamberg.de/bildungsbüro/aktuel- Beteiligten auf den Austausch vor und begleiten les. während des Aufenthaltes des internationalen Besuchs. E- Mails für das Amtsblatt Kemmern Interessierte, die ein Gastkind ab Februar aufnehmen möchten, können sich direkt an die senden Sie bitte an: Austauschorganisation AFS wenden – unter der Telefonnummer 040 399222-90 oder per E-Mail winterling@kemmern.de an gastfamilie@afs.de. Weitere Informationen unter www.afs.de/gastfamilie.
Vollzug der Wassergesetze; Planfeststellungsbeschluss für die Hochwasserschutzmaßnahme des Freistaates Bayern (vertre- ten durch das Wasserwirtschaftsamt Kronach) in Kemmern am Main Gew. I. Ordnung zwischen Fl.- km 390,500 und Fl.-km 392,00; Schlussauslegung Der Plan des Freistaates Bayern, für die Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Main, in Kem- mern wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 23. Januar 2020; Az. 42.2-6451.2-Nr. 137/2018 festgestellt. Die Ausfertigung des Bescheides mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunter- lagen liegen in der Zeit vom 04.02.2020 bis 20.02.2020 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, 1. OG, Zimmer 7 aus. Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG) Landratsamt Bamberg gez. Kraft Reg.-Hauptsekretär
Der Wahlleiter der Gemeinde Kemmern Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters Oberbürgermeisters am 15. März 2020 Für die oben bezeichnete Wahl wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 23. Januar 2020 18:00 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) eingereicht: voraussichtli- Name des Wahlvor- Bewerberin oder Bewerber che Ord- schlagsträgers (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl. akademische Grade, nungszahl (Kennwort) kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) 01 Christlich Soziale Union Gerst, Rüdiger, Erster Bürgermeister, Dipl.-Politologe (Univ.), M.A., (CSU) Kreisrat, weiterer Stellvertreter des Landrats 02 Bündnis 90 / Die Grünen Dr. rer. nat. Schmitt, Anne, Geschäftsführerin (Grüne) 07 Zukunft für Kemmern Gottwald, Jochen, Geschäftsführer, M.A. Politikwissenschaften (ZfK) Für die oben bezeichnete Wahl wurde bis zum 23. Januar 2020, 18:00 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) kein Wahl- vorschlag eingereicht. Da kein Wahlvorschlag oder nur ein Wahlvorschlag rechtzeitig eingereicht wurde, können bis zum Donnerstag, dem 30. Januar 2020, 18:00 Uhr, (45. Tag vor dem Wahltag) Wahlvorschläge nachgereicht werden. Diese können dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, Zimmer Nr. 8 übergeben werden. 24. Januar 2020 gez. Diller, Gemeindewahlleiter Angeschlagen am: 24.01.2020 Abgenommen am: Veröffentlicht am: 31.01.2020 im Amtsblatt Nr. 1/2020
Der Wahlleiter der Gemeinde Kemmern Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats Stadtrats am 15. März 2020 Für die oben bezeichnete Wahl wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 23. Januar 2020, 18:00 Uhr (52. Tag vor dem Wahltag), eingereicht: voraussichtli- Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) che Ord- nungszahl 01 Christlich Soziale Union (CSU) 02 Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne) 05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 07 Zukunft für Kemmern (ZfK) 08 Unabhängiger Bürgerblock Kemmern (UBB) Für die oben bezeichnete Wahl wurde bis zum 23. Januar 2020, 18:00 Uhr (52. Tag vor dem Wahltag), kein Wahl- vorschlag eingereicht. Da kein Wahlvorschlag oder nur ein Wahlvorschlag rechtzeitig eingereicht wurde, können bis zum Donnerstag, dem 30. Januar 2020, 18:00 Uhr (45. Tag vor dem Wahltag), Wahlvorschläge nachgereicht werden. Diese können dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Kemmern Zimmer Nr. 8 übergeben werden. Wenn bis zum Donnerstag, dem 30. Januar 2020, 18:00 Uhr (45. Tag vor dem Wahltag), nur ein Wahlvorschlag eingereicht ist, kann dieser bis zum Montag, dem 03. Februar 2020, 18:00 Uhr (41. Tag vor dem Wahltag), auf doppelt so viele sich bewerbende Personen ergänzt werden, wie ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder zu wäh- len sind. Eine etwa im Wahlvorschlag vorgenommene mehrfache Aufführung einzelner sich bewerbender Perso- nen wird dann gegenstandslos. In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern: Nachgereichte Wahlvorschläge dürfen über die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder hinaus nur so viele weitere sich bewerbende Personen enthalten, wie der Wahlvorschlag aufweist, der bis zum Donnerstag, dem 23. Januar 2020, 18:00 Uhr (52. Tag vor dem Wahltag), eingereicht worden ist. Der bereits eingereichte Wahlvorschlag enthält sich bewerbende Personen. 24. Januar 2020 Angeschlagen am: 24.01.2020 Abgenommen am: gez. Diller, Gemeindewahlleiter Veröffentlicht am: 31.01.2020 (Amtsblatt, Zeitung): im Amtsblatt Nr. 1/2020
Gemeinde Kemmern Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, Stadtrats, ersten Bürgermeisters, Oberbürgermeisters, Kreistags, Landrats am 15. März 2020 1. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 24. Februar 2020 (20. Tag vor dem Wahltag) bis zum 28. Februar 2020 (16. Tag vor dem Wahltag) von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr am Montag, 24. Feb. 2020 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr am Mittwoch, 26. Feb. 2020 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr am Donnerstag, 27. Feb. 2020 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, Bürgerbüro im EG, Zi. 12 und 13, nicht barrie- refrei für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahl- berechtigter die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- rechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist. 2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Be- schwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. Februar 2020 (21. Tag vor dem Wahltag) eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerver- zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. 4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. 5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben 5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, 5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zu- gleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen, 5.3 durch Briefwahl. 6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. 6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn 6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt ha- ben, oder 6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist, oder 6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen wur- den.
7. Der Wahlschein kann bis zum 13. März 2020, 15:00 Uhr, (2. Tag vor dem Wahltag) bei Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, EG, Bürgerbüro Zi. 12 oder 13 schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden. Die Schriftform gilt durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gewahrt. Der mit der Wahlbenachrichtigung über- sandte Vordruck kann verwendet werden. In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufge- sucht werden kann. 8. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder den Wahlschein selbst beantragen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Unterstützung einer Person ihres Vertrauens be- dienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass die Antragstellung dem Willen der wahlbe- rechtigten Person entspricht. 9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein – einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, – einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag (mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist), – ein Merkblatt für die Briefwahl. 10. Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen der Wahl- schein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändi- gung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Le- bensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behin- derung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Per- son ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt. 11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 12. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollen- det haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 13. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 24.Januar 2020 gez. Diller Angeschlagen am: 24.01.2020 Abgenommen am: Veröffentlicht am: 31.01.2020 im Amtsblatt Nr. 1/2020
Der Wahlleiter der Gemeinde Kemmern Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats ersten Bürgermeisters Stadtrats Oberbürgermeisters am Sonntag, 15. März 2020 Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag, 04. Februar 2020, um 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern Der Wahlausschuss beschließt in dieser Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG). Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit be- kannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht. 24. Januar 2020 gez. Diller, Gemeindewahlleiter Angeschlagen am: 24.01.2020 Abgenommen am: Veröffentlicht am: 31.01.2020 im Amtsblatt Nr. 1/2020
Arbeiten zum viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke im Februar 2020 Im Februar werden während der Sperrpause Langschienen mit Bahnwagen angeliefert. Nach Entladung der Schienen beginnt die Gleismontage. Der Einbau der Schwellen wird im Zuge dessen fortgeführt. Im Bereich Bahnhof Hallstadt erfolgen Mastgründungen und das Stellen der Maste für die Oberleitung. Durch Rammarbeiten kann es hier tagsüber, auch am Wochenende, zu Lärmbelästigungen kommen. Archäologische Untersuchungen/ Sondagen werden nach Bestandsmedien in Abhängigkeit von der Witte- rung fortgesetzt. Bitte beachten: Die am Bahnhof Hallstadt als Parkplatz genutzte Fläche, westliche Seite der Gleise, Einfahrt von Bahnhofstr., ist für die Nutzung gesperrt. In diesem Jahr kommt es im Baustellenbereich durch eine automatische Warnanlage zu erhöhtem Ge- räuschpegel. Diese Anlage ist nur bei bestimmten Bauarbeiten in Betrieb. Um die Beschäftigten im Gleisbereich vor den Gefahren von Fahrten zu schützen, sind bei einigen Arbeiten akustische Warnsignale mit Erinnerungsleuchten vorgeschrieben. Wir möchten jedoch die Lärm-Belastung so gering wie möglich halten. Um die Anzahl der Warnsignalgeber auf das notwendige Maß zu beschrän- ken, kombinieren wir deshalb eine Feste Absperrung zum befahrenen Gleis mit dem funkangesteuerten automatischen Warnsystem. Die Hauptsicherungsmaßnahme dabei ist die Feste Absperrung. Nur bei den Arbeiten, bei denen die Feste Absperrung hinderlich ist oder Beschäftigte sich dauerhaft im Gleisbereich des Nachbargleises (also im gefährlichen Bereich) aufhalten, müssen wir die Feste Absperrung abbauen und dafür automatische Warnsignalgeber zur Sicherung der Beschäftigten einsetzen. Totalsperrung mit durchgehenden Arbeiten Vom 31.01.2020 bis 06.02.2019 finden im Rahmen einer Sperrung der Bahnstrecke durchgehende Arbei- ten sowohl am Tag als auch in der Nacht statt. In dieser Zeit fahren keine Züge. Bei Fragen hinsichtlich des stattfinden Schienenersatzverkehrs während der Sperrzeiten wenden Sie sich bitte an die Hotline der Deutschen Bahn: 0180 6996633. Vorankündigung Durchgehende Arbeiten in 2020 17.04.2020 - 20.04.2020 24.04.2020 - 27.04.2020 Weitere Informationen zum Gesamtprojekt und zum Bauabschnitt unter www.vde8.de
Aus dem Gemeinderat Übergangskonstruktion abgeschlossen. Die Ar- Protokoll der öffentlichen Sitzung des beiten blieben damit voll im Zeitplan. Gemeinderates vom 28.11.2019 d) Sonderinvestitionsprogramm KiTa- Erster Bürgermeister Gerst stellte fest, dass zur Ausbau Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht einge- BM Gerst gab einen Beschluss des Bayerischen laden wurde. Die Beschlussfähigkeit ist gege- Kabinetts bekannt, für die Gemeinden, die bis ben. Gegen die festgelegte Tagesordnung wur- zum 31.08.2019 bei den Regierungen Mittel für den keine Einwände vorgebracht. das Sonderinvestitionsprogramm KiTa-Ausbau beantragt haben, zusätzliche Mittel im Nach- 1.Genehmigung des öffentlichen Teils der Sit- tragshaushalt 2020 einzustellen. Da die Ge- zungsniederschrift vom 07.11.2019 Gegen die meinde Kemmern bis zum 31.08.2019 einen Sitzungsniederschrift für den öffentlichen Teil entsprechenden Antrag gestellt hatte, dürfte sie der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2019, die hiervon profitieren. den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt worden war, wurden keine Einwendungen erhoben. e) Leserbrief Dütsch Reinmund BM Gerst gibt durch Verlesen den Inhalt eines 2. Allgemeiner Bericht Leserbriefes von Herrn Reinmund Dütsch, abge- druckt im Fränkischen Tag (FT) am 06.11.2019, a) Arbeiten Bahnbaustellen im Dezember Seite 14, und die richtigstellende Stellungnahme BM Gerst gab Informationen der DB hinsichtlich des Bürgermeisters im FT vom 09.11.2019, S. der ICE Ausbaumaßnahmen bekannt. Auf der 18, bekannt: freien Strecke erfolgt die Verteilung und der Ein- bau von Gleisschotter. Erdbauarbeiten werden, Leserbrief Reinmund Dütsch - Zitat: angrenzend an Hallstadt, in der freien Strecke weiterhin ausgeführt. Ebenso werden die Ro- „Die Gemeinde Kemmern muss die Zeche be- dungsarbeiten im Bereich Hallstadt fortgeführt, zahlen auch die archäologischen Untersuchungen wer- Zum Artikel „12 000 Tonnen Schotter für den den fortgesetzt. Zwischen Kemmern und Bahnausbau“ im FT vom 18. Oktober 2019: Hallstadt werden Arbeiten an der Oberleitung Sicherlich haben damals bei der Bahn die Sekt- weiterhin durchgeführt. korken geknallt, als die Entscheidung der Ge- meinde Kemmern für den Bau der Wirtschafts- Nach Auskunft der Bahn sind die Überfahrten brücke bekannt wurde. Man bekam fast kosten- mit los eine Infrastruktur zum Trassenbau für die Schotter über die Wirtschaftswegeüberführung, neue Bahnverbindung hingestellt. die seit 10. Oktober 2019 stattfanden, seit Und es kam noch besser. Auch die Folgeschä- 08. November 2019 abgeschlossen. den, die unweigerlich durch die Nutzung der An folgenden Wochenenden finden Arbeiten mit schweren Lkw mit ihrer tonnenschweren Bela- Sperrung der Bahnstrecke in der Nacht statt. In dung entstehen werden, übernimmt großzügig dieser Zeit fahren keine Züge: die Gemeinde Kemmern. Denn für Sanierungs- 30.11./01.12.2019, 01./02.12.2019, und Instandhaltungsarbeiten ist die Gemeinde 07./08.12.2019 u. 08./09.12.2019. zuständig. Die jetzige Belastung durch die Anfang 2020 wird die am Bahnhof Hallstadt als schweren Lkw der Bahn entspricht Zigtausen- Parkplatz genutzte Fläche gesperrt werden. den Überfahrten mit einem normalen Pkw. In Jahren umgerechnet würden 30 Jahre nicht rei- b) Neumöblierung Bürgerbüro und Auf- chen, um den Verschleiß durch die Lastwagen teilung der beiden Arbeitsplätze auf 2 Räume mit normalen Personenwagen seitens der Bevöl- im EG kerung und Landwirtschaft zu erreichen. Im Erdgeschoß wurde das Bürgerbüro auf zwei Ich behaupte, dass kein Bürger dieses Bauwerk Räume aufgeteilt und neu möbliert. Diese verfü- in dieser Art gewollt hat, sondern nur eine ver- gen nun über ein ansprechendes, zeitgemäßes nünftige Möglichkeit, in das Areal um die Muna Ambiente. zu gelangen - und schon gar nicht, um eine Inf- rastruktur für die Bahn zu schaffen. c) Arbeiten Mainbrücke bis auf die Ab- Die Zeche müssen wir jetzt trotzdem bezahlen.“ deckbleche der Übergangskonstruktion ab- geschlossen Die Instandsetzungsarbeiten an der Mainbrücke sind bis auf die Abdeckbleche der
Stellungnahme des Bürgermeisters – Zitat: Tatsächlich kann hiervon keine Rede sein. Fakt ist: Im Planfeststellungsverfahren hat es fast 500 „Kemmerns Bürgermeister stellt richtig Eingaben aus der Bevölkerung gegeben, die Kemmern – Am Mittwoch, 6. November, er- eine entsprechende Ersatzmaßnahme für den schien in unserer Zeitung ein Leserbrief von aufzulassenden Bahnübergang gefordert haben. Reinmund Dütsch mit dem Titel „Die Gemeinde Diese Lösung entspricht also dem Willen der Kemmern muss die Zeche bezahlen“. Dieser Le- Bürger von Kemmern. serbrief enthält falsche Tatsachenbehauptun- Diese Brücke ist genau das dem Eisenbahn- gen, wie Erster Bürgermeister Rüdiger Gerst kreuzungsgesetz entsprechende Ersatzbauwerk (CSU) mitteilt. Nachfolgend eine Stellungnahme für den im Zuge des ICE - Ausbaus beseitigten des Gemeindeoberhaupts: Bahnübergang Kemmern, um weiterhin die östli- Reinmund Dütsch, der Zweiter Vorsitzender der che Gemarkung Kemmern erreichen zu können. Wählergruppe „Zukunft für Kemmern“ (ZfK), ist, Und die verwirklichte Lösung entspricht in ihrer schrieb: „Man (gemeint die Bahn) bekam fast Dimensionierung den gültigen Normen, die nun kostenlos eine Infrastruktur zum Trassenbau für mal zugrunde zu legen sind. Außerdem erwies die neue Bahnverbindung hingestellt.“ Dies ist sich die gebaute Ausführungsvariante nach in- falsch. Fakt ist, die Bahn hat nichts hingestellt tensiver Prüfung des Bundes als einzige reali- bekommen, sondern die Bahn war der Bauherr sierbar und damit auch von Seiten des Bundes der Wirtschaftswegebrücke. Die Bahn hat ein genehmigungs- und förderfähig.“ Drittel der Gesamtkosten, und zwar 1 629 000 Euro, zu zahlen. Die Gemeinde Kemmern hat 3. Bauantrag zum Wohnhausumbau auf nach gesetzlichen Vorgaben ebenfalls seinen dem Grundstück FlNr. 1135/2 (Hirtengarten 5) Drittel-Anteil zu zahlen, erhält aber im Ergebnis entsprechender Verhandlungen erhebliche Zu- Beschluss: 12:0 wendungen. Nach deren Abzug verbleiben rund 300 000 Euro Kosten bei der Gemeinde Kem- Zum Bauantrag zum Wohnhausumbau auf mern. Dies entspricht lediglich circa sechs Pro- dem Grundstück FlNr. 1135/2 (Hirtengarten 5) zent der Gesamtkosten. Also bekommt, wenn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. man solche Formulierungen überhaupt bemü- Für das Vorhaben soll ein vereinfachtes Bau- hen möchte, gemessen am Gesamtkostenvolu- genehmigungsverfahren durchgeführt wer- men den. Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze eher die Gemeinde Kemmern „Infrastruktur hin- nachzuweisen. gestellt“. Weiterhin schreibt der Verfasser des Leserbrie- fes: „Auch die Folgeschäden, die unweigerlich 4. Kommunalwahlen 2020 - Festsetzung Erfri- durch die Nutzung der schweren Lkw mit ihrer schungsgeld für alle Wahlhelfer/-innen und tonnenschweren Beladung entstehen werden, Mitglieder des Wahlausschusses übernimmt großzügig die Gemeinde Kemmern. Denn für Sanierungs- und Instandhaltungsarbei- 1. Wahlvorstandsmitglieder ten ist die Gemeinde zuständig.“ Gemeinde trägt keine Baulast Nach Art. 7 Abs. 3 des Gemeinde- und Land- Auch dies ist falsch. Hierzu muss man wissen, kreiswahlgesetzes kann die Gemeinde eine an- dass die Brücke sich noch immer in der Baulast gemessene Entschädigung gewähren. Die Ge- der Bahn befindet, die Gemeinde Kemmern hat meinde Kemmern hat bisher allen Wahlhelfern/- die Brücke noch gar nicht übernommen und innen im Wahlvorstand immer ein einheitliches trägt demzufolge noch gar keine Baulast daran. Erfrischungsgeld gewährt. Und die Gemeinde Kemmern, sowie das Staatli- che Bauamt Bamberg, mit dem Kemmern sich Bei der letzten Kommunalwahl 2014 waren dies dann, anders als im Leserbrief dargestellt, die 25,- € pro Person und Tag der Inanspruch- Unterhaltslast teilen wird, werden die Brücke nahme. Vor dem Hintergrund der auf alle Wahl- selbstverständlich nur in einwandfreiem Zustand helfer verteilten Arbeitsbeanspruchung wurde übernehmen. diese Handhabung bisher seitens der Verwal- Zudem ist die Brücke nach Konstruktion und tung und der Beteiligten als gerecht und akzep- Bau für schwere Lasten durchaus geeignet, tabel empfunden. Dabei wurde bei der letzten denn es müssen auch die forstwirtschaftlichen Kommunalwahl am Wahlsonntag und am da- Lasttransporter darüberfahren können. Weiter- rauffolgenden Montag ausgezählt. hin behauptet Herr Dütsch, „… dass kein Bürger dieses Bauwerk (…) gewollt hat, sondern nur eine vernünftige Möglichkeit, in das Areal um die Muna zu gelangen – und schon gar nicht, um Infrastruktur für die Bahn zu schaffen.“
Aufgrund der immer geringer werdenden Bereit- mitzufahren. Eine Rückfahrt nach Kemmern schaft der Mitbürger zum Dienst als Wahlhelfer wäre um 12:30 Uhr möglich. In den Schulferien und der Tatsache, dass viele Arbeitnehmer im kann diese Fahrt nicht angeboten werden. BM nicht-öffentlichen Bereich nicht mehr für das Eh- Gerst dankt GRM Mainbauer, die sich auch als renamt freigestellt werden, empfiehlt die Verwal- Seniorenbeauftragte für den Vorschlag einge- tung, die Aufwandsentschädigung für alle Wahl- setzt hat. vorstandsmitglieder am Wahlsonntag auf 50,- € und für den Montag, 16.03.2020 als Auszäh- Die Gemeinde müsste lt. Auskunft der Fa. Has- lungstag und eine ggf. erforderliche Stichwahl ler monatlich ca. 150,- € übernehmen. Zu klären am So., 29.03.2020, auf 30,- € pro Person zu er- wäre noch der Fahrpreis. höhen. Beschluss: 12:0 Bei der Bundestagswahl 2017 und Europawahl 2019 wurden 35,- €, bei der Landtagswahl 2018 Der Gemeinderat stimmt einer probeweisen wurden 40,- € gewährt. Da der Aufwand bei Einrichtung einer Busverbindung von Kem- Kommunalwahlen ungleich höher ist als bei den mern zum Gewerbepark Breitengüßbach Wahlen zum Landtag, Europaparlament oder während der Schulzeit für 3 Monate zu. Das Bundestag erscheint die Anhebung gerechtfer- entstehende Defizit von ca. 150,- € pro Monat tigt. wird von der Gemeinde Kemmern übernom- men. Bürgermeister Gerst wird beauftragt, mit der Fa. Hasler über die Aufnahme der 2. Wahlausschussmitglieder Fahrten zu verhandeln. Für die anstehenden Kommunalwahlen am 6. Antrag „Zukunft für Kemmern“ auf eine 15. März 2020 muss ein Wahlausschuss Gedenktafel 100 Jahre Walter Blume (Wahlleiter, vier Beisitzer, Schriftführer) ge- Mit Schreiben vom 06.11.2019, eingegangen am bildet werden. Die Aufwandsentschädigung 12.11.2019, beantragt der Verein „Zukunft für für die Wahlausschussmitglieder von bisher Kemmern“ eine Gedenktafel anlässlich des 25,- € pro Person und Sitzung sollte aus 100. Geburtstags von Walter Blume. Sicht der Verwaltung auf 30,00 € pro Person und Sitzung erhöht werden. Das Erfri- Das Antragsschreiben wurde den Gemeinde- schungsgeld sollte auch der Schriftführer er- ratsmitgliedern in der Sitzung in vollem Wortlaut halten, sofern kein Mitglied des Wahlaus- bekanntgegeben. schusses zum Schriftführer bestellt wird. In dem Schreiben wird ausgeführt, dass das Beschluss: 12:0 Kemmerner Heimatlied sicherlich zu den in Kemmern bekanntesten Liedern gehört und von Die Aufwandsentschädigung für die bei der vielen Bürgerinnen und Bürgern gern gesungen Kommunalwahl 2020 eingesetzten ehrenamt- wird. Der Textdichter Walter Blume wäre am lichen Wahlvorstandsmitglieder wird pro Per- 28.08.2019 100 Jahre alt geworden. son für den Wahlsonntag, 15. März 2020, auf Aus der Bürgerschaft kam die Idee und der Vor- 50,- €, für den darauffolgenden Montag, 16. schlag, zu seinen Ehren im Rathaus oder an ei- März 2020, (Auszählung der Kreistagswahl) ner anderen exponierten Stelle eine Gedenktafel auf 30,- € festgesetzt. Für den Fall einer oder ein vergleichbares Ehrendenkmal aufzu- Stichwahl am Sonntag, 29. März 2020 werden stellen. 30,- € festgesetzt. Es wäre schön, wenn dieses Kunstwerk durch einen in Kemmern wohnenden Künstler entwor- Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder fen und angefertigt wird. des noch zu bildenden Wahlausschusses für die BM Gerst gab zu Bedenken, dass es viele Per- Kommunalwahl 2020 wird pro Person und Sit- sönlichkeiten gibt und gab, die sich in Kemmern zung auf 30,- € festgesetzt. einbringen bzw. eingebracht haben. Es sei da- her problematisch, eine einzelne Persönlichkeit hervorzuheben. 5. Probeweise Einrichtung einer Busverbin- In der Beratung wurde auch darauf hingewiesen, dung von Kemmern zum Gewerbepark Brei- dass Herr Blume bereits zu Lebzeiten Würdigun- tengüßbach gen erfahren hat und das Heimatlied u.a. in der Zur Nutzung von Einkaufsmöglichkeiten wäre es Kemmerner Ortschronik von Konrad Schrott be- während der Schulzeit möglich, jeweils montags rücksichtigt wurde. um 11:15 Uhr mit dem Bus der Fa. Hasler in Richtung Gewerbepark Breitengüßbach
Nach Diskussion im Gremium fasste der Ge- meinderat folgenden Beschluss: Weiterhin wurde diese Summe in der Stellung- nahme des Bürgermeisters auf einen Leserbrief Beschluss: 2:10 abgelehnt von Herrn Reinmund Dütsch, 2. Vorsitzender der ZfK, im FT vom 24.02.2017 klar benannt: Für den Textdichter des Kemmerner Heimat- „Die Gesamtkosten (der Brücke, der Verf.). sind, lieds Walter Blume soll im Rathaus oder an wie Gerst betont, mit 4,9 Millionen Euro ange- anderer exponierter Stelle ein Ehrendenkmal setzt .“ aufgestellt werden. Von „unbeantworteten Fragen“ kann also keine Rede sein. 7. Sonstiges c) Einladung „Zukunft für Kemmern“ (ZfK) a) Bürgerversammlung am Mi., 11.12.19 um zum 5. vorweihnachtlichen Dorfplatzfest 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus, Langäcker 1 BM Gerst gibt eine Einladung von „Zukunft für BM Gerst gibt bekannt, dass am Mittwoch, 11. Kemmern“ zum 5. Vorweihnachtlichen Dorfplatz- Dezember 2019, um 19:00 Uhr, im Feuerwehr- fest am 14./15. Dezember 2019 bekannt. Das haus Langäcker 1, eine Bürgerversammlung Einladungsschreiben war den GRM als Tisch- stattfinden wird. Er lädt die Mitglieder des Ge- vorlage ausgegeben worden. meinderats, sowie alle Bürgerinnen und Bürger hierzu herzlich ein. d) Einladung 2. BM Ruß zum 7. Kemmerner Weihnachtsmarkt b) Stellungnahme BM zur Aussage auf der Homepage von „Zukunft für Kemmern“ (ZfK) 2. Bürgermeister Ruß spricht eine Einladung zum 7. Kemmerner Weihnachtsmarkt mit Krip- Auf der Homepage der Wählergruppe „Zukunft peneröffnung zum 30. November 2019 aus. für Kemmern“ ZfK finden sich unter der Rubrik „Bahnübergang und Lärmschutz“ u. a. folgende 8. Anfragen Aussagen (Stand 18.11.2019): GRM Förtsch fragt nach dem Sachstand Mit- fahrerbänke. BM Gerst berichtet von diesbezüg- „… weitere Fragen lichen Gesprächen mit Bürgermeisterkollegen. nach der Stellungnahme von Bürgermeister In Hallstadt sollte für eine Anbindung der Markt- Gerst im Fränkischen Tag vom Sa, 09.11.2019 scheune die Baustellenphase abgewartet wer- ergeben sich folgende Fragen: den. Im Gewerbepark Breitengüßbach wurde, Herr Gerst schreibt, dass die Bahn ein Drittel der auch nach Ortsbesichtigung durch BM Gerst Gesamtkosten in Höhe von 1.629.000€ getragen und Seniorenbeauftragte Mainbauer, bisher kein hat. Demzufolge beliefen sich die Gesamtkosten geeigneter Standort für die Rückfahrt-Mitfahr- der Brücke auf 4.900.000€. Im Bericht von bank gefunden. Nachrichten am Ort vom 19.10.2017 sind Ge- samtkosten von 2.800.000€ genannt. GRM Dr. Dorsch bittet darum, Bürgerversamm- Wenn Sie auch Antworten auf diese unbeant- lungstermine früher bekannt zu geben. worteten Fragen erhalten möchten, können Sie GRM Pflaum moniert die privaten Waschbeton- gerne unseren Bürgerantrag unterstützen.“ fliesen mit abgestellten Mülleimern in der Grün- anlage im Bereich Breitengüßbacher Str. 4. Hierzu ist aus der Sicht des Bürgermeisters klar- zustellen: gez. Gerst Erster Bürgermeister Die Gesamtkosten der Wirtschaftswegeüberfüh- rung belaufen sich auf ca. 4,9 Mio. Euro. Dies beinhaltet auch Kosten, die sich nicht auf die Anzeigenschluss für die technischen Bauwerkskosten beziehen, so z.B. nächste Ausgabe ist Planungskosten, Kosten für Grunderwerb, Vermessung etc. Freitag, 14.02.2020 Diese 4,9 Mio. sind bekannt und wurden auch immer wieder öffentlich kommuniziert und damit auch transparent. Dies wurde beispielsweise in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.02.2017, TOP 6, im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von Fördermitteln angesprochen. Dies ist im öffentlichen Protokoll dieser Sitzung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3/2017 der Ge- meinde Kemmern, für jeden nachlesbar.
Protokoll der öffentlichen Sitzung des e.V. Der Reiterhof dient dem Reitsport, auch dem Gemeinderates vom 12.12.2019 therapeutischen Reiten, ist gut besucht und auf- grund seiner Lage in einem Wohngebiet aber zu- Erster Bürgermeister Gerst stellte fest, dass zur nehmend mit Nachbarschaftsproblemen belas- Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht einge- tet. laden wurde. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Um die Umsiedlung in ein neues, unproblemati- Gegen die festgelegte Tagesordnung wurden sches Areal vorzubereiten, hat die Stadt Baunach keine Einwände vorgebracht. in den Jahren 2016 und 2017 den Flächennut- zungs- und Landschaftsplan geändert. Diese Än- 1. Genehmigung des öffentlichen Teils der derung wurde vom Landratsamt Bamberg 2018 Sitzungsniederschrift vom 28.11.2019 genehmigt. In der Umsetzung des Flächennut- Gegen die Sitzungsniederschrift für den öffentli- zungsplans soll nun der vorgelegte vorhabenbe- chen Teil der Gemeinderatssitzung vom zogene Bebauungsplan aufgestellt werden. 28.11.2019, die den Gemeinderatsmitgliedern Das Baugebiet wird als Sonstiges Sondergebiet zugestellt worden war, wurden Einwendungen er- nach § 11 BauNVO festgesetzt. Das Sonderge- hoben. biet dient der Unterbringung von Gebäuden und GRM Pflaum bittet um Ergänzung seiner Anfra- Anlagen für die Pferdehaltung und den Reitsport gen (TOP 8). Folgende Fassung soll aufgenom- sowie für therapeutisches Reiten mit Pferden. men werden: In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016 „GRM Pflaum moniert die privaten Waschbeton- wurde bereits die Änderung des Flächennut- fliesen mit abgestellten Mülleimern in der Grün- zungsplans der Stadt Baunach behandelt. anlage im Bereich Breitengüßbacher Str. 4.“ Mit der Ergänzung wurde der öffentliche Teil der Beschluss: 14:0 Sitzungsniederschrift vom 28.11.2019 anerkannt. Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Pla- 2. Allgemeiner Bericht nungen der Stadt Baunach zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans a) Dienstversammlung Feldgeschworene „Sondergebiet Pferdehof“. Gegen die Maß- Am 09.12.19 fand eine Dienstversammlung der nahme bestehen seitens der Gemeinde Kem- Feldgeschworenen statt. Nach sechsjähriger mern keine Einwendungen oder Bedenken. Amtszeit stand die Wahl des Obmanns und eines Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren Stellvertreters an. In der Versammlung wurden wird verzichtet. der bisherige Obmann Wolfgang Vogel und der stellvertretende Obmann Norbert Spörlein für 4. Antrag Rettungsstiftung Jürgen Pegler e.V. weitere 6 Jahre gewählt. Durch eine Zuwahl auf Spende wurde Herr Markus Keller in den Kreis der Feld- Die Rettungsstiftung Jürgen Pegler e.V. aus Heil- geschworenen aufgenommen. Herr Keller nahm bronn beantragt schriftlich eine Unterstützung. die Wahl an und wurde von BM Gerst vereidigt. Im Rahmen der Aktionen „Sicherer Schulweg“ und „Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr“ b) Bürgerversammlung am 11.12.2019 wurden bundesweit Geschwindigkeitsanzeigeta- BM Gerst teilte mit, dass alle Anfragen aus der feln und Dialogdisplays auf Schulwegen, vor Bürgerversammlung vom 11.12.2019 in der Bür- Schulen und Kindergärten aufgestellt. gerversammlung abschließend beantwortet wur- Rettungsdienste und Notärzte wurden mit Finan- den. Eine weitere Behandlung von Anregungen zierungen von Notrufsäulen, Thoraxkompressi- im Gemeinderat ist nicht erforderlich. Hinsichtlich onssystemen u.a. unterstützt. des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mehr- Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat, generationenhaus Kemmern“ ergaben sich in auch mit Blick auf eigene vorgenommene An- den Fragen und Anregungen der Bürgerinnen schaffungen folgenden Beschluss. und Bürger über die in den schriftlichen Eingaben bereits vorgetragenen Gesichtspunkte hinaus Beschluss: 14:0 keine neuen Aspekte. Es wird keine Spende gewährt. 3. Stadt Baunach - Vorhabenbezogener Be- bauungsplan "Sondergebiet Pferdehof" - Be- teiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Mit Schreiben vom 22.11.2019 teilt die Planungs- gruppe Strunz mit, dass die Stadt Baunach beab- sichtigt, einen Bebauungsplan „Sondergebiet Pferdehof“ aufzustellen. Im Westen von Baunach besteht ein Pferde- und Reiter-hof des Vereins Pferdepartner Franken
5. Antrag Bayer. Blinden- und Sehbehinder- Überrechnung der hydrodynamischen Kanal- tenbund e.V. auf Spende netzberechnung: Den letzten Spendenantrag hat der Bayer. Blin- Für den Anschluss des Mehrgenerationenpro- den- und Sehbehindertenbund 2018 gestellt. Mit jekts an die Kanalisation in der Schulstraße/Bau- Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2015 bzw. nacher Weg/Bühlstraße wurde geprüft, ob dies 13.12.2018 wurden jeweils 50,- € als Spende ge- möglich ist. Die geplante Kanalisation erwies sich währt. für die Ableitung des anfallenden Abwassers und Regenwassers als ausreichend. Beschluss: 14:0 Hochwasserschutz: Dem Bayerischen Blinden- und Sehbehinder- tenbund e.V. wird für das Jahr 2019 eine Vorbereitende Besprechungen für eine Finanzie- Spende in Höhe von 50,- € gewährt. rungsregelung zwischen WWA Kronach und Ge- meinde. Beschlussfassung einer verhandelten 6. Sonstiges Finanzierungsvereinbarung mit dem Freistaat mit BM Gerst weist auf die verteilte Einladung des Übernahme von Dienstleistungen durch die Ge- Musikvereins Kemmern zur Weihnachtsfeier im meinde. Pfarrheim am So., 15.12.2019 hin. Stellungnahme der Gemeinde zum Planfeststel- lungsantrag des WWA Kronach im Gemeinderat 7. Anfragen 17.01.2019 Es wurden keine Anfragen gestellt. Auslegung der Planunterlagen bei der Gemeinde 8. Jahresrückblick 2019 27.12.2018 – 29.01.2019 In seinem Jahresrückblick informierte Bürger- Bearbeitung von Bürgereingaben durch das meister Gerst, dass im Jahr 2019 insgesamt 16 WWA in Zusammenarbeit mit Gemeinde Gemeinderatssitzungen stattfanden, in denen Planfeststellungsverfahren nunmehr kurz vor Ab- 221 Tagesordnungspunkte behandelt wurden. schluss Er ging in Kürze auf die wichtigen Ereignisse die- Weiterer Schritt: Vorbereitung der Baumaßnah- ses Jahres ein. men Anschluss Abwasseranlage an die Kläranlage Bamberg: Jugendarbeit: Die Grundstücksverhandlungen sind 2019 von der Stadt Bamberg abgeschlossen worden. Die Durchführung des Ferienprogramms mit 16 Ver- geplante Trasse der Abwasserdruckleitung steht anstaltungen und 225 teilnehmenden Kindern, im fest. Die Gemeinde Kemmern hat hier aktiv mit- Durchschnitt 14 Kinder pro Veranstaltung gewirkt. Mit den betroffenen Grundstückseigentü- mern wurden Vereinbarungen zur Grundstücks- Friedhof: nutzung abgeschlossen. Nächster Schritt: Vorbereitungsarbeiten für die Neuanlage Urnengrabfeld mit 24 Gräbern Baumaßnahme, danach Baubeginn mit dem Ziel Renovierung Schwesterngedenkstein der baldmöglichen Fertigstellung des Anschlus- Beschaffung von zeitgemäßem Zubehör für Be- ses. stattungen Abwasser: Schule: Austausch der Schmutzwasserpumpen Hebe- Erfolgreiche Bewerbung für das Förderprogramm werk „Im Wiesengrund“ beschlossen. Pumpen KIP-S zur energetischen Sanierung der Turnhalle mit automatischer Selbstreinigungs- und -über- - Erarbeitung eines Zuwendungsantrags - Bewil- wachungsfunktion zur Verringerung von Störun- ligung der Zuwendung durch die Regierung im gen vorgesehen. Die Ausführung wird folgen. März 2019 Weitere Planungen zur Umsetzung der Maß- Aufbau Kanalkataster: nahme folgen 2020 Digitalisierung Klassenzimmer – Beauftragung Die Befahrung der Kanäle ist abgeschlossen. Die Büro Reuther Netconsulting mit Planung Kabel- Daten werden von der beauftragten Firma aufbe- netzwerk und Erstellung eines Glasfaseran- reitet und dann von Ing.-Büro ausgewertet. Die schlusses bei der Breitbandversorgung – Auffor- Ergebnisse werden im Gemeinderat vorgestellt derung zur Angebotsabgabe für den Bau eines werden. Glasfaseranschlusses läuft derzeit bei den Ver- sorgern, im Anschluss Zuwendungsverfahren
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