Anforderungen des Unionsrechts an ein deutsches Klimaschutzgesetz und dessen prozedurale Einbindung in den EU-Governance-Mechanismus

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Anforderungen des Unionsrechts an ein deutsches Klimaschutzgesetz und dessen prozedurale Einbindung in den EU-Governance-Mechanismus
Anforderungen des Unionsrechts an ein
deutsches Klimaschutzgesetz und dessen
prozedurale Einbindung in den EU-Governance-
Mechanismus
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht

5. Bucerius Energy Law Day, 7. November 2019
Auf dem steinigen Weg zu einer Klimaschutzgesetzgebung – Herausforderungen und
Konzepte im internationalen Vergleich
Anforderungen des Unionsrechts an ein deutsches Klimaschutzgesetz und dessen prozedurale Einbindung in den EU-Governance-Mechanismus
Das „Winterpaket zur Errichtung der Europäischen Energieunion“

 2015:                                                           2016:
 5 Dimensionen der Energieunion                                  Das Winterpaket

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                          2
Anforderungen des Unionsrechts an ein deutsches Klimaschutzgesetz und dessen prozedurale Einbindung in den EU-Governance-Mechanismus
Ziele der EU-Klima- und Energiepolitik 2021 bis 2030

                            -   Anteil erneuerbarer Energien von mind. 32 %
                            -   Steigerung der Energieeffizienz um mind. 32,5 %
                            -   Treibhausgasreduktion gegenüber 1990: 40 %
                            -   Stromverbundgrad von 15 %

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                         3
Die EU Drei-Säulen-Strategie
im Bereich der Treibhausgas-                            Treibhausgasreduktion
Emissionen bis 2030                                    40 % Reduktion ggü 1990

                                                                     NON-ETS:
                                                               Gebäude, Verkehr, z.T.             Landnutzung und
                            Energiesektor, Industrie
                                                             Industrie, Landwirtschaft,            Forstwirtschaft
                              Europ. Luftverkehr
                                                                 Abfallwirtschaft                     (LULUCF)

                                                          KlimaschutzVO (EU) 2018/842 +
                              Emissionshandels-RL          versch. Regelungsansätze: EE-     LULUCF-VO (EU) 2018/841 +
                                 2003/87/EG,                RL, Energieeffizienz-RL, CO2-   versch. Regelungsansätze: z.B.
                            Luftemissionshandels-RL           Flottengrenzwerte, etc.                    GAP

                               43 % Reduktion                    30 % Reduktion
                                                                                                   No-Debit-Regel
                               gegenüber 2005                    gegenüber 2005

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                                                                    4
n

Ziele der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die
Energieunion und für den Klimaschutz

                                         -   Umbrella-VO
                                         -   Erreichung der Klimaschutzziele PA
                                         -   5 Dimensionen der Klima- und
                                             Energieunion
                                         -   Anteil erneuerbarer Energien von
                                             mind. 32 %
                                         -   Steigerung der Energieeffizienz um
                                             mind. 32,5 %

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                         5
Steuerungsinstrumente zur Erreichung dieser Ziele
  Pflichten der Mitgliedstaaten:
  - Entwicklung von Langfriststrategien (2021-2050) >>> unverbindlich
              • Deutschland: (bislang) Klimaschutzplan 2050 (2016 erstellt)

  -    Erstellung integrierter nationaler Energie- und Klimapläne (INEK/NECP, 2021-2030)
  -    Deutschland: (bislang) Klimaschutzplan 2050 (2016 erstellt)
  + Fortschrittsberichterstattung
                                           Status quo
                                                                  Ggf. iNEK-
         1. iNEK-           Finaler iNEK         Fortschritts-                    Fortschritts-     2. iNEK-
                                                                 Aktualisierung
       Entwurf 2018             2019             bericht 2023                     bericht 2025    Entwurf 2028
                                                                     2024

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                                                        6
Quelle: EU-Kommission, Eva Gerhards, PPT-Folie, abrufbar unter:
https://www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.580039.de/gerhards_bsec_05032018.pdf.

   7
Steuerungsinstrumente: Zwischenfazit
      Zwischenfazit:
      => Governance-VO enthält mittel- und langfristige Berichts- und Planaufstellungspflichten
       Governance-VO enthält keine inhaltlichen Vorgaben wie etwa Zielsetzungen (Ambitionsniveaus)
        für die Mitgliedstaaten, um die Erreichung der EU-Ziele sicherzustellen
       Klimaschutzziele der EU müssen durch freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten erreicht werden!
      Frage:
      Existiert ein Mechanismus, um die Mitgliedstaaten bei zu geringen Ambitionsniveaus oder
      Nichterreichung der selbst gesteckten Ziele in die richtige Richtung „zu schubsen“ oder gar zu
      sanktionieren?

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                                                8
Lückenschließungsmechanismus bei nicht ausreichendem
    Ambitionsniveau in INEK-Plänen
                                                                                         unverbindliche Formel
                                                                                                  +
                                              ERNEUERBARE ENERGIEN
                                                                                unverbindliche Kommissionsempfehlungen
                                                                                 ggü MSt („gebührend Rechnung tragen“)
   Ambitionsniveau
          INEK-Pläne
                                                                                         schwammige Kriterien
                                                                                                   +
                                                ENERGIEEFFIZIENZ
                                                                                unverbindliche Kommissionsempfehlungen
                                                                                           ggü MSt („kann“)

                            Wenn Lücke besteht, schlägt Kommission Maßnahmen vor und übt ihre Befugnisse auf
                            Unionsebene aus, um Lücke zu schließen.
                                                                                                                         9
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Lückenschließungsmechanismus bei unzureichendem Fortschritt
   der mitgliedst. Ziele: erneuerbare Energien
                                                                                          MSt , die einen RW
                            EU-Zielpfad orientiert an                               unterschritten haben, müssen
                                                         EU-Zielpfad wird nicht        zusätzliche Maßnahmen
                               3 Referenzwerten:              eingehalten           treffen, um nationale Lücke zu
                              Beginn: 2020: 20 %                                               schließen
Fortschritte
                            2022: 18 %; 2025: 43 %;
 der MSt.                                               Referenzwerte der Union         Empfehlungen; verpflichtende
                                  2027: 65 %;                 werden nicht          Ergreifung nationaler Maßnahmen für
                                                            eingehalten, weil        Lückenschließung zur Erreichung des
                            Ende: 2030: mind. 32 %                                        nationalen Referenzwertes
                                                             Mitgliedstaaten
                                                               abweichen             → Vertragsverletzungsverfahren (+)

                              Zusätzlich: KOM kann Maßnahmen vorschlagen/Befugnisse ausüben, um Lücke zum
                              Unionsziel zu schließen, wenn nationale Zusatzmaßnahmen nicht ausreichen.
                                                                                                                     10
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Zielpfade für den Ausbau erneuerbarer Energien
                            Zielpfade der Mitgliedstaaten         Zielpfad der Europäischen Union:
                                                                  mindestens 32 % EE am
                                                                  Bruttoendenergieverbrauch
                                                                  bis 2030
                        +

                                      +
                                              +

                                                            28x

                                                                                                     11
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Lückenschließungsmechanismus bei unzureichendem Fortschritt
   der mitgliedst. Ziele: erneuerbare Energien
                                                                                          MSt , die einen RW
                            EU-Zielpfad orientiert an                               unterschritten haben, müssen
                                                         EU-Zielpfad wird nicht        zusätzliche Maßnahmen
                               3 Referenzwerten:              eingehalten           treffen, um nationale Lücke zu
                              Beginn: 2020: 20 %                                               schließen
Fortschritte
                            2022: 18 %; 2025: 43 %;
 der MSt.                                               Referenzwerte der Union         Empfehlungen; verpflichtende
                                  2027: 65 %;                 werden nicht          Ergreifung nationaler Maßnahmen für
                                                            eingehalten, weil        Lückenschließung zur Erreichung des
                            Ende: 2030: mind. 32 %                                        nationalen Referenzwertes
                                                             Mitgliedstaaten
                                                               abweichen             → Vertragsverletzungsverfahren (+)

                              Zusätzlich: KOM kann Maßnahmen vorschlagen/Befugnisse ausüben, um Lücke zum
                              Unionsziel zu schließen, wenn nationale Zusatzmaßnahmen nicht ausreichen.
                                                                                                                     12
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Fazit: Steuerung durch die Governance-Verordnung

            - Empfehlungen der KOM ggü Mitgliedstaaten: unverbindlich (MSt müssen Empfehlungen „gebührend
              Rechnung“ tragen)
            - gerichtlich durchsetzbar sind Verstöße gg. Pflichten wie Nichtvorlage eines INEK-Plans
             nicht durchsetzbar sind Empfehlungen der KOM; ggf. Ausn.: Nichterreichung eines mst. Referenzwerts
             Steuerung KOM ggü MSt ist schwach!
             Kompensation durch politischen oder öffentlichen Druck? (Publikation der Fortschrittberichte)
             Lückenschließung durch Rechtsetzung der KOM kann diese schwache Steuerung nicht kompensieren!

                                                                                                              13
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Handlungsoptionen:
                                                   Studie
                                         Leopoldina/Acatech/Akade-
                                                 mienunion

         1                        2                         3                           4
                Governance-VO         Finanzielle Anreize         Nichtbefolgung der
                                           setzen:                                     Governance-VO durch
                    effektiv                                       Governance-VO
                                                                                        Allianzen flankieren
                implementieren           finanzieren                sanktionieren

  -     verbindl. INEK-Plan         - z.B. ESI-Fonds          - Verbandsklagen       - eur. CO2-Preis-Allianz
  -     klare Ressortverantwortlkt.                           - bei Nichtbefolgung   - int. Kohleausstiegs-
  -     Öffentlichkeitsbet. regeln                              von Empfehlung keine allianz
  -     Verknüpfung mit KSG                                     Strukturförderung

                                                                                                         14
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Auf dem Weg zur Europäischen Energieunion

Umsetzung in Deutschland – Status quo
31.12.2018:
- Veröffentlichung des deutschen NECP-Entwurfs am 04.01.2019; Fertigstellung bis 31.12.2019
- Online-Öffentlichkeitsbeteiligung durch BMWI durchgeführt bis Anfang 08/2019 (82
Stellungnahmen)
  • Zielpfad Erneuerbare Energien:

  • Zielpfad Energieeffizienz: wird i.R.d. Energieeffizienzstrategie 2019 erarbeitet
  • Ecologic and Climact (European Climate Foundation): Deutschland auf Platz 26 von 28 MSt.

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Prof. Dr. Sabine Schlacke
KSG-Entwurf

Umsetzung durch KSG-Entwurf (BT-Drs. 19/14337)?
Ausgangslage Gesetzesbegründung:
Die Bundesrepublik wird ihre Klimaschutzziele für 2020 deutlich verfehlen:
       • Effort Sharing Decision 406/2009/EG + Europäische Klimaschutzverordnung: Ziele für NON-ETS-
           Sektoren (Verkehr, Gebäude, teile der Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) bis 2020: 14 % bis
           2020 und 38 % bis 2030 (ggü 2005)
       • bis 2017: Emissionsreduzierung von nur 3 % gegenüber 2005
       >>> Ein Nichteinhalten der europarechtlich verbindlichen Ziele führt zu Zahlungsverpflichtungen!
• Ergo: verstärkte Klimaschutzanstrengungen notwendig!

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                                                            16
Zielsetzungen des § 1 KSG-E
      • 2/1,5 Grad-Klimaschutzziel des PÜ einhalten
      • Langfristziel PÜ einzuhalten (Treibhausgasneutralität bis 2050)
      • Europäische Zielvorgaben einhalten
      • Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele
             - § 3 KSG-E: schrittweise Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030
             von mind. 55 % ggü 1990, kann auch staatenübergreifend erreicht werden, vgl. § 7 KSG-E: Ankauf
             von Emissionszuweisungen)
             - Festlegung jährlicher Minderungsziele durch Vorgabe von Jahresemissionsmengen (=Budgets) für
             Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges (Anl. 1)
             - Bei Nichterfüllung in einem Sektor: Verlagerung auf spätere Jahre, Ressortprinzip bleibt

      Ergo: Umbrella-Funktion ! (ähnlich EU-Governance-VO)

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                                                          17
KSG-E: Instrumente zur Einhaltung der Emissionsbudgets
• Klimaschutzplan § 2 Nr. 7 KSG-E/§ 9 I KSG-E:
  = deutsche Langfriststrategie i.S.d. Art. 15 EU-Gov-VO und Art. 4 PÜ                       CO2-
                                                                                             Preis

• § 9 KSG-E: Klimaschutzprogramm
    • Beschluss nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans (§ 9 I KSG-E)       Regu-               Förde-
                                                                                   lation              rungen
    • Aktualisierung im Falle von Zielverfehlungen
     INEK-Pläne werden nicht erwähnt/kein Instrument des KSG-E!
                                                                                            Entlas-
• § 10 KSG-E: Berichterstattung                                                             tungen
    • Jährlicher Klimaschutzbericht („Einbettung“ in Fortschrittsberichterstattung der Governance-VO)
    • Klimaschutzprojektionsbericht (Projektionen von Treibhausgasen) gem. Art. 18 Governance-VO
    • Klimaschutzprojektionsbericht ist maßgeblich für die integrierten nat. Fortschrittsberichte gem. Art. 17
      Governance-VO –BMWI benötigt Zustimmung („Einvernehmen“) des BMU

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                                                    18
Fazit
• Keine Erwähnung oder Integration der INEK-Pläne in KSG-E: Klimaschutzplan: BMU; Klimaschutzprogramm:
  BReg, INEK-Plan: BMWI
• Selbst Fortschrittberichterstattung ist aufgeteilt: BMU: jährliche Klimaberichte, BReg: Klimaschutz-
  Projektionsbericht, BMWI: INEK-Fortschrittsbericht
 Festhalten am Ressortprinzip zerstört Leitgedanke der Governance-VO: Integration von Klima- und
  Energiepolitik
 Verschiedene Beteiligungsverfahren: BMWI: Online-Befragung (hausintern), BMU: Aktionsbündnis Klimaschutz
  für Klimaschutzplan/Lenkungskreis der Plattform Klimaschutz (weiteres Sachverständigengremium)
 Kontrolle?
• kein Rechtsschutz! – s. § 4 I 5 KSG-E: „Subjektive Recht und klagbare Rechtspositionen werden durch oder auf
  Grund dieses Gesetzes nicht begründet.“
• INEK-Plan und Klimaschutzplan sind nicht SUP-pflichtig.
• Klimaschutzprogramm: fakultative SUP, wenn Rahmen für UVP-pflichtiges Vorhaben (Art. 2 des Gesetzentwurfs)

Prof. Dr. Sabine Schlacke                                                                                19
Handlungsoptionen:
                                                   Studie
                                         Leopoldina/Acatech/Akade-
                                                 mienunion

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                Governance-VO         Finanzielle Anreize         Nichtbefolgung der
                                           setzen:                                     Governance-VO durch
                    effektiv                                       Governance-VO
                                                                                        Allianzen flankieren
                implementieren           finanzieren                sanktionieren

  -     verbindlicher INEK-Plan + Rechtsschutz (-)
  -     klare Ressortverantwortlichkeit (-)
  -     Öffentlichkeitsbeteiligung regeln (-)
  -     Verknüpfung mit KSG (-)

                                                                                                         20
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Dezember 2018 – Stellungnahme des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS)

Governance für die Europäische Energieunion -
Gestaltungsoptionen für die Steuerung der EU-Klima- und
Energiepolitik bis 2030

Kostenlos abrufbar unter:
energiesysteme-zukunft.de/publikationen/stellungnahme-energieunion/

•   Schlacke/Lammers, Das Governance-System der Europäischen Energieunion, EurUP 2018, S. 424 ff.
•   Lammers/Römling, Das Governance-System der Europäischen Energieunion – Anforderungen an
    Beteiligungs- und Überprüfungsrechte, ZUR 6/2019, i.E.

Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften
Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Prof. Dr. Sabine Schlacke
sabine.schlacke@uni-muenster.de
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