AUF-Besuch beim Innenminister - AUF OOE Polizei

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AUF-Besuch beim Innenminister - AUF OOE Polizei
AUF-Besuch beim Innenminister
Nach erstaunlich kurzer Einarbeitungsphase hat sich das
Kabinet des Innenministeriums perfekt organsisiert.
Kabinetmitarbeiter kommen von der Basis und haben daher stets
ein offenes Ohr für die Anliegen der Basis.

Am 23.02.2018 war es dann soweit. BM Herbert Kickl hat die
Vertreter der AUF aus allen Bundesländern zu einem offiziellen
Besuch eingeladen.

In Gesprächen mit dem Innenminister und Generalsekretär Mag.
Goldgruber wurden verschiedene Problemfelder in der Polizei
erörtert. BM Kickl versicherte uns, dass er in den nächsten
Monaten Dienststellenbesuche im ganzen Bundesgebiet plane, um
sich zu den drängendsten Problemen ein Bild vor Ort machen zu
können. Er wolle damit aber auch seine Wertschätzung gegenüber
der Polizeiarbeit an der Basis verdeutlichen.

Dass für unsere Regierung die Wertschätzung gegenüber der
Polizei nicht nur ein Schlagwort ist, ist auch dem
Rekordbudget für 2018 zu entnehmen. Während in anderen
Bereichen der Sparstift angesetzt wird, überschreitet das
Budget gem. Beschluss im Budgetausschuss vom 22. Februar 2018
(dafür: ÖVP/FPÖ, dagegen: SPÖ, Neos, Liste Pilz) im
Innenressort mit € 3,095.212.000 erstmals die 3-
Milliardengrenze!

Reinhold Maier,
Franz Hartlieb,
AUF-Besuch beim Innenminister - AUF OOE Polizei
BM       Kickl
(v.l.n.r.)

Die Spitzen der AUF/FEG konnten bei dieser Gelegenheit auch
ihre Wünsche zu dienstrechtlichen Verbesserungen in Bezug auf
die    (zulagenlastige)      Gehaltssituation       bis    hin
zu pensionsrechtlichen Bestimmungen vorbringen. Diesbezüglich
gab es die Zusage, dass man seitens des BM.I die entsprechende
Implementierung notwendiger Sonderbestimmungen für die
Exekutive im Dienstrecht beabsichtigt.

Euer Team der AUF/FEG

Polizeiarbeit                                       wird
aufgewertet!

Polizeiarbeit wird aufgewertet und soll
in bestimmten Fällen nicht mehr gratis
sein!
Am 21.02.2018 wurde im Ministerrat auf Antrag von BM Kickl
sichergestellt, dass absichtlich grundlos oder grob fahrlässig
selbstverschuldete Einsätze der Polizei in Zukunft
„kostenpflichtig“ sein werden.
Nicht nur das Phänomen des „Polizei-Prank“, sondern etwa auch
entsprechend aufwändige und gefährliche Alpineinsätze, die
oftmals einer völlig unverständlichen Sorglosigkeit geschuldet
sind, führten in letzter Zeit immer häufiger zu einer enormen
Ressourcenbindung.

Durch die nachstehende Gesetzesänderung soll vor allem auch
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klargestellt werden, dass der Wert der hochprofessionellen
Leistung der Exekutive auch von jenen zu „honorieren“ ist, die
da glauben sie zum Spaß (Stichwort: Polizei-Prank) in Anspruch
nehmen zu können:

Damit wird eine langjährige Forderung der
AUF/FEG umgesetzt!
In § 92a SPG wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

(1a) Wer ein Einschreiten von Organen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes verursacht, weil er
        1. vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder
         2. sich zumindest grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3 StGB)
einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat,

hat   als   Ersatz   der   Aufwendungen   des   Bundes   einen
Pauschalbetrag, der nach Maßgabe der durchschnittlichen
Aufwendungen, abhängig von den eingesetzten Mitteln, mit
Verordnung des Bundesministers für Inneres festgesetzt wird,
zu leisten.

Diese Änderung im Sicherheitspolizeigesetz soll bereits mit
Juni 2018 in Kraft treten, womit wieder ein wichtiger und von
uns schon lange geforderter Schritt in die richtige Richtung
gesetzt wird!

Euer AUF/FEG Team

Gesunde                    und         motivierte
AUF-Besuch beim Innenminister - AUF OOE Polizei
„POLIZEI“!

Patient „POLIZEI“…….
Der (neue) Dienstgeber hat erkannt, dass der „Patient
Polizei“ massive Probleme hat. Es ist daher notwendig,
Maßnahmen zu setzen, die eine gesunde und motivierte Exekutive
sicherstellen, damit diese den anstehenden Herausforderungen
der Zukunft gewachsen ist.

DZR: Unterschiedliche Auslegungen und Halbwahrheiten!

Ein aktueller BM.I. Erlass zur DZR führt zu unterschiedlichen
Auslegungen und Halbwahrheiten. Offensichtlich soll damit die
Tatsache, dass endlich für mehr Polizeibedienstete und
dringend notwendigen Maßnahmen zu deren Gesundheitsschutz
Sorge getragen wird, schlecht gemacht werden.

UNSER Ziel: Zeitausgleich für entgangene Ruhezeiten!

Ein Beispiel: Am Dienstag um 07.00 Uhr endet ein 24 Std-
Dienst. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf 22 Std (nicht wie
üblich 11 Std) Ruhezeit. Ein neuerlicher Dienst kann daher
grundsätzlich erst wieder am Mittwoch ab 05.00 Uhr beginnen.
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Unser       Ziel:
Zeitausgleich für
entgangene
Ruhezeiten!

Ist ausnahmsweise (in besonders begründeten Fällen) ein
früherer Dienstantritt notwendig, steht für die entgangene
Ruhezeit ein Ausgleich zu. Dieser sollte in Form eines
Zeitausgleichs gewährt und auf einem sogenannten Zeitkonto
gutgeschrieben werden.

Tatsache ist: Weder die AUF/FEG noch das BM.I wollen längere
Dienste abschaffen. Die nun von der LPD OÖ angeordnete
Umsetzung der DZR samt BM.I. Erlass erachten wir als
überschießend.

Interessanter Weise sind 24-Stunden Dienste zur Vermeidung von
(teuren) Überstunden (etwa beim Pandienstwochenende) weniger
ein Problem für die Dienstbehörde als 24-Stunden Dienste auf
Überstundenbasis!

FAKTEN und HINTERGRÜNDE

Angesichts des Umstandes, dass ein Drittel der
Exekutivbediensteten krankheitsbedingt in Frühpension gehen
muss und immer mehr Langzeitkrankenstände die ohnehin schon
prekäre Personalsituation weiter verschärfen, war für die
AUF/FEG schon 2010 klar, dass hier Handlungsbedarf gegeben
ist.
Immer noch mehr Überstunden durch immer weniger verfügbares
Personal sind selbst für den motiviertesten Polizeiapparat auf
Dauer nicht zu verkraften.
Einschlägige Studien bestätigen, dass insbesondere die
psychisch und physisch belastenden Tätigkeiten im Polizeiberuf
(zu jeder Tages- und Nachtzeit), ohne ausreichende
Erholungsphasen, ein absoluter „GesundheitsKILLER“ sind.

Wir   sind   keine   Maschinen,   sondern   Menschen,   die   auch
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irgendwann Ruhe brauchen!

Doch trotz eines alarmierenden Anstiegs chronischer
Erkrankungen (von Krebs bis hin zum Burnout) wurde einfach
„weitergewurschtelt“ und die Versprechungen zu mehr Personal
und notwendigen Verbesserungen wurden genauso schnell
gebrochen, wie sie gegeben wurden.

Die Altgewerkschaft (FSG und FCG) blieb hier tatenlos. Sie
erachtete eine Arbeitszeitdebatte für nicht notwendig.

Für die AUF/FEG war es jedoch höchste Zeit zum Handeln. Daher
starteten wir 2012 ein Musterverfahren, um die
arbeitsrechtlichen Grenzen des Personaleinsatzes bei der
Polizei gerichtlich klären zu lassen.

Die zentrale Frage für uns war: Ist es legitim, dass immer
weniger verfügbares Personal, durch immer mehr Überstunden bei
Überschreitung      der   Höchstarbeitszeiten      und   ohne
Ausgleichsruhezeiten, ausgebrannt wird?

Ergebnis: 2015 hat der Verwaltungsgerichtshof unsere Ansicht
bestätigt. Auch für Polizisten gelten arbeitsrechtliche
Schutzbestimmungen. Dienstzeitrechtliche Ausnahmen sind zwar
zulässig (z. B. Überschreitung der Höchstarbeitszeiten), aber
gleichzeitig müssen im Gegenzug ausreichende Maßnahmen zum
Gesundheitsschutz getroffen werden (Entscheidung ansehen).

Konkret stellt der VwGh sinngemäß klar: „Der Dienstgeber, der
sich im Hinblick auf die Nichtanwendung notwendiger
Ausgleichsmaßnahmen auf die generelle Ausnahmebestimmung nach
§ 48f BDG beruft, ist im Unrecht. Mit der dafür
vorgeschriebenen „Besonderheit des Dienstes“ meint der
Gesetzgeber großräumige Katastrophenfälle und dergleichen“.

Demnach gebührt Polizisten, die 24 Stunden am Tag verfügbar
sein müssen, ein entsprechender Ausgleich!
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Die notwendige Therapie für den
                            „Patient Polizei“ lag somit per
                            Urteil auf der Hand:

   1. Es braucht gem. den einschlägigen Bestimmungen im
      Arbeits- und Dienstrecht entsprechende Maßnahmen im
      Sinne des gebotenen Gesundheitsschutzes (Stichwort:
      Ausgleichsruhezeiten)
   2. Es braucht folglich auch „spürbar“ mehr Personal, um
     einen kontinuierlichen Dienstbetrieb aufrecht erhalten
     zu können (Stichwort: Aufnahmeoffensive)!

Nach dem VwGH Urteil von 2015 und einer unerwartet
hereingebrochenen      Belastungswelle    (Migrationswelle)
ungekannten Ausmaßes reifte schließlich auch bei den letzten
Schönfärbern die Überzeugung, dass es so nicht weitergehen
kann und dass es Veränderungen braucht.

Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2018 und erst jetzt – spät
aber doch – werden endlich alle Hebel in Bewegung gesetzt, um
den „Patienten Polizei“ gesunden zu lassen.

Neben den bereits beschlossenen, zusätzlichen Planstellen und
gesteigerten Ausbildungskapazitäten ist dafür auch eine
Attraktivierung des Polizeiberufs geplant, die durch
Sonderbestimmungen im Dienstrecht (Stichwort: EDG) umgesetzt
werden soll. Das bedeutet…

     ein angemessenes Grundgehalt, das auch ohne Überstunden
     unserem Berufsprofil gerecht wird.
AUF-Besuch beim Innenminister - AUF OOE Polizei
eine wirkliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ohne
     schlechten Gewissen, wenn man sich die notwendige
     Auszeit für seine Kinder nimmt.
     für uns aber letztlich auch einen wertschätzenden Umgang
     des Dienstgebers, der uns nicht als Planstelle mit der
     Nr. xxx, sondern als Arbeitnehmer mit menschlichen
     Bedürfnissen sieht.

Euer Team der AUF/FEG

POLIZEI   –                   spürbar               mehr
Personal!
4.100 neue Beamte soll die POLIZEI in den nächsten Jahren
bekommen!

2.100    neue    Planstellen      und   zusätzlich     2.000
Ausbildungsplanstellen. Darüber hinaus soll die Zulassung für
den Polizeidienst einfacher werden.

       Die Polizei bekommt in den nächsten Jahren eine
       spürbare personelle Verstärkung. Das kündigten
       Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-
       Christian Strache (FPÖ) und Innenminister Herbert Kickl
(Foto) am Mittwoch (14.02.2018) an.

2.000 Ausbildungsplanstellen: Bisher war es so, dass ein
Polizeischüler erst dann aufgenommen werden konnte, wenn eine
„normale“ Planstelle für ihn frei wurde. Mit der Schaffung der
Ausbildungsplanstellen können angehende Polizisten geschult
werden, obwohl für sie eigentlich noch keine Planstelle frei
wäre.

Jährlich knapp 1.000 Pensionierungen: Ca. 5.000 der rund
29.000 Polizisten sind zwischen 50 und 54 Jahre, weitere ca.
4.000 Beamte schon 55 bis 59 Jahre alt. Sie alle gehen in den
nächsten zehn Jahren in Pension.

        Strache (FPÖ – Foto rechts) und Kurz (ÖVP – Foto
        links) betonen, man habe bereits bei den
        Regierungsverhandlungen bewusst festgehalten, dass
        man bei der Sicherheit und in der Bildung – nicht wie
        in anderen Bereichen – kein Personal reduzieren
werde. BM Kickl (FPÖ) zeigte sich sehr froh, dass alle
Verhandlungen mit dem Finanzminister in bestem Einvernehmen
stattgefunden haben.

Zulassung für den Polizeidienst soll einfacher werden

         Der   Generalsekretär   im   Innenministerium,   Mag.
         jur.Peter Goldgruber (Foto), kündigte darüber hinaus
         an, dass die Zulassung für den Polizeidienst
         einfacher werden soll. Zu wenige Bewerber schaffen
         die Aufnahmsprüfung. Das Aufnahmesystem soll daher in
ein Stufenverfahren abgeändert werden. Nur wenn ein Bewerber
eine Stufe schafft, darf er zur nächsten antreten. Dazu sollen
die Kriterien für die Aufnahme entschärft werden ohne die
Qualitätsstandards zu senken. Beispielsweise werden die
Bestimmungen über sichtbare Tätowierungen gelockert.

Euer AUF/FEG Team
1.099 verletzte Polizisten:
BM Kickl handelt!

Anstieg um 22% in nur 5 Jahren!
1.099 Polizisten wurden 2017 durch Fremdeinwirkung verletzt.
Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2013 einen Anstieg um 22%
(siehe Tabelle unten).

Jahrelang hat man dieser Entwicklung eher abwartend zugesehen.
Doch nun hat Innenminister Herbert Kickl endlich auf diese
Besorgnis erregende Entwicklung reagiert und eine
entsprechende Gesetzesinitiative zugesagt:

„Ich möchte kein Minister sein, der nicht alles unternimmt, um
die Polizisten und Polizistinnen bestmöglich zu schützen“

Gewaltbereitschaft  gegen
Polizei steigt rapid an!

Konkret möchte BM Kickl folgende Maßnahmen so rasch wie
möglich umsetzen:

     Schwere Körperverletzung: Derzeit gibt es einen
     Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. BM Kickl will
     Erschwernisgründe einführen – etwa wenn Beamte
angegriffen werden, nur weil sie Polizisten sind.
     Pöbeleien und Angriffe gegen Polizisten ohne
     Verletzungen: Auch hier will BM Kickl nachschärfen und
     die Strafbeträge deutlich (um einige Hundert Euro)
     erhöhen, um eine entsprechende Abschreckungswirkung
     sicherzustellen.

Entwicklung betr. der durch Fremdeinwirkung     verletzten
Polizeibediensteten in den letzten 5 Jahren:

     2013: 903
     2014: 975
     2015: 992
     2016: 1.039
     2017: 1.099*

*Anstieg um 22% in 5 Jahren
Euer Team der AUF/FEG
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