Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
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I. AMTLICHER TEIL Qualifizierungskurs Kindertagespflege Ab Freitag, 20. September 2019 8:00 Uhr bis 12:45 Uhr in Leonberg Wir beraten Sie gerne zu Ihren beruflichen Möglichkeiten in der Kindertagespflege. Tages und Pflegemutter Leonberg e.V. Distelfeldstraße 20 Ab 1.7.2019 Bergstraße 4/1 71229 Leonberg 07152/9064970 info@tagesmuetterleonberg.de www.tagesmuetterleonberg.de Woche 27 2 Mittwoch, 3. Juli 2019
I. AMTLICHER TEIL Amtliche Nachrichten Stellenangebote Sitzungen kommunaler Gremien Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Die Gemeinde Weissach (7.500 Einwohner) sucht zur Verstärkung Sitzung des Gemeinderates in ihren Kindertageseinrichtungen unbefristet in Vollzeit je eine am Montag, 8. Juli 2019 um 19:00 Uhr pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Großen Sitzungssaal des Rathauses Weissach zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Kinderhaus Regenbogen in Tagesordnung Weissach sowie ab 01.09.2019 im Hort des Kinder- und Öffentlich: Familienzentrums Villa Kunterbunt in Flacht. 1 Bekanntgaben Unsere Einrichtungen arbeiten nach dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Baden-Württemberg und bieten verschiedene Be- - nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gemäß § 35 Abs. treuungsformen und konzeptionelle Schwerpunkte an. 1 GemO Was wir von Ihnen erwarten: 2 Einwohnerfragestunde Eine abgeschlossene Ausbildung als staatl. anerkannte/r Erzieher/in, 3 Neugestaltung der Ortsmitte Weissach Kinderpfleger/in oder eine vergleichbare Qualifikation nach § 7 KiTaG. - Städtebauliches Konzept für die Freifläche zwischen Was wir uns von Ihnen wünschen: dem Rathaus, der Raiffeisenstraße und dem Marktplatz Sie sind ein einfühlsamer und an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientierter Entwicklungsbegleiter 4 Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule Sie verfügen über pädagogische Fachkenntnisse und sind mit den - Vergabeverfahren zur Erneuerung und Optimierung Grundlagen des Orientierungsplans vertraut ein professioneller und konstruktiver Umgang mit Eltern, Schulen der Holzhackschnitzelanlage und Trägern anderer Einrichtungen ist für Sie selbstverständlich 5 Beschaffung eines neuen Schmalspurgeräteträgers für Sie sind flexibel und verfügen über die Bereitschaft zu wechselnden Arbeitszeiten im Rahmen unserer Öffnungszeiten den Bauhof 6 Parkraumkonzept für die Gemeinde Weissach Zur Unterstützung im Kindergarten Wehrkirchbereich suchen wir ab sofort unbefristet in Teilzeit (ca. 20 %) eine - Grundsatzbeschluss 7 Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Sprachförderkraft (m/w/d) Zuweisungen Wir wünschen uns eine erworbene Anerkennung als pädagogische - 1. Halbjahr 2019 Fachkraft oder Berufserfahrung im einschlägigen Bereich. 8 Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Was wir Ihnen bieten: Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2020 eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team - Bildung von Teilhaushalten einen kreativen und sehr gut ausgestatteten Arbeitsplatz sowie individuelle und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten 9 Antrag der Fraktion "Bürgerliste" Unterstützung beim Erwerb einer Anerkennung als pädagogische - Wiederherstellung der fußläufigen Verbindung eines Fachkraft gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz bei Bedarf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind durch Baumaßnahmen entfallenen Teilstücks eines eine Vergütung bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis Entgeltgrup- Feldwegs pe S 8a TVöD sowie eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung 10 Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss zum Weitere Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen finden Sie Bebauungsplan "Neuenbühl III" auf unserer Homepage unter www.kitas-weissach.de 11 Verschiedenes Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 28.07.2019 an die Gemeinde Weissach, Sachgebiet Perso- Zur Sitzung lade ich Sie herzlich ein. nal, Rathausplatz 1, 71287 Weissach oder unkompliziert per E-Mail an bewerbungen@weissach.de. Erste Fragen beantwortet Ihnen gerne gez. T ö p f e r Sachgebietsleiter Personal Yannic Neldert unter der Rufnummer Bürgermeister (07044) 9363-210 oder per E-Mail an neldert@weissach.de. Alle Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens Die Sitzungsunterlagen zu allen Sitzungen können einen vernichtet. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen, Tag vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus am Empfang legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde Weissach erstattet keine Bewerbungskosten. im Bürgerbüro eingesehen werden. Sie werden außer- dem während der Sitzung im jeweiligen Sitzungssaal ausgelegt. Interessierte Bürger können einen Tag vor der jeweiligen Sitzung die Sitzungsunterlagen zu den üblichen Sprech- zeiten im Rathaus in der Geschäftsstelle des Gemeinde- rates (1.Stock, Zimmer 2.05) abholen. Ebenso stehen alle Verlagstipps: Sitzungsunterlagen zeitgleich im Ratsinformationssys- tem der Gemeinde Weissach unter https://weissach.ris- Das Einbinden von Schriften in Word können Sie wie folgt vornehmen: Im Menü von Microsoft Word unter „Extras“ -> „Optionen“ -> „Speichern“ portal.de zum Abruf bereit. das „TrueType Schriften einbetten“ aktivieren – danach die Datei wie gewohnt abspeichern. Woche 27 Mittwoch, 3. Juli 2019 3
I. AMTLICHER TEIL Zusätzliche Veröffentlichung der Wahlergeb- nisse zur Gemeinderats- und Kreistagswahl Nachdem uns in den vergangenen Woche einzelne Nachfragen bzgl. der Einzelergebnisse der Gemeinde- Die Gemeinde Weissach (7.500 Einwohner) vergibt für rats- und Kreistagswahl der jeweiligen Wahlbezirke Hilfstätigkeiten im Bauhof in den Sommerferien 2019 erreicht haben, stellen wir diese zusammen mit den Ferienjobs Briefwahlergebnissen nochmals gesondert online auf für Schüler und Studenten. Du bist flexibel, motiviert, selbständig und der Gemeindehomepage unter folgendem Link zur Ver- auf der Suche nach einem anständig bezahlten Ferienjob? Nach erst- fügung: https://www.weissach.de/index.php?id=824. maliger Ausschreibung im Monat Mai sind aktuell noch wenige Plätze Alle Wahlergebnisse sind bereits seit dem 27.05.2019 für eine kurzfristige Beschäftigung als Aushilfskraft im Bauhof zu auch in der Rubrik „Europa- und Kommunalwahl 2019“ besetzen. abrufbar. Zu den Aufgaben im Bauhof gehören insbesondere: Mitarbeiten bei der Pflege von Grünanlagen sowie von öffentlichen Selbstverständlich können Sie die Wahlergebnisse auch Wegen und Straßen in Papierform direkt auf dem Rathaus einsehen. handwerkliche Tätigkeiten unter Anleitung des Bauhofleiters Gesucht werden weitere Aushilfskräfte für den Zeitraum ab der vierten Ferienwoche bis zum Ende der Sommerferien für eine jeweilige Dauer von einer bis drei Wochen. Die Vergütung erfolgt stundenweise. Die Sicherheitsausstattung, insbesondere Sicherheitsschuhe, ist von den Ferienarbeitern selbst zu stellen. Sachgebiet Ordnung Sollten wir dein Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Bitte richte diese mit einem Lebenslauf sowie unter Dringend Zeugen gesucht: Einbruch im Kindergarten Angabe der möglichen Einsatzzeiten bis spätestens zum 21.07.2019 an Brunnenstraße die Gemeinde Weissach, Sachgebiet Personal, Rathausplatz 1, 71287 Weissach oder per E-Mail an bewerbungen@weissach.de. Eine aktu- Zwischen Freitag, den 21.06.2019, ab 21 Uhr und Montag, den elle Schul- oder Studienbescheinigung ist der Bewerbung beizufügen. 24.06.2019, bis 6:30 Uhr sind bislang noch unbekannte Täter Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. gewaltsam in den Kindergarten Brunnenstraße eingedrungen. Alle Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens Die Täter haben sich durch das Aufhebeln eines Fensters Zu- vernichtet. Wenn deine Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen, gang zum Gebäude verschafft. Obwohl die Täter lediglich einen lege bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde Weissach erstattet keine Bewerbungskosten. geringen Sachwert erbeuten konnten, liegt der Sachschaden durch Beschädigungen an zwei Fenstern, mehreren Schränken und einer Bürotür deutlich höher. Die Polizei hat die Ermittlun- gen nach dem oder den Tätern bereits aufgenommen. Für eine möglichst schnelle Aufklärung bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Sollten Sie im genannten Tatzeitraum etwas gesehen oder bemerkt haben, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Ordnung der Gemeindeverwaltung Weissach oder an den Poli- zeiposten Rutesheim. Sprechstunde Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen das Sachgebiet Ord- nung gerne zur Verfügung. Sachgebietsleiter Marc Petzold er- Am Donnerstag, den reichen Sie unter der Tel. (07044) 9363-220 oder per E-Mail an 04.07.2019 findet die nächs- petzold@weissach.de. Den Polizeiposten Rutesheim erreichen te Sprechstunde bei Bürger- meister Daniel Töpfer im Rat- Sie unter der Tel. (07152) 999-100 oder per E-Mail: rutesheim. haus in Weissach statt. Ab 15 pw@polizei.bwl.de Uhr haben alle Bürgerinnen und Bürger in einer „offenen Sprechstunde“ die Möglich- keit unkompliziert ihre Anlie- gen ohne Terminvereinbarung vorzutragen. All diejenigen, die einen fixen Termin bevorzugen, können Urlau dies in der Zeit von 16 bis 19 Uhr wahrnehmen. bszeit Reisez Foto: ImpaKPro/iStock/Thinkstock Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Tahedl (Te- Denke lefon: (07044) 9363-101), E-Mail: tahedl@weissach.de) n Auslan Sie an Ihre dsvers eit icheru ng! Woche 27 4 Mittwoch, 3. Juli 2019
I. AMTLICHER TEIL Letzte Verlängerung der Vollsperrung an der Aidenbergsteige Entgegen der zuletzt erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt straße - Aidenbergsteige verlaufen. Die Umleitung aus dem in KW 20 muss die Sperrung der Aidenbergsteige noch einmal Wohngebiet „Rutesheimer Straße“ verläuft über die Eichen- verlängert und bis zum Ende der KW 31 aufrechterhalten wer- straße - Grabenstraße – Bachstraße – Hauptstraße – Flach- den. Maßgeblich für die Verlängerung sind zusätzliche Aufgra- ter Straße. bungen für die Leitungsverlegung mehrerer Versorgungsun- Das Befahren der Aidenbergsteige – wie auch das Parken – ist ternehmen, die erst im Juli durchgeführt werden können. Von weiterhin nicht gestattet und wird im Falle der Nichteinhaltung einer interimsweisen Öffnung der Aidenbergsteige wurde auf- mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Zur Gewährleistung grund der laufenden Bauarbeiten und gefährlichen Absätzen Ihrer eigenen Sicherheit danken wir allen Verkehrsteilnehmer am Straßenrand zu den Baugruben hin abgesehen. für das Verständnis und die aufgebrachte Geduld. Wir sind zu- Die Umleitung wird weiterhin aus der Fahrtrichtung Flacht versichtlich, dass die Aidenbergsteige im Sommer wieder voll kommend über die Bachstraße – Grabenstraße - Eichen- befahrbar sein wird. Vollsperrung in der Bismarckstraße Aufgrund einer Kranstellung für eine Baumaßnahme muss die über die Hindenburgstraße bzw. Eberdinger Straße oder über Bismarckstraße auf Höhe des Gebäudes 30 vom 01.07.2019 bis die Mörikestraße umfahren. Sobald es der Baufortschritt er- voraussichtlich zum 09.08.2019 voll gesperrt werden. Anlieger möglicht, wird die Vollsperrung nach Feierabend und am Wo- können bis zum Gebäude 30 von beiden Seiten her anfahren. chenende aufgehoben. Alle anderen Verkehrsteilnehmer können die Bismarckstraße Verkehrsüberwachung Datum Uhrzeit Straße zul. Ges. Gesamtfahrzeuge beanst. Fahrz. % max. km/h 12.06. 06:17-11:35 Leonberger Straße 30 1205 73 6,0 50 17.06. 06:18-11:45 Weissacher Straße 30 1207 192 15,9 57 Woche 27 Mittwoch, 3. Juli 2019 5
I. AMTLICHER TEIL Fr.: 16 - 24 Uhr Universitäts-Kinderklinik in Freiburg Terminübersicht Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr Tel. 0761 19240, Informationszentrale für Patienten können ohne telefonische Vergiftungen, Donnerstag, 04.07.2019 Voranmeldung in die Notfallpraxis kom- 79106 Freiburg, Mathildenstr. 1 Das Yoga im Rosa-Körner-Stift un- men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Giftnotruf München sere freiwilligen Mitarbeiter entfällt. Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver- Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467 14:30-17:00 Uhr, das Café Rosa im sorgung von Notfallpatienten durch die Rosa-Körner-Stift ist geöffnet. Notfallambulanz des Krankenhauses. Augenärztlicher Notdienst 15:45 Uhr, ökumenischer Gottes- Hausbesuche werden weiterhin von der Zentrale Notfallrufnummer, Augenärzt- dienst mit Pfarrer Nonnenmann im Notfallpraxis durchgeführt. Achtung: licher Notdienst, Kreis Böblingen, Otto-Mörike-Stift. Tel. 0711 2624557 Neue Rufnummer für den ärztlichen 16:45 Uhr, ökumenischer Gottes- Bereitschaftsdienst außerhalb der Frauenärztlicher Notdienst dienst mit Pfarrer Nonnenmann im Öffnungszeiten der Notfallpraxis und zu erfragen unter Telefon 07152 397870 Rosa-Körner-Stift. für medizinisch notwenige Hausbesu- Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 18:00 Uhr, Musical-Aufführung der che des Bereitschaftsdienstes: kosten- Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst Grundschule Flacht „Tuishi pamoja – freie Rufnummer 116117 können Sie unter der Rufnummer 0711 Eine Freundschaft in der Savanne“, Festhalle Flacht Kinder- und jugendärztlicher 7877722 erfragen. Freitag, 05.07.2019 Bereitschaftsdienst Tierärztlicher Bereitschaftsdienst 18:00 Uhr, Musical-Aufführung der Kinder- und jugendärztliche Notfall- Telefonische Anmeldung erforderlich Grundschule Flacht „Tuishi pamoja – praxis am Klinikum Böblingen, 06./07.07.2019, Praxis Grassmann, Eine Freundschaft in der Savanne“ Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen Tel. 07152 / 929882 Samstag, 06.07.2019 Öffnungszeiten: ab 15:00 Uhr, 31. Flachter Seefest, am Mo. - Fr.: 19:30 - 23:30 Uhr Bereitschaftsdienst der Apotheken Flachter Feuersee Sa. und Feiertage: 9 - 22:30 Uhr Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr Sonntag, 07.07.2019 So.: 9 - 22 Uhr und endet um 8:30 Uhr des Folgetages ab 11:00 Uhr, Oldtimer-Treffen 2019, Zentrale Rufnummer: 0180 6070310 Marktplatz Weissach Kinder- und jugendärztliche Notfall- Mittwoch, 03.07. 14:00 - 17:00 Uhr, Heimatmuseum praxis am Klinikum Ludwigsburg, Bären-Apotheke Leonberg, Flacht Galerie Sepp Vees und Muse- Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg Eltinger Str. 13, Tel.: 07152/25757 umscafé geöffnet. Öffnungszeiten: Donnerstag, 04.07. Ausstellung „Von Spätzle bis Hecken- Mo. - Fr.: 18 - 22 Uhr Schütz`sche Apotheke Renningen, gäu-Kaviar – Kostproben unserer Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr Jahnstr. 39, Tel.: 07159/2367 Esskultur“ Zentrale Rufnummer: 0180 5011230 Freitag, 05.07. Montag, 08.07.2019 Apotheke Warmbronn, Planstr. 3, Augenärztlicher Dienst 14:30 - 17:00 Uhr, das Café Rosa im Tel.: 07152/949550 Zentrale Rufnummer: 0180 6071122 Christoph-Apotheke Münchingen, Rosa-Körner-Stift ist geöffnet. HNO-Dienst Christophstr. 2, Tel.: 07150/4347 Dienstag, 09.07.2019 Zentrale Notfallpraxis an der Unikli- Samstag, 06.07. 14:30 - 17:00 Uhr, das Café Otto im nik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5, Graf-Eberhard-Apotheke Grafenau Otto-Mörike-Stift ist geöffnet. 72076 Tübingen (Döffingen), Zum Ulrichstein 3, Ab 14:30 Uhr trifft sich der Hand- Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag: Tel.: 07033-45072 arbeitskreis im Café Otto im Otto- Mörike-Stift. 8 - 20 Uhr Markt-Apotheke Weissach-Flacht, Zentrale Rufnummer: 0180 6070711 Weissacher Str. 38, Tel.: 900111 Mittwoch, 10.07.2019 Sonntag, 07.07. 16:00 Uhr, Mitarbeiterausflug des Ärzte Apotheke Höfingen, Ditzinger Str. 9, Freundeskreises zur Vorbergblick- Dr. Stadler, Flacht 32126 Tel.: 07152/26895 hütte. Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen, 901850 Montag, 08.07. Weissach Drei-Eichen-Apotheke Malmsheim, Dr. Weber, Weissach 971720 Calwer Str. 8, Tel.: 07159/3627 Zahnarzt Dr. Alexander Boeck, 31880 Schiller-Apotheke Ditzingen, Not- / Bereitschaftsdienste MOM, Flacht Münchinger Str. 3, Tel.: 07156/959697 Zahnarzt Kabel, Flacht 909001 Dienstag, 09.07. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer, 33500 Schwaben-Apotheke Renningen, Dr. Meyer Allgemeiner Notfalldienst Lange Str. 18, Tel.: 07159/2588 Dr. Opatowski, Weissach Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus Folgende Rufnummern über Apothe- Leonberg, Rutesheimer Straße 50, Giftunfälle kennotdienste stehen zuverlässig zur 71229 Leonberg Folgende Informationsstellen sind TAG Verfügung: Öffnungszeiten: und NACHT bereit. Auskünfte über Ge- Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei Mo., Di., Do.: 18 - 22 Uhr genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min. von je- Mi.: 14 - 24 Uhr aller Art erteilen: dem Handy ohne Vorwahl. Woche 27 6 Mittwoch, 3. Juli 2019
I. AMTLICHER TEIL Neues aus dem Rathaus Abbrucharbeiten in der Ortsmitte Weissach gehen weiter voran Die Abrissarbeiten von insgesamt 12 Gebäuden in der Ortsmitte der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft frei zu machen. Weissach gehen rasch voran. Die Gebäude und Scheunen in der Es kann eventuell kurzfristig wegen der zu- und abfahrenden Hirschstraße 2 und 4 sind vollständig abgebrochen und ent- Baustellenfahrzeuge zu kleineren Verkehrsbehinderungen sorgt. Ebenso ist der Abriss der Gebäude Hauptstraße 13 und kommen, wofür wir um Verständnis bitten. 15 erfolgt. Der Abtransport des kompletten Abbruchmaterials Für Rückfragen zu den Abbrucharbeiten steht Ihnen Sachge- erfolgt weitgehend bis zum 06.07.2019, sodass die freigewor- bietsleiterin Michaela Österle unter Tel. (07044) 93633-400 denen Fläche Platz für Fahrzeuge bieten, die am Oldtimerfest oder via E-Mail an oesterle@weissach.de gerne zur Verfügung. am 07.07.2019 teilnehmen. Am 11.06.2019 haben die Abbrucharbeiten an den Gebäuden Hauptstraße 27, 29 und 31 begonnen. Dadurch erhält der Platz- bereich hinter dem Restaurant „Ratsstuben“, dem Marktplatz, dem Rosa-Körner-Stift und dem Backhäusle zunächst ein „neues Gesicht“. Vom Bauhof wird diese Fläche nach Abschluss aller Arbeiten mit Mutterboden angefüllt und im Herbst mit einer Blumen- wiesenmischung eingesät, die im Folgejahr ihre ganze Pracht entfalten wird. Am 24.06.2019 wurde mit den Abrissarbeiten am Gebäude Flachter Straße 35 begonnen, um das Gelände für den Neubau Vermietung Betreutes Wohnen im Sandweg 8 en für das me mit Münzwaschmaschinen und Münztrocknern. Die Gemeinde Weissach bietet allen Interessent Betreuten Betreute Wohnen im Sandweg 8 in Flach t die Mögl ichkeit, ab Sollten Sie Interesse an unserem Mietobjekt im zum 12.07. 2019 bei dem 01.08.2019 eine Zwei-Zimmer-W ohnu ng mit 57 m² mit Wohnen haben, dürfen Sie sich gerne bis E-Ma il: schoe nfeld@ folgender Einteilung anzumieten: Frau Schönfeld (Tel. 07044 9363-304, 4 9363- 311, E-Ma il: ch mit Kü- weissach.de) oder Frau Haindl (Tel. 0704 Die Wohnung besteht aus einem Wohn-/Essberei mit Dusch e und WC, Flur, Balko n so- haindl@weissach.de) melden. che, Schlafzimmer, Bad Frist in der wie einem Abstellraum in der Wohn ung und im Kelle r. Die Vergabe der Wohnung erfolgt nach Ablauf der nen Bewe rbung en und unter Be- eine roll- Reihenfolge der eingegange Alle unsere Wohnungen haben einen Südbalkon, beste hend en Intere ssent enliste. telliten- rücksichtigung der bereits stuhlgerechte Einbauküche sowie einen Fernseh-sa ssent enliste vorm erken lassen Haus- Sofern Sie sich auf der Intere anschluss. Die Wohnungen sind zusätzlich mit einem auch die o.g. Konta ktdat en. Wir gt über einen möchten, nutzen Sie bitte notrufsystem ausgestattet. Die Einrichtung verfü s Objek t gewe ckt zu haben und und Garten- hoffen, Ihr Interesse für diese Aufzug, einen Gemeinschaftsraum mit Teeküche chaftsräu- freuen uns über Ihre Rückmeldung. terrasse sowie in den Kellerräumen über zwei Wirts Woche 27 Mittwoch, 3. Juli 2019 7
I. AMTLICHER TEIL Wohnmobil bzw. Wohnwagenstellplatz in der Jahnstraße zu vermieten Die Gemeinde Weissach vermietet einen Abstellplatz für unbefristete Zeit vermietet. Der Stellplatz hat eine Gesamtlän- Wohnmobile/Wohnwagen ab 01.09.2019 in der Jahnstraße. ge von ca. 7 m. Dieser dient nur zum Abstellen, d.h. eine Nutzung zum Woh- Bei Interesse oder Fragen, können Sie sich gerne bei Frau nen und Schlafen ist auf dem Gelände nicht erlaubt. Der Ab- Schönfeld (Tel. 07044 9363-304, E-Mail schoenfeld@ stellplatz kann für das ganze Jahr zum Abstellen des Wohn- weissach.de) oder Frau Haindl (Tel.: 07044 9363-311, E-Mail wagens / Wohnmobils genutzt werden. haindl@weissach.de) melden. Das Mietentgelt für Abstellplätze auf dem Gelände in der Jahn- straße 3/3, 71287 Weissach beträgt monatlich 30 € und wird auf Impressum Informationen Herausgeber: Gemeinde Weissach, Rathausplatz 1, 71287 Gemeindeverwaltung Weissach Weissach. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Rathausplatz 1, 71287 Weissach Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Tel. (07044) 9363-0 Stadt, Tel. (07033) 525-0, Telefax-Nr. (07033) 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den Öffnungszeiten Bürgerbüro amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit- Montag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr teilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach, Dienstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Für „Was Mittwoch 08:00 Uhr – 14:00 Uhr sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr Nussbaum, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20. 15:00 Uhr – 18:30 Uhr Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu Samstag 09:00 Uhr – 12:30 Uhr entrichtenden Abonnementgebühr. (jeden 1. Samstag im Monat) Vertrieb: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. (07033) 6924-0, Die Öffnungszeiten der Fachämter sind identisch außer E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de donnerstags bis 18:00 Uhr und samstags geschlossen. Woche 27 8 Mittwoch, 3. Juli 2019
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I. AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- (4) Die Mitglieder des Technischen Ausschusses werden zu- temberg (GemO) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am gleich zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses bestellt. 28.06.2019 die Neufassung der folgenden Hauptsatzung für die Ferner gehören dem Umlegungsausschuss als beratende Gemeinde Weissach beschlossen: Mitglieder ein Sachverständiger für das Vermessungswe- sen und ein Sachverständiger für Angelegenheiten des I. Form der Gemeindeverfassung Baurechts an. § 1 Gemeinderatsverfassung (5) Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden Stell- vertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinde- Verwaltungsorgane der Gemeinde Weissach sind der Gemein- rungsfall vertreten. derat und der Bürgermeister. § 6 Allgemeine Zuständigkeiten der II. Gemeinderat beschließenden Ausschüsse § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten (1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen (1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das ihrer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinde- Hauptorgan der Gemeinde. rats. (2) Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde (2) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 8, 9 fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Ge- und 10 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Er- meinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen ledigung übertragen. Ist zweifelhaft, welcher Ausschuss oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten im Einzelfall zuständig ist, ist die Zuständigkeit des Fi- übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes nanz- und Verwaltungsausschusses gegeben. zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausfüh- (3) Die beschließenden Ausschüsse nach § 5 Abs. 1 Zif. 1.1. und rung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von 1.2. sind innerhalb ihres Geschäftskreises zuständig für: Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Be- 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus- seitigung durch den Bürgermeister. haltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als § 3 Zusammensetzung 25.000 €, aber nicht mehr als 100.000 € beträgt, 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer- Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit- planmäßigen Ausgaben von mehr als 10.000 €, aber zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). nicht mehr als 30.000 € im Einzelfall. Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach den gesetzlichen (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Aus- Bestimmungen. schüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese § 4 Ältestenrat auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zer- legung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Be- (1) Es wird ein Ältestenrat gebildet, der den Bürgermeister in gründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlun- Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht gen des Gemeinderats berät. sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. (2) Der Ältestenrat besteht aus dem Bürgermeister als Vor- sitzendem und den Vorsitzenden der im Gemeinderat § 7 Beziehungen zwischen Gemeinderat und vertretenen Mitgliedervereinigungen (Fraktionen) sowie beschließenden Ausschüssen den stellvertretenden Bürgermeistern. (3) Der Ältestenrat hat ausschließlich die Aufgabe, den Bür- (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonde- germeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der rer Bedeutung ist, können die Ausschüsse die Angelegen- Verhandlungen (organisatorischer Ablauf) zu beraten. heit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Der Ältestenrat hat deshalb keine weitere Aufgabenzu- Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. weisung und kann auch nicht anstelle des Gemeinderats (2) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen oder eines beschließenden Ausschusses selbstständige allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede An- Entscheidungen treffen. gelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschlie- ßenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen III. Ausschüsse des Gemeinderats sind, ändern oder aufheben. § 5 Beschließende Ausschüsse (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden (1) Gemäß § 39 GemO werden folgende beschließende Aus- Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf An- schüsse gebildet: trag des Vorsitzenden, einer Fraktion, oder mindestens 1.1 der Finanz- und Verwaltungsausschuss, eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie 1.2 der Technische Ausschuss, dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorbe- 1.3 der Umlegungsausschuss. ratung zu überweisen. (2) Der Finanz- und Verwaltungsausschuss besteht aus dem (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufga- Bürgermeister als Vorsitzendem und zehn weiteren Mit- bengebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst gliedern des Gemeinderats. erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzu- (3) Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeis- nehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer ter als Vorsitzendem und zehn weiteren Mitgliedern des Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder Gemeinderats. zu der eines beschließenden Ausschusses gehört. Woche 27 Mittwoch, 3. Juli 2019 17
I. AMTLICHER TEIL (5) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüs- 2.9 die Veräußerung von beweglichem Vermögen im se zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Voll- Wert von mehr als 10.000 €, aber nicht mehr als zug der Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des 50.000 € im Einzelfall. Gemeinderats herbeizuführen. § 9 Technischer Ausschuss § 8 Finanz- und Verwaltungsausschuss (1) Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses um- (1) Der Geschäftskreis des Finanz- und Verwaltungsaus- fasst folgende Aufgabengebiete: schusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauleitplanung und Bauwesen 1.1 Personalangelegenheiten und Allgemeine Verwal- (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), tungsangelegenheiten, 1.2 Versorgung und Entsorgung, 1.2 Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Ab- 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der gabenangelegenheiten, Straßen, Bauhof und Fuhrpark, 1.3 Kindergarten-, Schul- und Jugendangelegenheiten, 1.4 Feuerlöschwesen und Zivilschutz, 1.4 Altenhilfe, Alten- und Krankenpflege, 1.5 Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, 1.5 Sonstige soziale und kulturelle Angelegenheiten, 1.6 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude, 1.6 Vereinsförderung, 1.7 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen sowie 1.7 Städtepartnerschaft, Park- und Gartenanlagen, 1.8 Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten, 1.8 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässe- 1.9 Marktangelegenheiten, runterhaltung, 1.10 Verwaltung und Vermarktung der kommunalen Lie- 1.9 Verkehrswesen. genschaften sowie Wohnungsbauförderung, (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische 1.11 Forstwirtschaft, Jagd- und Fischereipachten sowie Ausschuss über: Weide, 1.12 Förderung der Landwirtschaft. 2.1 die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Finanz- und 2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen und die Ertei- Verwaltungsausschuss über: lung von Befreiungen von den Festsetzungen des 2.1 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonsti- Bebauungsplans (§ 31 Baugesetzbuch (BauGB)), ge personalrechtliche Entscheidungen von Beamten 2.1.2 die Zulassung von Vorhaben während der Auf- bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9 und von stellung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB), Beschäftigten der Entgeltgruppen 10 und 11 sowie 2.1.3 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im gleichwertigen Sondergruppen des Tarifvertrags Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), 2.1.4 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Rahmen des (§ 35 BauGB), wenn die jeweilige Angelegenheit Stellenplans, soweit es sich nicht um Aushilfsange- für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde stellte handelt, 2.2 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder beson- ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen von mehr derer Wichtigkeit ist. 2.2 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorha- als 2.500 €, aber nicht mehr als 10.000 €, 2.3 die Stundung von Forderungen, soweit nicht der bens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und Bürgermeister nach § 13 Abs. 2 zuständig ist, die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe 2.4 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die der Lieferungen und Leistungen für die Bauausfüh- Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung rung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Verglei- der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) chen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamt- der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständ- baukosten von mehr als 25.000 €, aber nicht mehr nis der Gemeinde im Einzelfall mehr als 10.000 €, als 150.000 € im Einzelfall, aber nicht mehr als 50.000 € beträgt, 2.3 Anträge auf Zurückstellung der Entscheidung über 2.5 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Er- die Zulässigkeit von Vorhaben und auf vorläufige werb und Tausch von Grundeigentum oder grund- Untersagung gemäß § 15 BauGB, stücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung 2.4 die Erteilung von Genehmigungen und die Ent- von Vorkaufsrechten im Wert von mehr als 20.000 €, scheidung über allgemein erteilte Genehmigungen. aber nicht mehr als 150.000 € im Einzelfall, § 10 Umlegungsausschuss 2.6 Mietverträge für gemeindeeigene Wohnungen ab Der Geschäftskreis des Umlegungsausschusses umfasst die einem jährlichen Mietwert von mehr als 20.000 €, Anordnung und Durchführungen von Umlegungen i.S. des Vier- aber nicht mehr als 50.000 €, ten Teil des Baugesetzbuches. 2.7 Gewerbemietverträge für Büro- und Lagerflächen von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 30.000 €, § 11 Beratende Ausschüsse 2.8 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder Beratende Ausschüsse werden bei Bedarf jeweils vom Gemein- beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Pacht- derat gebildet. Vorsitzender dieser beratender Ausschüsse ist wert von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als grundsätzlich der Bürgermeister, sofern vom Gemeinderat 30.000 €, nichts anderes bestimmt wird. Woche 27 18 Mittwoch, 3. Juli 2019
I. AMTLICHER TEIL IV. Bürgermeister 2.10 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Er- werb und Tausch von Grundeigentum oder grund- § 12 Rechtsstellung stücksgleichen Rechten, einschließlich der Aus- Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. übung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 20.000 €, 2.11 Mietverträge für gemeindeeigene Wohnungen bis § 13 Zuständigkeiten zu einem jährlichen Mietwert von 20.000 € im Ein- (1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und zelfall, vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledi- 2.12 Gewerbemietverträge für Büro- und Lagerflächen gung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der bis zu einem jährlichen Mietwert von 5.000 € im Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organi- Einzelfall, sation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister er- 2.13 Pachtverträge bis zu einem jährlichen Pachtwert ledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufen- von 5.000 € im Einzelfall, den Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder den 2.14 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufga- 10.000 € im Einzelfall, ben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, 2.15 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mit- soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt wirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit ange- wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen hört wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt, Behörde geheim zu halten ist. 2.16 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sach- verständiger zu den Beratungen einzelner Angele- (2) Dem Bürgermeister werden nachfolgende Aufgaben zur genheiten im Gemeinderat und in beschließenden Erledigung dauernd übertragen, soweit sie ihm nicht be- Ausschüssen, reits nach Abs. 1 zukommen: 2.17 die Ausübung des allgemeinen und besonderen 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus- Vorkaufsrechts nach den §§ 24 und 25 BauGB bis zu haltsplan bis zum Betrag von 25.000 € im Einzelfall, einem Wert von 20.000 €, 2.2 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus- 2.18 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung haltsplan auf Haushaltsstelle 2820-590000 ab- in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhü- weichend von Nr. 2.1 bis zum Betrag von 50.000 € tung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz, im Einzelfall, 2.19 die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haus- 2.3 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer- haltssatzung, planmäßigen Ausgaben bis zu 10.000 € im Einzel- 2.20 die Zulassung von Ausnahmen von der Verände- fall, rungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB), 2.4 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sons- 2.21 die Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen tige personalrechtliche Entscheidungen von Be- nach § 53 Abs. 2 und § 54 Abs. 2 Landesbauordnung schäftigten bis Entgeltgruppe 9c / S10 TVöD, für Baden-Württemberg (LBO), Aushilfsbediensteten, Beamtenanwärtern, Ver- 2.22 die Wahrnehmung der Aufgaben als Behörde oder waltungslehrlingen, Praktikanten und anderen in sonstiger Träger öffentlicher Belange in Verfahren Ausbildung stehenden Personen, jeweils im Rah- anderer Städte und Gemeinden nach §§ 4 und 4 a men des Stellenplans, BauGB und die Wahrnehmung der Rechte nach § 53 2.5 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge- Abs. 4 oder als Angrenzer nach § 55 LBO im Bauge- haltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von nehmigungsverfahren. Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien, (3) Soweit sich die Zuständigkeit des Bürgermeisters nach 2.6 die Entscheidung über die Auszahlung von Leis- Wertgrenzen bestimmt, ist vom einheitlichen wirt- tungsprämien an Beamtinnen und Beamte nach schaftlichen Vorgang auszugehen. Die Zerlegung eines Maßgabe der Dienstanweisung über die Gewäh- solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung der rung von Leistungsprämien an Beamtinnen und Zuständigkeit des Bürgermeisters ist nicht zulässig. Beamte der Gemeinde Weissach, (4) Für die Übertragung bestimmter Aufgabengebiete oder 2.7 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln einzelne Angelegenheiten des Bürgermeisters auf Be- ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen bis zu amte und Beschäftigte gilt § 53 Abs. 1 GemO. 2.500 € im Einzelfall, V. Stellvertretung des Bürgermeisters 2.8 die Stundung von Forderungen im Einzelfall, 2.8.1 bis zu sechs Monaten in unbeschränkter Höhe, § 14 Stellvertreter des Bürgermeisters 2.8.2 über sechs Monate bis zu 24 Monaten bis zu einem Es werden zwei ehrenamtliche Stellvertreter aus der Mitte des Betrag von 25.000 €, Gemeinderats gewählt. 2.9 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die VI. Ortsteile Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Ver- § 15 Benennung der Ortsteile gleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschla- (1) Das Gemeindegebiet besteht aus folgenden, räumlich gung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zu- voneinander getrennten Ortsteilen: geständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr 1.1 Weissach als 10.000 €, 1.2 Flacht Woche 27 Mittwoch, 3. Juli 2019 19
II. EINRICHTUNGEN DER GEMEINDE (2) Die räumlichen Grenzen der einzelnen Ortsteile nach Abs. 1 sind jeweils die Gemarkungen der früheren Ge- DRK Mittagstisch Weissach & Flacht meinden gleichen Namens. VII. Unechte Teilortswahl § 16 Unechte Teilortswahl DRK-Mittagstisch - Flacht (1) Die in § 15 Abs. 1 genannten Ortsteile bilden je einen immer dienstags im Otto-Mörike-Stift Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO. Die Mobil 0151 65493458 Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Abs. 2 mit DRK-Mittagstisch - Weissach Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte immer mittwochs im Rosa-Körner-Stift Teilortswahl). Mobil 0151 27186794 (2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzel- nen Wohnbezirke verteilt: 2.1 Wohnbezirk Weissach 10 Sitze 2.2 Wohnbezirk Flacht 8 Sitze Rosa-Körner-Stift § 17 Inkrafttreten Hausleitung Angelika Wenning Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Be- Raiffeisenstraße 9, Tel.: 9073-105 kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung E-Mail: rosa-koerner-stift@samariterstiftung.de vom 30.01.2017 mit der Anpassung vom 16.10.2017 außer Kraft. Weissach, den 29.06.2019 gez. T ö p f e r Otto-Mörike-Stift Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung: Hausleitung Stefanie Liebig Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- Sandweg 10, Tel.: 912-100 ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) E-Mail: otto-moerike-stift@samariterstiftung.de oder aufgrund der GemO erlassene Verfahrensvorschriften beim Sommerfest im Otto Zustandekommen dieser Sitzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un- Am 22. Juni fand im Otto-Mörike-Stift das diesjährige Som- beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eine Jahres seit merfest statt. Dieses stand unter dem Motto „Zeitreise der Fa- der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde milie Mörike“ und viele waren der Einladung gefolgt. Gerade in geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung Flacht und auch in Weissach erinnern sich viele noch an Pfarrer begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- Mörike und seine Frau Gertrud, die während des 2. Weltkrieges schriften über die Öffentlichkeit der Satzung, Genehmigung oder hier gewirkt und etlichen jüdischen Familien geholfen haben. Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zwei der noch lebenden Töchter der Familie Mörike hatten viele Nachkommen der Eltern mitgebracht, um im beschützenden Garten des Stifts einen Gedenkstein zu enthüllen. Nachdem sich alle an Kaffee, Kuchen oder Eisspezialitäten gestärkt hat- Angebote für Senioren ten, berichtete Frau Dietz, eine Tochter vom Ehepaar Mörike, gemeinsam mit ihren drei Enkeln vom Wirken der Eltern, das nach ihrer Ansicht nur möglich war, da die Flachter Bevölkerung sehr verschwiegen war und keiner etwas verraten hat. DRK Gesundheitsprogramm Gymnastik in Weissach Gymnastik auf dem Stuhl Altenwohnanlage Porschestr. 10 - 12, Aufenthaltsraum dienstags von 9.30 - 10.30 Uhr Gymnastikleiterin: Barbara Stuible, Tel. Nr. 07044 31539 Gymnastik in der Neuen Sporthalle Gymnastikraum mittwochs von 9.30 - 10.30 Uhr Gymnastikleiterin: Barbara Stuible, Tel. Nr. 07044 31539 Gymnastik in Flacht Sitzgymnastik im Otto-Mörike-Stift Anschließend gab ein junger Nachkomme einen sehr ein- Nebenraum des Freundeskreises drucksvollen Bericht über seine Reise nach Israel und dort über dienstags von 10.00 - 11.00 Uhr die Gedenkstätte Yad Vashem, wo das Ehepaar Mörike durch ei- Gymnastikleiter: Rainer Duppel, Tel. Nr. 07152 51668 nen Baum für seine Hilfe geehrt wird. Er schilderte eindringlich, Gymnastik in der Festhalle welch unvorstellbares Leid über die Menschen durch die Nazi- donnerstags von 9.00 - 10.00 Uhr onalsozialisten kam. Auch von seinen Reisen nach Berlin und Gymnastikleiter: Rainer Duppel, Tel. Nr. 07152 51668 Auschwitz teilte er seine Eindrücke mit. Woche 27 20 Mittwoch, 3. Juli 2019
II. EINRICHTUNGEN DER GEMEINDE Sarah Lark: Wo der Tag beginnt. Dramatischer Roman um zwei ungleiche Frauen, die ihr Schicksal meistern. Ein großes Epos In der nächsten Woche gibt es die Fortsetzung vom Sommer- um die Geschichte des vergessenen Volkes der Moriri. fest mit den Nachkommen von Otto und Gertrud Mörike. Nora Roberts: Am dunkelsten Tag. Officer Essie McVee und ihr Uschi Kadrnoschka Partner Barry hören von der Notrufzentrale, dass im nahe ge- legenen Kino Amokschützen wüten. Sie können drei bis an die Zähne bewaffnete Jungs ausmachen ... Diakonie-Sozialstation Hélène Gestern: Der Duft des Waldes. Eine Historikerin über- Pflegedienstleitung: Valeria Mendes-Siebert windet ihre Lethargie nach dem Tod ihres Mannes, indem sie Sandweg 10/1, 71287 Weissach-Flacht dem Schicksal eines im Ersten Weltkrieg gefallen Frontsolda- Telefon: 07044/38006, Fax: 07044/908962 ten nachspürt. E-Mail: diakonie-sozialstation-weissach@samariterstiftung.de Carol Rifka Brunt: Sag den Wölfen, ich bin zu Hause. New York, Sprechzeiten: Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr 1987: Für die 14-jährige June ist ihr Onkel Finn der wichtigste Mensch. Als er stirbt, bricht für June eine Welt zusammen, doch Café Lichtblick da taucht Toby auf, Finns Freund... Jonas Moström: Mitternachtsmädchen. Im Hörsaal der Ana- Betreute Gruppe mit eingeschränkter Alltagskompetenz tomie in der Universitätsstadt Uppsala wird eine strangulierte und/oder dementer Entwicklung Tote gefunden. Das Opfer ist die Tochter einer guten Freundin Porschestraße 10, 71287 Weissach von Nathalie Svensson, einer Expertin für Täterprofile... Mittwochs von 14.00 – 17.00 Uhr Ihr sonniges Bibliotheksteam Informationen hierzu siehe Sozialstation. uer Bibliothek in der Zehntsche Freiwillige Feuerwehr SOMMER, SONNE, BÜCHERMENSCHEN Übungstermine der aktiven Wehr Freitag; 05.07.2019, 19:30 Uhr Die Maschinisten treffen sich zu einer gemeinsamen Übung am Magazin. Die Übung wird von Thomas und Reiner vorbereitet. Ist ein Aki- ver an der Übungsteilnahme verhindert, bitte abmelden. Dienstag; 09.07.2019, 20:00 Uhr Der Ausschuss trifft sich zu einer Sitzung im Magazin. Jetzt fängt die schönste Zeit im Jahr für alle Bücherfans an, denn Sekunden Lesen macht gute Laune. Freizeit ohne Lesen ist wie ein Café- entScheiden besuch ohne Eisbecher. Unsere aktuellen Leseempfehlungen 112 lassen sich wunderbar mit in den Schatten nehmen, an den See oder ins Freibad. Und dann heißt es: mal ein richtiges Bücher- bad nehmen, mit einem Hechtsprung in die Sommergeschich- ten hineinspringen und in nahe und ferne Welten eintauchen. Woche 27 Mittwoch, 3. Juli 2019 21
III. GemeIndeleben Wochenveranstaltungen Kirchen Mittwoch, 3. Juli 2019 9.30 Uhr Singen im Gemeindehaus 17.00 Uhr „Die kleine Auszeit“ für Frauen Wanderung nach Perouse zur Waldschenke 19.30 Uhr Schulungsabend für die Besuchsdienstarbeit Ökumene mit Diakon Wolfgang Fuchs im Gemeindehaus Donnerstag, 4. Juli 2019 16.45 Uhr Ökumenische Andacht im Rosa-Körner-Stift Freitag, 5. Juli 2018 fla mö we LOBPREISGOTTESDIENST 18.00 Uhr Anmeldung für den neuen Konfirmandenjahr- gang im Gemeindehaus mit gemeinsamem Grillen. Eingeladen sind alle Mädchen und Jungen, die zur- zeit die 7. Klasse besuchen. der evangelischen Kirchengemeinden und CVJMs Mittwoch, 10. Juli 2019 Flacht - Mönsheim - Weissach 9.30 Uhr Singen im Gemeindehaus 20.00 Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus Du möchtest mal kurz raus Frauen jeden Alters sind aus dem Alltag? eingeladen, in lockerer Du freust dich über entspannte, angenehmer Atmosphäre bei erfrischende und inspirierende Drinks und Snacks, Aktionen Begegnungen mit anderen und Impuls gemeinsam Zeit Frauen? zu verbringen! HERZLICHE EINL ADUNG Mittwoch 3. Juli 2019, 17 Uhr am Evang. Gemeindehaus Weissach GÖNN DIR DIE KLEINE AUSZEIT FÜR FR AUEN AUF IN DEN BIERGARTEN! Wanderung nach Perouse zur Waldschenke. Gehzeit pro Strecke ca. 1 1/4 Stunden. Bezahlen musst du nur, was du im Biergarten brauchst! WENN MÖGLICH KURZE ANMELDUNG aber du darfst auch gerne noch spontan dazu kommen! Mail: pfarramt.weissach@elkw.de | T: 07044-31310 Evang. Kirchengemeinde Weissach oder mündlich bei untenstehenden Kontaktpersonen Pfr. Thomas Nonnenmann Theodor-Heuss-Straße 9, Tel. 31310, Fax 974784 A U S Z E I T wird veranstaltet von der Evangelischen Kirchengemeinde Weissach. E-Mail: Pfarramt.Weissach@elkw.de Kontaktpersonen: Isolde Gruber-Nonnenmann, Annika Nonnenmann, Sekretariat Andrea Hörnle Di., 15-18 Uhr, Fr. 9-12 Uhr Monika Erfle, Franziska Strobel, Maren Zipperlen www.gemeinde.weissach.elk-wue.de Ev. Gemeindehaus, Raiffeisenstraße 15, Belegung: 31086 3. Sonntag nach Trinitatis Ev. Kirche Erwachsenenbildung und Senioren Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen Besuchsdienst in Weissach: Schulungsabende und selig zu machen, was verloren ist. (Lukas 19,10) Am Mittwoch, 3. Juli 2019, und Donnerstag, 25. Juli, (jeweils Sonntag, 7. Juli 2019 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus Weissach) lädt die ev. Kirchen- gemeinde zu zwei Schulungsabende mit Diakon Wolfgang 9.30 Uhr Gottesdienst Pfarrer Thomas Nonnenmann Fuchs ein, der im „Amt für Missionarische Dienste“ für die mit Taufe von Natascha Bonet Besuchsdienstarbeit zuständig ist. Die Abende sollen in die Predigt: 1. Timotheus 1, 12-17 Besuchsdienstarbeit einführen. Eingeladen sind alle Interes- Musik: Combo, sierten, die gerne im Auftrag der Kirchengemeinde Menschen Opfer für die Diakonie in der Landeskirche besuchen. Ziel ist es, eine Besuchsdienstgruppe aufzubauen, 9.30 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus die Menschen, die einsam, alt oder krank sind, zu besuchen. Die 20.00 Uhr Lobpreisgottesdienst FlaMöWe im Ev. Gemeinde- Teilnahme an den Schulungsabenden ist rein informativ und haus Weissach verpflichtet zu nichts. Woche 27 22 Mittwoch, 3. Juli 2019
III. GemeIndeleben Belegung Gemeindehaus: Tel. 07044/31609 Wochenspruch der kommenden Woche: Spielstube Weissach Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu ma- Mo., 9.30 - 11.00 Uhr, Montagskrabbelgruppe chen, was verloren ist. (Lukas 19,10) Mi., 9.00 - 11.30 Uhr, Spielstube Mittwoch Do., 9.00 - 11.30 Uhr, Spielstube Donnerstag Mittwoch, 3. Juli Fr., 9.30 - 11.00 Uhr, Freitagskrabbelgruppe 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Infos: gemeinde.weissach.elk-wue.de Sonntag, 7. Juli– 3. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Gottesdienst mit Jochen Bader Musik: Orgel CVJM Weissach e.V. Opfer: Diakonie in der Landeskirche (DWW) 09.45 Uhr Kinderkirche „Schatzkiste“ im Gemeindehaus 1. Vorsitzender: Ralf Haug, Tel. 33680, Christian-Wagner-Weg 9 10.00 Uhr Fish&chips im Gemeindehaus 2. Vorsitzende: Ursel Reister, Tel. 930213 20.00 Uhr FlaMöWe-Lobpreisgottesdienst im Evang. Ge- Vermietung Vereinsgarten: Stefanie Schäfer, Tel. 0157 71978603 meindehaus Weissach (Raiffeisenstr. 17) E-Mail: Vereinsgarten@cvjm-weissach.de Dienstag, 9. Juli http://www.cvjm-weissach.de 17.00 Uhr Heilsames Singen im Gemeindehaus Mittwoch, 3.7. Mittwoch, 10. Juli 17.00 Uhr Mädchenjungscharsport ab Klasse 1, 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus neue Sporthalle 18.00 Uhr Fußball für 12- bis 15-jährige Jungs, VORSCHAU neue Sporthalle !!! Am 14. Juli ist wieder CVJM Jugendsonntag 19:00 Uhr Teenkreis für 13- bis 16-jährige, Gemeindehaus auf der Friedenshöhe !!! Donnerstag, 4.7. Der Tag steht unter dem Motto „W U N D E R B A R“. 16.30 Uhr Mädchenjungschar, 1.+2. Klasse, Vereinsgarten Los geht’s mit einem Gottesdienst um 10 Uhr und 17.45 Uhr Mädchenjungschar, 3.+4. Klasse, Vereinsgarten anschließendem Mittagessen. 18.15 Uhr Jungbläser, Gemeindehaus Das bunte Nachmittagsprogramm mit Zauberkünstler 20.00 Uhr Move für junge Erwachsene, Gemeindehaus Tommy Bright, Spielstraße, Hüpfburg, Wasserrutsche und 20.00 Uhr Hauskreis Strobel (14-tägig) vieles mehr ... beginnt um 14 Uhr. 20.00 Uhr Hauskreis Bader, Tel. 939090 Freitag, 5.7. Kulturveranstaltungen 17.30 Uhr Bubenjungschar, 1.-4. Klasse, Vereinsgarten 20.00 Uhr Posaunenchor, Gemeindehaus HEILSAMES SINGEN Sonntag, 7.7. am Dienstag, 9. Juli 2019 14.00 Uhr Sonntagskaffee im Vereinsgarten 17.00 bis 18.00 Uhr Evangelisches Gemeindehaus Flacht Montag, 8.7. Leonberger Str. 11 18.00 Uhr Bubenjungschar, 5.-8. Klasse, Vereinsgarten Gesungen werden Lieder aus aller Welt ohne Noten- oder 19.30 Uhr Jugendkreis für alle ab 15 Jahren, Gemeindehaus Textblätter. 19.45 Uhr Hauskreis Stärkel (14-tägig), Tel. 31169 Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Singens auf Körper, Dienstag, 9.7. Geist und Seele. 18.00 Uhr Mädchenjungschar 5.-8. Klasse, Vereinsgarten Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. 18.00 Uhr Bubenjungscharsport, neue Sporthalle Jeder, der gerne singen möchte, ist herzlich willkommen. 18.45 Uhr Eichenkreuzsport, neue Sporthalle Es wird um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten. 20.15 Uhr Badminton (gerade Wochen), Tischtennis Leitung: (ungerade Wochen), Volleyball, neue Sporthalle Katrin Zojer, Singleiterin von Singende Krankenhäuser e.V. Veranstaltungen Ansprechpartnerin: Terminvorschau: Dr. Waltraud Schweikhardt (AMSEL-Kontaktgruppe 21.7.: Jugendsonntag Leonberg) Tel. 07044/930556 Evang. Kirchengemeinde Flacht CVJM Flacht e.V. Pfarrer Harald Rockel Pfarrbüro: Lisa Mohr 1. Vorsitzender: Uli Gommel Lerchenbergstraße 29 Tel. 07044-939183, Mail: uli.gommel@cvjmflacht.de Mo. und Do. 9.00 – 12.30 Uhr 2. Vorsitzende: Christine Jäckle Tel. 07044/3021 – Fax 07044/3041 Tel. 07044-33977, Mail: chris.jaeckle@gmx.de E-Mail: ev.gemeinde.flacht@t-online.de Jugendreferentin: Friederike Auracher Internet: www.flacht-evangelisch.de Mobil: 0176-66552806, Mail: friederike.auracher@cvjmflacht.de Ev. Gemeindehaus, Leonberger Str. 11 www.cvjmflacht.de Woche 27 Mittwoch, 3. Juli 2019 23
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