Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
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I. AMTLICHER TEIL
Qualifizierungskurs Kindertagespflege
Ab Freitag, 20. September 2019
8:00 Uhr bis 12:45 Uhr
in Leonberg
Wir beraten Sie gerne zu Ihren beruflichen
Möglichkeiten in der Kindertagespflege.
Tages und Pflegemutter Leonberg e.V.
Distelfeldstraße 20
Ab 1.7.2019
Bergstraße 4/1
71229 Leonberg
07152/9064970
info@tagesmuetterleonberg.de
www.tagesmuetterleonberg.de
Woche 27
2 Mittwoch, 3. Juli 2019I. AMTLICHER TEIL
Amtliche Nachrichten Stellenangebote
Sitzungen kommunaler Gremien
Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Die Gemeinde Weissach (7.500 Einwohner) sucht zur Verstärkung
Sitzung des Gemeinderates in ihren Kindertageseinrichtungen unbefristet in Vollzeit je eine
am Montag, 8. Juli 2019 um 19:00 Uhr pädagogische Fachkraft (m/w/d)
im Großen Sitzungssaal des Rathauses Weissach
zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Kinderhaus Regenbogen in
Tagesordnung Weissach sowie ab 01.09.2019 im Hort des Kinder- und
Öffentlich: Familienzentrums Villa Kunterbunt in Flacht.
1 Bekanntgaben Unsere Einrichtungen arbeiten nach dem Orientierungsplan für Bildung
und Erziehung in Baden-Württemberg und bieten verschiedene Be-
- nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gemäß § 35 Abs. treuungsformen und konzeptionelle Schwerpunkte an.
1 GemO
Was wir von Ihnen erwarten:
2 Einwohnerfragestunde Eine abgeschlossene Ausbildung als staatl. anerkannte/r Erzieher/in,
3 Neugestaltung der Ortsmitte Weissach Kinderpfleger/in oder eine vergleichbare Qualifikation nach § 7 KiTaG.
- Städtebauliches Konzept für die Freifläche zwischen Was wir uns von Ihnen wünschen:
dem Rathaus, der Raiffeisenstraße und dem Marktplatz Sie sind ein einfühlsamer und an den Interessen und Bedürfnissen
der Kinder orientierter Entwicklungsbegleiter
4 Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule Sie verfügen über pädagogische Fachkenntnisse und sind mit den
- Vergabeverfahren zur Erneuerung und Optimierung Grundlagen des Orientierungsplans vertraut
ein professioneller und konstruktiver Umgang mit Eltern, Schulen
der Holzhackschnitzelanlage und Trägern anderer Einrichtungen ist für Sie selbstverständlich
5 Beschaffung eines neuen Schmalspurgeräteträgers für Sie sind flexibel und verfügen über die Bereitschaft zu wechselnden
Arbeitszeiten im Rahmen unserer Öffnungszeiten
den Bauhof
6 Parkraumkonzept für die Gemeinde Weissach Zur Unterstützung im Kindergarten Wehrkirchbereich suchen wir
ab sofort unbefristet in Teilzeit (ca. 20 %) eine
- Grundsatzbeschluss
7 Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Sprachförderkraft (m/w/d)
Zuweisungen Wir wünschen uns eine erworbene Anerkennung als pädagogische
- 1. Halbjahr 2019 Fachkraft oder Berufserfahrung im einschlägigen Bereich.
8 Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Was wir Ihnen bieten:
Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2020 eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle
Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team
- Bildung von Teilhaushalten einen kreativen und sehr gut ausgestatteten Arbeitsplatz sowie
individuelle und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
9 Antrag der Fraktion "Bürgerliste" Unterstützung beim Erwerb einer Anerkennung als pädagogische
- Wiederherstellung der fußläufigen Verbindung eines Fachkraft gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz
bei Bedarf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind
durch Baumaßnahmen entfallenen Teilstücks eines eine Vergütung bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis Entgeltgrup-
Feldwegs pe S 8a TVöD sowie eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung
10 Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss zum Weitere Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen finden Sie
Bebauungsplan "Neuenbühl III" auf unserer Homepage unter www.kitas-weissach.de
11 Verschiedenes Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis
spätestens 28.07.2019 an die Gemeinde Weissach, Sachgebiet Perso-
Zur Sitzung lade ich Sie herzlich ein. nal, Rathausplatz 1, 71287 Weissach oder unkompliziert per E-Mail an
bewerbungen@weissach.de. Erste Fragen beantwortet Ihnen gerne
gez. T ö p f e r Sachgebietsleiter Personal Yannic Neldert unter der Rufnummer
Bürgermeister (07044) 9363-210 oder per E-Mail an neldert@weissach.de.
Alle Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
Die Sitzungsunterlagen zu allen Sitzungen können einen vernichtet. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen,
Tag vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus am Empfang legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde
Weissach erstattet keine Bewerbungskosten.
im Bürgerbüro eingesehen werden. Sie werden außer-
dem während der Sitzung im jeweiligen Sitzungssaal
ausgelegt.
Interessierte Bürger können einen Tag vor der jeweiligen
Sitzung die Sitzungsunterlagen zu den üblichen Sprech-
zeiten im Rathaus in der Geschäftsstelle des Gemeinde-
rates (1.Stock, Zimmer 2.05) abholen. Ebenso stehen alle Verlagstipps:
Sitzungsunterlagen zeitgleich im Ratsinformationssys-
tem der Gemeinde Weissach unter https://weissach.ris- Das Einbinden von Schriften in Word können Sie wie folgt vornehmen:
Im Menü von Microsoft Word unter „Extras“ -> „Optionen“ -> „Speichern“
portal.de zum Abruf bereit. das „TrueType Schriften einbetten“ aktivieren – danach die Datei wie
gewohnt abspeichern.
Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019 3I. AMTLICHER TEIL
Zusätzliche Veröffentlichung der Wahlergeb-
nisse zur Gemeinderats- und Kreistagswahl
Nachdem uns in den vergangenen Woche einzelne
Nachfragen bzgl. der Einzelergebnisse der Gemeinde-
Die Gemeinde Weissach (7.500 Einwohner) vergibt für
rats- und Kreistagswahl der jeweiligen Wahlbezirke
Hilfstätigkeiten im Bauhof in den Sommerferien 2019
erreicht haben, stellen wir diese zusammen mit den
Ferienjobs Briefwahlergebnissen nochmals gesondert online auf
für Schüler und Studenten. Du bist flexibel, motiviert, selbständig und
der Gemeindehomepage unter folgendem Link zur Ver-
auf der Suche nach einem anständig bezahlten Ferienjob? Nach erst- fügung: https://www.weissach.de/index.php?id=824.
maliger Ausschreibung im Monat Mai sind aktuell noch wenige Plätze Alle Wahlergebnisse sind bereits seit dem 27.05.2019
für eine kurzfristige Beschäftigung als Aushilfskraft im Bauhof zu auch in der Rubrik „Europa- und Kommunalwahl 2019“
besetzen.
abrufbar.
Zu den Aufgaben im Bauhof gehören insbesondere:
Mitarbeiten bei der Pflege von Grünanlagen sowie von öffentlichen
Selbstverständlich können Sie die Wahlergebnisse auch
Wegen und Straßen in Papierform direkt auf dem Rathaus einsehen.
handwerkliche Tätigkeiten unter Anleitung des Bauhofleiters
Gesucht werden weitere Aushilfskräfte für den Zeitraum ab der vierten
Ferienwoche bis zum Ende der Sommerferien für eine jeweilige Dauer
von einer bis drei Wochen. Die Vergütung erfolgt stundenweise. Die
Sicherheitsausstattung, insbesondere Sicherheitsschuhe, ist von den
Ferienarbeitern selbst zu stellen. Sachgebiet Ordnung
Sollten wir dein Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf
deine Bewerbung. Bitte richte diese mit einem Lebenslauf sowie unter Dringend Zeugen gesucht: Einbruch im Kindergarten
Angabe der möglichen Einsatzzeiten bis spätestens zum 21.07.2019 an
Brunnenstraße
die Gemeinde Weissach, Sachgebiet Personal, Rathausplatz 1, 71287
Weissach oder per E-Mail an bewerbungen@weissach.de. Eine aktu- Zwischen Freitag, den 21.06.2019, ab 21 Uhr und Montag, den
elle Schul- oder Studienbescheinigung ist der Bewerbung beizufügen. 24.06.2019, bis 6:30 Uhr sind bislang noch unbekannte Täter
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
gewaltsam in den Kindergarten Brunnenstraße eingedrungen.
Alle Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens Die Täter haben sich durch das Aufhebeln eines Fensters Zu-
vernichtet. Wenn deine Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen, gang zum Gebäude verschafft. Obwohl die Täter lediglich einen
lege bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde
Weissach erstattet keine Bewerbungskosten.
geringen Sachwert erbeuten konnten, liegt der Sachschaden
durch Beschädigungen an zwei Fenstern, mehreren Schränken
und einer Bürotür deutlich höher. Die Polizei hat die Ermittlun-
gen nach dem oder den Tätern bereits aufgenommen.
Für eine möglichst schnelle Aufklärung bitten wir Sie um Ihre
Mithilfe. Sollten Sie im genannten Tatzeitraum etwas gesehen
oder bemerkt haben, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet
Ordnung der Gemeindeverwaltung Weissach oder an den Poli-
zeiposten Rutesheim.
Sprechstunde
Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen das Sachgebiet Ord-
nung gerne zur Verfügung. Sachgebietsleiter Marc Petzold er-
Am Donnerstag, den
reichen Sie unter der Tel. (07044) 9363-220 oder per E-Mail an
04.07.2019 findet die nächs-
petzold@weissach.de. Den Polizeiposten Rutesheim erreichen
te Sprechstunde bei Bürger-
meister Daniel Töpfer im Rat- Sie unter der Tel. (07152) 999-100 oder per E-Mail: rutesheim.
haus in Weissach statt. Ab 15 pw@polizei.bwl.de
Uhr haben alle Bürgerinnen
und Bürger in einer „offenen
Sprechstunde“ die Möglich-
keit unkompliziert ihre Anlie-
gen ohne Terminvereinbarung
vorzutragen.
All diejenigen, die einen fixen Termin bevorzugen, können
Urlau
dies in der Zeit von 16 bis 19 Uhr wahrnehmen. bszeit
Reisez
Foto: ImpaKPro/iStock/Thinkstock
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Tahedl (Te- Denke
lefon: (07044) 9363-101), E-Mail: tahedl@weissach.de)
n
Auslan Sie an Ihre
dsvers eit
icheru
ng!
Woche 27
4 Mittwoch, 3. Juli 2019I. AMTLICHER TEIL Letzte Verlängerung der Vollsperrung an der Aidenbergsteige Entgegen der zuletzt erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt straße - Aidenbergsteige verlaufen. Die Umleitung aus dem in KW 20 muss die Sperrung der Aidenbergsteige noch einmal Wohngebiet „Rutesheimer Straße“ verläuft über die Eichen- verlängert und bis zum Ende der KW 31 aufrechterhalten wer- straße - Grabenstraße – Bachstraße – Hauptstraße – Flach- den. Maßgeblich für die Verlängerung sind zusätzliche Aufgra- ter Straße. bungen für die Leitungsverlegung mehrerer Versorgungsun- Das Befahren der Aidenbergsteige – wie auch das Parken – ist ternehmen, die erst im Juli durchgeführt werden können. Von weiterhin nicht gestattet und wird im Falle der Nichteinhaltung einer interimsweisen Öffnung der Aidenbergsteige wurde auf- mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Zur Gewährleistung grund der laufenden Bauarbeiten und gefährlichen Absätzen Ihrer eigenen Sicherheit danken wir allen Verkehrsteilnehmer am Straßenrand zu den Baugruben hin abgesehen. für das Verständnis und die aufgebrachte Geduld. Wir sind zu- Die Umleitung wird weiterhin aus der Fahrtrichtung Flacht versichtlich, dass die Aidenbergsteige im Sommer wieder voll kommend über die Bachstraße – Grabenstraße - Eichen- befahrbar sein wird. Vollsperrung in der Bismarckstraße Aufgrund einer Kranstellung für eine Baumaßnahme muss die über die Hindenburgstraße bzw. Eberdinger Straße oder über Bismarckstraße auf Höhe des Gebäudes 30 vom 01.07.2019 bis die Mörikestraße umfahren. Sobald es der Baufortschritt er- voraussichtlich zum 09.08.2019 voll gesperrt werden. Anlieger möglicht, wird die Vollsperrung nach Feierabend und am Wo- können bis zum Gebäude 30 von beiden Seiten her anfahren. chenende aufgehoben. Alle anderen Verkehrsteilnehmer können die Bismarckstraße Verkehrsüberwachung Datum Uhrzeit Straße zul. Ges. Gesamtfahrzeuge beanst. Fahrz. % max. km/h 12.06. 06:17-11:35 Leonberger Straße 30 1205 73 6,0 50 17.06. 06:18-11:45 Weissacher Straße 30 1207 192 15,9 57 Woche 27 Mittwoch, 3. Juli 2019 5
I. AMTLICHER TEIL
Fr.: 16 - 24 Uhr Universitäts-Kinderklinik in Freiburg
Terminübersicht Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr Tel. 0761 19240, Informationszentrale für
Patienten können ohne telefonische Vergiftungen,
Donnerstag, 04.07.2019 Voranmeldung in die Notfallpraxis kom- 79106 Freiburg, Mathildenstr. 1
Das Yoga im Rosa-Körner-Stift un- men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Giftnotruf München
sere freiwilligen Mitarbeiter entfällt. Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver- Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467
14:30-17:00 Uhr, das Café Rosa im sorgung von Notfallpatienten durch die
Rosa-Körner-Stift ist geöffnet. Notfallambulanz des Krankenhauses. Augenärztlicher Notdienst
15:45 Uhr, ökumenischer Gottes- Hausbesuche werden weiterhin von der Zentrale Notfallrufnummer, Augenärzt-
dienst mit Pfarrer Nonnenmann im Notfallpraxis durchgeführt. Achtung: licher Notdienst, Kreis Böblingen,
Otto-Mörike-Stift. Tel. 0711 2624557
Neue Rufnummer für den ärztlichen
16:45 Uhr, ökumenischer Gottes-
Bereitschaftsdienst außerhalb der Frauenärztlicher Notdienst
dienst mit Pfarrer Nonnenmann im
Öffnungszeiten der Notfallpraxis und zu erfragen unter Telefon 07152 397870
Rosa-Körner-Stift.
für medizinisch notwenige Hausbesu- Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
18:00 Uhr, Musical-Aufführung der
che des Bereitschaftsdienstes: kosten- Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst
Grundschule Flacht „Tuishi pamoja –
freie Rufnummer 116117 können Sie unter der Rufnummer 0711
Eine Freundschaft in der Savanne“,
Festhalle Flacht Kinder- und jugendärztlicher 7877722 erfragen.
Freitag, 05.07.2019 Bereitschaftsdienst Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
18:00 Uhr, Musical-Aufführung der Kinder- und jugendärztliche Notfall- Telefonische Anmeldung erforderlich
Grundschule Flacht „Tuishi pamoja – praxis am Klinikum Böblingen, 06./07.07.2019, Praxis Grassmann,
Eine Freundschaft in der Savanne“ Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen Tel. 07152 / 929882
Samstag, 06.07.2019 Öffnungszeiten:
ab 15:00 Uhr, 31. Flachter Seefest, am Mo. - Fr.: 19:30 - 23:30 Uhr Bereitschaftsdienst der Apotheken
Flachter Feuersee Sa. und Feiertage: 9 - 22:30 Uhr Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr
Sonntag, 07.07.2019 So.: 9 - 22 Uhr und endet um 8:30 Uhr des Folgetages
ab 11:00 Uhr, Oldtimer-Treffen 2019, Zentrale Rufnummer: 0180 6070310
Marktplatz Weissach Kinder- und jugendärztliche Notfall- Mittwoch, 03.07.
14:00 - 17:00 Uhr, Heimatmuseum praxis am Klinikum Ludwigsburg, Bären-Apotheke Leonberg,
Flacht Galerie Sepp Vees und Muse- Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg Eltinger Str. 13, Tel.: 07152/25757
umscafé geöffnet. Öffnungszeiten: Donnerstag, 04.07.
Ausstellung „Von Spätzle bis Hecken- Mo. - Fr.: 18 - 22 Uhr Schütz`sche Apotheke Renningen,
gäu-Kaviar – Kostproben unserer Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr Jahnstr. 39, Tel.: 07159/2367
Esskultur“ Zentrale Rufnummer: 0180 5011230 Freitag, 05.07.
Montag, 08.07.2019 Apotheke Warmbronn, Planstr. 3,
Augenärztlicher Dienst
14:30 - 17:00 Uhr, das Café Rosa im Tel.: 07152/949550
Zentrale Rufnummer: 0180 6071122 Christoph-Apotheke Münchingen,
Rosa-Körner-Stift ist geöffnet.
HNO-Dienst Christophstr. 2, Tel.: 07150/4347
Dienstag, 09.07.2019
Zentrale Notfallpraxis an der Unikli- Samstag, 06.07.
14:30 - 17:00 Uhr, das Café Otto im
nik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5, Graf-Eberhard-Apotheke Grafenau
Otto-Mörike-Stift ist geöffnet.
72076 Tübingen (Döffingen), Zum Ulrichstein 3,
Ab 14:30 Uhr trifft sich der Hand-
Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag: Tel.: 07033-45072
arbeitskreis im Café Otto im Otto-
Mörike-Stift. 8 - 20 Uhr Markt-Apotheke Weissach-Flacht,
Zentrale Rufnummer: 0180 6070711 Weissacher Str. 38, Tel.: 900111
Mittwoch, 10.07.2019
Sonntag, 07.07.
16:00 Uhr, Mitarbeiterausflug des Ärzte Apotheke Höfingen, Ditzinger Str. 9,
Freundeskreises zur Vorbergblick-
Dr. Stadler, Flacht 32126 Tel.: 07152/26895
hütte. Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen, 901850 Montag, 08.07.
Weissach Drei-Eichen-Apotheke Malmsheim,
Dr. Weber, Weissach 971720 Calwer Str. 8, Tel.: 07159/3627
Zahnarzt Dr. Alexander Boeck, 31880 Schiller-Apotheke Ditzingen,
Not- / Bereitschaftsdienste MOM, Flacht Münchinger Str. 3, Tel.: 07156/959697
Zahnarzt Kabel, Flacht 909001 Dienstag, 09.07.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer, 33500
Schwaben-Apotheke Renningen,
Dr. Meyer
Allgemeiner Notfalldienst Lange Str. 18, Tel.: 07159/2588
Dr. Opatowski, Weissach
Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus Folgende Rufnummern über Apothe-
Leonberg, Rutesheimer Straße 50, Giftunfälle kennotdienste stehen zuverlässig zur
71229 Leonberg Folgende Informationsstellen sind TAG Verfügung:
Öffnungszeiten: und NACHT bereit. Auskünfte über Ge- Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei
Mo., Di., Do.: 18 - 22 Uhr genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min. von je-
Mi.: 14 - 24 Uhr aller Art erteilen: dem Handy ohne Vorwahl.
Woche 27
6 Mittwoch, 3. Juli 2019I. AMTLICHER TEIL
Neues aus dem Rathaus
Abbrucharbeiten in der Ortsmitte Weissach gehen weiter voran
Die Abrissarbeiten von insgesamt 12 Gebäuden in der Ortsmitte der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft frei zu machen.
Weissach gehen rasch voran. Die Gebäude und Scheunen in der Es kann eventuell kurzfristig wegen der zu- und abfahrenden
Hirschstraße 2 und 4 sind vollständig abgebrochen und ent- Baustellenfahrzeuge zu kleineren Verkehrsbehinderungen
sorgt. Ebenso ist der Abriss der Gebäude Hauptstraße 13 und kommen, wofür wir um Verständnis bitten.
15 erfolgt. Der Abtransport des kompletten Abbruchmaterials Für Rückfragen zu den Abbrucharbeiten steht Ihnen Sachge-
erfolgt weitgehend bis zum 06.07.2019, sodass die freigewor- bietsleiterin Michaela Österle unter Tel. (07044) 93633-400
denen Fläche Platz für Fahrzeuge bieten, die am Oldtimerfest oder via E-Mail an oesterle@weissach.de gerne zur Verfügung.
am 07.07.2019 teilnehmen.
Am 11.06.2019 haben die Abbrucharbeiten an den Gebäuden
Hauptstraße 27, 29 und 31 begonnen. Dadurch erhält der Platz-
bereich hinter dem Restaurant „Ratsstuben“, dem Marktplatz,
dem Rosa-Körner-Stift und dem Backhäusle zunächst ein
„neues Gesicht“.
Vom Bauhof wird diese Fläche nach Abschluss aller Arbeiten
mit Mutterboden angefüllt und im Herbst mit einer Blumen-
wiesenmischung eingesät, die im Folgejahr ihre ganze Pracht
entfalten wird.
Am 24.06.2019 wurde mit den Abrissarbeiten am Gebäude
Flachter Straße 35 begonnen, um das Gelände für den Neubau
Vermietung Betreutes Wohnen im Sandweg 8
en für das me mit Münzwaschmaschinen und Münztrocknern.
Die Gemeinde Weissach bietet allen Interessent Betreuten
Betreute Wohnen im Sandweg 8 in Flach t die Mögl ichkeit, ab Sollten Sie Interesse an unserem Mietobjekt im
zum 12.07. 2019 bei
dem 01.08.2019 eine Zwei-Zimmer-W ohnu ng mit 57 m² mit Wohnen haben, dürfen Sie sich gerne bis
E-Ma il: schoe nfeld@
folgender Einteilung anzumieten: Frau Schönfeld (Tel. 07044 9363-304,
4 9363- 311, E-Ma il:
ch mit Kü- weissach.de) oder Frau Haindl (Tel. 0704
Die Wohnung besteht aus einem Wohn-/Essberei
mit Dusch e und WC, Flur, Balko n so- haindl@weissach.de) melden.
che, Schlafzimmer, Bad Frist in der
wie einem Abstellraum in der Wohn ung und im Kelle r. Die Vergabe der Wohnung erfolgt nach Ablauf der
nen Bewe rbung en und unter Be-
eine roll- Reihenfolge der eingegange
Alle unsere Wohnungen haben einen Südbalkon, beste hend en Intere ssent enliste.
telliten- rücksichtigung der bereits
stuhlgerechte Einbauküche sowie einen Fernseh-sa ssent enliste vorm erken lassen
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gt über einen möchten, nutzen Sie bitte
notrufsystem ausgestattet. Die Einrichtung verfü s Objek t gewe ckt zu haben und
und Garten- hoffen, Ihr Interesse für diese
Aufzug, einen Gemeinschaftsraum mit Teeküche
chaftsräu- freuen uns über Ihre Rückmeldung.
terrasse sowie in den Kellerräumen über zwei Wirts
Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019 7I. AMTLICHER TEIL
Wohnmobil bzw. Wohnwagenstellplatz in der Jahnstraße zu vermieten
Die Gemeinde Weissach vermietet einen Abstellplatz für unbefristete Zeit vermietet. Der Stellplatz hat eine Gesamtlän-
Wohnmobile/Wohnwagen ab 01.09.2019 in der Jahnstraße. ge von ca. 7 m.
Dieser dient nur zum Abstellen, d.h. eine Nutzung zum Woh-
Bei Interesse oder Fragen, können Sie sich gerne bei Frau
nen und Schlafen ist auf dem Gelände nicht erlaubt. Der Ab-
Schönfeld (Tel. 07044 9363-304, E-Mail schoenfeld@
stellplatz kann für das ganze Jahr zum Abstellen des Wohn-
weissach.de) oder Frau Haindl (Tel.: 07044 9363-311, E-Mail
wagens / Wohnmobils genutzt werden.
haindl@weissach.de) melden.
Das Mietentgelt für Abstellplätze auf dem Gelände in der Jahn-
straße 3/3, 71287 Weissach beträgt monatlich 30 € und wird auf
Impressum Informationen
Herausgeber: Gemeinde Weissach, Rathausplatz 1, 71287
Gemeindeverwaltung Weissach
Weissach. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der
Rathausplatz 1, 71287 Weissach
Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
Tel. (07044) 9363-0
Stadt, Tel. (07033) 525-0, Telefax-Nr. (07033) 2048,
www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den Öffnungszeiten Bürgerbüro
amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit- Montag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
teilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach, Dienstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Für „Was Mittwoch 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Nussbaum, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20. 15:00 Uhr – 18:30 Uhr
Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu Samstag 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
entrichtenden Abonnementgebühr. (jeden 1. Samstag im Monat)
Vertrieb: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
71263 Weil der Stadt, Tel. (07033) 6924-0, Die Öffnungszeiten der Fachämter sind identisch außer
E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de donnerstags bis 18:00 Uhr und samstags geschlossen.
Woche 27
8 Mittwoch, 3. Juli 2019Diese Seite wird aufgrund der
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Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- (4) Die Mitglieder des Technischen Ausschusses werden zu-
temberg (GemO) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am gleich zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses bestellt.
28.06.2019 die Neufassung der folgenden Hauptsatzung für die Ferner gehören dem Umlegungsausschuss als beratende
Gemeinde Weissach beschlossen: Mitglieder ein Sachverständiger für das Vermessungswe-
sen und ein Sachverständiger für Angelegenheiten des
I. Form der Gemeindeverfassung Baurechts an.
§ 1 Gemeinderatsverfassung (5) Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden Stell-
vertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinde-
Verwaltungsorgane der Gemeinde Weissach sind der Gemein- rungsfall vertreten.
derat und der Bürgermeister.
§ 6 Allgemeine Zuständigkeiten der
II. Gemeinderat
beschließenden Ausschüsse
§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
(1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das ihrer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinde-
Hauptorgan der Gemeinde. rats.
(2) Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde (2) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 8, 9
fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Ge- und 10 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Er-
meinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen ledigung übertragen. Ist zweifelhaft, welcher Ausschuss
oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten im Einzelfall zuständig ist, ist die Zuständigkeit des Fi-
übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes nanz- und Verwaltungsausschusses gegeben.
zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausfüh- (3) Die beschließenden Ausschüsse nach § 5 Abs. 1 Zif. 1.1. und
rung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von 1.2. sind innerhalb ihres Geschäftskreises zuständig für:
Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Be-
3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus-
seitigung durch den Bürgermeister.
haltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als
§ 3 Zusammensetzung 25.000 €, aber nicht mehr als 100.000 € beträgt,
3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer-
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit- planmäßigen Ausgaben von mehr als 10.000 €, aber
zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). nicht mehr als 30.000 € im Einzelfall.
Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach den gesetzlichen
(4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Aus-
Bestimmungen. schüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese
§ 4 Ältestenrat auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zer-
legung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Be-
(1) Es wird ein Ältestenrat gebildet, der den Bürgermeister in
gründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig.
Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlun-
Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht
gen des Gemeinderats berät.
sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.
(2) Der Ältestenrat besteht aus dem Bürgermeister als Vor-
sitzendem und den Vorsitzenden der im Gemeinderat § 7 Beziehungen zwischen Gemeinderat und
vertretenen Mitgliedervereinigungen (Fraktionen) sowie beschließenden Ausschüssen
den stellvertretenden Bürgermeistern.
(3) Der Ältestenrat hat ausschließlich die Aufgabe, den Bür- (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonde-
germeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der rer Bedeutung ist, können die Ausschüsse die Angelegen-
Verhandlungen (organisatorischer Ablauf) zu beraten. heit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem
Der Ältestenrat hat deshalb keine weitere Aufgabenzu- Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten.
weisung und kann auch nicht anstelle des Gemeinderats (2) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen
oder eines beschließenden Ausschusses selbstständige allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede An-
Entscheidungen treffen. gelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschlie-
ßenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen
III. Ausschüsse des Gemeinderats
sind, ändern oder aufheben.
§ 5 Beschließende Ausschüsse (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat
vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden
(1) Gemäß § 39 GemO werden folgende beschließende Aus-
Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf An-
schüsse gebildet:
trag des Vorsitzenden, einer Fraktion, oder mindestens
1.1 der Finanz- und Verwaltungsausschuss, eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie
1.2 der Technische Ausschuss, dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorbe-
1.3 der Umlegungsausschuss. ratung zu überweisen.
(2) Der Finanz- und Verwaltungsausschuss besteht aus dem (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufga-
Bürgermeister als Vorsitzendem und zehn weiteren Mit- bengebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst
gliedern des Gemeinderats. erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzu-
(3) Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeis- nehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer
ter als Vorsitzendem und zehn weiteren Mitgliedern des Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder
Gemeinderats. zu der eines beschließenden Ausschusses gehört.
Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019 17I. AMTLICHER TEIL
(5) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüs- 2.9 die Veräußerung von beweglichem Vermögen im
se zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Voll- Wert von mehr als 10.000 €, aber nicht mehr als
zug der Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des 50.000 € im Einzelfall.
Gemeinderats herbeizuführen.
§ 9 Technischer Ausschuss
§ 8 Finanz- und Verwaltungsausschuss
(1) Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses um-
(1) Der Geschäftskreis des Finanz- und Verwaltungsaus- fasst folgende Aufgabengebiete:
schusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
1.1 Bauleitplanung und Bauwesen
1.1 Personalangelegenheiten und Allgemeine Verwal- (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
tungsangelegenheiten, 1.2 Versorgung und Entsorgung,
1.2 Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Ab- 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der
gabenangelegenheiten, Straßen, Bauhof und Fuhrpark,
1.3 Kindergarten-, Schul- und Jugendangelegenheiten, 1.4 Feuerlöschwesen und Zivilschutz,
1.4 Altenhilfe, Alten- und Krankenpflege, 1.5 Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,
1.5 Sonstige soziale und kulturelle Angelegenheiten, 1.6 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude,
1.6 Vereinsförderung, 1.7 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen sowie
1.7 Städtepartnerschaft, Park- und Gartenanlagen,
1.8 Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten, 1.8 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässe-
1.9 Marktangelegenheiten, runterhaltung,
1.10 Verwaltung und Vermarktung der kommunalen Lie- 1.9 Verkehrswesen.
genschaften sowie Wohnungsbauförderung,
(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische
1.11 Forstwirtschaft, Jagd- und Fischereipachten sowie
Ausschuss über:
Weide,
1.12 Förderung der Landwirtschaft. 2.1 die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei
der Entscheidung über
(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Finanz- und 2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen und die Ertei-
Verwaltungsausschuss über: lung von Befreiungen von den Festsetzungen des
2.1 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonsti- Bebauungsplans (§ 31 Baugesetzbuch (BauGB)),
ge personalrechtliche Entscheidungen von Beamten 2.1.2 die Zulassung von Vorhaben während der Auf-
bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9 und von stellung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB),
Beschäftigten der Entgeltgruppen 10 und 11 sowie 2.1.3 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im
gleichwertigen Sondergruppen des Tarifvertrags Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB),
2.1.4 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich
für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Rahmen des
(§ 35 BauGB), wenn die jeweilige Angelegenheit
Stellenplans, soweit es sich nicht um Aushilfsange-
für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde
stellte handelt,
2.2 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder beson-
ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen von mehr derer Wichtigkeit ist.
2.2 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorha-
als 2.500 €, aber nicht mehr als 10.000 €,
2.3 die Stundung von Forderungen, soweit nicht der bens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und
Bürgermeister nach § 13 Abs. 2 zuständig ist, die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe
2.4 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die der Lieferungen und Leistungen für die Bauausfüh-
Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung rung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung
von Rechtsstreiten und den Abschluss von Verglei- der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss)
chen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamt-
der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständ- baukosten von mehr als 25.000 €, aber nicht mehr
nis der Gemeinde im Einzelfall mehr als 10.000 €, als 150.000 € im Einzelfall,
aber nicht mehr als 50.000 € beträgt, 2.3 Anträge auf Zurückstellung der Entscheidung über
2.5 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Er- die Zulässigkeit von Vorhaben und auf vorläufige
werb und Tausch von Grundeigentum oder grund- Untersagung gemäß § 15 BauGB,
stücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung 2.4 die Erteilung von Genehmigungen und die Ent-
von Vorkaufsrechten im Wert von mehr als 20.000 €, scheidung über allgemein erteilte Genehmigungen.
aber nicht mehr als 150.000 € im Einzelfall, § 10 Umlegungsausschuss
2.6 Mietverträge für gemeindeeigene Wohnungen ab Der Geschäftskreis des Umlegungsausschusses umfasst die
einem jährlichen Mietwert von mehr als 20.000 €, Anordnung und Durchführungen von Umlegungen i.S. des Vier-
aber nicht mehr als 50.000 €, ten Teil des Baugesetzbuches.
2.7 Gewerbemietverträge für Büro- und Lagerflächen
von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 30.000 €, § 11 Beratende Ausschüsse
2.8 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder Beratende Ausschüsse werden bei Bedarf jeweils vom Gemein-
beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Pacht- derat gebildet. Vorsitzender dieser beratender Ausschüsse ist
wert von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als grundsätzlich der Bürgermeister, sofern vom Gemeinderat
30.000 €, nichts anderes bestimmt wird.
Woche 27
18 Mittwoch, 3. Juli 2019I. AMTLICHER TEIL
IV. Bürgermeister 2.10 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Er-
werb und Tausch von Grundeigentum oder grund-
§ 12 Rechtsstellung stücksgleichen Rechten, einschließlich der Aus-
Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. übung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 20.000 €,
2.11 Mietverträge für gemeindeeigene Wohnungen bis
§ 13 Zuständigkeiten zu einem jährlichen Mietwert von 20.000 € im Ein-
(1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und zelfall,
vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledi- 2.12 Gewerbemietverträge für Büro- und Lagerflächen
gung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der bis zu einem jährlichen Mietwert von 5.000 € im
Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organi- Einzelfall,
sation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister er- 2.13 Pachtverträge bis zu einem jährlichen Pachtwert
ledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufen- von 5.000 € im Einzelfall,
den Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder den 2.14 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu
Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufga- 10.000 € im Einzelfall,
ben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, 2.15 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mit-
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt wirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein
auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit ange- wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen
hört wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt,
Behörde geheim zu halten ist. 2.16 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sach-
verständiger zu den Beratungen einzelner Angele-
(2) Dem Bürgermeister werden nachfolgende Aufgaben zur
genheiten im Gemeinderat und in beschließenden
Erledigung dauernd übertragen, soweit sie ihm nicht be-
Ausschüssen,
reits nach Abs. 1 zukommen:
2.17 die Ausübung des allgemeinen und besonderen
2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus- Vorkaufsrechts nach den §§ 24 und 25 BauGB bis zu
haltsplan bis zum Betrag von 25.000 € im Einzelfall, einem Wert von 20.000 €,
2.2 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus- 2.18 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung
haltsplan auf Haushaltsstelle 2820-590000 ab- in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhü-
weichend von Nr. 2.1 bis zum Betrag von 50.000 € tung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz,
im Einzelfall, 2.19 die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haus-
2.3 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer- haltssatzung,
planmäßigen Ausgaben bis zu 10.000 € im Einzel- 2.20 die Zulassung von Ausnahmen von der Verände-
fall, rungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB),
2.4 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sons- 2.21 die Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen
tige personalrechtliche Entscheidungen von Be- nach § 53 Abs. 2 und § 54 Abs. 2 Landesbauordnung
schäftigten bis Entgeltgruppe 9c / S10 TVöD, für Baden-Württemberg (LBO),
Aushilfsbediensteten, Beamtenanwärtern, Ver- 2.22 die Wahrnehmung der Aufgaben als Behörde oder
waltungslehrlingen, Praktikanten und anderen in sonstiger Träger öffentlicher Belange in Verfahren
Ausbildung stehenden Personen, jeweils im Rah- anderer Städte und Gemeinden nach §§ 4 und 4 a
men des Stellenplans, BauGB und die Wahrnehmung der Rechte nach § 53
2.5 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge- Abs. 4 oder als Angrenzer nach § 55 LBO im Bauge-
haltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von nehmigungsverfahren.
Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien, (3) Soweit sich die Zuständigkeit des Bürgermeisters nach
2.6 die Entscheidung über die Auszahlung von Leis- Wertgrenzen bestimmt, ist vom einheitlichen wirt-
tungsprämien an Beamtinnen und Beamte nach schaftlichen Vorgang auszugehen. Die Zerlegung eines
Maßgabe der Dienstanweisung über die Gewäh- solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung der
rung von Leistungsprämien an Beamtinnen und Zuständigkeit des Bürgermeisters ist nicht zulässig.
Beamte der Gemeinde Weissach, (4) Für die Übertragung bestimmter Aufgabengebiete oder
2.7 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln einzelne Angelegenheiten des Bürgermeisters auf Be-
ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen bis zu amte und Beschäftigte gilt § 53 Abs. 1 GemO.
2.500 € im Einzelfall, V. Stellvertretung des Bürgermeisters
2.8 die Stundung von Forderungen im Einzelfall,
2.8.1 bis zu sechs Monaten in unbeschränkter Höhe, § 14 Stellvertreter des Bürgermeisters
2.8.2 über sechs Monate bis zu 24 Monaten bis zu einem Es werden zwei ehrenamtliche Stellvertreter aus der Mitte des
Betrag von 25.000 €, Gemeinderats gewählt.
2.9 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die VI. Ortsteile
Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung
von Rechtsstreiten und den Abschluss von Ver- § 15 Benennung der Ortsteile
gleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschla- (1) Das Gemeindegebiet besteht aus folgenden, räumlich
gung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zu- voneinander getrennten Ortsteilen:
geständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr 1.1 Weissach
als 10.000 €, 1.2 Flacht
Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019 19II. EINRICHTUNGEN DER GEMEINDE
(2) Die räumlichen Grenzen der einzelnen Ortsteile nach
Abs. 1 sind jeweils die Gemarkungen der früheren Ge-
DRK Mittagstisch Weissach & Flacht
meinden gleichen Namens.
VII. Unechte Teilortswahl
§ 16 Unechte Teilortswahl DRK-Mittagstisch - Flacht
(1) Die in § 15 Abs. 1 genannten Ortsteile bilden je einen immer dienstags im Otto-Mörike-Stift
Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO. Die Mobil 0151 65493458
Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Abs. 2 mit DRK-Mittagstisch - Weissach
Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte immer mittwochs im Rosa-Körner-Stift
Teilortswahl). Mobil 0151 27186794
(2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzel-
nen Wohnbezirke verteilt:
2.1 Wohnbezirk Weissach 10 Sitze
2.2 Wohnbezirk Flacht 8 Sitze Rosa-Körner-Stift
§ 17 Inkrafttreten
Hausleitung Angelika Wenning
Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Be-
Raiffeisenstraße 9, Tel.: 9073-105
kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung
E-Mail: rosa-koerner-stift@samariterstiftung.de
vom 30.01.2017 mit der Anpassung vom 16.10.2017 außer Kraft.
Weissach, den 29.06.2019
gez. T ö p f e r
Otto-Mörike-Stift
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung: Hausleitung Stefanie Liebig
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- Sandweg 10, Tel.: 912-100
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) E-Mail: otto-moerike-stift@samariterstiftung.de
oder aufgrund der GemO erlassene Verfahrensvorschriften beim Sommerfest im Otto
Zustandekommen dieser Sitzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un- Am 22. Juni fand im Otto-Mörike-Stift das diesjährige Som-
beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eine Jahres seit merfest statt. Dieses stand unter dem Motto „Zeitreise der Fa-
der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde milie Mörike“ und viele waren der Einladung gefolgt. Gerade in
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung Flacht und auch in Weissach erinnern sich viele noch an Pfarrer
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- Mörike und seine Frau Gertrud, die während des 2. Weltkrieges
schriften über die Öffentlichkeit der Satzung, Genehmigung oder hier gewirkt und etlichen jüdischen Familien geholfen haben.
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zwei der noch lebenden Töchter der Familie Mörike hatten viele
Nachkommen der Eltern mitgebracht, um im beschützenden
Garten des Stifts einen Gedenkstein zu enthüllen. Nachdem
sich alle an Kaffee, Kuchen oder Eisspezialitäten gestärkt hat-
Angebote für Senioren ten, berichtete Frau Dietz, eine Tochter vom Ehepaar Mörike,
gemeinsam mit ihren drei Enkeln vom Wirken der Eltern, das
nach ihrer Ansicht nur möglich war, da die Flachter Bevölkerung
sehr verschwiegen war und keiner etwas verraten hat.
DRK Gesundheitsprogramm
Gymnastik in Weissach
Gymnastik auf dem Stuhl
Altenwohnanlage Porschestr. 10 - 12, Aufenthaltsraum
dienstags von 9.30 - 10.30 Uhr
Gymnastikleiterin: Barbara Stuible, Tel. Nr. 07044 31539
Gymnastik in der Neuen Sporthalle
Gymnastikraum
mittwochs von 9.30 - 10.30 Uhr
Gymnastikleiterin: Barbara Stuible, Tel. Nr. 07044 31539
Gymnastik in Flacht
Sitzgymnastik im Otto-Mörike-Stift
Anschließend gab ein junger Nachkomme einen sehr ein-
Nebenraum des Freundeskreises
drucksvollen Bericht über seine Reise nach Israel und dort über
dienstags von 10.00 - 11.00 Uhr
die Gedenkstätte Yad Vashem, wo das Ehepaar Mörike durch ei-
Gymnastikleiter: Rainer Duppel, Tel. Nr. 07152 51668
nen Baum für seine Hilfe geehrt wird. Er schilderte eindringlich,
Gymnastik in der Festhalle welch unvorstellbares Leid über die Menschen durch die Nazi-
donnerstags von 9.00 - 10.00 Uhr onalsozialisten kam. Auch von seinen Reisen nach Berlin und
Gymnastikleiter: Rainer Duppel, Tel. Nr. 07152 51668 Auschwitz teilte er seine Eindrücke mit.
Woche 27
20 Mittwoch, 3. Juli 2019II. EINRICHTUNGEN DER GEMEINDE
Sarah Lark: Wo der Tag beginnt. Dramatischer Roman um zwei
ungleiche Frauen, die ihr Schicksal meistern. Ein großes Epos
In der nächsten Woche gibt es die Fortsetzung vom Sommer- um die Geschichte des vergessenen Volkes der Moriri.
fest mit den Nachkommen von Otto und Gertrud Mörike. Nora Roberts: Am dunkelsten Tag. Officer Essie McVee und ihr
Uschi Kadrnoschka Partner Barry hören von der Notrufzentrale, dass im nahe ge-
legenen Kino Amokschützen wüten. Sie können drei bis an die
Zähne bewaffnete Jungs ausmachen ...
Diakonie-Sozialstation
Hélène Gestern: Der Duft des Waldes. Eine Historikerin über-
Pflegedienstleitung: Valeria Mendes-Siebert windet ihre Lethargie nach dem Tod ihres Mannes, indem sie
Sandweg 10/1, 71287 Weissach-Flacht dem Schicksal eines im Ersten Weltkrieg gefallen Frontsolda-
Telefon: 07044/38006, Fax: 07044/908962 ten nachspürt.
E-Mail: diakonie-sozialstation-weissach@samariterstiftung.de Carol Rifka Brunt: Sag den Wölfen, ich bin zu Hause. New York,
Sprechzeiten: Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr 1987: Für die 14-jährige June ist ihr Onkel Finn der wichtigste
Mensch. Als er stirbt, bricht für June eine Welt zusammen, doch
Café Lichtblick da taucht Toby auf, Finns Freund...
Jonas Moström: Mitternachtsmädchen. Im Hörsaal der Ana-
Betreute Gruppe mit eingeschränkter Alltagskompetenz
tomie in der Universitätsstadt Uppsala wird eine strangulierte
und/oder dementer Entwicklung
Tote gefunden. Das Opfer ist die Tochter einer guten Freundin
Porschestraße 10, 71287 Weissach von Nathalie Svensson, einer Expertin für Täterprofile...
Mittwochs von 14.00 – 17.00 Uhr Ihr sonniges Bibliotheksteam
Informationen hierzu siehe Sozialstation.
uer
Bibliothek in der Zehntsche Freiwillige Feuerwehr
SOMMER, SONNE, BÜCHERMENSCHEN Übungstermine der aktiven Wehr
Freitag; 05.07.2019, 19:30 Uhr
Die Maschinisten treffen sich zu einer gemeinsamen Übung am
Magazin.
Die Übung wird von Thomas und Reiner vorbereitet. Ist ein Aki-
ver an der Übungsteilnahme verhindert, bitte abmelden.
Dienstag; 09.07.2019, 20:00 Uhr
Der Ausschuss trifft sich zu einer Sitzung im Magazin.
Jetzt fängt die schönste Zeit im Jahr für alle Bücherfans an, denn
Sekunden
Lesen macht gute Laune. Freizeit ohne Lesen ist wie ein Café- entScheiden
besuch ohne Eisbecher. Unsere aktuellen Leseempfehlungen
112
lassen sich wunderbar mit in den Schatten nehmen, an den See
oder ins Freibad. Und dann heißt es: mal ein richtiges Bücher-
bad nehmen, mit einem Hechtsprung in die Sommergeschich-
ten hineinspringen und in nahe und ferne Welten eintauchen.
Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019 21III. GemeIndeleben
Wochenveranstaltungen
Kirchen Mittwoch, 3. Juli 2019
9.30 Uhr Singen im Gemeindehaus
17.00 Uhr „Die kleine Auszeit“ für Frauen
Wanderung nach Perouse zur Waldschenke
19.30 Uhr Schulungsabend für die Besuchsdienstarbeit
Ökumene mit Diakon Wolfgang Fuchs im Gemeindehaus
Donnerstag, 4. Juli 2019
16.45 Uhr Ökumenische Andacht im Rosa-Körner-Stift
Freitag, 5. Juli 2018
fla mö we
LOBPREISGOTTESDIENST
18.00 Uhr Anmeldung für den neuen Konfirmandenjahr-
gang im Gemeindehaus mit gemeinsamem Grillen.
Eingeladen sind alle Mädchen und Jungen, die zur-
zeit die 7. Klasse besuchen.
der evangelischen Kirchengemeinden und CVJMs
Mittwoch, 10. Juli 2019
Flacht - Mönsheim - Weissach
9.30 Uhr Singen im Gemeindehaus
20.00 Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus
Du möchtest mal kurz raus Frauen jeden Alters sind
aus dem Alltag? eingeladen, in lockerer
Du freust dich über entspannte, angenehmer Atmosphäre bei
erfrischende und inspirierende Drinks und Snacks, Aktionen
Begegnungen mit anderen und Impuls gemeinsam Zeit
Frauen? zu verbringen!
HERZLICHE EINL ADUNG
Mittwoch 3. Juli 2019, 17 Uhr
am Evang. Gemeindehaus Weissach
GÖNN DIR DIE KLEINE
AUSZEIT FÜR FR AUEN
AUF IN DEN BIERGARTEN!
Wanderung nach Perouse zur Waldschenke.
Gehzeit pro Strecke ca. 1 1/4 Stunden.
Bezahlen musst du nur, was du im Biergarten brauchst!
WENN MÖGLICH KURZE ANMELDUNG
aber du darfst auch gerne noch spontan dazu kommen!
Mail: pfarramt.weissach@elkw.de | T: 07044-31310
Evang. Kirchengemeinde Weissach oder mündlich bei untenstehenden Kontaktpersonen
Pfr. Thomas Nonnenmann
Theodor-Heuss-Straße 9, Tel. 31310, Fax 974784
A U S Z E I T wird veranstaltet von der
Evangelischen Kirchengemeinde Weissach.
E-Mail: Pfarramt.Weissach@elkw.de Kontaktpersonen: Isolde Gruber-Nonnenmann, Annika Nonnenmann,
Sekretariat Andrea Hörnle Di., 15-18 Uhr, Fr. 9-12 Uhr Monika Erfle, Franziska Strobel, Maren Zipperlen
www.gemeinde.weissach.elk-wue.de
Ev. Gemeindehaus, Raiffeisenstraße 15, Belegung: 31086
3. Sonntag nach Trinitatis Ev. Kirche Erwachsenenbildung und Senioren
Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen
Besuchsdienst in Weissach: Schulungsabende
und selig zu machen, was verloren ist. (Lukas 19,10)
Am Mittwoch, 3. Juli 2019, und Donnerstag, 25. Juli, (jeweils
Sonntag, 7. Juli 2019 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus Weissach) lädt die ev. Kirchen-
gemeinde zu zwei Schulungsabende mit Diakon Wolfgang
9.30 Uhr Gottesdienst Pfarrer Thomas Nonnenmann
Fuchs ein, der im „Amt für Missionarische Dienste“ für die
mit Taufe von Natascha Bonet
Besuchsdienstarbeit zuständig ist. Die Abende sollen in die
Predigt: 1. Timotheus 1, 12-17
Besuchsdienstarbeit einführen. Eingeladen sind alle Interes-
Musik: Combo, sierten, die gerne im Auftrag der Kirchengemeinde Menschen
Opfer für die Diakonie in der Landeskirche besuchen. Ziel ist es, eine Besuchsdienstgruppe aufzubauen,
9.30 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus die Menschen, die einsam, alt oder krank sind, zu besuchen. Die
20.00 Uhr Lobpreisgottesdienst FlaMöWe im Ev. Gemeinde- Teilnahme an den Schulungsabenden ist rein informativ und
haus Weissach verpflichtet zu nichts.
Woche 27
22 Mittwoch, 3. Juli 2019III. GemeIndeleben
Belegung Gemeindehaus: Tel. 07044/31609
Wochenspruch der kommenden Woche:
Spielstube Weissach
Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu ma-
Mo., 9.30 - 11.00 Uhr, Montagskrabbelgruppe chen, was verloren ist. (Lukas 19,10)
Mi., 9.00 - 11.30 Uhr, Spielstube Mittwoch
Do., 9.00 - 11.30 Uhr, Spielstube Donnerstag Mittwoch, 3. Juli
Fr., 9.30 - 11.00 Uhr, Freitagskrabbelgruppe 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus
Infos: gemeinde.weissach.elk-wue.de Sonntag, 7. Juli– 3. Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr Gottesdienst mit Jochen Bader
Musik: Orgel
CVJM Weissach e.V. Opfer: Diakonie in der Landeskirche (DWW)
09.45 Uhr Kinderkirche „Schatzkiste“ im Gemeindehaus
1. Vorsitzender: Ralf Haug, Tel. 33680, Christian-Wagner-Weg 9 10.00 Uhr Fish&chips im Gemeindehaus
2. Vorsitzende: Ursel Reister, Tel. 930213 20.00 Uhr FlaMöWe-Lobpreisgottesdienst im Evang. Ge-
Vermietung Vereinsgarten: Stefanie Schäfer, Tel. 0157 71978603 meindehaus Weissach (Raiffeisenstr. 17)
E-Mail: Vereinsgarten@cvjm-weissach.de Dienstag, 9. Juli
http://www.cvjm-weissach.de
17.00 Uhr Heilsames Singen im Gemeindehaus
Mittwoch, 3.7.
Mittwoch, 10. Juli
17.00 Uhr Mädchenjungscharsport ab Klasse 1,
16.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus
neue Sporthalle
18.00 Uhr Fußball für 12- bis 15-jährige Jungs,
VORSCHAU
neue Sporthalle
!!! Am 14. Juli ist wieder CVJM Jugendsonntag
19:00 Uhr Teenkreis für 13- bis 16-jährige, Gemeindehaus
auf der Friedenshöhe !!!
Donnerstag, 4.7. Der Tag steht unter dem Motto „W U N D E R B A R“.
16.30 Uhr Mädchenjungschar, 1.+2. Klasse, Vereinsgarten Los geht’s mit einem Gottesdienst um 10 Uhr und
17.45 Uhr Mädchenjungschar, 3.+4. Klasse, Vereinsgarten anschließendem Mittagessen.
18.15 Uhr Jungbläser, Gemeindehaus Das bunte Nachmittagsprogramm mit Zauberkünstler
20.00 Uhr Move für junge Erwachsene, Gemeindehaus Tommy Bright, Spielstraße, Hüpfburg, Wasserrutsche und
20.00 Uhr Hauskreis Strobel (14-tägig) vieles mehr ... beginnt um 14 Uhr.
20.00 Uhr Hauskreis Bader, Tel. 939090
Freitag, 5.7. Kulturveranstaltungen
17.30 Uhr Bubenjungschar, 1.-4. Klasse, Vereinsgarten
20.00 Uhr Posaunenchor, Gemeindehaus HEILSAMES SINGEN
Sonntag, 7.7. am Dienstag, 9. Juli 2019
14.00 Uhr Sonntagskaffee im Vereinsgarten 17.00 bis 18.00 Uhr
Evangelisches Gemeindehaus Flacht
Montag, 8.7.
Leonberger Str. 11
18.00 Uhr Bubenjungschar, 5.-8. Klasse, Vereinsgarten
Gesungen werden Lieder aus aller Welt ohne Noten- oder
19.30 Uhr Jugendkreis für alle ab 15 Jahren, Gemeindehaus
Textblätter.
19.45 Uhr Hauskreis Stärkel (14-tägig), Tel. 31169
Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Singens auf Körper,
Dienstag, 9.7. Geist und Seele.
18.00 Uhr Mädchenjungschar 5.-8. Klasse, Vereinsgarten Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
18.00 Uhr Bubenjungscharsport, neue Sporthalle Jeder, der gerne singen möchte, ist herzlich willkommen.
18.45 Uhr Eichenkreuzsport, neue Sporthalle Es wird um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten.
20.15 Uhr Badminton (gerade Wochen), Tischtennis Leitung:
(ungerade Wochen), Volleyball, neue Sporthalle Katrin Zojer, Singleiterin von Singende Krankenhäuser e.V.
Veranstaltungen Ansprechpartnerin:
Terminvorschau: Dr. Waltraud Schweikhardt (AMSEL-Kontaktgruppe
21.7.: Jugendsonntag Leonberg) Tel. 07044/930556
Evang. Kirchengemeinde Flacht
CVJM Flacht e.V.
Pfarrer Harald Rockel
Pfarrbüro: Lisa Mohr 1. Vorsitzender: Uli Gommel
Lerchenbergstraße 29 Tel. 07044-939183, Mail: uli.gommel@cvjmflacht.de
Mo. und Do. 9.00 – 12.30 Uhr 2. Vorsitzende: Christine Jäckle
Tel. 07044/3021 – Fax 07044/3041 Tel. 07044-33977, Mail: chris.jaeckle@gmx.de
E-Mail: ev.gemeinde.flacht@t-online.de Jugendreferentin: Friederike Auracher
Internet: www.flacht-evangelisch.de Mobil: 0176-66552806, Mail: friederike.auracher@cvjmflacht.de
Ev. Gemeindehaus, Leonberger Str. 11 www.cvjmflacht.de
Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019 23Sie können auch lesen