Corona-Teststelle Flonheim - Verbandsgemeinde Alzey-Land
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Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimers- heim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 17 Donnerstag, den 29. April 2021 37. Jahrgang Verkehrs- Corona-Teststelle Flonheim Energietipp der Verbraucher- zentrale Rheinland-Pfalz beeinträchtigung Auch am 1. Mai geöffnet Neubau aus B271 / Die zentrale Corona-Teststelle der Im Rahmen der Aktion „Testen für Holz oder Stein? VG Alzey-Land in der Adelberghalle Alle“ können sich Bürger/-innen ohne Grundsätzlich kann der notwendige Ortsdurchfahrt in Flonheim wird auch am Maifeiertag von 10 bis 12 Uhr geöffnet sein. Krankheitssymptome hier kostenlos testen lassen. Wärmeschutz sowohl bei Holzständer- bauweise als auch bei Massivbauwei- Ober-Flörsheim Unter der Woche ist die Teststelle im- mer montags und mittwochs von 17 bis Eine detaillierte Übersicht von allen Testmöglichkeiten in der Nähe finden se erreicht werden. Während bei der massiven Mauer Wanddicken von 40 19 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr Sie unter: www.corona.rlp.de/de/testen bis 50 Zentimetern entstehen, kann bei Aufgrund länger andauernder Bau- geöffnet. R.J. der Holzständerweise konstruktionsbe- maßnahmen am Walterplatz in Ober-Flörsheim kommt es ab dem dingt mit geringeren Wandstärken ge- 30.04.2021 bis voraussichtlich baut werden. Letzteres ist vorteilhaft, Ende Oktober 2021 zu Verkehrs- wenn das Grundstück klein ist. In den beeinträchtigungen bei der Orts- Baukosten pro Quadratmeter unter- durchfahrt. Betroffen ist hiervon scheiden sich Massivbau und Holzbau insbesondere die B271, welche bei Fertighäusern jedoch nur wenig. über eine Ampelanlage geregelt Massive Wände schützen besser vor wird; zudem muss in Teilen ein Schall. Vorteile der Holzständerbau- temporäres Parkverbot angeordnet weise sind die meist kürzere Bauzeit werden. und der deutlich geringere Feuchtig- In den Seitenstraßen kann es keitseintrag während der Bauphase. außerdem zu kurzfristigen Sper- Außerdem kann eine standardisierte rungen kommen. Die Verkehrs- Qualitätssicherung bei den vorgefertig- regelung wird entsprechend und ten Bauteilen ggf. von Vorteil sein. individuell dem entsprechenden Ob Massivbau oder Holzständerbau- Baufortschritt angepasst. weise – entscheidend für die Höhe Beachten Sie hier bitte die entspre- der Heizkosten in den folgenden Jahr- chende Beschilderung. Wir danken zehnten ist der energetische Standard. für Ihr Verständnis und bitten um Fragen hierzu sowie zu allen anderen Beachtung der entsprechenden Bereichen des Energiesparens be- Regelungen. antworten die Energieberater der Ver- braucherzentrale Rheinland-Pfalz in ei- Verbandsgemeindeverwaltung nem persönlichen Beratungsgespräch Alzey-Land nach telefonischer Voranmeldung. In Alzey finden die nächsten Bera- -örtliche Ordnungsbehörde- tungstermine am Montag, den 17. Mai von 12.30 - 17.00 Uhr statt. Die Bera- tungen werden aktuell für alle Stand- orte telefonisch durchgeführt. Die Be- Feuerwehr-Nachwuchs absolviert Grundausbildungs-Lehrgang ratung ist kostenfrei. Eine Terminver- einbarung ist dafür erforderlich unter 0800 6075600 (kostenlos). VZ-RLP die technische Unfallhilfe. Auch wur- den ihnen Kenntnisse über Gesetze, die die Feuerwehren betreffen, vermit- telt und Maßnahmen zum Unfallschutz so weit: In einer schriftlichen Prüfung geübt. galt es zu beweisen, ob die Erläute- Insgesamt 70 Stunden lang probten die rungen des Ausbilders auf fruchtbaren Teilnehmer unter Kreisausbilder Mar- Boden gefallen waren. Alle Teilnehmer kus Wiechers aus Wörrstadt bei Wind haben bestanden! „Das ist sehr sel- und Wetter die praktischen Grundla- ten“, freute sich Markus Wiechers. gen des Feuerwehrdienstes. Die Zu- Bei den Prüfungen war auch der Wehr- sammenarbeit unter Berücksichtigung führer von Gau-Odernheim, Knut Burk- der aktuellen Hygienevorschriften war hardt, anwesend, der mit Lob nicht neben den üblichen Herausforderun- sparte. Wehrführer und Ausbilder be- gen eine zusätzliche Belastung, aber dankten sich bei allen Beteiligten für dennoch konnte man einen guten Zu- ihren ehrenamtlichen Dienst und ihr Vier Wochen lang fast täglich, auch am Die Teilnehmer – alle aus Gau-Odern- sammenhalt der Mannschaft feststel- Engagement und wünschten immer Wochenende, absolvierten drei Frau- heim – lernten u. a. Maßnahmen len – jeder hilft jedem und keiner ge- gutes Gelingen bei allen zukünftigen en und fünf Männer einen Grundaus- zur Ersten Hilfe und Menschen- fährdet einen anderen. Übungen und Einsätzen. bildungs-Lehrgang in Gau Odernheim. rettung sowie Brandbekämpfung und Am Samstag, den 17. April war es dann Text/Foto: M.Wie.
Notdienste Notruf 110 Feuer 112 Krankenhäuser Wasserversorgung DRK-Krankenhaus Alzey 06731 4070 Rheinhessen-Pfalz GmbH 06135 730 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport 19222 Rhh. Fachklinik Alzey 06731 500 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H. Polizeiinspektion Alzey 06731 9110 Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kaiserstraße 32 Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Zahnärztlicher Notfalldienst 01805 666007 Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim an Wochenenden, Feiertagen u. Mi. Polizeiwache Wörrstadt 06732 9110 bei Störfällen 06135 6500 -0,12 EUR je angefangene Minute Pariser Straße 76 Wasserversorgung 06242 5005-0 Apothekennotdienst Telefonseelsorge, Evang.-Kath. 0800 1110111 Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich und 0800 1110222 Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit 06242 5005-40 Festnetz (0,14 Euro/Min.) Erdgasversorgung/Stromversorgung Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) EWR Netz GmbH, Alzey 06241 848 300 Zweckverband Abwasserentsorgung Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter (während der üblichne Geschäftszeiten) Rheinhessen 06731 547760 www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr bei Störfällen 08 00 1848800 Rufbereitschaft 0151 18622594 Bürgerservice Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Mobile Evang. Sozialstation Alzey Ruftaxi Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem Josselinstr. 3 06731 2668 und 940-00 Linie 1 und 3: 06731 6266 lebensverkürzend erkrankten Kind oder Jugendlichen Fax: 06731 9400-19 Linie 2 und 4 06731 8432 kinderhospiz@mainzer-hospiz.de 06131 235531 Fibromyalgiegruppe Alzey und Umgebung Alzey und Umgebung e.V. Ambulanter Krankenpflegedienst e.V. Bornheim Treffen: Jeden 1. Mi. im Monat c/o Toni Walk, www.schlafapnoe-alzey@gmx 06131 833130 Bahnhofstraße 42, 55237 Bornheim 06734 960003 MittaGsgruppe: 15 - 17 Uhr, Abendgruppe: 18 - 20 Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch unbedingt anmelden) Schwerbehindertenrecht Anonyme Alkoholiker (AA) Info: Daniela Destradi 06241 594675 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Offenes Meeting jeden Dienstag, 19.30 - 21.30 Uhr oder Marlene Rothenmeyer 06734 961177 Sprechtag: Jeden 1. Mittwoch in den Monaten Jan., April, Juli u. Okt. i. d. Räumen d. „Oase“, Schloßgasse 15, Alzey 06733 6036 von 9 - 12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstr. 38, Alzey oder 06731 1368 Fachdienst für Hörgeschädigte Terminvereinbarung erforderlich: Andrea Sehr 06731 409-301 Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen AWO – Soziale Dienste Beratung und Hilfe bei Problemen im Zusammenhang Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Kreisverband Alzey-Worms e.V., Hellgasse 20, Alzey mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Betreuungsverein e.V. Sprechstunde: Mi. 16 - 19 Uhr u. n. Vereinbarung 06233 88920 Treffen: Jeden 2. Donnerstag Gesetzliche Betreuung von alten, psychisch kranken und Europaring 18, 67227 Frankenthal Fax: 06233 889220 Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim 06733 949400 behinderten Menschen, Beratung zum Thema Betreuungs- info@ifd-hörgeschädigte.de und Vorsorgevollmacht, Begleitung und Unterstützung www.ifd-hörgeschädigte.de Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen ehrenamtlicher BetreuerInnen 06731 10459 awo-btv-alzey@t-online.de Fax: 06731 2385 Frauennotruf Alzey Treffen: Jeden 2. Montag im Monat um 18.30 Uhr Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey 06241 592437 Sozialstation Notruf und Beratung (neben kath. Kirche) oder 06733 6843 Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Ansprechpartnerinnen: Regina Mayer und Ronja Scheu Mobiler Sozialer Hilfsdienst sowie Kleiderkammer 06731 7800 Di. 10 - 12 Uhr und Do. 14 - 16 Uhr 06731 4841241 Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen sozialstation@awowoaz.de Fax: 06731 46166 alzey@frauenzentrumworms.de Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat von 19 - 21 Uhr Ernst-Ludwig-Straße 43, Alzey MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Berufsbegleitender Dienst Keine vorherige Anmeldung notwendig. Integrationsfachdienst, Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V. Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder Treffen: Jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr Selbsthilfegruppe psychisch kranke Menschen im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.V. Termine nach Vereinbarung 06731 6762 Schloßgasse 13, Alzey 06731 43546 Gruppenabende: Mo. 20 - 21.30 Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Bundesverband Impfschaden e.V. Gesprächskreis für Trauernde Klaus Bicking 06731 41495 Hilfe und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Ev. Dekanat, Fischmarkt 3, Alzey bundeseinheitlich unter 09441 209939-0 Kontakt: Pfrin. Anja Krollmann 06731 43358 Sozialpsychiatrischer Dienst info@impfschutzverband.de Fax: 09441 209939-9 Jeden 1. Do. im Monat von 18.30-20 Uhr des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms www.impfschutzverband.de Offene, telefonische, ärztliche Sprechstunde für Hospizverein DASEIN e.V., Alzey psychisch kranke Menschen u. deren Kontaktpersonen Caritaszentrum Alzey Sprechzeiten nach tel. Vereinbarung Mo. 10 - 12 Uhr (ohne Voranmeldung) 06731 408-7079 Am Obermarkt 25, Alzey Hospizschwester Hiltrud Regner 0175 7284554 Caritaszentrum 06731 941597 Gerda Pusch 06733 6087 TAFEL Alzey e.V. Haus- und Familienpflege hospizverein.dasein@gmx.de Arbeitsgemeinschaft christl. Kirchen Alzey u. Umgebung (ACK) Dementenbetreuung „Sonnenblume“ www.hospizverein-dasein.de Friedrichstraße 3, 55232 Alzey, Büro: Mo. - Fr. 8.30 - 16 Uhr Sprach- und Familienpatenschaften Ausgabe: Mo. - Fr. 14 - 16 Uhr (Tafel-Cards: 15 - 16 Uhr) Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen HerzsportPlus e.V. Alzey Tafelleitung: Martina Hänsel 06731 5471360 Treffen: Di. 20 - 21.30 Uhr u. Fr. 19 - 20.30 Uhr in der Turnhalle des info@tafel-alzey.de, www.tafel-alzey.de Termine nach Vereinbarung 06731 5487660 Elisabeth-Langgässer-Gymnasiums (hinter Rundsporthalle) Mütter-Väter-Treff für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr Geschäftsstelle (Mohrengasse 18a, Alzey) 0151 22009081 Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Herzsport-Alzey@web.de Geriatrische Altentagesstätte Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de 06731 501-468 Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Mobiler Sozialdienst 0180 5252528 Info: B. Musseleck 06731 494943 (Kosten: 12 EUR je angef. Minute) Tagesstätte für psychisch beeinträchtigte Menschen Jugend- und Drogenberatungsstelle Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V. Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Schloßgasse 15, 55232 Alzey Treffen: Jeden 3. Montag im Monat Schloßgasse 11, Alzey 06731 1372 Öffnungszeiten: Mo. - Mi. 10 - 17 Uhr, Fax: 06731 7689 Mo. - Fr. 8.00 - 15.30 Uhr 06731 3599 Kontakte: Friedrich Heck 06731 43101 Do. 10 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr, Ellen Horn 0157 37169743 geschl. jeweils 13 - 14 Uhr, Termine n. Vereinbarung Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Diakonisches Werk Rheinhessen Beratungszentrum Krisentelefon: 0180 2000842 67307 Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2 Für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey 06351 6400 Schloßgasse 14, Alzey 06731 9503-0 Mo. - Fr. 19 - 24 Uhr, Sa., So. u. Feiertage 16 - 22 Uhr (auch anonym) dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de Fax: 06731 9503-11 VdK – Kreisverband Alzey Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Landwirtschaftliche Familienberatung Hilfe in sozialen Fragen Suchtkranken-, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Spießgasse 77, Alzey Fax: 06731 548797-90 Familien- und Jugendhilfezentrum der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Mo. 8.30 - 12 und 14 - 18, Do. 8.30 - 12 Uhr 06731 548797-0 Schloßgasse 12, Alzey 06731 9968-0 Di. 9 - 17 Uhr, Mi. u. Do. 9 - 12 Uhr WEISSER RING e.V. Ambulante und stationäre Jugendhilfeangebote info@lfbk.de; www.lfbk.de 06321 576808 Interventionsstelle häusliche Gewalt 06731 9968-15 Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms Freundeskreise weisser-ring.az-wo@hoeding.net 0151 51278604 Malteser Hilfsdienst e.V. Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Thorsten Simon 0151 17442652 Betroffene: Mo. 19.30 - 21 Uhr, Angehörige: Jeden 1. u. 3. Mi., 19.30 - 21 Uhr E-Mail: thorsten.simon@malteser.org Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Männerrunde Öffnungszeiten: Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie und Beruf, Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) Alltagssorgen, Lebenskrisen; vierzehntägig Do. 19 - 21 Uhr für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Eppelsheim Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) DRK Kreisverband Alzey Gartenstraße 4a, 67292 Kirchheimbolanden Di. u. Do. 16 - 18 Uhr Di. u. Do. 15 - 17 Uhr 9 - 13 Uhr Mobiler Sozialdienst 06731 9699-30 Frau Kutschan 06352 705990 Schuldnerberatung Flonheim schuldnerberatung@kv-alzey.drk.de oder telefonisch: Pflegestützpunkt Alzey März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Mo. u. Di. 8 - 8.30 Uhr u. Fr. 9.30 - 10 Uhr 06731 9699-20 Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Di. u. Do. 16 - 18 Uhr Di. u. Do. 15 - 17 Uhr. 8 - 12 Uhr 06731 9699-11 Termine nur nach Vereinbarung! Framersheim Carmen Eichert 06731 4966971 Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr u. 13 - 16.30 Uhr Sa. 8.30 - 12.30 Uhr EUTB Alzey carmen.eichert@pflegestuetzpunkte-rlp.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen Heike Selmikeit 06731 4966972 Gau-Odernheim mit drohender Behinderung (auch seelisch) sowie deren Angehörige April - Sept. Okt. - März Sa. (ganzjährig) heike.selmikeit@pflegestuetzpunkte-rlp.de (Teilhabe, Rehabilitation, Antragstellung, Erwerbsminderungsrente u.a.) Di. u. Do. 16 - 18 Uhr Di. u. Do. 15 - 17 Uhr Birgit Wagner 06731 5479566 Di. - Fr. 9.30 - 16 Uhr 06731 4709721 birgit.wagner@pflegestuetzpunkte-rlp.de Sa. 8 - 13 Uhr Sa. 9 - 12 Uhr info@eutb-alzey.de Schaffhäuser Str. 45, 55232 Alzey Fax: 06731 4966973 Mauchenheim www.eutb-alzey.de www.pflegestuetzpunkte.rlp.de Di. u. Do. 16 - 18 Uhr Sa. 8 - 12 Uhr
Donnerstag, den 29. April 2021 Amtlicher Teil Seite 3 5. Lieferung von 30 Mini-PCs für interaktive Tafel- und nach Vereinbarung systeme inkl. VESA Halterungen, Netzteilkäfigen Rathaus, Langgasse 44 VG Alzey-Land und DVD-Brenner-Kits; Vergabe des Lieferauftra- Telefon 06733 218 ges Mobil 0178 1308439 6. Erstellung eines Wappenzeichens info@gemeinde-bechtolsheim.de Montag, Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr 7. Mitteilungen und Anfragen www.gemeinde-bechtolsheim.de Mittwoch 8 - 12 Uhr Nichtöffentlicher Teil: Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr 8. Personalangelegenheiten Freitag 8 - 12 Uhr 9. Mitteilungen und Anfragen Öffentliche Bekanntmachung Telefon 06731 409-0 Öffentlicher Teil: Am Dienstag, dem 4. Mai 2021 um 19.30 Uhr, findet info@alzey-land.de 10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass- per WEBEX vom Rathaus eine Sitzung des Bau- www.alzey-land.de ten Beschlüsse ausschusses der Ortsgemeinde Bechtolsheim statt. Alzey, den 23.04.2021 Bürgerbüro: 06731 409-310 Steffen Unger Informationen zur Teilnahme an der Sitzung als Montag 8 - 16 Uhr Bürgermeister und Vorsitzender Zuhörer/Gast erhalten Sie über die Homepage der Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr Ortsgemeinde. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. Mittwoch 7 - 12 Uhr more-rubin1.de/ einsehbar. Tagesordnung Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr Öffentlicher Teil: Freitag 8 - 12 Uhr 1. Grundstück Musikhalle Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr 2. Gestaltung Spielefeld Kleine Bahnhofstraße (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Nichtöffentlicher Teil: Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein- barung möglich. Albig 3. Grundstücksangelegenheit Friedhofstraße 4. Grundstücksangelegenheit Auf dem Teich Bechtolsheim, den 26.04.2021 Dieter Mann Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Ortsbürgermeister Wilfried Best Ortsbürgermeister und Vorsitzender Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr „Energieprojekte Verbands- sowie von 19.00 - 20.00 Uhr Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. gemeinde Alzey-land“ und nach Vereinbarung more-rubin1.de/ einsehbar. Öffentliche Bekanntmachung der Anstalt Rathaus, Langgasse 58 des öffentlichen Rechts (AöR) „Energieprojekte Telefon 06731 2301 Verbandsgemeinde Alzey-Land“ info@ortsgemeinde-albig.de für das Wirtschaftsjahr 2020 www.ortsgemeinde-albig.de Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19. Ap- Bermersheim v. d. H. ril 2021 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 gemäß § 37 Abs. 1 Eigenbetriebs- und Anstalts- verordnung i. V. m. den §§ 7 und 11 der Anstaltssat- Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger zung festgestellt und dem Vorstand und stellvertreten- den Vorstand Entlastung erteilt. Gemäß § 37 Abs. 2 Bechenheim Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung i. V. m. § 13 Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 der Anstaltssatzung liegt der Jahresabschluss, der Telefon 0160 99354701 Anhang, der Lagebericht und der Bestätigungsver- Ortsbürgermeisterin Ute Stein Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr info@bermersheim-vdh.de merk für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Zeit vom www.bermersheim-vdh.de 03.05. bis 12.05.2021 bei der Verbandsgemeindever- und nach Vereinbarung waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8 Zimmer 110, aus. Telefon 06736 9097913 Aufgrund der Corona-Pandemie können die Unter- Mobil 0172 4017488 lagen nur nach vorheriger Terminabsprache ange- bm@utestein.de sehen werden. www.bechenheim.de Biebelnheim Alzey, 26. April 2021 Benedikt Jacobs Öffentliche Bekanntmachung Vorstand Am Donnerstag, dem 6. Mai 2021 um 19.00 Uhr, Ortsbürgermeisterin Petra Bade findet im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Bechenheim Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde und nach Vereinbarung Öffentliche Bekanntmachung Bechenheim statt. Rathaus, Hauptstraße 11 Am Montag, dem 3. Mai 2021 um 17.00 Uhr, findet Telefon 06733 281 in einer Videokonferenz eine Sitzung des Haupt- Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- post@biebelnheim.info ausschusses statt. schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- www.biebelnheim.info grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- Bitte beachten Sie, dass diese Sitzung im Rah- zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. men einer Video- und Telefonkonferenz über die Plattform Cisco Webex abgehalten wird. Tagesordnung Für die Anmeldung zur Sitzung und den Erhalt Nichtöffentlicher Teil: der Zugangsdaten kontaktieren Sie uns bitte unter 1. Bauangelegenheit 2. Mitteilungen und Anfragen Bornheim ratsinfo@alzey-land.de oder unter 06731 409-404. Öffentlicher Teil: Tagesordnung 3. Sondernutzungsvertrag – Herrn Daniel Brück, Öffentlicher Teil: Obergasse 15, 55234 Bechenheim Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß 1. Satzungsänderung Rheinhessen-Touristik GmbH Geländeauffüllung Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr aufgrund einer Erhöhung des Stammkapitals 4. Wohnmobilstandort Bechenheim; Grundsatzbe- und nach Vereinbarung 2. Ermächtigung der Verbandsgemeindeverwaltung schluss Rathaus, Hindenburgring 24 Alzey-Land zur Ausschreibung und Auftragsver- 5. Mitteilungen und Anfragen Telefon 06734 960426 gabe der Stromlieferung der Verbandsgemeinde 6. Einwohnerfragestunde Fax 06734 962458 3.1 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern- Bechenheim, den 26.04.2021 buergermeister@bornheim-rheinhessen.de heim; Vergabe der Kücheneinrichtung Ute Stein www.bornheim-rheinhessen.de 3.2 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern- Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende heim; Vergabe der Küchenlüftung Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. 3.3 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern- more-rubin1.de/ einsehbar. heim; Vergabe Fenster/Glasfassade 3.4 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern- heim; Vergabe Lichtband Dintesheim 3.5 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern- heim; Vergabe der Innenputzarbeiten 3.6 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern- Bechtolsheim Ortsbürgermeister Frank Altendorf heim; Vergabe WDVS Außenputz Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr 3.7 Sanierung der Petersberghalle in Gau-Odern- und nach Vereinbarung heim; Vergabe der Estricharbeiten Ortsbürgermeister Dieter Mann Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 4. Sanierung des Trakts 4 in der Schule in Flom- Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und Telefon 06735 1589 born; Auftragsvergabe Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr gemeinde.dintesheim@gmx.de
Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 29. April 2021 Haushaltssatzung § 6 Eigenkapital 3. Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haus- 4. Gestaltung „Römer“ in der Ortsgemeinde Eppels- der Ortsgemeinde Dintesheim haltsvorvorjahr) betrug 402.157,93 Euro. Der voraus- heim für das Haushaltsjahr 2021 sichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 Vergabe der Bankauflagen aus Holz vom 26.04.2021 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 364.707,93 Euro 5. Neugestaltung „Römer“ in der Ortsgemeinde Ep- Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge- und zum 31.12.2021 (Haushaltsjahr) 320.797,93 pelsheim Euro. Installations- und Anschlussarbeiten Elektro und meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti- § 7 Wertgrenze für Investitionen Beleuchtung des Pavillons gen Fassung am 25.03.2021 folgende Haushaltssat- Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 6. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis- Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu- 7. Bauantrag Nr. 91/2021 verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe- stellen. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses hörde vom 14.04.2021 hiermit bekannt gemacht wird: § 8 Inkrafttreten 8. Bauvoranfrage Nr. 92/2021 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Errichtung eines Einfamilienwohnhauses Festgesetzt werden Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. 9. Bauantrag Nr. 80/2021 1. im Ergebnishaushalt Dintesheim, den 26.04.2021 Erneuerung einer fränkischen Toranlage der Gesamtbetrag der Frank Altendorf 10. Mitteilungen und Anfragen Erträge auf 181.130,00 Euro Ortsbürgermeister Nichtöffentlicher Teil: der Gesamtbetrag der 11. Stundungsangelegenheit Aufwendungen auf 225.040,00 Euro Hinweis: 12. Mitteilungen und Anfragen der Jahresfehlbetrag/ Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- Eppelsheim, den 26.04.2021 -überschuss auf -43.910,00 Euro haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge- Ute Klenk-Kaufmann 2. im Finanzhaushalt macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh- Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende der Saldo der ordentlichen migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. Ein- und Auszahlungen auf -33.540,00 Euro Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- more-rubin1.de/ einsehbar. zung sind mit Genehmigungsdatum vom 14.04.2021 die Einzahlungen aus erteilt. Investitionstätigkeit auf 1.020,00 Euro Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom die Auszahlungen aus 30.04.2021 bis 10.05.2021 während der Öffnungs- Investitionstätigkeit auf 5.000,00 Euro zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107/108), Erbes-Büdesheim der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 55232 Alzey öffentlich aus. Investitionstätigkeit auf -3.980,00 Euro Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar GemO wird hingewiesen: Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und der Saldo der Ein- und „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr Auszahlungen aus und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf und nach Vereinbarung Finanzierungstätigkeit auf 37.520,00 Euro Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, Rathaus, Hauptstraße 30 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Telefon 06731 8054 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, erbes-buedesheim@t-online.de Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In- wenn www.erbes-buedesheim.de vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- festgesetzt für zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder zinslose Kredite auf 0,00 Euro die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- Bebauungsplan verzinste Kredite auf 0,00 Euro den sind, oder „Eicherwald-Ost – 2. Bauabschnitt“ zusammen auf 0,00 Euro 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim zur Umschuldung.) jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- Az.: 610-13-15/09 En Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kre- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, Siehe im Rahmen auf Seite 5. ditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu tref- der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- fen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrundsat- tend gemacht hat. zes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Kre- tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 diten und bestehenden Kreditmarktschulden dienen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Verein- genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend Esselborn machen.“ barungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht Alzey, den 26.04.2021 Steffen Unger Ortsbürgermeister Jan Weindorf überschreiten. Bürgermeister Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Ermächtigungen Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet) Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein- Mobil 0176 47724392 gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- og-esselborn@alzey-land.de haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- Eppelsheim www.gemeinde-esselborn.de ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr Flomborn Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Investitionskredite aufgenommen werden müssen, Telefon 06735 257 beläuft sich auf 0,00 Euro. gemeinde@eppelsheim.de Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle § 4 Steuersätze www.eppelsheim.de Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden und nach Vereinbarung wie folgt festgesetzt: Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 - Grundsteuer A auf 315 v. H. Öffentliche Bekanntmachung Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet) - Grundsteuer B auf 380 v. H. Am Dienstag, dem 4. Mai 2021 um 19.00 Uhr, findet rathaus@flomborn.de - Gewerbesteuer auf 380 v. H. im Bürgersaal der Ortsgemeinde Eppelsheim eine www.flomborn.de Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Ep- Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des pelsheim statt. Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 35,00 Euro Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- - für den zweiten Hund 40,00 Euro schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- Flonheim - für jeden weiteren Hund 75,00 Euro grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Tagesordnung Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga- Öffentlicher Teil: Öffnung der Verwaltung: bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: 1. Einwohnerfragestunde Montag von 8.30 - 11.30 Uhr - Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage) 2. Nachwahlen zu einzelnen Ausschüssen des Ge- Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr - Wirtschaftswegebeiträge: 0,00 Euro/ha meinderates Rathaus, Marktplatz 12
Donnerstag, den 29. April 2021 Amtlicher Teil Seite 5 Telefon 06734 9130657 Fax 06734 9140831 Bekanntmachung der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim info@flonheim.de Bebauungsplan „Eicherwald-Ost – 2. Bauabschnitt“ www.flonheim.de Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB Az.: 610-13-15/09 En Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November Bebauungsplan 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I „Vor dem Obertor – Kindertages- S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 den Be- stätte – 1. Änderung“ bauungsplan „Eicherwald-Ost – 2. Bauabschnitt“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. der Ortsgemeinde Flonheim Der Bebauungsplan wurde gem. § 13b BauGB aufgestellt und bedarf daher keiner Genehmigung der Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB höheren Verwaltungsbehörde gem. § 10 Abs. 2 BauGB. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates Az.: 610-13-25-1/12 En der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim über den o. g. Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht. Siehe im Rahmen auf Seite 6. Der Bebauungsplan „Eicherwald-Ost – 2. Bauabschnitt“ der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der o. g. Bebauungsplan, seine Begründung und die textlichen Festsetzungen sind während der Sprechstunde der Bürgermeisterin Dienststunden Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann Montag u. Dienstag: 8-12 Uhr und 14-16 Uhr die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor- Mittwoch u. Freitag: 8-12 Uhr heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734 Donnerstag: 8-12 Uhr und 14-18 Uhr 9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner Zimmer 211, einzusehen. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. @flonheim.de) an mich wenden. Der Bebauungsplan kann auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land/ Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und Bürgerservice/Bauleitplanung oder im Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingesehen Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die werden. Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede- Von dem o. g. Bebauungsplan sind in der Gemarkung Erbes-Büdesheim folgende Grundstücke be- ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. troffen: Ute Beiser-Hübner Flur 8 Nr. 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 sowie die Wirtschaftswege 166/3 (teilweise), 170 und 241 Ortsbürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 29. April 2021 um 19.00 Uhr, findet per WEBEX vom Rathaus eine Sitzung des Jugend-, Senioren- und Sportausschusses der Ortsgemeinde Flonheim statt. Informationen zur Teilnahme an der Sitzung als Zuhörer/Gast erhalten Sie über die Homepage der Ortsgemeinde. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Mitteilung über Personaländerungen in der Kin- dertagesstätte 2. Vorstellung Zertifizierung der neuen Kindertages- stätte für Lesekompetenz; Grundsatzbeschluss 3. Überlegungen für den Flonheimer Jahrmarkt 2021 4. Nutzung des alten Rathauses Flonheim (Abbildung nicht maßstabsgetreu. Plangebiet schwarz gestrichelt) 5. Mitteilungen und Anfragen Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen: Flonheim, den 26.04.2021 § 215 Abs. 1 BauGB: Ute Beiser-Hübner Unbeachtlich werden Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. und Formvorschriften, more-rubin1.de/ einsehbar. 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, Öffentliche Bekanntmachung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Am Mittwoch, dem 5. Mai 2021 um 20.00 Uhr, fin- Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- det in der Adelberghalle der Ortsgemeinde Flonheim verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde beachtlich sind. Flonheim statt. § 44 Abs. 3 BauGB: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent- Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen der schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung, wird hingewiesen. grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO): zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Tagesordnung Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Öffentlicher Teil: Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die 2. Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung in der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Adelberghalle in Flonheim; 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Vergabe von Gewerken jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung 3. Sanierungsmaßnahmen in der Küche in der Adel- unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- berghalle in Flonheim; macht hat. Vergabe von Gewerken Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 4. Neubau einer Kindertagesstätte in Flonheim; genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung Vergabe der Raumlufttechnischen Anlagen ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- 5. Neubau einer Kindertagesstätte in Flonheim; schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Vergabe der Heizungsinstallation Erbes-Büdesheim, den 23.04.2021 6. Neubau einer Kindertagesstätte in Flonheim; Dr. Karlheinz Tovar Vergabe der Sanitärinstallation Ortsbürgermeister 7. Neubau einer Kindertagesstätte in Flonheim; Vergabe der Elektroinstallation
Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 29. April 2021 8. Errichtung barrierefreie Bushaltestellen in der Ortsgemeinde Flonheim; Bekanntmachung der Ortsgemeinde Flonheim Buslinie „Alzeyer Straße“ Nichtöffentlicher Teil: Bebauungsplan „Vor dem Obertor – Kindertagesstätte – 9. Vorstellung Leitung kommunale Kindertagesstät- te Flonheim „Berliner Straße“ 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Flonheim 10. Abgabenangelegenheit Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB 11. Bauangelegenheit Az.: 610-13-25-1/12 En 12. Bauangelegenheit Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November Flonheim, den 26.04.2021 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I Ute Beiser-Hübner S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht: Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim hat in seiner Sitzung am 07.04.2021 den Bebauungs- plan „Vor dem Obertor – Kindertagesstätte – 1. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung be- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. more-rubin1.de/ einsehbar. schlossen. Der Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gem. § 10 Abs. 2 BauGB. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Flonheim über den o. g. Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht. Bekanntmachung Der Bebauungsplan „Vor dem Obertor – Kindertagesstätte – 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Flonheim tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. der Ortsgemeinde Flonheim Der o. g. Bebauungsplan und seine Begründung sowie die textlichen Festsetzungen können während 1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushalts- der Dienststunden: satzung für das Jahr 2021 mit dem Haushalts- Montag u. Dienstag: 8-12 Uhr u. 14-16 Uhr plan und seinen Anlagen Mittwoch u. Freitag: 8-12 Uhr 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen Donnerstag: 8-12 Uhr u. 14-18 Uhr Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Zimmer 211, von mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft er- mit dem heutigen Tag der Bekanntmachung dem Ge- teilt. Der Bebauungsplan kann auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land/ meinderat zugeleitet. Bürgerservice/Bauleitplanung oder im Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingesehen 1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr werden. 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen An- Von dem o. g. Bebauungsplan sind in der Gemar- lagen während der allgemeinen Öffnungszeiten kung Flonheim folgende Grundstücke betroffen: im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Flur 11 Nr. 79-81 (teilweise), Nr. 82, Nr. 199 (teil- Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Zim- weise) und Nr. 204 (Wirtschaftsweg teilweise) mer 107/108, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Auf folgende Bestimmungen wird besonders hin- Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haus- gewiesen: haltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haus- haltsplan und seinen Anlagen im Internet unter § 215 Abs. 1 BauGB: www.alzey-land.de zur Einsichtnahme bereit. Unbeachtlich werden 2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsge- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 be- meinde Flonheim haben die Möglichkeit, inner- achtliche Verletzung der dort bezeichneten halb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Verfahrens- und Formvorschriften, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Weinruf- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 straße 38, 55232 Alzey, Vorschläge zum Entwurf beachtliche Verletzung der Vorschriften über der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem das Verhältnis des Bebauungsplans und des Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Flächennutzungsplans und Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Der 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Be- des Abwägungsvorgangs, schluss über die Haushaltssatzung über die in- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- nerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge kanntmachung des Flächennutzungsplans oder in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde (Abbildung nicht maßstabsgetreu. Plangebiet schwarz gestrichelt) Alzey, 23.04.2021 unter Darlegung des die Verletzung begründen- Steffen Unger den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Bürgermeister Abs. 2a beachtlich sind. § 44 Abs. 3 BauGB: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent- Informationen aus der 14. Sitzung schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung, wird hingewiesen. des Gemeinderates am 07.04.2021 Zwei schriftliche Anfragen waren eingereicht worden: § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO): Die erste Anfrage zum Thema „finanzielle Situation Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf der Ortsgemeinde Flonheim“ konnte noch nicht ab- Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von schließend beantwortet werden, da der Haushalt der Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Gemeinde noch beraten und beschlossen werden 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die muss. Der Haushalt 2020 weist einen Fehlbetrag in Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Höhe von EUR 1,3 Mio. aus; ein Investitionskredit 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder wurde jedoch nur in Höhe von EUR 710.000 aufge- jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung nommen. Detailliertere Informationen wird die Ver- unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- bandsgemeindeverwaltung nachreichen. macht hat. Die Frage nach den Einsparungen durch den Einsatz Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 von LED-Lampen bei der Altstadtbeleuchtung kann genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung aufgrund der nicht abgeschlossenen Rechnungsprü- ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- fung noch nicht beantwortet werden. schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Weiterhin wurde darüber berichtet, dass Flonheim, den 21.04.2021 – zum Austausch der Windkrafträder durch die Fir- Ute Beiser-Hübner ma wiwi plan GmbH & Co. KG sich die Gemeinde Ortsbürgermeister noch in Verhandlung mit der Firma befindet. Der erste Bauantrag wurde zunächst aufgrund des fehlenden Vertragsabschlusses abgelehnt. Der nächste Tagesordnungspunkt „Förderung des Stellungnahme geäußert. Die Mehrheit im Gemein- – für die Sanierung der Brücken der LBM im Rah- Breitensports – Errichtung eines Bike-Parks“ wurde derat hat alle Punkte ohne weitere Diskussion ver- men des Radwegebaus seine Verantwortlichkeit einstimmig aufgrund des engen Zeitrahmens der Sit- worfen. erklärt hat. Bei der Ortsgemeinde wurden für das zung (bedingt durch die aktuell geltende Ausgangs- Die Unterzeichner fanden sich dadurch nicht im An- Jahr 2021 ebenfalls Gelder im Haushalt für die sperre) zunächst an den Straßenbau- und Verkehrs- satz ausreichend gewürdigt. Es nahmen sowohl die Brücken eingestellt. ausschuss der Ortsgemeinde verwiesen. Verwaltung als auch das Planungsbüro zu den Ein- Eine Einwohnerin erklärt zuletzt ihre Entrüstung über Im Rahmen des TOP 3 zum Offenlegungsverfahren wendungen sowie verschiedene Behörden zu dem den geplanten Abriss eines Gebäudes im Rahmen sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und Offenlegungsverfahren Stellung. der Baumaßnahmen für die neue Kindertagesstätte sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen Im Wesentlichen ging es um die Einrichtung eines „Vor dem Obertor“. Sodann wurde die Einwohnerfra- des Baus einer Kindertagesstätte haben sich 33 verkehrsberuhigten Bereichs, die Sperrung eines an- gestunde beendet. private Einwender schriftlich in einer gemeinsamen grenzenden Wirtschaftsweges sowie zusätzlicher
Donnerstag, den 29. April 2021 Amtlicher Teil Seite 7 Im Zuge des geplanten Umbaus und der Sanie- rung der Infothek und des Ortsmuseums wurde ein Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gau-Odernheim Architektenvertrag für die ersten Leistungsphasen Bebauungsplan „Vorstadt I – 6. Änderung“ geschlossen, und es liegt zwischenzeitlich die Ge- nehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vom der Ortsgemeinde Gau-Odernheim zuständigen Ministerium vor. Es wurde die Beauftra- Satzungsbekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB gung des Architekten für die Leistungsphasen 4 bis 9 Az.: 610-13-56-6/16 En beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November Da die Stromlieferverträge der Gemeinde zum Jah- 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I resende auslaufen, wurde beschlossen, die Ver- S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht: bandsgemeindeverwaltung mit der entsprechenden Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Odernheim hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 den Be- Ausschreibung zu beauftragen. bauungsplan „Vorstadt I – 6. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Be- Der Tagesordnungspunkt 7 „Planung von Entlas- bauungsplan wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt und bedarf daher keiner Genehmigung der tungsflächen für innerörtlichen Parkraum und Ent- höheren Verwaltungsbehörde gem. § 10 Abs. 2 BauGB. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates wicklung einer Umsetzungsstrategie zur Steigerung der Ortsgemeinde Gau-Odernheim über den o. g. Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht. der Attraktivität des Marktplatzes“ wurde zunächst an den Straßenbau- und Verkehrsausschuss verwiesen. Der Bebauungsplan „Vorstadt I – 6. Änderung“ der Ortsgemeinde Gau-Odernheim tritt mit die- Hinsichtlich der Parksituation in der Bahnhofstraße ser Bekanntmachung in Kraft. wurden aus der Bürgerschaft verschiedene Über- Der o. g. Bebauungsplan und seine Planunterlagen können während der Dienststunden: legungen zur Nutzung des Parkplatzes angestellt. Montag u. Dienstag: 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Unter anderem wird über eine Beschilderung zur zeit- Mittwoch u. Freitag: 8-12 Uhr lichen Begrenzung der Parkzeit und eine Vermietung Donnerstag: 8-12 Uhr und 14-18 Uhr an interessierte Bürger nachgedacht. Das Thema soll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, zunächst im Straßenbau- und Verkehrsausschuss Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Zimmer 211, von je- beraten werden. dermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Weiter wurde darüber informiert, dass eine virtuelle Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft er- Bürgermeisterdienstbesprechung unter Leitung von teilt. Der Bebauungsplan kann zudem auch im Inter- Herrn Landrat Sippel stattfindet, die Bürgermeisterin net auf der Homepage der Verbandsgemeinde Al- an einem Seminar zur digitalen Rechnungsbearbei- zey-Land (www.alzey-land.de) unter „Bürgerservice tung teilgenommen hat und es wurde um Prüfung – Bauleitplanung – Offenlage“ oder über das zentra- gebeten, ob der Brunnen am Marktplatz kurzfristig in le Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www. Betrieb genommen werden kann. geoportal.rlp.de) eingesehen werden. Eine Einsicht Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung in die zugrundeliegenden DIN-Normen ist ebenfalls wurden beschlossen: in der Verbandsgemeinde Alzey-Land während der – der Abschluss eines Wegenutzungsvertrages o. g. Dienststunden möglich. – weitere Verhandlungen hinsichtlich des Erwerbs eines Gewerbegrundstücks durch die Gemeinde Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, welcher zu führen als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) darge- – das Vorkaufsrecht der Gemeinde an zwei Grund- stellt wird und eine Fläche von ca. 0,11 ha ausweist, stücken auszuüben befindet sich in der Gemarkung Gau-Odernheim und – zwei Bauanträge genehmigt. umfasst dabei folgendes Grundstück: Flur 8 Nr. 499 des Bebauungsplanes „Vorstadt I – 4. Änderung“ in der Fassung vom 06.09.2007 (Abbildung nicht maßstabsgetreu. Plangebiet schwarz gestrichelt) Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen: § 215 Abs. 1 BauGB: Framersheim Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Ortsbürgermeister Felix Schmidt 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Sprechstunde: Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der und nach Vereinbarung Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- Öffnungszeiten der Verwaltung: verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr beachtlich sind. Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr § 44 Abs. 3 BauGB: Rathaus, Schloßstraße 1 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent- Telefon 06733 316 schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen der kontakt@framersheim.de Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung, wird hingewiesen. www.framersheim.de § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Bebauungsplan Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Industriegebiet Ost-Erweiterung 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die mit Osttangente der Stadt Alzey Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Als Ergebnis des Dialoges zwischen der Ortsgemein- 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder de Framersheim, vertreten durch den ersten Beige- jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung ordneten Dr. Menges, und Vertretern der Erschlie- unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- ßungsgesellschaft, wird der Gemeinderat im Rah- macht hat. men der nächsten Sitzung umfassend informiert. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 Hierzu hat bereits jetzt ein kompetenter Vertreter der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung Erschließungsgesellschaft sein Kommen zugesagt. ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Die Ratssitzung wird am 12.05.2021 (der 13.05. ist schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. ein Feiertag) stattfinden und bereits um 18.00 Uhr Gau-Odernheim, den 26.04.2021 beginnen. Unter Beachtung der Hygienevorschriften Heiner Illing wird auch diese Sitzung in der Sport- und Kulturhalle Ortsbürgermeister in Framersheim stattfinden. Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheitsschutz aller Anwesenden die Besucherzahl auf 15 Personen Parkplätze auf dem gegenüberliegenden Gelände Planungsbüros und der Verwaltung herangezogen. begrenzt werden muss und daher auch nur eine be- der EWR AG. Der Gemeinderat hat in einem Be- Weitere Stellungnahmen von Behörden und Institu- grenzte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. schluss letztlich die Stellungnahmen der privaten tionen wurden für die weitere Planung berücksichtigt. Der Zugang für die Besucher erfolgt über den Haupt- Einwender zur Kenntnis genommen und dazu fest- Der Bebauungsplan bedarf gem. BauGB keiner Ge- eingang, für die Ratsmitglieder über den Seitenein- gestellt, dass diese keine Änderungen des Bebau- nehmigung und wird daher nach dem Satzungsbe- gang am Tennisplatz. ungsplanentwurfs bewirken. schluss durch die Verwaltung bekannt gemacht. Er Auf Grund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Als Begründung wurden die Stellungnahmen des tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Anmeldung per E-Mail kontakt@framersheim.de
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