AUF-Besuch beim Innenminister - AUF OOE Polizei
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AUF-Besuch beim Innenminister Nach erstaunlich kurzer Einarbeitungsphase hat sich das Kabinet des Innenministeriums perfekt organsisiert. Kabinetmitarbeiter kommen von der Basis und haben daher stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Basis. Am 23.02.2018 war es dann soweit. BM Herbert Kickl hat die Vertreter der AUF aus allen Bundesländern zu einem offiziellen Besuch eingeladen. In Gesprächen mit dem Innenminister und Generalsekretär Mag. Goldgruber wurden verschiedene Problemfelder in der Polizei erörtert. BM Kickl versicherte uns, dass er in den nächsten Monaten Dienststellenbesuche im ganzen Bundesgebiet plane, um sich zu den drängendsten Problemen ein Bild vor Ort machen zu können. Er wolle damit aber auch seine Wertschätzung gegenüber der Polizeiarbeit an der Basis verdeutlichen. Dass für unsere Regierung die Wertschätzung gegenüber der Polizei nicht nur ein Schlagwort ist, ist auch dem Rekordbudget für 2018 zu entnehmen. Während in anderen Bereichen der Sparstift angesetzt wird, überschreitet das Budget gem. Beschluss im Budgetausschuss vom 22. Februar 2018 (dafür: ÖVP/FPÖ, dagegen: SPÖ, Neos, Liste Pilz) im Innenressort mit € 3,095.212.000 erstmals die 3- Milliardengrenze! Reinhold Maier, Franz Hartlieb,
BM Kickl (v.l.n.r.) Die Spitzen der AUF/FEG konnten bei dieser Gelegenheit auch ihre Wünsche zu dienstrechtlichen Verbesserungen in Bezug auf die (zulagenlastige) Gehaltssituation bis hin zu pensionsrechtlichen Bestimmungen vorbringen. Diesbezüglich gab es die Zusage, dass man seitens des BM.I die entsprechende Implementierung notwendiger Sonderbestimmungen für die Exekutive im Dienstrecht beabsichtigt. Euer Team der AUF/FEG Polizeiarbeit wird aufgewertet! Polizeiarbeit wird aufgewertet und soll in bestimmten Fällen nicht mehr gratis sein! Am 21.02.2018 wurde im Ministerrat auf Antrag von BM Kickl sichergestellt, dass absichtlich grundlos oder grob fahrlässig selbstverschuldete Einsätze der Polizei in Zukunft „kostenpflichtig“ sein werden. Nicht nur das Phänomen des „Polizei-Prank“, sondern etwa auch entsprechend aufwändige und gefährliche Alpineinsätze, die oftmals einer völlig unverständlichen Sorglosigkeit geschuldet sind, führten in letzter Zeit immer häufiger zu einer enormen Ressourcenbindung. Durch die nachstehende Gesetzesänderung soll vor allem auch
klargestellt werden, dass der Wert der hochprofessionellen Leistung der Exekutive auch von jenen zu „honorieren“ ist, die da glauben sie zum Spaß (Stichwort: Polizei-Prank) in Anspruch nehmen zu können: Damit wird eine langjährige Forderung der AUF/FEG umgesetzt! In § 92a SPG wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt: (1a) Wer ein Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht, weil er 1. vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder 2. sich zumindest grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3 StGB) einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat, hat als Ersatz der Aufwendungen des Bundes einen Pauschalbetrag, der nach Maßgabe der durchschnittlichen Aufwendungen, abhängig von den eingesetzten Mitteln, mit Verordnung des Bundesministers für Inneres festgesetzt wird, zu leisten. Diese Änderung im Sicherheitspolizeigesetz soll bereits mit Juni 2018 in Kraft treten, womit wieder ein wichtiger und von uns schon lange geforderter Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird! Euer AUF/FEG Team Gesunde und motivierte
„POLIZEI“! Patient „POLIZEI“……. Der (neue) Dienstgeber hat erkannt, dass der „Patient Polizei“ massive Probleme hat. Es ist daher notwendig, Maßnahmen zu setzen, die eine gesunde und motivierte Exekutive sicherstellen, damit diese den anstehenden Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist. DZR: Unterschiedliche Auslegungen und Halbwahrheiten! Ein aktueller BM.I. Erlass zur DZR führt zu unterschiedlichen Auslegungen und Halbwahrheiten. Offensichtlich soll damit die Tatsache, dass endlich für mehr Polizeibedienstete und dringend notwendigen Maßnahmen zu deren Gesundheitsschutz Sorge getragen wird, schlecht gemacht werden. UNSER Ziel: Zeitausgleich für entgangene Ruhezeiten! Ein Beispiel: Am Dienstag um 07.00 Uhr endet ein 24 Std- Dienst. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf 22 Std (nicht wie üblich 11 Std) Ruhezeit. Ein neuerlicher Dienst kann daher grundsätzlich erst wieder am Mittwoch ab 05.00 Uhr beginnen.
Unser Ziel: Zeitausgleich für entgangene Ruhezeiten! Ist ausnahmsweise (in besonders begründeten Fällen) ein früherer Dienstantritt notwendig, steht für die entgangene Ruhezeit ein Ausgleich zu. Dieser sollte in Form eines Zeitausgleichs gewährt und auf einem sogenannten Zeitkonto gutgeschrieben werden. Tatsache ist: Weder die AUF/FEG noch das BM.I wollen längere Dienste abschaffen. Die nun von der LPD OÖ angeordnete Umsetzung der DZR samt BM.I. Erlass erachten wir als überschießend. Interessanter Weise sind 24-Stunden Dienste zur Vermeidung von (teuren) Überstunden (etwa beim Pandienstwochenende) weniger ein Problem für die Dienstbehörde als 24-Stunden Dienste auf Überstundenbasis! FAKTEN und HINTERGRÜNDE Angesichts des Umstandes, dass ein Drittel der Exekutivbediensteten krankheitsbedingt in Frühpension gehen muss und immer mehr Langzeitkrankenstände die ohnehin schon prekäre Personalsituation weiter verschärfen, war für die AUF/FEG schon 2010 klar, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Immer noch mehr Überstunden durch immer weniger verfügbares Personal sind selbst für den motiviertesten Polizeiapparat auf Dauer nicht zu verkraften. Einschlägige Studien bestätigen, dass insbesondere die psychisch und physisch belastenden Tätigkeiten im Polizeiberuf (zu jeder Tages- und Nachtzeit), ohne ausreichende Erholungsphasen, ein absoluter „GesundheitsKILLER“ sind. Wir sind keine Maschinen, sondern Menschen, die auch
irgendwann Ruhe brauchen! Doch trotz eines alarmierenden Anstiegs chronischer Erkrankungen (von Krebs bis hin zum Burnout) wurde einfach „weitergewurschtelt“ und die Versprechungen zu mehr Personal und notwendigen Verbesserungen wurden genauso schnell gebrochen, wie sie gegeben wurden. Die Altgewerkschaft (FSG und FCG) blieb hier tatenlos. Sie erachtete eine Arbeitszeitdebatte für nicht notwendig. Für die AUF/FEG war es jedoch höchste Zeit zum Handeln. Daher starteten wir 2012 ein Musterverfahren, um die arbeitsrechtlichen Grenzen des Personaleinsatzes bei der Polizei gerichtlich klären zu lassen. Die zentrale Frage für uns war: Ist es legitim, dass immer weniger verfügbares Personal, durch immer mehr Überstunden bei Überschreitung der Höchstarbeitszeiten und ohne Ausgleichsruhezeiten, ausgebrannt wird? Ergebnis: 2015 hat der Verwaltungsgerichtshof unsere Ansicht bestätigt. Auch für Polizisten gelten arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Dienstzeitrechtliche Ausnahmen sind zwar zulässig (z. B. Überschreitung der Höchstarbeitszeiten), aber gleichzeitig müssen im Gegenzug ausreichende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden (Entscheidung ansehen). Konkret stellt der VwGh sinngemäß klar: „Der Dienstgeber, der sich im Hinblick auf die Nichtanwendung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen auf die generelle Ausnahmebestimmung nach § 48f BDG beruft, ist im Unrecht. Mit der dafür vorgeschriebenen „Besonderheit des Dienstes“ meint der Gesetzgeber großräumige Katastrophenfälle und dergleichen“. Demnach gebührt Polizisten, die 24 Stunden am Tag verfügbar sein müssen, ein entsprechender Ausgleich!
Die notwendige Therapie für den „Patient Polizei“ lag somit per Urteil auf der Hand: 1. Es braucht gem. den einschlägigen Bestimmungen im Arbeits- und Dienstrecht entsprechende Maßnahmen im Sinne des gebotenen Gesundheitsschutzes (Stichwort: Ausgleichsruhezeiten) 2. Es braucht folglich auch „spürbar“ mehr Personal, um einen kontinuierlichen Dienstbetrieb aufrecht erhalten zu können (Stichwort: Aufnahmeoffensive)! Nach dem VwGH Urteil von 2015 und einer unerwartet hereingebrochenen Belastungswelle (Migrationswelle) ungekannten Ausmaßes reifte schließlich auch bei den letzten Schönfärbern die Überzeugung, dass es so nicht weitergehen kann und dass es Veränderungen braucht. Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2018 und erst jetzt – spät aber doch – werden endlich alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den „Patienten Polizei“ gesunden zu lassen. Neben den bereits beschlossenen, zusätzlichen Planstellen und gesteigerten Ausbildungskapazitäten ist dafür auch eine Attraktivierung des Polizeiberufs geplant, die durch Sonderbestimmungen im Dienstrecht (Stichwort: EDG) umgesetzt werden soll. Das bedeutet… ein angemessenes Grundgehalt, das auch ohne Überstunden unserem Berufsprofil gerecht wird.
eine wirkliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ohne schlechten Gewissen, wenn man sich die notwendige Auszeit für seine Kinder nimmt. für uns aber letztlich auch einen wertschätzenden Umgang des Dienstgebers, der uns nicht als Planstelle mit der Nr. xxx, sondern als Arbeitnehmer mit menschlichen Bedürfnissen sieht. Euer Team der AUF/FEG POLIZEI – spürbar mehr Personal! 4.100 neue Beamte soll die POLIZEI in den nächsten Jahren bekommen! 2.100 neue Planstellen und zusätzlich 2.000 Ausbildungsplanstellen. Darüber hinaus soll die Zulassung für den Polizeidienst einfacher werden. Die Polizei bekommt in den nächsten Jahren eine spürbare personelle Verstärkung. Das kündigten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz- Christian Strache (FPÖ) und Innenminister Herbert Kickl (Foto) am Mittwoch (14.02.2018) an. 2.000 Ausbildungsplanstellen: Bisher war es so, dass ein Polizeischüler erst dann aufgenommen werden konnte, wenn eine „normale“ Planstelle für ihn frei wurde. Mit der Schaffung der Ausbildungsplanstellen können angehende Polizisten geschult werden, obwohl für sie eigentlich noch keine Planstelle frei wäre. Jährlich knapp 1.000 Pensionierungen: Ca. 5.000 der rund
29.000 Polizisten sind zwischen 50 und 54 Jahre, weitere ca. 4.000 Beamte schon 55 bis 59 Jahre alt. Sie alle gehen in den nächsten zehn Jahren in Pension. Strache (FPÖ – Foto rechts) und Kurz (ÖVP – Foto links) betonen, man habe bereits bei den Regierungsverhandlungen bewusst festgehalten, dass man bei der Sicherheit und in der Bildung – nicht wie in anderen Bereichen – kein Personal reduzieren werde. BM Kickl (FPÖ) zeigte sich sehr froh, dass alle Verhandlungen mit dem Finanzminister in bestem Einvernehmen stattgefunden haben. Zulassung für den Polizeidienst soll einfacher werden Der Generalsekretär im Innenministerium, Mag. jur.Peter Goldgruber (Foto), kündigte darüber hinaus an, dass die Zulassung für den Polizeidienst einfacher werden soll. Zu wenige Bewerber schaffen die Aufnahmsprüfung. Das Aufnahmesystem soll daher in ein Stufenverfahren abgeändert werden. Nur wenn ein Bewerber eine Stufe schafft, darf er zur nächsten antreten. Dazu sollen die Kriterien für die Aufnahme entschärft werden ohne die Qualitätsstandards zu senken. Beispielsweise werden die Bestimmungen über sichtbare Tätowierungen gelockert. Euer AUF/FEG Team
1.099 verletzte Polizisten: BM Kickl handelt! Anstieg um 22% in nur 5 Jahren! 1.099 Polizisten wurden 2017 durch Fremdeinwirkung verletzt. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2013 einen Anstieg um 22% (siehe Tabelle unten). Jahrelang hat man dieser Entwicklung eher abwartend zugesehen. Doch nun hat Innenminister Herbert Kickl endlich auf diese Besorgnis erregende Entwicklung reagiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative zugesagt: „Ich möchte kein Minister sein, der nicht alles unternimmt, um die Polizisten und Polizistinnen bestmöglich zu schützen“ Gewaltbereitschaft gegen Polizei steigt rapid an! Konkret möchte BM Kickl folgende Maßnahmen so rasch wie möglich umsetzen: Schwere Körperverletzung: Derzeit gibt es einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. BM Kickl will Erschwernisgründe einführen – etwa wenn Beamte
angegriffen werden, nur weil sie Polizisten sind. Pöbeleien und Angriffe gegen Polizisten ohne Verletzungen: Auch hier will BM Kickl nachschärfen und die Strafbeträge deutlich (um einige Hundert Euro) erhöhen, um eine entsprechende Abschreckungswirkung sicherzustellen. Entwicklung betr. der durch Fremdeinwirkung verletzten Polizeibediensteten in den letzten 5 Jahren: 2013: 903 2014: 975 2015: 992 2016: 1.039 2017: 1.099* *Anstieg um 22% in 5 Jahren Euer Team der AUF/FEG
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