Arena di Verona - ab 665 * p.P. Weltberühmte Opernfestspiele im Amphitheater Termine: Juni - September 2022 - Poppe Reisen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Arena di Verona 3 Tage-Reise ab 665,– €* p.P. Weltberühmte Opernfestspiele im Amphitheater Termine: Juni - September 2022 * inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Arena di Verona Weltberühmte Opernfestspiele im Amphitheater Die 99. Opernfestspiele in der Arena di Verona bieten wie gewohnt imposante Bühnenbilder und eine einmalige Atmosphäre im römischen Amphitheater. Zwischen dem 17. Juni und 4. September erleben Sie Bizets Oper "Carmen" als Eröffnung, ge- folgt von den beliebten Opern "Aida", "Nabucco", "La traviata" und "Turandot". Außerdem finden auch 2022 wieder drei Son- derveranstaltungen statt: das Ballettprogramm "Roberto Bolle and Friends", "Carmina Burana" und eine Gala mit Plácido Do- mingo. eine Mischung aus nördlicher Geschäftig- Sondertermine 2022: keit und südlichem Temperament, einem Festspieleröffnung Premiere Carmen: 17.06. überschaubaren centro storico und aktivem Premiere Aida: 18.06. Kultur- und Kunstleben. Veronas Altstadt Roberto Bolle & Friends: 20.07. können Sie sehr gut zu Fuß besichtigen. Je Carmina Burana: 12.08. nach Aufführungstermin am Abend Spa- Plácido Domingo "Verdi Opera Night": 25.08. ziergang zur Arena di Verona und Besuch der gewählten Veranstaltung oder Sie ge- Eingeschlossene Leistungen: nießen ein Abendessen in einem lokalen • 2 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Restaurant. Indigo - Grand Hotel Des Arts Verona im Doppelzimmer inkl. Frühstück 3. Tag: Abreise • Eintrittskarte Kategorie 1. Sektor Verdi Frühstück im Hotel und anschließend Check- (Nummerierte Rangplätze) für die Auf- out. Individuelle Heimreise. führung Ihrer Wahl • 3-Gang-Dinner in einem lokalen Restau- Termine und Aufführungen: rant G. Bizet: "Carmen" • 1 Reiseführer pro Zimmer 1. Tag: Anreise - Abendessen bzw. Aufführung 17.06., 24.06., 30.06., 14.07., 21.07., 31.07., • Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 14,50 €* Individuelle Anreise nach Verona. Check-in 11.08., 14.08., 27.08. im 4 Sterne Hotel Indigo - Grand Hotel Des *Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz Arts Verona. Der Nachmittag steht zu Ihrer G. Verdi: "Aida" nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies freien Verfügung. Am Abend erleben Sie 18.06., 23.06., 03.07., 08.07., 16.07., 24.07., bitte bei der Buchung mit. entweder die Aufführung Ihrer Wunschver- 28.07., 05.08., 21.08., 28.08., 04.09. anstaltung in der Arena di Verona oder Sie Nicht eingeschlossen sind nicht genannte genießen ein 3-Gang-Dinner in einem loka- G. Verdi: "Nabucco" Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie len Restaurant. Danach individuelle Rück- 25.06., 01.07., 07.07., 10.07., 23.07., 29.07., Ausgaben persönlicher Art. kehr zum Hotel. 18.08., 03.09. Zusatzleistungen: 2. Tag: Aufführung bzw. Abendessen • Gerne arrangieren wir Ihre Fluganreise G. Verdi: "La traviata" Nach dem Frühstück in Ihrem Hotel können zum günstigsten, anwendbaren Tarif bei 02.07., 09.07., 15.07., 22.07., 30.07., 06.08., Sie die Stadt auf eigene Faust erkunden. Ve- Buchung. 20.08., 01.09. rona steht für ergreifende Tragödien, die • Zusatznacht im Hotel inkl. Frühstück wohl berühmteste ist die Geschichte von pro Person im DZ ab 150,- € G. Puccini: "Turandot" Romeo und Julia. Auch wenn diese fiktiv ist, pro Person im EZ ab 290,- € 07.08., 10.08., 13.08., 19.08., 26.08., 02.09. können Sie den entsprechenden Balkon be- • Aufpreise für höhere Zimmerkategorien suchen. Außerdem bietet die lebendige Stadt
Unterkunft: Reisepapiere und Gesundheit: Hotel Indigo - Grand Hotel Des Arts **** Deutsche Staatsbürger benötigen für die Reisen in Corona-Zeiten 2022: Das Hotel Indigo - Grand Hotel Des Arts liegt Einreise einen gültigen Personalausweis oder Konkrete Hinweise zu geltenden Co- im Zentrum von Verona, nur wenige Minu- Reisepass. Erkundigen Sie sich bitte unbe- rona-Regeln erhalten Sie mit Ihren ten von der Arena di Verona und den kleinen dingt auf der Homepage des Auswärtigen Reiseunterlagen. Bitte gehen Sie da- Gässchen und Einkaufsstraßen entfernt. Das Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de) von aus, dass Spielstätten und öf- Gebäude ist ein elegantes Stadthaus in der nach den aktuellen Einreise- und Impfvor- fentliche Einrichtungen den Zutritt Architektur der frühen 1920er Jahre. Hier schriften. zukünftig auf die 2G-Regelung um- erwarten Sie eine einzigartige, klassische stellen. Dafür wird ein offizieller Nach- Atmosphäre und gleichzeitig moderner Kom- weis über einen vollständigen Impf- fort. Im schönen Garten können Sie sich schutz oder eine Genesung benötigt. entspannen. Es ist eine grüne Oase mitten im Herzen der Stadt. Reiseversicherungen: Im Reisepreis sind keine Reiseversi- cherungen enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung. Die In- formationsblätter zu Versicherungs- Reisepreise: produkten können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern Hotel Indigo - Grand Hotel Des Arts **** oder von unserer Website www.pop- pro Person im Doppelzimmer pe-reisen.de unter "Kataloge und Bro- im Juni Juli - September schüren" herunterladen. Vorstellung am Do., Fr, Sa. 745,- € 705,- € Allgemeine Bedingungen: Vorstellung am Mi. und So. 725,- € 695,- € Diese Reise ist nur bedingt barriere- Einzelzimmerzuschlag 325,- € 300,- € frei. Vorbehaltlich Programm- und Hoteländerungen sowie Bestätigung der von uns reservierten Eintrittskar- Sondertermine 2022 ten durch die jeweiligen Spielstätten. pro Person im Doppelzimmer Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- Festspieleröffnung Carmen 17.06. 765,- € bedingungen (AGB)/ Reisebedingun- Premiere Aida 18.06. 765,- € gen von Poppe Reisen GmbH & Co. KG. Roberto Bolle & Friends 20.07. 695,- € Carmina Burana 12.08. 665,- € Domingo in Verdi Opera Night 25.08. 735,- € Beratung und Buchung: Einzelzimmerzuschlag 325,- € 300,- € Poppe Reisen GmbH & Co. KG Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 55130 Mainz Eintrittskartenzuschläge pro Person Kulturevents Poltrone ab 25,- € Mechthild Maier Tel.: +49-(0)6131-27066-33 Poltronissime ab 65,- € Fax: +49-(0)6131-27066-19 mechthild.maier@poppe-reisen.de Poltronissime Gold ab 135,- € Platin ab 175,- € Keine Mindestteilnehmerzahl Veranstalter: Anmeldeschluss: Je 12 Wochen vor Anreise, danach auf Anfrage Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- men der Vermittlung beruhen. hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- seteilnehmer werden berechnet: zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. zu benachrichtigen. 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent- sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- 3. Leistungen schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög- diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. die Höhe der Entschädigung begründen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise tur nicht befugt. ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der den Reisevertrag kündigen: Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- a) ohne Einhaltung einer Frist. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern vorliegen. möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist gutgebrachten Beträge. 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- auf der Internetseite: b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser 4. Leistungs- und Preisänderungen bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, beeinträchtigen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 12. Eintrittskarten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende 7. Reiseversicherungen staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- gungen (s. Ziffer 5). kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von nachfolgenden Berechnung erhöhen: der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den 13. Gesetzliche Bestimmungen a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag und Broschüren“ herunterladen. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Jahren. verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- ger; severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- hat. Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- Veranstalter: Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 Telefon +49 (0) 6131 27066-30 E-Mail info@poppe-reisen.de Poppe Reisen GmbH & Co. KG D-55130 Mainz Telefax +49 (0) 6131 27066-19 Site www.poppe-reisen.de Bilder: Ekaterinabelova / Dreamstime.com, Fondazione Area di Verona / Ennevi, Fondazione Arena di Verona / Ennevi, Pixabay
Sie können auch lesen