An den Präsidenten des Südtiroler Landtages
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Union für Südtirol Landtagsfraktion Südtirolerstraße 13/2, 39100 Bozen Tel.: 0471/976630 – Fax 0471/972363 www.unionfs.com union@unionfs.com An den Präsidenten des Südtiroler Landtages Landesgesetzentwurf Ortsnamensgebung in Südtirol Begleitbericht Namen insgesamt sind Teil des Sprachschatzes, haben jedoch eine andere Funktion als Wörter. Das Wort bedeutet, und seine Bedeutung kann mit einem gleichbedeutenden Wort einer anderen Sprache wiedergegeben werden. Der Name hingegen bezeichnet, identifiziert, bildet mit dem Bezeichneten eine einmalige Einheit und ist nicht übersetzbar. Erst der individualisierende Personenname hebt einen Menschen aus den anderen heraus, erst der Name verleiht die einmalige Identität. Was für die Personennamen gilt, gilt auch für geographische Namen. Jeder Orts- und Flurname individualisiert einen Punkt im Gelände, fixiert ihn, hebt ihn aus der Umgebung heraus. Erst mit den Orts- und Flurnamen erfassen wir die Landschaft. Nur mit der Sprache ist es möglich, die Landschaft zu gliedern und zu identifizieren. Erst durch Namen wird die Umwelt jederzeit verfügbar. Namen sind sprachliche Symbole, geistige Sinnzeichen. Erst mit den Namen, mit der Benennung, erschließt sich der Lebensraum dem Menschen, wird ihm dadurch vertraut. Mit den Namen benennen wir die Landschaft. Erst die benannte und damit geistig sich angeeignete Landschaft wird zum inneren Besitz, zur Heimat des Menschen. Die geographischen Namen, die Hand in Hand mit der Umwandlung der Urlandschaft in die Kulturlandschaft durch die Rodungs- und Siedlungstätigkeit des Menschen entstanden sind, zeigen, von welchen Sprachvölkern eine Kulturlandschaft geschaffen wurde. Jedes dieser Sprachvölker hat im geographischen Namengut Spuren hinterlassen. Viele Namen in Tirol sind so alt, dass man deren ursprüngliche Bedeutung und sprachliche Herkunft nicht mehr feststellen kann, auch das Sprachvolk nicht, das den Namen geprägt hat. Aber die Namen sind geblieben, wurden abgesehen von kleinen lautlichen Anpassungen nicht verändert. Deshalb sind die geographischen Namen Denkmäler der Sprach- und Siedlungsgeschichte der Kulturlandschaft, die wie alle Denkmäler und die Kulturlandschaft selbst ein Recht auf gesetzlich festgelegten Schutz haben. Die Orts- und Flurnamen sind allmählich gewachsen, von Generation zu Generation weitergegeben worden und auch von Sprachschicht zu Sprachschicht. Deshalb sind die in Jahrhunderten gewachsenen Namen auch ein wichtiger Teil der Landeskultur. Für die so territorial gebundenen Namen bedeutet das, dass nur der an Ort und Stelle überlieferte und gebrauchte Name gilt. Offizielle Anerkennung können daher nur die geschichtlich gewachsenen, historisch tradierten Orts- und Flurnamen erlangen. Da Namen in einer Jahrhunderte langen kulturgeschichtlichen Tradition
stehen, dürfen sie niemals willkürlich übersetzt oder durch andere ersetzt werden. So sehen es auch die Empfehlungen der Vereinten Nationen von 1967 und der Menschenrechtskommission von 1971 vor, als wegleitende, international anerkannte Standards. Bis zur Zerreißung Tirols im Jahre 1918 bestand im heutigen Südtirol eine weitgehend geschlossene Ortsnamenlandschaft mit größtenteils deutscher oder ladinischer Einnamigkeit. Mit dem faschistischen Dekret von 1923 erfolgte ein radikaler Bruch: das über Jahrhunderte natürlich gewachsene Ortsnamenerbe wurde radikal unterdrückt, eliminiert und fast 100 prozentig durch italienisch klingende, willkürlich erfundene oder übersetzte Schreibtisch- Namen ersetzt. Es war die totale Italienisierung der gesamten Toponomastik mit dem Zweck, dem Land den äußeren Anschein der "italianita`" zu verpassen, um davon einen Anspruch Italiens auf dieses Gebiet abzuleiten. Dieses Fälscherwerk und das tolomeische Prinzip der flächendeckenden Italienisierung ist weltweit einzigartig: die aufgezwungenen künstlichen Namen wurden offiziell, die kulturhistorisch gewachsenen existierten offiziell nicht mehr. Mit dem Dekret von 1940 erlangten die künstlichen Falschnamen erneut amtlichen Charakter. Das ist in Südtirol rechtlich bis heute so geblieben, denn offiziell gültig sind nur die italienisch klingenden Falschnamen ( über 8000) sowie die echten italienischen Namen (über 100). Die gewachsenen Namen sind nur stillschweigend geduldet. Dies widerspricht dem Prinzip der Ortsüblichkeit und der im allgemeinen amtlichen Einnamigkeit. Eine solche flächendeckende Falschnamigkeit gibt es außer in Südtirol weder in Italien noch in Europa. Sie steht im klaren Widerspruch zu den Empfehlungen der von den Vereinten Nationen seit 1967 veranstalteten Konferenzen zur Standardisierung bzw. Normalisierung der geographischen Namen. Dieser absurde Südtiroler Zustand bedarf der Korrektur: die historisch gewachsenen Namen sind amtlich wieder herzustellen, und die aufgezwungenen, italienisch klingenden Falschnamen sind abzuschaffen. Dass solche Maßnahmen nach dem 2. Weltkrieg in Europa durchgeführt worden sind, zeigen verschiedene Beispiele. Im Aostatal sind 1923 die bodenständigen frankoprovenzalischen Orts- und Flurnamen unter maßgeblicher Beteiligung Tolomeis durch italienisch klingende Schreibtischkonstruktionen ersetzt worden. Seit 1945 sind die historisch gewachsenen Namen in verschiedenen Etappen wieder hergestellt worden. Seit 1987 ist dieser Prozess abgeschlossen. Außer der Hauptstadt Aoste/ Aosta sind alle Ortschaften einnamig frankoprovenzalisch. Damit wird das Aostatal toponomastisch vom italienischen Raum abgegrenzt und in seiner frankoprovenzalischen Geschichtlichkeit fassbar. Exemplarisch ist dort verwirklicht, was auch für Südtirol im selben Staat gelten müsste: amtliche Zweisprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung neben amtlicher Einnamigkeit in der Toponomastik! Seit dem 18. Jahrhundert dominiert in Spanien das Kastilische, während das Katalanische, Baskische und Galicische zurückgedrängt wurden. Das galt auch für die Toponomastik. Seit 1983, also nach mehr als 250 Jahren, sind die geschichtlich gewachsenen katalanischen Orts- und Flurnamen restituiert und nach den UNOPrinzipien der Ortsüblichkeit und Einnamigkeit wieder hergestellt worden. Im galicischen, baskischen und katalanischen Raum gibt es bis auf wenige Ausnahmen heute nur noch die gewachsenen galicischen, baskischen und katalanischen Ortsund Flurnamen. Estland ist 1940 von der Sowjetunion annektiert und stark russifiziert worden. Der Anteil der Esten an der Bevölkerung betrug 1940 92%, 1989 nur noch 61%. Die Ortsund Flurnamen waren ebenso russifiziert worden. 1989 wurde das Estnische wieder Staatssprache. Die Ortsnamenregelung betreffend ist mit Gesetz festgehalten: "Die Ortsnamen der Estnischen Republik werden nur in estnischer Sprache bezeichnet.
Zugelassen sind nur jene Ausnahmen, die durch geschichtliche und geschichtlichkulturelle Gründe bedingt sind. Jede Örtlichkeit in der Estnischen Republik hat nur eine offizielle Benennung." Diese drei Beispiele belegen eindrücklich die Möglichkeit der Restitution der kulturgeschichtlich einzig legitimen Orts- und Flurnamen. Der Schutz der Namen als Kulturdenkmäler, der Schutz des geschichtlich gewordenen Namengutes ist ein wesentliches Anliegen des demokratischen europäischen Denkens. Die Menschenrechtskommission fordert die Abschaffung von Namen, die, wie in Südtirol, zum Zwecke der Entnationalisierung aufgezwängt werden. Diesen Zweck - das gab Ettore Tolomei ganz offen zu - sollten die künstlich geschaffenen italienisch klingenden Namen haben. Die Beibehaltung und weitere Duldung der aufgezwungenen, künstlich geschaffenen Namen käme daher einer Gutheißung und Legalisierung des faschistischen Fälschungswerkes gleich. Der Südtiroler Landtag ist für die Regelung der Ortsnamenfrage zuständig. Zu allererst sind die faschistischen Ortsnamendekrete von 1923, 1940 und 1942 außer Kraft zu setzen. Die mit diesen Dekreten aufgezwungenen Namen entbehren nicht nur jeder historischen Grundlage, sie sind außerdem weder im Pariser Abkommen von 1946, noch in den Autonomiestatuten von 1948, 1972 und 2001, noch im Artikel 6 der italienischen Verfassung explizit als amtlich verbindlich festgelegt worden. Festzuhalten ist außerdem, dass Zweisprachigkeit von Worten nicht gleich Zweisprachigkeit von Namen ist. Im Autonomiestatut ist wohl die durchgehende Zweisprachigkeit vorgesehen, nirgendwo aber ist die Rede von durchgehender Zweinamigkeit. Es wird nicht erläutert, was konkret mit "Zweisprachigkeit in der Ortsnamengebung" ( Artikel 8, Absatz 2) gemeint ist. Im Autonomiestatut ist weder von den faschistischen Dekreten die Rede, noch von der Verpflichtung, Namen zu übersetzen! Gleiches gilt für das Pariser Abkommen. Dieses sieht zwar die Gleichberechtigung der deutschen und italienischen Sprache in der zweisprachigen Ortsnamengebung vor ("parification of the German and Italian language ...in bilingual topographic naming"), aber nicht generell, sondern nur dort, wo sie effektiv zweisprachig ist. Es kann also nicht um die Gleichberechtigung der deutschen und italienischen Sprache generell in der Ortsnamengebung gehen, sondern ausdrücklich nur dort, wo es zweisprachige Ortsnamen gibt. Und das kann nur jene Ortsnamengebung sein, die außerhalb des "Prontuario" des Ettore Tolomei und außerhalb der faschistischen Dekrete historisch gewachsen ist! Es ist nicht denkbar, dass die Friedensmächte von 1945 die Festschreibung faschistischer Kulturverbrechen beabsichtigt haben können. Also kann auch nicht die Aufrechterhaltung der drei faschistischen Ortsnamendekrete in deren Sinn sein. Sobald der Landtag die faschistischen Dekrete abgeschafft hat, sind die historisch gewachsenen ladinischen, deutschen und italienischen Namen wieder herzustellen und amtlich einzuführen. Die Union für Südtirol spricht sich für eine großzügige Regelung aus, dass nämlich auch jene Namen amtliche Gültigkeit bekommen, die vor der Annexion des heutigen Südtirol durch Italien nie amtlich waren, sondern bei Italienern nur als Exonyme gebräuchlich waren und in nicht amtlichen Akten vorkommen. Beispiele sind Laives, Postal, die allermeisten Ortsnamen mit Bezug zu einem/ einer Heiligen. Exonyme sind von alters her bei allen Völkern Europas in Gebrauch. Die Italiener haben solche für zahlreiche deutsche Städte, sie sagen beispielsweise Monaco, Stoccarda, Dresda, Lipsia u. a. Amtliche Gültigkeit haben jedoch einzig die Bezeichnungen München, Stuttgart, Dresden und Leipzig. Deshalb ist es äußerst großzügig, all jenen Exonymen amtliche Gültigkeit zu verleihen, die für Südtiroler Orte auch dann, wenn sie nur äußerst selten gebraucht wurden und in seltenen, nicht amtlichen Schriftstücken vorkommen. Unabdingbares Kriterium
jedoch ist, dass es sich nicht um willkürlich geschaffene oder übersetzte Namen handelt, deren Zweck die Fälschung der Siedlungsgeschichte sind. Mit Hilfe der Wissenschaft kann man diese von den geschichtlich gewachsenen Exonymen leicht unterscheiden. Auf diese Weise werden in Südtirol zahlreiche Doppelnamen entstehen, für nicht wenige Orte werden sogar drei Namen amtlich festgeschrieben werden, was an sich aus kartografischen Gründen vermieden werden sollte. Dies ist der Preis für einen großzügigen Kompromiss, mit welchem Südtirol endlich toponomastisch befriedet werden könnte. Es ist auch zweckmäßig, in Anordnung und Schriftzug der wissenschaftlich nachgewiesenen historischen Doppel- bzw. Dreifachnamen den Bevölkerungsanteilen Rechnung zu tragen. In Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 20 % jeweils anderssprachiger Bevölkerung sollen die Namen in gleicher Schriftgröße angebracht werden, damit erkenntlich wird, dass es sich de facto um eine zweisprachige Gemeinde handelt. In Gemeinden mit einem Minderheitenanteil von weniger als 20 % sollten die Namen in unterschiedlicher Schriftgröße stehen, damit erkenntlich wird, dass die andere Volksgruppe kaum ins Gewicht fällt. Bolzano, Bronzolo, Laives, Salorno, Vadena würden also an erster Stelle stehen, die deutschen Bezeichnungen Bozen, Branzoll, Leifers, Salurn und Pfatten an zweiter, aber in gleich großer Schrift. Umgekehrt Auer, Brenner, Brixen usw. mit Ora, Brennero, und Bressanone an zweiter Stelle in gleich großer Schrift. Anders im Falle von Altrei, Bruneck und Eppan; die Bezeichnungen Anterivo, Brunico und Appiano würden an zweiter Stelle und in kleinerer Schrift stehen. Für alle 8 ladinischen Gemeinden würde der ladinische Name nicht nur an erster Stelle, sondern auch in größerem Schriftzug stehen als die deutschen und italienischen bezeugten Namen. Einige wenige künstlich geschaffene italienisch klingende Namen müssten durch historisch richtige, also natürlich gewachsene Namen ersetzt werden z. B. Sterzen statt Vipiteno, Terla statt Terlano, Corné statt Cornedo, Nova Tedesca statt Nova Ponente, Nova (Ladina/Italiana) statt Nova Levante, Oltemo statt Ultimo. Schließlich auch einige Fraktionsnamen wie Ghirla statt Cornaiano und Curon statt Corona in der Gemeinde Kurtatsch. Über die historischen und wissenschaftlichen Hintergründe dieser Vorschläge gibt die beiliegende Liste Aufschluss. Die Damen und Herren Abgeordneten werden ersucht, diese Vorschläge zu prüfen und im Sinne einer gerechten und der geschichtlichen Wahrheit Rechnung tragenden Lösung der Ortsnamenfrage in Südtirol anzunehmen. Erläuterungen zu den Anlagen Tolomei ging es nicht nur darum, die historisch gewachsenen deutschen Namen auszulöschen und sie durch italienisch klingende Namen zu ersetzen, sondern auch historisch gewachsene italienische Namen, die entweder zu deutsch anmuteten oder zu selten gebraucht wurden, gegen eigene, "italienischer" klingende Erfindungen auszutauschen. Aus Nova Tedesca, d. i. Deutschnofen, das relativ häufig in italienischen Texten seit der frühen Neuzeit auftaucht, amtlich aber nur sporadisch bezeugt ist, machte er Nova Ponente "West-Nofen", weil ihm das Wort "Deutsch-" ein Dorn im Auge war. Aus Nova bzw. Nova ladina (bis zum 18. Jh.) und Nova italiana (ab dem 19. Jh.), d. i. Welschnofen, machte Tolomei Nova Levante "Ost-Nofen", um eine Analogie einerseits zu Nova Ponente und zur Riviera di Ponente und der Riviera di Levante am Golf von Genua und auf Sizilien zu schaffen. Der Name Welschnofen rührt daher, dass der Ort im Hochmittelalter länger von Romanen besiedelt war als Deutschnofen. Die Bezeichnung Nova kommt von terra nova "neugerodetes Land" und erinnert an die Rodungstätigkeit durch Alpenromanen, die im Deutschen allgemein als Welsche bezeichnet wurden. Eine Unterscheidung zwischen "Ladinisch" und "Italienisch" wurde im Mittelalter nicht vorgenommen. Zumal es für den Begriff "Welsch"- keine
exakte Entsprechung im Italienischen gibt, wurde dieses Wort entweder mit "Latina", "Ladina" wiedergegeben oder ganz weggelassen. Erst im 19. Jh. taucht vereinzelt Nova italiana auf. Hierbei handelt es sich um einen Übersetzungsversuch, der allerdings siedlungsgeschichtlich falsch ist, weil der Ort Welschnofen nie von Italienern, sondern von Alpenromanen besiedelt war. Aus Corné (= Karneid), das wir sporadisch in nicht-amtlichen italienischen Texten des 17. bis 19. Jahrhunderts aus dem Fleims- und Fassatal finden, machte Tolomei Cornedo. Er kannte die historische italienische Form offenbar nicht. Aus Stérzen (= Sterzing), das sporadisch ab dem 17. Jahrhundert bis ins zwanzigste Jahrhundert herauf bezeugt ist, allerdings nie amtlich war, machte er Vipiteno, obwohl er selbst bis 1916 durchwegs die Form Stérzen verwendete. Dieser Name stellt einen italienisch-mundartlichen Import aus deutsch Sterzing dar mit Vereinfachung des Auslautes. Aber diese Form mutete Tolomei zu deutsch an, daher sein plötzlicher Wechsel zunächst zu Vepiteno, dann zu Vipiteno: "Quando si fosse trattato d'un villaggio d'una piccola borgata ci saremmo tenuti ad una delle forme italianate correnti. (Per questo luogo son parecchie: fin qui abbiamo usato, di preferenza, Stérzen). Ma nessuna di cotesti suoni deformati s'addice al decoro d'una città, quando essa è per entrare nel novero delle cento sorelle. Abbiamo proposto la resurrezione del nome antico: Vepitèno." Tolomei hat der italienische Name Stérzen auch deswegen gestört, weil er als Beweis dienen konnte, dass der Ort Sterzing keine romanische Siedlungskontinuität aufweist. Aus Terla, das ein einziges Mal amtlich bezeugt, aber sporadisch auch in sonstigen italienischen Texten zu finden ist, machte Tolomei Terlano. Terlano klingt italienischer und sieht weniger nach reinem Import aus als Terla, das heute noch am Welschnonsberg geläufig ist und im Auslaut vereinfachtes Terlan darstellt (genauso wie Ghirla für Girlan). Die Namen Laives und Postal sind typische Beispiele für nur mündlich überlieferte Namen, die im Fall von Laives von den Welschtirolern aus dem Deutschen importiert und im Fall von Postal wörtlich übersetzt wurden. Postal ist ein altes Welschtiroler Wort für Burgstall "Stelle einer Burg". Amtliche Gültigkeit hatten Laives und Postal aber nie. Die Namen Brennero, Fortezza und Gargazzone sind erst im 19. Jh. auf der Grundlage der deutschen Namen Brenner, Franzensfeste und Gargazon entstanden. Amtlich bezeugt ist nur Gargazone (nicht mit Doppel-, sondern einfachem z), und dies auch nur sporadisch. Der Name Brunìco stellt die standarditalienische Entsprechung zum italienischmundartlichen Exonym Bornìch dar, das im Cadore und in Agordo geläufig ist. Amtlich ist der Name Brunìco nie überliefert. Der Name Tésimo stellt die standarditalienische Entsprechung zum Nonsberger Exonym Tésem dar und wurde nur mündlich gebraucht. Die Namen Appiano, Laion, Martello, Montagna und Tubre sind zwar sporadisch in italienischen Texten überliefert, hatten aber nie amtliche Gültigkeit. Bei den Orten, die nach Heiligen benannt sind, war es grundsätzlich üblich, die entsprechende italienische Form zu gebrauchen. So scheinen in diversen amtlichen Texten sogar Orte wie Sankt Anton am Arlberg oder Sankt Johann bei Kitzbühel als Sant' Antonio bzw. San Giovanni auf. Die entsprechenden italienischen Formen für Heiligennamen wurden nur an der Sprachgrenze wirklich auch gebraucht, wie z. B. San Floriano (Neumarkt) und San Felice (Sankt Felix). L.Abg. Andreas Pöder
Landesgesetzentwurf Ortsnamengebung in Südtirol Art. 1 Das kgl. Dekret Nr. 800 vom 29. März 1923, das die "Amtliche Lesung der Namen der Gemeinden und der anderen Örtlichkeiten der annektierten Gebiete" in Durchführung der vom Großrat des Faschismus am 12. März 1923 beschlossenen "Maßnahmen für das Hochetsch zum Zwecke einer geordneten, schnellen, wirksamen Aktion zur Assimilierung und Italianisierung" festsetzt, sowie die kgl. Dekrete vom 10. Juli 1940 und vom 9. März 1942 sind, begrenzt auf die Provinz Bozen, abgeschafft. Art. 2 Die amtlichen mehrsprachigen Namen der Gemeinden der Provinz Bozen sind die in der Anlage A angeführten. Für alle in der Anlage A nicht angeführten Gemeinden gelten amtlich die vor Inkrafttreten der in Art. 1 genannten kgl. Dekrete gebräuchlichen Namen. Art. 3 Für die Ortschaften, Fraktionen und kleineren Örtlichkeiten in der Provinz Bozen mit Ausnahme der in Anlage B aufgelisteten gelten amtlich die vor dem Inkrafttreten der in Art. 1 genannten kgl. Dekrete gebräuchlichen Namen. Art 4 Für die Pässe, Täler, Berge, Gebirge und Gewässer in der Provinz Bozen gelten mitAusnahme der in Anlage C enthaltenen Doppel- bzw. Mehrfachnamen amtlich die vor Inkrafttreten der in Art. 1 genannten Dekrete amtlich gebrauchten Bezeichnungen. Art. 5 Auf den Ortstafeln der in der Anlage B genannten Gemeinden, Fraktionenund anderen Örtlichkeiten, in denen eine der Sprachgruppen einen Bevölkerungsanteil von mehr als 20 % erreicht, werden die Namen in gleicher Schriftgröße angebracht. In allen übrigen Fällen werden die Namen in unterschiedlicher Schriftgröße angebracht, um deutlich zu machen, welche Sprachgruppe im Ort die Mehrheit stellt. Anlage A Die amtlichen mehrsprachigen Namen der Gemeinden der Provinz Bozen Italienisch-Deutsch (mit Namen in gleicher Schriftgröße auf dem Ortsschild): 5 Gemeinden 1. Bolzano / Bozen
2. Bronzolo / Branzoll 3. Laives / Leifers 4. Salorno / Salurn 5. Vadena / Pfatten Deutsch-italienisch (mit Namen in gleicher Schriftgröße auf dem Ortsschild): 11 Gemeinden 1. Auer / Ora 2. Brenner / Brennero 3. Brixen / Bressanone 4. Burgstall / Póstal 5. Franzensfeste / Fortezza 6. Kurtinig / Cortina 7. Gargazon / Gargazzone 8. Meran / Merano 9. Neumarkt / Egna 10. Sterzing / Stérzen 11. Truden / Trodena Deutsch-italienisch (mit italienischem Namen in kleinerer Schriftgröße): 30 Gemeinden 1. Altrei / Anterivo 2. Bruneck / Brunìco 3. Deutschnofen / Nova Tedesca 4. Eppan / Appiano 5. Innichen / San Candido 6. Kaltern / Caldaro 7. Karneid / Corné 8. Klausen / Chiusa 9. Kurtatsch / Cortaccia 10. Lajen / Laion 11. Laurein / Lauregno 12. Margreid / Magré 13. Martell / Martello 14. Montan / Montagna 15. Proveis / Proves 16. Sexten / Sesto 17. Stilfs / Stelvio 18. Taufers / Tubre 19. Terlan / Terla 20. Tirol / Tirolo 21. Tisens / Tesimo 22. Toblach / Dobbiaco 23. Tramin / Termeno 24. Unsere liebe Frau im Walde - Sankt Felix / Senale - San Felice 25. Welschnofen / Nova (Ladina/Italiana) Deutsch-ladinisch-italienisch (mit dem ladinischen bzw. italienischen Namen in kleinerer Schriftgröße auf dem Ortsschild): 1 Gemeinde 1. Kastelruth / Ciastel / Castelrotto Ladinisch-deutsch-italienisch oder ladinisch-italienisch-deutsch (mit dem deutschen bzw. italienischen Namen in kleinerer Schriftgröße auf dem Ortsschild): 8 Gemeinden 1. Badia / Abtei 2. Corvara / Kurfar 3. La Val / Wengen / La Valle 4. Mareo / Enneberg / Marebbe 5. San Martin de Tor / Sankt Martin in Thurn / San Martino
6. Santa Cristina / Sankt Christina 7. Sëlva / Selva / Wolkenstein 8. Urtijëi / Sankt Ulrich / Ortisei Anlage B Die amtlichen mehrsprachigen Namen der Fraktionen und kleineren Einheiten der Provinz Bozen 1. Al Plan / Sankt Vigil in Enneberg / San Vigilio di Marebbe (Enneberg) 2. Altenburg / Castello (Kaltern) 3. Antermëia / Untermoi / Antermoia (Sankt Martin in Thurn) 4. Cauria / Gfrill (Salurn) 5. Colfosch / Kolfuschg / Colfosco (Kurfar) 6. Dogana / Zur Lende (Branzoll) 7. Gfrill / Cauria (Neumarkt) 8. Girlan / Ghirla (Eppan) 9. Graun / Curon (Kurtatsch) 10. Gschnon / Casignano (Montan) 11. Guggal / Cucal (Altrei) 12. Innichberg / Monte San Candido (Innichen) 13. Kalditsch / Doladizza (Montan) 14. Kaltenbrunn / Fontanefredde (Montan) 15. Kaltenbrunn / Fontanefredde (Truden) 16. Koppara / Copara (Aldein) 17. La Ila / Stern / La Villa (Abtei) 18. La Pli / Pfarre / La Pieve (Enneberg) 19. Laag / Laghetto (Neumarkt) 20. Le Malgreien / Zwölfmalgreien (Bozen) 21. Longiarü / Lungiarù / Campill (Sankt Martin in Thurn) 22. Masetta / Wachsbleiche (Pfatten) 23. Monte / Gmund (Pfatten) 24. Mühlen / Molini (Aldein) 25. Mühlen / Molini (Truden) 26. Niclàr / Entiklar (Kurtatsch) 27. Oberfennberg / Favogna di Sopra (Kurtatsch) 28. Obermais / Maia Alta (Meran) 29. Pinzon / Pinzano (Montan) 30. Pochi / Buchholz (Salurn) 31. Säben / Sabiona (Klausen) 32. Scofahof / Maso Scofa (Truden) 33. Sulden / Solda (Stilfs) 34. Tonna / Sinaplana (Laurein) 35. Unterfennberg / Favogna di Sotto (Margreid) 36. Untermais / Maia Bassa (Meran) 37. Vill / Villa (Neumarkt) Anlage C Die amtlichen mehrsprachigen Namen der Pässe, Täler, Gebirge und Gewässer 1. Antersass / Infra i Sassi / Zwischenkofel (Sella) 2. Armuntarora / Armentarola (Abtei) 3. Bozner Unterland / Basso Lungadige, Basso Bolzanino 4. Brennerpass / Passo del Brennero 5. Burggrafenamt / Burgraviato
6. Veneziaspitz / Cima Venezia (Cevedale) 7. Dolomiten / Dolomites / Dolomiti 8. Drau / Drava 9. Drei Zinnen / Tre Cime di Lavaredo (Sexter Dolomiten) 10. Dreiherrenspitz / Picco dei Tre Signori (Ahrntal) 11. Dürrensee / Lago di Landro (Rienz) 12. Eggental / Val d'Ega 13. Eisack / Isarco 14. Eisacktal / Val d'Isarco 15. Elferkofel / Cima Undici (Sexter Dolomiten) 16. Etsch / Adige 17. Etschland / Lungadige 18. Etschtal / Val d'Adige 19. Gampenpass / Passo Palade 20. Gandkofel / Macaion (Etschtal - Nonsberg) 21. Gherdëina / Gröden / Gardena 22. Gran Ega / Gader / Gadera 23. Großer Fossessee / Lago Grande (Fanes-Sennes) 24. Großer Kornigl / La Gióuna (Ulten - Nonsberg) 25. Großer Göller / La Cerva (Etschtal - Nonsberg) 26. Halseck / Dosso del Colle (Etschtal - Zimmerstal / Val di Cembra) 27. Haselgruber Seen / Lago Corvo (Ultental - Rabbital) 28. Hinterer Eggenspitz / Cima Sternai (Ultental - Rabbital) 29. Hinterer Nonnenspitz / Cima di Rabbi (Martelltal - Rabbital) 30. Hochbrunnerschmied / Monte Popera (Sexter Dolomiten) 31. Hofbichl / Monte Solomp (Etschtal - Nonsberg) 32. Hofmahd / Castrin (Ultental - Nonsberg) 33. Hohe Geisel / Croda Rossa (Pragser Dolomiten) 34. Hohe Schneide / Monte Cristallo (Ortler) 35. Höhlensteintal / Val di Landro 36. Höhlental / Val dei Molini (Margreid) 37. Höhlentalbach / Val Molino (Kalterer See) 38. Hornspitz / Monte Corno (Etschtal - Zimmerstal / Val di Cembra) 39. Jochbodenkopf / Piz Russenna (Sesvenna) 40. Jochgrimm / Occlini 41. Ju de Frea / Grödner Joch / Passo Gardena 42. Kalterer See / Lago di Caldaro 43. Karer Pass / Passo di Costalunga 44. Karer See / Lago del Latemar 45. Kirchbergjoch / Passo di Rabbi (Ultental - Rabbital) 46. Kleiner See / Lago Piccolo (Fanes-Sennes) 47. Köllkuppe / Cima Marmotta (Martell - Peio - Rabbi) 48. Königsspitze / Gran Zebrù (Ortler) 49. Kleiner Kornigl / La Vècla (Ulten - Nonsberg) 50. Kreuzbergpass / Passo di Monte Croce 51. Kristallspitz / Cima di Campo (Ortler) 52. Langenfernerjoch / Passo del Cevedale (Cevedale) 53. Laugen / Luco (Ultental - Nonsberg) 54. Mandlspitz / Monte Ometto (Ultental - Nonsberg) 55. Maraunbach / Rio Morona (San Pankraz) 56. Martelltal / Val Martello 57. Mendelpass / Passo della Mendola 58. Mont de Sela / Sellajoch / Passo di Sella 59. Nebelspitz / Cima Tuatti (Ultental - Rabbital)
60. Ortler / Ortles 61. Ötztaler Alpen / Alpi dell'Ötztal 62. Passeier / Passiria 63. Paternkofel / Monte Paterno 64. Penegal (Etschtal - Nonsberg) 65. Poppekanzel / Cima Poppe (Latemar) 66. Pustertal / Pusteria 67. Rienz / Rienza 68. Pescara / Fischbach (Proveis, Laurein) 69. Rosengarten / Ciadenac / Catinaccio 70. Rote Wand / Remeda Rossa (Pragser Dolomiten) 71. Rotwandsee / Lago di Remeda (Fanes-Sennes) 72. Sallentjoch / Passo di Saént (Martelltal - Rabbital) 73. Sallentspitz / Cima di Saént (Martelltal - Rabbital) 74. Sam / Monte Ori (Laurein - Kastelpfund / Castelfondo) 75. Sarntaler Alpen / Alpi della Sarntal 76. Sas Mesdì / Sasso di Mezzodì / Mittagskofel (Sella) 77. Saslonch / Langkofel / Sassolungo 78. Scharljöchl / Cruschetta (Sesvenna) 79. Schöngrub / Chìbel (Ultental - Nonsberg) 80. Schwarzes Rienztal / Val di Rimbòn (Rienz) 81. Schwarzhorn / Cima di Rocca (Etschtal - Fleimstal) 82. Seespitz / Cima Lavazzé (Nonsberg - Ulten) 83. Sexter Dolomiten / Dolomiti di Sesto 84. Stilfser Joch / Giogo dello Stelvio (Ortler) 85. Stubaier Alpen / Alpi dello Stubai 86. Trudner Horn / Corno di Trodena 87. Überetsch / Oltradige 88. Vajolettürme / Torri di Vajolet (Rosengarten) 89. Val Badia / Gadertal 90. Val Stanàusera / Steinhauser Tal (Salurn) 91. Vinschgau / Venosta 92. Walscher Berg / Cima Trenta (Ultental - Brisental / Val di Bresimo) 93. Zanggenberg / Pala di Santa (Fassatal - Eggental) 94. Zillertaler Alpen / Alpi della Zillertal 95. Zwölferspitz / Croda dei Toni (Sexter Dolomiten) L.Abg. Andreas Pöder
Sie können auch lesen