Arbeitsschutzunterweisung Praktikum Organische Chemie für Biologen, Biotechnologen und Pädagogen
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http://www.chm.tu-dresden.de/oc/arbeitssicherheit/ Arbeitsschutzunterweisung Praktikum Organische Chemie für Biologen, g und Pädagogen Biotechnologen g g Worüber wird belehrt ? Sicheres Arbeiten in Laboratorien Umgang g g mit Gefahrstoffen TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 1 von 95
• Wo finde ich das alles ? • Homepage OC (Arbeitssicherheit + Links): • www.chm.tu-dresden.de/oc/arbeitssicherheit/ • Allgemeine Laborordnung liegt in • den Laboratorien aus • Wichtige Betriebsanweisungen in • einem Ordner am Arbeitsplatz • bzw. link: • www.chm.tu-dresden.de/oc/ • arbeitssicherheit/ • Notrufe an jedem Telefon TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika •Umgang U mit i Gefahrstoffen G f h ff Beim Umgang mit Gefahrstoffen Schutzvorschriften beachten ! •Beim •Der Umgang mit Stoffen, deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht (z.B. neu hergestellte Substanzen oder Analysenproben), hat so zu erfolgen wie der mit Gefahrstoffen. •Die Aufnahme der Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption über die Haut sowie über die S hl i hä t und Schleimhäute ddden V Verdauungstrakt d t kt erfolgen. f l TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 3 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • 1 1. G Grundregeln d l • 1.1 Am Arbeitsplatz p ist strikt auf Sauberkeit und Ordnung g zu achten. • Es ist verboten, im Labor ohne Aufsicht experimentell zu arbeiten. • 1.2 1 2 Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist durch den Benutzer anhand von Listen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (z.B. BIA-Report) oder anhand von Hersteller- oder Händlerkatalogen oder Gefahrstoffdatenbanken die Risikogruppe, g pp , zu welcher der Stoff ggehört,, zu ermitteln. • Die ermittelten besonderen Gefahren (R-Sätze, H-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze, (S-Sätze P-Sätze) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung verbindlich. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 4 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • S h Schutz vor Gefahrstoffen: G f h ff • 1 3 Arbeiten in den Abzügen durchführen. 1.3 durchführen • • 1.4 Körperschutzmittel wie Schutzbrillen, Gesichtsschutz und geeignete Handschuhe sind zu benutzen. • 1.5 Im Labor muss ständig eine Schutzbrille mit Seitenschutz getragen werden. Auch beim Abfüllen und d Transport T t von Chemikalien Ch ik li außerhalb ß h lb der d Laboratorien ist die Schutzbrille zu tragen. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 5 von 95
Wichtige Eigenschaften der hoch- und leichtentzündlicher Flüssigkeiten (organischer Lösungsmittel) 1. Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur 1 Temperatur, bei der die Dämpfe (Gemisch aus gasförmiger Substanz und Luft) über der Flüssigkeitsoberfläche durch Fremdzündung entflammen. Bsp Flammpunkte: Bsp. Diethylether: −40°C, Aceton: −18°C, Ethanol: +13°C, n-Hexan: −22°C, DMF: 58 °C 2. Die Zündtemperatur (auch Zündpunkt, 2 Zündpunkt Selbstentzündungstemperatur oder Entzündungspunkt) ist diejenige Temperatur, auf die man einen Stoff oder eine Kontaktoberfläche erhitzen muss, damit sich eine brennbare Substanz (Feststoff, Flüssigkeit, deren Dämpfe oder Gas) in Gegenwart von Luftsauerstoff ohne Zündfunken ausschließlich aufgrund seiner Erhitzung Erhitzung, also ohne Zündquelle Zündquelle, selbst entzündet. Bsp. Zündtemperatur: Methanol: ca. 455 °C, Streichholzkopf: 80 °C, Diethylenglycol-dimethyl-ether und Dipropylenglycol-dimethyl-ether können sich bei der Destillation an heißen Apparaturteilen selbst entzünden, bei Dipropylenglycoldimethylether liegt die Zündtemperatur 10 10° C unter dem Siedepunkt TU Dresden, 23.03.2015
Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • Sämtliche Standgefäße sind mit dem Namen des Stoffes, den Gefahrsymbolen, dem dazugehörigen Signalwort (Gefahr oder Achtung) und den H- H und P-Sätzen P Sätzen (Wortlaut) zu kennzeichnen. kennzeichnen • Es ist E i t nicht i ht gestattet, t tt t Etikettenaufschriften Etik tt f h ift oder d eingeätzte i ät t Beschriftungen B h ift auff Flaschen zu überschreiben oder zu überkleben. TU Dresden, 23.03.2015
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • Essen, Trinken, E Ti k R Rauchen, h S h Schnupfen f und d das d A fb Aufbewahren h von Lebens- L b und d Genussmitteln im Labor sind untersagt. • Rauchverbot besteht auch in allen öffentlichen Gebäudeteilen des Chemie-Neubaues Chemie Neubaues und des König-Baues. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • 4 4. Verhalten in Gefahrensituationen • z.B. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten • 4.1 Ruhe bewahren ! • (verschiedene Gefahrensituationen schon einmal gedanklich durchspielen) • Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern • 4.3 Gefährdete Versuche abstellen, Gas, Strom und ggf. möglichst Wasser abstellen (Kühl (Kühlwasser k kann ggf. f weiterlaufen it l f !). !) Notaus N t ! • 4.4 Arbeitskreisleiter bzw. Aufsichtsperson und/oder Laborleiter benachrichtigen. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 24 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • 4 4. V h lt in Verhalten i Gefahrensituationen G f h it ti • 4.5 Im Falle einer Räumung des Praktikantensaales oder anderer Bereiche des Institutes begeben sich alle Studenten bzw. bzw Mitarbeiter zum Sammelplatz: Platz vor dem Hörsaalzentrum. Warten Sie auf weitere Anweisungen. • 4.6 4 6 Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, Gefahrstoffen die Langzeitschäden auslösen können oder die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Der Vorgesetzte, der Praktikumsleiter oder stellvertretend der Assistent sind darüber zu informieren. Eine Unfallmeldung ist im Institut zu erstellen und bei Dr. Bauer (Raum E33) abzugeben. • 4.7 Beachten Sie die Festlegungen des Alarmplanes des Institutes. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 25 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • 6 6. N t f Notrufe • 6.1 FEUER / FEUERWEHR: 112 (von jedem Telefon) • • Hand-Feuermelder befinden sich • - am Anfang und am Ende jeder Treppe zu einer Etage • - in jeder Etage: am Anfang und am Ende des Ganges • • • 6.2 UNFALL / SCHNELLE MEDIZINISCHE HILFE (SMH): • 112 (von jedem Telefon) • • TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 26 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • 6 6. N t f Notrufe • 6.3 Setzen Sie einen Notruf gemäß folgendem Schema ab: • • WO geschah der Unfall? Ortsangabe • WAS geschah? Feuer, Verätzungen, Sturz usw. • WELCHE Verletzungen? Art und Ort am Körper • WIEVIELE Verletzte? Anzahl • WARTEN! Niemals auflegen bevor die R tt Rettungsleitstelle l it t ll das d Gespräch G ä h beendet b d t hat, es könnten wichtige Fragen zu beantworten sein. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 27 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • 6 6. N t f Notrufe • 6.4 Gesundheitshelfer: Tel.: • Herr Püschel Chemikalienausgabe 34842 • Frau Czerwonka Raum E 07 32651 • Frau Schulze Raum 101 35152 • • Verbandskästen: Räume S 07, S 39, E 03, • E 07, E 42, 101, 105, • 150, 247 TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 28 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika • 8 8. Alarmsignal Dauerton der Haussirene Brandort ermitteln Entstehungsbrand mit Eigenmitteln löschen (Feuerlöscher); dabei auf eigene Sicherheit achten; Panik vermeiden. Wenn notwendig: Arbeitsplatz sichern, möglichst Strom und Gas abschalten, Notaus ! Gebäude auf dem kürzesten Fluchtweg verlassen. KEINE AUFZÜGE BENUTZEN. • Sammelpunkt: Platz vor Hörsaalzentrum TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 29 von 95
02 Brandschutz • IInformieren f i Sie Si sich i h üb über di die L Lage von Feuerlöschern! • siehe Flucht und Rettungswegeplan • CO2-Löscher, Löscher zwei Metallbrand Metallbrand- löscher (Raum 123, 119) • Spielen Sie deren Einsatz gedanklich durch! • Feuerlöscheinrichtungen dürfen nicht verstellt werden! TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 30 von 95
Notduschen und Notausschalter an den Ausgängen in den Laborsälen
Augenduschen, Notausschalter nahe den Ausgüssen sowie Hausmüllbehälter
Entsorgungsbehälter in den Laborsälen
Arbeitsschutzmittel (Schutzhandschuhe, Überbrillen und Zellstofftücher)
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