Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2019 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 46. Jahrgang März 2019 Ausgabe 3 / 2019 Das Bürgerservice-Portal Viele Behördengänge können Sie auch online erledigen. Nutzen Sie unser Bürgerservice-Portal bequem von zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage: www.feldkirchen.de/buergerservice Wir wünschen Ihnen einen schönen, sonnigen Frühlingsmonat März. Ihre Gemeindeverwaltung Feldkirchen
Seite 2 3/2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffent- KK T eiländerung des Bebau- sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des ungsplans Nr. 075/02 der Bebauungsplans im Eigentum der Ge- lichen Gemeinderats- meinde Aschheim. Durch die Aufstel- sitzung vom 17.01.2019 Gemeinde Aschheim „Gewer- lung des Bebauungsplanes werden keine begebiet östlich der Erdinger wesentlichen Auswirkungen auf die Ge- Landstraße”; Beteiligung der meinde Feldkirchen erwartet. Gegen die KK A ufstellung des Bebauungs- Behörden und Träger öffentli- Planung werden deshalb keine Anregun- plans Nr. 108 „Gebiet östlich cher Belange gen bzw. Bedenken vorgebracht. der Richthofenstraße, südlich Beschluss Durch die Änderung des Bebauungs- der Raiffeisenstraße, westlich plans soll an exponierter Stelle ein at- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom des Bahnhofsvorplatzes und traktiver Gewerbestandort reaktiviert Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zur nördlich der Grundstücks- und nachhaltig gesichert werden. Das Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. grenze von Fl.-Nr. 470/0”; im nördlichen Teil des Planungsgebietes 159 der Gemeinde Aschheim „Gebiet stehende Bürogebäude steht leer. Um Parkhaus nordöstlich des Einsteinrings“ Änderung des Geltungsberei- den Standort den geänderten Anforde- werden von der Gemeinde Feldkirchen ches im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB rungen von Unternehmen anzupassen und zukunftsfähig zu gestalten, wurde keine Anregungen bzw. Einwände vor- Die Grundstücke des gesamten räumli- gebracht. Antrag auf Änderung des Bebauungspla- chen Geltungsbereiches werden derzeit Abstimmung: mehrheitlich angenommen nes gestellt. Die Eigentümerin möchte kritisch beurteilt gerade im Hinblick auf Ja 15 Nein 2 Teile der Bestandsgebäude abbrechen, die Lärmschutzproblematik. Der Pla- die verbleibenden Gebäudeteile umbau- nungsverband Äußerer Wirtschaftsraum en und durch An- und Aufbauten erwei- KK A ufstellung des Bebauungs- München schlägt deshalb vor, die Bau- tern. Durch die Aufstellung der Teilände- leitplanung ausschließlich über das Raif- plans Nr. 156 der Gemeinde rung des Bebauungsplanes werden keine feisenlagerhausgrundstück (Fl.-Nr. 470/0 wesentlichen Auswirkungen auf die Ge- Aschheim „Gewerbegebiet der Gemarkung Feldkirchen) durchzu- südlich der Klausnerstraße meinde Feldkirchen erwartet. Gegen die führen und die Grundstücke Raiffeisen- Planung werden deshalb keine Anregun- und westlich der A99 bzw. straße 19, 19a aus dem Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 108 gen bzw. Bedenken vorgebracht. der Weiterführung der Asch- herauszunehmen, um das Verfahren heimer Umgehungsstraße”; Beschluss schneller vorantreiben zu können. Des Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Beteiligung der Behörden und Weiteren wurde angeregt, das bisher sonstiger Träger öffentlicher Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zur beschlossene Planungsziel WA in ein Belange Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Urbanes Wohnen zu ändern. Der Flä- 075/02 – „Gewerbegebiet östlich der Er- chennutzungsplan ist in diesem Gebiet Die Gemeinde Feldkirchen wurde mit dinger Landstraße“ werden von der Ge- entsprechend zu berichtigen. Schreiben vom 18.12.2018 von der Ge- meinde Feldkirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen meinde Aschheim als Träger öffentlicher Beschluss bzw. Einwände vorgebracht. Belange am Verfahren beteiligt und um 1. Die Grundstücke Fl.-Nr. 475/0, 479/2, Abstimmung: mehrheitlich angenommen Stellungnahme gebeten. Der Bau- und 463/30, Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/19 Ja 15 Nein 3 Umweltausschuss der Gemeinde Asch- und Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/5 je- heim hatte zuvor in seiner Sitzung im Juli weils Gemarkung Feldkirchen, wer- 2018 die Stellungnahme der Gemeinde KK A ufstellung des Bebauungs- den aus dem Geltungsbereich des Feldkirchen vom 09.05.2018 behandelt. künftigen Bebauungsplanes Nr. 108 plans Nr. 159 der Gemeinde Hierin forderte die Gemeinde Feldkir- „Gebiet östlich der Richthofenstraße, Aschheim „Gebiet Parkhaus chen Aussagen über die verkehrlichen südlich der Raiffeisenstraße“ heraus- nordöstlich des Einsteinrings“ Auswirkungen auf die Gemeinde Feld- genommen. Die Verwaltung wird be- Beteiligung der Behörden und kirchen sowie Auskunft über die Aus- auftragt, den neuen Geltungsbereich Träger öffentlicher Belange gleichsflächen. entsprechend bekannt zu machen. Die Gemeinde Aschheim hat zwischen- 2. Das Planungsziel WA wird in ein Ur- Um dem Wandel der Unternehmen aber zeitlich ein ergänzendes Verkehrsgut- banes Wohngebiet gemäß § 6a BauN- auch der Anforderungen an den Standort achten eingeholt, welches bestätigt, dass VO geändert. Rechenschaft zu tragen sowie im Sinne sich durch das vorgesehene Nutzfahr- 3. Für die Grundstücke Fl.-Nr. 475/0, einer nachhaltigen Entwicklung soll ein zeugzentrum keine Leistungsprobleme 479/2, 463/30, Teilfläche aus Fl.- Parkhaus (470 Stellplätze) für die Stell- in der Verkehrsabwicklung ergeben. Nr. 463/19 und Teilfläche aus Fl.-Nr. plätze benachbarter Gewerbebetriebe er- Zudem würde grundsätzlich festgestellt, 463/5, jeweils Gemarkung Feldkir- richtet werden. Das Planungsgebiet liegt dass auch im Fall einer anderen gewerb- chen, soll ein eigener Bebauungsplan am westlichen Ortsrand der Gemeinde lichen Nutzung in der Regel eine aus- erstellt werden, der von der Verwal- Aschheim Dornach unmittelbar östlich reichende Leistungsfähigkeit gegeben tung weiter vorangetrieben wird. Ein an das Stadtgebiet München angrenzend. sein wird. Verkehrsbeeinträchtigungen Aufstellungsbeschluss ist in einer der Es weist eine Größe von ca. 7.700 m2 auf der Gemeinde Feldkirchen seien nicht nächsten Sitzungen vom Gemeinderat und umfasst Teilflächen der Grundstücke zu befürchten. Die Ausgleichsflächen zu fassen. mit den Flurnummern 113, 121, 120/3. A1 – A6 werden im nächsten Verfahrens- Abstimmung: einstimmig angenommen Die genannten Grundstücke befinden schritt nachgewiesen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2019 Seite 3 Es liege auch im Interesse der Gemein- gen im Gemeinderat gebeten wurde. Im Beschluss de Aschheim, die Weiterführung der Vorfeld hatte der Landkreis München Der Hebesatz der Grundsteuer B wird Umgehungsstraße nach Süden nicht zu das Bayerische Landesamt für Umwelt im Haushaltsjahr 2019 von 250 v.H. auf behindern. Die Gemeinde Aschheim hat (LfU) gebeten, eine Untersuchung der 280 v.H. erhöht. daher entsprechend Abstand gelassen Luftschadstoffsituation im Landkreisge- Abstimmung: mehrheitlich angenommen und die geplante Weiterführung nach- biet vorzunehmen. Erste Ergebnisse hatte Ja 14 Nein 2 richtlich dargestellt. das daraufhin beauftragte Ingenieurbüro im September 2018 vorgelegt. Danach KK E rhöhung des Hebesatzes der Beschluss wurden Überschreitungen einschlägiger Grundsteuer A Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Grenzwerte im gesamten Landkreis- Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. gebiet nicht festgestellt, an drei Stellen Ebenso wie bei der Grundsteuer B soll Zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die Grenzwerte allerdings aus- aus gleichem Grund die Grundsteuer A Nr. 156 der Gemeinde Aschheim für geschöpft. Seitens des LfU wurde kein an den Durchschnittswert des Landkrei- das Gebiet „Gewerbegebiet südlich der Erfordernis für eigene Messungen im ses (entspricht 275,52 v.H.) angepasst Klausnerstraße und westlich der A99 Gemeindebiet Feldkirchen gesehen. werden. bzw. der Weiterführung der Aschhei- mer Umgehungsstraße“ werden von der Beschluss Beschluss Gemeinde Feldkirchen im Verfahren ge- Der Gemeinderat beschließt, dem An- Der Hebesatz der Grundsteuer A wird mäß § 4 Abs. 2 BauGB folgende Anre- trag der SPD vom 18.07.2018 wegen im Haushaltsjahr 2019 von 280 v.H. auf gungen und Bedenken vorgebracht: Es Erstellung eines Emissionsgutachtens 300 v.H. erhöht. sollen Aussagen über die verkehrlichen für Feldkirchen zuzustimmen. Die Ver- Abstimmung: mehrheitlich angenommen Auswirkungen auf die Gemeinde Feld- waltung wird beauftragt, Messungen an Ja 11 Nein 6 kirchen getroffen werden. Die nötigen geeigneter Stelle im Gemeindegebiet zu Ausgleichsflächen sollten zwischen der beauftragen, um die tatsächlichen Lärm- Ansiedlung und dem Heimstettner See emissionen festzustellen. angelegt werden. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat mit- KK Ü bernahme des Defizits der Abstimmung: mehrheitlich angenommen zuteilen. Mittagsbetreuung 2017/2018 Ja 15 Nein 2 Abstimmung: einstimmig angenommen Die Innere Mission München hat zum Schuljahr 2018/2019 die Preise für die KK U mbenennung des Hinden- Mittagsbetreuung, wie seitens des Ge- burgplatzes, FlNr. 68 Gemar- meinderats gefordert, angehoben, um kung Feldkirchen; Antrag aus das jährliche Defizit zu senken und die der Bürgerversammlung vom Bericht aus der öffent- geforderten 35.000 € zu erreichen (das 24.10.2018 lichen Gemeinderats- Defizit für das Jahr 2015/2016 betrug sitzung vom 07.02.2019 36.424,28 € und für das Jahr 2016/2017 In der Bürgerversammlung am 22.497,40 €). Somit betragen die Kos- 24.10.2018 wurde aus der Mitte der Bür- ten für die Betreuung für 2 Tage/Woche KK E rhöhung des Hebesatzes der 70,00 €; (vorher 60,00 €); 3 Tage/Woche ger ein Antrag auf Namensänderung vom nach Reichspräsident bzw. -kanzler Paul Grundsteuer B 80,00 € (vorher 70,00 €); 4 Tage/Woche von Hindenburg benannten „Hinden- 90,00 € (vorher 80,00 €); 5 Tage/Woche Der Hebesatz für die Grundsteuer B 100,00 € (vorher 90,00 €). burgplatz“ gestellt. Über den Antrag wur- (bebaute Grundstücke) beträgt in der Die Kosten für das Defizit 2017/2018 de abgestimmt und dieser mit deutlicher Gemeinde Feldkirchen seit 2011 unver- belaufen sich auf 15.464,68 Euro. Mehrheit angenommen (8 Gegenstim- ändert 250 v.H. Der Kreisdurchschnitt men). Gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemein- (kreisangehörige Gemeinden im Land- Beschluss deordnung hat der Gemeinderat inner- kreis München im Jahr 2018) liegt bei Der Gemeinderat stimmt dem Defi- halb von 3 Monaten die Anträge aus der 280,86 v.H. Die Grundsteuer B wird in zit der Mittagsbetreuung für das Jahr Bürgerversammlung zu behandeln. die Ermittlung der Steuerkraftzahlen mit 2017/2018 zu. Die Kosten in Höhe von Beschluss einberechnet, die maßgebend für die Be- 15.464,68 € werden als überplanmäßige Der Gemeinderat beschließt, den Hin- rechnung der Kreisumlage sind. Von den Ausgaben übernommen. denburgplatz umzubenennen. Die Frak- Einnahmen aus der Grundsteuer B wird Abstimmung: einstimmig angenommen tionen überlegen sich einen passenden ein sogenannter Nivellierungssatz von 310 v.H. vorgegeben, das heißt, dass un- Namen sowie eine passende Form und KK H aushaltssatzung und Haus- die Art, wie auf die Geschichte hinge- abhängig vom Hebesatz immer 310 v.H. angerechnet werden. Durch diese Nivel- haltsplan für das Jahr 2019 wiesen wird. Abstimmung: mehrheitlich angenommen lierung profitieren die Gemeinden mit einem Hebesatz über 310 v.H., während Der Entwurf des Haushaltsplans 2019 Ja 13 Nein 5 umfasst nach allen Änderungen im Ver- die Gemeinden mit einem Hebesatz unter 310 v.H. benachteiligt sind, weil waltungshaushalt Einnahmen und Aus- KK A ntrag der SPD-Fraktion ihnen mehr Einnahmen zugerechnet gaben in Höhe von 26.512.600 € und wegen Erstellung eines Emissi- werden, als sie tatsächlich erzielen. So- im Vermögenshaushalt Einnahmen und onsgutachtens für Feldkirchen mit entrichtet die Gemeinde Feldkirchen Ausgaben in Höhe von 4.847.600 €. Der eine erhöhte Kreisumlage. Deshalb soll Gesamthaushalt beträgt an Einnahmen Es wird auf den Beschluss des Gemein- der Hebesatz zumindest an den Durch- und Ausgaben 31.360.200 €. derates vom 24.07.2018 verwiesen, in schnittswert des Landkreises angepasst Die Zuführung zum Vermögenshaushalt dem um Vorlage eines Kostenvoranschla- werden. beziffert sich auf 681.700 €. Die tat- ges und Erläuterung eines Sachverständi- sächliche Rücklage Ende 2018 beträgt
Seite 4 3/2019 Feldkirchner Gemeindeblatt 11.542.739 €, wobei davon auszugehen Beschluss Umfang) der betroffenen Flächen ergibt ist, dass bei Rechnungslegung 2018 ca. 2 Der Gemeinderat beschließt die Haus- sich im noch ausstehenden Straßenbau- Mio. aus der Rücklage entnommen wer- haltssatzung 2019 mit den Festsetzun- programm mit Grundlage der Straßen- den müssen. Im Haushaltsplan 2019 ist gen des Haushaltsplans sowie seinen zustandsbewertung der Firma Eagle Eye. eine Rücklagenentnahme in Höhe von Bestandteilen und Anlagen. Diese setzt 4.027.700 € eingeplant. Eine Zuführung im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt Beschluss an die Rücklage ist nicht möglich, eine 26.512.600 € und im ausgeglichenen Die Verwaltung wird beauftragt, der AFK Darlehensaufnahme nicht vorgesehen. Vermögenshaushalt 4.847.600 € fest. Es eine Rechnung über den ausstehenden Die Haushaltssatzung 2019 enthält kei- sind keine genehmigungspflichtigen Kre- Gesamtbetrag zu stellen und hierbei die ne genehmigungspflichtigen Bestandtei- dite und keine Verpflichtungsermächti- Ergebnisse der Straßenbefahrung mit le und hat folgende Fassung: gungen enthalten. Die Grundsteuer A einzubeziehen. wird mit 300 v.H., die Grundsteuer B mit Abstimmung: einstimmig angenommen Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemein- 280 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330 deordnung erlässt die Gemeinde Feld- v.H. festgesetzt. KK Ä nderung des Bebauungs- kirchen für das Haushaltsjahr 2019 fol- Abstimmung: einstimmig angenommen plans Nr. 015/09 der Gemein- gende Haushaltssatzung: de Aschheim in Wohnbauflä- KK Finanzplan 2018 – 2022 chen; frühzeitige Beteiligung § 1: der Behörden und sonstiger Der Finanzplan ist Bestandteil des Haus- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Träger öffentlicher Belange 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt haltsplans und stimmt mit dem Investi- im Verwaltungshaushalt in den Einnah- tionsprogramm überein. Die aktuelle Die Firma Schustermann & Borenstein men und Ausgaben mit 26.512.600,00 € Prioritätenliste beinhaltet u.a. (gestaffelt beabsichtigt, das bestehende Lagerge- und im Vermögenshaushalt in den Ein- nach Priorität): Fertigstellung der Drei- bäude südlich der Weidachstraße aufzu- nahmen und Ausgaben mit 4.847.600,00 fach-Sporthalle, Neubau der Unterfüh- geben und die Grundstücksfläche einer € ab. rung am Bahnhof mit Erschließung nach Wohnbaunutzung sowie einer Pflege- Norden, Fortführung der Planung und einrichtung und Betreutem Wohnen für § 2: Bebauung Raiffeisengelände, Ausbau Senioren zuzuführen. Ziel und Zweck Kreditaufnahmen für Investitionen und der Kinderbetreuung, Geschosswoh- des Bebauungsplanes sind die Reduzie- Investitionsförderungsmaßnahmen wer- nungsbau, Sanierung der Gemeindehal- rung großflächiger Gewerbeflächen im den nicht festgesetzt. le sowie Grunderwerb Neubau/Erschlie- Ortsinnenbereich (dadurch Reduzierung ßung Velaskostraße. des Lkw-Verkehrs im Innenbereich), die §3 Schaffung neuer Wohnbauflächen im In- Verpflichtungsermächtigungen im Ver- Beschluss nenbereich (Nachverdichtung) und die mögenshaushalt werden nicht festge- Der Gemeinderat beschließt den Finanz- Ausweisung von Flächen für Betreutes setzt. plan und das Investitionsprogramm für Wohnen und Pflegeheim westlich der die Jahre 2018 – 2022. Sternstraße. §4 Abstimmung: mehrheitlich angenommen Die Steuersätze (Hebesätze) für nach- Ja 16 Nein 1 Beschluss stehende Gemeindesteuern werden wie Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom folgt festgesetzt: Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. KK A bgeltung der Straßenwie- 1. Grundsteuer Zur Änderung des Bebauungsplanes a) für die land- und forstwirtschaftlichen derherstellung seitens der Nr. 015/09 der Gemeinde Aschheim in Betriebe (A): 300 v.H. AFK-Geothermie GmbH Wohnbauflächen östlich der Ismaninger b) für die Grundstücke (B): 280 v.H. Straße, südlich der Weidachstraße, west- 2. Gewerbesteuer: 330 v.H. Im Zuge der Anschlussarbeiten seit dem lich der Sternstraße und nördlich der Jahr 2009 an das Fernwärmenetz auf bestehenden Bebauung an der Industrie- §5 dem Gebiet der Gemeinde Feldkirchen straße werden von der Gemeinde Feld- Der Höchstbetrag der Kassenkredite sind einige Straßenflächen noch nicht kirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 zur rechtzeitigen Leistung von Ausga- wieder endgültig hergestellt, die Ver- BauGB keine Anregungen bzw. Einwän- ben nach dem Haushaltsplan wird auf kehrssicherheit ist jedoch momentan ge- de vorgebracht. 250.000 € begrenzt. boten. Durch die noch nicht wiederher- Abstimmung: einstimmig angenommen gestellten Straßenflächen ergibt sich ein §6 Zahlungsrückstand seitens der AFK an Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. die Gemeinde Feldkirchen. Die endgül- Januar 2019 in Kraft. tige Wiederherstellung (Zeitraum und IMPRESSUM Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen Verantwortlich: Werner van der Weck, 1. Bürgermeister Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46. Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2019 Seite 5 Amtliche Nachrichten Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Polizei informieren: Safe Internet Day: Sensible Daten im Netz schützen Wenn viele persönliche Daten einer Person im Internet kursieren, kann das Folgen haben: Betrüger können damit z. B. unter falschem Namen Online-Bestellungen tätigen oder Verträge und Abonnements abschließen. Immer wieder kommt es auch zu Erpressungsfällen oder dem Bloßstellen Betroffener. Es gibt viele Wege, wie Cyber-Kriminelle an die Daten der Internetnutzer kommen können. Als seriöse Bank oder Firma getarnt beispielsweise schöpfen Betrüger Passwörter, Kreditkarten- und Kontoinfor- mationen ab. Achten Sie deshalb genau auf Absender, Betreff und Anhänge und ob diese Ihnen plausibel erscheinen. Nutzen Sie des Weiteren einen Anti-Viren-Scanner, um mögliche Schadprogramme zu entfernen. Die beste Vorbeugung ist der sparsame Umgang mit den eigenen Daten im Internet. Nutzen Sie starke Passwörter, vor allem für Zugänge zu Kunden-Accounts bei Banken, Online-Shops, sozialen Medien und für E-Mail-Postfächer. Passwortmanager können eine hilfreiche Unterstützung sein. Weitere Informationen und die ausführliche Pressemitteilung finden Sie unter www.poli- zei-beratung.de/presse und www.bsi.bund.de/presse Das Landratsamt München informiert: Übung beim OMV Tanklager Feldkirchen Am 26.04.2019 findet von 16.30 Uhr bis ca. 19.00 Uhr eine Übung am OMV Tanklager statt. Angenommenes Szenario: Tank- brand. Der Brand selbst wird nicht simuliert. Die Anfahrt der Einsatzfahrzeuge erfolgt nicht mit Sondersignal. Daher wird für Dritte - neben der Aufstellung einer größeren Zahl von Feuerwehrzeugen - nur die Wasserentnahme zur Löschwasserversorgung (aus dem Heimstettner See) einschließlich dem Verlegen von Schlauchleitungen sichtbar sein. Verkehrseinschränkungen werden voraussichtlich nur in der Franz-May-Straße und in der unmittelbaren Umgebung des Tanklagers erforderlich sein. Diese Übung dient auch der Erprobung des Externen Notfallplans des Landratsamtes. Europawahl am 26. Mai 2019: Musteranschreiben deutsch/englisch Musteranschreiben deutsch Musteranschreiben englisch (sample letter english) Europawahl am 26. Mai 2019 European Elections on 26 May 2019 Sehr geehrte(r) Frau/Herr, Dear Ms/Mr … , vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union The 9th direct elections to the European Parliament are being die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in held in the EU on 23–26 May 2019. In Germany, these elec- Deutschland am Sonntag, den 26. Mai 2019. tions will take place on Sunday, 26 May 2019. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutsch- Union citizens from other EU Member States who live in land wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitglied- Germany may vote in either their home Member State or in staat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Germany as their Member State of residence, but everyone Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. may only vote once. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in To vote in Germany, you must be registered in your place of das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde residence in Germany. Once registered, you will automati- eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft auto- cally be notified of future European elections. matisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen To register, you must apply at the town or city hall of your Europawahlen. place of residence Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im by Sunday, 5 May 2019 at the latest. Rathaus Ihres Wohnorts You may also register by mail to the municipality of your bis spätestens 5. Mai 2019 (Sonntag) place of residence. (Please note the official opening hours einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stel- and time needed for mail delivery!). len. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde For a registration form and information sheet, please visit senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informatio- und Postlaufzeiten!) nen-waehler/unionsbuerger.html. or your municipal admi- Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www. nistration. bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informatio- You will find more information about voting in all the official nen-waehler/unionsbuerger.html. oder bei Ihrer örtlichen EU languages at www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-ger- Gemeindeverwaltung. many. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in Yours sincerely allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/euro- peans-vote-in-germany. Mit freundlichen Grüßen
Seite 6 3/2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Bekanntmachung Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes Nr. 108 „Raiffeisenlagerhausgelände“ Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 108 „Gebiet östlich der Richthofenstraße, südlich der Raiffeisenstraße, westlich des Bahnhofsvorplatzes und nördlich der Grundstücksgrenze von Fl.- Nr. 470/0 (Raiffeisenlagerhausgrundstück) aufzustellen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Geltungsbereich erfolgte mit Bekanntmachung am 18.11.2015. Die Grundstücke des gesamten räumlichen Geltungsbereiches werden derzeit kritisch beur- teilt gerade im Hinblick auf die Lärmschutzproblematik. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.01.2019 den Be- schluss gefasst, den festgelegten Geltungsbereich des künftigen Bebau- ungsplanes Nr. 108 zu ändern. Das Plangebiet des Geltungsbereiches umfasst demnach nur noch folgende Grundstücke: Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/19 Raiffeisenstraße (Verkehrsfläche), Teilflä- che aus 473/4 Richthofenstraße (Verkehrsfläche), Fl.-Nr. 470/0 Raiffei- senstraße 4 (Freifläche) jeweils Gemarkung Feldkirchen. Der Geltungs- bereich ergibt sich aus nachfolgendem Planausschnitt vom 17.01.2019. Neuer Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 108: (siehe Grafik rechts) Des Weiteren hat der Gemeinderat in dieser öffentlichen Sitzung am 17.01.2019 beschlossen, das Planungsziel „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO in ein Urbanes Wohngebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO zu ändern. Jugendbefragung 2019 – Dein Leben im Landkreis München Der Kreisjugendring München Land führt erstmalig eine landkreisweite Jugendbefragung zu den Bedürfnissen junger Menschen durch. Noch bis zum 31. März 2019 dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 21 Jah- ren aus dem Landkreis München bei der Online-Umfrage ihre Wünsche, Bedürfnisse und Meinung zu verschie- denen Themenbereichen wie unter anderem Mobilität, Freizeitangebote, Schule und Digitalisierung kundtun. Ziel der Jugendbefragung ist zum einen eine bedarfsgerechte Anpassung der Jugendhilfe im Landkreis München. Die Ergebnisse der Untersuchung werden genutzt, um die Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen, der offenen und gebundenen Ganztags- schule sowie der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit auf die Bedürfnisse der jungen Menschen anzupassen. Zum anderen dient die Jugendbefragung 2019 auch dazu, jugendpolitische Forderungen junger Menschen zu erfassen, denn sie ist Teil der jugendpolitischen Kampagne „Stimme der Jugend". So sollen die Ergebnisse der Umfrage auch genutzt werden, um Politiker/innen nach den Kommunalwahlen 2020 die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen näher zu bringen. Mitmachen können junge Menschen unter: www.jb19.de (Mitmachen lohnt sich! Unter allen Teilnehmenden werden tolle Preise verlost) Über den Kreisjugendring München-Land: Der Kreisjugendring München-Land (KJR) ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings und freier Träger der Jugendhilfe. Als eine der größten Jugendorganisationen in Bayern vertritt er die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Im KJR sind 32 Jugendverbände und Jugendinitiativen aus dem Landkreis München organisiert. Dafür be- schäftigt er rund 500 hauptberuflich Mitarbeitende in über 120 Ein- richtungen sowie viele ehrenamtlich Aktive. In der Überregionalen Bil- dungsarbeit organisiert der KJR das Bildungszentrum Burg Schwaneck, das Ferien- und Bildungszentrum Siegsdorf sowie das Heiner Janik Haus, Jugendbegegnungsstätte am Tower in Oberschleißheim. In der Regionalen Jugendarbeit hat der KJR München-Land Trägerschaften und Kooperationen in den Bereichen Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Gebundene und offene Ganztagsschule, Nachmittagsbetreuung und in Einrichtungen der Jun- gen Integration. (Christian Wilhelm, Vorstand Kreisjugendring München Land) Geschäftsstelle: Burgweg 10, 82049 Pullach, Tel. 089/744140-0, Fax: 089/744140-33, E-Mail: info@kjr-ml.de, Homepage: www.kjr-ml.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2019 Seite 7 Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Großbehälter (1100/770 L) Leerungsgebiet Ost Dienstag, 05.03., 19.03., 02.04.2019 Leerungsgebiet Ost: Donnerstag, 14.03., 28.03., 11.04.2019 Mittwoch, 06.03., 13.03., 20.03., Leerungsgebiet West: 27.03., 03.04.2019 Leerungsgebiet West Dienstag, 12.03., 26.03., 09.04.2019 Donnerstag, 07.03., 21.03., 04.04.2019 Leerungsgebiet West: Freitag, 01.03., 08.03., 15.03., 22.03., Papier: 29.03., 05.04.2019 Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 06.03., 20.03., 03.04.2019 Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im März: Freitag, 08.03. und 22.03.2019 im März: Freitag, 01.03., 15.03. und 29.03.2019 im April: Freitag, 05.04.2019 und Donnerstag, 18.04.2019 im April: Freitag, 12.04.2019 und Samstag, 27.04.2019 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott, Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be- schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie CD´s und Druckerpatronen. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenord- nung unberücksichtigt) Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt- anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen. Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs- fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich. Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen Gebühr) werden. Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke.
Seite 8 3/2019 Feldkirchner Gemeindeblatt GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 19. März / 16. April 2019 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Entsorgung von Laub- Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone: gehölzen in der ALB- Straßennamen: Ungerade Hausnr. Gerade Hausnr. Befallszone; Alpenstraße: 1 - 9b 2 - 12 Abholtermin im März Aschheimer Straße: 1 - 11 2 (nur nach Voranmeldung) Brauereiweg keine 12 - 16 Eschenweg: 1 - 41 2 - 10 Bitte denken Sie daran, dass nach wie vor die neue Regelung für die Entsor- Falkenstraße: 3 - 11 2 - 16 gung von Laubgehölzen innerhalb der Fasanweg: 9 - 47 12 - 38 ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die Finkenstraße: 1-3 2-4 innerhalb der ALB-Befallszone Laub- gehölze zu entsorgen haben, können Friedensstraße: 19 - 23 26 - 44 diese nicht mehr an den Wertstoffhof Hohenlindner Straße: 1 2 - 6a anliefern. Im März 2019 gibt es folgen- Jahnstraße: 3-9 2 - 16 den Termin für die Abholung von Laub- gehölz aus der ALB-Befallszone vor Ort: Jakob-Wagner-Straße: 1-5 8 - 20 Dienstag, 26.03.2019. Eine Voranmel- Karolinenstraße 5 8 dung - spätestens zwei Tage vor dem Kirchenstraße: 1-5 2-6 Abholtermin - im Umweltamt der Ge- meinde ist notwendig, ansonsten wird Lerchenstraße: 7 - 17 4 - 14 das Material nicht abgeholt. Rückfra- Münchner Straße: 1-7 2-6 gen und Anmeldung bitte unter der Tel. 089/909974-45 /-37 oder per E-Mail: Oberndorfer Straße: 1 - 37 2 - 22 reiprich@feldkirchen.de Otto-Lilienthal-Ring: 1-5 2 - 36 Pfarrer-Axenböck-Straße: 1 - 21 2-6 Schwalbenstraße 5, 11 - 31 2, 10 - 32 Tucherpark: 1-9 2 - 38 Von-Tucher-Straße: 1-7 4-8 Wendelsteinstraße: 1 - 19 2 - 16 Zugspitzstraße: 3 - 15 keine Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr Die Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr erfolgt nach dem so genannten „Sperrmüllmeldekarten-System“. Dies bedeutet, dass Sperrmüll, der frei Haus abgeholt werden soll, zuvor mittels einer Doppelkarte dem Abfuhrunternehmen mitgeteilt werden muss. Die Sperr- müll-Doppelkarte besteht aus einer Anforderungskarte und einer Antwortkarte. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholen- den Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwortkarte teilt das Unternehmen den exakten Abfuhrtermin mit Die Sperrmülldoppelkarten liegen im Rathaus (Information) zur Mitnahme aus. Sie müssen bis spätestens Freitag, 22. März 2019 an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Teilnahme an der Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll (incl. Altholz) sowie diverser Elektronikschrott (PC, Fernseher, Kühlschränke) ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind bei der Abholung zu entrichten. Die Gebührensätze entsprechen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücksgrenze rechtzeitig zur Abholung be- reitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass der öffentliche Verkehr (Fußgänger usw.) dadurch nicht behindert bzw. gefährdet wird. Weitere Auskünfte zur Sperrmüllabholung erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089/909974-37 oder -45). Häckselaktion der Gemeinde am Dienstag, 26. März 2019 Die Gemeinde führt in diesem Frühjahr wieder eine unentgeltliche Häckselaktion am 26. März 2019 durch. Es wird ausschließ- lich Material genommen, dass sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses Material, wie dünnere Äste, Heckenschnitt, usw. geben Sie bitte in Papiersäcken oder gebündelt bei der Gartenabfall-Abfuhr am 12. April 2019 ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (Hecken) werden nicht angenommen. Das Häckselgut wird von Mitarbeitern des Bauhofes abgeholt. Aufgrund der noch bestehenden Quarantänezone wegen des Be-
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2019 Seite 9 falls durch den Asiatischen Laubholzbockkäfers ist es nach wie vor nicht möglich, das Häckselgut für das eigene Grundstück zu verwerten. Grundstückeigentümer, die den gemeindlichen Häckseldienst in Anspruch nehmen wollen, sollen am 26. März den zu häckselnden Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen, wie z.B. Draht, Kunststoff usw.) an der Grundstücksgrenze bereit legen. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden. Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr Am Freitag, 12. April 2019 wird die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) durchgeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gemeindeblatt im April. Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biomülltonne Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik oder kompostierbare Plastiktüten in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht in der relativ kurzen Zeit in der Biovergärungsanlage und beeinträchtigen den entstehenden Kompost. Die "kompostierbaren" Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen "falscher" Befüllung ungeleert stehenbleibt. Zudem werden die Tüten bei der Biovergärungsanlage aussortiert und dem Restmüll zugeführt. Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Bio- Abfälle, wie z.B. Obst und Gemüsereste einzuwickeln und die Feuchtigkeit aufzusaugen. Diese können auch problemlos in der Biovergärungsanlage verwertet werden. Umweltpreis 2019 der Bayerischen Landesstiftung Der Preis wird seit 1985 vergeben und ist mit 30.000 Euro dotiert. Mit ihm sollen herausragende praktische oder wissenschaftliche Leistungen gewürdigt werden, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beitragen und einen engen Bezug zu Bayern haben. Der Umweltpreis kann an Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen und Gruppen unabhängig von der Rechtsform vergeben werden. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.lfu.bayern.de/umweltpreis oder www.landes- stiftung.bayern.de als PDF-Dateien zum Download bereit. Die Bewerbungen können dann bis spätestens 20. März 2019 an den Bayerischen Gemeindetag (stefan.graf@bay-gemeindetag.de) gesendet werden. Energiespartipp: „Plastikfasten“ Die Erde leidet unter der Plastikflut und weltweit sind Meereslebewesen und ihr Lebensraum durch Plastikmüll bedroht. Haupt- ursache sind Verpackungen und Einwegartikel. Viele kleine Schritte können viel bewirken – warum nicht einmal zum Wohle der Umwelt „plastikfasten“: – Nutzen Sie beim Einkaufen Mehrweg-Tragetaschen, Körbe etc, – reifen Sie zu nicht verpacktem Obst und Gemüse, – und verwenden Sie wiederbefüllbare Behälter an der Wurst- und Käsetheke. – Sammeln Sie gleich neue Erfahrungen in einem „Unverpackt“-Laden (Adressen unter https://11ie.de/uebersicht-de-unverpackt- laeden/ – Mehrweg statt Einweg: Wasser in Einweg-Plastikflaschen, Coffee-to-Go-Becher, Fertiggerichte und Snacks in Plastik – das muss nicht sein Weitere Informationen unter www.bund.net/chemie/achtung-plastik/plastikfasten Zuschuss für Komposter Die Gemeinde fördert die Eigenkompostierung (so lange der „Fördertopf“ reicht). Einen Zuschuss können Sie auf Antrag und ge- gen Vorlage der Original-Rechnung erhalten, wenn Sie sich einen Komposter kaufen. Die Zuschusshöhe beträgt 60 % des Kaufpreises, maximal jedoch 40,- Euro für Komposter aus Altkunststoff oder aus konventionel- lem Material (Holz, Beton, Draht). Zuschussanträge erhalten Sie im Rathaus, Rathausplatz 1, bei Herrn Pitterle, Tel. 089/909974- 37 oder Herrn Reiprich, Tel. 089/909974-45. Sehr geehrte Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, liebe Hundefreunde, helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber zu halten und dass Spielplätze, Grünanlagen, Wege und Plätze nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Leider entsorgen nicht alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbei- ner, obwohl sie dazu verpflichtet sind. So bleiben leider oftmals Hundehaufen einfach liegen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er sein „Geschäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Hundekottüten erhalten Sie an den Hundekottütenspendern oder der Information im Rathaus.
Seite 10 3/2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus unserer Gemeinde Nachruf Wir gedenken Frau Rosina Heinrich Trägerin der Ehrenmedaille der Gemeinde Feldkirchen Gründerin der Bürgerstiftung Feldkirchen Rosina Heinrich wurde am 25.04.1928 in Parsdorf geboren und ist am 22. Januar 2019 im Alter von 90 Jahren verstorben. In ihrem arbeitsreichen Leben in der Landwirtschaft fand sie, wie ihre Schwester Lotte, Ausgleich beim Lesen, bei Theaterbesuchen und Kultur im Allgemeinen. Gern war sie auch in den Bergen unterwegs, besonderes in Südtirol. Rosina Heinrich war in der Evangelischen Kirche, vor allem im Kirchenchor engagiert und nahm regelmäßig an den Gottesdiensten teil. Sie gehörte zum Kern der Kirchengemeinde. Die christliche, soziale Haltung der Schwestern zeigte sich auch darin, dass sie ihre Brasilien-Stiftung mit einem erheblichen Grund- stockvermögen ausstatteten. Brasilianische Straßenkinder sollten gefördert werden, damit sie eine Chance bekommen, aus den Favelas auszuziehen und ein eigenständiges Leben zu meistern. Diese Stiftung arbeitet bis heute sehr erfolgreich. Obwohl durch Grundbesitz mit einem gewissen Wohlstand gesegnet, veränderte dies das Wesen von Rosina Heinrich nicht; sie blieb zeitlebens der bescheidene Mensch, der am liebsten im Hintergrund blieb. So wurde die „Bürgerstiftung Feldkirchen“ auf ihren Wunsch hin so benannt und nicht nach ihrem Namen. Diese von Rosina Heinrich im Jahr 2004 gegründete Stiftung wurde von ihr ebenso mit einem großzügigen Grundstockvermögen in Höhe von 420.000,- Euro ausgestattet. Sie wollte damit ihrer Heimatgemeinde Feldkirchen „etwas zurückgeben“. Deshalb wirkt die Stiftung nach ihrem Wunsch im sozialen, kulturellen sowie mitmenschlichen Bereich und in der Heimat- und Brauchtumspflege. Viel Gutes konnte durch die Bürgerstiftung Feldkirchen schon verwirklicht werden und wird weiterhin geleistet. So wird der Name Rosina Heinrich für immer mit Feldkirchen verbunden bleiben. Die Gemeinde Feldkirchen wird Rosina Heinrich stets ein dankbares und ehrendes Andenken bewahren. Werner van der Weck Erster Bürgermeister Nachruf Wir gedenken Herrn Franz Frischmann Volkstanz und Musik waren sein Leben Am 29.01.2019 verstarb der Volkstanzleiter und Musikant Franz Frischmann im Alter von 82 Jahren. Mit Franz Frischmann ist ein „Urgestein“ des bayerischen Volkstanzes und der dazugehörigen Volkstanzmusik von uns gegangen. Franz hatte zunächst in seiner niederbayerischen Heimat Geigen- und Gitarrenbau erlernt, bevor er nach München zog, wo er auch seine künftige Frau Gertrud kennenlernte, die er 1981 heiratete. Beide entwickelten sich rasch zu kompetenten und beliebten Volkstanzlehrern. Mit Gertrud und weiteren Musikern gründete er 1978 die „Frischmann Geigenmusi“. Darin bestimmte er mit der „Steirischen“ den Takt und das Tempo der Tanzmelodien bei zahlreichen Volkstanzabenden. 1980 zog er nach Feldkirchen. Hier knüpfte er Kontakt zur VHS OLM und spielte einige Jahre im damaligen Kammerorchester der VHS Geige. 1982 rief er den Alpenländischen Singkreis mit seiner Frau als Chorleiterin ins Leben. Zusammen mit dem Singkreis war oft die „Feldkirchner Saitenmusik“ zu hören - wiederum eine Gründung von Franz Frischmann - in der er als Geigenspieler den Ton angab. 1983 gründete er in Zusammenarbeit mit der VHS OLM den heute noch bestehenden Feldkirchner Volkstanzkreis. Zusätzlich zu den regelmäßigen stattfindenden Volkstanzübungsabenden und Chorproben leitete Franz Frischmann - zunächst zusammen mit seiner Frau Gertrud - über 100 Volkstanzwochen in Bayern und Südtirol. Nachdem seine Frau schwer erkrankt war, pflegte er sie zunächst zu Hause und besuchte sie dann bis zu ihrem Tod 2016 regelmäßig im Altersheim in Reisbach. Dieser Schicksalsschlag hinderte ihn aber nicht daran, weiterhin die Volkstanzkreise in München und Feld- kirchen sowie mehrere Tanzwochen im Jahr nun alleine zu leiten. Franz Frischmann war aufgrund seiner bescheidenen, freundlichen und kompetenten Art sehr beliebt. In Feldkirchen musizierte er un- ter anderem zu einigen Sommerfesten der evangelischen Kirche und bei Weihnachtsfeiern und Seniorennachmittagen im katholischen Pfarrheim. Franz Frischmann verstarb nach schwerer Krankheit am 29. Januar 2019 in Reisbach, wo er am 4. Februar beigesetzt wurde. Zahlreiche Trauergäste, darunter viele aus den Münchner Volkstanzkreisen, erwiesen ihm die letzte Ehre. Reinhard Limmer-Seidt Alpenländischer Singkreis
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2019 Seite 11 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag – Freitag 7.30 – 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an. Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters: Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40. Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Januar 2019 67 Anmeldungen Zum 31. Januar 2019 sind 7.564 Personen mit Hauptwohnsitz, 71 Abmeldungen 366 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 18 Wohnungswechsel 7.930 Personen insgesamt gemeldet. 5 Geburten 3 Sterbefälle Herzlichen Glückwunsch Im Januar und Februar 2019 konnte 1.Bürgermeister Werner van der Weck Rotraud Meier zum 80. Geburtstag und Ingeborg Jergas zum 85. Geburtstag die herzlichen Glückwünsche der Gemeinde überbringen und den Jubilarinnen einen Geschenkkorb überreichen. Rotraud Meier mit Ehemann und 1. Bgm. van der Weck Ingeborg Jergas mit Ehemann Gerd, Tochter Brigitte Zagorac und 1. Bgm. van der Weck „Frühjahrsputz“ der Gemeindestraßen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im März werden die Straßen im Gemeindegebiet wieder vom Wintersplitt befreit. Für diesen alljährlichen „Frühjahrsputz“, der heuer aller Voraussicht nach vom 18. – 20. März 2019 stattfindet, bitten wir um Ihre Mithilfe: – Bitte kehren Sie den auf den Gehwegen angesammelten Splitt auf die Straße. – Des Weiteren bitten wir alle Anwohner, soweit dies möglich ist, ihre Fahrzeuge in dieser Zeit nicht auf der Straße zu parken. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Seite 12 3/2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Termine und Hinweise für März und April 2019 Fr 1. März 19.30 Uhr Kultur im Rathaus: Alwrite – Mardi Gras u. Carl H. Demuß Do 7. März 19.00 – 21.00 Uhr Kinderhort St. Jakob: Elternabend „Ich kann das selber“ Di 12. März 19.00 – 21.00 Uhr Kinderhort St. Jakob: Elternkurs „Kess“ Tag 1 Do 14. März 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung Fr 15. März 16.00 Uhr VdK: Jahreshauptversammlung („Zum Kelten“, Heimstetten) Fr 15. März Anmeldeschluss für das Gemeindeblatt April Mo-Mi 18. – 20. März ganztags Voraussichtlich: Straßenreinigung/Wintersplitt Mi 20. März 19.30 Uhr Grundschule: Infoveranstaltung über die Einschulung Fr 22. März Anmeldeschluss für Sperrmüllabfuhr der Gemeinde Fr 22. März 20.00 Uhr KiR: Peter Gebhard: Das große Bulli-Abenteuer ISLAND Fr 22. März 20.00 Uhr Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8 Sa 23. März 20.00 Uhr Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8 Di 26. März Häckselaktion der Gemeinde Di 26. März 19.00 – 21.00 Uhr Kinderhort St. Jakob: Elternkurs „Kess“ Tag 2 Do 28. März 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung Fr 29. März 16.00 – 17.30 Uhr Kindergarten St. Jakob: Spielen im Kindergartengarten Fr 29. März 20.00 Uhr Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8 Sa 30. März 20.00 Uhr Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8 So 31. März 19.00 Uhr Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8 Di 2. April 13.00 – 16.00 Uhr Grundschule: Einschreibung Mi 3. April 13.00 – 16.00 Uhr Grundschule: Einschreibung Do 4. April 13.00 – 16.00 Uhr Grundschule: Einschreibung Fr 5. April 20.00 Uhr Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8 Sa 6. April 20.00 Uhr Theaterverein: Aufführung im Kinderheim, Hohenlindner Str. 8 Di 9. April 19.00 – 21.00 Uhr Kinderhort St. Jakob: Elternkurs „Kess“ Tag 3 Do 11. April 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung Sa 13. April 20.00 Uhr Kultur im Rathaus: Maxi Schafroth – ausverkauft! - So 28. April 11.30 Uhr Motorradweihe, Aufstellung um 11.00 Uhr/Kirchenstraße Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen Motorradweihe in Feldkirchen Die Gemeinde Feldkirchen veranstaltet am Sonntag, 28. April 2019, um 11.30 Uhr eine Motorradweihe. Ob Moped, Mofa, Cruiser, Trike oder Su- persportler – wir freuen uns über jeden Teilnehmer. Aufstellung ab 11.00 Uhr in der dafür gesperrten Kirchenstraße (Zufahrt über Hohenlindner Straße). Nach der Weihe geht es in einem Corso durch Feldkirchen zur Gaststätte „Flugwerk“, wo für die Teilnehmer Plätze reserviert sind. Für Rückfragen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung, Herrn Gleixner, Tel. 089/909974-73, wenden. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig? Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung ob- liegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen. Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Ver- teilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu gewährleisten. Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650 Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angele- genheit mit dem Verlag klären.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2019 Seite 13 Mängelmitteilung zur Straßenbeleuchtung in Feldkirchen Defekte Straßenbeleuchtungen können per E-Mail an strassenbeleuchtung@feldkirchen.de an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Bitte teilen Sie uns den Straßennamen, die Hausnummer oder die an der Lampe zu sehende Mastnummer mit. Die defek- ten Leuchtmittel werden turnusmäßig regelmäßig ausgewechselt. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin telefonisch oder persönlich an der Infostelle Ihre Meldung abgeben. Der gemeindliche Seniorentreff Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13.00 – 17.30 Uhr (außer in den Schul- ferien) im „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege disku- tiert, Karten und Schach gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und Weihnachtsfeier runden das Jahresprogramm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert. Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organi- satoren freuen. Wir sind für Sie da! Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte hierzu unsere Einsatzleiterin Frau Mohaupt unter der Telefonnummer 0160-94659783 oder E-Mail: y.mohaupt@nbh-feldkirchen.de. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage! www.nbh-feldkirchen.de Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Tagesmutter – Plätze in Feldkirchen frei ab September! Qualifizierte Tagesmutter hat ab September zwei Plätze frei. Bei Interesse bitte melden unter Tel. 089/9034180 Wer hat Zeit und Lust uns vorzulesen und mit uns zu lesen? Eine Feldkirchner Familie hat sich an den Familienstützpunkt gewandt mit der Bitte, eine Leseoma zu finden. Die Familie wünscht sich, dass eine Person egal ob Oma, Opa oder Tante... einmal die Woche zu den Kindern zu Besuch kommt und vorliest. Vielleicht haben ja Sie Interesse, den Kindern mit den Geschichten ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Weitere Informationen und Kontaktdaten der Familie bekommen Sie im Caritas Fa- milienservicezentrum im Kinderhaus St. Jakob bei Barbara Zajonz. Fsz-feldkirchen@caritasmuenchen.de oder 089-90129580 „Ich kann das selber! Wege zur Eigenverantwortung und Selbstständigkeit“ Das richtige Maß an Freiheit und Eigenständigkeit zu finden, ist für Eltern oft nicht leicht, denn ebenso falsch wie ein übermäßiges Klammern ist es, das Kind zu früh in die Welt und in die Selbstständigkeit zu schubsen. Das führt beim Kind zur Überforderung, zum Scheitern und damit zu einem Verlust des Selbstbewusstseins und des Gefühls für die eigenen Fähigkeiten. Datum: Donnerstag, 7. März 2019, von 19.00 – 21.00 Uhr Anmeldung (bis spätestens 5. März 2019) per E-Mail: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de Kosten: keine Ort: Kinderhort St. Jakob, Raiffeisenstraße 8, 85622 Feldkirchen K.e.s.s erziehen. Staunen. Fragen. Gott entdecken Kooperativ, ermutigend, sozial, situationsorientiert: In diesem Elternkurs mit Referentin Jutta Offenbach (Erzieherin/Referentin für ganzheitliche Frühpädagogik) geht es um die eigene, innere Haltung zu den großen und kleinen Fragen des Lebens. An drei Aben- den wollen wir uns gemeinsam mit den sozialen Grundbedürfnissen beschäftigen und erarbeiten, wie wir ein wertorientiertes Miteinander in der Familie gestalten können, das von den christlichen Traditionen geprägt ist. Datum: Jeweils Dienstag, 12.03.2019, 26.03.2019 und 09.04.2019 von 19.00 – 21.00 Uhr Anmeldung: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de Ort: Kinderhort St. Jakob, Raiffeisenstraße 8, 85622 Feldkirchen Spielen im Kindergartengarten mit Papa und Mama Alle Familien sind eingeladen! Sie können mit Ihrem Kind spielen, sich mit anderen Eltern unterhalten oder ein Picknick machen. Der Kindergarten steht den Familien zur Verfügung, ähnlich wie auf einem Spielplatz. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern; es können Picknick, Getränke etc. mitgebracht werden. Datum: Freitag, 29. März 2019, von 16.00 – 17.30 Uhr Kosten: keine und ohne Anmeldung Teilnehmer: Familien mit Kindern im Alter von 0 – 7 Jahren Ort: Kindergarten St. Jakob, Zeppelinstraße 10, 85622 Feldkirchen
Sie können auch lesen