Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan 126 "Windpark Elsdorf-Tollhausen" in der Stadt Elsdorf (Rhein-Erft-Kreis)
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Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan 126 „Windpark Elsdorf-Tollhausen“ in der Stadt Elsdorf (Rhein-Erft-Kreis) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 27.04.2021
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Artenschutzprüfung ................................................................................................ 1 2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 2 3. Plangebiet ................................................................................................................................. 3 4. Methodik und Umfang der Datenerhebung .............................................................................. 5 4.1 Datenrecherche und Datenabfrage .................................................................................... 5 4.2 Methodik der Geländeuntersuchungen .............................................................................. 5 4.2.1 Untersuchungsmethodik Avifauna .............................................................................. 6 4.2.2 Untersuchungsmethodik Fledermäuse ....................................................................... 7 5. Ergebnisse ................................................................................................................................ 8 5.1 Ergebnisse der Datenrecherche zu windkraftsensiblen Arten ........................................... 8 5.1.1 Fachinformationssystem geschützte Arten (FIS) ........................................................ 8 5.1.2 Fundortkataster @LINFOS ....................................................................................... 10 5.1.3 Schwerpunktvorkommen laut „Energieatlas NRW“ .................................................. 10 5.1.4 Artdaten aus den umliegenden Schutzgebieten ....................................................... 11 5.1.5 Datenabfrage bei der UNB und der Biologischen Station ........................................ 11 5.1.6 Fazit aus der Datenrecherche .................................................................................. 11 5.2 Datenrecherche zu sonstigen planungsrelevanten Arten ................................................ 12 5.2.1 Vögel ......................................................................................................................... 12 5.2.2 Fledermäuse ............................................................................................................. 13 5.2.3 Sonstige Arten .......................................................................................................... 13 5.3 Ergebnisse der eigenen Kartierungen.............................................................................. 14 5.3.1 Vögel ......................................................................................................................... 14 5.3.2 Fledermäuse ............................................................................................................. 23 5.3.3 Weitere planungsrelevante Arten ............................................................................. 25 5.3.4 Fazit aus den eigenen Untersuchungen ................................................................... 25 6. Projektbedingte Eingriffswirkungen ........................................................................................ 25 7. Artenschutzprüfung Stufe 1 .................................................................................................... 29 7.1 Vögel ................................................................................................................................ 29 7.2 Fledermäuse .................................................................................................................... 33 7.3 Amphibien ........................................................................................................................ 33 8. Artenschutzprüfung Stufe 2 .................................................................................................... 33 8.1 Vögel ................................................................................................................................ 34 8.1.1 Windkraftsensible Vogelarten ................................................................................... 34 8.1.2 Sonstige planungsrelevante Vogelarten ................................................................... 34 8.1.3 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten ..................................................... 36 8.2 Fledermäuse .................................................................................................................... 36 8.2.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .............................. 36 8.2.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ......................................................... 37 8.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ... 38 8.3 Amphibien ........................................................................................................................ 39 9. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen .................................................................................. 39 10. Zusammenfassung ............................................................................................................... 40 11. Verwendete und zitierte Literatur ......................................................................................... 42
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 1 1. Anlass der Artenschutzprüfung Die Stadt Elsdorf möchte mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. 126 die planungsrecht- lichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von 4 Windenergieanlagen schaffen. Ein konkretes Vorhaben im Rahmen eines gesondert durchzuführenden Verfahrens nach BImSchG ist von der Energiekontor AG geplant. Vorgesehen ist die Errichtung eines Windparks mit vier Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N 149 mit einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 149,1 m und somit einer Ge- samthöhe von knapp 239 m. Die Flächen liegen südwestlich des Stadtteils Tollhausen. Aus den gesetzlichen Anforderungen ergibt sich die Notwendigkeit, die Belange des Artenschutzes im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berück- sichtigen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere eine mögliche Beeinträchtigung von Vögeln und Fledermäusen zu untersuchen, da diese Arten potenziell am ehesten durch Windenergieanlagen (WEA) beeinträchtigt werden können. Für alle europäischen Vögel wurde die grundlegende Art des Schutzes bereits 1979 in der Vogelschutzrichtlinie formuliert. Die Vogelschutzrichtlinie untersagt das absicht- liche Töten und Fangen der Vögel, das absichtliche Zerstören bzw. Beschädigen von Nestern und Eiern sowie die Entfernung von Nestern, das Sammeln und den Besitz von Eiern sowie absichtliche erhebliche Störungen, vor allem zur Brutzeit. Alle Fledermäuse sind gemäß BNatSchG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie (An- hang II und Anhang IV) streng geschützt. Dies verbietet Maßnahmen, die zu einer Zer- störung von Quartieren oder unersetzbarer Teile der Lebensstätten führen. Es ist zu- dem verboten, Fledermäuse zu stören, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es soweit nötig geboten, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Beeinträch- tigungen (Fledermausschlag, Zerschneidung traditioneller Flugrouten) zu treffen. Im hiermit vorgelegten Gutachten wird das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht bewertet. Grundlage für die Bewertung sind Untersuchungen der Vögel und der Fledermäuse im Jahr 2017. Ergänzend fand eine aktuelle (Stand April 2021) Daten- recherche statt. Zum einen erfolgte eine Auswertung aller relevanten, vorhandenen Daten des LANUV NRW, insbesondere der für die relevanten Quadranten der Messtischblätter genannten planungsrelevanten Arten aus dem „Fachinformationssys- tem geschützte Arten“ sowie Daten aus dem Fundortkataster @LINFOS des Landes NRW, ferner eine Auswertung des Energieatlas NRW mit seinen Schwerpunktvor- kommen windkraftsensibler Vogelarten und eine Auswertung der Daten für umliegende Schutzgebiete. Zudem erfolgte am 06.04.2021 eine aktuelle Datenabfrage bei der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V. und bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 2 2. Rechtliche Grundlagen Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im BNatSchG in § 44 getroffen. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fan- gen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wan- derungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art ver- schlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge- schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungs- formen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Da im Plangebiet mit seiner landwirtschaftlichen Nutzung keine besonders geschütz- ten Pflanzenarten vorkommen, bezieht sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf den Absatz 1 Nr. 1-3. Über das Gesetz hinaus ist insbesondere der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV/LANUV NRW, Stand der 2. Fassung 10.11.2017) zu beachten. Der Leitfaden ist insbesondere hinsichtlich der Einstufung der Arten in „windkraftsensible Arten“ und „nicht-windkraftsensible Arten“ und der sich daraus ergebenden Bewertung von Bedeutung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 3 3. Plangebiet Das Plangebiet liegt im westlichen Stadtgebiet von Elsdorf an der Grenze zur Gemein- de Niederzier, im Kreis Düren. Nördlich verläuft die B56, südlich beginnt der Tagebau Hambach, westlich liegt die Sophienhöhe und östlich liegt Elsdorf-Tollhausen. B56 Abb. 1: Im B-Plan festgesetzte Anlagenstandorte mit 500 und 1.000 m Radius. Abb. 2: Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 126 der Stadt Elsdorf. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 4 Die Flächen des Plangebietes selber werden ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Die einzelnen Schläge werden als Acker bearbeitet. Das Umfeld im Abstand von 500 m wird ebenfalls größtenteils landwirtschaftlich genutzt, beinhaltet nach Süden hin aber auch Aufschüttungen der Sophienhöhe, die langsam nach Osten erweitert wird. Auf diesen Hängen entstehen derzeit junge Anpflanzungen. Nördlich des Plangebiets verläuft die B 56. Wenige hundert Meter westlich stehen bereits 9 WEA um eine Kiesabgrabung in der Gemeinde Niederzier. Abb. 3/4: Blick in das Plangebiet mit Intensivacker (links) und Ackerbrache (rechts). Abb. 5: Einzelbaum im Norden des Plangebietes. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 5 4. Methodik und Umfang der Datenerhebung Eine Untersuchung der Vögel und Fledermäuse im Bereich des Plangebietes und dem relevanten Umfeld erfolgte zwischen März 2017 und Dezember 2017. Ergänzend zu den eigens erhobenen Daten erfolgte eine aktuelle Recherche (April 2021) bestehen- der Daten des LANUV NRW (Fachinformationssystem geschützte Arten, Fundortkata- ster @LINFOS, Energieatlas NRW, Schutzgebietsverordnungen) sowie eine Datenab- frage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Biologi- schen Station. 4.1 Datenrecherche und Datenabfrage Am 06.04.2012 erfolgte eine aktuelle Datenabfrage bei der Unteren Naturschutz- behörde des Rhein-Erft-Kreises und bei der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V. Gefragt wurde insbesondere nach Daten windkraftsensibler Vogel- und Fledermaus- arten aus den vergangenen 3 Jahren (2018-2020). Darüber hinaus ausgewertet wurden: das Fachinformationssystem geschützte Arten (FIS) des LANUV NRW, der Energieatlas NRW mit seinen Schwerpunktvorkommen, das Fundortkataster @LINFOS, die Verordnungen umliegender Schutzgebiete. 4.2 Methodik der Geländeuntersuchungen Zur vertiefenden und konkreten Betrachtung wurden folgende Geländearbeiten durch- geführt: Vögel Horstkartierung im Umkreis bis 1 km im März 2017. 10 Geländetage von März bis Juli 2017 zur Erfassung der Brutvögel (inkl. Eulenvögel) im Umkreis von 500 Metern bzw. bei Eulenvögeln von 1.000 Metern. Erfassung der Raumnutzung windkraftsensibler Greifvogelarten an 10 Gelände- tagen von April bis Juli 2017 im Umkreis bis 3 km. 8 Geländebegehungen zur Erfassung der Zugvögel von September bis Dezember 2017. Fledermäuse 12 Detektorbegehungen (7 gänznächtig und 5 halbnächtig) zwischen April und Oktober 2017 im Umkreis bis 1.000 Meter. Parallel Einsatz von bis zu 3 Batcordern (an wechselnden Standorten) über die gesamte Nacht. Einsatz einer Dauerhorchbox an einem Einzelbaum im Norden des Plangebietes (siehe Abb. 5) zwischen dem 01.04. und 31.10.2017. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 6 Abb. 6: Lage der geplanten WEA und der Untersuchungsradien. 4.2.1 Untersuchungsmethodik Avifauna Die Kartierung von Greifvogelhorsten fand am 02.03.2017 statt. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte an 10 Geländetagen im Zeitraum von März bis Juli 2017 und zwar am 02.03. (Tagesbegehung und abendlich Eulenvögel), 17.03. (Tagesbegehung und abendlich Eulenvögel), 23.03., 30.03. (Tagesbegehung und abendlich Eulenvögel), 25.04., 11.05., 17.05., 30.05., 20.06. und 06.07.2017. Die Kartierung erfolgte in Form einer Revierkartierung, mit der das Untersuchungsgebiet komplett abgedeckt wurde. Sie erstreckte sich von Sonnenaufgang über die ersten Stunden des jeweiligen Vormittags. Revieranzeigende Männchen wurden nach Lautäußerungen (Verhören des Gesanges und der Rufe) und Verhaltensmerkmalen (z.B. Antragen von Nistmaterial, Eintragen von Futter) erfasst. Die Klangattrappe zur Erfassung der Eulenvögel (Waldohreule, Waldkauz, Uhu) wurde am 02.03., 17.03. und 30.03.2017 verwendet. Am 11.05.2017 wurde die Kiesabgrabung tagsüber ergänzend nach Uhu- Spuren durchsucht. Zwischen April und Juli 2017 erfolgten Untersuchungen zur Erfassung der Raumnut- zung windkraftsensibler Großvogelarten und zwar am 12.04., 25.04., 11.05., 30.05., 14.06., 21.06., 04.07., 06.07., 11.07. und 18.07.2017. Hiermit wurde insbesondere geprüft, ob es in den primären Prüfräumen gemäß Leitfaden NRW Bruten windkraft- sensibler Großvogelarten gibt. Aus der Datenrecherche ergaben sich insbesondere Hinweise auf denkbare Vorkommen der Arten Baumfalke (500 m) und Wanderfalke Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 7 (1.000 m). Beide Arten wurden aber während der Brutzeit nicht im Untersuchungs- gebiet angetroffen. Lediglich eine einmalige Beobachtung eines Wanderfalken gelang während der Herbstzugzählungen. Allerdings wurde bei den Greifvogelerkundungen an mehreren Terminen eine oder mehrere Rohrweihen im (2017 noch geltenden er- weiterten) Prüfraum von 3.000 m angetroffen. Zur Erfassung der Zug- und Rastvögel wurden im Herbst 2017 acht Begehungen bei geeigneten Bedingungen durchgeführt und zwar am 21.09., 27.09., 13.10., 18.10., 25.10., 14.11., 25.11. und 01.12.2017. 4.2.2 Untersuchungsmethodik Fledermäuse Der Antragsteller wird vorgezogene Abschaltungen der WEA mit den im Leitfaden vor- gegebenen Parametern als Betriebsauflage akzeptieren. In diesem Sinne ist gemäß Leitfaden eine Untersuchung der Fledermäuse nicht notwendig gewesen. Um die Datenbasis zu verbessern fand dennoch eine vertiefende Kartierung statt. Ab April 2017 wurden nächtliche Begehungen zur bodennahen Detektorerfassung sowie der ganznächtige Einsatz von jeweils bis zu 3 Batcordern durchgeführt. Dies geschah in den Nächten des 04.04., 04.05., 16.05., 26.05., 12.06., 03.07., 20.07., 01.08., 20.08., 06.09., 20.09. und 12.10.2017. Zusätzlich wurde im Norden des Plangebietes an einen Einzelbaum auf einer Ackerfläche eine über die gesamte Fledermaussaison (01.04.- 31.10.2017) durchgehend betriebene Horchbox eingerichtet. Dauerhorchbox (01.04.-31.10.2017) Abb. 7: Lage der wechselnden Batcorderstandorte (teils wurden Standorte in mehreren Nächten genutzt) und der Dauerhorchbox an einem Altbaum im Norden des Plangebietes. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 8 5. Ergebnisse Nachfolgend werden im ersten Schritt die Ergebnisse der Datenrecherche vorgestellt. Diese ergänzen die eigenen Daten der Geländeuntersuchung, die im zweiten Teil be- handelt werden. 5.1 Ergebnisse der Datenrecherche zu windkraftsensiblen Arten 5.1.1 Fachinformationssystem geschützte Arten (FIS) Das „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW gibt für die Messtischblätter 5004 (Jülich) Quadrant 4 und 5005 (Bergheim) Quadrant 3 die folgenden windkraftsensiblen Arten an: Tabelle 1: Windkraftsensible Arten für die MTB-Quadranten 5004/4 und 5005/3 Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) 5004/4 5005/3 Baumfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Kiebitz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Kiebitz Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorh. UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Kornweihe Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorh. SCHLECHT Uhu Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Waldschnepfe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Wanderfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Aus dem Fachinformationssystem ergeben sich somit Hinweise auf mögliche Vorkom- men der windkraftsensiblen Arten: Baumfalke, Kiebitz, Kornweihe, Uhu, Wald- schnepfe und Wanderfalke. Eine Abfrage aller umliegenden Quadranten ergibt zudem das Vorkommen folgender „windkraftsensibler“ Vogelarten: 5004-1: Kiebitz 5004-2: Kiebitz, Uhu 5004-3: Grauammer, Kiebitz 5005-1: Baumfalke, Kiebitz 5005-2: Baumfalke, Grauammer, Kiebitz 5005-4: Baumfalke, Kiebitz, Kornweihe 5104-1: Baumfalke, Kiebitz, Uhu 5104-2: Kiebitz 5105-1: Grauammer, Kiebitz, Waldschnepfe, Wespenbussard, Ziegenmelker 5105-2: Grauammer, Kiebitz, Kornweihe Zusammenfassend sind für das Messtischblatt und das Umfeld (jeweilige Nachbar- quadranten) somit die nachfolgend aufgeführten „windkraftsensiblen“ Vogelarten ge- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 9 meldet. Die Prüfbereiche gemäß Leitfaden sind angefügt. Für die einzelnen Arten wird diskutiert, ob ein Vorkommen in die Prüfbereiche fallen kann. Baumfalke (Brutvogel) – Prüfbereich 500 m, erweiterter Prüfbereich 3.000 m – Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Grauammer (Brutvogel) – Prüfbereich 500 m – habitatbedingt im Gebiet möglich und daher vertiefend zu prüfen. Kiebitz (Brutvogel/Rast) – Prüfbereiche Brut 100 m, Rast 400 m – habitatbedingt als Brut-/Rastvogel im Gebiet möglich und daher vertiefend zu prüfen. Kornweihe (Brutvogel) – Prüfbereich 1.000 m, erweiterter Prüfbereich 3.000 m – kein Brutvogel in NRW, sondern nur Wintergast (WG) und daher nicht vertiefend zu prüfen. Uhu (Brutvogel) – Prüfbereich 1.000 m, erweiterter Prüfbereich 3.000 m – habitatbedingt als Brutvogel im Gebiet möglich und daher vertiefend zu prüfen. Waldschnepfe (Brutvogel) – Prüfbereich 300 m – habitatbedingt als Brutvogel im Gebiet unmöglich und daher nicht vertiefend zu prüfen. Wanderfalke (Brutvogel) – Prüfbereich 1.000 m – habitatbedingt als Brutvogel im Umfeld möglich und daher vertiefend zu prüfen. Wespenbussard (Brutvogel) – Prüfbereich 1.000 m (Brutplätze) – habitatbedingt im Gebiet unmöglich und daher nicht vertiefend zu prüfen. Ziegenmelker (Brutvogel) – Prüfbereich 500 m – habitatbedingt als Brutvogel im Gebiet unmöglich und daher nicht vertiefend zu prüfen. Aus den Daten des FIS, verknüpft mit den Habitatbedinungen vor Ort, ergeben sich Hinweise auf das mögliche Vorkommen folgender Vogelarten: Baumfalke, Grau- ammer, Kiebitz, Uhu und Wanderfalke. Die beiden Messtischblattquadranten, innerhalb derer die geplanten WEA-Standorte liegen, listen folgende als windkraftsensibel geltende Fledermausarten auf: Breit- flügelfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfleder- maus. Eine Abfrage aller umliegenden Quadranten ergibt zudem das Vorkommen folgender „windkraftsensibler“ Arten: 5004-1: Zwergfledermaus 5004-2: Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus 5004-3: Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus 5005-1: - 5005-2: Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfleder- maus Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 10 5005-4: - 5104-1: Breitflügelfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus 5104-2. Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus 5105-1: Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus 5105-2: Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus Zusammenfassend sind für die Messtischblattquadranten somit die nachfolgend aufgeführten „windkraftsensiblen“ Fledermausarten gemeldet. Für die einzelnen Arten wird diskutiert, ob ein Vorkommen in die Prüfbereiche fallen kann. Breitflügelfledermaus – Vorkommen im Plangebiet nicht auszuschließen. Quartiere in den umliegenden Ortschaften nicht auszuschließen. Großer Abendsegler – Vorkommen insbesondere zur Zugzeit im Plangebiet nicht auszuschließen. Kleiner Abendsegler – Vorkommen insbesondere zur Zugzeit im Plangebiet nicht auszuschließen. Mückenfledermaus – Vorkommen insbesondere zur Zugzeit im Plangebiet nicht auszuschließen. Rauhautfledermaus – Vorkommen v.a. zur Zugzeit im Plangebiet nicht auszu- schließen. Zwergfledermaus – Vorkommen im Plangebiet (Wochenstuben in den umliegenden Ortschaften) nicht auszuschließen. Die Daten des FIS geben Hinweise auf ein mögliches Vorkommen der Fledermaus- arten Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler sowie Mücken-, Rauhaut- und Zwergfledermaus. 5.1.2 Fundortkataster @LINFOS Aus dem Fundortkataster liegen einige Hinweise auf windkraftsensible Arten im Umfeld des Plangebietes vor. Aus dem Jahr 2013 stammt ein Brutnachweis des Uhus aus dem Hambacher-Tagebau in einer Distanz von etwa 1.250 m zur nächstliegenden WEA der Planung. Im benachbarten Umfeld (1.000 m UR) auf den Flächen der Gemeinde Niederzier wurden zudem die Fledermausarten: Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler sowie Rauhaut- und Zwergfledermaus per Detektor nachgewiesen. 5.1.3 Schwerpunktvorkommen laut „Energieatlas NRW“ Die Karten des Energieatlas NRW für windkraftsensible Vogelarten von landesweiter Bedeutung wurden ebenfalls ausgewertet. Darin aufgeführt sind Schwerpunktvorkom- men der Arten: Großer Brachvogel, Grauammer, Goldregenpfeifer, Kranich, Mornellre- genpfeifer, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig, Weißstorch, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 11 Wiesenweihe, Nordische Wildgänse sowie Sing- und Zwergschwan. Das Plangebiet liegt in keinem Schwerpunktvorkommen. Ein Schwerpunktvorkommen der Rast von Goldregenpfeifern beginnt in etwa 2,1 km nach Norden; ein Schwerpunktvorkommen der Grauammer als Brutvogel liegt etwa 8 km nach Nordosten hinter Bedburg. 5.1.4 Artdaten aus den umliegenden Schutzgebieten In einem Umkreis bis 5 km um die geplanten WEA-Standorte befinden sich keinerlei Naturschutzgebiete. Das nächste NSG, das zugleich als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, liegt westlich am Fuß der Sophienhöhe Richtung Jülich. Es handelt sich dabei um das NSG und FFH-Gebiet Lindenberger Wald, für das der Rotmilan angegeben wird. Aufgrund des großen Abstandes ist diese Art hier aber nicht relevant. 5.1.5 Datenabfrage bei der UNB und der Biologischen Station Die aktuelle Datenabfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Biologischen Station erbrachte Folgendes: Die Biostation Bonn/Rhein-Erft wies mit e-mail vom 19.04.2021 auf Fledermausuntersuchungen auf der Sophienhöhe hin, die das Vorkom- men windkraftsensibler Fledermausarten insbesondere zur Zugzeit dokumentieren. Explizit genannt sind Rauhautfledermaus und Kleiner (z.T. auch Großer) Abendsegler. Für die Sophienhöhe werden zudem genannt: Zwergfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus und Wasserfledermaus. Als planungsrelevante Vogelarten werden die Feldvogelarten Rebhuhn, Feldlerche und Wachtel genannt. Die Saatgans wird als Rastvogel aufgeführt. Abschließend wird auf Vorkommen von Kreuz- und Wechsel- kröte am Tagebaurand verwiesen. Die Angaben der UNB decken sich weitestgehend mit den Daten der Biostation. Als einzige windkraftsensible Vogelart wird ergänzend zu den o.g. Angaben der Uhu ohne genauere Verortung genannt. 5.1.6 Fazit aus der Datenrecherche Das „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW gibt Hinweise auf die windkraftsensiblen Vogelarten Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Uhu und Wanderfalke. Im Fundortkataster ist ein ehemaliger Uhubrutplatz im Tagebau in ca. 1.250 m Entfernung nach Süden aufgeführt. Auch die UNB gibt einen Hinweis auf den Uhu. Die Saatgans wird als Rastvogel aufgeführt. Als (nicht-windkraftsensible) planungsrelevante Feldvogelarten werden Rebhuhn, Feldlerche und Wachtel genannt. Weitere Hinweise aus anderen Informationssystemen liegen nicht vor. Die Auswertung bestehender Daten gibt ebenfalls Hinweise auf windkraftsensible Fle- dermausarten, und zwar: Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Mücken-, Rauhaut- und Zwergfledermaus. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 12 5.2 Datenrecherche zu sonstigen planungsrelevanten Arten 5.2.1 Vögel Das FIS gibt für den betroffenen Messtischblattquadranten folgende sonstige (also nicht-windkraftsensible) planungsrelevante Vogelarten an. Tabelle 2: Übrige planungsrelevante Vogelarten Erhaltungszustand in NRW Art Status (ATL) Vögel 5004/4 5005/3 Baumpieper Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG Bluthänfling Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden unbek. unbek. Feldlerche Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Feldschwirl Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG Feldsperling Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Flussregenpfeifer Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Girlitz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden unbek. Habicht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG- Kleinspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Krickente Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Kuckuck Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Löffelente Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT Mäusebussard Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Mehlschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Mittelspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Nachtigall Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Pirol Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Rauchschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Rebhuhn Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT Schleiereule Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Schwarzkehlchen Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Schwarzspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Sperber Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Spießente Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG Star Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden unbek. unbek. Steinkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG- GÜNSTIG- Steinschmätzer Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT Teichrohrsänger Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Turmfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Turteltaube Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT Wachtel Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG Waldkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Waldlaubsänger Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG Waldohreule Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 13 Fortsetzung Tabelle 2: Übrige planungsrelevante Vogelarten Erhaltungszustand in NRW Art Status (ATL) Vögel 5004/4 5005/3 Waldschnepfe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Waldwasserläufer Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Wiesenpieper Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT Zwergtaucher Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Zu allen planungsrelevanten, nicht-windkraftsensiblen Arten führt der Leitfaden aus: „Bei allen Vogelarten, die in der Aufzählung nicht genannt werden, ist im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffs- verbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.“ Dies macht deutlich, dass von den sonstigen Arten in der ASP nur solche relevant sind, die durch bau- und anlagebedingte Wirkungen betroffen sein könnten. Da die Anlagen auf Ackerflächen errichtet werden sollen, kann dies somit vorrangig bodenbrütende Feldvögel betreffen. Im FIS werden die Feldvogelarten Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel genannt, die auch im Rahmen der Datenabfrage von der Biologischen Station und der UNB aufgeführt werden. Die Feldlerche wurde von uns im Rahmen der eigenen Kartierungen erfasst und somit in die ASP 2 einge- stellt. Über die von uns erfassten Vogelarten hinaus ist keine weitergehende Betrachtung nicht-windkraftsensibler, planungsrelevanter Vogelarten in der ASP angezeigt. 5.2.2 Fledermäuse Als nicht-windkraftsensible Arten werden in den beiden relevanten MTB/Q im FIS die Arten Bechstein-, Große und Kleine Bart-, Wasser- und Fransenfledermaus sowie das Braune und Graue Langohr aufgeführt. Für die nicht-windkraftsensiblen Arten sind (wie für die nicht-windkraftsensiblen Vogelarten) lediglich bau- und anlagebedingte Wirkun- gen relevant. Da die WEA auf Ackerflächen errichtet werden sollen, kann eine Besei- tigung von Quartieren im Zuge der Baumaßnahmen weitestgehend ausgeschlossen werden. Lediglich im Zuge der Erschließung, die im Rahmen des Genehmigungs- verfahrens nach BImSchG konzipiert wird, könnte es ggf. zum Verlust einzelner Gehölze kommen. Für diesen Fall ist dies in der Artenschutzprüfung zum BImSch- Verfahren zu thematisieren. 5.2.3 Sonstige Arten In den MTB/Q sind als weitere planungsrelevante Tierarten noch Kreuz- und Wech- selkröte sowie Springfrosch und Kleiner Wasserfrosch aufgeführt. Mit reproduzie- renden Vorkommen dieser Arten ist habitatbedingt auf den Vorhabenflächen nicht zu rechnen, da die WEA auf Ackerflächen errichtet werden sollen. Allerdings können zur Wanderungszeit auch Tiere in der Umgebung angetroffen werden, gerade wenn es Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 14 sich um Pionierarten mit hohem Neubesiedlungsdrang wie Kreuzkröte und Wechsel- kröte handelt. 5.3 Ergebnisse der eigenen Kartierungen 5.3.1 Vögel Bei den Vogelkartierungen zwischen März und Dezember 2017 wurden insgesamt 73 Vogelarten festgestellt, darunter 48 Brutvogelarten und 25 Gastvogelarten (nicht brü- tende Nahrungsgäste, Durchzügler und Wintergäste). Insgesamt 31 Arten gelten in NRW als planungsrelevant. 19 Arten unterliegen einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland nämlich: Baumpieper, Bluthänf- ling, Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl, Feldsperling, Grauammer, Habicht, Kie- bitz, Kornweihe, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, Star, Steinschmätzer, Turteltaube, Uferschwalbe, Wanderfalke und Wiesenpieper. Als Koloniebrüter sind zudem Graureiher, Heringsmöwe, Kormoran sowie Silberreiher zu den planungsrelevanten Arten zu zählen, obwohl sie keiner Gefährdungskategorie unterliegen. Ebenfalls keiner Gefährdungskategorie unterliegen die streng geschützten Arten Heidelerche, Rohrweihe, Rostgans, Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Sperber und Turmfalke, die über die EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) Anhang 1 oder Art. 4 (2) geschützt sind. Gemäß Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV/LANUV 2017) zählen zu den windkraftsensiblen Arten: Grauammer, Heringsmöwe, Kiebitz, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan und Wanderfalke. Von den windkraftsensiblen Arten wurde nur die Grauammer im relevanten Umfeld der WEA als Brutvogel nachgewiesen. Die Grauammer findet als in NRW vom Aussterben bedrohte Art im Kulturland kaum noch Brutmöglichkeiten. Dies liegt zum größten Teil an der Intensivierung der Landwirtschaft, die zum Fehlen von den für die Art notwendigen Brachen führt. Das erfasste Grauammer-Revier befand sich im Jahr 2017 in einer eigens angelegten Blühfläche (s. Abb. 4) im UR 500 zwischen den beiden östlichen WEA. Die Art gilt insbesondere als schlaggefährdet durch Mast- anflüge an nicht farblich gestalteten Mastfüßen von WEA. Heringsmöwen wurden lediglich zur Zugzeit dokumentiert. Kiebitze wurden nicht zur Brutzeit beobachtet, aber einige Male in kleiner Anzahl zum Herbstzug. Kornweihen wurden regelmäßig im März und zur Zugzeit im Herbst im Unter- suchungsraum angetroffen. Kornweihen sind im Winter weit verbreitet in der Börde. Bei den Tieren handelt es sich um reine Wintergäste aus dem Norden Europas und Asiens. Als Brutvogel gilt die Kornweihe als „Ausgestorben“ in NRW. Die letzten Brutpaare Deutschlands brüten auf den friesischen Inseln im Wattenmeer. Rohrweihen werden in Teilen der Börde als Brutvögel regelmäßig gemeldet. Sie brüten zunehmend in Wintergerste-Feldern und in mit Schilf bestandenen Regen- rückhaltebecken. Rohrweihen wurden ab Ende April einige Male während der Groß- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 15 vogelerfassung im 2017 noch gültigen, erweiterten Prüfraum von 3 km um die geplanten WEA Standorte dokumentiert (s. Abb. 9). Die Mehrzahl der Beobachtungen beschränkte sich auf den nördlichen Rand des 3 km Umfelds. Nur am 11.05. wurde ein direkter Durchflug einer Rohrweihe im Plangebiet dokumentiert. Hinweise auf einen Brutplatz im 1.000 m Umfeld gibt es nicht. Das gleiche gilt für das 3 km Umfeld. Rotmilane wurden einige Male im März und im Herbst auf dem Durchzug durch das Plangebiet beobachtet. Beobachtungen zur Brutzeit wurden nicht gemacht. In der benachbarten Kiesabgrabung wurden beim nächtlichen Verhören keine Uhus festgestellt; auch fanden sich tagsüber keine dementsprechenden Spuren. Uhu-Bruten in den Tagebauten im Rheinischen Braunkohlerevier werden regelmäßig bekannt. Die in @LINFOS aus dem Jahr 2013 angegebene Stelle gehört heute zu einem Bereich, in dem flächiges Absetzen stattfindet. Mögliche Bruten sind dort derzeit nicht anzu- nehmen, könnten sich aber entlang der Auffüllkante weiter östlich in deutlich größeren Abständen befinden. Für die hiesige Planung sind solche Bruten nicht relevant. Der Wanderfalke wurde nur einmalig während des Herbstzugs im Untersuchungs- gebiet beobachtet. Mögliche Brutplätze in Bruthilfen auf hohen Gebäuden oder Masten sind im Umfeld nicht bekannt, weswegen die Art als Durchzügler eingestuft wurde. Die von der Biologischen Station aufgeführte Saatgans (oder andere arktische Wildgänse) wurde während der 8 herbstlichen Zugvogeltermine nicht erfasst. Für den gesamten Großraum sind gelegentliche Rastvorkommen nordischer Wildgänse be- kannt, die meist auf den Kiesabgrabungsseen im Kreis Heinsberg Schlafplätze haben und von dort aus die Börden großflächig anfliegen. Eine enge Bindung an bestimmte Äsungsflächen ist nicht vorhanden. Neben den windkraftsensiblen Arten wurden weitere planungsrelevante Arten im Umfeld der geplanten WEA erfasst. Im 500 m UR wurden 44 Reviere der Feldlerche auf etwa 140 ha kartiert. Dies entspricht einer Brutplatzdichte von etwa 1 Paar pro 3,2 ha, was einer guten Annäherung, an die vom LANUV als max. Feldlerchendichte von 1 Paar pro 2 ha, entspricht. Mindestens 4 weitere Reviere lagen in der Rekultivierung an der Tagebaukante. Als weitere planungsrelevante Brutvögel im 500 m Umfeld zur Planfläche wurden fol- gende Arten kartiert (siehe Brutvogelkarte Abb. 8): Baumpieper, Bluthänfling, Feld- schwirl, Feldsperling, Heidelerche, Mäusebussard, Nachtigall, Schwarzkehlchen, Star und Turteltaube. Eine kleine Uferschwalbenkolonie mit wenigen Röhren befand sich in der Kiesabgrabung wenig außerhalb von 500 m. Zu allen planungsrelevanten aber nicht-windkraftsensiblen Arten führt der Leitfa- den aus: „Bei allen Vogelarten, die in der Aufzählung nicht genannt werden, ist im Sin- ne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass die artenschutzrechtlichen Zu- griffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.“ Beeinträchtigungen können sich aber durchaus durch bau- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 16 und anlagebedingte Wirkungen ergeben, insbesondere für Bodenbrüter wie die Feld- lerche. Des Weiteren wurde im Herbst 2017 eine Zug- und Wintervogelzählung durchgeführt. Die Zahlen sind in der nachfolgenden Tabelle 3 zusammengefasst. Tabelle 3: Ergebnisse der Zugvogelkartierung 2017 Artname 21.09. 27.09. 13.10. 18.10. 25.10. 14.11. 25.11. 01.12. Σ Bachstelze 4 5 120 5 11 20 165 Baumpieper 2 2 Bergfink 29 6 10 45 Bluthänfling 145 80 30 110 40 80 485 Braunkehlchen 1 1 Buchfink 512 112 565 14 185 1.388 Dohle 3 22 25 Drossel spec. 16 160 176 Feldlerche 8 18 62 160 330 120 1 699 Finken spec. 43 130 16 189 Goldammer 5 17 5 27 Graureiher 2 1 3 3 9 Grünfink 19 62 81 Heidelerche 1 1 Heringsmöwe 14 14 Hohltaube 2 6 8 Kiebitz 7 11 50 68 Kormoran 2 2 Kornweihe 1 1 2 1 1 6 Mäusebussard 7 8 7 9 8 7 3 9 58 Mehlschwalbe 20 20 Misteldrossel 23 10 33 Rabenkrähe 15 4 39 58 Rauchschwalbe 78 78 Ringeltaube 44 12 462 894 120 20 9 142 1.703 Rohrammer 2 4 5 11 Rohrweihe 1 1 Rotdrossel 2 25 3 30 Rotmilan 1 1 Schafstelze 90 90 Schwarzkehlchen 1 1 Silberreiher 4 1 1 15 3 6 30 Singdrossel 1 50 55 106 Sperber 1 1 4 4 1 11 Star 82 62 230 525 275 120 1.294 Steinschmätzer 6 6 Stieglitz 31 14 5 50 Turmfalke 7 1 8 Wacholderdrossel 17 17 Wanderfalke 1 1 Wiesenpieper 22 61 29 59 62 18 8 259 Zilpzalp 10 10 Gesamtzahl (4h) 555 199 1.417 1.644 2.127 272 614 439 ø 227 Anzahl pro Stunde 139 50 354 411 532 68 154 110 pro h Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 17 Im Vergleich zu einer Auswertung von Zählungen an 120 Standorten in Südwest- deutschland mit einer durchschnittlichen Zahl von 608 Tieren pro Stunde im Herbst1 (hier durchschnittlich 227, höchstens 532) ist für das Projektgebiet eine nur mäßige Nutzung als Durchzugsraum festzustellen. Eine markante Zugverdichtung ist im offe- nen Landschaftsraum der Rheinischen Börde aber auch kaum zu erwarten. Die häu- figsten Arten sind Buchfink, Star, und Ringeltaube. Stare und Ringeltauben treten zum Teil in größeren Trupps auf. In erwähnenswerter Zahl ziehende Greifvögel wurden nicht festgestellt. Regelmäßig erfasst wurden lediglich Mäusebussarde. Größere Zug- bewegungen oder rastende Gruppen von windkraftsensiblen Limikolen wie dem Kie- bitz wurden ebenfalls nicht beobachtet. Gleiches gilt für arktische Wildgänse. Die Artenliste mit Statusangaben für das Plangebiet und seinem Umfeld ist in der fol- genden Tabelle 4 zusammengefasst. Abbildung 8 zeigt die Revierzentren der pla- nungsrelevanten Brutvögel in Beziehung zu den geplanten Anlagenstandorten. 1 Grundwald, Korn & Stübing (2007): „Der herbstliche Tagzug von Vögeln in Südwestdeutschland - Intensität, Phänologie und räumliche Verteilung". Die Vogelwarte. Band 45. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 18 Tabelle 4: Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet Windpark Elsdorf-Tollhausen Kategorien der Roten Liste (RL): Status: 0 = (als Brutvogel) ausgestorben B = Brutvogel 1 = vom Aussterben bedroht DZ = Durchzügler 2 = stark gefährdet N = Nahrungsgast 3 = gefährdet W = Wintergast R = arealbedingt selten - = ungefährdet Weitere Abkürzungen: V = Vorwarnliste VS-RL = Vogelschutzrichtlinie S = von Schutzmaßnahmen abhängig Vogelschutzrichtlinie Streng Artname lat. Artname RL D RL NRW Anhang I Art.4 (2) VS- Status im Gebiet geschützt VS-RL RL 1 Amsel Turdus merula - - B 2 Bachstelze Motacilla alba - V B, DZ 3 Baumpieper Anthus trivialis 3 2 B 4 Blaumeise Parus caeruleus - - B 5 Bluthänfling Carduelis cannabina 3 3 B 6 Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 1S x DZ 7 Bergfink Fringilla montifringilla - - DZ 8 Buchfink Fringilla coelebs - - B 9 Buntspecht Dendrocopos major - - B 10 Dohle Corvus moledula - - B 11 Dorngrasmücke Sylvia communis - - B 12 Elster Pica pica - - B 13 Fasan Phasianus colchicus - - B 14 Feldlerche Alauda arvensis 3 3S B 15 Feldschwirl Locustella naevia 3 3 B 16 Feldsperling Passer montanus V 3 B 17 Fitis Phylloscopus trochilus - V B 18 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - B 19 Gartengrasmücke Sylvia borin - - B 20 Gelbspötter Gelbspötter - - B 21 Gimpel Pyrrhula pyrrhula - - B 22 Goldammer Emberiza citrinella V - B Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 19 Fortsetzung Tabelle 4: Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet Windpark Elsdorf-Tollhausen Streng Artname lat. Artname RL D RL NRW Vogelschutzrichtlinie Status im Gebiet geschützt 23 Grauammer Emberiza calandra 2 1S §§ B 24 Graureiher Ardea cinerea - - N 25 Grauschnäpper Muscicapa striata V - B 26 Grünfink Carduelis chloris - - B 27 Grünspecht Picus viridis - - B 28 Habicht Accipiter gentilis - 3 §§ N 29 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - B 30 Heckenbraunelle Prunella modularis - - B 31 Heidelerche Lullula arborea V -S §§ x B 32 Heringsmöwe Larus fuscus k.A. - DZ 33 Hohltaube Columba oenas - - N 34 Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes - - B 35 Klappergrasmücke Sylvia curruca - V B 36 Kleiber Sitta europaea - - B 37 Kohlmeise Parus major - - B 38 Kiebitz Vanellus vanellus 2 2S §§ x DZ 39 Kormoran Phalacrocorax carbo V - DZ 40 Kornweihe Circus cyaneus 1 0 §§ x W 41 Mauersegler Apus apus - - N 42 Mäusebussard Buteo buteo - - §§ B 43 Mehlschwalbe Delichon urbica 3 3S N, DZ 44 Misteldrossel Turdus viscivorus - - B 45 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - B 46 Nachtigall Luscinia megarhynchos - 3 x B 47 Nilgans Alopochen aegyptiacus - - N 48 Rabenkrähe Corvus corone - - B 49 Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 N 50 Ringeltaube Columba palumbus - - B 51 Rohrammer Emberiza schoeniclus - V DZ 52 Rohrweihe Circus aeruginosus - VS §§ x N 53 Rostgans Tadorna ferruginea - - x N 54 Rotdrossel Turdus Iliacus - - DZ 55 Rotkehlchen Erithacus rubecula - - B 56 Rotmilan Milvus milvus V -S §§ x N, DZ Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 20 Fortsetzung Tabelle 4: Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet Windpark Elsdorf-Tollhausen Streng Artname lat. Artname RL D RL NRW Vogelschutzrichtlinie Status im Gebiet geschützt 57 Schafstelze Motacilla flava - - B 58 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola - - x B 59 Silberreiher Casmerodius albus k.A. k.A. §§ x W 60 Singdrossel Turdus philomelos - - B 61 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla - - DZ 62 Sperber Accipiter nisus - - §§ N, DZ 63 Star Sturnus vulgaris 3 3 B, DZ 64 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 DZ 65 Stieglitz Carduelis carduelis - - B 66 Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - - B 67 Turmfalke Falco tinnunculus - V §§ N 68 Turteltaube Streptopelia turtur 2 2 B 69 Uferschwalbe Riparia riparia V 2S §§ x B 70 Wanderfalke Falco peregrinus 3 -S §§ x DZ 71 Wiesenpieper Anthus pratensis 2 2S x DZ 72 Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - B 73 Zilpzalp Phylloscopus collybita - - B Planungsrelevante Arten sind in Gelb dargestellt. Windkraftsensible Arten sind zusätzlich fett geschrieben. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 21 Abb. 8: Planungsrelevante Brutvogelarten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 22 Abb. 9: Flugbeobachtungen der Rohrweihe Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Artenschutzprüfung zum Windpark Elsdorf-Tollhausen 23 5.3.2 Fledermäuse Die Artengruppe der Fledermäuse wurde mit Hilfe von Detektorbegehungen, Batcor- deruntersuchungen und einer Dauerhorchbox an einem exponierten Altbaum im Nor- den des 500 m URs erfasst. Während der Detektorbegehungen wurden etwa 300 Ultraschallaufnahmen von Fle- dermäusen gemacht und 6 Fledermausarten nachgewiesen (siehe Abb. 10), darunter die aus Daten Dritter bereits bekannten und windkraftsensiblen Arten Breitfügel- fledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler sowie Rauhaut- und Zwergfledermaus. Eine einzelne Aufnahme eines Langohrs wurde ebenfalls gemacht. Die Art ist wegen ihrer leisen Rufe oft in Untersuchungen unterrepräsentiert. Braune und Graue Lang- ohren sind außerdem anhand ihrer Rufe nicht sicher zu unterscheiden. Die Zwerg- fledermaus weist wie üblich die mit Abstand häufigste Abundanz auf. Wochenstuben der Art sind in den umliegenden Dörfern zu erwarten. Männchen dürften auch in Gehölzen der Sophienhöhe quartieren. Ähnliches gilt für die Breitflügelfledermaus, die ebenfalls Wochenstuben in Gebäuden unterhält. Große und Kleine Abendsegler be- vorzugen alte Waldbestände. Die nächsten sehr gut geeigneten Wälder liegen jenseits der Sophienhöhe östlich von Jülich. Das Artenspektrum, das sich aus den Batcorderaufnahmen ergibt, ist sehr ähnlich. Insgesamt wurden mit Batcordern etwa 3.000 Aufnahmen gemacht. In Abb. 11 werden die Aufnahmen der einzelnen Nächte und Batcorder räumlich und zeitlich akkumuliert dargestellt und bilden in etwa die Aktivität in den 4 Vierteln des 1.000 m URs ab. Auch hier dominiert die Zwergfledermaus, gefolgt von Abendseglern. Rauhautfledermäuse wurden vor allem zur Zugzeit im Frühjahr registriert. Die Art ist nicht immer sicher durch ihre Rufe von der Zwergfledermaus zu unterscheiden. Als zusätzliche Art wurden Aufnahmen von Bartfledermäusen gemacht. Kleine und Große Bartfledermaus sind anhand ihrer Rufe ebenfalls nicht sicher zu unterscheiden. Die Kleine Bartflede- rmaus ist an dieser Stelle aber die wahrscheinlichere Art, da Große Bartfledermäuse alte Wälder bevorzugen. Die Horchbox an einem Altbaum innerhalb des Plangebietes machte über das Jahr etwa 100.000(!) Aufnahmen. Darunter befanden sich alle bereits oben genannten Arten. Zusätzlich wurden auch wenige Aufnahmen der ebenfalls windkraftsensiblen Mückenfledermaus gemacht. Hinzu kommen einzelne Aufnahmen von Wasser- und sogar einer Teichfledermaus. Hier muss allerdings erwähnt werden, dass die Bestim- mung dieser Arten anhand ihrer Ultraschallrufe einer gewissen Unsicherheit unterliegt. Definitive Nachweise können nur durch Netzfänge erfolgen. Als letzte Art wurde in wenigen Aufnahmen ein Großes Mausohr nachgewiesen. Dies zeigt, dass auch auf wenig strukturierten Ackerflächen durchaus zumindest gelegentlich diverse Fleder- mausarten über die gesamte Saison vorkommen. Relevant für das Vorhaben sind insbesondere die sechs im Rahmen der Datenrecher- che bereits ermittelten windkraftsensiblen Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler sowie Mücken-, Rauhaut- und Zwergfledermaus. Alle sechs Arten wurden durch die eigenen Untersuchungen bestätigt. Bau- und an- lagebedingte Wirkungen für weitere Arten sind nicht anzunehmen, da die Anlagen im Offenland auf Ackerflächen errichtet werden sollen. Quartierverluste sind demgemäß auszuschließen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
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