Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Landeshauptstadt Potsdam

Die Seite wird erstellt Helene-Charlotte Steffen
 
WEITER LESEN
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Landeshauptstadt Potsdam
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
zum

Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“

der Landeshauptstadt Potsdam

Anlage 3 zum BP Nr. 142

Stand 09.04.2021

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                1
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Landeshauptstadt Potsdam
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                2
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Stand: 09.04.2021

Auftraggeber
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Verbindliche Bauleitplanung
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam

Auftragnehmer:
Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                      Brunnenstraße 181
                      10119 Berlin (Mitte)
                      Tel.: 030 / 280 81 44
                      Fax: 030 / 283 27 67
                      buero@szsp.de

                      Bearbeitung:
                      M. Sc. Hendrikje Leutloff

                      Faunistische Erfassungen:
                      Artenschutzsachverständige Silke Jabczynski

Hinweis: Die Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft setzt seit 2020 die Geschäfte der Dr. Szamatolski Butzke Leutloff
+ Partner Landschafts- und Umweltplanung GmbB (ehemals Dr. Szamatolski + Partner GbR) und S+P Schrickel Gesellschaft
für Planung mbH fort und ist damit auch deren Rechtsnachfolgerin. Bereits geschlossene Vereinbarungen behalten selbstver-
ständlich ihre Gültigkeit.

P:\795_UB_BP 142_Waldstadt_Potsdam\Texte\ASB\ASB_BP_142_Waldstadt_210409.doc

                                                Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                        3
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung .........................................................................................................7
2 Rechtliche Grundlagen .....................................................................................................................7
3 Beschreibung von Vorhaben und Plangebiet ................................................................................8
3.1      Lage des Plangebietes .................................................................................................................8
3.2      Aktuelle Nutzung und Biotopstruktur ............................................................................................9

4 Vorkommen und Betroffenheit europäisch geschützter Arten ................................................. 10
4.1      Relevanzprüfung ....................................................................................................................... 10
4.2      Untersuchungsumfang .............................................................................................................. 11
4.3      Vögel ......................................................................................................................................... 12
4.4      Fledermäuse ............................................................................................................................. 19
4.5      Reptilien .................................................................................................................................... 20
4.6      Amphibien ................................................................................................................................. 21
4.7      Holzbewohnende Käfer ............................................................................................................. 21
4.8      Bienen ....................................................................................................................................... 21
4.9      Sonstige Arten ........................................................................................................................... 22

5 Vorkommen von Arten, die unter das Jagdgesetz fallen ........................................................... 22
6 Wirkprozesse und -komplexe des Vorhabens ............................................................................ 22
7 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Kompensation ............................................................... 24
7.1      Maßnahmen zur Vermeidung .................................................................................................... 24
7.2      Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ...................................................... 26
7.3      FCS-Maßnahmen ...................................................................................................................... 28

8 Betroffenheit nach Verbotstatbeständen und ggf. erforderliche Maßnahmen ........................ 29
8.1      Vögel ......................................................................................................................................... 29
8.2      Fledermäuse ............................................................................................................................. 31
8.3      Sonstige Arten ........................................................................................................................... 32

9 Literatur- und Quellenverzeichnis ................................................................................................ 33
10 Relevanzprüfung der im Plangebiet vorkommenden Arten des Anhangs IV der FFH-
  Richtlinie ......................................................................................................................................... 35

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Nachweise Brutvögel ............................................................................................................ 13
Tabelle 2: Höhlenbäume ....................................................................................................................... 16
Tabelle 3: Nachweise Nahrungsgäste (Vögel) ...................................................................................... 18
Tabelle 4: Fledermausnachweise .......................................................................................................... 20
Tabelle 5: Wirkfaktoren des Vorhabens ................................................................................................ 23
Tabelle 6 Übersicht zur Vogelnisthilfen ................................................................................................. 27
Tabelle 7: Relevanzprüfung zum Vorkommen europäisch geschützter Säugetiere und Brutvögel ...... 35
Tabelle 8: Relevanzprüfung zum Vorkommen europäisch geschützter und im Messtischblatt
             vorkommender Kriechtiere .............................................................................................. 35

                                                     Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                             5
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Tabelle 9: Relevanzprüfung zum Vorkommen europäisch geschützter Lurche .................................... 36
Tabelle 10: Relevanzprüfung zum Vorkommen europäisch geschützter Fische und Muscheln .......... 37
Tabelle 11: Relevanzprüfung zum Vorkommen europäisch geschützter Käfer .................................... 37
Tabelle 12: Relevanzprüfung zum Vorkommen europäisch geschützter Libellen und
            Schmetterlinge ................................................................................................................ 37
Tabelle 13: Relevanzprüfung zum Vorkommen europäisch Höherer Pflanzen, Flechten und
             Moose ............................................................................................................................. 39

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet der faunistischen Kartierungen nach Jahren ................................ 11
Abbildung 2: Höhlenbäume im Plangebiet (Stand der Planzeichnung 02.2021) .................................. 17

Anhang
Relevanzprüfung der im Plangebiet vorkommenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Anhang 2b zur Begründung - Karte zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

                                                  Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                          6
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

1 Anlass und Aufgabenstellung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans BP 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ der Landes-
hauptstadt Potsdam ist der hohe Bedarf an zusätzlichen Schul- und Sportplätzen aufgrund der aktuel-
len Bevölkerungsentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Dies betrifft die gesamte Stadt
und insbesondere auch den Sozialraum VI (Potsdam Süd mit Waldstadt).
Durch die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 142 sollen die Voraussetzun-
gen zur Entwicklung eines bedarfsorientierten und funktionsfähigen Schul- und Sportstandortes im
Süden der Landeshauptstadt Potsdam geschaffen werden. Damit wird auf den anhaltenden Bevölke-
rungszuwachs und den daraus resultierenden Mehrbedarf an Schulen, Kindertageseinrichtungen und
ungedeckten Sportanlagen für den organisierten Vereinssport reagiert.
Geplant sind eine Gesamtschule, eine Förderschule sowie eine Kindertageseinrichtung mit einer Flä-
che von rund 3,19 ha. Zudem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von
zwei ungedeckten Großsportanlagen mit einer Größe von insgesamt rund 3,02 ha geschaffen werden.

Gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) ist in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen zu prüfen, ob durch die Fest-
setzungen der Bebauungspläne die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4
BNatSchG berührt werden. Ist dies der Fall, sind Maßnahmen zur Vermeidung oder zur Abwendung
zu benennen bzw. falls dies nicht möglich ist, ist zu prüfen, ob die Erteilung einer Ausnahme im Zuge
der Umsetzung des Bebauungsplans möglich wird. Nicht der Bebauungsplan selbst, sondern erst der
Vollzug des Planes kann zum Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote führen. Die Prüfung der
möglichen Verbotstatbestände erfolgt mit dem hier vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

2 Rechtliche Grundlagen
Die für den Artenschutz relevanten Sachverhalte sind im § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG i.V.m. § 44
Abs. 5 BNatSchG geregelt. Die artenschutzrechtlichen Verbote gelten entsprechend § 44 Abs. 5
BNatSchG bei Vorhaben, die nach den Vorschriften des BauGB zulässig sind für
    ·    Arten des Artikels 1 der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) (d.h. europäische Vogelar-
         ten),
    ·    die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (europarechtlich streng geschützte Arten).
Alle anderen, besonders oder streng geschützten Arten (gemäß BArtSchV) sind im Rahmen der Ein-
griffsermittlung nach § 1 a BauGB auf der Planungsebene zu behandeln.

Die Verbotstatbestände sind zwingend zu beachten und einer abschließenden Abwägung, z.B. im
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, nicht zugänglich.
Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ist es verboten,
    1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu ver-
       letzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschä-
       digen oder zu zerstören (Tötungsverbot),
    2. wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während
       der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich
       zu stören (Störungsverbot),
    3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten
       aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Lebensstättenschutz) sowie
    4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
       Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                7
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verbot nach Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht vor, wenn die Be-
einträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- oder Verletzungsrisiko der Exemp-
lare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und die Beeinträchtigungen bei Anwendung aner-
kannter Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden können.
Das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung
oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) liegt nicht vor, wenn die Tie-
re im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz vor Tötung oder Verletzung oder
ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und auf die Erhaltung der
ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerich-
tet ist, beeinträchtigt werden und die Beeinträchtigung unvermeidbar sind.
Das Verbot Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff
betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
Das Verbot Nr. 2 (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) ist relevant, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer streng geschützten Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder einer europäischen
Vogelart verschlechtert. Ein Erhalt der ökologischen Funktionen kann gegebenenfalls auch mit der
Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (CEF-Maßnahmen) gewähr-
leistet werden.
Zur Beurteilung, ob Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote vorliegen, sind die planungs-
relevanten Tierartengruppen zu erfassen und im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags die
möglichen Konflikte der Planung zu den Verbotstatbeständen des § 44 Abs.1 i.V.m. § 44 Abs. 5
BNatSchG zu prüfen, zu beschreiben und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung, Abwendung und - sofern
dies nicht möglich ist, Möglichkeiten für Ausnahmen, aufzuzeigen.
Ergeben sich keine Möglichkeiten der Vermeidung oder Abwendung eines Verbotstatbestandes durch
entsprechende Maßnahmen, ist die Möglichkeit einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zu prü-
fen. Die Entscheidung, ob die Ausnahme erteilt werden kann, trifft die zuständige Naturschutzbehör-
de.
Eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG ist nach § 45 Abs. 7
BNatSchG nur möglich, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt werden:
      •    zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses liegen vor,
      •    zumutbare Alternativen zu der Planung/dem Standort sind nicht gegeben und
      •    der Erhaltungszustand der Population einer Art verschlechtert sich nicht.
Gemäß dem in Aufstellung befindlichen Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan (IKSEP) 2021
bis 2026 der Landeshauptstadt Potsdam besteht für die Stadt ein erhöhter Bedarf an Schulplätzen
sowohl im Grundschul-, als auch im Sekundärstufenbereich, der sich aus dem kontinuierlichen Ein-
wohnerzuwachs der Stadt ergibt. Mit der Entwicklung des Schul- und Kitastandortes am Standort
Rehbrücke können Engpässe im Bildungs-, Sozial- und Sportbereich vermindert werden.
Auch das Versorgungsdefizit an Großsportanlagen für Vereinsnutzungen im Potsdamer Süden konnte
in den letzten Jahren nicht abgebaut werden, so dass weiterhin das Erfordernis besteht, die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei ungedeckten Großsportplätzen im Potsda-
mer Süden zu schaffen.
Für das Bauleitplanverfahren ist die Prioritätenstufe 1 (Bebauungsplan zur Investitionsvorbereitung)
festgelegt worden. Das Verfahren dient der Stärkung der sozialen Infrastruktur und liegt damit im öf-
fentlichen Interesse.

3 Beschreibung von Vorhaben und Plangebiet
3.1       Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" der Landeshaupt-
stadt Potsdam befindet sich an der südlichen Stadtgebietsgrenze, in einer waldbestandenen Fläche
zwischen dem bestehenden Wohngebiet Waldstadt II entlang des Caputher Heuwegs im Norden und

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                8
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

dem Bahnhof Rehbrücke mit Tramhaltestelle und Wendeschleife sowie der Heinrich-Mann-Allee im
Osten. Entlang der südlichen Grenze des Plangebiets verläuft die Strecke der „Wetzlarer Bahn“. Im
Westen grenzt das Bebauungsgebiet an bestehende Waldflächen des Erholungswaldes Ravensberge
an. Der südliche Bereich des Plangebietes befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer
Wald- und Havelseengebiet“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 376 (tlw.), 385 (tlw.), 649, 650, 652, 671 (tlw.), 673, 674,
675, 708 (tlw.), 736, 738, 740 (tlw.) der Flur 13 in der Gemarkung Potsdam. Insgesamt weist er eine
Flächengröße von ca. 13,4 ha auf.
Ursprünglich umfasste der Geltungsbereich eine kleinere Fläche. Im Rahmen der Planung hat sich
jedoch die Notwendigkeit ergeben den Geltungsbereich weiter zu fassen, um alle erforderlichen Nut-
zungen in entsprechender Qualität realisieren zu können, den Waldcharakter zu erhalten und ein le-
benswertes Umfeld für die betroffene Öffentlichkeit zu schaffen.

3.2    Aktuelle Nutzung und Biotopstruktur
Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam (Karte 1 – Realnutzung/Biotoptypen) stellt das
Plangebiet als Waldfläche, mit angrenzenden Wohnflächen sowie Sonderformen der Bauflächen (der-
zeitiger Skatepark) sowie Gras- und Staudenfluren (geplante Gemeinbedarfsfläche G2) dar. Die Wald-
flächen im Plangebiet werden als örtlich bedeutsam (6) eingestuft. Die derzeitige Grünanlage mit Ska-
tepark sowie die angrenzende Wohnbebauung ist als belastet dargestellt. Der Bereich der geplanten
Gemeinbedarfsfläche (G2) an der westlichen Geltungsbereichsgrenze ist gering beeinträchtigt (Karte
3.1 Biotope).
Im Juni 2017 erfolgte eine vertiefende Biotoptypenkartierung im gemäß der Biotoptypenliste des Lan-
des Brandenburg (Stand 2011). Im Jahr 2020 erfolgte, auf Grund der Vergrößerung des Geltungsbe-
reiches eine ergänzende Kartierung. Die Ergebnisse sind in der Biotoptypenkarte zeichnerisch darge-
stellt (siehe Anlage 2a_Biotope).
Das Plangebiet ist im Wesentlichen geprägt durch einen mittelalten Kiefern-Eichenforst. Der Großteil
des Plangebiets ist als Kiefernforste (Biotopcode 08480) und Kiefernforste mit sonstigen Laubholzar-
ten (Biotopcode 086808) ausgewiesen.
Nordwestlich grenzen an das Plangebiet Wohnbauflächen mit Mehrfamilienhäusern in Zeilenbauweise
(Biotopcode 12240) an. Die Wohngebäude sind umgeben von gärtnerisch gestalteten Freiflächen
(Biotopcode 10270), so auch im Übergang zwischen Wohnbebauung und Wald.
Aus dem angrenzenden Wohngebiet münden mehrere Stichstraßen in das Plangebiet (Biotopcode
12610). Die Waldfläche an sich ist mit diversen größeren und kleineren Waldwegen bzw. Trampelpfa-
den (Biotopcode 12651) durchzogen. Im östlichen Bereich, als Verbindung zwischen dem Wohngebiet
und der östlich gelegenen Straßenbahnhaltestelle bzw. dem Bahnhof Rehbrücke verlaufen befestigte
Wege (Caputher Heuweg).
Die südliche Grenze des Plangebiets verläuft parallel zur Bahnstrecke der „Wetzlarer Bahn“, in einem
Abstand von etwa 30 m zur Gleisachse. Zwischen der Bahntrasse und dem Plangebiet befinden sich
auf Höhe des Bahnhofs Rehbrücke einige kleine Gärten und Gartenbrachen (Biotopcode 10111,
10113). Auf Höhe des westlichen Endes des Bahnhofes, befindet sich an der südlichen Grenze des
Plangebietes ein Regenwasserbecken der Firma Energie und Wasser Potsdam GmbH (Biotopcode
02140).
An der südwestlichen Geltungsbereichsgrenze, angrenzend an das Plangebiet, bestehen zwei ge-
schützte Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 18 BNatSchAG). Kiefernwälder trockenwarmer Standorte
(Biotopcode 08210) und Sandtrockenrasen - Silbergrasreiche Pionierflure (Biotopcode 051211). Die
Flächen wurden im Rahmen eines Vor-Ort-Termins mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) (Herrn Dr.
Zimmermann) begangen. Im Ergebnis dieses Termins konnten die Flächen als geschützte Biotope
bestätigt werden. Die Abgrenzung der Biotope gemäß bestehender Luftbildkartierung (CIR 2009) wur-
de in der beiliegenden Biotopkarte der Situation vor Ort angepasst.
Weiterhin besteht im Plangebiet, nach Informationen des LfU, ein kleines Restvorkommen des, nach
BArtSchV besonders geschützten und in Deutschland und Brandenburg vom Aussterben bedrohten,
Moosglöckchens (Linnaea borealis), von der seinerzeitigen Wohnbebauung der das Waldstadt ver-

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                9
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

schont bleiben. Die Standorte liegen ca. 20 - 30 m von der Bebauungsgrenze entfernt ganz vereinzelt
unter Kiefern mit jeweils wenigen Pflanzen. Im Rahmen der Biotoptypenkartierung 2017/2020 wurde
die Art nicht nachgewiesen. Daraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass das Vorkommen erlo-
schen ist. Nach Aussage des Landesamtes für Umwelt sollte dieser Bereich auf Grund der Seltenheit
des Vorkommens nach Möglichkeit erhalten bleiben.
Bei einem Großteil der Fläche des Plangebietes (12,25 ha) handelt es sich um Wald im Sinne des
Landeswaldgesetzes. Waldfläche sind unter anderem aufgrund ihrer Bedeutung als Lebens- und Bil-
dungsraum, des Landschaftsbildes und der Erholungseignung für die Bevölkerung (Schutz- und Erho-
lungsfunktion) sowie wegen ihres wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) zu erhalten, erforderlichen-
falls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern (§ 1 Nr. 1
LWaldG). Die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart darf nur mit Genehmigung der unte-
ren Forstbehörde erfolgen.
Darüber hinaus liegt das Plangebiet zum Teil im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Ha-
velseengebiet“. Die geplante Festsetzung der öffentlichen Grünfläche (für die beiden Großsportplätze)
im Landschaftsschutzgebiet widerspricht dem Schutzzweck des betroffenen Landschaftsschutzgebie-
tes. Der Bebauungsplan steht demnach im Widerspruch zu den Regelungen der Landschaftsschutz-
gebietsverordnung. Die Zuständigkeit der Entscheidung über diesen Normenkonflikt zwischen dem
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ als kommunale Satzung und der Landschafts-
schutzgebietsverordnung liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde, weil das Vorhaben als Einzelvor-
haben einzustufen ist.
Auf Voranfrage für ein Planen in die Befreiungslage der Landeshauptstadt hat die untere Naturschutz-
behörde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 BNatSchG
vorliegen. Mit Schreiben vom 29.10.2020 hat die untere Naturschutzbehörde - nach Prüfung der ein-
gereichten Unterlagen – eine positive Beurteilung für die Voraussetzungen einer Befreiung von dem
Verbot des § 26 (2) BNatSchG gem. § 67 (1) lit. 1 BNatSchG i.V.m. § 7 LSGVO formuliert.

4 Vorkommen und Betroffenheit europäisch geschützter Arten
4.1       Relevanzprüfung
Die Relevanzprüfung dient der Ermittlung derjenigen Arten, die im Plangebiet mit hoher Wahrschein-
lichkeit nicht vorkommen und daher auf die Planung keine Auswirkung haben werden. Im Rahmen
einer Abschichtung werden dabei die Arten ausgeschlossen, für die eine vorhabensbedingte Verlet-
zung der Zugriffsgebote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden kann.
Dabei handelt es ich um Arten,
      •   die in Brandenburg gemäß Roter Liste ausgestorben oder verschollen sind,
      •   die gemäß amtlichen Verbreitungskarten im Untersuchungsraum bzw. Naturraum/ Messtisch-
          blatt nicht vorkommen (hier: 3644-NO – Potsdam-Babelsberg),
      •   deren Lebensräume / Standorte im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommen,
      •   deren Empfindlichkeit gegenüber den vorhabensbedingten Wirkungen so gering ist, dass sich
          relevante Beeinträchtigungen / Gefährdungen mit hinreichender Sicherheit ausschließen las-
          sen.
Die Tabellen zur Relevanzprüfung sind in Anlage 1 dargestellt.

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                               10
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

4.2       Untersuchungsumfang
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden, im Ergebnis der Relevanzprüfung, folgende Ar-
tengruppen erfasst:
      •   Brutvögel,
      •   Fledermäuse (Winter- und Sommerquartiere),
      •   Reptilien sowie
      •   Amphibien.
Die Kartierungen wurden durch die Artenschutzsachverständige Silke Jabczynski durchgeführt. Ein
Großteil des Geltungsbereichs wurde 2017 kartiert, die Erweiterungsflächen (Zufahrt Heinrich-Mann-
Allee und Waldgebiet nach Westen) im Jahr 2019, weitere ergänzende Kartierungen erfolgten im Jahr
2020. Grund der ergänzenden Kartierungen war die Erweiterung des Geltungsbereiches im Zuge der
Planung.
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet der faunistischen Kartierungen nach Jahren

Die Begehungen durch Jabczynski erfolgten an folgenden Terminen:
      •   2017: 15.02., 28.03., 12.04., 26.04., 11.05., 17.05., 18.05., 19.06., 23.06., 04.07., 07.08.,
          09.08.
      •   2018: 31.01., 07.03., 21.03., 20.04., 27.04, 12.05., 24.05., 14.06., 01.08., 11.09
      •   2020: 07.04., 24.04., 06.05., 18.05., 26.05., 10.06., 17.06., 14.07., 03.08., 12.10.

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                               11
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

4.3    Vögel
Als Methode für die Erfassung der Brutvögel kam die Revierkartierung zur Anwendung. Alle Beobach-
tungen hör- und sichtbarer Vögel, insbesondere revieranzeigende Merkmale (singende Männchen,
Warnrufe, nistmaterial- und futtertragende Altvögel, etc.), wurden notiert und in eine Arbeitskarte ein-
getragen.
Die Auswertung der Ergebnisse aller Begehungen folgt der Anleitung von SÜDBECK et al. 2005 „Me-
thodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands“. Nach dem Ende der Kartierungen wer-
den für die nachgewiesenen Brutvogelarten sogenannte „Papierreviere“ gebildet. Bewegen sich die
revieranzeigenden Merkmale innerhalb der angegebenen artspezifischen Zeiträume handelt es sich
um ein abzugrenzendes Revier. Im Falle des Auffindens eines Brutplatzes kann der genaue Standort
bestimmt werden. Ausschließlich außerhalb der Zeiträume liegende Merkmale weisen auf Durchzügler
hin.
In nachfolgender Tabelle werden die im Geltungsbereich des Bebauungsplans (17.02.2021) nachge-
wiesenen Brutvogelarten zusammenfassend dargestellt. Ein Teil der derzeit im Geltungsbereich be-
stehenden Waldflächen soll mit Umsetzung der Planung erhalten und planungsrechtlich gesichert
werden. In diesem Bereich ist von keiner unmittelbaren Gefährdung der bestehenden Niststätten aus-
zugehen. In der nachstehenden Tabelle wird dahingehend zwischen Niststätten, die grundsätzlich im
Plangebiet liegen und denen, die außerhalb der Waldfläche liegen und somit potenziell vom Eingriff
betroffen sind unterschieden.

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                               12
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Tabelle 1: Nachweise Brutvögel

                                                                                                                                Anzahl BP,   Anzahl BP,     Schutz der Fortpflan-    Brutzeit
                                                                                                        BArt                    BR im GB      BR im GB      zungsstätte, Schutz
                           Wissenschaftlicher                              RL BB          RL D
    Deutscher Name                                Abk.   Neststandort                                                  Status                 außerhalb           erlischt
                                 Name                                       2019          2015         SchVO                                 der Waldflä-
                                                                                                                                                 che
Amsel                    Turdus merula            A           N, F            *              *            §           BP, BR        9             6                 [1], 1          A 02 – E 08

Blaumeise                Cyanistes caeruleus      Bm           H              *              *            §              BR         7             5                [2a], 3          M 03 – A 08

Buchfink                 Fringilla coelebs        B            F              *              *            §              BR         9             6                 [1], 1          A 04 – E 08

Buntspecht               Dendrocopos major        Bs           H              *              *            §           BP, BR        9             6                [2a], 3          E 02 - A 08

Eichelhäher              Garrulus glandarius      Ei           F              *              *            §              BR         3             1                 [1], 1          E 02 – A 09

Elster                   Pica pica                E            F              *              *            §              BR         1             1                [2a], 3          A 01 – M 09

Fitis                    Phylloscopus trochilus   F            B              *              *            §              BR         5             5                 [1], 1          A 04 – E 08

Gartenbaumläufer         Certhia brachydactyla    Gb           N              *              *            §              BR         3             3                [2a], 3          E 03 – A 08

Haubenmeise              Parus cristatus          Hm           H              *              *            §              BR         1             1                   1             E 03 – A 08

Kleiber                  Sitta europaea           Kl           H              *              *            §           BR, BP        4             4                [2a], 3          A 03 – A 08

Kohlmeise                Parus major              K            H              *              *            §           BR, BP       12            10                [2a], 3          M 03 – A 08

Mönchsgrasmücke          Sylvia atricapilla       Mg           F              *              *            §              BR         5             3                 [1], 1          E 03 – A 09

Nebelkrähe               Corvus corone cornix     Nk           F               *             *             §             BR         1             1                 [1], 1          M 02 – E 08

Ringeltaube              Columba palumbus         Rt          F, N            *              *            §              BR         4             4                 [1], 1          E 02 - E 11

Rotkehlchen              Erithacus rubecula       R           B, N            *              *            §              BR         5             3                 [1], 1          E 03 – A 09

Singdrossel              Turdus philomelos        Sd           F              *              *            §              BR         4             2                 [1], 1          M 03 – A 09

Sommergoldhähnchen       Regulus ignicapillus     Sg           F              *              *            §              BR         1             1                 [1], 1          A 04 – E 08

Sumpfmeise               Parus palustris          Sum          H              *              *            §              BR         2             2                 [1], 1          A 04 – A 08

                                                                         Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                                                 13
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

                                                                                                                                               Anzahl BP,       Anzahl BP,     Schutz der Fortpflan-       Brutzeit
                                                                                                                       BArt                    BR im GB          BR im GB      zungsstätte, Schutz
                                Wissenschaftlicher                                        RL BB          RL D
    Deutscher Name                                          Abk.     Neststandort                                                     Status                     außerhalb           erlischt
                                      Name                                                 2019          2015         SchVO                                     der Waldflä-
                                                                                                                                                                    che
Star                           Sturnus vulgaris            St               H                *              3            §                         1                 1                [2a], 3            E 02 – A 08

Trauerschnäpper                Ficedula hypoleuca          Ts               H                *              3            §              BP          1                1                [2a], 3            M 04 – M 08

Waldlaubsänger                 Phylloscopus sibilatrix     Wls              B                *              *            §              BR         2                 2                 [1], 1            E 04 – A 08

Zaunkönig                      Troglodytes troglodytes Z                   F, N              *              *            §              BR         2                 1                 [1], 1            E 03 – A 08

Zilpzalp                       Phylloscopus collybita      Zi               B                *              *            §              BR         1                 1                 [1], 1            A 04 – M 08

                                                                                                                                     Summe         91               76
Erläuterungen:
Neststandort: B – Bodenbrüter, N – Nischenbrüter: H – Höhlenbrüter, F – Freibrüter, NF – Nestflüchter, K – Koloniebrüter
RL BB (Rote Liste Brandenburg): RYSLAVY, T.; JUNKE, M.; MADLOW, W. (2019)
           1 – vom Aussterben bedroht; 2 – stark gefährdet; 3 – gefährdet; R – extrem selten; V – Art der Vorwarnliste; * - ungefährdet
RL D (Rote Liste Deutschland): GRUENEBERG et. al.Al. (2015)
           1 – vom Aussterben bedroht; 2 – stark gefährdet; 3 – gefährdet; R – Arten mit geografischer Restriktion; V – Art der Vorwarnliste; * - ungefährdet
BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung)
           §: besonders geschützt, §§: streng geschützt
Status:    BP – Brutplatz; BR – Brutrevier
Anzahl BP, BR im GB (Geltungsbereich) - Stand 02.2021
Schutz der Fortpflanzungsstätte (MLUL 2018):
          als Fortpflanzungsstätte gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG geschützt:
                 [1] = Nest oder - sofern kein Nest gebaut wird - Nistplatz,
                 [2a] = System mehrerer i.d.R. jährlich abwechselnd genutzter Nester/Nistplätze; Beeinträchtigung eines o. mehrerer Einzelnester außerhalb der Brutzeit führt nicht zur Beeinträchtigung der Fortpflan-
                 zungsstätte
          Schutz der Fortpflanzungsstätte nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG erlischt:
                 1 = nach Beendigung der jeweiligen Brutperiode

                                                                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                                                                14
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

                  2 = mit der Aufgabe der Fortpflanzungsstätte
                  3= mit der Aufgabe des Reviers
Brutzeit (4. Änderung der Übersicht: "Angaben zum Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der in Brandenburg heimischen Vogelarten" vom 2. November 2007 zuletzt geändert durch Erlass vom Januar 2011 -
            Schreiben vom 02. Oktober 2018): A= 1., M= 2., E= 3. Monatsdekade (Dekaden = 1-10., 11.-20. und 21.-30./31. eines Monats).

                                                                                   Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                                                          15
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Im Plangebiet wurden 13 Höhlenbäume mit und ohne Brutnachweis identifiziert. Davon befinden sich
9 Höhlenbäume außerhalb der Fläche die im Bebauungsplan als Wald festgesetzt wird.
Tabelle 2: Höhlenbäume

                                                                   GPS-
                                                                                           Erfas-     Lage anhand des
                                                              Koordinaten /
Nr.    Baumart               Beschreibung                                                  sungs-     Bebauungsplans
                                                             Plaktettennr. am
                                                                                            jahr       (Stand 02.2021)
                                                                  Baum
1     Birke        Brutplatz Buntspecht                      -                           2017       Grünfläche C - Baum
                                                                                                    wird zum Erhalt festge-
                                                                                                    setzt
2     Birke        Brutplatz Trauerschnäpper in              -                           2017       westl. Bereich der
                   Buntspechthöhle                                                                  Gemeinbedarfsfläche
                                                                                                    G1
3     Birke        Brutplatz Buntspecht                      -                           2017       Grünfläche D (Sport-
                                                                                                    platzfläche)
4     Birke        Höhlung                                   -                           2018       Wald
5     Birke        Brutplatz Singdrossel, mehrere            -                           2018       Wald
                   Höhlen
6     Birke        Hochstubben, Höhlungen                    -                           2018       Grünfläche D (Sport-
                                                                                                    platzfläche)
7     Birke        Buntspecht Höhlungen                      -                           2018       Grünfläche D (Sport-
                                                                                                    platzfläche)
8     Birke        Spechthöhle                               -                           2018       Wald
9     Roteiche     mehrere Spechthöhlen                      65 3156                     2018       nördl. Bereich der
                                                                                                    Gemeinbedarfsfläche
                                                                                                    G1
10    Birke        Spechthöhle in 6 Metern Höhe              0370034                     2020       Wald
                   2020 Brutplatz des Buntspechtes           5802398
11    Roteiche     4 Spechthöhlen an einem Staren-           65                          2020       Grünfläche B - Fläche
                   kast in 7, 8, 9 und 10 Metern             3341                                   für die Rückhaltung von
                   Höhe                                                                             Niederschlagswasser
12    Eiche        Spechthöhle in 2 Metern Höhe              65                          2020       nördl. Bereich der
                   Spechthöhle in 3 Metern Höhe              3323                                   Gemeinbedarfsfläche
                   2020 Brutplätze von Buntspecht                                                   G1
                   und Star
                   Baum wurde eingekürzt
13    Roteiche     Spechthöhle in 1.20 Meter Höhe            0370418                     2020       nördl. Bereich der
                   am Stamm                                  5802726                                Gemeinbedarfsfläche
                   2020 Brutplatz der Kohlmeise                                                     G1

GPS-Koordinaten in UTM UPS 33 U, WGS 84

                                          Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                 16
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Abbildung 2: Höhlenbäume im Plangebiet (Stand der Planzeichnung 02.2021)

Im Plangebiet konnten insgesamt 23 Brutvogelarten festgestellt werden. Alle Arten zählen nach Bun-
desartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Bei den nachgewiese-
nen Brutvogelarten handelt es sich um häufige Vogelarten im Land Brandenburg. Die Arten sind nicht
in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste des Landes Brandenburg (2019) aufgeführt.
Star und Trauerschnäpper sind gemäß Roter Liste Deutschlands (2015) als gefährdet eingestuft. Bis
auf die Arten Fitis, Star, Trauerschnäpper und Waldlaubsänger sind die Vorkommen der Brutvogelar-
ten in Brandenburg stabil oder sogar zunehmend. Bei den genannten Arten sind sie rückläufig, die
Vorkommen bisher aber noch häufig bis sehr häufig (MLUL 2018).

Brutvögel
Bei den Arten Amsel, Buchfink, Mönchsgrasmücke, Eichelhäher, Nebelkrähe, Ringeltaube, Singdros-
sel, Sommergoldhähnchen und Zaunkönig handelt es sich um Freibrüter, die innerhalb von Baum-
und Strauchbeständen ihre Nester anlegen. Die Arten Fitis, Waldlaubsänger, Rotkelchen und Zilpzalp
bauen ihre Nester bodennah. Für diese Arten endet der Schutz der Niststätte mit Ende der jeweiligen
Brutperiode. Die Niststätten anderer Arten (siehe auch Tabelle 1, Schutz der Fortpflanzungsstätte: 2a)
sind hingegen ganzjährig geschützt im Sinne des § 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG. Dieser Schutz
endet erst mit Aufgabe des Reviers. In der Regel führt die Beeinträchtigung eines oder mehrerer Ein-
zelnester außerhalb der Brutzeit nicht zu einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsstätte.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden mehrere Brutplätze des Buntspechtes nachgewie-
sen.

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                               17
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

     •   Zwei Brutplätze des Buntspechtes und ein Brutplatz des Trauerschnäppers befinden sich je-
         weils in Höhlungen von Birken (Nachweis 2017).
     •   An einer Eiche konnten zwei Brutplätze in Spechthöhlen festgestellt werden.
     •   Ein Brutplatz des Buntspechtes befindet sich in einer Höhlung in einer Robinie und ein Brut-
         platz des Kleibers in einer Höhlung in einer Eiche (Baumnummer 64 5383, nördlicher Teil des
         Bebauungsplangebiets).
     •   Ein Brutplatz des Buntspechtes und ein Brutplatz des Stars befinden sich an einer Eiche am
         Caputher Heuweg sowie ein Brutplatz des Buntspechtes und ein Brutplatz des Stars in einer
         Birke nahe den Wohngebäuden Caputher Heuweg (Nachweis 2020).
     •   Eine Spechthöhle und ein Brutplatz der Kohlmeise befinden sich an einer Eiche nahe der
         Wendeschleife der Straßenbahn (Nachweis 2020).
Der Buntspecht zimmert jedes Jahr zur Fortpflanzungszeit eine neue Bruthöhle. Althöhlen werden von
anderen Arten, darunter Vögel, Fledermäuse und andere Kleinsäugetiere nachgenutzt.
Der Trauerschnäpper nutzt die Baumhöhlen in der Regel wiederkehrend für die Jungenaufzucht. Der
Trauerschnäpper ist in der aktuellen Roten Liste von Deutschland (2015) in der Kategorie - 3 (gefähr-
det) eingestuft, die Population ist im Rückgang begriffen. Auch die Arten Kohlmeise und Star nutzen
Baumhöhlen in der Regel wiederkehrend für die Jungenaufzucht.
Im Untersuchungsgebiet konnten außerdem Brutreviere der Nischen- und Höhlenbrüter Blaumeise,
Gartenbaumläufer, Haubenmeise, Kleiber, Kohlmeise, und Sumpfmeise erfasst werden. Diese Arten
nutzen ihre Fortpflanzungsstätten (Höhlungen und Nischen an Bäumen bzw. geeignete Strukturen an
Gebäuden) ebenfalls in der Regel wiederkehrend in der nächsten Brutperiode. Die nachgewiesenen
Brutreviere stellen in Verbindung mit geeigneten Strukturen für eine Nestanlage am umliegenden
Baumbestand ganzjährig geschützte Lebensstätten im Sinne des § 44 Absatz 1 Nummer 3 Bundesna-
turschutzgesetz dar.
Des Weiteren konnte ein Brutplatz der Singdrossel an einem Höhlenbaum im südlichen Teil des Be-
bauungsplangebiets nachgewiesen werden. Bei dieser Art erlischt der Schutz der Fortpflanzungsstätte
gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz nach dem Ende der jeweiligen Brutsaison.
Die Singdrossel baut in jeder Brutperiode ein neues Nest, die Nester werden im Allgemeinen nicht
wiederholt für die Jungenaufzucht aufgesucht.
Im Falle einer Beseitigung geschützter Niststätten der Höhlen- und Nischenbrüter, aber auch unbe-
wohnter Baumhöhlungen sind passende Kompensationsmaßnahmen (Anbringung von Höhlenbrüter-
kästen) am zu erhaltenden Baumbestand erforderlich. Für Kohlmeise, Blaumeise und Kleiber können
die Höhlenbrüterkästen auch an nahe gelegenen Gebäuden angebracht werden.

Nahrungsgäste
Neben den ermittelten Brutvogelarten konnten 14 weitere besonders und streng geschützte Vogelar-
ten als Nahrungsgäste erfasst werden.
Tabelle 3: Nachweise Nahrungsgäste (Vögel)

                                                                                                                  BArt
                           Wissenschaftlicher                                                RL BB
Deutscher Name                                              Abk.         Neststandort                RL D 2015   SchVO
                           Name                                                               2019
                                                                                                                  2005

Elster                     Pica pica                          Ei                 F             *         *         §

Feldsperling               Passer montanus                    Fe                 H            V         V          §

Gartenbaumläufer           Certhia brachydactyla             Gb                  N             *         *         §

Hausrotschwanz             Phoenicurus ochruros               Hr                 N             *         *         §

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                               18
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

                                                                                                                                                   BArt
                                     Wissenschaftlicher                                                         RL BB
Deutscher Name                                                            Abk.         Neststandort                           RL D 2015         SchVO
                                     Name                                                                        2019
                                                                                                                                                   2005

Haussperling                         Passer domesticus                      H                H, F                   *               V                §

Mauersegler                          Apus apus                             Ms                  H                    *               *                §

Nebelkrähe                           Corvus corone                          Nk                 F                    *               *                §

Schwanzmeise                         Aegithalos caudatus                   Sm                  F                    *                *               §

Schwarzspecht                        Dryocopus martius                     Ssp                 H                    *               *               §§

Star                                 Sturnus vulgaris                       S                  H                    *               3                §

Stieglitz                            Carduelis carduelis                    Sti                F                    *                *               §

Stockente                            Anas platyrhynchos                    Sto             B, F, NF                 *               *                §

Tannenmeise                          Parus ater                              Tm                H                    *               *                §

Wintergoldhähnchen                   Regulus regulus                       Wg                  F                    *                *               §
Erläuterungen:
Neststandort: B – Bodenbrüter, N – Nischenbrüter: H – Höhlenbrüter, F – Freibrüter, NF – Nestflüchter, K – Koloniebrüter
RL BB (Rote Liste Brandenburg): RYSLAVY, T.; JUNKE, M.; MADLOW, W. (2019)
            1 – vom Aussterben bedroht; 2 – stark gefährdet; 3 – gefährdet; R – extrem selten; V – Art der Vorwarnliste; * - ungefährdet
RL D (Rote Liste Deutschland): GRUENEBERG et. al.l. (2015)
            1 – vom Aussterben bedroht; 2 – stark gefährdet; 3 – gefährdet; R – Arten mit geografischer Restriktion; V – Art der Vorwarnliste; * - unge-
            fährdet
BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung)
            §: besonders geschützt, §§: streng geschützt

Maßnahmen zur Vereidung und Kompensation des mit der Umsetzung des Bebauungsplans verbun-
denen Eingriff sind in Kapitel 7 dargestellt. Die Betroffenheit bzgl. der Verbotstatbestände ist in Kapitel
8.1 beschrieben.

4.4         Fledermäuse
Während der Tageszeit wurden relevante Strukturen am Baumbestand auf anwesende Fledermäuse
und deren Spuren (Kot, Rückstände an potenziellen Quartierzugängen, Fraßreste) untersucht. Ver-
schiedene Fledermausarten wurden bei mehreren Begehungen im Gebiet erfasst. Alle Nachtbege-
hungen wurden mit einem Detektor durchgeführt. Des Weiteren wurde die Horchbox Batlogger A von
der Firma Elekon für die Aufnahme von Ultraschallrufen während zweier Nächte eingesetzt. Die
Nachbestimmung der Arten erfolgte größtenteils manuell nach äußerlichen Merkmalen (Flugverhalten
und Silhouette), vorliegendem Habitat und Ultraschallrufen der in Brandenburg vorkommenden Arten
nach SKIBA (2009) und TEUBNER et. Al. (2008).
Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnten bei den Detektorbegehungen bzw. durch den Einsatz
einer Horchbox an verschiedenen Stellen im Gebiet Fledermäuse ermittelt werden, die entweder auf
der Jagd waren oder das Gebiet als Transfergebiet nutzten. Im gesamten Bebauungsplangebiet konn-
ten Fledermausaktivitäten nachgewiesen werden.

                                                      Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                             19
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

Tabelle 4: Fledermausnachweise

                                                                                                                                  Jahr des Nach-
               Fledermausart bzw. -gattungen                                 RL-D1)          FFH-RL2)             Modus3)
                                                                                                                                      weises

Zwergfledermaus                                                                                                                    2017, 2018,
                                       Pipistrellus pipistrellus               *                 IV                  Jagd
                                                                                                                                      2020
                                                                                                                                   2017, 2018,
Mückenfledermaus                       Pipistrellus pygmaeus                   D                 IV                  Jagd
                                                                                                                                      2020
                                                                                                                                   2017, 2018,
Breitflügelfledermaus                  Eptesicus serotinus                     G                 IV                  Jagd
                                                                                                                                      2020

Rauhautfledermaus                      Pipistrellus nathusii                   *                 IV                  Jagd              2018
Gattung Langohr                        Plecotus spec.                          -                 IV                  Jagd              2017

                                                                                                                                  2017, 2018,
Großer Abendsegler                     Nytalus noctula                         V                 IV              Transfer, Jagd
                                                                                                                                    2020
Gattung Myotis                         Myotis spec.                            -                 IV                  Jagd              2017
1) Schutzstatus   Rote Liste Deutschland (MEINIG, BOYE, & HUTTERER, 2009)
   Gefährdungskategorien: 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, V – Vorwarnliste (keine Kategorie der RL), G – Gefährdung
   anzunehmen, aber Status unbekannt; D – Daten unzureichend, * - ungefährdet
2) FFH-Richtlinie   vom 21.05.1992, 92/43/EWG II – Art des Anhangs II der Richtlinie; IV – Art des Anhangs IV der Richtlinie
3) Jagd:   Jagdhabitat/Flugraum, Transfer: nur zeitweilig verweilend, kurzzeitig gebietsüberquerend

Die Fledermausaktivitäten konzentrierten sich auf den südwestlichen Bereich der Waldfläche, im süd-
lichen Teil des Bebauungsplangebiets auf die Randbereiche (Waldwege), während im nördlichen Teil
(Zufahrt Heinrich-Mann-Allee) nur wenige Nachweise gelangen.
Innerhalb des Baumbestandes im Gebiet konnten keine Fledermausquartiere oder Spuren von Fle-
dermäusen ermittelt werden. Im Untersuchungsgebiet sind mehrere Höhlenbäume vorhanden. Diese
sind in Tabelle 2 dargestellt. Die Höhlenbäume weisen zum Großteil ein hohes Quartierpotenzial für
Fledermäuse auf.
Die ermittelten Fledermausarten stehen nicht in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste von
Deutschland. Der Große Abendsegler ist in der Vorwarnliste aufgeführt, bei der Breitflügelfledermaus
besteht eine Gefährdung unbekannten Ausmaßes und bei der Mückenfledermaus ist die Datenlage für
eine Einstufung unzureichend. Die Bestände der Zwergfledermaus sind deutschlandweit ungefährdet.
Maßnahmen zur Vereidung und Kompensation des mit der Umsetzung des Bebauungsplans verbun-
denen Eingriff sind in Kapitel 7 dargestellt. Die Betroffenheit bzgl. der Verbotstatbestände ist in Kapitel
0 beschrieben.

4.5          Reptilien
Die Erfassung der Reptilien wurde im Anschluss an die Brutvogelkartierung 2017 durchgeführt. Zu
diesem Zeitpunkt reichte der Geltungsbereich des Bebauungsplans noch fast bis an die Bahntrasse
heran. In der Zwischenzeit wurde er deutlich nach Norden verlagert.
Potenziell geeignete Habitate befinden sich im Bereich der Böschung zum Bahndamm einschließlich
der angrenzenden Waldkante. Die potenziellen Habitatflächen wurden im Rahmen mehrerer Bege-
hungen, bei geeigneter Witterung (sonnige Vormittagsstunden, Temperaturen bei etwa 20 °C und
windstill) abgesucht.
Im Ergebnis konnten keine Zauneidechsen gefunden werden. Nichtsdestotrotz bietet der Bahndamm
kleinräumig geeignete Lebensraumbedingungen für die Zauneidechse, gute Versteck- und Sonnen-
plätze auf Holzstämmen und am Waldrand sind offene Sandstellen für die Eiablage vorhanden. Der
Bahndamm südöstlich vom Geltungsbereich ist als potenzielles Habitat für die Art Zauneidechse ein-

                                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                                               20
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

zustufen. Dieser Bereich befindet sich bereits außerhalb des Plangebietes in ca. 30 m Entfernung zu
diesem. Aufgrund der Entfernung zum Plangebiet und dem waldbestandenen Charakter der Fläche ist
nicht davon auszugehen, dass sich innerhalb des Plangebietes Zauneidechsen ansiedeln bzw. wie-
derfinden.
Die Lebensstätten wurden als geschützte Biotope kartiert. Eine Betroffenheit der Art durch die Umset-
zung der Planung ist derzeit nicht zu erwarten. Im Zuge der Baumaßnahmen sind diese Flächen nicht
als Baustelleneinrichtungsfläche zu nutzen.
Aus einem Gutachten von der Grünen Liga liegt ein Hinweis vor, dass im Bebauungsplangebiet die
Blindschleiche (Angius fragilis) vorkommt. Sie gehört zu den am häufigsten anzutreffenden Reptilien.
Die Art kann eine Vielzahl verschiedener Habitate besiedeln, unter anderem Laubwälder, Bahndämme
und Wiesen. Bei der Blindschleiche handelt es sich um eine national besonders geschützte Reptilien-
art. Sie gehört nicht zu den geschützten Arten. Somit gelten für diese Art nicht die Verbotstatbestände
(Zugriffsverbote) des § 44 Absatz 1 BNatSchG. Sie ist im Rahmen der Eingriffsregelung als einfacher
Umweltbelang gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB abzuarbeiten. Bei Eingriffen in den Lebensraum der
Blindschleiche wären grundsätzlich die allgemeinen Vermeidungsgebote zu beachten.
Da keine Reptilien im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden, erfolgt keine Betrachtung
der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

4.6    Amphibien
Bei den Begehungen im Untersuchungsgebiet konnten keine Amphibien festgestellt werden. Die ge-
naue Begutachtung des Regenwasserbeckens erbrachte auch keine Nachweise von Amphibien am
oder im Gewässer. Bei den abendlichen Erfassungen konnten ebenfalls keine Amphibien im Gebiet
verhört werden.
In der Umgebung zum Plangebiet befinden sich Land- und Gewässerlebensräume, die geeignete
Habitatstrukturen für Amphibien aufweisen. Das am nächsten gelegene Kleingewässer ist mit 1,5 Km
Entfernung der Teufelssee. Aufgrund der bereits bestehenden und geeigneten Habitatstrukturen in
unmittelbarer Umgebung zum See, ist nicht davon auszugehen, dass sie bis in den Geltungsbereich
wandern.
Da keine Amphibien im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden, erfolgt keine Betrachtung
der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

4.7    Holzbewohnende Käfer
Im Untersuchungsgebiet konnten einige Höhlenbäume festgestellt werden, die sich allerdings nicht für
eine Besiedlung durch Holz bewohnende Käfer eignen. Gut besonnte Alt- und Totholzbäume sind im
Gebiet nicht vorhanden. Alte besonnte Stiel-Eichen, die der streng geschützte Heldbock (Cerambyx
cerdo) besiedeln könnte, konnten ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Die erfassten Höhlungen
sind in ihrer Ausdehnung gering und weisen keine größeren Mulmkörper auf. Die überwiegende An-
zahl der Bäume hat keine Höhlungen und ist in einem vitalen Zustand. Somit besteht für Holz bewoh-
nende Käferarten kein Potenzial für ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet.
Da holzbewohnenden Käfer im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden, erfolgt keine Be-
trachtung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

4.8    Bienen
Entlang der Bahntrasse, d.h. außerhalb des Plangebietes, wurde ein Vorkommen der besonders ge-
schützten Gattung Andrena (Sandbienen) nachgewiesen. Die Art bevorzugt für den Nestbau schütter
bewachsene Stellen in warmer und trockner Lage, wegen der geringeren Bodenfeuchte häufig auch
Böschungen. Zum Schutz ist der Erhalt trockener und halbtrockener Biotoptypen sowie strukturreicher
kleinteiliger Landschaftselemente, die ein großes Angebot an verschiedenen Blütenpflanzen und
Nistmöglichkeiten haben wichtig.
Das Habitat befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches (Entfernung ca. 20 m). Die Lebensstätten
wurden als geschützte Biotope kartiert. Eine Betroffenheit der Art durch die Umsetzung der Planung

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                               21
ASB zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ der Landeshauptstadt Potsdam

ist derzeit nicht zu erwarten. Im Zuge der Baumaßnahmen sind diese Flächen nicht als Baustellenein-
richtungsfläche zu nutzen.
Da Bienen im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden, erfolgt keine Betrachtung der Ver-
botstatbestände nach § 44 BNatSchG.

4.9       Sonstige Arten
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen erfolgte keine Erfassung von Hügelnestern der Wald-
ameisen. Im Zuge der Biotoptypenkartierungen wurden mehrere Ameisennester entdeckt. Eine ge-
naue Bestimmung der Art erfolgte jedoch nicht. Vor Beginn der Baumaßnahme im Plangebiet beste-
hende Ameisennester sind umzusetzen (nähere Ausführungen siehe Kapitel 0)
Im Plangebiet wurden Eichhörnchen gesichtet. (Sciurus vulgaris). Eichhörnchen zählen als heimische
Säugetier zu den besonders geschützten Arten nach BArtSchV. Die Art benötigt einen differenzierten
Baumbestand in Bezug auf Alter und Art der Bäume um sowohl die Ernährung (u.a. Knospen, Zweige,
Sämereien) als auch Lebensstätten zu finden. Die Art gehört zu den Kulturfolgern, die auch in Gärten
und Parkanlagen zu finden sind.

5 Vorkommen von Arten, die unter das Jagdgesetz fallen
Zahlreiche in Wäldern und somit auch im Plangebiet vorkommende Arten unterliegen dem Jagdrecht
und damit nicht den Vorschriften zum Tierschutzrecht des BNatSchG. Das Jagdrecht ist die aus-
schließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterlie-
gen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen (§ 1 Abs. 1 BJagdR.
Das Jagdrecht dient nicht primär dem Artenschutz.
Zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen gehören gemäß § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
unter anderem
      •   Rotwild (Cervus elaphus L.),
      •   Damwild (Dama dama L.),
      •   Rehwild (Capreolus capreolus L.),
      •   Schwarzwild (Sus scrofa L.),
      •   Fuchs (Vulpes vulpes L.).
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an
seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche
Handlungen zu stören (§ 19a BJagdG). Für einige Arten gelten Jagd- und Schonzeiten. Jagdzeiten
sind für Brandenburg in § 5 Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Branden-
burg (BbgJagdDV) zu § 31 Absatz 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) definiert. In
den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht not-
wendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden (§ 22 Abs. 4 BJagdG).

6 Wirkprozesse und -komplexe des Vorhabens
Im Folgenden werden die von der geplanten Entwicklung der Fläche ausgehenden möglichen direkten
und indirekten Auswirkungen auf die untersuchten Arten / Artengruppen dargestellt.
Zu berücksichtigen sind Wirkfaktoren des Vorhabens, die eine Verletzung von Verbotstatbeständen
des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG bewirken können.
Wirkfaktoren sind Ursachen, die geeignet sind, Auswirkungen, ggf. Beeinträchtigungen und damit
Funktionsveränderungen auszulösen. Diese können sowohl baubedingt (vorrangig in Verbindung mit
der Bauphase), anlagebedingt (im Zusammenhang mit den künftigen Bauwerken stehend) als auch
betriebsbedingt (durch die geplante Nutzung) auftreten. Baubedingte Wirkungen sind zeitlich auf das
Baugeschehen begrenzt. Sie treten direkt auf den Baustellen, den Baustelleneinrichtungsflächen und
Zuwegungen sowie im unmittelbaren Umkreis des Baugeschehens auf. Indirekte baubedingte Wir-

                                        Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH

                                                               22
Sie können auch lesen