Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag - DIP

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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache   19/10445
19. Wahlperiode                                                                                          23.05.2019

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/9873 –

Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2019)

         Vorbemerkung der Fragesteller
         Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges
         Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie
         sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
         polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
         Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus meh­
         reren Gründen besorgniserregend.
         So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständig­
         keiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu ver­
         schwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Kri­
         sengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kom­
         men. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Po­
         lizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
         speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
         Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
         Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
         Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wich­
         tiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Be­
         denklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem we­
         gen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen
         Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes
         (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
         Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
         Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
         Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
         Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bila­
         teraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 21. Mai 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/10445                               –2–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdruck­
sache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bun­
destagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksa­
che 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni
2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdruck­
sache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom
9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundes­
tagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598),
vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache
17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober
2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestags­
drucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209),
vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013
(Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache
18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdruck­
sache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom
26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundes­
tagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343),
vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar
2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdruck­
sache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom
3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018 (Bundes­
tagsdrucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577),
vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) sowie vom 5. März 2019
(Bundestagsdrucksache 19/8118). Stichtag für die Beantwortung ist der 31. März
2019.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bun­
destagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November
2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestags­
drucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bun­
destagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache
17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August
2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundes­
tagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676),
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                               –3–                                   Drucksache 19/10445

vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bun­
destagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdruck­
sache 18/5841) und vom 2.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532),
vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdruck-
sache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom
14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundes­
tagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache
19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai
2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdruck­
sache 19/3782), vom 6. November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521) sowie
vom 27. März 2019 (Bundestagsdrucksache 19/8783) verwiesen.

            1.   An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
                 Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
                 Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie
                 Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
                 a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
                    Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
                    Bundeskriminalamt – BKA – u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen
                    und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt?
                 b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
                    sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
                 c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
                 e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Die Antwort zu den Fragen 1, 1a1, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden Ta­
belle entnommen werden.

                                     Kräfte
                      Gesamt­                     davon BPOL         davon BKA        davon Zoll        davon LaPo
       Mission                        DEU                                                                                   Mandatsende
                       stärke                     (Einsatzort)       (Einsatzort)    (Einsatzort)       (Einsatzort)
                                     gesamt
    UNMIK                   351               1                 0               0                0            1 Pristina         offen
    Kosovo
    UNAMID              10.693                6                 0               0                0         6 El Fasher,      30. Juni 2019
    Darfur/Sudan                                                                                       Shangil Tobaya,
                                                                                                           Saraf Omra
    MINUSMA             16.453              10         3 Bamako                 0                0     7 Bamako, Gao,        30. Juni 2019
    Mali                                                                                                         Mopti
    MINUJUSTH             1.301               1                 0               0                0          1 Port- au-    15. Oktober 2019
    Haiti                                                                                                        Prince
    UNSOM                   597               4    2 Mogadischu                 0                0       2 Mogadischu       31. März 2020
    Somalia
    EUPOL                    59               1                 0               0                0          1 Ramallah       30. Juni 2019
    COPPS
    Palästinen-
    sische Gebiete
    EUCAP                   176               0                 0               0                0                     0   14. Januar 2021
    Sahel Mali

1
    Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contrac­
    ted“).
Drucksache 19/10445                                         –4–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

                                Kräfte          davon
                   Gesamt­                                  davon BKA       davon Zoll        davon LaPo
   Mission                       DEU            BPOL                                                            Mandatsende
                    stärke                                  (Einsatzort)   (Einsatzort)       (Einsatzort)
                                gesamt       (Einsatzort)
 EUCAP                  179              4      1 Niamey              0                   0      3 Niamey     30. September 2020
 Sahel Niger
 EUBAM                  120              6      2 Odessa              0    4 Kuchurhan,                  0    30. November 2020
 Moldau/                                                                      Otach, Chi­
 Ukraine                                                                   sinau, Podilsk
 EUAM                   298              7              0             0                   0       7 Kiew,       31. Mai 2019
 Ukraine                                                                                          Kharkiv,
                                                                                                   Brüssel
 OSZE SMM             1.311              0              0             0                   0              0      31. März 2020
 Ukraine
 EULEX                  483              7              0             0                   0      7 Pristina     14. Juni 2020
 Kosovo
 EUMM                   315              7              0             0                   0        7 Gori,    14. Dezember 2020
 Georgien                                                                                        Mtskheta,
                                                                                                  Zugdidi
 EUAM                    48              2      1 Bagdad              0                   0      1 Bagdad       17. April 2020
 Irak
 EUBAM                    8              0              0             0                   0                     30. Juni 2019
 Rafah

               d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
                  (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
                  angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der einge­
                  setzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsände­
                  rungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung
neu hinzugekommen.

               f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsicht­
                  lich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
                  wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und
                  Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationalen
Polizeimissionen und beabsichtigt, dies auszubauen.

        2.     An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurz­
               fristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
               sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zoll­
               beamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundeslän­
               dern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
               a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi-
                  les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
                  BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
                  waren dabei jeweils eingesetzt worden?
               b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen wa­
                  ren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen ange­
                  ben)?
               c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                          –5–                                    Drucksache 19/10445

                 d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen und
                    inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durch­
                    führung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gege­
                    ben?
Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle ent­
nommen werden.
                                                                            davon       davon       davon       davon       davon
       Einsatz                        Gesamtstärke
                                                                            BPOL        BKA          Zoll       LaPo        Andere
    GPPT              55 Funktionen: Sicherheit, Administration,               23           0           0          32
    Afghanistan       Stab, Akademie, Flughafen, Civilian
                      Police Advisor, Gender Advisor
                      (Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif)
    Bilaterales       5 PVB – Funktion: Projektleitung und                      5           0           0           0           0
    Projekt           Administration
    Saudi             (Standort: Riad)
    Arabien
    Bilaterales       3 Funktion: Projektleitung und                            3           0           0           0           0
    Projekt           Administration2
    Tunesien          (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis)

           3.    Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsre­
                 levanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
                 Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. de­
                 nen sie ausgesetzt waren?
Eine (zur Veröffentlichung bestimmte) Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit der Sicherheitsbehörden ei­
nem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im
Ausland zugänglich machen. Dabei würde die Gefahr entstehen, dass bestehende
Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt werden. Dies könnte Nachteile für die Sicher­
heitsmaßnahmen des Personals vor Ort und damit für die Interessen der Bundes­
republik Deutschland bedeuten. Daher ist die Antwort auf die Frage 3 gemäß § 2
Ziffer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des In­
nern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenan­
weisung – VSA) in den Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache
bestimmte Anlage übermittelt.*

2
    Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger.
*
    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
    Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 19/10445                                  –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

       4.   Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefähr­
            dungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstel­
            len)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin
als „niedrig“ eingeschätzt.

EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfäl­
len. Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals ge­
stoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere inter­
nationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine
hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren.

OSZE SMM Ukraine
Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Dadurch besteht in den nicht
von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ost-Ukraine und entlang der Kon­
taktlinie eine erhöhte Gefährdungslage. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in
Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht.

Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die in Teilen des Landes zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage be­
zieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane
des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrich­
tungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, da diese die erklärten
Hauptziele der Militanz darstellen.
Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren weit­
gehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Die
Zahl der zivilen Opfer war im ersten Quartal 2019 zurückgegangen, weil vor al­
lem in der afghanischen Hauptstadt deutlich weniger schwere Anschläge durch­
geführt wurden, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dennoch ist es den Ta­
liban gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hoch­
burgen und Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen auszudehnen. Ein Ein­
flussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Afghanistan
konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unter­
stützung internationaler Kräfte, sowie dem Verfolgungsdruck durch die Taliban
jedoch bisher hinreichend verhindert werden.
Die politische Lage ist von den verstärkten Bemühungen um einen Friedenspro­
zess, von der Vorbereitung der für den 28. September 2019 geplanten Präsident­
schaftswahlen sowie von den Verzögerungen bei der Auswertung der Parlaments­
wahlen vom Oktober 2018 geprägt.
Für westliche Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte so­
wie Angehörige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der
Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               –7–                               Drucksache 19/10445

Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung
beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort.
Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil,
bleibt aber angespannt. Es kommt in unregelmäßigen Abständen weiterhin zum
Beschuss von saudi-arabischem Gebiet durch die jemenitischen Huthi-Rebellen.
Die Flugkörper werden in der Regel von der saudi-arabischen Luftabwehr abge­
schossen, sofern sie nicht in unbewohntem Gebiet einschlagen. Der Verfolgungs­
druck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insgesamt hoch.

UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demo­
kratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der
Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

UNAMID (Sudan)
Im Berichtszeitrum (1. Januar bis 31. März 2019) hat sich die Sicherheitslage in
Darfur trotz weiterer Reduktion der militärischen Komponente von UNAMID,
wie vom Sicherheitsrat im Sommer 2017 beschlossen, nicht verschlechtert. Allein
in der Dschebel-Marra-Region kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausei­
nandersetzungen. Trotz der verbesserten Sicherheitslage bleibt die humanitäre
Lage und die Menschenrechtssituation volatil; die rechtsstaatlichen Institutionen
sind schwach. Nach Absetzung von Präsident Baschir durch das Militär am
11. April 2019 kam es zu einzelnen Zwischenfällen in Darfur. Proteste für eine
zivile Regierung dauern an.

UNSOM
Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Regelmäßig kommt es zu terroris­
tischen Anschlägen, unter anderem in der Hauptstadt Mogadischu. In den vergan­
genen Monaten führte die volatile politische Lage zu einer weitgehenden Stagna­
tion des Reformprozesses im politischen und Sicherheitsbereich. Nach Auswei­
sung des VN-Sondergesandten Haysom im Januar 2019 durch die somalische Re­
gierung arbeiten VN und Gebergemeinschaft an einen Neustart der Zusammen­
arbeit mit der somalischen Regierung.
Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der
Sicherheitslage neben föderalen Staatsaufbau, Verfassungsreform und Vorberei­
tung der Wahlen 2020/21 sowie fortwährende prekäre humanitäre Lage die drän­
gendsten Herausforderungen für Somalia. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicher­
heitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in
Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-
Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Soma­
lia.

EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Von Ägypten vermit­
telte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Israel und der
Hamas führten bislang ebenso wenig zu einem Ergebnis wie die erneut ins Sto­
cken geratenen Aussöhnungsbemühungen zwischen Fatah und Hamas. Seit Mai
2018 ist der Grenzübergang Rafah häufiger geöffnet. Als Reaktion auf soge­
Drucksache 19/10445                                –8–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

nannte „Feuerdrachen“ (d. h. mit Sprengsätzen versehene Flugdrachen oder Bal­
lons) und Proteste an der Gaza-Grenzabsperranlage schloss Israel mehrfach die
Grenzübergänge Kerem, Shalom und Erez. Nach VN-Angaben wurden im Rah­
men von Protesten an der Sperranlage („Marsch der Rückkehr“) seit dem
30. März 2018 insgesamt 217 Palästinenser getötet und knapp 23 000 verletzt.
Ferner wurde ein israelischer Staatsangehöriger getötet und 40 verletztet. Im
Westjordanland blieb es vergleichsweise weniger fragil.

EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt ange­
spannt, aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in
Georgien war im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Pre­
vention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen
worden. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien
etabliert. Die Treffen im Rahmen des IPRM, bei denen unter anderem sicherheits­
relevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen,
Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu fin­
den (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche
Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Aktuell sind beide IPRM suspen­
diert, da beim letzten Treffen in Ergneti am 14. September 2018 die südosseti­
schen und russischen Teilnehmer bzw. beim Treffen in Gali am 27. Juni 2018 die
abchasischen und russischen Teilnehmer die Sitzung als Zeichen des Protests ge­
gen eine vom georgischen Parlament verabschiedete Sanktionsliste verließen.
Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen, wird grundsätzlich jedoch
von allen Teilnehmern gewünscht.
Die Schließung von zwei der vier Übergänge an der Verwaltungslinie (Ab­
chasien) wird als problematisch angesehen.

MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali)
Die Sicherheitslage in Mali gestaltet sich weiterhin landesweit regional unter­
schiedlich. Im Norden des Landes bleibt sie trotz der Präsenz der MINUSMA-
Kräfte angespannt. In Zentralmali ist sie nach wie vor fragil.
Dort ist die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozialer
Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität. Die malische
Regierung ist bemüht, mehr Präsenz der Streit- und Sicherheitskräfte sicherzu­
stellen, um so die Voraussetzungen für eine Rückkehr staatlicher Verwaltungs­
strukturen zu schaffen.

EUCAP Sahel Niger
In den Grenzgebieten zu Mali, Nigeria und jüngst verstärkt auch zu Burkina Faso
stellen terroristische Angriffe dschihadistischer Gruppen punktuell eine erhebli­
che Gefahr für die nigrische Bevölkerung sowie staatliche Bedienstete und An­
gehörige der Sicherheitskräfte dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land eine
Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überland-Fahrten ist den
in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeieskorte
vorgeschrieben. Zwischen den größeren Städten, insbes. zwischen Niamey und
Agadez gibt es Flugverbindungen. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe
Konzentration nigrischer Sicherheitskräfte gesichert. Ausländer können sich dort
frei bewegen und meiden lediglich die Außenbezirke bei Nacht.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –9–                               Drucksache 19/10445

MINUJUSTH (Haiti)
Die Sicherheitslage in Haiti bleibt fragil und aufgrund der anhaltenden und sich
zunehmend verschärfenden Bedrohungslage durch Aktivitäten krimineller Ein­
zeltäter und Banden kritisch. Insbesondere in der Hauptstadt Port-au-Prince
herrscht eine anhaltend hohe Kriminalitätsrate.

EUAM Irak
Nach den irakischen Parlamentswahlen (Mai 2018) trat Ende Oktober 2018 die
neue irakische Regierung unter Premierminister Abdul-Mahdi ihr Amt an. Der
irakische Staatshaushalt wurde im Januar 2019 vom irakischen Parlament verab­
schiedet. Das Verhältnis zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak
(RKI) hat sich in den vergangenen Monaten schrittweise verbessert. In direkten
Gesprächen konnten die beiden Seiten Lösungen für strittige Fragen finden. Zu­
letzt wurden die Zollkontrollen zwischen Zentralirak und der RKI aufgehoben.
Weiter strittig ist die Frage der Grenzkontrollen zur Türkei. Am 30. September
2018 haben in der RKI Wahlen zum Regionalparlament stattgefunden. In diesen
wurde die politische Dominanz der kurdischen Regierungsparteien KDP und
PUK bestätigt. Die beiden Parteien unterzeichneten ein Abkommen zur Regie­
rungsbildung in der RKI, diese dauert an. Der sogenannte Islamische Staat (IS)
ist in Irak in der Fläche militärisch besiegt, asymmetrische Bedrohungen durch
IS bestehen jedoch landesweit fort.
Inzwischen sind etwas mehr als vier Millionen Binnenvertriebene in die von IS
befreiten Gebiete zurückgekehrt, Weiterhin leben 1,7 Millionen Menschen als
Vertriebene in Irak, hinzu kommen ca. 250 000 syrische Flüchtlinge.

Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
vierten Quartal 2018.
Für Afghanistan hat sich die Bedrohungslage im ersten Quartal 2019 jedoch ver­
schlechtert.

       5.    Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten
             sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Ein­
             satzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten ange­
             ben)?
Das Bundeskriminalamt verfügte im ersten Quartal 2019 über 62 Verbindungs­
beamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten im Ausland.

                  Land                               Ort            Anzahl BKA-VB
 Ägypten                                    Kairo                            1
 Albanien                                   Tirana                           1
 Algerien                                   Algier                           1
 Argentinien                                Buenos Aires                     1
 Belgien                                    Brüssel                          1
 Brasilien                                  Brasilia                         1
 Brasilien                                  Sao Paulo                        1
Drucksache 19/10445                    – 10 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

                 Land                Ort        Anzahl BKA-VB
 Bulgarien                 Sofia                      1
 China                     Peking                     2
 Dominikanische Republik   Santo Domingo              1
 Frankreich                Paris                      2
 Georgien                  Tiflis                     1
 Ghana                     Accra                      1
 Griechenland              Athen                      1
 Großbritannien            London                     1
 Indien                    Neu Delhi                  1
 Indonesien                Jakarta                    1
 Italien                   Rom                        2
 Jordanien                 Amman                      2
 Kasachstan                Astana                     1
 Kenia                     Nairobi                    2
 Kolumbien                 Bogotá                     2
 Kosovo                    Pristina                   1
 Kroatien                  Zagreb                     1
 Lettland                  Riga                       1
 Libanon                   Beirut                     1
 Marokko                   Rabat                      1
 Mexiko                    Mexiko-City                1
 Niederlande               Den Haag                   1
 Österreich                Wien                       1
 Pakistan                  Islamabad                  1
 Panama                    Panama-Stadt               1
 Nigeria                   Lagos                      1
 Peru                      Lima                       1
 Polen                     Warschau                   1
 Portugal                  Lissabon                   1
 Rumänien                  Bukarest                   2
 Russische Föderation      Moskau                     2
 Saudi Arabien             Riad                       1
 Schweden                  Stockholm                  1
 Serbien                   Belgrad                    2
 Spanien                   Madrid                     2
 Thailand                  Bangkok                    2
 Tunesien                  Tunis                      1
 Tschechische Republik     Prag                       1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 11 –                      Drucksache 19/10445

                Land                             Ort            Anzahl BKA-VB
 Türkei                                  Ankara                          1
 Türkei                                  Istanbul                        1
 Ukraine                                 Kiew                            1
 Vereinigte Arabische Emirate            Abu Dhabi                       1
 Vereinigte Staaten von Amerika          Washington                      2

       6.   Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
            a) Dokumentenberater,
Zum Stichtag waren 54 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespoli­
zei an 34 Einsatzorten in 26 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz.

                  Land                          Einsatzort         Anzahl DVB
Ägypten                                     Kairo                      3
Algerien                                    Algier                     1
Äthiopien                                   Addis Abeba                1
China                                       Kanton                     2
China                                       Peking                     2
China                                       Shanghai                   2
Ghana                                       Accra                      1
Indien                                      Chennai                    1
Indien                                      Delhi                      3
Indien                                      Mumbai                     1
Irak                                        Erbil                      2
Iran                                        Teheran                    2
Jordanien                                   Amman                      3
Katar                                       Doha                       1
Kosovo                                      Pristina                   1
Libanon                                     Beirut                     2
Malaysia                                    Kuala Lumpur               1
Nigeria                                     Lagos                      2
Panama                                      Panama City                1
Russland                                    Moskau                     3
Russland                                    St. Petersburg             1
Sri Lanka                                   Colombo                    1
Süd Korea                                   Seoul                      1
Südafrika                                   Pretoria                   2
Thailand                                    Bangkok                    1
Türkei                                      Ankara                     1
Türkei                                      Istanbul                   4
Ukraine                                     Kiew                       1
Drucksache 19/10445                              – 12 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

                 Land                        Einsatzort      Anzahl DVB
Vereinigte Arabische Emirate              Abu Dhabi               1
Vereinigte Arabische Emirate              Dubai                   2
Vereinigte Staaten von Amerika            Miami                   1
Vereinigte Staaten von Amerika            New York                1
Vietnam                                   Hanoi                   1
Weißrussland                              Minsk                   1
Gesamt                                                           54

            b) Sicherheitsbeamte,
Zum Stichtag waren 178 Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung
des Auswärtigen Amts zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nach­
folgender Übersicht im Einsatz.

                            Land / Ort                            Anzahl
 Afghanistan / Kabul                                                10
 Afghanistan / Masar-e-Sharif                                        1
 Ägypten / Kairo                                                     5
 Albanien / Tirana                                                   1
 Algerien / Algier                                                   5
 Armenien / Eriwan                                                   1
 Aserbaidschan / Baku                                                1
 Äthiopien / Addis Abeba                                             1
 Belarus / Minsk                                                     4
 Belgien / Brüssel (inkl. Brüssel Nato)                              6
 Bosnien und Herzegowina / Sarajewo                                  1
 Bulgarien / Sofia                                                   1
 Burkina Faso / Ouagadougou                                          2
 Burundi / Bujumbura                                                 0
 China / Peking                                                      6
 Elfenbeinküste / Abidjan                                            0
 Frankreich / Paris                                                  5
 Georgien / Tiflis                                                   1
 Griechenland / Athen                                                2
 Großbritannien / London                                             4
 Indien / Neu-Dehli                                                  3
 Indonesien / Jakarta                                                2
 Irak / Bagdad                                                       8
 Irak / Erbil                                                        6
 Iran / Teheran                                                      6
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode           – 13 –            Drucksache 19/10445

                               Land / Ort                Anzahl
 Italien / Rom                                             1
 Jordanien / Amman                                         2
 Kasachstan / Almaty                                       1
 Kasachstan / Astana                                       1
 Kenia / Nairobi                                           2
 Kirgisistan / Bischkek                                    1
 Kongo            / Kinshasa                               1
 Korea DR / Pjöngjang                                      0
 Kosovo / Pristina                                         1
 Kuba / Havanna                                            2
 Kuwait / Kuwait                                           1
 Libanon / Beirut                                          7
 Mali / Bamako                                             3
 Mauretanien / Nouakchott                                  2
 Mazedonien / Skopje                                       1
 Moldau / Chişinău                                         1
 Niger / Niamey                                            0
 Nigeria / Abuja                                           2
 Nigeria / Lagos                                           3
 Pakistan / Islamabad                                      4
 Pakistan / Karachi                                        2
 Palästinensische Autonomiegebiete / Ramallah              1
 Russland / Kaliningrad                                    0
 Russland / Moskau                                         10
 Russland / St. Petersburg                                 1
 Russland /Jekaterinburg                                   0
 Saudi Arabien / Riad                                      4
 Senegal / Dakar                                           1
 Serbien / Belgrad                                         3
 Spanien / Madrid                                          1
 Sri Lanka / Colombo                                       1
 Sudan / Khartum                                           1
 Thailand / Bangkok                                        1
 Tschechische Republik / Prag                              1
 Tunesien / Tunis                                          3
 Türkei / Ankara                                           7
 Türkei / Istanbul                                         4
 Türkei / Izmir                                            2
Drucksache 19/10445                              – 14 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

                             Land / Ort                                Anzahl
 Ukraine / Kiew                                                           3
 Ungarn / Budapest                                                        1
 Usbekistan / Taschkent                                                   1
 Vereinigte Staaten von Amerika / New York                                5
 Vereinigte Staaten von Amerika / Washington                              6
 Vietnam / Hanoi                                                          1
 Vietnam / Ho-Chi-Minh-City                                               0
 Weißrussland / Minsk                                                     0
 Gesamt                                                                  178

Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amts zum
Schutz deutscher Auslandsvertretungen 31 Polizeibeamte als Sicherheitsberater,
20 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 (SAV 2.0) und 28 Personenschutzbeamte
(PSA) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein.

                         Land/ Ort                              Anzahl
Afghanistan / Kabul                                             10 PSA
Afghanistan / Kabul                                       2 (je 1, abwechselnd)
Afghanistan / Masar-e-Sharif                                     6 PSA
Afghanistan / Masar-e-Sharif                                       2
Ägypten / Kairo                                                    1
Algerien / Algier                                             1 (SAV 2.0)
Äthiopien / Addis Abeba                                            1
Bahrain / Manama                                              1 (SAV 2.0)
Baku / Aserbaidschan                                          1 (SAV 2.0)
Bangladesch / Dhaka                                            1 SAV 2.0
Brasilien / Sao Paolo                                         1 (SAV 2.0)
Burkina Faso / Ouagadougou                                    1 (SAV 2.0)
Burundi / Bujumbura                                           1 (SAV 2.0)
China / Peking                                                     1
Elfenbeinküste / Abidjan                                      1 (SAV 2.0)
Frankreich / Paris                                                 1
Griechenland / Athen                                               1
Großbritannien / London                                       1 (SAV 2.0)
Guatemala / Guatemala-Stadt                                        1
Haiti / Port-au-Prince                                           1 PSA
Indien / Neu-Delhi                                                 1
Indonesien / Jakarta                                               1
Irak / Bagdad                                                   10 PSA
Irak / Bagdad                                             2 (je 1, abwechselnd)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode       – 15 –                 Drucksache 19/10445

                       Land/ Ort                       Anzahl
Irak / Erbil                                             1
Iran / Teheran                                           1
Israel / Tel Aviv                                    1 (SAV 2.0)
Jordanien / Amman                                    1 SAV 2.0
Kenia / Nairobi                                          1
Kolumbien / Bogota                                       1
Kongo / Kinshasa                                     1 (SAV 2.0)
Libanon / Beirut                                         1
Libyen / DO Tunis                                      1 PSA
Madrid / Spanien                                         1
Mali / Bamako                                            1
Marokko / Rabat                                      1 (SAV 2.0)
Niger / Niamey                                       1 (SAV 2.0)
Nigeria / Lagos                                          1
Pakistan / Islamabad                                     1
Polen / Warschau                                     1 (SAV 2.0)
Russland / Moskau                                        1
Saudi Arabien / Riad                                     1
Südafrika / Pretoria                                     1
Sudan / Khartum                                      1 (SAV 2.0)
Tadschikistan / Duschanbe                            1 (SAV 2.0)
Tschad / N´Djamena                                   1 (SAV 2.0)
Türkei / Ankara                                          1
Türkei / Istanbul                                    1 (SAV 2.0)
Usbekistan / Taschkent                                   1
Venezuela / Caracas                                      1
Vereinigte Staaten von Amerika / New York                1
Vietnam / Hanoi                                      1 (SAV 2.0)
Drucksache 19/10445                                    – 16 –      Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

             c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren 33 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) so­
wie ein VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß der nachste­
henden Übersicht eingesetzt.
                             Land                               Anzahl
 Ägypten                                                          1
 Albanien                                                         1
 Äthiopien                                                        1
 Belgien                                                          1
 Bosnien und Herzegowina                                          1
 Bulgarien                                                        1
 China                                                            1
 Frankreich                                                       1
 Griechenland                                                     2
 Großbritannien                                                   1
 Italien                                                          1
 Jordanien                                                        1
 Kroatien                                                         1
 Libanon                                                          1
 Litauen                                                          1
 Marokko                                                          1
 Niger                                                            1
 Nigeria                                                          1
 Polen                                                            1
 Rumänien                                                         1
 Russland                                                         1
 Serbien                                                          1
 Spanien                                                          1
 Tschechische Republik                                            1
 Tunesien                                                         2
 Türkei                                                           2
 Ukraine                                                          1
 Ungarn                                                           1
 Vereinigte Arabische Emirate                                     1
 Vereinigte Staaten von Amerika                                   1

Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 20 Ländern:
Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau,
Montenegro, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Niger, Libyen, Niederlande,
Sudan, Senegal, Gambia, Ghana, Georgien, Katar und Oman.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      – 17 –                             Drucksache 19/10445

                d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit einge­
                   setzt
                (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie
                die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom
                BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Zum Stichtag waren 11 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbe­
amte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater
im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bun­
despolizei gestellt.

 Einsatzland              Einsatzort            Anzahl              Einsatzart
 Frankreich               Paris                        1            GUA
 Griechenland             Athen                        3            GUA
 Griechenland             Heraklion                    1            GUA
 Griechenland             Igoumenitsa                  1            GUA
 Griechenland             Patras                       1            GUA
 Griechenland             Rhodos                       1            GUA
 Griechenland             Thessaloniki                 1            GUA
 Italien                  Mailand                      1            GUA
 Italien                  Rom                          1            GUA

Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten
zu den Fragen 7e und 7g verwiesen.

                e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines
                   Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen
                   örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten
                   der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und
                   6d genannten Kräfte eingebunden?
VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sogenannten International Liaison
Officer (ILO)-Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten
Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau,
Albanien, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien
und Türkei teil.

           7.   Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rah­
                men der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
                Außengrenzen (FRONTEX)
Die als „Frontex“ bekannte europäische Agentur trägt seit Inkrafttreten der
VO(EU) 1624/2016 den offiziellen Namen „Europäische Grenz-und Küstenwa­
che“.

                a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
                   Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen
von Frontex-Maßnahmen.
Drucksache 19/10445                                   – 18 –                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

           b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funk­
              tion auflisten),
Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten
aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden
Übersicht.

                          Funktion                                      Anzahl
 European Centre for Returns                                                1
 Field Deployment Unit                                                      1
 Pooled Resources Unit                                                      1
 Risk Analysis Unit                                                         2
 Training Unit                                                              2
 Vulnerability Assessment Unit                                              1

           c) im Rahmen von Operationen, bei denen sie Gerätschaften aus dem
              FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte
              mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespo­
lizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden temporär im Februar 2019 auf ein
Kontroll- und Streifenboot und bis zu 14 Besatzungsmitglieder reduziert und ste­
hen den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor
der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Poseidon
2019 zur Verfügung.
Seit 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifenfahr­
zeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Land­
außengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen
Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung ge­
stellt.
Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei fünf Streifenfahr­
zeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen Landau­
ßengrenze im Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Ein­
satzes JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt.

           d) im Einsatzstaat für Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
              etc.) von Personen, die ohne erforderliche Einreise- oder Aufenthaltspa­
              piere aufgegriffen wurden,
Zum Stichtag wurden insgesamt 34 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ einge­
setzt.

           e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von ge­
              meinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsi­
              cherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) waren zum Stichtag ins­
gesamt 93 deutsche Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei
wurde dabei durch 32 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung
oder des Bundeskriminalamtes unterstützt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 19 –                             Drucksache 19/10445

                          Maßnahme                                     Anzahl
 Frontex JO CP Air                                                        2
 Frontex JO FOA Land                                                     38
 Frontex JO FP Air                                                        2
 Frontex JO FP Land                                                      10
 Frontex JO Indalo                                                        1
 Frontex JO Poseidon                                                     30
 Frontex JO Themis (ehemals Triton)                                      10

            f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordina­
               tion von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
               teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
               Seite entstanden sind, auflisten),
Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Ko­
ordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland
ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
                                                                                            Eingesetzte
            Zielstaaten                     Teilnehmende EU-Staaten                    Polizeivollzugsbeamte
                                                                                            des Bundes
 Nigeria, Gambia                       Deutschland, Österreich, Norwegen,
                                                                                                39
                                       Schweden, Italien, Schweiz
 Pakistan                              Deutschland, Österreich                                  24
 Russland                              Deutschland, Österreich                                  17
 Nigeria                               Deutschland, Österreich, Frankreich,
                                                                                                39
                                       Schweden, Schweiz
 Sudan                                 Deutschland, Schweiz                                     4
 Armenien                              Deutschland, Österreich                                  2
 Guinea, Demokratische Republik        Belgien, Deutschland, Österreich,
 Kongo                                 Niederlande, Ungarn, Schweiz, Por­                       4
                                       tugal, Bulgarien

Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.

            g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und je­
               weilige Tätigkeit angeben)
            eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
            zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
            Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbei­
tung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland
beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismit­
teilungen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 wurden ins­
gesamt 436 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthalten Informationen zu
Drucksache 19/10445                                – 20 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt
sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis
von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 436 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
   180       Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der
             unerlaubten Einreise
   123       Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch
   57        Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
   28        Fälle Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/Zurückwei­
             sung
   18        Fälle Kfz - Kriminalität
    9        Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe
    2        Fälle Reise in den Verfolgerstaat
    4        Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug
    0        Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise
             von in Deutschland registrierter Asylantragsteller an Schengenau­
             ßengrenze, Fundsachen)
    1        Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waf­
             fengesetz, Verdacht Geldwäsche
    0        Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
   10        Fälle Verdacht Visumerschleichung
    4        Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme

In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend die Auflistung der konkreten
Einsatzorte und Tätigkeiten:
                                                                       PVB An­
         Land                      Ort              Maßnahme                           Einsatzart/Profil
                                                                         zahl
 Bulgarien               Bolyarovo               JO FOA Land               2      Grenzüberwachung
 Bulgarien               Elhovo                  JO FOA Land               4      Grenzüberwachung
 Bulgarien               Kapitan Andreevo        JO FP Land                2      Grenzkontrolle
 Bulgarien               Lesovo                  JO FP Land                1      Grenzkontrolle
 Bulgarien               Malko                   JO FOA Land               6      Grenzüberwachung
                         Tarnovo
 Bulgarien               Svilengrad              JO FOA Land               8      Grenzüberwachung
 Griechenland            Alexandropoli           JO FOA Land               2      Grenzüberwachung
 Griechenland            Chios                   JO Poseidon               1      Grenzkontrolle
                                                                                  Registrierung
 Griechenland            Delvinaki               JO FOA Land               4      Grenzüberwachung
 Griechenland            Kasatnies               JO FP Land                1      Grenzkontrolle
 Griechenland            Kilkis                  JO FOA Land               8      Grenzüberwachung
 Griechenland            Kipi                    JO FP Land                2      Grenzkontrolle
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                       – 21 –                              Drucksache 19/10445

                                                                                  PVB An­
              Land                        Ort                Maßnahme                               Einsatzart/Profil
                                                                                    zahl
    Griechenland               Leros                     JO Poseidon                  1         Grenzkontrolle
                                                                                                Registrierung
    Griechenland               Lesbos                    JO Poseidon                  7         Organisation
                                                                                                Grenzkontrolle
                                                                                                Registrierung
                                                                                                Rückführung
    Griechenland               Orestiada                 JO FOA Land                  4         Grenzüberwachung
    Griechenland               Piräus                    JO Poseidon                  2         Organisation
    Griechenland               Samos                     JO Poseidon                  19        Grenzkontrolle
    Italien                    Crotone                   JO Themis                    2         Grenzkontrolle
                                                                                                Registrierung
    Italien                    Lampedusa                 JO Themis                    1         Grenzkontrolle
                                                                                                Registrierung
    Italien                    Messina                   JO Themis                    3         Grenzkontrolle
                                                                                                Registrierung
    Italien                    Pozzallo                  JO Themis                    3         Grenzkontrolle
                                                                                                Registrierung
    Italien                    Rom                       JO Themis                    1         Organisation
    Kroatien                   Bajakovo                  JO FP Land                   1         Grenzkontrolle
    Kroatien                   Tovarnik                  JO FP Land                   1         Grenzkontrolle
    Kroatien                   Zagreb                    JO FP Air                    1         Grenzkontrolle
    Serbien                    Belgrad                   JO CP Air                    2         Grenzkontrolle
    Spanien                    Algeciras                 JO Indalo                    1         Grenzkontrolle
                                                                                                Registrierung
    Spanien                    Barcelona                 JO FP Air                    1         Grenzkontrolle
    Ungarn                     Röszke                    JO FP Land                   2         Grenzkontrolle

              8.   Welche Gerätschaften ist von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Be­
                   hörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem
                   FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern
                   ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und An­
                   lass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin fol­
gende Einsatzmittel zur Verfügung:
      ein mobiler Herzschlagdetektor
      drei Einsatzhubschrauber
      ein Einsatzschiff
      zwei Kontroll- und Streifenboote
      zehn Wärmebildkameras
      zwei Einsatzfahrzeuge
Drucksache 19/10445                                   – 22 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei
von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016
bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2019 zur Wahrnehmung
von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen.

       9.   An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prü­
            mer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
            die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesre­
            gierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen?
            a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in wel­
               chen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deut­
               schen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
            b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
            d) Von wem ging das Ersuchen aus?
            e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwen­
               dung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
            f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden je­
               weils mitgeführt?
Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im 1. Quartal 2019 an folgenden
weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen:
Bundeskriminalamt

            c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
               Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)?
Im vergangenen Quartal haben keine Bedienstete des Bundeskriminalamtes an
internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechen­
der bilateraler Abkommen teilgenommen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      – 23 –                                Drucksache 19/10445

Bundespolizei
                                                                                                  UZwG         Führungs-/
   Land                 Anlass/Zweck                   Anzahl DEU Kräfte            Ersuchen
                                                                                                  Ja/Nein     Einsatzmittel
 Frankreich   Gemischte bilaterale Streifen         Täglich im Grenzgebiet        Deutschland/     Nein     Die Beamten
              einschließlich Zugstreifen zur        + je mindestens 1 mal pro     Frankreich                waren
              Wahrnehmung bahnpolizeilicher         Monat auf den genannten                                 grundsätzlich in
              Aufgaben (Ziel: Erhöhung der          Fernbahnstrecken;                                       Uniform eingesetzt.
              Bahnsicherheit und die Verbesse­      Streifenteams aus mindes­                               Die Ausstattung
              rung des Sicherheitsgefühls der       tens 2 französischen                                    umfasst die
              Reisenden, Bekämpfung grenzüber­      + mindestens 2 deutschen                                dienstlich
              schreitender Kriminalität) im         PVB                                                     zugelassenen
              Deutsch-Französischen Grenzgebiet                                                             Ausrüstungs-
              sowie auf den Fernbahnstrecken                                                                gegenstände
              Paris–Stuttgart/Frankfurt                                                                     einschließlich
                                                                                                            Schusswaffen.
 Italien      Zugstreifen trilateral Deutschland-   Täglich 1-2 Streifen          Deutschland      Nein     Dienstwaffe
              Österreich-Italien:                   (je Streife 1 PVB) , parti­                             (Pistole P30),
              Bahnsicherheit, Bekämpfung            elle Beteiligung von                                    Einsatzstock,
              grenzüberschreitender Kriminali­      Beamten des Freistaat                                   Pfefferspray,
              tät/Schleusungskriminalität/          Bayern                                                  Handfesseln,
              Unerlaubte Binnenmigration                                                                    Taschenlampe und
                                                                                                            persönliche
                                                                                                            Schutzweste
 Italien      Güterzugkontrollen trilateral         Mittwoch – Freitag 4 PVB      Deutschland/     Nein     Dienstwaffe
              Deutschland-Österreich-Italien am     BPOL, unter Beteiligung       Österreich                (Pistole P30),
              Bahnhof Brenner:                      von Beamten Italien und                                 Einsatzstock,
              Bahnsicherheit, Bekämpfung            Beamten Österreich                                      Pfefferspray,
              grenzüberschreitender Kriminali­                                                              Handfesseln,
              tät/Schleusungskriminalität/                                                                  Taschenlampe und
              Unerlaubte Binnenmigration                                                                    persönliche
                                                                                                            Schutzweste
 Österreich   Güterzugkontrollen trilateral         Montag und Dienstag –         Deutschland/     Nein     Dienstwaffe
              Deutschland-Österreich-Italien an     Leitung Österreich unter      Österreich                (Pistole P30),
              der Kontrollstelle Brennersee:        Beteiligung Deutschland                                 Einsatzstock,
              Bahnsicherheit, Bekämpfung            (4 PVB BPOL) und Italien                                Pfefferspray,
              grenzüberschreitender Kriminalität/                                                           Handfesseln,
              Schleusungskriminalität/Unerlaubte                                                            Taschenlampe und
              Binnenmigration                                                                               persönliche
                                                                                                            Schutzweste
 Ungarn       Zugstreifen trilateral Deutschland-   Täglich Streife               Deutschland      Nein     Dienstwaffe
              Österreich-Ungarn:                    (je Streife 1 PVB)                                      (Pistole P30),
              Bahnsicherheit, Bekämpfung                                                                    Einsatzstock,
              grenzüberschreitender Kriminalität/                                                           Pfefferspray,
              Schleusungskriminalität/Unerlaubte                                                            Handfesseln,
              Binnenmigration                                                                               Taschenlampe und
                                                                                                            persönliche
                                                                                                            Schutzweste
Drucksache 19/10445                                        – 24 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

        10.   Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
              deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal
              durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits ab­
              geschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
              angeben)?
              a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. fin­
                 den sie statt?
              b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstre­
                 cken sie sich?
              c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
                 wird welche Art der Ausbildung gewährt?
              d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deut­
                 schen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
                 Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
              e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
                 an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detail­
                 liert ausweisen)?
              f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutsch­
                 land für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
                 wurden diese bestritten?
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der Bereitschafts­
polizeien der Länder haben im ersten Quartal 2019 folgende Ausbildungsmaß­
nahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt:

Bundeskriminalamt
                                                                                               Anzahl Anzahl
                                                                                                       DEU      Kosten /
   Land         Art der Maßnahme                    Bezeichnung            Zeitraum / Ort       ausl.
                                                                                                                HH-Stelle
                                                                                               Kräfte Kräfte
Albanien      Lehrgang                 Analyse Bekämpfung der            18.03.19 - 29.03.19                   4.000,00 € /
                                       organisierten Kriminalität        Albanien                              0610-687 07
Albanien      Stipendiatenausbildung   Basismodul                        01.01.19 - 16.04.19                   3.051,20 € /
                                                                                                 1
                                                                         Deutschland                           0610-687 07
Algerien      Arbeitsbesuch            Informationsaustausch in          25.02.19 - 27.02.19                   4.690,37 € /
                                       Staatsschutzangelegenheiten       Deutschland                           0610-687 07
Brasilien     Stipendiatenausbildung   Basismodul                        01.01.19 - 16.04.19                   2.602,29 € /
                                                                                                 1
                                                                         Deutschland                           0624-687 01
Chile         Stipendiatenausbildung   Basismodul                        01.01.19 - 16.04.19                   2.532,65 € /
                                                                                                 1
                                                                         Deutschland                           0624-687 01
China         Arbeitsbesuch            Expertenaustausch                 11.03.19 - 15.03.19                   3.500,00 € /
                                       Betäubungsmittelanalyse/          China                                 0624-687 01
                                       Methodenharmonisierung
Costa Rica    Stipendiatenausbildung   Basismodul                        01.01.19 - 16.04.19                   3.120,22 € /
                                                                                                 1
                                                                         Deutschland                           0624-687 01
Ecuador       Stipendiatenausbildung   Basismodul                        01.01.19 - 16.04.19                   3.840,65 € /
                                                                                                 1
                                                                         Deutschland                           0624-687 01
Georgien      Lehrgang                 Kfz-Kriminalität                  18.03.19 - 22.03.19                   10.000,00 € /
                                                                         Georgien                              0624-687 01
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      – 25 –                                  Drucksache 19/10445

                                                                                                   Anzahl Anzahl
                                                                                                           DEU      Kosten /
   Land        Art der Maßnahme                     Bezeichnung                Zeitraum / Ort       ausl.
                                                                                                                    HH-Stelle
                                                                                                   Kräfte Kräfte
Jordanien     Lehrgang                 Analyse in der Terrorismus-           17.02.19 - 28.02.19                   16.545,40 € /
                                       bekämpfung                            Jordanien                             0501-687 23
Jordanien     Arbeitsbesuch            Fahrsicherheitstraining,              25.03.19 - 29.03.19                   3.090,82 € /
                                       Vorreise                              Jordanien                             0501-687 23
Jordanien     Arbeitsbesuch            Schmuggel von Kunst und               11.03.19 - 13.03.19                   2.288,60 € /
                                       Antiquitäten, Bedarfserhebung I       Jordanien                             0501-687 23
Jordanien     Lehrgang                 Analyst´s Notebook Grundlehrgang      17.03.19 - 21.03.19                   5.161,32 € /
                                                                             Jordanien                             0501-687 23
Jordanien     Arbeitsbesuch            Informations- & Erfahrungsaus­        25.02.19 - 27.02.19                   4.411,26 € /
                                       tausch zum Thema Internationale       Deutschland                           0501-687 23
                                       Polizeiliche Zusammenarbeit und
                                       Betreuung ausländischer
                                       Verbindungsbeamter
Jordanien     Arbeitsbesuch            Bedarfserhebung zum Fluggast-         18.02.19 - 21.02.19                   2.229,44 € /
                                       daten-Informationssystem PNR          Jordanien                             0501-687 23
Kenia         Arbeitsbesuch            Fachaustausch zu Al Shabab und        04.03.19 - 08.03.19                   13.739,19 € /
                                       Islamischer Staat                     Deutschland                           0610-687 07
Kenia         Arbeitsbesuch            Beratungsleistung Kriminaltechnik 1   11.03.19 - 15.03.19                   5.449,66 € /
                                                                             Kenia                                 0610-687 07
Kenia         Stipendiatenausbildung   Basismodul                            01.01.19 - 16.04.19                   5.165,23 € /
                                                                                                     1
                                                                             Deutschland                           0610-687 07
Kolumbien     Stipendiatenausbildung   Basismodul                            01.01.19 - 16.04.19                   3.659,96 € /
                                                                                                     1
                                                                             Deutschland                           0624-687 01
Kosovo        Stipendiatenausbildung   Basismodul                            01.01.19 - 16.04.19                   4.383,58 € /
                                                                                                     1
                                                                             Deutschland                           0610-687 07
Marokko       Arbeitsbesuch            Rechtsstaatliches Verwaltungs-        04.02.19 - 05.02.19                   6.588,52 € /
                                       handeln, Evaluierung Module 1-3       Marokko                               0501-687 23
                                       aus 2018
Marokko       Arbeitsbesuch            Teilnahme am ETUTU-Treffen I          25.03.19 - 27.03.19                   1.792,37 € /
                                                                             Luxemburg                             0501-687 23
Nord-      Stipendiatenausbildung      Basismodul                            01.01.19 - 16.04.19                   2.717,41 € /
                                                                                                     1
mazedonien                                                                   Deutschland                           0610-687 07
Moldau        Stipendiatenausbildung   Basismodul                            01.01.19 - 16.04.19                   3.596,58 € /
                                                                                                     1
                                                                             Deutschland                           0610-687 07
Nigeria       Arbeitsbesuch            Teilnahme am                          25.03.19 - 27.03.19                   3.455,41 € /
                                       ETUTU-Treffen I                       Luxemburg                             0501-687 23
Nigeria       Lehrgang                 Diensthundführerausbildung,           04.03.19 - 12.04.19                   12.292,38 € /
                                       Train the Trainer – Aufbaulehrgang    Deutschland                           0501-687 23
Nigeria       Stipendiatenausbildung   Basismodul                            01.01.19 - 16.04.19                   2.733,75 € /
                                                                                                     1
                                                                             Deutschland                           0501-687 23
Palästinen­   Stipendiatenausbildung   Basismodul                            01.01.19 - 16.04.19                   2.929,86 € /
sische                                                                       Deutschland             1             0501-687 23
Gebiete
Peru          Stipendiatenausbildung   Basismodul                            01.01.19 - 16.04.19                   2.705,81 € /
                                                                                                     1
                                                                             Deutschland                           0624-687 01
Serbien       Arbeitsbesuch            Schmauchspurenanalyse                 26.02.19 - 28.02.19                   0,00 € /
                                                                             Serbien                               0624–532 04
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