Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing - Stadt ...
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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Bearbeitung: Dipl. Ing. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. Hansjörg Haslach Mittlerer Graben 9, 85354 Freising www.ruh-land-schaft.de Datum: 05.12.2017 Beteiligungsvermerk Verfahrensschritt 1.ER Dok.Nr. 43 _ von insgesamt 22 9 _
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung................................................................................. 4 2 Methodisches Vorgehen ......................................................................................... 5 3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ......................................... 6 3.1 Bestandsbeschreibung ............................................................................................... 6 3.2 Wirkfaktoren ............................................................................................................... 8 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .............................................................................................................10 3.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung ........................................................................10 3.3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 10 3.4 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..................11 3.4.1 Pflanzenarten des Anhangs IVb der FFH-Richtlinie .......................................11 3.4.2 Tierarten des Anhangs IVb der FFH-Richtlinie ..............................................11 3.5 Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie ...................................................................................................................16 4 Fazit .........................................................................................................................21 Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 2 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Abkürzungen ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm ad adultes Individuum (beschreibendes Kriterium für nachgewiesener Tierarten) BayNatSchG Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz) BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftpflege (Bundesnaturschutzgesetz) Bp Brutpaar Bv sicherer Brutvogel EZK Erhaltungszustand in der kontinentalen Biogeografischen Region Deutschlands lt. LfU: g= günstig, u = ungünstig, ? = unbekannt EZL Erhaltungszustand der lokalen Population (eigene Abschätzung) A = hervorragend, B = gut, C = mittel – schlecht, ? = unbekannt juv juveniles Individuum (beschreibendes Kriterium für nachgewiesener Tierarten) NG Nahrungsgast NW Art im Untersuchungsgebiet nachgewiesen mBv möglicher Brutvogel PO Art im Untersuchungsgebiet potentiell vorkommend RLB Status nach Rote Liste Bayern RLD Status nach Rote Liste Deutschland Rote Liste Status (RLB, RLD) 0 = „ausgestorben oder verschollen“, 1 = „vom Aussterben bedroht“, 2 = „stark gefähr- det“, 3 = „gefährdet“, D = „Daten defizitär“, V = „Vorwarnliste“, R = „extrem seltene Ar- ten und Arten mit geografischen Restriktionen“, G = „Gefährdung anzunehmen, aber mangels Information exakte Einstufung nicht möglich“; nb = nicht bewertet sg streng geschützt nach Bundesartenschutzverordnung UG Untersuchungsgebiet Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 3 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens 1 Anlass und Aufgabenstellung In der Stadt Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) ist südlich der Bahntrasse München – Salzburg vorgesehen, ein größeres Gelände im Bereich Georg-Wrede-Straße – Staufenstraße neu zu bebauen bzw. baulich neu zu ordnen. Dazu stehen derzeit im Zuge der Erstellung eines Rahmenplans mehrere Szenarien zur Diskussion. Für den Nordteil des Geländes an der Georg-Wrede-Straße gibt es bereits eine konkretisierte Planung in Form eines noch nicht festgesetzten Bebauungsplan-Vorentwurfs (Stand: 25.07.2016). Die Planung sieht die Nutzung des Geländes als Mischgebiet vor. Damit soll eine angemessene Weiterentwicklung der bestehenden Wohnnutzung und die Ansiedlung von gewerblicher Nutzung ermöglicht werden. Die gewerblichen Flächen sollen insbesondere zwischen Bahnlinie und dem Gebiet südlich der Georg-Wrede-Straße eine Pufferfunktion hinsichtlich des Schienenverkehrslärms einnehmen. Die Planung beinhaltet darüber hinaus ein Baufeld für einen Kindergarten. Außerdem ist zur leistungsfähigen Erschließung aller südlich gelegenen Flächen ein Straßenzug vorgesehen, der von der Georg-Wrede-Straße in südlicher Richtung abzweigt. Aus verschiedenen Gründen ist das Bebauungsplan-Verfahren ins Stocken geraten und kann vorerst nicht abgeschlossen werden. Trotz der Verzögerungen soll jedoch der im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehene Bau des Kindergartens aufgrund der bestehenden Bedarfssituation vorgezogen realisiert werden. Die konkretisierten Planungen am Kindergarten und seinen Freianlagen führten zu Änderungen, die im Bebauungsplan- Vorentwurf vom 25.07.2016 noch nicht verzeichnet sind. Gleichzeitig ist bereits eine Erweiterung des Kindergartens geplant, die im Zuge des weiteren Bebauungsplan-Verfahrens genehmigt werden soll. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplan-Vorentwurfs (Stand 25.07.2016) unter gleichzeitiger Berücksichtigung der veränderten Planungen im Bereich des Kindergartens inkl. seiner vorgesehenen Erweiterung. Das Gutachten bezieht sich auf den ursprünglichen Bestand des Geländes. Inzwischen wurden bereits Baumfällungen durchgeführt, die allerdings vorab in einem gesonderten Kurzgutachten (RUHLAND, Gutachten vom 01.03.17) artenschutzrechtlich beurteilt und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt wurden. Die Aussagen dieses vorgezogenen Gutachtens werden im vorliegenden Dokument ebenfalls berücksichtigt. Dabei wird geprüft ob und ggf. welche artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) durch das Vorhaben erfüllt werden können. Eine Prüfung der „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird nicht vorge- nommen, da die Regelung erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam wird. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde bisher nicht vor- gelegt. Für die Arten des Anhangs IV a) der FFH-Richtlinie und des Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie gilt: Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 4 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts- , Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot: Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweiligen Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnah- men signifikant erhöht. Für Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie nach § 42 Abs. 1, Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 19 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. 2 Methodisches Vorgehen Für die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie und Art. 1 Vogelschutzrichtlinie wird in der nachfolgenden Untersuchung geprüft, ob die in § 44 Abs. 1 BNatSchG genannten Verbotstatbestände erfüllt werden und wie dies ggf. vermieden werden kann. Zur Bestimmung des projektbezogen relevanten Artenspektrums wurden folgende Erhebun- gen durchgeführt. - Februar 2017: Struktur-und Nutzungskartierung im Untersuchungsraum (= Geltungs- bereich) zur Abschätzung der Habitateignung für prüfungsrelevante Tierarten - 10. Mai. 1017: ornithologische Übersichtskartierung; die Erhebung wurde in den frühen Morgenstunden bei sehr guter Witterung (wolkenlos, windstill, ca. 6-8 °C) durchgeführt, die Artnachweise erfolgten visuell und akustisch - 3 Begehungen zur Kartierung von Zauneidechsen-Vorkommen: bei der ersten Bege- hung am 10. Mai 2017 wurde das gesamte Gelände des Bebauungsplans auf potenzi- elle Habitate der Zauneidechse hin überprüft. Bei den weiteren Begehungen am 07. Juni 2017 und 28. Juni 2017 wurden die potenziell geeigneten Habitate auf Vorkom- men der Zauneidechse abgesucht. Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse erfolgte die Auswertung eines vorhandenen Gut- achtens von Frau Suppan, das zur Einschätzung der Bestandssituation und Quartiernutzung von Fledermäusen für den Bereich Georg-Wrede-Straße erstellt wurde. Das Gutachten wurde von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu wurden folgende Datengrundlagen ausgewertet: - Artenschutzkartierung - Biotopkartierung - Arten- und Biotopschutzprogramm - Brutvogelatlas Bayern - Verbreitungskarten, gebietsbezogene Artenlisten und Artensteckbriefe im Online-An- gebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) und des Bundesamts für Natur- schutz (BfN) Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 5 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Die Ermittlung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans prüfungsrelevanten Tierarten erfolgt durch Abschichtung des artenschutzrechtlich zu prüfenden Artenspektrums. Die vorliegende Untersuchung verwendet dabei die zu diesem Zweck in den „Hinweisen zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ von der Obersten Baubehörde (Schreiben vom19. Januar 2015 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 mit Stand 01/2015) eingeführten Kriterien. Für die nach Maßgabe der Abschichtungsliste als prüfungsrelevant erkannten Arten wird nach- folgend abgeschätzt, in welcher Form sie von dem Vorhaben betroffen sein können und ob bzw. bei welche Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Soweit möglich und sinnvoll werden die Arten zu Gruppen (ökologische „Gilden“) zusammengefasst. Die von der Obersten Baubehörde vorgelegte Abschichtungsliste (s.o.) berücksichtigt noch nicht die in jüngster Zeit überarbeiteten Roten Listen für die Artengruppen Vögel, Heuschre- cken und Tagfalter. Eine entsprechende Aktualisierung des Rote Liste-Status wurde in der Abschichtungsliste zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße nur für die vorhabensbezogen relevanten Arten (in der Liste gelb markiert) vorgenommen. 3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 3.1 Bestandsbeschreibung Geltungsbereich des Bauungsplans Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich westlich des Bahnhofs Freilassing. Er schließt direkt südlich an das Bahngelände an und liegt beiderseits der 2016 ausgebauten Georg-Wrede-Straße. Bei dem nördlich der Georg-Wrede-Straße gelegenen Teilbereich handelt es sich größtenteils um ehemalige DB-Flächen, die ursprünglich gewerblich genutzt waren. Nach Auflassung der Nutzung stellt sich der Bereich heute als Brachfläche dar. Zusätzlich gehören, östlich davon gelegen, in geringerem Umfang auch Flächen des Wertstoffhofs zum Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im südlichen Teilbereich befinden sich entlang der Georg-Wrede-Straße einige Wohnhäuser, die z.T. über größere Gartengrundstücke verfügen. Einige der Gärten weisen einen Bestand an älteren Obstgehölzen auf. Das Zentrum des Plangebiets bildet ein verwildertes, umzäuntes Gartengrundstück. Es wird nahezu vollständig von einem alten, feldgehölzartigen Baumbestand aus vorwiegend Eichen und Buchen eingenommen. Beigemischt sind Robinie, Bergahorn und Esche. Der Baumbestand ist als schutzwürdiger Biotop Nr. 8143-0244-001 in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Dort wird beschrieben, dass eine Strauchschicht nur spärlich ausgebildet, die Krautschicht hingegen dicht, üppig und nitrohpil ausgeprägt ist. Benachbarte Flächen/Umgebung Im Westen grenzen zunächst ein Mischgebiet und dahinter ein Gewerbegebiet an den Geltungsbereich des Bebauungsplans an. Das Gewerbegebiet wird an seiner Westseite von einer Bahnlinie begrenzt, die von einer Hecke begleitet wird. Der Gehölzbestand ist als schutzwürdiger Biotop Nr. 8143-236-018 in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Östlich schließen einige Wohngebäude an das Plangebiet an. Danach folgen größere gewerblich genutzte Flächen. Zwischen den Wohn –und Gewerbeflächen liegen Zufahrt und Parkplatz eines Schulzentrums, das sich südöstlich des Plangebiets befindet. Südlich des Plangebiets liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Norden schließt das Bahngelände an. An der Nordostecke des Plangebiets erstreckt sich außerhalb des Gebiets der Rupertussteg, der in Freilassing eine der wenigen Geh- und Radwegverbindungen über den Bahnkörper hinweg herstellt. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 6 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans (rot umrandet) und schutzwürdige Biotope (grün schraffiert) geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Der Landkreis Berchtesgadener Land ist als Biosphärenreservat „Berchtesgadener Land“ ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird darin der sog. Entwicklungszone zugeordnet. Im Plangebiet liegen keine weiteren Schutzgebiete nach Bayerischem Naturschutzgesetz und ebenso keine Natura 2000-Gebiete. Ca. 1,5 km östlich des Plangebiets verläuft die Salzach. Größere Flächen der Salzachaue gehören zum FFH- Gebiet 7744-371 „Salzach und Unterer Inn“ und zum Vogelschutzgebiet 7744-471 „Salzach und Inn“. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 7 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens 3.2 Wirkfaktoren Abb. 2: Bebauungsplan-Vorentwurf (nicht festgesetzter Stand vom 25.07.2016) Die inzwischen vorangeschrittenen Planungen zum Kindergarten (im Geltungsbereich zentral gelegenes Baufeld) haben gezeigt, dass sich der auf dem Gelände vorhandene Baumbestand nicht in dem Umfang erhalten lässt wie im Bebauungsplan-Vorentwurf dargestellt. In der nachfolgenden Abbildung (Abb. 3) wurden von dem mit der Planung der Freianlagen beauftragten Landschaftsarchitekturbüro die Gehölze mit roter Umrandung gekennzeichnet, die aus Gründen der Verkehrssicherung entfernt werden müssen. Abbildung 4 zeigt die Bäume auf, die aufgrund des abgestimmten Freiflächenkonzeptes bei der geplanten Erweiterung des Kindergartens beseitigt werden müssen. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 8 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Abb. 3: Im Zuge der Kindergartenplanung aus Verkehrsicherungsgründen zusätzlich zu beseitigender Baumbestand (rot gekennzeichnet); Quelle: Planungsgruppe Strasser GmbH 2017 Abb. 4: Eingriffe in den Baumbestand im Zuge der geplanten Erweiterung des Kindergartens; rot markiert: Beseitigung von Gehölzen, grün markiert: zu erhaltende Buchen (werden z.T. mit einem Baumhaus ausgestattet), blau markiert: nur sporadisch durch den Kindergarten genutzter (Naturbeobachtung) Restbestand; Quelle: Planungsgruppe Strasser GmbH 2017 Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 9 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Baubedingte Wirkungen - Beseitigung von Gehölzbeständen - Emissionen durch Baubetrieb (Lärm, Abgase, Staub, Erschütterungen) - optische Reize durch Baubetrieb (Licht, Anwesenheit von Menschen) Anlagenbedingte Wirkungen - Flächeninanspruchnahme durch Überbauung (Errichtung neuer Gebäude, Bau einer Erschließungsstraße nach Süden), Versiegelung, Änderung der Nutzung - Zerstörung des vorhandenen Bodenprofils durch Abgrabungen und Aufschüttungen - Neugestaltung von Außenanlagen mit Pflanzmaßnahmen Nutzungsbedingte Wirkungen - Störwirkungen auf Lebensräume von Pflanzen und Tieren infolge der Nutzung des Freibereichs des Kindergartens und der Freiflächen der weiterentwickelten Wohnbebauung sowie infolge des künftigen Verkehrs auf der Erschließungsstraße nach Süden - Zunahme des Verkehrs durch Kindergarten, Gewerbe und Erschließungsstraße 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Die nachfolgend aufgeführten Vorkehrungen werden getroffen, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen. In Zusammenhang mit den bereits im ausgehenden Winter 2017 vorgenommenen Gehölzfällungen wurden im dazu erstellten Gutachten (RUHLAND, Gutachten vom 01.03.17) folgende Maßnahmen zur Vermeidung festgelegt: - Sofortiges Anbringen von Ersatz-Nisthilfen und Fledermauskästen in mind. 3 m Höhe im Rest-Baumbestand, der erhalten werden kann. Dabei handelt es sich im einzelnen um o 2 Nisthöhlen für Kohl-, Blau-, Sumpf-, Tannen-, Haubenmeise, Gartenrotschwanz, Kleiber, Halsband- und Trauerschnäpper, Feld- und Haussperling, Fledermäuse. o 1 Nisthilfe für Hohltaube, Übernachtungshöhle für Grün- und Grauspecht o 1 wartungsfreier Fledermauskasten Als weitere Maßnahme zur Vermeidung ist zu berücksichtigen: - Durchführung der Baumfällarbeiten und Gehölzrodungen im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar und somit außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Brutvögel und der Fortpflanzungszeiten der Fledermäuse - Vor dem Beginn von Bauarbeiten ist eine erneute Überprüfung eventuell vorhandener temporärer Gewässer auf ein Vorkommen von Gelbbauchunke und Laubfrosch angezeigt. Gegebenenfalls sind geeignete Bauzeitenregelungen oder Umsiedelungs- aktionen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen vorzusehen. 3.3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind nicht erforderlich Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 10 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens 3.4 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 3.4.1 Pflanzenarten des Anhangs IVb der FFH-Richtlinie Pflanzenarten des Anhangs IVb der FFH-RL sind im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen. Potentielle Vorkommen sind nicht zu erwarten. 3.4.2 Tierarten des Anhangs IVb der FFH-Richtlinie Die Arten des Anhangs IVa der FFH-Richtlinie, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans nachgewiesen sind oder potentiell vorkommen können, sind in der Artenliste im Anhang durch den Eintrag „x“ beim Abschichtungskriterium „E“ gekennzeichnet. Für diese Arten wird nachfolgend untersucht, ob sie von dem Vorhaben betroffen sein können. Sofern eine vorhabensspezifische Betroffenheit ausgeschlossen werden kann bzw. mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Beeinträchtigung erfolgt, wird nachfolgend (im Sinne einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung) nur kurz begründet, warum eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit ausgeschlossen wird. Ist von einer möglichen Betroffenheit auszugehen, wird geprüft, inwieweit vorhabensbedingt mit Verbotstatbeständen zu rechnen ist. 3.4.2.1 Säugetiere Nicht betroffene Säugetierarten Haselmaus (Muscardinus avellanarius), RLB -, RLD G Nach ABSP ist über die Bestandssituation der Haselmaus im Landkreis Berchtesgadener Land wenig bekannt, es wird lediglich vermutet, dass Vorkommen in den Alpen sowie außeralpin nicht selten sind. Allerdings gilt die Haselmaus als Charakterart artenreicher und lichter Wälder mit gut ausgebildeter Strauchschicht. Typische Waldlebensräume sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vorhanden. Der betroffene Gehölzbestand weist in seinen zentra- len Bereichen allenfalls feldgehölzartigen Charakter auf, zudem ist seine Strauchschicht nur spärlich ausgeprägt. Das Gehölz liegt außerdem innerhalb des Siedlungsbereichs. Lange Zeit wurde die Art als sehr störungsempfindlich eingestuft und daher ein Vorkommen innerhalb menschlicher Siedlungen ausgeschlossen. Diese Einschätzung wurde inzwischen durch neu- ere Erkenntnisse zwar relativiert, dennoch kann sie neben der suboptimalen strukturellen Aus- stattung des Gehölzes als unterstützendes Indiz angesehen werden, dass ein Vorkommen der Haselmaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu erwarten ist. Eine Betroffenheit der Art wird daher ausgeschlossen. Betroffene Säugetierarten Unter den betroffenen, prüfungsrelevanten Säugetierarten sind im Untersuchungsgebiet nur Arten aus der Gruppe der Fledermäuse zu erwarten. Fledermäuse Von den nachfolgend aufgelisteten Fledermausarten wird angenommen, dass sie von dem Vorhaben betroffen sein können. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 11 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Fledermäuse mit Quartieren (auch) in Baumhöhlen oder Nistkästen Lebensraum/Habitatstrukturen: Jagdgebiete: Wälder und andere gehölzreiche Lebensräume, Gewässer, Offenland, Siedlungsbereiche Sommerquartiere: an bzw. in Gebäuden, daneben aber in bedeutendem Umfang auch in Baumhöhlen und Nistkästen Winterquartiere: überwiegend unterirdische Quartiere (z.B. Gewölbe, Keller, Stollen); gilt nur bedingt für Großer und Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus sowie Rauhautfledermaus, die auch in Baumhöhlen überwintern; die Mückenfledermaus überwintert auch hinter Baumrinde sowie an Gebäuden z.B. hinter Wandverkleidungen Angaben zu Vorkommen im Plangebiet Deut. Name Lat. Name RLB RLD sg EZK (nach Suppan) Braunes Plecotus auritus - V x g Vorkommen in Freilassing sehr Langohr wahrscheinlich Großer Nyctalus 3 V x u Vorkommen insbesondere während der Abendsegler noctula Quartierwechsel im Frühjahr und Herbst durchaus möglich Kleinabend- Nyctalus leisleri 2 D x u Keine Nachweise vorhanden; segler Vorkommen aufgrund der leichten Verwechselbarkeit mit dem Großen Abendsegler nicht auszuschließen Mopsfleder- Barbastella 2 2 x u Wochenstube an einem Gebäude am maus barbastellus östlichen Stadtrand bekannt Mückenfleder- Pipistrellus D D x u Vorkommen in Freilassing potenziell maus pygmaeus möglich; Nutzung von Baumquartieren selten, aber insbesondere zur Balzzeit und als Zwischenquartier nicht auszuschließen Rauhautfleder- Pipistrellus 3 - x u Vorkommen in Freilassing möglich; maus nathusii Nutzung von Baumhöhlen zur Balzzeit und als Zwischenquartier Wasserfleder- Myotis - - x g Vorkommen im Untersuchungsraum maus daubentonii bekannt Zum Erhaltungszustand der lokalen Populationen können aufgrund der schlechten Daten- grundlagen keine konkreteren Aussagen für das Planungsgebiet getroffen werden. In metho- discher Hinsicht ist dies auch nicht erforderlich, da mit den geplanten Vermeidungs- und Ver- minderungsmaßnahmen Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können (siehe unten). Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3, 3 u. 5 BNatSchG Im Zuge des Vorhabens wurde im ausgehenden Winter 2017 bereits ein Teil der Fällungsar- beiten durchgeführt. Unter den gefällten Gehölzen waren 2 Bäume, die Astlöcher bzw. Höh- len aufwiesen und aus diesem Grund als Tagesverstecke für Fledermäuse relevant sein konnten. Die Fällungen wurden daher im Vorfeld bereits artenschutzrechtlich beurteilt (RUH- LAND, Gutachten vom 01.03.17). Um den Verbotstatbestand der Schädigung von Lebensstät- ten zu vermeiden wurde in dem Gutachten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbe- hörde das Anbringen eines geeigneten Fledermauskastens (1 wartungsfreier Fledermaus- kasten: z. B. Firma Schwegler, Typ 1FTH Fledermaus-Universal-Sommerquartier-Schwarz) im Bereich des verbleibenden Gehölzbestandes festgelegt. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 12 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Bei den übrigen bereits gefällten bzw. noch zur Fällung anstehenden Gehölzen handelt es sich um Bestände, die für die Artengruppe kein geeignetes Angebot an Astlöchern bzw. Höh- len aufweisen. Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme kann somit davon ausge- gangen werden, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3, Satz 3 u. 5 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im städtischen Umfeld, grenzt im Norden an die DB-Trasse und wird von der jüngst ausgebauten Georg-Wrede-Straße gequert. Es ist da- her bereits im Status quo von einem nicht unerheblichen Störungspotential auszugehen (Verkehrsbewegung, nächtliche Lichtquellen u.a.m.). Baubedingte Störungen dürften kaum über die vorhandenen Vorbelastungen hinausgehen und bleiben zudem auf die Bauphase beschränkt. Betriebsbedingte Störungen ausgehend von der künftigen Erschließungsstraße nach Süden werden als geringfügig einschätzt. Von betriebsbedingten Aktivitäten im Freibe- reich des geplanten Kindergartens gehen keine maßgeblichen Störungen auf die nachtaktive Artengruppe aus. Durch die im Zuge der Bebauung vorgesehenen Gehölzrodungen wird der aktuell dichte Gehölzbestand soweit aufgelichtet, dass eine locker mit Bäumen überstandene Fläche ohne bzw. mit stark gelichteter Strauchschicht entsteht. Die Eignung des Gebiets als potenzielles Jagdrevier von Fledermäusen wird dadurch allerdings nur unwesentlich verän- dert. Eine Zunahme von Störungen in einem Umfang, der zu einer Verschlechterung des Er- haltungszustands der lokalen Population führen könnte, ist somit nicht zu erwarten. Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 1 u. 2, Satz 3 u. 5 BNatSchG Die Baumfällungen im ausgehenden Winter 2017 und die noch anstehenden Fällungsarbei- ten wurden bzw. werden im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt. In dieser Zeit sind eventuelle Sommerquartiere der Fledermäuse nicht besetzt. Somit kann vermieden werden, dass Fledermäuse in Astlöchern oder Baumhöhlen zu Schaden kommen. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind bei Einhaltung der Vermeidungs- maßnahmen (siehe auch Kap. 3.3) nicht erfüllt Fledermäuse mit Quartieren vorwiegend in bzw. an Gebäuden Lebensraum/Habitatstrukturen: Jagdgebiete: Wälder und andere gehölzreiche Lebensräume, offene Grünlandbereiche, Gewässer, Siedlungsbereiche Sommerquartiere: vorwiegend an bzw. in Gebäuden Winterquartiere: überwiegend unterirdische Quartiere (z.B. Gewölbe, Keller, Stollen), z.T. auch Mauerspalten oder hinter Fassadenverkleidungen (z.B. Zwergfledermaus) bzw. in Zwischendecken (z.B. Breitflügelfledermaus) Angaben zu Vorkommen im Plangebiet Deut. Name Lat. Name RLB RLD sg EZK (nach Suppan) Breitflügelfleder- Eptesicus 3 G x u Vorkommen im Plangebiet nicht maus serotinus auszuschließen Fransenfleder- Myotis 3 - x g Nachweise aus den 60er und 70er maus nattereri Jahren vorhanden; keine Hinweise auf aktuelle Nachweise Graues Langohr Plecotus 3 2 x u Vorkommen in Freilassing nicht austriacus auszuschließen Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 13 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Große Bartfleder- Myotis 2 V x u Vorkommen in den Randbereichen von maus brandtii Freilassing nicht auszuschließen Großes Mausohr Myotis V V x g Vorkommen von Einzeltieren, z.B. in myotis Kirchendachstühlen wahrscheinlich Kleine Bartfleder- Myotis - V x g Von Vorkommen dieser sehr häufigen maus mystacinus Fledermausart ist in den Randbereichen von Freilassing auszugehen Kleine Rhinolophus 1 1 x s Lediglich einmalige Lautaufnahme, Hufeisennase hipposideros entstanden am südlichen Stadtrandbereich Nordfledermaus Eptesicus 3 G x u Nachweise vom Anfang der 90er Jahre nilssonii aus dem Ortsbereich von Freilassing; Fund eines verletzten Tieres im Stadtzentrum im Sommer 2016 Weißrandfleder- Pipistrellus D - x g Vorkommen dieser seit einigen Jahren maus kuhlii nach Deutschland zuwandernden Art in Freilassing möglich Zweifarbfleder- Vespertilio 2 D x ? Vorkommen insbesondere zur Balzzeit maus murinus nicht auszuschließen Zwergfledermaus Pipistrellus - - x g Mehrfach in Freilassing nachgewiesene pipistrellus Art, von einem Sommerquartier in der Nähe der Georg-Wrede-Straße kann ausgegangen werden Zum Erhaltungszustand der lokalen Populationen können aufgrund der schlechten Daten- grundlagen keine konkreteren Aussagen für das Planungsgebiet getroffen werden. In metho- discher Hinsicht ist dies auch nicht erforderlich, da Verbotstatbestände ausgeschlossen wer- den können (siehe unten). Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3, 3 u. 5 Die Umsetzung des Bebauungsplans führt nicht zur Beseitigung bestehender Gebäude. Ein Verlust von Gebäudequartieren und damit der Verbotstatbestand der Schädigung von Le- bensstätten können daher ausgeschlossen werden. Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im städtischen Umfeld, grenzt im Norden an die DB-Trasse und wird von der jüngst ausgebauten Georg-Wrede-Straße gequert. Es ist da- her bereits im Status quo von einem nicht unerheblichen Störungspotential auszugehen (Verkehrsbewegung, nächtliche Lichtquellen u.a.m.). Baubedingte Störungen dürften kaum über die vorhandenen Vorbelastungen hinausgehen und bleiben zudem auf die Bauphase beschränkt. Betriebsbedingte Störungen ausgehend von der künftigen Erschließungsstraße nach Süden werden als geringfügig einschätzt. Von betriebsbedingten Aktivitäten im Freibe- reich des geplanten Kindergartens gehen keine maßgeblichen Störungen auf die nachtaktive Artengruppe aus. Durch die im Zuge der Bebauung vorgesehenen Gehölzrodungen wird der aktuell dichte Gehölzbestand soweit aufgelichtet, dass eine locker mit Bäumen überstandene Fläche ohne bzw. mit stark gelichteter Strauchschicht entsteht. Die Eignung des Gebiets als potenzielles Jagdrevier von Fledermäusen wird dadurch allerdings nur unwesentlich verän- dert. Eine Zunahme von Störungen in einem Umfang, der zu einer Verschlechterung des Er- haltungszustands der lokalen Population führen könnte, ist somit nicht zu erwarten. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 14 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 1 u. 2, Satz 3 u. 5 BNatSchG Die Umsetzung des Bebauungsplans führt nicht zu Eingriffen in potenzielle Gebäudequartiere von Fledermäusen. Eine vorhabensbedingte Tötung oder Verletzung von Fledermäusen die- ser Artengruppe wird daher ausgeschlossen. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind nicht erfüllt 3.4.2.2 Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis) RLB V, RLD V, EZK u, sg Im Rahmen der Geländeerhebungen wurde der gesamte Geltungsbereich des Bebauungs- plans auf potenzielle Habitate der Zauneidechse hin überprüft. Nur die Brachflächen im Norden des Gebietes, zwischen Georg-Wrede-Straße und den Bahngleisen sind potenziell als Lebensraum für die Art geeignet. Ein Vorkommen der Art konnte dennoch bei keiner der 3 Begehungen nachgewiesen werden. Eine Betroffenheit der Zauneidechse im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans wird daher ausgeschlossen. 3.4.2.3 Amphibien Gelbbauchunke (Bombina variegata), RLB 2 RLD 2, EZK s, sg Laubfrosch (Hyla arborea) RLB 2 RLD 3, EZK u, sg Auf der im ausgehenden Winter 2017 gerodeten Gehölzfläche haben sich größere Pfützen gebildet. Unter den prüfungsrelevanten Amphibienarten nutzen insbesondere die Gelbbauch- unke und der Laubfrosch temporäre Gewässer dieser Art als Laichplatz. Als faunistische Beibeobachtung wurde dieser Bereich bei allen drei Begehungen auf eine mögliche Besiedelung durch Amphibien untersucht. Es wurden keine Amphibien festgestellt. Eine Betroffenheit von Gelbbauchunke und Laubfrosch zum aktuellen Zeitpunkt kann daher ausgeschlossen werden. Falls die temporären Gewässer bis zur Umsetzung des Bebauungsplans bestehen bleiben, ist eine künftige Besiedelung nicht auszuschließen. Vor dem Beginn von Bauarbeiten ist daher eine erneute Überprüfung des Bereichs auf ein Vorkommen von Gelbbauchunke und Laubfrosch angezeigt. Gegebenenfalls sind geeignete Bauzeitenregelungen oder Umsiedelungsaktionen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen vorzusehen. 3.4.2.4 Weitere Tierartengruppen Zu den weiteren Tierartengruppen des prüfungsrelevanten Artenspektrums liegen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans weder Nachweise vor noch ist von potentiellen Vorkommen auszugehen. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 15 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens 3.5 Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans nachgewiesenen bzw. potentiell vorkommenden Vogelarten wird nachfolgend geprüft, in welchem Umfang sie von dem Vorhaben überhaupt betroffen sind. Sofern eine vorhabensspezifische Betroffenheit ausgeschlossen werden kann bzw. mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Beeinträchtigung erfolgt, wird nachfolgend (im Sinne einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung) nur kurz begründet, warum eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit ausgeschlossen werden kann. Für die verbleibenden Vogelarten muss davon ausgegangen werden, dass sie von dem Vor- haben betroffen sind. In diesen Fällen wird geprüft und begründet, ob von dem Vorhaben Auswirkungen ausgehen, die Verbotstatbestände im Sinne des Artenschutzrechts auslösen. Die Vogelarten werden dabei gebietsbezogen einer der folgenden Gruppen zugeordnet: - Vogelarten mit Brutplätzen an bzw. in Gebäuden geringer bis mittlerer Höhe - Vogelarten mit Brutplätzen bevorzugt an hohen Gebäuden - Lachmöwe und weitere potenzielle Nahrungsgäste - Weit verbreitete Vogelarten („Allerweltsarten“) - Vogelarten mit Brutplätzen in Gehölzstrukturen Nicht betroffene Vogelarten Vogelarten mit Brutplätzen bevorzugt an hohen Gebäuden Dohle (Corvus monedula), RLB V, RLD - Turmfalke (Falco tinnunculus) RLB -, RLD -, sg Ein Vorkommen der beiden Vogelarten ist im Stadtgebiet von Freilassing nicht auszuschließen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sich Brutplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden, da dort einzeln stehende Bauten mit der notwendigen Gebäudehöhe fehlen. Der Turmfalke nutzt daneben auch Altholzbestände als Brutplatz. Teilbereiche der vorhandenen Gehölzbestände bieten geeignete strukturelle Voraus- setzungen. Allerdings konnte der Turmfalke im Gebiet nicht nachgewiesen werden, obwohl er in Bayern zu den häufigen Brutvögeln gehört. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Planungsgebiet keine Brutplätze der beiden Vogelarten vorhanden sind. Die Eignung des Gebiets als Nahrungshabitat wird weder bau- noch anlagebedingt nachhaltig beeinträchtigt. Maßgeblich erhöhte Störeinflüsse durch die im Geltungsbereich geplanten Nutzungen sind im Vergleich zum Status quo nicht zu erwarten. Eine potentielle Betroffenheit wird daher hier ausgeschlossen Vogelarten mit Brutplätzen an bzw. in Gebäuden geringer bis mittlerer Höhe Mauersegler (Apus apus), RLB V, RLD - Mehlschwalbe (Delichon urbicum), RLB V, RLD V Rauchschwalbe (Hirundo rustica), RLB V, RLD V Die Brutplätze der in dieser Vogelarten liegen vorwiegend an bzw. in Gebäuden. Der Luftraum dient diesen „Flugjägern“ als Nahrungsgebiet. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans sind Eingriffe an bestehenden Gebäuden nicht vorgesehen. Das Untersuchungsgebiet liegt im städtischen Umfeld und ist nicht zuletzt durch nahegelegene Verkehrswege (DB-Trasse, Georg-Wrede-Straße) bereits Störeinflüssen ausgesetzt. Eine maßgebliche Zunahme der Störeffekte ist weder bau- noch betriebsbedingt zu erwarten. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit dieser Artengruppe wird daher ausgeschlossen. Lachmöwe und weitere potenzielle Nahrungsgäste Lachmöwe (Larus ridibundus), RLB -, RLD - Die Lachmöwe konnte während der Geländeerhebungen auf Äckern südlich des Planungsgebiets als Nahrungsgast beobachtet werden. Die nahen Salzachauen bieten Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 16 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens zahlreichen weiteren gewässerbezogen lebenden Vogelarten eine geeigneten Lebensraum. Da geeignete Gewässer im Untersuchungsgebiet jedoch fehlen, können Brutplätze all dieser Arten im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Unter den zahlreichen gewässerbezogen lebenden Vogelarten konnte einzig die Lachmöwe im Gebiet gesichtet werden. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass das Gebiet auch als Nahrungshabitat für diese Artengruppe eine untergeordnete Rolle spielt. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Gebiets in seiner Eignung als Nahrungshabitat ist im Zuge des Vorhabens zudem nicht zu erwarten. Eine Betroffenheit der hier behandelten Artengruppe wird daher ausgeschlossen. In der Tabelle zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums wurden die wasserbezogen lebenden Vogelarten aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässerlebensräume im Gebiet über das Kriterium „L“ abgeschichtet. Betroffene Vogelarten Weit verbreitete Vogelarten („Allerweltsarten“) Die Vögel dieser Artengruppe sind weit verbreitet und aktuell nicht gefährdet. Keine der Vogelarten wird derzeit in der Rote Liste Deutschland bzw. Rote Liste Bayern geführt. Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten Status Anzahl (gem. GfN-Umweltplanung, 2017) Amsel (Turdus merula) mBv 4 singend Buchfink (Fringilla coelebs) mBv 2 singend Buntspecht (Dendrocopos major) mBv 1 ruf Girlitz (Serinus serinus) mBv 2 singend Kohlmeise (Parus major) mBv 4 singend Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) mBv 2 singend Rabenkrähe (Corvus corone) Ng auf Äckern südlich des UG Ringeltaube (Columba palumbus) mBv 1 singend Star (Sturnus vulgaris) Bv/mBv 1 Nest, 1 singend (1-2 Bp) Türkentaube (Streptopelia decaocto) mBv 1 singend Zilpzalp (Phylloscopus collybita) mBv 2 singend Im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommende Vogelarten Bachstelze (Motacilla alba) Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes) Blaumeise (Parus caeruleus) Kleiber (Sitta europaea) Eichelhäher (Garrulus glandarius) Misteldrossel (Turdus viscivorus) Elster (Pica pica) Rotkehlchen (Erithacus rubecula) Fitis (Phylloscopus trochilus) Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) Singdrossel (Turdus philomelos) Gartengrasmücke (Sylvia borin) Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapillus) Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) Stieglitz (Carduelis carduelis) Grauschnäpper (Muscicapa striata) Straßentaube (Columba livia f. domestica) Grünfink (Carduelis chloris) Sumpfmeise (Parus palustris) Haubenmeise (Parus cristatus) Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) Wintergoldhähnchen (Regulus regulus) Haussperling (Passer domesticus) Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) Heckenbraunelle (Prunella modularis) Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3, 3 u. 5 BNatSchG Die oben angeführten Vogelarten sind weit verbreitet und im Geltungsbereich des Bebauungs- plans nachgewiesen bzw. kommen dort potenziell vor. Insbesondere durch die nicht vermeidbare Beseitigung von Gehölzen können (Teil-)Lebensräume dieser Vogelarten vorhabensbedingt verloren gehen. Im direkten Umfeld des Untersuchungsgebiets sind jedoch weitere gehölzbetonte Lebensräume vorhanden. In großem Umfang gilt dies insbesondere für die nahegelegenen Auwälder an der Salzach. Somit sind Ausweichlebensräume in ausrei- chendem Umfang vorhanden. Die Artengruppe verfügt aufgrund ihres durchwegs guten Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 17 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Erhaltungszustands auch über genügend Ausbreitungskraft um diese Lebensräume besiedeln zu können. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Artengruppe im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Eine Störung der Vogelarten ist vor allem bau- und betriebsbedingt nicht auszuschließen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt jedoch im städtischen Umfeld, grenzt im Norden an die DB-Trasse und wird von der jüngst ausgebauten Georg-Wrede-Straße gequert. Es ist daher bereits im Status quo von einem nicht unerheblichen Störungspotential auszugehen. Mit der künftigen Nutzung ist auch eine Zunahme der nutzungsbedingten Störwirkungen zu erwarten (z.B. Verkehrszunahme, Kinderspiel im Freibereich). In Anbetracht der vorhandenen Vorbelastungen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Erhöhung der Störungen einen Umfang erreicht, der zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser vergleichsweise wenig empfindlichen Vogelartengruppe führen könnte. Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 1 u. 2, Satz 3 u. 5 BNatSchG Die im Zuge des Bauvorhabens notwendigen Baumfällungen und Gehölzrodungen erfolgen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Vögel. Eine baubedingte Tötung oder Verletzung von Individuen kann daher vermieden werden. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind bei Einhaltung der Vermeidungs- maßnahmen (siehe auch Kap. 3.3 ) nicht erfüllt Vogelarten mit Brutplätzen in Gehölzstrukturen Lebensraum/Habitatstrukturen: Die in dieser Gruppe zusammengefassten Vogelarten weisen eine enge Bindung an Gehölzstrukturen (z.B. Feldgehölze, Gehölzsäume, Streuobstbestände) auf. Mitunter können die Brutplätze dieser Artengruppe auch in Wäldern liegen, in diesem Fall können Gehölzstrukturen außerhalb der Wälder aber dennoch zur Nahrungssuche aufgesucht werden. Einige Arten, insbesondere die Greifvögel und Eulen zeichnen sich zudem durch sehr große Aktionsräume aus. Lat. Name Deutscher Name RLB RLD sg EZK Bemerkung Dohle Corvus monedula V - s Potenziell vorkommend Bei den Erhebungen 2017 Brut an einem kleinen Gebäude westlich des Schulkomplexes nachgewie- sen; im Altholzrest im Norden des Gebiets ein adulter Feldsperling Feldsperling Passer montanus V V g mit einem flüggen Jungvogel ge- sichtet und dort weitere erwach- sene Individuen beobachtet. Die Art ist damit mit mindestens ei- nem sicheren und einem vermutli- chen Brutpaar im Gebiet vertreten. Regelmäßiger Brutvogel im Land- kreis, potenziell vor allem in struk- Gartenrotschwanz Phoenicurus phoe- 3 - u turreichen Gärten im Umfeld des nicurus Untersuchungsgebiets vorkom- mend Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 18 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Potenzielles Vorkommen im Alt- holz-Restbestand nicht auszu- Gelbspötter Hippolais icterina 3 - u schließen; im ABSP keine Anga- ben zu dieser Art Regelmäßiger Brutvogel im Land- kreis und im Naturraum; von einem Goldammer Emberiza citrinella - - g potenziellen Vorkommen der Art im Untersuchungsgebiet ist auszu- gehen. Regelmäßiger Brutvogel im Land- Grauspecht Picus canus 3 2 x s kreis; potenzielles Vorkommen im Gebiet nicht auszuschließen Unter anderem in Streuobstwiesen und gartenreichen Siedlungsrän- Grünspecht Picus viridis - - x u dern brütend, daher potenziell auch im Untersuchungsgebiet vor- kommend Potenzielles Vorkommen im Alt- holz-Restbestand nicht auszu- Hohltaube Columba oenas - - g schließen; im ABSP keine Anga- ben zu dieser Art Brutvogel unterschiedlicher Le- bensräume sofern dichtes Busch- werk als Nistplatz zur Verfügung steht Klappergrasmücke Sylvia curruca 3 - ? im ABSP keine Angaben zu dieser Art; Potenzielles Vorkommen im Unter- suchungsgebiet nicht auszuschlie- ßen Kolkrabe Corvus corax - - g Potenziell vorkommend In Bayern flächendeckend verbrei- tet; selbst wenn das Gebiet keine geeigneten Brutplätze bieten Mäusebussard Buteo buteo - - x g sollte, könnte es der Art aufgrund ihres weiten Aktionsradius´ als Jagdhabitat dienen; im ABSP keine Angaben zu dieser Art; Da die Art auch in Siedlungs- und Stadtnähe brütet, ist ein potenziel- les Vorkommen im Untersu- chungsgebiet nicht auszuschlie- ßen; selbst wenn das Gebiet keine Sperber Accipiter nisus - - x g geeigneten Brutplätze bieten sollte, könnte es der Art aufgrund ihres weiten Aktionsradius´ als Jagdhabitat dienen; im ABSP keine Angaben zu dieser Art Trauerschnäpper Ficedula hypole- V 3 g Potenziell vorkommend uca in Bayern ein häufiger Brutvogel; im ABSP keine Angaben zu dieser Art; ein potenzielles Vorkommen im Gebiet ist nicht auszuschließen; Turmfalke Falco tinnunculus - - x g selbst wenn das Gebiet keine ge- eigneten Brutplätze bieten sollte, könnte es der Art aufgrund ihres weiten Aktionsradius´ als Jagdha- bitat dienen; Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 19 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3, 3 u. 5 BNatSchG Im Zuge des Vorhabens wurde im ausgehenden Winter 2017 bereits ein Teil der Fällungsar- beiten durchgeführt. Mit den bereits vorgenommenen und den noch ausstehenden Baumfäl- lungen gehen tatsächliche und potenzielle Lebensstätten der Vögel dieser Artengruppe ver- loren. Mit den vorgesehenen Gehölzrodungen verändert sich zudem der Lebensraum auf der Fläche von einem aktuell dichten Gehölzbestand zu einem lockeren Baumbestand ohne nen- nenswerte Strauchschicht. Eine solche Veränderung muss bezogen auf die Artengruppe je- doch nicht generell als nachteilig gewertet werden, da die Lebensraumansprüche der einzel- nen Arten differieren. Gehölzlebensräume stellen auch im Umfeld des Untersuchungsgebiets keinen Mangelbiotop dar, sodass davon ausgegangen wird, dass für die meisten der be- troffenen Arten dieser Gruppe Ausweichmöglichkeiten in ausreichendem Umfang zur Verfü- gung stehen, zumal im Gebiet keine gefährdeten Arten aus dieser Gruppe nachgewiesen werden konnten, deren Erhaltungszustand eine ausreichende Ausbreitungskraft womöglich in Frage stellen würde. Problematischer ist die Situation nur in Hinblick auf die höhlenbrüten- den Arten. Unter den bereits gefällten Gehölzen waren 2 Bäume mit Astlöchern bzw. Höhlen, die für Höhlenbrüter relevant sein konnten. Die Fällungen wurden daher im Vorfeld bereits artenschutzrechtlich beurteilt (RUHLAND, Gutachten vom 01.03.17). Um den Verbotstatbe- stand der Schädigung von Lebensstätten zu vermeiden wurde in dem Gutachten in Abstim- mung mit der Unteren Naturschutzbehörde das Anbringen von • 2 Nisthöhlen für Kohl-, Blau-, Sumpf-, Tannen-, Haubenmeise, Gartenrotschwanz, Kleiber, Halsband- und Trauerschnäpper, Feld- und Haussperling und • 1 Nisthilfe für Hohltaube, Übernachtungshöhle für Grün- und Grauspecht im Bereich des verbleibenden Gehölzbestandes festgelegt. Bei den noch zur Fällung anstehenden Gehölzen handelt es sich um Bestände, die kein ge- eignetes Angebot an Astlöchern bzw. Höhlen für Höhlenbrüter aufweisen. Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme kann somit davon ausge- gangen werden dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im städtischen Umfeld, grenzt im Norden an die DB-Trasse und wird von der jüngst ausgebauten Georg-Wrede-Straße gequert. Es ist da- her bereits im Status quo von einem nicht unerheblichen Störungspotential auszugehen. Baubedingte Störungen dürften kaum über die vorhandenen Vorbelastungen hinausgehen und bleiben zudem auf die Bauphase beschränkt. Betriebsbedingte Störungen ausgehend von der künftigen Erschließungsstraße nach Süden werden als geringfügig eingeschätzt. Von betriebsbedingten Aktivitäten im Freibereich des geplanten Kindergartens können zu- sätzlich Störungen auf die hier relevante Artengruppe ausgehen. Diese potenziellen Störef- fekte bleiben jedoch im Tagesverlauf auf relativ kurze Zeitabschnitte begrenzt. Die Eignung des Gebiets als Jagdhabitat für potenziell betroffene Greifvogelarten, deren Brutplätze auch außerhalb des Gebiets liegen können, wird nicht wesentlich verändert. Eine Zunahme der Störungen in einem Umfang, dass dies zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Vogelartengruppe führen könnte, ist somit nicht zu erwarten. Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 1 u. 2, Satz 3 u. 5 BNatSchG Die im Zuge des Bauvorhabens notwendigen Baumfällungen und Gehölzrodungen erfolgen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Vögel, sodass die baubedingte Tötung oder Ver- letzung von Individuen vermieden wird. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind bei Einhaltung der Vermeidungs- maßnahmen (siehe auch Kap. 3.3 ) nicht erfüllt Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising Seite 20 von 22
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