Amtsblatt Nr. 10 - Markt Bürgstadt
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42. Jahrgang | 14. 05. 2019
Amtsblatt Nr. 10
der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden
Bürgstadt und Neunkirchen
und der Gemeinde Eichenbühl
Der Flieder
Im Nachbargarten blüht ein Flieder.
Er leuchtet dunkelviolett.
Und ich betrachte hin und wieder
die Farbenpracht vor'm Fensterbrett.
Sein süßer Duft lockt Honigbienen
und viel Getier aus nah und fern.
Den Nektar, den sie sich verdienen,
den haben sie besonders gern.
Nach ein paar violetten Wochen
und in der schönsten Frühlingszeit
hat er sein Schauspiel abgebrochen,
trägt nur ein schlichtes, grünes Kleid.
Roman Herberth
1MARKT BÜRGSTADT
Amtlicher Teil Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 30. April 2019
der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der erneuten öffentli-
chen Auflage und stimmte der Änderung des Bebauungsplanes "Scherräcker-
Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen Kringelgraben" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 4200/95 bzw. 4200/139 ab-
schließend zu und fasste hierfür den Satzungsbeschluss.
Standesamtliche Mitteilungen Für die Verrohrung des Englertgraben im Bereich der Industriestraße wurde der
Auftrag an die Firma Brandel-Bau, Tauberbischofsheim zum Angebotspreis von
84.588,96 € vergeben.
Wir gratulieren recht herzlich! Weiterhin wurde vom Gemeinderat Bürgstadt der Haushalt 2019 für den Abwas-
serzweckverband Main-Mud beraten.
Neunkirchen Der Gesamthaushalt schließt mit 3.106.200,00 € und ähnelt den Zahlen des Vor-
jahres. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt mit 2.078.100,00 € in diesem
30.05. Frau Johanna Haack, Frh.-v.-Gudenus-Straße 5,
Jahr um ca. 200.000,00 € über dem Ansatz von 2018. Beim Vermögenshaushalt
Umpfenbach zum 70. Geburtstag
ergibt sich bei einem Ansatz von 1.028.100,00 € eine Volumenerhöhung von ca.
210.000 € zum Jahr 2018.
Der Schuldenstand betrug am 31.12.2018 insgesamt 929.165,20 €.
Geburt Eine Kreditaufnahme ist in diesem Jahr in Höhe von 285.000 € vorgesehen. Zudem
ist ein Haushaltseinnahmerest von 100.000,00 € vorhanden.
21.04. Lilly Scheurich, Tochter von Bernd Scheurich und Katja An Tilgungen sind 125.000 € veranschlagt, sodass für 2019 wieder eine Erhöhung
Brigitte Scheurich geb. Schmidt, Umpfenbach, Ringstraße 8 des Schuldenstands auf ca. 1.189.165,20 € zu erwarten ist.
Eheschließungen
23.04. Benjamin Marcel Matthias Becker und Ulrike Corinna Bauer,
Bürgstadt, Zum Heimbuch 23 MARKT BÜRGSTADT
26.04. Sebastian Ritter, Bürgstadt, Steinerne Gasse 6 und Antje Stellenausschreibung
Lingoth, geb. Hilnhagen, Duisburg, Grabenacker 46
Der Markt Bürgstadt sucht zum 01. September 2019 für die
Sterbefälle gemeindliche Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ eine
16.04. Eugenie Anna Bretz, geb. Bretz, Bürgstadt, Am Grohbangert 5, 83 Jahre Erzieher/in oder staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/in
17.04. Peter Reichert, Bürgstadt, Leipziger Straße 11, 76 Jahre (Teilzeitkraft mit 31 Wochenstunden)
24.04. Irmtrud Ottilia Helmstetter, geb. Hauck, Bürgstadt, Jahnstraße 13, 76 Jahre
24.04. Kurt See, Bürgstadt, Am Buschenweg 4, 82 Jahre Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 31. Mai
2019 an den Markt Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt oder
per Mail an poststelle@buergstadt.de richten.
* * * Nähere Auskünfte erteilt Herr Hofmann, Tel. 09371/9738-27.
2 3Ortsplanung Bürgstadt
Änderung des Bebauungsplanes „Scherräcker-Kringelgraben“
im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 4200/95 bzw. 4200/139
Ein herzliches Dankeschön
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses allen Nachbarn, Verwandten und Bekannten für die vielen
Rechtskraft der Bebauungsplanänderung Glückwünsche und Geschenke anlässlich meines
Der Gemeinderat Bürgstadt hat in seiner Sitzung am 30.04.2019 die Bebauungs-
planänderung „Scherräcker-Kringelgraben“ im Bezug auf die Bebaubarkeit der 90. Geburtstages
Grundstücke Fl.-Nr. 4200/95 bzw. 4200/139 als Satzung beschlossen.
Einen besonderen Dank meiner Familie, Bischof Dr. Franz Jung,
Mit dieser Bekanntmachung wird die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich. Herrn Pfarrer Jan Kölbel, Herrn Bürgermeister Thomas Grün,
Jedermann kann den Änderungsplan mit Begründung in der Geschäftsstelle der Herrn Landrat Jens Marco Scherf, Herrn Altbürgermeister
VG Erftal, Rathaus Bürgstadt, Zimmer Nr. 2, einsehen und über deren Inhalt Aus- Hermann-Josef Eck, Herrn Bernhard Stolz vom Heimat- und
kunft verlangen. Geschichtsverein und von den Mitgliedern der Sudetendeut-
schen Landsmannschaft, dem Gartenbauverein sowie der
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-
ten und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Sparkasse und Raiffeisenbank.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
schriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
Bürgstadt, im April 2019 Karl Bartl
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe des Bebauungsplanes schriftlich gegen-
über der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-
gel begründen soll, ist darzulegen.
GEMEINDE NEUNKIRCHEN
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Umfrage zur Mobilfunkversorgung
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermö-
gensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver- Der Gemeinderat Neunkirchen hat beschlossen, eine unverbindliche Umfrage zur
mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Mobilfunkversorgung in Neunkirchen mit Ortsteilen durchzuführen. Alle Einwoh-
ner ab 16 Jahren haben hierfür in den letzten Tagen persönlich ein Anschreiben
Bürgstadt, 03. Mai 2019 gez. Grün erhalten, in dem sowohl ein Stimmzettel als auch ein Umfrageschein enthalten
MARKT BÜRGSTADT 1. Bürgermeister ist. Somit wird analog zu den wahlrechtlichen Bestimmungen gewährleistet, dass
jede abstimmungsberechtigte Person auch nur eine gültige Stimme zu folgender
* * * Fragestellung abgeben kann:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Neunkirchen für die Errichtung von Mobil-
funkantennen durch Mobilfunkbetreiber in den einzelnen Ortsteilen jeweils ein
gemeindliches Grundstück bzw. Gebäude innerhalb der bebauten Ortsbereiche
zur Verfügung stellt?
Diese Fragestellung kann mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden.
Der Rücklauf der Stimmzettel hat gemäß der im Schreiben genannten Regularien
bis spätestens Sonntag, 26.05.2019 um 18.00 Uhr zu erfolgen.
Neunkirchen, 06.05.2019 gez. Seitz, Bürgermeister
* * *
4 5Die KJG Bürgstadt sucht Holz für das
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Als im „Maintal“ Mammuts dröhnten
Sie waren auch bei uns zuhause,
diese Riesen aus der Vorzeit.
Gegen Ende der Eiszeit, vor etwa
35 000 Jahren, sind sie ausgestorben.
Die Stoßzahn-Reste eines solchen
Urbewohners und noch vieles mehr
finden Sie in der
Abteilung Frühgeschichte
in unserem Museum.
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Sommerzeit von 14-18 Uhr, Winterzeit von 14-16 Uhr
Verantwortlich: Heimat- und Geschichtsverein Bürgstadt
6 7Helfen verbindet –
Wir verschenken eine Stunde Zeit!
Markt Bürgstadt und „Helfen verbindet – Wir verschenken eine Stunde Zeit“
Herzliche Einladung zum
Bustraining mit Rollator bzw. Rollstuhl
am Mittwoch, 29. Mai 2019 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
am Wohnmobilstellplatz, Josef-Ullrich-Straße, Bürgstadt (alter Festplatz)
Wie komme ich mit dem Rollator in den Bus? Was muss ich als Rollstuhlfahrer beachten,
damit der Bus nicht an mir vorbeifährt? Für Menschen mit Handicap ist das Benutzen
von Bussen häufig mit vielen Ängsten verbunden. Deshalb bietet der Markt Bürgstadt
auf Initiative des Seniorenbeauftragten Andreas Köster für interessierte Bürgerinnen
und Bürger dieses Bustraining an.
Das Team von „Helfen verbindet“ sorgt für das leibliche Wohl. Helfen
verbindet
Die Teilnahme ist kostenlos. c Kesselaustausch von Bestandsanlagen;
Nähere Informationen unter Tel. 09371/9738-19, B ürgstadt Online-Angebotserstellung zum Festpreis mit dem
Heizungsrechner auf www.schlegel-hts.de
www.helfen-verbindet-buergstadt.de
Frau Gümperlein, Bürgerbüro Bürgstadt. Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln
des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen.
c Durchführung des hydraulischen Abgleichs
c Heizwasseraufbereitung für Bestands- und Neuanlagen
c Einbau von Neuanlagen (Heizung / Sanitär)
c Heizungswartungen
(Wir bieten verschiedene Service-Pakete an.)
c Kundendienst bei Störungen
c Servicepartner der Kesselfirmen Viessmann und Guntamatic
c Fernüberwachung der Heizungsanlage
c Beratung und Abwicklung über mögliche Förderprogramme
c Badsanierung
c Verleih von Bautrockner, mobiles Heizgerät
8 9VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ERFTAL 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wäh-
mit dem Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen len, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen
WAHLBEKANNTMACHUNG amtlichen Personalausweis – Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen gül-
zur Europawahl tigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Eu- Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
ropäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin er-
2. a) Der Markt Bürgstadt ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: hält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung
der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen po-
litischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewer-
ber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der
Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeich-
nung.
Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab,
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis ge-
setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
b) Die Gemeinde Neunkirchen ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des
Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der
Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffent-
lich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge-
schäfts möglich ist.
6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom
im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausge-
24.04.2019 bis 05.05.2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und
stellt ist,
der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der
kreisfreien Stadt
3. Die Briefwahlvorstände für Bürgstadt treten zur Ermittlung des Briefwahler-
oder
gebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Bürgstadt, Sitzungssaal/Feuerwehrlehrsaal,
b) durch Briefwahl
Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt zusammen.
teilnehmen.
Der Briefwahlvorstand für Neunkirchen tritt zur Ermittlung des Briefwahl-
ergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Neunkirchen, Frankenstraße 20, 63930 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verwaltungsgemein-
Neunkirchen zusammen. schaft Erftal, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt einen amtlichen Stimm-
10 11zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahl-
briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver-
schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so
rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass
er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch
bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur per-
sönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament
wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt
oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Straf-
gesetzbuches).
Bürgstadt, Neunkirchen, gez. Grün, 1. Bürgermeister
den 30.04.2019 gez. Seitz, 1. Bürgermeister
* * *
Die nächsten Gemeinderatssitzungen
und Außendienststunden
Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden wie folgt statt:
Bürgstadt: Dienstag, 4. Juni 2019, um 19.30 Uhr
im Rathaus
Neunkirchen: Donnerstag, 6. Juni 2019, um 19.30 Uhr
im Rathaus Neunkirchen, Sitzungssaal
am Nachmittag Außendienststunden
Neunkirchen: 16.00 – 17.00 Uhr
Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat-
haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im
Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de
und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de
veröffentlicht. Hier können auch Kurzprotokolle der vorangegangenen
öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden.
12 13Amtlicher Teil
der Gemeinde Eichenbühl mit Ortsteilen
Standesamtliche Mitteilungen
Wir gratulieren recht herzlich!
17.05. Herrn Johann Hehenberger,
Bürgstadter Straße 26 zum 70. Geburtstag
Sterbefall
20.04. Elfriede Berberich, geb. Berberich, Ortsstraße 3, GT Guggenberg, 89 Jahre
* * *
GEMEINDE EICHENBÜHL
Bürgerfest anlässlich des Kaufmannszuges
an der „Valentinuskapelle“ am Donnerstag, 13. Juni 2019
Unterstützung der Vereine
Verschiedene Ortsvereine und die Gemeinde Eichenbühl organisieren und
unterstützen dieses Fest. Der Frauenbund Eichenbühl wird für Kaffee und
Kuchen sorgen.
Für das Bürgerfest sind Kuchenspenden erwünscht, bitte unterstützen Sie
uns. Anmeldungen zu den Kuchenspenden bzw. die Kuchenspenden nehmen
entgegen:
Margarete Leichtenschlag, Eichenbühl, Tel. 09371/7408
Gerda Leiser, Eichenbühl, Tel. 09371/5554
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Eichenbühl, den 03.05.2019 Günther Winkler
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
14 15GEMEINDE EICHENBÜHL
Wahlbekanntmachung zur Europawahl
1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum
Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk.
Der Wahlraum befindet sich im Rathaus Eichenbühl, Sitzungssaal, Hauptstra-
ße 97, 63928 Eichenbühl.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom
15.04.2019 bis 18.04.2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und
der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
17.00 Uhr im Rathaus Eichenbühl, Zimmer der Kasse, Hauptstraße 97, 63928
Eichenbühl zusammen.
Hauptstraße 47
63927 Bürgstadt 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks
wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
= 9 98 50 Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen
amtlichen Personalausweis – Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen gül-
Fax: (0 93 71) 9 98 51 tigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Mobil: 01 71 / 266 76 19
Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
hubheiz-service@t-online.de
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler er-
hält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung
der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen
politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn
Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts
von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die
Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des
Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der
16 17Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Praxis Dr. med. Martin Geißler
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Facharzt für Allgemeinmedizin
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffent- 63928 Eichenbühl, Julius-Keppner-Str. 16, Tel. 0 93 71 / 40 64 50
lich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge-
schäfts möglich ist. Wir haben Urlaub vom 31.05.19 bis 14.06.19
Vertretung in dringenden Fällen:
6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
K. D. Brems, Eichenbühl, Tel. 0 93 71 / 39 90
Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt
ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der
kreisfreien Stadt
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Tel. (0 93 71) 35 10 oder 22 93
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwal- Fax (0 93 71) 35 49
E-Mail: mail@herbertschmitt.de
tungsgemeinschaft) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Internet: www.herbertschmitt.de
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag Eichenbühler Straße 83
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Nachfolger: André Schmitt 63927 Bürgstadt (neben Autohaus Erftal)
Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort Der
spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
der angegebenen Stelle abgegeben werden. Musikzug Eichenbühl
lädt herzlichst ein zum
Vatertags-Fest
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur per-
sönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament
wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). am 30. Mai im Garten der Bücherei in Eichenbühl
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei- ab 10.30 Uhr Festbetrieb
führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ab 12.00 Uhr Mittagessen
oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des 15.00
Strafgesetzbuches).
Frühschoppen mit dem Musikverein
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20 21Gemeinde Eichenbühl Nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-
Änderung des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ fassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein
Änderung der Baugrenze im Bereich des Anwesens Julius-Keppner-Straße Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
10 a, Flur-Nr. 2729 Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Änderung zur Regelung zum Abstand der Ortgänge bei der Festsetzung Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge-
„Dachgauben und Aufbauten“ macht werden können.
Bekanntgabe der Änderung des Bebauungsplanes, Beteiligung der Öf-
Eichenbühl, den 06.05.2019 gez. Günther Winkler
fentlichkeit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung vom 02.05.2019 beschlossen,
den bestehenden Bebauungsplan „Schaftrieb, Eichenbühl“ zu ändern. * * *
Die Änderung sieht vor:
In dem Bebauungsplan werden die Baugrenzen im Bereich des Grundstückes
Fl.-Nr. 2729 zur Straße hin verschoben und neu festgelegt. Eine Grenzbebauung Führerschein !?
der Grundstücke Fl.-Nr. 2729 und 2728 wird damit aufgehoben.
Die bisherige Festsetzung unter 3 (Dachaufbauten, Dachgauben) wird unter 3.1 Sie wollen eine kompetente und fachgerechte Führerschein-
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aufgehoben und neu geregelt. In 3.1 wird festgelegt, Dachgauben und Dachauf- Eichenbühl: Montag 19:30 Uhr
bauten müssen mind. 1,25 m Abstand zu den Brandwänden einhalten. Die Rege- Wir bieten Ihnen: Miltenberg: Dienstag und Donnerstag
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lungen 3.2 und 3.3 bleiben unverändert. Ausbildung in allen Klassen
Kleinheubach: Dienstag 19:00 Uhr
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optimale Ausbildung in Theorie und Praxis
Das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfah- praxisgerechte Ausbildungsfahrzeuge Infos im Internet: www.fahrschule-grosskinsky.de
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ren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
erfolgt nicht. Eingriffe in den Umweltbereich werden durch die Verschiebung des
Baufensters sowie durch die Änderung der Regelung zu den Ortgängen bei den
Dachgauben und Dachaufbauten nicht vorgenommen. (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Die Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekanntgeben. Mit dieser Be-
kanntmachung findet die öffentliche Beteiligung und öffentliche Auslegung in
einem angemessenen Zeitraum statt.
Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ ein-
schließlich Begründung liegt in der Zeit vom
c Kundendienst
15. Mai bis 6. Juni 2019 c Verkauf und Service
im Rathaus Eichenbühl, Hauptstr. 97,
c Lichttechnik, EDV
bei Herrn Eckstein, Bauamt, I. Stock,
c Energie- und Gebäudetechnik
zu den allgemeinen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.
c Installation Alt- und Neubau
Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anre-
gungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer- www.oswaldundmenges.de
den. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Schulstraße 14
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen- 63930 Neunkirchen
bühl www.eichenbuehl.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.
22 23Änderung der Kindergartensatzung Wenn die Sonne des Lebens untergeht,
Norbert Huthmann
leuchten die Sterne der Erinnerung
Verlängerung der Öffnungszeiten im Kindergarten Riedern Wenn
an einen die SonneMenschen.
wunderbaren des Lebens untergeht,
Norbert Huthmann
* 23.09.1926 + 20.03.2019 leuchten die Sterne der Erinnerung
an einen wunderbaren Menschen.
Aufgrund des Art. 23 und 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die * 23.09.1926 + 20.03.2019
Gemeinde Eichenbühl folgende Satzung zur Änderung der Benutzungssatzung für
Herzlichen Dank
die Kindergärten der Gemeinde Eichenbühl in Eichenbühl und im Ortsteil Riedern
(Kindergartensatzung). Herzlichen
… für jedes tröstende Wort,Dank
geschrieben oder gesprochen
… für jeden warmen Händedruck
… für
… für jede jedes
stille tröstende Wort, geschrieben oder gesprochen
Umarmung
§1 … für
… für alle jedender
Zeichen warmenLiebeHändedruck
und Anteilnahme
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: … fürKranz-
… Blumen, jede stille
und Umarmung
Geldspenden für das Odenwald-Hospiz
… für alle Zeichen der Liebe und Anteilnahme
Der Kindergarten Eichenbühl wird Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:30 Uhr, der … Blumen,Dank
Ein besonderen Kranz- giltund Geldspenden für das Odenwald-Hospiz
Kindergarten Riedern Montag bis Freitag von 07:30 bis 13:30 Uhr geöffnet. Herrn Pfarrvikar Winiarz für die würdevolle Bestattung
Ein besonderen
dem Team Dank gilt
vom Caritasverband Miltenberg für die liebevolle Pflege
Herrn
dem Team desPfarrvikar Winiarz fürWalldürn
Odenwald-Hospiz die würdevolle
für die Bestattung
einfühlsame Pflege
§2 dem Team
und Gestaltung dervom Caritasverband
letzten Stunden undMiltenberg
Tage seines fürLebens.
die liebevolle Pflege
dem Team des Odenwald-Hospiz Walldürn für die einfühlsame Pflege
§ 5 Abs. 2 Satz 4 Buchstabe b) erhält folgende Fassung: und Gestaltung derIm letzten Stunden und Tage seines Lebens.
Namen der ganzen Familie
Wer einen Fluß überquert,
b) im Kindergarten Riedern von Wer einen Fluss überquert,
muss die eine Seite verlassen. Im Namen der ganzen Familie
Oliva Huthmann
muss die eine Seite verlassen.
Wer einen Fluß überquert,
07:30 bis 08:30 Uhr 12:30 - 13:30 Uhr muss die eine Seite verlassen. Oliva
Heppdiel, Huthmann
Miltenberg, Amorbach, März 2019
Heppdiel, Miltenberg, Amorbach, März 2019
§3
Anzeige: eine halbe Seite im Amtsblatt
§ 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Anzeige: eine halbe Seite im Amtsblatt
Die Buchungszeiten nach Abs. 2 Buchstabe a) und b) können von Montag bis
Freitag jeweils stündlich gebucht werden.
§4
Die Änderungssatzung tritt zum 01.06.2019 in Kraft.
Eichenbühl, den 06.05.2019 gez. Günther Winkler
Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10.04.2019 beschlossen.
Hinweis:
Mit der vorstehenden Änderung der Kindergartensatzung wird die bisherige Öffnungs-
zeit des Kindergartens Riedern, nämlich 7.30 bis 13.00 Uhr, geändert und ab Juni 2019
verlängert auf 7.30 bis 13.30 Uhr.
War es bisher im Kindergarten Riedern möglich, halbstündlich zu buchen, sind ab Juni
2019 die Buchungszeiten jeweils stündlich zu buchen.
24 25Meine Gesundheit in guten Händen
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2. Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Um eine gebührenpflichtige Mahnung zu vermeiden, bitten wir um pünktliche
Einzahlung zum oben genannten Termin. Bei denjenigen, die Abbuchungsauf-
trag erteilt haben, wird die Abbuchung durch SEPA-Lastschrift bei der jeweiligen
Bank vorgenommen.
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Wichtige Rufnummern:
Einheitliche Notrufnummer
für Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt..................................... 112
Ärztlicher Bereitschaftdienst / Notdienst
zu erfragen unter der kostenfreien Rufnummer (bundesweit): ............ 11 61 17
Polizei Miltenberg: .................................................................. 0 93 71 / 945-0
THW Miltenberg: ..................................................................... 0 93 71 / 27 25
BRK Miltenberg: ................................................................... 0 93 71 / 97 22-0
Helios Klinik Erlenbach: .......................................................... 0 93 72 / 700-0
26 27Freiwillige Feuerwehren Bürgstadt und Eichenbühl
Leistungsprüfung „Wasser“ wieder erfolgreich abgelegt
Wie bereits in den zwei Jahren zuvor haben die Feuerwehren aus Bürgstadt und Eichenbühl gemeinsam die Leistungsprüfung abgelegt.
Die Gruppe muss innerhalb von 3 Minuten einen kompletten Löschangriff mit drei C-Strahlrohren, eine Wasserversorgung vom Hydrant zum Fahrzeug und eine Verkehrssicherung
aufbauen. Drei Tage wurde hierfür am Rettungszentrum in Bürgstadt intensiv trainiert: Es wurden Schläuche ausgerollt, Knoten geübt, Saugleitungen gekuppelt
und Fachwissen gelernt.
Bei der Abnahme am Freitag konnten dann erfreulicherweise alle vier Gruppen mit insgesamt 26 Kameradinnen und Kameraden vor den Schiedsrichtern überzeugen
und die Prüfung erfolgreich absolvieren.
Von der FF Eichenbühl waren insgesamt 8 Teilnehmer dabei: Jannis Bauer und Daniel Reim (beide Stufe 1), Adrian Berres (Stufe 2), André Berres, Sven Bachmann und Lukas Schmedding (Stufe 3),
Florian Schmitt (Stufe 4) und Nils Abb der die höchste Stufe (Stufe 6) abgelegt hat.
Von der FF Bürgstadt nahmen 18 Kameraden teil: Christian Bieberle, Noah Glatzel, Florian Haas, Andreas Köster, Florian Münch, Lukas Neuberger, Tim Seubert, Joel Pfeiffer und Florian Platz (alle Stufe 1),
Christian Abb und Melina Bauersachs (Stufe 2), Patrick Hildenbrand, Jerome Pfeiffer, Johannes Platz und Samuel Schmitt (Stufe 3), Simon Meisenzahl (Stufe 5), Luis Garcia und Stefan Janetschek (Stufe 6).
Vielen Dank allen Ausbildern, Prüfern und Helfern für den reibungslosen Ablauf und herzlichen Glückwunsch allen Prüflingen!
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30 31Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im
Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg – KVÜ – Landkreis Miltenberg für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen wurde nach
rechtsaufsichtlicher Behandlung mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom
30.04.2019, Aktenzeichen 121-9412.3, ohne Beanstandungen zurückgegeben.
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis
Der Haushaltsplan samt Anlagen kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes
Miltenberg – KVÜ – für das Haushaltsjahr 2019
Kommunale Verkehrsüberwachung – KVÜ –, Lindenstraße 32, 63785 Obernburg
während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 03.06.2019 bis 03.07.2019
Auf Grund des Art. 26 KommZG i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt
eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg
auf die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Zweckver-
– KVÜ – folgende Haushaltssatzung:
bandes bereitgehalten.
§1 * * *
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit......................................................1.196.100,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit............................................................20.000,00 Euro
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht
geplant.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird
auf 100.000 Euro festgesetzt.
§5 Führerscheinausbildung
Eine Umlage nach § 21 c der Verbandssatzung wird nicht erhoben.
ist Vertrauenssache!
§6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Obernburg, 13.03.2019
0175 / 5 22 68 98
Zweckverband für Kommunale die-fuehrerschein-macher.de
Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg – KVÜ – Hauptstr. 43, 63927 Bürgstadt
Unterricht: Di & Mi 18.30 Uhr
gez. Dietmar Fieger, Verbandsvorsitzender
32 33Landratsamt Miltenberg
„Organspende – JA oder NEIN?“
2019 ist ein besonderes Jahr für die Organspende und Transplantation in Deutsch-
land. Anfang des Jahres ist eine Änderung des Transplantationsgesetzes zur
Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende in
Kraft getreten. Damit soll die Zahl der Organspenden erhöht und so mehr Men- Wir führen aus:
schenleben gerettet werden.
Verputz • Anstrich • Malerei
Deutschlandweit stehen rund 10.000 Menschen auf der Warteliste für eine Or- Gerüstbau • Trockenbau • Voll-Wärmeschutz
gantransplantation. Ihnen gegenüber standen im letzten Jahr 955 Organspender. Bürgstadt • Am Bischof 10
Laut Umfragen stehen die meisten Menschen der Organspende positiv gegenüber, Tel. 0 93 71 / 6 77 64 • Fax: 0 93 71 / 6 99 29
aber nur etwa 35 Prozent haben einen Organspendeausweis. Mobil: 01 70 / 2 38 90 86 • www.malerwachtel.de
Am Samstag, den 01. Juni 2019 ist Tag der Organspende. Er soll danken, auf-
klären und gleichzeitig ein Zeichen für die Wichtigkeit der Entscheidung setzen.
Eine Entscheidung, die mit einem kleinen Kreuz im Organspendeausweis Leben
retten kann. Hierzu werden von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr ein Betroffener und
zwei Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes in der Fußgängerzone in Mil-
tenberg über das Thema Organspende informieren und Fragen beantworten.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erwartet ein Informationsstand mit Rosen
und kostenlosen Broschüren samt Organspendeausweisen.
Weitere Informationen:
Landratsamt Miltenberg – Gesundheitsamt, Anna Stegmann, Brückenstraße 2,
63897 Miltenberg, Tel.: 09371 501-552; E-Mail: anna.stegmann@lra-mil.de
34 35und Schwiegereltern / f. Michael Gröh / f. Elvira und Wilhelm Grimm und
Anita Morcinczyk / f. Josef und Stefanie Walter, leb. und verst. Angeh.)
Mainbullau 10:00 musikalischer Familiengottesdienst als Wort-Gottes-Feier
Bürgstadt 14:00 Tauffeier von Ella Gronau - Martinskapelle
Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche
2019 Breitendiel 19:00 Maiandacht vor dem PGH
Montag 20.05.
Dienstag 14.05. Miltenberg 15:00 Rosenkranz - Klosterkirche
Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Miltenberg 18:30 Messfeier - Pfarrkirche
Bürgstadt 18:00 Rosenkranz - Alte Kirche Bürgstadt 19:30 Maiandacht an der Stutzkapelle (Kolping)
Bürgstadt 18:30 Messfeier für die Verstorbenen des Monats April - Alte Kirche
(f. Alfred und Henriette Kling (Leg.) / f. Karl Schieszl, Eltern und Schw.- Dienstag 21.05.
Eltern / f. Albert Gehrig und zur Danksagung / f. Hans Hench) Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian
Die Messfeiern am Dienstag Abend sind wieder in der Alten Kirche. Miltenberg 9:00 Messfeier - Antoniusgedenken - Klosterkirche
Mittwoch 15.05. Mittwoch 22.05.
Miltenberg 14:30 Maiandacht - Maria Regina Miltenberg 10:00 Messfeier - Maria Regina
Miltenberg 18:30 Stille eucharistische Anbetung - Gemeindezentrum Miltenberg 18:30 Maiandacht - Gemeindezentrum
Wenschdorf 18:30 Messfeier, anschl. Maiandacht Breitendiel 18:30 Messfeier
Donnerstag 16.05. Donnerstag 23.05.
Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian
Miltenberg 17:00 Rosenkranz in der Fatimakapelle Miltenberg 17:00 Rosenkranz in der Fatimakapelle
Miltenberg 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen - Gemeindezentrum Miltenberg 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen - Gemeindezentrum
Miltenberg 18:30 Messfeier - Gemeindezentrum Miltenberg 18:30 Messfeier - Gemeindezentrum
Bürgstadt 18:30 Maiandacht - Martinskapelle Bürgstadt 18:30 Maiandacht - Neue Kirche
Mainbullau 18:30 Jugendmaiandacht Mainbullau 18:30 Messfeier
Breitendiel 19:00 Maiandacht im PGH, gestaltet vom Frauenbund (anschl. Freitag 24.05.
Mitgliederversammlung)
Bürgstadt 8:00 Messfeier - Martinskapelle (f. Gottfried und Irene Keller (Leg.) / f. Alfred
Freitag 17.05. und Dorothea Romatschke und Familie (Leg.) / f. Eugen Berberich, Eltern
Miltenberg 10:30 Messfeier bei den Johannitern (Tagespflege) und Schwiegereltern)
Samstag 18.05. Samstag 25.05.
Miltenberg 11:30 KLANG RAUM MATINÉE - Pfarrkirche Miltenberg 11:30 KLANG RAUM MATINÉE - Pfarrkirche
VERY BRITISH - Orgelmusik aus England LAUNISCHE LYRIK UND RHYTHMISCHE REMINISZENSEN
Wicki Sauerwein, Elsenfeld, Orgel Robert Muczynski: Sonate für Flöte und Klavier op. 14
Eintritt Frei - Kollekte am Ausgang Doris Waschbüsch, Flöte, Alexander Huhn, Orgel
Miltenberg 15:00 Wort-Gottes-Feier mit Trauung - Jugendhaus St. Kilian Eintritt frei - Kollekte am Ausgang
Miltenberg 16:00 Messfeier - Maria Regina Miltenberg 16:00 Messfeier - Maria Regina
Miltenberg 17:00 Messfeier in polnischer Sprache, davor Beichte - Miltenberg 17:00 Messfeier in polnischer Sprache, davor Beichte -
Gemeindezentrum Gemeindezentrum
Miltenberg 18:00 Beichtgelegenheit - Pfarrkirche Mainbullau 18:30 Vorabendmesse
Miltenberg 18:30 Vorabendmesse - Pfarrkirche Sonntag 26.05. 6. SONNTAG DER OSTERZEIT
Breitendiel 18:30 Vorabendmesse für die Pfarreiengemeinschaft Bürgstadt 9:30 St.-Urbanus Bittprozession
Sonntag 19.05. 5. SONNTAG DER OSTERZEIT anschließend Messfeier (f. Josef und Maria Lindner und Rosemarie
und Paul Lindner (Leg.) / f. Kurt Reichert und Hermann-Josef Hench und
Bürgstadt 10:00 Messfeier, im Anschluss Verkauf von „Fleißigen Lieschen“
Angeh. / f. Walter und Eberhard Gehrig und verst. Angeh. / f. Rudolf und
(f. Maria Neuberger und Angeh. (Leg.) / f. leb. und verst. Angeh. der
Irmgard Huckauf und verst. Angeh. / f. die Familien Graßmann und
Familie Josef Walter (Leg.) / f. Dr. Erich Starrek und Frau Gemma (Leg.) /
Schacks / f. Bruno Neuberger und verstorbene Angehörige / f. Bernhard
f. Kurt Farrenkopf mit Eltern Farrenkopf und Potsch mit Angeh. /
Scheinpflug und Eltern / f. Eduard und Ida Reichel und verst. Angeh.)
f. Johanna Helmstetter / f. Manfred Bretz / f. Leb. und Verst. der Familie
Bischof, Trabert und Eisenhauer / f. Bernart und Maria Helmstetter und Miltenberg 10:00 Kleiner Familiengottesdienst - Pfarrkirche, anschließend
verst. Angeh. / f. Bruno und Margareta Frosch und Tochter Elisabeth / Kirchenkaffee
f. Elisabeth, Vinzenz und Wendelin Gramlich / f. Erwin Hofmann, Eltern Miltenberg 10:00 Kinderkirche
36 37Geschenke anlässlich unserer
Breitendiel 10:00 Messfeier
Wenschdorf 10:00 Messfeier für die Pfarreiengemeinschaft 1. Heiligen Kommunion
Miltenberg 11:00 Messfeier in portugiesischer Sprache - Gemeindezentrum Über die vielen Aufmerksamkeiten, Glückwünsche und
Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche
Maiandacht in der Sudetenstraße Geschenke anlässlich unserer
Breitendiel 19:00
haben wir uns sehr gefreut und danken,
Montag 27.05. Hl. Bruno, Bischof von Würzburg
Miltenberg 15:00 Rosenkranz - Klosterkirche auch im1.Namen
Heiligenunserer Eltern.
Kommunion
Miltenberg 18:00 Bittprozession nach Breitendiel, Treffpunkt an der
Laurentiuskapelle
Bürgstadt 19:00 AB DER NEUEN KIRCHE
Bittprozession ins Erftal
haben wir uns sehr gefreut und danken,
anschließend Messfeier (nach Meinung der Stifter / f. Margareta auch im Namen unserer Eltern.
Rosa Albert (Leg.))
Breitendiel 19:00 Bittamt, anschließend gemütliches Beisammensein im PGH
Dienstag 28.05.
Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian
Miltenberg 15:00 Maiandacht gestaltet vom Frauenbund
Bürgstadt 19:00 AB DER ALTEN KIRCHE
Bittprozession zum Kolpinggedenkstein
anschließend Messfeier in der Alten Kirche (f. Johanna Hench
und Angeh. (Leg.) / f. Albin Bretz, Eltern und Schwiegereltern / f. Hermann
Meisenzahl und Angeh.)
Kath. Pfarramt St. Margareta, Mühlweg 17, 63927 Bürgstadt
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Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo 9-11 Uhr · Fr 15-17 Uhr
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Rufnr.: Pfarrbüro Bürgstadt.............................21 44 Mail: pfarrei.buergstadt@bistum-wuerzburg.de
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Diakon Florian Grimm...…..0176
Jugendseelsorger Bernd Winter....... 24894615
97 87 42 Mail: florian.grimm@bistum-wuerzburg.de
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Past.Ref. Marcus Schuck...........6 69 58 79 Mail: marcus.schuck@bistum-wuerzburg.de
Diakon Florian
Gem.-Ref. MariaGrimm.........0176
Krines..............624894615 Mail:
50 09 94 Mail: florian.grimm@bistum-wuerzburg.de
maria.krines@bistum-wuerzburg.de
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Michael Marcus Schuck............6 50
Bailer.....................…....6 69 09
58 9679 Mail:
Mail: marcus.schuck@bistum-wuerzburg.de
michael.bailer@bistum-wuerzburg.de
Gem.-Ref. Maria Krines...............6 50 09 94 Mail: maria.krines@bistum-wuerzburg.de
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Riedern 19:00 Messfeier im Gemeinschaftshaus
Schippach 19:00 Messfeier
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Eichenbühl 18:30 Lichtreicher Rosenkranz Heppdiel 18:30 Schmerzhafter Rosenkranz
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Richelbach 18:30 Maiandacht Eichenbühl 19:30 Maiandacht mit musikalischer Gestaltung an der LourdesGrotte
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Amorbach 19:00 Pontifikalgottesdienst
Sonntag 26.05.
Riedern 19:00 Maiandacht am Kreuz
Schippach 8:30 Messfeier
anschließend geselliges Beisammensein
Sonntag 26.05.
Richelbach 8:30 Messfeier
5. Sonntag im Jahreskreis Eichenbühl 10:00 Urbanusprozession, anschl. Messfeier
Samstag 18.05. Guggenberg 10:00 Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung
Richelbach 19:00 Messfeier Neunkirchen 9:45 Kirchenparade der örtlichen Vereine
Schippach 19:00 Messfeier 10:00 Messfeier
Sonntag 19.05. 10:00 Kindergottesdienst im Gemeinschaftshaus
Riedern 8:30 Messfeier im Gemeinschaftshaus anschl. Kindergartenfest mit Frühschoppen u. Mitttagessen
Heppdiel 8:30 Messfeier Montag 27.05. Hl. Bruno
Heppdiel 14:00 Maiandacht unter freiem Himmel am Ölberg Umpfenbach 19:00 Bittprozession, anschließend Messfeier
anschl. herzliche Einladung ins Pfarrheim zu Kaffee u. Kuchen Heppdiel 19:00 Bittprozession, anschließend Messfeier
Eichenbühl 10:00 Messfeier Dienstag 28.05.
Neunkirchen 10:00 Prozession zur Waldkapelle Eichenbühl 19:00 Bittprozession, anschließend Messfeier
10:40 Messfeier Richelbach 19:00 Bittprozession, anschließend Messfeier
anschließend kleines Pfarrfest Riedern 19:00 Maiandacht im Gemeinschaftshaus
Montag 20.05. Windischb. 19:00 Maiandacht
Umpfenbach 18:30 Maiandacht
19:00 Messfeier
Dienstag 21.05.
Eichenbühl 18:30 Schmerzhafter Rosenkranz Sorgen kann man teilen – Telefonseelsorge Untermain
19:00 Messfeier
Richelbach 18:30 Maiandacht
= 08 00 / 11 10 111 und = 08 00 / 11 10 222 (kostenfrei)
19:00 Messfeier
Windischb. 19:00 Maiandacht
Riedern 19:00 Maiandacht im Gemeinschaftshaus
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Mittwoch 22.05.
Neunkirchen 18:30 MaiandachtSie können auch lesen