Amtsblatt Nr. 10 - Markt Bürgstadt
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42. Jahrgang | 14. 05. 2019 Amtsblatt Nr. 10 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl Der Flieder Im Nachbargarten blüht ein Flieder. Er leuchtet dunkelviolett. Und ich betrachte hin und wieder die Farbenpracht vor'm Fensterbrett. Sein süßer Duft lockt Honigbienen und viel Getier aus nah und fern. Den Nektar, den sie sich verdienen, den haben sie besonders gern. Nach ein paar violetten Wochen und in der schönsten Frühlingszeit hat er sein Schauspiel abgebrochen, trägt nur ein schlichtes, grünes Kleid. Roman Herberth 1
MARKT BÜRGSTADT Amtlicher Teil Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 30. April 2019 der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der erneuten öffentli- chen Auflage und stimmte der Änderung des Bebauungsplanes "Scherräcker- Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen Kringelgraben" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 4200/95 bzw. 4200/139 ab- schließend zu und fasste hierfür den Satzungsbeschluss. Standesamtliche Mitteilungen Für die Verrohrung des Englertgraben im Bereich der Industriestraße wurde der Auftrag an die Firma Brandel-Bau, Tauberbischofsheim zum Angebotspreis von 84.588,96 € vergeben. Wir gratulieren recht herzlich! Weiterhin wurde vom Gemeinderat Bürgstadt der Haushalt 2019 für den Abwas- serzweckverband Main-Mud beraten. Neunkirchen Der Gesamthaushalt schließt mit 3.106.200,00 € und ähnelt den Zahlen des Vor- jahres. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt mit 2.078.100,00 € in diesem 30.05. Frau Johanna Haack, Frh.-v.-Gudenus-Straße 5, Jahr um ca. 200.000,00 € über dem Ansatz von 2018. Beim Vermögenshaushalt Umpfenbach zum 70. Geburtstag ergibt sich bei einem Ansatz von 1.028.100,00 € eine Volumenerhöhung von ca. 210.000 € zum Jahr 2018. Der Schuldenstand betrug am 31.12.2018 insgesamt 929.165,20 €. Geburt Eine Kreditaufnahme ist in diesem Jahr in Höhe von 285.000 € vorgesehen. Zudem ist ein Haushaltseinnahmerest von 100.000,00 € vorhanden. 21.04. Lilly Scheurich, Tochter von Bernd Scheurich und Katja An Tilgungen sind 125.000 € veranschlagt, sodass für 2019 wieder eine Erhöhung Brigitte Scheurich geb. Schmidt, Umpfenbach, Ringstraße 8 des Schuldenstands auf ca. 1.189.165,20 € zu erwarten ist. Eheschließungen 23.04. Benjamin Marcel Matthias Becker und Ulrike Corinna Bauer, Bürgstadt, Zum Heimbuch 23 MARKT BÜRGSTADT 26.04. Sebastian Ritter, Bürgstadt, Steinerne Gasse 6 und Antje Stellenausschreibung Lingoth, geb. Hilnhagen, Duisburg, Grabenacker 46 Der Markt Bürgstadt sucht zum 01. September 2019 für die Sterbefälle gemeindliche Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ eine 16.04. Eugenie Anna Bretz, geb. Bretz, Bürgstadt, Am Grohbangert 5, 83 Jahre Erzieher/in oder staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/in 17.04. Peter Reichert, Bürgstadt, Leipziger Straße 11, 76 Jahre (Teilzeitkraft mit 31 Wochenstunden) 24.04. Irmtrud Ottilia Helmstetter, geb. Hauck, Bürgstadt, Jahnstraße 13, 76 Jahre 24.04. Kurt See, Bürgstadt, Am Buschenweg 4, 82 Jahre Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 31. Mai 2019 an den Markt Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt oder per Mail an poststelle@buergstadt.de richten. * * * Nähere Auskünfte erteilt Herr Hofmann, Tel. 09371/9738-27. 2 3
Ortsplanung Bürgstadt Änderung des Bebauungsplanes „Scherräcker-Kringelgraben“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 4200/95 bzw. 4200/139 Ein herzliches Dankeschön Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses allen Nachbarn, Verwandten und Bekannten für die vielen Rechtskraft der Bebauungsplanänderung Glückwünsche und Geschenke anlässlich meines Der Gemeinderat Bürgstadt hat in seiner Sitzung am 30.04.2019 die Bebauungs- planänderung „Scherräcker-Kringelgraben“ im Bezug auf die Bebaubarkeit der 90. Geburtstages Grundstücke Fl.-Nr. 4200/95 bzw. 4200/139 als Satzung beschlossen. Einen besonderen Dank meiner Familie, Bischof Dr. Franz Jung, Mit dieser Bekanntmachung wird die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich. Herrn Pfarrer Jan Kölbel, Herrn Bürgermeister Thomas Grün, Jedermann kann den Änderungsplan mit Begründung in der Geschäftsstelle der Herrn Landrat Jens Marco Scherf, Herrn Altbürgermeister VG Erftal, Rathaus Bürgstadt, Zimmer Nr. 2, einsehen und über deren Inhalt Aus- Hermann-Josef Eck, Herrn Bernhard Stolz vom Heimat- und kunft verlangen. Geschichtsverein und von den Mitgliedern der Sudetendeut- schen Landsmannschaft, dem Gartenbauverein sowie der Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ten und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Sparkasse und Raiffeisenbank. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften und 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, Bürgstadt, im April 2019 Karl Bartl wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe des Bebauungsplanes schriftlich gegen- über der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man- gel begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE NEUNKIRCHEN Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Umfrage zur Mobilfunkversorgung Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermö- gensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver- Der Gemeinderat Neunkirchen hat beschlossen, eine unverbindliche Umfrage zur mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Mobilfunkversorgung in Neunkirchen mit Ortsteilen durchzuführen. Alle Einwoh- ner ab 16 Jahren haben hierfür in den letzten Tagen persönlich ein Anschreiben Bürgstadt, 03. Mai 2019 gez. Grün erhalten, in dem sowohl ein Stimmzettel als auch ein Umfrageschein enthalten MARKT BÜRGSTADT 1. Bürgermeister ist. Somit wird analog zu den wahlrechtlichen Bestimmungen gewährleistet, dass jede abstimmungsberechtigte Person auch nur eine gültige Stimme zu folgender * * * Fragestellung abgeben kann: Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Neunkirchen für die Errichtung von Mobil- funkantennen durch Mobilfunkbetreiber in den einzelnen Ortsteilen jeweils ein gemeindliches Grundstück bzw. Gebäude innerhalb der bebauten Ortsbereiche zur Verfügung stellt? Diese Fragestellung kann mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. Der Rücklauf der Stimmzettel hat gemäß der im Schreiben genannten Regularien bis spätestens Sonntag, 26.05.2019 um 18.00 Uhr zu erfolgen. Neunkirchen, 06.05.2019 gez. Seitz, Bürgermeister * * * 4 5
Die KJG Bürgstadt sucht Holz für das Johannisfeuer am 15.06.2019. Haben Sie Altholz kostenlos abzugeben? Kontakt: neuberger.peter@web.de Weitere Infos unter www.kjg-buergstadt.de Häckerzeit 17.05. – 26.05.2019 täglich ab 11.30 Uhr geöffnet. Bürgstadt Genießen Sie in gepflegtem Ambiente Haus zu vermieten unsere edlen Weine sowie eine reichhaltige ab 01.06.2019 Auswahl an kulinarischen Speisen. Auf Ihren Besuch freut sich Einfamilienhaus, 100 qm, 3 ZKB, Keller, Terrasse, Garten, Weingut KM 700,-- Euro zzgl. NK, Kkw-Garage 50,-- Euro, Kaution 2 MM Erhard und Max Helmstetter Bürgstadt, Bainweg 1 Tel. 0 61 72 / 86 89 20 Tel. 0 93 71 / 33 41 Als im „Maintal“ Mammuts dröhnten Sie waren auch bei uns zuhause, diese Riesen aus der Vorzeit. Gegen Ende der Eiszeit, vor etwa 35 000 Jahren, sind sie ausgestorben. Die Stoßzahn-Reste eines solchen Urbewohners und noch vieles mehr finden Sie in der Abteilung Frühgeschichte in unserem Museum. Schauen Sie mal rein! Werden S im Heimat ie Mitglied - u.Geschic htsverein! Der Eintritt des Museums ist frei. Es ist sonntags geöffnet: Sommerzeit von 14-18 Uhr, Winterzeit von 14-16 Uhr Verantwortlich: Heimat- und Geschichtsverein Bürgstadt 6 7
Helfen verbindet – Wir verschenken eine Stunde Zeit! Markt Bürgstadt und „Helfen verbindet – Wir verschenken eine Stunde Zeit“ Herzliche Einladung zum Bustraining mit Rollator bzw. Rollstuhl am Mittwoch, 29. Mai 2019 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr am Wohnmobilstellplatz, Josef-Ullrich-Straße, Bürgstadt (alter Festplatz) Wie komme ich mit dem Rollator in den Bus? Was muss ich als Rollstuhlfahrer beachten, damit der Bus nicht an mir vorbeifährt? Für Menschen mit Handicap ist das Benutzen von Bussen häufig mit vielen Ängsten verbunden. Deshalb bietet der Markt Bürgstadt auf Initiative des Seniorenbeauftragten Andreas Köster für interessierte Bürgerinnen und Bürger dieses Bustraining an. Das Team von „Helfen verbindet“ sorgt für das leibliche Wohl. Helfen verbindet Die Teilnahme ist kostenlos. c Kesselaustausch von Bestandsanlagen; Nähere Informationen unter Tel. 09371/9738-19, B ürgstadt Online-Angebotserstellung zum Festpreis mit dem Heizungsrechner auf www.schlegel-hts.de www.helfen-verbindet-buergstadt.de Frau Gümperlein, Bürgerbüro Bürgstadt. Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. c Durchführung des hydraulischen Abgleichs c Heizwasseraufbereitung für Bestands- und Neuanlagen c Einbau von Neuanlagen (Heizung / Sanitär) c Heizungswartungen (Wir bieten verschiedene Service-Pakete an.) c Kundendienst bei Störungen c Servicepartner der Kesselfirmen Viessmann und Guntamatic c Fernüberwachung der Heizungsanlage c Beratung und Abwicklung über mögliche Förderprogramme c Badsanierung c Verleih von Bautrockner, mobiles Heizgerät 8 9
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ERFTAL 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wäh- mit dem Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen len, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen WAHLBEKANNTMACHUNG amtlichen Personalausweis – Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen gül- zur Europawahl tigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Eu- Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben. ropäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin er- 2. a) Der Markt Bürgstadt ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: hält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen po- litischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewer- ber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeich- nung. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis ge- setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem b) Die Gemeinde Neunkirchen ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffent- lich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge- schäfts möglich ist. 6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausge- 24.04.2019 bis 05.05.2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und stellt ist, der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der kreisfreien Stadt 3. Die Briefwahlvorstände für Bürgstadt treten zur Ermittlung des Briefwahler- oder gebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Bürgstadt, Sitzungssaal/Feuerwehrlehrsaal, b) durch Briefwahl Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt zusammen. teilnehmen. Der Briefwahlvorstand für Neunkirchen tritt zur Ermittlung des Briefwahl- ergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Neunkirchen, Frankenstraße 20, 63930 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verwaltungsgemein- Neunkirchen zusammen. schaft Erftal, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt einen amtlichen Stimm- 10 11
zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahl- briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver- schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur per- sönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Straf- gesetzbuches). Bürgstadt, Neunkirchen, gez. Grün, 1. Bürgermeister den 30.04.2019 gez. Seitz, 1. Bürgermeister * * * Die nächsten Gemeinderatssitzungen und Außendienststunden Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden wie folgt statt: Bürgstadt: Dienstag, 4. Juni 2019, um 19.30 Uhr im Rathaus Neunkirchen: Donnerstag, 6. Juni 2019, um 19.30 Uhr im Rathaus Neunkirchen, Sitzungssaal am Nachmittag Außendienststunden Neunkirchen: 16.00 – 17.00 Uhr Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat- haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de veröffentlicht. Hier können auch Kurzprotokolle der vorangegangenen öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden. 12 13
Amtlicher Teil der Gemeinde Eichenbühl mit Ortsteilen Standesamtliche Mitteilungen Wir gratulieren recht herzlich! 17.05. Herrn Johann Hehenberger, Bürgstadter Straße 26 zum 70. Geburtstag Sterbefall 20.04. Elfriede Berberich, geb. Berberich, Ortsstraße 3, GT Guggenberg, 89 Jahre * * * GEMEINDE EICHENBÜHL Bürgerfest anlässlich des Kaufmannszuges an der „Valentinuskapelle“ am Donnerstag, 13. Juni 2019 Unterstützung der Vereine Verschiedene Ortsvereine und die Gemeinde Eichenbühl organisieren und unterstützen dieses Fest. Der Frauenbund Eichenbühl wird für Kaffee und Kuchen sorgen. Für das Bürgerfest sind Kuchenspenden erwünscht, bitte unterstützen Sie uns. Anmeldungen zu den Kuchenspenden bzw. die Kuchenspenden nehmen entgegen: Margarete Leichtenschlag, Eichenbühl, Tel. 09371/7408 Gerda Leiser, Eichenbühl, Tel. 09371/5554 Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Eichenbühl, den 03.05.2019 Günther Winkler GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister 14 15
GEMEINDE EICHENBÜHL Wahlbekanntmachung zur Europawahl 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Rathaus Eichenbühl, Sitzungssaal, Hauptstra- ße 97, 63928 Eichenbühl. Der Wahlraum ist barrierefrei. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15.04.2019 bis 18.04.2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.00 Uhr im Rathaus Eichenbühl, Zimmer der Kasse, Hauptstraße 97, 63928 Eichenbühl zusammen. Hauptstraße 47 63927 Bürgstadt 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. = 9 98 50 Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen gül- Fax: (0 93 71) 9 98 51 tigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Mobil: 01 71 / 266 76 19 Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben. hubheiz-service@t-online.de Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler er- hält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der 16 17
Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Praxis Dr. med. Martin Geißler 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Facharzt für Allgemeinmedizin Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffent- 63928 Eichenbühl, Julius-Keppner-Str. 16, Tel. 0 93 71 / 40 64 50 lich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge- schäfts möglich ist. Wir haben Urlaub vom 31.05.19 bis 14.06.19 Vertretung in dringenden Fällen: 6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im K. D. Brems, Eichenbühl, Tel. 0 93 71 / 39 90 Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Tel. (0 93 71) 35 10 oder 22 93 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwal- Fax (0 93 71) 35 49 E-Mail: mail@herbertschmitt.de tungsgemeinschaft) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Internet: www.herbertschmitt.de amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag Eichenbühler Straße 83 beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Nachfolger: André Schmitt 63927 Bürgstadt (neben Autohaus Erftal) Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort Der spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Musikzug Eichenbühl lädt herzlichst ein zum Vatertags-Fest 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur per- sönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). am 30. Mai im Garten der Bücherei in Eichenbühl Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei- ab 10.30 Uhr Festbetrieb führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ab 12.00 Uhr Mittagessen oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des 15.00 Strafgesetzbuches). Frühschoppen mit dem Musikverein Schneeberg Eichenbühl, 14.05.2019 gez. Günther Winkler GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister * * * 18 19
Aktionswoche „Gutes aus dem Meer“ vom 17. - 24. Mai 2009 mit Meeresfrüchtesalat, Scampi, Fischsuppe, Muscheln ... Öffnungszeiten ab Mai: Hauptstraße 161 Mo.-Do. 17:00 - 24:00 Uhr* Fr. 16:00 - 02:00 Uhr* 63928 Eichenbühl Sa. 11:00 - 02:00 Uhr 63928 Eichenbühl, Hauptstr. 161, = 0 93 71 / 9 47 35 50 Telefon: 0 93 71 / 6 50 29 93 So. 10:00 - 23:00 Uhr *Mittagstisch für Gruppen www.gasthaus-zum-ritter.de Feiertag: 10:00 - 24:00 Uhr gerne auf Anfrage möglich. Pfingstsonntag und Pfingstmontag, 09./10. Juni 2019 „Bayrische Schmankerl“ Wir suchen Personal für Küche und Service auf Aushilfsbasis. Tel. 09371 – 9473550 l Verkauf und Reparatur l Wohnraum- von Elektrogeräten Lüftungsanlagen l Stark- u. Schwachstrom- l Kundendienst – E-CHECK Installation l EDV- und Telefonanlagen l Photovoltaik- und Solaranlagen l Gebäudetechnik – EIB l Zentrale Staubsaugeranlagen l Elektroheizungen Elektrotechnik Hauck Ralph Hauck Schaftrieb 2 63928 Eichenbühl Telefon (0 93 71) 15 53 Telefax (0 93 71) 20 68 E-Mail: elektro-hauck@t-online.de Beratung • Planung • Ausführung 20 21
Gemeinde Eichenbühl Nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss- Änderung des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ fassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Änderung der Baugrenze im Bereich des Anwesens Julius-Keppner-Straße Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm 10 a, Flur-Nr. 2729 Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Änderung zur Regelung zum Abstand der Ortgänge bei der Festsetzung Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- „Dachgauben und Aufbauten“ macht werden können. Bekanntgabe der Änderung des Bebauungsplanes, Beteiligung der Öf- Eichenbühl, den 06.05.2019 gez. Günther Winkler fentlichkeit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung vom 02.05.2019 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Schaftrieb, Eichenbühl“ zu ändern. * * * Die Änderung sieht vor: In dem Bebauungsplan werden die Baugrenzen im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2729 zur Straße hin verschoben und neu festgelegt. Eine Grenzbebauung Führerschein !? der Grundstücke Fl.-Nr. 2729 und 2728 wird damit aufgehoben. Die bisherige Festsetzung unter 3 (Dachaufbauten, Dachgauben) wird unter 3.1 Sie wollen eine kompetente und fachgerechte Führerschein- Unterricht und Anmeldung: ausbildung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! aufgehoben und neu geregelt. In 3.1 wird festgelegt, Dachgauben und Dachauf- Eichenbühl: Montag 19:30 Uhr bauten müssen mind. 1,25 m Abstand zu den Brandwänden einhalten. Die Rege- Wir bieten Ihnen: Miltenberg: Dienstag und Donnerstag Amorbach: Montag und Donnerstag 18:30 Uhr 19:00 Uhr lungen 3.2 und 3.3 bleiben unverändert. Ausbildung in allen Klassen Kleinheubach: Dienstag 19:00 Uhr Freitag 16:30 Uhr optimale Ausbildung in Theorie und Praxis Das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfah- praxisgerechte Ausbildungsfahrzeuge Infos im Internet: www.fahrschule-grosskinsky.de oder einfach anrufen: 0170/3115887 ren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht. Eingriffe in den Umweltbereich werden durch die Verschiebung des Baufensters sowie durch die Änderung der Regelung zu den Ortgängen bei den Dachgauben und Dachaufbauten nicht vorgenommen. (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Die Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekanntgeben. Mit dieser Be- kanntmachung findet die öffentliche Beteiligung und öffentliche Auslegung in einem angemessenen Zeitraum statt. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ ein- schließlich Begründung liegt in der Zeit vom c Kundendienst 15. Mai bis 6. Juni 2019 c Verkauf und Service im Rathaus Eichenbühl, Hauptstr. 97, c Lichttechnik, EDV bei Herrn Eckstein, Bauamt, I. Stock, c Energie- und Gebäudetechnik zu den allgemeinen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden. c Installation Alt- und Neubau Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anre- gungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer- www.oswaldundmenges.de den. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Schulstraße 14 Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen- 63930 Neunkirchen bühl www.eichenbuehl.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden. 22 23
Änderung der Kindergartensatzung Wenn die Sonne des Lebens untergeht, Norbert Huthmann leuchten die Sterne der Erinnerung Verlängerung der Öffnungszeiten im Kindergarten Riedern Wenn an einen die SonneMenschen. wunderbaren des Lebens untergeht, Norbert Huthmann * 23.09.1926 + 20.03.2019 leuchten die Sterne der Erinnerung an einen wunderbaren Menschen. Aufgrund des Art. 23 und 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die * 23.09.1926 + 20.03.2019 Gemeinde Eichenbühl folgende Satzung zur Änderung der Benutzungssatzung für Herzlichen Dank die Kindergärten der Gemeinde Eichenbühl in Eichenbühl und im Ortsteil Riedern (Kindergartensatzung). Herzlichen … für jedes tröstende Wort,Dank geschrieben oder gesprochen … für jeden warmen Händedruck … für … für jede jedes stille tröstende Wort, geschrieben oder gesprochen Umarmung §1 … für … für alle jedender Zeichen warmenLiebeHändedruck und Anteilnahme § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: … fürKranz- … Blumen, jede stille und Umarmung Geldspenden für das Odenwald-Hospiz … für alle Zeichen der Liebe und Anteilnahme Der Kindergarten Eichenbühl wird Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:30 Uhr, der … Blumen,Dank Ein besonderen Kranz- giltund Geldspenden für das Odenwald-Hospiz Kindergarten Riedern Montag bis Freitag von 07:30 bis 13:30 Uhr geöffnet. Herrn Pfarrvikar Winiarz für die würdevolle Bestattung Ein besonderen dem Team Dank gilt vom Caritasverband Miltenberg für die liebevolle Pflege Herrn dem Team desPfarrvikar Winiarz fürWalldürn Odenwald-Hospiz die würdevolle für die Bestattung einfühlsame Pflege §2 dem Team und Gestaltung dervom Caritasverband letzten Stunden undMiltenberg Tage seines fürLebens. die liebevolle Pflege dem Team des Odenwald-Hospiz Walldürn für die einfühlsame Pflege § 5 Abs. 2 Satz 4 Buchstabe b) erhält folgende Fassung: und Gestaltung derIm letzten Stunden und Tage seines Lebens. Namen der ganzen Familie Wer einen Fluß überquert, b) im Kindergarten Riedern von Wer einen Fluss überquert, muss die eine Seite verlassen. Im Namen der ganzen Familie Oliva Huthmann muss die eine Seite verlassen. Wer einen Fluß überquert, 07:30 bis 08:30 Uhr 12:30 - 13:30 Uhr muss die eine Seite verlassen. Oliva Heppdiel, Huthmann Miltenberg, Amorbach, März 2019 Heppdiel, Miltenberg, Amorbach, März 2019 §3 Anzeige: eine halbe Seite im Amtsblatt § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: Anzeige: eine halbe Seite im Amtsblatt Die Buchungszeiten nach Abs. 2 Buchstabe a) und b) können von Montag bis Freitag jeweils stündlich gebucht werden. §4 Die Änderungssatzung tritt zum 01.06.2019 in Kraft. Eichenbühl, den 06.05.2019 gez. Günther Winkler Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister Die vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10.04.2019 beschlossen. Hinweis: Mit der vorstehenden Änderung der Kindergartensatzung wird die bisherige Öffnungs- zeit des Kindergartens Riedern, nämlich 7.30 bis 13.00 Uhr, geändert und ab Juni 2019 verlängert auf 7.30 bis 13.30 Uhr. War es bisher im Kindergarten Riedern möglich, halbstündlich zu buchen, sind ab Juni 2019 die Buchungszeiten jeweils stündlich zu buchen. 24 25
Meine Gesundheit in guten Händen ERFTAL- ERFTAL im Gesundheitszentrum Bürgstadt BOTE Nachrichten aus den Gemeinden APPotheken Sie auch schon? Tel.: 0 93 71 / 94 80 700 Öffnungszeiten: P Kostenlos Parken vor der Apotheke Adler Apotheke | Inh. Johannes WorlicekMontag-Freitag e.K. | Kolpingstraße 28:00 - 19:00 | 63927 Uhr Bürgstadt Tel.: 0 93 71 / 94 80 700 | Fax: 0 93 71 / 94 80 711 | apotheke@adler-apotheke-gz.de Mittwoch Nachmittag geöffnet! Samstag 9:0026.08.16 - 13:00 Uhr Bitte beachten * * * bitte beachten * * * bitte beachten * * * bitte beachten * * * Adler-Apotheke-CI/CD-Anzeige Amtsblatt-120 x 90-26-08-2016-DRUCK.indd 1 11:59 Tel.: Tel.:00 93 93 71 71 // 94 94 80 80 700 700 FÄLLIGE ZAHLUNGEN AM 15. Mai 2019 Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Mai 2019 folgende Steuern zur Zah- PP Kostenlos KostenlosParken vor vorder Parken derApotheke Apotheke Adler AdlerApotheke Tel.: Tel.:0093 Apotheke| |Inh. 9371 71/ /94 9480 Inh.Johannes 80700 JohannesWorlicek 700| |Fax: Fax:0093 Worliceke.K. 9371 71/ /94 e.K.| |Kolpingstraße 9480 80711 Kolpingstraße22| |63927 63927Bürgstadt Bürgstadt 711| |apotheke@adler-apotheke-gz.de apotheke@adler-apotheke-gz.de lung fällig werden: Adler-Apotheke-CI/CD-Anzeige Adler-Apotheke-CI/CD-AnzeigeAmtsblatt-120 Amtsblatt-120xx90-26-08-2016-DRUCK.indd 90-26-08-2016-DRUCK.indd 11 26.08.16 26.08.16 11:59 11:59 1. Grundsteuer A und B laut Bescheid 2. Gewerbesteuer-Vorauszahlung Um eine gebührenpflichtige Mahnung zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung zum oben genannten Termin. Bei denjenigen, die Abbuchungsauf- trag erteilt haben, wird die Abbuchung durch SEPA-Lastschrift bei der jeweiligen Bank vorgenommen. Bitte beachten * * * bitte beachten * * * bitte beachten * * * bitte beachten * * * Wichtige Rufnummern: Einheitliche Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt..................................... 112 Ärztlicher Bereitschaftdienst / Notdienst zu erfragen unter der kostenfreien Rufnummer (bundesweit): ............ 11 61 17 Polizei Miltenberg: .................................................................. 0 93 71 / 945-0 THW Miltenberg: ..................................................................... 0 93 71 / 27 25 BRK Miltenberg: ................................................................... 0 93 71 / 97 22-0 Helios Klinik Erlenbach: .......................................................... 0 93 72 / 700-0 26 27
Freiwillige Feuerwehren Bürgstadt und Eichenbühl Leistungsprüfung „Wasser“ wieder erfolgreich abgelegt Wie bereits in den zwei Jahren zuvor haben die Feuerwehren aus Bürgstadt und Eichenbühl gemeinsam die Leistungsprüfung abgelegt. Die Gruppe muss innerhalb von 3 Minuten einen kompletten Löschangriff mit drei C-Strahlrohren, eine Wasserversorgung vom Hydrant zum Fahrzeug und eine Verkehrssicherung aufbauen. Drei Tage wurde hierfür am Rettungszentrum in Bürgstadt intensiv trainiert: Es wurden Schläuche ausgerollt, Knoten geübt, Saugleitungen gekuppelt und Fachwissen gelernt. Bei der Abnahme am Freitag konnten dann erfreulicherweise alle vier Gruppen mit insgesamt 26 Kameradinnen und Kameraden vor den Schiedsrichtern überzeugen und die Prüfung erfolgreich absolvieren. Von der FF Eichenbühl waren insgesamt 8 Teilnehmer dabei: Jannis Bauer und Daniel Reim (beide Stufe 1), Adrian Berres (Stufe 2), André Berres, Sven Bachmann und Lukas Schmedding (Stufe 3), Florian Schmitt (Stufe 4) und Nils Abb der die höchste Stufe (Stufe 6) abgelegt hat. Von der FF Bürgstadt nahmen 18 Kameraden teil: Christian Bieberle, Noah Glatzel, Florian Haas, Andreas Köster, Florian Münch, Lukas Neuberger, Tim Seubert, Joel Pfeiffer und Florian Platz (alle Stufe 1), Christian Abb und Melina Bauersachs (Stufe 2), Patrick Hildenbrand, Jerome Pfeiffer, Johannes Platz und Samuel Schmitt (Stufe 3), Simon Meisenzahl (Stufe 5), Luis Garcia und Stefan Janetschek (Stufe 6). Vielen Dank allen Ausbildern, Prüfern und Helfern für den reibungslosen Ablauf und herzlichen Glückwunsch allen Prüflingen! 28 29
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg – KVÜ – Landkreis Miltenberg für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen wurde nach rechtsaufsichtlicher Behandlung mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 30.04.2019, Aktenzeichen 121-9412.3, ohne Beanstandungen zurückgegeben. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Der Haushaltsplan samt Anlagen kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Miltenberg – KVÜ – für das Haushaltsjahr 2019 Kommunale Verkehrsüberwachung – KVÜ –, Lindenstraße 32, 63785 Obernburg während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 03.06.2019 bis 03.07.2019 Auf Grund des Art. 26 KommZG i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg auf die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Zweckver- – KVÜ – folgende Haushaltssatzung: bandes bereitgehalten. §1 * * * Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit......................................................1.196.100,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit............................................................20.000,00 Euro ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht geplant. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 100.000 Euro festgesetzt. §5 Führerscheinausbildung Eine Umlage nach § 21 c der Verbandssatzung wird nicht erhoben. ist Vertrauenssache! §6 Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Obernburg, 13.03.2019 0175 / 5 22 68 98 Zweckverband für Kommunale die-fuehrerschein-macher.de Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg – KVÜ – Hauptstr. 43, 63927 Bürgstadt Unterricht: Di & Mi 18.30 Uhr gez. Dietmar Fieger, Verbandsvorsitzender 32 33
Landratsamt Miltenberg „Organspende – JA oder NEIN?“ 2019 ist ein besonderes Jahr für die Organspende und Transplantation in Deutsch- land. Anfang des Jahres ist eine Änderung des Transplantationsgesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende in Kraft getreten. Damit soll die Zahl der Organspenden erhöht und so mehr Men- Wir führen aus: schenleben gerettet werden. Verputz • Anstrich • Malerei Deutschlandweit stehen rund 10.000 Menschen auf der Warteliste für eine Or- Gerüstbau • Trockenbau • Voll-Wärmeschutz gantransplantation. Ihnen gegenüber standen im letzten Jahr 955 Organspender. Bürgstadt • Am Bischof 10 Laut Umfragen stehen die meisten Menschen der Organspende positiv gegenüber, Tel. 0 93 71 / 6 77 64 • Fax: 0 93 71 / 6 99 29 aber nur etwa 35 Prozent haben einen Organspendeausweis. Mobil: 01 70 / 2 38 90 86 • www.malerwachtel.de Am Samstag, den 01. Juni 2019 ist Tag der Organspende. Er soll danken, auf- klären und gleichzeitig ein Zeichen für die Wichtigkeit der Entscheidung setzen. Eine Entscheidung, die mit einem kleinen Kreuz im Organspendeausweis Leben retten kann. Hierzu werden von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr ein Betroffener und zwei Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes in der Fußgängerzone in Mil- tenberg über das Thema Organspende informieren und Fragen beantworten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erwartet ein Informationsstand mit Rosen und kostenlosen Broschüren samt Organspendeausweisen. Weitere Informationen: Landratsamt Miltenberg – Gesundheitsamt, Anna Stegmann, Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg, Tel.: 09371 501-552; E-Mail: anna.stegmann@lra-mil.de 34 35
und Schwiegereltern / f. Michael Gröh / f. Elvira und Wilhelm Grimm und Anita Morcinczyk / f. Josef und Stefanie Walter, leb. und verst. Angeh.) Mainbullau 10:00 musikalischer Familiengottesdienst als Wort-Gottes-Feier Bürgstadt 14:00 Tauffeier von Ella Gronau - Martinskapelle Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche 2019 Breitendiel 19:00 Maiandacht vor dem PGH Montag 20.05. Dienstag 14.05. Miltenberg 15:00 Rosenkranz - Klosterkirche Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Miltenberg 18:30 Messfeier - Pfarrkirche Bürgstadt 18:00 Rosenkranz - Alte Kirche Bürgstadt 19:30 Maiandacht an der Stutzkapelle (Kolping) Bürgstadt 18:30 Messfeier für die Verstorbenen des Monats April - Alte Kirche (f. Alfred und Henriette Kling (Leg.) / f. Karl Schieszl, Eltern und Schw.- Dienstag 21.05. Eltern / f. Albert Gehrig und zur Danksagung / f. Hans Hench) Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Die Messfeiern am Dienstag Abend sind wieder in der Alten Kirche. Miltenberg 9:00 Messfeier - Antoniusgedenken - Klosterkirche Mittwoch 15.05. Mittwoch 22.05. Miltenberg 14:30 Maiandacht - Maria Regina Miltenberg 10:00 Messfeier - Maria Regina Miltenberg 18:30 Stille eucharistische Anbetung - Gemeindezentrum Miltenberg 18:30 Maiandacht - Gemeindezentrum Wenschdorf 18:30 Messfeier, anschl. Maiandacht Breitendiel 18:30 Messfeier Donnerstag 16.05. Donnerstag 23.05. Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Miltenberg 17:00 Rosenkranz in der Fatimakapelle Miltenberg 17:00 Rosenkranz in der Fatimakapelle Miltenberg 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen - Gemeindezentrum Miltenberg 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen - Gemeindezentrum Miltenberg 18:30 Messfeier - Gemeindezentrum Miltenberg 18:30 Messfeier - Gemeindezentrum Bürgstadt 18:30 Maiandacht - Martinskapelle Bürgstadt 18:30 Maiandacht - Neue Kirche Mainbullau 18:30 Jugendmaiandacht Mainbullau 18:30 Messfeier Breitendiel 19:00 Maiandacht im PGH, gestaltet vom Frauenbund (anschl. Freitag 24.05. Mitgliederversammlung) Bürgstadt 8:00 Messfeier - Martinskapelle (f. Gottfried und Irene Keller (Leg.) / f. Alfred Freitag 17.05. und Dorothea Romatschke und Familie (Leg.) / f. Eugen Berberich, Eltern Miltenberg 10:30 Messfeier bei den Johannitern (Tagespflege) und Schwiegereltern) Samstag 18.05. Samstag 25.05. Miltenberg 11:30 KLANG RAUM MATINÉE - Pfarrkirche Miltenberg 11:30 KLANG RAUM MATINÉE - Pfarrkirche VERY BRITISH - Orgelmusik aus England LAUNISCHE LYRIK UND RHYTHMISCHE REMINISZENSEN Wicki Sauerwein, Elsenfeld, Orgel Robert Muczynski: Sonate für Flöte und Klavier op. 14 Eintritt Frei - Kollekte am Ausgang Doris Waschbüsch, Flöte, Alexander Huhn, Orgel Miltenberg 15:00 Wort-Gottes-Feier mit Trauung - Jugendhaus St. Kilian Eintritt frei - Kollekte am Ausgang Miltenberg 16:00 Messfeier - Maria Regina Miltenberg 16:00 Messfeier - Maria Regina Miltenberg 17:00 Messfeier in polnischer Sprache, davor Beichte - Miltenberg 17:00 Messfeier in polnischer Sprache, davor Beichte - Gemeindezentrum Gemeindezentrum Miltenberg 18:00 Beichtgelegenheit - Pfarrkirche Mainbullau 18:30 Vorabendmesse Miltenberg 18:30 Vorabendmesse - Pfarrkirche Sonntag 26.05. 6. SONNTAG DER OSTERZEIT Breitendiel 18:30 Vorabendmesse für die Pfarreiengemeinschaft Bürgstadt 9:30 St.-Urbanus Bittprozession Sonntag 19.05. 5. SONNTAG DER OSTERZEIT anschließend Messfeier (f. Josef und Maria Lindner und Rosemarie und Paul Lindner (Leg.) / f. Kurt Reichert und Hermann-Josef Hench und Bürgstadt 10:00 Messfeier, im Anschluss Verkauf von „Fleißigen Lieschen“ Angeh. / f. Walter und Eberhard Gehrig und verst. Angeh. / f. Rudolf und (f. Maria Neuberger und Angeh. (Leg.) / f. leb. und verst. Angeh. der Irmgard Huckauf und verst. Angeh. / f. die Familien Graßmann und Familie Josef Walter (Leg.) / f. Dr. Erich Starrek und Frau Gemma (Leg.) / Schacks / f. Bruno Neuberger und verstorbene Angehörige / f. Bernhard f. Kurt Farrenkopf mit Eltern Farrenkopf und Potsch mit Angeh. / Scheinpflug und Eltern / f. Eduard und Ida Reichel und verst. Angeh.) f. Johanna Helmstetter / f. Manfred Bretz / f. Leb. und Verst. der Familie Bischof, Trabert und Eisenhauer / f. Bernart und Maria Helmstetter und Miltenberg 10:00 Kleiner Familiengottesdienst - Pfarrkirche, anschließend verst. Angeh. / f. Bruno und Margareta Frosch und Tochter Elisabeth / Kirchenkaffee f. Elisabeth, Vinzenz und Wendelin Gramlich / f. Erwin Hofmann, Eltern Miltenberg 10:00 Kinderkirche 36 37
Geschenke anlässlich unserer Breitendiel 10:00 Messfeier Wenschdorf 10:00 Messfeier für die Pfarreiengemeinschaft 1. Heiligen Kommunion Miltenberg 11:00 Messfeier in portugiesischer Sprache - Gemeindezentrum Über die vielen Aufmerksamkeiten, Glückwünsche und Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche Maiandacht in der Sudetenstraße Geschenke anlässlich unserer Breitendiel 19:00 haben wir uns sehr gefreut und danken, Montag 27.05. Hl. Bruno, Bischof von Würzburg Miltenberg 15:00 Rosenkranz - Klosterkirche auch im1.Namen Heiligenunserer Eltern. Kommunion Miltenberg 18:00 Bittprozession nach Breitendiel, Treffpunkt an der Laurentiuskapelle Bürgstadt 19:00 AB DER NEUEN KIRCHE Bittprozession ins Erftal haben wir uns sehr gefreut und danken, anschließend Messfeier (nach Meinung der Stifter / f. Margareta auch im Namen unserer Eltern. Rosa Albert (Leg.)) Breitendiel 19:00 Bittamt, anschließend gemütliches Beisammensein im PGH Dienstag 28.05. Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Miltenberg 15:00 Maiandacht gestaltet vom Frauenbund Bürgstadt 19:00 AB DER ALTEN KIRCHE Bittprozession zum Kolpinggedenkstein anschließend Messfeier in der Alten Kirche (f. Johanna Hench und Angeh. (Leg.) / f. Albin Bretz, Eltern und Schwiegereltern / f. Hermann Meisenzahl und Angeh.) Kath. Pfarramt St. Margareta, Mühlweg 17, 63927 Bürgstadt Kath. Pfarramt St. Margareta, Mühlweg 17, 63927 Bürgstadt Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo 9-11 Uhr · Fr 15-17 Uhr Öffnungszeiten des Pfarrbüros: .• Mo. 9 – 11 Uhr • Fr. 15 – 17 Uhr Rufnr.: Pfarrbüro Bürgstadt.............................21 44 Mail: pfarrei.buergstadt@bistum-wuerzburg.de Rufnr.: Pfarrbüro Bürgstadt . .......................... 21 44 Mail: pfarrei.buergstadt@bistum-wuerzburg.de Fax.................................................94 77 31 Telefax: Pfarrer Jan .........................................94 Kölbel…...................6 50 09 77 90 31 Mail: jan.koelbel@bistum-wuerzburg.de Pfarrer Pater Dr.Jan JamesKölbel........................6 Kurianal..............94 50 77 09 3090 Mail: Mail: jan.koelbel@bistum-wuerzburg.de kurianal@yahoo.com Pater Dr. James Kurianal. Jugendseelsorger Bernd.Winter....97 ...............94 87 77 4230 Mail: Mail: kurianal@yahoo.com bernd.winter@bistum-weurzburg.de Diakon Florian Grimm...…..0176 Jugendseelsorger Bernd Winter....... 24894615 97 87 42 Mail: florian.grimm@bistum-wuerzburg.de Mail: bernd.winter@bistum-wuerzburg.de Past.Ref. Marcus Schuck...........6 69 58 79 Mail: marcus.schuck@bistum-wuerzburg.de Diakon Florian Gem.-Ref. MariaGrimm.........0176 Krines..............624894615 Mail: 50 09 94 Mail: florian.grimm@bistum-wuerzburg.de maria.krines@bistum-wuerzburg.de Past.-Ref. Michael Marcus Schuck............6 50 Bailer.....................…....6 69 09 58 9679 Mail: Mail: marcus.schuck@bistum-wuerzburg.de michael.bailer@bistum-wuerzburg.de Gem.-Ref. Maria Krines...............6 50 09 94 Mail: maria.krines@bistum-wuerzburg.de Michael Bailer.............................6 50 09 96 Mail: michael.bailer@bistum-wuerzburg.de Homepage: www.pg-st-martin-miltenberg-buergstadt.de Homepage: www.pg-st-martin-miltenberg-buergstadt.de Die Kommunionkinder aus Bürgstadt Möchten Sie Menschen am Telefon begleiten? Die Ökumenische TelefonSeel- Die Kommunionkinder aus Bürgstadt sorge Untermain sucht ehrenamtliche Mitarbeiter. Chiara Adams • Fiona Bronnbauer • Jonas Clark • Ben Graßmann • Cailin Heil Um Menschen am Telefon mit den verschiedenen Problemen und in Krisen kompetent begleiten Chiara Adams • Fiona Bronnbauer • Jonas Clark • Ben Graßmann • Cailin Heil zu können, erhalten Sie eine einjährige fundierte Ausbildung. Der nächste Kurs ist für September Jannik Hildenbrand • Theo Hörnig • David Kling • Lotte Kraft • Leonie Kreß 2019 geplant. Jannik Hildenbrand • Theo Hörnig • David Kling • Lotte Kraft • Leonie Kreß Linus Kreß • Jakob Leibfried • Luis Oliviera Marques • Sophie Wagner Die Voraussetzungen für die Mitarbeit sind Interesse an Menschen, psychische Stabilität, Einfüh- Linus Kreß • Jakob Leibfried • Luis Oliviera Marques • Sophie Wagner lungsvermögen und Teamfähigkeit. Das Engagement bei der TelefonSeelsorge ist mit Berufstätig- Jonas Weigl • Leopold Weiß • Luca Winkler • Joshua Wohlfart Jonas Weigl • Leopold Weiß • Luca Winkler • Joshua Wohlfart keit vereinbart. Weitere Informationen zur Mitarbeit erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 06021-325 365 oder unter www.ts-untermain.de 38 39
19:00 Messfeier Richelbach 18:30 Maiandacht 19:00 Messfeier Windischb. 19:00 Maiandacht Riedern 19:00 Maiandacht im Gemeinschaftshaus Mittwoch 22.05. Neunkirchen 18:30 Maiandacht 19:00 Messfeier Donnerstag 23.05. Riedern 19:00 Messfeier im Gemeinschaftshaus Schippach 19:00 Messfeier anschließend Maiandacht Dienstag 14.05. Freitag 24.05. Eichenbühl 18:30 Lichtreicher Rosenkranz Heppdiel 18:30 Schmerzhafter Rosenkranz 19:00 Messfeier 19:00 Messfeier Richelbach 18:30 Maiandacht Eichenbühl 19:30 Maiandacht mit musikalischer Gestaltung an der LourdesGrotte 19:00 Messfeier anlässlich des 100-jährigen Jubiläums Windischb. 19:00 Maiandacht Bei gutem Wetter anschließend gemütliches Beisammensein Mittwoch 15.05. Neunkirchen 18:30 Maiandacht 6. Sonntag der Osterzeit 19:00 Messfeier Samstag 25.05. Umpfenbach 19:00 Maiandacht an der Grotte Heppdiel 19:00 Messfeier Donnerstag 16.05. mit Einführung der neuen und Verabschiedung der Guggenberg 19:00 Messfeier ausscheidenden Ministranten Freitag 17.05. Umpfenbach 19:00 Messfeier Amorbach 19:00 Pontifikalgottesdienst Sonntag 26.05. Riedern 19:00 Maiandacht am Kreuz Schippach 8:30 Messfeier anschließend geselliges Beisammensein Sonntag 26.05. Richelbach 8:30 Messfeier 5. Sonntag im Jahreskreis Eichenbühl 10:00 Urbanusprozession, anschl. Messfeier Samstag 18.05. Guggenberg 10:00 Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung Richelbach 19:00 Messfeier Neunkirchen 9:45 Kirchenparade der örtlichen Vereine Schippach 19:00 Messfeier 10:00 Messfeier Sonntag 19.05. 10:00 Kindergottesdienst im Gemeinschaftshaus Riedern 8:30 Messfeier im Gemeinschaftshaus anschl. Kindergartenfest mit Frühschoppen u. Mitttagessen Heppdiel 8:30 Messfeier Montag 27.05. Hl. Bruno Heppdiel 14:00 Maiandacht unter freiem Himmel am Ölberg Umpfenbach 19:00 Bittprozession, anschließend Messfeier anschl. herzliche Einladung ins Pfarrheim zu Kaffee u. Kuchen Heppdiel 19:00 Bittprozession, anschließend Messfeier Eichenbühl 10:00 Messfeier Dienstag 28.05. Neunkirchen 10:00 Prozession zur Waldkapelle Eichenbühl 19:00 Bittprozession, anschließend Messfeier 10:40 Messfeier Richelbach 19:00 Bittprozession, anschließend Messfeier anschließend kleines Pfarrfest Riedern 19:00 Maiandacht im Gemeinschaftshaus Montag 20.05. Windischb. 19:00 Maiandacht Umpfenbach 18:30 Maiandacht 19:00 Messfeier Dienstag 21.05. Eichenbühl 18:30 Schmerzhafter Rosenkranz Sorgen kann man teilen – Telefonseelsorge Untermain 19:00 Messfeier Richelbach 18:30 Maiandacht = 08 00 / 11 10 111 und = 08 00 / 11 10 222 (kostenfrei) 19:00 Messfeier Windischb. 19:00 Maiandacht Riedern 19:00 Maiandacht im Gemeinschaftshaus 40 41 Mittwoch 22.05. Neunkirchen 18:30 Maiandacht
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