BIBERACH mit Prinzbach - AAmmttlliicchhee BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggeenn - Gemeinde Biberach/Baden
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A m t l i c h e B e ka n n t m a c h u n g e n BIBERACH mit Prinzbach Verantwortlich: Bürgermeisterin Daniela Paletta Donnerstag, 1. Oktober 2020 Liebe Mitbürgerinnen, Absage des Seniorennachmittags 2020 liebe Mitbürger! Am kommenden Sonntag, 04.10.2020 war im Biberacher Veranstaltungskalender ursprünglich der alljährliche Se- Offizielle Übergabe der niorennachmittag vorgesehen. Unter den Gesichtspunk- Container für den Kinder- ten der Corona-Pandemie mussten wir den Termin in Ab- garten St. Barbara stimmung mit dem DRK Ortsverband Biberach leider ab- sagen. Wir finden es schade und bedauern es sehr, dass Um die große Nachfrage nach Kin- diese beliebte und gut besuchte Veranstaltung dieses dergartenplätzen zu decken, wur- Jahr nicht stattfinden kann, sehen uns aber in der Verant- den bereits im Mai diesen Jahres wortung, diese Vorsichtsmaßnahme zu treffen, um die Ri- durch den Gemeinderat die Weichen gestellt und mit sikogruppe der älteren Bürgerinnen und Bürger ab 65 dem Beschluss zur Containerlösung einer Erweite- Jahren zu schützen. rung des Kindergartens St. Barbara zugestimmt. Es ermöglicht dem Kindergarten St. Barbara nun eine Wir hoffen und wünschen uns allen, dass das Senioren- dritte Gruppe mit 25 Ü3-Plätzen. Bereits Ende August treffen 2021 wieder in der bisher gewohnten Form stattfin- bzw. Anfang September wurde der Hofbereich ent- den kann und bedanken uns für Ihr Verständnis. sprechend angelegt, die sieben Container angeliefert und für die Übergangsgruppe wohnlich eingerichtet. Verlängerung und Anpassung der Die Nutzfläche, bestehend aus Gruppenraum, Corona-Verordnung ab dem 30.09.2020 Nebenraum, Toiletten und Schlafraum, beträgt rund 98 m². Diese ist von der Regelgruppe der drei- bis Wie im vergangenen Amtsblatt bereits angekündigt, sechsjährigen Kinder bereits bezogen. wurde diese Woche eine neue Fassung der Corona- Am vergangenen Freitag fand nun die offizielle Über- VO für Baden-Württemberg verkündet. Sie finden die gabe statt. bis 30. November gültige Rechtsvorschrift im vorde- Die Container-Übergangslösung wird voraussichtlich ren Bereich dieser Ausgabe sowie auf unserer Home- bis Ende 2021 bestehen. Bis dorthin soll dann der page (https://www.biberach-baden.de/pb/coronavi- Kindergarten-Neubau am Alten Sportplatz bezugsfer- rus.html). tig sein. Da die für das Großprojekt erforderliche eu- Leider nehmen die Infektionszahlen in Deutschland ropaweite Ausschreibung, die Zuschussanträge für und auch weltweit derzeit wieder erheblich zu. Mit die Fachförderung und für den Ausgleichsstockein- einem verantwortungsvollen Verhalten kann jeder ein- trag, der wiederum von der Fachförderung abhängig ist, noch abgewartet werden mussten, war ein frühe- zelne von uns dazu beitragen eine weitere Ausbrei- rer Baubeginn am Alten Sportplatz nicht möglich. Auf tung zu verhindern! die 1,1 Millionen Euro Gesamtzuschüsse konnte die Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! Gemeinde nicht verzichten. Am Samstag, 3. Oktober 2020 jährt sich der „Tag der Die Kindergartenerweiterung stellt eine wichtige Zu- deutschen Einheit“ zum 30. Mal. Aufgrund des Coro- kunftsinvestition dar und steigert die Attraktivität der navirus muss auf das groß geplante Bürgerfest mit Gemeinde im Hinblick auf den Zuzug von jungen Fa- bunten Festmeilen verzichtet werden. Der offizielle milien. Ein großes Dankeschön geht an die Damen Festakt zum Einheitsjubiläum wird live im Fernsehen und Herren des Gemeinderats, an die Mitarbeiter der übertragen. Schauen Sie doch mal rein! Fachbehörden und an die Katholische Kirchenge- meinde mit der Kindergartenleiterin Lisa Fautz. Ich wünsche der „Wolkengruppe“ einen guten Start Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Feiertag und ins neue Kindergartenjahr! ein erholsames Wochenende. Ihre Daniela Paletta, Bürgermeisterin 12
BIBERACH ·Donnerstag, 1. Oktober 2020 Au s d e m Ra t h a u s Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich »Im Mühlengrund 12« Auf Grund von Bauarbeiten kommt es an folgenden Tagen Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2020 zu Sperrungen der Straße „Im Mühlengrund“, Höhe Anwe- (auf der Basis des Zensus 09.05.2011) sen Nr. 12: Das Statistische Landesamt hat die Zahlen der Bevölkerungs- fortschreibung auf der Basis des Zensusergebnisses zum Mi., 07.10.2020, 09.05.2011 mitgeteilt. Do., 08.10.2020, Hiernach beläuft sich die fortgeschriebene Bevölkerungszahl Wir bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um der Gemeinde Biberach einschließlich des Ortsteils Prinzbach Beachtung und Verständnis für die Beeinträchtigungen. zum 30.06.2020 auf 3.725 Personen. Bürgermeisteramt Biberach 1.876 Personen sind männlichen und 1.849 Personen sind weiblichen Geschlechts. 5. Ortenauer Kreisputzete Gegenüber dem Vorquartal zum 31.03.2020 mit 3.703 Perso- Die Abfallwirtschaft des Landratsamt Ortenaukreis hatte be- nen ist die Bevölkerungszahl um 22 Personen angestiegen. reits im Frühjahr zur 5. Ortenauer Kreisputzete aufgerufen, wel- Bürgermeisteramt Biberach che auf Grund des Coronavirus leider nicht in der geplanten Form stattfinden konnte. Truppenübung der Bundeswehr in der Zeit Folgende Informationen haben wir nun von der Abfallwirtschaft des Landratsamt Ortenaukreis erhalten: Unter Einhaltung aller vom 05.10. bis 08.10.2020 Abstands- und Hygienestandards soll die Kreisputzete im Okt- Das Landratsamt teilt uns mit, dass in der Zeit vom 05.10. bis ober in veränderter Form stattfinden. Dafür wurde von der Ab- 08.10.2020 Truppenübungen der Bundeswehr durchgeführt fallwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ein werden. Wir bitten um Beachtung. Hygiene-Konzept erstellt. Bürgermeisteramt Biberach Die Eckdaten dazu sind folgende: • Aktionszeitraum ist vom 1. bis 31. Oktober 2020. Dadurch kön- Ferienbetreuung für Grundschüler nen die coronabedingten Abstands- und Hygiene-Regeln besser umgesetzt und eingehalten werden. Die Schülerbetreuung der Grundschule Biberach bietet folgen- • Der Zeitpunkt der Putzete wird von den Teilnehmenden im Ak- de Ferienbetreuung an: tionszeitraum selbst gewählt. Herbstferienbetreuung • Jede Gruppe entscheidet selbst, ob eine Teilnahme unter Einhal- Zeitraum: 26.10.2020 bis 30.10.2020 (5 Tage) tung der Abstands- und Hygieneregeln möglich ist. Betreuungszeit: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr • Eine Anmeldung für die Frühjahrsaktion verpflichtet selbstver- Kosten: 35,00 € ständlich nicht zur Teilnahme im Herbst. Anmeldeschluss: 09.10.2020 • Es ist eine Absprache mit der Gemeinde erforderlich. Mit ihr ist Anmeldeformulare und sonstige Informationen zur Ferienbe- die zu putzende Fläche abzusprechen. treuung finden Sie auf der Homepage der Grundschule Bibe- • Nach erfolgter Putzete wird auf Antrag bei der Gemeinde ein Zu- rach (www.gsbiberach.de) und auf der Homepage der Gemein- schuss in Höhe von 4,- € je Teilnehmenden ausbezahlt. Die Ge- de Biberach (www.biberach-baden.de). Auskünfte erhalten Sie meinde zahlt den Zuschuss direkt aus oder leitet den Antrag zur auch von unserem Betreuungsteam der Schülerbetreuung (er- Auszahlung weiter. Überweisungen an verschiedene Schulklas- reichbar unter Telefon: 07835/6309942: von 7.15 Uhr bis 8.30 sen einer Schule erfolgen nur in einer Summe auf ein Schulkonto. Uhr und von 12.00 Uhr bis 13.15 Uhr). • Kurzfristige Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie sind vor- behalten. Fundsache Für Fragen steht Ihnen Frau Anna Vetterle gerne telefonisch (Telefon • schwarzer Kapuzenpullover 07835/6365-41) oder per Mail (Anna.Vetterle@Biberach-Baden.de) zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch auf der Fundsachen bzw. nähere Angaben zu den Fundgegenständen Homepage des Landratsamts (https://www.abfallwirtschaft-orte- können auch online abgefragt werden auf der Homepage der naukreis.de/second-hand-boersen-zuschuesse-putzete/ortenauer- Gemeinde Biberach: www.biberach-baden.de unter »Rathaus/ kreisputzete/). Gemeindeverwaltung Biberach Service/Fundinfo«. Fundgegenstände können beim Bürgermeisteramt Biberach, Bürgerbüro, abgeholt werden. »QR Code« der Homepage der Gemeinde Biberach Damit Sie ohne langes Suchen die Fundtiere Homepage der Gemeinde Biberach besuchen können, finden Sie hier • graue Katze mit weißer Schnauze, einen sog. »QR Code«. Bauch, Füße und Schwanz Mit nur einem Schritt erfahren Weitere Infos erhalten Sie beim Fundbüro Biberach. Sie alles Wissenswerte über die Ge- Für die Unterbringung von Fundtieren ist für Biberach und den meinde Biberach. Um diesen »QR Ortsteil Prinzbach der Tierschutzverein Kinzigtal e. V., Telefon: Code« zu scannen müssen Sie eine 07831 9691071 oder Mobil: 0151 15619429 zuständig. sog. »QR Code-App« auf Ihrem Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde Biberach Smartphone, Tablet, etc. installie- für andere Unterbringungen keine Kosten übernimmt. ren und dann einfach die Kamera an den »QR Code« halten. 13
BIBERACH ·Donnerstag, 1. Oktober 2020 Aufruf zur Haus- und Straßensammlung 2020 des Volksbundes Deutsche Kriegsgräber- Gemeinde Biberach fürsorge e.V. – 17.10.2020 – 22.11.2020 – Ortenaukreis – Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Die Gemeinde Biberach stellt zum 01.09.2021 einen Spende. Vor 75 Jahren endete der Zweite Weltkrieg. Die Bilanz dieses Ausbildungsplatz Krieges war erschütternd. Zwischen 60 und 70 Millionen Men- zum schen starben. Deutschland und Europa lagen in Trümmern. Verwaltungsfachangestellten Die Toten und der Schrecken des Krieges sind nicht vergessen. Sie mahnen uns noch heute füreinander einzustehen, miteinan- (m/w/d) der achtsam umzugehen und aufeinander Rücksicht zu neh- zur Verfügung. men. Werte, für die der Volksbund in seiner Arbeit steht und die Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufga- zeitlos auch in dieser Pandemie gelten. benbereichen der Landes- und der Kommunalverwaltungen Wir haben gelernt, mit unserer Geschichte sensibel umzuge- eingesetzt. hen. Wir bemühen uns redlich, sie auch aus der Perspektive an- Nähere Informationen über die Ausbildung findest du auf derer Nationen zu betrachten. So schwierig dies auch sein der Internetseite der Gemeinde Biberach www.biberach-ba- kann, so lohnend ist es doch. Unser Bestreben aufeinander zu- den.de und des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp- zugehen und zu versöhnen ist entscheidend für die Wahrung karlsruhe.de. des Friedens in ganz Europa. Wir erleben in Mitteleuropa die längste Friedenszeit. Eine Tatsache, die für uns heute selbstver- Haben wir dein Interesse geweckt? ständlich erscheint. Dann sende deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 06.10.2020 an die Gemeinde Biberach, Die Pflege von Kriegsgräbern dient der Aussöhnung und Hei- Personalstelle, Hauptstr. 27, 77781 Biberach, bevorzugt per lung von Wunden zwischen ehemaligen Feinden. Seit der Wen- E-Mail an bewerbungen@biberach-baden.de. de in Osteuropa konnten mehr als 970.000 Kriegstote vom Volksbund geborgen und umgebettet werden. Aktuell betreut Für Fragen steht dir Frau Bauer, Personalstelle, Tel. 07835/ der Volksbund in 46 Staaten die Ruhestätten von 2,8 Millionen 6365-23, martina.bauer@biberach-baden.de gerne zur Ver- deutschen Kriegstoten auf 832 Kriegsgräberstätten. fügung. Breite Anerkennung findet zudem die Jugendarbeit des Volks- bundes. Sie ist seit jeher ein geeigneter Brückenbauer interna- tionaler Verständigung. Der Volksbund ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und betreibt seit über 70 Jahren als einzi- ger Kriegsgräberdienst eine eigene Jugend- und Schularbeit. Gemeinde Biberach Bitte helfen Sie in dieser schwierigen Corona-Krise dem Volks- – Ortenaukreis – bund durch Ihre Spende für die Anlage und Pflege von Kriegs- gräberstätten sowie für den Ausbau der Jugendarbeit und Be- Die Gemeinde Biberach stellt zum 01.09.2021 einen gegnung. Sie tragen so zum Frieden in Euro bei! Auch in diesem Jahr werden ehrenamtliche Helfer des Volks- Ausbildungsplatz bundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Biberach eine zum Haussammlung durchführen und um finanzielle Unterstützung Fachangestellten für Bäderbetriebe bitten. (m/w/d) Bitte helfen Sie dem Volksbund mit Ihrer Spende, so dass die zur Verfügung. Anlage und Pflege der Kriegsgräberstätten weiter gesichert und fortgeführt werden kann. Ein sehr guter Hauptschulabschluss, sportliche Fähigkeiten, technisches Verständnis, handwerkliches Geschick sowie Mit Ihrer Spende zeigen Sie in eindrucksvoller Weise Ihre Be- Freude am täglichen Kontakt mit großen und kleinen Bade- reitschaft, sich für die Versöhnung der Völker und damit für die gästen sind Grundvoraussetzung für die Ausbildung. Erhaltung des Friedens einzusetzen. Bitte begegnen Sie diesen Sammlern freundlich. Die Ausbildung ist auch zur Umschulung geeignet. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Nähere Informationen über die Ausbildung findest du auf der Internetseite der Gemeinde Biberach www.biberach-ba- Ihre den.de und des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp- Daniela Paletta, karlsruhe.de. Bürgermeisterin Haben wir dein Interesse geweckt? Dann sende deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 31.10.2020 an die Gemeinde Biberach, Personalstelle, Hauptstr. 27, 77781 Biberach, bevorzugt per DIGITALDRUCK Pfarrhofgraben 2 · 77736 Zell a. H. E-Mail an bewerbungen@biberach-baden.de. Für Fragen steht dir Herr Weise, Bäderbetriebsleiter, Tel. 07835/8144 oder Frau Bauer, Personalstelle, Tel. 07835/ Tel. 0 78 35/215 · Fax 70 47 6365-23 gerne zur Verfügung. Verlag & Druckerei info@Schwarzwaelder-Post.de 14
BIBERACH ·Donnerstag, 1. Oktober 2020 »Hilfe von Haus zu Haus Einladung zur Besprechung Biberach e.V.« des Veranstaltungskalenders 2021 Ihre Nachbarschaftshilfe in Biberach, An alle Vereine, Organisationen und Institutionen von Biber- Am Sportplatz 3b ach und Prinzbach! (im Nachbarschaftshaus) Auch in diesem Jahr wollen wir zusammen mit den Verei- Sprechstunden: Montag: 10.00 Uhr – 11.00 Uhr nen, Organisationen und Institutionen von Biberach und Donnerstag: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Prinzbach den Veranstaltungskalender für das kommende Einsatzleitung: Ruth Champion und Andrea Mäntele Jahr erstellen. Um die bevorstehenden Termine entspre- Telefon: 07835 / 63 48 428, mobil: 0151 / 72 42 43 08 chend abzustimmen laden wir die Vertreterinnen und Ver- E-Mail: hilfevonhauszuhaus-biberach@t-online.de treter recht herzlich zu einer gemeinsamen Besprechung Homepage: www.hilfe-von-haus-zu-haus-biberach.de ein am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, 19.00 Uhr, im Rietsche Saal in der »Alten Fabrik«. Bitte teilen Sie uns zur Terminzusammenstellung – sofern noch nicht erledigt – die Veranstaltungstermine für das kommende Jahr bis spätestens Freitag, 02.10.2020, mit: Gemeinde Biberach, Frau Susanne Brückner, Hauptstr. 27, Was Biberach 77781 Biberach. Gerne auch per Mail an susanne.brueck- Wann V E R A N S TA LT U N G S - ner@biberach-baden.de oder per Fax an Nr. 07835/6365- PROGRAMM 30. Vielen Dank. Wo ? vom 01.10.2020 bis 16.10.2020 Um besser planen zu können, bitten wir außerdem um Anmeldung zur Besprechung bis Mittwoch, 14.10.2020. Sa., 03.10.2020, 13.00 Uhr Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an der Versamm- Saisonabschluss mit Schleifchenturnier. TC Biberach, Ten- lung. nisanlage, Anmeldung erforderlich Ihre Sa., 03.10.2020, 16.00 Uhr Daniela Paletta Platzkonzert (nur bei trockenem Wetter). Musikverein Bibe- Bürgermeisterin rach e.V., vor der Sport- und Festhalle Sa. – So., 03.10.2020 – 04.10.2020 Kulinarische Landpartie. Ferienlandschaft Mittlerer Schwarzwald, Aktionen in verschiedenen Direktvermark- Freiwillige Feuerwehr Biberach tungsbetriebe der Region • Alterskameraden So., 04.10.2020, 11.00 Uhr Wir treffen uns am 09.10.2020 um 18.00 Uhr im Platzkonzert im Rahmen der kulinarischen Landpartie Romanhof, Prinzbach. Abfahrt um 17.30 Uhr am (nur bei trockenem Wetter). Musikverein Prinzbach-Schön- Gerätehaus. Der Obmann berg e.V., Hofbrennerei Vitt So., 04.10.2020 – ABGESAGT Seniorennachmittag der Gemeinde Biberach. Gemeinde Biberach, Sport- und Festhalle Abfall-Abfuhr termine So., 04.10.2020, 10.00 Uhr – ABGESAGT Eucharistiefeier zum Erntedank Prinzbach. Pfarrgemeinde Freitag, 02.10.2020 Graue Tonne St. Mauritius, Katholische Kirche St. Mauritius, Prinzbach Bitte stellen Sie den Müll ab 6.00 Uhr zur Abholung bereit. So., 04.10.2020, 9.30 Uhr Problemmstoffsammlung Ganztageswanderung »Weine wie im Paradies«. Wander- Oberharmersbach strecke: von Kappelrodeck nach Oberkirch, Schwarzwaldver- Donnerstag, 08.10.2020, 9.45 Uhr – 12.45 Uhr ein Ortsgruppe Biberach, Treffpunkt: Bahnhof Biberach, Parkplatz Kilwiplatz / Festplatz Waldhäusertal Anmeldung erforderlich Sperrmüllabfuhr Sa., 10.10.2020, 10.00 und 14.00 Uhr Den Sperrmülltermin finden Sie wie gewohnt im Abfallabfuhrkalen- Gemeinsame Erstkommunion. Pfarrgemeinde St. Blasius und der. Pfarrgemeinde St. Mauritius, Katholische Kirche St. Blasius Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis teilt mit, dass auf der Di., 13.10.2020, 14.00 – 17.00 Uhr – ABGESAGT Deponie Seelbach-Schönberg und Haslach im Kinzigtal „Vulkan“ Seniorennachmittag »forum älterwerden«. Altenwerk Seelsor- Sperrmüll das ganze Jahr über kostenlos angeliefert werden kann. geeinheit Biberach, Kath. Kirche St. Blasius, Chorsaal Die Öffnungszeiten der beiden Deponien sind wie folgt: Mi., 14.10.2020, 19.30 Uhr Montag – Freitag: Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates. Gemeinde Biberach, Sommer: 7.30 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr Probelokal des Musikverein Prinzbach-Schönberg Winter: 8.00 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr Sommer/Winter: jeden Sa 8.00 – 13.00 Uhr Mi., 14.10.2020, 19.00 Uhr Wortgottesdienst zum Erntedank. Kath. Frauengemeinschaft, Für weitere Auskünfte und Informationen zur Verwertung und Be- Katholische Kirche St. Blasius seitigung von Abfällen im Ortenaukreis steht das Abfallberaterteam des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter Tel.-Nr. 0781 805-9600, Fr., 16.10.2020, 19.00 Uhr -9532, -9610, -9615 und -9623 gerne zur Verfügung. Mitgliederversammlung. Turnverein Biberach e.V., Gasthof »Linde« 15
BIBERACH ·Donnerstag, 1. Oktober 2020 Jugendtreff Biberach Tourist-Information Dienstag 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Telefon: 0 78 35/63 65-11 Biberach Mittwoch 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr E-Mail: tourist-info@biberach-baden.de Donnerstag 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Angeboten werden neben den Möglichkeiten, die der Treff Museum Kettererhaus bietet (Billard, Kicker, Dart, Spiele…) verschiedene Aktionen, Das Museum ist derzeit geschlossen. die Angelika für und mit Euch anbietet. Kommt vorbei, macht mit, habt Spaß bei uns im Biberacher Jugendtreff. Minigolf Biberach Öffnungszeiten bei gutem Wetter: Mo. und Mi. ab 13 Uhr Do., Fr. und Sa. ab 10 Uhr So. ab 11 Uhr Katholische Bitte beachten Sie bez. der Regelungen anlässlich Corona die öffentliche Bücherei Hinweise auf den Aushängen vor Ort. Weitere Infos: Tel. 0151/57216242 Mail: buecherei.biberach@web.de Der Pächter Herr Diederich-Chou freut sich auf Ihr Kommen. Telefon: 07835/42 65 820 Öffnungszeiten: In der Tourist-Info erhältlich: Mittwoch: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr • »Biberacher Postkarten« (Verkaufspreis: 1,00 €) Freitag: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr • Wanderkarte Ferienregion Brandenkopf/Gengenbach (Verkaufspreis: 6,90 €) Sonntag: 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr • Mountainbike-Karte Vorderes Kinzigtal (Verkaufspreis: 6,90 €) • Tourenradkarte »Sagen u. Mythen der Ortenau« – E-Bike- und Tourenradstrecke (Verkaufspreis: 7,90 €) • Karte Adlergrenzsteine (Verkaufspreis: 4,90 €) • Kinzigtäler Wanderbroschüren mit Tourentipps in einer Sammelmappe für 2,00 € Ruhetage der Hotels, Gaststätten und erhältlich. Viele Touren können auch über die Homepage der Ferienlandschaft Mittlerer Schwarzwald (www.mittlererschwarzwald.de/touren) eingesehen und Vesperstuben in Biberach und Prinzbach heruntergeladen werden. Montag • Tourenbuch Kinzigtal-Radweg mit kompl. Wegbeschreibung • Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biberach, und Kartenmaterial (Verkaufspreis: 14,80 €) Tel. 07835/3333 • Broschüre Kinzigtal-Radweg für alle (Verkaufspreis: 1,00 €) • Restaurant & Pizzeria, Clubheim Fußballverein, Am Sportplatz,77781 • Heimatbuch von Biberach (Verkaufspreis: 18,40 €) Biberach, Tel. 07835/8662 • Heimatbuch von Prinzbach (Verkaufspreis: 20,00 €) • Hotel-Restaurant »Badischer Hof«, Karl-Heinz Bühler, Prinzbach, Dör- • Volksliederbuch »Sing dich ins Glück« (Verkaufspreis: 2,00 €) fle 20, 77781 Biberach, Tel. 07835/636-0, ab 17.30 Uhr geöffnet • Auf Vorbestellung: Biberacher Whiskykugeln • Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Untertal 7, (kleine Packung: 9,00 €, große Packung: 14,00 €) 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet Kostenlos • Schwarzwald Heftli Dienstag • Flyer »Hier liegt das Gute so nah« – Hofgüter und Erzeuger in Biberach u. Prinzbach • Landgasthaus »Kinzigstrand«, Richard Schüle, Reiherwald 1, 77781 • Historischer Rundweg – »Zu Fuß durch Biberachs Geschichte« Biberach, Tel. 07835/3342 und 63990 • Wanderflyer »Prinzbacher Rundwanderwege« • Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biberach, Tel. • Verschiedene Flyer: Wandertipps, Kinzigtalradweg, Mountainbikestrecken und 07835/3333 vieles mehr! • Landgasthaus »Ponyhof«, W. Melder, Erzbach 6, 77781 Biberach, Tel. 07835/7289 • Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Untertal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet V E R E I N S NAC H R I C H T E N Mittwoch • Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781 Biberach Biberach, Tel. 07835/549250 • Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Untertal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420 FV Biberach • Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biberach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet Spielvorschau Das letzte Heimspiel gegen den FC Wolfach fiel Donnerstag wegen Corona ins Wasser und der FVB kann sich • Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Untertal 7, auf das schwere Auswärtsspiel in Nordrach vorbereiten. Das 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet Spiel in Nordrach kann nur über die notwendige kämpferische • Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biberach, Einstellung positiv gestaltet werden. Beide Teams sind gleich gut aufgestellt, die Tagesform wird entscheidend sein. Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet Sonntag, 04.10.2020 Samstag 13.00 Uhr ASV Nordrach II – FV Biberach II • Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781 Biberach, 15.00 Uhr ASV Nordrach I – FV Biberach I Tel. 07835/549250, ab 16.00 Uhr geöffnet FVB Fans auf nach Nordrach unterstützt Euer Team. 16
BIBERACH ·Donnerstag, 1. Oktober 2020 Jugendabteilung Ergebnisse erzielten. So kann es weitergehen. Die 2. Mann- schaft hatte spielfrei. F-Junioren und Bambini Fairplay Turnier Liebe Biberacher Innen, DIE NÄCHSTEN SPIELE: am kommenden Samstag den 03.10.2020, findet um 10.30 Samstag, 10.10.2020, 11.00 Uhr: Uhr unser F-Junioren und Bambini Turnier am Clubheim statt. SG Wolftal F1 – SKC Biberach 2 Nehmen Sie sich die Zeit und schauen Sie unseren Jungsport- (Herrengarten Wolfach, falls Corona-Sperre aufgehoben) lern bei interessanten Spielen zu. Samstag, 10.10.2020, 14.00 Uhr: Für das leibliche Wohl ist gesorgt. SKC Biberach 1 – SKC Nordrach 2 (Keglerschenke Menkens Rammersweier) Altpapiersammlung am 07.11.2020 Liebe Biberacher Innen, leider kam im Frühjahr das öffentliche Leben zum Erliegen und so mussten wir die Frühjahrssammlung leider aussetzen. DJK Prinzbach e.V. Am 07.11.2020 ist es nun soweit und wir freuen uns auf Ihre Spielvorschau Papierspenden für unsere Jungkicker! Am vergangenen Wochenende hatten die DJK Wir hoffen, dass Sie auch in der Krise fleißig für unsere Junio- Mannschaften spielfrei. ren sammeln konnten. Bleiben Sie gesund! Die FVB Jugendabteilung Am nächsten Spieltag geht es zum Derby nach Steinach. Keine leichte Aufgabe, die Gastgeber sind nach 5 Siegen aus 5 Letzte Spiele Spielen klarer Tabellenführer. Fr, 25.09.20 D-Junioren | Kreisklasse Samstag, 03.10.2020 17.45 Uhr FV Biberach – SG Zeller FV 2 0:3 13.00 Uhr SV Steinach II – DJK Prinzbach II 15.00 Uhr SV Steinach I – DJK Prinzbach I Sa, 26.09.20 C-Junioren | Kreisklasse Die DJK Spieler freuen sich auf zahlreiche Unterstützung von 14.00 Uhr SG Welschensteinach 2 – SG Diersburg 2 7:1 ihren Fans. C-Junioren | 1.Kreisliga (A) Weitere Bilder und Infos gibt’s es nun auch wieder auf unserer 17.00 Uhr SG Schwanau – SG Welschensteinach 1:10 Homepage im Internet unter: www.djk-prinzbach.de Mo, 28.09.20 B-Junioren | 1.Kreisliga (A) 19.00 Uhr SG Steinach – SG Kaltbrunn 0:6 Musikverein Prinzbach- Nächste Spiele Schönberg e.V. Fr, 02.10.20 E-Junioren | Kleinfeldklasse Platzkonzert bei der 18.00 Uhr FV Biberach – VfR Hornberg B-Junioren | 1.Kreisliga (A) Kulinarischen Landpartie 14.00 Uhr SG Harmersbachtal – SG Steinach Kulinarische Landpartie mit „musikalischer“ Umrahmung Re- D-Junioren | Kreisklasse gionale Erzeugnisse erlebbar machen – das steht auch bei der 14.30 Uhr SG Südlichste Ortenau 2 – FV Biberach zweiten organisierten Kulinarischen Landpartie im Mittleren C-Junioren | 1.Kreisliga (A) Schwarzwald Gengenbach/ Harmersbachtal im Vordergrund. 15.30 Uhr SG Welschensteinach – SG Südlichste Ortenau Mit dabei sind 13 Höfe und regionale Erzeugerbetriebe, die am 03./04.10.2020 ihre Türen öffnen und Einblicke in ihre Betrie- be geben. Sportkegelclub Biberach Unter den Höfen ist auch die bekannte Hofbrennerei Vitt aus Prinzbach. Familie Vitt nimmt die Besucher mit auf einen 1. Saisonsieg nach grandioser Rundgang durch ihren Kräutergarten. Man erhält hierbei eini- Auswärtsleistung ge Tipps und kann dabei die eigenen Produkte verkosten. Persönliche Bestleistung von Georg Burger mit Die kulinarische Landpartie wird am Sonntag, den 04.10.2020 585 Holz ab ca. 11 Uhr durch den Musikverein Prinzbach-Schönberg e.V. mit einem kleinen Platzkonzert musikalisch umrahmt. Um die Bezirksklasse A: aktuellen Corona-Richtlinien einhalten zu können, findet das KSC Önsbach 4 – SKC Biberach 1 3:5 (3205:3243) Platzkonzert nur bei gutem Wetter im Freien statt. Bei Regen Die 1. Mannschaft des SKC Biberach konnte nach einem hoch- muss das Platzkonzert leider ausfallen. klassigen und spannendenSpiel nun auch den ersten Saison- Sowohl Familie Vitt als auch der Musikverein Prinzbach- sieg feiern und hat nun mit 2:4-Punkten wieder Anschluss Schönberg e.V. würden sich über viele Besucher freuen. in der Tabelle. Dazu benötigte man allerdings eine der besten Mannschaftsleistungen seit der Umstellung auf das 120er Spiel. Auf der 6er Bahnanlage in Önsbach konnten zunächst Karl Herrmann (557), Uwe Sperling (545) und Fritz Jehle Schwarzwaldverein Biberach/Bd. (516) zwar +14 mehr Gesamtholz erzielen, lagen aber in den direkten Duellen 1:2 zurück. In der Schlusspaarung wurde es Wanderung auf dann dramatisch. Bei den Duellen von Ulf Daxkobler (515) und Hubert Roth (525) zeichnete sich schon frühzeitig ein ge- dem Ortenauer Weinpfad wonnener und ein verlorener Mannschaftspunkt ab. So ent- Info für die angemeldeten Teilnehmer an der schied sich das Match erst auf der letzten Bahn beim Wanderung des Schwarzwaldverein Biberach Zwischenstand von 3:2 für Önsbach 4. Hier konnte im Top- am Sonntag, den 04.10.2020. Wir wandern auf Duell Georg Burger (585) nochmals zulegen und sogar dem Ortenauer Weinpfad von Kappelrodeck nach Oberkirch. noch persönliche Bestleistung erzielen (knapp unter dem Aus- Treffpunkt ist um 9.30 Uhr am Bahnhof in Biberach/Bd. (Fahr- wärtsclubrekord von 592 Holz). Er glich zum 3:3 aus und preis 6,00 Euro pro Person, bitte passend mitbringen). Vor der durch +38 mehr Gesamtholz siegte Biberach 1 mit 5:3. Erfreu- Abfahrt mit der Bahn muß eine Selbstauskunft der Teilnehmer lich war natürlich auch die Tatsache, dass alle Spieler 500er wegen Corona ausgefüllt werden. Mund- und Nasenschutz 17
BIBERACH ·Donnerstag, 1. Oktober 2020 nicht vergessen, ist auf dem Bahngelände und während der Generalversammlung Förderkreis alpine Fahrt mit dem Zug vorgeschrieben, ebenso in der Gaststätte so- bald der Sitzplatz verlassen wird. Rennmannschaft im Ski-Club Berghaupten Die Wanderstrecke beträgt ca. 11 km und hat ca. 250 hm. Bitte Freitag, 09.10.2020, 18.00 Uhr Rucksackverpflegung mitnehmen, da eine Einkehr erst am Raiffeisen Kinzigtal, Am Winzerkeller 6, 77723 Gengenbach Schluß der Wanderung geplant ist. Tagesordnung Förderkreis Auf Ihr Mitwandern freut sich der Wanderführer Frank Fi- 1. Begrüßung durch den Vorstand scher. 2. Kassenbericht 3. Kassenprüfung 4. Rückblick / Vorschau 5. Entlastung der Vorstandschaft Kath. Frauengemeinschaft 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes Biberach/Baden Wir bitten um Beachtung des Hygienekonzepts des Ski-Clubs. Erntedank Und manchmal setzen wir uns an den Rand der Zeit und Aktivitäten gönnen uns die kleine Pause für den großen Dank V. Merz Start Skigymnastik in der Schlosswaldhalle Berghaupten Wie jedes Jahr wollen wir auch in diesen besonderen Zeiten Erwachsene: Montag, 05.10.2020, 19.00 – 20.00 Uhr: Erntedank feiern. Wir treffen uns am Mittwoch, 14.10.2020 Kinder und Jugend: Mittwoch, 07.10.2020, 18.45 - 20.00 Uhr um 19.00 Uhr in der St. Blasius Kirche zum Wortgottesdienst Bitte bereits in Sportkleidung zum Training erscheinen. (Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln). Wir bitten alle Teilnehmer unser Hygienekonzept für das Hal- lentraining zu beachten. Es steht auf unserer Homepage zum Aus gegebenem Anlass fällt das Zusammensein im Chorsaal Nachlesen bereit. aus. Sonntag, 11.10.2020, 10.00 Uhr Herzliche Einladung an die Pfarrgemeinde zum Wortgottes- Blätterwanderung rund um Berghaupten dienst. Wir treffen uns um 10.00 Uhr am Parkplatz der Brennstub- Über Veranstaltungen, die wir in diesem Jahr vielleicht noch Strauße Bruder, Talstraße 17, 77791 Berghaupten. Wanderung anbieten können, werden wir zeitnah informieren. rund um Berghaupten. Jeder bringt bitte eigene Verpflegung mit. Anschließend Einkehr in der Brennstub-Strauße. Wir Das kfd-Team bitten um Anmeldung per E-Mail an vorstand@skiclub- berghaupten.de oder telefonisch bei Hebbe Lehmann, 0175/ 8681537. www.skiclub-berghaupten.de – Termine und Infos stets auch Au s d e n N a c h b a r g e m e i n d e n im Internet. Über unsere Homepage, Facebook und Instagram halten wir Euch auf dem Laufenden. Berg- u. Wanderfreunde Schwaibach 3. Oktober Todtnauer Klettersteig auch für Anfänger geeignet, Abfahrt 9.30 Uhr Allgemeine Rathaus Schwaibach, bitte anmelden bei Hubert Schmidt, Telefon 07803/1679. Bekanntmachungen 4. Oktober Klettern am Battert – Bitte anmelden bei Bene- dikt Fischer, Telefon 0157/87293267 Abwasser Zweck Verband Ski-Club Berghaupten Kinzig- und Harmersbachtal Verbandskläranlage Biberach Generalversammlung, Fr., 9.10.20, 20 Uhr Tel. 0 78 35/63 40-0, E-Mail: info@azv-kinzig.de, Wir laden alle Mitglieder recht herzlich ein zur diesjährigen Bereitschaftshandy 0175/4 33 48 50 Generalversammlung in der Raiffeisen Kinzigtal, Am Winzer- Kanalaufseher: Tel. 0 78 35/63 40-13, keller 6, 77723 Gengenbach. E-Mail: roberto.landriscina@azv-kinzig.de, Handy 0175/4 33 48 51 Eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 08.10.2020. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um Teilnahme-Anmeldung Anlieferung von Brennschlempe per E-Mail an vorstand@skiclub-berghaupten.de oder telefo- nisch bei Carolin Bischler. Die Anlieferung von Brennschlempe aus dem Verbandsgebiet auf die Kläranlage in Biberach ist kostenlos. Tagesordnung: Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Corona- 1. Begrüßung und Totenehrung Pandemie, derzeit keine Begleitscheine ausgestellt werden. 2. Bericht der Schriftführer/in Auf Wunsch erhalten Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt. 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassierers Bitte beachten Sie folgende Anlieferungszeiten: 5. Bericht der Kassenprüfer Mo. – Do.: 7.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr (Wahl eines/r neuen Kassenprüfers/in) Fr.: 7.00 bis 11.30 Uhr. Nachmittags geschlossen! 6. Bericht des Fachwarts Freizeit 7. Bericht der Fachwarte Ski Sa.: 8.00 bis 9.30 Uhr 8. Bericht des Fachwarts Tennis Außerhalb dieser Zeiten kann Brennschlempe nur nach vorheriger 9. Aussprache zu den Berichten Absprache mit dem Betriebspersonal entgegengenommen werden! 10. Entlastung der Gesamtvorstandschaft 11. Neuwahlen 12. Verschiedenes Beachten Sie auch die amtlichen Mitteilungen in diesem Verkündblatt Wir bitten um Beachtung unseres Hygienekonzepts, einzuse- unter den »Gemeinsamen Bekanntmachungen« auf Seite 34! hen auf unserer Homepage www.skiclub-berghaupten.de. 18
BIBERACH ·Donnerstag, 1. Oktober 2020 Bürgerservice Gemeinde Biberach Gemeinde 77781 Biberach/Baden, Hauptstraße 27 Öffnungszeiten: Telefon: 0 78 35/63 65-0, Telefax: 0 78 35/63 65-20 Mo., Di., Mi., Fr. 08.30 bis 12.15 Uhr E-Mail: rathaus@biberach-baden.de, Internet: www.biberach-baden.de Donnerstag (langer Dienstleistungstag) 08.30 bis 18.30 Uhr Bürgermeisterin Daniela Paletta Tel. 63 65-10 KATH. KINDERGARTEN ST. BLASIUS daniela.paletta@biberach-baden.de Leiterin: Katharina Matz, Mühlgartenstr. 1, 77781 Biberach Tel. 56 72 Sekretariat Nadine Kollmer Tel. 63 65-19 E-Mail: Kiga.St.Blasius@se-zell.de, www.kiga-st-blasius-biberach.de nadine.kollmer@biberach-baden.de Juana Kienzle (vorm.) Tel. 6365-12 KATH. KINDERGARTEN ST. BARBARA juana.kienzle@biberach-baden.de Bürgerservice/Bauen Matthias Becker Tel. 63 65-31 Leiterin: Lisa Fautz, Friedenstr. 42a, 77781 Biberach Tel. 75 83 matthias.becker@biberach-baden.de E-Mail: kiga-st.barbara@gmx.de, www.kiga-st-barbara-biberach.de Bürgerservice (Fax 63 65 30) Hauptamt, Standesamt, Rente, Ordnungsamt, Tourist Info, FREIER AKTIVER NATURKINDERGARTEN BIBERACH Einwohnermeldeamt, Personalausweise/Pässe, Fundbüro, Soziales Leiterin: Anna Hättig, Rebhalde 11, 77781 Biberach Tel. 21 79 97 0 Rosalinde Hengstler Tel. 63 65-44 E-Mail: info@naturkindergarten-biberach.de, www.naturkindergarten- rosalinde.hengstler@biberach-baden.de biberach.de Claudia Moser Tel. 63 65-45 claudia.moser@biberach-baden.de KINDERTAGESSTÄTTE FLIEGERKISTE BIBERACH GMBH Heike Jogerst Tel. 6365-42 heike.jogerst@biberach-baden.de Leiterin: Edeltraud Seiler, Friedenstr. 44b, 77781 Biberach Tel. 5 47 93 88 Anna Vetterle Tel. 6365-41 E-Mail: info@fliegerkiste-biberach.de, www.fliegerkiste-biberach.de anna.vetterle@biberach-baden.de GRUNDSCHULE BIBERACH Susanne Brückner Tel. 6365-11 susanne.brueckner@biberach-baden.de Rektorin: Alexandra Maginot Amtsblatt amtsblatt@biberach-baden.de Friedenstraße 42, 77781 Biberach, Fax: 54 92 44 Tel.: 70 10 E-Mail: poststelle@gsbiberach.schule.bwl.de. www.gsbiberach.og.schule-bw.de Bauen/Einsichtstelle Grundbuch (Fax 63 65 20) Christine Wieland (vorm.) Tel. 63 65-33 Kernzeitbetreuung: Tel. 0 78 35/6 30 99 42, christine.wieland@biberach-baden.de E-Mail: kernzeit-gsbiberach@t-online.de Heike Hutter (vorm.) Tel. 6365-34 LERNZENTRUM KINZIGTAL heike.hutter@biberach-baden.de In der Grundschule, Finanzen Nicolas Isenmann Tel. 63 65-24 E-Mail: organisation@lernzentrum-kinzigtal.de, www.lernzentrum-kinzigtal.de nicolas.isenmann@biberach-baden.de Personalstelle, Veranlagungsstelle, Steueramt, Kasse FORSTREVIER ZELL-BIBERACH Martina Bauer Tel. 63 65-23 Klaus Pfundstein, Kirchstraße 32, 77736 Zell a.H., Tel.: 0 78 35/54 77 53; martina.bauer@biberach-baden.de Fax: 0 78 35/63 06 60, Mobil: 01 75/2224924; E-Mail: klaus.pfundstein@ Carola Welle Tel. 63 65-21 ortenaukreis.de. Privatwald Biberach: Christoph Müller, carola.welle@biberach-baden.de Anna-Maria Ringwald Tel. 6365-22 Mobil 0162/253 57 26, E-Mail: christoph.mueller@ortenaukreis.de anna-maria.ringwald@biberach-baden.de BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER TECHNISCHE BETRIEBE Alexander Jungmann, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Wasserstraße 15, 77749 Hohberg, Tel. 0151/67 20 13 25 Gemeindebauhof/ bauhof@biberach-baden.de Tel. 81 44 E-Mail: schornsteinfeger.jungmann@gmx.de Wasserversorgung oder über Handy 01 71/6 84 05 27 Waldterrassenbad freibad@biberach-baden.de Tel. 84 30 FÜR BAUHERREN UND PLANER Untere Baurechtsbehörde Zell a. H. ORTSVERWALTUNG PRINZBACH Mo., Di., Do., Fr. 8.30 – 12.30 Uhr Do.nachmittag 14.00 – 18.00 Uhr (Mi. geschlossen) Ortsvorsteher Klaus Beck: Sprechstunden: Donnerstags von 19 bis 20 (Baurechtsamt in Zell a. H. im Gebäude Alte Kanzlei, 1. OG, (Zi. 8), Uhr im Rathaus Prinzbach und nach Vereinbarung, Tel. 07835/3317. Tel.: 0 78 35/63 69-43, per E-Mail lehmann@zell.de Urlaub des Ortsvorstehers: In der Zeit vom 17.08. – 06.09.2020 GRUNDBUCHANGELEGENHEITEN befindet sich der Ortsvorsteher in Urlaub. Amtsgericht Achern FREIWILLIGE FEUERWEHR Grundbuchamt, Rathausplatz 4, 77855 Achern, Tel. 07841/67 33-402 E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de, www.amtsgericht-achern.de Freiwillige Feuerwehr Biberach Grundbucheinsichtsstelle siehe auch Bürgerservice/Bauen Feuerwehrhaus, Brucherstr. 14a, 77781 Biberach, ENERGIEBERATUNG/INFORMATION Tel. 0 78 35/63 19 10, Fax 0 78 35/63 19 30, Ortenauer Energieagentur GmbH (1. Beratung kostenlos) E-Mail: Feuerwehr@Biberach-Baden.de Okenstr. 23a, 77652 Offenburg, Tel. 0781/924619-0, Fax 0781/924619-20 Freiwillige Feuerwehr Biberach – Abt. Prinzbach info@ortenauer-energieagentur.de, www.ortenauer-energieagentur.de Feuerwehrhaus Tel. 0 78 35/63 18 99, Fax 0 78 35/63 19 58, ABWASSERZWECKVERBAND E-Mail: Feuerwehr.Prinzbach@Biberach-Baden.de KINZIG- UND HARMERSBACHTAL TECHNISCHES HILFSWERK Verbandskläranlage Biberach, Grün 1, 77781 Biberach, Tel. 07835/6340-0, E-Mail: info@azv-kinzig.de, www.azv-kinzig.de Ortsverband Biberach/Baden, Schmelzhöfestr. 1, 77781 Biberach, Tel. 0 78 35/5020, OFFENE JUGENDARBEIT BIBERACH Fax 0 78 35/5030, E-Mail: ov-biberach-bd@thw.de, Mühlgartenstr. 1 (unter dem St. Blasius-Kindergarten), 77781 Biberach, www.thw-biberach.de Tel. 0 78 35/54 77 72, E-Mail: jugend@biberach-baden.de 19
Zell am Harmersbach Biberach Oberharmersbach Nordrach Gemeinsame Bekanntmachungen Donnerstag, 1. Oktober 2020 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)1 Vom 23. Juni 2020 (in der ab 30. September 2020 gultigen Fassung) Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märkten im Sinne (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset- der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO), soweit diese in geschlos- zes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet: senen Räumen stattfinden, 5. in Beherbergungsbetrieben von Beschäftigten bei direktem Kunden- Teil 1 – Allgemeine Regelungen kontakt, Abschnitt 1: Ziele 6. in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs- §1 zentren ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Ziele Trägerschaft, von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie son- (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS- stigen anwesenden Personen, soweit sie sich auf Begegnungsflä- CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bür- chen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Pausenhöfen ger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet aufhalten, reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhal- 7. im Gaststättengewerbe von Beschäftigten bei direktem Kundenkon- tung der medizinischen Versorgungskapazitäten gewährleistet werden. takt sowie von Kundinnen und Kunden, solange sie sich nicht an (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Verbote ihrem Platz befinden, aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken. Die Umsetzung 8. in Freizeitparks und Vergnügungsstätten von Beschäftigten bei direk- dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerin- tem Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden in geschlosse- nen und Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln der zustän- nen Räumen und Wartebereichen und digen Behörden. 9. beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei den praktischen Prüfungen. Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht §2 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, Allgemeine Abstandsregel 2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrichtungen vor- einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen handen sind, wird die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Per- zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei sonen von 1,5 Metern empfohlen. die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat, 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindest- 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen abstands im Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonde- und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten, ren Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichen- 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern der Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind An- die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert, sammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind. 5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen, (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertagesstätten und die weite- 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere ren in § 16 Absatz 1 genannten Einrichtungen. Personen gegeben ist oder 7. in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der Unterrichts- §3 räume, in den zugehörigen Sportanlagen und Sportstätten sowie bei Mund-Nasen-Bedeckung der Nahrungsaufnahme. (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Na- Abschnitt 3: Besondere Anforderungen sen-Bedeckung muss getragen werden 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenver- §4 kehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflug- Hygieneanforderungen zeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen), an Bahn- und Bus- (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Ver- steigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und ordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hygienean- in Bahnhofs- und Flughafengebäuden, forderungen einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindestens fol- 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios gende Pflichten zu erfüllen: und in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen, 1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Ka- 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer pazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlan- Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Ein- gen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht richtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, wird, 1 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Zweiten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 22. September 2020 (verkündet gemäß § 2 des Verkündungsgesetzes). 3
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Donnerstag, 1. Oktober 2020 2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die §8 dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie die regelmäßige War- Arbeitsschutz tung von Lüftungsanlagen, 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Ver- häufig von Personen berührt werden, ordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Arbeits- 4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestim- schutzanforderungen einzuhalten sind, hat die Arbeitgeberin oder der Ar- mungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von beitgeber mindestens folgende Pflichten zu erfüllen: einer Person benutzt wurden, 1. die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter Berücksichti- 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche, gung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu minimieren, 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie 2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu unterweisen, ins- von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Hand- besondere mit Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie bedingten desinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtro- Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben, ckenvorrichtungen, 3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die Möglichkeit 7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Per- zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen am Arbeitsplatz si- son benutzt wurden, cherzustellen; eingesetzte Utensilien sind regelmäßig zu desinfizie- 8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teil- ren, nahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, 4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-Nasen-Bede- Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkei- ckungen bereitzustellen, ten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezah- 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung die Be- lens sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sani- handlung einer Erkrankung mit COVID-19 aufgrund persönlicher Vor- täranlagen. aussetzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder ein er- (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit nach den kon- höhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit CO- kreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gegeben- VID-19 vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personen- heiten oder der Art des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforde- kontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der rungen nicht erforderlich oder unzumutbar ist. Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen nach Absatz 1 §5 Nummer 5 nur für den Zweck der Entscheidung über den konkreten Ar- Hygienekonzepte beitseinsatz von Beschäftigten erheben, speichern und verwenden, wenn (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Ver- diese ihm mitteilen, dass sie zu der dort genannten Gruppe gehören; Be- ordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen schäftigte sind zu einer solchen Mitteilung nicht verpflichtet. Die Arbeitge- dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen berin oder der Arbeitgeber hat diese Information zu löschen, sobald sie des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbe- für diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätestens aber eine Woche, sondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach § 4 umgesetzt wer- nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt. den sollen. Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu ertei- §9 len. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen Ansammlungen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt. (1) Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt. §6 (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Ansammlungen, Datenverarbeitung wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Ver- 1. in gerader Linie verwandt sind, ordnung Daten zu verarbeiten sind, dürfen von den zur Datenverarbeitung 2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder Verpflichteten von Anwesenden, insbesondere Besucherinnen und Besu- 3. dem eigenen Haushalt angehören, chern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit oder Partnerinnen oder Partner. und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für Ansammlungen, die der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspo- der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder lizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert werden. Einer der sozialen Fürsorge dienen. erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten bereits vorhanden § 10 sind. Veranstaltungen (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen zu speichern und so- dann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbefugte keine Kenntnis (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 von den Daten erlangen. einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Be- und eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- hörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen In- und Teilnahmeverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die fektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzuläs- Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten. sig. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, deren Durchfüh- (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichteten haben Personen, die die Erhe- rung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig ist. Abweichend von Ab- bung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung satz 1 muss bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilneh- der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. menden kein Hygienekonzept nach § 5 erstellt werden. (3) Untersagt sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden. Bei der Be- §7 messung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwir- Zutritts- und Teilnahmeverbot kende an der Veranstaltung außer Betracht. (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Ver- (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltungen, die der Auf- ordnung ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnah- rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege meverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen, oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbe- 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen sondere auf Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage ver- sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrich- gangen sind, tungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und 2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, nament- mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren. lich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Ge- (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführun- ruchssinns, aufweisen, oder gen sowie Tanzunterricht und –proben. 3. die entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich be- (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall grenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Ab- unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Grün- sicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, den erforderlich und durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Men- Dritte soweit wie möglich minimiert ist. schen gezielt teilnimmt. 4
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Donnerstag, 1. Oktober 2020 § 11 11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spielbanken und Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes Wettvermittlungsstellen, 12. Beherbergungsbetriebe, (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, die der Wahrneh- 13. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse und mung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des 14. Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe im Sinne Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind, zulässig. des § 55 Absatz 1 GewO betrieben werden. (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Abstandsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen Behörden können weitere Auflagen, bei- Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten spielsweise zur Einhaltung der Hygieneanforderungen nach § 4, festle- gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Darüber hinaus sind die Arbeits- gen. schutzanforderungen nach § 8 einzuhalten; dies gilt nicht im Falle des Satzes 1 (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der Schutz vor Infektio- Nummern 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der Einrichtung, nen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden des Angebots oder der Aktivität eine nach § 10 erlaubte Veranstaltung durchge- kann. führt wird. Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 gilt auch für die in § 3 Ab- satz 1 Nummern 1 und 4 genannten Verkehrsmittel, Bereiche und Einrichtun- § 12 gen. Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemein- schaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen Teil 2 – Besondere Regelungen (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von Kirchen sowie Re- ligions- und Glaubensgemeinschaften zulässig. Wer eine religiöse Veran- § 15 staltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie Grundsatz ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es gilt ein Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 erlassenen Rechtsverord- Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis 3 finden auf Veranstal- nungen gehen sämtlichen Regelungen von Teil 1 vor, sofern dort abweichende tungen von Weltanschauungsgemeinschaften entsprechende Anwen- Regelungen getroffen werden. dung. (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnenbeisetzungen und § 16 Totengebete zulässig. Wer eine solche Veranstaltung abhält, hat die Hy- Verordnungsermächtigungen gieneanforderungen nach § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnah- (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch meverbot nach § 7. Rechtsverordnung für den Betrieb von Schulen in seiner Ressortzustän- (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch digkeit, Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule und der flexi- Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum Infektionsschutz und sonstige blen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kinderta- ausführende Regelungen für Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 geseinrichtungen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Kin- zu erlassen. dertagespflegestellen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektionsschutz- Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest- vorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe zulegen. (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, § 13 im Einvernehmen mit dem Sozialministerium durch Rechtsverordnung für Betriebsverbote den Betrieb von Es wird untersagt der Betrieb von 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Landesbi- 1. Clubs und Diskotheken und bliotheken und Archiven, 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie je- 2. Studierendenwerken und de sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz 5 aufgeführt, Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes. sowie Kinos zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und An- § 14 forderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. Satz 1 Num- Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben mer 1 findet keine Anwendung auf die Hochschule für Polizei Baden-Würt- für bestimmte Einrichtungen und Betriebe temberg einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten be- Baden-Württemberg sowie die Hochschule für Rechtspflege Schwetzin- treibt oder anbietet, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hy- gen. Für die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich gienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbei- des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg tung nach § 6 durchzuführen: können vom Innenministerium und für die Hochschule für Rechtspflege 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Landesbi- Schwetzingen vom Justizministerium die für den Ausbildungs-, Studien- bliotheken, Archive und Studierendenwerke, und Fortbildungsbetrieb und die Vorbereitung und Durchführung von Prü- 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos, fungen sowie für das Einstellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen, von den Beschränkungen dieser Verordnung zugelassen werden. 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fachschulen für (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und Weiter- Rechtsverordnung für den Betrieb von bildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfach- 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialy- berufe im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums, seeinrichtungen und Tageskliniken, 5. Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme der theore- 2. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf tischen und praktischen Prüfungen, oder mit Behinderungen, 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art ein- 3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, schließlich der Durchführung von Prüfungen, soweit nicht in § 16 Ab- 4. ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungslosenhilfe sowie satz 1 aufgeführt, von einem Anbieter verantworteten ambulant betreuten Wohngemein- 7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich schaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, Fitnessstudios und Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Ein- 5. Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von richtungen, Pflege, 8. Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO, 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, mit Ausnahme der Anforderungen des § 6, 7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und Fachschulen 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- und Piercings- für Sozialwesen in seiner Ressortzuständigkeit, tudios sowie medizinische und nicht medizinische Fußpflegeeinrich- 8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesund- heitsfachberufe sowie tungen, 9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst 10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gaststättengesetz (GastG); bei gastge- zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und An- werblichen Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 forderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. Satz 1 GastG muss die Datenverarbeitung nach § 6 nur bei externen (4) Das Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Gästen vorgenommen werden, Rechtsverordnung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus 5
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