Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli Jahresrechnung 2018
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Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli Jahresrechnung 2018 Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 1 von 26
Inhalt 1. Vorwort 4 2. Bericht der Revisionsstelle 6 3. Bilanz und Betriebsrechnung 8 Bilanz 8 Betriebsrechnung 9 4. Anhang 11 Grundlagen und Organisation 11 4.1.1. Rechtsform und Zweck 11 4.1.2. Registrierung BVG und Sicherheitsfonds 11 4.1.3. Angabe der Urkunde und Reglemente 11 4.1.4. Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung 12 4.1.5. Experte, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde 12 4.1.6. Angeschlossene Arbeitgeber 13 Aktive Mitglieder und Rentner 13 4.2.1. Aktive Versicherte 13 4.2.2. Rentenbezüger 13 Art der Umsetzung des Zwecks 14 4.3.1. Erläuterung der Vorsorgepläne 14 4.3.2. Finanzierung, Finanzierungsmethode 15 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit 15 4.4.1. Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 15 4.4.2. Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze 16 4.4.3. Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung 16 Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad 16 4.5.1. Art der Risikodeckung, Rückversicherungen 16 4.5.2. Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat 17 4.5.3. Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner 17 4.5.4. Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen 18 4.5.5. Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens 18 4.5.6. Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen 18 4.5.7. Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen 18 4.5.8. Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 19 Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 19 4.6.1. Organisation der Anlagetätigkeit, Anlageberater und Anlagemanager, Anlagereglement 19 4.6.2. Inanspruchnahme Erweiterungen der Anlagemöglichkeiten (Art. 50 Abs. 4 BVV 2 19 Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 2 von 26
4.6.3. Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve 20 4.6.4. Darstellung der Vermögensanlagen nach Anlagekategorien 21 4.6.5. Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente 22 4.6.6. Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending 22 4.6.7. Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 22 4.6.8. Erläuterung zu den Vermögensverwaltungskosten 22 4.6.9. Erläuterungen der Anlagen beim Arbeitgeber 24 Erläuterung weiterer Positionen von Bilanz und Betriebsrechnung 24 4.7.1. Forderungen 24 4.7.2. Andere Verbindlichkeiten 24 4.7.3. Passive Rechnungsabgrenzungen 24 4.7.4. Fonds für Härtefälle 24 4.7.5. Ausserreglementarische Leistungen 25 4.7.6. Sonstiger Ertrag 25 4.7.7. Allgemeiner Verwaltungsaufwand 25 Auflagen der Aufsichtsbehörde 25 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage 26 4.9.1. Freies Stiftungskapital 26 4.9.2. Verpfändung von Aktiven 26 4.9.3. Erläuterung zu Teilliquidations-Tatbeständen 26 4.9.4. Senkung Rentenumwandlungssatz 26 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 26 Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 3 von 26
1. Vorwort Sehr geehrte Stiftungsräte, sehr geehrte Versicherte, sehr geehrte Rentner Das Anlagejahr 2018 war nach dem ausserordentlich guten Vorjahr eine herbe Enttäuschung. Praktisch alle Anlageklassen haben eine negative Performance erzielt. Die Eintrübung des globalen Wachstums sowie die politischen Ereignisse, insbesondere der Handelskrieg USA gegen China haben die Investo- rengemeinschaft sehr verunsichert. Vor allem im Dezember 2018 kamen die Aktienanlagen stark unter Druck. Auch die indirekten Immobilienanlagen haben nach unten korrigiert, das durchschnittliche Agio bei den Schweizer Immobilienfonds hat sich von rund 28% auf 14% halbiert. Das führte dazu, dass die Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli im Anlagejahr 2018 eine negative Perfor- mance von -2.86% (Vorjahr +9.25%) verzeichnen musste. Der Deckungsgrad beträgt 129.7% (Vorjahr 131.1%). Der Stiftungsrat hat die Jahresrechnung 2018 mit Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang genehmigt. WICHTIGSTE BESCHLÜSSE UND NEUERUNGEN An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 hat der Stiftungsrat die Anpassung des Vorsorgeregle- ments per 1. Januar 2019 genehmigt. Die wesentlichen Änderungen sind: - Einkäufe müssen pro Kalenderjahr jeweils bis zum 15. Dezember bei der Stiftung eintreffen. Ein- käufe, die erst nach dem 15. Dezember eintreffen, haben keinen Anspruch auf eine Verarbeitung für die jeweilige Steuerperiode. - Teilpensionierung: Der Versicherte kann die Altersleistung als Rente oder in Kapitalform bezie- hen. Der Bezug der Altersleistung in Kapitalform ist in höchstens drei Schritten zulässig. - Ehegattenrente: Die Ehegattenrente kann vor dem Rentenbeginn wahlweise bis zu 100% in Kapi- talform bezogen werden. Die Kapitalisierung erfolgt versicherungstechnisch nach den techni- schen Grundlagen der Stiftung. - Todesfallkapital Altersrentner: Das Todesfallkapital entspricht beim Tod eines Altersrentners dem dreifachen Jahresbetrag einer Altersrente abzüglich des Betrags der bereits bezogenen Ren- tenleistungen. - Todesfallkapital Begünstigung: Der Versicherte oder Altersrentner kann bei der Begünstigten- ordnung die Kinder, die eine Waisenrente erhalten würden, und die übrigen Kinder zusammen- fassen. Dies gilt nur, wenn keine Personen gemäss lit. c existieren (= vom Verstorbenen in erheb- lichem Masse unterstützte Personen oder die Person, welche mit dem Verstorbenen in den letz- ten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder welche für den Unterhalt von gemeinsamen Kindern aufkommen muss, vorausgesetzt sie bezie- hen keine Witwer- oder Witwenrente). Die Mitteilung muss zu Lebzeiten des Versicherten oder Altersrentners bei der Stiftung vorliegen. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 4 von 26
- Todesfallkapital Geltendmachung: Der Leistungsanspruch muss innerhalb von 12 Monaten nach Tod des Versicherten bzw. Altersrentners geltend gemacht werden. Der Sparzinssatz für 2018 wurde auf 1% festgelegt, der Mutationszinssatz für 2019 ebenfalls auf 1%. Die neuen Reglemente stehen auf unserer Homepage www.pensionskasse-sps.ch unter „ÜBER UNS / DOWNLOADS“ als PDF zur Verfügung. WICHTIGSTE KENNZAHLEN 2018 2017 Veränderung Versichertenbestand per 31. Dezember Aktive Versicherte 191 183 +4.4% Rentenbezüger 39 41 -4.9% Total 230 224 +2.7% Kennzahlen in Mio. CHF Bilanzsumme 82.5 89.2 -7.5% Fremdkapital 11.1 13.4 -17.4% Vorsorgekapital und technische Rückstellungen 55.0 57.8 -4.7% Wertschwankungsreserve 11.0 11.6 -4.8% Freies Stiftungskapital 5.4 6.4 -16.2% Deckungsgrad in % 129.7% 131.1% -1.4% Freundliche Grüsse Urs Bracher Regula Fretz Jaeggi Stiftungsratspräsident Geschäftsführerin Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 5 von 26
2. Bericht der Revisionsstelle KPMG AG Audit Badenerstrasse 172 Postfach Telefon +41 58 249 31 31 CH-8004 Zürich CH-8036 Zürich Telefax +41 58 249 44 06 Internet www.kpmg.ch Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli, Zürich Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Stiftungsrates Der Stiftungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Stiftungsurkunde und den Reglementen verantwortlich. Diese Verantwortung beinhal- tet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung einer internen Kontrolle mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Stiftungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verant- wortlich. Verantwortung des Experten für berufliche Vorsorge Für die Prüfung bestimmt der Stiftungsrat neben der Revisionsstelle einen Experten für berufliche Vor- sorge. Dieser prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Ver- pflichtungen erfüllen kann und ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für die für versiche- rungstechnische Risiken notwendigen Rückstellungen ist der aktuelle Bericht des Experten für berufli- che Vorsorge nach Artikel 52e Absatz 1 BVG in Verbindung mit Artikel 48 BVV 2 massgebend. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung ab- zugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesent- lichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnach- weisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer die interne Kontrolle, soweit diese für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prü- fungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kon- trolle abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü- fungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 6 von 26
Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz, der Stiftungsurkunde und den Reglementen. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher und anderer Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung (Art. 52b BVG) und die Unabhängigkeit (Art. 34 BVV 2) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sach- verhalte vorliegen. Ferner haben wir die weiteren in Art. 52c Abs. 1 BVG und Art. 35 BVV 2 vorgeschriebenen Prüfungen vorgenommen. Der Stiftungsrat ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Umsetzung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen zur Organisation, zur Geschäftsführung und zur Vermögensanlage verantwortlich. Wir haben geprüft, ob - die Organisation und die Geschäftsführung den gesetzlichen und reglementarischen Bestim- mungen entsprechen und ob eine der Grösse und Komplexität angemessene interne Kontrolle existiert; - die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entspricht; - die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten sowie die Offenlegung der Interessenverbindungen durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird; - die freien Mittel oder die Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstim- mung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet wurden; - die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden; - in den offen gelegten Rechtsgeschäften mit Nahestehenden die Interessen der Vorsorgeeinrich- tung gewahrt sind. Wir bestätigen, dass die diesbezüglichen anwendbaren gesetzlichen, statutarischen und reglementari- schen Vorschriften eingehalten sind. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. KPMG AG Erich Meier Carole Gehrer Zugelassener Revisionsexperte Zugelassene Revisionsexpertin Leitender Revisor Zürich, 12. April 2019 KPMG AG ist eine Konzerngesellschaft der KPMG Holding AG und Mitglied des KPMG Mitglied von EXPERTsuisse Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, der KPMG International Cooperative (“KPMG International”), einer juristischen Person schweizerischen Rechts. Alle Rechte vorbe- halten. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 7 von 26
3. Bilanz und Betriebsrechnung Bilanz Anhang 2018 2017 CHF % CHF % AKTIVEN Vermögensanlagen Flüssige Mittel 892’901 5’804’730 Forderungen 4.7.1 392’208 520’717 Obligationen 9’950’035 9’983’622 Aktien Schweiz 11’051’653 11’687’233 Aktien Ausland 10’639’095 11’746’358 Aktien Emerging Markets 2’822’731 3’291’882 Alternative Anlagen 4.6.4.2 10’386’417 10’938’513 Immobilien Schweiz indirekt 4.6.9 4’440’012 4’722’048 davon Anlagen beim Arbeitgeber TCHF 1'961 (VJ TCHF 2'088) Immobilien Ausland indirekt 4’746’025 3’723’585 Immobilien Schweiz direkt 4.6.4.1 27’000’000 26’590’000 4.6.4 82’321’077 99.8 89’008’688 99.8 Aktive Rechnungsabgrenzung 196’271 0.2 171’890 0.2 82’517’348 100.0 89’180’578 100.0 PASSIVEN Verbindlichkeiten Freizügigkeitsleistungen und Renten 301’996 192’052 Kreditoren 46’314 58’815 Andere Verbindlichkeiten 4.7.2 630’844 3’027’083 979’154 1.2 3’277’950 3.7 Passive Rechnungsabgrenzung 4.7.3 10’130’421 12.3 10’167’444 11.4 Vorsorgekapitalien und techn. Rückstellungen Vorsorgekapital Aktive Versicherte 4.5.2 21’832’362 22’960’091 Vorsorgekapital Rentner 4.5.3 23’323’000 24’674’000 Technische Rückstellungen 4.5.4 9’300’000 9’560’000 Fonds für Härtefälle 4.7.4 585’000 585’000 55’040’362 66.7 57’779’091 64.8 Wertschwankungsreserve 4.6.3 11’010’000 13.3 11’560’000 13.0 Stiftungskapital, freie Mittel Stand zu Beginn der Periode 6’396’093 1’276’616 Aufwand- / Ertragsüberschuss -1’038’682 5’119’477 Stand am Ende der Periode 5’357’411 6.5 6’396’093 7.2 82’517’348 100.0 89’180’578 100.0 Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 8 von 26
Betriebsrechnung Anhang 2018 2017 CHF CHF Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen Beiträge Arbeitnehmer 1’119’262 1’090’354 Beiträge Arbeitgeber 2’178’029 2’113’666 Einmaleinlagen und Einkaufsummen 964’966 647’500 Eintrittsleistungen Freizügigkeitseinlagen 2’525’508 964’858 Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 6’787’765 4’816’378 Reglementarische Leistungen Altersrenten -1’406’894 -1’414’132 Hinterlassenenrenten -551’041 -540’559 Invalidenrenten -4’217 0 Kapitalleistungen bei Pensionierung -18’564 -214’892 Ausserreglementarische Leistungen 4.7.5 -78’500 -85’213 Austrittsleistungen Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -6’754’319 -490’748 Abfluss für Leistungen und Vorbezüge -8’813’535 -2’745’544 Bildung / Auflösung von Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen Veränderung Vorsorgekapital Aktive Versicherte 4.5.2 1’354’045 -1’229’615 Veränderung Vorsorgekapital Rentner 4.5.3 1’351’000 -1’100’000 Veränderung technische Rückstellungen 4.5.4 260’000 -680’000 Verzinsung des Sparkapitals -226’316 -820’384 Versicherungsaufwand Beiträge an Sicherheitsfonds -2’121 -2’216 Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil 710’838 -1’761’381 Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 9 von 26
Anhang 2018 2017 CHF CHF Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage Zinserfolg auf Guthaben -1’784 -1’037 Zinserfolg auf Verbindlichkeiten -443 -6’734 Erfolg Wertschriften - Erfolg Flüssige Mittel -9’571 -6’779 - Erfolg Obligationen -111’922 171’641 - Erfolg Aktien Schweiz -1’001’396 2’027’532 - Erfolg Aktien Ausland -799’276 1’749’194 - Erfolg Aktien Emerging Markets -441’985 796’959 - Erfolg Alternative Anlagen -351’971 102’229 - Erfolg Immobilien Schweiz indirekt -214’098 432’372 - Erfolg Immobilien Ausland indirekt -223’442 406’517 - Erfolg Immobilien Schweiz direkt 899’022 1’950’826 - Vermögensverwaltungsaufwand 4.6.8 -335’243 -362’128 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage 4.6.7 -2’592’109 7’260’592 Sonstiger Ertrag 4.7.6 1’222’196 1’364’967 Verwaltungsaufwand Allgemeiner Verwaltungsaufwand 4.7.7 -867’368 -886’785 Aufwand für Revisionsstelle und Experte für berufliche Vor- sorge -52’453 -77’424 Aufwand für Aufsichtsbehörden -9’786 -10’492 Verwaltungsaufwand total -929’607 -974’701 Ertrags- (+) / Aufwandüberschuss (-) vor Veränderung Wertschwankungsreserve -1’588’682 5’889’477 Veränderung der Wertschwankungsreserve 4.6.3 550’000 -770’000 Aufwand- / Ertragsüberschuss -1’038’682 5’119’477 Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 10 von 26
4. Anhang Grundlagen und Organisation 4.1.1. Rechtsform und Zweck Unter dem Namen Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli besteht eine gemäss öffentlicher Urkunde vom 26. Februar 2014 errichtete Stiftung im Sinne von Art. 80 ff ZGB mit Sitz in Zürich. Die Stiftung bezweckt in Ergänzung zur Pensionskasse SPS und Jelmoli die zusätzliche Vorsorge zu Gunsten der Arbeitnehmenden der Firma und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbun- dener Unternehmungen, sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen und reglementarischen Mindestleistungen hinaus weiterge- hende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Unternehmungen, welche durch die Firma an Dritte verkauft werden, können der Stiftung weiterhin angeschlossen bleiben. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. In jedem Fall müssen der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Ver- fügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre dürfen nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. 4.1.2. Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die Stiftung ist nicht im Register für die berufliche Vorsorge bei der Aufsichtsbehörde des Kantons Zürich eingetragen. Die Stiftung ist unter der Nummer 462 beim Sicherheitsfonds gemeldet. 4.1.3. Angabe der Urkunde und Reglemente Mit Beschluss des Stiftungsrats vom 23. Oktober 2017 wurde das neue Vorsorgereglement in Kraft gesetzt, welches für alle geführten Pläne Gültigkeit hat und jeweils pro Plan durch einen Anhang er- gänzt wird. Diese Vorsorgepläne richten sich nach dem Beitragsprimat. Im Berichtsjahr waren gültig: • Urkunde vom 26. Februar 2014 • Vorsorgereglement datiert vom 23. Oktober 2017 mit den Anhängen J, S und W, in Kraft seit 1. Januar 2018 • Organisationsreglement, Ausgabe 2017, in Kraft seit 19. Dezember 2016 • Anlage- und Rückstellungsreglement, Ausgabe 2017, in Kraft seit 19. Dezember 2016 • Teilliquidationsreglement (von der Aufsichtsbehörde am 6. Juni 2008 genehmigt) Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 11 von 26
4.1.4. Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung 4.1.4.1. Stiftungsrat (Amtsdauer 2018 – 2021) Arbeitgebervertreter Urs Bracher, Präsident Oliver Hofmann Markus Meier Franco Savastano Arbeitnehmervertreter Valentin Brühwiler Petra Weigert Die Mitglieder des Stiftungsrats sind zeichnungsberechtigt (kollektiv zu zweien). 4.1.4.2. Weitere Zeichnungsberechtigte Bernadette Erismann Sandra El Sayed Regula Fretz Jaeggi 4.1.4.3. Anlageausschuss Urs Bracher, Präsident Martin Freimüller Peter Lehmann Markus Meier 4.1.4.4. Geschäftsführer Regula Fretz Jaeggi Die JBES GmbH, Kaltbrunn, vertreten durch Regula Fretz Jaeggi, ist vom Stiftungsrat mit der Rech- nungsführung der Kasse betraut. Diese besorgt unter der Aufsicht des Stiftungsrats die Buchhaltung der Stiftung und erstellt deren Jahresrechnung. 4.1.5. Experte, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde 4.1.5.1. Experte Libera AG, Bleicherweg 21, 8021 Zürich 4.1.5.2. Revisionsstelle KPMG AG, Badenerstrasse 172, 8026 Zürich 4.1.5.3. Investment Consulting Credit Suisse AG, Global Custody Solutions 4.1.5.4. Aufsichtsbehörde BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Stampfenbachstrasse 63, 8090 Zürich Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 12 von 26
4.1.6. Angeschlossene Arbeitgeber Swiss Prime Site AG Swiss Prime Site Solutions AG Jelmoli AG Ospena Group AG Wincasa AG immoveris AG Die immoveris AG wurde im Jahr 2016 übernommen und in die Wincasa integriert. Per 1. Januar 2018 wurde ein Geschäftsbereich der Wincasa in die immoveris ausgelagert. Acht Versicherte wurden dadurch übertragen. Im Berichtsjahr gab es keine weiteren Veränderungen der angeschlossenen Arbeitgeber. Aktive Mitglieder und Rentner 4.2.1. Aktive Versicherte Die Bestandsentwicklung der aktiven Versicherten präsentiert sich wie folgt: Jelmoli Ospena SPS SPS Solu- Wincasa immo- Übrige Total tions veris Bestand am 1.1.2018 22 11 35 8 106 0 1 183 Eintritte 18 2 3 6 26 3 58 Austritte -10 -3 -4 -7 -21 -1 -46 Übertritte -1 1 -8 8 0 Pension mit Rente -1 -1 Pension mit Kapital -2 -2 Pension mit Rente und 0 Kapital Invalidität -1 -1 Todesfälle 0 Bestand am 31.12.2018 29 10 35 7 99 10 1 191 In der Spalte „Übrige“ ist ein Versicherter der Verwaltung von Pensionskasse und Wohlfahrtstiftung SPS und Jelmoli enthalten. 4.2.2. Rentenbezüger Altersrenten Ehegatten- & Invaliden- Total Kinderrenten renten Bestand am 1.1.2018 25 16 0 41 Todesfälle Rentner -1 -4 -5 Pension mit Rente 1 1 Pension mit Rente und Kapital 0 Invalidität 1 1 Zugänge 1 1 Rentenende 0 Bestand am 31.12.2018 25 13 1 39 Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 13 von 26
Art der Umsetzung des Zwecks 4.3.1. Erläuterung der Vorsorgepläne 4.3.1.1. Grundsätze Die Wohlfahrtsstiftung führt mehrere ähnliche Vorsorgepläne, die nach dem System des Beitragspri- mats aufgebaut sind. Die Pläne sind im Vorsorgereglement und den jeweiligen Anhängen umschrieben. J für Jelmoli, Ospena-Kader, Wohlfahrtstiftung und Imholz S für Swiss Prime Site W für Wincasa und immoveris Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Definition des versicherten Lohns und der Höhe der Bei- träge. Das Rücktrittsalter für Frauen und Männer beträgt einheitlich 65 Jahre. Der massgebende Jahreslohn entspricht dem gemäss Arbeitsvertrag vereinbarten und während eines Jahres auszurichtenden Lohns, vermindert um einen Koordinationsbetrag von CHF 120‘000 bzw. von CHF 134‘100 im Plan W. Der maximale versicherte Lohn entspricht in Plan J CHF 180'000 und in den Plänen S und W CHF 380‘000. Für jeden Versicherten wird ein individuelles Sparkonto (Sparguthaben) geführt. Das Sparguthaben wird durch Einlagen, Spargutschriften, Vorbezüge und Zinsen geäufnet. Die Verzinsung beträgt im Be- richtsjahr 1% (Vorjahr 2%). Der Fonds für Zusatzleistungen gewährt den Versicherten bzw. deren Hinterlassenen grundsätzlich Leistungen, wenn auch die Pensionskasse für den selben Versicherungsfall Leistungen erbringt. 4.3.1.2. Leistungen Die Altersrente wird ermittelt aufgrund des im Zeitpunkt des Rücktritts vorhandenen Sparguthabens und des zu diesem Zeitpunkt geltenden Umwandlungssatzes. Der Umwandlungssatz im Alter 65 be- trägt 5.75%. Der Umwandlungssatz im Alter 65 wird ab 1.1.2020 auf 5.5%, ab 1.1.2022 auf 5.25% und ab 1.1.2024 auf 5% gesenkt. Die Invalidenrente entspricht der mit dem Projektionszins hochgerechneten Altersrente, jedoch min- destens 50%, aber höchstens 60% des versicherten Lohns. Die Invalidenrente wird bis zum Tod oder dem Wegfall der Invalidität ausgerichtet, längstens jedoch bis zum Rücktrittsalter. Die Ehepartner- bzw. Lebenspartnerrente beträgt 60% der mit dem Projektionszins hochgerechneten bzw. laufenden Altersrente und wird lebenslänglich ausgerichtet. Stirbt ein Versicherter oder Altersrentner und werden keine Partnerrenten ausbezahlt, so wird den Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital ausbezahlt. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 14 von 26
4.3.2. Finanzierung, Finanzierungsmethode Das Alter des Versicherten ergibt sich aus der Differenz zwischen dem laufenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr. Der Wechsel in die nächst höhere Beitragsstufe erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Seit dem 1. April 2017 können die Versicherten unter den Beitragsstufen Minus, Standard und Plus wählen. Die gewählte Variante bleibt für mindestens ein Jahr bestehen. Die Beiträge werden basierend auf dem versicherten Lohn wie folgt erhoben: 4.3.2.1. Plan J (Jelmoli) Alter Sparbeiträge Risikobeiträge Total Versicherte (Varianten) Firma Versi- Firma Versi- Firma Minus Standard Plus cherte cherte (Stan- dard) 25 – 34 3.0 6.0 9.0 9.0 - 1.5 6.0 10.5 35 – 44 4.0 6.0 9.0 9.0 - 1.5 6.0 10.5 45 – 54 5.0 7.0 11.0 11.0 - 1.5 7.0 12.5 55 – 65 6.0 8.0 12.0 12.0 - 1.5 8.0 13.5 4.3.2.2. Plan S für Swiss Prime Site Alter Sparbeiträge Risikobeiträge Total Versicherte (Varianten) Firma Versi- Firma Versi- Firma Minus Standard Plus cherte cherte (Stan- dard) 25 – 34 5.0 7.0 10.0 10.0 - 6.0 7.0 16.0 35 – 44 6.0 8.0 12.0 12.0 - 6.0 8.0 18.0 45 – 54 7.0 9.0 14.0 14.0 - 6.0 9.0 20.0 55 – 65 8.0 10.0 16.0 16.0 - 6.0 10.0 22.0 4.3.2.3. Plan W für Wincasa Alter Sparbeiträge Risikobeiträge Total Versicherte (Varianten) Firma Versi- Firma Versi- Firma Minus Standard Plus cherte cherte (Stan- dard) 25 – 34 5.0 7.0 10.0 10.0 - 6.0 7.0 16.0 35 – 44 6.0 8.0 12.0 12.0 - 6.0 8.0 18.0 45 – 54 7.0 9.0 14.0 14.0 - 6.0 9.0 20.0 55 – 65 8.0 10.0 16.0 16.0 - 6.0 10.0 22.0 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit 4.4.1. Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Jahresrechnung wurde nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 erstellt. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 15 von 26
4.4.2. Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Die Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den Vorschriften von Art. 47, 48 und 48a BVV2. Bilanzposition Bewertungsgrundsatz Flüssige Mittel, Forderungen, Hypotheken zu Nominalwerten abzüglich notwendige Wertberich- tigungen Wertschriften zu Marktwerten Fremdwährungen zum Stichtagskurs Liegenschaften zu aktuellen Werten, ermittelt nach der Discounted Cashflow Methode (DCF) Verbindlichkeiten zum geschuldeten Betrag Vorsorgekapital und techn. Rückstellungen ermittelt vom Experten nach anerkannten Grundsät- zen auf allgemein zugänglichen technischen Grundla- gen und unter Berücksichtigung des Anlage- und Rück- stellungsreglements 4.4.3. Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungs- legung Im Berichtsjahr gelten die gleichen Grundsätze wie im Vorjahr. Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad 4.5.1. Art der Risikodeckung, Rückversicherungen Die Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli ist autonom. Die Risiken Alter, Tod und Invalidität werden durch die Stiftung selbst getragen. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 16 von 26
4.5.2. Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat in TCHF 2018 2017 Stand 1. Januar 22’960 20’910 Sparbeiträge Arbeitnehmer 1’119 1’090 Sparbeiträge Arbeitgeber 1‘542 1‘562 Beiträge zu Lasten der Wohlfahrtsstiftung 5 0 Freizügigkeitseinlagen 2’526 965 Einkaufssummen 965 648 Zinsen 226 430 Einlagen wegen UWS-Senkung (Teilkompensation) 0 390 Kapitalleistungen bei Pensionierung -19 -215 Pensionierungen mit Rente -689 -2’309 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -6’754 -491 Abgezogene Einlagen UWS-Senkung -49 -20 Stand 31. Dezember 21’832 22’960 Per 1. Januar 2016 wurde der Rentenumwandlungssatz von 6.35% auf 6% gesenkt. Die Auswirkungen für die Versicherten wurden in Abhängigkeit von Alter und Beitragsjahren mittels Einlagen teilweise kompensiert. Diese Einlagen wurden den Versicherten per 1. Januar 2016 auf ihrem Sparkonto gutge- schrieben. Trat ein Versicherter vor dem 31. Dezember 2018 aus der Stiftung aus, wurde ihm für jeden fehlenden Monat 1/36 der gewährten Einlage wieder abgezogen. Auf den 1. Januar 2018 wurde der Rentenumwandlungssatz von 6% auf 5.75% gekürzt. Als Teilkom- pensation wurde allen Versicherten, welche per 31. Dezember 2017 nicht in Pension gingen, 2% des Vorsorgekapitals per 31. Dezember 2016 (+ allfällige Kapitalzu- und Abgänge 2017) Ende 2017 gutge- schrieben. 4.5.3. Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner in TCHF 2018 2017 Stand 1. Januar 24‘674 23’574 Auflösung infolge Rentenzahlungen -1’962 -1’955 Pensionierungen mit Rente 689 2’309 Anpassung technische Grundlagen 0 0 Sonstige Veränderungen (Residuum) -78 746 Stand 31. Dezember 23’323 24’674 Die Reduktion des Vorsorgekapitals für die Rentner ist vor allem auf die Reduktion der Anzahl Rentner und die gesunkene Rentensumme zurückzuführen. Der Stiftungsrat hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2018 auf eine Erhöhung der Renten auf den 1. Januar 2019 verzichtet. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 17 von 26
4.5.4. Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rück- stellungen in TCHF 2018 2017 Veränderung Rückstellung für Langlebigkeit 3‘780 3‘910 -130 Rückstellung für Versicherungsrisiken 5‘520 5’650 -130 Total technische Rückstellungen 9‘300 9’560 -260 Die Rückstellung für höhere Lebenserwartung beträgt bei den aktiven Versicherten 19% (Vorjahr 19%) des Vorsorgekapitals ab Alter 50 und bei den Rentenbezügern 1.0% (Vorjahr 0.5%) des entsprechenden Vorsorgekapitals. Die Rückstellung für Versicherungsrisiken dient der Deckung der Risikoleistungen Tod und Invalidität. Diese werden von der Wohlfahrtsstiftung alleine getragen. Die Rückstellung beträgt 50% der versicher- ten Löhne. 4.5.5. Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens In seinem versicherungstechnischen Bericht per 31. Dezember 2018 vom 22. März 2019 bestätigt der versicherungstechnische Experte Folgendes: • Per 31. Dezember 2018 beträgt der Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 129.7%. Der ökonomi- sche Deckungsgrad beträgt 116.2% und der risikotragende Deckungsgrad beträgt 193.6%. • Die Wertschwankungsreserve beträgt 20% und hat damit ihren Sollbetrag erreicht. Es beste- hen freie Mittel in der Höhe von CHF 5'357'411 bzw. 9.7% des Vorsorgekapitals. • Die Risikobeurteilung per 31. Dezember 2018 ergibt ein mittleres Risiko für die langfristige fi- nanzielle Stabilität. Die finanzielle Stabilität wird insbesondere durch die eher tiefe Sanierungs- fähigkeit und das eher hohe Risiko bei der zukünftigen Entwicklung geschmälert. • Den verwendeten technischen Zinssatz von 1.5% beurteilen wir als angemessen. • Wir empfehlen die Zinsentwicklung weiter zu beobachten und bei weiter anhaltender Tiefzins- situation mit entsprechenden Auswirkungen auf die erwartete Rendite die Situation wieder neu zu beurteilen. 4.5.6. Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante An- nahmen Die Berechnungen per 31.12.2018 basieren wie im Vorjahr auf den technischen Grundlagen BVG 2015 (PT 2016) und einem technischen Zinssatz von 1.5%. 4.5.7. Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen Die Rückstellung Langlebigkeit setzt sich zusammen aus 19.0% (Vorjahr 19.0%) des Vorsorgekapitals der Versicherten ab Alter 50 und 1.5% (Vorjahr 1%) des Vorsorgekapitals der Rentner. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 18 von 26
4.5.8. Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 in TCHF 2018 2017 Veränderung Aktiven 82’517 89’181 -6’664 ./. Fremdkapital -11’109 -13’445 +2’336 71’408 75’736 -4’328 ./. Notwendiges Vorsorgekapital und technische Rückstellungen -54’455 -57’194 +2’739 Fonds -585 -585 0 Überdeckung im Sinne von Art. 44 BVV 2 16’368 17’957 -1’589 Deckungsgrad im Sinne von Art. 44 BVV 2 129.7% 131.1% Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 4.6.1. Organisation der Anlagetätigkeit, Anlageberater und Anlagemanager, An- lagereglement Das Stiftungsvermögen wird durch einen vom Stiftungsrat eingesetzten Anlageausschuss nach den Grundsätzen einer vorsichtigen Kapitalverwaltung angelegt, wobei neben der Sicherheit der Anlage auch eine angemessene Rendite angestrebt wird. Der Stiftungsrat bzw. der Anlageausschuss wird in seinen Überwachungsaufgaben durch das Invest- ment Controlling der Credit Suisse AG unterstützt. Die Credit Suisse AG verwaltet als Global Custodian sämtliche Wertschriften. Sie erstellt monatlich ei- nen Investment-Report. Das Asset Management erfolgt durch die Credit Suisse AG (FINMA-Zulassung). Die Liegenschaftenverwaltung wir durch die Wincasa AG durchgeführt. 4.6.2. Inanspruchnahme Erweiterungen der Anlagemöglichkeiten (Art. 50 Abs. 4 BVV 2 Der Stiftungsrat hat ein Reglement über die Anlagen und Rückstellungen 2017 im Sinne von Art. 49a BVV2 und unter Berücksichtigung von Art. 50 Abs. 2 BVV2 beschlossen und am 19. Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Bei der Festlegung der Anlagestrategie und ihrer Umsetzung im Berichtsjahr ist der Stif- tungsrat zur Überzeugung gelangt, dass eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten sinnvoll ist. Ent- sprechend wurde unter Ziffer 2.3.9 des Reglements eine Bestimmung aufgenommen. Eine Erweiterung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 BVV 2 wurde bei den Anlagen in Immobilien in Anspruch genommen, nämlich: Art. 55 lit. c BVV2: Gesetzliche Obergrenze für Anlagen in Immobilien, bezogen auf das Gesamtvermö- gen: 30% und Art. 54b Abs. 1 BVV 2: Begrenzung auf höchstens 5% pro Immobilie bezogen auf das Gesamtvermögen. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 19 von 26
Totale Investitionen in Immobilien: 43.9% (Vorjahr 39.3%) Immobilie Uraniastrasse Zürich: 32.7% (Vorjahr 29.8%) Der Stiftungsrat und der Anlagenausschuss sind sich bewusst, dass die beiden Begrenzungen für Im- mobilien überschritten sind. Andererseits handelt es sich bei der seit langem im Eigentum stehenden Liegenschaft Uraniastrasse Zürich um ein gut erhaltenes, rentables Objekt an ausgezeichneter Lage. Die Bestimmungen von Art. 50 Abs. 1 – 3 BVV2 sind damit jederzeit eingehalten. In Anbetracht des hohen Deckungsgrads von rund 130% und der gesamten Anlagestruktur sind die Sicherheit und die Erfüllung der Vorsorgezwecke jederzeit gewährleistet. Die Berücksichtigung der verschiedenen Anla- gekategorien gemäss neuem Anlagereglement stellt zudem eine angemessene Risikoverteilung nach wie vor sicher. 4.6.3. Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve Zum Auffangen von Wertschwankungen der Anlagen wird eine Wertschwankungsreserve mit folgen- den Ansätzen gebildet: Ziel 2018 Effektiv 2018 Fehlbe- Vorjahr effektiv trag % TCHF % TCHF TCHF % TCHF Vorsorgekapita- lien und techn. Rückstellungen 20.0 11‘010 20.0 11’010 0 20.0 11‘560 Die Zielgrösse der notwendigen Wertschwankungsreserve wird nach einer finanzökonomischen Me- thode ermittelt (Value-at-Risk). Dabei wird in Abhängigkeit der erwarteten Rendite- und Risikoeigen- schaften der gültigen Anlagestrategie bzw. der effektiven Vermögensstruktur, der sich aus den Ver- pflichtungen ergebenden notwendigen Verzinsung (1.5% für Rentner), des verlangten Sicherheitsni- veaus (98%) sowie des relevanten Zeithorizonts von einem Jahr ein Sollwert berechnet. Der Sollwert liegt wie im Vorjahr bei 20%. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 20 von 26
4.6.4. Darstellung der Vermögensanlagen nach Anlagekategorien Strategie 2018 2017 min. max. TCHF % % Flüssige Mittel 0.0% 0.0% 10.0% 893 1.1% 6.5% Obligationen 0.0% 15.0% 30.0% 9’950 12.1% 11.2% Aktien Schweiz 8.0% 12.0% 20.0% 11’052 13.4% 13.1% Aktien Ausland 0.0% 12.0% 20.0% 10’639 12.9% 13.2% Aktien Emerging Markets 0.0% 3.0% 5.0% 2’823 3.4% 3.7% Immobilien Schweiz (direkt + indirekt) 12.0% 39.0% 40.0% 31’440 38.1% 35.1% Immobilien Ausland 0.0% 5.0% 10.0% 4’746 5.8% 4.2% Alternative Anlagen 0.0% 14.0% 20.0% 10’386 12.6% 12.3% übrige Anlagen* 0.0% 0.0% 0.0% 588 0.7% 0.8% *Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen 100.0% 82’517 100.0% 100.0% Total Fremdwährungen 0.0% 25.0% 15’880 19.2% 20.0% Aktien der Swiss Prime Site AG 0.0% 5.0% 1’961 2.4% 2.3% Begrenzungen gem. BVV 2 Art. 55 Grundpfandtitel, Pfandbriefe 50.0% 0.0% 0.0% Immobilien 30.0% 43.9% 39.3% Immobilien Ausland 10.0% 5.8% 4.2% Aktien 50.0% 29.7% 30.0% Alternative Anlagen 15.0% 12.6% 12.3% Fremdwährungsanteil nicht abgesichert 30.0% 19.2% 20.0% Anlagen beim Arbeitgeber ungesichert 5.0% 2.4% 2.3% Die Einzelschuldnerbegrenzungen nach den Artikeln 54, 54a und 54b BVV2 sind eingehalten. Bezüglich Art. 55 lit.c und Art. 54b Abs. 1 BVV2 vgl. Ziffer 4.6.2. 4.6.4.1. Erläuterung zu den Immobilien Der Wert per 31. Dezember 2018 wurde von den Immobilien-Schätzungsexperten Wüest & Partner, Zürich, unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Der dabei angewendete Dis- kontierungssatz beträgt für die Immobilie an der Uraniastrasse in Zürich 2.9% (Vorjahr 3.0%). Der Wert beläuft sich auf TCHF 27‘000 (Vorjahr CHF 26‘590). Im Berichtsjahr sind keine Immobilienkäufe oder -verkäufe getätigt worden. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 21 von 26
4.6.4.2. Erläuterung zu den alternativen Anlagen Die alternativen Anlagen setzen sich wie folgt zusammen: in CHF 2018 2017 Bond Funds CS L/S Swiss Franc Bond Fund SB CHF 1‘910’254 1'922’829 Insurance Linked CSA Insurance linked strategies 3'677’995 3'898’777 Strategies Senior Loans CS Nova (Lux) Global Senior Loan Fund 2'508’010 2'’684’154 CoCo Bonds Swisscanto (LU) B Coco Capitalization 2‘290’158 2‘432’753 10‘386‘417 10'938’513 4.6.5. Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente Per 31. Dezember 2018 wie auch im Vorjahr sind keine derivativen Finanzinstrumente offen. 4.6.6. Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr sind keine Wertschriften ausgeliehen worden. 4.6.7. Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage Die Performance wird von der Credit Suisse AG nach der TWR-Methode berechnet, was mit den ent- sprechenden internationalen Standards übereinstimmt. 2018 2017 Flüssige Mittel n/a n/a Obligationen -1.12% 1.77% Aktien Schweiz -8.62% 20.10% Aktien Ausland -7.08% 17.28% Aktien Emerging Markets -13.76% 31.38% Immobilien Schweiz direkt 3.41% 7.72% Immobilien Schweiz indirekt -5.02% 9.55% Immobilien Ausland indirekt -5.55% 11.36% Alternative Investments -4.12% -0.27% Gesamte Vermögensanlagen -2.86% 9.25% 4.6.8. Erläuterung zu den Vermögensverwaltungskosten 4.6.8.1. Darstellung der kostentransparenten Vermögensanlagen Die Vermögensverwaltungskosten beinhalten Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Vermögens anfallen und die nicht bereits vorgängig den Vermögensverwaltungsmandaten belas- tet wurden. Die ausgewiesenen Kosten umfassen Transaktionsspesen, Gebühren, Portfoliomanager- Fees, Bankspesen, Führung Wertschriftenbuchhaltung, Liegenschaftenverwaltung, Liegenschaftenbe- wertung und Investment-Reporting. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 22 von 26
Ebenso beinhalten die Vermögensverwaltungskosten die Gesamtkosten von Kollektivanlagen, soweit eine durch die Oberaufsichtskommission anerkannte Gesamtkostenquote (TER = Total Expense Ratio) ermittelbar ist. Bedingt durch den Ausweis der Gesamtkostenquote in der Betriebsrechnung stellen sich die Vermögensverwaltungskosten mit einem Wert von TCHF 335.2 (TCHF 362.1 im Vorjahr) dar. Nachfolgende Aufstellung zeigt die kostentransparenten Vermögensanlagen und deren Anteil an den Gesamtkosten: Vermögensverwaltungskosten in TCHF 2018 2017 Direkte Vermögensverwaltungskosten 171.6 50.6% 183.1 50.6% Summe aller Kostenkennzahlen für transparente Kollek- tivanlagen 163.6 49.4% 179.0 49.4% 335.2 100.0% 362.1 100.0% Setzt man den Vermögenswert der kostentransparenten kollektiven Anlagen ins Verhältnis zum Total der Vermögensanlagen, so ergibt sich daraus die Kostentransparenzquote, wie sie in nachstehender Tabelle aufgeführt ist. Diese zeigt zudem die Vermögensverwaltungskosten in % der kostentranspa- renten Anlagen: Kennzahlen in TCHF 2018 2017 Total kostentransparente Anlagen 82'321.1 89'008.7 Total Anlagen 82'321.1 89'008.7 Kostentransparenzquote 100.0% 100% Total in der Betriebsrechnung ausgewiesenen Vermögensverwaltungs- kosten in % der kostentransparenten Vermögensanlagen 0.4% 0.4% Die unter Berücksichtigung der Gesamtkostenquote ermittelten Vermögensverwaltungskosten sind insgesamt aufwandsneutral, da die entsprechenden Kosten ertragserhöhend bei den Erträgen aus den jeweiligen Anlagekategorien wirken (siehe die entsprechenden Positionen in der Betriebsrechnung un- ter dem Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage). 4.6.8.2. Darstellung der Vermögensanlagen für welche die Vermögensverwaltungskosten nicht ausgewiesen werden können (Art. 48a Abs. 3 BVV 2) Im Berichtsjahr hält die Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli keine Anlagegefässe, bei denen sich die Kostendarstellung als nicht vollständig transparent erweist, im Vorjahr ebenfalls nicht. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 23 von 26
4.6.9. Erläuterungen der Anlagen beim Arbeitgeber Die Anlagen bei den angeschlossenen Arbeitgebern setzen sich wie folgt zusammen: in CHF 2018 2017 Immobilien indirekt: Aktien Swiss Prime Site AG 1'960’908 2'088'000 Total 1’960‘908 2'088’000 Total in % des Gesamtvermögens 2.4% 2.3% Noch nicht fällige Beitragsforderungen von CHF 183‘570 (Vorjahr CHF 176‘478) zählen nicht zu den Anlagen beim Arbeitgeber, ebenso das aus der Liegenschaftenverwaltung resultierende Abrechnungs- konto mit Wincasa über CHF 200’286 (Vorjahr 134’609). Die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden monatlich überwiesen, der Saldo des Abrech- nungskontos 10 Tage nach Quartalsende. In der direkt gehaltenen Liegenschaft sind keine angeschlossenen Arbeitgeber eingemietet. Erläuterung weiterer Positionen von Bilanz und Betriebsrechnung 4.7.1. Forderungen Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr sind in dieser Position vor allem Abrechnungsposten aus dem Lie- genschaftenbesitz enthalten. 4.7.2. Andere Verbindlichkeiten Der ausgewiesene Saldo enthält hauptsächlich Kontokorrent-Verbindlichkeiten gegenüber der Pensi- onskasse. Dieses Kontokorrent wird wie im Vorjahr mit 0% verzinst. 4.7.3. Passive Rechnungsabgrenzungen Der Saldo von CHF 10.1 Mio. (Vorjahr CHF 10.2 Mio.) setzt sich wie im Vorjahr aus periodengerecht abgegrenzten Liegenschaftenunterhaltskosten, ausstehenden Verwaltungskosten sowie aus offenen Beiträgen an den Sicherheitsfonds BVG zusammen. Im Weiteren werden wie im Vorjahr CHF 10 Mio. zur Verstärkung der Vorsorgekapitalien und Rückstellung für Langlebigkeit sowie zur Absicherung einer ausreichenden Wertschwankungsreserve in der Pensionskasse abgegrenzt. 4.7.4. Fonds für Härtefälle Seit dem Jahr 2002 besteht ein Fonds für Härtefälle. Im Jahr 2012 wurde ihm eine ausserordentliche Zahlung eines früheren Jelmoli-Versicherten zugewiesen. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 24 von 26
4.7.5. Ausserreglementarische Leistungen Die ausserreglementarischen Leistungen gliedern sich wie folgt auf: in TCHF 2018 2017 Härtefälle 27 33 Pensioniertenanlässe 36 43 Pensioniertengeschenke 16 9 Total 79 85 4.7.6. Sonstiger Ertrag Im sonstigen Ertrag sind Zahlungen der Swiss Prime Site AG über TCHF 1'000 (Vorjahr TCHF 1’100) enthalten. Dabei handelt es sich um eine Amortisationszahlung für den Ausgleich der durch den An- schluss der Swiss Prime Site AG per 1. Januar 2013 entstandenen Verwässerung der Anwartschaften der bisherigen Destinatäre. Zusätzlich sind wie im Vorjahr unter anderem die von den angeschlossenen Unternehmungen bezahl- ten Verwaltungskostenbeiträge enthalten. 4.7.7. Allgemeiner Verwaltungsaufwand Seit dem 1. April 2010 werden von der Wohlfahrtsstiftung neben den eigenen Verwaltungskosten auch diejenigen der Pensionskasse SPS und Jelmoli getragen. Der Verwaltungsaufwand gliedert sich wie folgt auf: in TCHF 2018 2017 Stiftungsratshonorare, Sitzungsgelder 170 176 Personalaufwand 250 254 Infrastruktur (Büro- und IT-Miete) 80 81 Porti, Büromaterial 17 19 Geschäftsführung, Rechnungsführung 266 230 Software-Lizenzen und –Support, Übersetzungen 62 102 Beratungen 2 3 Diverse Kosten 20 22 Total 867 887 Die wesentlichen Ursachen für die tieferen Kosten des allgemeinen Verwaltungsaufwandes resultieren aus der weitestgehenden Einführung des Pensionskassen-Verwaltungssystems. Auflagen der Aufsichtsbehörde Die Bemerkungen bzw. Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Jahresrechnung 2017 wurden umgesetzt bzw. erfüllt. Die durch den Anschluss der Wincasa AG entstandene Verwässerung wurde von der Aufsichtsbehörde nicht akzeptiert. Mit Schreiben vom 10. Januar 2017 hat sie die Stiftung aufgefordert einen Amortisa- tionsplan einzureichen, der aufzeigt wie die Verwässerungsproblematik gelöst werden soll. Mit Schrei- ben vom 27. Oktober 2017 wurde der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass der Stiftungsrat mit Wincasa Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 25 von 26
AG eine beschleunigte Einzahlung der Verwässerung durch eine Erhöhung der Risikobeiträge ab 1. Ja- nuar 2018 vereinbaren konnte. Mit Schreiben vom 18. Februar 2019 hat sich die Aufsichtsbehörde mit dem vorgeschlagenen Amortisationskonzept einverstanden erklärt. Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage 4.9.1. Freies Stiftungskapital Die freien Stiftungsmittel werden für die Sicherstellung ausreichender Wertschwankungsreserven so- wie zur Verstärkung der Vorsorgekapitalien in der Pensionskasse SPS und Jelmoli eingesetzt. 4.9.2. Verpfändung von Aktiven Die Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli hat mit der Credit Suisse AG einen Rahmenvertrag für einen Lombardkredit, datiert 3. Oktober 2006, abgeschlossen. Gemäss diesem Vertrag steht der Stiftung eine Kreditlimite von maximal CHF 2 Mio. zur Margendeckung für bei der Bank abgeschlossene Over-the- Counter-Handelsgeschäfte, Traded Options und Financial Futures-Kontrakte zur Verfügung. Diese Kre- ditlimite besteht im Sinne einer Sicherheitslimite von internen Margenerfordernissen bei der Credit Suisse AG. Als Sicherheit wurden die Vermögenswerte mit einer Maximalverpfändung von CHF 2 Mio. zugunsten der Credit Suisse AG verpfändet. 4.9.3. Erläuterung zu Teilliquidations-Tatbeständen Im Berichtsjahr und im Vorjahr sind keine Teilliquidationen erfolgt. 4.9.4. Senkung Rentenumwandlungssatz Der Stiftungsrat hatte an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2016 beschlossen den Rentenumwand- lungssatz in vier Schritten, beginnend am 1. Januar 2018 alle zwei Jahre bis zum 1. Januar 2024 um je 0.25% auf 5% zu senken. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu erwähnen, welche die Beurteilung der Jahresrech- nung und der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung erheblich beeinflussen würden. Wohlfahrtsstiftung SPS und Jelmoli – Jahresrechnung 2018 Seite 26 von 26
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