Artenschutzfachbeitrag - "Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" - Bad Freienwalde

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Artenschutzfachbeitrag - "Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" - Bad Freienwalde
vorhabenbezogener
                                                                Bebauungsplan
               „Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik"
                                                         Bad Freienwalde (MOL)

                                       Artenschutzfachbeitrag

Auftraggeber    Universal Energy
                Engineering GmbH
                Neefestraße 82
                09119 Chemnitz
                ℡ (0371) 909 859 0   (0371) 909 859 19

Verfasser       DUBROW GmbH
                Naturschutzmanagement
                Unter den Eichen 1
                15741 Bestensee
                ℡ (033763) 63162     (033763) 63130

Bearbeiter      D. Jähnig

Stand           14.06.2019
Artenschutzfachbeitrag - "Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" - Bad Freienwalde
vBPlan                                                                 AFB
 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Inhaltsverzeichnis

                                                                     Seite

1         Einleitung
1.1       Anlass und Aufgabenstellung                                    3
1.2       Datengrundlagen                                                3
1.3       Untersuchungsgebiet                                            3
1.3.1     Lage und Größe                                                 3
1.3.2     Lebensraumstruktur                                             3

2         Beschreibung und Wirkung des Vorhabens
2.1       Beschreibung des Vorhabens                                     4
2.2       Wirkfaktoren                                                   4

3         Relevanzprüfung
3.1       Prüfgegenstand                                                 5
3.2       Behördenvorgabe                                                5
3.3       Standortbetrachtung                                            5

4         Bestandsermittlung und Bewertung der Betroffenheit

4.1       Brutvögel                                                      6
4.1.1     Untersuchung                                                   6
4.1.2     Ergebnisse                                                     6
4.1.3     Bewertung der Betroffenheit                                    8
4.1.3.1   Betroffenheit von Bodenbrütern                                 8
4.1.3.2   Betroffenheit von Frei- und Nischenbrütern                    10
4.1.3.3   Betroffenheit von Höhlenbrütern                               12
4.1.4     Lebensraumpotenzial der PVA und ihrer Umgebung                14

4.2       Kriechtiere – Zauneidechse                                    15
4.2.1     Untersuchung                                                  15
4.2.2     Ergebnisse                                                    16
4.2.3     Betroffenheit                                                 17

4.3       Lurche                                                        19
4.3.1     Untersuchung                                                  19
4.3.2     Ergebnisse                                                    19
4.3.3     Betroffenheit                                                 19

4.4       Fledermäuse – Quartierpotenzial                               19
4.4.1     Untersuchung                                                  19
4.4.2     Ergebnisse                                                    19
4.4.3     Betroffenheit                                                 20

5         Zusammenfassung                                               21

          Quellen                                                       22

          Anhang            I Untersuchungstage und -zeiten Fauna       23
                           II Kriterien der Brutvogeleinstufung         24

          16 Abbildungen
           6 Tabellen

          Ergebniskarte Fauna      M 1 : 1.000                      Anlage

                                                       2
Artenschutzfachbeitrag - "Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" - Bad Freienwalde
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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

1         Einleitung

1.1       Anlass und Aufgabenstellung

Die Firma Universal Energy Engineering GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage
in der Stadt Bad Freienwalde (Oder), Landkreis Märkisch Oderland. Das Plangebiet umfasst das Flurstück
102 in der Flur 8 der Gemarkung Freienwalde.
Die Projektplanung erfolgt im Verfahren der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ehe-
malige Deponie – Sonderbaufläche Photovoltaik“. Der Beschluss zur Aufstellung wurde am 28.06.2018
durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Im Rahmen der Umweltprüfung gem. BauGB werden neben der Eingriffsregelung die Auswirkungen auf Flora
und Fauna auch unter besonderer Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 Abs. 1
BNatSchG betrachtet. Die Ergebnisse werden im vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag dargelegt.
Er umfasst auf der Grundlage der notwendigen Bestandserhebungen
a) die Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m.
   Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten,
   Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können
b) die Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine mögliche Ausnahme von den Verboten
   gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG.

1.2       Datengrundlagen

Für das Planvorhaben existieren bisher keine standortbezogenen Daten zur Beurteilung der artenschutzrecht-
lichen Belange. Aus diesem Grunde war im Rahmen der Umweltprüfung eine aktuelle Untersuchung zu den
relevanten Arten bzw. Artengruppen durchzuführen.
Als bekannte Grundlagen für die Berücksichtigung des gesetzlichen Artenschutzes wurden zusätzlich heran-
gezogen:
1. Liste der in Brandenburg heimischen europäischen Vogelarten mit Angaben zum Schutz der
   Fortpflanzungs- und Ruhestätten (gem. Niststättenerlass/LUGV 2011, Fassung 15.09.2018)
2. Liste der besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten nach § 10 Abs. 2 BNatSchG
   (Bundesartenschutzverordnung)
3. Übersicht der in Brandenburg vorkommenden Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (Stand 2015)
4. Angaben zu regionalen Vorkommen von Reptilien und Amphibien (Agena 2019)
5. Angaben zu regionalen Vorkommen der Fledermausfauna (LUA 2008)

1.3       Untersuchungsgebiet

1.3.1     Lage und Größe

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der geschlossenen städti-
schen Deponie in einer Größe von 2,6 ha sowie eine räumliche Erweiterung um den Geltungsbereich von
weiteren 2,7 ha. In diesem Komplex sind alle lokalen Lebensraumstrukturen, die für eine artenschutzrechtliche
Betrachtung von Bedeutung sind, hinreichend repräsentativ vertreten.

1.3.2     Lebensraumstruktur

Der Untersuchungsbereich weist folgende Lebensraumstrukturen auf. Die lokale Abgrenzung ist in der Ergeb-
niskarte auf der Grundlage des Plan 1 zum Umweltbericht dargestellt.

Tab. 1    Biotopstruktur des Untersuchungsbereiches
    Biotopkennung                 Bezeichnung                                Geltungsbereich/m²     erweit. UR/m²
    011331/-32/-33                Gräben                                                      ---            1.800
    03229                         ruderale Halbtrockenrasen                                   ---            3.700
    03240                         ruderale Staudenflur                                     8.400                ---
    051031                        Feuchtwiesen nährstoffreicher Standorte                     ---           12.600
    051413                        Brennnesselflur feuchter Standorte                          ---            3.400
    071021                        Laubgebüsche frischer Standorte                         10.300               200
    071111/-22, 07150, 07414      Feldgehölze, frisch/Baumgruppen, -reihen                 6.500             1.500
    126612                        Gleisanlage                                                 ---            1.200
    ohne                          offene Wege                                                800             2.600
                                                                     Summe                26.000            27.000

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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Abb. 1   Geltungsbereich des vB-Plans mit erweitertem Untersuchungsraum

2        Beschreibung und Wirkung des Vorhabens

2.1      Beschreibung des Vorhabens

Im Plangebiet sollen auf einer anteiligen Fläche von 13.100 m² Solarmodule in unterschiedlich langen Stand-
reihen angeordnet werden. Die Höhe der aufzustellenden Module liegt bei max. 2,80 über jeweiliger Gelände-
höhe. Für die Wegeerschließung zum Bau und zur Unterhaltung der künftigen Anlage wird der vorhandene
Deponieweg genutzt.

2.2      Wirkfaktoren

Wirkfaktoren, die zu Beeinträchtigungen und Störungen der zu betrachtenden Tier- und Pflanzenarten führen
können werden im Rahmen von Umweltprüfungen grundsätzlich nach
- baubedingten Wirkungen (vorübergehend oder dauerhaft)
- anlagenbedingte Wirkungen (dauerhaft) und
- betriebs- bzw. nutzungsbedingten Wirkungen (dauerhaft wiederkehrend) unterschieden.

Abgeleitet aus dem Typ des Vorhabens und den standörtlichen Bedingungen können folgende Wirkfaktoren
prognostiziert werden:

Baubedingte Wirkfaktoren
Die Bautätigkeit zur Vorbereitung des Baufeldes und zur Errichtung der geplanten Anlagen ist weitgehend
kontinuierlich insbesondere mit dem Einsatz Maschinen und Fahrzeugen verbunden.
Typische physische Wirkfaktoren von Erdarbeiten, Bautätigkeit und Baustellenverkehr sind

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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

- Beseitigung von Gehölzen und bodendeckender Vegetation
- temporäre Inanspruchnahme von Boden
Sie können zur Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führen und schließen die
Gefahr der Tötung oder Verletzung von Tieren ein.
Typische nichtphysische Wirkfaktoren sind
- Lärmentwicklung
- Erschütterungen
- optische Störungen.
Sie können zur Störung oder Verdrängung von störungsempfindlichen Arten auch über den Wirkungsbereich
der Bautätigkeit hinaus führen.

Anlagebedingte Wirkfaktoren
Die anlagebedingten Wirkfaktoren gehen z.T. aus den baubedingten physischen Wirkfaktoren hervor und wer-
den dauerhaft. Projektbedingt typisch sind
- bleibender, dauerhafter Gehölzverlust am Standort
- Bodenbefestigung für den Betriebsweg und Nebenanlagen.
Hinzu kommen
- Verschattung und Überschirmung von Offenflächen
- mögliche Lockwirkung der Moduloberflächen oder Irritation durch Blendwirkung
(Anm. : Eine mögliche Barrierewirkung für bodenwandernde Tiere durch Sockel von Einfriedungen ist im kon-
kreten Fall bereits planerisch ausgeschlossen worden.)

Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Als betriebsbedingter Wirkfaktor sind potenzielle Störungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung der An-
lage, insbesondere durch Mahd von Offenflächen, einzustufen. Solche Wirkungen sind im Jahreslauf auf ein-
zelne Tage beschränkt, d.h. selten bzw. diskontinuierlich.

Die tatsächliche Wirksamkeit der Faktoren wird nach den betroffenen Arten bzw. Artengruppen im Weiteren
differenziert betrachtet.

3        Relevanzprüfung

3.1      Prüfgegenstand

Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG gelten bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen sowie bei nach den
Vorschriften des BauGB zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG die artenschutz-
rechtlichen Verbote für
- Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der Richtlinie 93/43 EWG (FFH-Richtlinie) und
- europäische Vogelarten gem. Art. 1 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie).

Für die Betrachtung von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV gilt die Übersicht der in Brandenburg vor-
kommenden Arten (LUA, 2008) als Grundlage (s. 1.2).

3.2      Behördenvorgabe

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die untere Naturschutzbehörde
des Landkreises folgende Artengruppen zur Berücksichtigung bei der Aufstellung des B-Plans vorgegeben
- Fledermäuse - Quartierpotenzial
- Brutvögel
- Reptilien – Zauneidechse
- Amphibien
- sonstige Arten – bei Antreffen

3.3      Standortbetrachtung

In Standortbetrachtungen (01 und 02/2019) vor Beginn und auch im weiteren Verlauf der gezielten Untersu-
chungen (03-06/2019) ergaben sich keine Anhaltspunkte für einen Untersuchungsbedarf über die Behör-
denorientierung hinaus.

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4        Bestandsermittlung und Bewertung der Betroffenheit

4.1      Brutvögel

4.1.1    Untersuchung

Das Plangebiet wurde am 22.01. einer Voruntersuchung unterzogen, um das Habitatpotenzial für Brutvögel
zu ermitteln. Hierbei wurde festgestellt, dass es im Plangebiet und auch an den in den UR einbezogenen
Gehölzen keine typischen Bruthöhlen gibt. Primär konnte damit Vorkommen von Spechtarten als wenig wahr-
scheinlich eingestuft und auf eine gezielte Spätwinterbegehung verzichtet werden. Auch in der Weiterführung
der Strukturerkundung am 22.02. wurden keinerlei Aktivitäten von Spechten festgestellt. Für die Ansiedlung
des Waldkauzes gibt es zudem auch keine künstliche Brutplatzvoraussetzungen, so dass auf Abendkontrollen
ab M2 verzichtet wurde. Im gesamten UR existieren keine künstlichen Nisthilfen. Aus der vorjährigen oder
früheren Brutperioden wurden Alt- bzw. Bestandsnester folgender Arten gefunden:
Ringeltaube (7), Nebelkrähe (2), Elster (1) und wahrscheinlich Mönchsgrasmücke (1).
Zur aktuellen Erfassung erfolgten bis Anfang Juni bisher 5 Begehungen. Alle Begehungen wurden in den
Morgen- und frühen Vormittagsstunden durchgeführt. Die Begehungsdauer lag bei ca. 3 bis >-4 Stunden. Die
Erfassung erfolgte an allen Tagen auf zwei Routen, davon eine innerhalb des Deponiegeländes und eine
außerhalb entlang der Ränder und Böschungen und den Flächen des erweiterten Untersuchungsraumes. Di-
rekt begangen wurden die Offenflächen und Ränder, lichten Altbaumbestände und erreichbare Lücken oder
Blößen innerhalb der Laubgebüsche. Phasenweise wurde vom Zentrum des Plateaus aus verhört bzw. beo-
bachtet. Zum Nachweis wurden alle wahrnehmbaren revieranzeigenden Verhaltensweisen in Tageskarten do-
kumentiert. Verhaltensmerkmale, die nicht revieranzeigend waren oder Feststellungen anderer Arten wurden
ebenfalls erfasst (Tabelle Begehungen im Anhang) Zur Vervollständigung der Untersuchung sind bis Anfang
Juli noch zwei weitere Erfassungsbegehungen erforderlich.

4.1.2    Ergebnisse

Im Untersuchungsraum wurden bisher insgesamt 22 Brutvogelarten nachgewiesen, davon 20 innerhalb des
Geltungsbereiches mit 43 Revieren. Zusätzlich im erweiterten Untersuchungsbereich wurden 2 Arten ermittelt.
Die Revierzahl im erweiterten UR lag bei 11. Für drei Arten gab es Brutzeitfeststellungen, die nicht mit einer
Reviereinstufung belegt werden konnten. Hingegen wurde die bisher einmaligen Nachweise des Gelbspötters
(A6) als Reviere gewertet.

Tab. 2   Brutvögel des Untersuchungsgebietes (x Brutzeitfeststellung ohne Reviereinstufung)

 Deutscher Name       Wissenschaftlicher Name         Kü.      Nist-     Rev.     Rev.    Rev.     BV-     RL    RLD
                                                               ökol.     GB       erw.    ges.     Krit.   Bbg    16
                                                                                   UR                       08
 Amsel                Turdus merula                    A         F        3         -         3    B4
 Blaumeise            Parus caeruleus                 Bm         H        2         -         2    B4
 Dorngrasmücke        Sylvia borin                    Dg         F        3         -         3    B4
 Eichelhäher          Garrulus glandarius             Ei         F        1         -         1    B6
 Fasan                Phasanius colchicus             Fa         B         x        -         0    A1
 Gartengrasmücke      Sylvia borin                    Gg         F        2         -         2    B4
 Gelbspötter          Hippolais icterina              Gp         F        1         1         2    A2      V
 Goldammer            Emberiza citrinella              G        B,F       2         3         5    B4
 Grünfink             Carduelis chloris               Gf         F        5         -         5    B4
 Heckenbraunelle      Prunella modularis              He         F         x        -         0    A1
 Kernbeißer           Coccothraustes coccothr. .      Kb         F         -        x         0    A1
 Kohlmeise            Parus major                      K         H        2         1         3    C12
 Mönchsgrasmücke      Sylvia atricapilla              Mg         F        6         1         7    B4
 Nachtigall           Luscinia megarhynchos            N        B,F       3         2         5    B4
 Nebelkrähe           Corvus corone cornix            Nk         F        1         -         1    C13
 Ringeltaube          Columba palumbus                Rt        F,N       4         1         5    B4
 Rotkehlchen          Erithacus rubecula               R        B,N       1         -         1    B4
 Sprosser             Luscinia luscinia               Sp         B         -        1         1    B4
 Sumpfrohrsänger      Acrocephalus palustris          Su         F        2         -         2    B4
 Turmfalke            Falco tinnunculus               Tf         N        1         -         1    C16     V
 Zaunkönig            Troglodytes troglodytes          Z        F,N        -        1         1    B4
 Zilpzalp             Phylloscopus collybita          Zi         B        4         -         4    B4
 Artenzahl            22                                                  43       11         54

                                                               6
Artenschutzfachbeitrag - "Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" - Bad Freienwalde
vBPlan                                                                                                                      AFB
 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Der häufigste Brutvogel war die Mönchsgrasmücke mit 7 Revieren gefolgt von Nachtigall, Grünfink, Goldam-
mer mit je 5 Revieren. Brutnachweise gab es für die Nebelkrähe, Kohlmeise und Turmfalke. Letzterer nutzt im
Geltungsbereich den Lampenkasten einer früheren Betriebslaterne, vermutlich bereits traditionell.

Abb. 2 Grünfinkweibchen am späteren Brutrevier – östliches           Abb. 3 Brutnachweis der Nebelkrähe – Altbaum im südwest-
       Laubgebüsch (13.03.)                                                 lichen Robiniengürtel (15.04.)

Abb. 4 Eichelhäher unmittelbar am Brutrevier – östliches Laub-       Abb. 5 Brutplatz des Turmfalken – Feststellung 05.06.
       gebüsch (02.05.)

Innerhalb des Geltungsbereiches hielten sich regelmäßig Elstern Pica pica auf, jedoch war kein Brutplatz zu
ermitteln. Der Aktivitätsraum der Art erstreckte sich zwischen dem Stadtrandgebiet im Westen und dem Land-
graben im Osten. Das frühere Elsternest im nördlichen Laubgebüsch und auch ein Nest in einer Birkenreihe
im östlichen Grünland blieben unbesetzt. Trotz strukturell günstiger Voraussetzungen, insbesondere mit dem
Anteil an Dornensträuchern gab es bisher keinen Nachweis des Neuntöters Lanius collurio, der für den Habi-
tatkomplex erwartet worden war. Da die Art bis Anfang August nachweisbar ist, wird sich mit den weiteren
Untersuchungsgängen Aufschluss ergeben.
Weitere 7 Arten wurden ein- oder mehrmals im Untersuchungsbereich nachgewiesen, jedoch ohne Merkmale
einer Brutansiedlung. Es handelte sich um Durchzügler (D) des Heimzugs bzw. um Nahrungsgäste (N). Auf-
fällig war, dass nach dem 13.03. keinerlei brutverdächtiges Verhalten des sonst so häufigen Buchfinks Fringilla
coelebs zu verzeichnen war. Die Brutplätze der gelegentlich anfliegenden Stare lagen nach den Flugrichtun-
gen in Altholzbeständen am Landgraben und am Siedlungsrand.
Tab. 3    Durchzügler und Nahrungsgäste des Untersuchungsgebietes

 Deutscher Name            Wissenschaftlicher Name        Kü.    13.       15.     02.    19.     05            Status
                                                                 03.       04.     05.    05.     06.

 Buchfink                  Fringilla coelebs               B         x                                            D
 Gartenrotschwanz          Phoenicurus phoenicurus        Gr                x                                     N
 Misteldrossel             Turdus pilaris                 Md         x                                            D
 Schwanzmeise              Aegithalos caudatus            Sm         x                                            D

                                                                 7
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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

 Deutscher Name          Wissenschaftlicher Name      Kü.    13.     15.    02.    19.    05          Status
                                                             03.     04.    05.    05.    06.

 Star                    Sturnus vulgaris              S         x           x      x      x               N
 Stieglitz               Carduelis carduelis           Sti       x                         x              D, N
 Sumpfmeise              Parus palustris              Sum        x           x                             N
               Anzahl    7

4.1.3     Bewertung der Betroffenheit

4.1.3.1 Betroffenheit von Bodenbrütern

 Nistökologische Artengruppe          Bodenbrüter
 Arten                                Goldammer, Nachtigall, Rotkehlchen, Sprosser, Zilpzalp
 1. Bestandsübersicht

 Im Rahmen der Untersuchung wurden 5 Arten von Bodenbrütern mit 16 Revieren festgestellt, davon
                      Reviere         Geltungsbereich/Eingriff       Geltungsbereich/außerhalb Eingriff      erweit. UR
 Goldammer                 5                      1                                  1                             3
 Nachtigall                5                      3                                  --                            2
 Rotkehlchen               1                      --                                 1                             --
 Sprosser                  1                      --                                 --                            1
 Zilpzalp                  4                      1                                  3                             --

 2. Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

 2.1 Prognose und Bewertung des Tötungsverbots gem. § 44 Abs. 1, Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

 ⌧ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme,
   Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden

 Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. Individuen, die sich
 während der Bauzeit im Umfeld der Arbeiten aufhalten, sind in der Lage, dem Baugeschehen auszuweichen.

 □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der
     Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt
 □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der
     Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt nicht gewahrt
 □ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann ausgeschlossen
     werden

 ⌧ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann nicht ausgeschlossen
   werden

 Brutansiedlungen von Bodenbrütern in der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage sind möglich. Unterhaltungsar-
 beiten, insbesondere Flächenmahd, stellen einen Risikofaktor dar.

 2.2 Prognose und Bewertung des Störungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG

 ⌧ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen
   werden

 Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten.
 □   baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausgeschlos-
        sen werden

                                                             8
Artenschutzfachbeitrag - "Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" - Bad Freienwalde
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„Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Nistökologische Artengruppe       Bodenbrüter
Arten                             Goldammer, Nachtigall, Rotkehlchen, Sprosser, Zilpzalp
□ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen
    werden

⌧ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausge-
  schlossen werden

Brutansiedlungen von Bodenbrütern sind auch in der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage mög-
lich. Unterhaltungsarbeiten (Flächenmahd, Anlagenwartung) stellen in diesem Zusammenhang jedoch seltene, diskon-
tinuierliche und geringfügige Wirkfaktoren dar.

⌧    bau- und betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs-
     zeiten können ausgeschlossen werden

Das Plangebiet ist als Mauser- und Überwinterungslebensraum sowie als Aufenthaltsbereich in Wanderungszeiten
ohne Bedeutung.

⌧ Störungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

2.3 Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
□   baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausgeschlos-
     sen werden

⌧ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausge-
  schlossen werden

Mit dem Bau gehen im Bereich der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage gelegene Boden-Brutplätze primär ver-
loren.
□    betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausge-
     schlossen werden

⌧    betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht
     ausgeschlossen werden

Brutansiedlungen von Bodenbrütern in der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage sind möglich. Unterhaltungsar-
beiten, insbesondere Flächenmahd, stellen einen Risikofaktor dar.
□ Schädigungen führen zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population
⌧ Schädigungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

Für die betroffenen Arten steht als Fortpflanzungsstätte das Nest bzw. der Nistplatz unter Schutz. Dieser erlischt mit
der Beendigung der Brutperiode. In der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage bleiben die Bedin-
gungen für Brutansiedlungen von Bodenbrütern erhalten.

2.4 Gruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen
□     nicht erforderlich

⌧     erforderlich

V2 Zeit- und Kontrollregelung für Mäharbeiten der Offenflächen

3. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände

Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG

⌧    treffen nicht zu – artenschutzrechtliche Prüfung endet hier

□    treffen zu – Darlegung von Gründen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

                                                          9
Artenschutzfachbeitrag - "Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" - Bad Freienwalde
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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Von den 16 ermittelten Revieren liegt die Mehrheit außerhalb des künftigen Eingriffs. Der räumliche Zusam-
menhang der Lebensstätten reicht über den Planungsbereich hinaus. Die Arten sind allgemein häufig, auch
über den erweiterten Untersuchungsbereich hinaus in der Umgebung anzutreffen und in der Wahl des jährli-
chen Brutplatzes flexibel. Eine Beeinträchtigung der lokalen Population nicht abzuleiten.

4.1.3.2 Betroffenheit von Frei- und Nischenbrütern

 Nistökologische Artengruppe       Frei- und Nischenbrüter
 Arten                             Amsel, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Grünfink,
                                   Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Sprosser, Sumpfrohr-
                                   sänger, Zaunkönig
 1. Bestandsübersicht

 Im Rahmen der Untersuchung wurden 13 Arten von Frei- und Nischenbrütern mit 38 Revieren festgestellt, davon
                         Reviere     Geltungsbereich/Eingriff     Geltungsbereich/außerhalb Eingriff    erweit. UR
 Amsel                       3                   3                                --                        --
 Dorngrasmücke               3                   1                                 2                        --
 Eichelhäher                 1                   1                                --                        --
 Gartengrasmücke             2                   2                                --                        --
 Gelbspötter                 2                   1                                --                        1
 Grünfink                    5                   4                                 1                        --
 Mönchsgrasmücke             7                   5                                 1                        1
 Nachtigall                  5                   3                                --                        2
 Nebelkrähe                  1                   --                                1                        --
 Ringeltaube                 5                   3                                 1                        1
 Sprosser                    1                   --                               --                        1
 Sumpfrohrsänger             2                   --                                2                        --
 Zaunkönig                   1                   --                               --                        1

 2. Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

 2.1 Prognose und Bewertung des Tötungsverbots gem. § 44 Abs. 1, Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

 ⌧ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme,
   Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden

 Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. Individuen, die sich
 während der Bauzeit im Umfeld der Arbeiten aufhalten, sind in der Lage, dem Baugeschehen auszuweichen.
 □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion
    der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt
 □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion
    der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt nicht gewahrt

 ⌧ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann ausgeschlossen
   werden

 Brutansiedlungen von Frei- und Nischenbrütern der angetroffenen Arten in der technischen Betriebsfläche der PV-An-
 lage sind nicht zu erwarten.
 □ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann nicht ausgeschlossen
    werden

 2.2 Prognose und Bewertung des Störungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG

 ⌧ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen
   werden

 Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten.

                                                         10
vBPlan                                                                                                          AFB
„Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Nistökologische Artengruppe       Frei- und Nischenbrüter
Arten                             Amsel, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Grünfink,
                                  Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Sprosser, Sumpfrohr-
                                  sänger, Zaunkönig
□   baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausgeschlos-
    sen werden
□   betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlos-
    sen werden

⌧ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausge-
  schlossen werden

Brutansiedlungen von Frei- und Nischenbrütern sind in der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage
möglich und wahrscheinlich. Unterhaltungsarbeiten (Flächenmahd, Anlagenwartung) stellen in diesem Zusammenhang
jedoch seltene, diskontinuierliche und geringfügige Wirkfaktoren dar.

⌧ bau- und betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei-
  ten können ausgeschlossen werden

Das Plangebiet ist als Mauser- und Überwinterungslebensraum sowie als Aufenthaltsbereich in Wanderungszeiten
ohne Bedeutung.

⌧ Störungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

2.3 Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
□   baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausgeschlos-
    sen werden

⌧ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht
  ausgeschlossen werden

Mit dem Bau gehen im Bereich der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage gelegene Brutplätze der Gehölzbestände
verloren.

⌧ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausge-
  schlossen werden

Brutansiedlungen von Frei- und Nischenbrütern der angetroffenen Arten in der technischen Betriebsfläche der PV-An-
lage sind nicht zu erwarten.
□   betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht
    ausgeschlossen werden
□   Schädigungen führen zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

⌧ Schädigungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

Für die betroffenen Arten steht als Fortpflanzungsstätte das Nest bzw. der Nistplatz unter Schutz. Dieser erlischt mit
der Beendigung der Brutperiode. In der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage bleiben die Bedin-
gungen für Brutansiedlungen der angetroffenen Arten erhalten.

2.4 Gruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen

⌧ nicht erforderlich
□ erforderlich
3. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände

Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG

⌧ treffen nicht zu – artenschutzrechtliche Prüfung endet hier

                                                         11
vBPlan                                                                                                        AFB
 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

 Nistökologische Artengruppe      Frei- und Nischenbrüter
 Arten                            Amsel, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Grünfink,
                                  Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Sprosser, Sumpfrohr-
                                  sänger, Zaunkönig

 □ treffen zu – Darlegung von Gründen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Von den 38 ermittelten Revieren liegen 24 (63 %) im Bereich des künftigen Eingriffs. Betroffen sind 9 Arten.
Auch für dieses Artenspektrum reicht der räumliche Zusammenhang der Lebensstätten über den Planungs-
bereich hinaus. Die Arten sind allgemein häufig, über den erweiterten Untersuchungsbereich hinaus in der
Umgebung anzutreffen und in der Wahl des jährlichen Brutplatzes flexibel. Eine Beeinträchtigung der lokalen
Population nicht abzuleiten.

4.1.3.3 Betroffenheit von Höhlenbrütern

 Nistökologische Artengruppe      Höhlenbrüter
 Arten                            Blaumeise, Kohlmeise
 1. Bestandsübersicht

 Im Rahmen der Untersuchung wurden 2 Arten von Höhlenbrütern mit 5 Revieren festgestellt, davon

                      Reviere        Geltungsbereich/Eingriff    Geltungsbereich/außerhalb Eingriff    erweit. UR
 Blaumeise                  2                   1                                1                           --
 Kohlmeise                  3                   1                                1                           1

 2. Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

 2.1 Prognose und Bewertung des Tötungsverbots gem. § 44 Abs. 1, Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

 ⌧ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme,
   Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden

 Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. Individuen, die sich
 während der Bauzeit im Umfeld der Arbeiten aufhalten, sind in der Lage, dem Baugeschehen auszuweichen.
 □   baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion
     der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt
 □   baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion
     der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt nicht gewahrt

 ⌧ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann ausgeschlossen
   werden

 Brutansiedlungen von Höhlenbrütern der angetroffenen Arten in der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage sind
 nicht zu erwarten.
 □   betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann nicht ausgeschlossen
     werden

 2.2 Prognose und Bewertung des Störungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG

 ⌧ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen
   werden

 Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten.
 □    baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausgeschlos-
      sen werden
 □    betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlos-
      sen werden

                                                         12
vBPlan                                                                                                            AFB
„Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Nistökologische Artengruppe        Höhlenbrüter
Arten                              Blaumeise, Kohlmeise

⌧    betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausge-
     schlossen werden

Brutansiedlungen von Höhlenbrütern sind in der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage prinzipiell
möglich. Unterhaltungsarbeiten (Flächenmahd, Anlagenwartung) stellen in diesem Zusammenhang jedoch seltene,
diskontinuierliche und geringfügige Wirkfaktoren dar.

⌧   bau- und betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs-
    zeiten können ausgeschlossen werden

Das Plangebiet ist als Mauser- und Überwinterungslebensraum sowie als Aufenthaltsbereich in Wanderungszeiten
ohne Bedeutung.
⌧ Störungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

2.3 Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
□    baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausgeschlos-
     sen werden

⌧    baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausge-
     schlossen werden

Mit dem Bau gehen im Bereich der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage gelegene Brutplätze innerhalb der Ge-
hölzbestände verloren.

⌧    betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausge-
     schlossen werden

Für Brutansiedlungen von Höhlenbrütern gibt es perspektivisch in der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage keine
Voraussetzungen.

□    betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht
     ausgeschlossen werden
□    Schädigungen führen zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

⌧    Schädigungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

Für die Höhlenbrüter steht als Fortpflanzungsstätte das System mehrerer i.d.R. jährlich abwechselnd genutzter Nist-
plätze unter Schutz. Ein Verlust einzelner Nistplätze beeinträchtigt die Fortpflanzungsstätte nicht. In der Umgebung der
technischen Betriebsfläche der PV-Anlage bleiben die Bedingungen für Brutansiedlungen der angetroffenen Arten er-
halten.

2.4 Gruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen

⌧ nicht erforderlich, jedoch zweckmäßig

A1 Ausbringung künstlicher Nisthilfen in der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage

□ erforderlich

3. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände

Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG

⌧ treffen nicht zu – artenschutzrechtliche Prüfung endet hier
□ treffen zu – Darlegung von Gründen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
                                                          13
vBPlan                                                                                                 AFB
 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Von den 5 ermittelten Revieren liegen 2 im Bereich des künftigen Eingriffs. Beide Meisenarten sind häufig. Ihr
Brutpotenzial reicht weit über den erweiterten Untersuchungsbereich hinaus. Sie sind auch außerhalb dessen
allgegenwärtig. Eine Beeinträchtigung der lokalen Population ist nicht abzuleiten.

4.1.4    Lebensraumpotenzial der PVA und ihrer Umgebung

Die Existenz von Photovoltaikanlagen schließt für eine Reihe von Vogelarten die Nutzung als Teillebensraum,
mitunter auch als Bruthabitat nicht aus. Örtlich nachgewiesene Brutvogelarten, die mit hoher Wahrscheinlich-
keit die PVA im Verbund mit der verbleibenden Gehölzumgebung in ihre Lebensraumnutzung während der
Brutperioden einbeziehen werden, sind Blau- und Kohlmeise, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Goldammer,
Grünfink, Nebelkrähe, Ringeltaube und Turmfalke. Diese Arten besetzen nach vorliegenden Erkenntnissen
gern Modultische als Ansitzwarten und nutzen die Bodenbereiche von PV-Flächen für direkte Nahrungssuche
(u.a. LIEDER, LUMPE 2011; TRÖLTZSCH, NEULING 2013).
Bei großflächigen PVA mit variabler Habitatstruktur bestehen mitunter Voraussetzungen für die direkte Brutan-
siedlung von Boden- oder Freibrütern (u.a. BfN 2007). Für die geplante mit ca. 1,3 ha kleine Anlage ist eine
Besiedlung nicht auszuschließen. Eine sichere Prognose ist jedoch nicht seriös. Vielmehr ist ein enger Ver-
bund mit der Umgebung durch die o.g. Nutzung als Teillebensraum zu erwarten.
Das direkte Brutplatzangebot für Frei- oder Bodenbrüter kann anteilig durch Gehölzanreicherung nach dem
Eingriff in geeigneten Grünflächen des Plangebietes wieder verbessert werden. Auch das Brutplatzangebot
für Höhlenbrüter kann in der Umgebung gezielt durch die künstlichen Niststätten verbessert werden.

4.1.5    Übersicht notwendiger und empfohlener Maßnahmen

Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bzw. zur vorsorgenden Sicherung sind folgende
Maßnahmen zu gewährleisten.

V1 Bauzeitenregelung
Die Bauarbeiten für die PV-Anlage, einschließlich der Flächenvorbereitung, sind außerhalb der Brutperiode
(ab Mitte August bis i.d.R. Mitte März) durchzuführen. Vorzeitige Gehölzbeseitigungen außerhalb der gesetz-
lichen Sperrzeit (vor 01.10.) oder eine Weiterführung von Arbeiten in der Brutperiode können zugelassen wer-
den, wenn nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Arbeiten keine besetzten Lebensstätten bzw. Brutan-
siedlungen im Baubereich existieren und in der Umgebung keine erheblichen Störungen für den Brutverlauf
zu erwarten sind.

V2 Zeit- und Kontrollregelung für Mäharbeiten
Mäharbeiten in den Offenflächen sind regulär nicht vor dem 15.06. eines Jahres durchzuführen, um mögliche
Bruterfolge von Bodenbrütern nicht zu gefährden. Frühere Arbeitsgänge können zugelassen werden, wenn
die Unterhaltungsflächen nachweislich nicht besiedelt sind. Bei Durchführung ab dem 15.06. und im weiteren
Verlauf der Brutperiode sind vorherige Kontrollbegehungen auf Ansiedlungen durchzuführen.

A1 Ausbringung künstlicher Nisthilfen
Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans, jedoch außerhalb der technischen Betriebsfläche der PV-An-
lage sind insgesamt 10 künstliche Nisthilfen für Höhlenbrüter auszubringen. Die Ausbringung soll bereits mit
Beginn der Arbeiten zur Flächenvorbereitung erfolgen. Als Standorte sind vorrangig zu erhaltende Bäume in
den festgesetzten Grünflächen geeignet.

Die Maßnahmen werden als zu berücksichtigende Belange des Artenschutzes in den Umweltbericht zum Be-
bauungsplan aufgenommen bzw. soweit möglich, baurechtlich festgesetzt.

                                                     14
vBPlan                                                                                                                       AFB
 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

4.2       Kriechtiere - Zauneidechse

4.2.1     Untersuchung

Im Rahmen der artbezogenen Standortvorprüfung (22.02.) wurden die zunächst visuell als geeignet erschei-
nenden Habitate nach folgenden Aspekten abgegrenzt:
- Offenlage in südlich exponierter oder geneigter Lage mit potenzieller Wärmetönung
- krautige Vegetation bzw. offener lichtdurchlässiger Gehölzbestand mit potenziellen Sonnplätzen
- Bodenstruktur mit Versteck- oder Rückzugsmöglichkeiten

Als Untersuchungsflächen wurden auf dieser Grundlage abgegrenzt

Tab. 4    Untersuchungsbereiche Zauneidechse

 Bereich                           Struktur                                                               Größe
 Offenflächen auf der              - offene Kraut- und Hochstaudenflur                                    Fläche ca. 2.500 m²
 Deponiekuppe,                     - größere Abschnitte mit günstig exponierten Gebüschrändern
 eingefasst durch dichte           - bindiger, teils verworfener Oberboden mit Löchern, Schollen
 Strauchbestände                     und exponierten Kleinflächen
 Südosthang der ehemali-           - überwiegend offene Krautflur                                         - Länge ca. 110 m
 gen Deponie unterhalb des         - besonnter Rand des Feldgehölzes                                        mit wechselnder
 früheren Betriebsweges            - bindiger, teils verworfener Oberboden mit Löchern,                   Breite
                                     Schollen und exponierten Kleinflächen                                - Fläche 1.000 m²
 Südwestrand der ehemali-          - lichtbeeinflusster Bodenbereich unter Robinien                       - Länge ca. 150 m
 gen Deponie                       - ca. 1,5 m breiter Krautsaum zwischen Deponiezaun und                 - Fläche ca. 225 m²
                                     Fahrweg

In keinem dieser Bereiche gab es jedoch nach der visuellen Ansprache und nach Handproben offene sandige
oder sonst leicht grabfähige Flächen für die Eiablage der Art. Ein mögliches Vorkommen wurde dennoch nicht
ausgeschlossen.
In den Offenflächen der Deponiekuppe und am Südosthang wurden am 13.03., vor Beginn der jahreszeitlichen
Aktivitätsperiode insgesamt 5 Reptilienbretter als Kontrollhilfsmittel ausgelegt. Nach Erfahrung aus verschie-
denen eigenen Bearbeitungen besteht mit dieser Variante zumeist die Möglichkeit, bei einem zu erwartenden
höheren Krautaufwuchs im Gelände die Präsenz der Art nachzuweisen. Die Plätze lagen in günstiger Son-
nenexposition und unbeschattet und auf der Kuppe gebunden an Gebüschsäume relativ windgeschützt.
Verwendet wurde schwarze Welldachpappe in der Größe 50 cm x 65 cm.

Abb. 6   Reptilienbrett 2 im Ostteil des Plateaus vor einem Sand-    Abb. 7   Reptilienbrett 5 an der Berme des Südosthangs
         dorngebüsch

Die Untersuchungsflächen wurden bisher von Mitte April bis Anfang Juni 4 x begangen (Terminübersicht s.
Anhang). Bis Mitte Mai war dabei noch eine Sichtbeurteilung der aufwachsenden Vegetation möglich. Die
Geschwindigkeit der Begehungen wurde in Anlehnung an die Orientierung des BfN (2005) mit einer maximalen
Strecke von ca. 250 m pro Stunde so langsam eingestellt, dass auch bei aufgewachsener Vegetation ein
Aufspüren sonnender oder auch gedeckt liegender Individuen möglich war. Phasenweise (ca. 5-10 Minuten)
wurde stationär ohne Bewegung beobachtet. Stellenweise wurden an unübersichtlichen Plätzen gezielt leichte
Störimpulse (Tritt, Stock) gesetzt, um Reaktionen versteckter Individuen auszulösen. Die Reptilienbretter

                                                                    15
vBPlan                                                                                                                             AFB
 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

wurden jeweils mit kontrolliert. Anfang Juni waren die Vegetation bereits zu dicht, um störungsarme, erfolg-
versprechende Begehung durchzuführen. Es wurden daher nur noch die Reptilienbretter kontrolliert.

Zusätzlich zu den Untersuchungsflächen des Geltungsbereiches wurden in der o.g. Standortbeurteilung die
krautigen Säume des bahnbegleitenden Fahrweges als potenziell besiedelt eingestuft. Da diese Streifen au-
ßerhalb der Projektplanung liegen und künftig nicht verändert werden, wurde die Untersuchung hier auf eine
Stichtagsbegehung (20.05.) beschränkt.

4.2.2      Ergebnisse

Nachweise von Zauneidechsen gab es nach den bisherigen Untersuchungen im Südosthang der ehemaligen
Deponie und in den Krautsäumen des Bahnweges.

Tab. 5     Nachweise Zauneidechse
  Datum       Südosthang                                                 Bahnweg
  02.05.      3 Nachweisplätze mit 4 Individuen                          ohne Kontrolle
              - 1 adultes Männchen unter RB 4
              - 1 sudadultes Ind. (nicht näher ident.) im Freige-
              lände nahe RB 4, sehr schnell ab
              - je 1 adultes Männchen und Weibchen kurz nachei-
              nander am selben Platz im südlichen Abschnitt des
                Hanges

  20.05.      2 Nachweisplätze mit 2 Individuen                          3 Nachweisplätze mit 3 Individuen
              - 1 trächtiges Weibchen unter RB 4                         - 2 adulte Männchen im bahnabgewandten Saum nahe von
              - später 1 subadultes Weibchen 3 m neben RB 4                Gebüschen
                                                                         - 1 Ind. (nicht näher ident.) im Bereich des früheren Neben-
                                                                           gleises, sehr schnell ab

Abb. 8 a, b Je 1 ad. Männchen und Weibchen am gleichen Platz (02.05.)

Abb. 9 Subadultes Weibchen - 3 m neben RB 4 (20.05.)                     Abb. 10 Adultes Männchen am Bahnweg (20.05.)

                                                                    16
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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Aufgrund der Beobachtungen kann im Geltungsbereich der Südosthang als stabil besiedelt angesehen wer-
den. Mit dem Nachweis eines trächtigen Weibchens und adulter Tiere beider Geschlechter ist eine reproduk-
tionsfähige Population belegt. Da, wie mehrfach in Fachpopulationen erörtert, lokal immer nur ein geringer Teil
der anwesenden Tiere beobachtet werden kann (u.a. BLANKE 2010), ist eine Aussage zur Populationsgröße
immer im Sinne einer Schätzung zu verstehen. Als Ausgangsgröße wird das Maximum von 4 festgestellten
Individuen innerhalb eines Beobachtungsganges von reichlich einer Stunde (02.05.) berücksichtigt. Die
Spanne von 3-10 Individuen/h gilt bei BLANKE (2010, nach MICHEEL) als Kennzeichen einer kleinen Population.
Der gelegentlich in der Diskussion stehende Faktor F=10 für eine Hochrechnung auf den Bestand (HVNL
2012) ist umstritten. Nach Praxisbeispiel bei BLANKE (2015) kann der Faktor mit F = 20 deutlich höher liegen.
Bei einer eigenen Untersuchung war nach einer Ausgangserfassung mit drei adulten Individuen (2013, 4 Be-
gehungen A4 – A6) bei der späteren genehmigten planmäßigen Umsetzung aus einem Eingriffsbereich in
einen benachbarten aufbereiteten Schutzbereich ein Aufkommen von insgesamt 30 Individuen (2017, 14 Ei-
merfänge, 16 Handfänge an 48 Kontrolltagen im Zeitraum von E4 bis A6) zu verzeichnen. Für den Südosthang
ist eine Populationsgröße um ca. 40 Individuen realistisch.
Die Begehungen im Bereich des Plateaus waren bis Anfang Juni ohne Nachweise. Da nach den Habitatbe-
dingungen hier jedoch ein Vorkommen noch nicht ausgeschlossen werden kann, sind im Zeitraum Mitte/Ende
August bis Anfang September noch zwei weitere Kontrollbegehungen mit dem besonderen Augenmerk auf
Schlüpflinge erforderlich.

4.2.3     Betroffenheit

 Artengruppe       Reptilien
 Art               Zauneidechse
 1. Bestandsübersicht

 Reproduktionsfähige Population im Südosthang der Deponie; Vorkommen am Bahnweg

 2. Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

 2.1 Prognose und Bewertung des Tötungsverbots gem. § 44 Abs. 1, Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

 ⌧ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme,
   Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden

 Der Vorkommensbereich im SO-Hang ist nicht Bestandteil der technischen Deponieplanung und muss auch nicht für
 baubegleitende Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Fällung der Robinien des Feldgehölzes zur Siche-
 rung des Lichteinflusses erfolgt in der Zeit von 01.10. bis 28.02., damit außerhalb der Aktivitätsperiode der Art. Der
 Bahnweg und seine Randbereiche werden baubedingt nicht beansprucht.
 □   baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion
     der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt
 □   baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion
     der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt nicht gewahrt

 ⌧ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann ausgeschlossen
   werden

 Das Habitat der Zauneidechse im SO-Hang wird von Betriebsaktivitäten der PVA (Wartung, Mahd von Grünflächen)
 nicht berührt.
 □   betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann nicht ausgeschlossen
     werden

 2.2 Prognose und Bewertung des Störungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG

 ⌧ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen
   werden

 Das Habitat der Zauneidechse im SO-Hang kann bis in die Aktivitätsperiode der Art wirksam durch einen Schutzzaun
 vom Baugeschehen abgegrenzt werden.
 □      baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausgeschlos-

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„Ehem. Deponie - Photovoltaik“

Artengruppe Reptilien
Art            Zauneidechse
    sen werden

⌧    betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlos-
     sen werden

Das Habitat der Zauneidechse im SO-Hang wird von Betriebsaktivitäten der PVA (Wartung, Mahd von Grünflächen)
nicht berührt.

□    betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausge-
     schlossen werden

2.3 Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

⌧    baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausgeschlos-
     sen werden

Das Habitat der Zauneidechse kann bis in die Aktivitätsperiode der Art wirksam durch einen Schutzzaun vom Bauge-
schehen abgegrenzt werden.
□    baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausge-
     schlossen werden

⌧    betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausge-
     schlossen werden

Das Habitat der Zauneidechse wird von Betriebsaktivitäten der PVA (Wartung, Mahd von Grünflächen) nicht berührt.

□    betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht
     ausgeschlossen werden

2.4 Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen

□    nicht erforderlich

⌧    erforderlich

V 3 Errichtung eines Reptilienschutzzaunes mit Beginn der Bauarbeiten, in jedem Fall vor Beginn der jahreszeitlichen
    Aktivitätsperiode der Art und Aufrechterhaltung bis zur Inbetriebnahme der Anlage

3. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände

Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG

⌧ treffen nicht zu – artenschutzrechtliche Prüfung endet hier
□ treffen zu – Darlegung von Gründen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

4.3      Lurche

4.3.1    Untersuchung

Im und am Plangebiet existieren keine natürlichen oder künstlichen Stillgewässer. Voraussetzung für die Aus-
bildung temporärer Gewässer, z.B. Senken oder Mulden bestehen nicht. Das nächstgelegene stehende Ge-
wässer ist der ca. 0,3 ha große Teich im Malchowsbruch in ca. 60 m Entfernung auf der westlichen Seite der
Bahnlinie. Dieses Gewässer liegt nicht im Wirkungsbereich des Baus und des Betriebs der PV-Anlage.
Als mögliche Laichgewässer von Lurchen wurden somit nur die an den Rändern des Plangebietes verlaufen-
den Gräben eingestuft. Sie sind aktuell dauerhaft wasserführend, weisen aber eine sehr geringe Fließge-
schwindigkeit von < 0,5 m/s auf. Im Monat März waren in den Feuchtwiesen nordöstlich und südöstlich des
Plangebiets flache Überstauungen als temporäre offene Wasserstellen zu verzeichnen.
Zur Ermittlung von Individuen wurden die Gräben in den Monaten März, April, Mai und Juni gezielt begangen.
Die temporären Vernässungen in den Wiesen wurden im März kontrolliert. Bereits im April waren sie ausge-
trocknet und bildeten sich auch im weiteren Verlauf nicht wieder neu aus. Die Überprüfung auf mögliche Land-
aufenthalte im Plangebiet erfolgte im Zuge der Begehungen der Gehölze, Offenflächen und Hänge und durch
Stichproben auf den benachbarten Feuchtwiesen.

4.3.2    Ergebnisse

Bei keiner der Kontrollen und Absuchen im Gelände wurden Lurche im oder am Plangebiet nachgewiesen. In
den Gräben wurden keine Laichablagerungen festgestellt. Intensive Rufe gab es ab Mitte Mai aus dem Bruch
westlich der Bahn vom Teichfrosch Pelophylax esculentus.

4.3.3    Betroffenheit

Eine Betroffenheit von Lurchen durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden.

4.4      Fledermäuse - Quartierpotenzial

4.4.1    Untersuchung

Bei der o.g. Voruntersuchung im Januar wurde neben der Suche nach Baumhöhlen auch auf die Existenz von
Rindenspalten und anderen Hohlräumen in den Baumbeständen geachtet. Mit der weiterführenden Untersu-
chung im Februar wurden in den planungsbetroffenen Beständen insgesamt 7 Bäume ermittelt und markiert,
für die sich ein Verdacht auf Quartierpotenzial ergab. Alle Verdachtsbäume befanden sich im Feldgehölz am
Südwesthang (Robinienbestand). Nach Lage und Struktur konnte eine Nutzung als Winterquartier ausge-
schlossen werden. Eine Sommerquartiernutzung schien möglich. Die Kontrolle erfolgte am 05.06. nachmittags
durch direkte Besichtigung, z.T. mit Leiter und unter Verwendung eines Endoskops.
Künstliche Quartiermöglichkeiten gibt es im gesamten Untersuchungsbereich nicht.

4.4.2    Ergebnisse

In vier der potenziell geeigneten Bäume gibt es nach oben abgeschlossene Höhlungen. Sie sind mit max. 2
cm jedoch sehr klein und für eine Wochenstubenbesetzung und wohl auch für Einzelbesetzungen nicht geeig-
net. Auch die Rindenvorsprünge und -spalten waren ohne Besetzung.

Tab. 6   Kontrollergebnisse potenzieller Fledermausquartiere

 Nr.     Äußere Merkmale                                            Ergebnisse
 1       Stammspalt am Fuß mit Mulm und Höhle                       - kleine Höhlung nach oben
                                                                    - keine Besetzung
 2       Rindenvorsprung in 2 m Höhe mit kleiner Höhle              - kleine Höhlung nach oben
                                                                    - keine Besetzung
         Rindenvorsprung in 2,5 m Höhe ohne Höhlung                 - keine Besetzung
 3       Astbruchhöhle in 2 m Höhe                                  - kleine Höhlung nach oben
                                                                    - nicht geeignet
 4       Astbruchhöhle in 1 m Höhe                                  - Höhlung nach oben
                                                                    - keine Besetzung
 5       Astbruchhöhle in 1,2 m Höhe                                - keine Höhlung nach oben
                                                                    - nicht geeignet
 6       Rindenspalten in 2,5 m Höhe                                - keine überdeckte Höhlung nach oben

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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

 Nr.    Äußere Merkmale                                                    Ergebnisse
                                                                           - nicht geeignet
 7      Stammriss mit Höhle und Rindenspalten von 1 m bis 4 m              - Rißhöhle nach oben offen, nicht geeignet
                                                                           - Rindenspalten ohne Besetzung

         Abb. 11 Kontrollbaum 1 – Stammspalt am Fuß             Abb. 12 Kontrollbaum 1 – Höhle ohne Besetzung

 Abb. 13 Kontrollbaum 2 mit Markierung – Rindenvorsprung        Abb. 14 Kontrollbaum 2 - kleine Höhle hinter Rindenvorsprung
         in 2 m Höhe                                                    ohne Besetzung

 Abb. 15 Kontrollbaum 5 mit Markierung – Astbruchhöhle          Abb. 16 Kontrollbaum 7 – nach oben offene Höhle des Stamm-
         nicht geeignet                                                 risses in 4 m Höhe – nicht geeignet

4.4.3    Betroffenheit

Eine Betroffenheit von Fledermausquartieren durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.

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 „Ehem. Deponie - Photovoltaik“

5        Zusammenfassung

Das Vorhaben der Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie unterliegt der
Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung auf mögliche
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfassen die Arten
des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten. Standortspezifische Untersuchungen
richteten sich auf folgenden Artengruppen, Arten bzw. Aspekte:
- Brutvögel
- Zauneidechse
- Lurche
- Quartierpotenzial für Fledermäuse

Die Betroffenheit von Brutvögeln führt nicht zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Durch eine ge-
eignete Bauzeitenregelung (V1) und durch eine Zeit- und Kontrollregelung für Mäharbeiten (V2) sind bau- und
betriebsbedingte Tötungen, Schädigungen oder Störungen vermeidbar.
Die Betroffenheit der Population der Zauneidechse im Südosthang ist durch die Errichtung eines Reptilien-
schutzzaunes (V3) vermeidbar. Vergleichbare Schutzmaßnahmen für das Vorkommen am Bahnweg werden
nur erforderlich, wenn dieser Bereich bei der Bauausführung in die Nutzung einbezogen werden soll.
Lurche und Fledermausquartiere werden von dem Vorhaben nicht betroffen.

Anm.
Hinsichtlich der Brutvögel und der Zauneidechse sind die Aussagen des Berichtes vorläufig. Vor einer ab-
schließenden Darstellung und Bewertung stehen noch 2 Untersuchungsgänge zu den Brutvögeln (bis A 7)
und ergänzende Untersuchungen zur Zauneidechse im „Plateau“ (M8 – A9) aus.

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