Bregenzer Festspiele - ab 659,- € p.P. Individualreise: Giuseppe Verdi "Rigoletto"

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Bregenzer Festspiele - ab 659,- € p.P. Individualreise: Giuseppe Verdi "Rigoletto"
Bregenzer Festspiele

                                            3 Tage-Reise
                                       ab   659,– € p.P.
Individualreise: Giuseppe Verdi "Rigoletto"
Termine: 21.07. - 23.07.2021 (Premiere)
         23.07. - 25.07.2021 und 06.08. - 08.08.2021
Bregenzer Festspiele - ab 659,- € p.P. Individualreise: Giuseppe Verdi "Rigoletto"
Bregenzer Festspiele
Individualreise: Giuseppe Verdi "Rigoletto"
Aufgrund der Absage im Jahr 2020 wird auf der weltweit größten Seebühne Verdis "Rigoletto" nun 2021 zum zweiten Mal
aufgeführt. Die Inszenierung und Gestaltung der imposanten Bühne übernahm schon im ersten Jahr der Regisseur und Büh-
nenbildner Philipp Stölzl. Ein gigantischer Narrenkopf, der mit aufwändiger Technik alle Details bewegen kann, beherrscht
das Bühnenbild und drückt immer wieder überraschend verschiedenste Stimmungen und Gefühle aus. Die Inszenierung bie-
tet großes Spektakel in Zirkusmanier, innige Szenen zwischen Rigoletto und seiner Tochter sowie waghalsige Showeinlagen
mit Hochseiltanz und luftigen Ballonflügen. Freuen Sie sich auf die berühmten Arien wie "La donna e mobile".

1. Reisetag                                      Eingeschlossene Leistungen:                   Zimmer sind mit Dusche/WC, Klimaanlage,
Individuelle Anreise zum Bodensee und Check-     • 2 Übernachtungen im Hotel Ihrer Wahl        Sat-TV, WLAN und Safe ausgestattet. Ein
in im Hotel Ihrer Wahl. Der Tag steht zu Ihrer     im Doppelzimmer inkl. Frühstück             Restaurant und eine Lobby Bar verwöhnen
freien Verfügung.                                • Eintrittskarte Kategorie 3 (mit Seehotel    Sie kulinarisch. Ein Restaurant und eine
                                                   Am Kaiserstrand und Hotel Reutemann/-       Lobby Bar verwöhnen Sie kulinarisch.
2. Reisetag                                        Seegarten) bzw. Kategorie 1 (mit Hotel
Genießen Sie Ihr Frühstück im Hotel. Der           Bayerischer Hof) für "Rigoletto" auf der    Hotel Reutemann/Seegarten ****
Tag steht zur freien Verfügung. Am frühen          Seebühne zum Termin Ihrer Wahl              Das Hotel Reutemann/Seegarten liegt di-
Abend werden Sie im gewählten Hotel zu           • 3-Gang Festspieldinner im Seehotel Am       rekt an der autofreien Seepromenade von
einem Festspieldinner erwartet. Anschlie-          Kaiserstrand bzw. 4-Gang-Festspieldinner    Lindau. Die 63 eleganten Zimmer bieten
ßend wartet an der Bootsanlegestelle direkt        in den Hotels Reutemann/Seegarten und       hohen Komfort. Aus den Seezimmern haben
vor dem Hotel das Schiff für die Fahrt über        Bayerischer Hof                             Sie einen tollen Blick über den See. Im Re-
den Bodensee nach Bregenz. Zur Begrüßung         • Fahrt mit dem Schiff von Lindau bzw.        staurant gibt es regionale und internationa-
gibt es ein Glas Sekt. Besuch der Aufführung       Lochau nach Bregenz inkl. 1 Glas Sekt       le Köstlichkeiten sowie einen traumhaften
von Verdis "Rigoletto" auf der Seebühne. Di-     • Rückfahrt mit dem Schiff nach Lindau        Blick auf den Lindauer Hafen.
rekt nach der Vorstellung Rückreise zum            (Hotel Reutemann/Seegarten und Bayeri-
Seehotel Am Kaiserstrand mit der Bahn bzw.         scher Hof) bzw. mit der Bahn nach           Hotel Bayerischer Hof *****
Rückfahrt mit dem Schiff nach Lindau zum           Lochau (Seehotel Kaiserstrand)              Das Schwesterhotel des Hotel Reutemann/-
Hotel Reutemann/Seegarten oder Bayeri-           • CO2-neutral reisen! Atmosfair-Beitrag       Seegarten ist das traditionsreiche Hotel Baye-
scher Hof.                                         kompensiert                                 rischer Hof. Es liegt ebenfalls direkt an der
                                                                                               Seepromenade. Die 100 großzügigen, indi-
3. Reisetag                                      Nicht eingeschlossen sind nicht genannte      viduell ausgestatteten Zimmer bieten ho-
Frühstück im Hotel. Anschließend Check-          Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder, Aus-    hen Komfort und in den Seezimmern einen
out und individuelle Heimreise.                  gaben persönlicher Art sowie eine ZEIT Rei-   überwältigenden Blick über den See. Das
                                                 sebegleitung.                                 Restaurant serviert regionale und interna-
Aufführungen:                                                                                  tionale Spezialitäten.
Donnerstag, 22.07., 21.15 Uhr, Premiere          Optionale Leistungen:
Samstag, 24.07., 21.15 Uhr                       Auf Anfrage und gegen Aufpreis:               Hinweis:
Samstag, 07.08., 21.00 Uhr                       • Gerne arrangieren wir Ihre Bahnreise        Die Aufführung auf der Seebühne ist eine
G. Verdi: "Rigoletto"                            • Zusatznächte im Hotel inkl. Frühstück       Open-Air-Veranstaltung. Die besondere At-
Musikalische Leitung: Enrique Mazzola                                                          mosphäre wird von allen Besuchern ge-
                                                 Hotels:                                       schätzt. Die Bregenzer Festspiele sind daher
Inszenierung und Bühne: Philipp Stölzl           SENTIDO Seehotel Am Kaiserstrand ****         bemüht, die Vorstellung auch bei zweifel-
u.a. mit Wiener Symphoniker, Prager Phil-        Das Hotel liegt an der Strandpromenade des    hafter Witterung auf der Seebühne abzu-
harmonischer Chor, Bregenzer Festspielchor,      Bodensees, ca. 10 Gehminuten von Lochau       halten. Nur die Eintrittskarten der Kategori-
Wired Aerial Theatre                             und 3 km von Bregenz entfernt. Die 102        en 1 und 2 sind bei einer Absage der See-
Bregenzer Festspiele - ab 659,- € p.P. Individualreise: Giuseppe Verdi "Rigoletto"
aufführung auch für die halbszenische Auf-         Bitte beachten Sie auch unser exklusives
führung im Festspielhaus gültig.                   Sonderprogramm für die Wochenenden mit      Sonderkündigungsrecht:
                                                   Festspiellounge-Karten.                     Für Neubuchungen ab 01.09.2020
                                                                                               bis 90 Tage vor Anreise.

                                                                                               Reisepapiere und Gesundheit:
  Reisepreise:
                                                                                               Deutsche Staatsbürger benötigen für
                                                                                               die Einreise einen gültigen Personal-
  Seehotel am Kaiserstrand ****                                                                ausweis oder Reisepass. Diese Reise
  pro Person inkl. Eintrittskarte Kategorie 3                                                  ist nur bedingt barrierefrei.
                             21.07. - 23.07.2021   23.07. - 25.07.2021   06.08. - 08.08.2021
  Doppelzimmer Pfänder             679,- €               709,- €               709,- €
                                                                                               Reisen in Corona-Zeiten:
                                                                                               Wir achten bei unseren Reisen auf
  Einzelzimmerzuschlag             270,- €               270,- €               270,- €         die Einhaltung der vorgeschriebenen
  Doppelzimmer Seeblick            709,- €               739,- €               739,- €         Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er-
                                                                                               halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
  Einzelzimmerzuschlag             295,- €               295,- €               295,- €
                                                                                               Reiseversicherungen:
  Hotel Reutemann/Seegarten ****                                                               Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
  pro Person inkl. Eintrittskarte Kategorie 3                                                  cherungen enthalten. Wir empfehlen
                                                                                               dringend den Abschluss einer Reise-
                                                   23.07. - 25.07.2021   06.08. - 08.08.2021
                                                                                               Rücktrittskosten-Versicherung.
  Doppelzimmer Seite                                     659,- €               659,- €
  Einzelzimmerzuschlag                                   100,- €               100,- €         Allgemeine Bedingungen:
                                                                                               Diese Reise ist nur bedingt barriere-
  Doppelzimmer Seeseite                                  689,- €               689,- €         frei. Vorbehaltlich Programm- und
  Einzelzimmerzuschlag                                   115,- €               115,- €         Hoteländerungen sowie Bestätigung
                                                                                               der von uns reservierten Eintrittskar-
                                                                                               ten durch die jeweiligen Spielstätten.
  Eintrittskartenzuschläge                                                                     Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
  pro Person                                                                                   bedingungen (AGB)/ Reisebedingun-
                             21.07. - 23.07.2021   23.07. - 25.07.2021   06.08. - 08.08.2021   gen von Poppe Reisen GmbH & Co.
  Kategorie 2 (Hauskarte)             --                   --                  25,- €          KG.
  Kategorie 1 (Hauskarte)           35,- €               35,- €                35,- €

                                                                                               Buchung und Beratung:
  Hotel Bayerischer Hof *****
  pro Person inkl. Eintrittskarte Kategorie 1
                             21.07. - 23.07.2021   23.07. - 25.07.2021   06.08. - 08.08.2021
  Doppelzimmer Seite                  --                 759,- €               759,- €         Mechthild Maier
  Einzelzimmerzuschlag                --                 120,- €               120,- €         Tel.: +49/(0)40/3280-2070
                                                                                               Email: zeitreisen@zeit.de oder
  Doppelzimmer Seeseite            809,- €               819,- €               819,- €         Mechthild.Maier@poppe-reisen.de
  Einzelzimmerzuschlag             145,- €               145,- €               145,- €         www.zeitreisen.zeit.de/musik-bregenz
  Komfortzimmer Seeseite           889,- €               919,- €                 --
  Einzelzimmerzuschlag             185,- €               185,- €                 --
  Keine Mindestteilnehmerzahl                                                                  Veranstalter:
  Anmeldeschluss: 30.04.2021, danach auf Anfrage                                               Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Bregenzer Festspiele - ab 659,- € p.P. Individualreise: Giuseppe Verdi "Rigoletto"
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                        lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit           5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-          ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung             Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                     lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der            5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-           Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen          rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung        ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen                Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                   nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt           vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein         der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer      Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und           ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch        der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.         Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                       seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                           bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-       bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-       bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten        bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens      bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                   ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                       Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                          schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der            Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den            nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.               Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen              lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                  die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                  den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet          6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-       Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-            Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der           den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-           a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter      Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die        Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-         er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,         tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-        severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,        muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel              diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte           tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie          gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist     gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                 b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.        Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                       gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                      bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen             zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-          verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter            setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur            zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-           ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht         zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                       Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-    die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten           Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                    Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende          7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.         Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-         tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so          Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der             einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                      der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-        Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.            Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen            Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-         können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-         oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag           und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                 Jahren.
verlangen.                                                             8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden             8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem                eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-       1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                        2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-         ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,          3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert      4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                   Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises             8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-            Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                   allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der            9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück              9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-          den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage         1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus            2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die              9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-            den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                     Telefon +49 (0) 6131 27066-30                         E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                   Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Bregenzer Festspiele, Bregenzer Festspiele_Anja Köhler, Bregenzer Festspiele_Karl Forster
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