Aufgaben- und Finanzplan 201 -20 - Botschaft Vorlage des Regierungsrats vom 1 - Kanton Aargau
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Aufgaben- und Finanzplan 201–20 Botschaft Vorlage des Regierungsrats vom 1."VHVTU
REGIERUNGSRAT 15. August 2018 BOTSCHAFT AN DEN GROSSEN RAT 18.156 Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Vorlage zum Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 und stellen Ihnen Antrag 1. Für das Budget 2019 wird die durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne auf 1,0 % festge- legt. 2. Für das Budget 2019 wird die einfache Kantonssteuer auf 94 %, die Spitalsteuer auf 15 %, der Steu- erzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen auf 0 % und für juristische Personen auf 5 % festgelegt. 3. Das Budget 2019 der 43 Aufgabenbereiche wird beschlossen. 4. Die Planjahre 2020–2022 der 43 Aufgabenbereiche werden genehmigt. Aarau, 15. August 2018 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Staatsschreiberin: Alex Hürzeler Vincenza Trivigno Beilagen • Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 (Beilage 1) 2 von 76 2 von 76
Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung............................................................................................................................... 5 1 Ausgangslage .................................................................................................................................. 8 1.1 Umfeldentwicklung .................................................................................................................. 8 1.1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ................................................................... 8 1.1.2 Finanzlage bei Bund, Kantonen und Gemeinden......................................................... 9 1.1.3 Bevölkerungsentwicklung und Demografie ................................................................ 10 1.2 Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Umfeld .......................................... 11 1.2.1 Interkantonaler Vergleich / Benchmark ...................................................................... 11 1.2.2 Ressourcenindex ........................................................................................................ 12 1.3 Finanzielle Ausgangslage .....................................................................................................13 1.3.1 Entwicklung Finanzlage Kanton Aargau ..................................................................... 13 1.3.2 Rating von Standard & Poor's .................................................................................... 14 1.3.3 Finanzieller Handlungsbedarf für den AFP 2019–2022 ............................................. 15 1.4 Gesamtsicht Haushaltsanierung ........................................................................................... 16 1.5 Finanzpolitischer Ausblick..................................................................................................... 18 2 Steuerung von Aufgaben und Finanzen ..................................................................................... 20 2.1 Entwicklungsleitbild 2017–2026 mit finanzieller Langfristperspektive bis 2026 ................... 20 2.2 Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022................................................................................. 21 2.3 Steuergrössen, Budget und Planjahre .................................................................................. 22 2.4 Rechnungsmodell ................................................................................................................. 22 2.5 Finanzpolitische Grundsätze ................................................................................................ 25 2.6 Finanzpolitische Instrumente ................................................................................................ 25 3 Aufgaben ........................................................................................................................................ 27 3.1 Vom Grossen Rat mit dem AFP 2018–2021 beschlossene Änderungen ............................ 27 3.2 Schwerpunkte des Regierungsrats im AFP 2019–2022 ....................................................... 28 3.2.1 Gesamtsicht Haushaltsanierung................................................................................. 28 3.2.2 Strategie Digitale Transformation ............................................................................... 29 3.2.3 Hightech Aargau ......................................................................................................... 30 3.2.4 Neue Ressourcierung Volksschule............................................................................. 30 3.2.5 Steuervorlage 17 (SV17) ............................................................................................ 31 3.2.6 Konzept Kantonale Grossunterkünfte......................................................................... 31 3.2.7 Limmattalbahn ............................................................................................................ 32 3.3 Aufgabenseitige Steuergrössen ............................................................................................ 32 3.3.1 Strategiekonformität AFP und ELB............................................................................. 32 3.3.2 Veränderungen bei den Entwicklungsschwerpunkten................................................ 34 3.3.3 Veränderungen bei den Zielsystemen ........................................................................ 35 3.4 Abbildung strategischer Risiken im AFP............................................................................... 35 3.5 Strukturelle und inhaltliche Veränderungen im AB 100 'Zentrale Dienstleistungen und kantonale Projekte' .......................................................................................................................... 36 3.6 Anpassung Entwicklungsschwerpunkte................................................................................ 36 4 Finanzen ......................................................................................................................................... 37 4.1 Ergebnis der Finanzierungsrechnung ................................................................................... 37 4.2 Abtragung Fehlbeträge .........................................................................................................38 4.3 Entwicklung der Überschüsse und Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung der ordentlichen Rechnung und der Spezialfinanzierungen ................................................................. 39 3 von 76
4.4 Entwicklung Ausgleichsreserve ............................................................................................ 40 4.5 Ergebnis nach finanziellen Steuergrössen ........................................................................... 41 4.6 Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung........................................................................... 41 4.6.1 Erfolgsrechnung.......................................................................................................... 42 4.6.2 Investitionsrechnung ................................................................................................... 44 4.7 Aufwandentwicklung ............................................................................................................. 46 4.8 Abschreibungen Sachanlagen .............................................................................................. 47 4.9 Steuern.................................................................................................................................. 48 4.9.1 Kantonale Steuern ...................................................................................................... 49 4.9.2 Anteile an Bundessteuern .......................................................................................... 51 4.10 Finanzausgleich .................................................................................................................... 51 4.10.1 Finanzausgleich Bund – Kantone ............................................................................... 51 4.10.2 Finanzausgleich Kanton – Gemeinden, Steuerzuschläge.......................................... 53 4.11 Schweizerische Nationalbank und weitere Beteiligungen .................................................... 54 4.12 Immobilien ............................................................................................................................. 55 4.13 Informatik .............................................................................................................................. 56 4.14 Spezialfinanzierungen........................................................................................................... 58 4.15 Rücklagen ............................................................................................................................. 59 4.16 Liquiditäts- und Schuldenbewirtschaftung ............................................................................ 61 4.17 Entwicklung Nettoschuld .......................................................................................................61 4.18 Finanzkennzahlen ................................................................................................................. 62 5 Personal ......................................................................................................................................... 64 5.1 Stellenplan ............................................................................................................................ 64 5.1.1 Stellenentwicklung kantonales Personal .................................................................... 64 5.1.1.1 Neue ordentliche Stellen ....................................................................................... 64 5.1.1.2 Ordentliche Stellen pro 1’000 Einwohner 2008–2017 ........................................... 66 5.1.2 Stellenentwicklung Lehrpersonen............................................................................... 67 5.2 Lohnentwicklung ................................................................................................................... 68 5.3 Personalaufwand und -ertrag................................................................................................ 68 5.4 Übersicht Entwicklung Lohnaufwand .................................................................................... 69 6 Entwicklungen Finanzhaushalte und Lastenverteilung Kanton – Gemeinden ....................... 71 6.1 Vergleich der Finanzhaushalte anhand ausgewählter Kennzahlen ..................................... 71 6.1.1 Aufwandentwicklung ................................................................................................... 71 6.1.2 Erträge ........................................................................................................................ 72 6.1.3 Selbstfinanzierung und Nettoschuld ........................................................................... 72 6.2 Verbundfinanzierungen .........................................................................................................73 6.3 Auswirkungen von Reformprojekten ..................................................................................... 74 6.4 Folgerung .............................................................................................................................. 75 7 Aufgabenbereiche, die nicht dem Regierungsrat zugewiesen sind ........................................ 76 4 von 76 4 von 76
Zusammenfassung Gesamtergebnis Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019–2022 weist im Budget 2019 in der Finanzierungsrech- nung einen ausgeglichenen Saldo auf. Die Planjahre 2020 und 2021 sind ebenfalls ausgeglichen. Das Planjahr 2022 zeigt einen Aufwandüberschuss von 8,6 Millionen Franken. In diesem Ergebnis enthalten sind die pauschal eingestellten Entlastungen aus den Reformvorhaben der Gesamtsicht Haushaltsanierung und Entnahmen aus der Ausgleichsreserve. Tabelle 1: Ergebnis der Finanzierungsrechnung JB Budget Budget %-Δ Plan Plan Plan in Millionen Franken 2017 2018 2019 Vorjahr 2020 2021 2022 Saldo Finanzierungsrechnung -0.2 0.0 0.0 0.0% 0.0 0.0 8.6 Anmerkung: (+) Aufwandüberschuss; (-) Ertragsüberschuss; Rundungsdifferenzen sind möglich Für die Erstellung des AFP 2019–2022 diente der vom Grossen Rat beschlossene AFP 2018–2021 sowohl im Aufgaben- wie auch im Finanzteil als Grundlage. Der Grosse Rat hat anlässlich der De- tailberatung des AFP 2018–2021 am 21. und 28. November 2017 verschiedene Änderungen im Budgetjahr 2018 und in den Planjahren 2019–2021 beschlossen, die Planjahre jedoch in der Schlussabstimmung knapp nicht genehmigt. Der Regierungsrat hat entschieden, die beschlossenen Änderungen in der Detailberatung zu den Planjahren dennoch in der Erarbeitung des AFP 2019– 2022 zu berücksichtigen. Gesamtsicht Haushaltsanierung Mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung soll der Finanzhaushalt langfristig saniert und der finanzielle Handlungsspielraum von Regierung und Parlament wiederhergestellt werden. Der aktuelle Stand der Gesamtsicht Haushaltsanierung bildete die zentrale Grundlage für den vorliegenden AFP 2019– 2022. Die Einzelheiten sind dem neuen Zwischenbericht mit Stand August 2018 zu entnehmen. Das Sanierungskonzept des Regierungsrats ist auf mehrere Jahre angelegt und besteht aus kurzfris- tigen und langfristigen Elementen. Mit den Sanierungsmassnahmen 2018 und den Finanzmassnah- men wurde der Budgetausgleich 2018 sowie eine substanzielle Reduktion der drohenden Defizite in den Planjahren erreicht. Einen Beitrag dazu leistet auch eine aus heutiger Sicht ab 2023 nötige Steuerfusserhöhung. Kernstück des Sanierungskonzepts sind jedoch die verschiedenen Reformvor- haben. Mit ihnen soll der Finanzhaushalt vor allem auf der Aufwandseite entlastet und gleichzeitig ein Beitrag an die Weiterentwicklung und Modernisierung des Kantons geleistet werden. Da viele der Reformvorhaben strategisch ausgerichtet sind und eine Gesetzesänderung erfordern, entfalten sie ihre Entlastungswirkung erst mittel- oder langfristig. Unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten Sanierungsmassnahmen 2018 und der rollenden Planung im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans hat sich die Finanzierungslücke seit dem letz- ten Zwischenbericht deutlich verringert auf mittelfristig bis zu 150 Millionen Franken. Grund dafür sind insbesondere die zurzeit günstigeren Rahmenbedingungen (Steuern und Nationaler Finanzaus- gleich), die Beschlüsse des Grossen Rats zum AFP 2018–2021 (insbesondere Heimfallverzichtsent- schädigung Klingnau) wie auch die vom Regierungsrat mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung ein- geleiteten Massnahmen zur Aufwandstabilisierung. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat das Sanierungskonzept aktualisiert. Dank der Möglichkeit von Entnahmen aus der Ausgleichsreserve sowie der tieferen Finanzierungslücke kann der AFP über alle Jahre ausgeglichen werden. Von der Möglichkeit, die Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten befristet auszusetzen, 5 von 76
muss zum aktuellen Zeitpunkt nicht Gebrauch gemacht werden. Die im Sanierungskonzept enthalte- ne Steuerfusserhöhung muss aus heutiger Sicht erst im Jahr 2023 vorgesehen werden. Ziele und Schwerpunkte Die finanzielle Situation des Kantons Aargau hat sich aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses 2017 sowie dank der wirtschaftlichen Verbesserung zwar kurzfristig etwas entschärft; das mittel- bis langfristig sich abzeichnende strukturelle Defizit bleibt jedoch weiterhin bestehen. Daher geniesst die nachhaltige Stabilisierung des Finanzhaushalts weiterhin oberste Priorität. Daneben setzt der Regierungsrat gezielt weitere strategisch wichtige Vorhaben um. Ein seit Jahren zentrales Element zur Stärkung der Innovationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen Wettbewerbsfä- higkeit ist das Programm Hightech Aargau, dessen Dienstleistungsangebot auch in den kommenden Jahren bedarfsgerecht weiterentwickelt werden soll. Ebenfalls von zentraler Bedeutung für die natio- nale und internationale Standortattraktivität sind eine gute verkehrstechnische Erreichbarkeit sowie eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung. Letztere ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Ausgestaltung der Steuervorlage 17 (SV17)1 sicherzustellen. Ein gezielter Ausbau des Verkehrsan- gebots und damit eine Verbesserung der verkehrstechnischen Erreichbarkeit werden mit dem Bau der Limmattalbahn, welche zusammen mit dem Kanton Zürich realisiert wird, erzielt. Des Weiteren sollen mit der Erarbeitung und Umsetzung der sogenannten "Strategie digitale Transformation (SDT)" die Grundlagen für die Erweiterung des digitalen Dienstleistungsangebots geschaffen wer- den. Im Rahmen des Projekts "Neue Ressourcierung Volksschule" beabsichtigt der Regierungsrat sodann eine vereinfachte und vereinheitlichte Ressourcensteuerung für die Volksschule einzuführen. Die neue Ressourcensteuerung soll den Handlungsspielraum der Schulen vor Ort vergrössern, die ad- ministrativen Aufwände verkleinern sowie die Planbarkeit verbessern. Mit der Planung und Realisierung vorerst einer kantonalen Grossunterkunft sollen schliesslich die kleineren und mittleren kantonalen Asylunterkünfte teilweise abgelöst werden. Dadurch kann das Asylwesen effizienter gestaltet werden. Zentrale Eckwerte Der vorliegende Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 weist folgende Eckwerte auf: • Die aktuelle Konjunkturentwicklung zeigt in den kommenden Jahren ein robustes Wirtschafts- wachstum. Insbesondere für das Jahr 2018 wird mit einem hohen realen BIP-Wachstum von 2,3 % gerechnet. Für das Budgetjahr 2019 sowie auch für die Folgejahre schwächt sich das Wachstum leicht auf 1,8 % ab. Für das Jahr 2018 wird mit einer Teuerung von 0,8 % gerechnet, mit einer steigenden Tendenz in den Planjahren. • Der Ressourcenindex sinkt im Jahr 2019 auf 83,8 % (Basis 2013–2015). Der Index ist seit 2015 kontinuierlich gesunken, worin sich die unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung des Kantons in den vergangenen Jahren zeigt. In den Planjahren ist zunächst mit einem weiteren Rückgang zu rechnen, da im Jahr 2020 das ebenfalls ertragsschwache Jahr 2016 neu für die Be- rechnung herangezogen wird. Danach wird mit einer Stabilisierung gerechnet. • Für das Budgetjahr 2019 wird eine Lohnerhöhung von 1 % beantragt. In den Planjahren ist eben- falls eine jährliche Lohnveränderung von 1 % eingeplant. Diese Lohnentwicklung ist aus Sicht des Regierungsrats aus verschiedenen Gründen angezeigt. Nach Jahren rückläufiger Konsumenten- 1 Auf Bundesebene heisst die Vorlage neu "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)". 6 von 76 6 von 76
preise steigt die Teuerung wieder an. Für das laufende Jahr wird eine positive Teuerung von 0,9 %, für 2019 0,8 % und ab 2020 von 1,0 % erwartet. Nach drei Nullrunden in den letzten fünf Jahren ist die (Lohn-)Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber gegenüber den anderen Kantonen eingeschränkt. Dies hat sich in der Mitarbeitendenbefragung 2018 bestätigt. Der Lohnrückstand von 2014–2018 beträgt gemäss der UBS-Lohnumfrage -2,2 %. • Dank der verbesserten wirtschaftlichen Lage wird für das laufende Jahr 2018 mit deutlich höheren Steuererträgen gerechnet. Auch für den AFP 2019–2022 werden höhere Steuereinnahmen erwar- tet als noch mit dem AFP 2018–2021. Die höheren Einnahmen werden vor allem bei den Kan- tonssteuern der juristischen Personen sowie in geringerem Masse bei den Anteilen Bundessteu- ern erwartet. Bei den Kantonssteuern der natürlichen Personen wird von einem moderaten Wachstum von jährlich rund 2,5 % ausgegangen. • Aufgrund der aktuellen Annahmen kann im AFP 2019–2022 auf eine Steuerfusserhöhung verzich- tet werden. Der Kantonssteuerfuss bleibt über die gesamte Planungsperiode konstant bei 94 %. Für die natürlichen Personen ergibt sich, inklusive dem Spitalsteuerzuschlag und dem Zuschlag gemäss dem Steuerfussabtausch mit den Gemeinden von 2018, ein Kantonssteuerfuss von 112 %. Bei den juristischen Personen bleibt der Kantonssteuerfuss bei 119 %. • Im Budget 2019 können Schulden im Umfang von 76 Millionen Franken abgetragen werden. Zum einen die aufgelaufenen Fehlbeträge, zum anderen in den Spezialfinanzierungen (vgl. Kapitel 4.3). Auf die Möglichkeit, gemäss § 5a des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten die Schuldentilgung befristet auszusetzen, musste im AFP 2019–2022 nicht zurückgegriffen werden. • Der bereinigte Aufwand steigt im Budget 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,9 %. Damit liegt die Aufwandsteigerung im Budgetjahr etwas über dem nominalen BIP-Wachstum (+2,6 %). Einen gewichtigen Beitrag zum Aufwandwachstum tragen die Investitionen in die Strassen- und öV- Infrastruktur bei. Ab dem Budget 2019 startet der Bau der Limmattalbahn, was zu hohen Investiti- onsbeiträgen führt. Diese werden aber zu einem grossen Teil über die Spezialfinanzierung öV- Infrastruktur finanziert. Insgesamt steigen die Investitionen um 23 Millionen Franken. Weiter ist das Wachstum auf den bedingt beeinflussbaren Transferaufwand (+66 Millionen Franken) und den Personalaufwand (+30 Millionen Franken aufgrund exogen bedingtem Stellenwachstum und 1 % Lohnentwicklung) zurückzuführen. Würdigung Der Regierungsrat kann mit dem vorliegenden AFP 2019–2022 dem Grossen Rat ein ausgegliche- nes Budget sowie ausgeglichene Planjahre vorlegen. Kurzfristig profitiert der Kanton insbesondere von steigenden Erträgen bei den Steuern und beim Nationalen Finanzausgleich. Zudem erlauben die guten Rechnungsabschlüsse 2017 und voraussichtlich 2018 höhere Entnahmen aus der Ausgleichs- reserve. Mittelfristig existiert weiterhin eine strukturelle Finanzierungslücke. Dies zeigt sich auch in der Neu- einstufung des Kantons durch Standard & Poor's mit AA+. Die Entnahmen aus der Ausgleichsreser- ve bedeuten keine dauerhafte Entlastung. Im AFP sind zudem Einsparungen aus den Reformvorha- ben der Gesamtsicht Haushaltsanierung berücksichtigt, die erst noch zu realisieren sind. Dazu braucht es den politischen Willen, mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Um die Kantonsfinanzen nachhaltig zu sanieren, bedingt es Massnahmen, welche den Finanzhaushalt wiederkehrend entlas- ten. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der vorliegende AFP 2019–2022 ein wichtiger Schritt in der Haushaltsanierung bedeutet. Der eingeschlagene Weg muss konsequent weitergegangen werden. 7 von 76
1 Ausgangslage 1.1 Umfeldentwicklung 1.1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Die folgenden volkswirtschaftlichen Prognosen gehen für die Jahre 2019 und 2020 von einem robus- ten Wachstum der Aargauer und der Schweizer Wirtschaft aus. Die Unsicherheiten bezüglich der Konsequenzen des "Brexit", der politischen Entwicklungen in der EU sowie der US-Handelskonflikte und der Entwicklung des Schweizer Frankens sind gross. Ebenfalls mit politischen und wirtschaftli- chen Unsicherheiten behaftet, ist der ungewisse Ausgang der Verhandlungen zum Rahmenabkom- men zwischen der Schweiz und der EU. Für das laufende Jahr wird dennoch mit einem starken BIP- Wachstum gerechnet, das sich anschliessend wieder leicht abschwächen dürfte. Tabelle 2: Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen in Prozent 2017 *2018 2019 2020 Reale Veränderung Bruttoinlandprodukt Kanton Aargau 1.0 2.3 1.8 **1.8 Nominale Veränderung Bruttoinlandprodukt Kanton Aargau 1.1 3.2 2.6 2.8 Teuerung Konsumentenpreise 0.1 0.9 0.8 1.0 Rendite Kapitalmarkt (Kantone, 8 Jahre) 0.0 0.4 0.6 0.8 Zins Geldmarkt (3 Monate) -0.7 -0.7 -0.5 -0.2 Arbeitslosenquote Kanton Aargau 3.2 2.7 2.6 2.8 Bevölkerungswachstum Kanton Aargau 1.3 1.3 1.2 1.2 Ressourcenindex Kanton Aargau 87.0 85.3 83.8 83.0 Anmerkung: Die Grundlagendaten stammen von folgenden Institutionen: BAK, CS, interdepartementale Arbeits- gruppe Volkswirtschaft, EFV, KOF, SECO, SNB und UBS. * Werte im Vergleich zum Budget 2018 aktualisiert. ** Ab 2020 handelt es sich um eine Prognose des Potenzials. Veränderung Bruttoinlandprodukt Kanton Aargau Die Schweizer Wirtschaft befindet sich 2018 im Aufwind. Neben der guten inländischen Nachfrage stärkt auch ein Zuwachs der Exportwirtschaft das Wachstum. Für das reale BIP-Wachstum wird deswegen für das Jahr 2018 mit einem Wachstum von 2,3 % gerechnet. Für das Jahr 2019 wird eine leichte Abschwächung der globalen Dynamik erwartet, wobei jedoch weiterhin ein reales Wirt- schaftswachstum von 1,8 % prognostiziert wird. Die Abschwächung hängt unter anderem mit Unsi- cherheiten bezüglich der Wirtschafts- und Handelspolitik der USA zusammen sowie mit der allge- meinen politischen Lage in Europa (z.B. Brexit und Italien). Ab 2020 wird ebenfalls von einem realen Wirtschaftswachstum von 1,8 % ausgegangen. Teuerung Konsumentenpreise Im Jahr 2018 zog die Teuerung im Vergleich zum Vorjahr stark an, Grund dafür war vor allem der steigende Ölpreis. Für das Jahr 2019 wird mit 0,8 % eine minimal tiefere Teuerung angenommen, bevor 2020 wieder die 1 % - Marke erreicht werden könnte. Insgesamt bewegen sich die Konsumen- tenpreise jedoch auf niedrigem Niveau, analog zum allgemeinen Inflationsrisiko in der Schweiz. 8 von 76 8 von 76
Rendite Kapitalmarkt / Zins Geldmarkt (3 Monate) Der kurzfristige Zinssatz bleibt negativ, denn der Franken ist laut der Schweizerischen Nationalbank (SNB) immer noch überbewertet. Die Prognosen bleiben für das Budgetjahr 2019 mit -0,5 % sehr tief. Auch danach dürfte der Zins negativ bleiben; die Prognose für das Jahr 2020 geht von einem Geldmarkt-Zinssatz von -0,2 % aus. Die Rendite am Kapitalmarkt dürfte im Jahr 2019 und im Ver- gleich zum Vorjahr leicht auf 0,6 % ansteigen. Die Tendenz ist auch für das Jahr 2020 steigend, mit einer Prognose von 0,8 %. Arbeitslosenquote Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage mit hoher Investitionsbereitschaft wird für das Jahr 2019 eine Arbeitslosigkeit von 2,6 % prognostiziert. Für das Folgejahr wird wieder ein leichter Anstieg der Arbeitslosenquote auf 2,8 % erwartet, dies aufgrund der erwähnten erwarteten Abschwächung des Wirtschaftswachstums. Ressourcenindex Der Ressourcenindex ist ein Mass für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone. Ermittelt werden die besteuerbaren Einkommen, Vermögen und Gewinne. Der resultierende Betrag (pro Kopf) wird ins Verhältnis gesetzt zum gesamtschweizerischen Durchschnitt (Index 100). Er wird zeitverzögert ermittelt; so berechnet sich der Wert 2019 aufgrund der Bemessungsjahre 2013 bis 2015. Der Kanton Aargau weist für das laufende Jahr mit 85,3 Prozent eine unterdurchschnittliche finan- zielle Leistungsfähigkeit aus. Zudem ist der Index seit 2015 kontinuierlich gesunken, worin sich die unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung des Kantons spiegelt (vgl. auch Kapitel 1.2.2). Im Budgetjahr 2019 erfolgt eine weitere deutliche Absenkung auf noch 83,8 Prozentpunkte. In den Plan- jahren ist zunächst mit einem weiteren Rückgang zu rechnen, da im Jahr 2020 das ebenfalls er- tragsschwache Jahr 2016 neu für die Berechnung herangezogen wird. Anschliessend wird von einer Stabilisierung des Index ausgegangen. 1.1.2 Finanzlage bei Bund, Kantonen und Gemeinden Der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag des Bundes für das Jahr 2019 sieht für die Finan- zierungsrechnung ordentliche Einnahmen von 73,6 Milliarden Franken und Ausgaben von 72,3 Milli- arden Franken vor, womit im 2019 ein Überschuss von 1,3 Milliarden Franken budgetiert ist. 1 Milli- arde dieses Überschusses ist strukturell erklärbar, während 300 Millionen Franken gemäss Vorga- ben der Schuldenbremse erzielt werden müssen. Auf der Ausgabenseite zunehmen werden die Aufwände für die Armee, die soziale Wohlfahrt sowie für Bildung und Forschung. Der Finanzplan 2020–2022 des Bundes rechnet 2020 mit einem Defizit von rund 100 Millionen Fran- ken, 2021 und 2022 jedoch mit positiven Finanzierungsergebnissen von rund 400 respektive 900 Millionen Franken. Hauptgrund für das Defizit im 2020 ist das erwartete Inkrafttreten der Steuervor- lage 17 (SV17)2. Ab 2021 wird zudem mit dem Inkrafttreten der Vorlage zur Beseitigung der Heirats- strafe gerechnet, die den Haushalt mit rund 1 Milliarde Franken belastet. Darüber hinaus sieht sich der Bundeshaushalt mit weiteren Begehren konfrontiert (sowohl Steuersenkungen als auch neue Ausgaben), für die vorerst allerdings kein Spielraum besteht. Etwas Luft verschafft sich der Bundes- haushalt im Voranschlag durch die erhöhte Schätzung der Verrechnungssteuer, genauso wie durch die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020. 2 Auf Bundesebene heisst die Vorlage neu "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)". 9 von 76
Die Kantone schlossen das Jahr 2017 mit einem Plus von insgesamt über 2 Milliarden Franken ab. Es stehen jedoch einige Herausforderungen an. Die Kantone rechnen beispielsweise durch die Um- setzung der SV17 mit Einbussen. Auch wenn die Steuereinnahmen aufgrund der guten Binnenwirt- schaft weiterhin hoch bleiben sollten, dürften die Kantone jedoch wegen der bereits erwähnten unsi- cheren globalen Wirtschaftssituation vorsichtig budgetieren. 1.1.3 Bevölkerungsentwicklung und Demografie Ende 2017 zählte der Kanton Aargau 670'050 Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind 7'826 Per- sonen oder 1,2 % mehr als im Vorjahr. Das Bevölkerungswachstum setzt sich also fort. Allerdings fielen sowohl der Geburtenüberschuss als auch der Wanderungsgewinn etwas tiefer aus als im Vor- jahr. Die Zuwanderung als grösste Wachstumskomponente hängt hauptsächlich von der Wirtschafts- lage ab. Der Ausländeranteil hat um 0,3 % auf 24,8 % zugenommen; diese Entwicklung liegt in der Grössenordnung der letzten Jahre. Aufgrund der geringeren Geburtenzahlen und der höheren Lebenserwartung nimmt der Anteil der oberen Altersklassen laufend zu. Der Altersquotient, der Anteil der über 64-Jährigen an den 20- bis 64-Jährigen, erreichte 2017 mit 27,9 % einen neuen Höchstwert. Im Verhältnis zur Gesamtbevölke- rung machen die 65-Jährigen und Älteren 2017 17,4 % aus. Gemäss kantonaler Bevölkerungsprog- nose 2013 erhöht sich dieser Anteil bis 2040 auf 27 %. Absolut soll sich die Zahl der 65–79-Jährigen in diesem Zeithorizont verdoppeln, diejenige der 80-Jährigen und Älteren sogar verdreifachen. Die Gesamtbevölkerung steigt im Kanton Aargau gemäss Prognose bis 2040 auf rund 815'000 Einwoh- nerinnen und Einwohner an. Abbildung 1: Kantonale Bevölkerungsentwicklung, 2000–2017, Statistik Aargau Gemäss Bevölkerungsstatistik des Bundes reiht sich der Aargau auch 2017 bei den Kantonen mit den grössten Wachstumsraten gegenüber dem Vorjahr ein (hinter ZG, zusammen mit GE, TG und ZH). Zusammen mit dem Kanton Genf weist er im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den höchsten Wanderungssaldo auf. Die hohe internationale und interkantonale Zuwanderung ist ein Hinweis für die hohe Standortattraktivität des Aargaus (gute Verkehrsanbindung und Erreichbarkeiten, moderate Baulandpreise, Mietzinsen und Steuerbelastung). 10 von 76 10 von 76
Abbildung 2: Kantonale Wanderungsbilanz, 1973–2017, Statistik Aargau 1.2 Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Umfeld 1.2.1 Interkantonaler Vergleich / Benchmark Der Kanton Aargau kann sich im interkantonalen Vergleich grundsätzlich als äusserst attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschafts- und Wohnstandort behaupten. Im Standortranking der Credit Suisse konnte der Aargau seine hervorragende Platzierung aus dem Vorjahr halten und belegt 2017 wie- derum den sehr guten dritten Rang (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Standortqualitätsindikator der Schweizer Kantone 2017 (Economic Research; Credit Suisse) Der Standortqualitätsindikator der Credit Suisse misst die Attraktivität der Schweizer Regionen und Kantone für Unternehmen, wobei er sich auf sieben Standortfaktoren in den Kategorien 'Steuerliche Attraktivität', 'Erreichbarkeit' und 'Verfügbarkeit von Fachkräften bzw. Hochqualifizierten' konzentriert. Die Gründe für die nach wie vor sehr gute Positionierung des Kantons im interkantonalen Umfeld sind vielschichtig. Zum einen profitiert der Kanton Aargau von seiner geostrategisch guten Lage. 11 von 76
Eingebettet im "Städtedreieck" Zürich-Bern-Basel profitiert er von der wirtschaftlichen Dynamik der grossen Schweizer Metropolitanräume. Die geografische Nähe zu den grossen Städten sowie das anhaltend hohe innerkantonale Bevölkerungswachstum können zudem als Gründe für die über- durchschnittlich hohe Verfügbarkeit von qualifiziertem Fachpersonal herangezogen werden. Schliesslich können auch endogene Faktoren für das ausgezeichnete Ranking verantwortlich ge- macht werden. Dank einer unterdurchschnittlichen Besteuerung der natürlichen und juristischen Per- sonen sowie einem gut ausgebauten Verkehrssystem vermag der Kanton Aargau auch bezüglich 'Steuerliche Attraktivität' sowie 'Erreichbarkeit' zu überzeugen. Es ist davon auszugehen, dass die Steuervorlage 17 (SV17)3 und die entsprechende Umsetzung auf kantonaler Stufe einen signifikanten Einfluss auf das Standortranking haben wird. Kurz- bis mittelfris- tige Positionsverschiebungen sind daher nicht auszuschliessen. Der Kanton Aargau ist jedoch be- strebt, seine gute Platzierung nach Möglichkeit zu verteidigen und zu festigen. 1.2.2 Ressourcenindex Der Kanton Aargau weist im interkantonalen Vergleich sehr gute Standortfaktoren auf. Wird die fi- nanzielle Leistungsfähigkeit verglichen, ändert sich das Bild. Im Rahmen des Nationalen Finanzaus- gleichs (NFA) wird die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kantons mit dem Ressourcenindex abge- bildet. Dieser beschreibt das Ressourcenpotenzial pro Einwohner im Verhältnis zum gesamtschwei- zerischen Mittel. Abbildung 4: Entwicklung Ressourcenindex Kanton Aargau (%), 2018–2019 92 90 88 86 84 82 80 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Seit Einführung des NFA im Jahr 2008 ist der Kanton Aargau ein ressourcenschwacher Kanton und erhält Mittel aus dem NFA. Seine finanzielle Leistungsfähigkeit, ausgedrückt im Ressourcenindex, ist seit Einführung des NFA bis 2012 gesunken, danach ist sie wieder angestiegen. Seit dem Jahr 2016 sinkt der Ressourcenindex des Kantons Aargau wieder stark. Mit einem Ressourcenindex von voraussichtlich 83,8 Prozentpunkten im Jahr 2019 steht der Kanton Aargau an 16. Stelle im Kantonsvergleich. 2015 stand der Kanton Aargau noch auf dem 11. Platz. 3 Auf Bundesebene heisst die Vorlage neu "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)". 12 von 76 12 von 76
Abbildung 5: Ressourcenindex 2019, Daten der Anhörung vom Juli 2018 250 200 150 100 50 0 Weil der Kanton Aargau eine klar unterdurchschnittliche Ressourcenstärke aufweist, wird der Fi- nanzausgleich in den nächsten Jahren eine wichtige Stütze für den Finanzhaushalt bleiben. Kurzfris- tig muss damit gerechnet werden, dass der Ressourcenindex des Kantons Aargau weiter sinkt, zu- mal bei der nächsten Bemessungsgrundlage das Jahr 2016 hinzukommt, welches ebenfalls sehr tiefe Steuererträge hervorbrachte. Es wird noch ein paar Jahre dauern, bis allfällige bessere Steuer- ertragsjahre zum Tragen kommen. Mittelfristig will der Kanton den Trend umkehren: Die Abnahme des Ressourcenindex soll gestoppt werden und der Kanton wieder näher an den Schweizerischen Durchschnitt beim Ressourcenpotenzial herankommen. Die ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungs- fähigkeit soll verbessert werden. Um dies zu erreichen, muss der Kanton Aargau seine steuerliche Basis stärken, wodurch das Ressourcenpotenzial ansteigen dürfte. Im Rahmen der Steuervorlage 17 sind dem Kanton Aargau aus strukturellen Gründen jedoch Grenzen gesetzt. 1.3 Finanzielle Ausgangslage 1.3.1 Entwicklung Finanzlage Kanton Aargau Der Blick auf die letzten 20 Jahre zeigt, dass der Kanton Aargau nach einer Phase mit Defiziten in den Jahren 2003 bis 2013 – insbesondere infolge von Steuermehreinnahmen – stets positive Rech- nungsabschlüsse aufwies. Bereits mit dem Rechnungsabschluss 2012 zeichnete sich jedoch das Ende der mehrjährigen Phase der Ertragsüberschüsse ab. Die Rechnungen 2012 und 2013 konnten nur noch Dank Entnahmen aus der Ausgleichsreserve ohne Defizit abschliessen. Mit dem Rech- nungsabschluss 2014 fiel der Kanton definitiv in die roten Zahlen und verzeichnete ein Defizit von 65,5 Millionen Franken. Das Rechnungsergebnis 2015 konnte nur dank Sondereffekten ausgegli- chen gehalten werden. In der Jahresrechnung 2016 konnte ein rekordhohes Defizit nicht mehr ab- gewendet werden. Trotz erneuter Entnahme von Mitteln aus der Ausgleichsreserve und der nicht budgetierten SNB-Ausschüttung erfolgte ein Defizit von 105,4 Millionen Franken. Ohne Sondereffek- te wäre gar ein Defizit über 200 Millionen Franken resultiert. Grund dafür waren insbesondere die einbrechenden Steuereinnahmen von juristischen Personen. Mit der Jahresrechnung 2017 konnte hingegen ein sehr gutes Rechnungsergebnis präsentiert wer- den. Im Rechnungsjahr hat der Kanton von verschiedenen Sondereffekten profitiert. Zu nennen sind insbesondere der ausserordentlich hohe Anteil an der Verrechnungssteuer, hohe Grundbuchabga- ben sowie höhere Ausschüttungen der Beteiligungen. Aufwandseitig hat ein deutlich tieferer Aufwand für die Prämienverbilligung zum positiven Resultat beigetragen sowie eine insgesamt hohe Budget- disziplin der Verwaltung. Dies hat zu teils hohen Unterschreitungen in den Aufgabenbereichen ge- 13 von 76
führt. Damit konnte ein Überschuss von 119 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve gelegt wer- den. Abbildung 6: Rechnungsabschlüsse 1998–2017 60.0 42.1 42.7 40.0 33.0 30.8 24.6 20.0 16.7 14.5 11.7 0.9 0.9 1.7 0.4 0.2 0.0 in Millionen Franken -20.0 -25.0 -31.0 -29.7 -40.0 -60.0 -66.8 -68.5 -65.5 -80.0 -100.0 -105.4 -120.0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Quelle: Jahresbericht mit Jahresrechnung Kanton Aargau 1998–2017; Saldo Verwaltungsrechnung (bis 2013) respektive Saldo Finanzierungsrechnung (ab 2014) Der Kanton befindet sich finanziell in einem Zwischenhoch. Auch im laufenden Jahr ist mit einem Überschuss in ähnlicher Grössenordnung zu rechnen. Der Hauptgrund dafür ist die Zusatzausschüt- tung der Schweizerischen Nationalbank von 52,4 Millionen Franken. Daneben dürften die Steuerer- träge aufgrund der guten Wirtschaftslage deutlich besser als budgetiert ausfallen. Dass die Steuerer- träge wieder ansteigen, ist grundsätzlich ein positives Zeichen. Diese Entwicklungen dürfen jedoch nicht über die immer noch angespannte Finanzlage hinwegtäu- schen. Mittelfristig existiert trotz der guten Konjunkturlage weiterhin eine strukturelle Finanzierungs- lücke. Dies zeigt sich auch in der Neueinstufung durch Standard & Poor's von AAA auf AA+ (siehe nachfolgendes Kapitel). Im AFP sind Einsparungen aus den Reformvorhaben der Gesamtsicht Haushaltsanierung berücksichtigt, die erst realisiert werden müssen. Im AFP 2019–2022 mussten zudem für einen ausgeglichenen Kantonshaushalt rund 200 Millionen Franken aus der Ausgleichsre- serve entnommen werden. 1.3.2 Rating von Standard & Poor's Der Kanton Aargau wurde in der Vergangenheit stets mit der Bestnote AAA beurteilt. Die internatio- nal renommierte Rating-Agentur Standard & Poor's hat das Rating für den Kanton Aargau neu auf AA+ festgelegt. Hauptgrund für die Neueinstufung ist das nach wie vor vorhandene strukturelle Defi- zit im Finanzhaushalt des Kantons. Die bisher umgesetzten Sparmassnahmen wie auch diverse, vor allem einnahmeseitige Sondereffekte führen zwar zu einer kurzfristigen Entspannung. Hinsichtlich 14 von 76 14 von 76
der geplanten Reformvorhaben stehen wichtige politische Entscheidungen jedoch noch aus. Das beschränkte und im interkantonalen Vergleich erneut gesunkene Ressourcenpotenzial ist ein Zei- chen, dass sich die Wirtschaft und der Wohlstand in anderen Kantonen in den letzten Jahren besser entwickelt haben als im Aargau. Zudem äussert die Rating-Agentur in ihrem Bericht Bedenken ge- genüber der politischen Bereitschaft für eine höhere Ausschöpfung des Steuersubstrats. Gelingt es dem Kanton, die Kantonsfinanzen nachhaltig zu sanieren und substanzielle Finanzie- rungsüberschüsse zu erzielen, stehen die Chancen gut, dass das Rating des Kantons wieder auf die Bestnote von AAA angehoben wird. Voraussetzung dazu ist ein klarer politischer Wille zur Umset- zung der ausgabenseitigen Reformvorhaben sowie der allenfalls erforderlichen Steuererhöhung. Dank des zweitbesten Ratings von AA+ verfügt der Kanton Aargau noch immer über eine sehr hohe Schuldnerbonität. Diese ermöglicht dem Kanton, weiterhin Geld zu tiefen Zinsen aufzunehmen. Von den heute in der Schweiz durch Standard & Poor's direkt bewerteten acht Kantonen weisen zwei Kantone (ZH, VD) ein Rating von AAA aus. Die anderen Kantone (BL, BS, GE, SG, SO) verfügen wie neu auch der Kanton Aargau über ein AA+ Rating. 1.3.3 Finanzieller Handlungsbedarf für den AFP 2019–2022 Der Grosse Rat hat am 21. und 28. November 2017 den AFP 2018–2021 beraten und das Budget 2018 in der Schlussberatung beschlossen, die Planjahre hat er hingegen mit einer Stimme Differenz abgelehnt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den finanziellen Handlungsbedarf für die Jahre 2019– 2022 nach der AFP-Beratung. Tabelle 3: Finanzieller Handlungsbedarf In Millionen Franken Budget Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 Saldo AFP 2018–2021 +76 +132 +100 +100 nach Beschluss GR Diese Lücke konnte hauptsächlich aus folgenden Gründen geschlossen werden: • Die Steuerprognose konnte gegenüber dem AFP 2018–2021 (steuerfussbereinigt) aufgrund der besseren Wirtschaftslage deutlich erhöht werden (vgl. Kapitel 4.9). • Der Ertrag aus dem Ressourcenausgleich ist erheblich höher als im AFP 2018–2021 erwartet (vgl. Kapitel 4.10.1). • Bei den Wasserzinsen ist ab 2020 von einem geringeren Rückgang auszugehen als im AFP 2018–2021 angenommen. • Bei der Prämienverbilligung wurde durch den Grossen Rat für das Jahr 2019 ein tieferer Kan- tonsbeitrag festgelegt als budgetiert. • Die vorgesehene Abtragung eines Fehlbetrags in der Rechnung 2017 von jährlich 10 Millionen Franken wurde hinfällig. • Durch das Rechnungsergebnis 2017 und den zu erwartenden Überschuss in der Rechnung 2018 konnte die Ausgleichsreserve für den Budget- und Planjahresausgleich verwendet werden (vgl. Kapitel 4.4). • Die Departemente halten die vom Regierungsrat geforderte hohe Budgetdisziplin ein. Dies ist ins- besondere an der Jahresrechnung 2017 ersichtlich: nur in vier Aufgabenbereichen mussten 15 von 76
Überschreitungen konstatiert werden und diese waren ausschliesslich auf kaum beeinflussbare exogene Faktoren zurückzuführen. Die Beschränkung auf das Notwendige und eine zurückhal- tende Budgetierung/Planung im vorliegenden AFP 2019–2022 leisteten ebenfalls einen gewichti- gen Beitrag zur Schliessung der Lücke. 1.4 Gesamtsicht Haushaltsanierung Der Regierungsrat hat zur Bereinigung des strukturellen Defizits das strategische Vorhaben "Ge- samtsicht Haushaltsanierung" initiiert und im Mai 2017 zusammen mit dem Entwicklungsleitbild 2017–2026 der Öffentlichkeit vorgestellt. Jeweils im August (im Zusammenhang mit dem Aufgaben- und Finanzplan) sowie im März (mit dem Jahresbericht mit Jahresrechnung) informiert der Regie- rungsrat den Grossen Rat und die Öffentlichkeit in Form eines Zwischenberichts über den Stand der Gesamtsicht Haushaltsanierung beziehungsweise über den Fortschritt der darin enthaltenen Re- formvorhaben. Der aktuelle Zwischenbericht mit Stand August 2018 wurde zusammen mit der vorlie- genden AFP-Vorlage an der Medienkonferenz vom 24. August 2018 vorgestellt. Die politische Zielsetzung der Gesamtsicht Haushaltsanierung ist ein nachhaltig ausgeglichener Fi- nanzhaushalt sowie die Wiederherstellung des finanziellen Handlungsspielraums von Regierung und Parlament. Das Sanierungskonzept zur Beseitigung des strukturellen Defizits ist auf mehrere Jahre angelegt und besteht aus kurzfristigen und langfristigen Elementen (vgl. nachfolgende Abbildung): Abbildung 7: Schematische Darstellung des Sanierungskonzepts Der Regierungsrat hat parallel zur Erstellung des AFP 2019–2022 das Sanierungskonzept unter Berücksichtigung der Entwicklungen und neuen Erkenntnisse aktualisiert. Es besteht weiterhin aus den folgenden Elementen: • Die Sanierungsmassnahmen 2018, welche im AFP 2018–2021 abgebildet sind und vom Grossen Rat bestätigt wurden, werden im AFP 2019–2022 unverändert fortgeführt. Sie führen zu jährlichen Entlastungen von rund 30 bis 40 Millionen Franken. 16 von 76 16 von 76
• Die Reformvorhaben der Gesamtsicht Haushaltsanierung sind im AFP 2019–2022 als Entwick- lungsschwerpunkte abgebildet. Der Regierungsrat bearbeitet diese Reformvorhaben prioritär und berichtet in einem halbjährlichen Rhythmus über deren Fortschritte. Mit dem AFP 2019–2022 konnten bereits ein Reformvorhaben (Reduktion ÖV-Angebot) komplett und andere Reformvor- haben teilweise umgesetzt respektive vorangetrieben werden. Die daraus entstehenden Entlas- tungen sind in den Aufgabenbereichen abgebildet. Weil jedoch die meisten Reformvorhaben noch in Bearbeitung sind und deren finanzielle Entlastung erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann, ist sowohl im Sanierungskonzept wie auch im AFP 2019–2022 nach wie vor eine hohe pauschale Aufwandminderung im Aufgabenbereich 100 'Zentrale Dienstleistungen und kan- tonale Projekte' enthalten. Diese Position wird in der weiteren Umsetzung der Haushaltsanierung sukzessive in die entsprechenden Aufgabenbereiche überführt. Als finanzpolitische Zielvorgabe wird nach wie vor eine dauerhafte Entlastung des Staatshaushalts um rund 80 Millionen Franken verfolgt. • Unter den Finanzmassnahmen sind der im 2018 vorgesehene einmalige Ertrag aus dem Heim- fallverzicht Klingnau über 145 Millionen Franken sowie allfällige Entlastungen aus einer befriste- ten Aussetzung der Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten ausgewiesen. Die Heimfallverzichtsentschädigung ist im Budget 2018 eingeplant und der fristgerechte Vollzug wird nach wie vor erwartet. Hingegen kann aufgrund der rollenden Planung sowie der mit der Rech- nung 2017 erfolgten und im laufenden Jahr geplanten Einlage in die Ausgleichsreserve vorläufig auf eine Aussetzung der Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten verzichtet wer- den. Wichtig ist, dass der Grosse Rat 2017 die Rechtsgrundlage geschaffen hat, um die Schul- dentilgung in maximal vier Rechnungsjahren aussetzen zu können. • Als ertragsseitige Massnahme sieht der Regierungsrat im aktualisierten Sanierungskonzept eine Steuerfusserhöhung von 2 % ab dem Jahr 2023 vor. Aufgrund der kurzfristig verbesserten Aus- gangslage und spürbaren Mehrerträgen beim Nationalen Finanzausgleich und bei den Steuern, kann der Rechnungsausgleich vorläufig ohne eine Steuerfusserhöhung erzielt werden. Deshalb ist im AFP 2019–2022 weder im Budget noch in den Planjahren eine Steuerfusserhöhung einge- plant. Diese Stellschraube wird mit Blick auf die rollende Planung sowie den Fortschritt der Haus- haltsanierung jährlich neu zu beurteilen sein. Aus heutiger Sicht braucht es erst ab dem Jahr 2023 eine moderate Steuererhöhung. • Schliesslich ist auch die Ausgleichsreserve ein wichtiger Bestandteil des Sanierungskonzepts. Sie ermöglicht es, Ertragsüberschüsse aus Vorjahren in die Reserve einzulegen und zu einem späte- ren Zeitpunkt zur Entlastung der Finanzierungsrechnung respektive zur Vermeidung oder Reduk- tion eines Fehlbetrags wieder zu entnehmen. Entnahmen aus der Ausgleichsreserve stellen je- doch keine wiederkehrenden Entlastungen dar und leisten somit keinen dauerhaften Beitrag an die Haushaltsanierung. In einer mittelfristigen Perspektive unterstützt dieses Instrument aber die Finanzplanung, indem Ertragsüberschüsse für eine kurzfristige Entlastung des AFP eingesetzt werden können. Mit der Einlage von 119 Millionen Franken aus dem Rechnungsabschluss 2017, der bereits für 2018 budgetierten Einlage über 28 Millionen Franken sowie der geplanten Einlage der Zusatzausschüttung der Schweizerischen Nationalbank über 52 Millionen Franken im laufen- den Jahr, wird von einem Bestand von rund 200 Millionen Franken per Ende 2018 gerechnet. Wie das Sanierungskonzept zeigt, wird dieses Guthaben bis 2022 aufgelöst. Das Sanierungskonzept bildete die Grundlage und den Rahmen für die Erstellung des AFP 2019– 2022. Sanierungskonzept und AFP stimmen inhaltlich überein. Die nachfolgende Tabelle zeigt das aktualisierte Sanierungskonzept mit den in der AFP-Vorlage abgebildeten Entlastungen. 17 von 76
Das Sanierungskonzept bildete die Grundlage und den Rahmen für die Erstellung des AFP 2019– 2022. Sanierungskonzept und AFP stimmen inhaltlich überein. Die nachfolgende Tabelle zeigt das aktualisierte Sanierungskonzept mit den in der AFP-Vorlage abgebildeten Entlastungen. 4: Sanierungskonzept Gesamtsicht Haushaltsanierung; Stand August 2018 Tabelle 1: AFP 2019-2022 Langfristperspektive Millionen Franken Budget Budget Plan Plan Plan FC FC FC FC 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Finanzierungslücke Stand Mai 2017 161 180 256 238 233 206 234 220 207 (Entwicklungsleitbild 2017-2026) Realisierte Sanierungsmassnahmen 2018 -27.5 -43.2 -39.3 -34.1 -34.1 -34.1 -34.1 -34.1 -34.1 Rollende Planung AFP (u.a. Immobilien, Veränderung -69.1 -102.3 -139.2 -72.4 -58.9 -58.9 -58.9 -58.9 -58.9 NFA, Beteiligungen, Steuern, Lohnsumme, Abteilungsgrösse und Pensenbewilligung Volksschule, usw.) Finanzierungslücke Stand August 2018 64 35 78 131 140 113 141 127 114 Reformvorhaben 0.0 -16.1 -30.0 -50.0 -80.0 -80.0 -80.0 -80.0 -80.0 bereits umgesetzte Entlastungen: Reformvorhaben SmartA@rgau SmartA@rgau; 1. Paket; 2019–2021 1.5 1.3 1.4 -0.8 -1.0 -0.8 -1.0 -0.8 -1.0 -0.8 -1.0 -0.8 -1.0 Nettowirkung Reformvorhaben Entlastungen Volksschule -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 Reformvorhaben Förderung Entlastungen von Massnahmen Volksschule zur Verminderung von -5.0 -0.5 -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 -5.0 Förderung von Aufenthalten in Massnahmen zur Verminderung Heimen und Tagesstrukturen von (ambulant -0.5 Aufenthalten vor stationär);inVorwirkung Heimen und Tagesstrukturen (ambulant vor stationär); Reform Vorwirkung der Höheren Berufsbildung (Tertiär B); Teil -0.6 -0.7 -0.6 -0.6 -0.6 -0.6 -0.6 Reform der Höheren Zentrum Landwirtschaftliches Berufsbildung (Tertiär B); Teil Liebegg -0.6 -0.7 -0.6 -0.6 -0.6 -0.6 -0.6 Landwirtschaftliches Finanzierbare Zentrum Liebegg Spitalversorgung; Vorwirkung -6.6 Finanzierbare Spitalversorgung; Reformvorhaben Vorwirkung Reduktion öV-Angebot -6.6 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 Reformvorhaben Reduktion öV-Angebot -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 -4.0 noch nicht umgesetzte Entlastungen (in Erarbeitung): noch nichteingestellt Pauschal umgesetzte im Entlastungen AB 100 (in Erarbeitung): -20.4 -40.3 -69.6 -69.6 -69.6 -69.6 -69.6 Pauschal eingestellt im AB 100 -20.4 -40.3 -69.3 -69.3 -69.3 -69.3 -69.3 Ertragsseite Massnahmen 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 -40.0 -41.1 -42.3 -43.5 Ertragsseite Erhöhung Massnahmen Steuerfuss 2% 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 -40.0 -41.1 -42.3 -43.5 Erhöhung Steuerfuss 2 % 0.0 0.0 -40.0 -41.1 -42.3 -43.5 Finanzmassnahmen -145.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Finanzmassnahmen Heimfallverzicht Klingnau -145.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Heimfallverzicht Befristete Klingnau Aussetzung Schuldentilgung SF Sonderlasten -145.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Befristete Aussetzung Schuldentilgung SF Sonderlasten (S18-410-1) 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 (S18-410-1) Saldo Finanzierungsrechnung vor Ausgleichsreserve -81 19 48 81 60 -7 20 5 -10 Saldo Finanzierungsrechnung vor Ausgleichsreserve -81 19 48 81 60 -7 20 5 -10 Ausgleichsreserve 80.7 -18.8 -47.9 -81.3 -51.8 7.4 -7.4 0.0 9.6 Ausgleichsreserve 80.7 -18.8 -47.9 -81.3 -51.8 7.4 -7.4 0.0 9.6 Saldo Finanzierungsrechnung 0 0 0 0 9 0 13 5 0 Saldo Finanzierungsrechnung 0 0 0 0 9 0 13 5 0 Anmerkungen: (+) Belastung; (-) Entlastung; Rundungsdifferenzen sind möglich Anmerkungen: (+) Belastung; (-) Entlastung; Rundungsdifferenzen sind möglich Der Regierungsrat wird das Sanierungskonzept das nächste Mal im März 2019 zusammen mit dem Der Regierungsrat wird das Sanierungskonzept das nächste Mal im März 2019 zusammen mit dem Jahresbericht 2018 aktualisieren und über den neusten Stand informieren. Finanzpolitisches Ziel ist Jahresbericht 2018 aktualisieren und über den neusten Stand informieren. Finanzpolitisches Ziel ist weiterhin ein über alle Jahre ausgeglichener AFP. weiterhin ein über alle Jahre ausgeglichener AFP. 1.1 Finanzpolitischer Ausblick 1.5 Finanzpolitischer Ausblick Die Sanierung des Kantonshaushalts ist auf mehrere Jahre ausgelegt. Sie dauert solange, bis die Die Sanierung des Kantonshaushalts ist auf mehrere Jahre ausgelegt. Sie dauert solange, bis die strukturelle Finanzierungslücke geschlossen ist und sich die Ausgaben und Einnahmen mittelfristig – strukturelle Finanzierungslücke geschlossen ist und sich die Ausgaben und Einnahmen mittelfristig – das heisst konjunkturbereinigt – im Gleichgewicht befinden. das heisst konjunkturbereinigt – im Gleichgewicht befinden. Damit die Haushaltsanierung gelingt, müssen die Entlastungsmassnahmen eine wiederkehrende Damit die Haushaltsanierung gelingt, müssen die Entlastungsmassnahmen eine wiederkehrende Wirkung entfalten. Im Zentrum stehen dabei die bereits umgesetzten Sanierungsmassnahmen 2018, Wirkung entfalten. Im Zentrum stehen dabei die bereits umgesetzten Sanierungsmassnahmen 2018, die sich in Bearbeitung befindenden Reformvorhaben sowie mögliche einnahmenseitige Massnah- die sich in Bearbeitung befindenden Reformvorhaben sowie mögliche einnahmenseitige Massnah- men (z.B. Steuerfusserhöhung). Neben diesen Kernelementen der Haushaltsanierung leistet auch men (z.B. Steuerfusserhöhung). Neben diesen Kernelementen der Haushaltsanierung leistet auch die Ausgleichsreserve einen wichtigen Beitrag, indem sie kurzfristig den Finanzhaushalt entlastet die Ausgleichsreserve einen wichtigen Beitrag, indem sie kurzfristig den Finanzhaushalt entlastet und Überschüsse, die primär auf Sondereffekte und die Konjunktur zurückzuführen sind, für den und Überschüsse, die primär auf Sondereffekte und die Konjunktur zurückzuführen sind, für den kurz- und mittelfristigen Haushaltsausgleich zur Verfügung stellt. Damit können während der Phase 1 von 1 der Sanierung neue Schulden, welche aufgrund der Schuldenbremse in den Folgejahren abgetragen 18 von 76 18 von 76
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