Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen - Stadt ...
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[Geben Sie Text ein] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen Auftraggeber Evangelisches Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim e.V. Ostpreußenallee 1 41539 Dormagen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen Auftraggeber Evangelisches Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim e.V. Ostpreußenallee 1 41539 Dormagen Bearbeiter: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Bernd Fehrmann M. Sc. Biologie Markus Bucher B. Sc. Raumplanung Florian Knapp Essen, Juli 2020 Ökoplan – Bredemann und Fehrmann Savignystraße 59 45147 Essen 0201-62 30 37 0201-64 30 11 (Fax) info@oekoplan-essen.de www.oekoplan-essen.de Ökoplan – Bredemann und Fehrmann Savignystraße 59 45147 Essen 0201-62 30 37 0201-64 30 11 (Fax) info@oekoplan-essen.de www.oekoplan-essen.de
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 Inhalt 1 Einleitung ...........................................................................................3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ...........................................................3 1.2 Rechtliche Grundlagen ..................................................................... 4 2 Methodik ............................................................................................ 6 2.1 Ablauf einer Artenschutzprüfung ................................................... 6 2.2 Datengrundlagen ...............................................................................7 2.3 Lebensraumpotenzialkartierung ..................................................... 8 3 Darstellung des Vorhabengebiets .................................................... 9 4 Vorhaben und Wirkfaktoren ........................................................... 10 5 Planungsrelevante Arten ................................................................. 12 5.1 Säugetiere ......................................................................................... 12 5.2 Avifauna ............................................................................................ 14 5.3 Amphibien ........................................................................................ 19 5.4 Reptilien ........................................................................................... 20 6 Prognose artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ................. 21 6.1 Säugetiere ......................................................................................... 21 6.2 Avifauna ........................................................................................... 22 6.2.1 Nicht planungsrelevante Vogelarten ............................................ 22 6.2.2 Planungsrelevante Vogelarten ....................................................... 22 6.3 Amphibien ....................................................................................... 24 6.4 Reptilien ........................................................................................... 24 7 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen einschließlich weiterer Erfassungen ..................................................................................... 25 7.1 Zeitfenster für Rodungsarbeiten ................................................... 25 7.2 Avifauna ........................................................................................... 25 7.3 Kontrolle von Baumhöhlen ............................................................ 25 7.4 Vermeidung von Vogelschlag ........................................................ 25 7.5 Erhalt wertvoller Habitatstrukturen ............................................. 25 8 Zusammenfassung und Fazit ........................................................ 26 1/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Lage des Vorhaben (TIM-Online, Geobasis NRW 2020, dl- de/by-2-0)..........................................................................................3 Abb. 2 Luftbildaufnahme des Vorhabengebiets (TIM-Online, Geobasis NRW 2020, dl-de/by-2-0) ............................................................... 9 Abb. 3 Vorentwurf des geplanten Neubaus (Vorentwurf Maier Generalplaner 18.05.2020) .............................................................. 10 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Naturschutzabfrage .......................................................................... 8 Tab. 2 Planungsrelevante Säugetierarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) ................................................................................................... 12 Tab. 3 Planungsrelevante Vogelarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) 14 Tab. 4 Planungsrelevante Amphibienarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) ................................................................................................... 19 Tab. 5 Planungsrelevante Reptilienarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) .................................................................................................. 20 Tab. 6 Artbezogene Erforderlichkeit weiterer Kontrollen, ggf. ASP 2 ... 21 Tab. 7 Artbezogene Erforderlichkeit weiterer Kontrollen, ggf. ASP 2 .. 22 2/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Das evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievemheim plant den Neubau einer Kindertagesstätte. Der Neubau soll neben der Kreuzkirche auf dem unbebauten Gelände realisiert werden. In Abstimmung mit der Stadt Dormagen findet ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan statt, in diesem Zusammenhang erfolgt die folgende Artenschutz- prüfung. Um den Bestimmungen des Artenschutzrechts zu entsprechen, ist bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die Durchführung einer Artenschutzprüfung erforderlich. Vor dem genannten Hintergrund wurde das Büro Ökoplan – Bredemann und Fehrmann mit dem vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag der Stufe 1 beauftragt. Dieser stellt dar, für welche planungsrelevanten Arten das Vorhabengebiet und dessen Umfeld eine Eignung bzw. Funktion als Lebensraum aufweist. Ferner wird geprüft, inwieweit projektbedingt, im Hinblick auf die gegebenen Wirkfaktoren, artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG entstehen können. Abb. 1 Lage des Vorhaben (TIM-Online, Geobasis NRW 2020, dl-de/by-2-0) 3/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 1.2 Rechtliche Grundlagen Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutz- gesetzes (BNatSchG). Mit den Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5, 6 und 45 Abs. 7 wurden die entsprechenden Vorgaben der FFH-Richtlinie (Art. 12, 13 und 16 FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (ART. 5, 9 UND 13 V- RL) in nationales Recht umgesetzt. Nach nationalem und internationa- lem Recht werden drei verschiedene Artenschutzkategorien unterschie- den (VGL. § 7 ABS. 2 NR. 12 BIS 14 BNATSCHG): • besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie), • streng geschützte Arten (national) inklusive der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch), • europäische Vogelarten (europäisch). Mit § 44 Abs. 1 definiert das BNatSchG artenschutzrechtliche Verbote. Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur“ national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Zugriffs- verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzu- folge beschränkt sich der Prüfumfang einer ASP auf die Zugriffsverbote für europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. In Bezug auf diese Arten ist es verboten: 1) Wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören („Tötungsverbot“), 2) Wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert („Störungsverbot“), 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören („Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“), 4) Wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich u. a. die Sonder- regelungen, dass: • Kein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vorliegt, solange das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Art nicht signifikant erhöht wird und es sich gleichzeitig um unver- meidbare Beeinträchtigungen handelt, • Kein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 vorliegt, wenn Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer 4/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere bzw. die Erhaltung der ökologischen Funktion der Lebensstätte im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, • Kein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 („Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“) und Nr. 4 vorliegt, wenn die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Pflanzenstandorte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Nahrungshabitate sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen als solches nicht dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Gemäß der „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V- RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren“ (VV- Artenschutz, MKULNV 2016), kann ihre Beschädigung jedoch aus- nahmsweise einen Verbotstatbestand auslösen, wenn dadurch (im Fall sogenannter essenzieller Habitate) die Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte entfällt. Ergibt die Prüfung, dass ein Vorhaben trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen, engl. continued ecological functionality) sowie eines Risikomanagements einen der o. g. Verbotstatbestände erfüllen könnte, ist es grundsätzlich unzulässig. Ausnahmsweise darf es dann nur noch zugelassen werden, wenn gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art vorliegen und eine zumutbare Alternative fehlt und der Erhaltungszustand der Populationen einer Art sich nicht verschlechtert. Für die förmliche Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig. Von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG kann die UNB zudem auf Antrag eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG erteilen, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen drohen die Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 69 ff. BNatSchG. 5/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 2 Methodik 2.1 Ablauf einer Artenschutzprüfung Ablauf und Inhalte der Artenschutzprüfung (ASP) richten sich nach den Vorgaben der „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungs- verfahren“ (VV-Artenschutz) (MKULNV 2016) sowie der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MKULNV) NRW vom 22.12.2010: „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“. Das methodische Vorgehen orientiert sich an dem „Methodenhandbuch zur Artenschutz- prüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Monitoring“ (MKULNV 2017). Eine ASP lässt sich in drei Stufen unterteilen. Zunächst ist durch eine überschlägige Prognose zu klären, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können (Stufe 1: Vorprüfung). Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen und vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Aufgrund des Artenumfangs der europäischen Vogelarten hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl von sogenannten planungsrelevanten Arten getroffen, die bezüglich des Artenschutzes zu berücksichtigen sind. Das „Tötungsverbot“ gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (s. u.) gilt jedoch weiterhin für alle europäischen Vogel- arten. Zur Einschätzung der gebietsspezifischen Artvorkommen erfolgt eine Potenzialanalyse. Unter einer Potenzialanalyse ist eine differenzierte Analyse des jeweiligen Lebensraumpotenzials in Bezug auf das mögliche Vorkommen von Arten zu verstehen. Die Potenzialanalyse erfolgt auf Grundlage der in Kap. 2.2 dargestellten Datenquellen, der während der Ortsbegehung erfassten Biotopstrukturen sowie der Hinweise auf Vor- kommen planungsrelevanter Arten. Im Anhang befindet sich eine Foto- dokumentation der vorhandenen Habitatstrukturen. Im weiteren Verfahren werden verbal argumentativ diejenigen Arten ausgeschlossen, für die im Vorhabenbereich zentrale Lebensraum- elemente fehlen bzw. keine Hinweise auf ein Vorkommen bestehen und die ggf. verbleibenden Arten zusammengestellt, für die ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann. Sind insgesamt keine Vorkommen europäisch geschützter Arten innerhalb des Vorhabenbereich bekannt bzw. zu erwarten, ist ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstat- bestände nicht zu befürchten und das Vorhaben somit aus artenschutz- rechtlicher Sicht zulässig. 6/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 Kann ein Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Wirkungsanalyse zu prüfen, ob von dem Vorhaben Wirkungen ausgehen können, durch die ein Zugriffsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist das Vorhaben aus artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten als zulässig zu bewerten. Stellt sich heraus, dass durch die vorhabenbeding- ten Wirkungen ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht auszuschließen ist, sind in Abhängigkeit der Situation weiterfüh- rende Erfassungen zur Überprüfung des Artvorkommens und ggf. eine ASP der Stufe 2 (vertiefende „Art-für-Art-Betrachtung“) durchzuführen, in der Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert werden. Wird trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen, wird in Stufe 3 geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzun- gen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vor- liegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 2.2 Datengrundlagen Zur Ermittlung der potenziell im betrachteten Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten wurden die Angaben des Fachinformations- systems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des Landesamtes für Natur, Umwelt, Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV O. J.) bezüglich des dem Vorhaben räumlich zugeordneten Messtisch- blattquadranten (MTBQ) 4806/4 „Neuss“ für die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Gebäude, Höhlenbäume, Horstbäume“ ausgewertet. Zudem erfolgte eine Auswertung der Datenbank des Fachinformations- systems „@linfos–Landschaftsinformationssammlung“ (LANUV O. J.) bezüglich bekannter Vorkommen planungsrelevanter Arten. Darüber hinaus wurde die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Rhein- Kreis Neuss bezüglich bekannter Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Vorhabens befragt sowie eine Datenabfrage beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz durchgeführt, um vorhandene Informationen bei der Beurteilung berücksichtigen zu können (Versendung der Anfragen per Mail am 01.07.2020). Befragt wurden folgende Institutionen: • Haus der Natur – Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss • BUND Kreisgruppe Neuss, Ortsgruppe Dormagen • NABU Kreisverband Neuss • Untere Naturschutzbehörde Rhein-Kreis Neuss 7/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 Tab. 1 Naturschutzabfrage Adressat Anfrage Rückmeldung versendet (Stand: 08.07.2020) Untere Naturschutzbehörde 01.07.2020 Rückmeldung am Rhein-Kreis Neuss 02.07.2020 Haus der Natur – Biologische 01.07.2020 Rückmeldung am Station im Rhein-Kreis Neuss 01.07.2020 NABU Kreisverband Neuss 01.07.2020 Keine Rückmeldung BUND Kreisgruppe Neuss, 01.07.2020 Keine Rückmeldung Ortsgruppe Dormagen 2.3 Lebensraumpotenzialkartierung Im Rahmen der am 04.07.2020 durchgeführten Begehung wurden die Biotope auf dem Baugrundstück und der Umgebung begutachtet und diese hinsichtlich der Eignung als Lebensraum bzw. Fortpflanzungs- und Ruhestätte planungsrelevanter Arten begutachtet und Zufalls- beobachtungen entsprechender Arten oder Hinweise auf deren Vorkommen (Kotspuren, Neststandorte, Fraßreste, Federn, Totfunde etc.) erfasst. 8/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 3 Darstellung des Vorhabengebiets Die Kreuzkirche liegt in Dormagen im Stadtteil Nievenheim. Der geplante Neubau der Kindertagesstätte entsteht auf dem unbebauten Gelände nordöstlich des Kirchengebäudes. Die bestehende Zufahrt wird genutzt. Die unbebaute Fläche ist eine Rasenfläche mit einem großen Laubbaum und mehreren kleineren Sträuchern und Bäumen. Die Blut-Buche (Fagus sylvatica f. purpurea) mit einem Stammdurch- messer von 3,4m steht im vorderen Bereich der Fläche Nahe der Auffahrt. Des Weiteren auf der Fläche sind ein Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) nahe der Bismarckstraße, eine Kirsche (Prunus avium), zwei Birken (Betula) und weitere junge Bäume und Sträucher. Das Vorhaben liegt im Siedlungsbereich. Die Umgebung ist überwiegend durch Wohnbebauung und private Grünflächen geprägt. Die direkte Umgebung ist geprägt durch öffentliche Gebäude der Gesamtschule, der Bücherei und der Kirche. Abb. 2 Luftbildaufnahme des Vorhabengebiets (TIM-Online, Geobasis NRW 2020, dl-de/by-2-0) 9/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 4 Vorhaben und Wirkfaktoren Im Rahmen des Vorhabens soll eine Kindertagesstätte für fünf Gruppen errichtet werden. Die nachstehende Abbildung zeigt den Vorentwurf des Lageplans für den Neubau der Kindertagesstätte. Dem nachstehenden Vorentwurf ist die Planung für den Neubau zu entnehmen. Das Kitagebäude entsteht auf der Rasenfläche, die beste- hende Auffahrt wird genutzt und im rückwertigen Bereich mit 13 Stell- plätzen erweitert. Die Blut-Buche (Fagus sylvatica f. purpurea) bleibt bestehen. Abb. 3 Vorentwurf des geplanten Neubaus (Vorentwurf Maier Generalplaner 18.05.2020) Bei der Umsetzung des Vorhabens sind folgende bau-, anlage- und nutzungsbedingte Wirkungen zu unterscheiden: Im Rahmen der Baufeldräumung und der anschließenden Bauarbeiten können sich Störungen durch Geräusch- und Lichtimmissionen, Erschütterungen sowie Bewegungen von Menschen und Maschinen ergeben. Diese baubedingten Störungen können im näheren Umfeld zu einer Beeinträchtigung von Tieren führen. Die Beseitigung vorhandener Bau- und Gehölzstrukturen in der Phase der Baufeldräumung kann zu einem Verlust von Brut- und Quartierstätten für Vögel und Fledermäuse sowie zu einer Verkleinerung von Nahrungshabitaten führen. Zudem kann sich zum Beispiel durch Zerstörung besetzter Vogelnester mit Eiern bzw. immobilen Jungtieren oder durch Zerstörung von Fledermaus- quartieren an und in Gebäuden oder Baumhöhlen ein erhöhtes Tötungs- risiko für Individuen ergeben. 10/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 Anlagebedingt kann es durch die Flächeninanspruchnahme zum Verlust von Lebensräumen kommen. Sind größere Glasfronten oder verspiegelte Flächen an den Gebäudeneubauten vorgesehen, kann hieraus anlagebe- dingt ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit Todesfolge für Vögel und Fleder- mäuse resultieren. Durch die zukünftige Nutzung der Fläche als Kindertagesstätte ergibt sich eine erhöhte Frequentierung von Menschen. Nutzungsbedingt entstehen für Kindertagesstätten typische Lärm- und Lichtimmissionen sowie Bewegungsreize, die bei manchen Arten Fluchtreaktionen auslösen können. Hinzu kommen Störwirkungen des zunehmenden Kfz-Verkehrs. Bei störungsempfindlichen Arten beschränken sich die Störwirkungen nicht nur auf den direkt betroffenen Bereich, sondern wirken sich ggf. auch auf die Lebensraumeignung im Umfeld des Vorhabengebiets aus. 11/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 5 Planungsrelevante Arten 5.1 Säugetiere Für den ausgewerteten MTBQ werden fünf planungsrelevante Säugetierarten angegeben (LANUV o. J.). Im Rahmen der Datenabfrage bei der Biologischen Station Rhein-Kreis Neuss / beim NABU Kreisverband Rhein-Kreis Neuss / der @linfos- Datenbank ergaben sich zudem Informationen zum Vorkommen von Zwergfledermaus im Umfeld des Vorhabengebietes. Diese beziehen sich auf Sichtungen aus dem Jahr 2000. Im Rahmen der Lebensraumpotenzialkartierung wurden die vorhan- denen Strukturen im Hinblick auf ihre Eignung als Lebensstätte für Fledermäuse begutachtet. Spuren (Kot, Totfunde, Nahrungsreste etc.) die auf ein Vorkommen hindeuten, wurden nicht festgestellt. Quartiersstrukturen liegen im Vorhabengebiet in Form von Baumhöhlen vor, wobei lediglich die Höhlen in älteren Bäumen ein Potenzial für eine Nutzung als Tagesversteck oder Zwischenquartier aufweisen. Es wurden keine Höhlen mit Hinweisen auf eine Quartiernutzung gefunden. Eine zukünftige Nutzung der Baumhöhlen als Tagesversteck oder Zwischen- quartier baumbewohnender Fledermäuse jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Potenzialanalyse wird der Status der planungsrelevanten Säugetierarten wie in Tabelle 2 dargestellt eingeschätzt: Tab. 2 Planungsrelevante Säugetierarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) EZ Schutz Status Untersu- Art NRW Vorkommen/ Habitatpräferenz Status chungsgebiet (ATL) Jagdhabitate: strukturreiche, lichte Wälder, (SZQ, NG) Parkanlagen, Gärten etc.; QU: Wochen- potenzielle Baum- Braunes Langohr G §§ stuben in Baumhöhlen, Nistkästen, höhlenquartiere Pletoctus auritus Gebäuden; ÜW: Höhlen, Stollen, Keller. vorhanden, pot. Nahrungshabitat Lebensraum: Bach- und Flussauen, Ent- wässerungsgräben, Altarme, Seen, Teich- anlagen, Abgrabungsgewässer; charak- teristischer Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften; wichtig sind gutes - Europäischer Nahrungsangebot (Wasserpflanzen, keine geeigneten Biber G §§ Kräuter, Weichhölzer), ständige Wasser- Habitatstrukturen Castor fiber führung und störungsarme, grabbare vorhanden Uferböschungen zur Anlage der Bauten; nach Ausrottung Wiedereinbürgerung in Eifel und Niederrhein; kontinuierliche Ausbreitung. 12/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 EZ Schutz Status Untersu- Art NRW Vorkommen/ Habitatpräferenz Status chungsgebiet (ATL) In NRW Durchzügler und Überwinterer; bevorzugt Laub- und Auwälder mit viel Großer (NG) Alt- und Totholz; Jagdhabitate: Offenland Abendsegler G §§ pot. oder halboffene Landschaft unter anderem Nyctalus noctula Nahrungshabitat an Gewässern; QU/ÜW: Baumhöhlen; ÜW: auch in Gebäuden. Waldreiche, gut strukturierte Landschaft; (SZQ, NG) Kleiner Jagdhabitate: keine Bevorzugung von potenzielle Baum- Abendsegler U §§ Vegetationsstrukturen; opportunistische höhlenquartiere Nyctalus leisleri Jagdweise; QU/ÜW: Baumhöhlen, seltener vorhanden, pot. an/in Gebäuden und Fledermauskästen. Nahrungshabitat Besiedelt strukturreiche Landschaften, als (SZQ, NG) Kulturfolger auch Siedlungsbereiche, Einzeltiere in selbst Großstädte; Jagdhabitate: Gewässer, Baumhöhlen nicht Zwergfledermaus Kleingehölze, Waldränder und an Straßen- auszuschließen Pipistrellus G §§ laternen; QU: An und in Gebäuden, meist (vorw. Gebäude pipistrellus in Nähe größerer Gewässer, selten auch in bew. Art), pot. Bäumen oder Holzstapeln; ÜW: Spalten Nahrungshabitat an/in Gebäuden, Höhlen, Felsspalten, Stollen, Keller. Erläuterungen: EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch) Erhaltungszustand: G günstig U ungünstig S schlecht ↑ positiver Trend ↓ negativer Trend - keine Angabe Habitatpräferenz: QU Tages-/Wochenstubenquartier ÜW Überwinterungsquartier Schutzstatus: §§ nach BNatSchG streng geschützte Art § nach BNatSchG besonders geschützte Art Status im Wirkraum: (x) potenzielles Vorkommen (NG) potenzieller Nahrungsgast (WS) potenzielle Wochenstube (WQ) potenzielles Winterquartier (SZQ) potenzielles Sommer- bzw. Zwischenquartier - keine Vorkommen zu erwarten 13/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 5.2 Avifauna Für den ausgewerteten MTBQ werden 25 planungsrelevante Vogelarten angegeben (LANUV o. J.). Im Rahmen der Datenabfrage bei der Biologische Station Rhein-Kreis Neuss / beim NABU Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss/ der @linfos- Datenbank ergaben sich zudem Informationen zum Vorkommen von der Feldlerche und Sturmmöwe im Umfeld des Vorhabengebiets. Diese beziehen sich auf aus dem Jahr 2010 stammende Kartierung/ Beobachtung. Im Rahmen der Ortsbegehung am 04.07.2020 wurden folgende Arten als Zufallsfunde festgestellt: Amsel, Rotkelchen, Mönchsgrasmücke. Das Vorhabengebiet weist keine essenziellen Habitatstrukturen auf. Es wurden im belaubten Zustand keine geeigneten Baumhöhlen oder Nistplätze vorgefunden. Lediglich die älteren, größeren Bäume bieten potenziell geeignete Habitatstrukturen für eine Brut. Im Rahmen der Potenzialanalyse wird der Status der planungsrelevanten Vogelarten wie in Tabelle 3 dargestellt eingeschätzt: Tab. 3 Planungsrelevante Vogelarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) EZ Schutz Status Untersuchungs- Art NRW Vorkommen / Habitatpräferenz status gebiet (ATL) In NRW Brutvogel, flächendeckendes Verbreitungsgebiet; Lebensraum: offene, mit (NG, B) Hecken/ Sträuchern/ Koniferen bewachsene Potenzieller Nahrungs- Bluthänfling Flächen mit samentragender Krautschicht, gast im Vorhabens- unb. § Carduelis cannabina heckenreiche Agrarlandschaften, Heide-, gebiet, geeignete Ödland- und Ruderalflächen, Friedhöfe, Habitatstrukturen Gärten, Parks; Nestbau: in dichten Büschen vorhannden und Hecken. In NRW mittelhäufiger Brut- und Gastvogel; Lebensraum: Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern; Brut: an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm - Eisvogel oder Sand in Bruthöhlen, z. T. auch in keine geeigneten G §§ Alcedo atthis Wurzeltellern umgestürzter Bäume und Habitatstrukturen künstlichen Nisthöhlen; Nahrungshabitat: vorhanden kleinfischreiche Gewässer mit guten Sicht- verhältnissen und überhängenden Ästen als Ansitzwarten 14/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 EZ Schutz Status Untersuchungs- Art NRW Vorkommen / Habitatpräferenz status gebiet (ATL) In NRW flächendeckend verbreitet; Charakterart der offenen Feldflur; Lebens- raum: reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutztes Grünland und Brachen - Feldlerche sowie größere Heidegebiete; Nestbau: in keine geeigneten U↓ § Alauda arvensis Bodenmulden in Bereichen mit kurzer und Habitatstrukturen lückiger Vegetation; Wintergetreideäcker vorhanden und intensiv gedüngtes Grünland aufgrund hoher Vegetationsdichte kein optimales Brutbiotop. In NRW mittelhäufiger Brutvogel; Lebens- raum: gebüschreiche, feuchtes Extensiv- grünland, größere Waldlichtungen, gras- - Feldschwirl reiche Heidegebiete und Verlandungszonen keine entsprechenden U § Locustella naevia von Gewässern, seltener Getreidefeldern; Habitatstrukturen Nestbau in Bodennähe oder am Boden in vorhanden Pflanzenhorsten z. B. in Heidekraut, Pfeifen- gras, Rasenschmiele. In NRW flächendeckend verbreitet; Lebens- raum: halboffene Agrarlandschaften mit hohem Grünlandanteil, Obstwiesen, Feld- - gehölze und Waldränder, z. T. auch Park- Feldsperling keine entsprechenden U § anlagen, Obst- und Gemüsegärten ländlicher Passer montanus Habitatstrukturen Siedlungen; Meidet: Innenstädte; Brutplatz- vorhanden treuer Höhlenbrüter, z. T. in kolonieartigen Ansammlungen, nutzt Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen. In NRW ganzjährig als Stand- und Strich- vogel; Lebensraum: Kulturlandschaften mit Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen, auch größere (NG) Habicht G↓ §§ Parks und Friedhöfe; Bruthabitat: Waldin- potenzieller Accipiter gentilis seln ab 1- 2 ha, meist mit altem Baumbe- Nahrungsgast stand, bevorzugt mit Schneisen (freier Anflug). Horstanlage in hohen Bäumen z. B. Lärche, Fichte, Kiefer oder Buche. In NRW ganzjähriger Stand- und Strich- vogel; Lebensraum: parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hart- (B, NG) holzauen sowie feuchte Erlen- und Hain- Baumhöhlen vorhan- buchenwälder mit hohem Alt- und Totholz- den; potenzieller Nah- Kleinspecht anteil, Randbereiche dichter, geschlossener rungsgast; potenziell U § geeignete Habitatstruk- Dryobates minor Wälder, Siedlungsbereiche, strukturreiche Parkanlagen, alte Villen-, Obst- und turen im Umfeld des Vorhabengebiet vorhan- Hausgärten; Nestbau: Nisthöhlenanlage in den totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern, vor allem Pappeln und Wei- den. 15/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 EZ Schutz Status Untersuchungs- Art NRW Vorkommen / Habitatpräferenz status gebiet (ATL) In NRW Brutvogel in fast allen Lebens- räumen; Lebensraum: Parklandschaften, (B, NG) Heide- und Moorgebiete, lichte Wälder, geeignete Kuckuck Siedlungsränder und Industriebrachen; U↓ § Habitatstrukturen Cuculus canorus Brutschmarotzer, bevorzugte Wirte: Teich- vorhanden; potenzieller und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neun- Nahrungsgast töter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Gras- mücken, Pieper und Rotschwänze. In NRW ganzjähriger, häufiger Stand- und Strichvogel sowie Wintergast; Lebensraum: nahezu alle Lebensräume der Kulturland- - Mäusebussard schaft, sofern geeignete Baumbestände als G §§ keine Horste Buteo buteo Brutplatz vorhanden sind. Brut: Horststand- vorhanden; orte, Randbereiche von Waldgebieten, Feld- gehölze, Baumgruppen und Einzelbäume; Jagd in Offenlandbereichen. In NRW nahezu flächendeckender Brutvogel in allen Naturräumen; Lebensraum: als Kulturfolger Siedlungsbereiche; Brut: als Koloniebrüter freistehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und (NG) Mehlschwalbe keine Fassadennester U § Städten; Nestbau: Lehmnester an Delichon urbica vorhanden; potenzieller Dachunterkanten, in Giebel-, Balkon- und Nahrungsgast Fensternischen oder unter Mauer- vorsprüngen; Nahrungshabitate: insektenreiche Gewässer und offene Agrar- landschaften in Brutplatznähe. Bewohner gebüschreicher Ränder von Laub- / Mischwäldern, Feldgehölzen, Gebüschen, - Nachtigall Hecken, naturnahen Parkanlagen; Lebens- keine geeigneten G § Luscinia megarhynchos raum: Gewässernähe, Feuchtgebiete, Auen, Habitatstrukturen ausgeprägte Krautschicht für Nestanlage, vorhanden Nahrungssuche, Aufzucht. Lebensraum: lichte, feuchte und sonnige Laub-, Au- und Feuchtwälder in Gewässer- - nähe (oft Pappelwälder), gelegentlich auch Pirol keine entsprechenden U↓ § kleinere Feldgehölze, Parkanlagen und Oriolus oriolus Habitatstrukturen Gärten mit hohen Baumbeständen; Nestbau: vorhanden auf Laubbäumen z. B. Eichen, Pappeln, Erlen. In allen Naturräumen flächendeckend (NG) verbreitet; Brut: Gebäude mit Einflug- keine entsprechenden Rauchschwalbe U § möglichkeit (z. B. Viehställe, Scheunen, Gebäude vorhanden; Hirundo rustica Hofgebäude) in Lehmnestern. potenzieller Nahrungsgast Lebensraum: Acker- und Wiesenflächen mit - Rebhuhn Feld- und Wegrainen sowie unbefestigte keine entsprechenden S § Perdix perdix Feldwege; Brut: am Boden in flachen Habitatstrukturen Mulden. vorhanden In NRW Brutvogel; Lebensraum: offene, - Rotmilan reich gegliederte Landschaften mit keine geeigneten S §§ Milvus milvus Feldgehölzen und Wäldern; Jagdhabitat: Habitatstrukturen Äcker und Wiesen. vorhanden 16/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 EZ Schutz Status Untersuchungs- Art NRW Vorkommen / Habitatpräferenz status gebiet (ATL) In NRW ganzjährig mittelhäufiger Stand- und Strichvogel; Lebensraum: halboffene Landschaften mit engem Kontakt zu - Schleiereule Siedlungsbereichen (z. B. Äcker, Wiesen, keine geeigneten G §§ Tyto alba Wege, Straßen, Gräben oder Brachen). Habitatstrukturen Bewohnt Gebäude in Einzellagen, Dörfern vorhanden und Kleinstädten (z. B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). In NRW seltener Brutvogel; Lebensraum: Grünlandflächen, Moore und Heiden, Brach- (NG) Schwarzkehlchen G § und Ruderalflächen mit kleinen Gebüschen, potenzieller Saxicola rubicola Hochstauden, strukturreiche Säume und Nahrungsgast Gräben. Stand- und Strichvogel sowie Wintergast; Lebensraum: gehölzreiche Kulturland- (NG) Sperber schaften mit ausreichendem Angebot an keine Horste G §§ Accipiter nisus Kleinvögeln; Brut: in halboffenen Parkland- vorhanden; potenzieller schaften mit kleinen Waldinseln, Feld- Nahrungsgast gehölzen und Gebüschen. In NRW als Brutvogel, regelmäßiger (B, NG) Durchzügler und Gastvogel, flächendecken- Baumhöhlen vorhan- des Verbreitungsgebiet; Brut: Höhlenbrüter den; potenzieller Nah- Star unb. § (z. B. ausgefaulte Astlöcher, Buntspecht- rungsgast Sturnus vulgaris höhlen, aber als Kulturfolger auch in potenziell geeignete Nischen und Spalten an Gebäuden); Habitatstrukturen Nahrungshabitat: offene Flächen. Mittelhäufiger Standvogel; Lebensraum: offene und grünlandreiche Kulturland- - Steinkauz schaften mit gutem Höhlenangebot, sehr keine entsprechenden G↓ §§ Athene noctua reviertreu; Brut: Nutzt Höhlen in Obst- Habitatstrukturen bäumen, Kopfweiden, Nischen in Gebäuden vorhanden und Viehställen. Brutvogel; Brut: in Kolonien mit anderen - Sturmmöwe Wasservögeln entlang von Stillgewässern keine entsprechenden U § Larus canus und großen Flussläufen (bevorzugt Abgra- Habitatstrukturen bungs- und Bergsenkungsgewässer). vorhanden Stand- und Strichvogel, auch als Wintergast; Lebensraum: in der Nähe von menschlichen (NG) Siedlungen und meidet geschlossene Wald- Turmfalke keine Krähennester G §§ gebietet; Brut: in Felsnischen, Halbhöhlen, Falco tinnunculus vorhanden; potenzieller Steinbrüchen oder Gebäuden (z. B. Nahrungsgast Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken) bzw. alten Krähennestern. In NRW mittelhäufiger Brutvogel; (B, NG) Lebensraum: offene bis halboffene Park- geeignete Turteltaube landschaften mit Wechsel aus Agrarflächen S §§ Habitatstrukturen Streptopelia turtur und Gehölzen; Brut: meist in Feldgehölzen, vorhanden; potenzieller Hecken, Gebüschen oder lichten Laub- und Nahrungsgast Mischwäldern. 17/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 EZ Schutz Status Untersuchungs- Art NRW Vorkommen / Habitatpräferenz status gebiet (ATL) In NRW als Koloniebrüter; Brut: in Sand-, - Kies oder Lößgruben, diese müssen senk- Uferschwalbe keine entsprechenden U §§ recht, vegetationsfrei sein und aus Sand und Riparia riparia Habitatstrukturen Lehm bestehen; Nahrungshabitat: Gewässer, vorhanden Wiesen, Weiden und Felder. Brutvogel; Lebensraum: lückige Altholz- (NG) beständen in Laub- und Laubmischwäldern, potenzieller Nahrungs- Waldkauz parkartigen Strukturen oder Gärten mit gast im Vorhabens- G §§ Strix aluco altem Baumbestand, sehr reviertreu; Brut: gebiet; keine geeigneten Nistet in Baumhöhlen, auch in Nisthilfen, Gebäudenischen/ Dachböden, Kirchtürmen. Baumhöhlen vorhanden Mittelhäufiger Stand- und Strichvogel; Lebensraum: halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen, - Waldohreule U §§ Waldrändern, auch im Siedlungsbereich in keine größeren Nester Asio otus Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungs- oder Horste vorhanden rändern; Jagd: in strukturreichen Offenland- bereichen, großen Waldlichtungen. Erläuterungen: EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch) Erhaltungszustand: G günstig U ungünstig S schlecht ↓ negativer Trend ↑ positiver Trend - keine Angabe Schutzstatus: §§ nach BNatSchG streng geschützte Art § nach BNatSchG besonders geschützte Art Status im Wirkraum: - keine Vorkommen zu erwarten NG Nahrungsgast (NG) potenzieller Nahrungsgast B Brutvogel (B) pot. Brutvogel BV Brutverdacht DZ Durchzügler WG Wintergast [] im weiteren Umfeld 18/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 5.3 Amphibien Da sich im Bereich des Vorhabens und der näheren Umgebung keine geeigneten Laichgewässer befinden, sind Vorkommen planungs- relevanter Amphibienarten als unwahrscheinlich zu bewerten. Tab. 4 Planungsrelevante Amphibienarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) EZ Schutz Status Untersuchungs- Art NRW Vorkommen / Habitatpräferenz status gebiet (ATL) Laichhabitate: stehende, besonnte, fisch- - Kammmolch G §§ arme Stillgewässer mit artenreicher keine geeigneten Triturus cristatus Vegetation. Gewässer vorhanden Ursprünglich offene, steppenartiger Landschaft und Sandgebiete in großen Flussauen. Heute landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen (extensiv genutzte Äcker, Wiesen, Weiden, Park- - Knoblauchkröte S §§ anlagen, Gärten, Abgrabungsgebiete). Laicht keine geeigneten Pelobates fuscus in offenen, teilweise tiefen Gewässern mit Gewässer vorhanden Röhrichtzonen und reichhaltiger Unter- wasservegetation (Weiher, Teiche, Altwässer, Niederungs-bäche, Gräben, alte Dorfteiche, extensiv genutzte Fischteiche). Erläuterungen: EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch) Erhaltungszustand: G günstig U ungünstig S schlecht Schutzstatus: §§ nach BNatSchG streng geschützte Art § nach BNatSchG besonders geschützte Art Status im Wirkraum: - keine Vorkommen zu erwarten (x) Vorkommen möglich x Vorkommen nachgewiesen 19/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 5.4 Reptilien Für den ausgewerteten MTBQ wird eine planungsrelevante Reptilienarten angegeben (LANUV O. J.). Aufgrund des Fehlens artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen kann ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Tab. 5 Planungsrelevante Reptilienarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) EZ Schutz Status Untersuchungs- Art NRW Vorkommen / Habitatpräferenz status gebiet (ATL) Lebensraum ursprünglich Binnendünen- gebiete. Jetzt Heiden, Halbtrocken- und - Trockenrasen, Waldränder, Feldraine, Zauneidechse keine entsprechenden G §§ sonnenexponierte Böschungen, Ruderal- Lacerta agilis Habitatstrukturen fluren, Abgrabungsflächen, Steinbrüchen, vorhanden Bahndämme und Brachen, jeweils mit geeig- neten Eiablageplätzen (grabbare Böden). Erläuterungen: EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch) Erhaltungszustand: G günstig U ungünstig S schlecht Schutzstatus: §§ nach BNatSchG streng geschützte Art § nach BNatSchG besonders geschützte Art Status im Wirkraum: - keine Vorkommen zu erwarten (x) Vorkommen möglich x Vorkommen nachgewiesen 20/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 6 Prognose artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Im Rahmen der ASP der Stufe 1 ist zu beurteilen, ob – und wenn ja, für welche Arten – projektbedingt artenschutzrechtlich relevante Beein- trächtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Tabellen in diesem Kapitel geben einen Überblick über die planungsrelevanten Arten, für die ein Vorkommen im Vorhabengebiet möglich ist bzw. nachgewiesen wurde (siehe auch Kap. 3) sowie eine artbezogene Prognose im Hinblick auf die Erforderlichkeit weiterer Kontrollen oder Erfassungen, beziehungsweise einer ASP der Stufe 2. 6.1 Säugetiere Das Vorhabengebiet weist eine Eignung als potenzielles Nahrungs- und (temporäres) Quartierhabitat auf. Diese sind jedoch als nicht-essenziell einzustufen, d. h. trotz der Inanspruchnahme von Habitatbestandteilen bleibt die ökologische Funktion im Rahmen der Umsetzung des Vorha- bens im räumlichen Zusammenhang erhalten. Ein Verstoß gegen das Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG („Zerstörung von Lebensstätten“) ist für diese Arten daher nicht zu prognostizieren. Tab. 6 Artbezogene Erforderlichkeit weiterer Kontrollen, ggf. ASP 2 Kontrolle / Art Status Untersuchungsgebiet ggf. ASP 2 Braunes Langohr (Pletoctus auritus) (SZQ, NG) X Europäischer Biber (Castor fiber) - - Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) (NG) X Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) (SZQ, NG) X Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) (SZQ, NG) X Erläuterungen: Status im Wirkraum: (Q) potenzielle Quartierfunktion (NG) potenzieller Nahrungsgast (SZQ) potenzielles Sommer- bzw. Zwischenquartier Erforderlichkeit weitergehender Erfassungen, ggf. ASP der Stufe 2: X erforderlich - nicht erforderlich Fazit Für die Artengruppe der Säugetiere ist eine Erfüllung von Verbotstat- beständen gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksich- tigung der in Kap. 7 dargestellten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Im belaubten Zustand konnten keine Hinweise auf ein Quartiersvorkommen von Fledermäusen festgestellt werden. Bei Rodung der Bäume ist zuvor eine Kontrolle durchzuführen (siehe hierzu auch Kapitel 7). 21/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 6.2 Avifauna 6.2.1 Nicht planungsrelevante Vogelarten Für die nicht planungsrelevanten Vogelarten wird gemäß der VV-Arten- schutz (MKULNV 2016) davon ausgegangen, dass aufgrund der Anpas- sungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes der Arten, z. B. „Allerweltsarten“, bei vorhabenbedingten Beeinträch- tigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Abweichungen dieser Regelvermutung, die dem „Methodenhandbuch zur Artenschutz- prüfung in NRW“ (LANUV 2017) entsprechen und welche zu einer Erfül- lung eines Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG führen können, treffen hier nicht zu: Im Vorhabengebiet sind weder bedeutende lokale Populationen europäischer Vogelarten betroffen, noch werden durch das Vorhaben nicht planungsrelevante Arten gemäß der Roten Liste im entsprechenden Naturraum bedroht. Baubedingte Tötungen nicht planungsrelevanter Arten können sich durch eine Zerstörung besetzter Nester oder Eier ergeben. Um dies zu vermeiden, ist die Baufeldräumung generell außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, die vom 01. März bis 30. September geht, durchzuführen (vgl. Kap. 7). 6.2.2 Planungsrelevante Vogelarten Für die Arten Bluthänfling, Habicht, Kleinspecht, Kuckuck, Mehl- schwalbe, Rauchschwalbe, Schwarzkehlchen, Sperber, Star, Turmfalke, Turteltaube und Waldkauz bietet das Vorhabengebiet eine Eignung als potenzielles Nahrungshabitat und teilweise als potenzielles Bruthabitat. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich um nicht-essenzielle Habitatbestandteile handelt und auch durch das Vorhaben die Eignung als potenzielles Nahrungs- und Bruthabitat noch in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Artenschutzrechtliche Konflikte sind demnach nicht zu erwarten. Tab. 7 Artbezogene Erforderlichkeit weiterer Kontrollen, ggf. ASP 2 Kontrolle / Art Status Untersuchungsgebiet ggf. ASP 2 Bluthänfling (Carduelis cannabina) (NG, B) - Eisvogel (Alcedo atthis) - - Feldlerche (Alauda arvensis) - - Feldschwirl (Locustella naevia) - - Feldsperling (Passer montanus) - - Habicht (Accipiter gentilis) (NG) - Kleinspecht (Dryobates minor) (B, NG) - Kuckuck (Cuculus canorus) (B, NG) - Mäusebussard (Buteo buteo) - - Mehlschwalbe (Delichon urbica) (NG) - 22/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 Nachtigall (Luscinia megarhynchos) - - Pirol (Oriolus oriolus) - - Rauchschwalbe (Hirundo rustica) (NG) - Rebhuhn (Perdix perdix) - - Rotmilan (Milvus milvus) - - Schleiereule (Tyto alba) - - Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) (NG) - Sperber (Accipiter nisus) (NG) - Star (Sturnus vulgaris) (B, NG) - Steinkauz (Athene noctua) - - Sturmmöwe (Larus canus) - - Turmfalke (Falco tinnunculus) (NG) - Turteltaube (Streptopelia turtur) (B, NG) - Uferschwalbe (Riparia riparia) - - Waldkauz (Strix aluco) (NG) - Waldohreule (Asio otus) - - Erläuterungen: Status im Wirkraum: (NG) potenzieller Nahrungsgast (B) pot. Brutvogel Erforderlichkeit weitergehender Erfassungen, ggf. ASP der Stufe 2: X erforderlich - nicht erforderlich Fazit Für die Artengruppe der Vögel ist eine Erfüllung von Verbotstat- beständen gem. § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung der in Kap. 7 dargestellten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Eine ASP der Stufe 2 ist somit nicht erforderlich. 23/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 6.3 Amphibien Vorkommen von Amphibien können im Vorhabengebiet ausgeschlossen werden, sodass es für diese Artengruppe keiner vertiefenden Betrachtung bedarf. Fazit Für die Artengruppe der Amphibien ist eine Erfüllung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG nicht zu erwarten. Eine ASP der Stufe 2 ist somit nicht erforderlich. 6.4 Reptilien Vorkommen von Reptilien können im Vorhabengebiet ausgeschlossen werden, sodass es für diese Artengruppe keiner vertiefenden Betrachtung bedarf. Fazit Für die Artengruppe der Reptilien ist eine Erfüllung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG nicht zu erwarten. Eine ASP der Stufe 2 ist somit nicht erforderlich. 24/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 7 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen einschließlich weiterer Erfassungen 7.1 Zeitfenster für Rodungsarbeiten Zur Vermeidung baubedingter Tötungen infolge einer Zerstörung besetzter Brutstätten ist die Baufeldräumung (Gehölzrodung) außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten (außerhalb der Zeit vom 01. März bis 30. September) durchzuführen. 7.2 Avifauna Sofern es unumgänglich ist, Abbruch- und Rodungsarbeiten außerhalb der Vogelbrut- und Aufzuchtzeit (außerhalb der Zeit vom 01. März bis 30. September) durchzuführen, sind die entsprechenden Strukturen (Gehölze) kurz vor Entfernung durch biologisches Fachpersonal auf ein aktives Brutgeschehen zu überprüfen. Bei einem Vorhandensein von Nestern mit Eiern oder nicht flüggen Jungvögeln ist das Vorhaben aufzuschieben, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben. Gegebenen- falls sind in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rhein-Kreis Neuss artentsprechende, vorgezogene Ausgleichsmaß- nahmen zu veranlassen, die ein Eintreten von Verbotstatbeständen verhindern können. 7.3 Kontrolle von Baumhöhlen Die Baumhöhlen sind vor der Fällung auf einen Besatz durch Fleder- mäuse zu kontrollieren. Werden dabei Fledermäuse festgestellt, ist die Fällung i.d.R. aufzuschieben, bis die Tiere das Quartier eigenständig verlassen haben. Bei entsprechenden Nachweisen eines Quartiervor- kommens baumbewohnender Fledermäuse ist unverzüglich die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rhein-Kreis Neuss zu informieren und das weitere Vorgehen mit dieser abzustimmen, um ggf. der Situation entsprechend Maßnahmen (Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) zu ergreifen, die ein Eintreten von artenschutz- rechtlichen Verbotstatbeständen verhindern. 7.4 Vermeidung von Vogelschlag Zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos infolge von Vogelkollisionen mit Gebäuden, sind an größeren Gebäudeglasfronten entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Broschüre „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (SCHMID ET AL. 2012) stellt verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor, wie z. B. die Reduktion der Durchsicht, die Verwendung halbtransparenter Materialien, Farbglas oder Gebäudeverschattung. 7.5 Erhalt wertvoller Habitatstrukturen Zur Vermeidung einer Inanspruchnahme von wertvollen Lebensraumbe- standteilen ist der vorhandene Gehölzbestand zu erhalten und während der Bauphase vor Beeinträchtigungen und Schädigungen zu schützen. 25/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 8 Zusammenfassung und Fazit Das evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievemheim plant den Neubau einer Kindertagesstätte. Im vorliegenden Gutachten wird dar- gestellt, inwieweit durch das Projekt artenschutzrechtliche Konflikte im Hinblick auf die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten sind. Auf Grundlage einer Ortsbegehung und unter Berücksichtigung vorhandener Daten wurde eine Potenzialanalyse zur Einstufung der Lebensraumeignung für planungsrelevante Arten durchgeführt. Für Arten, für die ein Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens nicht ausgeschlossen werden kann, wurde geprüft, inwieweit unter Berücksichtigung der projektspezifischen Wirkfaktoren eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit möglich ist. Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksichtigung der in Kap. 7 genannten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 ist nicht erforderlich. Essen, 08.07.2020 Bernd Fehrmann (Dipl.-Ökol., Dipl.-Ing.) 26/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020 Literatur BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas: Nonpasseriformes - Nichtsingvögel. Aula-Verlag Wiesbaden: 792 S. BOYE, P. & M. DIETZ (2004): Nyctalus noctula (Schreber, 1774). In: PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BLESS, R.; BOYE, P.; SCHRÖDER E.; SSYMANK, A. (BEARB.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69. Bonn – Bad Godesberg: S. 529 – 536. BRAUN, M. & U. HÄUSSLER (2003a): Braunes Langohr Plecotus auritus (Linnaeus, 1758). In: BRAUN, M. & F. DIETERLEN (HRSG.): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Band 1, allgemeiner Teil und Fledermäuse (Chiroptera). Verlag Eugen Ulmer: S. 463 – 473. BRAUN, M. & U. HÄUSSLER (2003b): Graues Langohr Plecotus austriacus (Fischer, 1829). In: BRAUN, M. & F. DIETERLEN (HRSG.): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Band 1, allgemeiner Teil und Fledermäuse (Chiroptera). Verlag Eugen Ulmer: S. 474 - 483. DIETZ, C.; VON HELVERSEN, O. & D. NILL (2007): Die Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas - Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. Stuttgart: Kosmos Verlag: 399 S. FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Nord- deutschlands. Eching: IHW-Verlag: 879 S. LAND NRW (2019): Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) [01.01.2020]. LANUV - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN -WESTFALEN (O. J.): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen: Planungsrelevante Arten: Internetadressen: Artengruppen: Listen für Artengruppen: https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschu tz/de/arten/gruppe [01.01.2020]. Messtischblätter: Messtischblätter in Nordrhein-Westfalen. https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschu tz/de/arten/blatt [01.07.2020]. 27/29
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