An den Präsidenten des Südtiroler Landtages

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Union für Südtirol
Landtagsfraktion
Südtirolerstraße 13/2, 39100 Bozen
Tel.: 0471/976630 – Fax 0471/972363
www.unionfs.com union@unionfs.com

      An den Präsidenten
      des Südtiroler Landtages

                                          Landesgesetzentwurf
                                      Ortsnamensgebung in Südtirol

                                             Begleitbericht

      Namen insgesamt sind Teil des Sprachschatzes, haben jedoch eine andere Funktion
      als Wörter. Das Wort bedeutet, und seine Bedeutung kann mit einem
      gleichbedeutenden Wort einer anderen Sprache wiedergegeben werden. Der Name
      hingegen bezeichnet, identifiziert, bildet mit dem Bezeichneten eine einmalige
      Einheit und ist nicht übersetzbar. Erst der individualisierende Personenname hebt
      einen Menschen aus den anderen heraus, erst der Name verleiht die einmalige
      Identität.
      Was für die Personennamen gilt, gilt auch für geographische Namen. Jeder Orts-
      und
      Flurname individualisiert einen Punkt im Gelände, fixiert ihn, hebt ihn aus der
      Umgebung heraus. Erst mit den Orts- und Flurnamen erfassen wir die Landschaft.
      Nur mit der Sprache ist es möglich, die Landschaft zu gliedern und zu identifizieren.
      Erst durch Namen wird die Umwelt jederzeit verfügbar. Namen sind sprachliche
      Symbole, geistige Sinnzeichen. Erst mit den Namen, mit der Benennung, erschließt
      sich der Lebensraum dem Menschen, wird ihm dadurch vertraut. Mit den Namen
      benennen wir die Landschaft. Erst die benannte und damit geistig sich angeeignete
      Landschaft wird zum inneren Besitz, zur Heimat des Menschen.
      Die geographischen Namen, die Hand in Hand mit der Umwandlung der Urlandschaft
      in die Kulturlandschaft durch die Rodungs- und Siedlungstätigkeit des Menschen
      entstanden sind, zeigen, von welchen Sprachvölkern eine Kulturlandschaft
      geschaffen wurde. Jedes dieser Sprachvölker hat im geographischen Namengut
      Spuren hinterlassen. Viele Namen in Tirol sind so alt, dass man deren ursprüngliche
      Bedeutung und sprachliche Herkunft nicht mehr feststellen kann, auch das
      Sprachvolk nicht, das den Namen geprägt hat. Aber die Namen sind geblieben,
      wurden abgesehen von kleinen lautlichen Anpassungen nicht verändert. Deshalb
      sind die geographischen Namen Denkmäler der Sprach- und Siedlungsgeschichte
      der Kulturlandschaft, die wie alle Denkmäler und die Kulturlandschaft selbst ein
      Recht auf gesetzlich festgelegten Schutz haben.
      Die Orts- und Flurnamen sind allmählich gewachsen, von Generation zu Generation
      weitergegeben worden und auch von Sprachschicht zu Sprachschicht. Deshalb sind
      die in Jahrhunderten gewachsenen Namen auch ein wichtiger Teil der Landeskultur.
      Für die so territorial gebundenen Namen bedeutet das, dass nur der an Ort und
      Stelle überlieferte und gebrauchte Name gilt. Offizielle Anerkennung können daher
      nur die geschichtlich gewachsenen, historisch tradierten Orts- und Flurnamen
      erlangen. Da Namen in einer Jahrhunderte langen kulturgeschichtlichen Tradition
stehen, dürfen sie niemals willkürlich übersetzt oder durch andere ersetzt werden. So
sehen es auch die Empfehlungen der Vereinten Nationen von 1967 und der
Menschenrechtskommission von 1971 vor, als wegleitende, international anerkannte
Standards.
Bis zur Zerreißung Tirols im Jahre 1918 bestand im heutigen Südtirol eine
weitgehend geschlossene Ortsnamenlandschaft mit größtenteils deutscher oder
ladinischer Einnamigkeit. Mit dem faschistischen Dekret von 1923 erfolgte ein
radikaler Bruch: das über Jahrhunderte natürlich gewachsene Ortsnamenerbe wurde
radikal unterdrückt, eliminiert und fast 100 prozentig durch italienisch klingende,
willkürlich erfundene oder übersetzte Schreibtisch- Namen ersetzt. Es war die totale
Italienisierung der gesamten Toponomastik mit dem Zweck, dem Land den äußeren
Anschein der "italianita`" zu verpassen, um davon einen Anspruch Italiens auf dieses
Gebiet abzuleiten. Dieses Fälscherwerk und das tolomeische Prinzip der
flächendeckenden Italienisierung ist weltweit einzigartig: die aufgezwungenen
künstlichen Namen wurden offiziell, die kulturhistorisch gewachsenen existierten
offiziell nicht mehr. Mit dem Dekret von 1940 erlangten die künstlichen Falschnamen
erneut amtlichen Charakter. Das ist in Südtirol rechtlich bis heute so geblieben, denn
offiziell gültig sind nur die italienisch klingenden Falschnamen ( über 8000) sowie die
echten italienischen Namen (über 100). Die gewachsenen Namen sind nur
stillschweigend geduldet. Dies widerspricht dem Prinzip der Ortsüblichkeit und der im
allgemeinen amtlichen Einnamigkeit. Eine solche flächendeckende Falschnamigkeit
gibt es außer in Südtirol weder in Italien noch in Europa. Sie steht im klaren
Widerspruch zu den Empfehlungen der von den Vereinten Nationen seit 1967
veranstalteten Konferenzen zur Standardisierung bzw. Normalisierung der
geographischen Namen.
Dieser absurde Südtiroler Zustand bedarf der Korrektur: die historisch gewachsenen
Namen sind amtlich wieder herzustellen, und die aufgezwungenen, italienisch
klingenden Falschnamen sind abzuschaffen. Dass solche Maßnahmen nach dem 2.
Weltkrieg in Europa durchgeführt worden sind, zeigen verschiedene Beispiele. Im
Aostatal sind 1923 die bodenständigen frankoprovenzalischen Orts- und Flurnamen
unter maßgeblicher Beteiligung Tolomeis durch italienisch klingende
Schreibtischkonstruktionen ersetzt worden. Seit 1945 sind die historisch
gewachsenen Namen in verschiedenen Etappen wieder hergestellt worden. Seit
1987 ist dieser Prozess abgeschlossen. Außer der Hauptstadt Aoste/ Aosta sind alle
Ortschaften einnamig frankoprovenzalisch. Damit wird das Aostatal toponomastisch
vom italienischen Raum abgegrenzt und in seiner frankoprovenzalischen
Geschichtlichkeit fassbar. Exemplarisch ist dort verwirklicht, was auch für Südtirol im
selben Staat gelten müsste: amtliche Zweisprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung
neben amtlicher Einnamigkeit in der Toponomastik!
Seit dem 18. Jahrhundert dominiert in Spanien das Kastilische, während das
Katalanische, Baskische und Galicische zurückgedrängt wurden. Das galt auch für
die Toponomastik. Seit 1983, also nach mehr als 250 Jahren, sind die geschichtlich
gewachsenen katalanischen Orts- und Flurnamen restituiert und nach den
UNOPrinzipien
der Ortsüblichkeit und Einnamigkeit wieder hergestellt worden. Im
galicischen, baskischen und katalanischen Raum gibt es bis auf wenige Ausnahmen
heute nur noch die gewachsenen galicischen, baskischen und katalanischen Ortsund
Flurnamen.
Estland ist 1940 von der Sowjetunion annektiert und stark russifiziert worden. Der
Anteil der Esten an der Bevölkerung betrug 1940 92%, 1989 nur noch 61%. Die
Ortsund
Flurnamen waren ebenso russifiziert worden. 1989 wurde das Estnische wieder
Staatssprache. Die Ortsnamenregelung betreffend ist mit Gesetz festgehalten: "Die
Ortsnamen der Estnischen Republik werden nur in estnischer Sprache bezeichnet.
Zugelassen sind nur jene Ausnahmen, die durch geschichtliche und
geschichtlichkulturelle
Gründe bedingt sind. Jede Örtlichkeit in der Estnischen Republik hat nur
eine offizielle Benennung."
Diese drei Beispiele belegen eindrücklich die Möglichkeit der Restitution der
kulturgeschichtlich einzig legitimen Orts- und Flurnamen. Der Schutz der Namen als
Kulturdenkmäler, der Schutz des geschichtlich gewordenen Namengutes ist ein
wesentliches Anliegen des demokratischen europäischen Denkens. Die
Menschenrechtskommission fordert die Abschaffung von Namen, die, wie in Südtirol,
zum Zwecke der Entnationalisierung aufgezwängt werden. Diesen Zweck - das gab
Ettore Tolomei ganz offen zu - sollten die künstlich geschaffenen italienisch
klingenden Namen haben. Die Beibehaltung und weitere Duldung der
aufgezwungenen, künstlich geschaffenen Namen käme daher einer Gutheißung und
Legalisierung des faschistischen Fälschungswerkes gleich.
Der Südtiroler Landtag ist für die Regelung der Ortsnamenfrage zuständig. Zu
allererst sind die faschistischen Ortsnamendekrete von 1923, 1940 und 1942 außer
Kraft zu setzen. Die mit diesen Dekreten aufgezwungenen Namen entbehren nicht
nur jeder historischen Grundlage, sie sind außerdem weder im Pariser Abkommen
von 1946, noch in den Autonomiestatuten von 1948, 1972 und 2001, noch im Artikel
6 der italienischen Verfassung explizit als amtlich verbindlich festgelegt worden.
Festzuhalten ist außerdem, dass Zweisprachigkeit von Worten nicht gleich
Zweisprachigkeit von Namen ist. Im Autonomiestatut ist wohl die durchgehende
Zweisprachigkeit vorgesehen, nirgendwo aber ist die Rede von durchgehender
Zweinamigkeit. Es wird nicht erläutert, was konkret mit "Zweisprachigkeit in der
Ortsnamengebung" ( Artikel 8, Absatz 2) gemeint ist. Im Autonomiestatut ist weder
von den faschistischen Dekreten die Rede, noch von der Verpflichtung, Namen zu
übersetzen!
Gleiches gilt für das Pariser Abkommen. Dieses sieht zwar die Gleichberechtigung
der deutschen und italienischen Sprache in der zweisprachigen Ortsnamengebung
vor ("parification of the German and Italian language ...in bilingual topographic
naming"), aber nicht generell, sondern nur dort, wo sie effektiv zweisprachig ist. Es
kann also nicht um die Gleichberechtigung der deutschen und italienischen Sprache
generell in der Ortsnamengebung gehen, sondern ausdrücklich nur dort, wo es
zweisprachige Ortsnamen gibt. Und das kann nur jene Ortsnamengebung sein, die
außerhalb des "Prontuario" des Ettore Tolomei und außerhalb der faschistischen
Dekrete historisch gewachsen ist! Es ist nicht denkbar, dass die Friedensmächte von
1945 die Festschreibung faschistischer Kulturverbrechen beabsichtigt haben können.
Also kann auch nicht die Aufrechterhaltung der drei faschistischen
Ortsnamendekrete
in deren Sinn sein.
Sobald der Landtag die faschistischen Dekrete abgeschafft hat, sind die historisch
gewachsenen ladinischen, deutschen und italienischen Namen wieder herzustellen
und amtlich einzuführen. Die Union für Südtirol spricht sich für eine großzügige
Regelung aus, dass nämlich auch jene Namen amtliche Gültigkeit bekommen, die
vor der Annexion des heutigen Südtirol durch Italien nie amtlich waren, sondern bei
Italienern nur als Exonyme gebräuchlich waren und in nicht amtlichen Akten
vorkommen. Beispiele sind Laives, Postal, die allermeisten Ortsnamen mit Bezug zu
einem/ einer Heiligen. Exonyme sind von alters her bei allen Völkern Europas in
Gebrauch. Die Italiener haben solche für zahlreiche deutsche Städte, sie sagen
beispielsweise Monaco, Stoccarda, Dresda, Lipsia u. a. Amtliche Gültigkeit haben
jedoch einzig die Bezeichnungen München, Stuttgart, Dresden und Leipzig. Deshalb
ist es äußerst großzügig, all jenen Exonymen amtliche Gültigkeit zu verleihen, die für
Südtiroler Orte auch dann, wenn sie nur äußerst selten gebraucht wurden und in
seltenen, nicht amtlichen Schriftstücken vorkommen. Unabdingbares Kriterium
jedoch ist, dass es sich nicht um willkürlich geschaffene oder übersetzte Namen
handelt, deren Zweck die Fälschung der Siedlungsgeschichte sind. Mit Hilfe der
Wissenschaft kann man diese von den geschichtlich gewachsenen Exonymen leicht
unterscheiden.
Auf diese Weise werden in Südtirol zahlreiche Doppelnamen entstehen, für nicht
wenige Orte werden sogar drei Namen amtlich festgeschrieben werden, was an sich
aus kartografischen Gründen vermieden werden sollte. Dies ist der Preis für einen
großzügigen Kompromiss, mit welchem Südtirol endlich toponomastisch befriedet
werden könnte. Es ist auch zweckmäßig, in Anordnung und Schriftzug der
wissenschaftlich nachgewiesenen historischen Doppel- bzw. Dreifachnamen den
Bevölkerungsanteilen Rechnung zu tragen. In Gemeinden mit einem Anteil von
mindestens 20 % jeweils anderssprachiger Bevölkerung sollen die Namen in gleicher
Schriftgröße angebracht werden, damit erkenntlich wird, dass es sich de facto um
eine zweisprachige Gemeinde handelt. In Gemeinden mit einem Minderheitenanteil
von weniger als 20 % sollten die Namen in unterschiedlicher Schriftgröße stehen,
damit erkenntlich wird, dass die andere Volksgruppe kaum ins Gewicht fällt.
Bolzano, Bronzolo, Laives, Salorno, Vadena würden also an erster Stelle stehen, die
deutschen Bezeichnungen Bozen, Branzoll, Leifers, Salurn und Pfatten an zweiter,
aber in gleich großer Schrift. Umgekehrt Auer, Brenner, Brixen usw. mit Ora,
Brennero, und Bressanone an zweiter Stelle in gleich großer Schrift. Anders im Falle
von Altrei, Bruneck und Eppan; die Bezeichnungen Anterivo, Brunico und Appiano
würden an zweiter Stelle und in kleinerer Schrift stehen. Für alle 8 ladinischen
Gemeinden würde der ladinische Name nicht nur an erster Stelle, sondern auch in
größerem Schriftzug stehen als die deutschen und italienischen bezeugten Namen.
Einige wenige künstlich geschaffene italienisch klingende Namen müssten durch
historisch richtige, also natürlich gewachsene Namen ersetzt werden z. B. Sterzen
statt Vipiteno, Terla statt Terlano, Corné statt Cornedo, Nova Tedesca statt Nova
Ponente, Nova (Ladina/Italiana) statt Nova Levante, Oltemo statt Ultimo. Schließlich
auch einige Fraktionsnamen wie Ghirla statt Cornaiano und Curon statt Corona in
der Gemeinde Kurtatsch.
Über die historischen und wissenschaftlichen Hintergründe dieser Vorschläge gibt
die beiliegende Liste Aufschluss. Die Damen und Herren Abgeordneten werden
ersucht,
diese Vorschläge zu prüfen und im Sinne einer gerechten und der geschichtlichen
Wahrheit Rechnung tragenden Lösung der Ortsnamenfrage in Südtirol anzunehmen.
Erläuterungen zu den Anlagen
Tolomei ging es nicht nur darum, die historisch gewachsenen deutschen Namen
auszulöschen und sie durch italienisch klingende Namen zu ersetzen, sondern auch
historisch gewachsene italienische Namen, die entweder zu deutsch anmuteten oder
zu selten gebraucht wurden, gegen eigene, "italienischer" klingende Erfindungen
auszutauschen.
Aus Nova Tedesca, d. i. Deutschnofen, das relativ häufig in italienischen Texten seit
der frühen Neuzeit auftaucht, amtlich aber nur sporadisch bezeugt ist, machte er
Nova Ponente "West-Nofen", weil ihm das Wort "Deutsch-" ein Dorn im Auge war.
Aus Nova bzw. Nova ladina (bis zum 18. Jh.) und Nova italiana (ab dem 19. Jh.), d. i.
Welschnofen, machte Tolomei Nova Levante "Ost-Nofen", um eine Analogie
einerseits zu Nova Ponente und zur Riviera di Ponente und der Riviera di Levante
am Golf von Genua und auf Sizilien zu schaffen. Der Name Welschnofen rührt daher,
dass der Ort im Hochmittelalter länger von Romanen besiedelt war als
Deutschnofen.
Die Bezeichnung Nova kommt von terra nova "neugerodetes Land" und erinnert an
die Rodungstätigkeit durch Alpenromanen, die im Deutschen allgemein als Welsche
bezeichnet wurden. Eine Unterscheidung zwischen "Ladinisch" und "Italienisch"
wurde im Mittelalter nicht vorgenommen. Zumal es für den Begriff "Welsch"- keine
exakte Entsprechung im Italienischen gibt, wurde dieses Wort entweder mit "Latina",
"Ladina" wiedergegeben oder ganz weggelassen. Erst im 19. Jh. taucht vereinzelt
Nova italiana auf. Hierbei handelt es sich um einen Übersetzungsversuch, der
allerdings siedlungsgeschichtlich falsch ist, weil der Ort Welschnofen nie von
Italienern, sondern von Alpenromanen besiedelt war.
Aus Corné (= Karneid), das wir sporadisch in nicht-amtlichen italienischen Texten
des 17. bis 19. Jahrhunderts aus dem Fleims- und Fassatal finden, machte Tolomei
Cornedo. Er kannte die historische italienische Form offenbar nicht.
Aus Stérzen (= Sterzing), das sporadisch ab dem 17. Jahrhundert bis ins zwanzigste
Jahrhundert herauf bezeugt ist, allerdings nie amtlich war, machte er Vipiteno,
obwohl er selbst bis 1916 durchwegs die Form Stérzen verwendete. Dieser Name
stellt einen italienisch-mundartlichen Import aus deutsch Sterzing dar mit
Vereinfachung des Auslautes. Aber diese Form mutete Tolomei zu deutsch an, daher
sein plötzlicher Wechsel zunächst zu Vepiteno, dann zu Vipiteno: "Quando si fosse
trattato d'un villaggio d'una piccola borgata ci saremmo tenuti ad una delle forme
italianate correnti. (Per questo luogo son parecchie: fin qui abbiamo usato, di
preferenza, Stérzen). Ma nessuna di cotesti suoni deformati s'addice al decoro d'una
città, quando essa è per entrare nel novero delle cento sorelle. Abbiamo proposto la
resurrezione del nome antico: Vepitèno." Tolomei hat der italienische Name Stérzen
auch deswegen gestört, weil er als Beweis dienen konnte, dass der Ort Sterzing
keine romanische Siedlungskontinuität aufweist.
Aus Terla, das ein einziges Mal amtlich bezeugt, aber sporadisch auch in sonstigen
italienischen Texten zu finden ist, machte Tolomei Terlano. Terlano klingt
italienischer und sieht weniger nach reinem Import aus als Terla, das heute noch am
Welschnonsberg geläufig ist und im Auslaut vereinfachtes Terlan darstellt (genauso
wie Ghirla für Girlan).
Die Namen Laives und Postal sind typische Beispiele für nur mündlich überlieferte
Namen, die im Fall von Laives von den Welschtirolern aus dem Deutschen importiert
und im Fall von Postal wörtlich übersetzt wurden. Postal ist ein altes Welschtiroler
Wort für Burgstall "Stelle einer Burg". Amtliche Gültigkeit hatten Laives und Postal
aber nie.
Die Namen Brennero, Fortezza und Gargazzone sind erst im 19. Jh. auf der
Grundlage der deutschen Namen Brenner, Franzensfeste und Gargazon entstanden.
Amtlich bezeugt ist nur Gargazone (nicht mit Doppel-, sondern einfachem z), und
dies auch nur sporadisch.
Der Name Brunìco stellt die standarditalienische Entsprechung zum
italienischmundartlichen
Exonym Bornìch dar, das im Cadore und in Agordo geläufig ist.
Amtlich ist der Name Brunìco nie überliefert.
Der Name Tésimo stellt die standarditalienische Entsprechung zum Nonsberger
Exonym Tésem dar und wurde nur mündlich gebraucht.
Die Namen Appiano, Laion, Martello, Montagna und Tubre sind zwar sporadisch in
italienischen Texten überliefert, hatten aber nie amtliche Gültigkeit.
Bei den Orten, die nach Heiligen benannt sind, war es grundsätzlich üblich, die
entsprechende italienische Form zu gebrauchen. So scheinen in diversen amtlichen
Texten sogar Orte wie Sankt Anton am Arlberg oder Sankt Johann bei Kitzbühel als
Sant' Antonio bzw. San Giovanni auf. Die entsprechenden italienischen Formen für
Heiligennamen wurden nur an der Sprachgrenze wirklich auch gebraucht, wie z. B.
San Floriano (Neumarkt) und San Felice (Sankt Felix).

L.Abg. Andreas Pöder
Landesgesetzentwurf
                          Ortsnamengebung in Südtirol

                                       Art. 1

Das kgl. Dekret Nr. 800 vom 29. März 1923, das die "Amtliche Lesung der Namen
der Gemeinden und der anderen Örtlichkeiten der annektierten Gebiete" in
Durchführung der vom Großrat des Faschismus am 12. März 1923 beschlossenen
"Maßnahmen für das Hochetsch zum Zwecke einer geordneten, schnellen,
wirksamen Aktion zur Assimilierung und Italianisierung" festsetzt, sowie die kgl.
Dekrete vom 10. Juli 1940 und vom 9. März 1942 sind, begrenzt auf die Provinz
Bozen, abgeschafft.

                                       Art. 2

Die amtlichen mehrsprachigen Namen der Gemeinden der Provinz Bozen sind die in
der Anlage A angeführten. Für alle in der Anlage A nicht angeführten Gemeinden
gelten amtlich die vor Inkrafttreten der in Art. 1 genannten kgl. Dekrete
gebräuchlichen Namen.

                                       Art. 3

Für die Ortschaften, Fraktionen und kleineren Örtlichkeiten in der Provinz Bozen mit
Ausnahme der in Anlage B aufgelisteten gelten amtlich die vor dem Inkrafttreten der
in Art. 1 genannten kgl. Dekrete gebräuchlichen Namen.

                                        Art 4

Für die Pässe, Täler, Berge, Gebirge und Gewässer in der Provinz Bozen gelten
mitAusnahme der in Anlage C enthaltenen Doppel- bzw. Mehrfachnamen amtlich die
vor Inkrafttreten der in Art. 1 genannten Dekrete amtlich gebrauchten
Bezeichnungen.

                                       Art. 5

Auf den Ortstafeln der in der Anlage B genannten Gemeinden, Fraktionenund
anderen Örtlichkeiten, in denen eine der Sprachgruppen einen Bevölkerungsanteil
von mehr als 20 % erreicht, werden die Namen in gleicher Schriftgröße angebracht.
In allen übrigen Fällen werden die Namen in unterschiedlicher Schriftgröße
angebracht, um deutlich zu machen, welche Sprachgruppe im Ort die Mehrheit stellt.

Anlage A
Die amtlichen mehrsprachigen Namen der Gemeinden der Provinz Bozen
Italienisch-Deutsch (mit Namen in gleicher Schriftgröße auf dem Ortsschild): 5
Gemeinden
1. Bolzano / Bozen
2. Bronzolo / Branzoll
3. Laives / Leifers
4. Salorno / Salurn
5. Vadena / Pfatten
Deutsch-italienisch (mit Namen in gleicher Schriftgröße auf dem Ortsschild): 11
Gemeinden
1. Auer / Ora
2. Brenner / Brennero
3. Brixen / Bressanone
4. Burgstall / Póstal
5. Franzensfeste / Fortezza
6. Kurtinig / Cortina
7. Gargazon / Gargazzone
8. Meran / Merano
9. Neumarkt / Egna
10. Sterzing / Stérzen
11. Truden / Trodena
Deutsch-italienisch (mit italienischem Namen in kleinerer Schriftgröße): 30
Gemeinden
1. Altrei / Anterivo
2. Bruneck / Brunìco
3. Deutschnofen / Nova Tedesca
4. Eppan / Appiano
5. Innichen / San Candido
6. Kaltern / Caldaro
7. Karneid / Corné
8. Klausen / Chiusa
9. Kurtatsch / Cortaccia
10. Lajen / Laion
11. Laurein / Lauregno
12. Margreid / Magré
13. Martell / Martello
14. Montan / Montagna
15. Proveis / Proves
16. Sexten / Sesto
17. Stilfs / Stelvio
18. Taufers / Tubre
19. Terlan / Terla
20. Tirol / Tirolo
21. Tisens / Tesimo
22. Toblach / Dobbiaco
23. Tramin / Termeno
24. Unsere liebe Frau im Walde - Sankt Felix / Senale - San Felice
25. Welschnofen / Nova (Ladina/Italiana)
Deutsch-ladinisch-italienisch (mit dem ladinischen bzw. italienischen Namen in
kleinerer Schriftgröße auf dem Ortsschild): 1 Gemeinde
1. Kastelruth / Ciastel / Castelrotto
Ladinisch-deutsch-italienisch oder ladinisch-italienisch-deutsch (mit dem deutschen
bzw. italienischen Namen in kleinerer Schriftgröße auf dem Ortsschild): 8 Gemeinden
1. Badia / Abtei
2. Corvara / Kurfar
3. La Val / Wengen / La Valle
4. Mareo / Enneberg / Marebbe
5. San Martin de Tor / Sankt Martin in Thurn / San Martino
6. Santa Cristina / Sankt Christina
7. Sëlva / Selva / Wolkenstein
8. Urtijëi / Sankt Ulrich / Ortisei

Anlage B
Die amtlichen mehrsprachigen Namen der Fraktionen und kleineren Einheiten
der Provinz Bozen
1. Al Plan / Sankt Vigil in Enneberg / San Vigilio di Marebbe (Enneberg)
2. Altenburg / Castello (Kaltern)
3. Antermëia / Untermoi / Antermoia (Sankt Martin in Thurn)
4. Cauria / Gfrill (Salurn)
5. Colfosch / Kolfuschg / Colfosco (Kurfar)
6. Dogana / Zur Lende (Branzoll)
7. Gfrill / Cauria (Neumarkt)
8. Girlan / Ghirla (Eppan)
9. Graun / Curon (Kurtatsch)
10. Gschnon / Casignano (Montan)
11. Guggal / Cucal (Altrei)
12. Innichberg / Monte San Candido (Innichen)
13. Kalditsch / Doladizza (Montan)
14. Kaltenbrunn / Fontanefredde (Montan)
15. Kaltenbrunn / Fontanefredde (Truden)
16. Koppara / Copara (Aldein)
17. La Ila / Stern / La Villa (Abtei)
18. La Pli / Pfarre / La Pieve (Enneberg)
19. Laag / Laghetto (Neumarkt)
20. Le Malgreien / Zwölfmalgreien (Bozen)
21. Longiarü / Lungiarù / Campill (Sankt Martin in Thurn)
22. Masetta / Wachsbleiche (Pfatten)
23. Monte / Gmund (Pfatten)
24. Mühlen / Molini (Aldein)
25. Mühlen / Molini (Truden)
26. Niclàr / Entiklar (Kurtatsch)
27. Oberfennberg / Favogna di Sopra (Kurtatsch)
28. Obermais / Maia Alta (Meran)
29. Pinzon / Pinzano (Montan)
30. Pochi / Buchholz (Salurn)
31. Säben / Sabiona (Klausen)
32. Scofahof / Maso Scofa (Truden)
33. Sulden / Solda (Stilfs)
34. Tonna / Sinaplana (Laurein)
35. Unterfennberg / Favogna di Sotto (Margreid)
36. Untermais / Maia Bassa (Meran)
37. Vill / Villa (Neumarkt)

Anlage C
Die amtlichen mehrsprachigen Namen der Pässe, Täler, Gebirge und Gewässer
1. Antersass / Infra i Sassi / Zwischenkofel (Sella)
2. Armuntarora / Armentarola (Abtei)
3. Bozner Unterland / Basso Lungadige, Basso Bolzanino
4. Brennerpass / Passo del Brennero
5. Burggrafenamt / Burgraviato
6. Veneziaspitz / Cima Venezia (Cevedale)
7. Dolomiten / Dolomites / Dolomiti
8. Drau / Drava
9. Drei Zinnen / Tre Cime di Lavaredo (Sexter Dolomiten)
10. Dreiherrenspitz / Picco dei Tre Signori (Ahrntal)
11. Dürrensee / Lago di Landro (Rienz)
12. Eggental / Val d'Ega
13. Eisack / Isarco
14. Eisacktal / Val d'Isarco
15. Elferkofel / Cima Undici (Sexter Dolomiten)
16. Etsch / Adige
17. Etschland / Lungadige
18. Etschtal / Val d'Adige
19. Gampenpass / Passo Palade
20. Gandkofel / Macaion (Etschtal - Nonsberg)
21. Gherdëina / Gröden / Gardena
22. Gran Ega / Gader / Gadera
23. Großer Fossessee / Lago Grande (Fanes-Sennes)
24. Großer Kornigl / La Gióuna (Ulten - Nonsberg)
25. Großer Göller / La Cerva (Etschtal - Nonsberg)
26. Halseck / Dosso del Colle (Etschtal - Zimmerstal / Val di Cembra)
27. Haselgruber Seen / Lago Corvo (Ultental - Rabbital)
28. Hinterer Eggenspitz / Cima Sternai (Ultental - Rabbital)
29. Hinterer Nonnenspitz / Cima di Rabbi (Martelltal - Rabbital)
30. Hochbrunnerschmied / Monte Popera (Sexter Dolomiten)
31. Hofbichl / Monte Solomp (Etschtal - Nonsberg)
32. Hofmahd / Castrin (Ultental - Nonsberg)
33. Hohe Geisel / Croda Rossa (Pragser Dolomiten)
34. Hohe Schneide / Monte Cristallo (Ortler)
35. Höhlensteintal / Val di Landro
36. Höhlental / Val dei Molini (Margreid)
37. Höhlentalbach / Val Molino (Kalterer See)
38. Hornspitz / Monte Corno (Etschtal - Zimmerstal / Val di Cembra)
39. Jochbodenkopf / Piz Russenna (Sesvenna)
40. Jochgrimm / Occlini
41. Ju de Frea / Grödner Joch / Passo Gardena
42. Kalterer See / Lago di Caldaro
43. Karer Pass / Passo di Costalunga
44. Karer See / Lago del Latemar
45. Kirchbergjoch / Passo di Rabbi (Ultental - Rabbital)
46. Kleiner See / Lago Piccolo (Fanes-Sennes)
47. Köllkuppe / Cima Marmotta (Martell - Peio - Rabbi)
48. Königsspitze / Gran Zebrù (Ortler)
49. Kleiner Kornigl / La Vècla (Ulten - Nonsberg)
50. Kreuzbergpass / Passo di Monte Croce
51. Kristallspitz / Cima di Campo (Ortler)
52. Langenfernerjoch / Passo del Cevedale (Cevedale)
53. Laugen / Luco (Ultental - Nonsberg)
54. Mandlspitz / Monte Ometto (Ultental - Nonsberg)
55. Maraunbach / Rio Morona (San Pankraz)
56. Martelltal / Val Martello
57. Mendelpass / Passo della Mendola
58. Mont de Sela / Sellajoch / Passo di Sella
59. Nebelspitz / Cima Tuatti (Ultental - Rabbital)
60. Ortler / Ortles
61. Ötztaler Alpen / Alpi dell'Ötztal
62. Passeier / Passiria
63. Paternkofel / Monte Paterno
64. Penegal (Etschtal - Nonsberg)
65. Poppekanzel / Cima Poppe (Latemar)
66. Pustertal / Pusteria
67. Rienz / Rienza
68. Pescara / Fischbach (Proveis, Laurein)
69. Rosengarten / Ciadenac / Catinaccio
70. Rote Wand / Remeda Rossa (Pragser Dolomiten)
71. Rotwandsee / Lago di Remeda (Fanes-Sennes)
72. Sallentjoch / Passo di Saént (Martelltal - Rabbital)
73. Sallentspitz / Cima di Saént (Martelltal - Rabbital)
74. Sam / Monte Ori (Laurein - Kastelpfund / Castelfondo)
75. Sarntaler Alpen / Alpi della Sarntal
76. Sas Mesdì / Sasso di Mezzodì / Mittagskofel (Sella)
77. Saslonch / Langkofel / Sassolungo
78. Scharljöchl / Cruschetta (Sesvenna)
79. Schöngrub / Chìbel (Ultental - Nonsberg)
80. Schwarzes Rienztal / Val di Rimbòn (Rienz)
81. Schwarzhorn / Cima di Rocca (Etschtal - Fleimstal)
82. Seespitz / Cima Lavazzé (Nonsberg - Ulten)
83. Sexter Dolomiten / Dolomiti di Sesto
84. Stilfser Joch / Giogo dello Stelvio (Ortler)
85. Stubaier Alpen / Alpi dello Stubai
86. Trudner Horn / Corno di Trodena
87. Überetsch / Oltradige
88. Vajolettürme / Torri di Vajolet (Rosengarten)
89. Val Badia / Gadertal
90. Val Stanàusera / Steinhauser Tal (Salurn)
91. Vinschgau / Venosta
92. Walscher Berg / Cima Trenta (Ultental - Brisental / Val di Bresimo)
93. Zanggenberg / Pala di Santa (Fassatal - Eggental)
94. Zillertaler Alpen / Alpi della Zillertal
95. Zwölferspitz / Croda dei Toni (Sexter Dolomiten)

L.Abg. Andreas Pöder
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