Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land

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Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim,
Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimers-
heim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

  Nr. 17                                                 Donnerstag, den 29. April 2021                                                     37. Jahrgang

     Verkehrs-                           Corona-Teststelle Flonheim                                                         Energietipp der Verbraucher-
                                                                                                                              zentrale Rheinland-Pfalz

  beeinträchtigung                                        Auch am 1. Mai geöffnet                                              Neubau aus
       B271 /                            Die zentrale Corona-Teststelle der       Im Rahmen der Aktion „Testen für            Holz oder Stein?
                                         VG Alzey-Land in der Adelberghalle       Alle“ können sich Bürger/-innen ohne     Grundsätzlich kann der notwendige
   Ortsdurchfahrt                        in Flonheim wird auch am Maifeiertag
                                         von 10 bis 12 Uhr geöffnet sein.
                                                                                  Krankheitssymptome hier kostenlos
                                                                                  testen lassen.
                                                                                                                           Wärmeschutz sowohl bei Holzständer-
                                                                                                                           bauweise als auch bei Massivbauwei-
  Ober-Flörsheim                         Unter der Woche ist die Teststelle im-
                                         mer montags und mittwochs von 17 bis
                                                                                  Eine detaillierte Übersicht von allen
                                                                                  Testmöglichkeiten in der Nähe finden
                                                                                                                           se erreicht werden. Während bei der
                                                                                                                           massiven Mauer Wanddicken von 40
                                         19 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr    Sie unter: www.corona.rlp.de/de/testen   bis 50 Zentimetern entstehen, kann bei
 Aufgrund länger andauernder Bau-
                                         geöffnet.                                                                  R.J.   der Holzständerweise konstruktionsbe-
 maßnahmen am Walterplatz in
 Ober-Flörsheim kommt es ab dem                                                                                            dingt mit geringeren Wandstärken ge-
 30.04.2021 bis voraussichtlich                                                                                            baut werden. Letzteres ist vorteilhaft,
 Ende Oktober 2021 zu Verkehrs-                                                                                            wenn das Grundstück klein ist. In den
 beeinträchtigungen bei der Orts-                                                                                          Baukosten pro Quadratmeter unter-
 durchfahrt. Betroffen ist hiervon                                                                                         scheiden sich Massivbau und Holzbau
 insbesondere die B271, welche                                                                                             bei Fertighäusern jedoch nur wenig.
 über eine Ampelanlage geregelt                                                                                            Massive Wände schützen besser vor
 wird; zudem muss in Teilen ein                                                                                            Schall. Vorteile der Holzständerbau-
 temporäres Parkverbot angeordnet                                                                                          weise sind die meist kürzere Bauzeit
 werden.                                                                                                                   und der deutlich geringere Feuchtig-
 In den Seitenstraßen kann es                                                                                              keitseintrag während der Bauphase.
 außerdem zu kurzfristigen Sper-                                                                                           Außerdem kann eine standardisierte
 rungen kommen. Die Verkehrs-                                                                                              Qualitätssicherung bei den vorgefertig-
 regelung wird entsprechend und                                                                                            ten Bauteilen ggf. von Vorteil sein.
 individuell dem entsprechenden                                                                                            Ob Massivbau oder Holzständerbau-
 Baufortschritt angepasst.                                                                                                 weise – entscheidend für die Höhe
 Beachten Sie hier bitte die entspre-                                                                                      der Heizkosten in den folgenden Jahr-
 chende Beschilderung. Wir danken                                                                                          zehnten ist der energetische Standard.
 für Ihr Verständnis und bitten um                                                                                         Fragen hierzu sowie zu allen anderen
 Beachtung der entsprechenden                                                                                              Bereichen des Energiesparens be-
 Regelungen.                                                                                                               antworten die Energieberater der Ver-
                                                                                                                           braucherzentrale Rheinland-Pfalz in ei-
 Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                                nem persönlichen Beratungsgespräch
 Alzey-Land                                                                                                                nach telefonischer Voranmeldung.
                                                                                                                           In Alzey finden die nächsten Bera-
 -örtliche Ordnungsbehörde-
                                                                                                                           tungstermine am Montag, den 17. Mai
                                                                                                                           von 12.30 - 17.00 Uhr statt. Die Bera-
                                                                                                                           tungen werden aktuell für alle Stand-
                                                                                                                           orte telefonisch durchgeführt. Die Be-
    Feuerwehr-Nachwuchs absolviert Grundausbildungs-Lehrgang                                                               ratung ist kostenfrei. Eine Terminver-
                                                                                                                           einbarung ist dafür erforderlich unter
                                                                                                                           0800 6075600 (kostenlos).       VZ-RLP
                                                                                  die technische Unfallhilfe. Auch wur-
                                                                                  den ihnen Kenntnisse über Gesetze,
                                                                                  die die Feuerwehren betreffen, vermit-
                                                                                  telt und Maßnahmen zum Unfallschutz      so weit: In einer schriftlichen Prüfung
                                                                                  geübt.                                   galt es zu beweisen, ob die Erläute-
                                                                                  Insgesamt 70 Stunden lang probten die    rungen des Ausbilders auf fruchtbaren
                                                                                  Teilnehmer unter Kreisausbilder Mar-     Boden gefallen waren. Alle Teilnehmer
                                                                                  kus Wiechers aus Wörrstadt bei Wind      haben bestanden! „Das ist sehr sel-
                                                                                  und Wetter die praktischen Grundla-      ten“, freute sich Markus Wiechers.
                                                                                  gen des Feuerwehrdienstes. Die Zu-       Bei den Prüfungen war auch der Wehr-
                                                                                  sammenarbeit unter Berücksichtigung      führer von Gau-Odernheim, Knut Burk-
                                                                                  der aktuellen Hygienevorschriften war    hardt, anwesend, der mit Lob nicht
                                                                                  neben den üblichen Herausforderun-       sparte. Wehrführer und Ausbilder be-
                                                                                  gen eine zusätzliche Belastung, aber     dankten sich bei allen Beteiligten für
                                                                                  dennoch konnte man einen guten Zu-       ihren ehrenamtlichen Dienst und ihr
Vier Wochen lang fast täglich, auch am   Die Teilnehmer – alle aus Gau-Odern-     sammenhalt der Mannschaft feststel-      Engagement und wünschten immer
Wochenende, absolvierten drei Frau-      heim – lernten u. a. Maßnahmen           len – jeder hilft jedem und keiner ge-   gutes Gelingen bei allen zukünftigen
en und fünf Männer einen Grundaus-       zur Ersten Hilfe und Menschen-           fährdet einen anderen.                   Übungen und Einsätzen.
bildungs-Lehrgang in Gau Odernheim.      rettung sowie Brandbekämpfung und        Am Samstag, den 17. April war es dann                          Text/Foto: M.Wie.
Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Notdienste

Notruf 110                   Feuer 112                                           Krankenhäuser                                                                        Wasserversorgung
                                                                                 DRK-Krankenhaus Alzey                                               06731 4070       Rheinhessen-Pfalz GmbH                                           06135 730
Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport                              19222       Rhh. Fachklinik Alzey                                                06731 500       Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden
                                                                                                                                                                      Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H.
                                                                                 Polizeiinspektion Alzey                                             06731 9110       Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                     116117                                                                                             Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim
                                                                                 Kaiserstraße 32
                                                                                                                                                                      Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack,
Zahnärztlicher Notfalldienst                             01805 666007                                                                                                 Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim
an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.                                                Polizeiwache Wörrstadt                                              06732 9110       bei Störfällen                                                  06135 6500
-0,12 EUR je angefangene Minute                                                  Pariser Straße 76
                                                                                                                                                                      Wasserversorgung                                              06242 5005-0
Apothekennotdienst                                                               Telefonseelsorge, Evang.-Kath.                                  0800 1110111         Zweckverband Seebachgebiet Osthofen
                                                                                                                                                                      für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim,
Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz                                      rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich                und 0800 1110222
                                                                                                                                                                      Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim
01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes                                                                                                                         bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit                   06242 5005-40
Festnetz (0,14 Euro/Min.)                                                        Erdgasversorgung/Stromversorgung
Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)                                              EWR Netz GmbH, Alzey                                             06241 848 300       Zweckverband Abwasserentsorgung
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter                                                                    (während der üblichne Geschäftszeiten)   Rheinhessen                                                  06731 547760
www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr               bei Störfällen                                                   08 00 1848800       Rufbereitschaft                                             0151 18622594

                                                                                                        Bürgerservice

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Mobile                                 Evang. Sozialstation Alzey                                                           Ruftaxi
Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem                              Josselinstr. 3                                        06731 2668 und 940-00          Linie 1 und 3:                                                  06731 6266
lebensverkürzend erkrankten Kind oder Jugendlichen                                                                                        Fax: 06731 9400-19          Linie 2 und 4                                                   06731 8432
kinderhospiz@mainzer-hospiz.de                                06131 235531
                                                                                 Fibromyalgiegruppe Alzey und Umgebung                                                Alzey und Umgebung e.V.
Ambulanter Krankenpflegedienst e.V. Bornheim                                     Treffen: Jeden 1. Mi. im Monat                                                       c/o Toni Walk, www.schlafapnoe-alzey@gmx                      06131 833130
Bahnhofstraße 42, 55237 Bornheim                              06734 960003       MittaGsgruppe: 15 - 17 Uhr, Abendgruppe: 18 - 20 Uhr
                                                                                 i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch unbedingt anmelden)    Schwerbehindertenrecht
Anonyme Alkoholiker (AA)                                                         Info: Daniela Destradi                                            06241 594675       Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Offenes Meeting jeden Dienstag, 19.30 - 21.30 Uhr                                oder Marlene Rothenmeyer                                          06734 961177       Sprechtag: Jeden 1. Mittwoch in den Monaten Jan., April, Juli u. Okt.
i. d. Räumen d. „Oase“, Schloßgasse 15, Alzey                    06733 6036                                                                                           von 9 - 12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstr. 38, Alzey
                                                            oder 06731 1368      Fachdienst für Hörgeschädigte                                                        Terminvereinbarung erforderlich: Andrea Sehr               06731 409-301
                                                                                 Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen
AWO – Soziale Dienste                                                            Beratung und Hilfe bei Problemen im Zusammenhang                                     Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige
Kreisverband Alzey-Worms e.V., Hellgasse 20, Alzey                               mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung                                      Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma
Betreuungsverein e.V.                                                            Sprechstunde: Mi. 16 - 19 Uhr u. n. Vereinbarung       06233 88920                   Treffen: Jeden 2. Donnerstag
Gesetzliche Betreuung von alten, psychisch kranken und                           Europaring 18, 67227 Frankenthal                 Fax: 06233 889220                   Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim              06733 949400
behinderten Menschen, Beratung zum Thema Betreuungs-                             info@ifd-hörgeschädigte.de
und Vorsorgevollmacht, Begleitung und Unterstützung                              www.ifd-hörgeschädigte.de                                                            Selbsthilfegruppe
                                                                                                                                                                      für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen
ehrenamtlicher BetreuerInnen                               06731 10459
awo-btv-alzey@t-online.de                              Fax: 06731 2385
                                                                                 Frauennotruf Alzey                                                                   Treffen: Jeden 2. Montag im Monat um 18.30 Uhr
                                                                                 Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen                          Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey                      06241 592437
Sozialstation
                                                                                 Notruf und Beratung                                                                  (neben kath. Kirche)                                       oder 06733 6843
Ambulante Alten- u. Krankenpflege,
                                                                                 Ansprechpartnerinnen: Regina Mayer und Ronja Scheu
Mobiler Sozialer Hilfsdienst sowie Kleiderkammer            06731 7800
                                                                                 Di. 10 - 12 Uhr und Do. 14 - 16 Uhr                    06731 4841241                 Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen
sozialstation@awowoaz.de                              Fax: 06731 46166           alzey@frauenzentrumworms.de                                                          Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat von 19 - 21 Uhr
                                                                                 Ernst-Ludwig-Straße 43, Alzey                                                        MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey
Berufsbegleitender Dienst                                                                                                                                             Keine vorherige Anmeldung notwendig.
Integrationsfachdienst, Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V.        Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.
Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder                              Treffen: Jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr                                        Selbsthilfegruppe
psychisch kranke Menschen                                                        im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie                                            Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.V.
Termine nach Vereinbarung                                      06731 6762        Schloßgasse 13, Alzey                                              06731 43546       Gruppenabende: Mo. 20 - 21.30 Uhr
                                                                                                                                                                      im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey
Bundesverband Impfschaden e.V.                                                   Gesprächskreis für Trauernde                                                         Klaus Bicking                                                  06731 41495
Hilfe und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden                                  Ev. Dekanat, Fischmarkt 3, Alzey
bundeseinheitlich unter                                     09441 209939-0       Kontakt: Pfrin. Anja Krollmann                                     06731 43358       Sozialpsychiatrischer Dienst
info@impfschutzverband.de                              Fax: 09441 209939-9       Jeden 1. Do. im Monat von 18.30-20 Uhr                                               des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
www.impfschutzverband.de                                                                                                                                              Offene, telefonische, ärztliche Sprechstunde für
                                                                                 Hospizverein DASEIN e.V., Alzey                                                      psychisch kranke Menschen u. deren Kontaktpersonen
Caritaszentrum Alzey                                                             Sprechzeiten nach tel. Vereinbarung                                                  Mo. 10 - 12 Uhr (ohne Voranmeldung)                  06731 408-7079
Am Obermarkt 25, Alzey                                                           Hospizschwester Hiltrud Regner                                   0175 7284554
Caritaszentrum                                              06731 941597         Gerda Pusch                                                        06733 6087        TAFEL Alzey e.V.
Haus- und Familienpflege                                                         hospizverein.dasein@gmx.de                                                           Arbeitsgemeinschaft christl. Kirchen Alzey u. Umgebung (ACK)
Dementenbetreuung „Sonnenblume“                                                  www.hospizverein-dasein.de                                                           Friedrichstraße 3, 55232 Alzey, Büro: Mo. - Fr. 8.30 - 16 Uhr
Sprach- und Familienpatenschaften                                                                                                                                     Ausgabe: Mo. - Fr. 14 - 16 Uhr (Tafel-Cards: 15 - 16 Uhr)
Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen
                                                                                 HerzsportPlus e.V. Alzey                                                             Tafelleitung: Martina Hänsel                               06731 5471360
                                                                                 Treffen: Di. 20 - 21.30 Uhr u. Fr. 19 - 20.30 Uhr in der Turnhalle des               info@tafel-alzey.de, www.tafel-alzey.de
Termine nach Vereinbarung                                  06731 5487660
                                                                                 Elisabeth-Langgässer-Gymnasiums (hinter Rundsporthalle)
Mütter-Väter-Treff für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr
                                                                                 Geschäftsstelle (Mohrengasse 18a, Alzey)                     0151 22009081           Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey
Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey                                                   Herzsport-Alzey@web.de                                                               Geriatrische Altentagesstätte
Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma,                                                                                                                    Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey
                                                                                 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.                                                         b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de                       06731 501-468
Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw.                                         Mobiler Sozialdienst                                             0180 5252528
Info: B. Musseleck                                            06731 494943                                                        (Kosten: 12 EUR je angef. Minute)
                                                                                                                                                                      Tagesstätte für psychisch beeinträchtigte Menschen
                                                                                 Jugend- und Drogenberatungsstelle                                                    Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V.
Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey                                                                                                                                    Schloßgasse 15, 55232 Alzey
Treffen: Jeden 3. Montag im Monat                                                Schloßgasse 11, Alzey                                              06731 1372
                                                                                 Öffnungszeiten: Mo. - Mi. 10 - 17 Uhr,                        Fax: 06731 7689        Mo. - Fr. 8.00 - 15.30 Uhr                                      06731 3599
Kontakte: Friedrich Heck                                       06731 43101
                                                                                 Do. 10 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr,
Ellen Horn                                                   0157 37169743
                                                                                 geschl. jeweils 13 - 14 Uhr, Termine n. Vereinbarung
                                                                                                                                                                      Therapiezentrum
                                                                                                                                                                      für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder
Diakonisches Werk Rheinhessen
Beratungszentrum                                                                 Krisentelefon:                                                   0180 2000842        67307 Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2
                                                                                 Für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige:                                  Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey                                06351 6400
Schloßgasse 14, Alzey                                           06731 9503-0
                                                                                 Mo. - Fr. 19 - 24 Uhr, Sa., So. u. Feiertage 16 - 22 Uhr (auch anonym)
dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de                        Fax: 06731 9503-11                                                                                            VdK – Kreisverband Alzey
Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche,                                     Landwirtschaftliche Familienberatung                                                 Hilfe in sozialen Fragen
Suchtkranken-, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung                                                                                                      Spießgasse 77, Alzey                                  Fax: 06731 548797-90
Familien- und Jugendhilfezentrum
                                                                                 der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen
                                                                                 Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen                                  Mo. 8.30 - 12 und 14 - 18, Do. 8.30 - 12 Uhr                06731 548797-0
Schloßgasse 12, Alzey                                           06731 9968-0
                                                                                 Di. 9 - 17 Uhr, Mi. u. Do. 9 - 12 Uhr                                                WEISSER RING e.V.
Ambulante und stationäre Jugendhilfeangebote                                     info@lfbk.de; www.lfbk.de                                        06321 576808
Interventionsstelle häusliche Gewalt                          06731 9968-15                                                                                           Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms
Freundeskreise                                                                                                                                                        weisser-ring.az-wo@hoeding.net                              0151 51278604
                                                                                 Malteser Hilfsdienst e.V.
Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen                             Thorsten Simon                                                  0151 17442652
Betroffene: Mo. 19.30 - 21 Uhr, Angehörige: Jeden 1. u. 3. Mi., 19.30 - 21 Uhr   E-Mail: thorsten.simon@malteser.org                                                  Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde
Männerrunde                                                                                                                                                           Öffnungszeiten:
Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie und Beruf,                   Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL)
Alltagssorgen, Lebenskrisen; vierzehntägig Do. 19 - 21 Uhr                       für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte,                                   Eppelsheim
                                                                                 Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten                                          März - Okt.               Nov. - Feb.                Sa. (ganzjährig)
DRK Kreisverband Alzey                                                           Gartenstraße 4a, 67292 Kirchheimbolanden                                               Di. u. Do. 16 - 18 Uhr    Di. u. Do. 15 - 17 Uhr     9 - 13 Uhr
Mobiler Sozialdienst                                          06731 9699-30      Frau Kutschan                                                    06352 705990
Schuldnerberatung                                                                                                                                                     Flonheim
schuldnerberatung@kv-alzey.drk.de oder telefonisch:                              Pflegestützpunkt Alzey                                                                 März - Okt.               Nov. - Feb.                Sa. (ganzjährig)
Mo. u. Di. 8 - 8.30 Uhr u. Fr. 9.30 - 10 Uhr                  06731 9699-20      Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege                                            Di. u. Do. 16 - 18 Uhr    Di. u. Do. 15 - 17 Uhr.    8 - 12 Uhr
                                                              06731 9699-11      Termine nur nach Vereinbarung!                                                       Framersheim
                                                                                 Carmen Eichert                                                  06731 4966971          Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr u. 13 - 16.30 Uhr         Sa. 8.30 - 12.30 Uhr
EUTB Alzey                                                                       carmen.eichert@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen                             Heike Selmikeit                                                 06731 4966972
                                                                                                                                                                      Gau-Odernheim
mit drohender Behinderung (auch seelisch) sowie deren Angehörige                                                                                                        April - Sept.             Okt. - März                Sa. (ganzjährig)
                                                                                 heike.selmikeit@pflegestuetzpunkte-rlp.de
(Teilhabe, Rehabilitation, Antragstellung, Erwerbsminderungsrente u.a.)                                                                                                 Di. u. Do. 16 - 18 Uhr    Di. u. Do. 15 - 17 Uhr
                                                                                 Birgit Wagner                                                   06731 5479566
Di. - Fr. 9.30 - 16 Uhr                                    06731 4709721         birgit.wagner@pflegestuetzpunkte-rlp.de                                                Sa. 8 - 13 Uhr            Sa. 9 - 12 Uhr
info@eutb-alzey.de                                                               Schaffhäuser Str. 45, 55232 Alzey                         Fax: 06731 4966973         Mauchenheim
www.eutb-alzey.de                                                                www.pflegestuetzpunkte.rlp.de                                                          Di. u. Do. 16 - 18 Uhr                               Sa. 8 - 12 Uhr
Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 29. April 2021                                               Amtlicher Teil                                                                                 Seite 3

                                                         5. Lieferung von 30 Mini-PCs für interaktive Tafel-             und nach Vereinbarung
                                                             systeme inkl. VESA Halterungen, Netzteilkäfigen             Rathaus, Langgasse 44
 VG Alzey-Land                                               und DVD-Brenner-Kits; Vergabe des Lieferauftra-             Telefon 06733 218
                                                             ges                                                         Mobil 0178 1308439
                                                         6. Erstellung eines Wappenzeichens                              info@gemeinde-bechtolsheim.de
Montag, Dienstag            8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr    7. Mitteilungen und Anfragen                                    www.gemeinde-bechtolsheim.de
Mittwoch                    8 - 12 Uhr                   Nichtöffentlicher Teil:
Donnerstag                  8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr    8. Personalangelegenheiten
Freitag                     8 - 12 Uhr                   9. Mitteilungen und Anfragen                                          Öffentliche Bekanntmachung
Telefon 06731 409-0                                      Öffentlicher Teil:                                              Am Dienstag, dem 4. Mai 2021 um 19.30 Uhr, findet
info@alzey-land.de                                       10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass-           per WEBEX vom Rathaus eine Sitzung des Bau-
www.alzey-land.de                                            ten Beschlüsse                                              ausschusses der Ortsgemeinde Bechtolsheim statt.
                                                         Alzey, den 23.04.2021
Bürgerbüro: 06731 409-310                                Steffen Unger                                                   Informationen zur Teilnahme an der Sitzung als
Montag                    8 - 16 Uhr                     Bürgermeister und Vorsitzender                                  Zuhörer/Gast erhalten Sie über die Homepage der
Dienstag                  8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                                                                      Ortsgemeinde.
                                                         Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
Mittwoch                  7 - 12 Uhr                     more-rubin1.de/ einsehbar.                                      Tagesordnung
Donnerstag                8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                                                                      Öffentlicher Teil:
Freitag                   8 - 12 Uhr                                                                                     1. Grundstück Musikhalle
Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr                                                                                       2. Gestaltung Spielefeld Kleine Bahnhofstraße
(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)                                                                                       Nichtöffentlicher Teil:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein-
barung möglich.                                           Albig                                                          3. Grundstücksangelegenheit Friedhofstraße
                                                                                                                         4. Grundstücksangelegenheit Auf dem Teich
                                                                                                                         Bechtolsheim, den 26.04.2021
                                                                                                                         Dieter Mann
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)                    Ortsbürgermeister Wilfried Best
                                                                                                                         Ortsbürgermeister und Vorsitzender
                                                         Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr
„Energieprojekte Verbands-                               sowie von 19.00 - 20.00 Uhr                                     Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
gemeinde Alzey-land“                                     und nach Vereinbarung                                           more-rubin1.de/ einsehbar.
Öffentliche Bekanntmachung der Anstalt                   Rathaus, Langgasse 58
des öffentlichen Rechts (AöR) „Energieprojekte           Telefon 06731 2301
Verbandsgemeinde Alzey-Land“                             info@ortsgemeinde-albig.de
für das Wirtschaftsjahr 2020                             www.ortsgemeinde-albig.de
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19. Ap-                                                                       Bermersheim v. d. H.
ril 2021 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
2020 gemäß § 37 Abs. 1 Eigenbetriebs- und Anstalts-
verordnung i. V. m. den §§ 7 und 11 der Anstaltssat-                                                                     Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger
zung festgestellt und dem Vorstand und stellvertreten-
den Vorstand Entlastung erteilt. Gemäß § 37 Abs. 2
                                                          Bechenheim                                                     Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr
                                                                                                                         und nach Vereinbarung
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung i. V. m. § 13                                                                      Gemeindebüro, An der Turnhalle 4
der Anstaltssatzung liegt der Jahresabschluss, der                                                                       Telefon 0160 99354701
Anhang, der Lagebericht und der Bestätigungsver-         Ortsbürgermeisterin Ute Stein
                                                         Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr                                      info@bermersheim-vdh.de
merk für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Zeit vom                                                                        www.bermersheim-vdh.de
03.05. bis 12.05.2021 bei der Verbandsgemeindever-       und nach Vereinbarung
waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey,       Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8
Zimmer 110, aus.                                         Telefon 06736 9097913
Aufgrund der Corona-Pandemie können die Unter-           Mobil 0172 4017488
lagen nur nach vorheriger Terminabsprache ange-          bm@utestein.de
sehen werden.                                            www.bechenheim.de                                                Biebelnheim
Alzey, 26. April 2021
Benedikt Jacobs                                                Öffentliche Bekanntmachung
Vorstand                                                 Am Donnerstag, dem 6. Mai 2021 um 19.00 Uhr,                    Ortsbürgermeisterin Petra Bade
                                                         findet im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Bechenheim                Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr
                                                         eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde                 und nach Vereinbarung
     Öffentliche Bekanntmachung                          Bechenheim statt.                                               Rathaus, Hauptstraße 11
Am Montag, dem 3. Mai 2021 um 17.00 Uhr, findet                                                                          Telefon 06733 281
in einer Videokonferenz eine Sitzung des Haupt-          Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-                   post@biebelnheim.info
ausschusses statt.                                       schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-                    www.biebelnheim.info
                                                         grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
Bitte beachten Sie, dass diese Sitzung im Rah-           zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
men einer Video- und Telefonkonferenz über die
Plattform Cisco Webex abgehalten wird.                   Tagesordnung
Für die Anmeldung zur Sitzung und den Erhalt             Nichtöffentlicher Teil:
der Zugangsdaten kontaktieren Sie uns bitte unter        1. Bauangelegenheit
                                                         2. Mitteilungen und Anfragen
                                                                                                                          Bornheim
ratsinfo@alzey-land.de oder unter 06731 409-404.
                                                         Öffentlicher Teil:
Tagesordnung                                             3. Sondernutzungsvertrag – Herrn Daniel Brück,
Öffentlicher Teil:                                           Obergasse 15, 55234 Bechenheim                              Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß
1. Satzungsänderung Rheinhessen-Touristik GmbH               Geländeauffüllung                                           Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr
    aufgrund einer Erhöhung des Stammkapitals            4. Wohnmobilstandort Bechenheim; Grundsatzbe-                   und nach Vereinbarung
2. Ermächtigung der Verbandsgemeindeverwaltung               schluss                                                     Rathaus, Hindenburgring 24
    Alzey-Land zur Ausschreibung und Auftragsver-        5. Mitteilungen und Anfragen                                    Telefon 06734 960426
    gabe der Stromlieferung der Verbandsgemeinde         6. Einwohnerfragestunde                                         Fax 06734 962458
3.1 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern-          Bechenheim, den 26.04.2021                                      buergermeister@bornheim-rheinhessen.de
    heim; Vergabe der Kücheneinrichtung                  Ute Stein                                                       www.bornheim-rheinhessen.de
3.2 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern-          Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende
    heim; Vergabe der Küchenlüftung
                                                         Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
3.3 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern-          more-rubin1.de/ einsehbar.
    heim; Vergabe Fenster/Glasfassade
3.4 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern-
    heim; Vergabe Lichtband                                                                                               Dintesheim
3.5 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern-
    heim; Vergabe der Innenputzarbeiten
3.6 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern-           Bechtolsheim                                                   Ortsbürgermeister Frank Altendorf
    heim; Vergabe WDVS Außenputz                                                                                         Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr
3.7 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern-                                                                          und nach Vereinbarung
    heim; Vergabe der Estricharbeiten                    Ortsbürgermeister Dieter Mann                                   Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9
4. Sanierung des Trakts 4 in der Schule in Flom-         Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und                              Telefon 06735 1589
    born; Auftragsvergabe                                Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr                                   gemeinde.dintesheim@gmx.de
Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 4                                                                  Amtlicher Teil                                             Donnerstag, den 29. April 2021

          Haushaltssatzung                                               § 6 Eigenkapital                         3. Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen
                                                       Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haus-          4. Gestaltung „Römer“ in der Ortsgemeinde Eppels-
    der Ortsgemeinde Dintesheim                        haltsvorvorjahr) betrug 402.157,93 Euro. Der voraus-          heim
     für das Haushaltsjahr 2021                        sichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020             Vergabe der Bankauflagen aus Holz
           vom 26.04.2021                              (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 364.707,93 Euro         5. Neugestaltung „Römer“ in der Ortsgemeinde Ep-
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge-         und zum 31.12.2021 (Haushaltsjahr) 320.797,93                 pelsheim
                                                       Euro.                                                         Installations- und Anschlussarbeiten Elektro und
meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti-
                                                                 § 7 Wertgrenze für Investitionen                    Beleuchtung des Pavillons
gen Fassung am 25.03.2021 folgende Haushaltssat-
                                                       Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00         6. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis-
                                                       Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu-      7. Bauantrag Nr. 91/2021
verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe-
                                                       stellen.                                                      Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
hörde vom 14.04.2021 hiermit bekannt gemacht wird:
                                                                         § 8 Inkrafttreten                        8. Bauvoranfrage Nr. 92/2021
         § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                            Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
Festgesetzt werden                                     Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
                                                                                                                  9. Bauantrag Nr. 80/2021
1. im Ergebnishaushalt                                 Dintesheim, den 26.04.2021                                    Erneuerung einer fränkischen Toranlage
    der Gesamtbetrag der                               Frank Altendorf                                           10. Mitteilungen und Anfragen
    Erträge auf                   181.130,00 Euro      Ortsbürgermeister                                         Nichtöffentlicher Teil:
    der Gesamtbetrag der                                                                                         11. Stundungsangelegenheit
    Aufwendungen auf              225.040,00 Euro      Hinweis:                                                  12. Mitteilungen und Anfragen
    der Jahresfehlbetrag/                              Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus-            Eppelsheim, den 26.04.2021
    -überschuss auf               -43.910,00 Euro      haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge-        Ute Klenk-Kaufmann
2. im Finanzhaushalt                                   macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh-         Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende
    der Saldo der ordentlichen                         migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den           Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
    Ein- und Auszahlungen auf     -33.540,00 Euro      Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat-         more-rubin1.de/ einsehbar.
                                                       zung sind mit Genehmigungsdatum vom 14.04.2021
   die Einzahlungen aus                                erteilt.
   Investitionstätigkeit auf          1.020,00 Euro    Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
   die Auszahlungen aus                                30.04.2021 bis 10.05.2021 während der Öffnungs-
   Investitionstätigkeit auf          5.000,00 Euro    zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung
                                                       Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107/108),
                                                                                                                  Erbes-Büdesheim
   der Saldo der Ein- und
   Auszahlungen aus                                    55232 Alzey öffentlich aus.
   Investitionstätigkeit auf         -3.980,00 Euro    Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI            Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar
                                                       GemO wird hingewiesen:                                    Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und
    der Saldo der Ein- und
                                                       „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-          Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr
    Auszahlungen aus
                                                       und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf             und nach Vereinbarung
    Finanzierungstätigkeit auf    37.520,00 Euro
                                                       Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,             Rathaus, Hauptstraße 30
   § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite           gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von           Telefon 06731 8054
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren       Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,      erbes-buedesheim@t-online.de
Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In-    wenn                                                      www.erbes-buedesheim.de
vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird   1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-
festgesetzt für                                            zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder
    zinslose Kredite auf                 0,00 Euro         die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-          Bebauungsplan
    verzinste Kredite auf                0,00 Euro         den sind, oder                                        „Eicherwald-Ost – 2. Bauabschnitt“
    zusammen auf                         0,00 Euro     2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-
(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite            sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
                                                                                                                 der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim
zur Umschuldung.)                                          jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form-       Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
                                                           vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-          Az.: 610-13-15/09 En
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kre-
                                                           verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts,        Siehe im Rahmen auf Seite 5.
ditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu tref-
                                                           der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-
fen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrundsat-
                                                           tend gemacht hat.
zes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie
                                                       Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel
der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Kre-
                                                       tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
diten und bestehenden Kreditmarktschulden dienen.
In der Summe dürfen diese ergänzenden Verein-
                                                       genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend         Esselborn
                                                       machen.“
barungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes am
Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht         Alzey, den 26.04.2021
                                                       Steffen Unger                                             Ortsbürgermeister Jan Weindorf
überschreiten.
                                                       Bürgermeister                                             Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr
       § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen
                                                                                                                 Gemeindeverwaltung, Obergasse 11
                  Ermächtigungen
                                                                                                                 Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet)
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein-
                                                                                                                 Mobil 0176 47724392
gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus-
                                                                                                                 og-esselborn@alzey-land.de
haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-        Eppelsheim                                               www.gemeinde-esselborn.de
ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
auf                                      0,00 Euro.
                                                       Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für
die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
                                                       Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr                             Flomborn
                                                       Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17
Investitionskredite aufgenommen werden müssen,         Telefon 06735 257
beläuft sich auf                         0,00 Euro.    gemeinde@eppelsheim.de                                    Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle
                   § 4 Steuersätze                     www.eppelsheim.de                                         Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden                                                                   und nach Vereinbarung
wie folgt festgesetzt:                                                                                           Gemeindeverwaltung, Langgasse 28
    - Grundsteuer A auf                   315 v. H.         Öffentliche Bekanntmachung                           Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet)
    - Grundsteuer B auf                   380 v. H.    Am Dienstag, dem 4. Mai 2021 um 19.00 Uhr, findet         rathaus@flomborn.de
    - Gewerbesteuer auf                   380 v. H.    im Bürgersaal der Ortsgemeinde Eppelsheim eine            www.flomborn.de
                                                       Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Ep-
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des   pelsheim statt.
Gemeindegebietes gehalten werden
    - für den ersten Hund                 35,00 Euro   Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-
    - für den zweiten Hund                40,00 Euro   schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-               Flonheim
    - für jeden weiteren Hund             75,00 Euro   grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
                                                       zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
             § 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige       Tagesordnung                                              Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner
Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga-           Öffentlicher Teil:                                        Öffnung der Verwaltung:
bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:           1. Einwohnerfragestunde                                  Montag von 8.30 - 11.30 Uhr
    - Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage)       2. Nachwahlen zu einzelnen Ausschüssen des Ge-           Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
    - Wirtschaftswegebeiträge:          0,00 Euro/ha       meinderates                                           Rathaus, Marktplatz 12
Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 29. April 2021                                              Amtlicher Teil                                                                             Seite 5

                                                                                                                    Telefon 06734 9130657
                                                                                                                    Fax 06734 9140831
  Bekanntmachung der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim
                                                                                                                    info@flonheim.de
  Bebauungsplan „Eicherwald-Ost – 2. Bauabschnitt“                                                                  www.flonheim.de
                                                                                                                    Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de
  der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim                                                                                  Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de
  Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
  Az.: 610-13-15/09 En
  Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November                         Bebauungsplan
  2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I                 „Vor dem Obertor – Kindertages-
  S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht:
  Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 den Be-                      stätte – 1. Änderung“
  bauungsplan „Eicherwald-Ost – 2. Bauabschnitt“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.                    der Ortsgemeinde Flonheim
  Der Bebauungsplan wurde gem. § 13b BauGB aufgestellt und bedarf daher keiner Genehmigung der                      Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
  höheren Verwaltungsbehörde gem. § 10 Abs. 2 BauGB. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates                        Az.: 610-13-25-1/12 En
  der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim über den o. g. Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht.
                                                                                                                    Siehe im Rahmen auf Seite 6.
  Der Bebauungsplan „Eicherwald-Ost – 2. Bauabschnitt“ der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim
  tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
  Der o. g. Bebauungsplan, seine Begründung und die textlichen Festsetzungen sind während der                       Sprechstunde der Bürgermeisterin
  Dienststunden                                                                                                     Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann
       Montag u. Dienstag:      8-12 Uhr und 14-16 Uhr                                                              die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor-
       Mittwoch u. Freitag:     8-12 Uhr                                                                            heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734
       Donnerstag:              8-12 Uhr und 14-18 Uhr                                                              9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch
  zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey,                   per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner
  Zimmer 211, einzusehen. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.                  @flonheim.de) an mich wenden.
  Der Bebauungsplan kann auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land/                         Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und
  Bürgerservice/Bauleitplanung oder im Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingesehen                  Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die
  werden.                                                                                                           Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede-
  Von dem o. g. Bebauungsplan sind in der Gemarkung Erbes-Büdesheim folgende Grundstücke be-                        ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
  troffen:                                                                                                          Ute Beiser-Hübner
  Flur 8 Nr. 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 sowie die Wirtschaftswege 166/3 (teilweise), 170 und 241            Ortsbürgermeisterin

                                                                                                                          Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                                                    Am Donnerstag, dem 29. April 2021 um 19.00 Uhr,
                                                                                                                    findet per WEBEX vom Rathaus eine Sitzung des
                                                                                                                    Jugend-, Senioren- und Sportausschusses der
                                                                                                                    Ortsgemeinde Flonheim statt.
                                                                                                                    Informationen zur Teilnahme an der Sitzung als
                                                                                                                    Zuhörer/Gast erhalten Sie über die Homepage der
                                                                                                                    Ortsgemeinde.
                                                                                                                    Tagesordnung
                                                                                                                    Öffentlicher Teil:
                                                                                                                    1. Mitteilung über Personaländerungen in der Kin-
                                                                                                                        dertagesstätte
                                                                                                                    2. Vorstellung Zertifizierung der neuen Kindertages-
                                                                                                                        stätte für Lesekompetenz; Grundsatzbeschluss
                                                                                                                    3. Überlegungen für den Flonheimer Jahrmarkt
                                                                                                                        2021
                                                                                                                    4. Nutzung des alten Rathauses Flonheim
                                                 (Abbildung nicht maßstabsgetreu. Plangebiet schwarz gestrichelt)   5. Mitteilungen und Anfragen
  Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen:                                                             Flonheim, den 26.04.2021
  § 215 Abs. 1 BauGB:                                                                                               Ute Beiser-Hübner
  Unbeachtlich werden                                                                                               Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende
  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-             Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
       und Formvorschriften,                                                                                        more-rubin1.de/ einsehbar.
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
       Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,                                                   Öffentliche Bekanntmachung
  wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der                       Am Mittwoch, dem 5. Mai 2021 um 20.00 Uhr, fin-
  Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach-                  det in der Adelberghalle der Ortsgemeinde Flonheim
  verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a                    eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde
  beachtlich sind.                                                                                                  Flonheim statt.
  § 44 Abs. 3 BauGB:
  Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent-                     Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-
  schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen der                      schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-
  Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung, wird hingewiesen.                                  grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
  § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO):                                                           zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
  Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf                    Tagesordnung
  Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von                     Öffentlicher Teil:
  Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                                                          1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die                2. Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung in der
       Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder                                                            Adelberghalle in Flonheim;
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder                       Vergabe von Gewerken
       jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung                  3. Sanierungsmaßnahmen in der Küche in der Adel-
       unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-                   berghalle in Flonheim;
       macht hat.                                                                                                       Vergabe von Gewerken
  Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1               4. Neubau einer Kindertagesstätte in Flonheim;
  genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung                         Vergabe der Raumlufttechnischen Anlagen
  ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-                    5. Neubau einer Kindertagesstätte in Flonheim;
  schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.                                                                           Vergabe der Heizungsinstallation
  Erbes-Büdesheim, den 23.04.2021                                                                                    6. Neubau einer Kindertagesstätte in Flonheim;
  Dr. Karlheinz Tovar                                                                                                   Vergabe der Sanitärinstallation
  Ortsbürgermeister                                                                                                  7. Neubau einer Kindertagesstätte in Flonheim;
                                                                                                                        Vergabe der Elektroinstallation
Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 6                                                                           Amtlicher Teil                                                Donnerstag, den 29. April 2021

 8. Errichtung barrierefreie Bushaltestellen in der
    Ortsgemeinde Flonheim;
                                                                   Bekanntmachung der Ortsgemeinde Flonheim
    Buslinie „Alzeyer Straße“
Nichtöffentlicher Teil:                                            Bebauungsplan „Vor dem Obertor – Kindertagesstätte –
 9. Vorstellung Leitung kommunale Kindertagesstät-
    te Flonheim „Berliner Straße“                                  1. Änderung“ der Ortsgemeinde Flonheim
10. Abgabenangelegenheit                                           Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
11. Bauangelegenheit                                               Az.: 610-13-25-1/12 En
12. Bauangelegenheit                                               Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
Flonheim, den 26.04.2021                                           2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I
Ute Beiser-Hübner                                                  S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht:
Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende                                Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim hat in seiner Sitzung am 07.04.2021 den Bebauungs-
                                                                   plan „Vor dem Obertor – Kindertagesstätte – 1. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung be-
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
more-rubin1.de/ einsehbar.                                         schlossen. Der Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gem.
                                                                   § 10 Abs. 2 BauGB. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Flonheim über den
                                                                   o. g. Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht.
           Bekanntmachung                                          Der Bebauungsplan „Vor dem Obertor – Kindertagesstätte – 1. Änderung“ der Ortsgemeinde
                                                                   Flonheim tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
      der Ortsgemeinde Flonheim
                                                                   Der o. g. Bebauungsplan und seine Begründung sowie die textlichen Festsetzungen können während
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushalts-
                                                                   der Dienststunden:
    satzung für das Jahr 2021 mit dem Haushalts-
                                                                        Montag u. Dienstag:     8-12 Uhr u. 14-16 Uhr
    plan und seinen Anlagen
                                                                        Mittwoch u. Freitag:    8-12 Uhr
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
                                                                        Donnerstag:             8-12 Uhr u. 14-18 Uhr
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021
                                                                   bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Zimmer 211, von
mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde
                                                                   jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft er-
mit dem heutigen Tag der Bekanntmachung dem Ge-
                                                                   teilt. Der Bebauungsplan kann auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land/
meinderat zugeleitet.
                                                                   Bürgerservice/Bauleitplanung oder im Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingesehen
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr
                                                                   werden.
    2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen An-
                                                                   Von dem o. g. Bebauungsplan sind in der Gemar-
    lagen während der allgemeinen Öffnungszeiten
                                                                   kung Flonheim folgende Grundstücke betroffen:
    im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                   Flur 11 Nr. 79-81 (teilweise), Nr. 82, Nr. 199 (teil-
    Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Zim-
                                                                   weise) und Nr. 204 (Wirtschaftsweg teilweise)
    mer 107/108, bis zur Beschlussfassung über die
    Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur
                                                                   Auf folgende Bestimmungen wird besonders hin-
    Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haus-
                                                                   gewiesen:
    haltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haus-
    haltsplan und seinen Anlagen im Internet unter                 § 215 Abs. 1 BauGB:
    www.alzey-land.de zur Einsichtnahme bereit.                    Unbeachtlich werden
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsge-                    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 be-
    meinde Flonheim haben die Möglichkeit, inner-                      achtliche Verletzung der dort bezeichneten
    halb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung                         Verfahrens- und Formvorschriften,
    bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Weinruf-                   2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
    straße 38, 55232 Alzey, Vorschläge zum Entwurf                     beachtliche Verletzung der Vorschriften über
    der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem                     das Verhältnis des Bebauungsplans und des
    Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.                     Flächennutzungsplans und
    Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Der              3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel
    Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Be-                        des Abwägungsvorgangs,
    schluss über die Haushaltssatzung über die in-                 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be-
    nerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge                  kanntmachung des Flächennutzungsplans oder
    in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.               der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde   (Abbildung nicht maßstabsgetreu. Plangebiet schwarz gestrichelt)
Alzey, 23.04.2021                                                  unter Darlegung des die Verletzung begründen-
Steffen Unger                                                      den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214
Bürgermeister                                                      Abs. 2a beachtlich sind.
                                                                   § 44 Abs. 3 BauGB:
                                                                   Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent-
Informationen aus der 14. Sitzung                                  schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen der
                                                                   Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung, wird hingewiesen.
des Gemeinderates am 07.04.2021
Zwei schriftliche Anfragen waren eingereicht worden:               § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO):
Die erste Anfrage zum Thema „finanzielle Situation                 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
der Ortsgemeinde Flonheim“ konnte noch nicht ab-                   Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
schließend beantwortet werden, da der Haushalt der                 Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Gemeinde noch beraten und beschlossen werden                       1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
muss. Der Haushalt 2020 weist einen Fehlbetrag in                       Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
Höhe von EUR 1,3 Mio. aus; ein Investitionskredit                  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
wurde jedoch nur in Höhe von EUR 710.000 aufge-                         jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
nommen. Detailliertere Informationen wird die Ver-                      unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
bandsgemeindeverwaltung nachreichen.                                    macht hat.
Die Frage nach den Einsparungen durch den Einsatz                  Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
von LED-Lampen bei der Altstadtbeleuchtung kann                    genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung
aufgrund der nicht abgeschlossenen Rechnungsprü-                   ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
fung noch nicht beantwortet werden.                                schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Weiterhin wurde darüber berichtet, dass                            Flonheim, den 21.04.2021
– zum Austausch der Windkrafträder durch die Fir-                  Ute Beiser-Hübner
    ma wiwi plan GmbH & Co. KG sich die Gemeinde                   Ortsbürgermeister
    noch in Verhandlung mit der Firma befindet. Der
    erste Bauantrag wurde zunächst aufgrund des
    fehlenden Vertragsabschlusses abgelehnt.                    Der nächste Tagesordnungspunkt „Förderung des                Stellungnahme geäußert. Die Mehrheit im Gemein-
– für die Sanierung der Brücken der LBM im Rah-                 Breitensports – Errichtung eines Bike-Parks“ wurde           derat hat alle Punkte ohne weitere Diskussion ver-
    men des Radwegebaus seine Verantwortlichkeit                einstimmig aufgrund des engen Zeitrahmens der Sit-           worfen.
    erklärt hat. Bei der Ortsgemeinde wurden für das            zung (bedingt durch die aktuell geltende Ausgangs-           Die Unterzeichner fanden sich dadurch nicht im An-
    Jahr 2021 ebenfalls Gelder im Haushalt für die              sperre) zunächst an den Straßenbau- und Verkehrs-            satz ausreichend gewürdigt. Es nahmen sowohl die
    Brücken eingestellt.                                        ausschuss der Ortsgemeinde verwiesen.                        Verwaltung als auch das Planungsbüro zu den Ein-
Eine Einwohnerin erklärt zuletzt ihre Entrüstung über           Im Rahmen des TOP 3 zum Offenlegungsverfahren                wendungen sowie verschiedene Behörden zu dem
den geplanten Abriss eines Gebäudes im Rahmen                   sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und            Offenlegungsverfahren Stellung.
der Baumaßnahmen für die neue Kindertagesstätte                 sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen              Im Wesentlichen ging es um die Einrichtung eines
„Vor dem Obertor“. Sodann wurde die Einwohnerfra-               des Baus einer Kindertagesstätte haben sich 33               verkehrsberuhigten Bereichs, die Sperrung eines an-
gestunde beendet.                                               private Einwender schriftlich in einer gemeinsamen           grenzenden Wirtschaftsweges sowie zusätzlicher
Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 29. April 2021                                              Amtlicher Teil                                                                         Seite 7

                                                                                                                      Im Zuge des geplanten Umbaus und der Sanie-
                                                                                                                      rung der Infothek und des Ortsmuseums wurde ein
   Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gau-Odernheim
                                                                                                                      Architektenvertrag für die ersten Leistungsphasen
   Bebauungsplan „Vorstadt I – 6. Änderung“                                                                           geschlossen, und es liegt zwischenzeitlich die Ge-
                                                                                                                      nehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vom
   der Ortsgemeinde Gau-Odernheim                                                                                     zuständigen Ministerium vor. Es wurde die Beauftra-
   Satzungsbekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
                                                                                                                      gung des Architekten für die Leistungsphasen 4 bis 9
   Az.: 610-13-56-6/16 En                                                                                             beschlossen.
   Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November                          Da die Stromlieferverträge der Gemeinde zum Jah-
   2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I                  resende auslaufen, wurde beschlossen, die Ver-
   S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht:                                                                          bandsgemeindeverwaltung mit der entsprechenden
   Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Odernheim hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 den Be-                         Ausschreibung zu beauftragen.
   bauungsplan „Vorstadt I – 6. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Be-                     Der Tagesordnungspunkt 7 „Planung von Entlas-
   bauungsplan wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt und bedarf daher keiner Genehmigung der                        tungsflächen für innerörtlichen Parkraum und Ent-
   höheren Verwaltungsbehörde gem. § 10 Abs. 2 BauGB. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates                         wicklung einer Umsetzungsstrategie zur Steigerung
   der Ortsgemeinde Gau-Odernheim über den o. g. Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht.                          der Attraktivität des Marktplatzes“ wurde zunächst an
                                                                                                                      den Straßenbau- und Verkehrsausschuss verwiesen.
   Der Bebauungsplan „Vorstadt I – 6. Änderung“ der Ortsgemeinde Gau-Odernheim tritt mit die-                         Hinsichtlich der Parksituation in der Bahnhofstraße
   ser Bekanntmachung in Kraft.                                                                                       wurden aus der Bürgerschaft verschiedene Über-
   Der o. g. Bebauungsplan und seine Planunterlagen können während der Dienststunden:                                 legungen zur Nutzung des Parkplatzes angestellt.
        Montag u. Dienstag:     8-12 Uhr und 14-16 Uhr                                                                Unter anderem wird über eine Beschilderung zur zeit-
        Mittwoch u. Freitag:    8-12 Uhr                                                                              lichen Begrenzung der Parkzeit und eine Vermietung
        Donnerstag:             8-12 Uhr und 14-18 Uhr                                                                an interessierte Bürger nachgedacht. Das Thema soll
   bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,                                                                     zunächst im Straßenbau- und Verkehrsausschuss
   Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Zimmer 211, von je-                                                                 beraten werden.
   dermann eingesehen werden. Über den Inhalt des                                                                     Weiter wurde darüber informiert, dass eine virtuelle
   Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft er-                                                                    Bürgermeisterdienstbesprechung unter Leitung von
   teilt. Der Bebauungsplan kann zudem auch im Inter-                                                                 Herrn Landrat Sippel stattfindet, die Bürgermeisterin
   net auf der Homepage der Verbandsgemeinde Al-                                                                      an einem Seminar zur digitalen Rechnungsbearbei-
   zey-Land (www.alzey-land.de) unter „Bürgerservice                                                                  tung teilgenommen hat und es wurde um Prüfung
   – Bauleitplanung – Offenlage“ oder über das zentra-                                                                gebeten, ob der Brunnen am Marktplatz kurzfristig in
   le Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.                                                                 Betrieb genommen werden kann.
   geoportal.rlp.de) eingesehen werden. Eine Einsicht                                                                 Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung
   in die zugrundeliegenden DIN-Normen ist ebenfalls                                                                  wurden beschlossen:
   in der Verbandsgemeinde Alzey-Land während der                                                                     – der Abschluss eines Wegenutzungsvertrages
   o. g. Dienststunden möglich.                                                                                       – weitere Verhandlungen hinsichtlich des Erwerbs
                                                                                                                          eines Gewerbegrundstücks durch die Gemeinde
   Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, welcher                                                                       zu führen
   als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) darge-                                                                     – das Vorkaufsrecht der Gemeinde an zwei Grund-
   stellt wird und eine Fläche von ca. 0,11 ha ausweist,                                                                  stücken auszuüben
   befindet sich in der Gemarkung Gau-Odernheim und                                                                   – zwei Bauanträge genehmigt.
   umfasst dabei folgendes Grundstück:
   Flur 8 Nr. 499 des Bebauungsplanes „Vorstadt I –
   4. Änderung“ in der Fassung vom 06.09.2007                                     (Abbildung nicht maßstabsgetreu.
                                                                                    Plangebiet schwarz gestrichelt)
   Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen:
   § 215 Abs. 1 BauGB:
                                                                                                                       Framersheim
   Unbeachtlich werden
   1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
        und Formvorschriften,                                                                                         Ortsbürgermeister Felix Schmidt
   2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das                   Sprechstunde:
        Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und                                                Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr
   3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,                                              Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr
   wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der                        und nach Vereinbarung
   Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach-                   Öffnungszeiten der Verwaltung:
   verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a                     Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr
   beachtlich sind.                                                                                                   Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
   § 44 Abs. 3 BauGB:                                                                                                 Rathaus, Schloßstraße 1
   Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent-                      Telefon 06733 316
   schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen der                       kontakt@framersheim.de
   Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung, wird hingewiesen.                                   www.framersheim.de
   § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO):
   Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
   Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von                      Bebauungsplan
   Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                                                          Industriegebiet Ost-Erweiterung
   1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die                mit Osttangente der Stadt Alzey
        Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
                                                                                                                      Als Ergebnis des Dialoges zwischen der Ortsgemein-
   2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
                                                                                                                      de Framersheim, vertreten durch den ersten Beige-
        jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
                                                                                                                      ordneten Dr. Menges, und Vertretern der Erschlie-
        unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
                                                                                                                      ßungsgesellschaft, wird der Gemeinderat im Rah-
        macht hat.
                                                                                                                      men der nächsten Sitzung umfassend informiert.
   Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
                                                                                                                      Hierzu hat bereits jetzt ein kompetenter Vertreter der
   genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung
                                                                                                                      Erschließungsgesellschaft sein Kommen zugesagt.
   ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
                                                                                                                      Die Ratssitzung wird am 12.05.2021 (der 13.05. ist
   schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
                                                                                                                      ein Feiertag) stattfinden und bereits um 18.00 Uhr
   Gau-Odernheim, den 26.04.2021                                                                                      beginnen. Unter Beachtung der Hygienevorschriften
   Heiner Illing                                                                                                      wird auch diese Sitzung in der Sport- und Kulturhalle
   Ortsbürgermeister                                                                                                  in Framersheim stattfinden.
                                                                                                                      Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheitsschutz
                                                                                                                      aller Anwesenden die Besucherzahl auf 15 Personen
Parkplätze auf dem gegenüberliegenden Gelände              Planungsbüros und der Verwaltung herangezogen.             begrenzt werden muss und daher auch nur eine be-
der EWR AG. Der Gemeinderat hat in einem Be-               Weitere Stellungnahmen von Behörden und Institu-           grenzte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
schluss letztlich die Stellungnahmen der privaten          tionen wurden für die weitere Planung berücksichtigt.      Der Zugang für die Besucher erfolgt über den Haupt-
Einwender zur Kenntnis genommen und dazu fest-             Der Bebauungsplan bedarf gem. BauGB keiner Ge-             eingang, für die Ratsmitglieder über den Seitenein-
gestellt, dass diese keine Änderungen des Bebau-           nehmigung und wird daher nach dem Satzungsbe-              gang am Tennisplatz.
ungsplanentwurfs bewirken.                                 schluss durch die Verwaltung bekannt gemacht. Er           Auf Grund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine
Als Begründung wurden die Stellungnahmen des               tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.                  Anmeldung per E-Mail kontakt@framersheim.de
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