Artenschutzfachbeitrag - "Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" - Bad Freienwalde
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vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ehemalige Deponie Sonderbaufläche Photovoltaik" Bad Freienwalde (MOL) Artenschutzfachbeitrag Auftraggeber Universal Energy Engineering GmbH Neefestraße 82 09119 Chemnitz ℡ (0371) 909 859 0 (0371) 909 859 19 Verfasser DUBROW GmbH Naturschutzmanagement Unter den Eichen 1 15741 Bestensee ℡ (033763) 63162 (033763) 63130 Bearbeiter D. Jähnig Stand 14.06.2019
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 3 1.2 Datengrundlagen 3 1.3 Untersuchungsgebiet 3 1.3.1 Lage und Größe 3 1.3.2 Lebensraumstruktur 3 2 Beschreibung und Wirkung des Vorhabens 2.1 Beschreibung des Vorhabens 4 2.2 Wirkfaktoren 4 3 Relevanzprüfung 3.1 Prüfgegenstand 5 3.2 Behördenvorgabe 5 3.3 Standortbetrachtung 5 4 Bestandsermittlung und Bewertung der Betroffenheit 4.1 Brutvögel 6 4.1.1 Untersuchung 6 4.1.2 Ergebnisse 6 4.1.3 Bewertung der Betroffenheit 8 4.1.3.1 Betroffenheit von Bodenbrütern 8 4.1.3.2 Betroffenheit von Frei- und Nischenbrütern 10 4.1.3.3 Betroffenheit von Höhlenbrütern 12 4.1.4 Lebensraumpotenzial der PVA und ihrer Umgebung 14 4.2 Kriechtiere – Zauneidechse 15 4.2.1 Untersuchung 15 4.2.2 Ergebnisse 16 4.2.3 Betroffenheit 17 4.3 Lurche 19 4.3.1 Untersuchung 19 4.3.2 Ergebnisse 19 4.3.3 Betroffenheit 19 4.4 Fledermäuse – Quartierpotenzial 19 4.4.1 Untersuchung 19 4.4.2 Ergebnisse 19 4.4.3 Betroffenheit 20 5 Zusammenfassung 21 Quellen 22 Anhang I Untersuchungstage und -zeiten Fauna 23 II Kriterien der Brutvogeleinstufung 24 16 Abbildungen 6 Tabellen Ergebniskarte Fauna M 1 : 1.000 Anlage 2
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Firma Universal Energy Engineering GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage in der Stadt Bad Freienwalde (Oder), Landkreis Märkisch Oderland. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 102 in der Flur 8 der Gemarkung Freienwalde. Die Projektplanung erfolgt im Verfahren der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ehe- malige Deponie – Sonderbaufläche Photovoltaik“. Der Beschluss zur Aufstellung wurde am 28.06.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Im Rahmen der Umweltprüfung gem. BauGB werden neben der Eingriffsregelung die Auswirkungen auf Flora und Fauna auch unter besonderer Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG betrachtet. Die Ergebnisse werden im vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag dargelegt. Er umfasst auf der Grundlage der notwendigen Bestandserhebungen a) die Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können b) die Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine mögliche Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG. 1.2 Datengrundlagen Für das Planvorhaben existieren bisher keine standortbezogenen Daten zur Beurteilung der artenschutzrecht- lichen Belange. Aus diesem Grunde war im Rahmen der Umweltprüfung eine aktuelle Untersuchung zu den relevanten Arten bzw. Artengruppen durchzuführen. Als bekannte Grundlagen für die Berücksichtigung des gesetzlichen Artenschutzes wurden zusätzlich heran- gezogen: 1. Liste der in Brandenburg heimischen europäischen Vogelarten mit Angaben zum Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (gem. Niststättenerlass/LUGV 2011, Fassung 15.09.2018) 2. Liste der besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten nach § 10 Abs. 2 BNatSchG (Bundesartenschutzverordnung) 3. Übersicht der in Brandenburg vorkommenden Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (Stand 2015) 4. Angaben zu regionalen Vorkommen von Reptilien und Amphibien (Agena 2019) 5. Angaben zu regionalen Vorkommen der Fledermausfauna (LUA 2008) 1.3 Untersuchungsgebiet 1.3.1 Lage und Größe Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der geschlossenen städti- schen Deponie in einer Größe von 2,6 ha sowie eine räumliche Erweiterung um den Geltungsbereich von weiteren 2,7 ha. In diesem Komplex sind alle lokalen Lebensraumstrukturen, die für eine artenschutzrechtliche Betrachtung von Bedeutung sind, hinreichend repräsentativ vertreten. 1.3.2 Lebensraumstruktur Der Untersuchungsbereich weist folgende Lebensraumstrukturen auf. Die lokale Abgrenzung ist in der Ergeb- niskarte auf der Grundlage des Plan 1 zum Umweltbericht dargestellt. Tab. 1 Biotopstruktur des Untersuchungsbereiches Biotopkennung Bezeichnung Geltungsbereich/m² erweit. UR/m² 011331/-32/-33 Gräben --- 1.800 03229 ruderale Halbtrockenrasen --- 3.700 03240 ruderale Staudenflur 8.400 --- 051031 Feuchtwiesen nährstoffreicher Standorte --- 12.600 051413 Brennnesselflur feuchter Standorte --- 3.400 071021 Laubgebüsche frischer Standorte 10.300 200 071111/-22, 07150, 07414 Feldgehölze, frisch/Baumgruppen, -reihen 6.500 1.500 126612 Gleisanlage --- 1.200 ohne offene Wege 800 2.600 Summe 26.000 27.000 3
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Abb. 1 Geltungsbereich des vB-Plans mit erweitertem Untersuchungsraum 2 Beschreibung und Wirkung des Vorhabens 2.1 Beschreibung des Vorhabens Im Plangebiet sollen auf einer anteiligen Fläche von 13.100 m² Solarmodule in unterschiedlich langen Stand- reihen angeordnet werden. Die Höhe der aufzustellenden Module liegt bei max. 2,80 über jeweiliger Gelände- höhe. Für die Wegeerschließung zum Bau und zur Unterhaltung der künftigen Anlage wird der vorhandene Deponieweg genutzt. 2.2 Wirkfaktoren Wirkfaktoren, die zu Beeinträchtigungen und Störungen der zu betrachtenden Tier- und Pflanzenarten führen können werden im Rahmen von Umweltprüfungen grundsätzlich nach - baubedingten Wirkungen (vorübergehend oder dauerhaft) - anlagenbedingte Wirkungen (dauerhaft) und - betriebs- bzw. nutzungsbedingten Wirkungen (dauerhaft wiederkehrend) unterschieden. Abgeleitet aus dem Typ des Vorhabens und den standörtlichen Bedingungen können folgende Wirkfaktoren prognostiziert werden: Baubedingte Wirkfaktoren Die Bautätigkeit zur Vorbereitung des Baufeldes und zur Errichtung der geplanten Anlagen ist weitgehend kontinuierlich insbesondere mit dem Einsatz Maschinen und Fahrzeugen verbunden. Typische physische Wirkfaktoren von Erdarbeiten, Bautätigkeit und Baustellenverkehr sind 4
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ - Beseitigung von Gehölzen und bodendeckender Vegetation - temporäre Inanspruchnahme von Boden Sie können zur Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führen und schließen die Gefahr der Tötung oder Verletzung von Tieren ein. Typische nichtphysische Wirkfaktoren sind - Lärmentwicklung - Erschütterungen - optische Störungen. Sie können zur Störung oder Verdrängung von störungsempfindlichen Arten auch über den Wirkungsbereich der Bautätigkeit hinaus führen. Anlagebedingte Wirkfaktoren Die anlagebedingten Wirkfaktoren gehen z.T. aus den baubedingten physischen Wirkfaktoren hervor und wer- den dauerhaft. Projektbedingt typisch sind - bleibender, dauerhafter Gehölzverlust am Standort - Bodenbefestigung für den Betriebsweg und Nebenanlagen. Hinzu kommen - Verschattung und Überschirmung von Offenflächen - mögliche Lockwirkung der Moduloberflächen oder Irritation durch Blendwirkung (Anm. : Eine mögliche Barrierewirkung für bodenwandernde Tiere durch Sockel von Einfriedungen ist im kon- kreten Fall bereits planerisch ausgeschlossen worden.) Betriebsbedingte Wirkfaktoren Als betriebsbedingter Wirkfaktor sind potenzielle Störungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung der An- lage, insbesondere durch Mahd von Offenflächen, einzustufen. Solche Wirkungen sind im Jahreslauf auf ein- zelne Tage beschränkt, d.h. selten bzw. diskontinuierlich. Die tatsächliche Wirksamkeit der Faktoren wird nach den betroffenen Arten bzw. Artengruppen im Weiteren differenziert betrachtet. 3 Relevanzprüfung 3.1 Prüfgegenstand Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG gelten bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen sowie bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG die artenschutz- rechtlichen Verbote für - Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der Richtlinie 93/43 EWG (FFH-Richtlinie) und - europäische Vogelarten gem. Art. 1 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie). Für die Betrachtung von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV gilt die Übersicht der in Brandenburg vor- kommenden Arten (LUA, 2008) als Grundlage (s. 1.2). 3.2 Behördenvorgabe Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises folgende Artengruppen zur Berücksichtigung bei der Aufstellung des B-Plans vorgegeben - Fledermäuse - Quartierpotenzial - Brutvögel - Reptilien – Zauneidechse - Amphibien - sonstige Arten – bei Antreffen 3.3 Standortbetrachtung In Standortbetrachtungen (01 und 02/2019) vor Beginn und auch im weiteren Verlauf der gezielten Untersu- chungen (03-06/2019) ergaben sich keine Anhaltspunkte für einen Untersuchungsbedarf über die Behör- denorientierung hinaus. 5
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ 4 Bestandsermittlung und Bewertung der Betroffenheit 4.1 Brutvögel 4.1.1 Untersuchung Das Plangebiet wurde am 22.01. einer Voruntersuchung unterzogen, um das Habitatpotenzial für Brutvögel zu ermitteln. Hierbei wurde festgestellt, dass es im Plangebiet und auch an den in den UR einbezogenen Gehölzen keine typischen Bruthöhlen gibt. Primär konnte damit Vorkommen von Spechtarten als wenig wahr- scheinlich eingestuft und auf eine gezielte Spätwinterbegehung verzichtet werden. Auch in der Weiterführung der Strukturerkundung am 22.02. wurden keinerlei Aktivitäten von Spechten festgestellt. Für die Ansiedlung des Waldkauzes gibt es zudem auch keine künstliche Brutplatzvoraussetzungen, so dass auf Abendkontrollen ab M2 verzichtet wurde. Im gesamten UR existieren keine künstlichen Nisthilfen. Aus der vorjährigen oder früheren Brutperioden wurden Alt- bzw. Bestandsnester folgender Arten gefunden: Ringeltaube (7), Nebelkrähe (2), Elster (1) und wahrscheinlich Mönchsgrasmücke (1). Zur aktuellen Erfassung erfolgten bis Anfang Juni bisher 5 Begehungen. Alle Begehungen wurden in den Morgen- und frühen Vormittagsstunden durchgeführt. Die Begehungsdauer lag bei ca. 3 bis >-4 Stunden. Die Erfassung erfolgte an allen Tagen auf zwei Routen, davon eine innerhalb des Deponiegeländes und eine außerhalb entlang der Ränder und Böschungen und den Flächen des erweiterten Untersuchungsraumes. Di- rekt begangen wurden die Offenflächen und Ränder, lichten Altbaumbestände und erreichbare Lücken oder Blößen innerhalb der Laubgebüsche. Phasenweise wurde vom Zentrum des Plateaus aus verhört bzw. beo- bachtet. Zum Nachweis wurden alle wahrnehmbaren revieranzeigenden Verhaltensweisen in Tageskarten do- kumentiert. Verhaltensmerkmale, die nicht revieranzeigend waren oder Feststellungen anderer Arten wurden ebenfalls erfasst (Tabelle Begehungen im Anhang) Zur Vervollständigung der Untersuchung sind bis Anfang Juli noch zwei weitere Erfassungsbegehungen erforderlich. 4.1.2 Ergebnisse Im Untersuchungsraum wurden bisher insgesamt 22 Brutvogelarten nachgewiesen, davon 20 innerhalb des Geltungsbereiches mit 43 Revieren. Zusätzlich im erweiterten Untersuchungsbereich wurden 2 Arten ermittelt. Die Revierzahl im erweiterten UR lag bei 11. Für drei Arten gab es Brutzeitfeststellungen, die nicht mit einer Reviereinstufung belegt werden konnten. Hingegen wurde die bisher einmaligen Nachweise des Gelbspötters (A6) als Reviere gewertet. Tab. 2 Brutvögel des Untersuchungsgebietes (x Brutzeitfeststellung ohne Reviereinstufung) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kü. Nist- Rev. Rev. Rev. BV- RL RLD ökol. GB erw. ges. Krit. Bbg 16 UR 08 Amsel Turdus merula A F 3 - 3 B4 Blaumeise Parus caeruleus Bm H 2 - 2 B4 Dorngrasmücke Sylvia borin Dg F 3 - 3 B4 Eichelhäher Garrulus glandarius Ei F 1 - 1 B6 Fasan Phasanius colchicus Fa B x - 0 A1 Gartengrasmücke Sylvia borin Gg F 2 - 2 B4 Gelbspötter Hippolais icterina Gp F 1 1 2 A2 V Goldammer Emberiza citrinella G B,F 2 3 5 B4 Grünfink Carduelis chloris Gf F 5 - 5 B4 Heckenbraunelle Prunella modularis He F x - 0 A1 Kernbeißer Coccothraustes coccothr. . Kb F - x 0 A1 Kohlmeise Parus major K H 2 1 3 C12 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Mg F 6 1 7 B4 Nachtigall Luscinia megarhynchos N B,F 3 2 5 B4 Nebelkrähe Corvus corone cornix Nk F 1 - 1 C13 Ringeltaube Columba palumbus Rt F,N 4 1 5 B4 Rotkehlchen Erithacus rubecula R B,N 1 - 1 B4 Sprosser Luscinia luscinia Sp B - 1 1 B4 Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris Su F 2 - 2 B4 Turmfalke Falco tinnunculus Tf N 1 - 1 C16 V Zaunkönig Troglodytes troglodytes Z F,N - 1 1 B4 Zilpzalp Phylloscopus collybita Zi B 4 - 4 B4 Artenzahl 22 43 11 54 6
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Der häufigste Brutvogel war die Mönchsgrasmücke mit 7 Revieren gefolgt von Nachtigall, Grünfink, Goldam- mer mit je 5 Revieren. Brutnachweise gab es für die Nebelkrähe, Kohlmeise und Turmfalke. Letzterer nutzt im Geltungsbereich den Lampenkasten einer früheren Betriebslaterne, vermutlich bereits traditionell. Abb. 2 Grünfinkweibchen am späteren Brutrevier – östliches Abb. 3 Brutnachweis der Nebelkrähe – Altbaum im südwest- Laubgebüsch (13.03.) lichen Robiniengürtel (15.04.) Abb. 4 Eichelhäher unmittelbar am Brutrevier – östliches Laub- Abb. 5 Brutplatz des Turmfalken – Feststellung 05.06. gebüsch (02.05.) Innerhalb des Geltungsbereiches hielten sich regelmäßig Elstern Pica pica auf, jedoch war kein Brutplatz zu ermitteln. Der Aktivitätsraum der Art erstreckte sich zwischen dem Stadtrandgebiet im Westen und dem Land- graben im Osten. Das frühere Elsternest im nördlichen Laubgebüsch und auch ein Nest in einer Birkenreihe im östlichen Grünland blieben unbesetzt. Trotz strukturell günstiger Voraussetzungen, insbesondere mit dem Anteil an Dornensträuchern gab es bisher keinen Nachweis des Neuntöters Lanius collurio, der für den Habi- tatkomplex erwartet worden war. Da die Art bis Anfang August nachweisbar ist, wird sich mit den weiteren Untersuchungsgängen Aufschluss ergeben. Weitere 7 Arten wurden ein- oder mehrmals im Untersuchungsbereich nachgewiesen, jedoch ohne Merkmale einer Brutansiedlung. Es handelte sich um Durchzügler (D) des Heimzugs bzw. um Nahrungsgäste (N). Auf- fällig war, dass nach dem 13.03. keinerlei brutverdächtiges Verhalten des sonst so häufigen Buchfinks Fringilla coelebs zu verzeichnen war. Die Brutplätze der gelegentlich anfliegenden Stare lagen nach den Flugrichtun- gen in Altholzbeständen am Landgraben und am Siedlungsrand. Tab. 3 Durchzügler und Nahrungsgäste des Untersuchungsgebietes Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kü. 13. 15. 02. 19. 05 Status 03. 04. 05. 05. 06. Buchfink Fringilla coelebs B x D Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gr x N Misteldrossel Turdus pilaris Md x D Schwanzmeise Aegithalos caudatus Sm x D 7
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kü. 13. 15. 02. 19. 05 Status 03. 04. 05. 05. 06. Star Sturnus vulgaris S x x x x N Stieglitz Carduelis carduelis Sti x x D, N Sumpfmeise Parus palustris Sum x x N Anzahl 7 4.1.3 Bewertung der Betroffenheit 4.1.3.1 Betroffenheit von Bodenbrütern Nistökologische Artengruppe Bodenbrüter Arten Goldammer, Nachtigall, Rotkehlchen, Sprosser, Zilpzalp 1. Bestandsübersicht Im Rahmen der Untersuchung wurden 5 Arten von Bodenbrütern mit 16 Revieren festgestellt, davon Reviere Geltungsbereich/Eingriff Geltungsbereich/außerhalb Eingriff erweit. UR Goldammer 5 1 1 3 Nachtigall 5 3 -- 2 Rotkehlchen 1 -- 1 -- Sprosser 1 -- -- 1 Zilpzalp 4 1 3 -- 2. Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG 2.1 Prognose und Bewertung des Tötungsverbots gem. § 44 Abs. 1, Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ⌧ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. Individuen, die sich während der Bauzeit im Umfeld der Arbeiten aufhalten, sind in der Lage, dem Baugeschehen auszuweichen. □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt nicht gewahrt □ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann ausgeschlossen werden ⌧ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann nicht ausgeschlossen werden Brutansiedlungen von Bodenbrütern in der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage sind möglich. Unterhaltungsar- beiten, insbesondere Flächenmahd, stellen einen Risikofaktor dar. 2.2 Prognose und Bewertung des Störungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG ⌧ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen werden Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. □ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausgeschlos- sen werden 8
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Nistökologische Artengruppe Bodenbrüter Arten Goldammer, Nachtigall, Rotkehlchen, Sprosser, Zilpzalp □ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen werden ⌧ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausge- schlossen werden Brutansiedlungen von Bodenbrütern sind auch in der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage mög- lich. Unterhaltungsarbeiten (Flächenmahd, Anlagenwartung) stellen in diesem Zusammenhang jedoch seltene, diskon- tinuierliche und geringfügige Wirkfaktoren dar. ⌧ bau- und betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs- zeiten können ausgeschlossen werden Das Plangebiet ist als Mauser- und Überwinterungslebensraum sowie als Aufenthaltsbereich in Wanderungszeiten ohne Bedeutung. ⌧ Störungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population 2.3 Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG □ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausgeschlos- sen werden ⌧ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausge- schlossen werden Mit dem Bau gehen im Bereich der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage gelegene Boden-Brutplätze primär ver- loren. □ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausge- schlossen werden ⌧ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausgeschlossen werden Brutansiedlungen von Bodenbrütern in der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage sind möglich. Unterhaltungsar- beiten, insbesondere Flächenmahd, stellen einen Risikofaktor dar. □ Schädigungen führen zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ⌧ Schädigungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Für die betroffenen Arten steht als Fortpflanzungsstätte das Nest bzw. der Nistplatz unter Schutz. Dieser erlischt mit der Beendigung der Brutperiode. In der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage bleiben die Bedin- gungen für Brutansiedlungen von Bodenbrütern erhalten. 2.4 Gruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen □ nicht erforderlich ⌧ erforderlich V2 Zeit- und Kontrollregelung für Mäharbeiten der Offenflächen 3. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ⌧ treffen nicht zu – artenschutzrechtliche Prüfung endet hier □ treffen zu – Darlegung von Gründen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 9
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Von den 16 ermittelten Revieren liegt die Mehrheit außerhalb des künftigen Eingriffs. Der räumliche Zusam- menhang der Lebensstätten reicht über den Planungsbereich hinaus. Die Arten sind allgemein häufig, auch über den erweiterten Untersuchungsbereich hinaus in der Umgebung anzutreffen und in der Wahl des jährli- chen Brutplatzes flexibel. Eine Beeinträchtigung der lokalen Population nicht abzuleiten. 4.1.3.2 Betroffenheit von Frei- und Nischenbrütern Nistökologische Artengruppe Frei- und Nischenbrüter Arten Amsel, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Grünfink, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Sprosser, Sumpfrohr- sänger, Zaunkönig 1. Bestandsübersicht Im Rahmen der Untersuchung wurden 13 Arten von Frei- und Nischenbrütern mit 38 Revieren festgestellt, davon Reviere Geltungsbereich/Eingriff Geltungsbereich/außerhalb Eingriff erweit. UR Amsel 3 3 -- -- Dorngrasmücke 3 1 2 -- Eichelhäher 1 1 -- -- Gartengrasmücke 2 2 -- -- Gelbspötter 2 1 -- 1 Grünfink 5 4 1 -- Mönchsgrasmücke 7 5 1 1 Nachtigall 5 3 -- 2 Nebelkrähe 1 -- 1 -- Ringeltaube 5 3 1 1 Sprosser 1 -- -- 1 Sumpfrohrsänger 2 -- 2 -- Zaunkönig 1 -- -- 1 2. Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG 2.1 Prognose und Bewertung des Tötungsverbots gem. § 44 Abs. 1, Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ⌧ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. Individuen, die sich während der Bauzeit im Umfeld der Arbeiten aufhalten, sind in der Lage, dem Baugeschehen auszuweichen. □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt nicht gewahrt ⌧ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann ausgeschlossen werden Brutansiedlungen von Frei- und Nischenbrütern der angetroffenen Arten in der technischen Betriebsfläche der PV-An- lage sind nicht zu erwarten. □ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann nicht ausgeschlossen werden 2.2 Prognose und Bewertung des Störungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG ⌧ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen werden Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. 10
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Nistökologische Artengruppe Frei- und Nischenbrüter Arten Amsel, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Grünfink, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Sprosser, Sumpfrohr- sänger, Zaunkönig □ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausgeschlos- sen werden □ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlos- sen werden ⌧ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausge- schlossen werden Brutansiedlungen von Frei- und Nischenbrütern sind in der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage möglich und wahrscheinlich. Unterhaltungsarbeiten (Flächenmahd, Anlagenwartung) stellen in diesem Zusammenhang jedoch seltene, diskontinuierliche und geringfügige Wirkfaktoren dar. ⌧ bau- und betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei- ten können ausgeschlossen werden Das Plangebiet ist als Mauser- und Überwinterungslebensraum sowie als Aufenthaltsbereich in Wanderungszeiten ohne Bedeutung. ⌧ Störungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population 2.3 Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG □ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausgeschlos- sen werden ⌧ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausgeschlossen werden Mit dem Bau gehen im Bereich der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage gelegene Brutplätze der Gehölzbestände verloren. ⌧ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausge- schlossen werden Brutansiedlungen von Frei- und Nischenbrütern der angetroffenen Arten in der technischen Betriebsfläche der PV-An- lage sind nicht zu erwarten. □ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausgeschlossen werden □ Schädigungen führen zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ⌧ Schädigungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Für die betroffenen Arten steht als Fortpflanzungsstätte das Nest bzw. der Nistplatz unter Schutz. Dieser erlischt mit der Beendigung der Brutperiode. In der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage bleiben die Bedin- gungen für Brutansiedlungen der angetroffenen Arten erhalten. 2.4 Gruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen ⌧ nicht erforderlich □ erforderlich 3. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ⌧ treffen nicht zu – artenschutzrechtliche Prüfung endet hier 11
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Nistökologische Artengruppe Frei- und Nischenbrüter Arten Amsel, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Grünfink, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Sprosser, Sumpfrohr- sänger, Zaunkönig □ treffen zu – Darlegung von Gründen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Von den 38 ermittelten Revieren liegen 24 (63 %) im Bereich des künftigen Eingriffs. Betroffen sind 9 Arten. Auch für dieses Artenspektrum reicht der räumliche Zusammenhang der Lebensstätten über den Planungs- bereich hinaus. Die Arten sind allgemein häufig, über den erweiterten Untersuchungsbereich hinaus in der Umgebung anzutreffen und in der Wahl des jährlichen Brutplatzes flexibel. Eine Beeinträchtigung der lokalen Population nicht abzuleiten. 4.1.3.3 Betroffenheit von Höhlenbrütern Nistökologische Artengruppe Höhlenbrüter Arten Blaumeise, Kohlmeise 1. Bestandsübersicht Im Rahmen der Untersuchung wurden 2 Arten von Höhlenbrütern mit 5 Revieren festgestellt, davon Reviere Geltungsbereich/Eingriff Geltungsbereich/außerhalb Eingriff erweit. UR Blaumeise 2 1 1 -- Kohlmeise 3 1 1 1 2. Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG 2.1 Prognose und Bewertung des Tötungsverbots gem. § 44 Abs. 1, Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ⌧ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. Individuen, die sich während der Bauzeit im Umfeld der Arbeiten aufhalten, sind in der Lage, dem Baugeschehen auszuweichen. □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt nicht gewahrt ⌧ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann ausgeschlossen werden Brutansiedlungen von Höhlenbrütern der angetroffenen Arten in der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage sind nicht zu erwarten. □ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann nicht ausgeschlossen werden 2.2 Prognose und Bewertung des Störungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG ⌧ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen werden Die Baumaßnahme einschließlich Baufeldvorbereitung erfolgt außerhalb der Brutzeit der Arten. □ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausgeschlos- sen werden □ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlos- sen werden 12
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Nistökologische Artengruppe Höhlenbrüter Arten Blaumeise, Kohlmeise ⌧ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausge- schlossen werden Brutansiedlungen von Höhlenbrütern sind in der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage prinzipiell möglich. Unterhaltungsarbeiten (Flächenmahd, Anlagenwartung) stellen in diesem Zusammenhang jedoch seltene, diskontinuierliche und geringfügige Wirkfaktoren dar. ⌧ bau- und betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs- zeiten können ausgeschlossen werden Das Plangebiet ist als Mauser- und Überwinterungslebensraum sowie als Aufenthaltsbereich in Wanderungszeiten ohne Bedeutung. ⌧ Störungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population 2.3 Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG □ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausgeschlos- sen werden ⌧ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausge- schlossen werden Mit dem Bau gehen im Bereich der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage gelegene Brutplätze innerhalb der Ge- hölzbestände verloren. ⌧ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausge- schlossen werden Für Brutansiedlungen von Höhlenbrütern gibt es perspektivisch in der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage keine Voraussetzungen. □ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausgeschlossen werden □ Schädigungen führen zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ⌧ Schädigungen führen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Für die Höhlenbrüter steht als Fortpflanzungsstätte das System mehrerer i.d.R. jährlich abwechselnd genutzter Nist- plätze unter Schutz. Ein Verlust einzelner Nistplätze beeinträchtigt die Fortpflanzungsstätte nicht. In der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage bleiben die Bedingungen für Brutansiedlungen der angetroffenen Arten er- halten. 2.4 Gruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen ⌧ nicht erforderlich, jedoch zweckmäßig A1 Ausbringung künstlicher Nisthilfen in der Umgebung der technischen Betriebsfläche der PV-Anlage □ erforderlich 3. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ⌧ treffen nicht zu – artenschutzrechtliche Prüfung endet hier □ treffen zu – Darlegung von Gründen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 13
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Von den 5 ermittelten Revieren liegen 2 im Bereich des künftigen Eingriffs. Beide Meisenarten sind häufig. Ihr Brutpotenzial reicht weit über den erweiterten Untersuchungsbereich hinaus. Sie sind auch außerhalb dessen allgegenwärtig. Eine Beeinträchtigung der lokalen Population ist nicht abzuleiten. 4.1.4 Lebensraumpotenzial der PVA und ihrer Umgebung Die Existenz von Photovoltaikanlagen schließt für eine Reihe von Vogelarten die Nutzung als Teillebensraum, mitunter auch als Bruthabitat nicht aus. Örtlich nachgewiesene Brutvogelarten, die mit hoher Wahrscheinlich- keit die PVA im Verbund mit der verbleibenden Gehölzumgebung in ihre Lebensraumnutzung während der Brutperioden einbeziehen werden, sind Blau- und Kohlmeise, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Goldammer, Grünfink, Nebelkrähe, Ringeltaube und Turmfalke. Diese Arten besetzen nach vorliegenden Erkenntnissen gern Modultische als Ansitzwarten und nutzen die Bodenbereiche von PV-Flächen für direkte Nahrungssuche (u.a. LIEDER, LUMPE 2011; TRÖLTZSCH, NEULING 2013). Bei großflächigen PVA mit variabler Habitatstruktur bestehen mitunter Voraussetzungen für die direkte Brutan- siedlung von Boden- oder Freibrütern (u.a. BfN 2007). Für die geplante mit ca. 1,3 ha kleine Anlage ist eine Besiedlung nicht auszuschließen. Eine sichere Prognose ist jedoch nicht seriös. Vielmehr ist ein enger Ver- bund mit der Umgebung durch die o.g. Nutzung als Teillebensraum zu erwarten. Das direkte Brutplatzangebot für Frei- oder Bodenbrüter kann anteilig durch Gehölzanreicherung nach dem Eingriff in geeigneten Grünflächen des Plangebietes wieder verbessert werden. Auch das Brutplatzangebot für Höhlenbrüter kann in der Umgebung gezielt durch die künstlichen Niststätten verbessert werden. 4.1.5 Übersicht notwendiger und empfohlener Maßnahmen Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bzw. zur vorsorgenden Sicherung sind folgende Maßnahmen zu gewährleisten. V1 Bauzeitenregelung Die Bauarbeiten für die PV-Anlage, einschließlich der Flächenvorbereitung, sind außerhalb der Brutperiode (ab Mitte August bis i.d.R. Mitte März) durchzuführen. Vorzeitige Gehölzbeseitigungen außerhalb der gesetz- lichen Sperrzeit (vor 01.10.) oder eine Weiterführung von Arbeiten in der Brutperiode können zugelassen wer- den, wenn nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Arbeiten keine besetzten Lebensstätten bzw. Brutan- siedlungen im Baubereich existieren und in der Umgebung keine erheblichen Störungen für den Brutverlauf zu erwarten sind. V2 Zeit- und Kontrollregelung für Mäharbeiten Mäharbeiten in den Offenflächen sind regulär nicht vor dem 15.06. eines Jahres durchzuführen, um mögliche Bruterfolge von Bodenbrütern nicht zu gefährden. Frühere Arbeitsgänge können zugelassen werden, wenn die Unterhaltungsflächen nachweislich nicht besiedelt sind. Bei Durchführung ab dem 15.06. und im weiteren Verlauf der Brutperiode sind vorherige Kontrollbegehungen auf Ansiedlungen durchzuführen. A1 Ausbringung künstlicher Nisthilfen Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans, jedoch außerhalb der technischen Betriebsfläche der PV-An- lage sind insgesamt 10 künstliche Nisthilfen für Höhlenbrüter auszubringen. Die Ausbringung soll bereits mit Beginn der Arbeiten zur Flächenvorbereitung erfolgen. Als Standorte sind vorrangig zu erhaltende Bäume in den festgesetzten Grünflächen geeignet. Die Maßnahmen werden als zu berücksichtigende Belange des Artenschutzes in den Umweltbericht zum Be- bauungsplan aufgenommen bzw. soweit möglich, baurechtlich festgesetzt. 14
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ 4.2 Kriechtiere - Zauneidechse 4.2.1 Untersuchung Im Rahmen der artbezogenen Standortvorprüfung (22.02.) wurden die zunächst visuell als geeignet erschei- nenden Habitate nach folgenden Aspekten abgegrenzt: - Offenlage in südlich exponierter oder geneigter Lage mit potenzieller Wärmetönung - krautige Vegetation bzw. offener lichtdurchlässiger Gehölzbestand mit potenziellen Sonnplätzen - Bodenstruktur mit Versteck- oder Rückzugsmöglichkeiten Als Untersuchungsflächen wurden auf dieser Grundlage abgegrenzt Tab. 4 Untersuchungsbereiche Zauneidechse Bereich Struktur Größe Offenflächen auf der - offene Kraut- und Hochstaudenflur Fläche ca. 2.500 m² Deponiekuppe, - größere Abschnitte mit günstig exponierten Gebüschrändern eingefasst durch dichte - bindiger, teils verworfener Oberboden mit Löchern, Schollen Strauchbestände und exponierten Kleinflächen Südosthang der ehemali- - überwiegend offene Krautflur - Länge ca. 110 m gen Deponie unterhalb des - besonnter Rand des Feldgehölzes mit wechselnder früheren Betriebsweges - bindiger, teils verworfener Oberboden mit Löchern, Breite Schollen und exponierten Kleinflächen - Fläche 1.000 m² Südwestrand der ehemali- - lichtbeeinflusster Bodenbereich unter Robinien - Länge ca. 150 m gen Deponie - ca. 1,5 m breiter Krautsaum zwischen Deponiezaun und - Fläche ca. 225 m² Fahrweg In keinem dieser Bereiche gab es jedoch nach der visuellen Ansprache und nach Handproben offene sandige oder sonst leicht grabfähige Flächen für die Eiablage der Art. Ein mögliches Vorkommen wurde dennoch nicht ausgeschlossen. In den Offenflächen der Deponiekuppe und am Südosthang wurden am 13.03., vor Beginn der jahreszeitlichen Aktivitätsperiode insgesamt 5 Reptilienbretter als Kontrollhilfsmittel ausgelegt. Nach Erfahrung aus verschie- denen eigenen Bearbeitungen besteht mit dieser Variante zumeist die Möglichkeit, bei einem zu erwartenden höheren Krautaufwuchs im Gelände die Präsenz der Art nachzuweisen. Die Plätze lagen in günstiger Son- nenexposition und unbeschattet und auf der Kuppe gebunden an Gebüschsäume relativ windgeschützt. Verwendet wurde schwarze Welldachpappe in der Größe 50 cm x 65 cm. Abb. 6 Reptilienbrett 2 im Ostteil des Plateaus vor einem Sand- Abb. 7 Reptilienbrett 5 an der Berme des Südosthangs dorngebüsch Die Untersuchungsflächen wurden bisher von Mitte April bis Anfang Juni 4 x begangen (Terminübersicht s. Anhang). Bis Mitte Mai war dabei noch eine Sichtbeurteilung der aufwachsenden Vegetation möglich. Die Geschwindigkeit der Begehungen wurde in Anlehnung an die Orientierung des BfN (2005) mit einer maximalen Strecke von ca. 250 m pro Stunde so langsam eingestellt, dass auch bei aufgewachsener Vegetation ein Aufspüren sonnender oder auch gedeckt liegender Individuen möglich war. Phasenweise (ca. 5-10 Minuten) wurde stationär ohne Bewegung beobachtet. Stellenweise wurden an unübersichtlichen Plätzen gezielt leichte Störimpulse (Tritt, Stock) gesetzt, um Reaktionen versteckter Individuen auszulösen. Die Reptilienbretter 15
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ wurden jeweils mit kontrolliert. Anfang Juni waren die Vegetation bereits zu dicht, um störungsarme, erfolg- versprechende Begehung durchzuführen. Es wurden daher nur noch die Reptilienbretter kontrolliert. Zusätzlich zu den Untersuchungsflächen des Geltungsbereiches wurden in der o.g. Standortbeurteilung die krautigen Säume des bahnbegleitenden Fahrweges als potenziell besiedelt eingestuft. Da diese Streifen au- ßerhalb der Projektplanung liegen und künftig nicht verändert werden, wurde die Untersuchung hier auf eine Stichtagsbegehung (20.05.) beschränkt. 4.2.2 Ergebnisse Nachweise von Zauneidechsen gab es nach den bisherigen Untersuchungen im Südosthang der ehemaligen Deponie und in den Krautsäumen des Bahnweges. Tab. 5 Nachweise Zauneidechse Datum Südosthang Bahnweg 02.05. 3 Nachweisplätze mit 4 Individuen ohne Kontrolle - 1 adultes Männchen unter RB 4 - 1 sudadultes Ind. (nicht näher ident.) im Freige- lände nahe RB 4, sehr schnell ab - je 1 adultes Männchen und Weibchen kurz nachei- nander am selben Platz im südlichen Abschnitt des Hanges 20.05. 2 Nachweisplätze mit 2 Individuen 3 Nachweisplätze mit 3 Individuen - 1 trächtiges Weibchen unter RB 4 - 2 adulte Männchen im bahnabgewandten Saum nahe von - später 1 subadultes Weibchen 3 m neben RB 4 Gebüschen - 1 Ind. (nicht näher ident.) im Bereich des früheren Neben- gleises, sehr schnell ab Abb. 8 a, b Je 1 ad. Männchen und Weibchen am gleichen Platz (02.05.) Abb. 9 Subadultes Weibchen - 3 m neben RB 4 (20.05.) Abb. 10 Adultes Männchen am Bahnweg (20.05.) 16
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Aufgrund der Beobachtungen kann im Geltungsbereich der Südosthang als stabil besiedelt angesehen wer- den. Mit dem Nachweis eines trächtigen Weibchens und adulter Tiere beider Geschlechter ist eine reproduk- tionsfähige Population belegt. Da, wie mehrfach in Fachpopulationen erörtert, lokal immer nur ein geringer Teil der anwesenden Tiere beobachtet werden kann (u.a. BLANKE 2010), ist eine Aussage zur Populationsgröße immer im Sinne einer Schätzung zu verstehen. Als Ausgangsgröße wird das Maximum von 4 festgestellten Individuen innerhalb eines Beobachtungsganges von reichlich einer Stunde (02.05.) berücksichtigt. Die Spanne von 3-10 Individuen/h gilt bei BLANKE (2010, nach MICHEEL) als Kennzeichen einer kleinen Population. Der gelegentlich in der Diskussion stehende Faktor F=10 für eine Hochrechnung auf den Bestand (HVNL 2012) ist umstritten. Nach Praxisbeispiel bei BLANKE (2015) kann der Faktor mit F = 20 deutlich höher liegen. Bei einer eigenen Untersuchung war nach einer Ausgangserfassung mit drei adulten Individuen (2013, 4 Be- gehungen A4 – A6) bei der späteren genehmigten planmäßigen Umsetzung aus einem Eingriffsbereich in einen benachbarten aufbereiteten Schutzbereich ein Aufkommen von insgesamt 30 Individuen (2017, 14 Ei- merfänge, 16 Handfänge an 48 Kontrolltagen im Zeitraum von E4 bis A6) zu verzeichnen. Für den Südosthang ist eine Populationsgröße um ca. 40 Individuen realistisch. Die Begehungen im Bereich des Plateaus waren bis Anfang Juni ohne Nachweise. Da nach den Habitatbe- dingungen hier jedoch ein Vorkommen noch nicht ausgeschlossen werden kann, sind im Zeitraum Mitte/Ende August bis Anfang September noch zwei weitere Kontrollbegehungen mit dem besonderen Augenmerk auf Schlüpflinge erforderlich. 4.2.3 Betroffenheit Artengruppe Reptilien Art Zauneidechse 1. Bestandsübersicht Reproduktionsfähige Population im Südosthang der Deponie; Vorkommen am Bahnweg 2. Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG 2.1 Prognose und Bewertung des Tötungsverbots gem. § 44 Abs. 1, Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ⌧ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden Der Vorkommensbereich im SO-Hang ist nicht Bestandteil der technischen Deponieplanung und muss auch nicht für baubegleitende Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Fällung der Robinien des Feldgehölzes zur Siche- rung des Lichteinflusses erfolgt in der Zeit von 01.10. bis 28.02., damit außerhalb der Aktivitätsperiode der Art. Der Bahnweg und seine Randbereiche werden baubedingt nicht beansprucht. □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt □ baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen tritt ein, ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt nicht gewahrt ⌧ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann ausgeschlossen werden Das Habitat der Zauneidechse im SO-Hang wird von Betriebsaktivitäten der PVA (Wartung, Mahd von Grünflächen) nicht berührt. □ betriebsbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann nicht ausgeschlossen werden 2.2 Prognose und Bewertung des Störungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG ⌧ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlossen werden Das Habitat der Zauneidechse im SO-Hang kann bis in die Aktivitätsperiode der Art wirksam durch einen Schutzzaun vom Baugeschehen abgegrenzt werden. □ baubedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausgeschlos- 17
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Artengruppe Reptilien Art Zauneidechse sen werden ⌧ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können ausgeschlos- sen werden Das Habitat der Zauneidechse im SO-Hang wird von Betriebsaktivitäten der PVA (Wartung, Mahd von Grünflächen) nicht berührt. □ betriebsbedingte Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten können nicht ausge- schlossen werden 2.3 Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestands gem. § 44 Abs.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ⌧ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausgeschlos- sen werden Das Habitat der Zauneidechse kann bis in die Aktivitätsperiode der Art wirksam durch einen Schutzzaun vom Bauge- schehen abgegrenzt werden. □ baubedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausge- schlossen werden ⌧ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können ausge- schlossen werden Das Habitat der Zauneidechse wird von Betriebsaktivitäten der PVA (Wartung, Mahd von Grünflächen) nicht berührt. □ betriebsbedingte Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können nicht ausgeschlossen werden 2.4 Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen □ nicht erforderlich ⌧ erforderlich V 3 Errichtung eines Reptilienschutzzaunes mit Beginn der Bauarbeiten, in jedem Fall vor Beginn der jahreszeitlichen Aktivitätsperiode der Art und Aufrechterhaltung bis zur Inbetriebnahme der Anlage 3. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ⌧ treffen nicht zu – artenschutzrechtliche Prüfung endet hier □ treffen zu – Darlegung von Gründen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 18
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ 4.3 Lurche 4.3.1 Untersuchung Im und am Plangebiet existieren keine natürlichen oder künstlichen Stillgewässer. Voraussetzung für die Aus- bildung temporärer Gewässer, z.B. Senken oder Mulden bestehen nicht. Das nächstgelegene stehende Ge- wässer ist der ca. 0,3 ha große Teich im Malchowsbruch in ca. 60 m Entfernung auf der westlichen Seite der Bahnlinie. Dieses Gewässer liegt nicht im Wirkungsbereich des Baus und des Betriebs der PV-Anlage. Als mögliche Laichgewässer von Lurchen wurden somit nur die an den Rändern des Plangebietes verlaufen- den Gräben eingestuft. Sie sind aktuell dauerhaft wasserführend, weisen aber eine sehr geringe Fließge- schwindigkeit von < 0,5 m/s auf. Im Monat März waren in den Feuchtwiesen nordöstlich und südöstlich des Plangebiets flache Überstauungen als temporäre offene Wasserstellen zu verzeichnen. Zur Ermittlung von Individuen wurden die Gräben in den Monaten März, April, Mai und Juni gezielt begangen. Die temporären Vernässungen in den Wiesen wurden im März kontrolliert. Bereits im April waren sie ausge- trocknet und bildeten sich auch im weiteren Verlauf nicht wieder neu aus. Die Überprüfung auf mögliche Land- aufenthalte im Plangebiet erfolgte im Zuge der Begehungen der Gehölze, Offenflächen und Hänge und durch Stichproben auf den benachbarten Feuchtwiesen. 4.3.2 Ergebnisse Bei keiner der Kontrollen und Absuchen im Gelände wurden Lurche im oder am Plangebiet nachgewiesen. In den Gräben wurden keine Laichablagerungen festgestellt. Intensive Rufe gab es ab Mitte Mai aus dem Bruch westlich der Bahn vom Teichfrosch Pelophylax esculentus. 4.3.3 Betroffenheit Eine Betroffenheit von Lurchen durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. 4.4 Fledermäuse - Quartierpotenzial 4.4.1 Untersuchung Bei der o.g. Voruntersuchung im Januar wurde neben der Suche nach Baumhöhlen auch auf die Existenz von Rindenspalten und anderen Hohlräumen in den Baumbeständen geachtet. Mit der weiterführenden Untersu- chung im Februar wurden in den planungsbetroffenen Beständen insgesamt 7 Bäume ermittelt und markiert, für die sich ein Verdacht auf Quartierpotenzial ergab. Alle Verdachtsbäume befanden sich im Feldgehölz am Südwesthang (Robinienbestand). Nach Lage und Struktur konnte eine Nutzung als Winterquartier ausge- schlossen werden. Eine Sommerquartiernutzung schien möglich. Die Kontrolle erfolgte am 05.06. nachmittags durch direkte Besichtigung, z.T. mit Leiter und unter Verwendung eines Endoskops. Künstliche Quartiermöglichkeiten gibt es im gesamten Untersuchungsbereich nicht. 4.4.2 Ergebnisse In vier der potenziell geeigneten Bäume gibt es nach oben abgeschlossene Höhlungen. Sie sind mit max. 2 cm jedoch sehr klein und für eine Wochenstubenbesetzung und wohl auch für Einzelbesetzungen nicht geeig- net. Auch die Rindenvorsprünge und -spalten waren ohne Besetzung. Tab. 6 Kontrollergebnisse potenzieller Fledermausquartiere Nr. Äußere Merkmale Ergebnisse 1 Stammspalt am Fuß mit Mulm und Höhle - kleine Höhlung nach oben - keine Besetzung 2 Rindenvorsprung in 2 m Höhe mit kleiner Höhle - kleine Höhlung nach oben - keine Besetzung Rindenvorsprung in 2,5 m Höhe ohne Höhlung - keine Besetzung 3 Astbruchhöhle in 2 m Höhe - kleine Höhlung nach oben - nicht geeignet 4 Astbruchhöhle in 1 m Höhe - Höhlung nach oben - keine Besetzung 5 Astbruchhöhle in 1,2 m Höhe - keine Höhlung nach oben - nicht geeignet 6 Rindenspalten in 2,5 m Höhe - keine überdeckte Höhlung nach oben 19
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ Nr. Äußere Merkmale Ergebnisse - nicht geeignet 7 Stammriss mit Höhle und Rindenspalten von 1 m bis 4 m - Rißhöhle nach oben offen, nicht geeignet - Rindenspalten ohne Besetzung Abb. 11 Kontrollbaum 1 – Stammspalt am Fuß Abb. 12 Kontrollbaum 1 – Höhle ohne Besetzung Abb. 13 Kontrollbaum 2 mit Markierung – Rindenvorsprung Abb. 14 Kontrollbaum 2 - kleine Höhle hinter Rindenvorsprung in 2 m Höhe ohne Besetzung Abb. 15 Kontrollbaum 5 mit Markierung – Astbruchhöhle Abb. 16 Kontrollbaum 7 – nach oben offene Höhle des Stamm- nicht geeignet risses in 4 m Höhe – nicht geeignet 4.4.3 Betroffenheit Eine Betroffenheit von Fledermausquartieren durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. 20
vBPlan AFB „Ehem. Deponie - Photovoltaik“ 5 Zusammenfassung Das Vorhaben der Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie unterliegt der Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfassen die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten. Standortspezifische Untersuchungen richteten sich auf folgenden Artengruppen, Arten bzw. Aspekte: - Brutvögel - Zauneidechse - Lurche - Quartierpotenzial für Fledermäuse Die Betroffenheit von Brutvögeln führt nicht zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Durch eine ge- eignete Bauzeitenregelung (V1) und durch eine Zeit- und Kontrollregelung für Mäharbeiten (V2) sind bau- und betriebsbedingte Tötungen, Schädigungen oder Störungen vermeidbar. Die Betroffenheit der Population der Zauneidechse im Südosthang ist durch die Errichtung eines Reptilien- schutzzaunes (V3) vermeidbar. Vergleichbare Schutzmaßnahmen für das Vorkommen am Bahnweg werden nur erforderlich, wenn dieser Bereich bei der Bauausführung in die Nutzung einbezogen werden soll. Lurche und Fledermausquartiere werden von dem Vorhaben nicht betroffen. Anm. Hinsichtlich der Brutvögel und der Zauneidechse sind die Aussagen des Berichtes vorläufig. Vor einer ab- schließenden Darstellung und Bewertung stehen noch 2 Untersuchungsgänge zu den Brutvögeln (bis A 7) und ergänzende Untersuchungen zur Zauneidechse im „Plateau“ (M8 – A9) aus. 21
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