Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing - Stadt ...

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing - Stadt ...
Naturschutzfachliche Angaben zur
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing
inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens

Bearbeitung:        Dipl. Ing. Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin
                    Dipl. Ing. Hansjörg Haslach
                    Mittlerer Graben 9, 85354 Freising
                    www.ruh-land-schaft.de

Datum:              05.12.2017                                            Beteiligungsvermerk

                                                                           Verfahrensschritt

                                                                            1.ER
                                                                                Dok.Nr.

                                                                                 43
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Inhaltsverzeichnis

1       Anlass und Aufgabenstellung................................................................................. 4

2       Methodisches Vorgehen ......................................................................................... 5

3       Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ......................................... 6
3.1     Bestandsbeschreibung ............................................................................................... 6
3.2     Wirkfaktoren ............................................................................................................... 8
3.3     Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
        Funktionalität .............................................................................................................10
        3.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung ........................................................................10
        3.3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 10
3.4     Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..................11
        3.4.1 Pflanzenarten des Anhangs IVb der FFH-Richtlinie .......................................11
        3.4.2 Tierarten des Anhangs IVb der FFH-Richtlinie ..............................................11
3.5     Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-
        Richtlinie ...................................................................................................................16
4       Fazit .........................................................................................................................21

Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising                                                                     Seite 2 von 22
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Abkürzungen

ABSP             Arten- und Biotopschutzprogramm
ad               adultes Individuum (beschreibendes Kriterium für nachgewiesener Tierarten)
BayNatSchG       Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der
                 freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz)
BNatSchG         Gesetz über Naturschutz und Landschaftpflege (Bundesnaturschutzgesetz)
Bp               Brutpaar
Bv               sicherer Brutvogel
EZK              Erhaltungszustand in der kontinentalen Biogeografischen Region Deutschlands lt. LfU:
                 g= günstig, u = ungünstig, ? = unbekannt
EZL              Erhaltungszustand der lokalen Population (eigene Abschätzung)
                 A = hervorragend, B = gut, C = mittel – schlecht, ? = unbekannt
juv              juveniles Individuum (beschreibendes Kriterium für nachgewiesener Tierarten)
NG               Nahrungsgast
NW               Art im Untersuchungsgebiet nachgewiesen
mBv              möglicher Brutvogel
PO               Art im Untersuchungsgebiet potentiell vorkommend
RLB              Status nach Rote Liste Bayern
RLD              Status nach Rote Liste Deutschland

                 Rote Liste Status (RLB, RLD)
                 0 = „ausgestorben oder verschollen“, 1 = „vom Aussterben bedroht“, 2 = „stark gefähr-
                 det“, 3 = „gefährdet“, D = „Daten defizitär“, V = „Vorwarnliste“, R = „extrem seltene Ar-
                 ten und Arten mit geografischen Restriktionen“, G = „Gefährdung anzunehmen, aber
                 mangels Information exakte Einstufung nicht möglich“;
                 nb = nicht bewertet

sg               streng geschützt nach Bundesartenschutzverordnung
UG               Untersuchungsgebiet

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1          Anlass und Aufgabenstellung

In der Stadt Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) ist südlich der Bahntrasse
München – Salzburg vorgesehen, ein größeres Gelände im Bereich Georg-Wrede-Straße –
Staufenstraße neu zu bebauen bzw. baulich neu zu ordnen. Dazu stehen derzeit im Zuge der
Erstellung eines Rahmenplans mehrere Szenarien zur Diskussion.

Für den Nordteil des Geländes an der Georg-Wrede-Straße gibt es bereits eine konkretisierte
Planung in Form eines noch nicht festgesetzten Bebauungsplan-Vorentwurfs (Stand:
25.07.2016).
Die Planung sieht die Nutzung des Geländes als Mischgebiet vor. Damit soll eine
angemessene Weiterentwicklung der bestehenden Wohnnutzung und die Ansiedlung von
gewerblicher Nutzung ermöglicht werden. Die gewerblichen Flächen sollen insbesondere
zwischen Bahnlinie und dem Gebiet südlich der Georg-Wrede-Straße eine Pufferfunktion
hinsichtlich des Schienenverkehrslärms einnehmen. Die Planung beinhaltet darüber hinaus
ein Baufeld für einen Kindergarten. Außerdem ist zur leistungsfähigen Erschließung aller
südlich gelegenen Flächen ein Straßenzug vorgesehen, der von der Georg-Wrede-Straße in
südlicher Richtung abzweigt.
Aus verschiedenen Gründen ist das Bebauungsplan-Verfahren ins Stocken geraten und kann
vorerst nicht abgeschlossen werden. Trotz der Verzögerungen soll jedoch der im
Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehene Bau des Kindergartens aufgrund der
bestehenden Bedarfssituation vorgezogen realisiert werden. Die konkretisierten Planungen
am Kindergarten und seinen Freianlagen führten zu Änderungen, die im Bebauungsplan-
Vorentwurf vom 25.07.2016 noch nicht verzeichnet sind. Gleichzeitig ist bereits eine
Erweiterung des Kindergartens geplant, die im Zuge des weiteren Bebauungsplan-Verfahrens
genehmigt werden soll.

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind die geplanten Maßnahmen im Rahmen der
Umsetzung des Bebauungsplan-Vorentwurfs (Stand 25.07.2016) unter gleichzeitiger
Berücksichtigung der veränderten Planungen im Bereich des Kindergartens inkl. seiner
vorgesehenen Erweiterung. Das Gutachten bezieht sich auf den ursprünglichen Bestand
des Geländes. Inzwischen wurden bereits Baumfällungen durchgeführt, die allerdings vorab
in einem gesonderten Kurzgutachten (RUHLAND, Gutachten vom 01.03.17)
artenschutzrechtlich beurteilt und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt wurden. Die
Aussagen dieses vorgezogenen Gutachtens werden im vorliegenden Dokument ebenfalls
berücksichtigt.

Dabei wird geprüft ob und ggf. welche artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle
europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) durch das Vorhaben
erfüllt werden können.
Eine Prüfung der „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird nicht vorge-
nommen, da die Regelung erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit Zustimmung
des Bundesrates wirksam wird. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde bisher nicht vor-
gelegt.

Für die Arten des Anhangs IV a) der FFH-Richtlinie und des Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie
gilt:
Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
                   Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische
                   Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen
                   Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
                   gewahrt wird.

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Störungsverbot:           Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-
                          , Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon
                          liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung
                          des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.
Tötungsverbot:            Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung,
                          Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch
                          die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das
                          Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweiligen Arten unter
                          Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnah-
                          men signifikant erhöht.

Für Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie nach § 42 Abs. 1, Nr. 4 i.V.m. Abs. 5
BNatSchG für nach § 19 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:
Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen
                   oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen
                   oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer
                   Entwicklungsformen.
                   Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische
                   Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im
                   räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

2          Methodisches Vorgehen
Für die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie und Art. 1
Vogelschutzrichtlinie wird in der nachfolgenden Untersuchung geprüft, ob die in § 44 Abs. 1
BNatSchG genannten Verbotstatbestände erfüllt werden und wie dies ggf. vermieden werden
kann.

Zur Bestimmung des projektbezogen relevanten Artenspektrums wurden folgende Erhebun-
gen durchgeführt.
   - Februar 2017: Struktur-und Nutzungskartierung im Untersuchungsraum (= Geltungs-
       bereich) zur Abschätzung der Habitateignung für prüfungsrelevante Tierarten
   - 10. Mai. 1017: ornithologische Übersichtskartierung; die Erhebung wurde in den frühen
       Morgenstunden bei sehr guter Witterung (wolkenlos, windstill, ca. 6-8 °C) durchgeführt,
       die Artnachweise erfolgten visuell und akustisch
   - 3 Begehungen zur Kartierung von Zauneidechsen-Vorkommen: bei der ersten Bege-
       hung am 10. Mai 2017 wurde das gesamte Gelände des Bebauungsplans auf potenzi-
       elle Habitate der Zauneidechse hin überprüft. Bei den weiteren Begehungen am 07.
       Juni 2017 und 28. Juni 2017 wurden die potenziell geeigneten Habitate auf Vorkom-
       men der Zauneidechse abgesucht.

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse erfolgte die Auswertung eines vorhandenen Gut-
achtens von Frau Suppan, das zur Einschätzung der Bestandssituation und Quartiernutzung
von Fledermäusen für den Bereich Georg-Wrede-Straße erstellt wurde. Das Gutachten wurde
von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

Ergänzend dazu wurden folgende Datengrundlagen ausgewertet:
   - Artenschutzkartierung
   - Biotopkartierung
   - Arten- und Biotopschutzprogramm
   - Brutvogelatlas Bayern
   - Verbreitungskarten, gebietsbezogene Artenlisten und Artensteckbriefe im Online-An-
      gebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) und des Bundesamts für Natur-
      schutz (BfN)

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Die Ermittlung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans prüfungsrelevanten Tierarten
erfolgt durch Abschichtung des artenschutzrechtlich zu prüfenden Artenspektrums. Die
vorliegende Untersuchung verwendet dabei die zu diesem Zweck in den „Hinweisen zur
Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
in der Straßenplanung (saP)“ von der Obersten Baubehörde (Schreiben vom19. Januar 2015
Az.: IIZ7-4022.2-001/05 mit Stand 01/2015) eingeführten Kriterien.

Für die nach Maßgabe der Abschichtungsliste als prüfungsrelevant erkannten Arten wird nach-
folgend abgeschätzt, in welcher Form sie von dem Vorhaben betroffen sein können und ob
bzw. bei welche Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Soweit möglich und
sinnvoll werden die Arten zu Gruppen (ökologische „Gilden“) zusammengefasst.

Die von der Obersten Baubehörde vorgelegte Abschichtungsliste (s.o.) berücksichtigt noch
nicht die in jüngster Zeit überarbeiteten Roten Listen für die Artengruppen Vögel, Heuschre-
cken und Tagfalter. Eine entsprechende Aktualisierung des Rote Liste-Status wurde in der
Abschichtungsliste zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße nur für die vorhabensbezogen
relevanten Arten (in der Liste gelb markiert) vorgenommen.

3          Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten
3.1        Bestandsbeschreibung

Geltungsbereich des Bauungsplans
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich westlich des Bahnhofs Freilassing. Er
schließt direkt südlich an das Bahngelände an und liegt beiderseits der 2016 ausgebauten
Georg-Wrede-Straße.
Bei dem nördlich der Georg-Wrede-Straße gelegenen Teilbereich handelt es sich größtenteils
um ehemalige DB-Flächen, die ursprünglich gewerblich genutzt waren. Nach Auflassung der
Nutzung stellt sich der Bereich heute als Brachfläche dar. Zusätzlich gehören, östlich davon
gelegen, in geringerem Umfang auch Flächen des Wertstoffhofs zum Geltungsbereich des
Bebauungsplans.
Im südlichen Teilbereich befinden sich entlang der Georg-Wrede-Straße einige Wohnhäuser,
die z.T. über größere Gartengrundstücke verfügen. Einige der Gärten weisen einen Bestand
an älteren Obstgehölzen auf. Das Zentrum des Plangebiets bildet ein verwildertes, umzäuntes
Gartengrundstück. Es wird nahezu vollständig von einem alten, feldgehölzartigen
Baumbestand aus vorwiegend Eichen und Buchen eingenommen. Beigemischt sind Robinie,
Bergahorn und Esche. Der Baumbestand ist als schutzwürdiger Biotop Nr. 8143-0244-001 in
der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Dort wird beschrieben, dass eine Strauchschicht nur
spärlich ausgebildet, die Krautschicht hingegen dicht, üppig und nitrohpil ausgeprägt ist.

Benachbarte Flächen/Umgebung
Im Westen grenzen zunächst ein Mischgebiet und dahinter ein Gewerbegebiet an den
Geltungsbereich des Bebauungsplans an. Das Gewerbegebiet wird an seiner Westseite von
einer Bahnlinie begrenzt, die von einer Hecke begleitet wird. Der Gehölzbestand ist als
schutzwürdiger Biotop Nr. 8143-236-018 in der amtlichen Biotopkartierung erfasst.
Östlich schließen einige Wohngebäude an das Plangebiet an. Danach folgen größere
gewerblich genutzte Flächen. Zwischen den Wohn –und Gewerbeflächen liegen Zufahrt und
Parkplatz eines Schulzentrums, das sich südöstlich des Plangebiets befindet.
Südlich des Plangebiets liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Norden schließt das
Bahngelände an. An der Nordostecke des Plangebiets erstreckt sich außerhalb des Gebiets
der Rupertussteg, der in Freilassing eine der wenigen Geh- und Radwegverbindungen über
den Bahnkörper hinweg herstellt.

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Abb. 1:   Geltungsbereich des Bebauungsplans (rot umrandet) und schutzwürdige Biotope (grün schraffiert)
          geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung

Der Landkreis Berchtesgadener Land ist als Biosphärenreservat „Berchtesgadener Land“
ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird darin der sog.
Entwicklungszone zugeordnet. Im Plangebiet liegen keine weiteren Schutzgebiete nach
Bayerischem Naturschutzgesetz und ebenso keine Natura 2000-Gebiete. Ca. 1,5 km östlich
des Plangebiets verläuft die Salzach. Größere Flächen der Salzachaue gehören zum FFH-
Gebiet 7744-371 „Salzach und Unterer Inn“ und zum Vogelschutzgebiet 7744-471 „Salzach
und Inn“.

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3.2        Wirkfaktoren

Abb. 2: Bebauungsplan-Vorentwurf (nicht festgesetzter Stand vom 25.07.2016)

Die inzwischen vorangeschrittenen Planungen zum Kindergarten (im Geltungsbereich zentral
gelegenes Baufeld) haben gezeigt, dass sich der auf dem Gelände vorhandene Baumbestand
nicht in dem Umfang erhalten lässt wie im Bebauungsplan-Vorentwurf dargestellt.

In der nachfolgenden Abbildung (Abb. 3) wurden von dem mit der Planung der Freianlagen
beauftragten Landschaftsarchitekturbüro die Gehölze mit roter Umrandung gekennzeichnet,
die aus Gründen der Verkehrssicherung entfernt werden müssen.

Abbildung 4 zeigt die Bäume auf, die aufgrund des abgestimmten Freiflächenkonzeptes bei
der geplanten Erweiterung des Kindergartens beseitigt werden müssen.

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   Abb. 3:     Im Zuge der Kindergartenplanung aus Verkehrsicherungsgründen zusätzlich zu beseitigender
               Baumbestand (rot gekennzeichnet);
               Quelle: Planungsgruppe Strasser GmbH 2017

   Abb. 4:     Eingriffe in den Baumbestand im Zuge der geplanten Erweiterung des Kindergartens; rot
               markiert: Beseitigung von Gehölzen, grün markiert: zu erhaltende Buchen (werden z.T. mit
               einem Baumhaus ausgestattet), blau markiert: nur sporadisch durch den Kindergarten
               genutzter (Naturbeobachtung) Restbestand; Quelle: Planungsgruppe Strasser GmbH 2017

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Baubedingte Wirkungen
   - Beseitigung von Gehölzbeständen
   - Emissionen durch Baubetrieb (Lärm, Abgase, Staub, Erschütterungen)
   - optische Reize durch Baubetrieb (Licht, Anwesenheit von Menschen)

Anlagenbedingte Wirkungen
   - Flächeninanspruchnahme durch Überbauung (Errichtung neuer Gebäude, Bau einer
      Erschließungsstraße nach Süden), Versiegelung, Änderung der Nutzung
   - Zerstörung des vorhandenen Bodenprofils durch Abgrabungen und Aufschüttungen
   - Neugestaltung von Außenanlagen mit Pflanzmaßnahmen

Nutzungsbedingte Wirkungen
   - Störwirkungen auf Lebensräume von Pflanzen und Tieren infolge der Nutzung des
      Freibereichs des Kindergartens und der Freiflächen der weiterentwickelten
      Wohnbebauung sowie infolge des künftigen Verkehrs auf der Erschließungsstraße
      nach Süden
   - Zunahme des Verkehrs durch Kindergarten, Gewerbe und Erschließungsstraße

3.3        Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen
           ökologischen Funktionalität

3.3.1     Maßnahmen zur Vermeidung
Die nachfolgend aufgeführten Vorkehrungen werden getroffen, um Gefährdungen der nach
den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder
zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen.
In Zusammenhang mit den bereits im ausgehenden Winter 2017 vorgenommenen
Gehölzfällungen wurden im dazu erstellten Gutachten (RUHLAND, Gutachten vom 01.03.17)
folgende Maßnahmen zur Vermeidung festgelegt:
    - Sofortiges Anbringen von Ersatz-Nisthilfen und Fledermauskästen in mind. 3 m Höhe
        im Rest-Baumbestand, der erhalten werden kann. Dabei handelt es sich im einzelnen
        um
            o 2 Nisthöhlen für Kohl-, Blau-, Sumpf-, Tannen-, Haubenmeise,
               Gartenrotschwanz, Kleiber, Halsband- und Trauerschnäpper, Feld- und
               Haussperling, Fledermäuse.
            o 1 Nisthilfe für Hohltaube, Übernachtungshöhle für Grün- und Grauspecht
            o 1 wartungsfreier Fledermauskasten

Als weitere Maßnahme zur Vermeidung ist zu berücksichtigen:
    - Durchführung der Baumfällarbeiten und Gehölzrodungen im Zeitraum von 1. Oktober
       bis 28. Februar und somit außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Brutvögel und
       der Fortpflanzungszeiten der Fledermäuse
    - Vor dem Beginn von Bauarbeiten ist eine erneute Überprüfung eventuell vorhandener
       temporärer Gewässer auf ein Vorkommen von Gelbbauchunke und Laubfrosch
       angezeigt. Gegebenenfalls sind geeignete Bauzeitenregelungen oder Umsiedelungs-
       aktionen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen vorzusehen.

3.3.2      Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
           (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind nicht
erforderlich

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3.4        Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

3.4.1      Pflanzenarten des Anhangs IVb der FFH-Richtlinie

Pflanzenarten des Anhangs IVb der FFH-RL sind im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen.
Potentielle Vorkommen sind nicht zu erwarten.

3.4.2      Tierarten des Anhangs IVb der FFH-Richtlinie

Die Arten des Anhangs IVa der FFH-Richtlinie, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans
nachgewiesen sind oder potentiell vorkommen können, sind in der Artenliste im Anhang durch
den Eintrag „x“ beim Abschichtungskriterium „E“ gekennzeichnet.
Für diese Arten wird nachfolgend untersucht, ob sie von dem Vorhaben betroffen sein können.
Sofern eine vorhabensspezifische Betroffenheit ausgeschlossen werden kann bzw. mit hoher
Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Beeinträchtigung erfolgt, wird
nachfolgend (im Sinne einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung) nur kurz begründet, warum
eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit ausgeschlossen wird.
Ist von einer möglichen Betroffenheit auszugehen, wird geprüft, inwieweit vorhabensbedingt
mit Verbotstatbeständen zu rechnen ist.

3.4.2.1 Säugetiere

Nicht betroffene Säugetierarten

Haselmaus (Muscardinus avellanarius), RLB -, RLD G
Nach ABSP ist über die Bestandssituation der Haselmaus im Landkreis Berchtesgadener Land
wenig bekannt, es wird lediglich vermutet, dass Vorkommen in den Alpen sowie außeralpin
nicht selten sind. Allerdings gilt die Haselmaus als Charakterart artenreicher und lichter Wälder
mit gut ausgebildeter Strauchschicht. Typische Waldlebensräume sind im Geltungsbereich
des Bebauungsplans nicht vorhanden. Der betroffene Gehölzbestand weist in seinen zentra-
len Bereichen allenfalls feldgehölzartigen Charakter auf, zudem ist seine Strauchschicht nur
spärlich ausgeprägt. Das Gehölz liegt außerdem innerhalb des Siedlungsbereichs. Lange Zeit
wurde die Art als sehr störungsempfindlich eingestuft und daher ein Vorkommen innerhalb
menschlicher Siedlungen ausgeschlossen. Diese Einschätzung wurde inzwischen durch neu-
ere Erkenntnisse zwar relativiert, dennoch kann sie neben der suboptimalen strukturellen Aus-
stattung des Gehölzes als unterstützendes Indiz angesehen werden, dass ein Vorkommen der
Haselmaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu erwarten ist. Eine Betroffenheit
der Art wird daher ausgeschlossen.

Betroffene Säugetierarten
Unter den betroffenen, prüfungsrelevanten Säugetierarten sind im Untersuchungsgebiet nur
Arten aus der Gruppe der Fledermäuse zu erwarten.

Fledermäuse
Von den nachfolgend aufgelisteten Fledermausarten wird angenommen, dass sie von dem
Vorhaben betroffen sein können.

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inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens

 Fledermäuse mit Quartieren (auch) in Baumhöhlen oder Nistkästen

 Lebensraum/Habitatstrukturen:
 Jagdgebiete: Wälder und andere gehölzreiche Lebensräume, Gewässer, Offenland,
 Siedlungsbereiche
 Sommerquartiere: an bzw. in Gebäuden, daneben aber in bedeutendem Umfang auch in Baumhöhlen
 und Nistkästen
 Winterquartiere: überwiegend unterirdische Quartiere (z.B. Gewölbe, Keller, Stollen); gilt nur bedingt
 für Großer und Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus sowie Rauhautfledermaus, die auch in
 Baumhöhlen überwintern; die Mückenfledermaus überwintert auch hinter Baumrinde sowie an
 Gebäuden z.B. hinter Wandverkleidungen

                                                                Angaben zu Vorkommen im Plangebiet
 Deut. Name         Lat. Name           RLB    RLD   sg   EZK
                                                                (nach Suppan)
 Braunes            Plecotus auritus      -      V   x     g    Vorkommen in Freilassing sehr
 Langohr                                                        wahrscheinlich
 Großer             Nyctalus             3       V   x     u    Vorkommen insbesondere während der
 Abendsegler        noctula                                     Quartierwechsel im Frühjahr und
                                                                Herbst durchaus möglich
 Kleinabend-        Nyctalus leisleri    2      D    x     u    Keine Nachweise vorhanden;
 segler                                                         Vorkommen aufgrund der leichten
                                                                Verwechselbarkeit mit dem Großen
                                                                Abendsegler nicht auszuschließen
 Mopsfleder-        Barbastella          2       2   x     u    Wochenstube an einem Gebäude am
 maus               barbastellus                                östlichen Stadtrand bekannt
 Mückenfleder-      Pipistrellus         D      D    x     u    Vorkommen in Freilassing potenziell
 maus               pygmaeus                                    möglich; Nutzung von Baumquartieren
                                                                selten, aber insbesondere zur Balzzeit
                                                                und als Zwischenquartier nicht
                                                                auszuschließen
 Rauhautfleder- Pipistrellus             3       -   x     u    Vorkommen in Freilassing möglich;
 maus           nathusii                                        Nutzung von Baumhöhlen zur Balzzeit
                                                                und als Zwischenquartier
 Wasserfleder-      Myotis                -      -   x     g    Vorkommen im Untersuchungsraum
 maus               daubentonii                                 bekannt

Zum Erhaltungszustand der lokalen Populationen können aufgrund der schlechten Daten-
grundlagen keine konkreteren Aussagen für das Planungsgebiet getroffen werden. In metho-
discher Hinsicht ist dies auch nicht erforderlich, da mit den geplanten Vermeidungs- und Ver-
minderungsmaßnahmen Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können (siehe unten).

Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.
Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3, 3 u. 5 BNatSchG
Im Zuge des Vorhabens wurde im ausgehenden Winter 2017 bereits ein Teil der Fällungsar-
beiten durchgeführt. Unter den gefällten Gehölzen waren 2 Bäume, die Astlöcher bzw. Höh-
len aufwiesen und aus diesem Grund als Tagesverstecke für Fledermäuse relevant sein
konnten. Die Fällungen wurden daher im Vorfeld bereits artenschutzrechtlich beurteilt (RUH-
LAND, Gutachten vom 01.03.17). Um den Verbotstatbestand der Schädigung von Lebensstät-
ten zu vermeiden wurde in dem Gutachten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbe-
hörde das Anbringen eines geeigneten Fledermauskastens (1 wartungsfreier Fledermaus-
kasten: z. B. Firma Schwegler, Typ 1FTH Fledermaus-Universal-Sommerquartier-Schwarz)
im Bereich des verbleibenden Gehölzbestandes festgelegt.

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Bei den übrigen bereits gefällten bzw. noch zur Fällung anstehenden Gehölzen handelt es
sich um Bestände, die für die Artengruppe kein geeignetes Angebot an Astlöchern bzw. Höh-
len aufweisen.
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme kann somit davon ausge-
gangen werden, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt.

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3,
Satz 3 u. 5
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im städtischen Umfeld, grenzt im Norden an
die DB-Trasse und wird von der jüngst ausgebauten Georg-Wrede-Straße gequert. Es ist da-
her bereits im Status quo von einem nicht unerheblichen Störungspotential auszugehen
(Verkehrsbewegung, nächtliche Lichtquellen u.a.m.). Baubedingte Störungen dürften kaum
über die vorhandenen Vorbelastungen hinausgehen und bleiben zudem auf die Bauphase
beschränkt. Betriebsbedingte Störungen ausgehend von der künftigen Erschließungsstraße
nach Süden werden als geringfügig einschätzt. Von betriebsbedingten Aktivitäten im Freibe-
reich des geplanten Kindergartens gehen keine maßgeblichen Störungen auf die nachtaktive
Artengruppe aus. Durch die im Zuge der Bebauung vorgesehenen Gehölzrodungen wird der
aktuell dichte Gehölzbestand soweit aufgelichtet, dass eine locker mit Bäumen überstandene
Fläche ohne bzw. mit stark gelichteter Strauchschicht entsteht. Die Eignung des Gebiets als
potenzielles Jagdrevier von Fledermäusen wird dadurch allerdings nur unwesentlich verän-
dert. Eine Zunahme von Störungen in einem Umfang, der zu einer Verschlechterung des Er-
haltungszustands der lokalen Population führen könnte, ist somit nicht zu erwarten.

Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz
1, 2 Nr. 1 u. 2, Satz 3 u. 5 BNatSchG
Die Baumfällungen im ausgehenden Winter 2017 und die noch anstehenden Fällungsarbei-
ten wurden bzw. werden im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt. In dieser
Zeit sind eventuelle Sommerquartiere der Fledermäuse nicht besetzt. Somit kann vermieden
werden, dass Fledermäuse in Astlöchern oder Baumhöhlen zu Schaden kommen.

 Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind bei Einhaltung der Vermeidungs-
 maßnahmen (siehe auch Kap. 3.3) nicht erfüllt

 Fledermäuse mit Quartieren vorwiegend in bzw. an Gebäuden
 Lebensraum/Habitatstrukturen:
 Jagdgebiete: Wälder und andere gehölzreiche Lebensräume, offene Grünlandbereiche, Gewässer,
 Siedlungsbereiche
 Sommerquartiere: vorwiegend an bzw. in Gebäuden
 Winterquartiere: überwiegend unterirdische Quartiere (z.B. Gewölbe, Keller, Stollen), z.T. auch
 Mauerspalten oder hinter Fassadenverkleidungen (z.B. Zwergfledermaus) bzw. in Zwischendecken
 (z.B. Breitflügelfledermaus)
                                                                Angaben zu Vorkommen im Plangebiet
 Deut. Name            Lat. Name        RLB    RLD   sg   EZK
                                                                (nach Suppan)
 Breitflügelfleder-    Eptesicus         3      G    x     u    Vorkommen im Plangebiet nicht
 maus                  serotinus                                auszuschließen
 Fransenfleder-        Myotis            3       -   x     g    Nachweise aus den 60er und 70er
 maus                  nattereri                                Jahren vorhanden; keine Hinweise auf
                                                                aktuelle Nachweise
 Graues Langohr        Plecotus          3       2   x     u    Vorkommen in Freilassing nicht
                       austriacus                               auszuschließen

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 Große Bartfleder-     Myotis            2       V   x   u   Vorkommen in den Randbereichen von
 maus                  brandtii                              Freilassing nicht auszuschließen

 Großes Mausohr        Myotis            V       V   x   g   Vorkommen von Einzeltieren, z.B. in
                       myotis                                Kirchendachstühlen wahrscheinlich
 Kleine Bartfleder-    Myotis             -      V   x   g   Von Vorkommen dieser sehr häufigen
 maus                  mystacinus                            Fledermausart ist in den
                                                             Randbereichen von Freilassing
                                                             auszugehen
 Kleine                Rhinolophus       1       1   x   s   Lediglich einmalige Lautaufnahme,
 Hufeisennase          hipposideros                          entstanden am südlichen
                                                             Stadtrandbereich
 Nordfledermaus        Eptesicus         3      G    x   u   Nachweise vom Anfang der 90er Jahre
                       nilssonii                             aus dem Ortsbereich von Freilassing;
                                                             Fund eines verletzten Tieres im
                                                             Stadtzentrum im Sommer 2016
 Weißrandfleder-       Pipistrellus      D       -   x   g   Vorkommen dieser seit einigen Jahren
 maus                  kuhlii                                nach Deutschland zuwandernden Art in
                                                             Freilassing möglich
 Zweifarbfleder-       Vespertilio       2      D    x   ?   Vorkommen insbesondere zur Balzzeit
 maus                  murinus                               nicht auszuschließen

 Zwergfledermaus       Pipistrellus       -      -   x   g   Mehrfach in Freilassing nachgewiesene
                       pipistrellus                          Art, von einem Sommerquartier in der
                                                             Nähe der Georg-Wrede-Straße kann
                                                             ausgegangen werden

Zum Erhaltungszustand der lokalen Populationen können aufgrund der schlechten Daten-
grundlagen keine konkreteren Aussagen für das Planungsgebiet getroffen werden. In metho-
discher Hinsicht ist dies auch nicht erforderlich, da Verbotstatbestände ausgeschlossen wer-
den können (siehe unten).

Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.
Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3, 3 u. 5
Die Umsetzung des Bebauungsplans führt nicht zur Beseitigung bestehender Gebäude. Ein
Verlust von Gebäudequartieren und damit der Verbotstatbestand der Schädigung von Le-
bensstätten können daher ausgeschlossen werden.

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5
BNatSchG
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im städtischen Umfeld, grenzt im Norden an
die DB-Trasse und wird von der jüngst ausgebauten Georg-Wrede-Straße gequert. Es ist da-
her bereits im Status quo von einem nicht unerheblichen Störungspotential auszugehen
(Verkehrsbewegung, nächtliche Lichtquellen u.a.m.). Baubedingte Störungen dürften kaum
über die vorhandenen Vorbelastungen hinausgehen und bleiben zudem auf die Bauphase
beschränkt. Betriebsbedingte Störungen ausgehend von der künftigen Erschließungsstraße
nach Süden werden als geringfügig einschätzt. Von betriebsbedingten Aktivitäten im Freibe-
reich des geplanten Kindergartens gehen keine maßgeblichen Störungen auf die nachtaktive
Artengruppe aus. Durch die im Zuge der Bebauung vorgesehenen Gehölzrodungen wird der
aktuell dichte Gehölzbestand soweit aufgelichtet, dass eine locker mit Bäumen überstandene
Fläche ohne bzw. mit stark gelichteter Strauchschicht entsteht. Die Eignung des Gebiets als
potenzielles Jagdrevier von Fledermäusen wird dadurch allerdings nur unwesentlich verän-
dert. Eine Zunahme von Störungen in einem Umfang, der zu einer Verschlechterung des Er-
haltungszustands der lokalen Population führen könnte, ist somit nicht zu erwarten.

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Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5
Satz 1, 2 Nr. 1 u. 2, Satz 3 u. 5 BNatSchG
Die Umsetzung des Bebauungsplans führt nicht zu Eingriffen in potenzielle Gebäudequartiere
von Fledermäusen. Eine vorhabensbedingte Tötung oder Verletzung von Fledermäusen die-
ser Artengruppe wird daher ausgeschlossen.

 Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind nicht erfüllt

3.4.2.2 Reptilien
Zauneidechse (Lacerta agilis) RLB V, RLD V, EZK u, sg

Im Rahmen der Geländeerhebungen wurde der gesamte Geltungsbereich des Bebauungs-
plans auf potenzielle Habitate der Zauneidechse hin überprüft. Nur die Brachflächen im
Norden des Gebietes, zwischen Georg-Wrede-Straße und den Bahngleisen sind potenziell als
Lebensraum für die Art geeignet. Ein Vorkommen der Art konnte dennoch bei keiner der 3
Begehungen nachgewiesen werden. Eine Betroffenheit der Zauneidechse im Zuge der
Umsetzung des Bebauungsplans wird daher ausgeschlossen.

3.4.2.3 Amphibien
Gelbbauchunke (Bombina variegata), RLB 2 RLD 2, EZK s, sg
Laubfrosch (Hyla arborea) RLB 2 RLD 3, EZK u, sg

Auf der im ausgehenden Winter 2017 gerodeten Gehölzfläche haben sich größere Pfützen
gebildet. Unter den prüfungsrelevanten Amphibienarten nutzen insbesondere die Gelbbauch-
unke und der Laubfrosch temporäre Gewässer dieser Art als Laichplatz. Als faunistische
Beibeobachtung wurde dieser Bereich bei allen drei Begehungen auf eine mögliche
Besiedelung durch Amphibien untersucht. Es wurden keine Amphibien festgestellt. Eine
Betroffenheit von Gelbbauchunke und Laubfrosch zum aktuellen Zeitpunkt kann daher
ausgeschlossen werden.

Falls die temporären Gewässer bis zur Umsetzung des Bebauungsplans bestehen bleiben, ist
eine künftige Besiedelung nicht auszuschließen. Vor dem Beginn von Bauarbeiten ist daher
eine erneute Überprüfung des Bereichs auf ein Vorkommen von Gelbbauchunke und
Laubfrosch angezeigt. Gegebenenfalls sind geeignete Bauzeitenregelungen oder
Umsiedelungsaktionen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen vorzusehen.

3.4.2.4 Weitere Tierartengruppen
Zu den weiteren Tierartengruppen des prüfungsrelevanten Artenspektrums liegen für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans weder Nachweise vor noch ist von potentiellen
Vorkommen auszugehen.

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3.5        Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten nach Art. 1 der
           Vogelschutz-Richtlinie
Für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans nachgewiesenen bzw. potentiell
vorkommenden Vogelarten wird nachfolgend geprüft, in welchem Umfang sie von dem
Vorhaben überhaupt betroffen sind. Sofern eine vorhabensspezifische Betroffenheit
ausgeschlossen werden kann bzw. mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden kann,
dass keine Beeinträchtigung erfolgt, wird nachfolgend (im Sinne einer artenschutzrechtlichen
Vorprüfung) nur kurz begründet, warum eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit
ausgeschlossen werden kann.
Für die verbleibenden Vogelarten muss davon ausgegangen werden, dass sie von dem Vor-
haben betroffen sind. In diesen Fällen wird geprüft und begründet, ob von dem Vorhaben
Auswirkungen ausgehen, die Verbotstatbestände im Sinne des Artenschutzrechts auslösen.

Die Vogelarten werden dabei gebietsbezogen einer der folgenden Gruppen zugeordnet:
   - Vogelarten mit Brutplätzen an bzw. in Gebäuden geringer bis mittlerer Höhe
   - Vogelarten mit Brutplätzen bevorzugt an hohen Gebäuden
   - Lachmöwe und weitere potenzielle Nahrungsgäste
   - Weit verbreitete Vogelarten („Allerweltsarten“)
   - Vogelarten mit Brutplätzen in Gehölzstrukturen

Nicht betroffene Vogelarten

Vogelarten mit Brutplätzen bevorzugt an hohen Gebäuden
Dohle (Corvus monedula), RLB V, RLD -
Turmfalke (Falco tinnunculus) RLB -, RLD -, sg
Ein Vorkommen der beiden Vogelarten ist im Stadtgebiet von Freilassing nicht
auszuschließen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sich Brutplätze im Geltungsbereich des
Bebauungsplans befinden, da dort einzeln stehende Bauten mit der notwendigen
Gebäudehöhe fehlen. Der Turmfalke nutzt daneben auch Altholzbestände als Brutplatz.
Teilbereiche der vorhandenen Gehölzbestände bieten geeignete strukturelle Voraus-
setzungen. Allerdings konnte der Turmfalke im Gebiet nicht nachgewiesen werden, obwohl er
in Bayern zu den häufigen Brutvögeln gehört. Es kann daher davon ausgegangen werden,
dass im Planungsgebiet keine Brutplätze der beiden Vogelarten vorhanden sind. Die Eignung
des Gebiets als Nahrungshabitat wird weder bau- noch anlagebedingt nachhaltig
beeinträchtigt. Maßgeblich erhöhte Störeinflüsse durch die im Geltungsbereich geplanten
Nutzungen sind im Vergleich zum Status quo nicht zu erwarten. Eine potentielle Betroffenheit
wird daher hier ausgeschlossen

Vogelarten mit Brutplätzen an bzw. in Gebäuden geringer bis mittlerer Höhe
Mauersegler (Apus apus), RLB V, RLD -
Mehlschwalbe (Delichon urbicum), RLB V, RLD V
Rauchschwalbe (Hirundo rustica), RLB V, RLD V
Die Brutplätze der in dieser Vogelarten liegen vorwiegend an bzw. in Gebäuden. Der Luftraum
dient diesen „Flugjägern“ als Nahrungsgebiet. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans
sind Eingriffe an bestehenden Gebäuden nicht vorgesehen. Das Untersuchungsgebiet liegt im
städtischen Umfeld und ist nicht zuletzt durch nahegelegene Verkehrswege (DB-Trasse,
Georg-Wrede-Straße) bereits Störeinflüssen ausgesetzt. Eine maßgebliche Zunahme der
Störeffekte ist weder bau- noch betriebsbedingt zu erwarten. Eine vorhabensbedingte
Betroffenheit dieser Artengruppe wird daher ausgeschlossen.

Lachmöwe und weitere potenzielle Nahrungsgäste
Lachmöwe (Larus ridibundus), RLB -, RLD -
Die Lachmöwe konnte während der Geländeerhebungen auf Äckern südlich des
Planungsgebiets als Nahrungsgast beobachtet werden. Die nahen Salzachauen bieten

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zahlreichen weiteren gewässerbezogen lebenden Vogelarten eine geeigneten Lebensraum.
Da geeignete Gewässer im Untersuchungsgebiet jedoch fehlen, können Brutplätze all dieser
Arten im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Unter den zahlreichen
gewässerbezogen lebenden Vogelarten konnte einzig die Lachmöwe im Gebiet gesichtet
werden. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass das Gebiet auch als Nahrungshabitat
für diese Artengruppe eine untergeordnete Rolle spielt. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des
Gebiets in seiner Eignung als Nahrungshabitat ist im Zuge des Vorhabens zudem nicht zu
erwarten. Eine Betroffenheit der hier behandelten Artengruppe wird daher ausgeschlossen.
In der Tabelle zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums wurden die wasserbezogen
lebenden Vogelarten aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässerlebensräume im Gebiet über
das Kriterium „L“ abgeschichtet.

Betroffene Vogelarten
Weit verbreitete Vogelarten („Allerweltsarten“)
Die Vögel dieser Artengruppe sind weit verbreitet und aktuell nicht gefährdet. Keine der Vogelarten
wird derzeit in der Rote Liste Deutschland bzw. Rote Liste Bayern geführt.

Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten            Status               Anzahl
(gem. GfN-Umweltplanung, 2017)
Amsel (Turdus merula)                                       mBv               4 singend
Buchfink (Fringilla coelebs)                                mBv               2 singend
Buntspecht (Dendrocopos major)                              mBv                  1 ruf
Girlitz (Serinus serinus)                                   mBv               2 singend
Kohlmeise (Parus major)                                     mBv               4 singend
Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)                        mBv               2 singend
Rabenkrähe (Corvus corone)                                   Ng       auf Äckern südlich des UG
Ringeltaube (Columba palumbus)                              mBv               1 singend
Star (Sturnus vulgaris)                                    Bv/mBv     1 Nest, 1 singend (1-2 Bp)
Türkentaube (Streptopelia decaocto)                         mBv               1 singend
Zilpzalp (Phylloscopus collybita)                           mBv               2 singend

Im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommende Vogelarten
Bachstelze (Motacilla alba)                 Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes)
Blaumeise (Parus caeruleus)                 Kleiber (Sitta europaea)
Eichelhäher (Garrulus glandarius)           Misteldrossel (Turdus viscivorus)
Elster (Pica pica)                          Rotkehlchen (Erithacus rubecula)
Fitis (Phylloscopus trochilus)              Schwanzmeise (Aegithalos caudatus)
Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla)    Singdrossel (Turdus philomelos)
Gartengrasmücke (Sylvia borin)              Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapillus)
Gimpel (Pyrrhula pyrrhula)                  Stieglitz (Carduelis carduelis)
Grauschnäpper (Muscicapa striata)           Straßentaube (Columba livia f. domestica)
Grünfink (Carduelis chloris)                Sumpfmeise (Parus palustris)
Haubenmeise (Parus cristatus)               Wacholderdrossel (Turdus pilaris)
Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)       Wintergoldhähnchen (Regulus regulus)
Haussperling (Passer domesticus)            Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)
Heckenbraunelle (Prunella modularis)

Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.
Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 3, 3 u. 5 BNatSchG
Die oben angeführten Vogelarten sind weit verbreitet und im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans nachgewiesen bzw. kommen dort potenziell vor. Insbesondere durch die nicht
vermeidbare Beseitigung von Gehölzen können (Teil-)Lebensräume dieser Vogelarten
vorhabensbedingt verloren gehen. Im direkten Umfeld des Untersuchungsgebiets sind jedoch
weitere gehölzbetonte Lebensräume vorhanden. In großem Umfang gilt dies insbesondere für
die nahegelegenen Auwälder an der Salzach. Somit sind Ausweichlebensräume in ausrei-
chendem Umfang vorhanden. Die Artengruppe verfügt aufgrund ihres durchwegs guten

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inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens

Erhaltungszustands auch über genügend Ausbreitungskraft um diese Lebensräume besiedeln
zu können. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der
von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Artengruppe im
räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt.

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5
BNatSchG
Eine Störung der Vogelarten ist vor allem bau- und betriebsbedingt nicht auszuschließen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt jedoch im städtischen Umfeld, grenzt im Norden
an die DB-Trasse und wird von der jüngst ausgebauten Georg-Wrede-Straße gequert. Es ist
daher bereits im Status quo von einem nicht unerheblichen Störungspotential auszugehen. Mit
der künftigen Nutzung ist auch eine Zunahme der nutzungsbedingten Störwirkungen zu
erwarten (z.B. Verkehrszunahme, Kinderspiel im Freibereich). In Anbetracht der vorhandenen
Vorbelastungen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Erhöhung der Störungen einen
Umfang erreicht, der zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen
Populationen dieser vergleichsweise wenig empfindlichen Vogelartengruppe führen könnte.

Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5
Satz 1, 2 Nr. 1 u. 2, Satz 3 u. 5 BNatSchG
Die im Zuge des Bauvorhabens notwendigen Baumfällungen und Gehölzrodungen erfolgen
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Vögel. Eine baubedingte Tötung oder Verletzung
von Individuen kann daher vermieden werden.

 Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind bei Einhaltung der Vermeidungs-
 maßnahmen (siehe auch Kap. 3.3 ) nicht erfüllt

 Vogelarten mit Brutplätzen in Gehölzstrukturen
 Lebensraum/Habitatstrukturen:
 Die in dieser Gruppe zusammengefassten Vogelarten weisen eine enge Bindung an Gehölzstrukturen
 (z.B. Feldgehölze, Gehölzsäume, Streuobstbestände) auf. Mitunter können die Brutplätze dieser
 Artengruppe auch in Wäldern liegen, in diesem Fall können Gehölzstrukturen außerhalb der Wälder
 aber dennoch zur Nahrungssuche aufgesucht werden. Einige Arten, insbesondere die Greifvögel und
 Eulen zeichnen sich zudem durch sehr große Aktionsräume aus.

 Lat. Name              Deutscher Name         RLB RLD   sg   EZK Bemerkung
 Dohle                  Corvus monedula         V   -          s  Potenziell vorkommend
                                                                  Bei den Erhebungen 2017 Brut an
                                                                  einem kleinen Gebäude westlich
                                                                  des Schulkomplexes nachgewie-
                                                                  sen; im Altholzrest im Norden des
                                                                  Gebiets ein adulter Feldsperling
 Feldsperling           Passer montanus          V   V         g mit einem flüggen Jungvogel ge-
                                                                  sichtet und dort weitere erwach-
                                                                  sene Individuen beobachtet.
                                                                  Die Art ist damit mit mindestens ei-
                                                                  nem sicheren und einem vermutli-
                                                                  chen Brutpaar im Gebiet vertreten.
                                                                  Regelmäßiger Brutvogel im Land-
                                                                  kreis, potenziell vor allem in struk-
 Gartenrotschwanz       Phoenicurus phoe-        3   -         u turreichen Gärten im Umfeld des
                        nicurus                                   Untersuchungsgebiets vorkom-
                                                                  mend

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inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens

                                                                 Potenzielles Vorkommen im Alt-
                                                                 holz-Restbestand nicht auszu-
 Gelbspötter            Hippolais icterina       3   -       u
                                                                 schließen; im ABSP keine Anga-
                                                                 ben zu dieser Art
                                                                 Regelmäßiger Brutvogel im Land-
                                                                 kreis und im Naturraum; von einem
 Goldammer              Emberiza citrinella      -   -       g   potenziellen Vorkommen der Art
                                                                 im Untersuchungsgebiet ist auszu-
                                                                 gehen.
                                                                 Regelmäßiger Brutvogel im Land-
 Grauspecht             Picus canus              3   2   x   s   kreis; potenzielles Vorkommen im
                                                                 Gebiet nicht auszuschließen
                                                                 Unter anderem in Streuobstwiesen
                                                                 und gartenreichen Siedlungsrän-
 Grünspecht             Picus viridis            -   -   x   u   dern brütend, daher potenziell
                                                                 auch im Untersuchungsgebiet vor-
                                                                 kommend
                                                                 Potenzielles Vorkommen im Alt-
                                                                 holz-Restbestand nicht auszu-
 Hohltaube              Columba oenas            -   -       g
                                                                 schließen; im ABSP keine Anga-
                                                                 ben zu dieser Art
                                                                 Brutvogel unterschiedlicher Le-
                                                                 bensräume sofern dichtes Busch-
                                                                 werk als Nistplatz zur Verfügung
                                                                 steht
 Klappergrasmücke Sylvia curruca                 3   -       ?   im ABSP keine Angaben zu dieser
                                                                 Art;
                                                                 Potenzielles Vorkommen im Unter-
                                                                 suchungsgebiet nicht auszuschlie-
                                                                 ßen
 Kolkrabe               Corvus corax             -   -       g   Potenziell vorkommend
                                                                 In Bayern flächendeckend verbrei-
                                                                 tet; selbst wenn das Gebiet keine
                                                                 geeigneten Brutplätze bieten
 Mäusebussard           Buteo buteo              -   -   x   g   sollte, könnte es der Art aufgrund
                                                                 ihres weiten Aktionsradius´ als
                                                                 Jagdhabitat dienen; im ABSP
                                                                 keine Angaben zu dieser Art;
                                                                 Da die Art auch in Siedlungs- und
                                                                 Stadtnähe brütet, ist ein potenziel-
                                                                 les Vorkommen im Untersu-
                                                                 chungsgebiet nicht auszuschlie-
                                                                 ßen; selbst wenn das Gebiet keine
 Sperber                Accipiter nisus          -   -   x   g   geeigneten Brutplätze bieten
                                                                 sollte, könnte es der Art aufgrund
                                                                 ihres weiten Aktionsradius´ als
                                                                 Jagdhabitat dienen;
                                                                 im ABSP keine Angaben zu dieser
                                                                 Art
 Trauerschnäpper        Ficedula hypole-         V   3       g   Potenziell vorkommend
                        uca
                                                                 in Bayern ein häufiger Brutvogel;
                                                                 im ABSP keine Angaben zu dieser
                                                                 Art; ein potenzielles Vorkommen
                                                                 im Gebiet ist nicht auszuschließen;
 Turmfalke              Falco tinnunculus        -   -   x   g   selbst wenn das Gebiet keine ge-
                                                                 eigneten Brutplätze bieten sollte,
                                                                 könnte es der Art aufgrund ihres
                                                                 weiten Aktionsradius´ als Jagdha-
                                                                 bitat dienen;

Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising                                  Seite 19 von 22
saP-Unterlage zum Bebauungsplan Georg-Wrede-Straße Freilassing
inkl. Bau und Erweiterung des geplanten Kindergartens

Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs.
5 Satz 1, 2 Nr. 3, 3 u. 5 BNatSchG
Im Zuge des Vorhabens wurde im ausgehenden Winter 2017 bereits ein Teil der Fällungsar-
beiten durchgeführt. Mit den bereits vorgenommenen und den noch ausstehenden Baumfäl-
lungen gehen tatsächliche und potenzielle Lebensstätten der Vögel dieser Artengruppe ver-
loren. Mit den vorgesehenen Gehölzrodungen verändert sich zudem der Lebensraum auf der
Fläche von einem aktuell dichten Gehölzbestand zu einem lockeren Baumbestand ohne nen-
nenswerte Strauchschicht. Eine solche Veränderung muss bezogen auf die Artengruppe je-
doch nicht generell als nachteilig gewertet werden, da die Lebensraumansprüche der einzel-
nen Arten differieren. Gehölzlebensräume stellen auch im Umfeld des Untersuchungsgebiets
keinen Mangelbiotop dar, sodass davon ausgegangen wird, dass für die meisten der be-
troffenen Arten dieser Gruppe Ausweichmöglichkeiten in ausreichendem Umfang zur Verfü-
gung stehen, zumal im Gebiet keine gefährdeten Arten aus dieser Gruppe nachgewiesen
werden konnten, deren Erhaltungszustand eine ausreichende Ausbreitungskraft womöglich
in Frage stellen würde. Problematischer ist die Situation nur in Hinblick auf die höhlenbrüten-
den Arten. Unter den bereits gefällten Gehölzen waren 2 Bäume mit Astlöchern bzw. Höhlen,
die für Höhlenbrüter relevant sein konnten. Die Fällungen wurden daher im Vorfeld bereits
artenschutzrechtlich beurteilt (RUHLAND, Gutachten vom 01.03.17). Um den Verbotstatbe-
stand der Schädigung von Lebensstätten zu vermeiden wurde in dem Gutachten in Abstim-
mung mit der Unteren Naturschutzbehörde das Anbringen von
     • 2 Nisthöhlen für Kohl-, Blau-, Sumpf-, Tannen-, Haubenmeise, Gartenrotschwanz,
        Kleiber, Halsband- und Trauerschnäpper, Feld- und Haussperling und
     • 1 Nisthilfe für Hohltaube, Übernachtungshöhle für Grün- und Grauspecht
im Bereich des verbleibenden Gehölzbestandes festgelegt.
Bei den noch zur Fällung anstehenden Gehölzen handelt es sich um Bestände, die kein ge-
eignetes Angebot an Astlöchern bzw. Höhlen für Höhlenbrüter aufweisen.
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme kann somit davon ausge-
gangen werden dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt.

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5
BNatSchG
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im städtischen Umfeld, grenzt im Norden an
die DB-Trasse und wird von der jüngst ausgebauten Georg-Wrede-Straße gequert. Es ist da-
her bereits im Status quo von einem nicht unerheblichen Störungspotential auszugehen.
Baubedingte Störungen dürften kaum über die vorhandenen Vorbelastungen hinausgehen
und bleiben zudem auf die Bauphase beschränkt. Betriebsbedingte Störungen ausgehend
von der künftigen Erschließungsstraße nach Süden werden als geringfügig eingeschätzt.
Von betriebsbedingten Aktivitäten im Freibereich des geplanten Kindergartens können zu-
sätzlich Störungen auf die hier relevante Artengruppe ausgehen. Diese potenziellen Störef-
fekte bleiben jedoch im Tagesverlauf auf relativ kurze Zeitabschnitte begrenzt. Die Eignung
des Gebiets als Jagdhabitat für potenziell betroffene Greifvogelarten, deren Brutplätze auch
außerhalb des Gebiets liegen können, wird nicht wesentlich verändert. Eine Zunahme der
Störungen in einem Umfang, dass dies zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands
der lokalen Populationen dieser Vogelartengruppe führen könnte, ist somit nicht zu erwarten.

Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5
Satz 1, 2 Nr. 1 u. 2, Satz 3 u. 5 BNatSchG
Die im Zuge des Bauvorhabens notwendigen Baumfällungen und Gehölzrodungen erfolgen
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Vögel, sodass die baubedingte Tötung oder Ver-
letzung von Individuen vermieden wird.

 Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind bei Einhaltung der Vermeidungs-
 maßnahmen (siehe auch Kap. 3.3 ) nicht erfüllt

Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin, Freising                               Seite 20 von 22
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