Aufgaben- und Finanzplan 201 -20 - Botschaft Vorlage des Regierungsrats vom 1 - Kanton Aargau

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Aufgaben- und Finanzplan 201–20

Botschaft
Vorlage des Regierungsrats vom 1."VHVTU
REGIERUNGSRAT

15. August 2018

BOTSCHAFT AN DEN GROSSEN RAT         18.156

Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen die Vorlage zum Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 und stellen Ihnen

Antrag

1.

Für das Budget 2019 wird die durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne auf 1,0 % festge-
legt.

2.

Für das Budget 2019 wird die einfache Kantonssteuer auf 94 %, die Spitalsteuer auf 15 %, der Steu-
erzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen auf 0 % und für juristische Personen auf 5 %
festgelegt.

3.

Das Budget 2019 der 43 Aufgabenbereiche wird beschlossen.

4.

Die Planjahre 2020–2022 der 43 Aufgabenbereiche werden genehmigt.

Aarau, 15. August 2018

IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS

Landammann:                          Staatsschreiberin:

Alex Hürzeler                        Vincenza Trivigno

Beilagen
 • Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 (Beilage 1)

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung............................................................................................................................... 5

1 Ausgangslage .................................................................................................................................. 8
  1.1 Umfeldentwicklung .................................................................................................................. 8
       1.1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ................................................................... 8
       1.1.2 Finanzlage bei Bund, Kantonen und Gemeinden......................................................... 9
       1.1.3 Bevölkerungsentwicklung und Demografie ................................................................ 10
  1.2 Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Umfeld .......................................... 11
       1.2.1 Interkantonaler Vergleich / Benchmark ...................................................................... 11
       1.2.2 Ressourcenindex ........................................................................................................ 12
  1.3 Finanzielle Ausgangslage .....................................................................................................13
       1.3.1 Entwicklung Finanzlage Kanton Aargau ..................................................................... 13
       1.3.2 Rating von Standard & Poor's .................................................................................... 14
       1.3.3 Finanzieller Handlungsbedarf für den AFP 2019–2022 ............................................. 15
  1.4 Gesamtsicht Haushaltsanierung ........................................................................................... 16
  1.5 Finanzpolitischer Ausblick..................................................................................................... 18

2 Steuerung von Aufgaben und Finanzen ..................................................................................... 20
  2.1 Entwicklungsleitbild 2017–2026 mit finanzieller Langfristperspektive bis 2026 ................... 20
  2.2 Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022................................................................................. 21
  2.3 Steuergrössen, Budget und Planjahre .................................................................................. 22
  2.4 Rechnungsmodell ................................................................................................................. 22
  2.5 Finanzpolitische Grundsätze ................................................................................................ 25
  2.6 Finanzpolitische Instrumente ................................................................................................ 25

3 Aufgaben ........................................................................................................................................ 27
  3.1 Vom Grossen Rat mit dem AFP 2018–2021 beschlossene Änderungen ............................ 27
  3.2 Schwerpunkte des Regierungsrats im AFP 2019–2022 ....................................................... 28
        3.2.1 Gesamtsicht Haushaltsanierung................................................................................. 28
        3.2.2 Strategie Digitale Transformation ............................................................................... 29
        3.2.3 Hightech Aargau ......................................................................................................... 30
        3.2.4 Neue Ressourcierung Volksschule............................................................................. 30
        3.2.5 Steuervorlage 17 (SV17) ............................................................................................ 31
        3.2.6 Konzept Kantonale Grossunterkünfte......................................................................... 31
        3.2.7 Limmattalbahn ............................................................................................................ 32
  3.3 Aufgabenseitige Steuergrössen ............................................................................................ 32
        3.3.1 Strategiekonformität AFP und ELB............................................................................. 32
        3.3.2 Veränderungen bei den Entwicklungsschwerpunkten................................................ 34
        3.3.3 Veränderungen bei den Zielsystemen ........................................................................ 35
  3.4 Abbildung strategischer Risiken im AFP............................................................................... 35
  3.5 Strukturelle und inhaltliche Veränderungen im AB 100 'Zentrale Dienstleistungen und
  kantonale Projekte' .......................................................................................................................... 36
  3.6 Anpassung Entwicklungsschwerpunkte................................................................................ 36

4 Finanzen ......................................................................................................................................... 37
  4.1 Ergebnis der Finanzierungsrechnung ................................................................................... 37
  4.2 Abtragung Fehlbeträge .........................................................................................................38
  4.3 Entwicklung der Überschüsse und Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung der
  ordentlichen Rechnung und der Spezialfinanzierungen ................................................................. 39

                                                                                                                                    3 von 76
4.4       Entwicklung Ausgleichsreserve ............................................................................................ 40
    4.5       Ergebnis nach finanziellen Steuergrössen ........................................................................... 41
    4.6       Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung........................................................................... 41
              4.6.1 Erfolgsrechnung.......................................................................................................... 42
              4.6.2 Investitionsrechnung ................................................................................................... 44
    4.7       Aufwandentwicklung ............................................................................................................. 46
    4.8       Abschreibungen Sachanlagen .............................................................................................. 47
    4.9       Steuern.................................................................................................................................. 48
              4.9.1 Kantonale Steuern ...................................................................................................... 49
              4.9.2 Anteile an Bundessteuern .......................................................................................... 51
    4.10      Finanzausgleich .................................................................................................................... 51
              4.10.1 Finanzausgleich Bund – Kantone ............................................................................... 51
              4.10.2 Finanzausgleich Kanton – Gemeinden, Steuerzuschläge.......................................... 53
    4.11      Schweizerische Nationalbank und weitere Beteiligungen .................................................... 54
    4.12      Immobilien ............................................................................................................................. 55
    4.13      Informatik .............................................................................................................................. 56
    4.14      Spezialfinanzierungen........................................................................................................... 58
    4.15      Rücklagen ............................................................................................................................. 59
    4.16      Liquiditäts- und Schuldenbewirtschaftung ............................................................................ 61
    4.17      Entwicklung Nettoschuld .......................................................................................................61
    4.18      Finanzkennzahlen ................................................................................................................. 62

5 Personal ......................................................................................................................................... 64
  5.1 Stellenplan ............................................................................................................................ 64
       5.1.1 Stellenentwicklung kantonales Personal .................................................................... 64
       5.1.1.1 Neue ordentliche Stellen ....................................................................................... 64
       5.1.1.2 Ordentliche Stellen pro 1’000 Einwohner 2008–2017 ........................................... 66
       5.1.2 Stellenentwicklung Lehrpersonen............................................................................... 67
  5.2 Lohnentwicklung ................................................................................................................... 68
  5.3 Personalaufwand und -ertrag................................................................................................ 68
  5.4 Übersicht Entwicklung Lohnaufwand .................................................................................... 69

6 Entwicklungen Finanzhaushalte und Lastenverteilung Kanton – Gemeinden ....................... 71
  6.1 Vergleich der Finanzhaushalte anhand ausgewählter Kennzahlen ..................................... 71
       6.1.1 Aufwandentwicklung ................................................................................................... 71
       6.1.2 Erträge ........................................................................................................................ 72
       6.1.3 Selbstfinanzierung und Nettoschuld ........................................................................... 72
  6.2 Verbundfinanzierungen .........................................................................................................73
  6.3 Auswirkungen von Reformprojekten ..................................................................................... 74
  6.4 Folgerung .............................................................................................................................. 75

7 Aufgabenbereiche, die nicht dem Regierungsrat zugewiesen sind ........................................ 76

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Zusammenfassung

Gesamtergebnis

Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019–2022 weist im Budget 2019 in der Finanzierungsrech-
nung einen ausgeglichenen Saldo auf. Die Planjahre 2020 und 2021 sind ebenfalls ausgeglichen.
Das Planjahr 2022 zeigt einen Aufwandüberschuss von 8,6 Millionen Franken. In diesem Ergebnis
enthalten sind die pauschal eingestellten Entlastungen aus den Reformvorhaben der Gesamtsicht
Haushaltsanierung und Entnahmen aus der Ausgleichsreserve.
Tabelle 1: Ergebnis der Finanzierungsrechnung
                                          JB    Budget   Budget       %-Δ      Plan         Plan        Plan
in Millionen Franken
                                        2017      2018     2019    Vorjahr     2020         2021        2022

Saldo Finanzierungsrechnung              -0.2      0.0      0.0      0.0%        0.0         0.0         8.6

Anmerkung: (+) Aufwandüberschuss; (-) Ertragsüberschuss; Rundungsdifferenzen sind möglich

Für die Erstellung des AFP 2019–2022 diente der vom Grossen Rat beschlossene AFP 2018–2021
sowohl im Aufgaben- wie auch im Finanzteil als Grundlage. Der Grosse Rat hat anlässlich der De-
tailberatung des AFP 2018–2021 am 21. und 28. November 2017 verschiedene Änderungen im
Budgetjahr 2018 und in den Planjahren 2019–2021 beschlossen, die Planjahre jedoch in der
Schlussabstimmung knapp nicht genehmigt. Der Regierungsrat hat entschieden, die beschlossenen
Änderungen in der Detailberatung zu den Planjahren dennoch in der Erarbeitung des AFP 2019–
2022 zu berücksichtigen.

Gesamtsicht Haushaltsanierung

Mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung soll der Finanzhaushalt langfristig saniert und der finanzielle
Handlungsspielraum von Regierung und Parlament wiederhergestellt werden. Der aktuelle Stand der
Gesamtsicht Haushaltsanierung bildete die zentrale Grundlage für den vorliegenden AFP 2019–
2022. Die Einzelheiten sind dem neuen Zwischenbericht mit Stand August 2018 zu entnehmen.

Das Sanierungskonzept des Regierungsrats ist auf mehrere Jahre angelegt und besteht aus kurzfris-
tigen und langfristigen Elementen. Mit den Sanierungsmassnahmen 2018 und den Finanzmassnah-
men wurde der Budgetausgleich 2018 sowie eine substanzielle Reduktion der drohenden Defizite in
den Planjahren erreicht. Einen Beitrag dazu leistet auch eine aus heutiger Sicht ab 2023 nötige
Steuerfusserhöhung. Kernstück des Sanierungskonzepts sind jedoch die verschiedenen Reformvor-
haben. Mit ihnen soll der Finanzhaushalt vor allem auf der Aufwandseite entlastet und gleichzeitig
ein Beitrag an die Weiterentwicklung und Modernisierung des Kantons geleistet werden. Da viele der
Reformvorhaben strategisch ausgerichtet sind und eine Gesetzesänderung erfordern, entfalten sie
ihre Entlastungswirkung erst mittel- oder langfristig.

Unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten Sanierungsmassnahmen 2018 und der rollenden
Planung im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans hat sich die Finanzierungslücke seit dem letz-
ten Zwischenbericht deutlich verringert auf mittelfristig bis zu 150 Millionen Franken. Grund dafür
sind insbesondere die zurzeit günstigeren Rahmenbedingungen (Steuern und Nationaler Finanzaus-
gleich), die Beschlüsse des Grossen Rats zum AFP 2018–2021 (insbesondere Heimfallverzichtsent-
schädigung Klingnau) wie auch die vom Regierungsrat mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung ein-
geleiteten Massnahmen zur Aufwandstabilisierung. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat
das Sanierungskonzept aktualisiert. Dank der Möglichkeit von Entnahmen aus der Ausgleichsreserve
sowie der tieferen Finanzierungslücke kann der AFP über alle Jahre ausgeglichen werden. Von
der Möglichkeit, die Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten befristet auszusetzen,

                                                                                             5 von 76
muss zum aktuellen Zeitpunkt nicht Gebrauch gemacht werden. Die im Sanierungskonzept enthalte-
ne Steuerfusserhöhung muss aus heutiger Sicht erst im Jahr 2023 vorgesehen werden.

Ziele und Schwerpunkte

Die finanzielle Situation des Kantons Aargau hat sich aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses
2017 sowie dank der wirtschaftlichen Verbesserung zwar kurzfristig etwas entschärft; das mittel- bis
langfristig sich abzeichnende strukturelle Defizit bleibt jedoch weiterhin bestehen. Daher geniesst die
nachhaltige Stabilisierung des Finanzhaushalts weiterhin oberste Priorität.

Daneben setzt der Regierungsrat gezielt weitere strategisch wichtige Vorhaben um. Ein seit Jahren
zentrales Element zur Stärkung der Innovationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen Wettbewerbsfä-
higkeit ist das Programm Hightech Aargau, dessen Dienstleistungsangebot auch in den kommenden
Jahren bedarfsgerecht weiterentwickelt werden soll. Ebenfalls von zentraler Bedeutung für die natio-
nale und internationale Standortattraktivität sind eine gute verkehrstechnische Erreichbarkeit sowie
eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung. Letztere ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung und
Ausgestaltung der Steuervorlage 17 (SV17)1 sicherzustellen. Ein gezielter Ausbau des Verkehrsan-
gebots und damit eine Verbesserung der verkehrstechnischen Erreichbarkeit werden mit dem Bau
der Limmattalbahn, welche zusammen mit dem Kanton Zürich realisiert wird, erzielt. Des Weiteren
sollen mit der Erarbeitung und Umsetzung der sogenannten "Strategie digitale Transformation
(SDT)" die Grundlagen für die Erweiterung des digitalen Dienstleistungsangebots geschaffen wer-
den.

Im Rahmen des Projekts "Neue Ressourcierung Volksschule" beabsichtigt der Regierungsrat sodann
eine vereinfachte und vereinheitlichte Ressourcensteuerung für die Volksschule einzuführen. Die
neue Ressourcensteuerung soll den Handlungsspielraum der Schulen vor Ort vergrössern, die ad-
ministrativen Aufwände verkleinern sowie die Planbarkeit verbessern.

Mit der Planung und Realisierung vorerst einer kantonalen Grossunterkunft sollen schliesslich die
kleineren und mittleren kantonalen Asylunterkünfte teilweise abgelöst werden. Dadurch kann das
Asylwesen effizienter gestaltet werden.

Zentrale Eckwerte

Der vorliegende Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 weist folgende Eckwerte auf:

    • Die aktuelle Konjunkturentwicklung zeigt in den kommenden Jahren ein robustes Wirtschafts-
      wachstum. Insbesondere für das Jahr 2018 wird mit einem hohen realen BIP-Wachstum von
      2,3 % gerechnet. Für das Budgetjahr 2019 sowie auch für die Folgejahre schwächt sich das
      Wachstum leicht auf 1,8 % ab. Für das Jahr 2018 wird mit einer Teuerung von 0,8 % gerechnet,
      mit einer steigenden Tendenz in den Planjahren.

    • Der Ressourcenindex sinkt im Jahr 2019 auf 83,8 % (Basis 2013–2015). Der Index ist seit 2015
      kontinuierlich gesunken, worin sich die unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung des
      Kantons in den vergangenen Jahren zeigt. In den Planjahren ist zunächst mit einem weiteren
      Rückgang zu rechnen, da im Jahr 2020 das ebenfalls ertragsschwache Jahr 2016 neu für die Be-
      rechnung herangezogen wird. Danach wird mit einer Stabilisierung gerechnet.

    • Für das Budgetjahr 2019 wird eine Lohnerhöhung von 1 % beantragt. In den Planjahren ist eben-
      falls eine jährliche Lohnveränderung von 1 % eingeplant. Diese Lohnentwicklung ist aus Sicht des
      Regierungsrats aus verschiedenen Gründen angezeigt. Nach Jahren rückläufiger Konsumenten-

1
    Auf Bundesebene heisst die Vorlage neu "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)".

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preise steigt die Teuerung wieder an. Für das laufende Jahr wird eine positive Teuerung von
   0,9 %, für 2019 0,8 % und ab 2020 von 1,0 % erwartet. Nach drei Nullrunden in den letzten fünf
   Jahren ist die (Lohn-)Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber gegenüber den anderen Kantonen
   eingeschränkt. Dies hat sich in der Mitarbeitendenbefragung 2018 bestätigt. Der Lohnrückstand
   von 2014–2018 beträgt gemäss der UBS-Lohnumfrage -2,2 %.

 • Dank der verbesserten wirtschaftlichen Lage wird für das laufende Jahr 2018 mit deutlich höheren
   Steuererträgen gerechnet. Auch für den AFP 2019–2022 werden höhere Steuereinnahmen erwar-
   tet als noch mit dem AFP 2018–2021. Die höheren Einnahmen werden vor allem bei den Kan-
   tonssteuern der juristischen Personen sowie in geringerem Masse bei den Anteilen Bundessteu-
   ern erwartet. Bei den Kantonssteuern der natürlichen Personen wird von einem moderaten
   Wachstum von jährlich rund 2,5 % ausgegangen.

 • Aufgrund der aktuellen Annahmen kann im AFP 2019–2022 auf eine Steuerfusserhöhung verzich-
   tet werden. Der Kantonssteuerfuss bleibt über die gesamte Planungsperiode konstant bei 94 %.
   Für die natürlichen Personen ergibt sich, inklusive dem Spitalsteuerzuschlag und dem Zuschlag
   gemäss dem Steuerfussabtausch mit den Gemeinden von 2018, ein Kantonssteuerfuss von
   112 %. Bei den juristischen Personen bleibt der Kantonssteuerfuss bei 119 %.

 • Im Budget 2019 können Schulden im Umfang von 76 Millionen Franken abgetragen werden. Zum
   einen die aufgelaufenen Fehlbeträge, zum anderen in den Spezialfinanzierungen (vgl. Kapitel
   4.3). Auf die Möglichkeit, gemäss § 5a des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten die
   Schuldentilgung befristet auszusetzen, musste im AFP 2019–2022 nicht zurückgegriffen werden.

 • Der bereinigte Aufwand steigt im Budget 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,9 %. Damit liegt die
   Aufwandsteigerung im Budgetjahr etwas über dem nominalen BIP-Wachstum (+2,6 %). Einen
   gewichtigen Beitrag zum Aufwandwachstum tragen die Investitionen in die Strassen- und öV-
   Infrastruktur bei. Ab dem Budget 2019 startet der Bau der Limmattalbahn, was zu hohen Investiti-
   onsbeiträgen führt. Diese werden aber zu einem grossen Teil über die Spezialfinanzierung öV-
   Infrastruktur finanziert. Insgesamt steigen die Investitionen um 23 Millionen Franken. Weiter ist
   das Wachstum auf den bedingt beeinflussbaren Transferaufwand (+66 Millionen Franken) und
   den Personalaufwand (+30 Millionen Franken aufgrund exogen bedingtem Stellenwachstum und
   1 % Lohnentwicklung) zurückzuführen.

Würdigung

Der Regierungsrat kann mit dem vorliegenden AFP 2019–2022 dem Grossen Rat ein ausgegliche-
nes Budget sowie ausgeglichene Planjahre vorlegen. Kurzfristig profitiert der Kanton insbesondere
von steigenden Erträgen bei den Steuern und beim Nationalen Finanzausgleich. Zudem erlauben die
guten Rechnungsabschlüsse 2017 und voraussichtlich 2018 höhere Entnahmen aus der Ausgleichs-
reserve.

Mittelfristig existiert weiterhin eine strukturelle Finanzierungslücke. Dies zeigt sich auch in der Neu-
einstufung des Kantons durch Standard & Poor's mit AA+. Die Entnahmen aus der Ausgleichsreser-
ve bedeuten keine dauerhafte Entlastung. Im AFP sind zudem Einsparungen aus den Reformvorha-
ben der Gesamtsicht Haushaltsanierung berücksichtigt, die erst noch zu realisieren sind. Dazu
braucht es den politischen Willen, mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Um die Kantonsfinanzen
nachhaltig zu sanieren, bedingt es Massnahmen, welche den Finanzhaushalt wiederkehrend entlas-
ten.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der vorliegende AFP 2019–2022 ein wichtiger Schritt in der
Haushaltsanierung bedeutet. Der eingeschlagene Weg muss konsequent weitergegangen werden.

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1     Ausgangslage

1.1      Umfeldentwicklung

1.1.1      Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die folgenden volkswirtschaftlichen Prognosen gehen für die Jahre 2019 und 2020 von einem robus-
ten Wachstum der Aargauer und der Schweizer Wirtschaft aus. Die Unsicherheiten bezüglich der
Konsequenzen des "Brexit", der politischen Entwicklungen in der EU sowie der US-Handelskonflikte
und der Entwicklung des Schweizer Frankens sind gross. Ebenfalls mit politischen und wirtschaftli-
chen Unsicherheiten behaftet, ist der ungewisse Ausgang der Verhandlungen zum Rahmenabkom-
men zwischen der Schweiz und der EU. Für das laufende Jahr wird dennoch mit einem starken BIP-
Wachstum gerechnet, das sich anschliessend wieder leicht abschwächen dürfte.
Tabelle 2: Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

in Prozent                                               2017        *2018         2019         2020
Reale Veränderung Bruttoinlandprodukt
Kanton Aargau                                               1.0         2.3           1.8        **1.8

Nominale Veränderung Bruttoinlandprodukt Kanton
Aargau                                                      1.1         3.2           2.6          2.8

Teuerung Konsumentenpreise                                  0.1         0.9           0.8          1.0
Rendite Kapitalmarkt (Kantone, 8 Jahre)                     0.0         0.4           0.6          0.8
Zins Geldmarkt (3 Monate)                                  -0.7        -0.7          -0.5         -0.2
Arbeitslosenquote Kanton Aargau                             3.2         2.7           2.6          2.8
Bevölkerungswachstum Kanton Aargau                          1.3         1.3           1.2          1.2
Ressourcenindex Kanton Aargau                              87.0        85.3          83.8         83.0
Anmerkung: Die Grundlagendaten stammen von folgenden Institutionen: BAK, CS, interdepartementale Arbeits-
gruppe Volkswirtschaft, EFV, KOF, SECO, SNB und UBS.
* Werte im Vergleich zum Budget 2018 aktualisiert.
** Ab 2020 handelt es sich um eine Prognose des Potenzials.

Veränderung Bruttoinlandprodukt Kanton Aargau
Die Schweizer Wirtschaft befindet sich 2018 im Aufwind. Neben der guten inländischen Nachfrage
stärkt auch ein Zuwachs der Exportwirtschaft das Wachstum. Für das reale BIP-Wachstum wird
deswegen für das Jahr 2018 mit einem Wachstum von 2,3 % gerechnet. Für das Jahr 2019 wird eine
leichte Abschwächung der globalen Dynamik erwartet, wobei jedoch weiterhin ein reales Wirt-
schaftswachstum von 1,8 % prognostiziert wird. Die Abschwächung hängt unter anderem mit Unsi-
cherheiten bezüglich der Wirtschafts- und Handelspolitik der USA zusammen sowie mit der allge-
meinen politischen Lage in Europa (z.B. Brexit und Italien). Ab 2020 wird ebenfalls von einem realen
Wirtschaftswachstum von 1,8 % ausgegangen.

Teuerung Konsumentenpreise

Im Jahr 2018 zog die Teuerung im Vergleich zum Vorjahr stark an, Grund dafür war vor allem der
steigende Ölpreis. Für das Jahr 2019 wird mit 0,8 % eine minimal tiefere Teuerung angenommen,
bevor 2020 wieder die 1 % - Marke erreicht werden könnte. Insgesamt bewegen sich die Konsumen-
tenpreise jedoch auf niedrigem Niveau, analog zum allgemeinen Inflationsrisiko in der Schweiz.

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Rendite Kapitalmarkt / Zins Geldmarkt (3 Monate)

Der kurzfristige Zinssatz bleibt negativ, denn der Franken ist laut der Schweizerischen Nationalbank
(SNB) immer noch überbewertet. Die Prognosen bleiben für das Budgetjahr 2019 mit -0,5 % sehr
tief. Auch danach dürfte der Zins negativ bleiben; die Prognose für das Jahr 2020 geht von einem
Geldmarkt-Zinssatz von -0,2 % aus. Die Rendite am Kapitalmarkt dürfte im Jahr 2019 und im Ver-
gleich zum Vorjahr leicht auf 0,6 % ansteigen. Die Tendenz ist auch für das Jahr 2020 steigend, mit
einer Prognose von 0,8 %.

Arbeitslosenquote

Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage mit hoher Investitionsbereitschaft wird für das Jahr 2019
eine Arbeitslosigkeit von 2,6 % prognostiziert. Für das Folgejahr wird wieder ein leichter Anstieg der
Arbeitslosenquote auf 2,8 % erwartet, dies aufgrund der erwähnten erwarteten Abschwächung des
Wirtschaftswachstums.

Ressourcenindex
Der Ressourcenindex ist ein Mass für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone. Ermittelt werden
die besteuerbaren Einkommen, Vermögen und Gewinne. Der resultierende Betrag (pro Kopf) wird
ins Verhältnis gesetzt zum gesamtschweizerischen Durchschnitt (Index 100). Er wird zeitverzögert
ermittelt; so berechnet sich der Wert 2019 aufgrund der Bemessungsjahre 2013 bis 2015.

Der Kanton Aargau weist für das laufende Jahr mit 85,3 Prozent eine unterdurchschnittliche finan-
zielle Leistungsfähigkeit aus. Zudem ist der Index seit 2015 kontinuierlich gesunken, worin sich die
unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung des Kantons spiegelt (vgl. auch Kapitel 1.2.2). Im
Budgetjahr 2019 erfolgt eine weitere deutliche Absenkung auf noch 83,8 Prozentpunkte. In den Plan-
jahren ist zunächst mit einem weiteren Rückgang zu rechnen, da im Jahr 2020 das ebenfalls er-
tragsschwache Jahr 2016 neu für die Berechnung herangezogen wird. Anschliessend wird von einer
Stabilisierung des Index ausgegangen.

1.1.2        Finanzlage bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag des Bundes für das Jahr 2019 sieht für die Finan-
zierungsrechnung ordentliche Einnahmen von 73,6 Milliarden Franken und Ausgaben von 72,3 Milli-
arden Franken vor, womit im 2019 ein Überschuss von 1,3 Milliarden Franken budgetiert ist. 1 Milli-
arde dieses Überschusses ist strukturell erklärbar, während 300 Millionen Franken gemäss Vorga-
ben der Schuldenbremse erzielt werden müssen. Auf der Ausgabenseite zunehmen werden die
Aufwände für die Armee, die soziale Wohlfahrt sowie für Bildung und Forschung.

Der Finanzplan 2020–2022 des Bundes rechnet 2020 mit einem Defizit von rund 100 Millionen Fran-
ken, 2021 und 2022 jedoch mit positiven Finanzierungsergebnissen von rund 400 respektive 900
Millionen Franken. Hauptgrund für das Defizit im 2020 ist das erwartete Inkrafttreten der Steuervor-
lage 17 (SV17)2. Ab 2021 wird zudem mit dem Inkrafttreten der Vorlage zur Beseitigung der Heirats-
strafe gerechnet, die den Haushalt mit rund 1 Milliarde Franken belastet. Darüber hinaus sieht sich
der Bundeshaushalt mit weiteren Begehren konfrontiert (sowohl Steuersenkungen als auch neue
Ausgaben), für die vorerst allerdings kein Spielraum besteht. Etwas Luft verschafft sich der Bundes-
haushalt im Voranschlag durch die erhöhte Schätzung der Verrechnungssteuer, genauso wie durch
die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020.

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    Auf Bundesebene heisst die Vorlage neu "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)".

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Die Kantone schlossen das Jahr 2017 mit einem Plus von insgesamt über 2 Milliarden Franken ab.
Es stehen jedoch einige Herausforderungen an. Die Kantone rechnen beispielsweise durch die Um-
setzung der SV17 mit Einbussen. Auch wenn die Steuereinnahmen aufgrund der guten Binnenwirt-
schaft weiterhin hoch bleiben sollten, dürften die Kantone jedoch wegen der bereits erwähnten unsi-
cheren globalen Wirtschaftssituation vorsichtig budgetieren.

1.1.3   Bevölkerungsentwicklung und Demografie

Ende 2017 zählte der Kanton Aargau 670'050 Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind 7'826 Per-
sonen oder 1,2 % mehr als im Vorjahr. Das Bevölkerungswachstum setzt sich also fort. Allerdings
fielen sowohl der Geburtenüberschuss als auch der Wanderungsgewinn etwas tiefer aus als im Vor-
jahr. Die Zuwanderung als grösste Wachstumskomponente hängt hauptsächlich von der Wirtschafts-
lage ab. Der Ausländeranteil hat um 0,3 % auf 24,8 % zugenommen; diese Entwicklung liegt in der
Grössenordnung der letzten Jahre.

Aufgrund der geringeren Geburtenzahlen und der höheren Lebenserwartung nimmt der Anteil der
oberen Altersklassen laufend zu. Der Altersquotient, der Anteil der über 64-Jährigen an den 20- bis
64-Jährigen, erreichte 2017 mit 27,9 % einen neuen Höchstwert. Im Verhältnis zur Gesamtbevölke-
rung machen die 65-Jährigen und Älteren 2017 17,4 % aus. Gemäss kantonaler Bevölkerungsprog-
nose 2013 erhöht sich dieser Anteil bis 2040 auf 27 %. Absolut soll sich die Zahl der 65–79-Jährigen
in diesem Zeithorizont verdoppeln, diejenige der 80-Jährigen und Älteren sogar verdreifachen. Die
Gesamtbevölkerung steigt im Kanton Aargau gemäss Prognose bis 2040 auf rund 815'000 Einwoh-
nerinnen und Einwohner an.

Abbildung 1: Kantonale Bevölkerungsentwicklung, 2000–2017, Statistik Aargau

Gemäss Bevölkerungsstatistik des Bundes reiht sich der Aargau auch 2017 bei den Kantonen mit
den grössten Wachstumsraten gegenüber dem Vorjahr ein (hinter ZG, zusammen mit GE, TG und
ZH). Zusammen mit dem Kanton Genf weist er im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den höchsten
Wanderungssaldo auf. Die hohe internationale und interkantonale Zuwanderung ist ein Hinweis für
die hohe Standortattraktivität des Aargaus (gute Verkehrsanbindung und Erreichbarkeiten, moderate
Baulandpreise, Mietzinsen und Steuerbelastung).

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Abbildung 2: Kantonale Wanderungsbilanz, 1973–2017, Statistik Aargau

1.2     Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Umfeld

1.2.1    Interkantonaler Vergleich / Benchmark

Der Kanton Aargau kann sich im interkantonalen Vergleich grundsätzlich als äusserst attraktiver und
wettbewerbsfähiger Wirtschafts- und Wohnstandort behaupten. Im Standortranking der Credit Suisse
konnte der Aargau seine hervorragende Platzierung aus dem Vorjahr halten und belegt 2017 wie-
derum den sehr guten dritten Rang (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: Standortqualitätsindikator der Schweizer Kantone 2017 (Economic Research; Credit Suisse)

Der Standortqualitätsindikator der Credit Suisse misst die Attraktivität der Schweizer Regionen und
Kantone für Unternehmen, wobei er sich auf sieben Standortfaktoren in den Kategorien 'Steuerliche
Attraktivität', 'Erreichbarkeit' und 'Verfügbarkeit von Fachkräften bzw. Hochqualifizierten' konzentriert.
Die Gründe für die nach wie vor sehr gute Positionierung des Kantons im interkantonalen Umfeld
sind vielschichtig. Zum einen profitiert der Kanton Aargau von seiner geostrategisch guten Lage.

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Eingebettet im "Städtedreieck" Zürich-Bern-Basel profitiert er von der wirtschaftlichen Dynamik der
grossen Schweizer Metropolitanräume. Die geografische Nähe zu den grossen Städten sowie das
anhaltend hohe innerkantonale Bevölkerungswachstum können zudem als Gründe für die über-
durchschnittlich hohe Verfügbarkeit von qualifiziertem Fachpersonal herangezogen werden.
Schliesslich können auch endogene Faktoren für das ausgezeichnete Ranking verantwortlich ge-
macht werden. Dank einer unterdurchschnittlichen Besteuerung der natürlichen und juristischen Per-
sonen sowie einem gut ausgebauten Verkehrssystem vermag der Kanton Aargau auch bezüglich
'Steuerliche Attraktivität' sowie 'Erreichbarkeit' zu überzeugen.

Es ist davon auszugehen, dass die Steuervorlage 17 (SV17)3 und die entsprechende Umsetzung auf
kantonaler Stufe einen signifikanten Einfluss auf das Standortranking haben wird. Kurz- bis mittelfris-
tige Positionsverschiebungen sind daher nicht auszuschliessen. Der Kanton Aargau ist jedoch be-
strebt, seine gute Platzierung nach Möglichkeit zu verteidigen und zu festigen.

1.2.2        Ressourcenindex

Der Kanton Aargau weist im interkantonalen Vergleich sehr gute Standortfaktoren auf. Wird die fi-
nanzielle Leistungsfähigkeit verglichen, ändert sich das Bild. Im Rahmen des Nationalen Finanzaus-
gleichs (NFA) wird die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kantons mit dem Ressourcenindex abge-
bildet. Dieser beschreibt das Ressourcenpotenzial pro Einwohner im Verhältnis zum gesamtschwei-
zerischen Mittel.
Abbildung 4: Entwicklung Ressourcenindex Kanton Aargau (%), 2018–2019

    92

    90

    88

    86

    84

    82

    80
            2008      2009      2010       2011      2012      2013       2014      2015       2016      2017      2018   2019

Seit Einführung des NFA im Jahr 2008 ist der Kanton Aargau ein ressourcenschwacher Kanton und
erhält Mittel aus dem NFA. Seine finanzielle Leistungsfähigkeit, ausgedrückt im Ressourcenindex, ist
seit Einführung des NFA bis 2012 gesunken, danach ist sie wieder angestiegen. Seit dem Jahr 2016
sinkt der Ressourcenindex des Kantons Aargau wieder stark.

Mit einem Ressourcenindex von voraussichtlich 83,8 Prozentpunkten im Jahr 2019 steht der Kanton
Aargau an 16. Stelle im Kantonsvergleich. 2015 stand der Kanton Aargau noch auf dem 11. Platz.

3
    Auf Bundesebene heisst die Vorlage neu "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)".

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Abbildung 5: Ressourcenindex 2019, Daten der Anhörung vom Juli 2018

 250

 200

 150

 100

  50

      0

Weil der Kanton Aargau eine klar unterdurchschnittliche Ressourcenstärke aufweist, wird der Fi-
nanzausgleich in den nächsten Jahren eine wichtige Stütze für den Finanzhaushalt bleiben. Kurzfris-
tig muss damit gerechnet werden, dass der Ressourcenindex des Kantons Aargau weiter sinkt, zu-
mal bei der nächsten Bemessungsgrundlage das Jahr 2016 hinzukommt, welches ebenfalls sehr
tiefe Steuererträge hervorbrachte. Es wird noch ein paar Jahre dauern, bis allfällige bessere Steuer-
ertragsjahre zum Tragen kommen. Mittelfristig will der Kanton den Trend umkehren: Die Abnahme
des Ressourcenindex soll gestoppt werden und der Kanton wieder näher an den Schweizerischen
Durchschnitt beim Ressourcenpotenzial herankommen. Die ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit soll verbessert werden. Um dies zu erreichen, muss der Kanton Aargau seine steuerliche
Basis stärken, wodurch das Ressourcenpotenzial ansteigen dürfte. Im Rahmen der Steuervorlage 17
sind dem Kanton Aargau aus strukturellen Gründen jedoch Grenzen gesetzt.

1.3       Finanzielle Ausgangslage

1.3.1      Entwicklung Finanzlage Kanton Aargau

Der Blick auf die letzten 20 Jahre zeigt, dass der Kanton Aargau nach einer Phase mit Defiziten in
den Jahren 2003 bis 2013 – insbesondere infolge von Steuermehreinnahmen – stets positive Rech-
nungsabschlüsse aufwies. Bereits mit dem Rechnungsabschluss 2012 zeichnete sich jedoch das
Ende der mehrjährigen Phase der Ertragsüberschüsse ab. Die Rechnungen 2012 und 2013 konnten
nur noch Dank Entnahmen aus der Ausgleichsreserve ohne Defizit abschliessen. Mit dem Rech-
nungsabschluss 2014 fiel der Kanton definitiv in die roten Zahlen und verzeichnete ein Defizit von
65,5 Millionen Franken. Das Rechnungsergebnis 2015 konnte nur dank Sondereffekten ausgegli-
chen gehalten werden. In der Jahresrechnung 2016 konnte ein rekordhohes Defizit nicht mehr ab-
gewendet werden. Trotz erneuter Entnahme von Mitteln aus der Ausgleichsreserve und der nicht
budgetierten SNB-Ausschüttung erfolgte ein Defizit von 105,4 Millionen Franken. Ohne Sondereffek-
te wäre gar ein Defizit über 200 Millionen Franken resultiert. Grund dafür waren insbesondere die
einbrechenden Steuereinnahmen von juristischen Personen.

Mit der Jahresrechnung 2017 konnte hingegen ein sehr gutes Rechnungsergebnis präsentiert wer-
den. Im Rechnungsjahr hat der Kanton von verschiedenen Sondereffekten profitiert. Zu nennen sind
insbesondere der ausserordentlich hohe Anteil an der Verrechnungssteuer, hohe Grundbuchabga-
ben sowie höhere Ausschüttungen der Beteiligungen. Aufwandseitig hat ein deutlich tieferer Aufwand
für die Prämienverbilligung zum positiven Resultat beigetragen sowie eine insgesamt hohe Budget-
disziplin der Verwaltung. Dies hat zu teils hohen Unterschreitungen in den Aufgabenbereichen ge-

                                                                                         13 von 76
führt. Damit konnte ein Überschuss von 119 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve gelegt wer-
den.

Abbildung 6: Rechnungsabschlüsse 1998–2017

                           60.0

                                                                                               42.1 42.7
                           40.0                                                                                            33.0
                                                                                        30.8
                                                                                 24.6
                           20.0                                                                              16.7                 14.5
                                                                                                                    11.7
                                                                          0.9                                                            0.9    1.7            0.4             0.2
                             0.0
   in Millionen Franken

                           -20.0

                                                          -25.0
                                                  -31.0           -29.7
                           -40.0

                           -60.0

                                   -66.8 -68.5                                                                                                         -65.5
                           -80.0

                          -100.0

                                                                                                                                                                      -105.4
                          -120.0
                                    1998

                                           1999

                                                   2000

                                                           2001

                                                                   2002

                                                                          2003

                                                                                 2004

                                                                                        2005

                                                                                               2006

                                                                                                      2007

                                                                                                             2008

                                                                                                                    2009

                                                                                                                           2010

                                                                                                                                  2011

                                                                                                                                         2012

                                                                                                                                                2013

                                                                                                                                                        2014

                                                                                                                                                               2015

                                                                                                                                                                       2016

                                                                                                                                                                               2017
Quelle: Jahresbericht mit Jahresrechnung Kanton Aargau 1998–2017; Saldo Verwaltungsrechnung (bis 2013)
respektive Saldo Finanzierungsrechnung (ab 2014)

Der Kanton befindet sich finanziell in einem Zwischenhoch. Auch im laufenden Jahr ist mit einem
Überschuss in ähnlicher Grössenordnung zu rechnen. Der Hauptgrund dafür ist die Zusatzausschüt-
tung der Schweizerischen Nationalbank von 52,4 Millionen Franken. Daneben dürften die Steuerer-
träge aufgrund der guten Wirtschaftslage deutlich besser als budgetiert ausfallen. Dass die Steuerer-
träge wieder ansteigen, ist grundsätzlich ein positives Zeichen.

Diese Entwicklungen dürfen jedoch nicht über die immer noch angespannte Finanzlage hinwegtäu-
schen. Mittelfristig existiert trotz der guten Konjunkturlage weiterhin eine strukturelle Finanzierungs-
lücke. Dies zeigt sich auch in der Neueinstufung durch Standard & Poor's von AAA auf AA+ (siehe
nachfolgendes Kapitel). Im AFP sind Einsparungen aus den Reformvorhaben der Gesamtsicht
Haushaltsanierung berücksichtigt, die erst realisiert werden müssen. Im AFP 2019–2022 mussten
zudem für einen ausgeglichenen Kantonshaushalt rund 200 Millionen Franken aus der Ausgleichsre-
serve entnommen werden.

1.3.2                       Rating von Standard & Poor's

Der Kanton Aargau wurde in der Vergangenheit stets mit der Bestnote AAA beurteilt. Die internatio-
nal renommierte Rating-Agentur Standard & Poor's hat das Rating für den Kanton Aargau neu auf
AA+ festgelegt. Hauptgrund für die Neueinstufung ist das nach wie vor vorhandene strukturelle Defi-
zit im Finanzhaushalt des Kantons. Die bisher umgesetzten Sparmassnahmen wie auch diverse, vor
allem einnahmeseitige Sondereffekte führen zwar zu einer kurzfristigen Entspannung. Hinsichtlich

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der geplanten Reformvorhaben stehen wichtige politische Entscheidungen jedoch noch aus. Das
beschränkte und im interkantonalen Vergleich erneut gesunkene Ressourcenpotenzial ist ein Zei-
chen, dass sich die Wirtschaft und der Wohlstand in anderen Kantonen in den letzten Jahren besser
entwickelt haben als im Aargau. Zudem äussert die Rating-Agentur in ihrem Bericht Bedenken ge-
genüber der politischen Bereitschaft für eine höhere Ausschöpfung des Steuersubstrats.

Gelingt es dem Kanton, die Kantonsfinanzen nachhaltig zu sanieren und substanzielle Finanzie-
rungsüberschüsse zu erzielen, stehen die Chancen gut, dass das Rating des Kantons wieder auf die
Bestnote von AAA angehoben wird. Voraussetzung dazu ist ein klarer politischer Wille zur Umset-
zung der ausgabenseitigen Reformvorhaben sowie der allenfalls erforderlichen Steuererhöhung.

Dank des zweitbesten Ratings von AA+ verfügt der Kanton Aargau noch immer über eine sehr hohe
Schuldnerbonität. Diese ermöglicht dem Kanton, weiterhin Geld zu tiefen Zinsen aufzunehmen. Von
den heute in der Schweiz durch Standard & Poor's direkt bewerteten acht Kantonen weisen zwei
Kantone (ZH, VD) ein Rating von AAA aus. Die anderen Kantone (BL, BS, GE, SG, SO) verfügen
wie neu auch der Kanton Aargau über ein AA+ Rating.

1.3.3   Finanzieller Handlungsbedarf für den AFP 2019–2022

Der Grosse Rat hat am 21. und 28. November 2017 den AFP 2018–2021 beraten und das Budget
2018 in der Schlussberatung beschlossen, die Planjahre hat er hingegen mit einer Stimme Differenz
abgelehnt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den finanziellen Handlungsbedarf für die Jahre 2019–
2022 nach der AFP-Beratung.
Tabelle 3: Finanzieller Handlungsbedarf

In Millionen Franken                      Budget             Plan            Plan              Plan
                                            2019             2020            2021              2022
Saldo AFP 2018–2021                          +76             +132            +100              +100
nach Beschluss GR

Diese Lücke konnte hauptsächlich aus folgenden Gründen geschlossen werden:

 • Die Steuerprognose konnte gegenüber dem AFP 2018–2021 (steuerfussbereinigt) aufgrund der
   besseren Wirtschaftslage deutlich erhöht werden (vgl. Kapitel 4.9).

 • Der Ertrag aus dem Ressourcenausgleich ist erheblich höher als im AFP 2018–2021 erwartet
   (vgl. Kapitel 4.10.1).

 • Bei den Wasserzinsen ist ab 2020 von einem geringeren Rückgang auszugehen als im AFP
   2018–2021 angenommen.

 • Bei der Prämienverbilligung wurde durch den Grossen Rat für das Jahr 2019 ein tieferer Kan-
   tonsbeitrag festgelegt als budgetiert.

 • Die vorgesehene Abtragung eines Fehlbetrags in der Rechnung 2017 von jährlich 10 Millionen
   Franken wurde hinfällig.

 • Durch das Rechnungsergebnis 2017 und den zu erwartenden Überschuss in der Rechnung 2018
   konnte die Ausgleichsreserve für den Budget- und Planjahresausgleich verwendet werden (vgl.
   Kapitel 4.4).

 • Die Departemente halten die vom Regierungsrat geforderte hohe Budgetdisziplin ein. Dies ist ins-
   besondere an der Jahresrechnung 2017 ersichtlich: nur in vier Aufgabenbereichen mussten

                                                                                       15 von 76
Überschreitungen konstatiert werden und diese waren ausschliesslich auf kaum beeinflussbare
      exogene Faktoren zurückzuführen. Die Beschränkung auf das Notwendige und eine zurückhal-
      tende Budgetierung/Planung im vorliegenden AFP 2019–2022 leisteten ebenfalls einen gewichti-
      gen Beitrag zur Schliessung der Lücke.

1.4      Gesamtsicht Haushaltsanierung
Der Regierungsrat hat zur Bereinigung des strukturellen Defizits das strategische Vorhaben "Ge-
samtsicht Haushaltsanierung" initiiert und im Mai 2017 zusammen mit dem Entwicklungsleitbild
2017–2026 der Öffentlichkeit vorgestellt. Jeweils im August (im Zusammenhang mit dem Aufgaben-
und Finanzplan) sowie im März (mit dem Jahresbericht mit Jahresrechnung) informiert der Regie-
rungsrat den Grossen Rat und die Öffentlichkeit in Form eines Zwischenberichts über den Stand der
Gesamtsicht Haushaltsanierung beziehungsweise über den Fortschritt der darin enthaltenen Re-
formvorhaben. Der aktuelle Zwischenbericht mit Stand August 2018 wurde zusammen mit der vorlie-
genden AFP-Vorlage an der Medienkonferenz vom 24. August 2018 vorgestellt.

Die politische Zielsetzung der Gesamtsicht Haushaltsanierung ist ein nachhaltig ausgeglichener Fi-
nanzhaushalt sowie die Wiederherstellung des finanziellen Handlungsspielraums von Regierung und
Parlament.

Das Sanierungskonzept zur Beseitigung des strukturellen Defizits ist auf mehrere Jahre angelegt und
besteht aus kurzfristigen und langfristigen Elementen (vgl. nachfolgende Abbildung):
Abbildung 7: Schematische Darstellung des Sanierungskonzepts

Der Regierungsrat hat parallel zur Erstellung des AFP 2019–2022 das Sanierungskonzept unter
Berücksichtigung der Entwicklungen und neuen Erkenntnisse aktualisiert. Es besteht weiterhin aus
den folgenden Elementen:

• Die Sanierungsmassnahmen 2018, welche im AFP 2018–2021 abgebildet sind und vom Grossen
  Rat bestätigt wurden, werden im AFP 2019–2022 unverändert fortgeführt. Sie führen zu jährlichen
  Entlastungen von rund 30 bis 40 Millionen Franken.

      16 von 76                                                                        16 von 76
• Die Reformvorhaben der Gesamtsicht Haushaltsanierung sind im AFP 2019–2022 als Entwick-
  lungsschwerpunkte abgebildet. Der Regierungsrat bearbeitet diese Reformvorhaben prioritär und
  berichtet in einem halbjährlichen Rhythmus über deren Fortschritte. Mit dem AFP 2019–2022
  konnten bereits ein Reformvorhaben (Reduktion ÖV-Angebot) komplett und andere Reformvor-
  haben teilweise umgesetzt respektive vorangetrieben werden. Die daraus entstehenden Entlas-
  tungen sind in den Aufgabenbereichen abgebildet. Weil jedoch die meisten Reformvorhaben noch
  in Bearbeitung sind und deren finanzielle Entlastung erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert
  werden kann, ist sowohl im Sanierungskonzept wie auch im AFP 2019–2022 nach wie vor eine
  hohe pauschale Aufwandminderung im Aufgabenbereich 100 'Zentrale Dienstleistungen und kan-
  tonale Projekte' enthalten. Diese Position wird in der weiteren Umsetzung der Haushaltsanierung
  sukzessive in die entsprechenden Aufgabenbereiche überführt. Als finanzpolitische Zielvorgabe
  wird nach wie vor eine dauerhafte Entlastung des Staatshaushalts um rund 80 Millionen Franken
  verfolgt.

• Unter den Finanzmassnahmen sind der im 2018 vorgesehene einmalige Ertrag aus dem Heim-
  fallverzicht Klingnau über 145 Millionen Franken sowie allfällige Entlastungen aus einer befriste-
  ten Aussetzung der Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten ausgewiesen. Die
  Heimfallverzichtsentschädigung ist im Budget 2018 eingeplant und der fristgerechte Vollzug wird
  nach wie vor erwartet. Hingegen kann aufgrund der rollenden Planung sowie der mit der Rech-
  nung 2017 erfolgten und im laufenden Jahr geplanten Einlage in die Ausgleichsreserve vorläufig
  auf eine Aussetzung der Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten verzichtet wer-
  den. Wichtig ist, dass der Grosse Rat 2017 die Rechtsgrundlage geschaffen hat, um die Schul-
  dentilgung in maximal vier Rechnungsjahren aussetzen zu können.

• Als ertragsseitige Massnahme sieht der Regierungsrat im aktualisierten Sanierungskonzept eine
  Steuerfusserhöhung von 2 % ab dem Jahr 2023 vor. Aufgrund der kurzfristig verbesserten Aus-
  gangslage und spürbaren Mehrerträgen beim Nationalen Finanzausgleich und bei den Steuern,
  kann der Rechnungsausgleich vorläufig ohne eine Steuerfusserhöhung erzielt werden. Deshalb
  ist im AFP 2019–2022 weder im Budget noch in den Planjahren eine Steuerfusserhöhung einge-
  plant. Diese Stellschraube wird mit Blick auf die rollende Planung sowie den Fortschritt der Haus-
  haltsanierung jährlich neu zu beurteilen sein. Aus heutiger Sicht braucht es erst ab dem Jahr
  2023 eine moderate Steuererhöhung.

• Schliesslich ist auch die Ausgleichsreserve ein wichtiger Bestandteil des Sanierungskonzepts. Sie
  ermöglicht es, Ertragsüberschüsse aus Vorjahren in die Reserve einzulegen und zu einem späte-
  ren Zeitpunkt zur Entlastung der Finanzierungsrechnung respektive zur Vermeidung oder Reduk-
  tion eines Fehlbetrags wieder zu entnehmen. Entnahmen aus der Ausgleichsreserve stellen je-
  doch keine wiederkehrenden Entlastungen dar und leisten somit keinen dauerhaften Beitrag an
  die Haushaltsanierung. In einer mittelfristigen Perspektive unterstützt dieses Instrument aber die
  Finanzplanung, indem Ertragsüberschüsse für eine kurzfristige Entlastung des AFP eingesetzt
  werden können. Mit der Einlage von 119 Millionen Franken aus dem Rechnungsabschluss 2017,
  der bereits für 2018 budgetierten Einlage über 28 Millionen Franken sowie der geplanten Einlage
  der Zusatzausschüttung der Schweizerischen Nationalbank über 52 Millionen Franken im laufen-
  den Jahr, wird von einem Bestand von rund 200 Millionen Franken per Ende 2018 gerechnet. Wie
  das Sanierungskonzept zeigt, wird dieses Guthaben bis 2022 aufgelöst.

Das Sanierungskonzept bildete die Grundlage und den Rahmen für die Erstellung des AFP 2019–
2022. Sanierungskonzept und AFP stimmen inhaltlich überein. Die nachfolgende Tabelle zeigt das
aktualisierte Sanierungskonzept mit den in der AFP-Vorlage abgebildeten Entlastungen.

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Das Sanierungskonzept bildete die Grundlage und den Rahmen für die Erstellung des AFP 2019–
2022. Sanierungskonzept und AFP stimmen inhaltlich überein. Die nachfolgende Tabelle zeigt das
aktualisierte Sanierungskonzept mit den in der AFP-Vorlage abgebildeten Entlastungen.
        4: Sanierungskonzept Gesamtsicht Haushaltsanierung; Stand August 2018
Tabelle 1:
                                                                                     AFP 2019-2022                     Langfristperspektive
Millionen Franken                                                Budget    Budget      Plan     Plan   Plan      FC           FC       FC         FC
                                                                   2018      2019      2020     2021   2022    2023        2024      2025       2026
Finanzierungslücke Stand Mai 2017
                                                                    161       180      256      238     233     206          234       220       207
(Entwicklungsleitbild 2017-2026)

    Realisierte Sanierungsmassnahmen 2018                          -27.5     -43.2    -39.3    -34.1   -34.1   -34.1       -34.1      -34.1     -34.1
    Rollende Planung AFP (u.a. Immobilien, Veränderung             -69.1    -102.3   -139.2    -72.4   -58.9   -58.9       -58.9      -58.9     -58.9
    NFA, Beteiligungen, Steuern, Lohnsumme,
    Abteilungsgrösse und Pensenbewilligung Volksschule,
    usw.)

Finanzierungslücke Stand August 2018                                 64        35        78     131     140     113          141       127       114

    Reformvorhaben                                                   0.0     -16.1    -30.0    -50.0   -80.0   -80.0       -80.0     -80.0      -80.0
    bereits umgesetzte Entlastungen:
    Reformvorhaben SmartA@rgau
                        SmartA@rgau; 1. Paket; 2019–2021                       1.5      1.3      1.4    -0.8
                                                                                                        -1.0    -0.8
                                                                                                                -1.0         -0.8
                                                                                                                             -1.0      -0.8
                                                                                                                                       -1.0      -0.8
                                                                                                                                                 -1.0
    Nettowirkung
    Reformvorhaben      Entlastungen Volksschule                              -5.0     -5.0     -5.0    -5.0    -5.0         -5.0      -5.0      -5.0
    Reformvorhaben
    Förderung           Entlastungen
                von Massnahmen        Volksschule
                                    zur Verminderung von                      -5.0
                                                                              -0.5     -5.0     -5.0    -5.0    -5.0         -5.0      -5.0      -5.0
    Förderung von
    Aufenthalten   in Massnahmen    zur Verminderung
                      Heimen und Tagesstrukturen         von
                                                     (ambulant                -0.5
    Aufenthalten
    vor stationär);inVorwirkung
                      Heimen und Tagesstrukturen (ambulant
    vor stationär);
    Reform           Vorwirkung
             der Höheren    Berufsbildung (Tertiär B); Teil                            -0.6     -0.7    -0.6    -0.6         -0.6      -0.6      -0.6
    Reform der Höheren Zentrum
    Landwirtschaftliches    Berufsbildung  (Tertiär B); Teil
                                     Liebegg                                           -0.6     -0.7    -0.6    -0.6         -0.6      -0.6      -0.6
    Landwirtschaftliches
    Finanzierbare           Zentrum Liebegg
                     Spitalversorgung;  Vorwirkung                            -6.6
    Finanzierbare Spitalversorgung;
    Reformvorhaben                      Vorwirkung
                        Reduktion öV-Angebot                                  -6.6
                                                                              -4.0     -4.0     -4.0    -4.0    -4.0         -4.0      -4.0      -4.0
    Reformvorhaben Reduktion öV-Angebot                                       -4.0     -4.0     -4.0    -4.0    -4.0         -4.0      -4.0      -4.0
    noch nicht umgesetzte Entlastungen (in Erarbeitung):
    noch nichteingestellt
    Pauschal   umgesetzte im Entlastungen
                             AB 100       (in Erarbeitung):                           -20.4    -40.3   -69.6   -69.6       -69.6      -69.6     -69.6
    Pauschal eingestellt im AB 100                                                    -20.4    -40.3   -69.3   -69.3       -69.3      -69.3     -69.3
    Ertragsseite Massnahmen                                          0.0       0.0      0.0      0.0    0.0    -40.0       -41.1      -42.3     -43.5
    Ertragsseite
    Erhöhung     Massnahmen
             Steuerfuss 2%                                           0.0       0.0      0.0      0.0    0.0    -40.0       -41.1      -42.3     -43.5
    Erhöhung Steuerfuss 2 %                                                                      0.0    0.0    -40.0       -41.1      -42.3     -43.5
    Finanzmassnahmen                                              -145.0       0.0      0.0      0.0    0.0     0.0          0.0       0.0       0.0
    Finanzmassnahmen
    Heimfallverzicht Klingnau                                     -145.0       0.0      0.0      0.0    0.0     0.0          0.0       0.0       0.0
    Heimfallverzicht
    Befristete       Klingnau
               Aussetzung  Schuldentilgung SF Sonderlasten        -145.0       0.0      0.0      0.0    0.0     0.0          0.0       0.0       0.0
    Befristete Aussetzung Schuldentilgung SF Sonderlasten
    (S18-410-1)                                                                0.0      0.0      0.0    0.0     0.0          0.0       0.0       0.0
    (S18-410-1)
Saldo Finanzierungsrechnung vor Ausgleichsreserve                   -81        19        48      81      60       -7          20         5       -10
Saldo Finanzierungsrechnung vor Ausgleichsreserve                   -81        19        48      81      60       -7          20         5       -10

    Ausgleichsreserve                                              80.7      -18.8    -47.9    -81.3   -51.8    7.4          -7.4      0.0       9.6
    Ausgleichsreserve                                              80.7      -18.8    -47.9    -81.3   -51.8    7.4          -7.4      0.0       9.6
Saldo Finanzierungsrechnung                                           0         0         0       0       9       0           13         5         0
Saldo Finanzierungsrechnung                                           0         0         0       0       9       0           13         5         0

Anmerkungen: (+) Belastung; (-) Entlastung; Rundungsdifferenzen sind möglich
Anmerkungen: (+) Belastung; (-) Entlastung; Rundungsdifferenzen sind möglich
Der Regierungsrat wird das Sanierungskonzept das nächste Mal im März 2019 zusammen mit dem
Der Regierungsrat wird das Sanierungskonzept das nächste Mal im März 2019 zusammen mit dem
Jahresbericht 2018 aktualisieren und über den neusten Stand informieren. Finanzpolitisches Ziel ist
Jahresbericht 2018 aktualisieren und über den neusten Stand informieren. Finanzpolitisches Ziel ist
weiterhin ein über alle Jahre ausgeglichener AFP.
weiterhin ein über alle Jahre ausgeglichener AFP.
1.1 Finanzpolitischer Ausblick
1.5 Finanzpolitischer Ausblick
Die Sanierung des Kantonshaushalts ist auf mehrere Jahre ausgelegt. Sie dauert solange, bis die
Die Sanierung des Kantonshaushalts ist auf mehrere Jahre ausgelegt. Sie dauert solange, bis die
strukturelle Finanzierungslücke geschlossen ist und sich die Ausgaben und Einnahmen mittelfristig –
strukturelle Finanzierungslücke geschlossen ist und sich die Ausgaben und Einnahmen mittelfristig –
das heisst konjunkturbereinigt – im Gleichgewicht befinden.
das heisst konjunkturbereinigt – im Gleichgewicht befinden.
Damit die Haushaltsanierung gelingt, müssen die Entlastungsmassnahmen eine wiederkehrende
Damit die Haushaltsanierung gelingt, müssen die Entlastungsmassnahmen eine wiederkehrende
Wirkung entfalten. Im Zentrum stehen dabei die bereits umgesetzten Sanierungsmassnahmen 2018,
Wirkung entfalten. Im Zentrum stehen dabei die bereits umgesetzten Sanierungsmassnahmen 2018,
die sich in Bearbeitung befindenden Reformvorhaben sowie mögliche einnahmenseitige Massnah-
die sich in Bearbeitung befindenden Reformvorhaben sowie mögliche einnahmenseitige Massnah-
men (z.B. Steuerfusserhöhung). Neben diesen Kernelementen der Haushaltsanierung leistet auch
men (z.B. Steuerfusserhöhung). Neben diesen Kernelementen der Haushaltsanierung leistet auch
die Ausgleichsreserve einen wichtigen Beitrag, indem sie kurzfristig den Finanzhaushalt entlastet
die Ausgleichsreserve einen wichtigen Beitrag, indem sie kurzfristig den Finanzhaushalt entlastet
und Überschüsse, die primär auf Sondereffekte und die Konjunktur zurückzuführen sind, für den
und Überschüsse, die primär auf Sondereffekte und die Konjunktur zurückzuführen sind, für den
kurz- und mittelfristigen Haushaltsausgleich zur Verfügung stellt. Damit können während der  Phase
                                                                                         1 von 1
der Sanierung neue Schulden, welche aufgrund der Schuldenbremse in den Folgejahren abgetragen

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