Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach

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Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
Ausgabe
27/2019

          Mittwoch,
          3. Juli 2019

                          Ski- und
                         Freizeitclub
                         Flacht 1987 e.V.
Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

    Qualifizierungskurs Kindertagespflege
        Ab Freitag, 20. September 2019
             8:00 Uhr bis 12:45 Uhr
                   in Leonberg

    Wir beraten Sie gerne zu Ihren beruflichen
     Möglichkeiten in der Kindertagespflege.

    Tages­ und Pflegemutter Leonberg e.V.
    Distelfeldstraße 20
    Ab 1.7.2019
    Bergstraße 4/1
    71229 Leonberg
    07152/9064970
    info@tagesmuetter­leonberg.de
    www.tagesmuetter­leonberg.de

                                                                       Woche 27
2                                                           Mittwoch, 3. Juli 2019
Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Amtliche Nachrichten                                                                                                        Stellenangebote

                   Sitzungen kommunaler Gremien

       Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
                                                                   Die Gemeinde Weissach (7.500 Einwohner) sucht zur Verstärkung
                   Sitzung des Gemeinderates                       in ihren Kindertageseinrichtungen unbefristet in Vollzeit je eine
              am Montag, 8. Juli 2019 um 19:00 Uhr                     pädagogische Fachkraft (m/w/d)
        im Großen Sitzungssaal des Rathauses Weissach
                                                                     zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Kinderhaus Regenbogen in
 Tagesordnung                                                           Weissach sowie ab 01.09.2019 im Hort des Kinder- und
 Öffentlich:                                                                Familienzentrums Villa Kunterbunt in Flacht.

 1  Bekanntgaben                                                 Unsere Einrichtungen arbeiten nach dem Orientierungsplan für Bildung
                                                                 und Erziehung in Baden-Württemberg und bieten verschiedene Be-
    - nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gemäß § 35 Abs.       treuungsformen und konzeptionelle Schwerpunkte an.
      1 GemO
                                                                 Was wir von Ihnen erwarten:
 2 Einwohnerfragestunde                                          Eine abgeschlossene Ausbildung als staatl. anerkannte/r Erzieher/in,
 3 Neugestaltung der Ortsmitte Weissach                          Kinderpfleger/in oder eine vergleichbare Qualifikation nach § 7 KiTaG.

    - Städtebauliches Konzept für die Freifläche zwischen        Was wir uns von Ihnen wünschen:
      dem Rathaus, der Raiffeisenstraße und dem Marktplatz        Sie sind ein einfühlsamer und an den Interessen und Bedürfnissen
                                                                   der Kinder orientierter Entwicklungsbegleiter
 4 Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule                          Sie verfügen über pädagogische Fachkenntnisse und sind mit den
    - Vergabeverfahren zur Erneuerung und Optimierung              Grundlagen des Orientierungsplans vertraut
                                                                  ein professioneller und konstruktiver Umgang mit Eltern, Schulen
      der Holzhackschnitzelanlage                                  und Trägern anderer Einrichtungen ist für Sie selbstverständlich
 5 Beschaffung eines neuen Schmalspurgeräteträgers für            Sie sind flexibel und verfügen über die Bereitschaft zu wechselnden
                                                                   Arbeitszeiten im Rahmen unserer Öffnungszeiten
    den Bauhof
 6 Parkraumkonzept für die Gemeinde Weissach                       Zur Unterstützung im Kindergarten Wehrkirchbereich suchen wir
                                                                            ab sofort unbefristet in Teilzeit (ca. 20 %) eine
    - Grundsatzbeschluss
 7 Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen                        Sprachförderkraft (m/w/d)
    Zuweisungen                                                  Wir wünschen uns eine erworbene Anerkennung als pädagogische
    - 1. Halbjahr 2019                                           Fachkraft oder Berufserfahrung im einschlägigen Bereich.

 8 Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und                Was wir Ihnen bieten:
    Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2020                         eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle
                                                                   Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team
    - Bildung von Teilhaushalten                                  einen kreativen und sehr gut ausgestatteten Arbeitsplatz sowie
                                                                   individuelle und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
 9 Antrag der Fraktion "Bürgerliste"                              Unterstützung beim Erwerb einer Anerkennung als pädagogische
    - Wiederherstellung der fußläufigen Verbindung eines           Fachkraft gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz
                                                                  bei Bedarf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind
      durch Baumaßnahmen entfallenen Teilstücks eines             eine Vergütung bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis Entgeltgrup-
      Feldwegs                                                     pe S 8a TVöD sowie eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung
 10 Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss zum           Weitere Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen finden Sie
    Bebauungsplan "Neuenbühl III"                                auf unserer Homepage unter www.kitas-weissach.de
 11 Verschiedenes                                                Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis
                                                                 spätestens 28.07.2019 an die Gemeinde Weissach, Sachgebiet Perso-
 Zur Sitzung lade ich Sie herzlich ein.                          nal, Rathausplatz 1, 71287 Weissach oder unkompliziert per E-Mail an
                                                                 bewerbungen@weissach.de. Erste Fragen beantwortet Ihnen gerne
 gez. T ö p f e r                                                Sachgebietsleiter Personal Yannic Neldert unter der Rufnummer
 Bürgermeister                                                   (07044) 9363-210 oder per E-Mail an neldert@weissach.de.

                                                                 Alle Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
     Die Sitzungsunterlagen zu allen Sitzungen können einen      vernichtet. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen,
     Tag vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus am Empfang        legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde
                                                                 Weissach erstattet keine Bewerbungskosten.
     im Bürgerbüro eingesehen werden. Sie werden außer-
     dem während der Sitzung im jeweiligen Sitzungssaal
     ausgelegt.
     Interessierte Bürger können einen Tag vor der jeweiligen
     Sitzung die Sitzungsunterlagen zu den üblichen Sprech-
     zeiten im Rathaus in der Geschäftsstelle des Gemeinde-
     rates (1.Stock, Zimmer 2.05) abholen. Ebenso stehen alle               Verlagstipps:
     Sitzungsunterlagen zeitgleich im Ratsinformationssys-
     tem der Gemeinde Weissach unter https://weissach.ris-      Das Einbinden von Schriften in Word können Sie wie folgt vornehmen:
                                                                Im Menü von Microsoft Word unter „Extras“ -> „Optionen“ -> „Speichern“
     portal.de zum Abruf bereit.                                das „TrueType Schriften einbetten“ aktivieren – danach die Datei wie
                                                                gewohnt abspeichern.

Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019                                                                                                                     3
Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

                                                                                      Zusätzliche Veröffentlichung der Wahlergeb-
                                                                                      nisse zur Gemeinderats- und Kreistagswahl

                                                                               Nachdem uns in den vergangenen Woche einzelne
                                                                               Nachfragen bzgl. der Einzelergebnisse der Gemeinde-
        Die Gemeinde Weissach (7.500 Einwohner) vergibt für
                                                                               rats- und Kreistagswahl der jeweiligen Wahlbezirke
        Hilfstätigkeiten im Bauhof in den Sommerferien 2019
                                                                               erreicht haben, stellen wir diese zusammen mit den
                          Ferienjobs                                           Briefwahlergebnissen nochmals gesondert online auf
für Schüler und Studenten. Du bist flexibel, motiviert, selbständig und
                                                                               der Gemeindehomepage unter folgendem Link zur Ver-
auf der Suche nach einem anständig bezahlten Ferienjob? Nach erst-             fügung: https://www.weissach.de/index.php?id=824.
maliger Ausschreibung im Monat Mai sind aktuell noch wenige Plätze             Alle Wahlergebnisse sind bereits seit dem 27.05.2019
für eine kurzfristige Beschäftigung als Aushilfskraft im Bauhof zu             auch in der Rubrik „Europa- und Kommunalwahl 2019“
besetzen.
                                                                               abrufbar.
Zu den Aufgaben im Bauhof gehören insbesondere:
 Mitarbeiten bei der Pflege von Grünanlagen sowie von öffentlichen
                                                                               Selbstverständlich können Sie die Wahlergebnisse auch
  Wegen und Straßen                                                            in Papierform direkt auf dem Rathaus einsehen.
 handwerkliche Tätigkeiten unter Anleitung des Bauhofleiters

Gesucht werden weitere Aushilfskräfte für den Zeitraum ab der vierten
Ferienwoche bis zum Ende der Sommerferien für eine jeweilige Dauer
von einer bis drei Wochen. Die Vergütung erfolgt stundenweise. Die
Sicherheitsausstattung, insbesondere Sicherheitsschuhe, ist von den
Ferienarbeitern selbst zu stellen.                                          Sachgebiet Ordnung
Sollten wir dein Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf
deine Bewerbung. Bitte richte diese mit einem Lebenslauf sowie unter        Dringend Zeugen gesucht: Einbruch im Kindergarten
Angabe der möglichen Einsatzzeiten bis spätestens zum 21.07.2019 an
                                                                            Brunnenstraße
die Gemeinde Weissach, Sachgebiet Personal, Rathausplatz 1, 71287
Weissach oder per E-Mail an bewerbungen@weissach.de. Eine aktu-             Zwischen Freitag, den 21.06.2019, ab 21 Uhr und Montag, den
elle Schul- oder Studienbescheinigung ist der Bewerbung beizufügen.         24.06.2019, bis 6:30 Uhr sind bislang noch unbekannte Täter
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
                                                                            gewaltsam in den Kindergarten Brunnenstraße eingedrungen.
Alle Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens    Die Täter haben sich durch das Aufhebeln eines Fensters Zu-
vernichtet. Wenn deine Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen,   gang zum Gebäude verschafft. Obwohl die Täter lediglich einen
lege bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde
Weissach erstattet keine Bewerbungskosten.
                                                                            geringen Sachwert erbeuten konnten, liegt der Sachschaden
                                                                            durch Beschädigungen an zwei Fenstern, mehreren Schränken
                                                                            und einer Bürotür deutlich höher. Die Polizei hat die Ermittlun-
                                                                            gen nach dem oder den Tätern bereits aufgenommen.
                                                                            Für eine möglichst schnelle Aufklärung bitten wir Sie um Ihre
                                                                            Mithilfe. Sollten Sie im genannten Tatzeitraum etwas gesehen
                                                                            oder bemerkt haben, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet
                                                                            Ordnung der Gemeindeverwaltung Weissach oder an den Poli-
                                                                            zeiposten Rutesheim.
             Sprechstunde
                                                                            Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen das Sachgebiet Ord-
                                                                            nung gerne zur Verfügung. Sachgebietsleiter Marc Petzold er-
Am Donnerstag, den
                                                                            reichen Sie unter der Tel. (07044) 9363-220 oder per E-Mail an
04.07.2019 findet die nächs-
                                                                            petzold@weissach.de. Den Polizeiposten Rutesheim erreichen
te Sprechstunde bei Bürger-
meister Daniel Töpfer im Rat-                                               Sie unter der Tel. (07152) 999-100 oder per E-Mail: rutesheim.
haus in Weissach statt. Ab 15                                               pw@polizei.bwl.de
Uhr haben alle Bürgerinnen
und Bürger in einer „offenen
Sprechstunde“ die Möglich-
keit unkompliziert ihre Anlie-
gen ohne Terminvereinbarung
vorzutragen.
All diejenigen, die einen fixen Termin bevorzugen, können
                                                                                        Urlau
dies in der Zeit von 16 bis 19 Uhr wahrnehmen.                                                     bszeit
                                                                                                                 Reisez
                                                                                                                                             Foto: ImpaKPro/iStock/Thinkstock

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Tahedl (Te-                        Denke
lefon: (07044) 9363-101), E-Mail: tahedl@weissach.de)
                                                                                          n
                                                                                    Auslan Sie an Ihre
                                                                                          dsvers                       eit
                                                                                                 icheru
                                                                                                        ng!

                                                                                                                                    Woche 27
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Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Letzte Verlängerung der Vollsperrung an der Aidenbergsteige
Entgegen der zuletzt erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt     straße - Aidenbergsteige verlaufen. Die Umleitung aus dem
in KW 20 muss die Sperrung der Aidenbergsteige noch einmal       Wohngebiet „Rutesheimer Straße“ verläuft über die Eichen-
verlängert und bis zum Ende der KW 31 aufrechterhalten wer-      straße - Grabenstraße – Bachstraße – Hauptstraße – Flach-
den. Maßgeblich für die Verlängerung sind zusätzliche Aufgra-    ter Straße.
bungen für die Leitungsverlegung mehrerer Versorgungsun-         Das Befahren der Aidenbergsteige – wie auch das Parken – ist
ternehmen, die erst im Juli durchgeführt werden können. Von      weiterhin nicht gestattet und wird im Falle der Nichteinhaltung
einer interimsweisen Öffnung der Aidenbergsteige wurde auf-      mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Zur Gewährleistung
grund der laufenden Bauarbeiten und gefährlichen Absätzen        Ihrer eigenen Sicherheit danken wir allen Verkehrsteilnehmer
am Straßenrand zu den Baugruben hin abgesehen.                   für das Verständnis und die aufgebrachte Geduld. Wir sind zu-
Die Umleitung wird weiterhin aus der Fahrtrichtung Flacht        versichtlich, dass die Aidenbergsteige im Sommer wieder voll
kommend über die Bachstraße – Grabenstraße - Eichen-             befahrbar sein wird.

Vollsperrung in der Bismarckstraße
Aufgrund einer Kranstellung für eine Baumaßnahme muss die        über die Hindenburgstraße bzw. Eberdinger Straße oder über
Bismarckstraße auf Höhe des Gebäudes 30 vom 01.07.2019 bis       die Mörikestraße umfahren. Sobald es der Baufortschritt er-
voraussichtlich zum 09.08.2019 voll gesperrt werden. Anlieger    möglicht, wird die Vollsperrung nach Feierabend und am Wo-
können bis zum Gebäude 30 von beiden Seiten her anfahren.        chenende aufgehoben.
Alle anderen Verkehrsteilnehmer können die Bismarckstraße

  Verkehrsüberwachung

  Datum       Uhrzeit       Straße                 zul. Ges.    Gesamtfahrzeuge       beanst. Fahrz.          %    max. km/h
  12.06.      06:17-11:35   Leonberger Straße       30              1205                  73           6,0          50
  17.06.      06:18-11:45   Weissacher Straße       30              1207                 192           15,9         57

Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019                                                                                                     5
Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

                                            Fr.: 16 - 24 Uhr                         Universitäts-Kinderklinik in Freiburg
              Terminübersicht               Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr          Tel. 0761 19240, Informationszentrale für
                                            Patienten können ohne telefonische       Vergiftungen,
  Donnerstag, 04.07.2019                    Voranmeldung in die Notfallpraxis kom-   79106 Freiburg, Mathildenstr. 1
  Das Yoga im Rosa-Körner-Stift un-         men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am     Giftnotruf München
  sere freiwilligen Mitarbeiter entfällt.   Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver-    Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467
  14:30-17:00 Uhr, das Café Rosa im         sorgung von Notfallpatienten durch die
  Rosa-Körner-Stift ist geöffnet.           Notfallambulanz des Krankenhauses.       Augenärztlicher Notdienst
  15:45 Uhr, ökumenischer Gottes-           Hausbesuche werden weiterhin von der     Zentrale Notfallrufnummer, Augenärzt-
  dienst mit Pfarrer Nonnenmann im          Notfallpraxis durchgeführt. Achtung:     licher Notdienst, Kreis Böblingen,
  Otto-Mörike-Stift.                                                                 Tel. 0711 2624557
                                            Neue Rufnummer für den ärztlichen
  16:45 Uhr, ökumenischer Gottes-
                                            Bereitschaftsdienst außerhalb der        Frauenärztlicher Notdienst
  dienst mit Pfarrer Nonnenmann im
                                            Öffnungszeiten der Notfallpraxis und     zu erfragen unter Telefon 07152 397870
  Rosa-Körner-Stift.
                                            für medizinisch notwenige Hausbesu-      Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
  18:00 Uhr, Musical-Aufführung der
                                            che des Bereitschaftsdienstes: kosten-   Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst
  Grundschule Flacht „Tuishi pamoja –
                                            freie Rufnummer 116117                   können Sie unter der Rufnummer 0711
  Eine Freundschaft in der Savanne“,
  Festhalle Flacht                          Kinder- und jugendärztlicher             7877722 erfragen.
  Freitag, 05.07.2019                       Bereitschaftsdienst                      Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
  18:00 Uhr, Musical-Aufführung der         Kinder- und jugendärztliche Notfall-     Telefonische Anmeldung erforderlich
  Grundschule Flacht „Tuishi pamoja –       praxis am Klinikum Böblingen,            06./07.07.2019, Praxis Grassmann,
  Eine Freundschaft in der Savanne“         Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen        Tel. 07152 / 929882
  Samstag, 06.07.2019                       Öffnungszeiten:
  ab 15:00 Uhr, 31. Flachter Seefest, am    Mo. - Fr.: 19:30 - 23:30 Uhr             Bereitschaftsdienst der Apotheken
  Flachter Feuersee                         Sa. und Feiertage: 9 - 22:30 Uhr         Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr
  Sonntag, 07.07.2019                       So.: 9 - 22 Uhr                          und endet um 8:30 Uhr des Folgetages
  ab 11:00 Uhr, Oldtimer-Treffen 2019,      Zentrale Rufnummer: 0180 6070310
  Marktplatz Weissach                       Kinder- und jugendärztliche Notfall-     Mittwoch, 03.07.
  14:00 - 17:00 Uhr, Heimatmuseum           praxis am Klinikum Ludwigsburg,          Bären-Apotheke Leonberg,
  Flacht Galerie Sepp Vees und Muse-        Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg        Eltinger Str. 13, Tel.: 07152/25757
  umscafé geöffnet.                         Öffnungszeiten:                          Donnerstag, 04.07.
  Ausstellung „Von Spätzle bis Hecken-      Mo. - Fr.: 18 - 22 Uhr                   Schütz`sche Apotheke Renningen,
  gäu-Kaviar – Kostproben unserer           Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr           Jahnstr. 39, Tel.: 07159/2367
  Esskultur“                                Zentrale Rufnummer: 0180 5011230         Freitag, 05.07.
  Montag, 08.07.2019                                                                 Apotheke Warmbronn, Planstr. 3,
                                            Augenärztlicher Dienst
  14:30 - 17:00 Uhr, das Café Rosa im                                                Tel.: 07152/949550
                                            Zentrale Rufnummer: 0180 6071122         Christoph-Apotheke Münchingen,
  Rosa-Körner-Stift ist geöffnet.
                                            HNO-Dienst                               Christophstr. 2, Tel.: 07150/4347
  Dienstag, 09.07.2019
                                            Zentrale Notfallpraxis an der Unikli-    Samstag, 06.07.
  14:30 - 17:00 Uhr, das Café Otto im
                                            nik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5,   Graf-Eberhard-Apotheke Grafenau
  Otto-Mörike-Stift ist geöffnet.
                                            72076 Tübingen                           (Döffingen), Zum Ulrichstein 3,
  Ab 14:30 Uhr trifft sich der Hand-
                                            Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag:   Tel.: 07033-45072
  arbeitskreis im Café Otto im Otto-
  Mörike-Stift.                             8 - 20 Uhr                               Markt-Apotheke Weissach-Flacht,
                                            Zentrale Rufnummer: 0180 6070711         Weissacher Str. 38, Tel.: 900111
  Mittwoch, 10.07.2019
                                                                                     Sonntag, 07.07.
  16:00 Uhr, Mitarbeiterausflug des         Ärzte                                    Apotheke Höfingen, Ditzinger Str. 9,
  Freundeskreises zur Vorbergblick-
                                            Dr. Stadler, Flacht             32126    Tel.: 07152/26895
  hütte.                                    Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen, 901850    Montag, 08.07.
                                            Weissach                                 Drei-Eichen-Apotheke Malmsheim,
                                            Dr. Weber, Weissach            971720    Calwer Str. 8, Tel.: 07159/3627
                                            Zahnarzt Dr. Alexander Boeck, 31880      Schiller-Apotheke Ditzingen,
Not- / Bereitschaftsdienste                 MOM, Flacht                              Münchinger Str. 3, Tel.: 07156/959697
                                            Zahnarzt Kabel, Flacht         909001    Dienstag, 09.07.
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst             Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer,      33500
                                                                                     Schwaben-Apotheke Renningen,
                                            Dr. Meyer
 Allgemeiner Notfalldienst                                                           Lange Str. 18, Tel.: 07159/2588
                                            Dr. Opatowski, Weissach
 Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus                                               Folgende Rufnummern über Apothe-
 Leonberg, Rutesheimer Straße 50,           Giftunfälle                              kennotdienste stehen zuverlässig zur
 71229 Leonberg                             Folgende Informationsstellen sind TAG    Verfügung:
 Öffnungszeiten:                            und NACHT bereit. Auskünfte über Ge-     Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei
 Mo., Di., Do.: 18 - 22 Uhr                 genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen     Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min. von je-
 Mi.: 14 - 24 Uhr                           aller Art erteilen:                      dem Handy ohne Vorwahl.

                                                                                                                      Woche 27
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Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Neues aus dem Rathaus

Abbrucharbeiten in der Ortsmitte Weissach gehen weiter voran
Die Abrissarbeiten von insgesamt 12 Gebäuden in der Ortsmitte         der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft frei zu machen.
Weissach gehen rasch voran. Die Gebäude und Scheunen in der           Es kann eventuell kurzfristig wegen der zu- und abfahrenden
Hirschstraße 2 und 4 sind vollständig abgebrochen und ent-            Baustellenfahrzeuge zu kleineren Verkehrsbehinderungen
sorgt. Ebenso ist der Abriss der Gebäude Hauptstraße 13 und           kommen, wofür wir um Verständnis bitten.
15 erfolgt. Der Abtransport des kompletten Abbruchmaterials           Für Rückfragen zu den Abbrucharbeiten steht Ihnen Sachge-
erfolgt weitgehend bis zum 06.07.2019, sodass die freigewor-          bietsleiterin Michaela Österle unter Tel. (07044) 93633-400
denen Fläche Platz für Fahrzeuge bieten, die am Oldtimerfest          oder via E-Mail an oesterle@weissach.de gerne zur Verfügung.
am 07.07.2019 teilnehmen.
Am 11.06.2019 haben die Abbrucharbeiten an den Gebäuden
Hauptstraße 27, 29 und 31 begonnen. Dadurch erhält der Platz-
bereich hinter dem Restaurant „Ratsstuben“, dem Marktplatz,
dem Rosa-Körner-Stift und dem Backhäusle zunächst ein
„neues Gesicht“.
Vom Bauhof wird diese Fläche nach Abschluss aller Arbeiten
mit Mutterboden angefüllt und im Herbst mit einer Blumen-
wiesenmischung eingesät, die im Folgejahr ihre ganze Pracht
entfalten wird.
Am 24.06.2019 wurde mit den Abrissarbeiten am Gebäude
Flachter Straße 35 begonnen, um das Gelände für den Neubau

Vermietung Betreutes Wohnen im Sandweg 8

                                                      en für das     me mit Münzwaschmaschinen und Münztrocknern.
Die Gemeinde Weissach bietet allen Interessent                                                                               Betreuten
Betreute Wohnen im Sandweg 8 in     Flach t die Mögl  ichkeit, ab    Sollten Sie Interesse an unserem Mietobjekt im
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dem 01.08.2019 eine Zwei-Zimmer-W       ohnu  ng  mit  57 m² mit     Wohnen haben, dürfen Sie sich gerne bis
                                                                                                                E-Ma  il: schoe  nfeld@
folgender Einteilung anzumieten:                                     Frau Schönfeld (Tel. 07044 9363-304,
                                                                                                                  4 9363-   311, E-Ma  il:
                                                      ch mit Kü-     weissach.de) oder Frau Haindl (Tel. 0704
Die Wohnung besteht aus einem Wohn-/Essberei
                          mit Dusch e und WC,   Flur, Balko n so-    haindl@weissach.de) melden.
che, Schlafzimmer, Bad                                                                                                       Frist in der
wie einem Abstellraum    in der Wohn  ung und  im Kelle  r.          Die Vergabe der Wohnung erfolgt nach Ablauf der
                                                                                                   nen   Bewe rbung  en  und  unter Be-
                                                        eine roll-   Reihenfolge der eingegange
Alle unsere Wohnungen haben einen Südbalkon,                                                       beste  hend  en Intere  ssent enliste.
                                                         telliten-   rücksichtigung der bereits
 stuhlgerechte Einbauküche sowie einen Fernseh-sa                                                    ssent  enliste vorm   erken   lassen
                                                            Haus-     Sofern Sie sich auf der Intere
 anschluss. Die Wohnungen sind zusätzlich mit einem                                                auch   die o.g. Konta   ktdat  en. Wir
                                                    gt über einen     möchten, nutzen Sie bitte
 notrufsystem ausgestattet. Die Einrichtung verfü                                                     s Objek t gewe ckt  zu  haben   und
                                                    und Garten-       hoffen, Ihr Interesse für diese
 Aufzug, einen Gemeinschaftsraum mit Teeküche
                                                       chaftsräu-     freuen uns über Ihre Rückmeldung.
 terrasse sowie in den Kellerräumen über zwei Wirts

Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019                                                                                                                  7
Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Wohnmobil bzw. Wohnwagenstellplatz in der Jahnstraße zu vermieten
Die Gemeinde Weissach vermietet einen Abstellplatz für           unbefristete Zeit vermietet. Der Stellplatz hat eine Gesamtlän-
Wohnmobile/Wohnwagen ab 01.09.2019 in der Jahnstraße.            ge von ca. 7 m.
Dieser dient nur zum Abstellen, d.h. eine Nutzung zum Woh-
                                                                 Bei Interesse oder Fragen, können Sie sich gerne bei Frau
nen und Schlafen ist auf dem Gelände nicht erlaubt. Der Ab-
                                                                 Schönfeld    (Tel. 07044 9363-304, E-Mail schoenfeld@
stellplatz kann für das ganze Jahr zum Abstellen des Wohn-
                                                                 weissach.de) oder Frau Haindl (Tel.: 07044 9363-311, E-Mail
wagens / Wohnmobils genutzt werden.
                                                                 haindl@weissach.de) melden.
Das Mietentgelt für Abstellplätze auf dem Gelände in der Jahn-
straße 3/3, 71287 Weissach beträgt monatlich 30 € und wird auf

             Impressum                                                         Informationen

  Herausgeber: Gemeinde Weissach, Rathausplatz 1, 71287
                                                                  Gemeindeverwaltung Weissach
  Weissach. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der
                                                                  Rathausplatz 1, 71287 Weissach
  Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
                                                                  Tel. (07044) 9363-0
  Stadt, Tel. (07033) 525-0, Telefax-Nr. (07033) 2048,
  www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den                  Öffnungszeiten Bürgerbüro
  amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit-         Montag         08:00 Uhr – 16:00 Uhr
  teilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach,         Dienstag       14:00 Uhr – 17:30 Uhr
  Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Für „Was            Mittwoch       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
  sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus            Donnerstag     08:00 Uhr – 12:30 Uhr
  Nussbaum, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20.                            15:00 Uhr – 18:30 Uhr
  Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.                        Freitag        08:00 Uhr – 12:30 Uhr
  Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu        Samstag        09:00 Uhr – 12:30 Uhr
  entrichtenden Abonnementgebühr.                                                (jeden 1. Samstag im Monat)
  Vertrieb: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
  71263 Weil der Stadt, Tel. (07033) 6924-0,                      Die Öffnungszeiten der Fachämter sind identisch außer
  E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de         donnerstags bis 18:00 Uhr und samstags geschlossen.

                                                                                                                          Woche 27
  8                                                                                                            Mittwoch, 3. Juli 2019
Ski- und Freizeitclub Flacht 1987 e.V - Gemeinde Weissach
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I. AMTLICHER TEIL

Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-                (4)   Die Mitglieder des Technischen Ausschusses werden zu-
temberg (GemO) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am                   gleich zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses bestellt.
28.06.2019 die Neufassung der folgenden Hauptsatzung für die              Ferner gehören dem Umlegungsausschuss als beratende
Gemeinde Weissach beschlossen:                                            Mitglieder ein Sachverständiger für das Vermessungswe-
                                                                          sen und ein Sachverständiger für Angelegenheiten des
I.     Form der Gemeindeverfassung                                        Baurechts an.
                    § 1 Gemeinderatsverfassung                      (5)   Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden Stell-
                                                                          vertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinde-
Verwaltungsorgane der Gemeinde Weissach sind der Gemein-                  rungsfall vertreten.
derat und der Bürgermeister.
                                                                                   § 6 Allgemeine Zuständigkeiten der
II.    Gemeinderat
                                                                                       beschließenden Ausschüsse
       § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
                                                                    (1)   Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen
(1)     Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das             ihrer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinde-
        Hauptorgan der Gemeinde.                                          rats.
(2)     Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde      (2)   Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 8, 9
        fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Ge-            und 10 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Er-
        meinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen              ledigung übertragen. Ist zweifelhaft, welcher Ausschuss
        oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten                  im Einzelfall zuständig ist, ist die Zuständigkeit des Fi-
        übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes              nanz- und Verwaltungsausschusses gegeben.
        zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausfüh-        (3)   Die beschließenden Ausschüsse nach § 5 Abs. 1 Zif. 1.1. und
        rung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von               1.2. sind innerhalb ihres Geschäftskreises zuständig für:
        Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Be-
                                                                          3.1    die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus-
        seitigung durch den Bürgermeister.
                                                                                 haltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als
                         § 3 Zusammensetzung                                     25.000 €, aber nicht mehr als 100.000 € beträgt,
                                                                          3.2    die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer-
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit-                        planmäßigen Ausgaben von mehr als 10.000 €, aber
zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte).                        nicht mehr als 30.000 € im Einzelfall.
Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach den gesetzlichen
                                                                    (4)   Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Aus-
Bestimmungen.                                                             schüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese
                            § 4 Ältestenrat                               auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zer-
                                                                          legung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Be-
(1)    Es wird ein Ältestenrat gebildet, der den Bürgermeister in
                                                                          gründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig.
       Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlun-
                                                                          Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht
       gen des Gemeinderats berät.
                                                                          sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.
(2)    Der Ältestenrat besteht aus dem Bürgermeister als Vor-
       sitzendem und den Vorsitzenden der im Gemeinderat                        § 7 Beziehungen zwischen Gemeinderat und
       vertretenen Mitgliedervereinigungen (Fraktionen) sowie                           beschließenden Ausschüssen
       den stellvertretenden Bürgermeistern.
(3)    Der Ältestenrat hat ausschließlich die Aufgabe, den Bür-     (1)   Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonde-
       germeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der            rer Bedeutung ist, können die Ausschüsse die Angelegen-
       Verhandlungen (organisatorischer Ablauf) zu beraten.               heit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem
       Der Ältestenrat hat deshalb keine weitere Aufgabenzu-              Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten.
       weisung und kann auch nicht anstelle des Gemeinderats        (2)   Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen
       oder eines beschließenden Ausschusses selbstständige               allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede An-
       Entscheidungen treffen.                                            gelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschlie-
                                                                          ßenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen
III.   Ausschüsse des Gemeinderats
                                                                          sind, ändern oder aufheben.
                   § 5 Beschließende Ausschüsse                     (3)   Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat
                                                                          vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden
(1)    Gemäß § 39 GemO werden folgende beschließende Aus-
                                                                          Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf An-
       schüsse gebildet:
                                                                          trag des Vorsitzenden, einer Fraktion, oder mindestens
       1.1 der Finanz- und Verwaltungsausschuss,                          eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie
       1.2 der Technische Ausschuss,                                      dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorbe-
       1.3 der Umlegungsausschuss.                                        ratung zu überweisen.
(2)    Der Finanz- und Verwaltungsausschuss besteht aus dem         (4)   Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufga-
       Bürgermeister als Vorsitzendem und zehn weiteren Mit-              bengebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst
       gliedern des Gemeinderats.                                         erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzu-
(3)    Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeis-               nehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer
       ter als Vorsitzendem und zehn weiteren Mitgliedern des             Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder
       Gemeinderats.                                                      zu der eines beschließenden Ausschusses gehört.
Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019                                                                                                         17
I. AMTLICHER TEIL

(5)        Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüs-            2.9 die Veräußerung von beweglichem Vermögen im
           se zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Voll-               Wert von mehr als 10.000 €, aber nicht mehr als
           zug der Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des                50.000 € im Einzelfall.
           Gemeinderats herbeizuführen.
                                                                                          § 9 Technischer Ausschuss
                  § 8 Finanz- und Verwaltungsausschuss
                                                                        (1)   Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses um-
(1)        Der Geschäftskreis des Finanz- und Verwaltungsaus-                 fasst folgende Aufgabengebiete:
           schusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
                                                                              1.1   Bauleitplanung und Bauwesen
           1.1    Personalangelegenheiten und Allgemeine Verwal-                    (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
                  tungsangelegenheiten,                                       1.2   Versorgung und Entsorgung,
           1.2    Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Ab-          1.3   Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der
                  gabenangelegenheiten,                                             Straßen, Bauhof und Fuhrpark,
           1.3    Kindergarten-, Schul- und Jugendangelegenheiten,            1.4   Feuerlöschwesen und Zivilschutz,
           1.4    Altenhilfe, Alten- und Krankenpflege,                       1.5   Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,
           1.5    Sonstige soziale und kulturelle Angelegenheiten,            1.6   technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude,
           1.6    Vereinsförderung,                                           1.7   Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen sowie
           1.7    Städtepartnerschaft,                                              Park- und Gartenanlagen,
           1.8    Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten,                  1.8   Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässe-
           1.9    Marktangelegenheiten,                                             runterhaltung,
           1.10   Verwaltung und Vermarktung der kommunalen Lie-              1.9   Verkehrswesen.
                  genschaften sowie Wohnungsbauförderung,
                                                                        (2)   In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische
           1.11   Forstwirtschaft, Jagd- und Fischereipachten sowie
                                                                              Ausschuss über:
                  Weide,
           1.12   Förderung der Landwirtschaft.                               2.1   die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei
                                                                                    der Entscheidung über
(2)        In seinem Geschäftskreis entscheidet der Finanz- und                     2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen und die Ertei-
           Verwaltungsausschuss über:                                               lung von Befreiungen von den Festsetzungen des
           2.1    die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonsti-                Bebauungsplans (§ 31 Baugesetzbuch (BauGB)),
                  ge personalrechtliche Entscheidungen von Beamten                  2.1.2 die Zulassung von Vorhaben während der Auf-
                  bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9 und von                   stellung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB),
                  Beschäftigten der Entgeltgruppen 10 und 11 sowie                  2.1.3 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im
                  gleichwertigen Sondergruppen des Tarifvertrags                    Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB),
                                                                                    2.1.4 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich
                  für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Rahmen des
                                                                                    (§ 35 BauGB), wenn die jeweilige Angelegenheit
                  Stellenplans, soweit es sich nicht um Aushilfsange-
                                                                                    für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde
                  stellte handelt,
           2.2    die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln                nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder beson-
                  ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen von mehr                  derer Wichtigkeit ist.
                                                                              2.2   die Entscheidung über die Ausführung eines Vorha-
                  als 2.500 €, aber nicht mehr als 10.000 €,
           2.3    die Stundung von Forderungen, soweit nicht der                    bens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und
                  Bürgermeister nach § 13 Abs. 2 zuständig ist,                     die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe
           2.4    den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die                  der Lieferungen und Leistungen für die Bauausfüh-
                  Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung                    rung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung
                  von Rechtsstreiten und den Abschluss von Verglei-                 der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss)
                  chen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung,                 bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamt-
                  der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständ-                baukosten von mehr als 25.000 €, aber nicht mehr
                  nis der Gemeinde im Einzelfall mehr als 10.000 €,                 als 150.000 € im Einzelfall,
                  aber nicht mehr als 50.000 € beträgt,                       2.3   Anträge auf Zurückstellung der Entscheidung über
           2.5    die Veräußerung und dingliche Belastung, den Er-                  die Zulässigkeit von Vorhaben und auf vorläufige
                  werb und Tausch von Grundeigentum oder grund-                     Untersagung gemäß § 15 BauGB,
                  stücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung          2.4   die Erteilung von Genehmigungen und die Ent-
                  von Vorkaufsrechten im Wert von mehr als 20.000 €,                scheidung über allgemein erteilte Genehmigungen.
                  aber nicht mehr als 150.000 € im Einzelfall,                            § 10 Umlegungsausschuss
           2.6    Mietverträge für gemeindeeigene Wohnungen ab          Der Geschäftskreis des Umlegungsausschusses umfasst die
                  einem jährlichen Mietwert von mehr als 20.000 €,      Anordnung und Durchführungen von Umlegungen i.S. des Vier-
                  aber nicht mehr als 50.000 €,                         ten Teil des Baugesetzbuches.
           2.7    Gewerbemietverträge für Büro- und Lagerflächen
                  von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 30.000 €,                    § 11 Beratende Ausschüsse
           2.8    Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder       Beratende Ausschüsse werden bei Bedarf jeweils vom Gemein-
                  beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Pacht-      derat gebildet. Vorsitzender dieser beratender Ausschüsse ist
                  wert von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als        grundsätzlich der Bürgermeister, sofern vom Gemeinderat
                  30.000 €,                                             nichts anderes bestimmt wird.

                                                                                                                                 Woche 27
      18                                                                                                              Mittwoch, 3. Juli 2019
I. AMTLICHER TEIL

IV.    Bürgermeister                                                      2.10 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Er-
                                                                               werb und Tausch von Grundeigentum oder grund-
                         § 12 Rechtsstellung                                   stücksgleichen Rechten, einschließlich der Aus-
Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.                         übung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 20.000 €,
                                                                          2.11 Mietverträge für gemeindeeigene Wohnungen bis
                         § 13 Zuständigkeiten                                  zu einem jährlichen Mietwert von 20.000 € im Ein-
(1)    Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und                     zelfall,
       vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledi-           2.12 Gewerbemietverträge für Büro- und Lagerflächen
       gung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der                      bis zu einem jährlichen Mietwert von 5.000 € im
       Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organi-                 Einzelfall,
       sation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister er-               2.13 Pachtverträge bis zu einem jährlichen Pachtwert
       ledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufen-               von 5.000 € im Einzelfall,
       den Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder den             2.14 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu
       Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufga-                       10.000 € im Einzelfall,
       ben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit,           2.15 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mit-
       soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt                wirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein
       auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit ange-                    wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen
       hört wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen                 ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt,
       Behörde geheim zu halten ist.                                      2.16 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sach-
                                                                               verständiger zu den Beratungen einzelner Angele-
(2)    Dem Bürgermeister werden nachfolgende Aufgaben zur
                                                                               genheiten im Gemeinderat und in beschließenden
       Erledigung dauernd übertragen, soweit sie ihm nicht be-
                                                                               Ausschüssen,
       reits nach Abs. 1 zukommen:
                                                                          2.17 die Ausübung des allgemeinen und besonderen
       2.1   die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus-                     Vorkaufsrechts nach den §§ 24 und 25 BauGB bis zu
             haltsplan bis zum Betrag von 25.000 € im Einzelfall,              einem Wert von 20.000 €,
       2.2 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus-                  2.18 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung
             haltsplan auf Haushaltsstelle 2820-590000 ab-                     in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhü-
             weichend von Nr. 2.1 bis zum Betrag von 50.000 €                  tung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz,
             im Einzelfall,                                               2.19 die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haus-
       2.3 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer-                        haltssatzung,
             planmäßigen Ausgaben bis zu 10.000 € im Einzel-              2.20 die Zulassung von Ausnahmen von der Verände-
             fall,                                                             rungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB),
       2.4 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sons-               2.21 die Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen
             tige personalrechtliche Entscheidungen von Be-                    nach § 53 Abs. 2 und § 54 Abs. 2 Landesbauordnung
             schäftigten bis Entgeltgruppe 9c / S10 TVöD,                      für Baden-Württemberg (LBO),
             Aushilfsbediensteten, Beamtenanwärtern, Ver-                 2.22 die Wahrnehmung der Aufgaben als Behörde oder
             waltungslehrlingen, Praktikanten und anderen in                   sonstiger Träger öffentlicher Belange in Verfahren
             Ausbildung stehenden Personen, jeweils im Rah-                    anderer Städte und Gemeinden nach §§ 4 und 4 a
             men des Stellenplans,                                             BauGB und die Wahrnehmung der Rechte nach § 53
       2.5 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge-                     Abs. 4 oder als Angrenzer nach § 55 LBO im Bauge-
             haltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von                    nehmigungsverfahren.
             Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien,         (3)   Soweit sich die Zuständigkeit des Bürgermeisters nach
       2.6 die Entscheidung über die Auszahlung von Leis-                 Wertgrenzen bestimmt, ist vom einheitlichen wirt-
             tungsprämien an Beamtinnen und Beamte nach                   schaftlichen Vorgang auszugehen. Die Zerlegung eines
             Maßgabe der Dienstanweisung über die Gewäh-                  solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung der
             rung von Leistungsprämien an Beamtinnen und                  Zuständigkeit des Bürgermeisters ist nicht zulässig.
             Beamte der Gemeinde Weissach,                          (4)   Für die Übertragung bestimmter Aufgabengebiete oder
       2.7 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln             einzelne Angelegenheiten des Bürgermeisters auf Be-
             ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen bis zu               amte und Beschäftigte gilt § 53 Abs. 1 GemO.
             2.500 € im Einzelfall,                                 V.    Stellvertretung des Bürgermeisters
       2.8 die Stundung von Forderungen im Einzelfall,
       2.8.1 bis zu sechs Monaten in unbeschränkter Höhe,                       § 14 Stellvertreter des Bürgermeisters
       2.8.2 über sechs Monate bis zu 24 Monaten bis zu einem       Es werden zwei ehrenamtliche Stellvertreter aus der Mitte des
             Betrag von 25.000 €,                                   Gemeinderats gewählt.
       2.9 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die          VI.   Ortsteile
             Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung
             von Rechtsstreiten und den Abschluss von Ver-                            § 15 Benennung der Ortsteile
             gleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschla-      (1)   Das Gemeindegebiet besteht aus folgenden, räumlich
             gung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zu-            voneinander getrennten Ortsteilen:
             geständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr             1.1    Weissach
             als 10.000 €,                                                1.2    Flacht

Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019                                                                                                      19
II. EINRICHTUNGEN DER GEMEINDE

(2)     Die räumlichen Grenzen der einzelnen Ortsteile nach
        Abs. 1 sind jeweils die Gemarkungen der früheren Ge-
                                                                    DRK Mittagstisch Weissach & Flacht
        meinden gleichen Namens.
VII.   Unechte Teilortswahl
                   § 16 Unechte Teilortswahl                         DRK-Mittagstisch - Flacht
(1)    Die in § 15 Abs. 1 genannten Ortsteile bilden je einen        immer dienstags im Otto-Mörike-Stift
       Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO. Die          Mobil 0151 65493458
       Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Abs. 2 mit         DRK-Mittagstisch - Weissach
       Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte            immer mittwochs im Rosa-Körner-Stift
       Teilortswahl).                                                Mobil 0151 27186794
(2)    Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzel-
       nen Wohnbezirke verteilt:
       2.1 Wohnbezirk Weissach        10 Sitze
       2.2 Wohnbezirk Flacht           8 Sitze                      Rosa-Körner-Stift
                       § 17 Inkrafttreten
                                                                    Hausleitung Angelika Wenning
Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Be-
                                                                    Raiffeisenstraße 9, Tel.: 9073-105
kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung
                                                                    E-Mail: rosa-koerner-stift@samariterstiftung.de
vom 30.01.2017 mit der Anpassung vom 16.10.2017 außer Kraft.
Weissach, den 29.06.2019
gez. T ö p f e r
                                                                    Otto-Mörike-Stift
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:                            Hausleitung Stefanie Liebig
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-         Sandweg 10, Tel.: 912-100
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)                E-Mail: otto-moerike-stift@samariterstiftung.de
oder aufgrund der GemO erlassene Verfahrensvorschriften beim        Sommerfest im Otto
Zustandekommen dieser Sitzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un-         Am 22. Juni fand im Otto-Mörike-Stift das diesjährige Som-
beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eine Jahres seit   merfest statt. Dieses stand unter dem Motto „Zeitreise der Fa-
der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde            milie Mörike“ und viele waren der Einladung gefolgt. Gerade in
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung     Flacht und auch in Weissach erinnern sich viele noch an Pfarrer
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-   Mörike und seine Frau Gertrud, die während des 2. Weltkrieges
schriften über die Öffentlichkeit der Satzung, Genehmigung oder     hier gewirkt und etlichen jüdischen Familien geholfen haben.
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.                    Zwei der noch lebenden Töchter der Familie Mörike hatten viele
                                                                    Nachkommen der Eltern mitgebracht, um im beschützenden
                                                                    Garten des Stifts einen Gedenkstein zu enthüllen. Nachdem
                                                                    sich alle an Kaffee, Kuchen oder Eisspezialitäten gestärkt hat-
Angebote für Senioren                                               ten, berichtete Frau Dietz, eine Tochter vom Ehepaar Mörike,
                                                                    gemeinsam mit ihren drei Enkeln vom Wirken der Eltern, das
                                                                    nach ihrer Ansicht nur möglich war, da die Flachter Bevölkerung
                                                                    sehr verschwiegen war und keiner etwas verraten hat.
DRK Gesundheitsprogramm

Gymnastik in Weissach
Gymnastik auf dem Stuhl
Altenwohnanlage Porschestr. 10 - 12, Aufenthaltsraum
dienstags von 9.30 - 10.30 Uhr
Gymnastikleiterin: Barbara Stuible, Tel. Nr. 07044 31539
Gymnastik in der Neuen Sporthalle
Gymnastikraum
mittwochs von 9.30 - 10.30 Uhr
Gymnastikleiterin: Barbara Stuible, Tel. Nr. 07044 31539
Gymnastik in Flacht
Sitzgymnastik im Otto-Mörike-Stift
                                                                    Anschließend gab ein junger Nachkomme einen sehr ein-
Nebenraum des Freundeskreises
                                                                    drucksvollen Bericht über seine Reise nach Israel und dort über
dienstags von 10.00 - 11.00 Uhr
                                                                    die Gedenkstätte Yad Vashem, wo das Ehepaar Mörike durch ei-
Gymnastikleiter: Rainer Duppel, Tel. Nr. 07152 51668
                                                                    nen Baum für seine Hilfe geehrt wird. Er schilderte eindringlich,
Gymnastik in der Festhalle                                          welch unvorstellbares Leid über die Menschen durch die Nazi-
donnerstags von 9.00 - 10.00 Uhr                                    onalsozialisten kam. Auch von seinen Reisen nach Berlin und
Gymnastikleiter: Rainer Duppel, Tel. Nr. 07152 51668                Auschwitz teilte er seine Eindrücke mit.

                                                                                                                             Woche 27
  20                                                                                                              Mittwoch, 3. Juli 2019
II. EINRICHTUNGEN DER GEMEINDE

                                                                     Sarah Lark: Wo der Tag beginnt. Dramatischer Roman um zwei
                                                                     ungleiche Frauen, die ihr Schicksal meistern. Ein großes Epos
In der nächsten Woche gibt es die Fortsetzung vom Sommer-            um die Geschichte des vergessenen Volkes der Moriri.
fest mit den Nachkommen von Otto und Gertrud Mörike.                 Nora Roberts: Am dunkelsten Tag. Officer Essie McVee und ihr
Uschi Kadrnoschka                                                    Partner Barry hören von der Notrufzentrale, dass im nahe ge-
                                                                     legenen Kino Amokschützen wüten. Sie können drei bis an die
                                                                     Zähne bewaffnete Jungs ausmachen ...
Diakonie-Sozialstation
                                                                     Hélène Gestern: Der Duft des Waldes. Eine Historikerin über-
Pflegedienstleitung: Valeria Mendes-Siebert                          windet ihre Lethargie nach dem Tod ihres Mannes, indem sie
Sandweg 10/1, 71287 Weissach-Flacht                                  dem Schicksal eines im Ersten Weltkrieg gefallen Frontsolda-
Telefon: 07044/38006, Fax: 07044/908962                              ten nachspürt.
E-Mail: diakonie-sozialstation-weissach@samariterstiftung.de         Carol Rifka Brunt: Sag den Wölfen, ich bin zu Hause. New York,
Sprechzeiten: Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr                              1987: Für die 14-jährige June ist ihr Onkel Finn der wichtigste
                                                                     Mensch. Als er stirbt, bricht für June eine Welt zusammen, doch
Café Lichtblick                                                      da taucht Toby auf, Finns Freund...
                                                                     Jonas Moström: Mitternachtsmädchen. Im Hörsaal der Ana-
Betreute Gruppe mit eingeschränkter Alltagskompetenz
                                                                     tomie in der Universitätsstadt Uppsala wird eine strangulierte
und/oder dementer Entwicklung
                                                                     Tote gefunden. Das Opfer ist die Tochter einer guten Freundin
Porschestraße 10, 71287 Weissach                                     von Nathalie Svensson, einer Expertin für Täterprofile...
Mittwochs von 14.00 – 17.00 Uhr                                      Ihr sonniges Bibliotheksteam
Informationen hierzu siehe Sozialstation.

                                      uer
Bibliothek in der Zehntsche                                                                                    Freiwillige Feuerwehr

SOMMER, SONNE, BÜCHERMENSCHEN                                        Übungstermine der aktiven Wehr
                                                                     Freitag; 05.07.2019, 19:30 Uhr
                                                                     Die Maschinisten treffen sich zu einer gemeinsamen Übung am
                                                                     Magazin.
                                                                     Die Übung wird von Thomas und Reiner vorbereitet. Ist ein Aki-
                                                                     ver an der Übungsteilnahme verhindert, bitte abmelden.
                                                                     Dienstag; 09.07.2019, 20:00 Uhr
                                                                     Der Ausschuss trifft sich zu einer Sitzung im Magazin.

Jetzt fängt die schönste Zeit im Jahr für alle Bücherfans an, denn
                                                                          Sekunden
Lesen macht gute Laune. Freizeit ohne Lesen ist wie ein Café-                  entScheiden
besuch ohne Eisbecher. Unsere aktuellen Leseempfehlungen

                                                                                                    112
lassen sich wunderbar mit in den Schatten nehmen, an den See
oder ins Freibad. Und dann heißt es: mal ein richtiges Bücher-
bad nehmen, mit einem Hechtsprung in die Sommergeschich-
ten hineinspringen und in nahe und ferne Welten eintauchen.

Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019                                                                                                        21
III. GemeIndeleben

                                                           Wochenveranstaltungen
Kirchen                                                    Mittwoch, 3. Juli 2019
                                                           9.30 Uhr Singen im Gemeindehaus
                                                           17.00 Uhr „Die kleine Auszeit“ für Frauen
                                                                     Wanderung nach Perouse zur Waldschenke
                                                           19.30 Uhr Schulungsabend für die Besuchsdienstarbeit
 Ökumene                                                             mit Diakon Wolfgang Fuchs im Gemeindehaus
                                                           Donnerstag, 4. Juli 2019
                                                           16.45 Uhr Ökumenische Andacht im Rosa-Körner-Stift
                                                           Freitag, 5. Juli 2018
                    fla mö we
                     LOBPREISGOTTESDIENST
                                                           18.00 Uhr Anmeldung für den neuen Konfirmandenjahr-
                                                                        gang im Gemeindehaus mit gemeinsamem Grillen.
                                                                        Eingeladen sind alle Mädchen und Jungen, die zur-
                                                                        zeit die 7. Klasse besuchen.
    der evangelischen Kirchengemeinden und CVJMs
                                                           Mittwoch, 10. Juli 2019
               Flacht - Mönsheim - Weissach
                                                           9.30 Uhr Singen im Gemeindehaus
                                                           20.00 Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus

                                                             Du möchtest mal kurz raus                  Frauen jeden Alters sind
                                                             aus dem Alltag?                              eingeladen, in lockerer
                                                             Du freust dich über entspannte,        angenehmer Atmosphäre bei
                                                             erfrischende und inspirierende         Drinks und Snacks, Aktionen
                                                             Begegnungen mit anderen                 und Impuls gemeinsam Zeit
                                                             Frauen?                                              zu verbringen!
                                                                   HERZLICHE EINL ADUNG
                                                                              Mittwoch 3. Juli 2019, 17 Uhr
                                                                           am Evang. Gemeindehaus Weissach

                                                                     GÖNN DIR DIE KLEINE

                                                                        AUSZEIT  FÜR FR AUEN
                                                                       AUF IN DEN BIERGARTEN!
                                                                      Wanderung nach Perouse zur Waldschenke.
                                                                        Gehzeit pro Strecke ca. 1 1/4 Stunden.
                                                                 Bezahlen musst du nur, was du im Biergarten brauchst!
                                                                WENN MÖGLICH KURZE ANMELDUNG
                                                                aber du darfst auch gerne noch spontan dazu kommen!
                                                                       Mail: pfarramt.weissach@elkw.de | T: 07044-31310
 Evang. Kirchengemeinde Weissach                                      oder mündlich bei untenstehenden Kontaktpersonen

 Pfr. Thomas Nonnenmann
 Theodor-Heuss-Straße 9, Tel. 31310, Fax 974784
                                                                            A U S Z E I T wird veranstaltet von der
                                                                          Evangelischen Kirchengemeinde Weissach.
 E-Mail: Pfarramt.Weissach@elkw.de                             Kontaktpersonen: Isolde Gruber-Nonnenmann, Annika Nonnenmann,
 Sekretariat Andrea Hörnle Di., 15-18 Uhr, Fr. 9-12 Uhr                 Monika Erfle, Franziska Strobel, Maren Zipperlen
 www.gemeinde.weissach.elk-wue.de
 Ev. Gemeindehaus, Raiffeisenstraße 15, Belegung: 31086
 3. Sonntag nach Trinitatis                                Ev. Kirche Erwachsenenbildung und Senioren
 Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen
                                                           Besuchsdienst in Weissach: Schulungsabende
 und selig zu machen, was verloren ist. (Lukas 19,10)
                                                           Am Mittwoch, 3. Juli 2019, und Donnerstag, 25. Juli, (jeweils
 Sonntag, 7. Juli 2019                                     19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus Weissach) lädt die ev. Kirchen-
                                                           gemeinde zu zwei Schulungsabende mit Diakon Wolfgang
 9.30 Uhr Gottesdienst Pfarrer Thomas Nonnenmann
                                                           Fuchs ein, der im „Amt für Missionarische Dienste“ für die
            mit Taufe von Natascha Bonet
                                                           Besuchsdienstarbeit zuständig ist. Die Abende sollen in die
            Predigt: 1. Timotheus 1, 12-17
                                                           Besuchsdienstarbeit einführen. Eingeladen sind alle Interes-
            Musik: Combo,                                  sierten, die gerne im Auftrag der Kirchengemeinde Menschen
            Opfer für die Diakonie in der Landeskirche     besuchen. Ziel ist es, eine Besuchsdienstgruppe aufzubauen,
 9.30 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus                     die Menschen, die einsam, alt oder krank sind, zu besuchen. Die
 20.00 Uhr Lobpreisgottesdienst FlaMöWe im Ev. Gemeinde-   Teilnahme an den Schulungsabenden ist rein informativ und
            haus Weissach                                  verpflichtet zu nichts.

                                                                                                                         Woche 27
   22                                                                                                         Mittwoch, 3. Juli 2019
III. GemeIndeleben

                                                                 Belegung Gemeindehaus: Tel. 07044/31609
                                                                 Wochenspruch der kommenden Woche:
Spielstube Weissach
                                                                 Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu ma-
Mo., 9.30 - 11.00 Uhr, Montagskrabbelgruppe                      chen, was verloren ist.                      (Lukas 19,10)
Mi., 9.00 - 11.30 Uhr, Spielstube Mittwoch
Do., 9.00 - 11.30 Uhr, Spielstube Donnerstag                     Mittwoch, 3. Juli
Fr., 9.30 - 11.00 Uhr, Freitagskrabbelgruppe                     16.30 Uhr    Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus
Infos: gemeinde.weissach.elk-wue.de                              Sonntag, 7. Juli– 3. Sonntag nach Trinitatis
                                                                 10.00 Uhr     Gottesdienst mit Jochen Bader
                                                                               Musik: Orgel
CVJM Weissach e.V.                                                             Opfer: Diakonie in der Landeskirche (DWW)
                                                                 09.45 Uhr     Kinderkirche „Schatzkiste“ im Gemeindehaus
1. Vorsitzender: Ralf Haug, Tel. 33680, Christian-Wagner-Weg 9   10.00 Uhr     Fish&chips im Gemeindehaus
2. Vorsitzende: Ursel Reister, Tel. 930213                       20.00 Uhr     FlaMöWe-Lobpreisgottesdienst im Evang. Ge-
Vermietung Vereinsgarten: Stefanie Schäfer, Tel. 0157 71978603                 meindehaus Weissach (Raiffeisenstr. 17)
E-Mail: Vereinsgarten@cvjm-weissach.de                           Dienstag, 9. Juli
http://www.cvjm-weissach.de
                                                                 17.00 Uhr      Heilsames Singen im Gemeindehaus
Mittwoch, 3.7.
                                                                 Mittwoch, 10. Juli
17.00 Uhr   Mädchenjungscharsport ab Klasse 1,
                                                                 16.30 Uhr      Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus
            neue Sporthalle
18.00 Uhr Fußball für 12- bis 15-jährige Jungs,
                                                                  VORSCHAU
            neue Sporthalle
                                                                  !!! Am 14. Juli ist wieder CVJM Jugendsonntag
19:00 Uhr Teenkreis für 13- bis 16-jährige, Gemeindehaus
                                                                  auf der Friedenshöhe !!!
Donnerstag, 4.7.                                                  Der Tag steht unter dem Motto „W U N D E R B A R“.
16.30 Uhr   Mädchenjungschar, 1.+2. Klasse, Vereinsgarten         Los geht’s mit einem Gottesdienst um 10 Uhr und
17.45 Uhr   Mädchenjungschar, 3.+4. Klasse, Vereinsgarten         anschließendem Mittagessen.
18.15 Uhr   Jungbläser, Gemeindehaus                              Das bunte Nachmittagsprogramm mit Zauberkünstler
20.00 Uhr Move für junge Erwachsene, Gemeindehaus                 Tommy Bright, Spielstraße, Hüpfburg, Wasserrutsche und
20.00 Uhr Hauskreis Strobel (14-tägig)                            vieles mehr ... beginnt um 14 Uhr.
20.00 Uhr Hauskreis Bader, Tel. 939090
Freitag, 5.7.                                                    Kulturveranstaltungen
17.30 Uhr     Bubenjungschar, 1.-4. Klasse, Vereinsgarten
20.00 Uhr Posaunenchor, Gemeindehaus                                                   HEILSAMES SINGEN
Sonntag, 7.7.                                                                        am Dienstag, 9. Juli 2019
14.00 Uhr     Sonntagskaffee im Vereinsgarten                                           17.00 bis 18.00 Uhr
                                                                              Evangelisches Gemeindehaus Flacht
Montag, 8.7.
                                                                                         Leonberger Str. 11
18.00 Uhr    Bubenjungschar, 5.-8. Klasse, Vereinsgarten
                                                                    Gesungen werden Lieder aus aller Welt ohne Noten- oder
19.30 Uhr    Jugendkreis für alle ab 15 Jahren, Gemeindehaus
                                                                                            Textblätter.
19.45 Uhr    Hauskreis Stärkel (14-tägig), Tel. 31169
                                                                    Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Singens auf Körper,
Dienstag, 9.7.                                                                            Geist und Seele.
18.00 Uhr      Mädchenjungschar 5.-8. Klasse, Vereinsgarten                   Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
18.00 Uhr      Bubenjungscharsport, neue Sporthalle                Jeder, der gerne singen möchte, ist herzlich willkommen.
18.45 Uhr      Eichenkreuzsport, neue Sporthalle                  Es wird um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten.
20.15 Uhr      Badminton (gerade Wochen), Tischtennis                                         Leitung:
               (ungerade Wochen), Volleyball, neue Sporthalle      Katrin Zojer, Singleiterin von Singende Krankenhäuser e.V.
Veranstaltungen                                                                        Ansprechpartnerin:
Terminvorschau:                                                       Dr. Waltraud Schweikhardt (AMSEL-Kontaktgruppe
21.7.: Jugendsonntag                                                               Leonberg) Tel. 07044/930556

Evang. Kirchengemeinde Flacht
                                                                 CVJM Flacht e.V.
Pfarrer Harald Rockel
Pfarrbüro: Lisa Mohr                                             1. Vorsitzender: Uli Gommel
Lerchenbergstraße 29                                             Tel. 07044-939183, Mail: uli.gommel@cvjmflacht.de
Mo. und Do. 9.00 – 12.30 Uhr                                     2. Vorsitzende: Christine Jäckle
Tel. 07044/3021 – Fax 07044/3041                                 Tel. 07044-33977, Mail: chris.jaeckle@gmx.de
E-Mail: ev.gemeinde.flacht@t-online.de                           Jugendreferentin: Friederike Auracher
Internet: www.flacht-evangelisch.de                              Mobil: 0176-66552806, Mail: friederike.auracher@cvjmflacht.de
Ev. Gemeindehaus, Leonberger Str. 11                             www.cvjmflacht.de

Woche 27
Mittwoch, 3. Juli 2019                                                                                                   23
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