Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde ...
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mit den amtlichen Bekanntmachungen 39. Jahrgang der VerBandsgemeinde Wöllstein Donnerstag, den 16. September 2021 und der verbandsangehörigen Ortsgemeinden Ausgabe 37/2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Bitte machen Sie von Ihrem Wahl- recht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl, falls Sie die Briefwahl nicht in Anspruch genommen haben. Das Wahlrecht ist eines der vornehmsten Rechte, das Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, haben. Mit Ihren Stimmen können Sie aktiv auf die Beset- zung der Parlamente Einfluss nehmen und nicht zuletzt dadurch die Politik mitgestalten. Zu Ihrem Schutz als auch zum Schutz der einge- setzten ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahl- helfern ist ein Hygienekonzept erstellt und wird umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass in den Wahl- räumen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht. Den für Sie zuständigen Wahlraum entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte gehen Sie wählen! Mit herzlichen Grüßen Ihr Gerd Rocker Bürgermeister Nachrichten online www.woellstein.de/vg_woellstein/Bürgerservice/Nachrichtenblatt/
Wöllstein 5. Stein-Bockenheimer Wiesenkerb vom 18.-20.09.2021 - 2 - An allen Tagen gelten folgende Corona-Regeln: Der Eintritt auf den Kerbeplatz erfolgt über eine Einlasskontrolle. Für Personen ab 14 Jahren (Ausnahme: Schüler mit einem gültigen Schülerausweise) gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Ein aktueller Nachweis muss vorgezeigt werden. Die Kontaktdaten werden mittels App oder handschriftlich erfasst. Maskenpflicht besteht nicht. Wir bitten Wir freuen uns auf Ihren Besuch ! um Einhaltung des Mindestabstandes. Ausgabe 37/2021
Wöllstein - 3 - Ausgabe 37/2021 Sanierung Hochbehälter Wendelsheim Der Hochbehälter für die Trinkwasserversorgung der Ortsgemeinde Wendelsheim wird derzeit einer grundlegenden Sanierung unterzogen. Zum einen wurden die beiden Wasserkammern neu hergestellt und das in die Jahre gekommene Gebäude insgesamt einer grundlegenden Sanierung unterzogen. Die beiden Wasserkammern haben ein Gesamtvolumen in Höhe von 500 m³. Das hier vorgehaltene Wasser für die Versorgung der Ortsgemeinde Wendelsheim resultiert zu ca. 25 % durch Eigenförderung mit den beiden Wendelsheimer Brunnen und zum anderen durch Zulie- ferung über die Transportlei- tung von Stein-Bockenheim her, mit von der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz zugekauftem Wasser. Der Gesamtaufwand für diese Maßnahme wird derzeit mit ca. 500.000,-- € beziffert. Bür- germeister Gerd Rocker und der Werkleiter für den Bereich Wasserversorgung Herr Hans- Ludwig Räuchle besichtigten gemeinsam mit dem Vertreter der Wasserversorgung Rhein- hessen-Pfalz, Herrn Weimer die Anlage und überzeugten sich vom Fortgang der Arbeiten. Mit dem Abschluss der Maßnahme wird zum Jahresende gerechnet.
Wöllstein - 4 - Ausgabe 37/2021 STADTRADELN-Aktion Landkreis Stadt und VG´s starten gemeinsam Die Verbandsgemeinde Wöllstein im Land- kreis Alzey-Worms nimmt vom 27. August bis 16. September 2021 am STADTRADELN teil. Alle Personen, die in der Verbandsgemeinde Wöllstein leben, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Verein angehören, waren einge- laden, an der STADTRADELN Kampagne teilzunehmen, und so Emissionen zu ver- meiden und den Klimaschutz weiter voran- zubringen. Während des STADTRADELN-Zeitraums liefern sich die Stadt Alzey sowie die Ver- bandsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms einen freundschaftlichen Wettbewerb, wer die meisten Radkilometer sammelt. Um gleichzeitig das Verbindende der gemein- samen Aktion herauszustellen, erfolgt durch Vertreter:innen der jeweiligen Kommunen die Übergabe eine Staffel-Fahne, welche Die Übergabe der STADTRADELN-Fahne für die kreisweite Rund- durch das eigene Gebiet gefahren und tour - von der Verbandsgemeinde Wöllstein, vertreten durch Herrn Brack (Bild: rechts), zur Verbandsgemeinde Wörrstadt, vertreten anschließend erneut weitergegeben wird. durch Frau Paluch (Bild: links). Bereitschaftszeiten: Frw. Feuerwehr Stein-Bockenheim Notrufe Unter der Woche von 18.00 - 06.00 Uhr Am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Wöllstein Unter der Woche von 19.00 bis 06.00 Uhr ■ Feuerwehr Am Wochenende und Feiertagen 24 Stunden Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������112 ■ Kinderärzte Notdienst ■ Polizei im Diakonie Krankenhaus Kreuznacher Diakonie (4. OG) Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������110 Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach Polizei Wörrstadt������������������������������������������������������������06732/911100 Sprechstunden: Mittwoch, 16.00 - 18.00 Uhr Wochenende/Feiertage, 09.00 - 12.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr Telefon: 0671/605-2401 Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr. Bereitschaftsdienste ■ Zahnärztlicher Notfalldienst im Kreis Alzey ■ Ärztlicher Notdienst 01805/666007 (0,12 € à Minute) Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 (ohne Vorwahl) an Wochenenden und Feiertagen Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen ist direkt der Rettungs- Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst dienst unter 112 zu alamieren. beginnt Samstag um 08.00 Uhr und endet Montag um 08.00 Uhr. An Feiertagen wird analog verfahren. ■ Krankenhäuser ■ Apothekennotdienst-Regelung Diakonie Bad Kreuznach������������������������������������������������������0671/6050 St. Marienwörth Bad Kreuznach������������������������������������������0671/3720 in Rheinland-Pfalz Giftinformationszentrale Mainz�����������������������������������������06131/19240 Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummer: DRK Krankenhaus Alzey����������������������������������������������������06731/4070 01805-258825-PLZ - also zum Beispiel 01805-258825-55597 für Wöllstein - Kosten aus dem deutschen Festnetz 0,14 €/Min., ■ „Helfer vor Ort“ Mobilfunk-Preise abweichend (max. 0,42 €/Min.) First Responder-Einheit Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Notruf über die Rettungsleitstelle: www.lak-rlp.de Telefon 19222 oder auch über die 112 Die aktuellen Notdienste werden auch an der Apotheke ausgehängt.
Wöllstein - 5 - Ausgabe 37/2021 ■ Bezirksbeamte der Bürgerservice Polizeiwache Wörrstadt Die Bezirksbeamten sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, für Institutionen, Verbände und Behörden. Sie halten den ver- ■ Bürgerbus der trauensvollen Kontakt zum Bürger, auch im direkten Gespräch und bearbeiten alle anfallenden Straftaten in ihrem Bezirk. Verbandsgemeinde Wöllstein Oliver Nöthen Der Bürgerbus ist ein kostenloser Kontakt: Telefon: 06732/ 911-2911 Fahr-Service für alle Mitbürgerinnen Carola Saulheimer, Tel.: 06732/911-2918 und Mitbürger der VG Wöllstein mit Sprechzeiten: nach Vereinbarung eingeschränkter Mobilität und soll helfen, die Mobilität dieser Personen ■ Schiedsmann im Alltag zu verbessern. Wir fahren Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 015202853468, Walter Sie gerne zum Einkauf, zu Ärzten, Simon, walter.simon@schiedsmann.de oder Tel. 06703-1444, Franz- in die Apotheke, usw. Der „Hiwwel- Josef Lenges. Hopper“ ist ein Kleinbus mit bis zu 8 Sitzplätzen und einer Einstiegs- hilfe. Auch ein Rollator findet auf der großzügigen Ladefläche im Heck des Fahrzeuges Platz. ■ Gleichstellungsbeauftragte Fahrzeiten: Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 06703/302-0, E-Mail: Dienstag u. Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr gleichstellung.steinle@gmail.com 14.00 – 17.00 Uhr Anmeldung: ■ Sicherheitsberater für Senioren Montag und Mittwoch jeweils von 17:00 – 19:00 Uhr Ständig vor Ort und auf Augenhöhe mit den Senioren ist der Sicher- Telefon: 06703/302-85 heitsberater im präventiven Bereich zur Entlastung und Unterstützung unserer Polizei tätig. ■ VG Bus Roland Straub, Tel. Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 5083 9532, jeweils mittwochs E-Mail: rostra66@gmx.de Hinfahrt nach Wöllstein: 08.05 Uhr Gau-Bickelheim - Rathaus, Am Römer 4 ■ Digitalbotschafter für Senioren 08.15 Uhr Eckelsheim - Bushaltestelle Ortsmitte Für Fragen und einfache Hilfe am Smartphone, Tablet oder PC wen- 08.20 Uhr Wendelsheim - Rathaus den Sie sich bitte an: 08.25 Uhr Wonsheim - Rathaus Roland Straub, Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 50839532, 08.30 Uhr Stein-Bockenheim - Rathaus Mail: rostra66gmx.de 08.35 Uhr Siefersheim - Bushaltestelle Ortsmitte Rückfahrt: 09.55 Uhr Gau-Bickelheim ■ Schulen 10.15 Uhr Eckelsheim Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein Siefersheim Schulleiterin: Elena Seiler Wonsheim Schulrat-Spang-Straße 7-9, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 93040, Stein-Bockenheim realschuleplus@woellstein.de Wendelsheim http://www.realschuleplus-woellstein.de Hin- und Rückfahrt von/nach Gumbsheim oder zur VG-Verwaltung Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim nach Gau-Bickelheim nach Bedarf, telef. Anmeldung unter 06703/1307 Schulleiterin: Sonja Eschenauer Pestalozzistraße 5, 55599 Gau-Bickelheim, Tel. 06701 / 2892, grundschule@gs-gaubickelheim.de ■ Rufbereitschaft Wasserversorgung http://www.gs-gaubickelheim.de Für alle Ortsgemeinden zuständig: Wasserversorgung Rheinhessen- Grundschule „Am Martinsberg“ Siefersheim Pfalz GmbH, Rheinallee 87, Bodenheim, Tel. 06135/6500. Schulleiterin: Christiane Hasselberg Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen In der Heidenhecke, 55599 Siefersheim, Tel. 06703 / 1663, Meister weitergeleitet. gs-siefersheim@woellstein.de, http://www.gs-siefersheim.de Grundschule „Am Appelbach“ Wöllstein ■ Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung Schulleiterin: Andrea Seelig während der Dienststunden 06703/ 30244 oder 3020, Eleonorenstraße 83, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 301426, nach Dienstschluss und am Wochenende 0160 / 91324466. grundschule@gs-woellstein.de Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an Hauptkanälen, http://www.gs-wöllstein.de Abwasserpumpstationen, Kläranlage, usw. zuständig. Bei Verstopfungen an Hausanschlussleitungen (auch im Straßenbe- ■ Bücherschrank Wonsheim reich) wenden Sie sich an entsprechende Fachfirmen, die Sie unter Der öffentliche Bücherschrank der Verbandsgemeinde Wöllstein der Rubrik „Grubenentleerung“ im Branchenfernsprechbuch finden. befindet sich am Rathaus Wonsheim und ist jederzeit zugänglich und benutzbar. Der Schrank ist mit unterschiedlichster Literatur gut gefüllt, ■ Rufbereitschaft Strom/Erdgasversorgung es können Bücher entnommen und neue eingestellt werden. Strom (für alle Ortsgemeinden): EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800 ■ Wertstoffhof Gas (für die OG-Gau-Bickelheim): Der Wertstoffhof Wöllstein, Maria-Hilf-Straße (ehemaliges Baustoffla- EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800 ger Pitthan), hat folgende Öffnungszeiten: (für alle übrigen Ortsgemeinden): 1. März bis 30. Sept., dienstags u. donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr RWE Westnetz��������������������������������������������������������� Tel. 0800 0793427 1. Okt. bis 28./29. Febr. dienstags u. donnerstags 15.00 bis 17.00 Uhr Ganzjährig samstags 08.00 bis 12.00 Uhr. ■ Zuständige bev. Bezirksschornsteinfeger Terminvereinbarung nicht erforderlich! für die Gemeinden Wöllstein, Gumbsheim, Eckelsheim, Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim Hermann Müller, Keltenstraße 3, 55597 Wöllstein Tel. 06703/4945, Fax 06703/4935 Soziale Dienste Email woellsteiner-feger@t-online.de für die Gemeinde Wendelsheim Patrick Busch, Donnersbergstr. 5, 55234 Flomborn ■ Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Tel. 06735/2694002, Fax. 06735/2694009 Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung Email patrickbusch@gmx.net Die Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, ist montags bis für die Gemeinde Gau-Bickelheim und Wöllstein freitags, von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. Jonas Schimsheimer, Neupforte 14, 55291 Saulheim Anschließend ist eine Rufumleitung geschaltet. Tel. 06732/2737130 Telefon-Nr.: 06703/9111-0, Fax: 06703/9111-20 schimsheimer@web.de E-Mail-Adresse: kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de, Mobil 0151/54 87 48 28 Internet: www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de
Wöllstein - 6 - Ausgabe 37/2021 ■ Caritaszentrum Alzey Spießgasse 77, Alzey Tel.: 06731/548797-0 und Fax 06731/548797-90 Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Ortsverband Gau-Bickelheim: Tel. 06701/7404 Termine nach Vereinbarung Tel. 06731/941597 1. Vorsitzender Wilhelm Inboden, Kreuzgasse 7 Haus- und Familienpflege Tel. 06731/941598 Ortsverband Wöllstein: Tel. 06703/4945 Betreuungsangebot in der Sonnenblume, Niedergasse 2, 1. Vorsitzende Regina Müller, Keltenstraße 3 Erbes-Büdesheim ■ Sozialpsychiatrischer Dienst ■ Jugendscouts im Landkreis Alzey-Worms Kostenfreie Sprechstunde für Jugendliche unter 25 Jahren Beratung des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu allen Fragen der Ausbildung, Arbeit, ALG I/II, Bewerbungshilfen, An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey allgemeine Lebensberatung ... Wir zeigen Dir Wege durch das Laby- Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und rinth der Möglichkeiten! Termine nur nach Vereinbarung, Beratung deren Kontaktpersonen. durch Justyna Ewa Gladosch, Mail: gladosch.justyna@alzey-worms. Informationen und Terminvereinbarung Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr de, Träger: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abt. 5 Jugend und Familie unter der Telefonnummer 06731 / 408-7082 oder per Email unter Das Projekt wird von EU, ESF, Land Rheinland-Pfalz, Kreis und Job- hutflies.laura@alzey-worms.de. center Alzey-Worms finanziert. Offene ärztliche telefonische Sprechstunde Mo 10-12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter 06731 / 408-7079. ■ Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. Kontakt: Tel. 06731-8923053 E-Mail: marita.debnar-fsh@gmx.de ■ Ambulanter Hospizdienst Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression Der Hospizdienst engagiert sich für Menschen in der letzten Lebens- MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey phase und für deren Angehörige. Wir arbeiten ehrenamtlich und jeder Keine vorherige Anmeldung notwendig. kann den Dienst kostenlos in Anspruch nehmen ohne Ansehen der Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Konfession, der Kirchenzugehörigkeit oder der Nationalität. Alzey und Umgebung Einsatzleitung: Kontakt: - für die Pfarrgruppe Wißberg: Daniela Destradi������������������������������������������������������������ 06241-594675 Marianne Groben, Burggasse 24, 55599 Gau-Bickelheim, M. Rothenmeyer����������������������������������������������������������� 06734-961177 Tel.: 06701/573 - für die Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz: ■ Wöllsteiner Tischlein e.V. Margot Haubs, Römerring 4, 55597 Wöllstein, Tel. 06703/960379. Bahnhofstr. 1, 55597 Wöllstein Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Menschen Öffnungszeit: mittwochs von 09.00 Uhr - 11.30 Uhr ■ Arbeiterwohlfahrt Kontakt: Stegemann-Krüger������������������������������������� 06703/66 19 883 Altenhilfe - Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Krankenpflege - Haus- und e-mail: woellsteiner.tischlein@gmail.com Familienpflege - Erholung- Jugendarbeit und Beratung - Kleiderkammer. AWO-Sozialstation Schwerstkrankenpflege, Pflege behinderter und alter Menschen, ■ Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Behandlungspflege, Familienpflege, Pflegeeinsätze (nach § 37 III SGB Pflegestützpunkt Wörrstadt/Wöllstein Kostenlose und trägerneut- IX). rale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.V., Angehörige. Hausbesuche möglich. Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Hellgasse 20, 55232 Alzey, Telefon 06731/7800 Wörrstadt. Ortsvereine: Ansprechpartnerinnen: Wendelsheim: 1. Vors. Karl Walther, Am Pfortweg 1, Sabine Theis Tel. 06734/8736, Fax 962450, awowalther@aol.com sabine.theis@pflegestuetzpunkte-rlp.de 06732 932 94- 84 Senioren-Nachmittage, Senioren-Tanzgruppe, Senioren-Gymnastik, Sonja Hill Senioren-Singgruppe Sonja.hill@pflegestuetzpunkte-rlp.de 06732 932 94-95 Wöllstein: 1. Vors. Annerose Walk, Gotenstraße 1, Tel. 06703/3269, Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Email: AnneroseWalk@web.de Rheingrafenstraße 4-6 Wonsheim: 1. Vorsitzende Emmi Schön, am Sonnenberg 7, 55599 55286 Wörrstadt Wonsheim Tel.: 06703/2525. Rollstuhlverleih Telefon: 06732-932 94 95 Seniorenzentrum Wörrstadt, Humboldstraße 3, 55286 Wörrstadt, Fax: 06732-932 94 96 Telefon: 06732/9140, Fax 06732/914199 Servicezeiten: seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Sprechstunde nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Ab Januar 2021 neue E-Mail Adresse ■ Diakonisches Werk E-Mail: birgit.wagner@pflegestuetzpunkte-rlp.de Telefon 06731/9503-0; Fax 06731/950311; Email dw-alzey@dwwa.de Erziehungsberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, Schwangeren- beratung, Lebensberatung, Paarberatung, Erholungshilfe ■ ZEITBANK Wöllstein und Umgebung e.V. Treffen von Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe. „Zeit geben und Zeit nehmen“ Die Mitglieder des Vereins unterstützen sich gegenseitig. Wir informieren Sie gerne telefonisch unter ■ Notruf und Beratung für Tel. 06703 - 3059270 Frau Kämmerer oder vergewaltigte Frauen und Mädchen Tel. 06703 - 941654 Frau Güntner Mainz, Walpodenstr. 10, 55116 Mainz, Tel. 06131-221213, oder per E-Mail: zeitbank@gmx.de Fax: 06131-229222, E-Mail: notruf@frauenzentrum-mainz.de Gäste/Interessenten sind zu unseren Kennenlern-Treffen web. www.frauennotruf-mainz.de immer herzlich willkommen. ■ Jugend- und Drogenberatungsstelle ■ Gemeindeschwester plus Die Jugend- und Drogenberatungsstelle befindet sich in der Schloß- Sie sind über 80 Jahre alt und brauchen noch keine Pflege? Sie gasse 11, 55232 Alzey, Tel.-Nr. 06731/1372 und 7689 möchten ihre Selbständigkeit und Gesundheit so lange wie möglich erhalten? Ihnen bei Ihren Wünschen, Sorgen und Bedarfen zu helfen und Sie über Unterstützungs- und Freizeitangebote zu informieren ist ■ ILCO-Gruppe meine Aufgabe! Als „Kümmerer“ vor Ort, besuche ich Sie gerne bei Selbsthilfegruppe für Menschen Ihnen zu Hause. Denn auch Fürsorge ist Vorsorge! mit künstlicher Harn- und Darmableitung Carmen Mitsch Ansprechpartner: Dieter Kaul, Hauptstraße 50a, 55546 Hackenheim, Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Tel. 0671/66073. Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt Telefon: 06732 / 933 6870, Mobil: 0175 / 116 8907 ■ Sozialverband VdK - Kreisverband Alzey mitsch.carmen@alzey-worms.de Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Hilfe Renten- und Schwerbe- hindertenrecht, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Pfle- ■ Weisser Ring e.V. geversicherung, Alten- und Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht, Wir helfen Kriminalitätsopfern - Außenstelle Worms / Landkreis Alzey, Patientenschutz und Patientenberatung usw. Tel.: 0151 5127 8604 E-mail: weisser-ring.az-wo@hoeding.net
Wöllstein - 7 - Ausgabe 37/2021 ■ WiW Bürgerinitiative 8. Freizeit- und Erlebnisbad am Schlossstadion Wöllstein; Willkommen in Wöllstein e.V. Badesaison 2021; Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete und Neubürger Antrag der FWG-Fraktion Unterstützung mit Projekten (Café, Sprachkurse, Fahrradwerkstatt - Sachstandsbericht - etc.) und durch persönliche Hilfe, Begleitung und Patenschaften 9. IT-Ausstattung der Schulen - Antrag der CDU-Fraktion Tel: 06703-961966 oder -2363, Dr. Petra Renner-Weber - Sachstandsbericht - Tel: 0176-31698385 Leonie Weber oder: mail@willkommeninwoellstein.de 10. Anpassung des Flächennutzungsplanes zur Unterstützung der Annahme von Kleidung Energiegewinnung aus Windkraft mittels Repowering der Wind- energieanlage 04 (WEA 04) im Bereich des Windparkes Streitberg; Kleiderkammer ist bis auf Weiteres geschlossen. Bürozeiten nach Terminvereinbarung: Antrag der SPD-Fraktion Sozialarbeiter Herr Dipl. Pädagoge Simon Louanzi - Beratung und Beschluss - Diakonisches Werk Rheinhessen FJHZ, Schlossgasse 12 11. Grundschule St. Martin Gau-Bickelheim; in 55232 Alzey Durchführung eines Architektenverfahren Telfon: 06731/996811 (Familien und Jugendhilfe Zentrum) - Beratung und Beschluss - Mobil: 0176 38732149 12. Mitteilungen und Anfragen Fax: 06731/996820 Mail: simon.louanzi@diakonie-rheinhessen.de Mit freundlichen Grüßen gez. Gerd Rocker, Bürgermeister Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl Verbandsgemeinde zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die die verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden bilden folgende Wahlbezirke: VERBANDSGEMEINDE WÖLLSTEIN Bürgermeister Gerd Rocker Eckelsheim 101 Dorfgemeinschaftshaus, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim Bellerkirchstraße Tel. 06703/302-0, Fax 06703/302-14 Gau-Bickelheim 201 Jugendraum der Grundschule E-Mail VG-Verwaltung: info@vg-woellstein.org 202 Dorfgemeinschaftshaus, Am Römer Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung Internet: www.woellstein.de Gumbsheim 301 Gemeindehalle, Wöllsteiner Straße 6 Siefersheim 401 Turnhalle der Grundschule, An der Heidenhecke Stein-Bockenheim 501 Gemeindehalle, Mörsfelder Straße 4 Amtliche Bekanntmachungen Wendelsheim 601 Gemeindehalle, Oberwendelsheim 5 602 Gemeindehalle, Oberwendelsheim 5 Wöllstein 701 Rathaus, Ernst-Ludwig-Straße 22 Einladung zur 12. Sitzung 702 Gemeindezentrum, des Verbandsgemeinderates Great-Barford-Straße 11 Sehr geehrte Damen und Herren, 703 Gemeindezentrum, die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Dienstag, Great-Barford-Straße 11 dem 21. September 2021 um 18:00 Uhr, im Gemeindezentrum Wöll- 704 Realschule plus, Raum B.001, stein, Great-Barford- Straße 11, 55597 Wöllstein, statt. Schulrat-Spang-Straße 7-9 Hiermit erfolgt gem. 34 Abs. 6 i. V. m. § 27 GemO die öffentliche Wonsheim 801 Gemeindehalle, Kirchstraße 14 Bekanntmachung. Tagesordnung In den Gemeinden sind alle Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit I. Öffentlicher Teil Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet. 1. Grundschulen der Verbandsgemeinde Wöllstein; In den Wahlbezirken 401-Siefersheim, 602-Wendelsheim Betreuungsangebote; (repräsentative Urnenwahlbezirke) und 201/202-Gau-Bickel- Aussetzen der Betreuungsgebühren aufgrund der Corona-Pande- heim (repräsentative Briefwahlbezirke) werden für wahlsta- mie und ihrer Auswirkungen tistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen - Beratung und Beschluss - Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wählerin bzw. des 2. Zweckverband „Naherholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“; Wählers vermerkt sind. Das Verfahren ist nach dem „Gesetz Auflösung zum 31.12.2021 über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abge- 2.1 Auflösungsvereinbarung mit den beteiligen Gebietskörper- ordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepu- schaften blik Deutschland“ (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 2.2 Übernahme der Aufgaben durch die Verbandsgemeinde 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes - Beratung und Beschluss - vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), zulässig. 3. Warneinrichtungen der Verbandsgemeinde Wöllstein (Sirenen- Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung Förderprogramm); des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Überprüfung und ggf. Austausch In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der - Beratung und Beschluss - Zeit vom 28. August bis zum 05. September 2021 übersandt wor- 4. Übernahme des Ausbaus und der Unterhaltung der Gewässer III. den sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in Ordnung durch die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 1 Nr. 7 dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. GemO (Rückübertragung) Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergeb- - Beratung und Beschluss - nisses um 14:00 Uhr in 55232 Alzey, Dr. Georg-Durst-Straße 19 5. Weinmajestäten der Verbandsgemeinde Wöllstein; (Gustav-Heinemann-Realschule plus) zusammen. Übernahme dieser Aufgabe im Rahmen der „Tourismusförderung“ 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- gem. § 67 Abs. 3 GemO zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. - Beratung und Beschluss - Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personal- ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. 6. Corona-Schnelltestzentrum der Verbandsgemeinde Wöllstein; Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Abrechnung Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält - Sachstandsbericht - beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. - Beratung und Beschlussfassung - Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. 7. Schaffung einer Planstelle „Projektmanager(in)“ Kommunale För- Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer dergelder; Antrag der FWG-Fraktion - Beratung und Beschluss -
Wöllstein - 8 - Ausgabe 37/2021 a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe Nichtamtliche Mitteilungen der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die- ser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. Redaktionsschluss b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung Die nächste Ausgabe unseres Nachrichtenblattes Wöllstein aktuell der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch erscheint am 23.09.2021. dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge- Redaktionsschluss ist am Donnerstag, 16.09.2021 um 16.00 Uhr. lassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) Wir gratulieren durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, In der Zeit vom 17.09.2021 bis 23.09.2021 feiern nachstehend auf- und seine Zweitstimme in der Weise, geführte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wöllstein, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ihren Geburtstag (ab 70 Jahre und älter) oder ihr Ehejubiläum. Hierzu ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu- gratulieren wir recht herzlich. tig kenntlich mach, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Geburtstag Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeich- 19.09.2021 Schnabel, Erwin 70 Jahre net und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe 22.09.2021 Flörcks, Winfried 80 Jahre nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung Schulnachrichten erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Förderverein der Grundschule Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Am Martinsberg Siefersheim a) durch Stimmabgabe in einem belieben Wahlbezirk dieses Wahl- kreises oder Liebe Mitglieder, Eltern, Großeltern, b) durch Briefwahl Freunde und Förderer aller Kinder teilnehmen. unserer Grundschule am Martinsberg, Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemein- ich lade Sie herzlich ein, an der Mitgliederversammlung des Förderver- deverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm- eins der Grundschule Siefersheim teilzunehmen. Am Mittwoch den zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen 29.09.2021 um 19:30 Uhr findet die Versammlung in der Turnhalle und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzet- der Grundschule Am Martinsberg in Siefersheim statt. Ein besonderes telumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig Anliegen ist mir hierbei die Neuwahl des Vorstandes. Der Vorstand der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass wird in der aktuellen Form nicht weiter zur Verfügung stehen und aus er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief diesem Grund werden dringend Freiwillige gesucht, die diese Aufgabe kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. wahrnehmen. Sollte der Vorstand nicht neu gewählt werden, wird der 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und per- Verein aufgelöst. sönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Tagesordnung: Vertreter des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des 1. Begrüßung, Bundeswahlgesetzes). 2. Protokollführung, Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer 3. Bericht des Vorstandes Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann a) Tätigkeitsbericht, sich hierzu der Hilf einer anderen Person bedienen. Die Hilfe- b) Kassenbericht, leistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe der vom 4. Bericht der Kassenprüfer, Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- 5. Entlastung des Vorstandes, scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter 6. Neuwahl des Vorstandes, missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte 7. Verschiedenes Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt Anträge zur Tagesordnung sind mindestens eine Woche vor Sitzungs- oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson termin schriftlich beim Vorstand einzureichen. besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Die Mitgliederversammlung wird unter Einhaltung der aktuell gelten- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl den Corona Regeln stattfinden. herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis MfG Christian Ziemann, Vorsitzender zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentschei- Teamentwicklung an der dung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlent- scheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch Realschule plus Wöllstein ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Nach den Sommerferien standen wieder die „Sozialkompetenztage“, 7. Ergänzende Hinweise: ein wichtiger Baustein des sozialpädagogischen Konzepts, an der Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein auf dem Stun- Bei der Stimmabgabe im Wahllokal sind infektionsschutzrechtliche denplan. Zuerst waren die beiden 10. Klassen mit ihren Klassenleitern Regelungen zu beachten, die sich insbesondere aus der jeweils Herr Braun und Herr Weingärtner zu Gast in Nieder-Wiesen. aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rhein- land-Pfalz (CoBeLVO) ergeben. Der Zugang zu den Wahlräumen ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot). Es besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht). Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden vorgehalten. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltens- regeln (inkl. der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, AHA-L-Regeln, Einordnung von Erkältungssym- ptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belas- tung der Wahlräume sowie der Zugangsbereiche mit Aerosolen zu minimieren. Alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften. Gau-Bickelheim, den 16.09.2021 Die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein Wahlamt
Wöllstein - 9 - Ausgabe 37/2021 In Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiterin Frau Ellen Zimmermann- gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder bei der Kreisverwaltung Alzey- Adams wurden mit den Schülerinnen und Schülern unterschiedlichste Worms erfolgen. Letzter Abgabetermin ist der 06.10.2021. Kooperationsübungen und -spiele zur Stärkung der Klassengemein- Es besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung nach § 69 Schul- schaft durchgeführt. Um die gestellten Aufgaben erfolgreich lösen zu gesetz! können, mussten die „10er“ sehr eng zusammenarbeiten und sich Bei allgemeinen Fragen steht Ihnen das Team der Herbstschule unter dabei gegenseitig unterstützen. folgenden Rufnummern 06731/408-3101 bzw. 3103 oder per Mail Ähnliche, altersgerechte Übungen absolvierten an zwei weiteren unter herbstschule@alzey-worms.de zur Verfügung. Tagen die beiden neuen fünften Klassen zusammen mit ihren Klassen- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ferien.bildung-rp.de leitungen Herr Röhlich und Frau Lehmacher. Hier standen ebenfalls die Vertrauensbildung, das bessere Kennenlernen sowie das Bilden einer Klassengemeinschaft im Vordergrund. Herbstschule 2021 Mit viel Geduld und Motivation wurden alle Aufgaben hervorragend gemeistert. Veranstaltungsort Anmeldung/Ansprechpartner Gustav-Heinemann- Stadtverwaltung Alzey Realschule plus Frau Sallinger/Frau Otto Dr. Georg-Durst-Str. 19 Ernst-Ludwig-Straße 42 55232 Alzey 55232 Alzey angelika.sallinger@alzey.de 06731/495-107 Grundschule Flomborn Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 14 Alzey-Land 55234 Flomborn Frau Iris Hübel Weinrufstraße 38 55232 Alzey 06731/409-303 Grundschule Flonheim h b li i @ l l dd Verbandsgemeindeverwaltung Bahnhofstraße 5 Alzey-Land 55237 Flonheim Frau Iris Hübel Weinrufstraße 38 Die Realschule plus Wöllstein als eine Schule mit „Wir“-Gefühl legt großen Wert auf diese jährlichen Teambildungstage zu Beginn des 55232 Alzey Schuljahres. Die konstruktive und wertvolle Zusammenarbeit mit Frau 06731/409-303 Zimmermann-Adams ist für die Schulgemeinschaft ein großer Gewinn huebel.iris@alzey-land.de und Bereicherung. Herbstschule Veranstaltungsort 2021 Anmeldung/Ansprechpartner Veranstaltungsort Anmeldung/Ansprechpartner In Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz Gustav-Heinemann- Stadtverwaltung bietet Alzey die Kreisverwal- IGS Osthofen VG Wonnegau tung Alzey-Worms zusammen mit Realschule plus Frauden Verbandsgemeinden Sallinger/Frau Otto Alzey- Heinrich-Heine-Straße 9-11 Frau Faulhaber Land, Wöllstein, Monsheim,19 Wörrstadt und Wonnegau 42 sowie der Stadt Dr. Georg-Durst-Str. Ernst-Ludwig-Straße Alzey auch in den Herbstferien 2021 ein Ferienschulprogramm an. 67574 Osthofen Wormser Straße 23 55232 AlzeyFörderangebot Dieses unentgeltliche 55232 Alzey richtet sich an Schüler*innen 67593 Westhofen angelika.sallinger@alzey.de 06244/5908-514 der Klassenstufen 1-9 und umfasst schwerpunktmäßig die Förderung der Grundkompetenzen in Deutsch 06731/495-107 und Mathematik, Englisch und S.Faulhaber@vg-wonnegau.de Naturwissenschaften in Form eines Grundschule Flomborn intensiven Nachhilfeunterrichts. Verbandsgemeindeverwaltung Grundschule Wöllstein Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein finden jeweils Die Kurse Schulstraße 14 eine Woche statt. Alzey-Land Eleonorenstraße 83 Bürgerdienste 1. Woche 55234 Flomborn (11.10.2021 Frau Irisvon - 15.10.2021) Hübel 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 55597 Wöllstein St. Floriansweg 8 2. Woche (18.10.2021 - 22.10.2021)Weinrufstraße 38 Uhr bis 12.00 Uhr von 09.00 55599 Gau-Bickelheim Bei ausreichenden Kapazitäten kann55232eine AlzeyAnmeldung auch für beide 06703/302-0 Wochen erfolgen (dies kann im 06731/409-303 Anmeldeformular vermerkt werden). info@vg-woellstein.org Eine Anmeldebestätigung sowie halleb weiteren l i i @ l Informationen l dd erhalten Grundschule Flonheim Verbandsgemeindeverwaltung Schulzentrum Wörrstadt Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Sie nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Bahnhofstraße Die Herbstschule 5 folgenden wird an Alzey-Land Standorten angeboten: Humboldtstraße 1 Herr Akim Menger 55237 Flonheim Gustav-Heinemann-Realschule FrauAlzey, plus Iris Hübel Grundschule Am Adelberg 55286 Wörrstadt Zum Römergrund 2-6 Flonheim, Grundschule Flomborn, Weinrufstraße IGS Osthofen,38 Grundschule Am 552869 Wörrstadt 55232 Alzey Appelbach Wöllstein und Erich-Kästner-Realschule plus Wörrstadt 06732/601-2171 Die Anmeldung ist unter Verwendung des beiliegenden Formulars bis 06731/409-303 herbstschule@vgwoerrstadt.de zum 30.09.2021 bei der jeweiligenhuebel.iris@alzey-land.de Klassenleitung abzugeben. Danach können die Anmeldungen direkt bei der örtlich zuständigen Verbands- Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher und nichtamtlicher Teil: Gerd Rocker, Bürgermeister Erscheinungsweise: wöchentlich Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gül- tige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn- zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Wöllstein - 10 - Ausgabe 37/2021 Anmeldung zur Herbstschule 2021 (bitte ankreuzen) o Alzey o Osthofen o Flonheim o Wörrstadt o Flomborn o Wöllstein o 1. Woche (11.10.2021 - 15.10.2021) o 2. Woche (18.10.2021 - 22.10.2021) o nach Möglichkeit beide Wochen Daten des Kindes: Name : Geburtsdatum: Adresse: Schule: Klassenstufe: E-Mail: Telefon Eltern: Freiwillige Angaben: Mein Kind benötigt Unterstützung im folgenden Fächern: o Deutsch o Englisch o Mathematik o Naturwissenschaften Bei der Betreuung ist folgendes zu beachten (z.B. Sprachförderung, Allergien etc.) Zurück an Klassenleitung bis spätestens 30.09.2021!
Wöllstein - 11 - Ausgabe 37/2021 2. Die Gemeinde Eckelsheim bildet den Wahlbezirk: Feuerwehrnachrichten Eckelsheim 101 Dorfgemeinschaftshaus, Bellerkirchstraße Der Wahlraum ist, zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für Jugendfeuerwehr und Bambinis behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, barrierefrei eingerichtet. Übungstermine der Jugendfeuerwehren in der VG In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Mitmachen kann jeder, der min. 10 Jahre alt ist und Spaß daran hat, Zeit vom 28. August bis zum 05. September 2021 übersandt wor- gemeinschaftlich was zu bewegen. den sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie- dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergeb- Eckelsheim nisses um 14:00 Uhr in 55232 Alzey, Dr. Georg-Durst-Straße 19 Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr (Gustav-Heinemann-Realschule plus) zusammen. Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus (über Jürgen Graf, 0157-87174926) 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- Gau-Bickelheim zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personal- Ansprechpartner: Alexander Vollmer (0179-8563919) ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Siefersheim Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält Ansprechpartner: Jan-Phillip Wirth (01520 5741961) beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Stein-Bockenheim Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Donnerstag, 18:00 - 19:30 Uhr Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer Ansprechpartner: Annalena Steinle a) Für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Wendelsheim Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe Dienstag von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die- Ansprechpartner: Ralf Zaun (0163/1308100) ser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort Victoria Hargarten (06734/9625262) und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Wöllstein Kennzeichnung. Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr b) Für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung Ansprechpartner: Sven Beatzel (0170-3855544) der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch Richard Schmelzeisen (0171-6708239) dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge- Wonsheim lassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Freitag, 17:15 - 19:00 Uhr Kreis für die Kennzeichnung. Ansprechpartner: Matthias Müller (0151 46595112) Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, Feuerwehr Vorbereitungsgruppe (Bambinis) dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) Die „Bambinis“ ist eine Vorbereitungsgruppe für alle kleinen Feuer- durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise wehr interessierten von 6 bis 10 Jahren. eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie- und seine Zweitstimme in der Weise, ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen. dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch Eckelsheim ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu- Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr tig kenntlich mach, welcher Landesliste sie gelten soll. Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des (über Jürgen Graf, 0157-87174926) Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeich- Siefersheim net und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe Freitag, 17.00 - 18:30 Uhr nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder Ansprechpartner: Natascha Winter (0174/ 2142517) gefilmt werden. Stein-Bockenheim 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung Donnerstag, 17:30 - 18:30 Uhr in ungeraden Wochen erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Ansprechpartner: Werner Spanier (0160-97475859) Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Wöllstein Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Mittwoch, 17:00 - 18:30 Uhr in geraden Wochen 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Ansprechpartner: Sabrina Beatzel (0177-8252082) Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Wonsheim a) durch Stimmabgabe in einem belieben Wahlbezirk dieses Wahl- Mittwoch, 16:00 - 18:00 einmal im Monat. kreises oder Ansprechpartner: Michele Stumpf (0171-7038580) Die Jugendwarte freuen sich auf euch. b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsge- meindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag Eckelsheim beschaffen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im ver- schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag ange- gebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Ortsbürgermeister Rainer Mann 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Bellerkirchstr. 19, 55599 Eckelsheim Tel. 06703/300676 oder 06703/1294 (privat) Stelle abgegeben werden. E-Mail: info@weingutmann.de 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und per- Sprechstunde: jeden Montag von 18.00 - 19.00 Uhr sönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Internet: www.eckelsheim.de Vertreter des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann Amtliche Bekanntmachungen sich hierzu der Hilf einer anderen Person bedienen. Die Hilfe- leistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe der vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- Wahlbekanntmachung scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte 1. Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt Deutschen Bundestag statt. oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wöllstein - 12 - Ausgabe 37/2021 Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl b) Für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge- auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahl- lassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen entscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Kreis für die Kennzeichnung. Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetz- dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) buches). durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise 7. Ergänzende Hinweise: eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, Bei der Stimmabgabe im Wahllokal sind infektionsschutzrechtliche und seine Zweitstimme in der Weise, Regelungen zu beachten, die sich insbesondere aus der jeweils dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rhein- ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu- land-Pfalz (CoBeLVO) ergeben. Der Zugang zu den Wahlräumen tig kenntlich mach, welcher Landesliste sie gelten soll. ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot). Es besteht eine Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeich- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht). net und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden gefilmt werden. vorgehalten. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltens- regeln (inkl. der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung „Niesetikette“, AHA-L-Regeln, Einordnung von Erkältungssym- erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im ptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne machen. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belas- Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. tung der Wahlräume sowie der Zugangsbereiche mit Aerosolen 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im zu minimieren. Alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften. Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Gau-Bickelheim, den16.09.2021 a) durch Stimmabgabe in einem belieben Wahlbezirk dieses Wahl- kreises oder Die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein b) durch Briefwahl Wahlamt teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsge- meindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im ver- Gau-Bickelheim schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag ange- gebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer Stelle abgegeben werden. Am Römer 4, 55599 Gau-Bickelheim Tel. 06701/476, Fax 06701/1031 In der Gemeinde Gau-Bickelheim wird eine repräsentative E-Mail: rathaus@gau-bickelheim.de Briefwahlstatistik durchgeführt. In diesen Wahlbezirken wer- Sprechstunden: Di. 16.00 - 18.00 Uhr, Do. 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarung den nur für die Briefwahl, für wahlstatistische Auszählungen Internet: www.gau-bickelheim.de Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburts- jahresgruppe vermerkt sind. Das Verfahren ist nach dem „Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatis- tik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl Amtliche Bekanntmachungen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a Wahlbekanntmachung des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), zulässig. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung 1. Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Deutschen Bundestag statt. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und per- Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. sönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen 2. Die Gemeinde Gau-Bickelheim bildet folgende Wahlbezirke: Vertreter des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Gau-Bickelheim 201 Jugendraum der Grundschule Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer 202 Dorfgemeinschaftshaus, Am Römer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilf einer anderen Person bedienen. Die Hilfe- Die Wahlräume sind, zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl leistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe der vom für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkun- Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- gen, barrierefrei eingerichtet. scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Zeit vom 28. August bis zum 05. September 2021 übersandt wor- Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt den sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergeb- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl nisses um 14:00 Uhr in 55232 Alzey, Dr. Georg-Durst-Straße 19 herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe (Gustav-Heinemann-Realschule plus) zusammen. bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahl- zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. entscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personal- Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbu- ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. ches). Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 7. Ergänzende Hinweise: Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Bei der Stimmabgabe im Wahllokal sind infektionsschutzrechtliche Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Regelungen zu beachten, die sich insbesondere aus der jeweils Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rhein- a) Für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der land-Pfalz (CoBeLVO) ergeben. Der Zugang zu den Wahlräumen Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die- zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot). Es besteht eine ser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht). und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die Kennzeichnung. Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden
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