Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                       3/2019                                               Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
46. Jahrgang                                   März 2019                                   Ausgabe 3 / 2019

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                  Wir wünschen Ihnen einen schönen, sonnigen
                           Frühlingsmonat März.
                                    Ihre Gemeindeverwaltung Feldkirchen
Seite 2                                                     3/2019                            Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffent-                      KK  T
                                                  eiländerung des Bebau-                sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des
                                                 ungsplans Nr. 075/02 der                Bebauungsplans im Eigentum der Ge-
lichen Gemeinderats-                                                                     meinde Aschheim. Durch die Aufstel-
sitzung vom 17.01.2019                           Gemeinde Aschheim „Gewer-
                                                                                         lung des Bebauungsplanes werden keine
                                                 begebiet östlich der Erdinger           wesentlichen Auswirkungen auf die Ge-
                                                 Landstraße”; Beteiligung der            meinde Feldkirchen erwartet. Gegen die
KK  A
     ufstellung des Bebauungs-                  Behörden und Träger öffentli-           Planung werden deshalb keine Anregun-
    plans Nr. 108 „Gebiet östlich                cher Belange                            gen bzw. Bedenken vorgebracht.
    der Richthofenstraße, südlich                                                        Beschluss
                                             Durch die Änderung des Bebauungs-
    der Raiffeisenstraße, westlich           plans soll an exponierter Stelle ein at-    Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
    des Bahnhofsvorplatzes und               traktiver Gewerbestandort reaktiviert       Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zur
    nördlich der Grundstücks-                und nachhaltig gesichert werden. Das        Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
    grenze von Fl.-Nr. 470/0”;               im nördlichen Teil des Planungsgebietes     159 der Gemeinde Aschheim „Gebiet
                                             stehende Bürogebäude steht leer. Um         Parkhaus nordöstlich des Einsteinrings“
    Änderung des Geltungsberei-
                                             den Standort den geänderten Anforde-        werden von der Gemeinde Feldkirchen
    ches                                                                                 im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
                                             rungen von Unternehmen anzupassen
                                             und zukunftsfähig zu gestalten, wurde       keine Anregungen bzw. Einwände vor-
Die Grundstücke des gesamten räumli-                                                     gebracht.
                                             Antrag auf Änderung des Bebauungspla-
chen Geltungsbereiches werden derzeit                                                    Abstimmung: mehrheitlich angenommen
                                             nes gestellt. Die Eigentümerin möchte
kritisch beurteilt gerade im Hinblick auf                                                Ja 15 Nein 2
                                             Teile der Bestandsgebäude abbrechen,
die Lärmschutzproblematik. Der Pla-
                                             die verbleibenden Gebäudeteile umbau-
nungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
                                             en und durch An- und Aufbauten erwei-       KK  A
                                                                                              ufstellung des Bebauungs-
München schlägt deshalb vor, die Bau-
                                             tern. Durch die Aufstellung der Teilände-
leitplanung ausschließlich über das Raif-                                                    plans Nr. 156 der Gemeinde
                                             rung des Bebauungsplanes werden keine
feisenlagerhausgrundstück (Fl.-Nr. 470/0
                                             wesentlichen Auswirkungen auf die Ge-           Aschheim „Gewerbegebiet
der Gemarkung Feldkirchen) durchzu-                                                          südlich der Klausnerstraße
                                             meinde Feldkirchen erwartet. Gegen die
führen und die Grundstücke Raiffeisen-
                                             Planung werden deshalb keine Anregun-           und westlich der A99 bzw.
straße 19, 19a aus dem Geltungsbereich
des künftigen Bebauungsplanes Nr. 108
                                             gen bzw. Bedenken vorgebracht.                  der Weiterführung der Asch-
herauszunehmen, um das Verfahren                                                             heimer Umgehungsstraße”;
                                             Beschluss
schneller vorantreiben zu können. Des
                                             Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
                                                                                             Beteiligung der Behörden und
Weiteren wurde angeregt, das bisher                                                          sonstiger Träger öffentlicher
                                             Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zur
beschlossene Planungsziel WA in ein                                                          Belange
                                             Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
Urbanes Wohnen zu ändern. Der Flä-
                                             075/02 – „Gewerbegebiet östlich der Er-
chennutzungsplan ist in diesem Gebiet                                                    Die Gemeinde Feldkirchen wurde mit
                                             dinger Landstraße“ werden von der Ge-
entsprechend zu berichtigen.                                                             Schreiben vom 18.12.2018 von der Ge-
                                             meinde Feldkirchen im Verfahren gemäß
                                             § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen           meinde Aschheim als Träger öffentlicher
Beschluss                                    bzw. Einwände vorgebracht.                  Belange am Verfahren beteiligt und um
1. Die Grundstücke Fl.-Nr. 475/0, 479/2,    Abstimmung: mehrheitlich angenommen         Stellungnahme gebeten. Der Bau- und
    463/30, Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/19    Ja 15 Nein 3                                Umweltausschuss der Gemeinde Asch-
    und Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/5 je-                                                 heim hatte zuvor in seiner Sitzung im Juli
    weils Gemarkung Feldkirchen, wer-                                                    2018 die Stellungnahme der Gemeinde
                                             KK  A
                                                  ufstellung des Bebauungs-
    den aus dem Geltungsbereich des                                                      Feldkirchen vom 09.05.2018 behandelt.
    künftigen Bebauungsplanes Nr. 108            plans Nr. 159 der Gemeinde
                                                                                         Hierin forderte die Gemeinde Feldkir-
    „Gebiet östlich der Richthofenstraße,        Aschheim „Gebiet Parkhaus               chen Aussagen über die verkehrlichen
    südlich der Raiffeisenstraße“ heraus-        nordöstlich des Einsteinrings“          Auswirkungen auf die Gemeinde Feld-
    genommen. Die Verwaltung wird be-            Beteiligung der Behörden und            kirchen sowie Auskunft über die Aus-
    auftragt, den neuen Geltungsbereich          Träger öffentlicher Belange             gleichsflächen.
    entsprechend bekannt zu machen.                                                      Die Gemeinde Aschheim hat zwischen-
2. Das Planungsziel WA wird in ein Ur-      Um dem Wandel der Unternehmen aber          zeitlich ein ergänzendes Verkehrsgut-
    banes Wohngebiet gemäß § 6a BauN-        auch der Anforderungen an den Standort      achten eingeholt, welches bestätigt, dass
    VO geändert.                             Rechenschaft zu tragen sowie im Sinne       sich durch das vorgesehene Nutzfahr-
3. Für die Grundstücke Fl.-Nr. 475/0,       einer nachhaltigen Entwicklung soll ein     zeugzentrum keine Leistungsprobleme
    479/2, 463/30, Teilfläche aus Fl.-       Parkhaus (470 Stellplätze) für die Stell-   in der Verkehrsabwicklung ergeben.
    Nr. 463/19 und Teilfläche aus Fl.-Nr.    plätze benachbarter Gewerbebetriebe er-     Zudem würde grundsätzlich festgestellt,
    463/5, jeweils Gemarkung Feldkir-        richtet werden. Das Planungsgebiet liegt    dass auch im Fall einer anderen gewerb-
    chen, soll ein eigener Bebauungsplan     am westlichen Ortsrand der Gemeinde         lichen Nutzung in der Regel eine aus-
    erstellt werden, der von der Verwal-     Aschheim Dornach unmittelbar östlich        reichende Leistungsfähigkeit gegeben
    tung weiter vorangetrieben wird. Ein     an das Stadtgebiet München angrenzend.      sein wird. Verkehrsbeeinträchtigungen
    Aufstellungsbeschluss ist in einer der   Es weist eine Größe von ca. 7.700 m2 auf    der Gemeinde Feldkirchen seien nicht
    nächsten Sitzungen vom Gemeinderat       und umfasst Teilflächen der Grundstücke     zu befürchten. Die Ausgleichsflächen
    zu fassen.                               mit den Flurnummern 113, 121, 120/3.        A1 – A6 werden im nächsten Verfahrens-
Abstimmung: einstimmig angenommen            Die genannten Grundstücke befinden          schritt nachgewiesen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 3/2019                                                      Seite 3

Es liege auch im Interesse der Gemein-      gen im Gemeinderat gebeten wurde. Im         Beschluss
de Aschheim, die Weiterführung der          Vorfeld hatte der Landkreis München          Der Hebesatz der Grundsteuer B wird
Umgehungsstraße nach Süden nicht zu         das Bayerische Landesamt für Umwelt          im Haushaltsjahr 2019 von 250 v.H. auf
behindern. Die Gemeinde Aschheim hat        (LfU) gebeten, eine Untersuchung der         280 v.H. erhöht.
daher entsprechend Abstand gelassen         Luftschadstoffsituation im Landkreisge-      Abstimmung: mehrheitlich angenommen
und die geplante Weiterführung nach-        biet vorzunehmen. Erste Ergebnisse hatte     Ja 14 Nein 2
richtlich dargestellt.                      das daraufhin beauftragte Ingenieurbüro
                                            im September 2018 vorgelegt. Danach          KK  E rhöhung des Hebesatzes der
Beschluss                                   wurden Überschreitungen einschlägiger             Grundsteuer A
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom          Grenzwerte im gesamten Landkreis-
Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.           gebiet nicht festgestellt, an drei Stellen   Ebenso wie bei der Grundsteuer B soll
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes         wurden die Grenzwerte allerdings aus-        aus gleichem Grund die Grundsteuer A
Nr. 156 der Gemeinde Aschheim für           geschöpft. Seitens des LfU wurde kein        an den Durchschnittswert des Landkrei-
das Gebiet „Gewerbegebiet südlich der       Erfordernis für eigene Messungen im          ses (entspricht 275,52 v.H.) angepasst
Klausnerstraße und westlich der A99         Gemeindebiet Feldkirchen gesehen.            werden.
bzw. der Weiterführung der Aschhei-
mer Umgehungsstraße“ werden von der         Beschluss                                    Beschluss
Gemeinde Feldkirchen im Verfahren ge-       Der Gemeinderat beschließt, dem An-          Der Hebesatz der Grundsteuer A wird
mäß § 4 Abs. 2 BauGB folgende Anre-         trag der SPD vom 18.07.2018 wegen            im Haushaltsjahr 2019 von 280 v.H. auf
gungen und Bedenken vorgebracht: Es         Erstellung eines Emissionsgutachtens         300 v.H. erhöht.
sollen Aussagen über die verkehrlichen      für Feldkirchen zuzustimmen. Die Ver-        Abstimmung: mehrheitlich angenommen
Auswirkungen auf die Gemeinde Feld-         waltung wird beauftragt, Messungen an        Ja 11 Nein 6
kirchen getroffen werden. Die nötigen       geeigneter Stelle im Gemeindegebiet zu
Ausgleichsflächen sollten zwischen der      beauftragen, um die tatsächlichen Lärm-
Ansiedlung und dem Heimstettner See         emissionen festzustellen.
angelegt werden.                            Das Ergebnis ist dem Gemeinderat mit-
                                                                                         KK  Ü
                                                                                              bernahme des Defizits der
Abstimmung: mehrheitlich angenommen         zuteilen.                                        Mittagsbetreuung 2017/2018
Ja 15 Nein 2                                Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                                                         Die Innere Mission München hat zum
                                                                                         Schuljahr 2018/2019 die Preise für die
KK  U
     mbenennung des Hinden-
                                                                                         Mittagsbetreuung, wie seitens des Ge-
    burgplatzes, FlNr. 68 Gemar-                                                         meinderats gefordert, angehoben, um
    kung Feldkirchen; Antrag aus                                                         das jährliche Defizit zu senken und die
    der Bürgerversammlung vom               Bericht aus der öffent-                      geforderten 35.000 € zu erreichen (das
    24.10.2018                              lichen Gemeinderats-                         Defizit für das Jahr 2015/2016 betrug
                                            sitzung vom 07.02.2019                       36.424,28 € und für das Jahr 2016/2017
In    der     Bürgerversammlung       am                                                 22.497,40 €). Somit betragen die Kos-
24.10.2018 wurde aus der Mitte der Bür-                                                  ten für die Betreuung für 2 Tage/Woche
                                            KK  E rhöhung des Hebesatzes der            70,00 €; (vorher 60,00 €); 3 Tage/Woche
ger ein Antrag auf Namensänderung vom
nach Reichspräsident bzw. -kanzler Paul
                                                 Grundsteuer B                           80,00 € (vorher 70,00 €); 4 Tage/Woche
von Hindenburg benannten „Hinden-                                                        90,00 € (vorher 80,00 €); 5 Tage/Woche
                                            Der Hebesatz für die Grundsteuer B           100,00 € (vorher 90,00 €).
burgplatz“ gestellt. Über den Antrag wur-
                                            (bebaute Grundstücke) beträgt in der         Die Kosten für das Defizit 2017/2018
de abgestimmt und dieser mit deutlicher
                                            Gemeinde Feldkirchen seit 2011 unver-        belaufen sich auf 15.464,68 Euro.
Mehrheit angenommen (8 Gegenstim-
                                            ändert 250 v.H. Der Kreisdurchschnitt
men). Gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemein-
                                            (kreisangehörige Gemeinden im Land-          Beschluss
deordnung hat der Gemeinderat inner-
                                            kreis München im Jahr 2018) liegt bei        Der Gemeinderat stimmt dem Defi-
halb von 3 Monaten die Anträge aus der
                                            280,86 v.H. Die Grundsteuer B wird in        zit der Mittagsbetreuung für das Jahr
Bürgerversammlung zu behandeln.
                                            die Ermittlung der Steuerkraftzahlen mit     2017/2018 zu. Die Kosten in Höhe von
Beschluss                                   einberechnet, die maßgebend für die Be-      15.464,68 € werden als überplanmäßige
Der Gemeinderat beschließt, den Hin-        rechnung der Kreisumlage sind. Von den       Ausgaben übernommen.
denburgplatz umzubenennen. Die Frak-        Einnahmen aus der Grundsteuer B wird         Abstimmung: einstimmig angenommen
tionen überlegen sich einen passenden       ein sogenannter Nivellierungssatz von
                                            310 v.H. vorgegeben, das heißt, dass un-
Namen sowie eine passende Form und                                                       KK  H
                                                                                              aushaltssatzung und Haus-
die Art, wie auf die Geschichte hinge-      abhängig vom Hebesatz immer 310 v.H.
                                            angerechnet werden. Durch diese Nivel-           haltsplan für das Jahr 2019
wiesen wird.
Abstimmung: mehrheitlich angenommen         lierung profitieren die Gemeinden mit
                                            einem Hebesatz über 310 v.H., während        Der Entwurf des Haushaltsplans 2019
Ja 13 Nein 5                                                                             umfasst nach allen Änderungen im Ver-
                                            die Gemeinden mit einem Hebesatz
                                            unter 310 v.H. benachteiligt sind, weil      waltungshaushalt Einnahmen und Aus-
KK  A
     ntrag der SPD-Fraktion                ihnen mehr Einnahmen zugerechnet             gaben in Höhe von 26.512.600 € und
    wegen Erstellung eines Emissi-          werden, als sie tatsächlich erzielen. So-    im Vermögenshaushalt Einnahmen und
    onsgutachtens für Feldkirchen           mit entrichtet die Gemeinde Feldkirchen      Ausgaben in Höhe von 4.847.600 €. Der
                                            eine erhöhte Kreisumlage. Deshalb soll       Gesamthaushalt beträgt an Einnahmen
Es wird auf den Beschluss des Gemein-       der Hebesatz zumindest an den Durch-         und Ausgaben 31.360.200 €.
derates vom 24.07.2018 verwiesen, in        schnittswert des Landkreises angepasst       Die Zuführung zum Vermögenshaushalt
dem um Vorlage eines Kostenvoranschla-      werden.                                      beziffert sich auf 681.700 €. Die tat-
ges und Erläuterung eines Sachverständi-                                                 sächliche Rücklage Ende 2018 beträgt
Seite 4                                                          3/2019                                 Feldkirchner Gemeindeblatt

11.542.739 €, wobei davon auszugehen            Beschluss                                         Umfang) der betroffenen Flächen ergibt
ist, dass bei Rechnungslegung 2018 ca. 2        Der Gemeinderat beschließt die Haus-              sich im noch ausstehenden Straßenbau-
Mio. aus der Rücklage entnommen wer-            haltssatzung 2019 mit den Festsetzun-             programm mit Grundlage der Straßen-
den müssen. Im Haushaltsplan 2019 ist           gen des Haushaltsplans sowie seinen               zustandsbewertung der Firma Eagle Eye.
eine Rücklagenentnahme in Höhe von              Bestandteilen und Anlagen. Diese setzt
4.027.700 € eingeplant. Eine Zuführung          im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt             Beschluss
an die Rücklage ist nicht möglich, eine         26.512.600 € und im ausgeglichenen                Die Verwaltung wird beauftragt, der AFK
Darlehensaufnahme nicht vorgesehen.             Vermögenshaushalt 4.847.600 € fest. Es            eine Rechnung über den ausstehenden
Die Haushaltssatzung 2019 enthält kei-          sind keine genehmigungspflichtigen Kre-           Gesamtbetrag zu stellen und hierbei die
ne genehmigungspflichtigen Bestandtei-          dite und keine Verpflichtungsermächti-            Ergebnisse der Straßenbefahrung mit
le und hat folgende Fassung:                    gungen enthalten. Die Grundsteuer A               einzubeziehen.
                                                wird mit 300 v.H., die Grundsteuer B mit          Abstimmung: einstimmig angenommen
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemein-           280 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330
deordnung erlässt die Gemeinde Feld-            v.H. festgesetzt.                                 KK  Ä
                                                                                                       nderung des Bebauungs-
kirchen für das Haushaltsjahr 2019 fol-         Abstimmung: einstimmig angenommen                     plans Nr. 015/09 der Gemein-
gende
Haushaltssatzung:
                                                                                                      de Aschheim in Wohnbauflä-
                                                KK  Finanzplan 2018 – 2022                            chen; frühzeitige Beteiligung
§ 1:                                                                                                  der Behörden und sonstiger
                                                Der Finanzplan ist Bestandteil des Haus-
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr                                                               Träger öffentlicher Belange
2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt      haltsplans und stimmt mit dem Investi-
im Verwaltungshaushalt in den Einnah-           tionsprogramm überein. Die aktuelle
                                                                                                  Die Firma Schustermann & Borenstein
men und Ausgaben mit 26.512.600,00 €            Prioritätenliste beinhaltet u.a. (gestaffelt
                                                                                                  beabsichtigt, das bestehende Lagerge-
und im Vermögenshaushalt in den Ein-            nach Priorität): Fertigstellung der Drei-
                                                                                                  bäude südlich der Weidachstraße aufzu-
nahmen und Ausgaben mit 4.847.600,00            fach-Sporthalle, Neubau der Unterfüh-
                                                                                                  geben und die Grundstücksfläche einer
€ ab.                                           rung am Bahnhof mit Erschließung nach
                                                                                                  Wohnbaunutzung sowie einer Pflege-
                                                Norden, Fortführung der Planung und
                                                                                                  einrichtung und Betreutem Wohnen für
§ 2:                                            Bebauung Raiffeisengelände, Ausbau
                                                                                                  Senioren zuzuführen. Ziel und Zweck
Kreditaufnahmen für Investitionen und           der Kinderbetreuung, Geschosswoh-
                                                                                                  des Bebauungsplanes sind die Reduzie-
Investitionsförderungsmaßnahmen wer-            nungsbau, Sanierung der Gemeindehal-
                                                                                                  rung großflächiger Gewerbeflächen im
den nicht festgesetzt.                          le sowie Grunderwerb Neubau/Erschlie-
                                                                                                  Ortsinnenbereich (dadurch Reduzierung
                                                ßung Velaskostraße.
                                                                                                  des Lkw-Verkehrs im Innenbereich), die
§3                                                                                                Schaffung neuer Wohnbauflächen im In-
Verpflichtungsermächtigungen im Ver-            Beschluss
                                                                                                  nenbereich (Nachverdichtung) und die
mögenshaushalt werden nicht festge-             Der Gemeinderat beschließt den Finanz-
                                                                                                  Ausweisung von Flächen für Betreutes
setzt.                                          plan und das Investitionsprogramm für
                                                                                                  Wohnen und Pflegeheim westlich der
                                                die Jahre 2018 – 2022.
                                                                                                  Sternstraße.
§4                                              Abstimmung: mehrheitlich angenommen
Die Steuersätze (Hebesätze) für nach-           Ja 16 Nein 1
                                                                                                  Beschluss
stehende Gemeindesteuern werden wie                                                               Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
folgt festgesetzt:                                                                                Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
                                                KK  A
                                                     bgeltung der Straßenwie-
1. Grundsteuer                                                                                    Zur Änderung des Bebauungsplanes
a) für die land- und forstwirtschaftlichen         derherstellung seitens der                    Nr. 015/09 der Gemeinde Aschheim in
    Betriebe (A): 300 v.H.                          AFK-Geothermie GmbH                           Wohnbauflächen östlich der Ismaninger
b) für die Grundstücke (B): 280 v.H.                                                              Straße, südlich der Weidachstraße, west-
2. Gewerbesteuer: 330 v.H.                      Im Zuge der Anschlussarbeiten seit dem            lich der Sternstraße und nördlich der
                                                Jahr 2009 an das Fernwärmenetz auf                bestehenden Bebauung an der Industrie-
§5                                              dem Gebiet der Gemeinde Feldkirchen               straße werden von der Gemeinde Feld-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite              sind einige Straßenflächen noch nicht             kirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1
zur rechtzeitigen Leistung von Ausga-           wieder endgültig hergestellt, die Ver-            BauGB keine Anregungen bzw. Einwän-
ben nach dem Haushaltsplan wird auf             kehrssicherheit ist jedoch momentan ge-           de vorgebracht.
250.000 € begrenzt.                             boten. Durch die noch nicht wiederher-            Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                gestellten Straßenflächen ergibt sich ein
§6                                              Zahlungsrückstand seitens der AFK an
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.         die Gemeinde Feldkirchen. Die endgül-
Januar 2019 in Kraft.                           tige Wiederherstellung (Zeitraum und

                                                           IMPRESSUM
                   Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
                                        Verantwortlich: Werner van der Weck, 1. Bürgermeister
 Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de
        Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
                                              Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.
                       Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46.
               Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 3/2019                                                        Seite 5

  Amtliche Nachrichten
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Polizei informieren:
Safe Internet Day: Sensible Daten im Netz schützen
Wenn viele persönliche Daten einer Person im Internet kursieren, kann das Folgen haben: Betrüger können damit z. B. unter
falschem Namen Online-Bestellungen tätigen oder Verträge und Abonnements abschließen. Immer wieder kommt es auch zu
Erpressungsfällen oder dem Bloßstellen Betroffener. Es gibt viele Wege, wie Cyber-Kriminelle an die Daten der Internetnutzer
kommen können. Als seriöse Bank oder Firma getarnt beispielsweise schöpfen Betrüger Passwörter, Kreditkarten- und Kontoinfor-
mationen ab. Achten Sie deshalb genau auf Absender, Betreff und Anhänge und ob diese Ihnen plausibel erscheinen. Nutzen Sie
des Weiteren einen Anti-Viren-Scanner, um mögliche Schadprogramme zu entfernen.
Die beste Vorbeugung ist der sparsame Umgang mit den eigenen Daten im Internet. Nutzen Sie starke Passwörter, vor allem für
Zugänge zu Kunden-Accounts bei Banken, Online-Shops, sozialen Medien und für E-Mail-Postfächer. Passwortmanager können
eine hilfreiche Unterstützung sein. Weitere Informationen und die ausführliche Pressemitteilung finden Sie unter www.poli-
zei-beratung.de/presse und www.bsi.bund.de/presse

Das Landratsamt München informiert:
Übung beim OMV Tanklager Feldkirchen
Am 26.04.2019 findet von 16.30 Uhr bis ca. 19.00 Uhr eine Übung am OMV Tanklager statt. Angenommenes Szenario: Tank-
brand. Der Brand selbst wird nicht simuliert. Die Anfahrt der Einsatzfahrzeuge erfolgt nicht mit Sondersignal. Daher wird für
Dritte - neben der Aufstellung einer größeren Zahl von Feuerwehrzeugen - nur die Wasserentnahme zur Löschwasserversorgung
(aus dem Heimstettner See) einschließlich dem Verlegen von Schlauchleitungen sichtbar sein. Verkehrseinschränkungen werden
voraussichtlich nur in der Franz-May-Straße und in der unmittelbaren Umgebung des Tanklagers erforderlich sein. Diese Übung
dient auch der Erprobung des Externen Notfallplans des Landratsamtes.

  Europawahl am 26. Mai 2019: Musteranschreiben deutsch/englisch

  Musteranschreiben deutsch                                       Musteranschreiben englisch (sample letter english)
  Europawahl am 26. Mai 2019                                      European Elections on 26 May 2019
  Sehr geehrte(r) Frau/Herr,                                      Dear Ms/Mr … ,
  vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union       The 9th direct elections to the European Parliament are being
  die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in     held in the EU on 23–26 May 2019. In Germany, these elec-
  Deutschland am Sonntag, den 26. Mai 2019.                       tions will take place on Sunday, 26 May 2019.
  Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutsch-       Union citizens from other EU Member States who live in
  land wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitglied-       Germany may vote in either their home Member State or in
  staat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der   Germany as their Member State of residence, but everyone
  Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.       may only vote once.
  Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in         To vote in Germany, you must be registered in your place of
  das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde         residence in Germany. Once registered, you will automati-
  eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft auto-       cally be notified of future European elections.
  matisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen
                                                                  To register, you must apply at the town or city hall of your
  Europawahlen.
                                                                  place of residence
  Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im
                                                                              by Sunday, 5 May 2019 at the latest.
  Rathaus Ihres Wohnorts
                                                                  You may also register by mail to the municipality of your
             bis spätestens 5. Mai 2019 (Sonntag)
                                                                  place of residence. (Please note the official opening hours
  einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stel-      and time needed for mail delivery!).
  len. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde
                                                                  For a registration form and information sheet, please visit
  senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten
                                                                  www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informatio-
  und Postlaufzeiten!)
                                                                  nen-waehler/unionsbuerger.html. or your municipal admi-
  Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.          nistration.
  bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informatio-
                                                                  You will find more information about voting in all the official
  nen-waehler/unionsbuerger.html. oder bei Ihrer örtlichen
                                                                  EU languages at www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-ger-
  Gemeindeverwaltung.
                                                                  many.
  Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in
                                                                  Yours sincerely
  allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/euro-
  peans-vote-in-germany.
  Mit freundlichen Grüßen
Seite 6                                                   3/2019                         Feldkirchner Gemeindeblatt

Bekanntmachung
Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
des künftigen Bebauungsplanes Nr. 108 „Raiffeisenlagerhausgelände“
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 108 „Gebiet östlich der
Richthofenstraße, südlich der Raiffeisenstraße, westlich des Bahnhofsvorplatzes und nördlich der Grundstücksgrenze von Fl.-
Nr. 470/0 (Raiffeisenlagerhausgrundstück) aufzustellen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Geltungsbereich
erfolgte mit Bekanntmachung am 18.11.2015. Die Grundstücke des
gesamten räumlichen Geltungsbereiches werden derzeit kritisch beur-
teilt gerade im Hinblick auf die Lärmschutzproblematik. Deshalb hat
der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.01.2019 den Be-
schluss gefasst, den festgelegten Geltungsbereich des künftigen Bebau-
ungsplanes Nr. 108 zu ändern. Das Plangebiet des Geltungsbereiches
umfasst demnach nur noch folgende Grundstücke:
Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/19 Raiffeisenstraße (Verkehrsfläche), Teilflä-
che aus 473/4 Richthofenstraße (Verkehrsfläche), Fl.-Nr. 470/0 Raiffei-
senstraße 4 (Freifläche) jeweils Gemarkung Feldkirchen. Der Geltungs-
bereich ergibt sich aus nachfolgendem Planausschnitt vom 17.01.2019.
Neuer Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 108:
(siehe Grafik rechts)
Des Weiteren hat der Gemeinderat in dieser öffentlichen Sitzung am
17.01.2019 beschlossen, das Planungsziel „Allgemeines Wohngebiet“
(WA) gemäß § 4 BauNVO in ein Urbanes Wohngebiet (MU) gemäß §
6a BauNVO zu ändern.

                 Jugendbefragung 2019 – Dein Leben im Landkreis München
                Der Kreisjugendring München Land führt erstmalig eine landkreisweite Jugendbefragung zu den Bedürfnissen
                junger Menschen durch. Noch bis zum 31. März 2019 dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 21 Jah-
                ren aus dem Landkreis München bei der Online-Umfrage ihre Wünsche, Bedürfnisse und Meinung zu verschie-
                denen Themenbereichen wie unter anderem Mobilität, Freizeitangebote, Schule und Digitalisierung kundtun.
Ziel der Jugendbefragung ist zum einen eine bedarfsgerechte Anpassung der Jugendhilfe im Landkreis München. Die Ergebnisse
der Untersuchung werden genutzt, um die Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen, der offenen und gebundenen Ganztags-
schule sowie der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit auf die Bedürfnisse der jungen Menschen anzupassen. Zum
anderen dient die Jugendbefragung 2019 auch dazu, jugendpolitische Forderungen junger Menschen zu erfassen, denn sie ist
Teil der jugendpolitischen Kampagne „Stimme der Jugend". So sollen
die Ergebnisse der Umfrage auch genutzt werden, um Politiker/innen
nach den Kommunalwahlen 2020 die Wünsche und Bedürfnisse der
Kinder und Jugendlichen näher zu bringen. Mitmachen können junge
Menschen unter:
www.jb19.de
(Mitmachen lohnt sich! Unter allen Teilnehmenden werden tolle Preise
verlost)

Über den Kreisjugendring München-Land:
Der Kreisjugendring München-Land (KJR) ist eine Gliederung des
Bayerischen Jugendrings und freier Träger der Jugendhilfe. Als eine
der größten Jugendorganisationen in Bayern vertritt er die Interessen
von Kindern und Jugendlichen. Im KJR sind 32 Jugendverbände und
Jugendinitiativen aus dem Landkreis München organisiert. Dafür be-
schäftigt er rund 500 hauptberuflich Mitarbeitende in über 120 Ein-
richtungen sowie viele ehrenamtlich Aktive. In der Überregionalen Bil-
dungsarbeit organisiert der KJR das Bildungszentrum Burg Schwaneck,
das Ferien- und Bildungszentrum Siegsdorf sowie das Heiner Janik
Haus, Jugendbegegnungsstätte am Tower in Oberschleißheim. In der
Regionalen Jugendarbeit hat der KJR München-Land Trägerschaften
und Kooperationen in den Bereichen Offene und mobile Kinder- und
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Gebundene und offene
Ganztagsschule, Nachmittagsbetreuung und in Einrichtungen der Jun-
gen Integration.
(Christian Wilhelm, Vorstand Kreisjugendring München Land)
Geschäftsstelle: Burgweg 10, 82049 Pullach, Tel. 089/744140-0, Fax:
089/744140-33, E-Mail: info@kjr-ml.de, Homepage: www.kjr-ml.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                                   3/2019                                                         Seite 7

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                                                                   Biomüll:
Leerungsgebiet Ost:                           Großbehälter (1100/770 L)                     Leerungsgebiet Ost
Dienstag, 05.03., 19.03., 02.04.2019          Leerungsgebiet Ost:                           Donnerstag, 14.03., 28.03., 11.04.2019
                                              Mittwoch, 06.03., 13.03., 20.03.,
Leerungsgebiet West:                          27.03., 03.04.2019                            Leerungsgebiet West
Dienstag, 12.03., 26.03., 09.04.2019                                                        Donnerstag, 07.03., 21.03., 04.04.2019
                                              Leerungsgebiet West:
                                              Freitag, 01.03., 08.03., 15.03., 22.03.,
Papier:                                       29.03., 05.04.2019
Leerungsgebiet Ost u. West:
Mittwoch, 06.03., 20.03., 03.04.2019

 Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)                  Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im März: Freitag, 08.03. und 22.03.2019                               im März: Freitag, 01.03., 15.03. und 29.03.2019
im April: Freitag, 05.04.2019 und Donnerstag, 18.04.2019              im April: Freitag, 12.04.2019 und Samstag, 27.04.2019
Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.
         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag                16:00 – 19.00 Uhr
           Dienstag              16:00 – 19.00 Uhr
           Donnerstag            16:00 – 19.00 Uhr
           Freitag               16.00 – 19.00 Uhr
           Samstag               09:00 – 13:00 Uhr

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott,
Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be-
schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie
CD´s und Druckerpatronen.

Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenord-
nung unberücksichtigt)

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen

Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt-
anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9,
München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen.

   Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von
   Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs-
   fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich.
   Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen
   Gebühr) werden.

Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher,
Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke.
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      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 19. März / 16. April 2019 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der
Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit.
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze
aus dem Hobbybereich.

Entsorgung von Laub-                        Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone:
gehölzen in der ALB-                         Straßennamen:                       Ungerade Hausnr.           Gerade Hausnr.
Befallszone;                                 Alpenstraße:                        1 - 9b                     2 - 12
Abholtermin im März                          Aschheimer Straße:                  1 - 11                     2
(nur nach Voranmeldung)                      Brauereiweg                         keine                      12 - 16
                                             Eschenweg:                          1 - 41                     2 - 10
Bitte denken Sie daran, dass nach wie
vor die neue Regelung für die Entsor-        Falkenstraße:                       3 - 11                     2 - 16
gung von Laubgehölzen innerhalb der          Fasanweg:                           9 - 47                     12 - 38
ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die
                                             Finkenstraße:                       1-3                        2-4
innerhalb der ALB-Befallszone Laub-
gehölze zu entsorgen haben, können           Friedensstraße:                     19 - 23                    26 - 44
diese nicht mehr an den Wertstoffhof         Hohenlindner Straße:                1                          2 - 6a
anliefern. Im März 2019 gibt es folgen-
                                             Jahnstraße:                         3-9                        2 - 16
den Termin für die Abholung von Laub-
gehölz aus der ALB-Befallszone vor Ort:      Jakob-Wagner-Straße:                1-5                        8 - 20
Dienstag, 26.03.2019. Eine Voranmel-         Karolinenstraße                     5                          8
dung - spätestens zwei Tage vor dem
                                             Kirchenstraße:                      1-5                        2-6
Abholtermin - im Umweltamt der Ge-
meinde ist notwendig, ansonsten wird         Lerchenstraße:                      7 - 17                     4 - 14
das Material nicht abgeholt. Rückfra-        Münchner Straße:                    1-7                        2-6
gen und Anmeldung bitte unter der Tel.
089/909974-45 /-37 oder per E-Mail:          Oberndorfer Straße:                 1 - 37                     2 - 22
reiprich@feldkirchen.de                      Otto-Lilienthal-Ring:               1-5                        2 - 36
                                             Pfarrer-Axenböck-Straße:            1 - 21                     2-6
                                             Schwalbenstraße                     5, 11 - 31                 2, 10 - 32
                                             Tucherpark:                         1-9                        2 - 38
                                             Von-Tucher-Straße:                  1-7                        4-8
                                             Wendelsteinstraße:                  1 - 19                     2 - 16
                                             Zugspitzstraße:                     3 - 15                     keine

Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr
Die Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr erfolgt nach dem so genannten „Sperrmüllmeldekarten-System“. Dies bedeutet, dass Sperrmüll,
der frei Haus abgeholt werden soll, zuvor mittels einer Doppelkarte dem Abfuhrunternehmen mitgeteilt werden muss. Die Sperr-
müll-Doppelkarte besteht aus einer Anforderungskarte und einer Antwortkarte. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholen-
den Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwortkarte teilt das Unternehmen den exakten Abfuhrtermin mit
Die Sperrmülldoppelkarten liegen im Rathaus (Information) zur Mitnahme aus. Sie müssen bis spätestens Freitag, 22. März 2019
an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Teilnahme
an der Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll (incl. Altholz) sowie diverser Elektronikschrott (PC, Fernseher,
Kühlschränke) ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind bei der Abholung zu entrichten. Die Gebührensätze entsprechen denen
der Selbstanlieferung am Wertstoffhof. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücksgrenze rechtzeitig zur Abholung be-
reitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass der öffentliche Verkehr (Fußgänger usw.) dadurch nicht behindert bzw. gefährdet
wird. Weitere Auskünfte zur Sperrmüllabholung erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089/909974-37 oder -45).

Häckselaktion der Gemeinde am Dienstag, 26. März 2019
Die Gemeinde führt in diesem Frühjahr wieder eine unentgeltliche Häckselaktion am 26. März 2019 durch. Es wird ausschließ-
lich Material genommen, dass sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses Material, wie
dünnere Äste, Heckenschnitt, usw. geben Sie bitte in Papiersäcken oder gebündelt bei der Gartenabfall-Abfuhr am 12. April 2019
ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (Hecken) werden nicht angenommen.
Das Häckselgut wird von Mitarbeitern des Bauhofes abgeholt. Aufgrund der noch bestehenden Quarantänezone wegen des Be-
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falls durch den Asiatischen Laubholzbockkäfers ist es nach wie vor nicht möglich, das Häckselgut für das eigene Grundstück zu
verwerten. Grundstückeigentümer, die den gemeindlichen Häckseldienst in Anspruch nehmen wollen, sollen am 26. März den
zu häckselnden Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen, wie z.B. Draht, Kunststoff usw.) an der
Grundstücksgrenze bereit legen. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden.

Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr
Am Freitag, 12. April 2019 wird die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) durchgeführt. Nähere Informationen entnehmen
Sie bitte dem Gemeindeblatt im April.

Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biomülltonne
Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik oder kompostierbare Plastiktüten in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht
in der relativ kurzen Zeit in der Biovergärungsanlage und beeinträchtigen den entstehenden Kompost. Die "kompostierbaren"
Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen
"falscher" Befüllung ungeleert stehenbleibt. Zudem werden die Tüten bei der Biovergärungsanlage aussortiert und dem Restmüll
zugeführt. Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Bio- Abfälle, wie z.B. Obst und Gemüsereste einzuwickeln und
die Feuchtigkeit aufzusaugen. Diese können auch problemlos in der Biovergärungsanlage verwertet werden.

Umweltpreis 2019 der Bayerischen Landesstiftung
Der Preis wird seit 1985 vergeben und ist mit 30.000 Euro dotiert. Mit ihm sollen herausragende praktische oder wissenschaftliche
Leistungen gewürdigt werden, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beitragen und einen engen
Bezug zu Bayern haben. Der Umweltpreis kann an Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen und Gruppen unabhängig von
der Rechtsform vergeben werden. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.lfu.bayern.de/umweltpreis oder www.landes-
stiftung.bayern.de als PDF-Dateien zum Download bereit. Die Bewerbungen können dann bis spätestens 20. März 2019 an den
Bayerischen Gemeindetag (stefan.graf@bay-gemeindetag.de) gesendet werden.

Energiespartipp: „Plastikfasten“
Die Erde leidet unter der Plastikflut und weltweit sind Meereslebewesen und ihr Lebensraum durch Plastikmüll bedroht. Haupt-
ursache sind Verpackungen und Einwegartikel. Viele kleine Schritte können viel bewirken – warum nicht einmal zum Wohle der
Umwelt „plastikfasten“:
– Nutzen Sie beim Einkaufen Mehrweg-Tragetaschen, Körbe etc,
– reifen Sie zu nicht verpacktem Obst und Gemüse,
– und verwenden Sie wiederbefüllbare Behälter an der Wurst- und Käsetheke.
– Sammeln Sie gleich neue Erfahrungen in einem „Unverpackt“-Laden (Adressen unter https://11ie.de/uebersicht-de-unverpackt-
   laeden/
– Mehrweg statt Einweg: Wasser in Einweg-Plastikflaschen, Coffee-to-Go-Becher, Fertiggerichte und Snacks in Plastik – das muss
   nicht sein
Weitere Informationen unter www.bund.net/chemie/achtung-plastik/plastikfasten

Zuschuss für Komposter
Die Gemeinde fördert die Eigenkompostierung (so lange der „Fördertopf“ reicht). Einen Zuschuss können Sie auf Antrag und ge-
gen Vorlage der Original-Rechnung erhalten, wenn Sie sich einen Komposter kaufen.
Die Zuschusshöhe beträgt 60 % des Kaufpreises, maximal jedoch 40,- Euro für Komposter aus Altkunststoff oder aus konventionel-
lem Material (Holz, Beton, Draht). Zuschussanträge erhalten Sie im Rathaus, Rathausplatz 1, bei Herrn Pitterle, Tel. 089/909974-
37 oder Herrn Reiprich, Tel. 089/909974-45.

Sehr geehrte Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, liebe Hundefreunde,
helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber zu halten und dass Spielplätze, Grünanlagen, Wege und Plätze nicht durch Hundekot
verunreinigt werden. Leider entsorgen nicht alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbei-
ner, obwohl sie dazu verpflichtet sind. So bleiben leider oftmals Hundehaufen einfach liegen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er
sein „Geschäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier
oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter.
Hundekottüten erhalten Sie an den Hundekottütenspendern oder der Information im Rathaus.
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 Aus unserer Gemeinde

                                                             Nachruf
                                                             Wir gedenken

                                           Frau Rosina Heinrich
                                       Trägerin der Ehrenmedaille der Gemeinde Feldkirchen
                                              Gründerin der Bürgerstiftung Feldkirchen

   Rosina Heinrich wurde am 25.04.1928 in Parsdorf geboren und ist am 22. Januar 2019 im Alter von 90 Jahren verstorben. In ihrem
   arbeitsreichen Leben in der Landwirtschaft fand sie, wie ihre Schwester Lotte, Ausgleich beim Lesen, bei Theaterbesuchen und Kultur
   im Allgemeinen. Gern war sie auch in den Bergen unterwegs, besonderes in Südtirol. Rosina Heinrich war in der Evangelischen Kirche,
   vor allem im Kirchenchor engagiert und nahm regelmäßig an den Gottesdiensten teil. Sie gehörte zum Kern der Kirchengemeinde.
   Die christliche, soziale Haltung der Schwestern zeigte sich auch darin, dass sie ihre Brasilien-Stiftung mit einem erheblichen Grund-
   stockvermögen ausstatteten. Brasilianische Straßenkinder sollten gefördert werden, damit sie eine Chance bekommen, aus den Favelas
   auszuziehen und ein eigenständiges Leben zu meistern. Diese Stiftung arbeitet bis heute sehr erfolgreich.
   Obwohl durch Grundbesitz mit einem gewissen Wohlstand gesegnet, veränderte dies das Wesen von Rosina Heinrich nicht; sie
   blieb zeitlebens der bescheidene Mensch, der am liebsten im Hintergrund blieb. So wurde die „Bürgerstiftung Feldkirchen“ auf ihren
   Wunsch hin so benannt und nicht nach ihrem Namen. Diese von Rosina Heinrich im Jahr 2004 gegründete Stiftung wurde von ihr
   ebenso mit einem großzügigen Grundstockvermögen in Höhe von 420.000,- Euro ausgestattet. Sie wollte damit ihrer Heimatgemeinde
   Feldkirchen „etwas zurückgeben“. Deshalb wirkt die Stiftung nach ihrem Wunsch im sozialen, kulturellen sowie mitmenschlichen
   Bereich und in der Heimat- und Brauchtumspflege.
   Viel Gutes konnte durch die Bürgerstiftung Feldkirchen schon verwirklicht werden und wird weiterhin geleistet. So wird der Name
   Rosina Heinrich für immer mit Feldkirchen verbunden bleiben. Die Gemeinde Feldkirchen wird Rosina Heinrich stets ein dankbares
   und ehrendes Andenken bewahren.
                                                                                                Werner van der Weck
                                                                                                Erster Bürgermeister

                                                             Nachruf
                                                             Wir gedenken

                                       Herrn Franz Frischmann
                                                Volkstanz und Musik waren sein Leben

   Am 29.01.2019 verstarb der Volkstanzleiter und Musikant Franz Frischmann im Alter von 82 Jahren. Mit Franz Frischmann ist ein
   „Urgestein“ des bayerischen Volkstanzes und der dazugehörigen Volkstanzmusik von uns gegangen. Franz hatte zunächst in seiner
   niederbayerischen Heimat Geigen- und Gitarrenbau erlernt, bevor er nach München zog, wo er auch seine künftige Frau Gertrud
   kennenlernte, die er 1981 heiratete. Beide entwickelten sich rasch zu kompetenten und beliebten Volkstanzlehrern. Mit Gertrud und
   weiteren Musikern gründete er 1978 die „Frischmann Geigenmusi“. Darin bestimmte er mit der „Steirischen“ den Takt und das Tempo
   der Tanzmelodien bei zahlreichen Volkstanzabenden.
   1980 zog er nach Feldkirchen. Hier knüpfte er Kontakt zur VHS OLM und spielte einige Jahre im damaligen Kammerorchester der VHS
   Geige. 1982 rief er den Alpenländischen Singkreis mit seiner Frau als Chorleiterin ins Leben. Zusammen mit dem Singkreis war oft die
   „Feldkirchner Saitenmusik“ zu hören - wiederum eine Gründung von Franz Frischmann - in der er als Geigenspieler den Ton angab.
   1983 gründete er in Zusammenarbeit mit der VHS OLM den heute noch bestehenden Feldkirchner Volkstanzkreis. Zusätzlich zu den
   regelmäßigen stattfindenden Volkstanzübungsabenden und Chorproben leitete Franz Frischmann - zunächst zusammen mit seiner Frau
   Gertrud - über 100 Volkstanzwochen in Bayern und Südtirol.
   Nachdem seine Frau schwer erkrankt war, pflegte er sie zunächst zu Hause und besuchte sie dann bis zu ihrem Tod 2016 regelmäßig
   im Altersheim in Reisbach. Dieser Schicksalsschlag hinderte ihn aber nicht daran, weiterhin die Volkstanzkreise in München und Feld-
   kirchen sowie mehrere Tanzwochen im Jahr nun alleine zu leiten.
   Franz Frischmann war aufgrund seiner bescheidenen, freundlichen und kompetenten Art sehr beliebt. In Feldkirchen musizierte er un-
   ter anderem zu einigen Sommerfesten der evangelischen Kirche und bei Weihnachtsfeiern und Seniorennachmittagen im katholischen
   Pfarrheim.
   Franz Frischmann verstarb nach schwerer Krankheit am 29. Januar 2019 in Reisbach, wo er am 4. Februar beigesetzt wurde. Zahlreiche
   Trauergäste, darunter viele aus den Münchner Volkstanzkreisen, erwiesen ihm die letzte Ehre.

                                                                                                Reinhard Limmer-Seidt
                                                                                                Alpenländischer Singkreis
Feldkirchner Gemeindeblatt                                  3/2019                                                        Seite 11

                         Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
                                   Montag – Freitag                   7.30 – 12.00 Uhr
                                   zusätzlich Donnerstag             15.00 – 18.00 Uhr
                                     Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
        Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an.
                                       Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters:
                       Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40.

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Januar 2019      67 Anmeldungen                Zum 31. Januar 2019 sind 7.564 Personen mit Hauptwohnsitz,
                          71 Abmeldungen                                           366 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                          18 Wohnungswechsel                                     7.930 Personen insgesamt gemeldet.
                           5 Geburten
                           3 Sterbefälle

                                

  Herzlichen Glückwunsch
   Im Januar und Februar 2019 konnte 1.Bürgermeister Werner van der Weck Rotraud Meier
   zum 80. Geburtstag und Ingeborg Jergas zum 85. Geburtstag die herzlichen Glückwünsche
   der Gemeinde überbringen und den Jubilarinnen einen Geschenkkorb überreichen.

   Rotraud Meier mit Ehemann und 1. Bgm. van der Weck              Ingeborg Jergas mit Ehemann Gerd, Tochter Brigitte Zagorac und
                                                                   1. Bgm. van der Weck

   „Frühjahrsputz“ der Gemeindestraßen
   Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
   im März werden die Straßen im Gemeindegebiet wieder vom Wintersplitt befreit.
   Für diesen alljährlichen „Frühjahrsputz“, der heuer aller Voraussicht nach
   vom 18. – 20. März 2019
   stattfindet, bitten wir um Ihre Mithilfe:

   – Bitte kehren Sie den auf den Gehwegen angesammelten Splitt auf die Straße.

   – Des Weiteren bitten wir alle Anwohner, soweit dies möglich ist, ihre Fahrzeuge in dieser
      Zeit nicht auf der Straße zu parken.

   Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
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Termine und Hinweise für März und April 2019
Fr           1. März  19.30 Uhr                             Kultur im Rathaus: Alwrite – Mardi Gras u. Carl H. Demuß
Do           7. März  19.00 – 21.00 Uhr                     Kinderhort St. Jakob: Elternabend „Ich kann das selber“
Di          12. März  19.00 – 21.00 Uhr                     Kinderhort St. Jakob: Elternkurs „Kess“ Tag 1
Do          14. März  19.00 Uhr (vorauss.)                  Gemeinderatssitzung
Fr          15. März  16.00 Uhr                             VdK: Jahreshauptversammlung („Zum Kelten“, Heimstetten)
Fr          15. März		                                      Anmeldeschluss für das Gemeindeblatt April
Mo-Mi 18. – 20. März  ganztags                              Voraussichtlich: Straßenreinigung/Wintersplitt
Mi          20. März  19.30 Uhr                             Grundschule: Infoveranstaltung über die Einschulung
Fr          22. März		                                      Anmeldeschluss für Sperrmüllabfuhr der Gemeinde
Fr          22. März  20.00 Uhr                             KiR: Peter Gebhard: Das große Bulli-Abenteuer ISLAND
Fr          22. März  20.00 Uhr                             Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8
Sa          23. März  20.00 Uhr                             Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8
Di          26. März		                                      Häckselaktion der Gemeinde
Di          26. März  19.00 – 21.00 Uhr                     Kinderhort St. Jakob: Elternkurs „Kess“ Tag 2
Do          28. März  19.00 Uhr (vorauss.)                  Gemeinderatssitzung
Fr          29. März  16.00 – 17.30 Uhr                     Kindergarten St. Jakob: Spielen im Kindergartengarten
Fr          29. März  20.00 Uhr                             Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8
Sa          30. März  20.00 Uhr                             Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8
So          31. März  19.00 Uhr                             Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8
Di           2. April 13.00 – 16.00 Uhr                     Grundschule: Einschreibung
Mi           3. April 13.00 – 16.00 Uhr                     Grundschule: Einschreibung
Do           4. April 13.00 – 16.00 Uhr                     Grundschule: Einschreibung
Fr           5. April 20.00 Uhr                             Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8
Sa           6. April 20.00 Uhr                             Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8
Di           9. April 19.00 – 21.00 Uhr                     Kinderhort St. Jakob: Elternkurs „Kess“ Tag 3
Do          11. April 19.00 Uhr (vorauss.)                  Gemeinderatssitzung
Sa          13. April 20.00 Uhr                             Kultur im Rathaus: Maxi Schafroth – ausverkauft! -
So          28. April 11.30 Uhr                             Motorradweihe, Aufstellung um 11.00 Uhr/Kirchenstraße
Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen

Motorradweihe in Feldkirchen
Die Gemeinde Feldkirchen veranstaltet am

Sonntag, 28. April 2019, um 11.30 Uhr
eine Motorradweihe. Ob Moped, Mofa, Cruiser, Trike oder Su-
persportler – wir freuen uns über jeden Teilnehmer.
Aufstellung ab 11.00 Uhr in der dafür gesperrten Kirchenstraße
(Zufahrt über Hohenlindner Straße).
Nach der Weihe geht es in einem Corso durch Feldkirchen zur
Gaststätte „Flugwerk“, wo für die Teilnehmer Plätze reserviert
sind.
Für Rückfragen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung, Herrn Gleixner, Tel. 089/909974-73, wenden.

  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
  erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig?
  Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung ob-
  liegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen.
  Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Ver-
  teilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes
  zu gewährleisten.
  Die Telefonnummer lautet:   08732-9210-650
  Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angele-
  genheit mit dem Verlag klären.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                  3/2019                                                      Seite 13

Mängelmitteilung zur Straßenbeleuchtung in Feldkirchen
Defekte Straßenbeleuchtungen können per E-Mail an strassenbeleuchtung@feldkirchen.de an die Gemeindeverwaltung gemeldet
werden. Bitte teilen Sie uns den Straßennamen, die Hausnummer oder die an der Lampe zu sehende Mastnummer mit. Die defek-
ten Leuchtmittel werden turnusmäßig regelmäßig ausgewechselt. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin telefonisch oder
persönlich an der Infostelle Ihre Meldung abgeben.

  Der gemeindliche Seniorentreff
  Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13.00 – 17.30 Uhr (außer in den Schul-
  ferien) im „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege disku-
  tiert, Karten und Schach gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und
  Weihnachtsfeier runden das Jahresprogramm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert.
  Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organi-
  satoren freuen.

                        Wir sind für Sie da!
                        Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte hierzu unsere Einsatzleiterin Frau Mohaupt unter der
                        Telefonnummer 0160-94659783 oder E-Mail: y.mohaupt@nbh-feldkirchen.de.
                        Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

                        Besuchen Sie uns auf unserer Homepage! www.nbh-feldkirchen.de
                        Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Tagesmutter – Plätze in Feldkirchen frei ab September!
Qualifizierte Tagesmutter hat ab September zwei Plätze frei. Bei Interesse bitte melden unter Tel. 089/9034180

                   Wer hat Zeit und Lust uns vorzulesen und mit uns zu lesen?
                   Eine Feldkirchner Familie hat sich an den Familienstützpunkt gewandt mit der Bitte, eine Leseoma zu finden.
                   Die Familie wünscht sich, dass eine Person egal ob Oma, Opa oder Tante... einmal die Woche zu den Kindern
                   zu Besuch kommt und vorliest. Vielleicht haben ja Sie Interesse, den Kindern mit den Geschichten ein Lächeln
                   ins Gesicht zu zaubern. Weitere Informationen und Kontaktdaten der Familie bekommen Sie im Caritas Fa-
                   milienservicezentrum im Kinderhaus St. Jakob bei Barbara Zajonz. Fsz-feldkirchen@caritasmuenchen.de oder
                   089-90129580

„Ich kann das selber!
Wege zur Eigenverantwortung und Selbstständigkeit“
Das richtige Maß an Freiheit und Eigenständigkeit zu finden, ist für Eltern oft nicht leicht, denn ebenso falsch wie ein übermäßiges
Klammern ist es, das Kind zu früh in die Welt und in die Selbstständigkeit zu schubsen. Das führt beim Kind zur Überforderung,
zum Scheitern und damit zu einem Verlust des Selbstbewusstseins und des Gefühls für die eigenen Fähigkeiten.
Datum: Donnerstag, 7. März 2019, von 19.00 – 21.00 Uhr
Anmeldung (bis spätestens 5. März 2019) per E-Mail: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de
Kosten: keine
Ort: Kinderhort St. Jakob, Raiffeisenstraße 8, 85622 Feldkirchen

K.e.s.s erziehen. Staunen. Fragen. Gott entdecken
Kooperativ, ermutigend, sozial, situationsorientiert: In diesem Elternkurs mit Referentin Jutta Offenbach (Erzieherin/Referentin für
ganzheitliche Frühpädagogik) geht es um die eigene, innere Haltung zu den großen und kleinen Fragen des Lebens. An drei Aben-
den wollen wir uns gemeinsam mit den sozialen Grundbedürfnissen beschäftigen und erarbeiten, wie wir ein wertorientiertes
Miteinander in der Familie gestalten können, das von den christlichen Traditionen geprägt ist.
Datum: Jeweils Dienstag, 12.03.2019, 26.03.2019 und 09.04.2019 von 19.00 – 21.00 Uhr
Anmeldung: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de
Ort: Kinderhort St. Jakob, Raiffeisenstraße 8, 85622 Feldkirchen

Spielen im Kindergartengarten mit Papa und Mama
Alle Familien sind eingeladen! Sie können mit Ihrem Kind spielen, sich mit anderen Eltern unterhalten oder ein Picknick machen.
Der Kindergarten steht den Familien zur Verfügung, ähnlich wie auf einem Spielplatz. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern; es
können Picknick, Getränke etc. mitgebracht werden.
Datum: Freitag, 29. März 2019, von 16.00 – 17.30 Uhr
Kosten: keine und ohne Anmeldung
Teilnehmer: Familien mit Kindern im Alter von 0 – 7 Jahren
Ort: Kindergarten St. Jakob, Zeppelinstraße 10, 85622 Feldkirchen
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